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<strong>Export</strong>- und<br />

Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />

www.raiffeisen.at


Autoren:<br />

Autoren-Team aus Fachleuten der Raiffeisen<br />

Bankengru<strong>pp</strong>e Österreich, welche im täglichen<br />

Kundenkontakt zu Außenhandelsfirmen stehen.<br />

Fragen:<br />

Fragen beantwortet Ihr Raiffeisen-Kundenbetreuer<br />

bzw. stellt er gerne den Kontakt zum<br />

zuständigen Außenhandelsberater her.<br />

Website:<br />

Auf unsere Website www.raiffeisen.at und die<br />

darauf befindlichen Links zu Ihrer Raiffeisenbank<br />

bzw. Ihrer Raiffeisen Landeszentrale<br />

sowie zu www.rzb.at und www.rzbgroup.com<br />

dürfen wir ebenfalls hinweisen.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung<br />

bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen we<strong>rde</strong>n. Die Inhalte dieser Publikation<br />

stellen keinerlei Beratung oder Angebot oder Auffo<strong>rde</strong>rung zur Stellung eines Angebotes dar.<br />

Redaktionsschluss: September 2003<br />

2


<strong>Export</strong>- und<br />

Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />

1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung Seite 5<br />

1.1 Risikoabsicherung<br />

1.1.1 Bundeshaftungen gemäß Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />

1.1.1.1 <strong>Export</strong>risikogarantien der OeKB für nicht marktfähige Risken<br />

1.1.1.2 Wechselbürgschaften<br />

1.1.1.3 Markterschließungsgarantie G11<br />

1.1.2 Private Kreditversicherer<br />

1.2 Finanzierung<br />

1.2.1 <strong>Export</strong>umsatzabhängige Finanzierungen<br />

1.2.1.1 <strong>Export</strong>fondskredit<br />

1.2.1.2 Kontrollbankrefinanzierungsrahmen (KRR)<br />

1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />

1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />

1.2.2.1 Kreditarten<br />

2 Auslandsinvestitionen Seite 20<br />

2.1 Beratung / Vorbereitung<br />

2.1.1 Raiffeisen Spezialgesellschaften<br />

2.1.2 <strong>Export</strong>studienprogramm<br />

2.1.3 Fö<strong>rde</strong>rung privater Wirtschaftspartnerschaften<br />

2.1.4 Konsulenten-Treuhandfonds (Consultant Trust Funds)<br />

2.2 Eigenkapitalausstattung von Tochterunternehmen<br />

2.2.1 Venture Capital Fonds<br />

2.2.2 Entwicklungsgesellschaften im Ausland<br />

2.3 Risikoabsicherung<br />

2.3.1 Politische Risken<br />

2.3.1.1 Bundesgarantie G4 der Oesterreichischen Kontrollbank<br />

2.3.1.2 MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency)<br />

2.3.2 Wirtschaftliche Risken<br />

2.3.2.1 Internationalisierungsgarantie der Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH (AWS) – ehemals FGG bzw. BÜRGES Fö<strong>rde</strong>rungsbank<br />

2.3.2.2 Garantie im Rahmen des Ost-West-Fonds (OWF) der Austria<br />

Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS), ehemals FGG<br />

2.4 Finanzierungen<br />

2.4.1 Finanzierung von Beteiligungen<br />

2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der<br />

Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />

2.4.3 Starthilfekredit für Entwicklungsländer<br />

2.4.4 ERP-Internationalisierungsprogramm<br />

2.5 Betreuung vor Ort – Raiffeisen-Netzwerkbanken<br />

2.6 Weiterführende <strong>intern</strong>ationale Informationen zum Thema<br />

Internationalisierung<br />

3


3 Projektfinanzierung im Ausland Seite 34<br />

3.1 Wesen der Projektfinanzierung<br />

3.2 Einbindung der Oesterreichischen Kontrollbank AG<br />

3.2.1 Garantien – Risikoabsicherung<br />

3.2.2 Finanzierung<br />

3.3 Immobilienprojekte<br />

4 EU-Fö<strong>rde</strong>rungen Seite 37<br />

4.1 Einleitung<br />

4.2 Europäische Investitionsbank (EIB) – Einzeldarlehen<br />

4.3 Europäische Investitionsbank (EIB) – Globaldarlehen<br />

4.4 Programme der EU<br />

Anhang 1 KMU-Definition Seite 41<br />

Anhang 2 Internet-Adressen der Fö<strong>rde</strong>rungsstellen Seite 42<br />

und Kreditversicherungen<br />

Stand: September 2003<br />

4


1 <strong>Export</strong>fö<strong>rde</strong>rung<br />

In nahezu allen westlichen Industrieländern<br />

gibt es heute ein mehr oder weniger ähnliches<br />

Instrumentarium, das einem <strong>Export</strong>eur einerseits<br />

die auftretenden Risken aus <strong>Export</strong>geschäften<br />

– zumindest teilweise – abnehmen<br />

sowie andererseits die Finanzierung von<br />

<strong>Export</strong>geschäften erleichtern soll.<br />

Die Rahmenbedingungen für <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />

bzw. <strong>Export</strong>finanzierungen<br />

bilden der „OECD-Consensus“ sowie die<br />

Regelungen der „Berner Union“. Beim OECD-<br />

Consensus handelt es sich um ein „Agreement“<br />

zwischen fast allen OECD-Staaten, in dem sie<br />

sich verpflichten, bestimmte Regelungen im<br />

Zusammenhang mit öffentlich gestützten <strong>Export</strong>garantien<br />

und -finanzierungen einzuhalten.<br />

Die Berner Union (International Union of Credit<br />

and Investment Insurers) stellt einen <strong>intern</strong>ationalen<br />

Zusammenschluss von <strong>Export</strong>- und<br />

Investitionskreditversicherungen dar, mit dem<br />

Ziel, <strong>intern</strong>ational eine möglichst einheitliche<br />

Vorgehensweise zu schaffen.<br />

1.1 Risikoabsicherung<br />

Eine stärkere Ausrichtung auf den Außenhandel<br />

bedeutet für Unternehmen nicht nur<br />

größere Chancen, sondern auch größere<br />

Risken. Je nach Ursache des Schadenseintrittes<br />

unterscheidet man zwischen<br />

wirtschaftlichen und politischen Risken.<br />

Wirtschaftliche Risken sind solche, die in der<br />

wirtschaftlichen Situation des ausländischen<br />

Vertragspartners begründet sind. Es ist hier<br />

marktfähige Risken<br />

• Wirtschaftliche Risken in OECD-Ländern, exkl.<br />

Mexiko, Polen, Slowakische Republik, Tschechische<br />

Republik, Südkorea, Türkei, Ungarn<br />

• Risikodauer (= Produktionszeit und Zahlungsziel)<br />

maximal 2 Jahre<br />

• In- und Auslandsgeschäfte<br />

private Kreditversicherer<br />

das Zahlungsausfallsrisiko im weiteren Sinn zu<br />

nennen, das sowohl die Insolvenz (Konkurs-,<br />

Ausgleichsverfahren) des Abnehmers als auch<br />

die Nichtzahlung trotz Mahnung/Betreibung<br />

umfasst.<br />

Das politische Risiko umfasst Sachverhalte,<br />

bei denen die politische Situation Ursache für<br />

die Nichterfüllung der Verpflichtungen durch<br />

den Abnehmer ist, z. B. Kriegsereignisse,<br />

Revolution. Weiters ist das Transferrisiko zu<br />

nennen, bei dem die Devisensituation des<br />

Abnehmerlandes ursächlich für die Nichtzahlung<br />

bzw. Nichtüberweisung des geschuldeten<br />

Betrages ist. Üblicherweise besteht der<br />

Bedarf an einer Absicherung der Zahlungsausfallrisiken<br />

ab dem Zeitpunkt der Fakturierung.<br />

Bei einem hohen Ersatzverwertungsrisiko<br />

für den <strong>Export</strong>eur (z. B. Sonderanfertigung,<br />

große Mengen) kann auch die Absicherung<br />

des Produktionsrisikos (für den Zeitraum vor<br />

der Fakturierung) beantragt we<strong>rde</strong>n. Man<br />

unterscheidet grundsätzlich zwischen „marktfähigen<br />

Risken“ und „nicht marktfähigen<br />

Risken“, welche entweder durch private<br />

Kreditversicherungs-Unternehmen – für marktfähige<br />

Risken – oder durch die Oesterreichische<br />

Kontrollbank AG (OeKB) als Bevollmächtigte<br />

der Republik Österreich – für nicht marktfähige<br />

Risken – gedeckt we<strong>rde</strong>n können. Diese<br />

<strong>Export</strong>risikogarantien und <strong>Export</strong>kreditversicherungen<br />

geben dem Garantie- bzw.<br />

Versicherungsnehmer (dies kann der <strong>Export</strong>eur<br />

oder eine Kreditunternehmung sein) die<br />

Möglichkeit, seine erhöhten Risken aus<br />

Ausfuhrgeschäften gegen Entgelt abzusichern.<br />

nicht marktfähige Risken<br />

• Politische Risken, im besonderen aus Verträgen mit<br />

öffentlichen Vertragspartnern/Garanten im Ausland.<br />

• Private Vertragspartner in Nicht-OECD-Ländern<br />

(inkl. der 6 bei den marktfähigen Risken<br />

angeführten Ausnahmen)<br />

• Risikodauer über 2 Jahre<br />

• Risken, die infolge Ihrer Größenordnung von privaten<br />

Kreditversicherern nicht gedeckt we<strong>rde</strong>n können.<br />

OeKB<br />

5


Als private Kreditversicherer sind in Österreich<br />

folgende Unternehmen tätig:<br />

• Österreichische Kreditversicherung Coface<br />

AG (ÖKV)<br />

• PRISMA Kreditversicherungs AG<br />

• Gerling-Gru<strong>pp</strong>e Versicherungs-Service<br />

Gesellschaft mbH<br />

1.1.1 Bundeshaftungen gemäß<br />

Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />

Aufgrund des Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetzes ist<br />

der Bundesminister für Finanzen ermächtigt,<br />

Bundeshaftungen zu erteilen.<br />

Die Haftungen we<strong>rde</strong>n übernommen in<br />

Form von<br />

• <strong>Export</strong>risikogarantien (Garantien G1 – G9)<br />

für die ordnungsgemäße Erfüllung von<br />

Rechtsgeschäften durch ausländische<br />

Vertragspartner sowie für den aufrechten<br />

Bestand der Rechte von <strong>Export</strong>unternehmen.<br />

• Wechselbürgschaften für Wechsel zur<br />

Erleichterung der Finanzierung von<br />

Auslandsgeschäften.<br />

• Markterschließungsgarantien (Garantie<br />

G11) zur Deckung der Risken im Zusammenhang<br />

mit der Erschließung von neuer Märkte<br />

außerhalb der Europäischen Union.<br />

Das Grundgeschäft (Waren-/Dienstleistungsexport,<br />

Kreditvertrag, Auslandsinvestition,<br />

Markterschließung) hat direkt oder indirekt<br />

der Verbesserung der österreichischen<br />

Leistungsbilanz zu dienen.<br />

Diese Bundeshaftungen (Garantien bzw.<br />

Wechselbürgschaften) we<strong>rde</strong>n von der<br />

Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)<br />

als Bevollmächtigter und Treuhänder der<br />

Republik Österreich ausgestellt.<br />

Markterschließungsgarantien we<strong>rde</strong>n gegenüber<br />

dem Kunden von der Österreichischen<br />

<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H. abgewickelt.<br />

1.1.1.1 <strong>Export</strong>risikogarantien der OeKB<br />

für nicht marktfähige Risken<br />

Charakteristika<br />

Gedeckte Risken<br />

Bei <strong>Export</strong>garantien haftet der Bund für die<br />

Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des<br />

ausländischen Vertragspartners (Importeur<br />

oder Garant), d. h., je nach Garantieart übernimmt<br />

der Bund das wirtschaftliche und/oder<br />

das politische Risiko aus Verträgen mit ausländischen<br />

Vertragspartnern. Die Bundeshaftungen<br />

erstrecken sich auch auf vertraglich<br />

vereinbarte Zinsen.<br />

Man unterscheidet zwischen Produktionsrisiko<br />

und Delkredererisiko (Zahlungsunwilligkeit oder<br />

Zahlungsunfähigkeit). Unter Produktionsrisiko<br />

versteht man jenes Risiko, dass bei einem<br />

<strong>Export</strong>geschäft ein Schadensfall noch vor<br />

Auslieferung eintritt. Dies ist z. B. dann der<br />

Fall, wenn die Ware durch Verschulden des<br />

ausländischen Vertragspartners nicht abgenommen<br />

wird bzw. es noch vor Auslieferung<br />

der <strong>Export</strong>ware zur Insolvenz des ausländischen<br />

Abnehmers kommt. Das Produktionsrisiko<br />

kann auf Antrag mitgedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />

Das Delkredererisiko entsteht erst nach erfolgter<br />

Auslieferung der <strong>Export</strong>ware und<br />

besteht darin, dass die entstandene <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung<br />

aus Gründen, die beim ausländischen<br />

Schuldner liegen, nicht bezahlt wird.<br />

Die Haftung ist nicht gegeben, wenn der<br />

österreichische <strong>Export</strong>eur oder sein Erfüllungsgehilfe<br />

seine vertraglichen Verpflichtungen<br />

(z. B. bei mangelhafter Lieferung) nicht erfüllt<br />

oder Regelungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />

für Bundesgarantien bzw. der<br />

Garantieerklärung nicht beachtet hat.<br />

Auslandsanteil<br />

Für eine Absicherung durch die Oesterreichische<br />

Kontrollbank steht die inländische<br />

Wertschöpfung im Vo<strong>rde</strong>rgrund.<br />

Lieferungen und Leistungen aus dem Besteller-<br />

6


land (=lokale Kosten) sowie aus Drittländern<br />

ergeben zusammen den Auslandsanteil. Bei<br />

der Bestimmung des inländischen Liefer- und<br />

Leistungsteiles ist vom österreichischen Warenursprung<br />

auszugehen. Für die Indeckungnahme<br />

von <strong>Export</strong>geschäften wird eine Ware als<br />

100%ige österreichische Wertschöpfung anerkannt,<br />

wenn für sie von der örtlich zuständigen<br />

Wirtschaftskammer eine Bestätigung über den<br />

österreichischen Ursprung ausgestellt wird<br />

oder ausgestellt we<strong>rde</strong>n könnte. Demnach hat<br />

eine Ware ihren Ursprung in dem Land, „in<br />

dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich<br />

gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattgefunden<br />

hat, die in einem dazu eingerichteten<br />

Unternehmen vorgenommen wo<strong>rde</strong>n ist und<br />

zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt<br />

hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe<br />

darstellt“. Bei Leistungen ist nicht der<br />

Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers<br />

ausschlaggebend. Die Globalisierung<br />

und Internationalisierung der Wirtschaft macht<br />

es jedoch erfo<strong>rde</strong>rlich, Auslandsanteile in vermehrtem<br />

Ausmaß mitzudecken.<br />

Der Umfang, in dem Lieferungen/Leistungen<br />

ausländischen Ursprungs in die Deckung mit<br />

einbezogen we<strong>rde</strong>n können, richtet sich nach<br />

• der Fristigkeit des versicherten<br />

<strong>Export</strong>geschäftes,<br />

• der Bonitätseinschätzung des zu versichernden<br />

Abnehmerlandes (Länderkategorie) sowie<br />

• der Höhe des zu versichernden Risikos.<br />

Ganz allgemein gilt: Je niedriger ein Risiko<br />

eingeschätzt wird, desto eher ist der Bund<br />

bereit, Auslandsanteile mitzudecken oder<br />

umgekehrt, je höher das Risiko, desto geringer<br />

die Bereitschaft des Bundes, Auslandsanteile<br />

mitzudecken.<br />

In folgendem Ausmaß können Auslandsanteile<br />

mitgedeckt we<strong>rde</strong>n:<br />

In eine Pauschalgarantie G6 (siehe Seite 9)<br />

können Waren ausländischen Ursprungs bis<br />

zu 100 % einbezogen we<strong>rde</strong>n.<br />

Eine Überschreitung des Auslandsanteiles<br />

führt zu einer Teildeckung. Bei Großprojekten<br />

kann ein zu hoher Auslandsanteil durch die<br />

Kooperation mehrerer <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

(z. B. durch Rückversicherung der OeKB)<br />

gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />

Abnehmerland Garantiehöchstbetrag Zahlungsziel Zahlungsziel<br />

in Mio. EUR bis zu 1 Jahr über 1 Jahr<br />

Länderkreis A bis 7,5 100 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 1–3 7,5 bis 10 100 % EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 100 % 30 % *)<br />

Länderkreis B bis 7,5 50 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 4 u. 5 7,5 bis 10 50 % EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 50 % 30 % *)<br />

