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Ausschreibung 2011-2012 Frauen & Juniorinnen

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Niedersächsischer Fußballverband e.V.<br />

Kreis Hannover - Land<br />

AUSSCHREIBUNG und DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN für den<br />

FRAUEN- und JUNIORINNENSPIELBETRIEB <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

=========================================================<br />

A. ALLGEMEINES<br />

1. Sportinformationssystem DFBnet<br />

2. Mannschaftsbeiträge und Spielabgaben<br />

3. Platzbau<br />

4. Spielkleidung<br />

5. Spielbeginn<br />

6. Spielverlegungen<br />

7. Spieltage<br />

8. Auswechseln von Spielerinnen<br />

9. Anschriftenänderung<br />

10. Rechtsprechung<br />

11. Schlechtwetterdienst<br />

12. Meldung von Spielergebnissen<br />

13. Spielzeiten<br />

14. Ausscheidungs-, Entscheidungs-, und Pokalspiele<br />

15. Schiedsrichterassistenten<br />

16. Spielleitung bei Nichtantreten von Schiedsrichtern<br />

17. Doppelansetzungen von Pflichtspielen<br />

18. Spielwertungen<br />

19. Amtliche Mitteilungen<br />

20. Überprüfen von Spielberechtigungen<br />

21. Schiedsrichter<br />

22. Spielgemeinschaften<br />

23. Zweitspielrecht<br />

B FRAUEN- und JUNIORINNENSPIELBETRIEB<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

2. Meisterschaftsspiele der <strong>Frauen</strong>-Kreisliga<br />

3. Meisterschaftsspiele der <strong>Frauen</strong>-Aufbaustaffel<br />

4. Meisterschaftsspiele der A-<strong>Juniorinnen</strong><br />

5. Meisterschaftsspiele der B-<strong>Juniorinnen</strong><br />

6. Meisterschaftsspiele der C-<strong>Juniorinnen</strong><br />

7. Meisterschaftsspiele der D-<strong>Juniorinnen</strong><br />

8. Meisterschaftsspiele der E-<strong>Juniorinnen</strong><br />

9. Kreispokalspiele der <strong>Frauen</strong>mannschaften<br />

10 Pokalspiele der <strong>Frauen</strong>-Aufbaumannschaften<br />

11. Pokalspiele der <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften<br />

12. Hallenmeisterschaft der <strong>Frauen</strong>- und <strong>Juniorinnen</strong><br />

C. FREUNDSCHAFTSSPIELE<br />

1. Schiedsrichteranforderung und Anmeldung<br />

2. Spiele gegen Mannschaften aus dem DFB-u. BSVN-Bereich<br />

3. Spiele gegen ausländische Mannschaften<br />

4. Spiele gegen Nichtvereinsmannschaften<br />

5. Vereinspokalturniere<br />

6. Spielberichte<br />

1<br />

Die Änderungen für das Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> sind kursiv und gelb unterlegt<br />

1


A. A L L G E M E I N E S<br />

Maßgebend für die Durchführung der Spiele im NFV- Kreis Hannover-Land sind die<br />

Verbandssatzung und die dazu gehörenden Ordnungen und diese <strong>Ausschreibung</strong>.<br />

2<br />

1.Sportinformationssystem DFBnet<br />

Ab dem Spieljahr 2010/<strong>2011</strong> wird die Nachrichtenübermittlung <strong>Frauen</strong> Kreisliga, <strong>Frauen</strong> 7er und<br />

<strong>Juniorinnen</strong> nur noch über das DFBnet-Postfach geführt. Die Vereine werden verpflichtet,<br />

mindestens zweimal pro Woche (Dienstag und Freitag), das DFBnet- Postfach (Postfach in<br />

der geschlossenen Benutzergruppe) einzusehen. Weitere Hinweise unter Spielverlegungen und<br />

Meldung von Spielergebnissen.<br />

2.Mannschaftsbeiträge<br />

1. Nach § 12 (2b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete<br />

Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag.<br />

2. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag.<br />

3. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb einer<br />

gesetzten Frist zu zahlen.<br />

3. Platzbau<br />

1. Für die ordnungsgemäße Platzherrichtung ist der Platzverein verantwortlich (§ 22, § 23, § 28<br />

SPO). Aus Sicherheitsgründen müssen alle Tore (auch tragbare) fest im Boden verankert<br />

sein (Regel 1 Abs.6).<br />

Kunstrasen- und Hartplätze sind als Spielfelder zugelassen.<br />

Die Gastmannschaft hat sich auf das Spielen, auf einem Kunstrasen- bzw. auf den Hartplatz<br />

einzustellen. Dazu gehört insbesondere entsprechendes Schuhmaterial. Vereine mit solchen<br />

Plätzen werden vor Beginn der Spielserie auf der Homepage und in den Amtlichen Mitteilung<br />

bekannt gegeben.<br />

2. Der Platzverein hat dem Schiedsrichter mindestens 15 Minuten vor dem Spiel das Spielformular<br />

mit namentlicher Aufführung beider Mannschaften (in Druckschrift) Zu- und Vornamen,<br />

Geburtsdaten, Pass- und Spielnummer ausgeschrieben und einen ausreichend frankierten<br />

Briefumschlag mit der Anschrift des zuständigen Staffelleiters zu übergeben. Die Vereine sind dafür<br />

verantwortlich, dass alle Spielerinnen ( auch die schon bekannten Auswechselspielerinnen ) vor<br />

Beginn auf dem Spielbericht aufgeführt werden. Spielerinnen, deren Pässe nicht vorhanden sind,<br />

müssen auf der Rückseite des Spielberichtes die Richtigkeit der Angaben zu ihrer Person durch<br />

Unterschrift bestätigen. Vor dem Spiel noch nicht bekannte Auswechselspielerinnen sind<br />

unmittelbar nach Spielschluss durch den Verein in den Spielberichtsbogen einzutragen.<br />

Spieler, die nicht eingesetzt werden, müssen unbedingt nach Spielschluss vom Schiedsrichter<br />

gestrichen werden.<br />

Die entsprechenden Pässe sind dem Schiedsrichter unaufgefordert vorzulegen. Die Lichtbilder<br />

auf den Spielerpässen müssen zeitgerecht sein und die Inhaberin erkennen lassen können (<br />

Kinderpassbilder müssen ersetzt werden ).<br />

Eine Pass- (Vergleich Spielerpass – Spielerin ( Gesichtskontrolle )) und Schmuckkontrolle<br />

ist vor dem Spiel in allen Klassen durchzuführen.<br />

In der Spalte Werbung ist unbedingt der jeweilige Werbepartner oder die Verneinung<br />

einzutragen. Ebenso sind die Spesen und Fahrkosten dem Schiedsrichter unaufgefordert<br />

auszuhändigen.<br />

3. Pflichtspiele dürfen unter Flutlicht nur dann ausgetragen werden, wenn die beiden beteiligten<br />

Vereine mindestens 8 Tage vor dem Spieltermin schriftlich dem zuständigen Staffelleiter ihre<br />

Zustimmung übermittelt haben. Es bleibt den Vereinen überlassen, sich vor Abgabe der<br />

Einverständniserklärung von der Qualität der Flutlichtanlage zu überzeugen. Spätere<br />

Einwendungen sind ausgeschlossen. Über die Inbetriebnahme während des Spiels bei vorzeitig<br />

einsetzender Dunkelheit entscheidet allein der Schiedsrichter.<br />

2


3<br />

4. Kann der Platzverein seinen Platz in der 1.Halbserie (durch häufige, wie Witterungsbedingten<br />

Spielausfällen) nicht stellen, behält sich der Spielausschuss vor, auch unter Fristverkürzung ohne<br />

zeitliche Einschränkung gem. § 27(5) der SPO, dass Heimrecht zutauschen (§ 23(3) SPO).<br />

5. Kann auf Grund von Witterungseinflüssen auf einem Platz an einem Tag nur ein Spiel<br />

ausgetragen werden, so ist nach Anhang 4 SPO zu verfahren.<br />

4. Spielkleidung<br />

1. Treten Mannschaften in gleicher Spielkleidung an, so hat die Heimmannschaft die<br />

Spieltracht zu wechseln.<br />

2. Die Mannschaften der <strong>Frauen</strong> (Kreisliga u. Kreisklasse) sind verpflichtet mit<br />

Rückennummern anzutreten. Die Rückennummern müssen mit den Eintragungen im Spielbericht<br />

übereinstimmen.<br />

3. Die Spielführerin einer Mannschaft muss durch eine Armbinde kenntlich gemacht werden.<br />

4. Werbung auf Spielkleidung ist nach den DFB-Bestimmungen genehmigungspflichtig und muss<br />

beim Vorstand bis zum 20.08. für das laufende Spieljahr beantragt werden. Zurzeit beim<br />

stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

Spk. Herbert Bock, Heckenweg 9, 30938 Burgwedel<br />

Die Genehmigungen gelten jeweils für das laufende Spieljahr (1.7. - 30.6.). Spielen ohne<br />

