Export intern.F?rde_29.10fin_pp
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<strong>Export</strong>- und<br />
Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />
www.raiffeisen.at
Autoren:<br />
Autoren-Team aus Fachleuten der Raiffeisen<br />
Bankengru<strong>pp</strong>e Österreich, welche im täglichen<br />
Kundenkontakt zu Außenhandelsfirmen stehen.<br />
Fragen:<br />
Fragen beantwortet Ihr Raiffeisen-Kundenbetreuer<br />
bzw. stellt er gerne den Kontakt zum<br />
zuständigen Außenhandelsberater her.<br />
Website:<br />
Auf unsere Website www.raiffeisen.at und die<br />
darauf befindlichen Links zu Ihrer Raiffeisenbank<br />
bzw. Ihrer Raiffeisen Landeszentrale<br />
sowie zu www.rzb.at und www.rzbgroup.com<br />
dürfen wir ebenfalls hinweisen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung<br />
bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen we<strong>rde</strong>n. Die Inhalte dieser Publikation<br />
stellen keinerlei Beratung oder Angebot oder Auffo<strong>rde</strong>rung zur Stellung eines Angebotes dar.<br />
Redaktionsschluss: September 2003<br />
2
<strong>Export</strong>- und<br />
Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />
1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung Seite 5<br />
1.1 Risikoabsicherung<br />
1.1.1 Bundeshaftungen gemäß Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />
1.1.1.1 <strong>Export</strong>risikogarantien der OeKB für nicht marktfähige Risken<br />
1.1.1.2 Wechselbürgschaften<br />
1.1.1.3 Markterschließungsgarantie G11<br />
1.1.2 Private Kreditversicherer<br />
1.2 Finanzierung<br />
1.2.1 <strong>Export</strong>umsatzabhängige Finanzierungen<br />
1.2.1.1 <strong>Export</strong>fondskredit<br />
1.2.1.2 Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR)<br />
1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />
1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />
1.2.2.1 Kreditarten<br />
2 Auslandsinvestitionen Seite 20<br />
2.1 Beratung / Vorbereitung<br />
2.1.1 Raiffeisen Spezialgesellschaften<br />
2.1.2 <strong>Export</strong>studienprogramm<br />
2.1.3 Fö<strong>rde</strong>rung privater Wirtschaftspartnerschaften<br />
2.1.4 Konsulenten-Treuhandfonds (Consultant Trust Funds)<br />
2.2 Eigenkapitalausstattung von Tochterunternehmen<br />
2.2.1 Venture Capital Fonds<br />
2.2.2 Entwicklungsgesellschaften im Ausland<br />
2.3 Risikoabsicherung<br />
2.3.1 Politische Risken<br />
2.3.1.1 Bundesgarantie G4 der Oesterreichischen Kontrollbank<br />
2.3.1.2 MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency)<br />
2.3.2 Wirtschaftliche Risken<br />
2.3.2.1 Internationalisierungsgarantie der Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH (AWS) – ehemals FGG bzw. BÜRGES Fö<strong>rde</strong>rungsbank<br />
2.3.2.2 Garantie im Rahmen des Ost-West-Fonds (OWF) der Austria<br />
Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS), ehemals FGG<br />
2.4 Finanzierungen<br />
2.4.1 Finanzierung von Beteiligungen<br />
2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der<br />
Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />
2.4.3 Starthilfekredit für Entwicklungsländer<br />
2.4.4 ERP-Internationalisierungsprogramm<br />
2.5 Betreuung vor Ort – Raiffeisen-Netzwerkbanken<br />
2.6 Weiterführende <strong>intern</strong>ationale Informationen zum Thema<br />
Internationalisierung<br />
3
3 Projektfinanzierung im Ausland Seite 34<br />
3.1 Wesen der Projektfinanzierung<br />
3.2 Einbindung der Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />
3.2.1 Garantien – Risikoabsicherung<br />
3.2.2 Finanzierung<br />
3.3 Immobilienprojekte<br />
4 EU-Fö<strong>rde</strong>rungen Seite 37<br />
4.1 Einleitung<br />
4.2 Europäische Investitionsbank (EIB) – Einzeldarlehen<br />
4.3 Europäische Investitionsbank (EIB) – Globaldarlehen<br />
4.4 Programme der EU<br />
Anhang 1 KMU-Definition Seite 41<br />
Anhang 2 Internet-Adressen der Fö<strong>rde</strong>rungsstellen Seite 42<br />
und Kreditversicherungen<br />
Stand: September 2003<br />
4
1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung<br />
In nahezu allen westlichen Industrieländern<br />
gibt es heute ein mehr oder weniger ähnliches<br />
Instrumentarium, das einem <strong>Export</strong>eur einerseits<br />
die auftretenden Risken aus <strong>Export</strong>geschäften<br />
– zumindest teilweise – abnehmen<br />
sowie andererseits die Finanzierung von<br />
<strong>Export</strong>geschäften erleichtern soll.<br />
Die Rahmenbedingungen für <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />
bzw. <strong>Export</strong>finanzierungen<br />
bilden der „OECD-Consensus“ sowie die<br />
Regelungen der „Berner Union“. Beim OECD-<br />
Consensus handelt es sich um ein „Agreement“<br />
zwischen fast allen OECD-Staaten, in dem sie<br />
sich verpflichten, bestimmte Regelungen im<br />
Zusammenhang mit öffentlich gestützten <strong>Export</strong>garantien<br />
und -finanzierungen einzuhalten.<br />
Die Berner Union (International Union of Credit<br />
and Investment Insurers) stellt einen <strong>intern</strong>ationalen<br />
Zusammenschluss von <strong>Export</strong>- und<br />
Investitionskreditversicherungen dar, mit dem<br />
Ziel, <strong>intern</strong>ational eine möglichst einheitliche<br />
Vorgehensweise zu schaffen.<br />
1.1 Risikoabsicherung<br />
Eine stärkere Ausrichtung auf den Außenhandel<br />
bedeutet für Unternehmen nicht nur<br />
größere Chancen, sondern auch größere<br />
Risken. Je nach Ursache des Schadenseintrittes<br />
unterscheidet man zwischen<br />
wirtschaftlichen und politischen Risken.<br />
Wirtschaftliche Risken sind solche, die in der<br />
wirtschaftlichen Situation des ausländischen<br />
Vertragspartners begründet sind. Es ist hier<br />
marktfähige Risken<br />
• Wirtschaftliche Risken in OECD-Ländern, exkl.<br />
Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische<br />
Republik, Südkorea, Türkei, Ungarn<br />
• Risikodauer (= Produktionszeit und Zahlungsziel)<br />
maximal 2 Jahre<br />
• In- und Auslandsgeschäfte<br />
private Kreditversicherer<br />
das Zahlungsausfallsrisiko im weiteren Sinn zu<br />
nennen, das sowohl die Insolvenz (Konkurs-,<br />
Ausgleichsverfahren) des Abnehmers als auch<br />
die Nichtzahlung trotz Mahnung/Betreibung<br />
umfasst.<br />
Das politische Risiko umfasst Sachverhalte,<br />
bei denen die politische Situation Ursache für<br />
die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch<br />
den Abnehmer ist, z. B. Kriegsereignisse,<br />
Revolution. Weiters ist das Transferrisiko zu<br />
nennen, bei dem die Devisensituation des<br />
Abnehmerlandes ursächlich für die Nichtzahlung<br />
bzw. Nichtüberweisung des geschuldeten<br />
Betrages ist. Üblicherweise besteht der<br />
Bedarf an einer Absicherung der Zahlungsausfallrisiken<br />
ab dem Zeitpunkt der Fakturierung.<br />
Bei einem hohen Ersatzverwertungsrisiko<br />
für den <strong>Export</strong>eur (z. B. Sonderanfertigung,<br />
große Mengen) kann auch die Absicherung<br />
des Produktionsrisikos (für den Zeitraum vor<br />
der Fakturierung) beantragt we<strong>rde</strong>n. Man<br />
unterscheidet grundsätzlich zwischen „marktfähigen<br />
Risken“ und „nicht marktfähigen<br />
Risken“, welche entweder durch private<br />
Kreditversicherungs-Unternehmen – für marktfähige<br />
Risken – oder durch die Oesterreichische<br />
Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte<br />
der Republik Österreich – für nicht marktfähige<br />
Risken – gedeckt we<strong>rde</strong>n können. Diese<br />
<strong>Export</strong>risikogarantien und <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />
geben dem Garantie- bzw.<br />
Versicherungsnehmer (dies kann der <strong>Export</strong>eur<br />
oder eine Kreditunternehmung sein) die<br />
Möglichkeit, seine erhöhten Risken aus<br />
Ausfuhrgeschäften gegen Entgelt abzusichern.<br />
nicht marktfähige Risken<br />
• Politische Risken, im besonderen aus Verträgen mit<br />
öffentlichen Vertragspartnern/Garanten im Ausland.<br />
• Private Vertragspartner in Nicht-OECD-Ländern<br />
(inkl. der 6 bei den marktfähigen Risken<br />
angeführten Ausnahmen)<br />
• Risikodauer über 2 Jahre<br />
• Risken, die infolge Ihrer Größenordnung von privaten<br />
Kreditversicherern nicht gedeckt we<strong>rde</strong>n können.<br />
OeKB<br />
5
Als private Kreditversicherer sind in Österreich<br />
folgende Unternehmen tätig:<br />
• Österreichische Kreditversicherung Coface<br />
AG (ÖKV)<br />
• PRISMA Kreditversicherungs AG<br />
• Gerling-Gru<strong>pp</strong>e Versicherungs-Service<br />
Gesellschaft mbH<br />
1.1.1 Bundeshaftungen gemäß<br />
Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />
Aufgrund des Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetzes ist<br />
der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,<br />
Bundeshaftungen zu erteilen.<br />
Die Haftungen we<strong>rde</strong>n übernommen in<br />
Form von<br />
• <strong>Export</strong>risikogarantien (Garantien G1 – G9)<br />
für die ordnungsgemäße Erfüllung von<br />
Rechtsgeschäften durch ausländische<br />
Vertragspartner sowie für den aufrechten<br />
Bestand der Rechte von <strong>Export</strong>unternehmen.<br />
• Wechselbürgschaften für Wechsel zur<br />
Erleichterung der Finanzierung von<br />
Auslandsgeschäften.<br />
• Markterschließungsgarantien (Garantie<br />
G11) zur Deckung der Risken im Zusammenhang<br />
mit der Erschließung von neuer Märkte<br />
außerhalb der Europäischen Union.<br />
Das Grundgeschäft (Waren-/Dienstleistungsexport,<br />
Kreditvertrag, Auslandsinvestition,<br />
Markterschließung) hat direkt oder indirekt<br />
der Verbesserung der österreichischen<br />
Leistungsbilanz zu dienen.<br />
Diese Bundeshaftungen (Garantien bzw.<br />
Wechselbürgschaften) we<strong>rde</strong>n von der<br />
Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)<br />
als Bevollmächtigter und Treuhänder der<br />
Republik Österreich ausgestellt.<br />
Markterschließungsgarantien we<strong>rde</strong>n gegenüber<br />
dem Kunden von der Österreichischen<br />
<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H. abgewickelt.<br />
1.1.1.1 <strong>Export</strong>risikogarantien der OeKB<br />
für nicht marktfähige Risken<br />
Charakteristika<br />
Gedeckte Risken<br />
Bei <strong>Export</strong>garantien haftet der Bund für die<br />
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des<br />
ausländischen Vertragspartners (Importeur<br />
oder Garant), d. h., je nach Garantieart übernimmt<br />
der Bund das wirtschaftliche und/oder<br />
das politische Risiko aus Verträgen mit ausländischen<br />
Vertragspartnern. Die Bundeshaftungen<br />
erstrecken sich auch auf vertraglich<br />
vereinbarte Zinsen.<br />
Man unterscheidet zwischen Produktionsrisiko<br />
und Delkredererisiko (Zahlungsunwilligkeit oder<br />
Zahlungsunfähigkeit). Unter Produktionsrisiko<br />
versteht man jenes Risiko, dass bei einem<br />
<strong>Export</strong>geschäft ein Schadensfall noch vor<br />
Auslieferung eintritt. Dies ist z. B. dann der<br />
Fall, wenn die Ware durch Verschulden des<br />
ausländischen Vertragspartners nicht abgenommen<br />
wird bzw. es noch vor Auslieferung<br />
der <strong>Export</strong>ware zur Insolvenz des ausländischen<br />
Abnehmers kommt. Das Produktionsrisiko<br />
kann auf Antrag mitgedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Das Delkredererisiko entsteht erst nach erfolgter<br />
Auslieferung der <strong>Export</strong>ware und<br />
besteht darin, dass die entstandene <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung<br />
aus Gründen, die beim ausländischen<br />
Schuldner liegen, nicht bezahlt wird.<br />
Die Haftung ist nicht gegeben, wenn der<br />
österreichische <strong>Export</strong>eur oder sein Erfüllungsgehilfe<br />
seine vertraglichen Verpflichtungen<br />
(z. B. bei mangelhafter Lieferung) nicht erfüllt<br />
oder Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />
für Bundesgarantien bzw. der<br />
Garantieerklärung nicht beachtet hat.<br />
Auslandsanteil<br />
Für eine Absicherung durch die Oesterreichische<br />
Kontrollbank steht die inländische<br />
Wertschöpfung im Vo<strong>rde</strong>rgrund.<br />
Lieferungen und Leistungen aus dem Besteller-<br />
6
land (=lokale Kosten) sowie aus Drittländern<br />
ergeben zusammen den Auslandsanteil. Bei<br />
der Bestimmung des inländischen Liefer- und<br />
Leistungsteiles ist vom österreichischen Warenursprung<br />
auszugehen. Für die Indeckungnahme<br />
von <strong>Export</strong>geschäften wird eine Ware als<br />
100%ige österreichische Wertschöpfung anerkannt,<br />
wenn für sie von der örtlich zuständigen<br />
Wirtschaftskammer eine Bestätigung über den<br />
österreichischen Ursprung ausgestellt wird<br />
oder ausgestellt we<strong>rde</strong>n könnte. Demnach hat<br />
eine Ware ihren Ursprung in dem Land, „in<br />
dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich<br />
gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattgefunden<br />
hat, die in einem dazu eingerichteten<br />
Unternehmen vorgenommen wo<strong>rde</strong>n ist und<br />
zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt<br />
hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe<br />
darstellt“. Bei Leistungen ist nicht der<br />
Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers<br />
ausschlaggebend. Die Globalisierung<br />
und Internationalisierung der Wirtschaft macht<br />
es jedoch erfo<strong>rde</strong>rlich, Auslandsanteile in vermehrtem<br />
Ausmaß mitzudecken.<br />
Der Umfang, in dem Lieferungen/Leistungen<br />
ausländischen Ursprungs in die Deckung mit<br />
einbezogen we<strong>rde</strong>n können, richtet sich nach<br />
• der Fristigkeit des versicherten<br />
<strong>Export</strong>geschäftes,<br />
• der Bonitätseinschätzung des zu versichernden<br />
Abnehmerlandes (Länderkategorie) sowie<br />
• der Höhe des zu versichernden Risikos.<br />
Ganz allgemein gilt: Je niedriger ein Risiko<br />
eingeschätzt wird, desto eher ist der Bund<br />
bereit, Auslandsanteile mitzudecken oder<br />
umgekehrt, je höher das Risiko, desto geringer<br />
die Bereitschaft des Bundes, Auslandsanteile<br />
mitzudecken.<br />
In folgendem Ausmaß können Auslandsanteile<br />
mitgedeckt we<strong>rde</strong>n:<br />
In eine Pauschalgarantie G6 (siehe Seite 9)<br />
können Waren ausländischen Ursprungs bis<br />
zu 100 % einbezogen we<strong>rde</strong>n.<br />
Eine Überschreitung des Auslandsanteiles<br />
führt zu einer Teildeckung. Bei Großprojekten<br />
kann ein zu hoher Auslandsanteil durch die<br />
Kooperation mehrerer <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
(z. B. durch Rückversicherung der OeKB)<br />
gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Abnehmerland Garantiehöchstbetrag Zahlungsziel Zahlungsziel<br />
in Mio. EUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr<br />
Länderkreis A bis 7,5 100 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 1–3 7,5 bis 10 100 % EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 100 % 30 % *)<br />
Länderkreis B bis 7,5 50 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 4 u. 5 7,5 bis 10 50 % EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 50 % 30 % *)<br />
Länderkreis C bis 7,5 40 % 40 % *)<br />
Länderkategorie = 6 u. 7 7,5 bis 10 EUR 3 Mio. *) EUR 3 Mio. *)<br />
über 10 30 % 30 % *)<br />
*) Für immaterielle Leistungen (z.B. Planung) wird ein um 10 %-Punkte höherer Auslandsanteil akzeptiert (50 % statt 40 % bzw. 40 %<br />
statt 30 % bzw. max. EUR 3,3 Mio.)<br />
Deckungsquote<br />
Je nach „Rating“ des <strong>Export</strong>ziellandes<br />
(Länderkategorie laut Einstufung im Rahmen<br />
der OECD) übernimmt die OeKB entweder 95 %<br />
oder 100 % des politischen Schadens. Das<br />
wirtschaftliche Risiko wird in Abhängigkeit von<br />
der Bonität des ausländischen Vertragspartners/Sicherheitengebers<br />
im Ausmaß von<br />
70 % bis max. 95 % gedeckt.<br />
Garantiekosten<br />
Die Garantiekosten setzen sich zusammen<br />
aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in<br />
Höhe von 1 ‰ des Geschäftsfalles (Garantiehöchstbetrag),<br />
mind. EUR 10,–, maximal<br />
jedoch EUR 720,–, und dem Garantieentgelt.<br />
Dieses ist abhängig von der Bonität des ausländischenVertragspartners/Sicherheitengebers,<br />
der Risikodauer, den Schadenser-<br />
7
fahrungen mit dem <strong>Export</strong>eur und der Bonität<br />
des Abnehmerlandes (7 Länderkategorien).<br />
Prämienberechnung<br />
Das Gesamtentgelt errechnet sich aus dem<br />
jeweiligen Prämiensatz für das wirtschaftliche<br />
und politische Risiko, dem Garantiehöchstbetrag<br />
und der Risikolaufzeit.<br />