Länderkreis C bis 7,5 40 % 40 % *)<br />

Länderkategorie = 6 u. 7 7,5 bis 10 EUR 3 Mio. *) EUR 3 Mio. *)<br />

über 10 30 % 30 % *)<br />

*) Für immaterielle Leistungen (z.B. Planung) wird ein um 10 %-Punkte höherer Auslandsanteil akzeptiert (50 % statt 40 % bzw. 40 %<br />

statt 30 % bzw. max. EUR 3,3 Mio.)<br />

Deckungsquote<br />

Je nach „Rating“ des <strong>Export</strong>ziellandes<br />

(Länderkategorie laut Einstufung im Rahmen<br />

der OECD) übernimmt die OeKB entweder 95 %<br />

oder 100 % des politischen Schadens. Das<br />

wirtschaftliche Risiko wird in Abhängigkeit von<br />

der Bonität des ausländischen Vertragspartners/Sicherheitengebers<br />

im Ausmaß von<br />

70 % bis max. 95 % gedeckt.<br />

Garantiekosten<br />

Die Garantiekosten setzen sich zusammen<br />

aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr in<br />

Höhe von 1 ‰ des Geschäftsfalles (Garantiehöchstbetrag),<br />

mind. EUR 10,–, maximal<br />

jedoch EUR 720,–, und dem Garantieentgelt.<br />

Dieses ist abhängig von der Bonität des ausländischenVertragspartners/Sicherheitengebers,<br />

der Risikodauer, den Schadenser-<br />

7


fahrungen mit dem <strong>Export</strong>eur und der Bonität<br />

des Abnehmerlandes (7 Länderkategorien).<br />

Prämienberechnung<br />

Das Gesamtentgelt errechnet sich aus dem<br />

jeweiligen Prämiensatz für das wirtschaftliche<br />

und politische Risiko, dem Garantiehöchstbetrag<br />

und der Risikolaufzeit.<br />

Bei Einzelgarantien hat die Bezahlung einmalig<br />

und am Beginn der Garantielaufzeit zu erfolgen,<br />

bei größeren und langfristigen Transaktionen<br />

kann ein Teil des Entgelts auch zu einem späteren<br />

Zeitpunkt in Raten entrichtet we<strong>rde</strong>n.<br />

Bei Rahmen- und Pauschalgarantien wird<br />

das Entgelt – wie auch im privaten Kreditversicherungsmarkt<br />

üblich – auf der Grundlage von<br />

Monatsultimo-Fo<strong>rde</strong>rungsständen und immer<br />

für drei Monate im Nachhinein verrechnet.<br />

Bestandteile des Garantievertrages<br />

Die Garantien we<strong>rde</strong>n ausschließlich aufgrund<br />

der im Antrag gemachten Angaben erteilt<br />

(Vertrauensgrundsatz). Die Richtigkeit dieser<br />

Angaben wird erst bei Eintritt eines Schadensfalles<br />

einer genauen Prüfung unterzogen.<br />

Sollte sich dabei herausstellen, dass die im<br />

Antrag gemachten Angaben nicht dem versicherten<br />

<strong>Export</strong>geschäft entsprechen, weil<br />

z. B. nach Garantieerteilung ohne Zustimmung<br />

des Garantiegebers wesentliche Punkte des<br />

<strong>Export</strong>vertrages abgeändert wu<strong>rde</strong>n, so kann<br />

dies zu einem Ausschluss der Haftung führen.<br />

G1<br />

G5<br />

G6<br />

IMPORTEUR/<br />

IMPORTEURBANKEN<br />

Die wichtigsten Garantiearten der OeKB<br />

BUND<br />

BM f. F.<br />

OEKB<br />

EXPORTEURE BANKEN INVESTOREN<br />

Absicherung von Ausfuhrgeschäften<br />

und Rechten<br />

wirtschaftl. + polit. Risiko<br />

G3<br />

G9<br />

Absicherung von<br />

Finanzierungsgeschäften<br />

wirtschaftl. + polit. Risiko<br />

IMPORTEUR/<br />

IMPORTEURBANKEN<br />

Versichertes Risiko:<br />

- Nichterfüllung durch den ausländischen Vertragspartner<br />

- Entzug von Rechten oder Zerstörung von Vermögen im Ausland<br />

Es ist daher wichtig, dass bei jeder wesentlichen<br />

Änderung des versicherten Geschäftsfalles<br />

(z. B. Zahlungsmodus/Zahlungsziel) die<br />

Zustimmung der OeKB eingeholt wird. Das<br />

Garantieverhältnis zwischen OeKB und Garantienehmer<br />

besteht somit aus folgenden Teilen:<br />

• dem Antrag<br />

• den Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

• der Garantieerklärung.<br />

Antragstellung für <strong>Export</strong>risikogarantien<br />

Die Antragstellung für nicht marktfähige Risken<br />

erfolgt über entsprechende Antragsformulare<br />

in schriftlicher oder elektronischer Form direkt<br />

bei der OeKB (als registrierter Benutzer von<br />

www.exportservice.at via Internet) oder über<br />

die Hausbank des <strong>Export</strong>eurs. Der Antrag auf<br />

Erteilung einer Bundeshaftung muss vor<br />

Auslieferung der Ware gestellt we<strong>rde</strong>n, eine<br />

nachträgliche Absicherung ist im Allgemeinen<br />

nicht möglich (Ausnahme G9).<br />

Sind die <strong>Export</strong>-/Kreditvertragsverhandlungen<br />

noch nicht abgeschlossen, kann eine Garantiepromesse<br />

beantragt we<strong>rde</strong>n. Kommt das<br />

Geschäft zustande, so wird die Promesse in<br />

eine Garantie umgewandelt, wenn die<br />

Bedingungen nicht ungünstiger sind als jene,<br />

die dem Promessenantrag zugrunde lagen.<br />

Die Deckung des Produktionsrisikos muss<br />

gesondert, vor Aufnahme der Produktion,<br />

beantragt we<strong>rde</strong>n.<br />

G4<br />

Absicherung von Auslandsinvestitionen;<br />

nur<br />

politisches Risiko<br />

AUSLANDS-<br />

BETEILIGUNG<br />

8


Absicherung von Ausfuhrgeschäften<br />

G1a – Garantie für direkte Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Diese Garantie deckt Verträge über die<br />

Lieferung und die Herstellung von Gütern und<br />

die Erbringung von Leistungen durch österreichische<br />

<strong>Export</strong>unternehmen an ausländische<br />

Vertragspartner.<br />

Mit dieser Garantieform we<strong>rde</strong>n einzelne<br />

<strong>Export</strong>kontrakte (Konsum- und Investitionsgüterlieferungen,<br />

Dienstleistungen – z. B.<br />

Fremdenverkehr) unter Bundeshaftung<br />

genommen.<br />

Die Einzelgarantie kann – über ausdrücklichen<br />

Antrag – ab Produktionsbeginn (Absicherung<br />

des Produktionsrisikos bei Spezialanfertigungen)<br />

oder ab Fakturierung der Ware<br />

(Zahlungsausfallsrisiko) erteilt we<strong>rde</strong>n.<br />

G5 – Rahmengarantie<br />

Durch die Rahmengarantie G5 sichert sich der<br />

<strong>Export</strong>eur alle laufenden <strong>Export</strong>e an einen<br />

bestimmten ausländischen Vertragspartner<br />

ab, wobei sämtliche Kontrakte, die mit diesem<br />

ausländischen Vertragspartner abgeschlossen<br />

wu<strong>rde</strong>n, im Ausmaß der Deckungsquote<br />

abgesichert we<strong>rde</strong>n.<br />

Auch innerhalb dieser Garantie ist auf Antrag<br />

das Produktionsrisiko versicherbar, hierfür wird<br />

ein Prämienaufschlag von 20 % verrechnet.<br />

G6 – Pauschalgarantie<br />

Diese Garantie deckt Risken aus Verträgen<br />

von <strong>Export</strong>unternehmen über die Lieferung<br />

von Gütern und die Erbringung von Leistungen<br />

gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland<br />

ab. Umfasst sind alle Liefer- und Leistungsverträge<br />

mit allen Abnehmern in einem oder<br />

mehreren Ländern die gemäß Definition (siehe<br />

Pkt. 1.1.) zu den „nicht marktfähigen Risiken“<br />

zählen.<br />

Die G6 ist die ideale, kostenmäßig günstigste<br />

und administrativ am wenigsten aufwändige<br />

<strong>Export</strong>garantie sowohl für etablierte<br />

<strong>Export</strong>unternehmen als auch für Newcomer<br />

im <strong>Export</strong>geschäft. Sie ist für alle Länder,<br />

sofern für eine Garantiedeckung vorgesehen,<br />

möglich. Für eine Vielzahl der deckungsfähigen<br />

Länder sind keine bankmäßigen Sicherheiten<br />

(Bankgarantie oder Dokumentenakkreditiv)<br />

beizubringen. In bestimmten Risikomärkten,<br />

in der Regel umfasst dies die Länder der Kategorie<br />

6 und 7 gemäß der OeKB-Deckungsrichtlinien,<br />

kann die Deckung auf unbesicherter<br />

Basis durch eine höhere Prämie abgegolten<br />

we<strong>rde</strong>n. Je mehr Länder in die Versicherung<br />

einbezogen we<strong>rde</strong>n, desto günstiger ist das<br />

OeKB-Angebot.<br />

Wie bei der G5-Rahmengarantie ist eine<br />

separate Antragstellung für die Übernahme<br />

des Produktionsrisikos erfo<strong>rde</strong>rlich. Für die<br />

Übernahme des Produktionsrisikos wird ein<br />

Prämienaufschlag von 20 % verrechnet.<br />

Eine Mindestabnehmerzahl ist nicht erfo<strong>rde</strong>rlich.<br />

Deckungsfähig sind derzeit ca. 115<br />

Länder (Kategorie 1-7). Mit einer Pauschalgarantie<br />

können Auslandsanteile bis zu<br />

100 % mitgedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />

Selbstentscheidungsgrenze<br />

Eine Besonderheit und ein Vorteil der G6 ist<br />

die Selbstentscheidungsgrenze. Abnehmer,<br />

bei denen der maximale Außenstand eine<br />

zwischen <strong>Export</strong>euer und OeKB einvernehmlich<br />

vereinbarte und in der Garantieerklärung<br />

festgehaltene Betragshöhe – die so genannte<br />

Selbstentscheidungsgrenze – nicht übersteigt,<br />

brauchen der OeKB nicht bekannt gegeben zu<br />

we<strong>rde</strong>n. Die Garantiedeckung ist für diese<br />

Abnehmer automatisch gegeben, wenn entweder<br />

dem <strong>Export</strong>eur eine Büroauskunft vorliegt,<br />

die zum Zeitpunkt der Fakturierung nicht<br />

älter als 12 Monate ist und/oder der <strong>Export</strong>eur<br />

gegenüber dem Garantiegeber im Haftungsfall<br />

dokumentieren kann, dass innerhalb der letzten<br />

12 Monate vor Fakturierung entsprechende<br />

Vorgeschäfte ordnungsgemäß abgewickelt<br />

wu<strong>rde</strong>n (= „Vorabwicklung“).<br />

9


Das Ausmaß der Deckung innerhalb der<br />

Selbstentscheidungsgrenze ist bis zur Höhe<br />

der in einer Büroauskunft enthaltenen uneingeschränkten<br />

Kreditstellungnahme und/oder<br />

bis zur Höhe der vom Vertragspartner innerhalb<br />

der letzten 12 Monate anstandslos<br />

bezahlten Vorgeschäfte gegeben.<br />

Eventuelle Sonderregelungen zur<br />

Selbstentscheidungsgrenze sind in der<br />

Garantieerklärung angeführt.<br />

Einzelgenehmigung<br />

Können für einen ausländischen Vertragspartner<br />

die Bedingungen der Selbstentscheidungsgrenze<br />

nicht erfüllt we<strong>rde</strong>n<br />

(höhere Außenstände; keine ausreichende<br />

Bonitätsauskunft/Vorabwicklung), muss der<br />

Garantienehmer zur Absicherung dieser<br />

Geschäftsverbindung bei der OeKB eine<br />

Einzelgenehmigung beantragen. Diese stellt<br />

praktisch eine Rahmengarantie für einen<br />

bestimmten Abnehmer innerhalb der G6 dar.<br />

Dem Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung<br />

ist eine Büroauskunft, die nicht älter<br />

als sechs Monate sein darf, beizulegen. Bei<br />

revolvierenden Deckungszusagen (Rahmengarantie<br />

G5 und Einzelgenehmigungen zu<br />

Pauschalgarantie G6) wird neben den bereits<br />

genannten Garantiekosten für die laufende<br />

Überwachung der Bonität einmal jährlich ein<br />

Prüfkostenbeitrag von EUR 58,00 plus 20 %<br />

MWSt. verrechnet.<br />

Absicherung von Finanzierungsgeschäften<br />

Bei den Garantien G3 und G9 tritt ein Kreditinstitut<br />

als Garantienehmer gegenüber der<br />

OeKB auf.<br />

G3 – Garantien für gebundene<br />

Finanzkredite<br />

Bei einem großen Teil der österreichischen<br />

<strong>Export</strong>e, vor allem bei Großprojekten, erfolgt<br />

die Finanzierung des Kaufpreises durch die<br />

Gewährung eines Kredites direkt an den ausländischen<br />

Käufer bzw. dessen Hausbank. Das<br />

damit vom <strong>Export</strong>eur auf die finanzierende<br />

Bank übergehende Zahlungsausfallsrisiko<br />

(aber auch das durch eine Akkreditivbestätigung<br />

entstehende Risiko) kann durch eine G3<br />

abgesichert we<strong>rde</strong>n.<br />

G9 – Garantie für Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />

Kauft ein Kreditinstitut eine bereits bestehende<br />

<strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung von einem <strong>Export</strong>eur an, kann<br />

es sich das Fo<strong>rde</strong>rungsausfallsrisiko mittels<br />

einer G9 vom Bund absichern lassen.<br />

Vielfach ist es zweckmäßig, diese <strong>Export</strong>garantien<br />

mit einer G1 zu kombinieren. G1/G3<br />

oder G1/G9, wobei die G1 die Produktionsphase<br />

und die G3 oder G9 das Zahlungsausfallsrisiko<br />

deckt.<br />

Absicherung von Beteiligungen<br />

G4 – Bundesgarantie (siehe Pkt. 2.3.1.1)<br />

Haftungsfall<br />

Der Eintritt eines Haftungsfalles ist bei<br />

• ordnungsgemäßer Erfüllung durch den<br />

Garantienehmer,<br />

• Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen<br />

durch den ausländischen Vertragspartner<br />

sowie<br />

• bei Vorliegen eines wirtschaftlichen oder<br />

politischen Tatbestandes gemäß § 6 der<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

gegeben.<br />

Die Nichterfüllung des Vertragspartners bzw.<br />

der Eintritt eines Tatbestandes ist der Kontrollbank<br />

innerhalb von zwei Monaten schriftlich<br />

zu melden (= Verzugsmeldung). Bei Garantien<br />

G5 und G6 beträgt diese Meldefrist nur einen<br />

Monat und gilt nur bei Vorliegen bankmäßiger<br />

Sicherheiten bzw. bei öffentlichen Vertragspartnern.<br />

Ansonsten ist innerhalb eines Monats ab<br />

Ablauf des in der Garantieerklärung festgelegten<br />

Gesamtzahlungszieles (Betreibungsfrist) ein<br />

Inkassobüro einzuschalten.<br />

In bestimmten Fällen ist für einen Haftungsantrag<br />

eine Wartefrist von 3 Monaten zu berücksichtigen,<br />

d. h., dass ein Haftungsantrag<br />

erst 3 Monate nach der exportvertraglichen<br />

Fälligkeit gestellt we<strong>rde</strong>n kann. Für diese Zeitspanne<br />

we<strong>rde</strong>n im Falle eines Haftungsan-<br />

10


trages von der OeKB jedoch Wartefristzinsen<br />

vergütet.<br />

Bei Anerkennung des Haftungsfalles durch die<br />

OeKB wird dem <strong>Export</strong>eur der entstandene<br />

Schaden (max. Garantiehöchstbetrag), im<br />

Ausmaß der Deckungsquote, d. h. eventuell<br />

abzüglich eines Selbstbehaltes ersetzt.<br />

Betreibungskosten (Inkassobüro, Rechtsanwalt)<br />

sind im Ausmaß des Kostenersatzprozentsatzes<br />

(die von der OeKB geleistete Schadenszahlung<br />

in Relation zur zum Tatbestandszeitpunkt<br />

aushaftenden Fo<strong>rde</strong>rung) mitgedeckt.<br />

Haftausschlussgründe<br />

Durch die Bundeshaftung wird nur die ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der Verpflichtungen<br />

des ausländischen Abnehmers abgesichert.<br />

Wenn daher der Garantienehmer seine eigenen<br />

Verpflichtungen nicht erfüllt hat, liegt auch<br />

kein Haftungsanspruch vor (z. B. bei nicht ordnungsgemäßer,<br />

das heißt zu spät erfolgter<br />

oder mangelhafter Lieferung, Schäden beim<br />

Transport vor Eigentumsübergang usw.).<br />

Für Schäden, die der <strong>Export</strong>eur oder seine<br />

Erfüllungshilfen zu vertreten haben, bei Verstößen<br />

gegen die Auflagen im Garantie- bzw.<br />

Versicherungsvertrag oder gegen gesetzliche<br />

Bestimmungen des In- oder Auslandes ist<br />

ebenfalls keine Deckung gegeben.<br />

Weitere Haftausschlussgründe liegen vor,<br />

wenn bei Antragstellung dem <strong>Export</strong>eur die<br />

Zahlungsunfähigkeit des ausländischen<br />

Abnehmers bereits bekannt war sowie bei<br />

falschen Angaben im Antrag, Nichtzahlung<br />

des Garantieentgeltes usw.<br />

Wichtig: Es ist daher darauf zu achten, dass<br />

vor Änderungen des <strong>Export</strong>vertrages die<br />

Zustimmung der OeKB eingeholt wird.<br />

1.1.1.2 Wechselbürgschaften<br />

Zur Erleichterung der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />

kann der Bundesminister für Finanzen<br />

für den Aussteller oder den Akzeptanten die<br />

Bürgschaft auf Wechseln (§ 2 Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz)<br />

übernehmen.<br />

Begünstigte aus der Wechselbürgschaft sind<br />

Unternehmen sowie Kreditinstitute mit Sitz im<br />

Inland. Die Krediteinräumung erfolgt durch die<br />

Hausbank des <strong>Export</strong>eurs, welche als Treuhänder<br />

für den Bund die Abwicklung übernimmt.<br />

In der Wechselbürgschaftszusage we<strong>rde</strong>n<br />

von der OeKB auch die für die Übernahme der<br />

Wechselbürgschaft erfo<strong>rde</strong>rlichen Besicherungsauflagen<br />

vorgeschrieben.<br />

Je nach Bonität des <strong>Export</strong>eurs kann die<br />

Wechselbürgschaft neben sonstigen Sicherheiten<br />

(z. B. Fo<strong>rde</strong>rungszession) auch eine<br />

teilweise oder gänzliche Mithaftung der<br />

Hausbank vorsehen.<br />

Die Wechselbürgschaft dient unter anderem<br />

als Grundlage für die Inanspruchnahme von<br />

zinsgünstigen Finanzierungsmitteln im<br />

• Kontrollbank-Refinanzierungs-Rahmen (nur<br />

für Großunternehmen) und<br />

• <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren der OeKB,<br />

z. B. Finanzierung von Auslandsbeteiligungen,<br />

hauptsächlich langfristigen <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />

etc.<br />

Eine Wechselbürgschaft ist darüber hinaus<br />

auch für Anzahlungs-, Biet-, Erfüllungs- und<br />

Gewährleistungsgarantien möglich (auch als<br />

Rahmenzusage) und deckt in diesen Fällen<br />

gegenüber dem <strong>Export</strong>eur eine ungerechtfertigte<br />

Inanspruchnahme der Garantie durch den<br />

ausländischen Vertragspartner. Bei gerechtfertigter<br />

Inanspruchnahme aus <strong>Export</strong>eurverschulden<br />

erfolgt Regress beim <strong>Export</strong>eur.<br />

Für die Garantie erstellende Bank bedeutet die<br />

üblicherweise 50 %-ige Übernahme der<br />

Wechselbürgschaft des Bundes für die obengenannten<br />

Garantiearten eine Halbierung des<br />

Risikos im Falle der Insolvenz des Garantieauftraggebers<br />

(<strong>Export</strong>eurs). Die Risikoübernahme<br />

durch die Wechselbürgschaft<br />

erfolgt bei entsprechender Liefer- und<br />

Leistungsfähigkeit des <strong>Export</strong>eurs.<br />

Eine Übernahme des wirtschaftlichen und/oder<br />

politischen Ausfallrisikos im Ausland ist im<br />

Rahmen einer Wechselbürgschaft nicht möglich.<br />

11


Kosten<br />

Das Bearbeitungsentgelt beträgt 1 Promille<br />

vom Wert des Geschäftsfalles, mindestens<br />

EUR 10,–, höchstens EUR 720,–. Das Wechselbürgschaftsentgelt<br />

liegt je nach Geschäftsfall<br />

bei 0,2 % bis 0,5 % p. a. und wird vierteljährlich<br />

im Voraus vom Höchstbetrag bzw. gemeldeten<br />

Finanzierungsbedarf berechnet.<br />

BUND<br />

BM f. F.<br />

OEKB<br />

Wechselbürgschaft*<br />

HAUSBANK<br />

1.1.1.3 Markterschließungsgarantie G11<br />

Die Markterschließungsgarantie sichert für<br />

KMU mit Sitz in Österreich das Risiko ab, ein<br />

Umsatzziel in Ländern außerhalb der EU nicht<br />

zu erreichen und deckt alle in der Startphase<br />

anfallenden Aufwendungen, die es ermöglichen,<br />

Produkte oder Dienstleistungen in einem<br />

neuen Markt einzuführen oder den laufenden<br />

Umsatz erheblich und nachhaltig auszuweiten<br />

(Markterschließungsaufwendungen).<br />

Wird das Marktziel (Zielumsatz) während eines<br />

Beobachtungszeitraumes von 5 Jahren nicht<br />

erreicht, sind nachweislich geleistete<br />

Aufwendungen (EUR 36.400,– +3 % des<br />

Gesamtumsatzes max. EUR 364.000,–)<br />

gedeckt (Beraterhonorare, Studien, Messen,<br />

Übersetzungen, Reisen – max. 10 % des<br />

Wechselbürgschaft<br />

<strong>Export</strong>finanzierung<br />

* Bonitätsabhängig und verfahrensbedingt ist vielfach<br />

auch die Rückhaftung der Hausbank gegenüber dem<br />

Bund notwendig<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt auf den entsprechenden<br />