Genehmigung wird mit einer Verwaltungsstrafe belegt.<br />

5. Spielbeginn<br />

1. Alle Mannschaften sollen möglichst 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn am Spielort<br />

sein.<br />

2. Verzögert sich der Spielbeginn aus irgendeinem Grunde, so wird für die beteiligten<br />

Mannschaften und den Schiedsrichter eine Wartezeit von 45 Minuten festgelegt (§ 36 SPO).<br />

6. Spielverlegungen<br />

1. Spielverlegungen der <strong>Frauen</strong> Kreisliga, <strong>Frauen</strong> 7er und <strong>Juniorinnen</strong> werden nur noch über<br />

das DFBnet-Postfach abgewickelt. Bei Verlegung von Pflichtspielen in den beiden Klassen sind die<br />

Antragsteller verpflichtet, mindestens 10 Tage vor dem Spieltag dieses beim zuständigen<br />

Staffelleiter über das E-Mailsystem im DFBnet zu beantragen. Eine Verlegung erfolgt nur mit der<br />

im E-Mailsystem vorliegenden Zustimmung des Gegners. Die verbindliche Benachrichtigung<br />

aller Beteiligten der genehmigten Spielverlegung erfolgt ebenfalls nur über das E-Mailsystem<br />

(siehe § 27 der Spielordnung).<br />

2. Der beantragende Verein trägt die Verwaltungskosten in der Höhe von 10,-€.<br />

3. Spiele können nur vorverlegt werden.<br />

7. Spieltage<br />

1. Den Seniorenmannschaften ist der Sonntag als Spieltag vorbehalten, wobei für die Kreisliga und<br />

die Kreisklasse 1-4 der Sonntagnachmittag und für die Altherren der Sonntagvormittag(Anstoßzeit<br />

9.00 Uhr) vorgesehen sind. Sollten andere Termine vereinsseitig gewünscht werden, so kann<br />

denen nur entsprochen werden, wenn dadurch der Jugendspielbetrieb nicht behindert wird. Für<br />

Spiele der <strong>Juniorinnen</strong> ist bei einer vorhandenen Flutlichtanlage auf Wunsch der<br />

Donnerstag und Freitag, sonst der Samstagnachmittag und Sonntagvormittag vorgesehen. Für<br />

<strong>Frauen</strong>spiele ist der Samstagnachmittag und der Sonntagvormittag vorgesehen.<br />

2. Vereine, bei denen sich Spielausfälle häufen, müssen damit rechnen, dass für sie<br />

Meisterschafts- und Pokalspiele auch an Feier- und Wochentagen angesetzt werden.<br />

3. Der Spielausschuss behält sich das Recht vor, in dringenden Fällen eine kürzere Frist als 7 Tage<br />

für Spielansetzungen und Spielverlegungen in Anspruch zu nehmen.<br />

4. Grundsätzlich ist der Rahmenspielplan zu beachten. Sollten auf Grund einer<br />

Schlechtwettersituation geschlossene Spieltage ausfallen, so ist der Spielausschuss berechtigt,<br />

3


4<br />

diese Tage in Abänderung des Rahmenspielplanes an den letzten Spieltag anzuhängen.<br />

Notwendige Entscheidungs- und Meisterschaftsspiele verschieben sich dann entsprechend.<br />

5. Kann ein Spiel durch Verschulden eines Vereins nicht ausgetragen werden, so sind dem<br />

angereisten Schiedsrichter und ggf. den angereisten Linienrichtern vom gastgebenden Verein die<br />

Hälfte der ihnen zustehenden Spesen und die vollen Fahrkosten zu verauslagen. Der schuldige<br />

Verein hat diese Kosten innerhalb von 10 Tagen dem Verauslagenden Verein zu erstatten.<br />

8. Auswechseln von Spielerinnen<br />

1. Bei Pflichtspielen können in der <strong>Frauen</strong>-Kreisliga während eines Spiels (einschließlich etwaiger<br />

Verlängerungen) 4 Spielerinnen ausgewechselt werden. Eine ausgewechselte Spielerin darf<br />

während des Spiels nicht in ihre Mannschaft zurückkehren. Auswechselungen dürfen nur<br />

während der Spielruhe vorgenommen werden.<br />

9. Anschriftenverzeichnis<br />

1. Die im DFBnet-Meldebogen benannten Personen gelten als offizielle Vereinsvertreter. Es ist<br />

deshalb für alle Vereine verpflichtend, eine solche Person zu benennen.<br />

2. Anschrifts-, E-Mail und Telefonnummeränderungen sind unverzüglich dem Vorsitzenden des<br />

Spielausschusses und den zuständigen Staffelleiter mitzuteilen, außerdem sind die Daten im<br />

DFBnet- Meldebogen einzugeben.<br />

3. Jeder Verein muss jeweils montags von 20.00 - 21.30 Uhr unter der im DFBnet-Meldebogen<br />

angegebenen Rufnummer erreichbar sein.<br />

10. Rechtsprechung<br />

1. Zuständig für die Rechtsprechung ist das Kreissportgericht. Auf die Bestimmungen der Rechts-u.<br />

Verfahrensordnung (RuVo), insbesondere die § 14-19 wird verwiesen.<br />

2. Bei Feldverweisen sind Anträge auf mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht innerhalb von<br />

3 Tagen dem Sportgericht zu melden. Andernfalls wird nach § 41 RO verfahren.<br />

3. Bestrafungen, die der Spielausschuss vornimmt, werden den Vereinen durch Einzelbescheide<br />

bzw. formlos durch die "Amtlichen Mitteilungen" verkündet.<br />

4. Als Rechtsbehelf gegen die Entscheidungen des Spielausschusses ist nach § 51 SPO die<br />

Anrufung des Kreissportgerichts gemäß § 15 der Rechts- und Verfahrensordnung zulässig.<br />

11.Schlechtwetterdienst<br />

1. Bei Unbespielbarkeit des Platzes wird auf genaue Einhaltung des § 28 SPO hingewiesen, wobei<br />

die Benachrichtigungspflicht nur gegenüber - dem Gegner und dem Schiedsrichter besteht.<br />

Die spielleitende Stelle hat das Recht, die Gründe einer solchen Absage vor Ort zu prüfen.<br />

Missbrauch dieser Absage hat eine Spielwertung gem. §37 Abs.4 zur Folge.<br />

Die Unbespielbarkeit eines Platzes muss spätestens 3 Stunden vor dem im DFBnet<br />

ausgewiesenem Spielbeginn festgestellt werden. Spätestens 3 Stunden vor Spielbeginn ist<br />

der Spielausfall in das DFBnet einzugeben, damit ist die Benachrichtigung gegenüber der<br />

Spielleitenden Stelle erfüllt.<br />

Vereine können vorzeitig Nichtantritt oder Ausfall eines Heimspieles eingeben<br />

Der Heimverein kann den eigenen Nichtantritt oder den Spielausfall bis zu 2 Tagen im<br />

Voraus eingeben. z.B.: ab Freitag für das Spiel am Sonntag oder ab Mittwoch für das Spiel<br />

am Freitag) Die vorzeitige Meldung (also bis zu 2 Tagen im Voraus) ist für Vereine nur über<br />

die Funktion „Spieldetails“ möglich, nicht direkt im Vereinsspielplan und auch nicht über<br />

Telefon und SMS. Am Tag des Spiels ist die Meldung Nichtantritt, Ausfall jederzeit möglich,<br />

dies gilt also nicht als vorzeitig, selbst wenn die Meldung ein paar Stunden vor dem Spiel<br />

erfolgt. Die Änderungen werden mit Klick auf den Button „Speichern“ aktiv.<br />

4


5<br />

2. Treten durch Nichtbeachtung der vorgenannten Punkte Fahrkosten auf, so sind diese den<br />

vergeblich angereisten Gästen anlässlich der Neuansetzung vom platzbauenden Verein in voller<br />

Höhe zu erstatten.<br />

Auch dem vergeblich angereisten Schiedsrichter sind die Kosten zu erstatten.<br />

12.Meldungen von Spielergebnissen<br />

Alle Ergebnisse von Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspielen sind meldepflichtig.<br />

Bei Punkt- und Pokalspielen sind die gastgebenden Vereine aller im Kreis spielenden<br />

Mannschaften (alle Klassen) verpflichtet, das Spielergebnis, Nichtantreten, Abbruch und<br />

Spielausfälle unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende , ausgehend von der<br />

Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden, siehe § 27 SPO.<br />

--- Meldeschluss am Sonntag um 17.30 Uhr.<br />

Fehlende Meldungen von Ergebnissen, Nichtantreten und Spielausfällen werden mit einer<br />