Bei Einzelgarantien hat die Bezahlung einmalig<br />
und am Beginn der Garantielaufzeit zu erfolgen,<br />
bei größeren und langfristigen Transaktionen<br />
kann ein Teil des Entgelts auch zu einem späteren<br />
Zeitpunkt in Raten entrichtet we<strong>rde</strong>n.<br />
Bei Rahmen- und Pauschalgarantien wird<br />
das Entgelt – wie auch im privaten Kreditversicherungsmarkt<br />
üblich – auf der Grundlage von<br />
Monatsultimo-Fo<strong>rde</strong>rungsständen und immer<br />
für drei Monate im Nachhinein verrechnet.<br />
Bestandteile des Garantievertrages<br />
Die Garantien we<strong>rde</strong>n ausschließlich aufgrund<br />
der im Antrag gemachten Angaben erteilt<br />
(Vertrauensgrundsatz). Die Richtigkeit dieser<br />
Angaben wird erst bei Eintritt eines Schadensfalles<br />
einer genauen Prüfung unterzogen.<br />
Sollte sich dabei herausstellen, dass die im<br />
Antrag gemachten Angaben nicht dem versicherten<br />
<strong>Export</strong>geschäft entsprechen, weil<br />
z. B. nach Garantieerteilung ohne Zustimmung<br />
des Garantiegebers wesentliche Punkte des<br />
<strong>Export</strong>vertrages abgeändert wu<strong>rde</strong>n, so kann<br />
dies zu einem Ausschluss der Haftung führen.<br />
G1<br />
G5<br />
G6<br />
IMPORTEUR/<br />
IMPORTEURBANKEN<br />
Die wichtigsten Garantiearten der OeKB<br />
BUND<br />
BM f. F.<br />
OEKB<br />
EXPORTEURE BANKEN INVESTOREN<br />
Absicherung von Ausfuhrgeschäften<br />
und Rechten<br />
wirtschaftl. + polit. Risiko<br />
G3<br />
G9<br />
Absicherung von<br />
Finanzierungsgeschäften<br />
wirtschaftl. + polit. Risiko<br />
IMPORTEUR/<br />
IMPORTEURBANKEN<br />
Versichertes Risiko:<br />
- Nichterfüllung durch den ausländischen Vertragspartner<br />
- Entzug von Rechten oder Zerstörung von Vermögen im Ausland<br />
Es ist daher wichtig, dass bei jeder wesentlichen<br />
Änderung des versicherten Geschäftsfalles<br />
(z. B. Zahlungsmodus/Zahlungsziel) die<br />
Zustimmung der OeKB eingeholt wird. Das<br />
Garantieverhältnis zwischen OeKB und Garantienehmer<br />
besteht somit aus folgenden Teilen:<br />
• dem Antrag<br />
• den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
• der Garantieerklärung.<br />
Antragstellung für <strong>Export</strong>risikogarantien<br />
Die Antragstellung für nicht marktfähige Risken<br />
erfolgt über entsprechende Antragsformulare<br />
in schriftlicher oder elektronischer Form direkt<br />
bei der OeKB (als registrierter Benutzer von<br />
www.exportservice.at via Internet) oder über<br />
die Hausbank des <strong>Export</strong>eurs. Der Antrag auf<br />
Erteilung einer Bundeshaftung muss vor<br />
Auslieferung der Ware gestellt we<strong>rde</strong>n, eine<br />
nachträgliche Absicherung ist im Allgemeinen<br />
nicht möglich (Ausnahme G9).<br />
Sind die <strong>Export</strong>-/Kreditvertragsverhandlungen<br />
noch nicht abgeschlossen, kann eine Garantiepromesse<br />
beantragt we<strong>rde</strong>n. Kommt das<br />
Geschäft zustande, so wird die Promesse in<br />
eine Garantie umgewandelt, wenn die<br />
Bedingungen nicht ungünstiger sind als jene,<br />
die dem Promessenantrag zugrunde lagen.<br />
Die Deckung des Produktionsrisikos muss<br />
gesondert, vor Aufnahme der Produktion,<br />
beantragt we<strong>rde</strong>n.<br />
G4<br />
Absicherung von Auslandsinvestitionen;<br />
nur<br />
politisches Risiko<br />
AUSLANDS-<br />
BETEILIGUNG<br />
8
Absicherung von Ausfuhrgeschäften<br />
G1a – Garantie für direkte Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Diese Garantie deckt Verträge über die<br />
Lieferung und die Herstellung von Gütern und<br />
die Erbringung von Leistungen durch österreichische<br />
<strong>Export</strong>unternehmen an ausländische<br />
Vertragspartner.<br />
Mit dieser Garantieform we<strong>rde</strong>n einzelne<br />
<strong>Export</strong>kontrakte (Konsum- und Investitionsgüterlieferungen,<br />
Dienstleistungen – z. B.<br />
Fremdenverkehr) unter Bundeshaftung<br />
genommen.<br />
Die Einzelgarantie kann – über ausdrücklichen<br />
Antrag – ab Produktionsbeginn (Absicherung<br />
des Produktionsrisikos bei Spezialanfertigungen)<br />
oder ab Fakturierung der Ware<br />
(Zahlungsausfallsrisiko) erteilt we<strong>rde</strong>n.<br />
G5 – Rahmengarantie<br />
Durch die Rahmengarantie G5 sichert sich der<br />
<strong>Export</strong>eur alle laufenden <strong>Export</strong>e an einen<br />
bestimmten ausländischen Vertragspartner<br />
ab, wobei sämtliche Kontrakte, die mit diesem<br />
ausländischen Vertragspartner abgeschlossen<br />
wu<strong>rde</strong>n, im Ausmaß der Deckungsquote<br />
abgesichert we<strong>rde</strong>n.<br />
Auch innerhalb dieser Garantie ist auf Antrag<br />
das Produktionsrisiko versicherbar, hierfür wird<br />
ein Prämienaufschlag von 20 % verrechnet.<br />
G6 – Pauschalgarantie<br />
Diese Garantie deckt Risken aus Verträgen<br />
von <strong>Export</strong>unternehmen über die Lieferung<br />
von Gütern und die Erbringung von Leistungen<br />
gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland<br />
ab. Umfasst sind alle Liefer- und Leistungsverträge<br />
mit allen Abnehmern in einem oder<br />
mehreren Ländern die gemäß Definition (siehe<br />
Pkt. 1.1.) zu den „nicht marktfähigen Risiken“<br />
zählen.<br />
Die G6 ist die ideale, kostenmäßig günstigste<br />
und administrativ am wenigsten aufwändige<br />
<strong>Export</strong>garantie sowohl für etablierte<br />
<strong>Export</strong>unternehmen als auch für Newcomer<br />
im <strong>Export</strong>geschäft. Sie ist für alle Länder,<br />
sofern für eine Garantiedeckung vorgesehen,<br />
möglich. Für eine Vielzahl der deckungsfähigen<br />
Länder sind keine bankmäßigen Sicherheiten<br />
(Bankgarantie oder Dokumentenakkreditiv)<br />
beizubringen. In bestimmten Risikomärkten,<br />
in der Regel umfasst dies die Länder der Kategorie<br />
6 und 7 gemäß der OeKB-Deckungsrichtlinien,<br />
kann die Deckung auf unbesicherter<br />
Basis durch eine höhere Prämie abgegolten<br />
we<strong>rde</strong>n. Je mehr Länder in die Versicherung<br />
einbezogen we<strong>rde</strong>n, desto günstiger ist das<br />
OeKB-Angebot.<br />
Wie bei der G5-Rahmengarantie ist eine<br />
separate Antragstellung für die Übernahme<br />
des Produktionsrisikos erfo<strong>rde</strong>rlich. Für die<br />
Übernahme des Produktionsrisikos wird ein<br />
Prämienaufschlag von 20 % verrechnet.<br />
Eine Mindestabnehmerzahl ist nicht erfo<strong>rde</strong>rlich.<br />
Deckungsfähig sind derzeit ca. 115<br />
Länder (Kategorie 1-7). Mit einer Pauschalgarantie<br />
können Auslandsanteile bis zu<br />
100 % mitgedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Selbstentscheidungsgrenze<br />
Eine Besonderheit und ein Vorteil der G6 ist<br />
die Selbstentscheidungsgrenze. Abnehmer,<br />
bei denen der maximale Außenstand eine<br />
zwischen <strong>Export</strong>euer und OeKB einvernehmlich<br />
vereinbarte und in der Garantieerklärung<br />
festgehaltene Betragshöhe – die so genannte<br />
Selbstentscheidungsgrenze – nicht übersteigt,<br />
brauchen der OeKB nicht bekannt gegeben zu<br />
we<strong>rde</strong>n. Die Garantiedeckung ist für diese<br />
Abnehmer automatisch gegeben, wenn entweder<br />
dem <strong>Export</strong>eur eine Büroauskunft vorliegt,<br />
die zum Zeitpunkt der Fakturierung nicht<br />
älter als 12 Monate ist und/oder der <strong>Export</strong>eur<br />
gegenüber dem Garantiegeber im Haftungsfall<br />
dokumentieren kann, dass innerhalb der letzten<br />
12 Monate vor Fakturierung entsprechende<br />
Vorgeschäfte ordnungsgemäß abgewickelt<br />
wu<strong>rde</strong>n (= „Vorabwicklung“).<br />
9
Das Ausmaß der Deckung innerhalb der<br />
Selbstentscheidungsgrenze ist bis zur Höhe<br />
der in einer Büroauskunft enthaltenen uneingeschränkten<br />
Kreditstellungnahme und/oder<br />
bis zur Höhe der vom Vertragspartner innerhalb<br />
der letzten 12 Monate anstandslos<br />
bezahlten Vorgeschäfte gegeben.<br />
Eventuelle Sonderregelungen zur<br />
Selbstentscheidungsgrenze sind in der<br />
Garantieerklärung angeführt.<br />
Einzelgenehmigung<br />
Können für einen ausländischen Vertragspartner<br />
die Bedingungen der Selbstentscheidungsgrenze<br />
nicht erfüllt we<strong>rde</strong>n<br />
(höhere Außenstände; keine ausreichende<br />
Bonitätsauskunft/Vorabwicklung), muss der<br />
Garantienehmer zur Absicherung dieser<br />
Geschäftsverbindung bei der OeKB eine<br />
Einzelgenehmigung beantragen. Diese stellt<br />
praktisch eine Rahmengarantie für einen<br />
bestimmten Abnehmer innerhalb der G6 dar.<br />
Dem Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung<br />
ist eine Büroauskunft, die nicht älter<br />
als sechs Monate sein darf, beizulegen. Bei<br />
revolvierenden Deckungszusagen (Rahmengarantie<br />
G5 und Einzelgenehmigungen zu<br />
Pauschalgarantie G6) wird neben den bereits<br />
genannten Garantiekosten für die laufende<br />
Überwachung der Bonität einmal jährlich ein<br />
Prüfkostenbeitrag von EUR 58,00 plus 20 %<br />
MWSt. verrechnet.<br />
Absicherung von Finanzierungsgeschäften<br />
Bei den Garantien G3 und G9 tritt ein Kreditinstitut<br />
als Garantienehmer gegenüber der<br />
OeKB auf.<br />
G3 – Garantien für gebundene<br />
Finanzkredite<br />
Bei einem großen Teil der österreichischen<br />
<strong>Export</strong>e, vor allem bei Großprojekten, erfolgt<br />
die Finanzierung des Kaufpreises durch die<br />
Gewährung eines Kredites direkt an den ausländischen<br />
Käufer bzw. dessen Hausbank. Das<br />
damit vom <strong>Export</strong>eur auf die finanzierende<br />
Bank übergehende Zahlungsausfallsrisiko<br />
(aber auch das durch eine Akkreditivbestätigung<br />
entstehende Risiko) kann durch eine G3<br />
abgesichert we<strong>rde</strong>n.<br />
G9 – Garantie für Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />
Kauft ein Kreditinstitut eine bereits bestehende<br />
<strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung von einem <strong>Export</strong>eur an, kann<br />
es sich das Fo<strong>rde</strong>rungsausfallsrisiko mittels<br />
einer G9 vom Bund absichern lassen.<br />
Vielfach ist es zweckmäßig, diese <strong>Export</strong>garantien<br />
mit einer G1 zu kombinieren. G1/G3<br />
oder G1/G9, wobei die G1 die Produktionsphase<br />
und die G3 oder G9 das Zahlungsausfallsrisiko<br />
deckt.<br />
Absicherung von Beteiligungen<br />
G4 – Bundesgarantie (siehe Pkt. 2.3.1.1)<br />
Haftungsfall<br />
Der Eintritt eines Haftungsfalles ist bei<br />
• ordnungsgemäßer Erfüllung durch den<br />
Garantienehmer,<br />
• Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen<br />
durch den ausländischen Vertragspartner<br />
sowie<br />
• bei Vorliegen eines wirtschaftlichen oder<br />
politischen Tatbestandes gemäß § 6 der<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
gegeben.<br />
Die Nichterfüllung des Vertragspartners bzw.<br />
der Eintritt eines Tatbestandes ist der Kontrollbank<br />
innerhalb von zwei Monaten schriftlich<br />
zu melden (= Verzugsmeldung). Bei Garantien<br />
G5 und G6 beträgt diese Meldefrist nur einen<br />
Monat und gilt nur bei Vorliegen bankmäßiger<br />
Sicherheiten bzw. bei öffentlichen Vertragspartnern.<br />
Ansonsten ist innerhalb eines Monats ab<br />
Ablauf des in der Garantieerklärung festgelegten<br />
Gesamtzahlungszieles (Betreibungsfrist) ein<br />
Inkassobüro einzuschalten.<br />
In bestimmten Fällen ist für einen Haftungsantrag<br />
eine Wartefrist von 3 Monaten zu berücksichtigen,<br />
d. h., dass ein Haftungsantrag<br />
erst 3 Monate nach der exportvertraglichen<br />
Fälligkeit gestellt we<strong>rde</strong>n kann. Für diese Zeitspanne<br />
we<strong>rde</strong>n im Falle eines Haftungsan-<br />
10
trages von der OeKB jedoch Wartefristzinsen<br />
vergütet.<br />
Bei Anerkennung des Haftungsfalles durch die<br />
OeKB wird dem <strong>Export</strong>eur der entstandene<br />
Schaden (max. Garantiehöchstbetrag), im<br />
Ausmaß der Deckungsquote, d. h. eventuell<br />
abzüglich eines Selbstbehaltes ersetzt.<br />
Betreibungskosten (Inkassobüro, Rechtsanwalt)<br />
sind im Ausmaß des Kostenersatzprozentsatzes<br />
(die von der OeKB geleistete Schadenszahlung<br />
in Relation zur zum Tatbestandszeitpunkt<br />
aushaftenden Fo<strong>rde</strong>rung) mitgedeckt.<br />
Haftausschlussgründe<br />
Durch die Bundeshaftung wird nur die ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des ausländischen Abnehmers abgesichert.<br />
Wenn daher der Garantienehmer seine eigenen<br />
Verpflichtungen nicht erfüllt hat, liegt auch<br />
kein Haftungsanspruch vor (z. B. bei nicht ordnungsgemäßer,<br />
das heißt zu spät erfolgter<br />
oder mangelhafter Lieferung, Schäden beim<br />
Transport vor Eigentumsübergang usw.).<br />
Für Schäden, die der <strong>Export</strong>eur oder seine<br />
Erfüllungshilfen zu vertreten haben, bei Verstößen<br />
gegen die Auflagen im Garantie- bzw.<br />
Versicherungsvertrag oder gegen gesetzliche<br />
Bestimmungen des In- oder Auslandes ist<br />
ebenfalls keine Deckung gegeben.<br />
Weitere Haftausschlussgründe liegen vor,<br />
wenn bei Antragstellung dem <strong>Export</strong>eur die<br />
Zahlungsunfähigkeit des ausländischen<br />
Abnehmers bereits bekannt war sowie bei<br />
falschen Angaben im Antrag, Nichtzahlung<br />
des Garantieentgeltes usw.<br />
Wichtig: Es ist daher darauf zu achten, dass<br />
vor Änderungen des <strong>Export</strong>vertrages die<br />
Zustimmung der OeKB eingeholt wird.<br />
1.1.1.2 Wechselbürgschaften<br />
Zur Erleichterung der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />
kann der Bundesminister für Finanzen<br />
für den Aussteller oder den Akzeptanten die<br />
Bürgschaft auf Wechseln (§ 2 Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz)<br />
übernehmen.<br />
Begünstigte aus der Wechselbürgschaft sind<br />
Unternehmen sowie Kreditinstitute mit Sitz im<br />
Inland. Die Krediteinräumung erfolgt durch die<br />
Hausbank des <strong>Export</strong>eurs, welche als Treuhänder<br />
für den Bund die Abwicklung übernimmt.<br />
In der Wechselbürgschaftszusage we<strong>rde</strong>n<br />
von der OeKB auch die für die Übernahme der<br />
Wechselbürgschaft erfo<strong>rde</strong>rlichen Besicherungsauflagen<br />
vorgeschrieben.<br />
Je nach Bonität des <strong>Export</strong>eurs kann die<br />
Wechselbürgschaft neben sonstigen Sicherheiten<br />
(z. B. Fo<strong>rde</strong>rungszession) auch eine<br />
teilweise oder gänzliche Mithaftung der<br />
Hausbank vorsehen.<br />
Die Wechselbürgschaft dient unter anderem<br />
als Grundlage für die Inanspruchnahme von<br />
zinsgünstigen Finanzierungsmitteln im<br />
• Kontrollbank-Refinanzierungs-Rahmen (nur<br />
für Großunternehmen) und<br />
• <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren der OeKB,<br />
z. B. Finanzierung von Auslandsbeteiligungen,<br />
hauptsächlich langfristigen <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />
etc.<br />
Eine Wechselbürgschaft ist darüber hinaus<br />
auch für Anzahlungs-, Biet-, Erfüllungs- und<br />
Gewährleistungsgarantien möglich (auch als<br />
Rahmenzusage) und deckt in diesen Fällen<br />
gegenüber dem <strong>Export</strong>eur eine ungerechtfertigte<br />
Inanspruchnahme der Garantie durch den<br />
ausländischen Vertragspartner. Bei gerechtfertigter<br />
Inanspruchnahme aus <strong>Export</strong>eurverschulden<br />
erfolgt Regress beim <strong>Export</strong>eur.<br />
Für die Garantie erstellende Bank bedeutet die<br />
üblicherweise 50 %-ige Übernahme der<br />
Wechselbürgschaft des Bundes für die obengenannten<br />
Garantiearten eine Halbierung des<br />
Risikos im Falle der Insolvenz des Garantieauftraggebers<br />
(<strong>Export</strong>eurs). Die Risikoübernahme<br />
durch die Wechselbürgschaft<br />
erfolgt bei entsprechender Liefer- und<br />
Leistungsfähigkeit des <strong>Export</strong>eurs.<br />
Eine Übernahme des wirtschaftlichen und/oder<br />
politischen Ausfallrisikos im Ausland ist im<br />
Rahmen einer Wechselbürgschaft nicht möglich.<br />
11
Kosten<br />
Das Bearbeitungsentgelt beträgt 1 Promille<br />
vom Wert des Geschäftsfalles, mindestens<br />
EUR 10,–, höchstens EUR 720,–. Das Wechselbürgschaftsentgelt<br />
liegt je nach Geschäftsfall<br />
bei 0,2 % bis 0,5 % p. a. und wird vierteljährlich<br />
im Voraus vom Höchstbetrag bzw. gemeldeten<br />
Finanzierungsbedarf berechnet.<br />
BUND<br />
BM f. F.<br />
OEKB<br />
Wechselbürgschaft*<br />
HAUSBANK<br />
1.1.1.3 Markterschließungsgarantie G11<br />
Die Markterschließungsgarantie sichert für<br />
KMU mit Sitz in Österreich das Risiko ab, ein<br />
Umsatzziel in Ländern außerhalb der EU nicht<br />