Formularen im Wege der Hausbank.<br />

Bei der Antragstellung sind die Bilanzen der<br />

letzten zwei Geschäftsjahre auf Aufrissbogen<br />

vorzulegen; weiters in brieflicher Form eine<br />

Darstellung der Geschäftstätigkeit des<br />

Unternehmens.<br />

EXPORTEUR<br />

INVESTOR<br />

Fo<strong>rde</strong>rungen<br />

Rechte<br />

Investitionen<br />

IMPORTEUR<br />

AUSLANDSBE-<br />

TEILIGUNG<br />

Gesamtbudgets, Miete für 1 Jahr etc.), wobei<br />

der Garantienehmer immer einen 35 %-igen<br />

Selbstbehalt zu tragen hat.<br />

Die Markterschließung gilt dann als erfolgreich,<br />

wenn im Beobachtungszeitraum die Summe<br />

aller direkten und indirekten Umsatzzuwächse<br />

in den Zielländern mindestens das 8fache<br />

der gedeckten und tatsächlich geleisteten<br />

Aufwendungen erreichen.<br />

Antragsteller sind KMU mit Sitz in Österreich.<br />

Der Antrag kann im Wege der Hausbank oder<br />

direkt an den Österreichischen <strong>Export</strong>fonds<br />

gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />

Kosten<br />

• 3 % Grundentgelt, berechnet vom<br />

Garantiehöchstbetrag (tatsächliche<br />

Aufwendungen zur Markterschließung)<br />

• 1 % Erfolgsentgelt, berechnet von der in den<br />

12


Zielmärkten erreichten Umsatzsteigerung<br />

(jährlich im Nachhinein zahlbar)<br />

• 1 ‰ Bearbeitungsentgelt, mind. EUR 10,–<br />

1.1.2 Private Kreditversicherer<br />

Wie bereits im Kapitel 1.1 erläutert, sind so<br />

genannte „marktfähige Risken“ bei privaten<br />

Kreditversicherungsunternehmen zu versichern<br />

(Namen und Adressen der Versicherer<br />

siehe Anhang 2).<br />

Zum staatlichen <strong>Export</strong>kreditversicherer – zur<br />

OeKB – ergeben sich folgende gravierende<br />

Unterschiede:<br />

• Versichertes Risiko: i. d. R. nur marktfähige<br />

wirtschaftliche Risken, politische Risken<br />

nur in Ausnahmefällen<br />

• Prämien: flexible Konditionengestaltung im<br />

wettbewerbsorientierten freien Markt<br />

• Grundsätzlich keine Versicherung von<br />

Einzelrisken wie z. B. die OeKB mit G1 und<br />

G5 etc., sondern nur gut gestreute Risken<br />

(Anbietungspflicht). In Einzelfällen versichert<br />

PRISMA größere Investitionsgüterlieferungen.<br />

• Der Versicherungsschutz wird sowohl für<br />

Auslands- als auch für Inlandsfo<strong>rde</strong>rungen<br />

angeboten.<br />

• Der Auslandsanteil einer <strong>Export</strong>ware/-leistung<br />

ist irrelevant.<br />

Erstexporteure bzw. <strong>Export</strong>eure mit zu geringer<br />

Risikostreuung ihrer Auslandsfo<strong>rde</strong>rungen<br />

können daher entweder durch Versicherung<br />

auch ihrer Inlandsfo<strong>rde</strong>rungen eine ausreichende<br />

Risikostreuung anbieten bzw. können<br />

sie sich an die OeKB wenden, sobald private<br />

Kreditversicherer den Wunsch, eine Versicherung<br />

für ein Einzelrisiko zu erlangen, schriftlich<br />

abgelehnt haben.<br />

Charakteristika der privaten (<strong>Export</strong>-)<br />

Kreditversicherung<br />

Die einander sehr ähnlichen Angebote am<br />

freien Markt sind im Wesentlichen mit der G6<br />

der OeKB vergleichbar. Sie unterscheiden sich<br />

vor allem in der Terminologie, den Betragsgrenzen<br />

und Prämiengestaltungen voneinander.<br />

Versichertes Risiko<br />

Insolvenz von (ausländischen) Kunden; anhaltender<br />

Zahlungsverzug, Absicherung des<br />

Produktionsrisikos, (teilweise) Übernahme des<br />

Inkassos sowie Betreibungskosten we<strong>rde</strong>n<br />

gegen Prämienaufschlag gedeckt.<br />

Anbietungspflicht<br />

Sämtliche Kunden der in die Versicherung eingeschlossenen<br />

Länder sind einzubinden. In<br />

einem gewissen Umfang we<strong>rde</strong>n auch schlechte<br />

OECD-Länder und gute Nicht-OECD-Länder<br />

in die Polizze einbezogen.<br />

Anbietungsgrenze mit Selbstprüfung<br />

(Selbstprüfungsgrenze)<br />

Bis zu einem gewissen Betrag sind Kunden<br />

automatisch versichert, wenn der eingeräumte<br />

Kredit durch eine aktuelle Auskunft zweifelsfrei<br />

gerechtfertigt erscheint oder eine ausreichende<br />

Vorabwicklung vorliegt, d. h., dass der Kunde<br />

innerhalb der letzten 12 Monate Waren bezogen<br />

oder Dienstleistungen in Anspruch genommen<br />

und diese ordnungsgemäß beglichen hat.<br />

(Kredit-)Limits<br />

Für die Krediteinräumung über der Anbietungsgrenze<br />

ist vom Versicherungsnehmer unter Angabe<br />

der Käuferdaten ein gesondertes Kreditlimit<br />

anzufo<strong>rde</strong>rn. Aufgrund eigener Recherchen räumt<br />

der Versicherer das gewünschte Limit (bzw. gegebenenfalls<br />

ein geringeres oder gar keines) ein.<br />

Selbstbehalt<br />

Meist 20 % für benannte Kunden mit Limit,<br />

30 % für unbenannte Kunden (im Rahmen<br />

der Selbstprüfungsgrenze).<br />

Prämien<br />

Die Prämien liegen bei rund 1 % bis 2 % p. a.<br />

und we<strong>rde</strong>n von den monatlichen Saldomeldungen<br />

des Versicherungsnehmers (= offener<br />

Fo<strong>rde</strong>rungsstand gegenüber seinen Kunden)<br />

berechnet. Für die Wartung des Kreditlimits<br />

we<strong>rde</strong>n jährlich Fixkosten (Prüfungsgebühren)<br />

verrechnet. Für schadensfreie Jahre können<br />

meist Prämienrückerstattungen vereinbart<br />

we<strong>rde</strong>n. Hohe Schadensfälle führen i. d. R.<br />

zu Prämienverteuerungen.<br />

13


G1a<br />

G1b<br />

G1c<br />

PRISMA<br />

G2<br />

G5<br />

G6<br />

private<br />

Versicherer<br />

G3a<br />

G3b<br />

G9<br />

G4<br />

G7a<br />

G7b<br />

G7c<br />

G8<br />

G11<br />

WB<br />

Garantie für direkte<br />

Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

EINZELKREDIT-<br />

VERSICHERUNG<br />

Garantie für indirekte<br />

Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

Rahmengarantien<br />

Länderrahmen- oder<br />

Pauschalgarantien<br />

Pauschalversicherung<br />

(im wesentlichen)<br />

Garantie für gebundene<br />

Finanzkredite<br />

und Akkreditivbestätigungen<br />

Garantien für titrierte<br />

Schuldverhältnisse<br />

Garantie für<br />

Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />

Beteiligungsgarantien<br />

Konsignationslagergarantie<br />

Maschineneinsatzgarantie<br />

Vorleistungsgarantie<br />

Rückgarantien<br />

Markterschließungsgarantie<br />

(Abwicklung<br />

über Österreichischer<br />

<strong>Export</strong>fonds GesmbH)<br />

Wechselbürgschaft<br />

Überblick <strong>Export</strong>risikogarantien/-versicherungen<br />

KURZFORM HAFTUNGSART DECKUNGSFÄHIGE GEDECKTE HAFTUNGS-<br />

VERTRÄGE VERTRÄGE NEHMER<br />

AUSFUHRGESCHÄFTE<br />

FINANZIERUNGSGESCHÄFTE<br />

SONSTIGE GARANTIEN<br />

WECHSELBÜRGSCHAFTEN<br />

Lieferverträge<br />

Leistungsverträge<br />

Lizenz-, Patent-, Know-How-,<br />

Verlagsverträge<br />

Miet-, Pacht- und Leasingverträge<br />

Investitionsgüter<br />

Österreichischer Anteil an<br />

ausländischen Lieferverträgen<br />

Rahmenverträge mit<br />

einem Abnehmer<br />

Verträge mit allen<br />

Abnehmern in einem oder<br />

mehreren Ländern hauptsächlich<br />

außerhalb der OECD<br />

Verträge mit allen<br />

Abnehmern in einem oder<br />

mehreren hauptsächlich<br />

OECD-Ländern<br />

Finanzkreditverträge<br />

Akkreditivbestätigungen<br />

titrierte Finanzkreditverträge<br />

Kaufverträge von <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />

Beteiligungsverträge<br />

Konsignationsverträge<br />

Maschineneinsatzverträge<br />

Bietgarantien, Ba<strong>rde</strong>pots etc.<br />

Lieferverträge<br />

Leistungsverträge<br />

Aufwendungen für die<br />

Markterschließung<br />

Kreditvertrag zur Finanzierung<br />

von Ausfuhrgeschäften und<br />

Auslandsinvestitionen. Deckung<br />

von Garantien für KMU<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische Risken<br />

politische und<br />

wirtschaftliche Risken<br />

politische und/oder<br />

wirtschaftliche Risken<br />

Nichterreichen von<br />

Umsatzzielen in Ländern<br />

außerhalb der EU<br />

Wechseleinlösungsrisiko<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

<strong>Export</strong>eur oder<br />

ausländischer<br />

Zweitexporteur<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

Kreditinstitut<br />

Investor<br />

<strong>Export</strong>eur<br />

<strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

des Inoder<br />

Auslandes<br />

KMU<br />

<strong>Export</strong>eur/<br />

Kreditinstitut<br />

14


1.2 Finanzierung<br />

Die Fö<strong>rde</strong>rung der österreichischen <strong>Export</strong>eure<br />

erfolgt einerseits dadurch, dass im Wege der<br />

Österreichischen <strong>Export</strong>fonds GmbH oder der<br />

Oesterreichischen Kontrollbank AG über die<br />

Hausbanken den <strong>Export</strong>euren<br />

• zinsengünstige Finanzierungsmittel zur Verfügung<br />

gestellt we<strong>rde</strong>n, andererseits aber<br />

auch dadurch, dass<br />

• gegebenenfalls das Kreditrisiko einer <strong>Export</strong>finanzierung<br />

über den <strong>Export</strong>fonds oder die<br />

OeKB durch den Bund übernommen we<strong>rde</strong>n<br />

kann (in Form der bereits erwähnten Wechselbürgschaft)<br />

und bei Finanzierungen auf<br />

Basis von Bundeshaftungen gemäss Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz<br />

die Kreditvertragsgebühr<br />

entfällt.<br />

KREDITARTEN<br />

<strong>Export</strong>fondskredite<br />

KRR<br />

Lieferantenkredite<br />

Käuferkredite<br />

Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />

Beteiligungsfinanzierung<br />

Eine <strong>Export</strong>finanzierung ist grundsätzlich für<br />

Geschäfte möglich, die<br />

• eine direkte oder indirekte Verbesserung der<br />

österreichischen Leistungsbilanz bewirken,<br />

oder<br />

• bei welchen es sich um Projekte von österreichischem<br />

Interesse handelt.<br />

Zweck der <strong>Export</strong>finanzierung ist einerseits die<br />

Fö<strong>rde</strong>rung von Waren- und Dienstleistungsexporten<br />

sowie andererseits die Unterstützung<br />

der Internationalisierung österreichischer<br />

Unternehmen.<br />

Überblick über die <strong>Export</strong>finanzierung in Österreich<br />

GEGENSTAND DES<br />

KREDITES<br />

EXPORTUMSATZABHÄNGIGE FINANZIERUNGEN<br />

Produktion/Zahlungsziel<br />

Markterschließungkosten<br />

Produktion/Zahlungsziel<br />

Markterschließungskosten<br />

EXPORTFINANZIERUNGSVERFAHREN OeKB<br />

versichertes<br />

<strong>Export</strong>geschäft/<br />

Auslandsinvestition<br />

1.2.1 <strong>Export</strong>umsatzabhängige<br />

Finanzierungen<br />

Die Verfahren für die kurzfristige <strong>Export</strong>finanzierung,<br />

also für die Deckung des kurzfristigen<br />

KMU<br />

KMU<br />

KREDITNEHMER<br />

Nicht-KMU<br />

Nicht-KMU<br />

<strong>Export</strong>eur, ausländischer<br />

Abnehmer, Investor<br />

revolvierend<br />

max. 5 Jahre<br />

revolvierend<br />

max. 5 Jahre<br />

LAUFZEIT<br />

entsprechend dem<br />

zugrundeliegenden<br />

(<strong>Export</strong>)geschäft,<br />

kurz-, mittel-<br />

oder langfristig<br />

exportbedingten Betriebsmittelbedarfes, sind<br />

ihrer Höhe nach an den <strong>Export</strong>umsatz des<br />

letzten Geschäftsjahres des kreditnehmenden<br />

<strong>Export</strong>eurs gebunden.<br />

15


Kreditnehmer<br />

Kreditkosten<br />

(Stand per 04/03)<br />

Erfo<strong>rde</strong>rnis<br />

Gegenstand der Kredite<br />

Maximale Kredithöhe<br />

Auslandsanteil<br />

Laufzeit<br />

Besicherung<br />

1.2.1.1 <strong>Export</strong>fondskredit<br />

Über die Österreichische <strong>Export</strong>fonds<br />

Ges.m.b.H. we<strong>rde</strong>n österreichischen KMU<br />

(Definition gem. Anhang 1) im Wege der<br />

Hausbanken zinsengünstige Finanzierungsmittel<br />

zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus<br />

ist auch die Übernahme des Kreditrisikos<br />

durch den <strong>Export</strong>fonds möglich.<br />

Der Hausbank des <strong>Export</strong>eures obliegt die<br />

Vertragsabwicklung und die Gestionierung<br />

der vom <strong>Export</strong>fonds vorgeschriebenen Kreditsicherheiten.<br />

Finanziert we<strong>rde</strong>n nahezu alle Waren- und<br />

Dienstleistungsexporte, inkl. Fremdenverkehrs-<br />

Incoming-Umsätze.<br />

Finanzierungsausmaß<br />

Mit <strong>Export</strong>fondskrediten kann sowohl die<br />

Produktionsphase als auch das Zahlungsziel<br />

(bis zum Eingang des <strong>Export</strong>erlöses) in Form<br />

eines Rahmenkredites finanziert we<strong>rde</strong>n.<br />

Das maximale Finanzierungsausmaß beträgt<br />

30 % des Jahresexportumsatzes, wobei die<br />

Ausnützung nur im Ausmaß des „exportbedingten<br />

Betriebsmittelbedarfs“ erfolgen darf.<br />

Dieser Kreditbedarf ergibt sich als Summe aus<br />

<strong>Export</strong>auftragsstand und <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungsstand.<br />

Sinkt der exportbedingte Betriebsmittelbedarf<br />

unter die Höhe des in Anspruch genommenen<br />

<strong>Export</strong>fondskredite KRR-Kredite<br />

KMU (EU-Definition für KMU siehe Anhang 1) Nicht-KMU<br />

2,90 % p. a.<br />

---- Wechselbürgschaft<br />

30 % des <strong>Export</strong>umsatzes<br />

Finanzierung von Produktion/Zahlungsziel<br />

max. 50 %<br />

b.a.w.<br />

2,15 % p. a.<br />

12 % des <strong>Export</strong>umsatzes<br />

Bankmäßige Sicherheiten, i.d.R. Zession der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen<br />

oder Hausbankenhaftung<br />

<strong>Export</strong>fonds-Rahmenkredites, ist eine entsprechende<br />

Teilrückführung vorzunehmen.<br />

Ein Auslandsanteil von 50 % wird toleriert.<br />

Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse, die nicht<br />

im Inland erhältlich sind, we<strong>rde</strong>n nicht als<br />

Auslandsanteil angesehen.<br />

Besicherung<br />

Bankmäßige Sicherheiten, in der Regel<br />

Zession der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen oder (teilweise)<br />

Haftung der Hausbank.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt auf den dafür<br />

vorgesehenen Formblättern im Wege der<br />

Hausbank an die Österreichische <strong>Export</strong>fonds<br />

Ges.m.b.H.<br />

1.2.1.2 Kontrollbankrefinanzierungsrahmen<br />

(KRR)<br />

<strong>Export</strong>unternehmen, welche die KMU-Kriterien<br />

nicht erfüllen (= Großunternehmen) fallen in<br />

den Zuständigkeitsbereich der OeKB und<br />

we<strong>rde</strong>n im KRR finanziert. Auch hierbei<br />

handelt es sich um einen Rahmenkredit für<br />

kontinuierliche <strong>Export</strong>tätigkeit.<br />

Finanzierungsausmaß:<br />

Maximal 12 % des um den Auslandsanteil<br />

bereinigten Jahresexportumsatzes, wobei nur<br />

der 50 % übersteigende Auslandsanteil abzuziehen<br />

ist.<br />

16


<strong>Export</strong>umsatz ¤ 30 Mio., Auslandsanteil<br />

60 % (d. h. im Ausmaß von 60 % der <strong>Export</strong>umsätze<br />

we<strong>rde</strong>n Waren bzw. Leistungen im<br />

Ausland zugekauft), 10 % sind abzuziehen –<br />

verbleiben ¤ 27 Mio. <strong>Export</strong>umsatz, davon<br />

12 % = 3,24 Mio. maximaler Kredit<br />

Die Höhe des Kredites ist auch in diesem<br />

Verfahren mit dem exportbedingten Betriebsmittelbedarf<br />

begrenzt, wobei maximal 50 %<br />

des Gesamtkredites zur Finanzierung von<br />

<strong>Export</strong>aufträgen herangezogen we<strong>rde</strong>n dürfen.<br />

Besicherung<br />

Bankmäßige Sicherheiten gemäß Auflagen der<br />

Wechselbürgschaftszusage, in der Regel<br />

Zession von <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen oder (teilweise)<br />