Ordnungsgebühr von 15,-€ pro Ergebnis erhoben.<br />

13.Spielzeiten<br />

1. Für Pflichtspiele sind nachfolgende Spielzeiten verbindlich:<br />

a) <strong>Frauen</strong> 2 x 45 Minuten<br />

b) <strong>Frauen</strong>-Aufbaustaffel 2 x 45 Minuten<br />

c) <strong>Juniorinnen</strong> A 2 x 45 Minuten<br />

d) <strong>Juniorinnen</strong> B 2 x 40 Minuten<br />

e) <strong>Juniorinnen</strong> C 2 x 35 Minuten<br />

e) <strong>Juniorinnen</strong> D (U12) 2 x 30 Minuten<br />

e) <strong>Juniorinnen</strong> E (U10) 2 x 25 Minuten<br />

2. Folgende Spielverlängerungen für Entscheidungsspiele werden festgelegt:<br />

a) <strong>Frauen</strong> 2 x 15 Minuten<br />

14.Entscheidungs-,Pokal- und Wiederholungsspiele<br />

1. Bei der Durchführung von Entscheidungsspielen ist grundsätzlich nach § 33 SPO zu verfahren.<br />

Für Pokalspiele wird festgelegt, dass bei unentschiedenen Ausgang nach der regulären Spielzeit<br />

der Sieger durch Elfmeterschießen ((bei 7er Mannschaften Achtmeter) siehe Vorgehensweise<br />

zur Ermittlung eines Siegers, in den DFB Fußball Regeln)) zu ermitteln ist (ohne<br />

Verlängerung). Eine Wiederholung des Spieles wird hiermit ausgeschlossen. Nur das<br />

Pokalendspiel der <strong>Frauen</strong> wird bei unentschieden in der regulären Spielzeit verlängert.<br />

2. Kommen für Entscheidungsspiele mehr als 2 Mannschaften in Frage, so entscheidet das Los,<br />

welche Vereine zuerst anzutreten haben.<br />

3. Alle an Pflichtspielen beteiligten Vereine sind verpflichtet, für die Durchführung von<br />

Entscheidungsspielen und Pokalspielen nach Maßgabe des Kreisspielausschusses ihren Platz zu<br />

Verfügung zu stellen. Hierbei müssen gegebenenfalls auch Privatspiele zurücktreten.<br />

4. Die Abrechnung aller Entscheidungs-, Pokal- und Wiederholungsspiele hat nach folgendem<br />

Muster zu geschehen:<br />

a)Kreispokal-, Entscheidungs- und Wiederholungsspiele:<br />

Bruttoeinnahme<br />

- 15%, mindestens 30,-€, für Platzbau<br />

- Schiedsrichter- und Schiedsrichterassistentenkosten<br />

- Fahrkosten für die Gastmannschaft<br />

(je gefahrenen Kilometer 0,75 €; Hin- und Rückfahrt)<br />

Vom Restbetrag erhalten die beiden Vereine je die Hälfte.<br />

Übersteigen die Kosten die Bruttoeinnahme, so ist der Fehlbetrag von beiden Vereinen zu<br />

gleichen Teilen zu tragen. Wird in beiderseitigem Einvernehmen bei Kreispokalspielen der<br />

<strong>Frauen</strong> keine Platzkassierung vorgenommen ( oder es wird nicht auf einen neutralen Platz<br />

5


6<br />

gespielt), so hat die Heimmannschaft die Kosten für den Platzbau, für die Gäste entfällt die<br />

Erstattung von Reisekosten und die Schiedsrichterkosten werden von beiden Vereinen zur Hälfte<br />

getragen.<br />

15.Schiedsrichterassistent<br />

Zu allen Spielen, zu denen nicht verbandsseitig neutrale Schiedsrichterassistenten angesetzt<br />

werden, haben die beteiligten Vereine je einen geeigneten Schiedsrichterassistenten zu stellen.<br />

16.Spielleitung bei Nichtantreten von Schiedsrichtern<br />

1. Die Verfahrensweise ist im § 30 SPO zu entnehmen.<br />

2. Darüber hinaus wird festgelegt, dass beide Vereine sich auf einen Sportsfreund einigen<br />

müssen, letztlich ist der platzbauende Verein verpflichtet, einen geeigneten Sportsfreund für die<br />

Leitung des Spieles zu stellen. Das Spiel muss durchgeführt werden.<br />

3. Nicht ausgetragene Spiele haben Bestrafung des schuldigen Vereins zur Folge.<br />

4. Die gleiche Verfahrensweise gilt auch bei einer Verletzung des Schiedsrichters während eines<br />

Spieles.<br />

17.Doppelansetzungen von Pflichtspielen<br />

1. Bei Ansetzungen von Pflichtspielen jeglicher Art sind die platzbauenden Vereine verpflichtet,<br />

sofort zu prüfen, ob zeitliche Überschneidungen mit anderen Pflichtspielen gegeben sind. Bei<br />

Überschneidungen sind innerhalb von 3 Tagen die zuständigen Staffelleiter hierüber zu<br />

informieren. Dieses gilt auch für Überschneidungen von Jugend-, <strong>Frauen</strong>-, <strong>Juniorinnen</strong>- und<br />

Herrenspielen.<br />

2. Freundschaftsspiele müssen grundsätzlich Pflichtspielen weichen<br />

3. Sollte es trotzdem noch zu Spielausfällen wegen Doppelansetzungen kommen, gehen alle<br />

entstehenden Kosten zu Lasten des platzbauenden Vereins.<br />

18.Spielwertungen<br />

Die Wertungen von Pflichtspielen ist in der Spielordnung in den § 31, 32, 37 und 38 geregelt. Bei<br />

Spielwertungen nach § 38 SPO wird bei Feststellung der Torwertung nach § 37(Abs. 4) der SPO<br />

verfahren.<br />

19.Amtliche Mitteilungen<br />

1. Durch die Amtlichen Mitteilungen werden allen Vereinen verbindliche Informationen gegeben, die<br />

oft eine Terminabhängigkeit beinhalten. Aus diesem Grunde ist jeder Verein verpflichtet, Eingang<br />

und Vollständigkeit der Amtlichen Mitteilungen zu überwachen. Die Amtlichen Mitteilungen<br />

werden den Vereinen mit E-Mail zugesandt.<br />

2. Die Vollständigkeit kann durch die Nummerierung der Seiten überprüft werden. Fehlende Seiten<br />

sind umgehend beim Schriftführer des Kreises abzufordern.<br />

20. Überprüfen von Spielberechtigungen<br />

1. Überprüfung der Spielberechtigung von Spielerinnen ($10 SPO) werden nur in schriftlicher Form<br />

(Name, Passnummer) bearbeitet. Ist der Antrag unbegründet so wird eine Verwaltungsgebühr von<br />

5,-€ pro Spieler(-in) erhoben.<br />

21. Schiedsrichter<br />

1. Jeder Verein hat für die vom ihm gemeldeten <strong>Frauen</strong>mannschaft (ausgenommen 7 er <strong>Frauen</strong><br />

und <strong>Juniorinnen</strong>) je einen geeigneten Schiedsrichter (-rin) zu stellen. Meldet ein Verein mehr<br />

6


7<br />

Mannschaften als geeignete Schiedsrichter (-rin), so wird pro fehlenden Schiedsrichter (-rin) für<br />

das Spieljahr eine Verwaltungsstrafe erhoben.<br />

2. Der Vorstand behält sich vor, für fehlende Schiedsrichter (-rin) nach § 11 SPO eine<br />

entsprechende Zahl von Mannschaften vom Spielverkehr auszuschließen.<br />

22.Spielgemeinschaften<br />

1. Nach der Spielordnung § 18a kann der Kreisspielausschuss Spielgemeinschaften im <strong>Frauen</strong>-<br />

<strong>Juniorinnen</strong>bereich zulassen (siehe SPO Anhang 1)<br />

2. der Spielausschuss genehmigt solche Spielgemeinschaften immer nur für ein Jahr.<br />

3. Die Spielerinnen für die Spielgemeinschaften müssen namentlich genannt werden. Andere<br />

Spielerinnen dürfen nicht eingesetzt werden.<br />

4. Der Aufstieg in den Bezirk ist möglich.<br />

5. Die Spielerinnen verlieren nicht die Spielerlaubnis für ihren Verein<br />

6. Spielerinnen die sich in Mannschaften ihres Stammvereins festgespielt haben (§10 SPO),<br />

verlieren für die Dauer des Freiwerdens die Spielberechtigung für die Spielgemeinschaft.<br />

24. Zweitspielrecht<br />

1.siehe Anhang 1 SPO , Ergänzung der Spielordnung für den <strong>Frauen</strong>- und<br />

<strong>Juniorinnen</strong>fußball.<br />

Der Antrag auf das Zweitspielrecht für <strong>Juniorinnen</strong> ist an Kreismädchenreferentin<br />

Marion Demann zu richten.<br />

-Antragsvordruck Kreis-Homepage/<strong>Frauen</strong> und Mädchen<br />

B. F R A U E N- und J U N I O R I N N E N S P I E L B E T R I E B<br />

1. Allgemeines<br />

1. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der <strong>Frauen</strong>fußballspiele auch die Ausführungen unter<br />

Punkt A. dieser <strong>Ausschreibung</strong> mit folgenden Ergänzungen und Änderungen.<br />

2. An <strong>Frauen</strong>spielen können nur Spielerinnen teilnehmen, die Mitglieder in NFV- Vereinen sind und<br />

für die ein Spielerinnenpass mit Spielerlaubnis der NFV- Passstelle vorliegt.<br />

