Gaart an Heem - Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg
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<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong><br />
Mein Taschenbuch 2003
Mein Taschenbuch 2003
Conception et réalisation:<br />
Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
en coopération avec:<br />
le Ministère <strong>de</strong> l’Environnement<br />
la SNHBM<br />
le Fonds <strong>du</strong> Logement<br />
l’Administration <strong>de</strong> l’Enregistrement et <strong>de</strong>s Domaines<br />
l’Administration <strong>de</strong>s Contributions Directes<br />
Mise en page et Impression:<br />
Imprimerie Centrale s.a., <strong>Luxembourg</strong><br />
Editeur:<br />
Ligue <strong>Luxembourg</strong>eoise <strong>du</strong> Coin <strong>de</strong> Terre et <strong>du</strong> Foyer<br />
97, rue <strong>de</strong> Bonnevoie<br />
L-1260 <strong>Luxembourg</strong><br />
Téléphone: 48 01 99<br />
Téléfax: 40 97 98<br />
e-mail: liguectf@pt.lu<br />
internet: http://www.ctf.lu<br />
Tirage:<br />
37.500 exemplaires<br />
© Ligue CTF – Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
2
Inhalt<br />
10 Vorwort von Minister Fern<strong>an</strong>d BODEN<br />
13 Neue Impulse<br />
15 Einführung<br />
19 1. Neue Impulse für <strong>de</strong>n Wohnungsbau<br />
20 1.1. Aktionsprogramm „Wohnungsbau“<br />
24 1.2. Neue wohnungsbaupolitische Akzente<br />
31 1.3. Neue steuerliche Anreize zwecks Steigerung <strong>de</strong>s Angebots <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d<br />
und Wohnraum<br />
41 2. Inventar <strong>de</strong>r bisherigen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />
41 2.1. Die indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />
60 2.2. Die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s öffentlichen Wohnungsbauprogramms<br />
57 Multitalent Dämmstoff<br />
68 Info’Logement<br />
70 Nützliche Adressen<br />
3
COMITE D’HONNEUR<br />
Paul BEGHIN, <strong>an</strong>cien prési<strong>de</strong>nt <strong>du</strong> Conseil d’Etat, <strong>Luxembourg</strong><br />
Je<strong>an</strong> HAMILIUS, <strong>an</strong>cien ministre, <strong>Luxembourg</strong><br />
Arm<strong>an</strong>d KAYSER, bourgmestre honoraire, Pét<strong>an</strong>ge<br />
René STEICHEN, <strong>an</strong>cien ministre, <strong>an</strong>cien commissaire CE, Diekirch<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre WAGENER, directeur I.V.V. e.r., <strong>Luxembourg</strong><br />
COMITE CENTRAL<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Prési<strong>de</strong>nt d’honneur: Metty LOOS, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />
1er Vice-prési<strong>de</strong>nt Est: Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />
Vice-prési<strong>de</strong>nts Sud: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Centre: Willy WELTER, Rollingergrund<br />
Nord: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Secrétaire générale: Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />
Trésorier général: Henri TRIERWEILER, Kayl<br />
Membres: Sylvie ANDRICH-DUVAL, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />
Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />
Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Je<strong>an</strong>-Marie ERESCH, Bettembourg<br />
Josette GODART, Hagen<br />
Paul KOMES, Rumel<strong>an</strong>ge ✝<br />
Pierre MULLER, Saeul<br />
Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />
ADMINISTRATION<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />
1er Vice-prési<strong>de</strong>nt Est: Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />
Vice-prési<strong>de</strong>nts Sud: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Centre: Willy WELTER, Rollingergrund<br />
Nord: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Secrétaire générale: Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />
Trésorier général: Henri TRIERWEILER, Kayl<br />
Rédacteur: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />
CONSEIL DE REVISION<br />
Régional Centre: Pierre GILLEN, Merl-Belair<br />
Régional Sud: Emile HANSEN, Leu<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />
Régional Nord: Nicolas STEINMETZ, Diekirch<br />
Régional Est: Maggy NAGEL, Mondorf<br />
4
CONSEIL CONSULTATIF<br />
Georges BECHET, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />
Carlo CONTER, Bri<strong>de</strong>l<br />
Serge EBERHARD, <strong>Luxembourg</strong><br />
Vivi<strong>an</strong>e REDING, Esch/Alzette<br />
Je<strong>an</strong>-Marie SINNER, Bissen<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre WAGENER, <strong>Luxembourg</strong><br />
Léon WIETOR, Lorentzweiler<br />
COMMISSIONS ADMINISTRATIVES<br />
Commission <strong>de</strong>s fin<strong>an</strong>ces:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Membres: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Josette GODART, Hagen<br />
Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />
Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />
Henri TRIERWEILER, Kayl<br />
Inventaire: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
Nicolas STEINMETZ, Diekirch<br />
Commission <strong>de</strong> l’environnement:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Willy WELTER, Rollingergrund<br />
Membres: Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Josette GODART, Hagen<br />
Paul KOMES, Rumel<strong>an</strong>ge ✝<br />
Pierre MULLER, Saeul<br />
Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
Commission média:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />
Membres: Sylvie ANDRICH-DUVAL, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />
Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />
Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />
Remy BINTENER, Reck<strong>an</strong>ge/Mess<br />
Robert LUXEN, Beggen<br />
Théo PEFFER, Gasperich<br />
Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />
Willy WELTER, Rollingergrund<br />
5
Commission service film:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Willy WELTER, Rollingergrund<br />
Membres: Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />
Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
Opérateurs: Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
COMMISSIONS REGIONALES<br />
Régionale Sud:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />
Membres: Josette GODART, Hagen<br />
Robert HENN, Steinfort<br />
Guy PEPORTE, Esch/Alzette<br />
Carlo SCACCHI, Mon<strong>de</strong>rc<strong>an</strong>ge<br />
Joséphine STOFFEL-SCHOLER, Pét<strong>an</strong>ge<br />
Léon THEISEN, Esch/Alzette<br />
Régionale Centre:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />
Membres: Eugène BELLION, Rollingergrund<br />
Gusty HAAG, Strassen<br />
Je<strong>an</strong>-Pierre HUSS, Lorentzweiler<br />
Josy NOSSEM, Hollerich<br />
Mathias WEIZ, Bonnevoie<br />
Régionale Est:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />
Membres: Marie-Paule BONENBERGER, Remich<br />
Marceline GAFFINET, Olingen<br />
Paul MULLER, Grevenmacher<br />
Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />
Nicole SINNER-KUGENER, Roodt/Syre<br />
Régionale Nord:<br />
Prési<strong>de</strong>nt: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Membres: Jos COLAS, Perlé<br />
Marguerite CROCHET, Dahl-Nocher<br />
Margot DIEDLING, Wiltz<br />
Nicolas MAGAR, Gilsdorf<br />
Pierre MULLER, Saeul<br />
Carine PEIFFER, Dahl-Nocher<br />
6
Régionale Sud<br />
ETAT DES SECTIONS<br />
ET DES MEMBRES AU 1er SEPTEMBRE 2002<br />
ASPELT 130 KEHLEN-OLM 190<br />
BASCHARAGE 646 KEISPELT-MEISPELT 137<br />
BELVAUX 521 KLEINBETTINGEN 175<br />
BERGEM 287 KOERICH 300<br />
BETTANGE-SUR-MESS 111 KOPSTAL 123<br />
BETTEMBOURG 836 LAMADELAINE 369<br />
BRIDEL 102 LEUDELANGE 225<br />
CLEMENCY-FINGIG 246 LINGER 102<br />
DIFFERDANGE 389 MAMER 220<br />
DUDELANGE AMIS DE LA FLEUR 349 MONDERCANGE 364<br />
DUDELANGE CTF 1 014 NIEDERKORN 457<br />
EHLERANGE 252 NOSPELT 104<br />
EISCHEN 241 OBERKORN 693<br />
ESCH/ALZETTE AMIS DE LA FLEUR 153 PETANGE 732<br />
ESCH/ALZETTE CTF 576 RODANGE 419<br />
ESCH/ALZETTE GAARDEFRËNN 322 ROESERBANN 528<br />
GARNICH 186 RUMELANGE 462<br />
HAGEN 110 SANEM 317<br />
HAUTCHARAGE 413 SCHIFFLANGE 563<br />
HOBSCHEID 225 SCHOUWEILER-SPRINKANGE 163<br />
HOLZEM 45 SOLEUVRE 331<br />
HUNCHERANGE 274 STEINFORT 163<br />
KAYL 428 TETANGE 299<br />
7
Régionale Centre<br />
BEGGEN 195 LAROCHETTE 168<br />
BERINGEN/MERSCH 286 LIMPERTSBERG 158<br />
BERTRANGE 341 LINTGEN 299<br />
BISSEN 260 LORENTZWEILER 322<br />
BOEVANGE-SUR-ATTERT 156 MERL-BELAIR 150<br />
BONNEVOIE 600 MERSCH 584<br />
BROUCH/MERSCH 142 MOUTFORT-MEDINGEN 232<br />
CESSANGE 271 ROLLINGEN/MERSCH 157<br />
CLAUSEN 62 ROLLINGERGRUND 210<br />
CONTERN 197 SANDWEILER 305<br />
ERNSTER 27 SCHRONDWEILER 125<br />
FETSCHENHOF-CENTS 343 SCHUTTRANGE 234<br />
FISCHBACH-SCHOOS 84 SENNINGERBERG 304<br />
GASPERICH 267 STEINSEL 212<br />
HESPERANGE 695 STRASSEN 228<br />
HOLLERICH 269 WALFERDANGE 253<br />
HOSTERT-NIEDERANVEN 97 WEIMERSKIRCH 153<br />
Régionale Est<br />
BECH 87 JUNGLINSTER 82<br />
BERBOURG 103 LENNINGEN 52<br />
BIWER 119 MENSDORF 67<br />
BOUS 278 MERTERT 118<br />
CANACH 114 MOERSDORF-BORN-MOMPACH 109<br />
ECHTERNACH 315 MONDORF 197<br />
EHNEN 57 NIEDERDONVEN 48<br />
FILSDORF 66 OLINGEN 129<br />
FLAXWEILER 59 REMICH 255<br />
GONDERANGE 107 ROODT-SUR-SYRE 117<br />
GOSTINGEN 70 WASSERBILLIG 179<br />
GREIVELDANGE-STADTBREDIMUS 161 WECKER 158<br />
GREVENMACHER 332 WORMELDANGE 157<br />
8
Régionale Nord<br />
ARSDORF-BILSDORF 64 MEDERNACH 145<br />
BECKERICH 211 MERTZIG 141<br />
BETTBORN 190 PERLE 111<br />
BIGONVILLE 65 RAMBROUCH 144<br />
CLERVAUX 221 REDANGE-SUR-ATTERT 267<br />
CONSTHUM-HOLZTHUM 45 REISDORF 149<br />
DAHL-NOCHER 67 SAEUL 126<br />
DIEKIRCH 610 SCHIEREN 258<br />
ESCH-SUR-SURE 87 SCHWEICHERTHAL 108<br />
ESCHDORF 154 TROISVIERGES 363<br />
ETTELBRUCK 747 USELDANGE 317<br />
FEULEN 105 VIANDEN 215<br />
FOLSCHETTE 117 VICHTEN 56<br />
GILSDORF 103 WEISWAMPACH 170<br />
GROSBOUS-DELLEN 103 WILTZ 274<br />
HOLLER-BINSFELD-BREIDFELD 94 WILWERDANGE 131<br />
HOSINGEN 241 WOLWELANGE 31<br />
Récapitulation<br />
Sections Membres<br />
2001 2002 2001 2002<br />
Régionale Sud: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong> 48 46 15.878 15.292<br />
Capellen, Esch/Alzette<br />
Régionale Centre: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />
<strong>Luxembourg</strong>, Mersch<br />
34 34 8.504 8.386<br />
Régionale Est: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />
Echternach, Grevenmacher,<br />
Remich<br />
26 26 3.569 3.536<br />
Régionale Nord: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />
Clervaux, Diekirch, Réd<strong>an</strong>ge/Attert,<br />
Vi<strong>an</strong><strong>de</strong>n, Wiltz<br />
34 34 6.249 6.230<br />
TOTAL: 142 140 34.200 33.444<br />
9
Vorwort<br />
Viel ist hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Wochen und Monaten zum<br />
Thema Wohnungsbau und über die Situation im Bereich <strong>de</strong>s<br />
Immobilienmarktes <strong>de</strong>battiert und geschrieben wor<strong>de</strong>n – sei es im<br />
Parlament, im Regierungsrat, in <strong>de</strong>r Tagespresse o<strong>de</strong>r einfach nur<br />
am Stammtisch.<br />
Allerorten war m<strong>an</strong> darum bemüht, Ursachen für die teils dramatischen<br />
Preisentwicklungen, insbeson<strong>de</strong>re die <strong>de</strong>r Baul<strong>an</strong>dpreise,<br />
auszumachen.<br />
Im Gegenzug wur<strong>de</strong>n Lösungsvorschläge ausgearbeitet, um endlich<br />
eine Trendwen<strong>de</strong> herbeizuführen und somit <strong>de</strong>n berechtigten<br />
Wunsch <strong>de</strong>s Einzelnen nach einem Eigenheim wie<strong>de</strong>r in greifbarere<br />
Nähe zu rücken.<br />
Die Regierung, <strong>de</strong>ren Wohnungsbaupolitik vor allem seit Anf<strong>an</strong>g<br />
<strong>de</strong>r neunziger Jahre darauf ausgerichtet ist, private Haushalte sowie<br />
öffentliche Bauträger (Gemein<strong>de</strong>n, Fonds <strong>du</strong> Logement o<strong>de</strong>r S.N.H.B.M.) mittels einer großzügigen<br />
Subventionspolitik tatkräftig bei ihren jeweiligen Bauprojekten zu unterstützen, verfolgt die<br />
<strong>de</strong>rzeitige Entwicklung auf <strong>de</strong>m Wohnungsbaumarkt mit Besorgnis und großer Aufmerksamkeit.<br />
Um auch künftig marktregulierend wirken zu können, hat <strong>de</strong>r Regierungsrat diesbezüglich ein vom<br />
Wohnungsbauminister ausgearbeitetes Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ <strong>an</strong>genommen, welches<br />
En<strong>de</strong> letzten Jahres <strong>de</strong>r Öffentlichkeit vorgestellt wur<strong>de</strong>.<br />
10
Dieses insgesamt 29 Maßnahmen umfassen<strong>de</strong> Programm soll dazu beitragen, dass Angebot und<br />
Nachfrage <strong>an</strong> erschwinglichem Wohnraum nachhaltig wie<strong>de</strong>r in einem ausgewogeneren Verhältnis<br />
zuein<strong>an</strong><strong>de</strong>r stehen.<br />
Eine beson<strong>de</strong>re Ver<strong>an</strong>twortung kommt dabei zweifelsohne auch unseren Gemein<strong>de</strong>n zu.<br />
Wer sich hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> etwas eingehen<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>s Wohnungswesens beschäftigt, <strong>de</strong>m<br />
wird klar, dass auch in wohnungsbaupolitischer Hinsicht die Zusammenarbeit und die Kompetenzaufteilung<br />
zwischen Staat und Gemein<strong>de</strong>n neu überdacht wer<strong>de</strong>n müssen. Die Gemein<strong>de</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen<br />
müssen bei <strong>de</strong>r Wohnungsbeschaffung größere Ver<strong>an</strong>twortung übernehmen, wobei <strong>de</strong>r<br />
Staat ihnen fin<strong>an</strong>ziell großzügig unter die Arme zu greifen bereit ist.<br />
Unsere Gemein<strong>de</strong>n sollten verstärkt mithelfen, sozial schwächeren Mitbürgern <strong>an</strong>gemessene<br />