zu erreichen und deckt alle in der Startphase<br />
anfallenden Aufwendungen, die es ermöglichen,<br />
Produkte oder Dienstleistungen in einem<br />
neuen Markt einzuführen oder den laufenden<br />
Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten<br />
(Markterschließungsaufwendungen).<br />
Wird das Marktziel (Zielumsatz) während eines<br />
Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren nicht<br />
erreicht, sind nachweislich geleistete<br />
Aufwendungen (EUR 36.400,– +3 % des<br />
Gesamtumsatzes max. EUR 364.000,–)<br />
gedeckt (Beraterhonorare, Studien, Messen,<br />
Übersetzungen, Reisen – max. 10 % des<br />
Wechselbürgschaft<br />
<strong>Export</strong>finanzierung<br />
* Bonitätsabhängig und verfahrensbedingt ist vielfach<br />
auch die Rückhaftung der Hausbank gegenüber dem<br />
Bund notwendig<br />
Antragstellung<br />
Die Antragstellung erfolgt auf den entsprechenden<br />
Formularen im Wege der Hausbank.<br />
Bei der Antragstellung sind die Bilanzen der<br />
letzten zwei Geschäftsjahre auf Aufrissbogen<br />
vorzulegen; weiters in brieflicher Form eine<br />
Darstellung der Geschäftstätigkeit des<br />
Unternehmens.<br />
EXPORTEUR<br />
INVESTOR<br />
Fo<strong>rde</strong>rungen<br />
Rechte<br />
Investitionen<br />
IMPORTEUR<br />
AUSLANDSBE-<br />
TEILIGUNG<br />
Gesamtbudgets, Miete für 1 Jahr etc.), wobei<br />
der Garantienehmer immer einen 35 %-igen<br />
Selbstbehalt zu tragen hat.<br />
Die Markterschließung gilt dann als erfolgreich,<br />
wenn im Beobachtungszeitraum die Summe<br />
aller direkten und indirekten Umsatzzuwächse<br />
in den Zielländern mindestens das 8fache<br />
der gedeckten und tatsächlich geleisteten<br />
Aufwendungen erreichen.<br />
Antragsteller sind KMU mit Sitz in Österreich.<br />
Der Antrag kann im Wege der Hausbank oder<br />
direkt an den Österreichischen <strong>Export</strong>fonds<br />
gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />
Kosten<br />
• 3 % Grundentgelt, berechnet vom<br />
Garantiehöchstbetrag (tatsächliche<br />
Aufwendungen zur Markterschließung)<br />
• 1 % Erfolgsentgelt, berechnet von der in den<br />
12
Zielmärkten erreichten Umsatzsteigerung<br />
(jährlich im Nachhinein zahlbar)<br />
• 1 ‰ Bearbeitungsentgelt, mind. EUR 10,–<br />
1.1.2 Private Kreditversicherer<br />
Wie bereits im Kapitel 1.1 erläutert, sind so<br />
genannte „marktfähige Risken“ bei privaten<br />
Kreditversicherungsunternehmen zu versichern<br />
(Namen und Adressen der Versicherer<br />
siehe Anhang 2).<br />
Zum staatlichen <strong>Export</strong>kreditversicherer – zur<br />
OeKB – ergeben sich folgende gravierende<br />
Unterschiede:<br />
• Versichertes Risiko: i. d. R. nur marktfähige<br />
wirtschaftliche Risken, politische Risken<br />
nur in Ausnahmefällen<br />
• Prämien: flexible Konditionengestaltung im<br />
wettbewerbsorientierten freien Markt<br />
• Grundsätzlich keine Versicherung von<br />
Einzelrisken wie z. B. die OeKB mit G1 und<br />
G5 etc., sondern nur gut gestreute Risken<br />
(Anbietungspflicht). In Einzelfällen versichert<br />
PRISMA größere Investitionsgüterlieferungen.<br />
• Der Versicherungsschutz wird sowohl für<br />
Auslands- als auch für Inlandsfo<strong>rde</strong>rungen<br />
angeboten.<br />
• Der Auslandsanteil einer <strong>Export</strong>ware/-leistung<br />
ist irrelevant.<br />
Erstexporteure bzw. <strong>Export</strong>eure mit zu geringer<br />
Risikostreuung ihrer Auslandsfo<strong>rde</strong>rungen<br />
können daher entweder durch Versicherung<br />
auch ihrer Inlandsfo<strong>rde</strong>rungen eine ausreichende<br />
Risikostreuung anbieten bzw. können<br />
sie sich an die OeKB wenden, sobald private<br />
Kreditversicherer den Wunsch, eine Versicherung<br />
für ein Einzelrisiko zu erlangen, schriftlich<br />
abgelehnt haben.<br />
Charakteristika der privaten (<strong>Export</strong>-)<br />
Kreditversicherung<br />
Die einander sehr ähnlichen Angebote am<br />
freien Markt sind im Wesentlichen mit der G6<br />
der OeKB vergleichbar. Sie unterscheiden sich<br />
vor allem in der Terminologie, den Betragsgrenzen<br />
und Prämiengestaltungen voneinander.<br />
Versichertes Risiko<br />
Insolvenz von (ausländischen) Kunden; anhaltender<br />
Zahlungsverzug, Absicherung des<br />
Produktionsrisikos, (teilweise) Übernahme des<br />
Inkassos sowie Betreibungskosten we<strong>rde</strong>n<br />
gegen Prämienaufschlag gedeckt.<br />
Anbietungspflicht<br />
Sämtliche Kunden der in die Versicherung eingeschlossenen<br />
Länder sind einzubinden. In<br />
einem gewissen Umfang we<strong>rde</strong>n auch schlechte<br />
OECD-Länder und gute Nicht-OECD-Länder<br />
in die Polizze einbezogen.<br />
Anbietungsgrenze mit Selbstprüfung<br />
(Selbstprüfungsgrenze)<br />
Bis zu einem gewissen Betrag sind Kunden<br />
automatisch versichert, wenn der eingeräumte<br />
Kredit durch eine aktuelle Auskunft zweifelsfrei<br />
gerechtfertigt erscheint oder eine ausreichende<br />
Vorabwicklung vorliegt, d. h., dass der Kunde<br />
innerhalb der letzten 12 Monate Waren bezogen<br />
oder Dienstleistungen in Anspruch genommen<br />
und diese ordnungsgemäß beglichen hat.<br />
(Kredit-)Limits<br />
Für die Krediteinräumung über der Anbietungsgrenze<br />
ist vom Versicherungsnehmer unter Angabe<br />
der Käuferdaten ein gesondertes Kreditlimit<br />
anzufo<strong>rde</strong>rn. Aufgrund eigener Recherchen räumt<br />
der Versicherer das gewünschte Limit (bzw. gegebenenfalls<br />
ein geringeres oder gar keines) ein.<br />
Selbstbehalt<br />
Meist 20 % für benannte Kunden mit Limit,<br />
30 % für unbenannte Kunden (im Rahmen<br />
der Selbstprüfungsgrenze).<br />
Prämien<br />
Die Prämien liegen bei rund 1 % bis 2 % p. a.<br />
und we<strong>rde</strong>n von den monatlichen Saldomeldungen<br />
des Versicherungsnehmers (= offener<br />
Fo<strong>rde</strong>rungsstand gegenüber seinen Kunden)<br />
berechnet. Für die Wartung des Kreditlimits<br />
we<strong>rde</strong>n jährlich Fixkosten (Prüfungsgebühren)<br />
verrechnet. Für schadensfreie Jahre können<br />
meist Prämienrückerstattungen vereinbart<br />
we<strong>rde</strong>n. Hohe Schadensfälle führen i. d. R.<br />
zu Prämienverteuerungen.<br />
13
G1a<br />
G1b<br />
G1c<br />
PRISMA<br />
G2<br />
G5<br />
G6<br />
private<br />
Versicherer<br />
G3a<br />
G3b<br />
G9<br />
G4<br />
G7a<br />
G7b<br />
G7c<br />
G8<br />
G11<br />
WB<br />
Garantie für direkte<br />
Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
EINZELKREDIT-<br />
VERSICHERUNG<br />
Garantie für indirekte<br />
Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
Rahmengarantien<br />
Länderrahmen- oder<br />
Pauschalgarantien<br />
Pauschalversicherung<br />
(im wesentlichen)<br />
Garantie für gebundene<br />
Finanzkredite<br />
und Akkreditivbestätigungen<br />
Garantien für titrierte<br />
Schuldverhältnisse<br />
Garantie für<br />
Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />
Beteiligungsgarantien<br />
Konsignationslagergarantie<br />
Maschineneinsatzgarantie<br />
Vorleistungsgarantie<br />
Rückgarantien<br />
Markterschließungsgarantie<br />
(Abwicklung<br />
über Österreichischer<br />
<strong>Export</strong>fonds GesmbH)<br />
Wechselbürgschaft<br />
Überblick <strong>Export</strong>risikogarantien/-versicherungen<br />
KURZFORM HAFTUNGSART DECKUNGSFÄHIGE GEDECKTE HAFTUNGS-<br />
VERTRÄGE VERTRÄGE NEHMER<br />
AUSFUHRGESCHÄFTE<br />
FINANZIERUNGSGESCHÄFTE<br />
SONSTIGE GARANTIEN<br />
WECHSELBÜRGSCHAFTEN<br />
Lieferverträge<br />
Leistungsverträge<br />
Lizenz-, Patent-, Know-How-,<br />
Verlagsverträge<br />
Miet-, Pacht- und Leasingverträge<br />
Investitionsgüter<br />
Österreichischer Anteil an<br />
ausländischen Lieferverträgen<br />
Rahmenverträge mit<br />
einem Abnehmer<br />
Verträge mit allen<br />
Abnehmern in einem oder<br />
mehreren Ländern hauptsächlich<br />
außerhalb der OECD<br />
Verträge mit allen<br />
Abnehmern in einem oder<br />
mehreren hauptsächlich<br />
OECD-Ländern<br />
Finanzkreditverträge<br />
Akkreditivbestätigungen<br />
titrierte Finanzkreditverträge<br />
Kaufverträge von <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />
Beteiligungsverträge<br />
Konsignationsverträge<br />
Maschineneinsatzverträge<br />
Bietgarantien, Ba<strong>rde</strong>pots etc.<br />
Lieferverträge<br />
Leistungsverträge<br />
Aufwendungen für die<br />
Markterschließung<br />
Kreditvertrag zur Finanzierung<br />
von Ausfuhrgeschäften und<br />
Auslandsinvestitionen. Deckung<br />
von Garantien für KMU<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische Risken<br />
politische und<br />
wirtschaftliche Risken<br />
politische und/oder<br />
wirtschaftliche Risken<br />
Nichterreichen von<br />
Umsatzzielen in Ländern<br />
außerhalb der EU<br />
Wechseleinlösungsrisiko<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
<strong>Export</strong>eur oder<br />
ausländischer<br />
Zweitexporteur<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
Kreditinstitut<br />
Investor<br />
<strong>Export</strong>eur<br />
<strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
des Inoder<br />
Auslandes<br />
KMU<br />
<strong>Export</strong>eur/<br />
Kreditinstitut<br />
14
1.2 Finanzierung<br />
Die Fö<strong>rde</strong>rung der österreichischen <strong>Export</strong>eure<br />
erfolgt einerseits dadurch, dass im Wege der<br />
Österreichischen <strong>Export</strong>fonds GmbH oder der<br />
Oesterreichischen Kontrollbank AG über die<br />
Hausbanken den <strong>Export</strong>euren<br />
• zinsengünstige Finanzierungsmittel zur Verfügung<br />
gestellt we<strong>rde</strong>n, andererseits aber<br />
auch dadurch, dass<br />
• gegebenenfalls das Kreditrisiko einer <strong>Export</strong>finanzierung<br />
über den <strong>Export</strong>fonds oder die<br />
OeKB durch den Bund übernommen we<strong>rde</strong>n<br />
kann (in Form der bereits erwähnten Wechselbürgschaft)<br />
und bei Finanzierungen auf<br />
Basis von Bundeshaftungen gemäss Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />
die Kreditvertragsgebühr<br />
entfällt.<br />
KREDITARTEN<br />
<strong>Export</strong>fondskredite<br />
KRR<br />
Lieferantenkredite<br />
Käuferkredite<br />
Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />
Beteiligungsfinanzierung<br />
Eine <strong>Export</strong>finanzierung ist grundsätzlich für<br />
Geschäfte möglich, die<br />
• eine direkte oder indirekte Verbesserung der<br />
österreichischen Leistungsbilanz bewirken,<br />
oder<br />
• bei welchen es sich um Projekte von österreichischem<br />
Interesse handelt.<br />
Zweck der <strong>Export</strong>finanzierung ist einerseits die<br />
Fö<strong>rde</strong>rung von Waren- und Dienstleistungsexporten<br />
sowie andererseits die Unterstützung<br />
der Internationalisierung österreichischer<br />
Unternehmen.<br />
Überblick über die <strong>Export</strong>finanzierung in Österreich<br />
GEGENSTAND DES<br />
KREDITES<br />
EXPORTUMSATZABHÄNGIGE FINANZIERUNGEN<br />
Produktion/Zahlungsziel<br />
Markterschließungkosten<br />
Produktion/Zahlungsziel<br />
Markterschließungskosten<br />
EXPORTFINANZIERUNGSVERFAHREN OeKB<br />
versichertes<br />
<strong>Export</strong>geschäft/<br />
Auslandsinvestition<br />
1.2.1 <strong>Export</strong>umsatzabhängige<br />
Finanzierungen<br />
Die Verfahren für die kurzfristige <strong>Export</strong>finanzierung,<br />
also für die Deckung des kurzfristigen<br />
KMU<br />
KMU<br />
KREDITNEHMER<br />
Nicht-KMU<br />
Nicht-KMU<br />
<strong>Export</strong>eur, ausländischer<br />
Abnehmer, Investor<br />
revolvierend<br />
max. 5 Jahre<br />
revolvierend<br />
max. 5 Jahre<br />
LAUFZEIT<br />
entsprechend dem<br />
zugrundeliegenden<br />
(<strong>Export</strong>)geschäft,<br />
kurz-, mittel-<br />
oder langfristig<br />
exportbedingten Betriebsmittelbedarfes, sind<br />
ihrer Höhe nach an den <strong>Export</strong>umsatz des<br />
letzten Geschäftsjahres des kreditnehmenden<br />
<strong>Export</strong>eurs gebunden.<br />
15
Kreditnehmer<br />
Kreditkosten<br />
(Stand per 04/03)<br />
Erfo<strong>rde</strong>rnis<br />
Gegenstand der Kredite<br />
Maximale Kredithöhe<br />
Auslandsanteil<br />
Laufzeit<br />
Besicherung<br />
1.2.1.1 <strong>Export</strong>fondskredit<br />
Über die Österreichische <strong>Export</strong>fonds<br />
Ges.m.b.H. we<strong>rde</strong>n österreichischen KMU<br />
(Definition gem. Anhang 1) im Wege der<br />
Hausbanken zinsengünstige Finanzierungsmittel<br />
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />
ist auch die Übernahme des Kreditrisikos<br />
durch den <strong>Export</strong>fonds möglich.<br />
Der Hausbank des <strong>Export</strong>eures obliegt die<br />
Vertragsabwicklung und die Gestionierung<br />
der vom <strong>Export</strong>fonds vorgeschriebenen Kreditsicherheiten.<br />
Finanziert we<strong>rde</strong>n nahezu alle Waren- und<br />
Dienstleistungsexporte, inkl. Fremdenverkehrs-<br />
Incoming-Umsätze.<br />
Finanzierungsausmaß<br />
Mit <strong>Export</strong>fondskrediten kann sowohl die<br />
Produktionsphase als auch das Zahlungsziel<br />
(bis zum Eingang des <strong>Export</strong>erlöses) in Form<br />
eines Rahmenkredites finanziert we<strong>rde</strong>n.<br />
Das maximale Finanzierungsausmaß beträgt<br />
30 % des Jahresexportumsatzes, wobei die<br />
Ausnützung nur im Ausmaß des „exportbedingten<br />
Betriebsmittelbedarfs“ erfolgen darf.<br />
Dieser Kreditbedarf ergibt sich als Summe aus<br />
<strong>Export</strong>auftragsstand und <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungsstand.<br />
Sinkt der exportbedingte Betriebsmittelbedarf<br />
unter die Höhe des in Anspruch genommenen<br />
<strong>Export</strong>fondskredite KRR-Kredite<br />
KMU (EU-Definition für KMU siehe Anhang 1) Nicht-KMU<br />
2,90 % p. a.<br />
---- Wechselbürgschaft<br />
30 % des <strong>Export</strong>umsatzes<br />
Finanzierung von Produktion/Zahlungsziel<br />
max. 50 %<br />
b.a.w.<br />
2,15 % p. a.<br />
12 % des <strong>Export</strong>umsatzes<br />
Bankmäßige Sicherheiten, i.d.R. Zession der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />
oder Hausbankenhaftung<br />
<strong>Export</strong>fonds-Rahmenkredites, ist eine entsprechende<br />
Teilrückführung vorzunehmen.<br />
Ein Auslandsanteil von 50 % wird toleriert.<br />
Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse, die nicht<br />
im Inland erhältlich sind, we<strong>rde</strong>n nicht als<br />
Auslandsanteil angesehen.<br />
Besicherung<br />
Bankmäßige Sicherheiten, in der Regel<br />
Zession der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen oder (teilweise)<br />
Haftung der Hausbank.<br />
Antragstellung<br />
Die Antragstellung erfolgt auf den dafür<br />
vorgesehenen Formblättern im Wege der<br />
Hausbank an die Österreichische <strong>Export</strong>fonds<br />
Ges.m.b.H.<br />
1.2.1.2 Kontrollbankrefinanzierungsrahmen<br />
(KRR)<br />
<strong>Export</strong>unternehmen, welche die KMU-Kriterien<br />
nicht erfüllen (= Großunternehmen) fallen in<br />
den Zuständigkeitsbereich der OeKB und<br />
we<strong>rde</strong>n im KRR finanziert. Auch hierbei<br />
handelt es sich um einen Rahmenkredit für<br />
kontinuierliche <strong>Export</strong>tätigkeit.<br />
Finanzierungsausmaß:<br />
Maximal 12 % des um den Auslandsanteil<br />
bereinigten Jahresexportumsatzes, wobei nur<br />
der 50 % übersteigende Auslandsanteil abzuziehen<br />
ist.<br />
16
<strong>Export</strong>umsatz ¤ 30 Mio., Auslandsanteil<br />
60 % (d. h. im Ausmaß von 60 % der <strong>Export</strong>umsätze<br />
we<strong>rde</strong>n Waren bzw. Leistungen im<br />
Ausland zugekauft), 10 % sind abzuziehen –<br />
verbleiben ¤ 27 Mio. <strong>Export</strong>umsatz, davon<br />
12 % = 3,24 Mio. maximaler Kredit<br />
Die Höhe des Kredites ist auch in diesem<br />
Verfahren mit dem exportbedingten Betriebsmittelbedarf<br />
begrenzt, wobei maximal 50 %<br />
des Gesamtkredites zur Finanzierung von<br />
<strong>Export</strong>aufträgen herangezogen we<strong>rde</strong>n dürfen.<br />
Besicherung<br />
Bankmäßige Sicherheiten gemäß Auflagen der<br />
Wechselbürgschaftszusage, in der Regel<br />
Zession von <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen oder (teilweise)<br />
Haftung der Hausbank.<br />
Antragstellung<br />
Die Antragstellung erfolgt im Wege der<br />
Hausbank des <strong>Export</strong>eurs an die OeKB.<br />
1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />
Die Markterschließungsfinanzierung dient zur<br />
Finanzierung sämtlicher Aufwendungen, die<br />
es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen<br />
österreichischer <strong>Export</strong>eure in einem<br />
neuen Markt (außerhalb der EU) einzuführen<br />