3. Für <strong>Frauen</strong>fußballspiele sind Fußbälle der Größe 5 zu benutzen. Der Angriff auf die Torhüterin<br />

im Torraum ist nicht gestattet. Der Gebrauch der Hände zum Schutz des Körpers ist erlaubt, wenn<br />

unter Beachtung der Fußballregeln die Hände nicht zum Ball gehen, sondern der Ball zur Hand<br />

geht.<br />

4. Der Platzverein hat dem Gastverein eine einwandfreie, verschließbare oder unter Aufsicht<br />

stehende Gelegenheit zum Umkleiden und Duschen zu bieten.<br />

5. In <strong>Frauen</strong>mannschaften können ausschließlich B-<strong>Juniorinnen</strong> des älteren Jahrgangs eingesetzt<br />

werden. Ausnahme siehe Anhang 1 SPO § 1.<br />

Spielen lassen von Spielerinnen die keine Spielerlaubnis für <strong>Frauen</strong>mannschaften besitzen oder<br />

nicht im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind, zieht Bestrafung und Punktverlust nach sich,<br />

ausgenommen sind Spielerinnen nach Anhang 1 der SPO § 2<br />

6. In Vereinen, die neben <strong>Frauen</strong>- auch <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften gemeldet haben, können<br />

Spielerinnen auch wahlweise, unter Berücksichtigung des Alters in <strong>Frauen</strong>- und<br />

<strong>Juniorinnen</strong>mannschaften spielen, ohne dass sie sich Festspielen außer, Mannschaften spielen in<br />

der Bundes-, Ober- oder Niedersachsenliga. Sie dürfen aber an einem Tag nur ein Spiel<br />

absolvieren.<br />

7


8<br />

7. Ein Verein, der mindestens eine Spielerin für eine Auswahlmaßnahme abstellen muss, hat das<br />

Recht, die Absetzung eines für ihn zum gleichen Zeitpunkt angesetzten Pflichtspieles zu verlangen.<br />

Macht er von diesem Recht nicht innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Einladung Gebrauch, so hat<br />

er keinen Anspruch auf Wiederholung des Spieles (§§ 42 und 45 SPO).<br />

8. Jede <strong>Frauen</strong>- und <strong>Juniorinnen</strong>mannschaft sollte eine weibliche Betreuung haben.<br />

9. Ein gebrauchsfähiger Sanitätsverbandskasten hat unbedingt zur Verfügung zu stehen.<br />

10. In Spielklassen in denen mit dem „Norwegermodel gespielt sind Hinweise<br />

zu den Durchführungsbestimmungen Mädchenfußball<br />

„Norweger Modell“ unbedingt zu beachten.<br />

Besonderheiten des „Norwegermodels“:<br />

Das „Norweger Modell“ bedeutet, dass die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der<br />

Anzahl ihrer Spielerinnen vor Beginn der Rundenspiele melden. Es können:<br />

7-er, 9-er und 11-er Mannschaften (D- bis A-<strong>Juniorinnen</strong> & <strong>Frauen</strong> Kreisklasse)<br />

gemeldet werden. In den Spielplänen sind die Mannschaftsgrößen aufgelistet z.B.<br />

SV Musterhausen (9er). Muss nun ein Verein, der eine 11-er Mannschaft gemeldet hat,<br />

gegen einen Verein mit einer 9-er Mannschaft antreten, wird 9: 9 gespielt.<br />

Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. Entsprechendes gilt für<br />

die 7er Mannschaften.<br />

Es ist nicht gestattet, von Spiel zu Spiel die Mannschaftsgröße zu ändern.<br />

Entscheidend ist die gemeldete Mannschaftsgröße zu Beginn der Saison<br />

bzw. Rückserie.<br />

Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des NFV, sowie den<br />

nachstehenden Regelungen. Für die Durchführung sind die Staffelleiter zuständig.<br />

Vereine und zuständige Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die Regelungen sachkundig<br />

zu machen und diese zu beachten.<br />

Hierzu ergänzend sind folgende Punkte zu beachten:<br />

Angedachte Spielfeldgrößen:<br />

-Die 11er- Mannschaften spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen<br />

Platzmaßen.<br />

-Die 9er-Mannschaften spielen zwischen beiden Strafräumen über die gesamte Breite.<br />

Die 5 x 2-Meter-Tore werden jeweils mittig auf die Strafraumlinie gestellt. Der Eckstoß wird<br />

kurz ausgeführt (siehe Anhang 1 der JO).<br />

-Die 7er-Mannschaften (<strong>Juniorinnen</strong>) Spielfeldgröße ca. 70 m x 35 m<br />

Die Strafraumbegrenzung wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus<br />

(gedanklich)<br />

verlängert. Die zweite Längsbegrenzung stellt die Mittellinie dar. Die beiden Tore<br />

werden mittig auf den ursprünglichen Seitenlinien platziert (siehe Anhang 1 der JO).<br />

Ansonsten gelten die Durchführungsbestimmungen der einzelnen Altersklassen.<br />

2. Meisterschaftsspiele der <strong>Frauen</strong>-Kreisliga<br />

1. Die beiden Staffelmeister steigen in die Bezirksliga auf, soweit sie aufstiegsberechtigt sind.<br />

Verzichtet einer der Staffelmeister auf den Aufstieg, so spielt er im Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> in der<br />

Aufbaustaffel (1.Kreisklasse). In diesem Fall ist der Tabellenzweiten der Kreisligastaffel<br />

aufstiegsberechtigt.<br />

3. Meisterschaftsspiele der <strong>Frauen</strong>-Aufbaustaffel (1.Kreisklasse)<br />

8


9<br />

1. Ausgespielt wird der Staffelmeister <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> weitere Berechtigungen sind mit der Meisterschaft<br />

nicht verbunden. Diese Spielgruppe dient dem Aufbau von <strong>Frauen</strong>mannschaften, die möglichst<br />

schnell der <strong>Frauen</strong>-Kreisliga eingegliedert werden sollen.<br />

2. a)Gespielt wird mit 7er Mannschaften auf Kleinfeld mit Kleinfeldtoren (5 x 2 m). Die Länge des<br />

Kleinfeldes beträgt max. 75 mindestens 65 Meter, die Breite max. 55 mindestens 40 Meter. Die<br />

Strafstoßmarken müssen 8 Meter von den Toren entfernt sein. Die Abmessungen für die<br />

Strafräume betragen 12 Meter. (Aufbau siehe Anhang)<br />

b)Je Spiel können bei 7er und 9er Mannschaften bis zu 4 Auswechselspielerinnen eingesetzt<br />

werden. Auswechselungen dürfen nur während der Spielruhe vorgenommen werden, wobei auch<br />

ausgewechselte Spielerinnen wieder eingesetzt werden können.<br />

c)Eine 7er Mannschaft gilt als angetreten, wenn zum Spielbeginn mindestens 5 Spielerinnen<br />

anwesend sind.<br />

3. Der Spielball soll die Größe 5 haben.<br />

4. Bei der Ausführung eines direkten oder indirekten Freistoß müssen die Spielerinnen 6 m vom<br />

Ball entfernt sein.<br />

5. Bei weiteren <strong>Frauen</strong>- und /oder <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften in einem Verein, ist die 7er<br />

Mannschaft immer die unterste Mannschaft, so das die Regelung des § 10 SPO (Festspielen)<br />

wirksam wird.<br />

6. Die Schiedsrichter werden von den Platzvereinen gestellt. Diese Vereine haben die Pflicht, die<br />

Schiedsrichter rechtzeitig über die Besonderheiten dieser <strong>Ausschreibung</strong> für gemischte<br />

Mannschaften zu informieren. Es dürfen nur anerkannte Schiedsrichter diese Spiele leiten. Die<br />

Vereine sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Spielberichte innerhalb 3 Tagen der<br />

spielleitenden Stelle zu gesandt werden.<br />

7. Die Mannschaftsführerinnen haben das Recht, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft<br />

zu überprüfen.<br />

8. Zuständiges Sportgericht ist das Herren/<strong>Frauen</strong>-Sportgericht.<br />

4. Meisterschaftsspiele der A-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. An <strong>Juniorinnen</strong>fußballspielen dürfen nur <strong>Juniorinnen</strong> teilnehmen, die das 18.Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben (Stichtag 01.01.93).<br />

Am Spielbetrieb der A-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften<br />

teilnehmen, die Spielerinnen mit 18 Jahren einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu<br />

stellen. Voraussetzung ist: Die Anzahl der eingesetzten älteren Spielerinnen ist auf 2<br />

begrenzt.<br />

Und sonst gilt Punkt B 5.5a – B 5.10<br />

5. Meisterschaftsspiele der B-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Auf- und Abstieg B-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisliga<br />

Aufstieg in die Bezirksliga (1. Evtl. auch 2.)<br />

Durch Auf- und Abstieg im Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> soll im Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> die Kreisliga folgende<br />

Mannschaftszahlen aufweisen:<br />

Kreisliga 10 Mannschaften<br />

Hieraus ergibt sich für das Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> folgender Auf- und Abstiegsmodus:<br />

2.Aufstieg<br />

a) Die Staffelmeister der Zwei Staffeln 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf.<br />

b) Ein Verzicht auf den Aufstieg wird ausgeschlossen.<br />

9


10<br />

c) Ist eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt, so tritt an ihre Stelle die nächst<br />

aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Staffel<br />

3. Abstieg<br />

a)-Aus der Kreisliga steigen die Tabellen 9ten und 10ten ab.<br />

4. An <strong>Juniorinnen</strong>fußballspielen dürfen nur <strong>Juniorinnen</strong> teilnehmen, die das 16.Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben (Stichtag 01.01.95).<br />

