Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich
Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich
Institutionelle Ressourcen der Bundesländer im Vergleich
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- Ressortübergreifend wurden neue Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
entwickelt, die in vielen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
unter an<strong>der</strong>em unter Bezeichnungen wie Koordinierungsgruppe<br />
(Baden-Württemberg), Stabsstelle<br />
Korruption (Brandenburg), Anti-Korruptionsrat<br />
(Bremen), Gesprächskreis Korruption (Hamburg)<br />
o<strong>der</strong> Interministerieller Arbeitskreis (Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
und Nordrhein-Westfalen) eingerichtet wurden. Die<br />
Aufgabenschwerpunkte <strong>der</strong> sehr heterogen besetzten<br />
Gremien sind sehr unterschiedlich. Teils arbeiten<br />
diese nur präventiv, teilweise aber auch repressiv <strong>im</strong><br />
Sinne eines Qualitätsmanagements <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden.<br />
- In fast allen Bundeslän<strong>der</strong>n existieren Verwaltungsvorschriften<br />
zur Verhin<strong>der</strong>ung von Korruption in <strong>der</strong><br />
öffentlichen Verwaltung, die zumeist mit weiteren<br />
Regelungen ergänzt beziehungsweise konkretisiert<br />
wurden.<br />
- Viele Verwaltungsvorschriften regeln, teils auch<br />
zwingend, die Einsetzung von Innenrevisions- beziehungsweise<br />
Antikorruptionsprüfgruppen in den<br />
Behörden und Ressorts.<br />
- In Bayern wird aktuell ein E-Learning-Programm<br />
„Korruptionsprävention“ zur Schulung <strong>der</strong> Mitarbeitenden<br />
erworben.<br />
<strong>Institutionelle</strong> <strong>Ressourcen</strong> <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong><br />
- Keine positive Entwicklung ist bei den Korruptionsregistern<br />
festzustellen. Lediglich in Baden-<br />
Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-<br />
Westfalen und Berlin sind Register <strong>im</strong> Einsatz in denen<br />
unzuverlässige Unternehmen registriert werden<br />
können, um sie von <strong>der</strong> Teilnahme am Wettbewerb<br />
beziehungsweise <strong>der</strong> Auftragsvergabe auszuschließen.<br />
Der Grenzwert, bei dem eine Anfrage rechtlich<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, liegt zwischen 10.000 Euro (Bremen)<br />
und 50.000 Euro (Baden-Württemberg). In Bremen<br />
und Nordrhein-Westfalen ist eine Registerabfrage<br />
auch durch Strafverfolgungsbehörden möglich.<br />
Nennenswerte Bestände wurden für die bestehenden<br />
Landesregister nicht gemeldet. In Rheinland-<br />
Pfalz besteht ein Verzeichnis zuverlässiger Bewerber<br />
für die öffentliche Auftragsvergabe. Viele Bundeslän<strong>der</strong><br />
verzichten mit dem Ziel eines Bundesregisters<br />
auf die Einführung einer Landeslösung.<br />
- In vielen Bundeslän<strong>der</strong>n existieren sehr ausgereifte<br />
Gesamtstrategien zur Korruptionsvermeidung und<br />
-bekämpfung, die regelmäßig auf mehreren Säulen<br />
aufgebaut sind.<br />
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