Haftung der Hausbank.<br />

Antragstellung<br />

Die Antragstellung erfolgt im Wege der<br />

Hausbank des <strong>Export</strong>eurs an die OeKB.<br />

1.2.1.3 Markterschließungsfinanzierung<br />

Die Markterschließungsfinanzierung dient zur<br />

Finanzierung sämtlicher Aufwendungen, die<br />

es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen<br />

österreichischer <strong>Export</strong>eure in einem<br />

neuen Markt (außerhalb der EU) einzuführen<br />

oder den bereits laufenden Umsatz erheblich<br />

und nachhaltig auszuweiten<br />

(Markterschließungsaufwendungen).<br />

Dazu zählen<br />

Beispiel<br />

• Aufwendungen für Marktstudien<br />

• Beraterhonorare<br />

• Reisen in das Zielland (max. 10 % des<br />

Gesamtbudgets)<br />

• Messeteilnahmen<br />

• Gezielte Ausbildung für Mitarbeiter<br />

• Übersetzungen/Dolmetscher<br />

• Werbeaufwendungen<br />

• Gutachten, Prüfungen, Registrierungen,<br />

Zulassungen u. ä.<br />

Die Kredithöhe ist bestimmt durch die projektierten<br />

Markterschließungsaufwendungen,<br />

maximal jedoch ¤ 36.400,– plus 3 % des<br />

Gesamtumsatzes des antragstellenden<br />

Unternehmens.<br />

Höchstgrenzen:<br />

KMU: EUR 364.000,–<br />

Großunternehmen: EUR 728.000,–<br />

Laufzeit/Zinssatz<br />

Die Kreditlaufzeit beträgt i. d. R. 5 Jahre, mit<br />

einem tilgungsfreien Zeitraum. Bei gleichzeitig<br />

bestehender Markterschließungsgarantie G11<br />

abgestimmt auf die Garantielaufzeit.<br />

Für KMU wird der jeweils geltende<br />

<strong>Export</strong>fonds-Zinssatz verrechnet, für<br />

Großunternehmen der Zinssatz des KRR<br />

zuzüglich Wechselbürgschaftsentgelt.<br />

Antragstellung<br />

• KMU: Im Wege der Hausbank an den Österreichischen<br />

<strong>Export</strong>fonds Ges.m.b.H.<br />

• Großunternehmen: im Wege der Hausbank<br />

an die Oesterreichische Kontrollbank AG<br />

(+ Antrag für WB-Zusage)<br />

1.2.2 <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />

(EFV) der Oesterreichischen<br />

Kontrollbank AG<br />

Das EFV ist sowohl hinsichtlich seines Volumens<br />

als auch seines Finanzierungsumfanges<br />

das bei weitem bedeutendste Finanzierungsverfahren<br />

und umfasst ein weites Spektrum<br />

an Kreditlaufzeiten mit Schwergewicht auf<br />

mittel- und langfristigen Transaktionen.<br />

Voraussetzung für die Finanzierung durch die<br />

OeKB ist die Übernahme einer Haftung<br />

• durch die Republik Österreich, gemäß<br />

Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz, in Form einer<br />

Garantie (G1–G9) oder einer Wechselbürgschaft,<br />

oder<br />

• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH (AWS)<br />

17


• durch Kreditversicherer (Prisma, ÖKV, ...)<br />

oder<br />

• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />

der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />

die im Finanzbereich oder in der<br />

Entwicklungshilfe tätig ist (z. B. MIGA).<br />

Die Refinanzierung durch die OeKB erfolgt<br />

dabei höchstens bis zu dem durch die jeweilige<br />

Haftung bzw. Versicherung gedeckten Teil<br />

(Garantiehöchstbetrag abzüglich Selbstbehalt<br />

bzw. Deckungsquote).<br />

Finanzierungshöhe<br />

Entsprechend den Bestimmungen des „OECD-<br />

Consensus“ können bei Zahlungszielen ab<br />

zwei Jahren max. 85 % des gesamten Vertragswertes<br />

finanziert we<strong>rde</strong>n. Bei derartigen<br />

Finanzierungen sind daher An- und Fortschrittszahlungen<br />

im Gesamtbetrag von mindestens<br />

15 % des gesamten Vertragswertes<br />

ZAHLUNGSZIEL DES<br />

EXPORTGESCHÄFTES<br />

unter 2 Jahren<br />

von 2 bis unter 5<br />

Jahren<br />

von 5 bis unter 8<br />

Jahren<br />

von 8 Jahren und<br />

darüber<br />

50/50<br />

30/70<br />

20/80<br />

10/90<br />

TRANCHE<br />

A/B<br />

*) Zinsen sind vierteljährlich im Nachhinein zahlbar<br />

VARIABLER<br />

ZINSSATZ<br />

TRANCHE A<br />

3,50 % p. a.<br />

3,50 % p. a.<br />

3,50 % p. a.<br />

3,50 % p. a.<br />

Bedingung. Bei kurzfristigen Geschäften (unter<br />

2 Jahren) ist eine Finanzierung im Ausmaß von<br />

bis zu 100 % möglich.<br />

Kreditkosten<br />

Bei Einzelgeschäften we<strong>rde</strong>n die Finanzierungsmittel<br />

im EFV zu einem Teil mit einem variablen<br />

Zinssatz und zum anderen Teil mit einem über<br />

die gesamte Laufzeit fixen Zinssatz zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Der Kreditanteil mit einem über die gesamte<br />

Laufzeit fixen Zinssatz ist umso höher, je längerfristiger<br />

die Finanzierung ist. Durch dieses<br />

Prinzip wird die Kalkulierbarkeit eines langfristigen<br />

<strong>Export</strong>auftrages (bzw. die Investitionsrechnung<br />

für den Käufer) wesentlich erleichtert.<br />

Die Kreditlaufzeit und die Laufzeit der<br />

Bundeshaftung we<strong>rde</strong>n gemeinsam an das<br />

zu finanzierende <strong>Export</strong>projekt angepasst.<br />

Zinssätze im OeKB –<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren für Einzelgeschäfte (Stand 10/2003)<br />

Bei revolvierenden Finanzierungen (z. B. auf<br />

Basis einer Garantie G5 oder G6 oder Kreditversicherung<br />

eines privaten Kreditversicherers)<br />

beträgt der Zinssatz derzeit 2,50 % p. a.<br />

1.2.2.1 Kreditarten<br />

Finanzierung des Lieferanten (<strong>Export</strong>eur)<br />

Sowohl Garantie- als auch Kreditnehmer ist<br />

der österreichische <strong>Export</strong>eur. Dieser kann mit<br />

diesen Finanzierungsmitteln das dem Käufer<br />

gewährte Zahlungsziel überbrücken.<br />

FIXER ZINSSATZ<br />

TRANCHE B<br />

2,35 % p. a.<br />

3,20 % p. a.<br />

4,00 % p. a.<br />

4,45 % p. a.<br />

DURCHSCHNITTS-<br />

ZINSSATZ<br />

2,698 % p. a.<br />

3,234 % p. a.<br />

3,973 % p. a.<br />

4,433 % p. a.<br />

Folgende Arten der Bundeshaftungen bzw.<br />

Absicherung kommen hier in Frage:<br />

• bei Einzelgeschäften: Wechselbürgschaft,<br />

G1, G2, G7<br />

• bei revolvierender Finanzierung:<br />

Wechselbürgschaft, G5, G6, Versicherungspolizzen<br />

privater Kreditversicherer<br />

Die <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen sowie die Ansprüche<br />

aus der Bundesgarantie bzw. Versicherungspolizze<br />

we<strong>rde</strong>n an die finanzierende Bank<br />

abgetreten.<br />

18


Fo<strong>rde</strong>rungsankauf<br />

Beim Fo<strong>rde</strong>rungsankauf verkauft der <strong>Export</strong>eur<br />

eine oder mehrere <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rungen an seine<br />

Bank. Die Bank sichert sich das mit der <strong>Export</strong>fo<strong>rde</strong>rung<br />

verbundene, im Ausland gelegene<br />

Risiko mit einer Bundeshaftung G9 ab.<br />

Der Gegenwert (evtl. unter Abzug eines<br />

Selbstbehaltes) wird sofort an den <strong>Export</strong>eur<br />

ausbezahlt. In der mit dem <strong>Export</strong>eur abzuschließenden<br />

Ankaufsvereinbarung wird festgelegt,<br />

dass exporteurseitig zu vertretende<br />

Tatbestände, die einen etwaigen Haftungsausschluss<br />

aus der Bundeshaftung zur Folge<br />

haben, zu Lasten des <strong>Export</strong>eurs gehen.<br />

Gegenüber der herkömmlichen Finanzierung<br />

liegt der Hauptvorteil darin, dass die Fo<strong>rde</strong>rung<br />

in der Bilanz des <strong>Export</strong>eurs nicht mehr<br />

aufscheint, wodurch eine Bilanzverkürzung<br />

eintritt. Die Fo<strong>rde</strong>rung scheint im Rechnungswesen<br />

des <strong>Export</strong>eurs nur mehr unter dem<br />

Bilanzstrich als Eventualfo<strong>rde</strong>rung, der eine<br />

Eventualverbindlichkeit vis-a-vis der Bank<br />

gegenübersteht, auf.<br />

Käuferkredit (gebundener Finanzkredit)<br />

Die Finanzierung des <strong>Export</strong>geschäftes<br />

erfolgt beim gebundenen Finanzkredit durch<br />

Einräumung eines Kredites durch eine Bank<br />

mit Sitz im In- oder Ausland an den ausländischen<br />

Käufer oder an dessen Hausbank.<br />

Der gebundene Finanzkredit kann sowohl für<br />

den Konsumgüter- als auch Investitionsgüterexport<br />

eingesetzt we<strong>rde</strong>n. Die Auszahlung<br />

der Finanzierungsmittel erfolgt direkt an den<br />

österreichischen <strong>Export</strong>eur gemäß den im<br />

Kreditvertrag vereinbarten Dokumenten.<br />

Als Absicherung und auch als Basis für die<br />

Refinanzierung der Kreditunternehmung dient<br />

die Bundesgarantie G3. In der mit dem<br />

<strong>Export</strong>eur zu schließenden Nebenvereinbarung<br />

we<strong>rde</strong>n die Rechte und Pflichten zwischen<br />

<strong>Export</strong>eur und Hausbank geregelt, die aus der<br />

Bundeshaftung und dem gebundenen Finanzkreditvertrag<br />

resultieren (z. B. Einhaltung des<br />

Auslandsanteiles, Tragung der Refinanzierungskosten<br />

in der Wartefrist etc.)<br />

Beteiligungsfinanzierung<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen<br />

im Ausland, in Form einer Beteiligung an<br />

einem ausländischen Unternehmen oder der<br />

Einbringung eines Gesellschafterdarlehens.<br />

(siehe Kapitel 2.4.2)<br />

Soft Loans<br />

Dabei handelt es sich um gebundene Hilfsfinanzierungen<br />

für „wirtschaftlich nicht tragfähige<br />

Projekte“ (z. B. Infrastruktur, Umweltprojekte,<br />

Krankenhäuser ... ) in armen Ländern.<br />

Derartige Kredite unterliegen der Notifikationspflicht<br />

in der OECD und die wirtschaftliche<br />

Nicht-Tragfähigkeit sowie Entwicklungshilfeeignung<br />

sind anhand festgelegter Kriterien<br />

nachzuweisen. Sie müssen einen Mindestvergünstigungsgrad<br />

(„concessionality level“)<br />

von 35 % aufweisen, was im Falle Österreichs<br />

in Form von einem unter dem Marktzinssatz<br />

liegenden niedrigen Zinssatz und langen<br />

Laufzeiten dargestellt wird (bis zu 25 Jahre).<br />

19


2 Auslandsinvestitionen<br />

Direktinvestitionen im Ausland sind zu einem<br />

der wichtigsten Merkmale der modernen<br />

Volkswirtschaft gewo<strong>rde</strong>n. In den neunziger<br />

Jahren erzielten grenzüberschreitende<br />

Direktinvestitionen in der Weltwirtschaft eine<br />

viel höhere Dynamik als der Weltexport<br />

(Stankowsky, 1998). Direktinvestitionen können<br />

als Kapitalbeteiligungen an ausländischen<br />

Unternehmen (bis zu 100 %) definiert we<strong>rde</strong>n,<br />

deren Ziel in der dauerhaften Einflussnahme<br />

auf deren Geschäftsführung liegt (im<br />

Gegensatz zur Portfolioinvestition, deren Ziel<br />

nur im Ertrag liegt).<br />

Direktinvestitionen dienen der Erschließung<br />

und Sicherung neuer Märkte sowie der<br />

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Untersuchungen der volkswirtschaftlichen<br />

Auswirkungen von Auslandsinvestitionen<br />

kommen großteils zum Schluss, dass sie sich<br />

sowohl für die investierenden Länder als auch<br />

für die Gastländer überwiegend positiv<br />

auswirken.<br />

Das letzte Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts<br />

war von einem enormen Aufholprozess<br />

Österreichs in bezug auf Direktinvestitionen<br />

geprägt.<br />

Lag der Anteil der österreichischen Direktinvestitionen<br />

im Ausland im Vergleich zu ausländischen<br />

Direktinvestitionen in Österreich 1990<br />

noch bei kaum einem Drittel, so erhöhten sich<br />

die aktiven Direktinvestitionen Österreichs im<br />

Ausland per Ende 2000 mit 26,7 Mrd. EUR auf<br />

rund vier Fünftel der passiven Direktinvestitionen<br />

ausländischer Unternehmen in Österreich<br />

mit rund 32,7 EUR. Dabei erreichte die<br />

Zahl der für österreichische Investoren im<br />

Ausland arbeitenden Personen (248.600) fast<br />

jene 251.200 Personen, die für ausländische<br />

Investoren in Österreich beschäftigt sind.<br />

Dies geht aus einem Bericht der OeNB vom<br />

November 2002 hervor, der das Ergebnis einer<br />

Befragung zum Stand der Direktinvestitionen<br />

per Ende 2000 thematisierte.<br />

Die regionale Struktur der Direktinvestitionen<br />

zeigt eine starke Investitionstätigkeit in der EU<br />

(42 % aller österreichischen Direktinvestitionen<br />

im Ausland), gefolgt von 30 % in Mittel- und<br />

Osteuropa (9 % Resteuropa, hauptsächlich<br />

Schweiz, 19 % außerhalb Europa, hauptsächlich<br />

USA und Offshore–Finanzzentren).<br />

Betrachtet man jedoch die Zahl der Beteiligungen<br />

und vor allem die Beschäftigungszahlen,<br />

zeigt sich ein völlig anderes Bild. Zum Jahreswechsel<br />

2000/2001 arbeiteten 65 % aller 248.600<br />

Auslandsbeschäftigten österreichischer<br />

Investoren in Mittel- und Osteuropa, während<br />

nur rund 25 % in der EU beschäftigt waren.<br />

Während die österreichischen Direktinvestoren<br />

1990 im Inland 260.800 Personen beschäf-<br />

tigten, waren es 2000 mit 267.600 Personen nur<br />

unwesentlich mehr. Hingegen verfünffachte<br />

sich im gleichen Zeitraum die Zahl der<br />

Beschäftigten in den österreichischen<br />

Direktinvestitionsunternehmen im Ausland.<br />

Das spricht einerseits gegen die Hypothese,<br />

wonach die Schaffung von Arbeitsplätzen im<br />

Ausland in erster Linie zu Lasten der<br />

Inlandsbeschäftigung erfolgte. Und weiters<br />

schließt die OeNB-Studie daraus, dass diese<br />

zusätzlichen Arbeitsplätze in den meisten<br />

Fällen in Österreich nicht hätten geschaffen<br />

we<strong>rde</strong>n können, da sie der Erschließung neuer<br />

Märkte dienen. Und mit ihren Erträgen (rund<br />

50 % aller Erträge österreichischen Direktinvestitionen<br />

stammen aus Mittel- und Osteuropa)<br />

tragen sie wesentlich zur Sicherung der<br />

Arbeitsplätze in Österreich und zur Stärkung<br />

der österreichischen Direktinvestoren im <strong>intern</strong>ationalen<br />

Wettbewerb bei.<br />

20


Österreich<br />

Belgien/Lux<br />

Finnland<br />

Niederlande<br />

Schweden<br />

Schweiz<br />

Direktinvestitionen/Handelsbilanz/<strong>Export</strong>e (in % des BIP)<br />

1,6%<br />

–2,1%<br />

3,3%<br />

6,0%<br />

8,8%<br />

5,5%<br />

2,9%<br />

5,9%<br />

–0,7%<br />

6,6%<br />

11,6%<br />

27,3%<br />

35,1%<br />

35,2%<br />

34,5%<br />

33,4%<br />

Direktinvestitionen in % des BIP Handelsbilanz in % des BIP <strong>Export</strong>e in % des BIP<br />