Wohnungen, insbeson<strong>de</strong>re auch Mietwohnungen, in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl zur Verfügung zu stellen.<br />
Dies wäre aus sozial- und wohnungspolitischer Sicht ein wahrhaft konstruktiver Beitrag im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Integration und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit.<br />
Die Regierung ihrerseits will <strong>du</strong>rch eine subst<strong>an</strong>tielle Verbesserung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rahmenbedingungen,<br />
<strong>du</strong>rch steuerliche Anreize und großzügige Geldmittel aus <strong>de</strong>m öffentlichen Haushalt dazu<br />
beitragen, dass auch künftig <strong>de</strong>r Zug<strong>an</strong>g zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> gewahrt<br />
bleibt.<br />
Fern<strong>an</strong>d BODEN<br />
Mittelst<strong>an</strong>ds-, Tourismus- und Wohnungsbauminister<br />
11
GAART AN HEEM
Neue Impulse – auch für die Liga CTF...<br />
Das diesjährige Taschenbuch <strong>de</strong>r Liga ist einem wichtigen, in <strong>de</strong>n<br />
Statuten unseres Verb<strong>an</strong><strong>de</strong>s ver<strong>an</strong>kerten Aktivitätsbereich gewidmet,<br />
nämlich <strong>de</strong>r „För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Erwerbs von Eigengarten und Eigenheim,<br />
von Dauerl<strong>an</strong>d <strong>du</strong>rch die Sektionen zwecks Grün<strong>du</strong>ng von Gemeinschaftsgärten<br />
sowie die For<strong>de</strong>rung nach Schaffung von Grünflächen und<br />
Blumen<strong>an</strong>lagen in Wohngebieten“.<br />
Neue Impulse im Wohnungsbau be<strong>de</strong>uten, dass im Hinblick auf<br />
eine höhere Einwohnerzahl nicht nur mehr Baul<strong>an</strong>d bereitzustellen<br />
ist, son<strong>de</strong>rn es ist auch zu beachten, dass die Wohn- und<br />
Lebensqualität dabei nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Wenn die Einfamilienhäuser enger gebaut wer<strong>de</strong>n sollen und<br />
zunehmend mehr Menschen in Appartement-Wohnungen leben<br />
sollen, so schrumpfen notgedrungen die Flächen für Haus- und<br />
Familiengärten in direkter Umgebung <strong>de</strong>r Wohnungen.<br />
Hieraus ergibt sich die verstärkte For<strong>de</strong>rung nach entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Flächen für Kleingärten und Gartensiedlungen in nicht allzu weiter Entfernung zu <strong>de</strong>n Wohnungen.<br />
Die Bereitstellung solcher Flächen ist sicher möglich in <strong>de</strong>r Grünzone außerhalb <strong>de</strong>s Bauperimeters.<br />
Eine <strong>an</strong><strong>de</strong>re Möglichkeit besteht innerhalb <strong>de</strong>sselben im Rahmen <strong>de</strong>r 25% Flächen<strong>an</strong>teil zum<br />
Allgemeinnutzen bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Baul<strong>an</strong>d.<br />
Diese Flächen<strong>an</strong>teile dienen moment<strong>an</strong> zum Bau von Gemeinschafts<strong>an</strong>lagen wie Wege, Parkplätze,<br />
Spielplätze und Sport<strong>an</strong>lagen.<br />
Die Nutzung dieser bereitzustellen<strong>de</strong>n Flächen zum Allgemeinnutzen als Gartensiedlung ist sicher<br />
eine Überlegung wert, zumal in diesem Fall <strong>de</strong>r Unterhalt von privater Seite bestritten wird und<br />
nicht zu Lasten <strong>de</strong>r Kommunen fällt.<br />
Die „Neuen Impulse im Wohnungsbau“ be<strong>de</strong>uten also auch neue Impulse für die Liga CTF.<br />
Das Taschenbuch, das nun seit 50 Jahren ununterbrochen gratis <strong>an</strong> unsere Mitglie<strong>de</strong>r verteilt wird,<br />
erscheint zum 75-jährigen Verb<strong>an</strong>dsjubiläum erstmals in 4-Farbendruck.<br />
Die Liga bed<strong>an</strong>kt sich herzlich bei <strong>de</strong>n Ver<strong>an</strong>twortlichen <strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums, welche<br />
die vorliegen<strong>de</strong>n Texte zusammengestellt haben sowie für die großzügige Unterstützung bei <strong>de</strong>r<br />
Gestaltung und Herausgabe <strong>de</strong>s Taschenbuches 2003.<br />
In unseren Monatsheften und in <strong>de</strong>r Presse wer<strong>de</strong>n wir auf die gepl<strong>an</strong>ten Aktionen <strong>de</strong>s Jubiläumsjahres<br />
hinweisen.<br />
Der Geburtstagswunsch <strong>de</strong>s Luxemburger Kleingartenverb<strong>an</strong><strong>de</strong>s:<br />
Unterstützen Sie weiterhin die I<strong>de</strong>en <strong>de</strong>r Liga CTF.<br />
Je<strong>an</strong> KIEFFER<br />
Verb<strong>an</strong>dspräsi<strong>de</strong>nt<br />
13
Einführung<br />
Der Wohnungsbaubereich gilt als wesentlicher Faktor hinsichtlich <strong>de</strong>r gesellschaftlichen Integration<br />
<strong>de</strong>s Einzelnen. In diesem Sinne verfolgt die Regierung spätestens seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r achtziger Jahre eine<br />
aktive Wohnungsbaupolitik.<br />
En<strong>de</strong> 2001 stellte <strong>de</strong>r Wohnungsbauminister sein Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ <strong>an</strong>lässlich einer<br />
Pressekonferenz <strong>de</strong>r Öffentlichkeit vor, welches zum Ziel hat, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d von einer Reihe von Maßnahmen<br />
sowohl die Angebots- wie die Nachfrageseite innerhalb <strong>de</strong>s Wohnungsbaubereiches zu för<strong>de</strong>rn.<br />
Kein <strong>an</strong><strong>de</strong>res L<strong>an</strong>d innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union weist eine <strong>de</strong>rart be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Wachstumsrate<br />
seiner Bevölkerung auf – insbeson<strong>de</strong>re seit Anf<strong>an</strong>g <strong>de</strong>r neunziger Jahre – wie unser L<strong>an</strong>d. Dies ist<br />
zweifelsohne einer <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Faktoren, welche zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Ansp<strong>an</strong>nung auf <strong>de</strong>m<br />
Wohnungsmarkt beitrugen.<br />
Quelle: STATEC<br />
(1) (Situation am 1.1. je<strong>de</strong>s Jahres)<br />
(2) abgerun<strong>de</strong>te Zahlen<br />
Bevölkerungsentwicklung zwischen 1980 und 2001<br />
Jahr (1) Bevölkerung Natürliches Migrations- Gesamt- Variation<br />
zum Saldo saldo zuwachs in %<br />
1. J<strong>an</strong>uar (2)<br />
1980 363.500<br />
1985 366.200 + 708 + 1.992 + 2.700 + 0,74<br />
1989 375.800 + 2.086 + 7.514 + 9.600 + 2,62<br />
1990 379.300 + 681 + 2.857 + 3.500 + 0,93<br />
1991 384.400 + 1.163 + 3.942 + 5.100 + 1,35<br />
1992 389.800 + 1.241 + 4.173 + 5.400 + 1,40<br />
1993 395.200 + 1.128 + 4.255 + 5.400 + 1,38<br />
1994 400.900 + 1.438 + 4.243 + 5.700 + 1,44<br />
1995 406.600 + 1.651 + 4.004 + 5.700 + 1,42<br />
1996 412.800 + 1.624 + 4.610 + 6.200 + 1,52<br />
1997 418.300 + 1.828 + 3.672 + 5.500 + 1,33<br />
1998 423.700 + 1.566 + 3.832 + 5.400 + 1,29<br />
1999 429.200 + 1.485 + 4.056 + 5.500 + 1,30<br />
2000 435.700 + 1.789 + 4.719 + 6.300 + 1,50<br />
2001 441.300 + 1.969 + 3.644 + 5.600 + 1,50<br />
In <strong>de</strong>r Tat ist die Zahl <strong>de</strong>r Einwohner <strong>de</strong>s Großherzogtums Luxemburg seit 1991 um rund 57.000<br />
Einheiten (+14,8%) gestiegen, die <strong>de</strong>r Haushalte ist im gleichen Zeitraum von 144.700 auf nunmehr<br />
171.647 (+18,6%) im Jahre 2001 <strong>an</strong>gestiegen.<br />
15
Im gleichen Zeitraum re<strong>du</strong>zierte sich die Zahl <strong>de</strong>r Baugenehmigungen jedoch um 36%! Waren es<br />
1991 noch 4.452 Einheiten, so lag ihre Zahl zehn Jahre später nur mehr bei 2.846 Einheiten pro Jahr.<br />
Was die Zahl <strong>de</strong>r neugebauten Wohnungen betrifft, so ist hier eine ähnliche Ten<strong>de</strong>nz wie bei <strong>de</strong>n<br />
Baugenehmigungen festzustellen.<br />
16<br />
Quelle: STATEC<br />
Grafik Mittelst<strong>an</strong>ds-, Tourismus- und Wohnungsbauministerium
Innerhalb <strong>de</strong>s letzten Jahrzehnts sind Angebot und Nachfrage als Konsequenz dieser Entwicklung<br />
mehr und mehr aus <strong>de</strong>m Gleichgewicht geraten, was sich selbstverständlich negativ auf die Preise <strong>de</strong>s<br />
hiesigen Immobilienmarktes auswirkte.<br />
Für Bauplätze – wenn überhaupt zum Kauf <strong>an</strong>geboten – wer<strong>de</strong>n mittlerweile Preise verl<strong>an</strong>gt, die für<br />
Normalverdienen<strong>de</strong> unbezahlbar wer<strong>de</strong>n.<br />
Parallel dazu nimmt <strong>de</strong>r Ansturm auf bestehen<strong>de</strong> Wohnungen weiterhin zu, was ebenfalls zu be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />
Preissteigerungen, sowohl hinsichtlich <strong>de</strong>r Eigentumswohnungen als auch <strong>de</strong>r Mietwohnungen<br />
führt.<br />
Um dieser Preisentwicklung Einhalt zu gebieten und wie<strong>de</strong>r ein gewisses Gleichgewicht zwischen<br />
Angebot und Nachfrage herzustellen, hat <strong>de</strong>r Premierminister Je<strong>an</strong>-Clau<strong>de</strong> Juncker in seiner Re<strong>de</strong><br />
zur Lage <strong>de</strong>r Nation am 7. Mai 2002 ein umfassen<strong>de</strong>s Maßnahmenpaket im Bereich <strong>de</strong>r Steuerpolitik,<br />
so wie es teilweise im Aktionsprogramm Wohnungsbau vorgesehen war, zum Zweck <strong>de</strong>r l<strong>an</strong>gfristigen<br />
Steigerung <strong>de</strong>s Wohnungs<strong>an</strong>gebotes <strong>an</strong>gekündigt.<br />
Alle diesen neuen Maßnahmen, zusammen mit <strong>de</strong>n bisher gelten<strong>de</strong>n staatlichen Beihilfen im<br />
Wohnungsbaubereich, wer<strong>de</strong>n nachfolgend in dieser Broschüre erläutert.<br />
17
18<br />
Kleingärten - Grün für alle!<br />
Wer<strong>de</strong>n auch Sie Mitglied <strong>de</strong>r Liga „<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong>“
1. Neue Impulse für <strong>de</strong>n Wohnungsbau<br />
Trotz <strong>de</strong>r großen Anstrengungen, die bisher von <strong>de</strong>r Regierung im Bereich <strong>de</strong>s Wohnungswesens unternommen<br />
wur<strong>de</strong>n, ist das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf <strong>de</strong>m Wohnungsmarkt völlig aus<br />
<strong>de</strong>n Fugen geraten. Auch im Bereich <strong>de</strong>r Mietwohnungen befin<strong>de</strong>t sich das Großherzogtum in einem<br />
Engpass.<br />
Ursachen für <strong>de</strong>n Nachfrageüberh<strong>an</strong>g am Wohnungsmarkt sind, neben <strong>de</strong>r unbestrittenen Zurückhaltung<br />
von Baul<strong>an</strong>d, das stetige Wirtschaftswachstum und <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong> über<strong>du</strong>rchschnittlich<br />
starke Bevölkerungszuwachs in <strong>de</strong>n letzten 10 bis 20 Jahren. Aber auch die verän<strong>de</strong>rte<br />
Struktur <strong>de</strong>r Haushalte und <strong>de</strong>r Wunsch vieler Luxemburger extensiv und exklusiv zu wohnen,<br />
gehören zu <strong>de</strong>n Ursachen. Auch drängen viele junge Leute, gera<strong>de</strong> dass sie ihr erstes Gehalt verdienen,<br />
verstärkt als Ein-M<strong>an</strong>n/Frau-Haushalte auf <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt.<br />
An<strong>de</strong>rerseits birgt <strong>de</strong>r kollektive Traum <strong>de</strong>r Luxemburger von <strong>de</strong>n eigenen vier Wän<strong>de</strong>n, inzwischen<br />
sind immerhin 70% <strong>de</strong>r Bevölkerung stolze Besitzer eines Eigenheims o<strong>de</strong>r einer Eigentumswohnung,<br />
auch Gefahren: Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Dörfer, zunehmen<strong>de</strong> Versiegelung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, selbst vor <strong>de</strong>r<br />
Fixierung auf das Private und <strong>de</strong>r Isolierung <strong>de</strong>r Eigenheimbesitzer vom sozialen und kulturellen<br />
Leben wird bereits seitens <strong>de</strong>r Soziologen gewarnt.<br />
Aus dieser Quasinotlage heraus hat <strong>de</strong>r Regierungsrat bereits im November 2001 das vom Wohnungsbauminister<br />
vorgeschlagene „Aktionsprogramm Wohnungsbau“ <strong>an</strong>genommen.<br />
Das Aktionsprogramm sieht eine g<strong>an</strong>ze Reihe von Maßnahmen (29 Einzelmaßnahmen) vor, die das<br />
Angebot <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d und Wohnraum steigern und gleichzeitig <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit Rechnung<br />
tragen sollen. Die einzelnen Punkte im Maßnahmenkatalog <strong>de</strong>r Regierung wer<strong>de</strong>n in verschie<strong>de</strong>nen<br />
Etappen umgesetzt.<br />
Die erste Etappe begreift das 8. Programm über die staatlich subventionierten Wohnungsbauprojekte.<br />
Dieses Programm umfasst die fin<strong>an</strong>zielle Beteiligung <strong>de</strong>s Staates bei:<br />
– <strong>de</strong>r Bil<strong>du</strong>ng von Bo<strong>de</strong>nvorräten (réserves foncières) von insgesamt 53,46 ha;<br />
– <strong>de</strong>r Inst<strong>an</strong>dsetzung von S<strong>an</strong>ierungsgebieten mit insgesamt 1.387 Wohneinheiten;<br />
– <strong>de</strong>r Realisierung von Wohnungsbauprojekten <strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger mit insgesamt<br />
2.448 Wohnungen für <strong>de</strong>n Verkauf sowie 2.033 Wohnungen für die Vermietung.<br />
Die zweite Etappe begreift:<br />
– Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r Gesetzgebung über die staatlichen Wohnungsbeihilfen;<br />
– Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r direkten und indirekten Besteuerung.<br />
(Nähere Erläuterungen zu diesen Maßnahmen auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Seiten)<br />
Die Maßnahmen <strong>de</strong>r zwei ersten Etappen sind inzwischen von <strong>de</strong>r Abgeordnetenkammer verabschie<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
Die dritte Etappe begreift:<br />
– die Reform <strong>de</strong>s Mietgesetzes;<br />