Am Spielbetrieb der B-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen,<br />

die ältere Spielerinnen einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung: Die<br />

Anzahl der älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt, es dürfen nur Spielerinnen des jüngeren<br />

Jahrgangs der nächst höheren Altersstufe eingesetzt werden.<br />

Dies gilt aber nur in den Kreisklassen.<br />

5.) In der Kreisliga wird auf Kleinfeld mit 7er Mannschaften gespielt, (Aufbau siehe Punkt<br />

B.3.2 dieser <strong>Ausschreibung</strong>).<br />

Je Spiel können bei 7er und 9 er Mannschaften bis zu 4 Auswechselspielerinnen eingesetzt<br />

werden. Auswechselungen dürfen nur während der Spielruhe vorgenommen werden, wobei<br />

auch ausgewechselte Spielerinnen wieder eingesetzt werden können.<br />

a)In der Kreisklasse wird auf Kleinfeld mit 7er Mannschaften gespielt, (Aufbau siehe Punkt B.3.2<br />

dieser <strong>Ausschreibung</strong>).<br />

b)Je Spiel können bei 7er und 9er Mannschaften(Kreisklassen) bis zu 4 Auswechselspielerinnen<br />

eingesetzt werden. Auswechselungen dürfen nur während der Spielruhe vorgenommen werden,<br />

wobei auch ausgewechselte Spielerinnen wieder eingesetzt werden können.<br />

c.)Eine 7er Mannschaft gilt als angetreten, wenn zum Spielbeginn mindestens 5 Spielerinnen<br />

anwesend sind.<br />

6. Der Spielball soll die Größe 5 haben, siehe Anhang 1 §4 der Spielordnung.<br />

7. Bei der Ausführung eines direkten oder indirekten Freistoß müssen die Spielerinnen 6 m vom<br />

Ball entfernt sein.<br />

8. Die Schiedsrichter werden von den Platzvereinen gestellt. Diese Vereine haben die Pflicht, die<br />

Schiedsrichter rechtzeitig über die Besonderheiten dieser <strong>Ausschreibung</strong> für<br />

<strong>Juniorinnen</strong>mannschaften zu informieren. Es sollten nur anerkannte Schiedsrichter diese Spiele<br />

leiten. Die Vereine sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Spielberichte innerhalb 3 Tagen der<br />

spielleitenden Stelle zu gesandt werden.<br />

9 Die Mannschaftsführerinnen haben das Recht, die Spielerpässe der gegnerischen Mannschaft zu<br />

überprüfen.<br />

10. Zuständiges Sportgericht ist das Herren/Jugend-Sportgericht.<br />

6. Meisterschaftsspiele der C-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Auf- und Abstieg C-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisliga<br />

Durch Auf- und Abstieg soll im Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> die Kreisliga folgende Mannschaftszahlen<br />

aufweisen:<br />

Kreisliga Staffel 1 10 Mannschaften<br />

Hieraus ergibt sich für das Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> folgender Auf- und Abstiegsmodus:<br />

2.Aufstieg<br />

a) Die Staffelmeister der drei Staffeln 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf.<br />

b) Ein Verzicht auf den Aufstieg wird ausgeschlossen.<br />

10


11<br />

c) Ist eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt, so tritt an ihre Stelle die nächst<br />

aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Staffel<br />

3. Abstieg<br />

a)-Aus der Kreisliga steigen die Tabellen 8ten-, 9ten- und 10ten ab.<br />

2. An <strong>Juniorinnen</strong>fußballspielen dürfen nur <strong>Juniorinnen</strong> teilnehmen, die das 15.Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben (Stichtag 01.01.97).<br />

Und sonst gilt Punkt B 5.5a – B 5.10<br />

Am Spielbetrieb der C-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen, die<br />

ältere Spielerinnen einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung: Die Anzahl<br />

der älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt, es dürfen nur Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs der<br />

nächst höheren Altersstufe eingesetzt werden.<br />

Dies gilt aber nur in den Kreisklassen.<br />

7. Meisterschaftsspiele der D-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Auf- und Abstieg D-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisliga<br />

Durch Auf- und Abstieg soll im Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> die Kreisliga folgende Mannschaftszahlen<br />

aufweisen:<br />

Kreisliga 10 Mannschaften<br />

Hieraus ergibt sich für das Spieljahr <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong> folgender Auf- und Abstiegsmodus:<br />

2. Aufstieg<br />

a) Die Staffelmeister der zwei Staffeln 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf.<br />

b) Ein Verzicht auf den Aufstieg wird ausgeschlossen.<br />

c) Ist eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt, so tritt an ihre Stelle die nächst<br />

aufstiegsberechtigte Mannschaft dieser Staffel<br />

3. Abstieg<br />

a)-Aus der Kreisliga steigen die Tabellen 9ten und 10ten ab.<br />

An <strong>Juniorinnen</strong>fußballspielen dürfen nur <strong>Juniorinnen</strong> teilnehmen, die das 13.Lebensjahr noch nicht<br />

vollendet haben (Stichtag 01.01.1999).<br />

Am Spielbetrieb der D-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen, die<br />

ältere Spielerinnen einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung: Die Anzahl<br />

der älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt, es dürfen nur Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs der<br />

nächst höheren Altersstufe eingesetzt werden.<br />

Dies gilt aber nur in den Kreisklassen.<br />

Spielfeld- und Ballgrößen siehe Anhang 1 der Jugendordnung<br />

Und sonst gilt Punkt B 5.5b – B 5.10<br />

Am Spielbetrieb der D-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen, die<br />

Spielerinnen mit 13 Jahren einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung ist:<br />

Die Anzahl der eingesetzten älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt.<br />

8. Meisterschaftsspiele der E-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Ausgespielt werden die Staffelmeister <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong>.<br />

2. An <strong>Juniorinnen</strong>fußballspielen dürfen nur <strong>Juniorinnen</strong> teilnehmen, die das 11.Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben (Stichtag 01.01.2000).<br />

11


12<br />

Am Spielbetrieb der E-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen, die<br />

ältere Spielerinnen einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung: Die Anzahl<br />

der älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt, es dürfen nur Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs der<br />

nächst höheren Altersstufe eingesetzt werden.<br />

Dies gilt aber nur in den Kreisklassen.<br />

Spielfeld- und Ballgrößen siehe Anhang 1 der Jugendordnung<br />

Und sonst gilt Punkt B 5.5b – B 5.10<br />

Am Spielbetrieb der E-<strong>Juniorinnen</strong> können ohne Punktwertung auch Mannschaften teilnehmen, die<br />

Spielerinnen mit 11 Jahren einsetzen müssen, um eine Mannschaft zu stellen. Voraussetzung ist:<br />

Die Anzahl der eingesetzten älteren Spielerinnen ist auf 2 begrenzt.<br />

Bei den Spielen der E-<strong>Juniorinnen</strong> ist die Abseits- und Rückpassregel aufgehoben.<br />

Es wird empfohlen, E-<strong>Juniorinnen</strong> nicht auf Hartplätzen spielen zu lassen<br />

9. Kreispokalspiele für <strong>Frauen</strong>mannschaften um den „Großen Wanderpokal<br />

der Firma SPORT POLCH KG Burgdorf“<br />

1. Der im Kreispokalendspiel der <strong>Frauen</strong> ermittelte Sieger ist Kreispokalgewinner 2006 und erhält<br />

dafür den „ Großen Wanderpokal der Firma Sport Polch KG Burgdorf “, sowie zum Verbleib einen<br />

Ablöser überreicht. Der Wanderpokal geht entgültig in den Besitz eines Vereines über, wenn er von<br />

diesem dreimal hintereinander oder fünfmal erspielt worden ist.<br />

2. Die Teilnahme ist für alle in der <strong>Frauen</strong>-Kreisliga spielenden 1.<strong>Frauen</strong>mannschaften Pflicht. Die<br />

Teilnahme von Mannschaften aus der Aufbaustaffel ist nur für 11er Mannschaften möglich, die aus<br />

Vereinen kommen, in denen es keine weiteren <strong>Frauen</strong>mannschaften gibt. Bei Pokalspielen dürfen<br />

von diesen Mannschaften nur Spielerinnen eingesetzt werden, die das 13.Lebensjahr vollendet<br />

haben.<br />

3. Bei der Auslosung zuerst ausgeloste Vereine haben grundsätzlich Heimrecht.<br />

4. Es ist ein Eintrittspreis von 3,00 € für die Vollkarte zu erheben. Der Gastverein hat sich an den<br />

Kassenkontrollen zu beteiligen. Je Mannschaft sind 20 Freikarten zu stellen.<br />

5. Die Abrechnung erfolgt nach Punkt( A.13.4.a) dieser <strong>Ausschreibung</strong>.<br />

6. Nichtantreten von Mannschaften wird mit mindestens 25,-€ bestraft. Darüber hinaus haben die<br />

Vereine, deren Mannschaft nicht angetreten ist, dem gegnerischen Verein alle Kosten, die mit dem<br />