oder den bereits laufenden Umsatz erheblich<br />
und nachhaltig auszuweiten<br />
(Markterschließungsaufwendungen).<br />
Dazu zählen<br />
Beispiel<br />
• Aufwendungen für Marktstudien<br />
• Beraterhonorare<br />
• Reisen in das Zielland (max. 10 % des<br />
Gesamtbudgets)<br />
• Messeteilnahmen<br />
• Gezielte Ausbildung für Mitarbeiter<br />
• Übersetzungen/Dolmetscher<br />
• Werbeaufwendungen<br />
• Gutachten, Prüfungen, Registrierungen,<br />
Zulassungen u. ä.<br />
Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten<br />
Markterschließungsaufwendungen,<br />
maximal jedoch ¤ 36.400,– plus 3 % des<br />
Gesamtumsatzes des antragstellenden<br />
Unternehmens.<br />
Höchstgrenzen:<br />
KMU: EUR 364.000,–<br />
Großunternehmen: EUR 728.000,–<br />
Laufzeit/Zinssatz<br />
Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. 5 Jahre, mit<br />
einem tilgungsfreien Zeitraum. Bei gleichzeitig<br />
bestehender Markterschließungsgarantie G11<br />
abgestimmt auf die Garantielaufzeit.<br />
Für KMU wird der jeweils geltende<br />
<strong>Export</strong>fonds-Zinssatz verrechnet, für<br />
Großunternehmen der Zinssatz des KRR<br />
zuzüglich Wechselbürgschaftsentgelt.<br />
Antragstellung<br />
• KMU: Im Wege der Hausbank an den Österreichischen<br />
<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H.<br />
• Großunternehmen: im Wege der Hausbank<br />
an die Oesterreichische Kontrollbank AG<br />
(+ Antrag für WB-Zusage)<br />
1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />
(EFV) der Oesterreichischen<br />
Kontrollbank AG<br />
Das EFV ist sowohl hinsichtlich seines Volumens<br />
als auch seines Finanzierungsumfanges<br />
das bei weitem bedeutendste Finanzierungsverfahren<br />
und umfasst ein weites Spektrum<br />
an Kreditlaufzeiten mit Schwergewicht auf<br />
mittel- und langfristigen Transaktionen.<br />
Voraussetzung für die Finanzierung durch die<br />
OeKB ist die Übernahme einer Haftung<br />
• durch die Republik Österreich, gemäß<br />
Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz, in Form einer<br />
Garantie (G1–G9) oder einer Wechselbürgschaft,<br />
oder<br />
• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH (AWS)<br />
17
• durch Kreditversicherer (Prisma, ÖKV, ...)<br />
oder<br />
• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />
der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />
die im Finanzbereich oder in der<br />
Entwicklungshilfe tätig ist (z. B. MIGA).<br />
Die Refinanzierung durch die OeKB erfolgt<br />
dabei höchstens bis zu dem durch die jeweilige<br />
Haftung bzw. Versicherung gedeckten Teil<br />
(Garantiehöchstbetrag abzüglich Selbstbehalt<br />
bzw. Deckungsquote).<br />
Finanzierungshöhe<br />
Entsprechend den Bestimmungen des „OECD-<br />
Consensus“ können bei Zahlungszielen ab<br />
zwei Jahren max. 85 % des gesamten Vertragswertes<br />
finanziert we<strong>rde</strong>n. Bei derartigen<br />
Finanzierungen sind daher An- und Fortschrittszahlungen<br />
im Gesamtbetrag von mindestens<br />
15 % des gesamten Vertragswertes<br />
ZAHLUNGSZIEL DES<br />
EXPORTGESCHÄFTES<br />
unter 2 Jahren<br />
von 2 bis unter 5<br />
Jahren<br />
von 5 bis unter 8<br />
Jahren<br />
von 8 Jahren und<br />
darüber<br />
50/50<br />
30/70<br />
20/80<br />
10/90<br />
TRANCHE<br />
A/B<br />
*) Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar<br />
VARIABLER<br />
ZINSSATZ<br />
TRANCHE A<br />
3,50 % p. a.<br />
3,50 % p. a.<br />
3,50 % p. a.<br />
3,50 % p. a.<br />
Bedingung. Bei kurzfristigen Geschäften (unter<br />
2 Jahren) ist eine Finanzierung im Ausmaß von<br />
bis zu 100 % möglich.<br />
Kreditkosten<br />
Bei Einzelgeschäften we<strong>rde</strong>n die Finanzierungsmittel<br />
im EFV zu einem Teil mit einem variablen<br />
Zinssatz und zum anderen Teil mit einem über<br />
die gesamte Laufzeit fixen Zinssatz zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Der Kreditanteil mit einem über die gesamte<br />
Laufzeit fixen Zinssatz ist umso höher, je längerfristiger<br />
die Finanzierung ist. Durch dieses<br />
Prinzip wird die Kalkulierbarkeit eines langfristigen<br />
<strong>Export</strong>auftrages (bzw. die Investitionsrechnung<br />
für den Käufer) wesentlich erleichtert.<br />
Die Kreditlaufzeit und die Laufzeit der<br />
Bundeshaftung we<strong>rde</strong>n gemeinsam an das<br />
zu finanzierende <strong>Export</strong>projekt angepasst.<br />
Zinssätze im OeKB –<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren für Einzelgeschäfte (Stand 10/2003)<br />
Bei revolvierenden Finanzierungen (z. B. auf<br />
Basis einer Garantie G5 oder G6 oder Kreditversicherung<br />
eines privaten Kreditversicherers)<br />
beträgt der Zinssatz derzeit 2,50 % p. a.<br />
1.2.2.1 Kreditarten<br />
Finanzierung des Lieferanten (<strong>Export</strong>eur)<br />
Sowohl Garantie- als auch Kreditnehmer ist<br />
der österreichische <strong>Export</strong>eur. Dieser kann mit<br />
diesen Finanzierungsmitteln das dem Käufer<br />
gewährte Zahlungsziel überbrücken.<br />
FIXER ZINSSATZ<br />
TRANCHE B<br />
2,35 % p. a.<br />
3,20 % p. a.<br />
4,00 % p. a.<br />
4,45 % p. a.<br />
DURCHSCHNITTS-<br />
ZINSSATZ<br />
2,698 % p. a.<br />
3,234 % p. a.<br />
3,973 % p. a.<br />
4,433 % p. a.<br />
Folgende Arten der Bundeshaftungen bzw.<br />
Absicherung kommen hier in Frage:<br />
• bei Einzelgeschäften: Wechselbürgschaft,<br />
G1, G2, G7<br />
• bei revolvierender Finanzierung:<br />
Wechselbürgschaft, G5, G6, Versicherungspolizzen<br />
privater Kreditversicherer<br />
Die <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen sowie die Ansprüche<br />
aus der Bundesgarantie bzw. Versicherungspolizze<br />
we<strong>rde</strong>n an die finanzierende Bank<br />
abgetreten.<br />
18
Fo<strong>rde</strong>rungsankauf<br />
Beim Fo<strong>rde</strong>rungsankauf verkauft der <strong>Export</strong>eur<br />
eine oder mehrere <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen an seine<br />
Bank. Die Bank sichert sich das mit der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung<br />
verbundene, im Ausland gelegene<br />
Risiko mit einer Bundeshaftung G9 ab.<br />
Der Gegenwert (evtl. unter Abzug eines<br />
Selbstbehaltes) wird sofort an den <strong>Export</strong>eur<br />
ausbezahlt. In der mit dem <strong>Export</strong>eur abzuschließenden<br />
Ankaufsvereinbarung wird festgelegt,<br />
dass exporteurseitig zu vertretende<br />
Tatbestände, die einen etwaigen Haftungsausschluss<br />
aus der Bundeshaftung zur Folge<br />
haben, zu Lasten des <strong>Export</strong>eurs gehen.<br />
Gegenüber der herkömmlichen Finanzierung<br />
liegt der Hauptvorteil darin, dass die Fo<strong>rde</strong>rung<br />
in der Bilanz des <strong>Export</strong>eurs nicht mehr<br />
aufscheint, wodurch eine Bilanzverkürzung<br />
eintritt. Die Fo<strong>rde</strong>rung scheint im Rechnungswesen<br />
des <strong>Export</strong>eurs nur mehr unter dem<br />
Bilanzstrich als Eventualfo<strong>rde</strong>rung, der eine<br />
Eventualverbindlichkeit vis-a-vis der Bank<br />
gegenübersteht, auf.<br />
Käuferkredit (gebundener Finanzkredit)<br />
Die Finanzierung des <strong>Export</strong>geschäftes<br />
erfolgt beim gebundenen Finanzkredit durch<br />
Einräumung eines Kredites durch eine Bank<br />
mit Sitz im In- oder Ausland an den ausländischen<br />
Käufer oder an dessen Hausbank.<br />
Der gebundene Finanzkredit kann sowohl für<br />
den Konsumgüter- als auch Investitionsgüterexport<br />
eingesetzt we<strong>rde</strong>n. Die Auszahlung<br />
der Finanzierungsmittel erfolgt direkt an den<br />
österreichischen <strong>Export</strong>eur gemäß den im<br />
Kreditvertrag vereinbarten Dokumenten.<br />
Als Absicherung und auch als Basis für die<br />
Refinanzierung der Kreditunternehmung dient<br />
die Bundesgarantie G3. In der mit dem<br />
<strong>Export</strong>eur zu schließenden Nebenvereinbarung<br />
we<strong>rde</strong>n die Rechte und Pflichten zwischen<br />
<strong>Export</strong>eur und Hausbank geregelt, die aus der<br />
Bundeshaftung und dem gebundenen Finanzkreditvertrag<br />
resultieren (z. B. Einhaltung des<br />
Auslandsanteiles, Tragung der Refinanzierungskosten<br />
in der Wartefrist etc.)<br />
Beteiligungsfinanzierung<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen<br />
im Ausland, in Form einer Beteiligung an<br />
einem ausländischen Unternehmen oder der<br />
Einbringung eines Gesellschafterdarlehens.<br />
(siehe Kapitel 2.4.2)<br />
Soft Loans<br />
Dabei handelt es sich um gebundene Hilfsfinanzierungen<br />
für „wirtschaftlich nicht tragfähige<br />
Projekte“ (z. B. Infrastruktur, Umweltprojekte,<br />
Krankenhäuser ... ) in armen Ländern.<br />
Derartige Kredite unterliegen der Notifikationspflicht<br />
in der OECD und die wirtschaftliche<br />
Nicht-Tragfähigkeit sowie Entwicklungshilfeeignung<br />
sind anhand festgelegter Kriterien<br />
nachzuweisen. Sie müssen einen Mindestvergünstigungsgrad<br />
(„concessionality level“)<br />
von 35 % aufweisen, was im Falle Österreichs<br />
in Form von einem unter dem Marktzinssatz<br />
liegenden niedrigen Zinssatz und langen<br />
Laufzeiten dargestellt wird (bis zu 25 Jahre).<br />
19
2 Auslandsinvestitionen<br />
Direktinvestitionen im Ausland sind zu einem<br />
der wichtigsten Merkmale der modernen<br />
Volkswirtschaft gewo<strong>rde</strong>n. In den neunziger<br />
Jahren erzielten grenzüberschreitende<br />
Direktinvestitionen in der Weltwirtschaft eine<br />
viel höhere Dynamik als der Weltexport<br />
(Stankowsky, 1998). Direktinvestitionen können<br />
als Kapitalbeteiligungen an ausländischen<br />
Unternehmen (bis zu 100 %) definiert we<strong>rde</strong>n,<br />
deren Ziel in der dauerhaften Einflussnahme<br />
auf deren Geschäftsführung liegt (im<br />
Gegensatz zur Portfolioinvestition, deren Ziel<br />
nur im Ertrag liegt).<br />
Direktinvestitionen dienen der Erschließung<br />
und Sicherung neuer Märkte sowie der<br />
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Untersuchungen der volkswirtschaftlichen<br />
Auswirkungen von Auslandsinvestitionen<br />
kommen großteils zum Schluss, dass sie sich<br />
sowohl für die investierenden Länder als auch<br />
für die Gastländer überwiegend positiv<br />
auswirken.<br />
Das letzte Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts<br />
war von einem enormen Aufholprozess<br />
Österreichs in bezug auf Direktinvestitionen<br />
geprägt.<br />
Lag der Anteil der österreichischen Direktinvestitionen<br />
im Ausland im Vergleich zu ausländischen<br />
Direktinvestitionen in Österreich 1990<br />
noch bei kaum einem Drittel, so erhöhten sich<br />
die aktiven Direktinvestitionen Österreichs im<br />
Ausland per Ende 2000 mit 26,7 Mrd. EUR auf<br />
rund vier Fünftel der passiven Direktinvestitionen<br />
ausländischer Unternehmen in Österreich<br />
mit rund 32,7 EUR. Dabei erreichte die<br />
Zahl der für österreichische Investoren im<br />
Ausland arbeitenden Personen (248.600) fast<br />
jene 251.200 Personen, die für ausländische<br />
Investoren in Österreich beschäftigt sind.<br />
Dies geht aus einem Bericht der OeNB vom<br />
November 2002 hervor, der das Ergebnis einer<br />
Befragung zum Stand der Direktinvestitionen<br />
per Ende 2000 thematisierte.<br />
Die regionale Struktur der Direktinvestitionen<br />
zeigt eine starke Investitionstätigkeit in der EU<br />
(42 % aller österreichischen Direktinvestitionen<br />
im Ausland), gefolgt von 30 % in Mittel- und<br />
Osteuropa (9 % Resteuropa, hauptsächlich<br />
Schweiz, 19 % außerhalb Europa, hauptsächlich<br />
USA und Offshore–Finanzzentren).<br />
Betrachtet man jedoch die Zahl der Beteiligungen<br />
und vor allem die Beschäftigungszahlen,<br />
zeigt sich ein völlig anderes Bild. Zum Jahreswechsel<br />
2000/2001 arbeiteten 65 % aller 248.600<br />
Auslandsbeschäftigten österreichischer<br />
Investoren in Mittel- und Osteuropa, während<br />
nur rund 25 % in der EU beschäftigt waren.<br />
Während die österreichischen Direktinvestoren<br />
1990 im Inland 260.800 Personen beschäf-<br />
tigten, waren es 2000 mit 267.600 Personen nur<br />
unwesentlich mehr. Hingegen verfünffachte<br />
sich im gleichen Zeitraum die Zahl der<br />
Beschäftigten in den österreichischen<br />
Direktinvestitionsunternehmen im Ausland.<br />
Das spricht einerseits gegen die Hypothese,<br />
wonach die Schaffung von Arbeitsplätzen im<br />
Ausland in erster Linie zu Lasten der<br />
Inlandsbeschäftigung erfolgte. Und weiters<br />
schließt die OeNB-Studie daraus, dass diese<br />
zusätzlichen Arbeitsplätze in den meisten<br />
Fällen in Österreich nicht hätten geschaffen<br />
we<strong>rde</strong>n können, da sie der Erschließung neuer<br />
Märkte dienen. Und mit ihren Erträgen (rund<br />
50 % aller Erträge österreichischen Direktinvestitionen<br />
stammen aus Mittel- und Osteuropa)<br />
tragen sie wesentlich zur Sicherung der<br />
Arbeitsplätze in Österreich und zur Stärkung<br />
der österreichischen Direktinvestoren im <strong>intern</strong>ationalen<br />
Wettbewerb bei.<br />
20
Österreich<br />
Belgien/Lux<br />
Finnland<br />
Niederlande<br />
Schweden<br />
Schweiz<br />
Direktinvestitionen/Handelsbilanz/<strong>Export</strong>e (in % des BIP)<br />
1,6%<br />
–2,1%<br />
3,3%<br />
6,0%<br />
8,8%<br />
5,5%<br />
2,9%<br />
5,9%<br />
–0,7%<br />
6,6%<br />
11,6%<br />
27,3%<br />
35,1%<br />
35,2%<br />
34,5%<br />
33,4%<br />
Direktinvestitionen in % des BIP Handelsbilanz in % des BIP <strong>Export</strong>e in % des BIP<br />
2.1 Beratung/Vorbereitung<br />
2.1.1 Raiffeisen Spezialgesellschaften<br />
Der Beteiligung suchende Unternehmer wird<br />
mit einer Vielzahl von gesetzlichen und steuerlichen<br />
Regelungen konfrontiert, vor allem aber<br />
auch mit anderen Mentalitäten, Behö<strong>rde</strong>nusancen<br />
u. a. Diesem Umstand Rechnung<br />
tragend hat Raiffeisen Unternehmen gegründet,<br />
die österreichische (und <strong>intern</strong>ationale) Investoren<br />
bei Beteiligungsprojekten mit Schwerpunkt<br />
Mittel- und Osteuropa unterstützen.<br />
Austrian Consulting Group Praha a.s.<br />
(ACG Praha)<br />
Die ACG Praha bietet ihren Kunden umfassende<br />
Dienstleistungen als Unternehmensberater<br />
und M&A-Spezialist. Die Palette reicht von der<br />
Beratung und Abwicklung von Unternehmensgründungen<br />
über die Suche nach geeigneten<br />
Partnern oder Übernahmekandidaten, Begleitung<br />
des Beteiligungs-/Übernahmeprozesses<br />
bis zu einem treuhändischen/ve<strong>rde</strong>ckten<br />
Erwerb des Zielobjektes.<br />
Über die Tochter ACG Audit we<strong>rde</strong>n auch<br />
Steuerberatung und Buchführung angeboten.<br />
56,4%<br />
80,0%<br />
ACG hat ein erprobtes Team von über 20<br />
Mitarbeitern sowie auch externen Anwälten,<br />
Steuerberatern und branchenspezifischen<br />
Spezialisten.<br />
Holding Service Gesellschaft m.b.H.<br />
Betriebe aus Industrie, Handel und Gewerbe<br />
nutzen die Dienstleistungen der Holding Service<br />
Gesellschaft m.b.H., der Consultingtochter des<br />
Raiffeisenverbandes Salzburg, bei Firmengründungen,<br />
Joint Ventures und Lohnfertigungen in<br />
den Ländern des ehemaligen Ostblocks.<br />
Geboten wird ein umfassendes<br />
Consultingpaket:<br />
• Büroservice<br />
• Prüfung von Investitionsmöglichkeiten<br />
• Partnersuche vor Ort<br />
• Abwicklung von Behö<strong>rde</strong>nwegen<br />
In Kooperation mit renommierten Anwälten<br />
und Steuerberatern unterstützt die Holding<br />
Service Gesellschaft m.b.H. die Gründung von<br />
Holdinggesellschaften in Österreich sowie deren<br />
ordnungsgemäße Verwaltung durch Vermittlung<br />
entsprechend qualifizierter und versierter<br />
Fachleute. Diese gewährleisten eine korrekte<br />
21<br />
Quelle: OECD 2001
Führung der Bücher, die Überprüfung von<br />
Verträgen, die Abwicklung von Zahlungen etc.<br />
Die Holding Service Gesellschaft m.b.H. verfügt<br />
über Auslandsstützpunkte in München,<br />
Prag und Padua.<br />
Raiffeisen Investment AG (RIAG)<br />
Die RIAG wu<strong>rde</strong> 1990 als Corporate Finance<br />
Beratungsspezialinstitut der Raiffeisen<br />
Bankengru<strong>pp</strong>e gegründet, das neben Österreich<br />
speziell für den CEE-Raum Beratungsdienstleistungen<br />
erfolgreich anbietet und in<br />
dieser Region durch ihren frühen Markteintritt<br />
eine Pionierstellung einnimmt. Das Engagement<br />
in dieser Region wird zudem dadurch unterstrichen,<br />
dass die RIAG in den Kernmärkten<br />
entweder über eigene Tochtergesellschaften<br />
oder über Länderkoordinatoren lokal vertreten<br />
ist und auf diese Weise eine führende Rolle<br />
im M&A-Geschäft erlangen konnte.<br />