– die Erstellung eines Sektorpl<strong>an</strong>s für das Wohnungswesen (pl<strong>an</strong> sectoriel logement).<br />
19
1.1. Aktionsprogramm Wohnungsbau<br />
Wenngleich die Erhöhung <strong>de</strong>r Baukosten in <strong>de</strong>n verg<strong>an</strong>genen Jahren als insgesamt normal bezeichnet<br />
wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n, so sind die Preise für die jeweiligen Bauplätze allgemein mehr und mehr zu<br />
Wucherpreisen ausgeartet.<br />
Dieser Entwicklung ist die Regierung gewillt Einhalt zu gebieten. Über die bereits bestehen<strong>de</strong> staatlichen<br />
Fin<strong>an</strong>zhilfen im Wohnungsbaubereich hinaus (Bauprämien, Anschaffungsprämien, Zinssubventionen<br />
und <strong>de</strong>rgleichen), die sich für <strong>de</strong>n Zeitraum 1992-2002 auf insgesamt 1,2 Milliar<strong>de</strong>n Euro<br />
beziffern, möchte <strong>de</strong>r Staat zukünftig verstärkt die Angebotsseite unterstützen.<br />
Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Wohnungsbauminister Fern<strong>an</strong>d BODEN, En<strong>de</strong> letzten<br />
Jahres, das neue Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ vor, welches insgesamt 29 Einzelaktionen im<br />
Rahmen steuerlicher, budgetärer sowie gesetzlicher Maßnahmen begreift, um künftig staatlicherseits<br />
<strong>de</strong>m mittlerweile chronischen M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong> erschwinglichen Wohnungen besser entgegenwirken zu<br />
können.<br />
Eine aktive Wohnungspolitik <strong>de</strong>r Regierung sei unerlässlich, so <strong>de</strong>r Minister bei <strong>de</strong>r Vorstellung<br />
dieses Maßnahmenpakets, um das Angebot und die Nachfrage im Gleichgewicht zu halten. Je<strong>de</strong><br />
Pl<strong>an</strong>ung müsse sich vollständig in die „politique d’aménagement <strong>du</strong> territoire et d’aménagement<br />
communal“ einglie<strong>de</strong>rn, um das Wachstum in allen Gegen<strong>de</strong>n zu för<strong>de</strong>rn und eine Zentralisierung<br />
zu vermei<strong>de</strong>n. Um das Sammeln, die Auslegung sowie die Verbreitung von zuverlässigen Statistiken<br />
im Wohnbaubereich zu ermöglichen, wer<strong>de</strong> im Jahr 2002 eigens ein „Observatoire <strong>de</strong> l’habitat“ im<br />
Wohnungsbauministerium geschaffen.<br />
Sowohl <strong>de</strong>r Staat (<strong>de</strong>r bereits entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen getroffen hat) als auch parastaatliche<br />
Unternehmen sollten fort<strong>an</strong> ihr Baul<strong>an</strong>d und ihre Immobilien erfassen, um neue Wohnräumlichkeiten<br />
für Wohnungssuchen<strong>de</strong> zu schaffen und eventuell leer stehen<strong>de</strong> Büroräume zu Wohnzwecken<br />
entsprechend umzuän<strong>de</strong>rn.<br />
20
In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g will <strong>de</strong>r Staat <strong>de</strong>mnächst die Gemein<strong>de</strong>n stärker sensibilisieren, damit sie<br />
ein Inventar ihrer jeweiligen Bauplätze und Immobilien <strong>du</strong>rchführen. Darüber hinaus seien<br />
beson<strong>de</strong>rs die Gemein<strong>de</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen aufgerufen, die bestehen<strong>de</strong>n Gesetze <strong>an</strong>zuwen<strong>de</strong>n, um<br />
Spekulationen im Bausektor entgegenzuwirken. Dies könnte im Extremfall sogar bis zur Enteignung<br />
gehen. Auch die Besitzer leer stehen<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> könnten <strong>du</strong>rch eine Entschei<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates<br />
dazu <strong>an</strong>gehalten wer<strong>de</strong>n, diese Räumlichkeiten für die Unterbringung von Wohnungssuchen<strong>de</strong>n<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Bestimmte steuerliche Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Grundbesitzer zum Verkauf ihres<br />
Eigentums zu bewegen, während Subventionsmöglichkeiten für kommunale Bauprojekte neue<br />
sozioökonomische Infrastrukturen ermöglichen könnten.<br />
Initiativen von öffentlichen Bauträgern für größere Einrichtungen im Bereich <strong>de</strong>s sozialen Wohnungsbaus<br />
(zum Verkauf o<strong>de</strong>r zur Vermietung bestimmt) wer<strong>de</strong>n vom Staat mit erheblichen Fin<strong>an</strong>zhilfen<br />
unterstützt. Ein Programm mit 131 Projekten für das kommen<strong>de</strong> Jahr ist bereits vorgesehen.<br />
Privatpersonen ihrerseits sollen stärker dazu <strong>an</strong>geregt wer<strong>de</strong>n, vermehrt in Wohnobjekte zu investieren<br />
und diese zur Miete <strong>an</strong>zubieten.<br />
Um auch weniger bemittelten Personen <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu einer Mietwohnung zu ermöglichen, wird<br />
staatlicherseits in <strong>de</strong>n nächsten Monaten eine „gar<strong>an</strong>tie locative“ eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r sogen<strong>an</strong>nte „bail emphytéotique“ (Erbpachtvertrag), <strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re vom Fonds <strong>du</strong><br />
Logement beim Verkauf von kostengünstigen Immobilien bereits seit Jahren erfolgreich Anwen<strong>du</strong>ng<br />
fin<strong>de</strong>t, soll in Zukunft auch von <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d, beson<strong>de</strong>rs von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n im Wohnungsbereich<br />
<strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt wer<strong>de</strong>n.<br />
23
1.2. Neue wohnungsbaupolitische Akzente<br />
1.2.1. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer Wohnung<br />
Angesichts <strong>de</strong>r Tatsache, dass eine adäquate Wohnung ein wesentlicher Faktor bei <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>s<br />
Bürgers in die Gesellschaft und folglich beim Kampf gegen die soziale Ausgrenzung darstellt, wur<strong>de</strong><br />
die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer Wohnung fest im Gesetz ver<strong>an</strong>kert.<br />
1.2.2. Bereitstellung von mehr staatlichen Mietwohnungen, auch<br />
für Stu<strong>de</strong>nten, Praktik<strong>an</strong>ten und Wissenschaftler sowie ausländische<br />
Arbeiter und Asylbewerber<br />
Derzeit umfasst das Angebot <strong>an</strong> öffentlichen Mietwohnungen 4.058 Einheiten. Dies stellt ein Anteil<br />
von 3,4% aller Wohnungen beziehungsweise 11,4% aller Mietwohnungen dar.<br />
Das Gesetz über die staatlichen Wohnungsbeihilfen för<strong>de</strong>rte bisl<strong>an</strong>g die Schaffung von Mietwohnungen<br />
<strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger über <strong>de</strong>n Weg von staatlichen Subventionen in Höhe von 40%<br />
<strong>de</strong>r Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Vor allem die Kommunen haben sich bisher jedoch<br />
schwer get<strong>an</strong>, vermehrt subventionierte Mietwohnungen bereitzustellen, wobei sie die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />
fin<strong>an</strong>ziellen Kosten hervorhoben.<br />
Aus diesem Grund wur<strong>de</strong>n die Beihilfen zur Schaffung von Mietwohnungen <strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger<br />
<strong>de</strong>utlich auf 70% bis 75% (bisher 40%) <strong>de</strong>r Herstellungskosten erhöht. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im<br />
Gesetz festgeschrieben, dass die im Rahmen <strong>de</strong>s staatlich subventionierten Wohnungsbaus unterstützten<br />
Projekte min<strong>de</strong>stens 10% Mietwohnungen umfassen müssen.<br />
Darüber hinaus will sich <strong>de</strong>r Staat in Zukunft mit 70% (statt bisher 50%) <strong>an</strong> <strong>de</strong>n Kosten für die<br />
Bereitstellung von Spielplätzen und Grünflächen sowie mit 50% am Bau von Schulen und Tagesstätten<br />
beteiligen, die im Rahmen von staatlich subventionierten Wohnungsbauprojekten <strong>du</strong>rch<br />
öffentliche Bauträger geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Neu im Gesetz von 1979 ist ebenfalls eine Beteiligung <strong>de</strong>s Staates von 40% für die Schaffung von<br />
Unterkünften für ausländische Arbeiter <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n Arbeitgeber sowie 75% für die Schaffung von<br />
Mietwohnungen <strong>du</strong>rch gemeinnützige Vereinigungen.<br />
1.2.3. Einführung einer staatlichen Mietgar<strong>an</strong>tie<br />
(„gar<strong>an</strong>tie locative“)<br />
Viele Haushalte verfügen über ein zu geringes Einkommen, um eine Wohnung zu kaufen. Sie müssen<br />
infolge<strong>de</strong>ssen eine Miete auf <strong>de</strong>m privaten Markt bezahlen. Solche Haushalte, selbst wenn sie in<br />
<strong>de</strong>r Lage sind die Miete zu bezahlen, haben oft Schwierigkeiten die Mietgar<strong>an</strong>tie auszulegen, die sich,<br />
neben <strong>de</strong>r Miete für <strong>de</strong>n ersten Monat und eventuell einer Vermittlungsgebühr, nicht selten auf<br />
3 Monatsmieten beläuft. Um solchen Haushalten <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu einer Wohnung zu ermöglichen,<br />
wur<strong>de</strong> eine Beihilfe in Form einer staatlichen Mietgar<strong>an</strong>tie im Gesetz vorgesehen.<br />
24
1.2.5. Einführung eines Gebäu<strong>de</strong>passes<br />
(„carnet <strong>de</strong> l’habitat“)<br />
Der Gebäu<strong>de</strong>pass ist ein Programm, das zum Ziel hat,<br />
die S<strong>an</strong>ierung und die Erhaltung <strong>de</strong>s Wohnungsbest<strong>an</strong><strong>de</strong>s,<br />
die Energieeinsparung sowie eine nachhaltige<br />
Entwicklung im Bereich <strong>de</strong>s Wohnungsmarktes zu<br />
för<strong>de</strong>rn.<br />
Dieses Programm besteht insbeson<strong>de</strong>re darin, die<br />
Gebäu<strong>de</strong> im Großherzogtum systematisch zu i<strong>de</strong>ntifizieren<br />
und auszuwerten.<br />
Es soll die Schwachpunkte eines Gebäu<strong>de</strong>s aufzeigen<br />
sowie S<strong>an</strong>ierungs- und Renovierungsempfehlungen,<br />
hinsichtlich Gesundheit und Hygiene, Sicherheit und<br />
Funktionalität, Energie, umweltfreundlichen Materialien<br />
sowie sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
machen.<br />
(nähere Einzelheiten zum Gebäu<strong>de</strong>pass siehe Seite 28)<br />
1.2.4. Einführung einer allgemeinen<br />
Bausparbeihilfe („ai<strong>de</strong><br />
épargne-logement généralisée“)<br />
und Reaktivierung <strong>de</strong>r<br />
staatlichen Bürgschaft (gar<strong>an</strong>tie<br />
<strong>de</strong> l’Etat)<br />
Durch die Einführung einer allgemeinen Bausparbeihilfe<br />
in Höhe von 100,- €, die vom Staat auf ein Bausparkonto<br />
für je<strong>de</strong>s neugeborene Kind eingezahlt wird,<br />
soll zum Sparen <strong>an</strong>geregt wer<strong>de</strong>n und gleichermaßen<br />
die staatliche Bürgschaft, von <strong>de</strong>r bisl<strong>an</strong>g wenig<br />
Gebrauch gemacht wur<strong>de</strong>, reaktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Staat k<strong>an</strong>n die Bürgschaft für ein Darlehen bei<br />
einem Fin<strong>an</strong>zinstitut unter gewissen Bedingungen<br />
übernehmen. Der Höchstbetrag für die staatliche<br />
Bürgschaft wur<strong>de</strong> ebenfalls von 12.395,- € auf<br />
18.750,- € <strong>an</strong>gehoben.<br />
25
1.2.6. Umbenennung <strong>de</strong>s „Fonds pour le logement à coût modéré“<br />
in „Fonds pour le développement <strong>du</strong> logement et <strong>de</strong> l’habitat“<br />
sowie Erweiterung seines Aufgabenbereiches<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>s Fonds, die künftig über <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s sozialen Wohnungsbaus hinausgehen<br />
sollen, sind folgen<strong>de</strong>:<br />
– <strong>de</strong>r Erwerb und die Erschließung von Baul<strong>an</strong>d sowie <strong>de</strong>r Bau von Wohnungen für <strong>de</strong>n Verkauf<br />
o<strong>de</strong>r die Vermietung;<br />
– die Ausweisung von Bo<strong>de</strong>nvorräten (réserves foncières);<br />
– die Schaffung neuer Stadtviertel, Wohngebiete und Lebensräume;<br />
– die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r städtebaulichen Entwicklung, <strong>de</strong>r Architektur und <strong>de</strong>r Techniken;<br />
– die Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r Kosten bei <strong>de</strong>r Erschließung von Baul<strong>an</strong>d;<br />
– die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Verkaufs von Wohnungen mit Erbpachtverträgen;<br />
– die Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r Gestehungskosten beim Bau von Wohnungen;<br />
– die Vergrößerung <strong>de</strong>s öffentlichen Angebotes <strong>an</strong> Mietwohnungen.<br />
1.2.7. För<strong>de</strong>rung von gemischten sozialen und urb<strong>an</strong>istischen<br />
Strukturen („mixité sociale et mixité <strong>de</strong>s fonctions urbaines“)<br />
Um eine bessere Durchmischung <strong>de</strong>r Bevölkerung in <strong>de</strong>n neuen Siedlungsprojekten herbeizuführen,<br />
muss in Zukunft je<strong>de</strong>s staatlich subventionierte Bauprojekt min<strong>de</strong>stens 10% Mietwohnungen<br />
umfassen.<br />
Außer<strong>de</strong>m dürfen die öffentlichen Bauträger künftig, in einem begrenzten Rahmen, Mietwohnungen<br />
aus ihrem Angebot zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Gesetzgebung über die allgemeinen Mietverträge<br />
vergeben (max. 25%), also nicht mehr ausschließlich zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen.<br />
Die Bereitstellung von guten Wohnungen, die für alle zugänglich sind, ist sicherlich die erste Voraussetzung<br />
für die Umsetzung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung. Darüber hinaus muss<br />
jedoch auch eine harmonische und nachhaltige Entwicklung gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu gehört die För<strong>de</strong>rung von ausgewogenen Stadtvierteln mit einem inneren Zusammenhalt, so<br />