2.1 Beratung/Vorbereitung<br />

2.1.1 Raiffeisen Spezialgesellschaften<br />

Der Beteiligung suchende Unternehmer wird<br />

mit einer Vielzahl von gesetzlichen und steuerlichen<br />

Regelungen konfrontiert, vor allem aber<br />

auch mit anderen Mentalitäten, Behö<strong>rde</strong>nusancen<br />

u. a. Diesem Umstand Rechnung<br />

tragend hat Raiffeisen Unternehmen gegründet,<br />

die österreichische (und <strong>intern</strong>ationale) Investoren<br />

bei Beteiligungsprojekten mit Schwerpunkt<br />

Mittel- und Osteuropa unterstützen.<br />

Austrian Consulting Group Praha a.s.<br />

(ACG Praha)<br />

Die ACG Praha bietet ihren Kunden umfassende<br />

Dienstleistungen als Unternehmensberater<br />

und M&A-Spezialist. Die Palette reicht von der<br />

Beratung und Abwicklung von Unternehmensgründungen<br />

über die Suche nach geeigneten<br />

Partnern oder Übernahmekandidaten, Begleitung<br />

des Beteiligungs-/Übernahmeprozesses<br />

bis zu einem treuhändischen/ve<strong>rde</strong>ckten<br />

Erwerb des Zielobjektes.<br />

Über die Tochter ACG Audit we<strong>rde</strong>n auch<br />

Steuerberatung und Buchführung angeboten.<br />

56,4%<br />

80,0%<br />

ACG hat ein erprobtes Team von über 20<br />

Mitarbeitern sowie auch externen Anwälten,<br />

Steuerberatern und branchenspezifischen<br />

Spezialisten.<br />

Holding Service Gesellschaft m.b.H.<br />

Betriebe aus Industrie, Handel und Gewerbe<br />

nutzen die Dienstleistungen der Holding Service<br />

Gesellschaft m.b.H., der Consultingtochter des<br />

Raiffeisenverbandes Salzburg, bei Firmengründungen,<br />

Joint Ventures und Lohnfertigungen in<br />

den Ländern des ehemaligen Ostblocks.<br />

Geboten wird ein umfassendes<br />

Consultingpaket:<br />

• Büroservice<br />

• Prüfung von Investitionsmöglichkeiten<br />

• Partnersuche vor Ort<br />

• Abwicklung von Behö<strong>rde</strong>nwegen<br />

In Kooperation mit renommierten Anwälten<br />

und Steuerberatern unterstützt die Holding<br />

Service Gesellschaft m.b.H. die Gründung von<br />

Holdinggesellschaften in Österreich sowie deren<br />

ordnungsgemäße Verwaltung durch Vermittlung<br />

entsprechend qualifizierter und versierter<br />

Fachleute. Diese gewährleisten eine korrekte<br />

21<br />

Quelle: OECD 2001


Führung der Bücher, die Überprüfung von<br />

Verträgen, die Abwicklung von Zahlungen etc.<br />

Die Holding Service Gesellschaft m.b.H. verfügt<br />

über Auslandsstützpunkte in München,<br />

Prag und Padua.<br />

Raiffeisen Investment AG (RIAG)<br />

Die RIAG wu<strong>rde</strong> 1990 als Corporate Finance<br />

Beratungsspezialinstitut der Raiffeisen<br />

Bankengru<strong>pp</strong>e gegründet, das neben Österreich<br />

speziell für den CEE-Raum Beratungsdienstleistungen<br />

erfolgreich anbietet und in<br />

dieser Region durch ihren frühen Markteintritt<br />

eine Pionierstellung einnimmt. Das Engagement<br />

in dieser Region wird zudem dadurch unterstrichen,<br />

dass die RIAG in den Kernmärkten<br />

entweder über eigene Tochtergesellschaften<br />

oder über Länderkoordinatoren lokal vertreten<br />

ist und auf diese Weise eine führende Rolle<br />

im M&A-Geschäft erlangen konnte.<br />

Das Corporate Finance-Servicespektrum<br />

der RIAG umfaßt M&A und Privatisierungen,<br />

Finanzierungs- und strategische Beratung,<br />

strukturierte Finanzierungen und Steueroptimierungen<br />

sowie das Arrangement von<br />

Platzierungen am Kapitalmarkt.<br />

Die RIAG arbeitet für Regierungen, <strong>intern</strong>ationale<br />

Konzerne und supranationale Organisationen<br />

wie EU, EBRD, Weltbank etc. seit mehr<br />

als 10 Jahren und verfügt daher über eine<br />

substanzielle Beratungserfahrung, wobei diese<br />

speziell auf 5 Branchen fokussiert ist:<br />

• Kommunikation/Logistik<br />

• Nahrungsmittel- und Tabakindustrie<br />

• Schwerindustrie<br />

• Versorger<br />

• Öl- und Gasindustrie<br />

Raiffeisen evolution project<br />

development GmbH<br />

In der Entwicklungs- und Errichtungsgesellschaft<br />

Raiffeisen evolution project development<br />

GmbH wu<strong>rde</strong> per 1. 7. 2003 das Neugeschäft<br />

der beiden RZB-Tochtergesellschaften Conco<strong>rde</strong><br />

Projekt-Entwicklungsgesellschaft m.b.H. und<br />

der Raiffeisen Property Invest Immobilienentwicklungsges.m.b.H.<br />

und der Raiffeisen-<br />

Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H.,<br />

des Geschäftsbereiches Projekt-Entwicklung<br />

Hochbau (Österreich und Osteuropa) der<br />

Bauholding Strabag AG und der UNIQA<br />

Versicherungen AG gebündelt.<br />

Die Bündelung der Kräfte ermöglicht einen<br />

stärkeren Marktauftritt, höhere Servicequalität<br />

und die Hebung von Synergien. Dies wird<br />

angesichts des für die nächsten drei Jahre<br />

angepeilten Volumens an Eigen- und Fremdprojekten<br />

in Höhe von 800 Millionen Euro deutlich.<br />

Damit ist die Raiffeisen evolution unter<br />

den größten Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />

in Österreich und strebt die Marktführerschaft<br />

als Bauträger und Projektentwickler<br />

in Österreich und Mittel- und Osteuropa an.<br />

Raiffeisen evolution entwickelt, realisiert und<br />

verwaltet mit einem umfassenden Leistungsangebot<br />

kommerzielle Immobilienprojekte.<br />

Neben der klassischen Projektentwicklung<br />

und Bauträgertätigkeit we<strong>rde</strong>n auch Dienstleistungspakete<br />

in Form von Projektmanagement,<br />

technischen und wirtschaftlichen<br />

Controlling bzw. Bauaufsicht sowie Finanzierungskonzeption<br />

und Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

angeboten. Darüber hinaus<br />

we<strong>rde</strong>n Grundstücks- und Gebäudebewertungen<br />

sowie -sanierungen erbracht. Auch<br />

alle Phasen an Planungsleistungen wie z. B.<br />

Konzept-, Entwurfs-, Ausführungs- oder<br />

Generalplanung können auf Grund langjähriger<br />

Erfahrung und spezifischer Kenntnisse der<br />

örtlichen Gegebenheiten angeboten we<strong>rde</strong>n.<br />

Daneben agiert die Raiffeisen evolution im<br />

Ausland durch ihre lokalen Tochtergesellschaften<br />

als Projektmanager für <strong>intern</strong>ationale<br />

Investoren.<br />

Das Portfolio beinhaltet die Entwicklung und<br />

Errichtung von Gewerbeimmobilien jeglicher<br />

Art, Wohnbauten, Verwaltungsbauten sowie<br />

die Abwicklung von Sonderprojekten (z. B.<br />

Freizeitimmobilien, Pflegeheime, Krankenhäuser,<br />

Gebäudesanierungen).<br />

22


2.1.2 <strong>Export</strong>studienprogramm<br />

Im Rahmen der <strong>Export</strong>offensive unterstützt<br />

die Bundesregierung den Zugang zu Markt-<br />

Projektstudien durch (teilweise) Übernahme<br />

der Kosten. Mit der Konzeption und Verwaltung<br />

des <strong>Export</strong>studienprogrammes ist die<br />

Oesterreichische Kontrollbank AG betraut.<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Das OeKB-<strong>Export</strong>studienprogramm ist ein<br />

Finanzierungsprogramm zur Erstellung von<br />

Studien von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung<br />

als Entscheidungsgrundlage für die <strong>Export</strong>wirtschaft.<br />

Grundsätzlich gibt es keine<br />

Einschränkung der Zielländer.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Finanzierung von <strong>Export</strong>marktstudien mit<br />

hohem gesamtwirtschaftlichen Nutzen und<br />

hoher Erfolgswahrscheinlichkeit für die <strong>Export</strong>wirtschaft.<br />

Die Studien sind durch qualifizierte<br />

Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung<br />

des Bundes zu erstellen. Sie stehen nach<br />

Fertigstellung auch öffentlich zur Verfügung.<br />

• Studien zur Identifizierung von Projekten<br />

• Prefeasibility-Studien<br />

• Branchen-, Sektor-, Länderstudien<br />

Die OeKB prüft vor der Finanzierungszusage<br />

die Verfügbarkeit von Studien anderer <strong>intern</strong>ationaler<br />

Institutionen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Österreichische Unternehmen richten ein<br />

formloses Ansuchen für die Vergabe von Studien<br />

an die OeKB, Abteilung Projektanalysen,<br />

mit folgenden Unterlagen:<br />

• Inhalt, Umfang und voraussichtliche Kosten<br />

der vorgeschlagenen Studie,<br />

• Erklärung einer öffentlichen Stelle des<br />

Ziellandes über die Bedeutung potenzieller<br />

Projekte,<br />

• Darlegung der potenziellen Liefer- und<br />

Leistungsmöglichkeiten,<br />

• Erklärung, ob und bei welchen Institutionen<br />

Fö<strong>rde</strong>ransuchen vergleichbarer Art eingebracht<br />

we<strong>rde</strong>n.<br />

Die fertigen Studien we<strong>rde</strong>n Interessenten<br />

gegen Erstattung eines Kostenbeitrages zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

2.1.3 Fö<strong>rde</strong>rung privater<br />

Wirtschaftspartnerschaften<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Finanzielle Unterstützung bei der Bildung<br />

einer langfristigen Kooperation zwischen<br />

österreichischen KMU und der Privatwirtschaft<br />

in Entwicklungsländern.<br />

Diese privaten Wirtschaftspartnerschaften<br />

sollen<br />

• eine langfristige Kooperation zum Ziel haben,<br />

• die Bildung und/oder Weiterentwicklung<br />

wettbewerbsfähiger Unternehmen im<br />

Partnerland zum Ziel haben,<br />

• eine möglichst hohe Wertschöpfung im<br />

Zielland erreichen,<br />

• einen Know-how-Transfer zwischen österreichischen<br />

Betrieben und den Unternehmen<br />

in den Partnerländern erzielen.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten<br />

fö<strong>rde</strong>rt bis zu 30 % der direkten<br />

Projektkosten bei Vorhaben in Programmländern<br />

(Schwerpunktländern) bzw. 25 % in<br />

sonstigen außereuropäischen Entwicklungsländern<br />

bis max. EUR 73.000,– in einem<br />

Zeitraum von 3 Jahren. Direkte Projektkosten<br />

sind jene Kosten, die für das österreichische<br />

KMU im Ausland anfallen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Österreichische KMU erhalten fachliche<br />

Unterstützung bei projektbezogenen Fragen<br />

im BM f.a.A., Sektion VII, Referat für<br />

Kofinanzierungen. Mit der organisatorischen<br />

und finanziellen Abwicklung ist die Austria<br />

Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. betraut.<br />

23


2.1.4 Konsulenten-Treuhandfonds<br />

(Consultant Trust Funds)<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Die Konsulenten-Treuhandfonds wu<strong>rde</strong>n bei<br />

supranationalen Banken mit dem Ziel eingerichtet,<br />

österreichischen Planungsunternehmen<br />

und Einzelkonsulenten die Möglichkeit einer<br />

verstärkten Beteiligung an Projekten dieser<br />

<strong>intern</strong>ationalen Finanzinstitutionen zu geben.<br />

Sie dienen zur Vorbereitung von Direktinvestitionsprojekten<br />

mit Österreichbezug bzw. zur<br />

Identifizierung von Investitionspotenzialen für<br />

österreichische Unternehmen. Die Beteiligung<br />

österreichischer Konsulenten erfolgt hauptsächlich<br />

durch Vergabe von Studien in der<br />

Phase der Projektvorbereitung.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Den österreichischen Konsulenten stehen derzeit<br />

bei folgenden Institutionen Treuhandfonds<br />

zur Verfügung:<br />

IBRD Internationale Bank für Wiederaufbau<br />

und Entwicklung (Weltbank)<br />

EBRD Europäische Bank für Wiederaufbau<br />

und Entwicklung<br />

IADB Interamerikanische Entwicklungsbank<br />

IFC International Finance Corporation<br />

Aus diesen Fonds we<strong>rde</strong>n projektbezogene<br />

Honorare für österreichische Konsulenten<br />

dotiert; diese Fonds sind üblicherweise mit<br />

je USD 1 Mio. pro Jahr dotiert.<br />

Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigte sind Planungsunternehmen<br />

und Einzelkonsulenten mit Sitz in Österreich. Für<br />

die Akquisition von Konsulentenaufträgen ist<br />

die direkte Kontaktaufnahme zu den jeweiligen<br />

Sachbearbeitern der genannten Finanzinstitutionen<br />

erfo<strong>rde</strong>rlich. Weitere Auskünfte erteilen<br />

das Bundesministerium für Finanzen (Abt. III/15),<br />

die Wirtschaftskammer Österreich und die<br />

Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. (AWS).<br />

2.2 Eigenkapitalausstattung von<br />

Tochterunternehmen<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen<br />

vieler Länder schreiben nur ein geringes<br />

Mindestkapital vor. Die ausländische Beteiligung<br />

kann bis zu 100 % betragen. Sobald die<br />

Geschäftstätigkeit dieser Tochter-/Beteiligungsfirma<br />

einen größeren Umfang annimmt<br />

oder Investitionen getätigt we<strong>rde</strong>n, ergibt sich<br />

oft die Notwendigkeit einer Aufstockung des<br />

Stammkapitals/Eigenkapitals durch den ausländischen<br />

Investor aus folgenden Gründen:<br />

• Probleme bei Kreditaufnahme bei lokalen<br />

Banken: Das lokale Bankensystem, speziell<br />

auch in einigen osteuropäischen Ländern,<br />

leidet teilweise unter einer kna<strong>pp</strong>en Liquidität<br />

in der Heimatwährung. Daher kann es schon<br />

schwierig we<strong>rde</strong>n, einen Betriebsmittelkredit<br />

zu bekommen, umso schwerer längerfristige<br />

Kredite und Darlehen. Da lokale Banken bei<br />

der Finanzierung lokaler Tätigkeiten die<br />

Haftung der ausländischen Mutter bzw.<br />

deren Hausbank als Besicherung bedingen,<br />

ist es oft sinnvoll, die Finanzierung gleich<br />

vom westlichen Investor bzw. dessen Hausbank<br />

bereitzustellen (siehe Ostgeschäft).<br />

• Beschränkung von Gesellschafterdarlehen<br />

im Ausland: Aus gesamtwirtschaftlichen<br />

Überlegungen, vor allem aufgrund der Zahlungsbilanz,<br />

möchten die osteuropäischen<br />

Länder die westlichen Investoren dazu<br />

bringen, verstärkt Eigenkapital einzubringen<br />

und weniger Gesellschafterdarlehen bereitzustellen<br />

(debt–equity–ratio).<br />

Diese Gesellschafterdarlehen und Kredite erhöhen<br />

nämlich die Auslandsverschuldung und<br />

belasten die Zahlungsbilanz durch Tilgungen<br />

und Zinszahlungen in der Zukunft. Eigenkapital<br />

hingegen steht prinzipiell unbefristet zur Verfügung<br />

und belastet die Zahlungsbilanz nur<br />

mit Gewinnausschüttungen.<br />

24


Manche Länder (z. B. Tschechien, Slowakei,<br />

Ungarn) benachteiligen eine zu hohe Kreditaufnahme<br />

im Ausland im Steuerrecht über<br />

eine eingeschränkte Absetzbarkeit der Zinsen.<br />

So we<strong>rde</strong>n Zinsen für Gesellschafterdarlehen<br />

in den genannten Ländern nur insoweit als<br />

Betriebsaufwand anerkannt, als das Verhältnis<br />

Stammkapital zu Gesellschafterdarlehen 1:4<br />

(Ungarn 1:3) nicht übersteigt.<br />

2.2.1 Venture Capital Fonds<br />

Unter den diversen Venture Capital Fonds in<br />

Österreich stellen einige Eigenkapital schwerpunktmäßig<br />

für auslandsorientierte Investments<br />

zur Verfügung.<br />

Manche davon we<strong>rde</strong>n anlegerseitig durch<br />

Kapitalgarantien für die Anleger durch die<br />

AWS ausgestattet.<br />

Unter den derzeit laufenden noch nicht abgeschlossenen<br />

Fonds befinden sich u.a.:<br />

Horizonte Bosnia & Herzegovina Enterprise<br />

Fund<br />

Zielgru<strong>pp</strong>e: kleine und mittlere Unternehmen in<br />

Bosnien u. Herzegowina mit entsprechendem<br />

Wachstumspotenzial; österreichische und<br />

ausländische KMU, die Joint Ventures, Tochtergesellschaften<br />

oder Unternehmenskäufe in<br />

Bosnien u. Herzegowina planen. Als Branchenschwerpunkte<br />

gelten die Nahrungsmittelproduktion,<br />

Holzverarbeitung, Erzeugung von<br />

Baumaterialien, aber ev. auch andere.<br />

Raiffeisen CEE Private Equity Fund L.P.<br />

Zielgru<strong>pp</strong>e: Direktinvestitionen in Unternehmen<br />

in den EU-Beitrittskandidatenländern Mittelund<br />

Osteuropas (v.a. Polen, Tschechien, Ungarn)<br />

gemeinsam mit österreichischen strategischen<br />

Partnern. Der Fonds investiert in führenden<br />

mittelständischen Unternehmen mit einem<br />

Jahresumsatz von EUR 15 bis 150 Mio., einem<br />

im Industrievergleich überdurchschnittlichen<br />

Wachstum, einer nachhaltig gefestigten<br />

Marktposition oder entsprechenden Voraussetzungen<br />

diese Marktposition in absehbarer<br />

Zeit zu erreichen.<br />

Vorteile für den Investor:<br />

• langfristige Finanzierung<br />

• Schonung des eigenen Eigenkapitals<br />

• Risk-Sharing<br />

• Unterstützung in allen Finanzierungsfragen<br />

• Unterstützung in allen steuerlichen und<br />

rechtlichen Fragestellungen<br />

• Unterstützung bei Privatisierungsprozessen<br />

• Second opinion eines erfahrenen<br />

Finanzpartners<br />

2.2.2 Entwicklungsgesellschaften im<br />

Ausland<br />

Die AWS übernimmt zunehmend neben der<br />

antragsorientierten Unterstützung eine aktive<br />

Rolle zur Belebung von Auslandsinvestitionen<br />

österreichischer Unternehmen durch Identifikation<br />

und Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten.<br />

Als erster Versuch wu<strong>rde</strong> eine<br />

Entwicklungskooperation in Ungarn initiiert.<br />

Gemeinsam mit lokalen Partnern (RFH) wu<strong>rde</strong><br />

die DUNA-Development Company gegründet.<br />

2.3 Risikoabsicherung<br />

2.3.1 Politische Risken<br />

2.3.1.1 Bundesgarantie G4 der<br />

Oesterreichischen Kontrollbank<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel:<br />

Fö<strong>rde</strong>rung von Beteiligungsinvestitionen im<br />

Ausland (von Minderheitsbeteiligung bis zu 100 %<br />

Eigentum) mit positiver Auswirkung auf die<br />

österreichische Leistungsbilanz durch<br />

Deckung politischer Risken.<br />

Vorhaben<br />

Firmengründungen, Beteiligungen und beteiligungsähnliche<br />

Rechtsgeschäfte:<br />

Sachinvestitionen, Bareinlagen, eigenkapitalähnliche<br />

Darlehen sowie Kombinationen daraus.<br />

Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

Naturgemäß Länder mit hohem politischen<br />

Risiko hauptsächlich in nicht-OECD Ländern.<br />

25


Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Die Garantie G4 deckt ausschließlich politische<br />

