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Präsentation mit Beispielen - Michelstadt

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Golükes Ingenieure GmbH & Co. KG<br />

Zur Eisernen Hand 27, 64367 Mühltal<br />

Einführung der getrennten Abwassergebühr<br />

Abwasserverband Mittlere Mümling, Stadt <strong>Michelstadt</strong><br />

Rechtliche Situation<br />

§ 19 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />

• Die Gemeinde (hier Stadt <strong>Michelstadt</strong>) betreibt die<br />

Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung.<br />

§ 20 Abs. 1 HGO<br />

• Die Benutzer sind verpflichtet die Gemeindelasten (Kosten) für die<br />

Einrichtung zu tragen (Benutzungsgebühren).<br />

§ 10 Abs. 1 Hessisches Kommunalabgabengesetz (HessKAG)<br />

• … als Gegenleistung für die Benutzung der Einrichtung wird eine<br />

Gebühr (Abwasserbeseitigung =Abwassergebühr) erhoben.<br />

§ 10 Abs. 3 Satz 1 Hessisches Kommunalabgabengesetz (Hess.KAG)<br />

• Die Benutzungsgebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung<br />

leistungsgerecht zu bemessen.<br />

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