z. B. die Einglie<strong>de</strong>rung von sozio-ökonomischen Strukturen (Kin<strong>de</strong>rgärten, Geschäfte, Restaur<strong>an</strong>ts,<br />
Büroflächen, und <strong>an</strong><strong>de</strong>re) in große Siedlungsprojekte.<br />
Um diese Entwicklung zu för<strong>de</strong>rn, wird <strong>de</strong>r Bau von Spielplätzen und Grün<strong>an</strong>lagen in Wohnsiedlungsprojekten<br />
mit bis zu 70% (bisher 50%) und Kin<strong>de</strong>rgärten mit bis zu 50% subventioniert.<br />
26
1.2.8. Schaffung einer Beobachtungsstelle für das Wohnungswesen<br />
(„Observatoire <strong>de</strong> l’habitat“)<br />
Angesichts <strong>de</strong>r Tatsache, dass eine Wohnung kein normales Wirtschaftsgut, son<strong>de</strong>rn vielmehr ein<br />
Grundbedürfnis darstellt, das alle <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Bereiche <strong>de</strong>s Lebens in <strong>de</strong>r Gesellschaft beeinflusst, und<br />
dass <strong>de</strong>r Zug<strong>an</strong>g zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung erst <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu vielen elementaren Menschenrechten<br />
erlaubt, scheint es unerlässlich, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, womit Daten<br />
gesammelt und <strong>an</strong>alysiert wer<strong>de</strong>n können, und das <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>s Themenbereiches gerecht<br />
wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />
Die starke Zunahme <strong>de</strong>r Nachfrage sowie das geringe Angebot <strong>an</strong> Wohnungen, aber vor allem die<br />
begrenzten Möglichkeiten <strong>de</strong>r Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Wohnraumes und das Fehlen von zuverlässigen Daten<br />
über <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt in all seinen Best<strong>an</strong>dteilen, machten die Schaffung dieses Instrumentes<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Zusammen mit <strong>an</strong><strong>de</strong>ren staatlichen und kommunalen Dienststellen soll diese Beobachtungsstelle<br />
verlässliche Daten über <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt sammeln und diese regelmäßig publizieren, um <strong>de</strong>n<br />
privaten und öffentlichen Akteuren eine wertvolle Orientierungshilfe zu liefern.<br />
27
Carnet <strong>de</strong> l’habitat<br />
„Erfassungs- und Bewertungssystem für Wohngebäu<strong>de</strong>“<br />
Der „Carnet <strong>de</strong> l’habitat“ (Gebäu<strong>de</strong>pass) stellt <strong>de</strong>n Bürgern Luxemburgs erstmals ein umfassen<strong>de</strong>s<br />
und g<strong>an</strong>zheitliches Erfassungs- und Bewertungssystem für Wohngebäu<strong>de</strong> zur Verfügung.<br />
Die Zielsetzung<br />
Die übergreifen<strong>de</strong>n Ziele <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>passes sind:<br />
• Verbesserung <strong>de</strong>r allgemeinen Wohnsituation beim Altbaubest<strong>an</strong>d<br />
• Verbesserungen <strong>de</strong>r Wohngesundheit<br />
• Verbesserungen <strong>de</strong>r Energiebil<strong>an</strong>z von Wohngebäu<strong>de</strong>n<br />
• Arbeitsbeschaffung für das H<strong>an</strong>dwerk in Luxemburg<br />
Die Beurteilung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> erfolgt <strong>du</strong>rch einen Experten in folgen<strong>de</strong>n Bewertungsbereichen:<br />
Gesundheit/Hygiene<br />
Faktoren, die während <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zu einer Gesundheitsgefähr<strong>du</strong>ng o<strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />
<strong>de</strong>r Befindlichkeit <strong>de</strong>r Nutzer führen können wie z. B. Innenraumschadstoffe, mikrobieller<br />
Befall, Lärm, Temperatur und Feuchtigkeit.<br />
Sicherheit<br />
Offenkundige Sicherheitsmängel, wie z. B. fehlen<strong>de</strong> Treppengelän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Fluchtwege, zu niedrige<br />
Balkonbrüstungen, zu geringer Kaminquerschnitt.<br />
Energie<br />
Mängel <strong>de</strong>r energetischen Situation <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, wie z. B. m<strong>an</strong>gelhafte Dämm- und Erhaltungszustän<strong>de</strong><br />
von Gebäu<strong>de</strong>hüllflächen, schlecht gewartete Warmwasser- und Heiz<strong>an</strong>lagen, Luftundichtigkeiten.<br />
Technik/Funktionalität<br />
Mängel <strong>de</strong>r technischen Funktionalität hinsichtlich wie z. B. Alter, Zust<strong>an</strong>d und Funktionsfähigkeit<br />
von Gebäu<strong>de</strong>best<strong>an</strong>dteilen und Versorgungs<strong>an</strong>lagen gemessen am St<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r Technik.<br />
Soziale Aspekte<br />
M<strong>an</strong>geln<strong>de</strong> soziale Funktionalität <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s und seiner Best<strong>an</strong>dteile wie z. B. geringe Wohnflächen<br />
pro Person, Raumgröße, Raum<strong>an</strong>ordnung, nicht behin<strong>de</strong>rtengerechte Ausführungen.<br />
Wie funktioniert <strong>de</strong>r „Carnet <strong>de</strong> l’habitat“?<br />
Sie stellen als Eigentümer eines Wohngebäu<strong>de</strong>s einen Antrag auf Erstellung eines Gebäu<strong>de</strong>passes für<br />
Ihr Gebäu<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>r Bewilligung erhalten Sie auch gleichzeitig die Möglichkeit einer fin<strong>an</strong>ziellen<br />
Beteiligung <strong>de</strong>s Staates <strong>an</strong> <strong>de</strong>n Kosten.<br />
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Nach <strong>de</strong>r Antragstellung beim Wohnungsbauministerium ermittelt ein von Ihnen beauftragter zertifizierter<br />
Experte (expert agréé) <strong>de</strong>n Zust<strong>an</strong>d und die Verbesserungsbedürftigkeit Ihres Wohngebäu<strong>de</strong>s.<br />
Dazu fin<strong>de</strong>t eine umfassen<strong>de</strong> Begehung Ihres Gebäu<strong>de</strong>s statt, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Experte mit Hilfe eines mobilen<br />
EDV-Mo<strong>du</strong>ls die Gebäu<strong>de</strong>best<strong>an</strong>dteile erfasst. Festgestellte Schä<strong>de</strong>n bzw. Mängel <strong>an</strong> Konstruktionen<br />
und Bauteilen wer<strong>de</strong>n protokolliert und <strong>du</strong>rch das integrierte Bewertungssystem <strong>de</strong>s Computerprogramms<br />
automatisch bewertet. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n vom Experten Maßnahmen zur Verbesserung<br />
vorgeschlagen und die da<strong>du</strong>rch zu erwarten<strong>de</strong> Verbesserung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>situation ausgewiesen.<br />
Nach Abschluss <strong>de</strong>r Begehung erhalten Sie einen Gebäu<strong>de</strong>pass in schriftlicher Form (inkl. Energiepass)<br />
und ein ausführliches M<strong>an</strong>gelprotokoll, das auch die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen ausweist.<br />
Die für Ihr Wohngebäu<strong>de</strong> erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n vom Experten zur zentralen Verwaltungsdatenb<strong>an</strong>k<br />
<strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums geschickt. Sie bezahlen <strong>de</strong>m Experten seinen Kostenaufw<strong>an</strong>d und erhalten<br />
d<strong>an</strong>n vom Ministerium einen Zuschuss von 75% bis zu einer Summe von maximal 1.900,- Euro.<br />
Für welche Gebäu<strong>de</strong> k<strong>an</strong>n ein Gebäu<strong>de</strong>pass erstellt wer<strong>de</strong>n?<br />
• Wenn das Gebäu<strong>de</strong> ein Wohngebäu<strong>de</strong> ist o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>r Wohnnutzung dient.<br />
• Das Gebäu<strong>de</strong> muss in Luxemburg stehen.<br />
• Wenn die Baugenehmigung 15 Jahre vor Antragstellung erteilt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Welche Voraussetzungen muss <strong>de</strong>r Antragsteller erfüllen?<br />
• Je<strong>de</strong> natürliche und juristische Person k<strong>an</strong>n einen Antrag erstellen.<br />
• Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />
• Der Antragsteller ist Eigentümer o<strong>de</strong>r ein <strong>du</strong>rch die Eigentümer Bevollmächtigter.<br />
• Der Eigentümer bekommt nicht mehr als einen Gebäu<strong>de</strong>pass pro Jahr genehmigt.<br />
Welche Vorteile hat dies für <strong>de</strong>n Wohngebäu<strong>de</strong>eigentümer?<br />
• Sie erhalten umfassen<strong>de</strong> Informationen über <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>zust<strong>an</strong>d und können <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d dieser<br />
Informationen gezielt Verbesserungsmaßnahmen <strong>du</strong>rchführen lassen.<br />
• Ihr Budget zur Renovierung und S<strong>an</strong>ierung k<strong>an</strong>n mit maximalem Nutzen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Sie können auf Basis <strong>de</strong>r ausgewiesenen Mängel und <strong>de</strong>ren Beseitigung Beihilfen vom Wohnungsbauministerium<br />
erhalten. Hierzu wird das bestehen<strong>de</strong> Verbesserungsprämiensystem <strong>an</strong> <strong>de</strong>n<br />
Gebäu<strong>de</strong>pass <strong>an</strong>gepasst, die För<strong>de</strong>rbeträge erhöht und die einkommensbedingten För<strong>de</strong>rbeschränkungen<br />
wer<strong>de</strong>n gelockert.<br />
Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r luxemburgischen Wohngebäu<strong>de</strong><br />
Eine l<strong>an</strong>gfristige Wirkung <strong>de</strong>s Carnet <strong>de</strong> l’habitat liegt in seinem beabsichtigten Beitrag zu <strong>de</strong>r zukunftsorientierten<br />
Nachhaltigkeitspolitik Luxemburgs. Mit Hilfe <strong>de</strong>r erhobenen Gebäu<strong>de</strong>daten wird die Ausg<strong>an</strong>gsbasis<br />
für ein umfassen<strong>de</strong>s Umwelt-M<strong>an</strong>agement <strong>de</strong>r luxemburgischen Wohngebäu<strong>de</strong> geschaffen,<br />
<strong>de</strong>r Ausstoß von Kohlendioxyd re<strong>du</strong>ziert, Wohnraum erhalten und die Wohngesundheit verbessert.<br />
29
1.3. Neue steuerliche Anreize zwecks Steigerung <strong>de</strong>s<br />
Angebots <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d und Wohnraum<br />
1.3.1. Zeitlich begrenzte Steuerermäßigung auf Einkommen aus<br />
Mehrwerten, die beim Verkauf von Immobilien erzielt wer<strong>de</strong>n<br />
a) Verkauf von Immobilien aus <strong>de</strong>m privaten Besitz<br />
Bisher wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Besteuerung <strong>de</strong>r Verkäufe aus <strong>de</strong>m privaten Besitz ein Unterschied gemacht, je<br />
nach<strong>de</strong>m ob es sich beim Veräußerungsgewinn um einen Spekulationsgewinn o<strong>de</strong>r um einen einfachen<br />
Mehrwert h<strong>an</strong><strong>de</strong>lte.<br />
Der besteuerbare Mehrwert ist die Differenz zwischen <strong>de</strong>m Verkaufspreis und <strong>de</strong>m aufgewerteten<br />
Anschaffungs-, bzw. Herstellungspreis abzüglich <strong>de</strong>r Freibeträge. In <strong>de</strong>n Steuerjahren 2002, 2003 und<br />
2004 wird nunmehr <strong>de</strong>r beim Verkauf von Immobilien o<strong>de</strong>r Grundstücken erzielte Mehrwert mit 25%<br />
statt <strong>de</strong>r bisherigen 50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes besteuert (siehe Anschauungsbeispiele).<br />
Ein Veräußerungsgewinn wird als Spekulationsgewinn bezeichnet, falls <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung 2 Jahre nicht überschreitet. Spekulationsgewinne wur<strong>de</strong>n bisl<strong>an</strong>g<br />
nach <strong>de</strong>m vollen Einkommenssteuertarif besteuert. In <strong>de</strong>n Steuerjahren 2002 bis 2004 wer<strong>de</strong>n<br />
Spekulationsgewinne nunmehr wie einfache Mehrwerte besteuert.<br />
Der bei <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Hauptwohnung1 <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen erzielte Mehrwert war und ist<br />
nicht zu versteuern.<br />
b) Verkauf eines Grundstücks, das in ein „Lotissement“ eingebracht wird<br />
Der Mehrwert beim Verkauf von Grundstücken, die aktiv in ein „Lotissement“ (mit einem Teilbebauungspl<strong>an</strong><br />
sowie <strong>de</strong>m Bau von Straßen und <strong>an</strong><strong>de</strong>rer Infrastrukturarbeiten) eingebracht wer<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong><br />
bisher als kommerzieller Gewinn betrachtet und unterlag infolge<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und<br />
<strong>an</strong>schließend <strong>de</strong>r Einkommenssteuer. Dies ist nicht <strong>de</strong>r Fall wenn <strong>de</strong>r Besitzer eines Grundstücks sich<br />
passiv verhält, d. h. nicht aktiv <strong>an</strong> <strong>de</strong>r gewerblichen Aktivität teilnimmt (einfacher Mehrwert).<br />
Die Aufteilung eines Grundstücks, das <strong>an</strong> einer bestehen<strong>de</strong>n Straße liegt, in mehrere Bauplätze, unterliegt<br />
steuerlich gesehen ausschließlich <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Privatvermögens (siehe unter Punkt a).<br />
Bei <strong>de</strong>r Nutzung eines Grundstücks, das in ein „Lotissement“ eingebracht wird, zu eigenen<br />
Zwecken (min<strong>de</strong>stens 50% <strong>de</strong>r Immobilie müssen als Wohnung dienen), beziehungsweise bei<br />
einer Schenkung, wird <strong>de</strong>r Mehrwert nicht besteuert.<br />
Für die Jahre 2002 bis 2004 wird nunmehr <strong>de</strong>r Verkauf von Grundstücken, die in ein „Lotissement“<br />
eingebracht wer<strong>de</strong>n, nicht als eine gewerbliche Aktivität, son<strong>de</strong>rn lediglich als eine Mehrung <strong>de</strong>s<br />
Privateigentums betrachtet. Dieser Immobilienverkauf wird 2002-2004 so besteuert, wie dies bei<br />
gewöhnlichen Grundstücken <strong>de</strong>r Fall ist (siehe unter Punkt a).<br />