Das Corporate Finance-Servicespektrum<br />
der RIAG umfaßt M&A und Privatisierungen,<br />
Finanzierungs- und strategische Beratung,<br />
strukturierte Finanzierungen und Steueroptimierungen<br />
sowie das Arrangement von<br />
Platzierungen am Kapitalmarkt.<br />
Die RIAG arbeitet für Regierungen, <strong>intern</strong>ationale<br />
Konzerne und supranationale Organisationen<br />
wie EU, EBRD, Weltbank etc. seit mehr<br />
als 10 Jahren und verfügt daher über eine<br />
substanzielle Beratungserfahrung, wobei diese<br />
speziell auf 5 Branchen fokussiert ist:<br />
• Kommunikation/Logistik<br />
• Nahrungsmittel- und Tabakindustrie<br />
• Schwerindustrie<br />
• Versorger<br />
• Öl- und Gasindustrie<br />
Raiffeisen evolution project<br />
development GmbH<br />
In der Entwicklungs- und Errichtungsgesellschaft<br />
Raiffeisen evolution project development<br />
GmbH wu<strong>rde</strong> per 1. 7. 2003 das Neugeschäft<br />
der beiden RZB-Tochtergesellschaften Conco<strong>rde</strong><br />
Projekt-Entwicklungsgesellschaft m.b.H. und<br />
der Raiffeisen Property Invest Immobilienentwicklungsges.m.b.H.<br />
und der Raiffeisen-<br />
Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H.,<br />
des Geschäftsbereiches Projekt-Entwicklung<br />
Hochbau (Österreich und Osteuropa) der<br />
Bauholding Strabag AG und der UNIQA<br />
Versicherungen AG gebündelt.<br />
Die Bündelung der Kräfte ermöglicht einen<br />
stärkeren Marktauftritt, höhere Servicequalität<br />
und die Hebung von Synergien. Dies wird<br />
angesichts des für die nächsten drei Jahre<br />
angepeilten Volumens an Eigen- und Fremdprojekten<br />
in Höhe von 800 Millionen Euro deutlich.<br />
Damit ist die Raiffeisen evolution unter<br />
den größten Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />
in Österreich und strebt die Marktführerschaft<br />
als Bauträger und Projektentwickler<br />
in Österreich und Mittel- und Osteuropa an.<br />
Raiffeisen evolution entwickelt, realisiert und<br />
verwaltet mit einem umfassenden Leistungsangebot<br />
kommerzielle Immobilienprojekte.<br />
Neben der klassischen Projektentwicklung<br />
und Bauträgertätigkeit we<strong>rde</strong>n auch Dienstleistungspakete<br />
in Form von Projektmanagement,<br />
technischen und wirtschaftlichen<br />
Controlling bzw. Bauaufsicht sowie Finanzierungskonzeption<br />
und Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
angeboten. Darüber hinaus<br />
we<strong>rde</strong>n Grundstücks- und Gebäudebewertungen<br />
sowie -sanierungen erbracht. Auch<br />
alle Phasen an Planungsleistungen wie z. B.<br />
Konzept-, Entwurfs-, Ausführungs- oder<br />
Generalplanung können auf Grund langjähriger<br />
Erfahrung und spezifischer Kenntnisse der<br />
örtlichen Gegebenheiten angeboten we<strong>rde</strong>n.<br />
Daneben agiert die Raiffeisen evolution im<br />
Ausland durch ihre lokalen Tochtergesellschaften<br />
als Projektmanager für <strong>intern</strong>ationale<br />
Investoren.<br />
Das Portfolio beinhaltet die Entwicklung und<br />
Errichtung von Gewerbeimmobilien jeglicher<br />
Art, Wohnbauten, Verwaltungsbauten sowie<br />
die Abwicklung von Sonderprojekten (z. B.<br />
Freizeitimmobilien, Pflegeheime, Krankenhäuser,<br />
Gebäudesanierungen).<br />
22
2.1.2 <strong>Export</strong>studienprogramm<br />
Im Rahmen der <strong>Export</strong>offensive unterstützt<br />
die Bundesregierung den Zugang zu Markt-<br />
Projektstudien durch (teilweise) Übernahme<br />
der Kosten. Mit der Konzeption und Verwaltung<br />
des <strong>Export</strong>studienprogrammes ist die<br />
Oesterreichische Kontrollbank AG betraut.<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Das OeKB-<strong>Export</strong>studienprogramm ist ein<br />
Finanzierungsprogramm zur Erstellung von<br />
Studien von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung<br />
als Entscheidungsgrundlage für die <strong>Export</strong>wirtschaft.<br />
Grundsätzlich gibt es keine<br />
Einschränkung der Zielländer.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Finanzierung von <strong>Export</strong>marktstudien mit<br />
hohem gesamtwirtschaftlichen Nutzen und<br />
hoher Erfolgswahrscheinlichkeit für die <strong>Export</strong>wirtschaft.<br />
Die Studien sind durch qualifizierte<br />
Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung<br />
des Bundes zu erstellen. Sie stehen nach<br />
Fertigstellung auch öffentlich zur Verfügung.<br />
• Studien zur Identifizierung von Projekten<br />
• Prefeasibility-Studien<br />
• Branchen-, Sektor-, Länderstudien<br />
Die OeKB prüft vor der Finanzierungszusage<br />
die Verfügbarkeit von Studien anderer <strong>intern</strong>ationaler<br />
Institutionen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Österreichische Unternehmen richten ein<br />
formloses Ansuchen für die Vergabe von Studien<br />
an die OeKB, Abteilung Projektanalysen,<br />
mit folgenden Unterlagen:<br />
• Inhalt, Umfang und voraussichtliche Kosten<br />
der vorgeschlagenen Studie,<br />
• Erklärung einer öffentlichen Stelle des<br />
Ziellandes über die Bedeutung potenzieller<br />
Projekte,<br />
• Darlegung der potenziellen Liefer- und<br />
Leistungsmöglichkeiten,<br />
• Erklärung, ob und bei welchen Institutionen<br />
Fö<strong>rde</strong>ransuchen vergleichbarer Art eingebracht<br />
we<strong>rde</strong>n.<br />
Die fertigen Studien we<strong>rde</strong>n Interessenten<br />
gegen Erstattung eines Kostenbeitrages zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
2.1.3 Fö<strong>rde</strong>rung privater<br />
Wirtschaftspartnerschaften<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Finanzielle Unterstützung bei der Bildung<br />
einer langfristigen Kooperation zwischen<br />
österreichischen KMU und der Privatwirtschaft<br />
in Entwicklungsländern.<br />
Diese privaten Wirtschaftspartnerschaften<br />
sollen<br />
• eine langfristige Kooperation zum Ziel haben,<br />
• die Bildung und/oder Weiterentwicklung<br />
wettbewerbsfähiger Unternehmen im<br />
Partnerland zum Ziel haben,<br />
• eine möglichst hohe Wertschöpfung im<br />
Zielland erreichen,<br />
• einen Know-how-Transfer zwischen österreichischen<br />
Betrieben und den Unternehmen<br />
in den Partnerländern erzielen.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />
fö<strong>rde</strong>rt bis zu 30 % der direkten<br />
Projektkosten bei Vorhaben in Programmländern<br />
(Schwerpunktländern) bzw. 25 % in<br />
sonstigen außereuropäischen Entwicklungsländern<br />
bis max. EUR 73.000,– in einem<br />
Zeitraum von 3 Jahren. Direkte Projektkosten<br />
sind jene Kosten, die für das österreichische<br />
KMU im Ausland anfallen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Österreichische KMU erhalten fachliche<br />
Unterstützung bei projektbezogenen Fragen<br />
im BM f.a.A., Sektion VII, Referat für<br />
Kofinanzierungen. Mit der organisatorischen<br />
und finanziellen Abwicklung ist die Austria<br />
Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. betraut.<br />
23
2.1.4 Konsulenten-Treuhandfonds<br />
(Consultant Trust Funds)<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Die Konsulenten-Treuhandfonds wu<strong>rde</strong>n bei<br />
supranationalen Banken mit dem Ziel eingerichtet,<br />
österreichischen Planungsunternehmen<br />
und Einzelkonsulenten die Möglichkeit einer<br />
verstärkten Beteiligung an Projekten dieser<br />
<strong>intern</strong>ationalen Finanzinstitutionen zu geben.<br />
Sie dienen zur Vorbereitung von Direktinvestitionsprojekten<br />
mit Österreichbezug bzw. zur<br />
Identifizierung von Investitionspotenzialen für<br />
österreichische Unternehmen. Die Beteiligung<br />
österreichischer Konsulenten erfolgt hauptsächlich<br />
durch Vergabe von Studien in der<br />
Phase der Projektvorbereitung.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Den österreichischen Konsulenten stehen derzeit<br />
bei folgenden Institutionen Treuhandfonds<br />
zur Verfügung:<br />
IBRD Internationale Bank für Wiederaufbau<br />
und Entwicklung (Weltbank)<br />
EBRD Europäische Bank für Wiederaufbau<br />
und Entwicklung<br />
IADB Interamerikanische Entwicklungsbank<br />
IFC International Finance Corporation<br />
Aus diesen Fonds we<strong>rde</strong>n projektbezogene<br />
Honorare für österreichische Konsulenten<br />
dotiert; diese Fonds sind üblicherweise mit<br />
je USD 1 Mio. pro Jahr dotiert.<br />
Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigte sind Planungsunternehmen<br />
und Einzelkonsulenten mit Sitz in Österreich. Für<br />
die Akquisition von Konsulentenaufträgen ist<br />
die direkte Kontaktaufnahme zu den jeweiligen<br />
Sachbearbeitern der genannten Finanzinstitutionen<br />
erfo<strong>rde</strong>rlich. Weitere Auskünfte erteilen<br />
das Bundesministerium für Finanzen (Abt. III/15),<br />
die Wirtschaftskammer Österreich und die<br />
Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. (AWS).<br />
2.2 Eigenkapitalausstattung von<br />
Tochterunternehmen<br />
Die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen<br />
vieler Länder schreiben nur ein geringes<br />
Mindestkapital vor. Die ausländische Beteiligung<br />
kann bis zu 100 % betragen. Sobald die<br />
Geschäftstätigkeit dieser Tochter-/Beteiligungsfirma<br />
einen größeren Umfang annimmt<br />
oder Investitionen getätigt we<strong>rde</strong>n, ergibt sich<br />
oft die Notwendigkeit einer Aufstockung des<br />
Stammkapitals/Eigenkapitals durch den ausländischen<br />
Investor aus folgenden Gründen:<br />
• Probleme bei Kreditaufnahme bei lokalen<br />
Banken: Das lokale Bankensystem, speziell<br />
auch in einigen osteuropäischen Ländern,<br />
leidet teilweise unter einer kna<strong>pp</strong>en Liquidität<br />
in der Heimatwährung. Daher kann es schon<br />
schwierig we<strong>rde</strong>n, einen Betriebsmittelkredit<br />
zu bekommen, umso schwerer längerfristige<br />
Kredite und Darlehen. Da lokale Banken bei<br />
der Finanzierung lokaler Tätigkeiten die<br />
Haftung der ausländischen Mutter bzw.<br />
deren Hausbank als Besicherung bedingen,<br />
ist es oft sinnvoll, die Finanzierung gleich<br />
vom westlichen Investor bzw. dessen Hausbank<br />
bereitzustellen (siehe Ostgeschäft).<br />
• Beschränkung von Gesellschafterdarlehen<br />
im Ausland: Aus gesamtwirtschaftlichen<br />
Überlegungen, vor allem aufgrund der Zahlungsbilanz,<br />
möchten die osteuropäischen<br />
Länder die westlichen Investoren dazu<br />
bringen, verstärkt Eigenkapital einzubringen<br />
und weniger Gesellschafterdarlehen bereitzustellen<br />
(debt–equity–ratio).<br />
Diese Gesellschafterdarlehen und Kredite erhöhen<br />
nämlich die Auslandsverschuldung und<br />
belasten die Zahlungsbilanz durch Tilgungen<br />
und Zinszahlungen in der Zukunft. Eigenkapital<br />
hingegen steht prinzipiell unbefristet zur Verfügung<br />
und belastet die Zahlungsbilanz nur<br />
mit Gewinnausschüttungen.<br />
24
Manche Länder (z. B. Tschechien, Slowakei,<br />
Ungarn) benachteiligen eine zu hohe Kreditaufnahme<br />
im Ausland im Steuerrecht über<br />
eine eingeschränkte Absetzbarkeit der Zinsen.<br />
So we<strong>rde</strong>n Zinsen für Gesellschafterdarlehen<br />
in den genannten Ländern nur insoweit als<br />
Betriebsaufwand anerkannt, als das Verhältnis<br />
Stammkapital zu Gesellschafterdarlehen 1:4<br />
(Ungarn 1:3) nicht übersteigt.<br />
2.2.1 Venture Capital Fonds<br />
Unter den diversen Venture Capital Fonds in<br />
Österreich stellen einige Eigenkapital schwerpunktmäßig<br />
für auslandsorientierte Investments<br />
zur Verfügung.<br />
Manche davon we<strong>rde</strong>n anlegerseitig durch<br />
Kapitalgarantien für die Anleger durch die<br />
AWS ausgestattet.<br />
Unter den derzeit laufenden noch nicht abgeschlossenen<br />
Fonds befinden sich u.a.:<br />
Horizonte Bosnia & Herzegovina Enterprise<br />
Fund<br />
Zielgru<strong>pp</strong>e: kleine und mittlere Unternehmen in<br />
Bosnien u. Herzegowina mit entsprechendem<br />
Wachstumspotenzial; österreichische und<br />
ausländische KMU, die Joint Ventures, Tochtergesellschaften<br />
oder Unternehmenskäufe in<br />
Bosnien u. Herzegowina planen. Als Branchenschwerpunkte<br />
gelten die Nahrungsmittelproduktion,<br />
Holzverarbeitung, Erzeugung von<br />
Baumaterialien, aber ev. auch andere.<br />
Raiffeisen CEE Private Equity Fund L.P.<br />
Zielgru<strong>pp</strong>e: Direktinvestitionen in Unternehmen<br />
in den EU-Beitrittskandidatenländern Mittelund<br />
Osteuropas (v.a. Polen, Tschechien, Ungarn)<br />
gemeinsam mit österreichischen strategischen<br />
Partnern. Der Fonds investiert in führenden<br />
mittelständischen Unternehmen mit einem<br />
Jahresumsatz von EUR 15 bis 150 Mio., einem<br />
im Industrievergleich überdurchschnittlichen<br />
Wachstum, einer nachhaltig gefestigten<br />
Marktposition oder entsprechenden Voraussetzungen<br />
diese Marktposition in absehbarer<br />
Zeit zu erreichen.<br />
Vorteile für den Investor:<br />
• langfristige Finanzierung<br />
• Schonung des eigenen Eigenkapitals<br />
• Risk-Sharing<br />
• Unterstützung in allen Finanzierungsfragen<br />
• Unterstützung in allen steuerlichen und<br />
rechtlichen Fragestellungen<br />
• Unterstützung bei Privatisierungsprozessen<br />
• Second opinion eines erfahrenen<br />
Finanzpartners<br />
2.2.2 Entwicklungsgesellschaften im<br />
Ausland<br />
Die AWS übernimmt zunehmend neben der<br />
antragsorientierten Unterstützung eine aktive<br />
Rolle zur Belebung von Auslandsinvestitionen<br />
österreichischer Unternehmen durch Identifikation<br />
und Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten.<br />
Als erster Versuch wu<strong>rde</strong> eine<br />
Entwicklungskooperation in Ungarn initiiert.<br />
Gemeinsam mit lokalen Partnern (RFH) wu<strong>rde</strong><br />
die DUNA-Development Company gegründet.<br />
2.3 Risikoabsicherung<br />
2.3.1 Politische Risken<br />
2.3.1.1 Bundesgarantie G4 der<br />
Oesterreichischen Kontrollbank<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel:<br />
Fö<strong>rde</strong>rung von Beteiligungsinvestitionen im<br />
Ausland (von Minderheitsbeteiligung bis zu 100 %<br />
Eigentum) mit positiver Auswirkung auf die<br />
österreichische Leistungsbilanz durch<br />
Deckung politischer Risken.<br />
Vorhaben<br />
Firmengründungen, Beteiligungen und beteiligungsähnliche<br />
Rechtsgeschäfte:<br />
Sachinvestitionen, Bareinlagen, eigenkapitalähnliche<br />
Darlehen sowie Kombinationen daraus.<br />
Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />
Naturgemäß Länder mit hohem politischen<br />
Risiko hauptsächlich in nicht-OECD Ländern.<br />
25
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Die Garantie G4 deckt ausschließlich politische<br />
Risken aus Firmengründung und Beteiligungen<br />
an Unternehmen mit Sitz im Ausland bzw.<br />
beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften wie z. B.<br />
Gesellschafterdarlehen. Die Deckungsquote<br />
beträgt je nach Risikokategorie 95 % oder 100 %.<br />
Versichert sind folgende Tatbestände<br />
• Entzug von Beteiligungsrechten oder<br />
Ansprüchen (Verstaatlichung, Enteignung)<br />
• Zerstörung der Vermögenswerte des ausländischen<br />
Unternehmens (z. B. Krieg, Revolution)<br />
• Weiters kann die Nichttransferierbarkeit von<br />
Dividenden, Zinsen, Kapitalrückzahlungen<br />
oder Erlösen aus dem Verkauf einer Beteiligung<br />
über einen Zeitraum von mehr als<br />
3 Monaten (Transferrisiko) gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />
Die OeKB behält sich jedoch das Recht vor,<br />
das Transferrisiko in gewissen Ländern nicht<br />
oder nur für einen Teil der Garantielaufzeit<br />
zu übernehmen.<br />
Die Laufzeit von Beteiligungsgarantien ist häufig<br />
mit der Amortisationsdauer des Vorhabens<br />
ident (meist 5 bis 10 Jahre) und kann bis zu<br />
25 Jahre betragen.<br />
Das Garantieentgelt beträgt derzeit je nach<br />
Bonität des Investitionsziellandes und der<br />
Laufzeit der Garantie zwischen 0,2 % und 1,5 %<br />
p. a. vom Garantiehöchstbetrag und wird jährlich<br />
im Voraus verrechnet. Soll das Transferrisiko<br />
mitversichert we<strong>rde</strong>n, wird ein Prämienzuschlag<br />
von 50 % verrechnet. Die Prämie<br />
bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit gültig.<br />
Die Berechnungsgrundlage ist der Kapitalwert<br />
der Auslandsinvestition. In der Folge ist jährlich<br />
einmal der Buchwert der Beteiligung zur Prämienermittlung<br />
zu melden. Für die Deckung von<br />
eventuellen Erträgen oder Darlehenszinsen wird<br />
kein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt.<br />
Das einmalige Bearbeitungsentgelt beträgt 1 %<br />