Risken aus Firmengründung und Beteiligungen<br />

an Unternehmen mit Sitz im Ausland bzw.<br />

beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften wie z. B.<br />

Gesellschafterdarlehen. Die Deckungsquote<br />

beträgt je nach Risikokategorie 95 % oder 100 %.<br />

Versichert sind folgende Tatbestände<br />

• Entzug von Beteiligungsrechten oder<br />

Ansprüchen (Verstaatlichung, Enteignung)<br />

• Zerstörung der Vermögenswerte des ausländischen<br />

Unternehmens (z. B. Krieg, Revolution)<br />

• Weiters kann die Nichttransferierbarkeit von<br />

Dividenden, Zinsen, Kapitalrückzahlungen<br />

oder Erlösen aus dem Verkauf einer Beteiligung<br />

über einen Zeitraum von mehr als<br />

3 Monaten (Transferrisiko) gedeckt we<strong>rde</strong>n.<br />

Die OeKB behält sich jedoch das Recht vor,<br />

das Transferrisiko in gewissen Ländern nicht<br />

oder nur für einen Teil der Garantielaufzeit<br />

zu übernehmen.<br />

Die Laufzeit von Beteiligungsgarantien ist häufig<br />

mit der Amortisationsdauer des Vorhabens<br />

ident (meist 5 bis 10 Jahre) und kann bis zu<br />

25 Jahre betragen.<br />

Das Garantieentgelt beträgt derzeit je nach<br />

Bonität des Investitionsziellandes und der<br />

Laufzeit der Garantie zwischen 0,2 % und 1,5 %<br />

p. a. vom Garantiehöchstbetrag und wird jährlich<br />

im Voraus verrechnet. Soll das Transferrisiko<br />

mitversichert we<strong>rde</strong>n, wird ein Prämienzuschlag<br />

von 50 % verrechnet. Die Prämie<br />

bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit gültig.<br />

Die Berechnungsgrundlage ist der Kapitalwert<br />

der Auslandsinvestition. In der Folge ist jährlich<br />

einmal der Buchwert der Beteiligung zur Prämienermittlung<br />

zu melden. Für die Deckung von<br />

eventuellen Erträgen oder Darlehenszinsen wird<br />

kein zusätzliches Entgelt in Rechnung gestellt.<br />

Das einmalige Bearbeitungsentgelt beträgt 1 %<br />

vom Wert des Geschäftsfalles, mind. EUR 10,–/<br />

höchstens EUR 720,–.<br />

Antragsberechtigte<br />

Investoren mit Sitz in Österreich.<br />

Einschränkungen<br />

Wirtschaftliche Risken können in der G4 nicht<br />

gedeckt we<strong>rde</strong>n. Das Nichteinhalten von<br />

behördlichen Zusagen im Investitionsland<br />

sowie Maßnahmen des Investitionsziellandes,<br />

die in- und ausländische Investitionen in gleichem<br />

Maße betreffen und nicht den Entzug<br />

von Beteiligungsrechten zum Gegenstand<br />

haben, we<strong>rde</strong>n den wirtschaftlichen Risken<br />

zugeordnet. Rein spekulative Investitionen<br />

z. B. das Hoffen auf Wertsteigerungen bei<br />

Immobilien können nicht versichert we<strong>rde</strong>n.<br />

2.3.1.2 MIGA (Multilateral Investment<br />

Guarantee Agency)<br />

Die 1988 gegründete Weltbanktochter fö<strong>rde</strong>rt<br />

Direktinvestitionen in Wachstumsmärkten<br />

durch die Abdeckung politischer Risken für<br />

Investoren und Kreditgeber und durch die<br />

Unterstützung von Entwicklungsländern,<br />

Direktinvestitionen für ausländische Investoren<br />

attraktiv zu machen.<br />

Sie deckt folgende politischen Risken einzeln<br />

oder in Kombination:<br />

• Transferrisiko<br />

• Enteignung<br />

• Vertragsbruch<br />

• Krieg und Aufruhr<br />

Eine MIGA-Garantie ist z. B. für Direktinvestitionen<br />

interessant, die von der OeKB mangels<br />

ausreichender positiver Auswirkung auf die<br />

österreichische Leistungsbilanz nicht gedeckt<br />

we<strong>rde</strong>n, oder wenn nur bestimmte der obgenannten<br />

Risken (anstelle der Volldeckung der<br />

OeKB) versichert we<strong>rde</strong>n sollen.<br />

Aufgrund der nicht einfachen Antragstellung<br />

(in Englisch/Antragsbüro in Washington) kommen<br />

eher größere Projekte in Frage. Die Einschaltung<br />

eines österreichischen Maklerbüros<br />

z. B. Victoria Consulting Corporation, Vienna<br />

Office, 1220 Wien, Leonhard-Bernstein-Straße<br />

8.2.26.7, ist empfehlenswert.<br />

26


2.3.2 Wirtschaftliche Risken<br />

2.3.2.1 Internationalisierungsgarantie<br />

der Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH (AWS) – ehemals<br />

BÜRGES Fö<strong>rde</strong>rungsbank<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Fö<strong>rde</strong>rung der Internationalisierung<br />

(Auslandsinvestitionen) österreichischer Kleinund<br />

Mittelbetriebe (KMU) durch Garantien, d. h.<br />

Verminderung des wirtschaftlichen Risikos von<br />

Auslandsinvestitionen und deren Finanzierung,<br />

sodass im Falle des Scheiterns eines Internationalisierungsprojektes<br />

die wirtschaftliche<br />

Existenzfähigkeit der österreichischen KMU<br />

nicht gefäh<strong>rde</strong>t wird.<br />

Vorhaben<br />

Auslandsinvestitionen, die<br />

• zur Wettbewerbsstärkung der österreichischen<br />

KMU beitragen,<br />

• direkt oder indirekt positive Auswirkungen<br />

auf die österreichische Leistungsbilanz<br />

haben we<strong>rde</strong>n.<br />

Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

Keine Begrenzung der Staaten.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Gefö<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n alle Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der Gründung eines<br />

Auslandsunternehmens bzw. der Beteiligung<br />

an einem Unternehmen im Ausland (z. B.<br />

Stammkapital, Kaufpreis, Gesellschafterdarlehen)<br />

für Projekte bis EUR 1 Mio.<br />

Zwei Arten von Garantien:<br />

Projektgarantie<br />

Sie deckt im Ausmaß der Garantiequote von<br />

bis zu 50 % das wirtschaftliche Risiko aus dem<br />

Internationalisierungsprojekt (Auslandsrisiko).<br />

Wahlweise kann parallel bei der OeKB die<br />

Absicherung des politischen Risikos durch eine<br />

G4 bis max. 100 % beantragt we<strong>rde</strong>n (näheres<br />

zur Garantie G4 der OeKB siehe Pkt. 2.3.1.1).<br />

Haftungsfall: Insolvenz des Internationalisierungsprojektes<br />

Finanzierungsgarantie<br />

Sie deckt im Ausmaß der Garantiequote das<br />

Risiko des österreichischen Kreditgebers aus<br />

der Finanzierung des österreichischen Kleinund<br />

Mittelbetriebes zur Durchführung des<br />

Internationalisierungsprojektes (Inlandsrisiko).<br />

Haftungsfall: Insolvenz des österreichischen<br />

Klein- und Mittelbetriebes. Die Zinskondition<br />

eines derart garantierten Kredites darf bei<br />

variablen Zinssätzen die Sekundärmarktrendite<br />

für Bundesanleihen zuzüglich 0,5 % und bei<br />

Fixzinssätzen die Sekundärmarktrendite für<br />

Bundesanleihen zuzüglich 1,375 %-Punkte<br />

nicht übersteigen. Sehr geeignet für die<br />

Finanzierung der Internationalisierungsprojekte<br />

ist das <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der<br />

OeKB (siehe Pkt. 2.4.2).<br />

Die Garantiequote kann max. 80 % der<br />

Kredithöhe betragen (bei ERP-Finanzierungen<br />

bis zu 100 %).<br />

Das Bearbeitungsentgelt beträgt 0,5 % des<br />

Projektvolumens, mindestens EUR 72,67.<br />

Garantieentgelt<br />

Das Garantieentgelt für die Projektgarantie<br />

beträgt 0,5 % für jedes angefangene Kalenderhalbjahr<br />

(berechnet von der Garantiequote<br />

der Projektkosten) und für die Finanzierungsgarantie<br />

0,25 % für jedes angefangene Kalenderhalbjahr,<br />

berechnet vom garantierten<br />

Kreditbetrag.<br />

Für Vorhaben mit besonders hohem Risiko<br />

können höhere fixe oder erfolgsabhängige<br />

Entgelte festgesetzt we<strong>rde</strong>n. Projekt- und<br />

Finanzierungsgarantie können gemeinsam<br />

in Anspruch genommen we<strong>rde</strong>n. Dabei<br />

verringert sich das Garantieentgelt für die<br />

Deckung des wirtschaftlichen Risikos im<br />

Rahmen der Projektgarantie um jenes der<br />

Finanzierungsgarantie.<br />

Laufzeit: max. 10 Jahre<br />

Antragsberechtigte<br />

KMU siehe Anhang 1 (im Ausnahmefall<br />

können Unternehmen bis 500 Mitarbeiter<br />

gefö<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n).<br />

27


Einschränkungen<br />

Projektwert: max. EUR 1 Mio.<br />

Kein Projekt der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />

Finanzierungs-<br />

Garantie deckt<br />

Inlandsrisiko<br />

(bis 80 %)<br />

BANK<br />

KMU<br />

im Inland<br />

AWS<br />

2.3.2.2 Garantie im Rahmen des<br />

Ost-West-Fonds (OWF) der Austria<br />

Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH<br />

(AWS), ehemals FGG<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit<br />

Ländern im Übergang zur Marktwirtschaft und<br />

Erleichterung der Internationalisierung inländischer<br />

Unternehmen durch Verminderung<br />

des wirtschaftlichen Risikos von Beteiligungsinvestitionen,<br />

sodass das österreichische<br />

Unternehmen durch das Scheitern einer<br />

Auslandsbeteiligung nicht in seinem Bestand<br />

gefäh<strong>rde</strong>t wird.<br />

Vorhaben<br />

Erwerb von Beteiligungen an ausländischen<br />

Unternehmen – einschließlich Anteil- und<br />

Kapitalerhöhungen, wenn<br />

Internationalisierungsfö<strong>rde</strong>rung<br />

Projektgarantie deckt Auslandsrisiko<br />

Wirtschaftl.<br />

Risiko<br />

(bis 50 %)<br />

Antragstellung vor Durchführung des<br />

Internationalisierungsprojektes im Wege der<br />

Hausbank oder bei der AWS.<br />

Unternehmen<br />

im Ausland<br />

• das Beteiligungsprojekt einen positiven<br />

Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

des Investors erwarten lässt,<br />

• das Unternehmen federführend für die<br />

kommerzielle und technische Betreuung<br />

des Projektes verantwortlich ist,<br />

• damit die Erschließung von Märkten und<br />

die Intensivierung der wirtschaftlichen<br />

Beziehungen angestrebt wird und erreichbar<br />

erscheint. Mindestprojektgröße<br />

(Projektpräliminare): EUR 730.000,–<br />

Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

Beteiligungsinvestitionen an Unternehmen im<br />

EU-Raum we<strong>rde</strong>n nur dann gefö<strong>rde</strong>rt, wenn es<br />

sich beim Antrag stellenden Unternehmen um<br />

ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU<br />

siehe Anhang 1) handelt, das sich an einem KMU<br />

oder einem Unternehmen in einem Regionalfö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

des EWR beteiligen möchte.<br />

28


Bei Großunternehmen mit Investitionszielland<br />

im EWR wird die zu übernehmende Garantie<br />

nach kommerziellen Gesichtspunkten gestaltet.<br />

Schwerpunktmärkte sind Osteuropa, Lateinamerika<br />

und Asien. Prinzipiell stehen die<br />

Instrumente auch für Investitionen in Ländern<br />

der restlichen Welt zur Verfügung.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

zwei Instrumente des Risk Sharing:<br />

Direktgarantie<br />

AWS/OWF deckt einen bestimmten Betrag bei<br />

Eintritt eines Misserfolges, der in der Garantieerklärung<br />

definiert wird. Garantiehöchstbetrag:<br />

max. 50 % der Beteiligungsinvestition = Risk<br />

Sharing-Quote. Laufzeit: max. 12 Jahre.<br />

Garantieentgelt: 0,5 % pro Halbjahr des<br />

Garantiehöchstbetrages.<br />

Finanzierungsgarantie<br />

AWS/OWF garantiert der Bank die teilweise<br />

Rückzahlung (max. 90 %, bei ERP-Krediten<br />

max. 100 %) des für ein Internationalisierungsprojekt<br />

aufgenommenen Kreditbetrages. Die<br />

Garantie kann von der finanzierenden Bank im<br />

Falle der Insolvenz des Kreditnehmers (österreichischer<br />

Investor) in Anspruch genommen<br />

we<strong>rde</strong>n. Die Kredithöhe darf maximal 90 %<br />

des Projektvolumens erreichen. Kreditlaufzeit<br />

max. 15 Jahre.<br />

Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing<br />

Kombination aus Direktgarantie und<br />

Finanzierungsgarantie.<br />

Die Garantiekosten betragen bei der Finanzierungsgarantie<br />

0,3 % pro Halbjahr vom<br />

garantierten Kreditbetrag, bei der Finanzierungsgarantie<br />

mit Risk Sharing 0,5 % pro<br />

Halbjahr. Als Bearbeitungsgebühr wird ein<br />

Betrag von 0,5 % des Projekts, maximal<br />

jedoch EUR 36.300,– berechnet.<br />

Antragsberechtigte<br />

Unternehmen mit Sitz im Inland.<br />

Einschränkungen<br />

Vergabebedingungen: Keine Garantie ist<br />

möglich für Beteiligungen an Unternehmen der<br />

Land- und Forstwirtschaft, Banken, sonstige<br />

Finanzierungsgesellschaften, Versicherungen<br />

und Realitätenwesen sowie sensibler Sektoren<br />

des EWR (dzt. Kraftfahrzeuge, Kohle, Stahl,<br />

Schiffbau, synthetische Fasern).<br />

Projektwert: mind. EUR 1 Mio.<br />

2.4 Finanzierungen<br />

Die Globalisierung der Wirtschaft und der<br />

damit verbundene Kapitalbedarf hat im letzten<br />

Jahrzehnt enorme Ausmaße angenommen.<br />

In Österreich ist vor allem die Internationalisierung<br />

in Richtung Mittel- und Osteuropa von<br />

Bedeutung. Die bereits in der Broschüre<br />

„Ostgeschäft“ angedeuteten regional auftretenden<br />

Unzulänglichkeiten im Bankwesen<br />

und die daraus resultierenden Finanzierungsprobleme<br />

führen in der Praxis meist dazu,<br />

dass der westliche Unternehmer nicht nur sein<br />

unternehmerisches Know-how, sondern auch<br />

zumindest einen Teil der Finanzierung aus<br />

dem Westen mitbringen muss.<br />

Die Finanzierungsfragen sind daher auch<br />

weitgehend im Westen zu lösen. Bei<br />

Unternehmensgründungen und der Beteiligung<br />

an Unternehmen erfolgt dies in vielen Fällen<br />

in der Form, dass die osteuropäischen<br />

Tochterunternehmen so ausreichend mit<br />

Eigenkapital oder Eigenkapitalsurrogaten<br />

ausgestattet we<strong>rde</strong>n, dass daraus nicht nur<br />

die durchzuführenden Investitionen, sondern<br />

manchmal auch der notwendige Betriebsmittelbedarf<br />

finanziert we<strong>rde</strong>n kann. Eine<br />

weitgehende Unabhängigkeit von lokalen<br />

Fremdfinanzierungen ist damit gewährleistet.<br />

Im Folgenden soll auf die Finanzierungsmöglichkeiten,<br />

je nach Verwendungszweck,<br />

näher eingegangen we<strong>rde</strong>n.<br />

2.4.1 Finanzierung von Beteiligungen<br />

Prinzipiell stehen folgende Möglichkeiten einer<br />

Beteiligungsinvestition (im Ausland) offen:<br />

29


• Gründung eines neuen Unternehmens<br />

(Greenfield investment; organisches<br />

Wachstum aus eigener Kraft)<br />

• Kooperation in Form eines Joint Ventures<br />

(Kapitalmäßige Beteiligung mehrerer Partner)<br />

• Akquisition<br />

Bei der (teilweisen) Übernahme eines bestehenden<br />

Unternehmens gibt es wieder zwei<br />

grundsätzliche Möglichkeiten:<br />

• „corporate deal“ oder „share deal“<br />

D. h. Erwerb von Anteilen an der bestehenden<br />

Gesellschaft (AG oder GmbH) – auch bis zu<br />

100 %, wobei dies eventuell durch eine<br />

Kapitalaufstockung erfolgen kann (eine<br />

Kapitalaufstockung hat den Vorteil, dass das<br />

Geld in das Unternehmen fließt, während bei<br />

Kauf von alten Anteilen das Geld an den<br />

Altgesellschafter fließt.) Der Nachteil des<br />

corporate deals liegt in eventuell nicht aus<br />

der Bilanz ersichtlichen Risken, z. B. Eventualverbindlichkeiten,<br />

Bewertung Aktiva)<br />

und dem Problem des Abbaus überzähliger<br />

Mitarbeiter.<br />

• „asset deal“<br />

Hier wird eine komplett neue Gesellschaft<br />

gegründet, die vom bestehenden Unternehmen<br />

nur diejenigen Aktiva herauskauft,<br />

die für den Betrieb auch notwendig sind. Der<br />

Vorteil liegt insbesondere darin, dass keine<br />

Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten der<br />

alten Gesellschaft besteht und nur die benötigten<br />

Mitarbeiter eingestellt we<strong>rde</strong>n. Die<br />

unangenehme und schwierige Entlassung<br />

der überzähligen Personen verbleibt bei der<br />

alten Gesellschaft.<br />

2.4.2 Beteiligungsfinanzierung im<br />

<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV)<br />

der Oesterreichischen Kontrollbank<br />

AG (OeKB)<br />

Das von der OeKB im Wege der Hausbanken<br />

offerierte <strong>Export</strong>finanzierungsverfahren<br />

umfasst neben der Finanzierung von <strong>Export</strong>en<br />

auch die Finanzierung von Beteiligungen und<br />

beteiligungsähnlichen Rechtsgeschäften<br />

(Gesellschafterdarlehen).<br />

Voraussetzung für die Beteiligungsfinanzierung<br />

ist das Vorliegen einer Haftung<br />

• durch die Republik Österreich gemäß<br />

Ausfuhrfö<strong>rde</strong>rungsgesetz (AFG) in Form<br />

einer Beteiligungsgarantie G4 oder einer<br />

Wechselbürgschaft des Bundes,<br />

• durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH,<br />

• durch eine <strong>intern</strong>ationale Organisation, bei<br />

der die Republik Österreich Mitglied ist oder<br />

die im Finanzbereich oder in der Entwicklungshilfe<br />

tätig ist, wie z. B. die MIGA<br />

(Multinational Investment Guarantee Agency).<br />

Die Finanzierung im EFV erfolgt höchstens bis<br />

zu dem durch die jeweilige Haftung gedeckten<br />

Teil des Kapitalbedarfs (siehe Kapitel 1.2.2).<br />

Wichtiger Hinweise: Im Zuge der Finanzierungsüberlegungen<br />

ist zu berücksichtigen,<br />

dass Aufwandszinsen im Zusammenhang<br />

mit der adressierten Refinanzierung des<br />

Eigenkapitalanteils (wenn am ausländischen<br />

Unternehmen eine Beteiligung von 25 % oder<br />

mehr gehalten wird) von der österreichischen<br />

Muttergesellschaft nicht als Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht we<strong>rde</strong>n können.<br />

Aufwandszinsen im Zusammenhang mit der<br />

Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen<br />

sind unter gewissen Voraussetzungen steuerlich<br />

absetzbar.<br />

2.4.3 Starthilfekredit für<br />

Entwicklungsländer<br />

Diese Kreditaktion wu<strong>rde</strong> aus den Mitteln<br />

des ERP-Fonds und der Wirtschaftskammer<br />

Österreich geschaffen und dient der günstigen<br />

Finanzierung von Investitionen österreichischer<br />

Unternehmen in Entwicklungsländern im Wege<br />

österreichischer Kreditinstitute.<br />

Die Oesterreichische Kontrollbank AG ist mit der<br />

zentralen Abwicklung dieses Verfahrens betraut.<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Fö<strong>rde</strong>rung von Projekten, die die Erschließung<br />

30


oder die Erhaltung von Märkten in<br />

Entwicklungsländern zum Ziel haben.<br />

Vorhaben<br />

• Errichtung von Niederlassungen,<br />

Servicestationen, Reparaturwerkstätten,<br />

• Assembling österreichischer Produkte,<br />

• Personaleinsatz für Schulungs- oder<br />

Servicezwecke,<br />

• industrielle Beratungstätigkeit mit <strong>Export</strong><br />

fö<strong>rde</strong>rndem Charakter.<br />

Bevorzugt behandelt we<strong>rde</strong>n Joint Ventures.<br />

Fö<strong>rde</strong>rungsgebiet<br />

Als Entwicklungsländer gelten die vom<br />

Entwicklungshilfekomitee der OECD (DAC)<br />

oder vom Entwicklungshilfeprogramm der<br />

Vereinten Nationen (UNDP) jeweils als solche<br />

anerkannte Länder und Gebiete. In Osteuropa<br />

we<strong>rde</strong>n derzeit nur Albanien sowie Serbien<br />

und Montenegro als Entwicklungsländer eingestuft.<br />

Art und Umfang der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Zinsgünstiger Kredit<br />