1 Als Hauptwohnung ist eine Wohnung <strong>an</strong>zusehen, die seit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens während 5 Jahren vor <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
<strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen als Wohnsitz benutzt wur<strong>de</strong>.<br />
31
Diese neue Regelung wird jedoch nur d<strong>an</strong>n <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt, wenn das zu verkaufen<strong>de</strong> Grundstück innerhalb<br />
<strong>de</strong>s „Lotissement“ min<strong>de</strong>stens 10 Jahre im Besitz <strong>de</strong>s Eigentümers war.<br />
Bei einem Spekulationsgewinn und <strong>de</strong>m aus einem „Lotissement“ stammen<strong>de</strong>n Gewinn stellt <strong>de</strong>r<br />
neue Steuersatz eine Senkung <strong>de</strong>s Steuersatzes um 75%, bzw. bei einem einfachen Mehrwert um<br />
50% dar.<br />
Anschauungsbeispiel 1:<br />
Ein Steuerpflichtiger (ledig) verkauft ein Haus für 400.000,- €. Dieses Haus hat er von seinen Eltern<br />
geerbt, die das Haus bis zu ihrem Tod als Hauptwohnung bewohnt haben. Die Eltern hatten das<br />
Haus 1981 für 100.000,- € erworben.<br />
– Verkaufspreis 400.000,- €<br />
– Aufgewerteter Anschaffungspreis* (100.000 x 1,68) - 168.000,- €<br />
– Erbschaftsfreibetrag** - 75.000,- €<br />
– Mehrwertfreibetrag*** - 50.000,- €<br />
– Besteuerbarer Mehrwert 107.000,- €<br />
Angenommen, das sonstige besteuerbare Jahreseinkommen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen beträgt 30.000,- €.<br />
Für ein besteuerbares Gesamteinkommen von 107.000 + 30.000 = 137.000 fallen gemäß Steuertabelle<br />
2002 (Steuerklasse 1) 44.395,- € Steuern <strong>an</strong>.<br />
100 x 44.395<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: = 32,4%<br />
137.000<br />
25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 32,4 : 4 = 8,1%<br />
50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 32,4 : 2 = 16,2%<br />
Bisher Seit 8.5.2002<br />
Steuern gemäß Steuertabelle 2002 (Steuerklasse 1)<br />
für die or<strong>de</strong>ntlichen Einkommen (30.000)<br />
25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />
3.906,- € 3.906,- €<br />
besteuerbaren Mehrwert (107.000 x 8,1%)<br />
50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />
8.667,- €<br />
besteuerbaren Mehrwert (107.000 x 16,2%) 17.334,- €<br />
Gesamte Steuerschuld 21.240,- € 12.573,- €<br />
Die Steuerentlastung beträgt also: 21.240 - 12.573 = 8.667,- €<br />
32
Anschauungsbeispiel 2:<br />
Ein Steuerpflichtiger (verheiratet, 2 Kin<strong>de</strong>r) verkauft ein Haus für 500.000,- €, das er 1993 zum Preis<br />
von 300.000,- € erworben hatte.<br />
– Verkaufspreis 500.000,- €<br />
– Aufgewerteter Anschaffungspreis* (300.000 x 1,08) -324.000,- €<br />
– Mehrwertfreibetrag*** (50.000 pro Ehepartner) -100.000,- €<br />
Besteuerbarer Mehrwert 76.000,- €<br />
Angenommen, das besteuerbare Jahreseinkommen <strong>de</strong>r gemeinsam ver<strong>an</strong>lagten Steuerpflichtigen<br />
beträgt 52.000,- €.<br />
Für ein besteuerbares Gesamteinkommen von 76.000 + 52.000 = 128.000 fallen gemäß Steuertabelle<br />
2002 (Steuerklasse 2.2) 31.510,- € Steuern <strong>an</strong>.<br />
100 x 31.510<br />
Berechnung <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: = 24,6%<br />
128.000<br />
25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 24,6 : 4 = 6,15%<br />
50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 24,6 : 2 = 12,3%<br />
Bisher Seit 8.5.2002<br />
Steuern gemäß Steuertabelle 2002 (Steuerklasse 2.2)<br />
für die or<strong>de</strong>ntlichen Einkommen (52.000)<br />
25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />
3.680,- € 3.680,- €<br />
besteuerbaren Mehrwert (76.000 x 6,15%) 4.674,- €<br />
50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />
besteuerbaren Mehrwert (76.000 x 12,3%)<br />
9.348,- €<br />
Gesamte Steuerschuld 13.028,- € 8.354,- €<br />
* die Aufwertung erfolgt <strong>du</strong>rch die Multiplikation <strong>de</strong>s Anschaffungspreises mit <strong>de</strong>m für das Anschaffungsjahr vorgesehenen<br />
Koeffizienten. Derzeit liegt er zwischen 125,03 für das Jahr 1918 (und die Jahre davor) und 1,00 für das Jahr 2000 (und die<br />
Jahre d<strong>an</strong>ach).<br />
** <strong>de</strong>r Erbschaftsfreibetrag k<strong>an</strong>n nur einmal auf Antrag genutzt wer<strong>de</strong>n. Falls er be<strong>an</strong>tragt wur<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n Veräußerungsgewinn<br />
übersteigt, verfällt je<strong>de</strong>r Anspruch auf <strong>de</strong>n nicht genutzten Teil.<br />
*** <strong>de</strong>r Mehrwertfreibetrag steht innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung und wird um die Beträge<br />
gemin<strong>de</strong>rt, die innerhalb dieser 10 Jahre bereits gewährt wor<strong>de</strong>n sind. Er wird verdoppelt bei zusammen ver<strong>an</strong>lagten Eheleuten.<br />
33
1.3.2. Anhebung <strong>de</strong>s Abschreibungssatzes<br />
für vermietete Immobilien in Privatbesitz<br />
Um Investitionen in Mietwohnungen attraktiver zu gestalten, wird künftig <strong>de</strong>r beschleunigte<br />
Abschreibungssatz von 4 auf 6 Prozent <strong>an</strong>gehoben. Zusätzlich wird die Abschreibungsdauer von<br />
4 auf 6 Jahre (plus das Jahr <strong>de</strong>r Fertigstellung) verlängert.<br />
Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für Investitionsausgaben, die bei <strong>de</strong>r Renovierung von älteren<br />
Wohnungen getätigt wur<strong>de</strong>n, wenn diese min<strong>de</strong>stens 20% <strong>de</strong>s Anschaffungspreises <strong>de</strong>r Immobilie<br />
betragen.<br />
Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab <strong>de</strong>m 1. J<strong>an</strong>uar 2002.<br />
Nach einem Zeitraum von 7 Jahren tritt <strong>de</strong>r normale Abschreibungssatz von 2% in Kraft.<br />
Der Abschreibungssatz wird auf die Bemessungsgrundlage <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t. Die Bemessungsgrundlage<br />
entspricht:<br />
a) <strong>de</strong>m Anschaffungs-, respektiv <strong>de</strong>m Herstellungspreis (ohne <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Grundstücks) von<br />
Gebäu<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1940 entgeltlich erworben o<strong>de</strong>r errichtet wur<strong>de</strong>n;<br />
b) <strong>de</strong>m dreifachen Einheitswert von Gebäu<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m 1. J<strong>an</strong>uar 1941 entgeltlich erworben<br />
o<strong>de</strong>r errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />
Anschauungsbeispiel:<br />
Für <strong>de</strong>n Kauf, bzw. die Fertigstellung einer Mietwohnung im Wert von 150.000,- € (Wert <strong>de</strong>s<br />
Grundstücks = 30.000,- €) nimmt <strong>de</strong>r Besitzer ein Darlehen von 75.000,- € auf; die restlichen<br />
75.000,- € stammen aus seinem Privatvermögen.<br />
Der Besitzer vermietet die Wohnung für 625,- € pro Monat. Die Mieteinnahmen belaufen sich<br />
somit auf 625 x 12 = 7.500,- € pro Jahr.<br />
Bemessungsgrundlage (Kaufpreis minus Wert <strong>de</strong>s Grundstücks): 150.000 - 30.000 = 120.000,- €.<br />
Für die Jahre 2002 bis 2008 können nunmehr 7.200,- € (6% von 120.000,-) pro Jahr abgeschrieben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Berechnung <strong>de</strong>r Werbungskosten:<br />
– Abschreibung 7.200,- €<br />
– Inst<strong>an</strong>dhaltungskosten 1.000,- €<br />
– Versicherungsprämien 500,- €<br />
– Schuldzinsen 4.500,- €<br />
– Grundsteuer und Gemein<strong>de</strong>gebühren 300,- €<br />
– Verwaltungskosten u.a. 250,- €<br />
Gesamt 13.750,- €<br />
Diese Werbungskosten können von <strong>de</strong>n Mieteinnahmen abgezogen wer<strong>de</strong>n. Durch die hohe<br />
Abschreibung entsteht somit ein Verlust aus Vermietung von 7.500 - 13.750 = - 6.250,- €.<br />
Dieser Verlust aus Vermietung wird letztendlich mit allen <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Einkünften verrechnet, wo<strong>du</strong>rch<br />
die Gesamtsteuerlast erheblich gemin<strong>de</strong>rt wird.<br />
34
1.3.3. Einführung eines Freibetrages auf Enregistrementgebühren<br />
beim Erwerb von Grundstücken und Wohnimmobilien<br />
Beim Kauf von Immobilien sind im Prinzip 6% Enregistrementgebühren<br />
sowie 1% Hypothekengebühren zu entrichten.<br />
Der ab <strong>de</strong>m 8. Mai 2002 gelten<strong>de</strong> Freibetrag bezüglich <strong>de</strong>r<br />
Enregistrement- und Hypothekengebühren beträgt 20.000,- €<br />
pro Person, respektiv 40.000,- € für ein Ehepaar. Wird dieser<br />
Freibetrag beim Kauf eines Eigenheimes nicht g<strong>an</strong>z aufgebraucht,<br />
wird <strong>de</strong>r restliche Teil gutgeschrieben und k<strong>an</strong>n beim<br />
Kauf einer weiteren Immobilie geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Es<br />
muss lediglich eine Min<strong>de</strong>stgebühr von 100,- € entrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
Nutznießer dieser neuen Regelung sind alle physischen Personen,<br />
die bei <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>r notariellen Urkun<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r<br />
bei einem Einwohnermel<strong>de</strong>amt im Großherzogtum<br />
gemel<strong>de</strong>t sind o<strong>de</strong>r erklären, dies gemäß <strong>de</strong>r gesetzlichen Fristen<br />
und Bedingungen nachzuholen.<br />
Diese Maßnahme, welche zeitlich nicht begrenzt ist, unterliegt<br />
jedoch gewissen Bedingungen:<br />
1) die Immobilie muss innerhalb von zwei Jahren bewohnt wer<strong>de</strong>n (4 Jahre beim Kauf eines Grundstücks<br />
o<strong>de</strong>r eines im Bau befindlichen Objektes);<br />
2) die Immobilie muss min<strong>de</strong>stens über einen Zeitraum von 5 Jahren bewohnt wer<strong>de</strong>n;<br />
3) die Immobilie muss während dieses Zeitraums ausschließlich persönlichen Wohnzwecken dienen<br />
und darf we<strong>de</strong>r g<strong>an</strong>z noch teilweise vermietet wer<strong>de</strong>n;<br />
4) die notarielle Urkun<strong>de</strong> muss sowohl <strong>de</strong>n Antrag auf Bewilligung <strong>de</strong>s Freibetrages als auch die<br />
Verpflichtung <strong>de</strong>s Käufers enthalten, die Immobilie innerhalb <strong>de</strong>r festgelegten Fristen zu bewohnen<br />
sowie <strong>de</strong>r Verwaltung je<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung mitzuteilen.<br />
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen sind die vollen Enregistrement- und Hypothekengebühren<br />
zuzüglich Zinsen nachträglich zu entrichten.<br />
Anschauungsbeispiele:<br />
Beim Kauf einer Wohnung im Wert von 150.000,- € fielen bisher Gebühren in Höhe von 10.500,- €<br />
(150.000 x 7%) <strong>an</strong>. Jetzt braucht <strong>de</strong>r Käufer nur noch 100,- € zu entrichten und k<strong>an</strong>n überdies, bei<br />
einem späteren Kauf, noch eine Gutschrift von 9.500,- € geltend machen.<br />
Beim Kauf eines Hauses im Wert von 450.000,- € <strong>du</strong>rch ein Ehepaar fielen bisher Gebühren in Höhe<br />
von 31.500,- € (450.000 x 7%) <strong>an</strong>. Nunmehr verfügt das Ehepaar über einen Freibetrag von 40.000,- €<br />
und braucht lediglich 100,- € zu entrichten. Darüber hinaus bleibt ein Freibetrag von 8.500,- €<br />
(4.250,- € pro Person) erhalten.<br />
35
1.3.4. Einführung eines direkten, superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes<br />
Bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Richtlinie über re<strong>du</strong>zierte Mehrwertsteuersätze in nationales Recht,<br />
wur<strong>de</strong> 1991 beschlossen, <strong>de</strong>n superre<strong>du</strong>zierten Satz von 3% für <strong>de</strong>n Kauf, <strong>de</strong>n Bau, die Renovierung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umbau von Wohnungen nicht direkt <strong>an</strong>zuwen<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn einen Teil (sprich 12%) <strong>de</strong>r<br />
entrichteten Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.<br />
Aufgrund einer intensiven und <strong>an</strong>halten<strong>de</strong>n Aktivität im Bausektor nimmt die Wartezeit auf eine<br />
Rückerstattung jedoch immer weiter zu, und dies trotz verstärkter Personalaufstockung und gezielter<br />
Informatisierung seitens <strong>de</strong>r Verwaltung.<br />
Das Gesetz vom 30. Juli 2002 schafft die gesetzliche Basis für eine direkte Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s superre<strong>du</strong>zierten<br />
Mehrwertsteuersatzes. Die genauen Bedingungen sowie Einschränkungen sind in<br />
einem großherzoglichen Reglement vom 30. Juli 2002 festgelegt.<br />
Die neuen Regelungen hinsichtlich <strong>de</strong>r direkten Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes<br />
gelten erst ab <strong>de</strong>m 1. November 2002.<br />
Im Prinzip bleibt das bisherige System <strong>de</strong>r Rückerstattung in <strong>de</strong>n Fällen bestehen, in <strong>de</strong>nen u.a. nicht<br />
genau festgestellt bzw. nachgewiesen wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n, ob die geleisteten Zahlungen ausschließlich dazu<br />
dienen, Wohnraum zu schaffen.<br />
Also:<br />
– beim Kauf von Gebäu<strong>de</strong>n/Wohnungen, die noch keiner genauen Bestimmung zugeführt wur<strong>de</strong>n;<br />
– beim Kauf von Gebäu<strong>de</strong>n/Wohnungen, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrags bereits fertiggestellt<br />
sind;<br />
– bei Lieferungen von Baumaterialien;<br />
– bei Rechnungen unter 3.000,- € (vor Mehrwertsteuern);<br />
– in allen Fällen, wo die Bestimmung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s während <strong>de</strong>r Schaffung o<strong>de</strong>r Renovierung<br />
nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />
PROZEDUR<br />
Der Steuerpflichtige (H<strong>an</strong>dwerker/Betrieb) muss einen Antrag auf Bewilligung <strong>de</strong>r Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s<br />
superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes von 3% bei <strong>de</strong>r Enregistrement-Verwaltung stellen (mittels<br />
spezieller Formulare). Diese überprüft d<strong>an</strong>n ob alle Bedingungen erfüllt sind, errechnet <strong>de</strong>n Restbetrag<br />
<strong>de</strong>r nunmehr auf 50.000,- € (bisher 38.000,- €) pro Wohnung festgesetzten Obergrenze und<br />
teilt ihren Bescheid mit.<br />
Der Steuerpflichtige muss <strong>de</strong>r Verwaltung alle 3 Monate eine <strong>de</strong>taillierte Auflistung aller Rechnungen,<br />
die für das vorherige Quartal zum superre<strong>du</strong>zierten Satz ausgestellt wur<strong>de</strong>n, einreichen.<br />
38
Anschauungsbeispiele:<br />
a) Beim Kauf einer bereits fertiggestellten Wohnung/Immobilie wird keine Mehrwertsteuer direkt<br />
in Rechnung gestellt. Für die bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>an</strong>gefallene und somit indirekt im Kaufpreis<br />
enthaltene Mehrwertsteuer k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Käufer, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, nachträglich<br />
einen Antrag auf Rückerstattung stellen (TVA récupérable).<br />
In diesem Fall ist die Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s direkten superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes erst gar<br />
nicht möglich.<br />
b) An<strong>de</strong>rs beim Kauf einer Wohnung/Immobilie, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrags noch nicht<br />
o<strong>de</strong>r erst teilweise fertiggestellt ist.<br />
In diesem Fall k<strong>an</strong>n die Mehrwertsteuer, die im Verlauf <strong>de</strong>r Bauarbeiten von <strong>de</strong>n einzelnen<br />
Betrieben in Rechnung gestellt wird, direkt via superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatz verrechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung: die Proze<strong>du</strong>r muss eingehalten wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Nachweis muss erbracht wer<strong>de</strong>n,<br />
dass das betreffen<strong>de</strong> Objekt als Hauptwohnsitz (für <strong>de</strong>n Käufer o<strong>de</strong>r einen Dritten) dienen wird.<br />
c) Bei Renovierungs-, Um- und Ausbauarbeiten gelten dieselben Bestimmungen wie unter b),<br />
immer vorausgesetzt, die Arbeiten erfolgen <strong>an</strong> einem Hauptwohnsitz (Eigentumswohnung o<strong>de</strong>r<br />
Mietobjekt).<br />
39
40<br />
De <strong>Gaart</strong> e sënnvollen Hobby fir d’g<strong>an</strong>z Famill<br />
Wer<strong>de</strong>n auch Sie Mitglied <strong>de</strong>r Liga „<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong>“
2. Inventar <strong>de</strong>r bisherigen staatlichen<br />
Wohnungsbeihilfen<br />
Durch diverse Interventionen von Staat und Gemein<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Wohnungsmarkt wird die Fin<strong>an</strong>zierung<br />
einer Eigentumswohnung in vielen Fällen fin<strong>an</strong>ziell günstiger als die Zahlung einer monatlichen<br />
Miete <strong>an</strong> <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Wohnungsbesitzer. Die öffentliche Wohnungspolitik wirkt <strong>du</strong>rch<br />
direkte Unterstützungen, sprich Gewährung von Beihilfen, als auch mittels indirekter Unterstützungen,<br />
wie z. B. <strong>du</strong>rch Steuervorteile.<br />
Der nachfolgen<strong>de</strong> Beitrag informiert über sämtliche Beihilfen, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.1. Die indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />
Parallel zum öffentlich gelenkten Baul<strong>an</strong>d- und Wohnungsmarkt gewährt <strong>de</strong>r Staat indivi<strong>du</strong>elle Beihilfen.<br />
Diese Beihilfen sollen die Eigentumsbil<strong>du</strong>ng fin<strong>an</strong>ziell unterstützen, und dies unabhängig<br />
davon, ob <strong>de</strong>r zukünftige Wohnungsbesitzer sich auf <strong>de</strong>m freifin<strong>an</strong>zierten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m staatlich gelenkten<br />
Parkett befin<strong>de</strong>t. Die verschie<strong>de</strong>nen indivi<strong>du</strong>ellen Beihilfen sind folgen<strong>de</strong>.<br />
2.1.1. Bauprämie und Anschaffungsprämie<br />
a) Wohnungsgestaltung<br />
Der Staat hilft Ihnen bei <strong>de</strong>r Beschaffung Ihres Startkapitals <strong>du</strong>rch Bewilligung einer Bauprämie,<br />
beziehungsweise einer Anschaffungsprämie unter folgen<strong>de</strong>n allgemein gültigen Bedingungen:<br />
– Die Wohnung, für die Sie eine Prämie be<strong>an</strong>tragen, muss sich im Großherzogtum Luxemburg<br />
befin<strong>de</strong>n. Sie muss Ihrem Haushalt als haupt- und tatsächlichen sowie dauern<strong>de</strong>n Wohnsitz<br />
während min<strong>de</strong>stens 10 Jahren dienen (<strong>an</strong><strong>de</strong>rnfalls müssen die Prämien wie<strong>de</strong>r zurückerstattet<br />
wer<strong>de</strong>n);<br />
– Sie dürfen we<strong>de</strong>r Eigentümer noch Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung im Großherzogtum<br />
Luxemburg o<strong>de</strong>r im Ausl<strong>an</strong>d sein;<br />
– Sie müssen die nachfolgen<strong>de</strong>n festgesetzten Bedingungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Wohnnutzfläche<br />
berücksichtigen.<br />
Die Wohnnutzfläche ist die innerhalb <strong>de</strong>r Außenmauern ermittelte Fläche, mit Ausnahme von Keller,<br />
Garagen, Ateliers o<strong>de</strong>r <strong>an</strong><strong>de</strong>re zu Berufszwecken dienliche Nutzgebäu<strong>de</strong>. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />
in<strong>de</strong>s die Dachgeschosse sowie die ausbaufähigen Räume, insofern ihre Höhe 2 Meter übersteigt und<br />
sie über einen normalen Zug<strong>an</strong>g sowie über ein Fenster von min<strong>de</strong>stens 0,50 x 0,75 Meter verfügen.<br />
Umbauarbeiten, welche ein Überschreiten <strong>de</strong>r festgesetzten Obergrenze mit sich bringen, dürfen<br />
innerhalb <strong>de</strong>r ersten 10 Jahre nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung nicht ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
41
Für Wohnungen, die vor <strong>de</strong>m 10. September 1944 fertiggestellt wur<strong>de</strong>n, entfallen die obengen<strong>an</strong>nten<br />
Kriterien <strong>de</strong>r Wohnnutzfläche.<br />
Für Wohnungen, welche jedoch nach <strong>de</strong>m 10. September 1944 errichtet wur<strong>de</strong>n, gelten folgen<strong>de</strong><br />
Wohnnutzflächen:<br />
Einfamilienhaus: min<strong>de</strong>stens 65 qm<br />
höchstens 140 qm<br />
Appartementwohnungen : min<strong>de</strong>stens 52 qm<br />
höchstens 120 qm<br />
Die Flächen können erhöht wer<strong>de</strong>n:<br />
– Ab <strong>de</strong>m 3. Kind um 16 qm für je<strong>de</strong>s Kind;<br />
– Um 20 qm für je<strong>de</strong>n im gemeinsamen Haushalt wohnen<strong>de</strong>n Vorfahren,<br />
falls:<br />
• Der Haushalt mehr als 4 Personen begreift;<br />
• Dieser Verw<strong>an</strong>dte selbst nicht Eigentümer einer Wohnung ist;<br />
• Dieser Verw<strong>an</strong>dte aufgrund seiner Behin<strong>de</strong>rung nicht alleine zu wohnen vermag.<br />
b) Einkommensbedingungen<br />
Das zu betrachten<strong>de</strong>, besteuerbare Einkommen für die Gewährung einer Prämie muss entsprechen:<br />
– entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Durchschnittseinkommen <strong>de</strong>r 3 Steuerjahre, die:<br />
• <strong>de</strong>m notariellen Kaufvertrag (bei <strong>de</strong>r Anschaffungsprämie) o<strong>de</strong>r<br />
• <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten (bei <strong>de</strong>r Bauprämie) vorausgesehen;<br />
– o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einkommen <strong>de</strong>s diesem Datum unmittelbar vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Steuerjahres;<br />
– o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einkommen <strong>de</strong>s Wohnungs<strong>an</strong>schaffungsjahres, beziehungsweise <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r Bauarbeiten,<br />
falls:<br />
• sie während <strong>de</strong>r vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Jahre über kein Einkommen verfügt haben, o<strong>de</strong>r<br />
• ihre Einkommen sich um mehr als 10% gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Vorjahres vermin<strong>de</strong>rt hat.<br />
Das betrachtete Einkommen ist das besteuerbare Einkommen – zuzüglich aller <strong>an</strong><strong>de</strong>ren auch nicht<br />
steuerpflichtigen Einkommen – über die Sie, Ihr Ehepartner und je<strong>de</strong> <strong>an</strong><strong>de</strong>re Person, die mit Ihnen<br />
in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, verfügen, außer Ihrer Verw<strong>an</strong>dten <strong>de</strong>r auf- und absteigen<strong>de</strong>n<br />
Linie und ohne die Familienzulagen und die Zuwen<strong>du</strong>ngen für schwerbehin<strong>de</strong>rte Personen in<br />
Betracht zu ziehen.<br />
Begreift im Falle einer Kollektivbesteuerung von zwei Ehepartnern das zu betrachten<strong>de</strong> Einkommen<br />
zusätzlich ein Nettoeinkommen aus einer nicht selbständigen Arbeit <strong>de</strong>s Ehepartners, <strong>de</strong>r persönlich<br />
einem Rentenregime <strong>an</strong>geglie<strong>de</strong>rt ist, wird letzteres Einkommen zum In<strong>de</strong>xst<strong>an</strong>d 100 <strong>de</strong>r Lebens-<br />
42
haltungskosten ermittelt und um rund 1.250,- € (In<strong>de</strong>x 100) re<strong>du</strong>ziert. Dies gilt ebenfalls im Falle<br />
einer Eheschließung <strong>de</strong>r Antragsteller innerhalb von 2 Jahren nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung.<br />
Falls die bei<strong>de</strong>n Ehepartner zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s notariellen Kaufvertrages o<strong>de</strong>r Baubeginns weniger<br />
als 3 Jahre verheiratet waren, wird für die Bewilligung <strong>de</strong>r Prämie lediglich das Einkommen eines<br />
einzigen Ehepartners betrachtet, und zwar das höchste, wobei <strong>de</strong>r oben gen<strong>an</strong>nte Freibetrag von<br />
1.250,- € (N.I. 100) entfällt.<br />
Im Fall einer Kollektivbesteuerung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ehepartner wird lediglich das Einkommen eines <strong>de</strong>r<br />
bei<strong>de</strong>n Ehepartner berücksichtigt – vorausgesetzt, <strong>de</strong>r <strong>an</strong><strong>de</strong>re Ehepartner hat sämtliche entlohnte<br />
Beschäftigungen aufgegeben, und dies spätestens 2 Jahre nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung.<br />
Die Prämie k<strong>an</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn Ihr besteuerbares Vermögen höher als 44.043,- €<br />
(Durchschnitt <strong>de</strong>s Lebenshaltungskostenin<strong>de</strong>xes 2001: 587,24) ist.<br />
Die Prämie wird auch verweigert wenn Sie Ihr Vermögen einer Drittperson <strong>du</strong>rch Schenkung abgegeben<br />
haben, o<strong>de</strong>r wenn die Fin<strong>an</strong>zierung Ihrer Wohnung <strong>du</strong>rch Ihre eigenen fin<strong>an</strong>ziellen Mittel<br />
o<strong>de</strong>r diejenigen Ihres Ehepartners vorgenommen wer<strong>de</strong>n könnte.<br />
43
c) Familienlage<br />
Die für Ihre Prämie betrachtete Familienlage ist diejenige, die beim Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten o<strong>de</strong>r am<br />
Tag <strong>de</strong>s notariellen Kaufvertrages besteht.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Geburt eines Kin<strong>de</strong>s im darauffolgen<strong>de</strong>n Jahr haben Sie das Recht, die Überprüfung<br />
Ihrer Prämie aufgrund dieser neuen Familienlage zu be<strong>an</strong>tragen.<br />
Betrachtet wer<strong>de</strong>n diejenigen Kin<strong>de</strong>r, für die eine Kin<strong>de</strong>rzulage – sprich Kin<strong>de</strong>rgeld – gewährt wird<br />
und die in Ihrem Haushalt leben.<br />
44<br />
2.1.2. Zinssubvention<br />
Falls Sie ein Darlehen aufgenommen haben, um eine Wohnung<br />
zu bauen, zu kaufen o<strong>de</strong>r zu renovieren, gewährt <strong>de</strong>r<br />
Staat Ihnen eine Zinssubvention zur Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r monatlichen<br />
Tilgungsrate.<br />
Die staatliche Zinssubvention berücksichtigt die Darlehenssumme<br />
bis zu 125.000,- €, unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass das<br />
Darlehen bei einem hierzu ermächtigten Fin<strong>an</strong>zinstitut o<strong>de</strong>r<br />
bei einer <strong>de</strong>n Sozialversicherungen zugehörigen Pensionskasse<br />
aufgenommen wur<strong>de</strong>. Der Darlehenszinssatz darf<br />
jedoch <strong>de</strong>n gegenwärtig auf 3,85% festgelegten Sozialsatz<br />
nicht überschreiten.<br />
Für die Gewährung <strong>de</strong>r Zinssubvention wird das besteuerbare Einkommen wie folgt errechnet:<br />
– Entwe<strong>de</strong>r das Einkommen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Gewährung <strong>de</strong>r Zinssubvention direkt vorausgehen<strong>de</strong>n<br />
Steuerjahres;<br />
– O<strong>de</strong>r das letzte verfügbare Einkommen wenn:<br />
• Sie während dieser Zeit über kein Einkommen verfügt haben;<br />
• Ihr Einkommen während dieser Zeit unbek<strong>an</strong>nt ist;<br />
• Ihr Einkommen sich im Vergleich zum Vorjahr vermin<strong>de</strong>rt hat.<br />
Die Zinssubvention wird auf Basis <strong>de</strong>r vom Kreditgeber ver<strong>an</strong>schlagten Zinsen errechnet. Sie wird<br />
als monatlicher Festbetrag errechnet.<br />
Die Zinssubvention wird alle 2 Jahre von Amts wegen überprüft.<br />
Bei <strong>de</strong>r Zinssubvention gelten die gleichen Bedingungen für die Gewährung und für die Wohnnutzfläche<br />
wie bei <strong>de</strong>r Bau- und Anschaffungsprämie.<br />
Die Subvention wird gemäß Ihrem besteuerbaren Einkommen und Ihrer Familiensituation, wie sie<br />
zur Zeit <strong>de</strong>r Antragstellung besteht, festgesetzt.