vom Wert des Geschäftsfalles, mind. EUR 10,–/<br />
höchstens EUR 720,–.<br />
Antragsberechtigte<br />
Investoren mit Sitz in Österreich.<br />
Einschränkungen<br />
Wirtschaftliche Risken können in der G4 nicht<br />
gedeckt we<strong>rde</strong>n. Das Nichteinhalten von<br />
behördlichen Zusagen im Investitionsland<br />
sowie Maßnahmen des Investitionsziellandes,<br />
die in- und ausländische Investitionen in gleichem<br />
Maße betreffen und nicht den Entzug<br />
von Beteiligungsrechten zum Gegenstand<br />
haben, we<strong>rde</strong>n den wirtschaftlichen Risken<br />
zugeordnet. Rein spekulative Investitionen<br />
z. B. das Hoffen auf Wertsteigerungen bei<br />
Immobilien können nicht versichert we<strong>rde</strong>n.<br />
2.3.1.2 MIGA (Multilateral Investment<br />
Guarantee Agency)<br />
Die 1988 gegründete Weltbanktochter fö<strong>rde</strong>rt<br />
Direktinvestitionen in Wachstumsmärkten<br />
durch die Abdeckung politischer Risken für<br />
Investoren und Kreditgeber und durch die<br />
Unterstützung von Entwicklungsländern,<br />
Direktinvestitionen für ausländische Investoren<br />
attraktiv zu machen.<br />
Sie deckt folgende politischen Risken einzeln<br />
oder in Kombination:<br />
• Transferrisiko<br />
• Enteignung<br />
• Vertragsbruch<br />
• Krieg und Aufruhr<br />
Eine MIGA-Garantie ist z. B. für Direktinvestitionen<br />
interessant, die von der OeKB mangels<br />
ausreichender positiver Auswirkung auf die<br />
österreichische Leistungsbilanz nicht gedeckt<br />
we<strong>rde</strong>n, oder wenn nur bestimmte der obgenannten<br />
Risken (anstelle der Volldeckung der<br />
OeKB) versichert we<strong>rde</strong>n sollen.<br />
Aufgrund der nicht einfachen Antragstellung<br />
(in Englisch/Antragsbüro in Washington) kommen<br />
eher größere Projekte in Frage. Die Einschaltung<br />
eines österreichischen Maklerbüros<br />
z. B. Victoria Consulting Corporation, Vienna<br />
Office, 1220 Wien, Leonhard-Bernstein-Straße<br />
8.2.26.7, ist empfehlenswert.<br />
26
2.3.2 Wirtschaftliche Risken<br />
2.3.2.1 Internationalisierungsgarantie<br />
der Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH (AWS) – ehemals<br />
BÜRGES Fö<strong>rde</strong>rungsbank<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Fö<strong>rde</strong>rung der Internationalisierung<br />
(Auslandsinvestitionen) österreichischer Kleinund<br />
Mittelbetriebe (KMU) durch Garantien, d. h.<br />
Verminderung des wirtschaftlichen Risikos von<br />
Auslandsinvestitionen und deren Finanzierung,<br />
sodass im Falle des Scheiterns eines Internationalisierungsprojektes<br />
die wirtschaftliche<br />
Existenzfähigkeit der österreichischen KMU<br />
nicht gefäh<strong>rde</strong>t wird.<br />
Vorhaben<br />
Auslandsinvestitionen, die<br />
• zur Wettbewerbsstärkung der österreichischen<br />
KMU beitragen,<br />
• direkt oder indirekt positive Auswirkungen<br />
auf die österreichische Leistungsbilanz<br />
haben we<strong>rde</strong>n.<br />
Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />
Keine Begrenzung der Staaten.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Gefö<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n alle Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit der Gründung eines<br />
Auslandsunternehmens bzw. der Beteiligung<br />
an einem Unternehmen im Ausland (z. B.<br />
Stammkapital, Kaufpreis, Gesellschafterdarlehen)<br />
für Projekte bis EUR 1 Mio.<br />
Zwei Arten von Garantien:<br />
Projektgarantie<br />
Sie deckt im Ausmaß der Garantiequote von<br />
bis zu 50 % das wirtschaftliche Risiko aus dem<br />
Internationalisierungsprojekt (Auslandsrisiko).<br />
Wahlweise kann parallel bei der OeKB die<br />
Absicherung des politischen Risikos durch eine<br />
G4 bis max. 100 % beantragt we<strong>rde</strong>n (näheres<br />
zur Garantie G4 der OeKB siehe Pkt. 2.3.1.1).<br />
Haftungsfall: Insolvenz des Internationalisierungsprojektes<br />
Finanzierungsgarantie<br />
Sie deckt im Ausmaß der Garantiequote das<br />
Risiko des österreichischen Kreditgebers aus<br />
der Finanzierung des österreichischen Kleinund<br />
Mittelbetriebes zur Durchführung des<br />
Internationalisierungsprojektes (Inlandsrisiko).<br />
Haftungsfall: Insolvenz des österreichischen<br />
Klein- und Mittelbetriebes. Die Zinskondition<br />
eines derart garantierten Kredites darf bei<br />
variablen Zinssätzen die Sekundärmarktrendite<br />
für Bundesanleihen zuzüglich 0,5 % und bei<br />
Fixzinssätzen die Sekundärmarktrendite für<br />
Bundesanleihen zuzüglich 1,375 %-Punkte<br />
nicht übersteigen. Sehr geeignet für die<br />
Finanzierung der Internationalisierungsprojekte<br />
ist das <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der<br />
OeKB (siehe Pkt. 2.4.2).<br />
Die Garantiequote kann max. 80 % der<br />
Kredithöhe betragen (bei ERP-Finanzierungen<br />
bis zu 100 %).<br />
Das Bearbeitungsentgelt beträgt 0,5 % des<br />
Projektvolumens, mindestens EUR 72,67.<br />
Garantieentgelt<br />
Das Garantieentgelt für die Projektgarantie<br />
beträgt 0,5 % für jedes angefangene Kalenderhalbjahr<br />
(berechnet von der Garantiequote<br />
der Projektkosten) und für die Finanzierungsgarantie<br />
0,25 % für jedes angefangene Kalenderhalbjahr,<br />
berechnet vom garantierten<br />
Kreditbetrag.<br />
Für Vorhaben mit besonders hohem Risiko<br />
können höhere fixe oder erfolgsabhängige<br />
Entgelte festgesetzt we<strong>rde</strong>n. Projekt- und<br />
Finanzierungsgarantie können gemeinsam<br />
in Anspruch genommen we<strong>rde</strong>n. Dabei<br />
verringert sich das Garantieentgelt für die<br />
Deckung des wirtschaftlichen Risikos im<br />
Rahmen der Projektgarantie um jenes der<br />
Finanzierungsgarantie.<br />
Laufzeit: max. 10 Jahre<br />
Antragsberechtigte<br />
KMU siehe Anhang 1 (im Ausnahmefall<br />
können Unternehmen bis 500 Mitarbeiter<br />
gefö<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n).<br />
27
Einschränkungen<br />
Projektwert: max. EUR 1 Mio.<br />
Kein Projekt der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />
Finanzierungs-<br />
Garantie deckt<br />
Inlandsrisiko<br />
(bis 80 %)<br />
BANK<br />
KMU<br />
im Inland<br />
AWS<br />
2.3.2.2 Garantie im Rahmen des<br />
Ost-West-Fonds (OWF) der Austria<br />
Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH<br />
(AWS), ehemals FGG<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit<br />
Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft und<br />
Erleichterung der Internationalisierung inländischer<br />
Unternehmen durch Verminderung<br />
des wirtschaftlichen Risikos von Beteiligungsinvestitionen,<br />
sodass das österreichische<br />
Unternehmen durch das Scheitern einer<br />
Auslandsbeteiligung nicht in seinem Bestand<br />
gefäh<strong>rde</strong>t wird.<br />
Vorhaben<br />
Erwerb von Beteiligungen an ausländischen<br />
Unternehmen – einschließlich Anteil- und<br />
Kapitalerhöhungen, wenn<br />
Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />
Projektgarantie deckt Auslandsrisiko<br />
Wirtschaftl.<br />
Risiko<br />
(bis 50 %)<br />
Antragstellung vor Durchführung des<br />
Internationalisierungsprojektes im Wege der<br />
Hausbank oder bei der AWS.<br />
Unternehmen<br />
im Ausland<br />
• das Beteiligungsprojekt einen positiven<br />
Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />
des Investors erwarten lässt,<br />
• das Unternehmen federführend für die<br />
kommerzielle und technische Betreuung<br />
des Projektes verantwortlich ist,<br />
• damit die Erschließung von Märkten und<br />
die Intensivierung der wirtschaftlichen<br />
Beziehungen angestrebt wird und erreichbar<br />
erscheint. Mindestprojektgröße<br />
(Projektpräliminare): EUR 730.000,–<br />
Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />
Beteiligungsinvestitionen an Unternehmen im<br />
EU-Raum we<strong>rde</strong>n nur dann gefö<strong>rde</strong>rt, wenn es<br />
sich beim Antrag stellenden Unternehmen um<br />
ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU<br />
siehe Anhang 1) handelt, das sich an einem KMU<br />
oder einem Unternehmen in einem Regionalfö<strong>rde</strong>rgebiet<br />
des EWR beteiligen möchte.<br />
28
Bei Großunternehmen mit Investitionszielland<br />
im EWR wird die zu übernehmende Garantie<br />
nach kommerziellen Gesichtspunkten gestaltet.<br />
Schwerpunktmärkte sind Osteuropa, Lateinamerika<br />
und Asien. Prinzipiell stehen die<br />
Instrumente auch für Investitionen in Ländern<br />
der restlichen Welt zur Verfügung.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
zwei Instrumente des Risk Sharing:<br />
Direktgarantie<br />
AWS/OWF deckt einen bestimmten Betrag bei<br />
Eintritt eines Misserfolges, der in der Garantieerklärung<br />
definiert wird. Garantiehöchstbetrag:<br />
max. 50 % der Beteiligungsinvestition = Risk<br />
Sharing-Quote. Laufzeit: max. 12 Jahre.<br />
Garantieentgelt: 0,5 % pro Halbjahr des<br />
Garantiehöchstbetrages.<br />
Finanzierungsgarantie<br />
AWS/OWF garantiert der Bank die teilweise<br />
Rückzahlung (max. 90 %, bei ERP-Krediten<br />
max. 100 %) des für ein Internationalisierungsprojekt<br />
aufgenommenen Kreditbetrages. Die<br />
Garantie kann von der finanzierenden Bank im<br />
Falle der Insolvenz des Kreditnehmers (österreichischer<br />
Investor) in Anspruch genommen<br />
we<strong>rde</strong>n. Die Kredithöhe darf maximal 90 %<br />
des Projektvolumens erreichen. Kreditlaufzeit<br />
max. 15 Jahre.<br />
Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing<br />
Kombination aus Direktgarantie und<br />
Finanzierungsgarantie.<br />
Die Garantiekosten betragen bei der Finanzierungsgarantie<br />
0,3 % pro Halbjahr vom<br />
garantierten Kreditbetrag, bei der Finanzierungsgarantie<br />
mit Risk Sharing 0,5 % pro<br />
Halbjahr. Als Bearbeitungsgebühr wird ein<br />
Betrag von 0,5 % des Projekts, maximal<br />
jedoch EUR 36.300,– berechnet.<br />
Antragsberechtigte<br />
Unternehmen mit Sitz im Inland.<br />
Einschränkungen<br />
Vergabebedingungen: Keine Garantie ist<br />
möglich für Beteiligungen an Unternehmen der<br />
Land- und Forstwirtschaft, Banken, sonstige<br />
Finanzierungsgesellschaften, Versicherungen<br />
und Realitätenwesen sowie sensibler Sektoren<br />
des EWR (dzt. Kraftfahrzeuge, Kohle, Stahl,<br />
Schiffbau, synthetische Fasern).<br />
Projektwert: mind. EUR 1 Mio.<br />
2.4 Finanzierungen<br />
Die Globalisierung der Wirtschaft und der<br />
damit verbundene Kapitalbedarf hat im letzten<br />
Jahrzehnt enorme Ausmaße angenommen.<br />
In Österreich ist vor allem die Internationalisierung<br />
in Richtung Mittel- und Osteuropa von<br />
Bedeutung. Die bereits in der Broschüre<br />
„Ostgeschäft“ angedeuteten regional auftretenden<br />
Unzulänglichkeiten im Bankwesen<br />
und die daraus resultierenden Finanzierungsprobleme<br />
führen in der Praxis meist dazu,<br />
dass der westliche Unternehmer nicht nur sein<br />
unternehmerisches Know-how, sondern auch<br />
zumindest einen Teil der Finanzierung aus<br />
dem Westen mitbringen muss.<br />
Die Finanzierungsfragen sind daher auch<br />
weitgehend im Westen zu lösen. Bei<br />
Unternehmensgründungen und der Beteiligung<br />
an Unternehmen erfolgt dies in vielen Fällen<br />
in der Form, dass die osteuropäischen<br />
Tochterunternehmen so ausreichend mit<br />
Eigenkapital oder Eigenkapitalsurrogaten<br />
ausgestattet we<strong>rde</strong>n, dass daraus nicht nur<br />
die durchzuführenden Investitionen, sondern<br />
manchmal auch der notwendige Betriebsmittelbedarf<br />
finanziert we<strong>rde</strong>n kann. Eine<br />
weitgehende Unabhängigkeit von lokalen<br />
Fremdfinanzierungen ist damit gewährleistet.<br />
Im Folgenden soll auf die Finanzierungsmöglichkeiten,<br />
je nach Verwendungszweck,<br />
näher eingegangen we<strong>rde</strong>n.<br />
2.4.1 Finanzierung von Beteiligungen<br />
Prinzipiell stehen folgende Möglichkeiten einer<br />
Beteiligungsinvestition (im Ausland) offen:<br />
29
• Gründung eines neuen Unternehmens<br />
(Greenfield investment; organisches<br />
Wachstum aus eigener Kraft)<br />
• Kooperation in Form eines Joint Ventures<br />
(Kapitalmäßige Beteiligung mehrerer Partner)<br />
• Akquisition<br />
Bei der (teilweisen) Übernahme eines bestehenden<br />
Unternehmens gibt es wieder zwei<br />
grundsätzliche Möglichkeiten:<br />
• „corporate deal“ oder „share deal“<br />
D. h. Erwerb von Anteilen an der bestehenden<br />
Gesellschaft (AG oder GmbH) – auch bis zu<br />
100 %, wobei dies eventuell durch eine<br />
Kapitalaufstockung erfolgen kann (eine<br />
Kapitalaufstockung hat den Vorteil, dass das<br />
Geld in das Unternehmen fließt, während bei<br />
Kauf von alten Anteilen das Geld an den<br />
Altgesellschafter fließt.) Der Nachteil des<br />
corporate deals liegt in eventuell nicht aus<br />
der Bilanz ersichtlichen Risken, z. B. Eventualverbindlichkeiten,<br />
Bewertung Aktiva)<br />
und dem Problem des Abbaus überzähliger<br />
Mitarbeiter.<br />
• „asset deal“<br />
Hier wird eine komplett neue Gesellschaft<br />
gegründet, die vom bestehenden Unternehmen<br />
nur diejenigen Aktiva herauskauft,<br />
die für den Betrieb auch notwendig sind. Der<br />
Vorteil liegt insbesondere darin, dass keine<br />
Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten der<br />
alten Gesellschaft besteht und nur die benötigten<br />
Mitarbeiter eingestellt we<strong>rde</strong>n. Die<br />
unangenehme und schwierige Entlassung<br />
der überzähligen Personen verbleibt bei der<br />
alten Gesellschaft.<br />
2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im<br />
<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV)<br />
der Oesterreichischen Kontrollbank<br />
AG (OeKB)<br />
Das von der OeKB im Wege der Hausbanken<br />
offerierte <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />
umfasst neben der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />
auch die Finanzierung von Beteiligungen und<br />
beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften<br />
(Gesellschafterdarlehen).<br />
Voraussetzung für die Beteiligungsfinanzierung<br />
ist das Vorliegen einer Haftung<br />
• durch die Republik Österreich gemäß<br />
Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz (AFG) in Form<br />
einer Beteiligungsgarantie G4 oder einer<br />
Wechselbürgschaft des Bundes,<br />
• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH,<br />
• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />
der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />
die im Finanzbereich oder in der Entwicklungshilfe<br />
tätig ist, wie z. B. die MIGA<br />
(Multinational Investment Guarantee Agency).<br />
Die Finanzierung im EFV erfolgt höchstens bis<br />
zu dem durch die jeweilige Haftung gedeckten<br />
Teil des Kapitalbedarfs (siehe Kapitel 1.2.2).<br />
Wichtiger Hinweise: Im Zuge der Finanzierungsüberlegungen<br />
ist zu berücksichtigen,<br />
dass Aufwandszinsen im Zusammenhang<br />
mit der adressierten Refinanzierung des<br />
Eigenkapitalanteils (wenn am ausländischen<br />
Unternehmen eine Beteiligung von 25 % oder<br />
mehr gehalten wird) von der österreichischen<br />
Muttergesellschaft nicht als Betriebsausgaben<br />
geltend gemacht we<strong>rde</strong>n können.<br />
Aufwandszinsen im Zusammenhang mit der<br />
Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen<br />
sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich<br />
absetzbar.<br />
2.4.3 Starthilfekredit für<br />
Entwicklungsländer<br />
Diese Kreditaktion wu<strong>rde</strong> aus den Mitteln<br />
des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer<br />
Österreich geschaffen und dient der günstigen<br />
Finanzierung von Investitionen österreichischer<br />
Unternehmen in Entwicklungsländern im Wege<br />
österreichischer Kreditinstitute.<br />
Die Oesterreichische Kontrollbank AG ist mit der<br />
zentralen Abwicklung dieses Verfahrens betraut.<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Fö<strong>rde</strong>rung von Projekten, die die Erschließung<br />
30
oder die Erhaltung von Märkten in<br />
Entwicklungsländern zum Ziel haben.<br />
Vorhaben<br />
• Errichtung von Niederlassungen,<br />
Servicestationen, Reparaturwerkstätten,<br />
• Assembling österreichischer Produkte,<br />
• Personaleinsatz für Schulungs- oder<br />
Servicezwecke,<br />
• industrielle Beratungstätigkeit mit <strong>Export</strong><br />
fö<strong>rde</strong>rndem Charakter.<br />
Bevorzugt behandelt we<strong>rde</strong>n Joint Ventures.<br />
Fö<strong>rde</strong>rungsgebiet<br />
Als Entwicklungsländer gelten die vom<br />
Entwicklungshilfekomitee der OECD (DAC)<br />
oder vom Entwicklungshilfeprogramm der<br />