Pokalspiel zusammenhängen, zu erstatten.<br />

7. Das Endspiel wird mit Schiedsrichter- Assistentinnen-, ten angesetzt.<br />

8. Den Schiedsrichtern ist jeweils ein Freiumschlag zu geben mit folgender Anschrift:<br />

Stephanie Pätsch, Marris-Mühlenweg 30, 31303 Burgdorf<br />

10. Pokalspiele für <strong>Frauen</strong>-7er Mannschaften<br />

1. Der im Endspiel ermittelte Sieger erhält dafür den " Wanderpokal der Firma Fleischerei<br />

Harald Knigge Gehrden". Der Wanderpokal geht endgültig in den Besitz eines Vereins über,<br />

wenn er von diesem dreimal hintereinander oder fünfmal insgesamt erspielt worden ist.<br />

2. Die Teilnahme ist für alle in der <strong>Frauen</strong>-Aufbaustaffeln spielenden Mannschaften Pflicht.<br />

3. Bei der Auslosung zuerst ausgeloste Vereine haben grundsätzlich Heimrecht.<br />

12


13<br />

4. Nichtantreten von Mannschaften wird mit mindestens 25,- € bestraft. Darüber hinaus haben die<br />

Vereine, deren Mannschaft nicht angetreten ist, dem gegnerischen Verein alle Kosten, die mit dem<br />

Pokalspiel zusammenhängen, zu erstatten.<br />

5. Das Endspiel wird mit einem neutralen Schiedsrichtern besetzt.<br />

6. Die Spielberichte sind sofort an folgende Anschrift zu senden:<br />

Stephanie Pätsch, Marris-Mühlenweg 30, 31303 Burgdorf<br />

11. Pokalspiele für B-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Der im Endspiel ermittelte Sieger erhält dafür den " Wanderpokal der Firma Rohde<br />

Fensterbau Gehrden ". Der Wanderpokal geht endgültig in den Besitz eines Vereins über, wenn<br />

er von diesem dreimal hintereinander oder fünfmal insgesamt erspielt worden ist.<br />

2. Die Teilnahme ist für alle 1. <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften Pflicht, es wird auf Kleinfeld mit 7er<br />

Mannschaften gespielt. Untere Mannschaften sind nicht teilnahmeberechtigt<br />

3. Bei der Auslosung zuerst ausgeloste Vereine haben grundsätzlich Heimrecht.<br />

4. Nichtantreten von Mannschaften wird mit mindestens 15,- € bestraft. Darüber hinaus haben die<br />

Vereine, deren Mannschaft nicht angetreten ist, dem gegnerischen Verein alle Kosten, die mit dem<br />

Pokalspiel zusammenhängen, zu erstatten.<br />

5. Die Spielberichte sind sofort an folgende Anschrift zu senden:<br />

Carsten Zapfe, Küsterstr. 7, 30519 Hannover<br />

12. Pokalspiele für C-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Der im Endspiel ermittelte Sieger erhält dafür einen „ Wanderpokal ". Der Wanderpokal geht<br />

endgültig in den Besitz eines Vereins über, wenn er von diesem dreimal hintereinander oder<br />

fünfmal insgesamt erspielt worden ist.<br />

2. Die Teilnahme ist für alle 1. <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften Pflicht, es wird auf Kleinfeld mit 7er<br />

Mannschaften gespielt. Untere Mannschaften sind nicht teilnahmeberechtigt<br />

3. Bei der Auslosung zuerst ausgeloste Vereine haben grundsätzlich Heimrecht.<br />

4. Nichtantreten von Mannschaften wird mit mindestens 15,- € bestraft. Darüber hinaus haben die<br />

Vereine, deren Mannschaft nicht angetreten ist, dem gegnerischen Verein alle Kosten, die mit dem<br />

Pokalspiel zusammenhängen, zu erstatten.<br />

5. Die Spielberichte sind sofort an folgende Anschrift zu senden:<br />

Carsten Zapfe, Küsterstr. 7, 30519 Hannover<br />

13. Pokalspiele für D-<strong>Juniorinnen</strong><br />

1. Der im Endspiel ermittelte Sieger erhält dafür einen Pokal.<br />

2. Die Teilnahme ist für alle <strong>Juniorinnen</strong>mannschaften Pflicht, es wird auf Kleinfeld mit 7er<br />

Mannschaften gespielt.<br />

3. Bei der Auslosung zuerst ausgeloste Vereine haben grundsätzlich Heimrecht.<br />

4. Nichtantreten von Mannschaften wird mit mindestens 15,- € bestraft. Darüber hinaus haben die<br />

Vereine, deren Mannschaft nicht angetreten ist, dem gegnerischen Verein alle Kosten, die mit dem<br />

Pokalspiel zusammenhängen, zu erstatten.<br />

5. Die Spielberichte sind sofort an folgende Anschrift zu senden:<br />

Stephanie Pätsch, Marris Mühlenweg 30, 31303 Burgdorf<br />

13


14. Hallenmeisterschaft der <strong>Frauen</strong> und <strong>Juniorinnen</strong><br />

Für die Hallenmeisterschaft wird eine besondere <strong>Ausschreibung</strong> erstellt.<br />

14<br />

C. F R E U N D S C H A F T S S P I E L E<br />

Alle Spiele zwischen Mannschaften zweier Vereine sind immer Freundschaftsspiele, wenn sie<br />

nicht als Pflichtspiele von der zuständigen Spielinstanz angesetzt worden sind.<br />

Der Spielausschuss bittet um strikte Beachtung der nachfolgenden §§<br />

1. Schiedsrichteranforderung und Anmeldung<br />

Alle Freundschaftsspiele sind nur noch über das EVPOSTFACH des Vereins bei „ Dirk<br />

Bierkamp“ dirk.bierkamp@nfv.evpost.de anzufordern. Die Freundschaftsspiele sind<br />

rechtzeitig, jedoch spätestens 6 Tage vor dem Spieltag, anzumelden. Schiedsrichter-<br />

Assistenten werden nur auf Wunsch der Vereine angesetzt. Sollten Vereine selbst einen<br />

Schiedsrichter stellen, so ist auch in diesem Falle eine Mitteilung über das EVPOSTFACH an<br />

dirk.bierkamp@nfv.evpost.de erforderlich. Bei Nichtanmeldung von Spielen erfolgt<br />

Bestrafung.<br />

Die Spielberichte sind an die Referentin für den <strong>Frauen</strong>spielbetrieb:<br />

Stephanie Pätsch, Marris-Mühlenweg 30, 31303 Burgdorf zusenden<br />

2. Spiele gegen Mannschaften aus dem DFB- und BSVN-Bereich,sowie<br />

Spiele gegen Bundeswehr-,Hochschul- und Polizeimannschaften und<br />

Schulmannschaften.<br />

Freundschaftsspiele gegen Mannschaften von Vereinen, die dem DFB und seinen<br />

Mitgliedsverbänden angehören, können unter Anforderung eines Schiedsrichters und dadurch<br />

gleichzeitiger Anmeldung jederzeit ausgetragen werden. Ebenfalls sind Spiele gegen dem<br />

Betriebssportverband Niedersachsen (BSVN) angeschlossene Mannschaften ohne Genehmigung<br />

statthaft. Auch für diese Spiele gelten Anmeldung durch Anforderung von Schiedsrichtern. Bei<br />

allen Spielen gegen Betriebsmannschaften liegt die Verpflichtung, die Zugehörigkeit zum BSVN zu<br />

überprüfen, bei den Vereinen. Die Anmeldung von Spielen gegen Bundeswehr-, Hochschul- und<br />

Polizeimannschaften erfolgt ebenfalls durch Anforderung eines Schiedsrichters - auch gegen<br />

Schulmannschaften.<br />

3. Spiele gegen ausländische Mannschaften<br />

Spiele mit ausländischen Mannschaften, zu Hause oder im Ausland, bedürfen nach § 11 der DFB<br />

Spielordnung der vorherigen Genehmigung des DFB und des NFV. Anträge sind rechtzeitig über<br />

den Kreisspielausschuss zu stellen. Antragsformulare können von der Homepage des NFV<br />

abgerufen werden.<br />

4. Spiele gegen Nichtvereinsmannschaften<br />

Spiele gegen Betriebsmannschaften, die nicht den BSVN angehören, gegen<br />

Prominentenmannschaften, Kneipenmannschaften, Feuerwehren, Kegelklub ,<br />

Gemeindeverwaltungen, freie Fußballvereinigungen usw. dürfen nicht ausgetragen werden.<br />

Ausnahmen in besonderen Fällen müssen über einen Antrag beim Kreisspielausschuss vorher<br />

schriftlich genehmigt werden(§ 2 SPO)<br />

5. Vereinspokalturniere<br />

Vereinspokalturniere sind genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Genehmigung ist unter Beifügung<br />

der Turnierausschreibung bis spätestens 3 Wochen vor dem ersten Turniertag einzureichen bei<br />