2.1.3. Zinsbonifikation<br />
Zur allgemeinen För<strong>de</strong>rung von Investitionsentschei<strong>du</strong>ngen<br />
in Richtung Eigentumswohnung hat<br />
die Regierung eine generelle Zinsbonifikation eingeführt.<br />
Demnach übernimmt <strong>de</strong>r Staat 0,875% <strong>de</strong>r<br />
Schuldzinsen pro Kind bei einer Darlehensaufnahme<br />
zur Fin<strong>an</strong>zierung einer Eigentumswohnung,<br />
und dies unabhängig von <strong>de</strong>r Einkommenssituation<br />
<strong>de</strong>s Antragstellers und ohne Bestimmungen<br />
betreffend die Wohnungsnutzfläche. Lediglich wird<br />
jedoch einer Darlehenssumme von maximal<br />
150.000,- € Rechnung getragen. Ferner darf <strong>de</strong>r<br />
Antragsteller über keine weitere Wohnung verfügen.<br />
Die Zinsbonifikation k<strong>an</strong>n mit <strong>de</strong>r Zinssubvention,<br />
die eventuell gewährt wird, zusammengerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
45
2.1.4. Sparprämie<br />
Der Staat ist bei <strong>de</strong>r Gewährung eines Darlehens behilflich, in<strong>de</strong>m er eine Sparprämie zur Erstellung<br />
<strong>de</strong>s Startkapitals gewährt. Diese Prämie von maximal 5.000,- € wird <strong>an</strong> diejenigen Personen ausbezahlt,<br />
welche die Bedingungen für eine Bauprämie erfüllen. Bei einer Anschaffungsprämie muss <strong>de</strong>r<br />
Antragsteller min<strong>de</strong>stens 1 Kind zu seinen Lasten haben. Die Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Sparprämie entspricht<br />
<strong>de</strong>n <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n Zinsen und Treueprämien zum Datum <strong>de</strong>r Darlehensaufnahme insofern die<br />
Guthaben für die Wohnungsfin<strong>an</strong>zierung benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Wohnungssparkonto k<strong>an</strong>n bei einem in Luxemburg <strong>an</strong>sässigen und hierzu ermächtigten Fin<strong>an</strong>zinstitut<br />
eröffnet wer<strong>de</strong>n, wobei das Startkapital min<strong>de</strong>stens 240,- € betragen muss. Um in <strong>de</strong>n<br />
Genuss <strong>de</strong>r Sparprämie zu kommen, muss <strong>de</strong>r Sparer min<strong>de</strong>stens während 3 Jahren regelmäßig<br />
einen Teil seines Einkommens <strong>an</strong>gespart haben.<br />
2.1.5. Staatliche Bürgschaften<br />
Reicht das Eigenkapital <strong>de</strong>s Wohnungssparkontos für die Darlehensaufnahme nicht aus – dieses<br />
muss je nach Kreditinstitut 20-40% <strong>de</strong>s Gesamt<strong>an</strong>schaffungspreises betragen – so k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Staat für<br />
die Fremdkapitalaufnahme bürgen. Um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Staatsgar<strong>an</strong>tie zu kommen, muss <strong>de</strong>r<br />
Darlehensnehmer Inhaber eines Bausparkontos o<strong>de</strong>r eines sonstigen Sparkontos sein, welches er<br />
<strong>du</strong>rch regelmäßige Einzahlungen, die nicht unter 290,- € pro Jahr liegen dürfen, gespeist hat. Ferner<br />
darf das hierzu ermächtigte Kreditinstitut nur einen Passivzinssatz von maximal 10% vom Kreditnehmer<br />
verl<strong>an</strong>gen. Der Höchstbetrag <strong>de</strong>r staatlichen Bürgschaft beläuft sich auf 69.028,75 € gemäß<br />
<strong>de</strong>m <strong>du</strong>rchschnittlichen Bauin<strong>de</strong>x von 552,23 <strong>de</strong>s Jahres 2001.<br />
Das hierzu ermächtigte Fin<strong>an</strong>zinstitut ist verpflichtet, Darlehen im Gegenwert von min<strong>de</strong>stens<br />
150% <strong>de</strong>s auf das Wohnungssparkonto eingezahlten Betrages, einschließlich <strong>de</strong>r vergüteten Zinsen,<br />
zur Anschaffung einer Wohnung zu gewähren, wobei die Annuitäten jedoch keine zu große Belastung<br />
darstellen dürfen. Der nicht gar<strong>an</strong>tierte Teil <strong>de</strong>s Darlehens muss erlauben, 60% <strong>de</strong>s Kauf- resp.<br />
Baupreises o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbesserungsarbeiten zu fin<strong>an</strong>zieren.<br />
2.1.6. Verbesserungsprämien<br />
Der Staat gewährt Verbesserungsprämien zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renovierung von Altbauten. Die staatliche<br />
Prämie k<strong>an</strong>n u.a. für Dacharbeiten, Mauertrockenlegung, K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>schlüsse, Einrichtung von<br />
Bad- und S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen, Zufuhr von Wasser, Gas, Elektrizität, Ersetzen von Fenstern, Doppelverglasung,<br />
Rolllä<strong>de</strong>n, Fassa<strong>de</strong>nbewurf in Wohnungen, welche zu Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten min<strong>de</strong>stens<br />
30 Jahre alt sind, bewilligt wer<strong>de</strong>n.<br />
Für Wohnungen, die nach <strong>de</strong>m 1. September 1967 errichtet wur<strong>de</strong>n, k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Anbau von neuem wie<br />
<strong>de</strong>r Ausbau von bestehen<strong>de</strong>m Wohnraum für eine Prämie in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />
Haushalt sich <strong>du</strong>rch Verw<strong>an</strong>dte vergrößert hat und falls diese Wohnraumvergrößerung <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Rahmen nicht überschreitet.<br />
46
Die Verbesserungsprämie wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Familieneinkommens und <strong>de</strong>r Familienlage<br />
festgesetzt und mit 30 % <strong>de</strong>r <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n, <strong>du</strong>rch Rechnungen zu belegen<strong>de</strong>n Ausgaben berechnet,<br />
ohne jedoch <strong>de</strong>n Höchstbetrag von 1.250,- €, 1.750,- € o<strong>de</strong>r 2.500,- € – je nach Familienlage –<br />
zu überschreiten. Die vom Antragsteller selbst ausgeführten Arbeiten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />
<strong>de</strong>r Beihilfe teilweise berücksichtigt.<br />
2.1.7. Prämie für Spezialeinrichtungen<br />
Der Staat gewährt <strong>de</strong>s Weiteren Prämien für Spezialeinrichtungen für körperbehin<strong>de</strong>rte Personen,<br />
wobei die Einkommens- und Familienlage berücksichtigt wird.<br />
Diese Beihilfe wird unabhängig vom Baujahr <strong>de</strong>r Wohnung berücksichtigt.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r Beihilfe macht 60% <strong>de</strong>r Ausgaben aus, ohne dass <strong>de</strong>r Höchstbetrag von 15.000,- €<br />
überschritten wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />
2.1.8. Architektenprämie<br />
Der Staat gewährt <strong>de</strong>n Empfängern von Bau- und Verbesserungsprämien – sofern <strong>de</strong>ren Bau- bzw.<br />
Verbesserungsarbeiten <strong>de</strong>r Mitwirkung eines Architekten und/o<strong>de</strong>r Ingenieurs von Gesetzes wegen<br />
bedarf – eine Prämie von 50% <strong>de</strong>r Honorare bis zu einem Maximalbetrag von 1.250,- € unter <strong>de</strong>r<br />
Bedingung, dass eine beglaubigte und bezahlte Rechnung über die Kosten und Honorare <strong>de</strong>s Architekten<br />
bzw. Ingenieurs sowie eine Baugenehmigung <strong>de</strong>s zuständigen Gemein<strong>de</strong>amtes vorgezeigt<br />
wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />
2.1.9. Inst<strong>an</strong>dsetzungsprämien<br />
Das Ministerium für kulturelle Angelegenheiten gewährt Beihilfen zur Inst<strong>an</strong>dsetzung von Wohngebäu<strong>de</strong>n,<br />
die vor <strong>de</strong>m Jahre 1914 errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />
2.1.10. Beihilfen im Interesse <strong>de</strong>r ländlichen Wohnverhältnisse<br />
Bei Verbesserung eines Wohnhauses innerhalb eines L<strong>an</strong>dwirtschaftsbetriebes, welcher zum Ziel hat,<br />
es zwei Generationen von L<strong>an</strong>dwirten zu ermöglichen in getrennten Wohnungen zu leben – wobei<br />
die Einheit <strong>de</strong>r Familiengemeinschaft bewahrt wird – k<strong>an</strong>n eine fin<strong>an</strong>zielle Hilfe gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Beihilfe beträgt 50% <strong>de</strong>r Investitionskosten, ohne jedoch 50.000,- € überschreiten zu können.<br />
2.1.11. För<strong>de</strong>rmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums<br />
Aktive Solarnutzung<br />
M<strong>an</strong> spricht von aktiver Solarnutzung, wenn die Sonnenenergie mittels technischer Anlagen eingef<strong>an</strong>gen<br />
wird: dies ist möglich z. B. <strong>du</strong>rch thermische Solarkollektoren o<strong>de</strong>r Solarzellen in<br />
Photovoltaik<strong>an</strong>lagen.<br />
47
a) Thermische Solarkollektoren zur<br />
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung<br />
Die Sonnenstrahlen erwärmen Wasser in so<br />
gen<strong>an</strong>nten Kollektoren. Solare Wärme, die<br />
nicht sofort verbraucht wird, wird bis zur späteren<br />
Nutzung in einem Wärme- o<strong>de</strong>r Solarspeicher<br />
gelagert. Im Sommer k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r<br />
gesamte Warmwasserbedarf über eine thermische<br />
Solarkollektor<strong>an</strong>lage ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, im<br />
Winter hingegen muss das solar vorgewärmte<br />
Wasser über ein zusätzliches Heizsystem<br />
erwärmt wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung für <strong>de</strong>n Einsatz von thermischen<br />
Solarkollektoren sind:<br />
• die Ausrichtung: nach Sü<strong>de</strong>n, auch<br />
Abweichungen bis SO bzw. SW;<br />
• die Neigung: 30-45° zur Horizontalen.<br />
Es gibt verschie<strong>de</strong>ne Typen von Sonnenkollektoren:<br />
1.1. Mit Flachkollektoren erreicht m<strong>an</strong> Temperaturen, wie sie für die Warmwasserbereitung und die<br />
Raumheizung benötigt wer<strong>de</strong>n. Dieser hocheffiziente Kollektor besteht aus einem wärmegedämmten<br />
Gehäuse mit Glasab<strong>de</strong>ckung, in <strong>de</strong>m ein Absorber die Solarenergie aufnimmt.<br />
1.2. Die Wirkungsgra<strong>de</strong> können bei Vakuumröhrenkollektoren noch erhöht wer<strong>de</strong>n. Hier befin<strong>de</strong>n sich<br />
die einzelnen Absorberstreifen in evakuierten Glasröhren. Durch das Vakuum wer<strong>de</strong>n Wärmeverluste<br />
fast gänzlich unterbun<strong>de</strong>n. Röhrenkollektoren wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Heizungsunterstützung<br />
eingesetzt und liefern auch bei direkter Sonneneinstrahlung im Winter noch<br />
Wärme.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />
• 40% für eine Anlage zur Brauchwassererwärmung in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag:<br />
2.200,- €) bzw. für eine Anlage zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung<br />
(Höchstbetrag 3.000,- €)<br />
• 40% für eine entsprechen<strong>de</strong> Anlage in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 38.000,- €)<br />
Bedingung für diese För<strong>de</strong>rungsmaßnahme ist, dass <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stertrag <strong>de</strong>s Kollektors bei<br />
350 kWh/m 2 /Jahr liegt.<br />
48
) Photovoltaik zur Stromgewinnung<br />
Bei <strong>de</strong>r Photovoltaik wird in Solarzellen – speziellen Halbleiterbauelementen auf Siliziumbasis<br />
(mono- o<strong>de</strong>r polykristallin) – Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umgew<strong>an</strong><strong>de</strong>lt. Der so pro<strong>du</strong>zierte<br />
Gleichstrom wird über Wechselrichter in Wechselstrom umgew<strong>an</strong><strong>de</strong>lt. Da die Leistung vor<br />
allem abhängig ist von <strong>de</strong>r Lichtintensität sowie von <strong>de</strong>r Fläche, wer<strong>de</strong>n Solarzellen, um höhere Leistungen<br />
zu erzielen, zu Mo<strong>du</strong>len zusammengeschaltet. Ein solches Mo<strong>du</strong>l besteht in <strong>de</strong>r Regel aus<br />
20-40 Solarzellen. Solarzellen haben eine Min<strong>de</strong>stlebenserwartung von 20-25 Jahren.<br />
Was die Ausrichtung <strong>de</strong>r Solarmo<strong>du</strong>le betrifft, so gelten die gleichen Regeln wie bei <strong>de</strong>n thermischen<br />
Solarkollektoren, ihre optimale Neigung hingegen ist flacher und liegt bei 20 bis 40° zur Horizontalen.<br />
Photovoltaik<strong>an</strong>lagen für Neu- und Altbauten sind bei uns generell netzgekoppelte Anlagen. Der erzeugte<br />
Solarstrom wird also ins Stromnetz eingespeist. Deshalb gar<strong>an</strong>tiert <strong>de</strong>r Staat neben <strong>de</strong>r fin<strong>an</strong>ziellen Unterstützung<br />
<strong>de</strong>r Anlage eine zusätzliche Einspeiseprämie. Über ein Doppelzählersystem wird <strong>de</strong>r pro<strong>du</strong>zierte Strom<br />
einerseits und <strong>de</strong>r verbrauchte Strom <strong>an</strong><strong>de</strong>rerseits ermittelt. Da im Sommer mehr ins Netz eingespeist<br />
als verbraucht wird, im Winter hingegen mehr aus <strong>de</strong>m Netz bezogen wird, lässt sich auf diese Weise am<br />
besten erreichen, dass die Stromversorgung umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet wird. Was nun<br />
<strong>de</strong>n Kostenpunkt einer solchen Anlage <strong>an</strong>geht, so soll eine <strong>an</strong>gemessene fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung<br />
ermöglichen, diese Technik mittelfristig wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />
• 50% für eine Anlage in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 5.000,- € pro kW installierte<br />
Leistung bei 1 bis 4 kW)<br />
• 50% für eine Anlage in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 38.000,- €, auch im Falle einer<br />
nichtresi<strong>de</strong>ntiellen Nutzung von Gesellschaften ohne Gewinnzweck)<br />
Ökologische Unterstützungsprämie <strong>de</strong>r Strompro<strong>du</strong>ktion:<br />
• 0,550 € / kWh für Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 kW in Betrieb ab 1.1.2001<br />
• für Anlagen in Betrieb ab 1.1.2003: 0,50 € / kWh<br />
• für Anlagen in Betrieb ab 1.1.2004: 0,45 € / kWh<br />
• die Vergütung k<strong>an</strong>n über 20 Jahre ausbezahlt wer<strong>de</strong>n<br />
Passive Solarnutzung o<strong>de</strong>r Solararchitektur<br />
Unter passiver Sonnenenergienutzung versteht m<strong>an</strong> die Gewinnung und Speicherung von<br />
Sonnenwärme in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n.<br />
Das Niedrig(st)energiehaus weist eine Energiekennzahl von nur mehr 30-60 kWh pro m2 beheizte<br />