• Unter der Voraussetzung einer Absicherung<br />

durch eine Bundesgarantie G4 (Beteiligungen),<br />

einer Garantie des AWS oder einer <strong>intern</strong>ationalen<br />

Organisation kann folgende<br />

Finanzierungskombination gewählt we<strong>rde</strong>n:<br />

Ergänzungsfinanzierung der OeKB im<br />

<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (siehe Kapitel<br />

1.2.2) plus bis zu 50 % der Projektkosten,<br />

max. EUR 436.037,–, aus Starthilfemitteln<br />

(ERP-Fonds und WKÖ) zu 3 % p. a. fix.<br />

• Kann keine der genannten Garantien beigebracht<br />

we<strong>rde</strong>n, ist die Kreditgewährung auf<br />

max. 80 % der Projektkosten (max. EUR<br />

436.037,–) bei einem Zinssatz von 5 % p. a.<br />

fix beschränkt. Eine Ergänzungsfinanzierung<br />

der OeKB ist in diesem Fall nicht möglich.<br />

Die Kreditlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen<br />

(europäische Entwicklungsländer max.<br />

10 Jahre) und bis zu 5 Jahre tilgungsfrei<br />

gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />

Antragsberechtigte<br />

Österreichische Unternehmen jeder Größe<br />

können Kreditanträge im Wege der Hausbank<br />

einreichen.<br />

2.4.4 ERP-<br />

Internationalisierungsprogramm<br />

Im Rahmen dieses ERP-Programms we<strong>rde</strong>n<br />

Direktinvestitionen in den europäischen Reformstaaten<br />

(d. s. Albanien, Bosnien-Herzegowina,<br />

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien und<br />

Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien<br />

und Ungarn) unterstützt, wenn sich dadurch<br />

die strategische Position des Antrag stellenden<br />

Unternehmens verbessert.<br />

Das Internationalisierungsprogramm richtet<br />

sich an kleine und mittelständische Unternehmen,<br />

die entweder erstmals eine Direktinvestition<br />

in den o. a. Ländern tätigen oder eine<br />

wesentliche Expansion ihres Tochterunternehmens/Joint-Ventures<br />

realisieren wollen.<br />

Innerhalb dieser Richtlinien können nur Projekte<br />

von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß<br />

der jeweils gültigen KMU-Definition und gemäß<br />

EU-Wettbewerbsrecht unterstützt we<strong>rde</strong>n.<br />

Sonstige Projekte sind nur unter nachfolgenden<br />

Bedingungen fö<strong>rde</strong>rbar:<br />

Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission:<br />

Dies ist nur sinnvoll, wenn das Projekt gewisse<br />

Kriterien erfüllt, wie z. B. positive Beschäftigungseffekte<br />

im Zielland und in Österreich<br />

bzw. im EU-Raum; in der Branche herrscht<br />

kein <strong>intern</strong>ationaler Verdrängungswettbewerb;<br />

Anwendung der sogenannten „De-minimis“-<br />

Regel.<br />

Fö<strong>rde</strong>rbare Internationalisierungsprojekte<br />

• Errichtung/Erweiterung von Produktionsniederlassungen<br />

bzw. -tochterfirmen<br />

• Errichtung/Erweiterung von Produktions-<br />

Joint Ventures<br />

• Übernahme einer qualifizierten Beteiligung<br />

(mindestens 25 %)<br />

31


• Errichtung, dauerhafte und qualifizierte<br />

Beteiligung sowie Betreibung auf eigene<br />

Rechnung von kommerziell orientierten<br />

Umweltprojekten zur Verbesserung des<br />

ökologischen Standards und Vermeidung<br />

grenzüberschreitender negativer Einflüsse<br />

(z. B. Recyclinganlagen, Abwasserreinigungsprojekte<br />

für den kommunalen Bedarf).<br />

Solche Projekte können nur in den an<br />

Österreich grenzenden Reformstaaten<br />

unterstützt we<strong>rde</strong>n.<br />

Fö<strong>rde</strong>rbar sind<br />

• Beteiligungseinlagen<br />

• Gesellschafterdarlehen<br />

• Kaufpreis der Beteiligung<br />

• Sonstige mit investiven Maßnahmen<br />

unmittelbar verbundene Kosten. Dies gilt<br />

ausnahmsweise auch dann, wenn das<br />

Investitionsgut (nur Neuanschaffungen) in<br />

rechtlicher Hinsicht beim österreichischen<br />

Unternehmen verbleibt und der ausländischen<br />

Tochter das ausschließliche<br />

Nutzungsrecht eingeräumt wird.<br />

Von den Projektkosten müssen zumindest<br />

zwei Drittel auf investive Maßnahmen<br />

(Neuanschaffungen) im Ausland entfallen.<br />

Nicht fö<strong>rde</strong>rbar sind<br />

• Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind,<br />

• Projekte, welche die Auslagerung von umweltschädigenden,<br />

in Österreich nicht mehr<br />

zulässigen Technologien zum Inhalt haben,<br />

• die Verlagerung von Betriebsstätten oder produktiver<br />

Einheiten der Unternehmensgru<strong>pp</strong>e,<br />

• Holdingkonstruktionen, sofern kein unmittelbarer<br />

Zusammenhang mit Unternehmen mit<br />

Betriebsstandort in Österreich gegeben ist,<br />

• Aufstockung einer Beteiligung, wenn dadurch<br />

für das Antrag stellende Unternehmen keine<br />

entscheidende Einflussnahme auf die<br />

Geschäftsführung ermöglicht wird und/oder<br />

das Projekt bereits mittels eines ERP-Kredits<br />

gefö<strong>rde</strong>rt wu<strong>rde</strong>,<br />

• die Errichtung/Erweiterung und Betrieb einer<br />

Vertriebsniederlassung bzw. Vertriebstochter.<br />

ERP-Kreditkonditionen (Stand Juli 2003)<br />

Kreditausnützungszeitraum: 1/2 Jahr, 1,5 % p. a. fix<br />

Kreditlaufzeit: 6 Jahre<br />

Tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre, 1,5 % p. a. fix<br />

Tilgungszeit: 4 Jahre, 2,45 % p. a. fix<br />

Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des<br />

Kredits seitens des Fö<strong>rde</strong>rungsnehmers wird<br />

diesem bei allen ERP-Krediten eine Gebühr<br />

in Höhe von 2 % des vorzeitig rückgezahlten<br />

Kreditbetrages in Rechnung gestellt.<br />

Bearbeitungsprovision<br />

Die Bearbeitungsgebühr, die zur Gänze der<br />

ERP-Fonds erhält, beträgt grundsätzlich<br />

0,9 % der ERP-Kreditsumme und ist bei der<br />

ersten (Teil-)Ausnützung, spätestens jedoch<br />

mit Ablauf der ursprünglich festgelegten<br />

Ausnutzungszeit, fällig.<br />

Kredithöhe<br />

In der Regel ab EUR 0,35 Mio. bis max.<br />

EUR 7,5 Mio. pro Projekt und Jahr.<br />

Der Barwert des ERP-Kredites kann,<br />

bezogen auf die fö<strong>rde</strong>rbaren Projektkosten,<br />

bei Projekten von kleinen Unternehmen max.<br />

15 % (brutto) und bei mittleren Unternehmen<br />

max. 7,5 % (brutto) betragen.<br />

Besicherung des Kredites<br />

Jeder ERP-Kredit muss ausreichend besichert<br />

sein (z. B. Bankhaftung, AWS-Garantie,<br />

Wertpapiere).<br />

Kumulierung von Fö<strong>rde</strong>rungen<br />

Falls ein „ERP-gefö<strong>rde</strong>rtes Projekt“ auch<br />

im Rahmen einer anderen Fö<strong>rde</strong>raktion<br />

unterstützt wird, sind die Barwerthöchstgrenzen<br />

für die kumulierte Fö<strong>rde</strong>rung<br />

einzuhalten.<br />

Barwerthöchstgrenze bei Kumulierung<br />

Bei Projekten von kleinen Unternehmen<br />

max. 15 % (brutto), bei Projekten von mittleren<br />

Unternehmen max. 7,5 % (brutto) und bei<br />

Anwendung der „De-minimis“-Regel max.<br />

EUR 100.000,–<br />

32


„De-minimis-Beihilfen“<br />

Unternehmen können für geringfügige Investitionen<br />

(für produktive Investitionen, aber auch<br />

für Beratungsleistungen, Marktstudien etc.)<br />

Fö<strong>rde</strong>rungen bis max. EUR 100.000,– innerhalb<br />

eines Zeitraumes von 3 Jahren erhalten.<br />

„De-minimis“-Beihilfen, welche während<br />

des gleichen Zeitraumes von anderen<br />

Fö<strong>rde</strong>rstellen gewährt we<strong>rde</strong>n, sind in diesen<br />

Höchstbetrag einzubeziehen.<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Zusätzlich zu diesen speziellen Bestimmungen<br />

gelten auch für dieses ERP-Programm die allgemeinen<br />

Bestimmungen für ERP-Kredite an<br />

den Sektor Industrie und Gewerbe.<br />

2.5 Betreuung vor Ort –<br />

Raiffeisen-Netzwerkbanken<br />

Raiffeisen ist in Asien, USA und Westeuropa,<br />

vor allem jedoch in den Reformstaaten Mittelund<br />

Osteuropas mit operativen Einheiten<br />

(Tochterbanken, Filialen, Spezialtöchter) und<br />

Repräsentanzen vertreten.<br />

Speziell in Mittel- und Osteuropa zählt<br />

Raiffeisen zu den Pionieren. Mit einer dichten<br />

Präsenz eigener Tochterbanken (= Raiffeisen<br />

Netzwerkbanken) in 14 Ländern (Ungarn,<br />

Tschechien, Slowakei, Polen, Bulgarien,<br />

Kroatien, Russland, Rumänien und Ukraine,<br />

Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro<br />

(inkl. Kosovo), Slowenien, Russland und<br />

Weißrussland) mit über 700 Niederlassungen<br />

liegt Raiffeisen im <strong>intern</strong>ationalen Spitzenfeld.<br />

International tätige Unternehmen können von<br />

diesen Netzwerkbanken und deren Dienstleistungen<br />

sowohl in der Vorbereitung ihrer<br />

Internationalisierungsschritte, vor allem aber<br />

durch die nachhaltige bankmäßige Betreuung<br />

vor Ort profitieren.<br />

2.6 Weiterführende <strong>intern</strong>ationale<br />

Informationen zum Thema<br />

Internationalisierung<br />

Website: iponet.net (Investment promotion<br />

network)<br />

33


3 Projektfinanzierung im Ausland<br />

Investitionen im Produktions-, aber auch<br />

Infrastrukturbereich we<strong>rde</strong>n immer häufiger<br />

auf „Projektfinanzierungsbasis“ realisiert.<br />

Ursache hierfür ist, dass Staaten zunehmend<br />

Aufgaben, die sie bisher selbst, d. h. mit ihren<br />

eigenen Gesellschaften, erfüllt haben, in den<br />

privaten Sektor auslagern. Ziel ist neben einer<br />

erwarteten Effizienzsteigerung bei der<br />

Erfüllung dieser Aufgaben vor allem die<br />

Entlastung des Staatsbudgets.<br />

Während die Kreditrisken in der Vergangenheit<br />

durch Staatsgarantien abgesichert waren, ist<br />

in Hinkunft die klare Trennung zwischen politischen<br />

und wirtschaftlichen Risken immer<br />

schwieriger. Infrastrukturprojekte we<strong>rde</strong>n<br />

immer häufiger als Betreibermodelle (BOT =<br />

Build Own Transfer) oder Public Private<br />

Partnerships (PPPs) dargestellt.<br />

Sponsoren<br />

Mögliche Beteiligte und Abläufe bei der Projektfinanzierung / BOT-Modell<br />

Gesellschafter<br />

Gesellschaften im Projektland<br />

Rohstofflieferanten<br />

Fertigstellungsgarantie<br />

Projektgesellschaft<br />

Banken<br />

Betreiber (Manager)<br />

Investoren<br />

Projektkredit<br />

Zulieferer<br />

Bau-/Lieferantenkonsortium<br />

Bau-/<br />

Liefervertrag<br />

Fertigstellung<br />

3.1 Wesen der Projektfinanzierung<br />

Projektfinanzierung ist eine Weiterentwicklung<br />

der konventionellen <strong>Export</strong>finanzierung. Die<br />

Bonitätsprüfung erstreckt sich in der Regel<br />

nicht mehr auf die Bilanzziffern der Schuldner<br />

und Garanten. Entscheidend ist vielmehr die<br />

Cashflow-Erwartung des Projektes, das den<br />

Schuldendienst selbst erwirtschaften muss.<br />

Als Kreditnehmer tritt dabei eine „Special<br />

purpose company“ auf. Eine Staatsgarantie<br />

oder Bankgarantie für die Rückzahlung der<br />

Kredite gibt es in der Regel nicht oder nur<br />

zum Teil. Die Risikoteilung (Risk Sharing) erfolgt<br />

zwischen Sponsoren (Projektinitiatoren),<br />

Errichtern, Betreibern, Banken, <strong>Export</strong>kreditversicherern<br />

und anderen Projektpartnern. In<br />

der Errichtungsphase haften die „Sponsoren“<br />

meist für und bis zur Fertigstellung. Die Projektkredite<br />

sind daher so zu gestalten, dass<br />

der erwartete Cashflow (Einnahmen abzüglich<br />

Konzessionen/<br />

Lizenzen<br />

Behö<strong>rde</strong>n<br />

Abnehmer<br />

feste<br />

Abnahmeverträge<br />

Betreibergesellschaft<br />

nach Einführung<br />

(ca. 10-15 Jahre) Verkauf<br />

Versicherungen Projektkäufer<br />

34


Aufwendungen aus der Betriebsführung) des<br />

Projektes den Kapital- und Zinsendienst (sowie<br />

die während der Kreditlaufzeit erfo<strong>rde</strong>rlichen<br />

Ersatzinvestitionen) abdeckt.<br />

Als Kernfragen in der Vorbereitung und<br />

Projektprüfung gelten:<br />

• Feasibility Studie: technisch, politisch,<br />

rechtlich, kommerziell, finanziell<br />

• Risken: Kostenüberschreitungs-,<br />

Fertigstellungs-, Betriebs-, Technologie-,<br />

Rohstoffbeschaffungs-, Markt-, Währungs-,<br />

Rechts-, politisches und Transfer-Risiko<br />

• Eigenkapitalaufbringung<br />

• Cashflow, Generierung von Devisen<br />

• Devisensituation im Projektland<br />

• Sicherheiten:<br />

– vertraglich garantierte Rohstoffversorgung<br />

und Produktabnahme<br />

– Verpfändung aller Einnahmen der Projektgesellschaft<br />

zugunsten der Kreditgeber<br />

– dingliche Sicherheiten<br />

3.2 Einbindung der Oesterreichischen<br />

Kontrollbank AG<br />

Die vielfach sehr komplexe Struktur solcher<br />

Geschäfte bedarf auch bei der finanzierenden<br />

Bank eines hohen Analyseaufwandes. In<br />

diesem Kapitel soll die Möglichkeit der Einbindung<br />

der Oesterreichischen Kontrollbank<br />

AG bei Lieferungen und Leistungen mit<br />

österreichischer Wertschöpfung an die<br />

Projektgesellschaft erörtert we<strong>rde</strong>n.<br />

3.2.1 Garantien – Risikoabsicherung<br />

Die Beteiligung an Projektgesellschaften im<br />

Ausland, deren Absicherung gegen wirtschaftliche<br />

und politische Risken und Finanzierung<br />

wird im Kapitel Auslandsinvestitionen behandelt<br />

(siehe Kapitel 2).<br />

Hier beschäftigen wir uns mit der Risikoabsicherung<br />

von Lieferungen an eine<br />

Projektgesellschaft.<br />

In der Vorphase der Projektstrukturierung ist<br />

informell eine prinzipielle Willensbekundung<br />

der OeKB über eine Teilnahme an der<br />

Projektabsicherung/-finanzierung erhältlich.<br />

Nehmen mehrere <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

und Finanzinstitute am Projekt teil („multisourcing“)<br />

ist ein Informationsaustausch bzw.<br />

eine Abstimmung der Prüfungstätigkeiten<br />

sinnvoll und üblich.<br />

Anhand einer Checkliste über beizubringende<br />

Informationen für die Prüfung von Projektfinanzierungen<br />

ist das Projekt vom Antragsteller<br />

darzustellen. Der OeKB anfallende Kosten für<br />

die Projektanalyse sowie allfällige Honorare für<br />

externe Berater we<strong>rde</strong>n an den Antragsteller<br />

weiter belastet.<br />

Für den OeKB-gedeckten Projektteil gelten die<br />

Vorschriften des OECD-Consensus für offiziell<br />

unterstützte <strong>Export</strong>kredite.<br />

Grundsätzlich sind Haftungsübernahmen für<br />

Projektfinanzierungen auch außerhalb der<br />

üblichen Garantiepolitik möglich, wenn das<br />

Projekt eine ausreichende Wirtschaftlichkeit<br />

aufweist. Deckungsmöglichkeiten bestehen<br />

für Lieferungen und Leistungen (G1, G2),<br />

gebundene Finanzkredite (G3) und Fo<strong>rde</strong>rungsankäufe<br />

(G9) (siehe auch Kapitel 1.1).<br />

Garantien für Projektfinanzierungen enthalten<br />

im Allgemeinen „maßgeschneiderte“<br />

Garantieauflagen.<br />

Bei <strong>intern</strong>ationalen Projekten kommt den von<br />

der OeKB mit diversen anderen <strong>Export</strong>kreditversicherern<br />

sowie <strong>intern</strong>ationalen Finanzinstitutionen<br />

(z. B. EBRD, IBRD etc.) abgeschlossenen<br />

Kooperationsabkommen sowie<br />

den Mit-, Rück- und Parallelversicherungsabkommen<br />

immer größere Bedeutung zu.<br />

Die weitestgehende Form der Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>Export</strong>kreditversicherern ist<br />

die Rückversicherung. Im Rückversicherungsvertrag<br />

übernimmt ein <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

das gesamte Risikomanagement. Der Vorteil<br />

für Lieferanten und Kreditunternehmungen<br />

besteht darin, dass das gesamte Geschäft<br />

zu einheitlichen Konditionen versichert we<strong>rde</strong>n<br />

kann, was auch die Gesamtfinanzierung<br />

erleichtert.<br />

35


3.2.2 Finanzierung<br />

Für den durch in- und ausländische <strong>Export</strong>kreditversicherer<br />

gedeckten Teil besteht die<br />

Möglichkeit, im Wege der Hausbank vom<br />

<strong>Export</strong>finanzierungsverfahren (EFV) der OeKB<br />

Gebrauch zu machen; und zwar sowohl für<br />

die Finanzierung der Beteiligung bzw. beteiligungsähnlicher<br />

Darlehen als auch für die<br />

Finanzierung von Lieferungen und Leistungen<br />

an die Projektgesellschaft. Je nach Wunsch<br />

und Finanzierungskonzept kann die Finanzierung<br />

der Lieferungen und Leistungen als<br />

Lieferantenkredit (Basis = G1, G2 und ähnliche<br />

Kreditversicherungen) an den <strong>Export</strong>eur oder<br />

als Käuferkredit (gebundener Finanzkredit<br />

auf Basis G3) an die Projektgesellschaft vergeben<br />

we<strong>rde</strong>n.<br />

Dabei steht bei langfristigen Finanzierungen<br />

der überwiegende Anteil auf Festzinsbasis zur<br />

Verfügung (siehe Kapitel 1.2.2).<br />

In Abänderung der dort festgelegten OECD-<br />

Kriterien für Kredite mit über 2 Jahren Laufzeit<br />

gelten für Projektfinanzierungen deutlich<br />

flexiblere und den erwarteten Cashflows der<br />

Projekte angepasste Rahmenbedingungen<br />

(z. B. Tilgungsprofil).<br />

3.3 Immobilienprojekte<br />

Die Raiffeisen evolution project development<br />

G.m.b.H. bietet eine Dienstleistungspalette<br />

an, die von der Entwicklung, Finanzierung,<br />

Bauabwicklung bis hin zur Vermarktung von<br />

Immobilienprojekten in den mittel- und osteuropäischen<br />

Ländern reicht (siehe Kapitel 2.1.1).<br />

36


4 EU-Fö<strong>rde</strong>rungen<br />

4.1 Einleitung<br />

Raiffeisen hat in den vergangenen Jahren<br />

in den mittel- und osteuropäischen Ländern<br />

kontinuierlich den Ausbau seines Banken-<br />

Netzwerkes vorangetrieben und verfügt<br />

heute über eines der größten <strong>intern</strong>ationalen<br />

Bankennetze in diesen Ländern.<br />

Im Rahmen ihres Kommerzbank-Geschäfts<br />

betreut und berät die Raiffeisen Bankengru<strong>pp</strong>e<br />

Österreich ihre Kommerzkunden unter anderem<br />

in Fragen der Investitions- und Projektfinanzierung<br />

im Ausland. Investitionen österreichischer<br />

Unternehmen im Ausland, insbesondere in den<br />

mittel- und osteuropäischen Ländern, liegen<br />

naturgemäß auch im Interesse des österreichischen<br />

Staates bzw. der Bundesländer.<br />

Diese sind daher bestrebt, mit spezifischen<br />

Unterstützungsprogrammen diese Investitionen<br />

– im Rahmen der seit 1. 1. 1994 geltenden Beihilfebestimmungen<br />

der Europäischen Union –<br />

entsprechend zu fö<strong>rde</strong>rn.<br />

Zur Unterstützung und Fö<strong>rde</strong>rung von<br />

Investitionen in diesen Ländern wu<strong>rde</strong>n auf<br />

<strong>intern</strong>ationaler Ebene von diversen Sonderfinanzierungsinstituten<br />

wie z. B. der Weltbank<br />

oder der International Finance Corporation<br />

spezifische „Osteuropaprogramme“ ins Leben<br />

gerufen bzw. zu diesem Zweck neue Finanzierungsinstitutionen<br />

wie die Europäische Bank<br />

für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)<br />

gegründet.<br />

4.2 Europäische Investitionsbank (EIB) –<br />

Einzeldarlehen<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Die Aufgabe der EIB ist die Bereitstellung<br />

langfristiger Darlehen für Investitionsvorhaben,<br />

die eine ausgewogene Entwicklung innerhalb<br />

der Gemeinschaft fö<strong>rde</strong>rn. Es we<strong>rde</strong>n sowohl<br />

