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Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich

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- Ressortübergreifend wurden neue Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

entwickelt, die in vielen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

unter an<strong>der</strong>em unter Bezeichnungen wie Koordinierungsgruppe<br />

(Baden-Württemberg), Stabsstelle<br />

Korruption (Brandenburg), Anti-Korruptionsrat<br />

(Bremen), Gesprächskreis Korruption (Hamburg)<br />

o<strong>der</strong> Interministerieller Arbeitskreis (Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

und Nordrhein-Westfalen) eingerichtet wurden. Die<br />

Aufgabenschwerpunkte <strong>der</strong> sehr heterogen besetzten<br />

Gremien sind sehr unterschiedlich. Teils arbeiten<br />

diese nur präventiv, teilweise aber auch repressiv <strong>im</strong><br />

Sinne eines Qualitätsmanagements <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden.<br />

- In fast allen Bundeslän<strong>der</strong>n existieren Verwaltungsvorschriften<br />

zur Verhin<strong>der</strong>ung von Korruption in <strong>der</strong><br />

öffentlichen Verwaltung, die zumeist mit weiteren<br />

Regelungen ergänzt beziehungsweise konkretisiert<br />

wurden.<br />

- Viele Verwaltungsvorschriften regeln, teils auch<br />

zwingend, die Einsetzung von Innenrevisions- beziehungsweise<br />

Antikorruptionsprüfgruppen in den<br />

Behörden und Ressorts.<br />

- In Bayern wird aktuell ein E-Learning-Programm<br />

„Korruptionsprävention“ zur Schulung <strong>der</strong> Mitarbeitenden<br />

erworben.<br />

<strong>Institutionelle</strong> <strong>Ressourcen</strong> <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong><br />

- Keine positive Entwicklung ist bei den Korruptionsregistern<br />

festzustellen. Lediglich in Baden-<br />

Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-<br />

Westfalen und Berlin sind Register <strong>im</strong> Einsatz in denen<br />

unzuverlässige Unternehmen registriert werden<br />

können, um sie von <strong>der</strong> Teilnahme am Wettbewerb<br />

beziehungsweise <strong>der</strong> Auftragsvergabe auszuschließen.<br />

Der Grenzwert, bei dem eine Anfrage rechtlich<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, liegt zwischen 10.000 Euro (Bremen)<br />

und 50.000 Euro (Baden-Württemberg). In Bremen<br />

und Nordrhein-Westfalen ist eine Registerabfrage<br />

auch durch Strafverfolgungsbehörden möglich.<br />

Nennenswerte Bestände wurden für die bestehenden<br />

Landesregister nicht gemeldet. In Rheinland-<br />

Pfalz besteht ein Verzeichnis zuverlässiger Bewerber<br />

für die öffentliche Auftragsvergabe. Viele Bundeslän<strong>der</strong><br />

verzichten mit dem Ziel eines Bundesregisters<br />

auf die Einführung einer Landeslösung.<br />

- In vielen Bundeslän<strong>der</strong>n existieren sehr ausgereifte<br />

Gesamtstrategien zur Korruptionsvermeidung und<br />

-bekämpfung, die regelmäßig auf mehreren Säulen<br />

aufgebaut sind.<br />

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