Vereinten Nationen (UNDP) jeweils als solche<br />
anerkannte Länder und Gebiete. In Osteuropa<br />
we<strong>rde</strong>n derzeit nur Albanien sowie Serbien<br />
und Montenegro als Entwicklungsländer eingestuft.<br />
Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Zinsgünstiger Kredit<br />
• Unter der Voraussetzung einer Absicherung<br />
durch eine Bundesgarantie G4 (Beteiligungen),<br />
einer Garantie des AWS oder einer <strong>intern</strong>ationalen<br />
Organisation kann folgende<br />
Finanzierungskombination gewählt we<strong>rde</strong>n:<br />
Ergänzungsfinanzierung der OeKB im<br />
<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (siehe Kapitel<br />
1.2.2) plus bis zu 50 % der Projektkosten,<br />
max. EUR 436.037,–, aus Starthilfemitteln<br />
(ERP-Fonds und WKÖ) zu 3 % p. a. fix.<br />
• Kann keine der genannten Garantien beigebracht<br />
we<strong>rde</strong>n, ist die Kreditgewährung auf<br />
max. 80 % der Projektkosten (max. EUR<br />
436.037,–) bei einem Zinssatz von 5 % p. a.<br />
fix beschränkt. Eine Ergänzungsfinanzierung<br />
der OeKB ist in diesem Fall nicht möglich.<br />
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen<br />
(europäische Entwicklungsländer max.<br />
10 Jahre) und bis zu 5 Jahre tilgungsfrei<br />
gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />
Antragsberechtigte<br />
Österreichische Unternehmen jeder Größe<br />
können Kreditanträge im Wege der Hausbank<br />
einreichen.<br />
2.4.4 ERP-<br />
Internationalisierungsprogramm<br />
Im Rahmen dieses ERP-Programms we<strong>rde</strong>n<br />
Direktinvestitionen in den europäischen Reformstaaten<br />
(d. s. Albanien, Bosnien-Herzegowina,<br />
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und<br />
Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />
und Ungarn) unterstützt, wenn sich dadurch<br />
die strategische Position des Antrag stellenden<br />
Unternehmens verbessert.<br />
Das Internationalisierungsprogramm richtet<br />
sich an kleine und mittelständische Unternehmen,<br />
die entweder erstmals eine Direktinvestition<br />
in den o. a. Ländern tätigen oder eine<br />
wesentliche Expansion ihres Tochterunternehmens/Joint-Ventures<br />
realisieren wollen.<br />
Innerhalb dieser Richtlinien können nur Projekte<br />
von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß<br />
der jeweils gültigen KMU-Definition und gemäß<br />
EU-Wettbewerbsrecht unterstützt we<strong>rde</strong>n.<br />
Sonstige Projekte sind nur unter nachfolgenden<br />
Bedingungen fö<strong>rde</strong>rbar:<br />
Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission:<br />
Dies ist nur sinnvoll, wenn das Projekt gewisse<br />
Kriterien erfüllt, wie z. B. positive Beschäftigungseffekte<br />
im Zielland und in Österreich<br />
bzw. im EU-Raum; in der Branche herrscht<br />
kein <strong>intern</strong>ationaler Verdrängungswettbewerb;<br />
Anwendung der sogenannten „De-minimis“-<br />
Regel.<br />
Fö<strong>rde</strong>rbare Internationalisierungsprojekte<br />
• Errichtung/Erweiterung von Produktionsniederlassungen<br />
bzw. -tochterfirmen<br />
• Errichtung/Erweiterung von Produktions-<br />
Joint Ventures<br />
• Übernahme einer qualifizierten Beteiligung<br />
(mindestens 25 %)<br />
31
• Errichtung, dauerhafte und qualifizierte<br />
Beteiligung sowie Betreibung auf eigene<br />
Rechnung von kommerziell orientierten<br />
Umweltprojekten zur Verbesserung des<br />
ökologischen Standards und Vermeidung<br />
grenzüberschreitender negativer Einflüsse<br />
(z. B. Recyclinganlagen, Abwasserreinigungsprojekte<br />
für den kommunalen Bedarf).<br />
Solche Projekte können nur in den an<br />
Österreich grenzenden Reformstaaten<br />
unterstützt we<strong>rde</strong>n.<br />
Fö<strong>rde</strong>rbar sind<br />
• Beteiligungseinlagen<br />
• Gesellschafterdarlehen<br />
• Kaufpreis der Beteiligung<br />
• Sonstige mit investiven Maßnahmen<br />
unmittelbar verbundene Kosten. Dies gilt<br />
ausnahmsweise auch dann, wenn das<br />
Investitionsgut (nur Neuanschaffungen) in<br />
rechtlicher Hinsicht beim österreichischen<br />
Unternehmen verbleibt und der ausländischen<br />
Tochter das ausschließliche<br />
Nutzungsrecht eingeräumt wird.<br />
Von den Projektkosten müssen zumindest<br />
zwei Drittel auf investive Maßnahmen<br />
(Neuanschaffungen) im Ausland entfallen.<br />
Nicht fö<strong>rde</strong>rbar sind<br />
• Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind,<br />
• Projekte, welche die Auslagerung von umweltschädigenden,<br />
in Österreich nicht mehr<br />
zulässigen Technologien zum Inhalt haben,<br />
• die Verlagerung von Betriebsstätten oder produktiver<br />
Einheiten der Unternehmensgru<strong>pp</strong>e,<br />
• Holdingkonstruktionen, sofern kein unmittelbarer<br />
Zusammenhang mit Unternehmen mit<br />
Betriebsstandort in Österreich gegeben ist,<br />
• Aufstockung einer Beteiligung, wenn dadurch<br />
für das Antrag stellende Unternehmen keine<br />
entscheidende Einflussnahme auf die<br />
Geschäftsführung ermöglicht wird und/oder<br />
das Projekt bereits mittels eines ERP-Kredits<br />
gefö<strong>rde</strong>rt wu<strong>rde</strong>,<br />
• die Errichtung/Erweiterung und Betrieb einer<br />
Vertriebsniederlassung bzw. Vertriebstochter.<br />
ERP-Kreditkonditionen (Stand Juli 2003)<br />
Kreditausnützungszeitraum: 1/2 Jahr, 1,5 % p. a. fix<br />
Kreditlaufzeit: 6 Jahre<br />
Tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre, 1,5 % p. a. fix<br />
Tilgungszeit: 4 Jahre, 2,45 % p. a. fix<br />
Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des<br />
Kredits seitens des Fö<strong>rde</strong>rungsnehmers wird<br />
diesem bei allen ERP-Krediten eine Gebühr<br />
in Höhe von 2 % des vorzeitig rückgezahlten<br />
Kreditbetrages in Rechnung gestellt.<br />
Bearbeitungsprovision<br />
Die Bearbeitungsgebühr, die zur Gänze der<br />
ERP-Fonds erhält, beträgt grundsätzlich<br />
0,9 % der ERP-Kreditsumme und ist bei der<br />
ersten (Teil-)Ausnützung, spätestens jedoch<br />
mit Ablauf der ursprünglich festgelegten<br />
Ausnutzungszeit, fällig.<br />
Kredithöhe<br />
In der Regel ab EUR 0,35 Mio. bis max.<br />
EUR 7,5 Mio. pro Projekt und Jahr.<br />
Der Barwert des ERP-Kredites kann,<br />
bezogen auf die fö<strong>rde</strong>rbaren Projektkosten,<br />
bei Projekten von kleinen Unternehmen max.<br />
15 % (brutto) und bei mittleren Unternehmen<br />
max. 7,5 % (brutto) betragen.<br />
Besicherung des Kredites<br />
Jeder ERP-Kredit muss ausreichend besichert<br />
sein (z. B. Bankhaftung, AWS-Garantie,<br />
Wertpapiere).<br />
Kumulierung von Fö<strong>rde</strong>rungen<br />
Falls ein „ERP-gefö<strong>rde</strong>rtes Projekt“ auch<br />
im Rahmen einer anderen Fö<strong>rde</strong>raktion<br />
unterstützt wird, sind die Barwerthöchstgrenzen<br />
für die kumulierte Fö<strong>rde</strong>rung<br />
einzuhalten.<br />
Barwerthöchstgrenze bei Kumulierung<br />
Bei Projekten von kleinen Unternehmen<br />
max. 15 % (brutto), bei Projekten von mittleren<br />
Unternehmen max. 7,5 % (brutto) und bei<br />
Anwendung der „De-minimis“-Regel max.<br />
EUR 100.000,–<br />
32
„De-minimis-Beihilfen“<br />
Unternehmen können für geringfügige Investitionen<br />
(für produktive Investitionen, aber auch<br />
für Beratungsleistungen, Marktstudien etc.)<br />
Fö<strong>rde</strong>rungen bis max. EUR 100.000,– innerhalb<br />
eines Zeitraumes von 3 Jahren erhalten.<br />
„De-minimis“-Beihilfen, welche während<br />
des gleichen Zeitraumes von anderen<br />
Fö<strong>rde</strong>rstellen gewährt we<strong>rde</strong>n, sind in diesen<br />
Höchstbetrag einzubeziehen.<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Zusätzlich zu diesen speziellen Bestimmungen<br />
gelten auch für dieses ERP-Programm die allgemeinen<br />
Bestimmungen für ERP-Kredite an<br />
den Sektor Industrie und Gewerbe.<br />
2.5 Betreuung vor Ort –<br />
Raiffeisen-Netzwerkbanken<br />
Raiffeisen ist in Asien, USA und Westeuropa,<br />
vor allem jedoch in den Reformstaaten Mittelund<br />
Osteuropas mit operativen Einheiten<br />
(Tochterbanken, Filialen, Spezialtöchter) und<br />
Repräsentanzen vertreten.<br />
Speziell in Mittel- und Osteuropa zählt<br />
Raiffeisen zu den Pionieren. Mit einer dichten<br />
Präsenz eigener Tochterbanken (= Raiffeisen<br />
Netzwerkbanken) in 14 Ländern (Ungarn,<br />
Tschechien, Slowakei, Polen, Bulgarien,<br />
Kroatien, Russland, Rumänien und Ukraine,<br />
Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro<br />
(inkl. Kosovo), Slowenien, Russland und<br />
Weißrussland) mit über 700 Niederlassungen<br />
liegt Raiffeisen im <strong>intern</strong>ationalen Spitzenfeld.<br />
International tätige Unternehmen können von<br />
diesen Netzwerkbanken und deren Dienstleistungen<br />
sowohl in der Vorbereitung ihrer<br />
Internationalisierungsschritte, vor allem aber<br />
durch die nachhaltige bankmäßige Betreuung<br />
vor Ort profitieren.<br />
2.6 Weiterführende <strong>intern</strong>ationale<br />
Informationen zum Thema<br />
Internationalisierung<br />
Website: iponet.net (Investment promotion<br />
network)<br />
33
3 Projektfinanzierung im Ausland<br />
Investitionen im Produktions-, aber auch<br />
Infrastrukturbereich we<strong>rde</strong>n immer häufiger<br />
auf „Projektfinanzierungsbasis“ realisiert.<br />
Ursache hierfür ist, dass Staaten zunehmend<br />
Aufgaben, die sie bisher selbst, d. h. mit ihren<br />
eigenen Gesellschaften, erfüllt haben, in den<br />
privaten Sektor auslagern. Ziel ist neben einer<br />
erwarteten Effizienzsteigerung bei der<br />
Erfüllung dieser Aufgaben vor allem die<br />
Entlastung des Staatsbudgets.<br />
Während die Kreditrisken in der Vergangenheit<br />
durch Staatsgarantien abgesichert waren, ist<br />
in Hinkunft die klare Trennung zwischen politischen<br />
und wirtschaftlichen Risken immer<br />
schwieriger. Infrastrukturprojekte we<strong>rde</strong>n<br />
immer häufiger als Betreibermodelle (BOT =<br />
Build Own Transfer) oder Public Private<br />
Partnerships (PPPs) dargestellt.<br />
Sponsoren<br />
Mögliche Beteiligte und Abläufe bei der Projektfinanzierung / BOT-Modell<br />
Gesellschafter<br />
Gesellschaften im Projektland<br />
Rohstofflieferanten<br />
Fertigstellungsgarantie<br />
Projektgesellschaft<br />
Banken<br />
Betreiber (Manager)<br />
Investoren<br />
Projektkredit<br />
Zulieferer<br />
Bau-/Lieferantenkonsortium<br />
Bau-/<br />
Liefervertrag<br />
Fertigstellung<br />
3.1 Wesen der Projektfinanzierung<br />
Projektfinanzierung ist eine Weiterentwicklung<br />
der konventionellen <strong>Export</strong>finanzierung. Die<br />
Bonitätsprüfung erstreckt sich in der Regel<br />
nicht mehr auf die Bilanzziffern der Schuldner<br />
und Garanten. Entscheidend ist vielmehr die<br />
Cashflow-Erwartung des Projektes, das den<br />
Schuldendienst selbst erwirtschaften muss.<br />
Als Kreditnehmer tritt dabei eine „Special<br />
purpose company“ auf. Eine Staatsgarantie<br />
oder Bankgarantie für die Rückzahlung der<br />
Kredite gibt es in der Regel nicht oder nur<br />
zum Teil. Die Risikoteilung (Risk Sharing) erfolgt<br />
zwischen Sponsoren (Projektinitiatoren),<br />
Errichtern, Betreibern, Banken, <strong>Export</strong>kreditversicherern<br />
und anderen Projektpartnern. In<br />
der Errichtungsphase haften die „Sponsoren“<br />
meist für und bis zur Fertigstellung. Die Projektkredite<br />
sind daher so zu gestalten, dass<br />
der erwartete Cashflow (Einnahmen abzüglich<br />
Konzessionen/<br />
Lizenzen<br />
Behö<strong>rde</strong>n<br />
Abnehmer<br />
feste<br />
Abnahmeverträge<br />
Betreibergesellschaft<br />
nach Einführung<br />
(ca. 10-15 Jahre) Verkauf<br />
Versicherungen Projektkäufer<br />
34
Aufwendungen aus der Betriebsführung) des<br />
Projektes den Kapital- und Zinsendienst (sowie<br />
die während der Kreditlaufzeit erfo<strong>rde</strong>rlichen<br />
Ersatzinvestitionen) abdeckt.<br />
Als Kernfragen in der Vorbereitung und<br />
Projektprüfung gelten:<br />
• Feasibility Studie: technisch, politisch,<br />
rechtlich, kommerziell, finanziell<br />
• Risken: Kostenüberschreitungs-,<br />
Fertigstellungs-, Betriebs-, Technologie-,<br />
Rohstoffbeschaffungs-, Markt-, Währungs-,<br />
Rechts-, politisches und Transfer-Risiko<br />
• Eigenkapitalaufbringung<br />
• Cashflow, Generierung von Devisen<br />
• Devisensituation im Projektland<br />
• Sicherheiten:<br />
– vertraglich garantierte Rohstoffversorgung<br />
und Produktabnahme<br />
– Verpfändung aller Einnahmen der Projektgesellschaft<br />
zugunsten der Kreditgeber<br />
– dingliche Sicherheiten<br />
3.2 Einbindung der Oesterreichischen<br />
Kontrollbank AG<br />
Die vielfach sehr komplexe Struktur solcher<br />
Geschäfte bedarf auch bei der finanzierenden<br />
Bank eines hohen Analyseaufwandes. In<br />
diesem Kapitel soll die Möglichkeit der Einbindung<br />
der Oesterreichischen Kontrollbank<br />
AG bei Lieferungen und Leistungen mit<br />
österreichischer Wertschöpfung an die<br />
Projektgesellschaft erörtert we<strong>rde</strong>n.<br />
3.2.1 Garantien – Risikoabsicherung<br />
Die Beteiligung an Projektgesellschaften im<br />
Ausland, deren Absicherung gegen wirtschaftliche<br />
und politische Risken und Finanzierung<br />
wird im Kapitel Auslandsinvestitionen behandelt<br />
(siehe Kapitel 2).<br />
Hier beschäftigen wir uns mit der Risikoabsicherung<br />
von Lieferungen an eine<br />
Projektgesellschaft.<br />
In der Vorphase der Projektstrukturierung ist<br />
informell eine prinzipielle Willensbekundung<br />
der OeKB über eine Teilnahme an der<br />
Projektabsicherung/-finanzierung erhältlich.<br />
Nehmen mehrere <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
und Finanzinstitute am Projekt teil („multisourcing“)<br />
ist ein Informationsaustausch bzw.<br />
eine Abstimmung der Prüfungstätigkeiten<br />
sinnvoll und üblich.<br />
Anhand einer Checkliste über beizubringende<br />
Informationen für die Prüfung von Projektfinanzierungen<br />
ist das Projekt vom Antragsteller<br />
darzustellen. Der OeKB anfallende Kosten für<br />
die Projektanalyse sowie allfällige Honorare für<br />
externe Berater we<strong>rde</strong>n an den Antragsteller<br />
weiter belastet.<br />
Für den OeKB-gedeckten Projektteil gelten die<br />
Vorschriften des OECD-Consensus für offiziell<br />
unterstützte <strong>Export</strong>kredite.<br />
Grundsätzlich sind Haftungsübernahmen für<br />
Projektfinanzierungen auch außerhalb der<br />
üblichen Garantiepolitik möglich, wenn das<br />
Projekt eine ausreichende Wirtschaftlichkeit<br />
aufweist. Deckungsmöglichkeiten bestehen<br />
für Lieferungen und Leistungen (G1, G2),<br />
gebundene Finanzkredite (G3) und Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />
(G9) (siehe auch Kapitel 1.1).<br />
Garantien für Projektfinanzierungen enthalten<br />
im Allgemeinen „maßgeschneiderte“<br />
Garantieauflagen.<br />
Bei <strong>intern</strong>ationalen Projekten kommt den von<br />
der OeKB mit diversen anderen <strong>Export</strong>kreditversicherern<br />
sowie <strong>intern</strong>ationalen Finanzinstitutionen<br />
(z. B. EBRD, IBRD etc.) abgeschlossenen<br />
Kooperationsabkommen sowie<br />
den Mit-, Rück- und Parallelversicherungsabkommen<br />
immer größere Bedeutung zu.<br />
Die weitestgehende Form der Zusammenarbeit<br />
zwischen <strong>Export</strong>kreditversicherern ist<br />
die Rückversicherung. Im Rückversicherungsvertrag<br />
übernimmt ein <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
das gesamte Risikomanagement. Der Vorteil<br />
für Lieferanten und Kreditunternehmungen<br />
besteht darin, dass das gesamte Geschäft<br />
zu einheitlichen Konditionen versichert we<strong>rde</strong>n<br />
kann, was auch die Gesamtfinanzierung<br />
erleichtert.<br />
35
3.2.2 Finanzierung<br />
Für den durch in- und ausländische <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />
gedeckten Teil besteht die<br />
Möglichkeit, im Wege der Hausbank vom<br />
<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der OeKB<br />
Gebrauch zu machen; und zwar sowohl für<br />
die Finanzierung der Beteiligung bzw. beteiligungsähnlicher<br />
Darlehen als auch für die<br />
Finanzierung von Lieferungen und Leistungen<br />
an die Projektgesellschaft. Je nach Wunsch<br />
und Finanzierungskonzept kann die Finanzierung<br />
der Lieferungen und Leistungen als<br />
Lieferantenkredit (Basis = G1, G2 und ähnliche<br />
Kreditversicherungen) an den <strong>Export</strong>eur oder<br />
als Käuferkredit (gebundener Finanzkredit<br />
auf Basis G3) an die Projektgesellschaft vergeben<br />
we<strong>rde</strong>n.<br />
Dabei steht bei langfristigen Finanzierungen<br />