Referentin für Pokalspiele und Pokalturniere. Erst nach erfolgter Genehmigung werden vom KSA<br />

die Schiedsrichter angesetzt. Zur Deckung der Kosten wird ein Betrag von 10,- € erhoben. Der<br />

Rahmenspielplan ist zu beachten, angesetzte Pflichtspiele dürfen nicht behindert werden.<br />

Bei Durchführung von Hallenturnieren im Kreis Hannover-Land sind die Verbandssatzungen<br />

und die dazu gehörenden Ordnungen, die Hallenspielregeln des NFV Kreis Hannover-Land<br />

und die <strong>Ausschreibung</strong>en des Ausrichters zu beachten.<br />

14


15<br />

6. Spielberichte<br />

Von allen Freundschafts- und Pokalspielen sind Spielberichte anzufertigen. Den leitenden<br />

Schiedsrichtern sind ausreichend frankierte Umschläge mit der Anschrift des Referenten für den<br />

<strong>Frauen</strong>spielbetrieb<br />

Stephanie Pätsch, Marris-Mühlenweg 30, 31303 Burgdorf auszuhändigen.<br />

Mit der Veröffentlichung dieser <strong>Ausschreibung</strong> im Internet erhält sie Gültigkeit für das Spieljahr<br />

<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong>.<br />

Im Übrigen bleibt die Möglichkeit gegen einzelne Ausführungen dieser <strong>Ausschreibung</strong> die Anrufung<br />

des Kreissportgerichts nach § 15 der Rechts- und Verfahrensordnung zu betreiben.<br />

Lehrte, den 03.07.<strong>2011</strong> Dietmar de Haan Vorsitzender des Spielausschusses<br />

15


SPA Kreis Hannover-Land Ergänzende Regeln <strong>Frauen</strong> Kreisklasse (Norwegermodel) Saison <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Thema Teamgrösse Hinweise / Bemerkungen<br />

Spieleranzahl variabel 7 oder 9<br />

Spielberichtsbogen<br />

Auswechselspieler<br />

Spielfeldgrösse<br />

Spielfeldmarkierungen<br />

Tore<br />

Spieldauer<br />

Strafraum<br />

Ball<br />

Abseits<br />

Rückpassregel<br />

Schiedsrichter<br />

Paßpflicht<br />

SG möglich<br />

Zweitspielrecht<br />

Tabelle<br />

Freistoss<br />

Strafstoss<br />

Eckstoss<br />

Sicherheit<br />

ja<br />

4<br />

7er ca. 70 x 35 m<br />

ja<br />

2 x 45 min<br />

12x12<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

8 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

max. 11<br />

ja<br />

4<br />

ja<br />

2 x 45 min<br />

16m-Strafraum<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

11 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

am Spieltag, spät. 30 Min. vor Spielbeginn absprechen und SR<br />

informieren<br />

durch Platzverein an Staffelleiter St. Pätsch<br />

9er von Strafraum zu Strafraum, ganze Breite / 11-er Teams<br />

ges. Spielfeld / 7er eine Spiefeldhälfte des ges. Spielfeldes<br />

Linien oder Hütchenmarkierung<br />

(Tore 5 x 2 m) bewegliche Tore sichern<br />

es kann sich auch auf einen neutralen SR geeinigt werden<br />

Pflichtspiele<br />

beim Spielausschuss beantragen, D. de Haan<br />

beim Spielausschuss beantragen, M. Demann<br />

DFBnet / Ergebnismeldung / Aufstieg des Staffelmeisters<br />

Abstand 6 m, 11er 9,15 m<br />

befestigen/sichern der beweglichen Tore gegen umfallen!<br />

im übrigen gelten die Bestimmungen der SPO, der JO<br />

und die <strong>Ausschreibung</strong> des Kreises<br />

Kopie von Ergänzende Regeln <strong>Frauen</strong> (Nowegermodel).xls Stand: 26.06.<strong>2011</strong>


SPA Kreis Hannover-Land Ergänzende Regeln A-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisklasse (Norwegermodel) Saison <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Spielberichtsbogen<br />

Auswechselspieler<br />

Spielfeldgrösse<br />

Spielfeldmarkierungen<br />

Tore<br />

Spieldauer<br />

Strafraum<br />

Ball<br />

Abseits<br />

Rückpassregel<br />

Schiedsrichter<br />

Paßpflicht<br />

SG möglich<br />

Zweitspielrecht<br />

Tabelle<br />

Freistoss<br />

Strafstoss<br />

Eckstoss<br />

Sicherheit<br />

Thema Teamgrösse Hinweise / Bemerkungen<br />

Spieleranzahl variabel 7 oder 9<br />

ja<br />

4<br />

7er ca. 70 x 35 m<br />

ja<br />

2 x 45 min<br />

12x12<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

8 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

max. 11<br />

ja<br />

4<br />

am Spieltag, spät. 30 Min. vor Spielbeginn absprechen und SR<br />

informieren<br />

durch Platzverein an Staffelleiter C. Zapfe<br />

9er von Strafraum zu Strafraum, ganze Breite / 11-er Teams<br />

ges. Spielfeld / 7er eine Spiefeldhälfte des ges. Spielfeldes<br />

ja Linien oder Hütchenmarkierung<br />

(Tore 5 x 2 m) bewegliche Tore sichern<br />

2 x 45 min<br />

16m-Strafraum<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein es kann sich auch auf einen neutralen SR geeinigt werden<br />

ja Pflichtspiele<br />

ja beim Spielausschuss beantragen, D. de Haan<br />

ja beim Spielausschuss beantragen, M. Demann<br />

ja DFBnet / Ergebnismeldung / Aufstieg des Staffelmeisters<br />

direkt / indirekt Abstand 6 m, 11er 9,15 m<br />

11 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore befestigen/sichern der beweglichen Tore gegen umfallen!<br />

im übrigen gelten die Bestimmungen der SPO, der JO<br />

und die <strong>Ausschreibung</strong> des Kreises<br />

Kopie von Ergänzende Regeln A-<strong>Juniorinnen</strong> (Nowegermodel).xls Stand: 26.06.<strong>2011</strong>


SPA Kreis Hannover-Land Ergänzende Regeln B-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisklasse (Norwegermodel) Saison <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Thema Teamgrösse Hinweise / Bemerkungen<br />

Spieleranzahl variabel 7 oder 9<br />

Spielberichtsbogen<br />

Auswechselspieler<br />

Spielfeldgrösse<br />

Spielfeldmarkierungen<br />

Tore<br />

Spieldauer<br />

Strafraum<br />

Ball<br />

Abseits<br />

Rückpassregel<br />

Schiedsrichter<br />

Paßpflicht<br />

SG möglich<br />

Zweitspielrecht<br />

Tabelle<br />

Freistoss<br />

Strafstoss<br />

Eckstoss<br />

Sicherheit<br />

ja<br />

4<br />

7er ca. 70 x 35 m<br />

ja<br />

2 x 40 min<br />

12x12<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

8 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

max. 11<br />

ja<br />

4<br />

ja<br />

2 x 40 min<br />

16m-Strafraum<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

11 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

am Spieltag, spät. 30 Min. vor Spielbeginn absprechen und SR<br />

informieren<br />

durch Platzverein an Staffelleiter C. Zapfe<br />

9er von Strafraum zu Strafraum, ganze Breite / 11-er Teams<br />

ges. Spielfeld / 7er eine Spiefeldhälfte des ges. Spielfeldes<br />

Linien oder Hütchenmarkierung<br />

(Tore 5 x 2 m) bewegliche Tore sichern<br />

es kann sich auch auf einen neutralen SR geeinigt werden<br />

Pflichtspiele<br />

beim Spielausschuss beantragen, D. de Haan<br />

beim Spielausschuss beantragen, M. Demann<br />

DFBnet / Ergebnismeldung / Aufstieg des Staffelmeisters<br />

Abstand 6 m, 11er 9,15 m<br />

befestigen/sichern der beweglichen Tore gegen umfallen!<br />

im übrigen gelten die Bestimmungen der SPO, der JO<br />

und die <strong>Ausschreibung</strong> des Kreises<br />

Kopie von Ergänzende Regeln B-<strong>Juniorinnen</strong> (Nowegermodel) (3).xls Stand: 26.06.<strong>2011</strong>


SPA Kreis Hannover-Land Ergänzende Regeln C-<strong>Juniorinnen</strong> Kreisklasse (Norwegermodel) Saison <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Thema Teamgrösse Hinweise / Bemerkungen<br />