Projekte innerhalb als auch außerhalb der EU<br />

unterstützt.<br />

Vorhaben<br />

Investitions- und Projektfinanzierungen in den<br />

Bereichen Umweltschutz, Energie, transeuropäische<br />

Netze (Verkehr, Telekom etc.),<br />

Bildung, Gesundheitswesen, wirtschaftsnahe<br />

Infrastrukturen, KMU (kleine und mittlere<br />

Unternehmen), in EU-Zielgebieten, Investitionen<br />

zu Maßnahmen zur (Ab)Wasseraufbereitung,<br />

Abfallbeseitigung, Lärmschutz, rationelle<br />

Energienutzung, alternative Energien,<br />

Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.<br />

Art der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Einzeldarlehen (Darlehen für Großprojekte, die<br />

direkt an den Begünstigten oder über Banken<br />

vergeben we<strong>rde</strong>n)<br />

Finanzierungsbeitrag Einzeldarlehen:<br />

ab ca. EUR 25 Mio.<br />

Finanzierungsanteil: bis zu 50 % der Projekt-/<br />

Investitionskosten<br />

Konditionen: Es we<strong>rde</strong>n sowohl feste als auch<br />

variable Zinssätze angeboten. Tilgungsfreie<br />

Perioden zwischen 2 und 5 Jahren können<br />

in Anspruch genommen we<strong>rde</strong>n. Die Laufzeit<br />

hängt von der Art des Projektes ab und kann<br />

zwischen 4 und 12 Jahren für Einzelprojekte<br />

beantragen. Für Infrastrukturvorhaben kann<br />

die Laufzeit auf bis zu 20 Jahre ausgedehnt<br />

we<strong>rde</strong>n.<br />

Zahlungsweise: Darlehen we<strong>rde</strong>n wahlweise in<br />

EUR oder in einer anderen Währung ausbezahlt.<br />

Zusatzinformation: Für die Finanzierung der<br />

transeuropäischen Netzwerke (Verkehrsnetze,<br />

Telekom) gelten spezielle Konditionen.<br />

Antragsberechtigte<br />

Status: Anträge auf Einzeldarlehen können von<br />

Unternehmen, lokalen, regionalen oder staatlichen<br />

Behö<strong>rde</strong>n etc. direkt gestellt we<strong>rde</strong>n.<br />

In der Regel we<strong>rde</strong>n diese aber über Banken<br />

abgewickelt.<br />

Firmensitz: Innerhalb und außerhalb der EU.<br />

37


Einschränkungen<br />

Vergabebedingungen: Projekte müssen sowohl<br />

in wirtschaftlicher als auch in technischer Hinsicht<br />

Erfolg versprechend sein.<br />

4.3 Europäische Investitionsbank (EIB) –<br />

Globaldarlehen<br />

Beschreibung der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Fö<strong>rde</strong>rziel<br />

Vergabe zinsgünstiger Refinanzierungslinien<br />

durch die EIB an ausgewählte Banken für<br />

Investitions- und Projektfinanzierungen in<br />

den Bereichen KMU, Umweltschutz, Energie,<br />

transeuropäische Netze (Verkehr, Telekom<br />

etc.), Bildung, Gesundheitswesen, wirtschaftsnahe<br />

Infrastruktur in EU-Zielgebieten.<br />

Vorhaben: z. B. Investitionen zu Maßnahmen<br />

zur (Ab-) Wasseraufbereitung, Abfallbeseitigung,<br />

Lärmschutz, rationelle Energienutzung,<br />

alternative Energien, (<strong>intern</strong>ationale) Verkehrsverbindungen,<br />

Telekom, Krankenhäuser,<br />

Kindergärten, Schulen, Investitionen von<br />

KMU etc.<br />

Fö<strong>rde</strong>rgebiet<br />

Europäische Union<br />

Art der Fö<strong>rde</strong>rung<br />

Zinsgünstiger Kredit (Darlehen für kleinere<br />

Vorhaben, deren Auszahlung über<br />

Finanzierungsinstitute individuell erfolgt).<br />

Darlehenskonditionen<br />

Kreditbetrag: mind. EUR 40.000,–,<br />

max. EUR 25 Mio.<br />

Zinssatz: fix oder variabel, in EUR oder<br />

Fremdwährung<br />

Laufzeit: max. 25 Jahre<br />

Fö<strong>rde</strong>rbare Kosten<br />

Investitionen in Anlagevermögen (Grundstücke,<br />

Gebäude, Maschinen), längerfristiges Anlagevermögen,<br />

Betriebskapital; innerhalb eines<br />

Projektzeitraumes von 2 Jahren; max. 50 %<br />

der Investitionskosten eines Gesamtprojektes<br />

nach Abzug öffentlicher Fö<strong>rde</strong>rungen.<br />

Antragsberechtigte Branchen<br />

Produzierende und verarbeitende Unternehmen,<br />

industrielle und kommerzielle<br />

Dienstleistungsunternehmen<br />

KMU mit Firmensitz in der EU.<br />

KMU in der Definition der EIB sind Unternehmen<br />

mit max. 500 Arbeitnehmern, max.<br />

EUR 75 Mio. Sachanlagevermögen (vor Durchführung<br />

des Projektes) und max. zu 1/3 im<br />

Eigentum eines Großunternehmens. Eine<br />

Ausnahme besteht für Tochterunternehmen<br />

von Großunternehmen in EU-Zielgebieten.<br />

Hier ist eine Finanzierung im Rahmen des<br />

EIB-Globaldarlehens möglich.<br />

4.4 Programme der EU<br />

Das PHARE-Programm ist eine Initiative der<br />

Europäischen Union zur finanziellen Unterstützung<br />

von Partnerländern. Nach dem<br />

Zusammenbruch der Sowjetunion wu<strong>rde</strong> es<br />

ursprünglich für Polen und Ungarn eingesetzt.<br />

Die zentrale Idee war, den Ländern Hilfestellung<br />

beim Übergang zu einer Marktwirtschaft<br />

zu geben. Die Unterstützung wu<strong>rde</strong> rasch auf<br />

andere Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL)<br />

ausgedehnt. Heute umfasst das PHARE-<br />

Programm umfangreiche Programmbestandteile.<br />

Aufgrund der indikativen Programme<br />

entscheidet PHARE zusammen mit den Partnerländern<br />

über die bestmögliche Verteilung<br />

der Mittel. Daraufhin we<strong>rde</strong>n Finanzierungsvorschläge<br />

für spezifische Aktionen erarbeitet<br />

und in einem operationellen Plan für das<br />

betroffene Land zusammengefasst. Der entsprechende<br />

Finanzplan wird mit den Partnerländern<br />

verabschiedet.<br />

Das PHARE-Programm fokussiert auf zwei<br />

Arten der Hilfestellung:<br />

Institutionenaufbau (30 % des Budgets)<br />

Es gibt zwei Typen von<br />

Institutionenaufbauprojekten:<br />

• Twinning: beinhaltet die Entsendung von EU-<br />

Experten der Mitgliedstaaten in die Ministerien<br />

oder Verwaltung der Kandidatenländer<br />

38


zum Aufbau von adäquaten Strukturen<br />

(http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/t<br />

winning/index.htm)<br />

• Technische Unterstützung<br />

Investitionsunterstützung (70 % des Budgets)<br />

Hilfe fliesst in diesem Bereich besonders in die<br />

Erneuerung und Modernisierung der Infrastruktur.<br />

Ein neues Element ist die Kofinanzierung:<br />

Internationale Finanzierungsinstitutionen kofinanzieren<br />

oft PHARE-Projekte, zum Beispiel<br />

die World Bank, die EBRD und die EIB sowie<br />

in kleinerem Ausmass auch Handelsbanken.<br />

PHARE ist neben den Instrumenten ISPA<br />

(http://europa.eu.int/comm/regional_policy/fund<br />

s/ispa/ispa_en.htm) und SAPARD (http://europa.<br />

eu.int/comm/enlargement/pas/sapard.htm)<br />

eines der drei Vorbeitritts-Instrumente. ISPA<br />

dient der Strukturpolitik und finanziert Umweltund<br />

Transportprojekte. SAPARD ist auf nachhaltige<br />

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />

ausgerichtet. Daneben sei noch CARDS erwähnt,<br />

ein wichtiges Instrument der EU zur Umsetzung<br />

ihrer Balkanpolitik; es dient vor allem dem Wiederaufbau<br />

zerstörter Strukturen, der Verwaltungsreform<br />

und der Ankurbelung der Wirtschaft<br />

durch die Schaffung von Infrastrukturen.<br />

Grenzüberschreitende Kooperationsprogramme<br />

wu<strong>rde</strong>n 1994 angesichts der spezifischen<br />

Probleme in Grenzregionen eingeführt. Diese<br />

Programme fö<strong>rde</strong>rn die Kooperation zwischen<br />

Ländern und Regionen entlang der EU-Grenzen<br />

mit den MOEL. Zusätzliche Finanzierung<br />

in den EU-Grenzgebieten wird unter dem<br />

INTERREG-Programm geboten. Das Hauptaugenmerk<br />

der grenzüberschreitenden Kooperation<br />

liegt auf Investitionen in Infrastruktur<br />

und Umwelt.<br />

Es gibt drei Arten von ausgeschriebenen<br />

PHARE-Verträgen:<br />

• Dienstleistungsverträge für Beratungen,<br />

Studien, Know-how und Training,<br />

• Lieferverträge für Beschaffung von<br />

Ausrüstung und Material,<br />

• Arbeitsverträge.<br />

An den Ausschreibungen können alle natürlichen<br />

und juristischen Personen teilnehmen, die in<br />

einem EU-Mitgliedstaat oder in einem der<br />

PHARE-Länder registriert und eingeführt sind<br />

und Geschäfte betreiben. Die umfassendste<br />

und aktuellste Informationsquelle für PHARE-<br />

Programm-Aktivitäten ist die Phare Web Site:<br />

http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/<br />

phare/index.htm bzw. die Homepage der Generaldirektion<br />

Erweiterung der Europäischen<br />

Kommission: http://europa.eu.int/comm/<br />

enlargement. Die PHARE-Homepage enthält<br />

auch Links (unter: Financing Memoranda &<br />

Project Fiches) zu spezifischen Aktivitäten für<br />

kleine und mittlere Unternehmen, die von den<br />

jeweiligen Ländern durchgeführt we<strong>rde</strong>n.<br />

Die Zukunft von PHARE<br />

Mit dem Beitritt der Kandidatenländer zur EU<br />

wird auch die Anwendung der Programme<br />

PHARE, ISPA und SAPARD eingestellt. Während<br />

ISPA und SAPARD durch den Kohäsionsfonds<br />

und den EGAFL, ersetzt we<strong>rde</strong>n folgt dem<br />

PHARE-Programm kein spezielles Programm<br />

nach. Die Implementierung der programmierten<br />

PHARE-Mittel ist jedoch zumindest noch für<br />

drei weitere Jahre ab dem Beitritt vorgesehen.<br />

Das TACIS-Programm wu<strong>rde</strong> 1991 durch die<br />

EG ins Leben gerufen und hat 13 Länder in<br />

Osteuropa und Zentralasien als Zielgebiete<br />

(Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,<br />

Kasachstan, Moldawien, Mongolei, Russische<br />

Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan,<br />

Kirgistan, Ukraine und Usbekistan).<br />

Die TACIS-Aktivitäten konzentrieren sich auf<br />

folgende Bereiche:<br />

Institutionelle, rechtliche und administrative<br />

Reform, den Privatsektor und wirtschaftliche<br />

Entwicklung, Konsequenzen von Veränderungen<br />

innerhalb der Gesellschaft und von<br />

Infrastrukturnetzwerken, Umweltschutz, ländliche<br />

Wirtschaft und atomare Sicherheit.<br />

TACIS-Funds we<strong>rde</strong>n durch 3-4 Jahre dauernde<br />

nationale Länder- oder Halbjahres-Aktionsprogramme<br />

sowie durch regionale und<br />

39


Kleinprojektprogramme bedient.<br />

Details über das TACIS-Programm sind unter<br />

folgender Webpage abrufbar:<br />

http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/t<br />

acis/index_en.htm<br />

EUROPEAID (auch „Aidco“) ist eine eigens<br />

geschaffene Agentur, die konkrete Programme<br />

und Projekte für alle Bereiche ausarbeitet.<br />

Daneben ist sie zuständig für die Allokation<br />

der Finanzmittel aus dem genehmigten<br />

allgemeinen Topf, die Vorbereitung und<br />

Durchführung von Ausschreibungen und das<br />

Auswahlverfahren sowie die Überwachung<br />

und gegebenenfalls die Anpassung von<br />

Projekten an neue Situationen.<br />

Die aktuellen Ausschreibungen sind im<br />

Internet abrufbar unter:<br />

http://europa.eu.int/comm/europeaid/<br />

Auf dieser Webpage gelangt man ebenfalls<br />

zum detaillierten Anfo<strong>rde</strong>rungsprofil einer<br />

Ausschreibung sowie zu den notwendigen<br />

Formularen.<br />

Allgemeine Informationen und Broschüren<br />

über Programme können beim Informationszentrum<br />

der Europäischen Kommission<br />

angefo<strong>rde</strong>rt we<strong>rde</strong>n:<br />

European Commission’s Information<br />

Centre on Enlargement<br />

Rue Montoyer 19<br />

B-1000 Brüssel<br />

Tel.: 0032 (0)2 545 90 10<br />

Fax: 0032 (0)2 545 90 11<br />

e-mail: enlargement.cec.eu.int<br />

http://europa.eu.int/comm/enlargement/<br />

contacts/info_centre.htm<br />

Die Europäische Kommission hat in allen<br />

EU-Mitgliedstaaten mehr als 200 Euro-Info-<br />

Centres (EIC) eingerichtet. Diese EU-Beratungsstellen<br />

für kleine und mittlere Unternehmen<br />

sind miteinander vernetzt und bieten Unterstützung<br />

bei Beteiligungen an europäischen<br />

Programmen. Sie informieren u. a. über<br />

Ausschreibungen und Auffo<strong>rde</strong>rungen zur<br />

Einreichung von Interessensbekundungen.<br />

40


Anhang 1<br />

KMU-Definition<br />

• Arbeitnehmer: max. 250 und<br />

• entweder Jahresumsatz nicht mehr als<br />

40 Mio. EUR oder Bilanzsumme nicht mehr<br />

als 27 Mio. EUR<br />

• und zu höchstens 25 % im Besitz eines oder<br />

mehrerer Unternehmen, das bzw. die diese<br />

Definition nicht erfüllen (Ausnahme: öffentliche<br />

Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften<br />

und institutionelle Anleger,<br />

falls diese weder einzeln noch gemeinsam<br />

Kontrolle über das Unternehmen ausüben).<br />

41


Anhang 2<br />

Internet-Adressen der Fö<strong>rde</strong>rungsstellen und Kreditversicherungen<br />

Oesterreichische Kontrollbank AG<br />

Strauchgasse 1-3<br />

1010 Wien<br />

Telefon: (01) 531 27-0<br />

Internet: http://www.oekb.at<br />

Österreichischer <strong>Export</strong>fonds GmbH<br />

Neulinggasse 29<br />

1030 Wien<br />

Telefon: (01) 712 61 51-0<br />

Internet: http://www.exportfonds.at<br />

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft<br />

mbH (ehemals FGG bzw. BÜRGES<br />

Fö<strong>rde</strong>rungsbank)<br />

Ungargasse 37<br />

1030 Wien<br />

Telefon: (01) 501 75-0<br />

Internet: http://www.awsg.at<br />

Kommunalkredit Austria AG<br />

Türkenstraße 9<br />

1092 Wien<br />

Telefon: (01) 316 31-0<br />

Internet: http://www.kommunalkredit.at<br />

ERP-Fonds<br />

Renngasse 5<br />

1010 Wien<br />

Telefon: (01) 534 64-0<br />

Internet: http://www.erp-fonds.gv.at<br />

Wirtschaftskammer Österreich<br />

Außenwirtschaftsorganisation<br />

Wiedner Hauptstraße 63<br />

1045 Wien<br />

Telefon: (01) 501 05-0<br />

Internet: http://portal.wko.at<br />

Prisma Kreditversicherungs-AG<br />

Heiligenstädter Straße 201<br />

1190 Wien<br />

Telefon: (01) 379 00-0<br />

Internet: http://www.prisma-kredit.com<br />

Österreichische Kreditversicherung<br />

Coface AG<br />

Stubenring 24<br />

1010 Wien<br />

Telefon: (01) 515 54-0<br />

Internet: http://www.coface.at<br />

Gerling Konzern Speziale<br />

Kreditversicherungs-AG<br />

Hietzinger Hauptstraße 41<br />

1130 Wien<br />

Telefon: (01) 878 83-0<br />

Internet: http://www.gerling.com/local/austria<br />

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