der überwiegende Anteil auf Festzinsbasis zur<br />
Verfügung (siehe Kapitel 1.2.2).<br />
In Abänderung der dort festgelegten OECD-<br />
Kriterien für Kredite mit über 2 Jahren Laufzeit<br />
gelten für Projektfinanzierungen deutlich<br />
flexiblere und den erwarteten Cashflows der<br />
Projekte angepasste Rahmenbedingungen<br />
(z. B. Tilgungsprofil).<br />
3.3 Immobilienprojekte<br />
Die Raiffeisen evolution project development<br />
G.m.b.H. bietet eine Dienstleistungspalette<br />
an, die von der Entwicklung, Finanzierung,<br />
Bauabwicklung bis hin zur Vermarktung von<br />
Immobilienprojekten in den mittel- und osteuropäischen<br />
Ländern reicht (siehe Kapitel 2.1.1).<br />
36
4 EU-Fö<strong>rde</strong>rungen<br />
4.1 Einleitung<br />
Raiffeisen hat in den vergangenen Jahren<br />
in den mittel- und osteuropäischen Ländern<br />
kontinuierlich den Ausbau seines Banken-<br />
Netzwerkes vorangetrieben und verfügt<br />
heute über eines der größten <strong>intern</strong>ationalen<br />
Bankennetze in diesen Ländern.<br />
Im Rahmen ihres Kommerzbank-Geschäfts<br />
betreut und berät die Raiffeisen Bankengru<strong>pp</strong>e<br />
Österreich ihre Kommerzkunden unter anderem<br />
in Fragen der Investitions- und Projektfinanzierung<br />
im Ausland. Investitionen österreichischer<br />
Unternehmen im Ausland, insbesondere in den<br />
mittel- und osteuropäischen Ländern, liegen<br />
naturgemäß auch im Interesse des österreichischen<br />
Staates bzw. der Bundesländer.<br />
Diese sind daher bestrebt, mit spezifischen<br />
Unterstützungsprogrammen diese Investitionen<br />
– im Rahmen der seit 1. 1. 1994 geltenden Beihilfebestimmungen<br />
der Europäischen Union –<br />
entsprechend zu fö<strong>rde</strong>rn.<br />
Zur Unterstützung und Fö<strong>rde</strong>rung von<br />
Investitionen in diesen Ländern wu<strong>rde</strong>n auf<br />
<strong>intern</strong>ationaler Ebene von diversen Sonderfinanzierungsinstituten<br />
wie z. B. der Weltbank<br />
oder der International Finance Corporation<br />
spezifische „Osteuropaprogramme“ ins Leben<br />
gerufen bzw. zu diesem Zweck neue Finanzierungsinstitutionen<br />
wie die Europäische Bank<br />
für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)<br />
gegründet.<br />
4.2 Europäische Investitionsbank (EIB) –<br />
Einzeldarlehen<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Die Aufgabe der EIB ist die Bereitstellung<br />
langfristiger Darlehen für Investitionsvorhaben,<br />
die eine ausgewogene Entwicklung innerhalb<br />
der Gemeinschaft fö<strong>rde</strong>rn. Es we<strong>rde</strong>n sowohl<br />
Projekte innerhalb als auch außerhalb der EU<br />
unterstützt.<br />
Vorhaben<br />
Investitions- und Projektfinanzierungen in den<br />
Bereichen Umweltschutz, Energie, transeuropäische<br />
Netze (Verkehr, Telekom etc.),<br />
Bildung, Gesundheitswesen, wirtschaftsnahe<br />
Infrastrukturen, KMU (kleine und mittlere<br />
Unternehmen), in EU-Zielgebieten, Investitionen<br />
zu Maßnahmen zur (Ab)Wasseraufbereitung,<br />
Abfallbeseitigung, Lärmschutz, rationelle<br />
Energienutzung, alternative Energien,<br />
Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.<br />
Art der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Einzeldarlehen (Darlehen für Großprojekte, die<br />
direkt an den Begünstigten oder über Banken<br />
vergeben we<strong>rde</strong>n)<br />
Finanzierungsbeitrag Einzeldarlehen:<br />
ab ca. EUR 25 Mio.<br />
Finanzierungsanteil: bis zu 50 % der Projekt-/<br />
Investitionskosten<br />
Konditionen: Es we<strong>rde</strong>n sowohl feste als auch<br />
variable Zinssätze angeboten. Tilgungsfreie<br />
Perioden zwischen 2 und 5 Jahren können<br />
in Anspruch genommen we<strong>rde</strong>n. Die Laufzeit<br />
hängt von der Art des Projektes ab und kann<br />
zwischen 4 und 12 Jahren für Einzelprojekte<br />
beantragen. Für Infrastrukturvorhaben kann<br />
die Laufzeit auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt<br />
we<strong>rde</strong>n.<br />
Zahlungsweise: Darlehen we<strong>rde</strong>n wahlweise in<br />
EUR oder in einer anderen Währung ausbezahlt.<br />
Zusatzinformation: Für die Finanzierung der<br />
transeuropäischen Netzwerke (Verkehrsnetze,<br />
Telekom) gelten spezielle Konditionen.<br />
Antragsberechtigte<br />
Status: Anträge auf Einzeldarlehen können von<br />
Unternehmen, lokalen, regionalen oder staatlichen<br />
Behö<strong>rde</strong>n etc. direkt gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />
In der Regel we<strong>rde</strong>n diese aber über Banken<br />
abgewickelt.<br />
Firmensitz: Innerhalb und außerhalb der EU.<br />
37
Einschränkungen<br />
Vergabebedingungen: Projekte müssen sowohl<br />
in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht<br />
Erfolg versprechend sein.<br />
4.3 Europäische Investitionsbank (EIB) –<br />
Globaldarlehen<br />
Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Fö<strong>rde</strong>rziel<br />
Vergabe zinsgünstiger Refinanzierungslinien<br />
durch die EIB an ausgewählte Banken für<br />
Investitions- und Projektfinanzierungen in<br />
den Bereichen KMU, Umweltschutz, Energie,<br />
transeuropäische Netze (Verkehr, Telekom<br />
etc.), Bildung, Gesundheitswesen, wirtschaftsnahe<br />
Infrastruktur in EU-Zielgebieten.<br />
Vorhaben: z. B. Investitionen zu Maßnahmen<br />
zur (Ab-) Wasseraufbereitung, Abfallbeseitigung,<br />
Lärmschutz, rationelle Energienutzung,<br />
alternative Energien, (<strong>intern</strong>ationale) Verkehrsverbindungen,<br />
Telekom, Krankenhäuser,<br />
Kindergärten, Schulen, Investitionen von<br />
KMU etc.<br />
Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />
Europäische Union<br />
Art der Fö<strong>rde</strong>rung<br />
Zinsgünstiger Kredit (Darlehen für kleinere<br />
Vorhaben, deren Auszahlung über<br />
Finanzierungsinstitute individuell erfolgt).<br />
Darlehenskonditionen<br />
Kreditbetrag: mind. EUR 40.000,–,<br />
max. EUR 25 Mio.<br />
Zinssatz: fix oder variabel, in EUR oder<br />
Fremdwährung<br />
Laufzeit: max. 25 Jahre<br />
Fö<strong>rde</strong>rbare Kosten<br />
Investitionen in Anlagevermögen (Grundstücke,<br />
Gebäude, Maschinen), längerfristiges Anlagevermögen,<br />
Betriebskapital; innerhalb eines<br />
Projektzeitraumes von 2 Jahren; max. 50 %<br />
der Investitionskosten eines Gesamtprojektes<br />
nach Abzug öffentlicher Fö<strong>rde</strong>rungen.<br />
Antragsberechtigte Branchen<br />
Produzierende und verarbeitende Unternehmen,<br />
industrielle und kommerzielle<br />
Dienstleistungsunternehmen<br />
KMU mit Firmensitz in der EU.<br />
KMU in der Definition der EIB sind Unternehmen<br />
mit max. 500 Arbeitnehmern, max.<br />
EUR 75 Mio. Sachanlagevermögen (vor Durchführung<br />
des Projektes) und max. zu 1/3 im<br />
Eigentum eines Großunternehmens. Eine<br />
Ausnahme besteht für Tochterunternehmen<br />
von Großunternehmen in EU-Zielgebieten.<br />
Hier ist eine Finanzierung im Rahmen des<br />
EIB-Globaldarlehens möglich.<br />
4.4 Programme der EU<br />
Das PHARE-Programm ist eine Initiative der<br />
Europäischen Union zur finanziellen Unterstützung<br />
von Partnerländern. Nach dem<br />
Zusammenbruch der Sowjetunion wu<strong>rde</strong> es<br />
ursprünglich für Polen und Ungarn eingesetzt.<br />
Die zentrale Idee war, den Ländern Hilfestellung<br />
beim Übergang zu einer Marktwirtschaft<br />
zu geben. Die Unterstützung wu<strong>rde</strong> rasch auf<br />
andere Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL)<br />
ausgedehnt. Heute umfasst das PHARE-<br />
Programm umfangreiche Programmbestandteile.<br />
Aufgrund der indikativen Programme<br />
entscheidet PHARE zusammen mit den Partnerländern<br />
über die bestmögliche Verteilung<br />
der Mittel. Daraufhin we<strong>rde</strong>n Finanzierungsvorschläge<br />
für spezifische Aktionen erarbeitet<br />
und in einem operationellen Plan für das<br />
betroffene Land zusammengefasst. Der entsprechende<br />
Finanzplan wird mit den Partnerländern<br />
verabschiedet.<br />
Das PHARE-Programm fokussiert auf zwei<br />
Arten der Hilfestellung:<br />
Institutionenaufbau (30 % des Budgets)<br />
Es gibt zwei Typen von<br />
Institutionenaufbauprojekten:<br />
• Twinning: beinhaltet die Entsendung von EU-<br />
Experten der Mitgliedstaaten in die Ministerien<br />
oder Verwaltung der Kandidatenländer<br />
38
zum Aufbau von adäquaten Strukturen<br />
(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/t<br />
winning/index.htm)<br />
• Technische Unterstützung<br />
Investitionsunterstützung (70 % des Budgets)<br />
Hilfe fliesst in diesem Bereich besonders in die<br />
Erneuerung und Modernisierung der Infrastruktur.<br />
Ein neues Element ist die Kofinanzierung:<br />
Internationale Finanzierungsinstitutionen kofinanzieren<br />
oft PHARE-Projekte, zum Beispiel<br />
die World Bank, die EBRD und die EIB sowie<br />
in kleinerem Ausmass auch Handelsbanken.<br />
PHARE ist neben den Instrumenten ISPA<br />
(http://europa.eu.int/comm/regional_policy/fund<br />
s/ispa/ispa_en.htm) und SAPARD (http://europa.<br />
eu.int/comm/enlargement/pas/sapard.htm)<br />
eines der drei Vorbeitritts-Instrumente. ISPA<br />
dient der Strukturpolitik und finanziert Umweltund<br />
Transportprojekte. SAPARD ist auf nachhaltige<br />
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />
ausgerichtet. Daneben sei noch CARDS erwähnt,<br />
ein wichtiges Instrument der EU zur Umsetzung<br />
ihrer Balkanpolitik; es dient vor allem dem Wiederaufbau<br />
zerstörter Strukturen, der Verwaltungsreform<br />
und der Ankurbelung der Wirtschaft<br />
durch die Schaffung von Infrastrukturen.<br />
Grenzüberschreitende Kooperationsprogramme<br />
wu<strong>rde</strong>n 1994 angesichts der spezifischen<br />
Probleme in Grenzregionen eingeführt. Diese<br />
Programme fö<strong>rde</strong>rn die Kooperation zwischen<br />
Ländern und Regionen entlang der EU-Grenzen<br />
mit den MOEL. Zusätzliche Finanzierung<br />
in den EU-Grenzgebieten wird unter dem<br />
INTERREG-Programm geboten. Das Hauptaugenmerk<br />
der grenzüberschreitenden Kooperation<br />
liegt auf Investitionen in Infrastruktur<br />
und Umwelt.<br />
Es gibt drei Arten von ausgeschriebenen<br />
PHARE-Verträgen:<br />
• Dienstleistungsverträge für Beratungen,<br />
Studien, Know-how und Training,<br />
• Lieferverträge für Beschaffung von<br />
Ausrüstung und Material,<br />
• Arbeitsverträge.<br />
An den Ausschreibungen können alle natürlichen<br />
und juristischen Personen teilnehmen, die in<br />
einem EU-Mitgliedstaat oder in einem der<br />
PHARE-Länder registriert und eingeführt sind<br />
und Geschäfte betreiben. Die umfassendste<br />
und aktuellste Informationsquelle für PHARE-<br />
Programm-Aktivitäten ist die Phare Web Site:<br />
http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/<br />
phare/index.htm bzw. die Homepage der Generaldirektion<br />
Erweiterung der Europäischen<br />
Kommission: http://europa.eu.int/comm/<br />
enlargement. Die PHARE-Homepage enthält<br />
auch Links (unter: Financing Memoranda &<br />
Project Fiches) zu spezifischen Aktivitäten für<br />
kleine und mittlere Unternehmen, die von den<br />
jeweiligen Ländern durchgeführt we<strong>rde</strong>n.<br />
Die Zukunft von PHARE<br />
Mit dem Beitritt der Kandidatenländer zur EU<br />
wird auch die Anwendung der Programme<br />
PHARE, ISPA und SAPARD eingestellt. Während<br />
ISPA und SAPARD durch den Kohäsionsfonds<br />
und den EGAFL, ersetzt we<strong>rde</strong>n folgt dem<br />
PHARE-Programm kein spezielles Programm<br />
nach. Die Implementierung der programmierten<br />
PHARE-Mittel ist jedoch zumindest noch für<br />
drei weitere Jahre ab dem Beitritt vorgesehen.<br />
Das TACIS-Programm wu<strong>rde</strong> 1991 durch die<br />
EG ins Leben gerufen und hat 13 Länder in<br />
Osteuropa und Zentralasien als Zielgebiete<br />
(Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,<br />
Kasachstan, Moldawien, Mongolei, Russische<br />
Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan,<br />
Kirgistan, Ukraine und Usbekistan).<br />
Die TACIS-Aktivitäten konzentrieren sich auf<br />
folgende Bereiche:<br />
Institutionelle, rechtliche und administrative<br />
Reform, den Privatsektor und wirtschaftliche<br />
Entwicklung, Konsequenzen von Veränderungen<br />
innerhalb der Gesellschaft und von<br />
Infrastrukturnetzwerken, Umweltschutz, ländliche<br />
Wirtschaft und atomare Sicherheit.<br />
TACIS-Funds we<strong>rde</strong>n durch 3-4 Jahre dauernde<br />
nationale Länder- oder Halbjahres-Aktionsprogramme<br />
sowie durch regionale und<br />
39
Kleinprojektprogramme bedient.<br />
Details über das TACIS-Programm sind unter<br />
folgender Webpage abrufbar:<br />
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/t<br />
acis/index_en.htm<br />
EUROPEAID (auch „Aidco“) ist eine eigens<br />
geschaffene Agentur, die konkrete Programme<br />
und Projekte für alle Bereiche ausarbeitet.<br />
Daneben ist sie zuständig für die Allokation<br />
der Finanzmittel aus dem genehmigten<br />
allgemeinen Topf, die Vorbereitung und<br />
Durchführung von Ausschreibungen und das<br />
Auswahlverfahren sowie die Überwachung<br />
und gegebenenfalls die Anpassung von<br />
Projekten an neue Situationen.<br />
Die aktuellen Ausschreibungen sind im<br />
Internet abrufbar unter:<br />
http://europa.eu.int/comm/europeaid/<br />
Auf dieser Webpage gelangt man ebenfalls<br />
zum detaillierten Anfo<strong>rde</strong>rungsprofil einer<br />
Ausschreibung sowie zu den notwendigen<br />
Formularen.<br />
Allgemeine Informationen und Broschüren<br />
über Programme können beim Informationszentrum<br />
der Europäischen Kommission<br />
angefo<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n:<br />
European Commission’s Information<br />
Centre on Enlargement<br />
Rue Montoyer 19<br />
B-1000 Brüssel<br />
Tel.: 0032 (0)2 545 90 10<br />
Fax: 0032 (0)2 545 90 11<br />
e-mail: enlargement.cec.eu.int<br />
http://europa.eu.int/comm/enlargement/<br />
contacts/info_centre.htm<br />
Die Europäische Kommission hat in allen<br />
EU-Mitgliedstaaten mehr als 200 Euro-Info-<br />
Centres (EIC) eingerichtet. Diese EU-Beratungsstellen<br />
für kleine und mittlere Unternehmen<br />
sind miteinander vernetzt und bieten Unterstützung<br />
bei Beteiligungen an europäischen<br />
Programmen. Sie informieren u. a. über<br />
Ausschreibungen und Auffo<strong>rde</strong>rungen zur<br />
Einreichung von Interessensbekundungen.<br />
40
Anhang 1<br />
KMU-Definition<br />
• Arbeitnehmer: max. 250 und<br />
• entweder Jahresumsatz nicht mehr als<br />
40 Mio. EUR oder Bilanzsumme nicht mehr<br />
als 27 Mio. EUR<br />
• und zu höchstens 25 % im Besitz eines oder<br />
mehrerer Unternehmen, das bzw. die diese<br />
Definition nicht erfüllen (Ausnahme: öffentliche<br />
Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften<br />
und institutionelle Anleger,<br />
falls diese weder einzeln noch gemeinsam<br />
Kontrolle über das Unternehmen ausüben).<br />
41
Anhang 2<br />
Internet-Adressen der Fö<strong>rde</strong>rungsstellen und Kreditversicherungen<br />
Oesterreichische Kontrollbank AG<br />
Strauchgasse 1-3<br />
1010 Wien<br />
Telefon: (01) 531 27-0<br />
Internet: http://www.oekb.at<br />
Österreichischer <strong>Export</strong>fonds GmbH<br />
Neulinggasse 29<br />
1030 Wien<br />
Telefon: (01) 712 61 51-0<br />
Internet: http://www.exportfonds.at<br />
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft<br />
mbH (ehemals FGG bzw. BÜRGES<br />
Fö<strong>rde</strong>rungsbank)<br />
Ungargasse 37<br />
1030 Wien<br />
Telefon: (01) 501 75-0<br />
Internet: http://www.awsg.at<br />
Kommunalkredit Austria AG<br />
Türkenstraße 9<br />
1092 Wien<br />
Telefon: (01) 316 31-0<br />
Internet: http://www.kommunalkredit.at<br />
ERP-Fonds<br />
Renngasse 5<br />
1010 Wien<br />
Telefon: (01) 534 64-0<br />
Internet: http://www.erp-fonds.gv.at<br />
Wirtschaftskammer Österreich<br />
Außenwirtschaftsorganisation<br />
Wiedner Hauptstraße 63<br />
1045 Wien<br />
Telefon: (01) 501 05-0<br />
Internet: http://portal.wko.at<br />
Prisma Kreditversicherungs-AG<br />
Heiligenstädter Straße 201<br />
1190 Wien<br />
Telefon: (01) 379 00-0<br />
Internet: http://www.prisma-kredit.com<br />
Österreichische Kreditversicherung<br />
Coface AG<br />
Stubenring 24<br />
1010 Wien<br />
Telefon: (01) 515 54-0<br />
Internet: http://www.coface.at<br />
Gerling Konzern Speziale<br />
Kreditversicherungs-AG<br />
Hietzinger Hauptstraße 41<br />
1130 Wien<br />
Telefon: (01) 878 83-0<br />
Internet: http://www.gerling.com/local/austria<br />
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