Spieleranzahl variabel 7 oder 9<br />

Spielberichtsbogen<br />

Auswechselspieler<br />

Spielfeldgrösse<br />

Spielfeldmarkierungen<br />

Tore<br />

Spieldauer<br />

Strafraum<br />

Ball<br />

Abseits<br />

Rückpassregel<br />

Schiedsrichter<br />

Paßpflicht<br />

SG möglich<br />

Zweitspielrecht<br />

Tabelle<br />

Freistoss<br />

Strafstoss<br />

Eckstoss<br />

Sicherheit<br />

ja<br />

4<br />

7er ca. 70 x 35 m<br />

ja<br />

2 x 35 min<br />

12x12<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

8 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

max. 11<br />

ja<br />

4<br />

ja<br />

2 x 35 min<br />

16m-Strafraum<br />

Gr.5, 410-450g<br />

ja<br />

ja<br />

Platzverein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

direkt / indirekt<br />

11 m<br />

Toraus-Seitenlinie<br />

ja, Tore<br />

am Spieltag, spät. 30 Min. vor Spielbeginn absprechen und SR<br />

informieren<br />

durch Platzverein an Staffelleiter C.Zapfe<br />

9er von Strafraum zu Strafraum, ganze Breite / 11-er Teams<br />

ges. Spielfeld / 7er eine Spiefeldhälfte des ges. Spielfeldes<br />

Linien oder Hütchenmarkierung<br />

(Tore 5 x 2 m) bewegliche Tore sichern<br />

es kann sich auch auf einen neutralen SR geeinigt werden<br />

Pflichtspiele<br />

beim Spielausschuss beantragen, D. de Haan<br />

beim Spielausschuss beantragen, M. Demann<br />

DFBnet / Ergebnismeldung / Aufstieg des Staffelmeisters<br />

Abstand 6 m, 11er 9,15 m<br />

befestigen/sichern der beweglichen Tore gegen umfallen!<br />

im übrigen gelten die Bestimmungen der SPO, der JO<br />

und die <strong>Ausschreibung</strong> des Kreises<br />

Kopie von Ergänzende Regeln C-<strong>Juniorinnen</strong> (Nowegermodel).xls Stand: 26.06.<strong>2011</strong>


Die Standardgröße eines Fußballfeldes<br />

Länge ca. 90 m -120m u. Breite ca. 45m – 75m<br />

Mannschaftsstärke Norweger Modell<br />

7er = 7 Spielerinnen + 4 Auswechselspielerinnen (Aufbaustaffel)<br />

9er = 9 Spielerinnen + 4 Auswechselspielerinnen (Aufbaustaffel)<br />

11er = 11 Spielerinnen + 4 Auswechselspielerinnen (Kreisliga)<br />

Die Spielzeiten bei den <strong>Frauen</strong> betragen in allen Kombinationen 2 x 45 Minuten und<br />

mindestens 10 aber maximal 15 Minuten Pause.<br />

Die Spielzeiten bei den <strong>Juniorinnen</strong> richten sich weiterhin nach den vorgegebenen<br />

Richtlinien der Junioren.<br />

Die Coachingzone ist so zu betrachten, dass die Anzahl der dort befindlichen<br />

Betreuer/Trainer auf max.2 beschränkt ist. In der Coachingzone befinden sich auch die<br />

Auswechselspielerinnen<br />

wenn keine geeigneten Zonen (z.B. Auswechselbänke) vorhanden sind.<br />

Ab der Alterstufe C-<strong>Juniorinnen</strong> ist es untersagt, einen Trainer/Betreuer in die Nähe der<br />

Torhüterin aufzustellen.<br />

Die Zuschauerzone ist so zu wählen, das sie möglichst gegenüber der Coachingzone<br />

aufgebaut ist. Bei der 7er Aufstellung/Quer hat der gastgebende Verein auch die Möglichkeit,<br />

die Zuschauerzone 10m hinter die Coachingzone zu verlegen. Ein Aufbau der Zonen sollte<br />

auf dem Platz möglichst vermieden werden.<br />

Die Coachingzone hat eine Größe von min. 10m x 5m oder max. 15m x 10m und sollte<br />

mindestens 2m oder max. 5m vom seitlichen Spielfeldrand aufgebaut werden. Die Zonen<br />

können auch mit Hütchen (Pylonen) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung ist Pflicht.


Spielfeld 9er <strong>Frauen</strong>/<strong>Juniorinnen</strong><br />

T<br />

TWW<br />

T<br />

o<br />

r<br />

w<br />

a<br />

r<br />

t<br />

T<br />

Coachingzone<br />

Zuschauerbereich<br />

Coachingzone<br />

TW


Spielfeld 7er <strong>Frauen</strong>/<strong>Juniorinnen</strong><br />

TW<br />

T<br />

W<br />

T<br />

o<br />

r<br />

w<br />

a<br />

r<br />

t<br />

T<br />

Coachingzone<br />

Zuschauerbereich<br />

Coachingzone<br />

TW


Spielfeld 11er <strong>Frauen</strong><br />

T<br />

W<br />

T<br />

o<br />

r<br />

w<br />

a<br />

r<br />

t<br />

T<br />

Coachingzone<br />

Zuschauerbereich<br />

Coachingzone


Spielfeld 7er <strong>Frauen</strong>/<strong>Juniorinnen</strong><br />

Querfeld<br />

TW<br />

TW<br />

T<br />

o<br />

r<br />

w<br />

a<br />

r<br />

t<br />

T<br />

Coachingzone Coachingzone


Regeln für den<br />

Pokalspielbetrieb (Endspiele)<br />

gem. der <strong>Ausschreibung</strong> und den Durchführungsbestimmungen für den <strong>Frauen</strong> & <strong>Juniorinnen</strong> Spielbetrieb<br />

<strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

Schiedsrichter<br />

Die Endspiele der <strong>Frauen</strong> Kreisliga werden mit einem Schiedsrichtergespann besetzt.<br />

Die Endspiele der <strong>Frauen</strong> Kreisklasse und der B, C & D <strong>Juniorinnen</strong> werden mit einem neutralen<br />

Schiedsrichter besetzt.<br />

Spielzeiten für Pflichtspiele: <strong>Frauen</strong> Kreisliga 2 x 45 Minuten<br />

<strong>Frauen</strong> Kreisklasse 2 x 45 Minuten<br />

B – <strong>Juniorinnen</strong> 2 x 40 Minuten<br />

C – <strong>Juniorinnen</strong> 2 x 35 Minuten<br />

D – <strong>Juniorinnen</strong> 2 x 30 Minuten<br />

Spielverlängerungen (Pokal): <strong>Frauen</strong> Kreisliga 2 x 15 Minuten<br />

<strong>Frauen</strong> Kreisklasse keine Verlängerung<br />

B – <strong>Juniorinnen</strong> keine Verlängerung<br />

C – <strong>Juniorinnen</strong> keine Verlängerung<br />

D – <strong>Juniorinnen</strong> keine Verlängerung<br />

Elfmeterschießen (bei 7er Mannschaften Achtmeterschießen)<br />

Von jeder Mannschaft treten zunächst fünf (drei) Spielerinnen an. Sollte weiterhin keine<br />

Entscheidung gefallen sein, tritt jeweils im Wechsel von jeder Mannschaft ein weiterer Schütze<br />

an, bis eine Entscheidung gefallen ist.<br />

Spielkleidung:<br />

Treten beide Mannschaften in gleicher Spielkleidung an, so muss die Heimmannschaft (die erst<br />

genannte Mannschaft der angesetzten Spielpaarung bei Pokalspielen) ihre Spielkleidung<br />

wechseln.<br />

Spielberichtsformular:<br />

Das Spielformular ist durch die erst genannte Mannschaft mitzubringen.<br />

Spielball:<br />

Der Finalausrichter (Platzverein) stellt den Spielball und einen Ersatzball zur Verfügung.<br />

Spielbeginn:<br />

Die Mannschaften sollten mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn am Spielort sein.<br />

Verzögert sich der Spielbeginn so muss das Spiel nach max. 45 Minuten, nach der angesetzten<br />

Zeit begonnen haben.<br />

Meldung des Spielergebnisses:<br />

Das Endergebnis wird von dem Spielausschuss des Sportkreises Hannover-Land eingegeben.<br />

Eintrittspreise<br />

Kreispokal für <strong>Frauen</strong> Kreisliga<br />

- Vollkarte 3,-- €<br />

- Schüler, Schwerbehinderte 1,50 €<br />

Kreispokal für <strong>Frauen</strong> Kreisklasse, B-,C-,D- <strong>Juniorinnen</strong><br />

- Vollkarte 2,-- €<br />

- Schüler, Schwerbehinderte 1,-- €<br />

Ermäßigungen für Vereinsmitglieder sind nicht statthaft.


Beide Vereine (Finalteilnehmer) sind verpflichtet sich an der Kassenkontrolle zu beteiligen.<br />

Die Finalteilnehmer erhalten je 20 Freikarten für Spieler und Betreuer.<br />

Kostenregelung<br />

Von der Bruttoeinnahme erhält der Platzbauende Verein 15 %, mindestens aber 30,-- €.<br />

Weiter sind von der Einnahme die Kosten des Schiedsrichters und der Assistenten zu<br />

begleichen.<br />

Vom Restbetrag erhalten beide Finalteilnehmer je die Hälfte. Übersteigen die Kosten die<br />

Bruttoeinnahmen, so ist der Fehlbetrag von beiden Finalteilnehmern zu gleichen Teilen zu<br />

tragen.<br />

Wird im beiderseitigen Einvernehmen der Finalteilnehmer keine Platzkassierung vorgenommen,<br />

haben beide Vereine die vorgenannten Kosten je zur Hälfte zu tragen.<br />

Stephanie Pätsch<br />

Referentin für den Pokal- und<br />

Freundschaftsspielbetrieb<br />

Burgdorf den 26.06.<strong>2011</strong>

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