Wohnfläche und Jahr auf, was einem jährlichen Verbrauch von 3-6 Liter Heizöl o<strong>de</strong>r 3-6 m3 Erdgas<br />
pro m2 beheizte Wohnfläche entspricht (heute üblich sind 100 bis 150 kWh/m2 /Jahr o<strong>de</strong>r 10-15 Liter<br />
Heizöl pro m2 und Jahr).<br />
49
Das Passivhaus mit einer Energiekennzahl von 10-15 kWh/m 2 /Jahr ist eine konsequente<br />
Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Niedrig(st)energiehauses. Hier ist eine konventionelle Heizungs<strong>an</strong>lage nicht<br />
mehr notwendig.<br />
Sieben Vorzüge eines Niedrigenergiehauses:<br />
• L<strong>an</strong>gfristige Werterhaltung<br />
• Weniger Bauschä<strong>de</strong>n<br />
• Behaglich d<strong>an</strong>k ausgeglichener Temperatur und Feuchtigkeit<br />
• Bessere Qualität <strong>de</strong>r Raumluft<br />
• Mit bewährten Materialien und bek<strong>an</strong>nten Bauprinzipien realisierbar<br />
• Wirtschaftlich attraktiv, da minimale Heizkosten<br />
• Umweltschutz: Schonung <strong>de</strong>r Ressourcen, verringerter CO2-Ausstoß aus: Othmar HUMM, NiedrigEnergie- und Passivhäuser. Konzepte, Pl<strong>an</strong>ung, Konstruktionen, Beispiele.<br />
1998. S. 9.<br />
50
Die Zuschüsse <strong>de</strong>s Umweltministeriums unterliegen folgen<strong>de</strong>n Bedingungen:<br />
1. <strong>de</strong>r Pl<strong>an</strong>ung <strong>de</strong>s Niedrigenergie-/Passivhauses liegt ein Energiekonzept zugrun<strong>de</strong>;<br />
2. die Qualitätskontrolle erfolgt über einen blower-door-test und eine Thermographie.<br />
Das Energiekonzept wird vom Architekten selbst, einem beraten<strong>de</strong>n Ingenieur, <strong>de</strong>r Agence <strong>de</strong> l’Energie<br />
o<strong>de</strong>r einer im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie und <strong>de</strong>r Energie tätigen Einrichtung öffentlichen Nutzens,<br />
erstellt.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Niedrigenergiehaus (Energiekennzahl unter 60 kWh):<br />
• Bis 140 m2 beheizte Wohnfläche: 62,- € pro m2 • Ab 140 m 2 bis 200 m 2 beheizte Wohnfläche: 25,- € pro m 2<br />
Passivhaus (Energiekennzahl unter 15 kWh):<br />
• Bis 140 m2 beheizte Wohnfläche: 100,- € pro m2 • Ab 140 m 2 bis 200 m 2 beheizte Wohnfläche: 63,- € pro m 2<br />
Außer<strong>de</strong>m gilt für Niedrigenergie- und Passivhaus:<br />
• 750,- € als Beihilfe für das Energiekonzept<br />
• 500,- € als Beihilfe für die Qualitätskontrolle („blower door test“ und Thermographie)<br />
Die kontrollierte Wohnungslüftung lässt sich auch in neuen o<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n mit einer<br />
Energiekennzahl unter 80 kWh/m2 /Jahr installieren und wird daher auch geson<strong>de</strong>rt bezuschusst:<br />
• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten im Falle einer einfachen kontrollierten Wohnungslüftung in einem<br />
Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 500,- €)<br />
o<strong>de</strong>r in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 5.000,- €)<br />
• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten im Falle einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung<br />
in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.500,- €)<br />
o<strong>de</strong>r in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 15.000,- €)<br />
• 380,- € bei <strong>de</strong>r Installation eines Erdwärmetauschers<br />
Brennwertkessel<br />
Die Brennwerttechnik nutzt die Abwärme <strong>de</strong>s Heizkessels – in Form von Abgaswärme und Wasserdampf,<br />
welche bei <strong>de</strong>r Verbrennung von Öl und Gas entstehen – und die <strong>an</strong>sonsten <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n<br />
Schornstein abgeführt wird. Durch spezielle Wärmetauscher wird das Abgas so weit abgekühlt, dass<br />
<strong>de</strong>r darin enthaltene Wasserdampf kon<strong>de</strong>nsiert und die so gewonnene Wärme <strong>de</strong>m Heizungswasser<br />
zugeführt wird.<br />
51
Bei Erdgas ist die Brennwertnutzung beson<strong>de</strong>rs günstig. Gegenüber einem konventionellen Nie<strong>de</strong>rtemperatur-Heizkessel<br />
k<strong>an</strong>n hier eine Jahresnutzungsgradsteigerung bis zu 14% erreicht wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />
ist Erdgas praktisch schwefelfrei, CO2-emissionsärmer und somit umweltfreundlicher als Erdöl.<br />
Abgase von Brennwertgeräten benötigen eine spezielle Abgasführung. Normale Hausschornsteine<br />
weisen nicht genug Zug auf für die kälteren Abgase und verkraften nicht unbescha<strong>de</strong>t die höhere<br />
Feuchtigkeitsbelastung. Sie müssen daher nachgerüstet wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung für die Kon<strong>de</strong>nsation und somit auch für die Nutzungssteigerung ist eine Rücklauftemperatur<br />
<strong>de</strong>s Heizkreises, die 50°C nicht überschreitet. Diese Bedingung muss auch von einem<br />
Fachm<strong>an</strong>n beglaubigt wer<strong>de</strong>n.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />
• 25% in einem neuen Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 620,- €) o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong><br />
(Höchstbetrag: 3.800,- €)<br />
• 35% in einem bestehen<strong>de</strong>n Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.240,- €) o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong><br />
(Höchstbetrag : 4.300,- €)<br />
Wärmepumpe<br />
Auch die Wärmepumpe bedient sich <strong>de</strong>r Energiequelle Sonne, in<strong>de</strong>m sie diese unter ihrer gespeicherten<br />
Form als Umweltwärme aus <strong>de</strong>m Erdreich, <strong>de</strong>m Wasser o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Luft entzieht. Wärmepumpen<br />
funktionieren nach <strong>de</strong>m gleichen physikalischen Prinzip wie ein Kühlschr<strong>an</strong>k, nur wird<br />
hier die Wärme <strong>an</strong>statt <strong>de</strong>r Kälte genutzt: die sich auf niedrigem Temperaturniveau befindliche<br />
Umweltwärme wird also unter Einsatz zusätzlicher Energie auf ein höheres Temperaturniveau, das<br />
zum Heizen o<strong>de</strong>r zur Warmwassernutzung ausreicht, gepumpt. Da die nutzbare Wärme etwa viermal<br />
so hoch ist wie die benötigte elektrische Energie, ordnet m<strong>an</strong> die Wärmepumpe <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r<br />
rationellen Energienutzung zu.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Technische Beratung und Informationen<br />
Im<br />
Bei<br />
Auftrag<br />
<strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />
<strong>de</strong>s Umweltministeriums bietet die Agence <strong>de</strong> l’Energie o<strong>de</strong>r eine im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie<br />
• 25% tätige in Einrichtung einem bestehen<strong>de</strong>n öffentlicher o<strong>de</strong>r Nutzung neuen <strong>de</strong>n Einfamilienhaus Privatpersonen (Höchstbetrag: eine technische 2.500,- Beratung €) <strong>an</strong>, o<strong>de</strong>r z. B.<br />
vor <strong>de</strong>m Wohngebäu<strong>de</strong> Kauf einer (Höchstbetrag: Photovoltaïk<strong>an</strong>lage, 38.000,- einer €) thermischen Solar<strong>an</strong>lage, eines Brennwertkessels,<br />
einer Wärmepumpe o<strong>de</strong>r auch vor <strong>de</strong>m Bau eines Niedrigenergiehauses.<br />
• 25% für eine kollektive Nutzung o<strong>de</strong>r für die Nutzung außerhalb eines Wohngebiets<br />
Weitere (Höchstbetrag: Informationen 38.000,- erhalten €). Sie Dieser bei: Höchstbetrag erhöht sich auf 75.000,- € im Falle einer mit<br />
Erdgas betriebenen Wärmepumpe, welche im Verbund mit einem Wärmenetz betrieben wird.<br />
Technische Beratung und Informationen<br />
Die <strong>du</strong>rchschnittliche Jahresleistungsziffer muss bei <strong>de</strong>r elektrischen Wärmepumpe min<strong>de</strong>stens 3,8<br />
betragen, bei <strong>de</strong>r Gaspumpe 1,5.<br />
53
Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmenetz<br />
Unter Kraft-Wärme-Kopplung versteht m<strong>an</strong> die kombinierte<br />
Erzeugung von Strom und Wärme in einem Kraftwerk. So<br />
können Wirkungsgra<strong>de</strong> bis zu 85% und Primärenergieeinsparungen<br />
von 30-40% erreicht wer<strong>de</strong>n. Dies entspricht<br />
einer Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r CO2 -Emissionen von 40-50%.<br />
Die so pro<strong>du</strong>zierte Wärme k<strong>an</strong>n über ein Nahwärmenetz <strong>an</strong><br />
umliegen<strong>de</strong> Abnehmer verteilt wer<strong>de</strong>n. Somit erreicht m<strong>an</strong><br />
eine bessere Auslastung <strong>de</strong>r Anlage und <strong>de</strong>r Inst<strong>an</strong>dhaltungsaufw<strong>an</strong>d<br />
für <strong>de</strong>n einzelnen Abnehmer wird re<strong>du</strong>ziert.<br />
Voraussetzung für <strong>de</strong>n sinnvollen Einsatz von Kraft-Wärme-<br />
Kopplungen ist <strong>de</strong>r gleichzeitige Bedarf <strong>an</strong> Strom und<br />
Wärme sowie eine möglichst große Nähe zum Endverbraucher.<br />
Bei<strong>de</strong>s ist z. B. sowohl in Wohnhaussiedlungen als<br />
auch in kleineren Gewerbegebieten gegeben.<br />
Die Fernwärme wird in einer kompakten Übergabestation <strong>an</strong> die Abnehmer geliefert.<br />
Somit:<br />
• ist ein Heizraum nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
• entfallen <strong>de</strong>r Hauptkamin, <strong>de</strong>r Heizkessel und <strong>de</strong>r Ölt<strong>an</strong>k.<br />
H<strong>an</strong><strong>de</strong>lt es sich um eine kompakte Anlage, so spricht m<strong>an</strong> von einem Blockheizkraftwerk (BHKW).<br />
Ein solches Kleinkraftwerk besteht aus einem Diesel-, Gas- o<strong>de</strong>r Biogasmotor, <strong>de</strong>r seinerseits einen<br />
elektrischen Generator <strong>an</strong>treibt.<br />
Kraft-Wärme-Kopplungs<strong>an</strong>lagen können auch in Verbund mit einer Wärmepumpe, Brennstoffzellen<br />
o<strong>de</strong>r mit Solarenergie betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Kraft-Wärme-Kopplung (Leistung 1-150 kW):<br />
• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten bei einem Einfamilienhaus und bei einem Wohngebäu<strong>de</strong> bis zu<br />
einem Höchstbetrag von 62.000,- €<br />
Bedingungen: Jahresnutzungsgrad 80%, 2.500 Betriebsstun<strong>de</strong>n im Jahr.<br />
Wärmenetz:<br />
30% <strong>de</strong>r Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 7.500,- €<br />
Anschluss <strong>an</strong> ein Wärmenetz (Übergabestation):<br />
38,- € je kW für ein Einfamilienhaus (bei einer maximalen Leistung von 20 kW) und für ein<br />
Wohngebäu<strong>de</strong> (bei einer maximalen Leistung von 100 kW)<br />
54
Weitere För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />
Biomasse und Biogas:<br />
Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />
• 25% für eine Zentralheizung mit kontrollierter Verbrennung<br />
(Vergasung, Holzhackschnitzel, Pellets) in einem Wohngebäu<strong>de</strong><br />
(Höchstbetrag: 3.000,- €)<br />
• 30% für eine Holzhackschnitzelfeuerungs<strong>an</strong>lage mit kontrollierter Verbrennung in Verbund<br />
mit einem Wärmenetz (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />
50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />
(Höchstbetrag: 75.000,- €)<br />
• 25% für eine Biogas<strong>an</strong>lage (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />
50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />
(Höchstbetrag: 150.000,- €)<br />
• 25% für eine Hygienisierungs<strong>an</strong>lage (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />
50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />
(Höchstbetrag: 150.000,- €)<br />
Ökologische Unterstützungsprämie <strong>de</strong>r Strompro<strong>du</strong>ktion:<br />
0,025 € pro kWh für Anlagen zwischen 1 kW und 3.000 kW Leistung für eine Dauer von<br />
10 Jahren<br />
L<strong>an</strong>gzeitspeicher:<br />
38,- € pro m3 in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.250,- €)<br />
und für einen kollektiven Speicher (Höchstbetrag: 50.000,- €)<br />
Bedingung: Min<strong>de</strong>st<strong>an</strong>teil von 40% erneuerbarer Energie<br />
Anschluss <strong>an</strong> das öffentliche Stromnetz (Mittelsp<strong>an</strong>nung 20 kV):<br />
50% <strong>de</strong>r Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- €<br />
Ersetzen von einem elektrischen Wasserboiler und einem elektrischen Speicherofen <strong>du</strong>rch eine nicht<br />
gänzlich strombetriebene Anlage:<br />
• 125,- € für das Ersetzen eines elektrischen Wasserboilers<br />
• 500,- € für das Ersetzen eines elektrischen Heizsystems<br />
• 50% <strong>de</strong>r Beseitigungskosten eines asbesthaltigen Speicherofens bis zu einem Höchstbetrag von<br />
500,- €<br />
Brennstoffzelle:<br />
150,- € je kW elektrisch installierter Leistung bis zu einem Höchstbetrag von 75.000,- €<br />
55
Technische Beratung und Informationen<br />
Im Auftrag <strong>de</strong>s Umweltministeriums bietet die Agence <strong>de</strong> l’Energie o<strong>de</strong>r eine im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie<br />
tätige Einrichtung öffentlicher Nutzung <strong>de</strong>n Privatpersonen eine technische Beratung <strong>an</strong>, z. B.<br />
vor <strong>de</strong>m Kauf einer Photovoltaik<strong>an</strong>lage, einer thermischen Solar<strong>an</strong>lage, eines Brennwertkessels,<br />
einer Wärmepumpe o<strong>de</strong>r auch vor <strong>de</strong>m Bau eines Niedrigenergiehauses.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei :<br />
Agence <strong>de</strong> l’Energie S.A. Tél.: 40 65 64<br />
Fax: 40 87 68<br />
email: ael@pt.lu<br />
Antragstellung und Formulare<br />
Für Investitionen im Bereich <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien und <strong>de</strong>r rationellen Nutzung <strong>de</strong>r Energie<br />
wer<strong>de</strong>n außer Privatpersonen (Eigentümer von Wohnungen o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong>n) nichtwirtschaftliche<br />
Vereine privaten Rechts (asbl) geför<strong>de</strong>rt.<br />
Die ökologische Unterstützungsprämie für die Strompro<strong>du</strong>ktion aus erneuerbaren Energieträgern<br />
wird außer Privatpersonen auch Gemein<strong>de</strong>n, Gemein<strong>de</strong>syndikaten und Unternehmen gewährt.<br />
Die För<strong>de</strong>rmaßnahmen gelten ab 1.1.2001 und bis zum 31.12.2004. Antragsformulare sind bei <strong>de</strong>r<br />
Umweltverwaltung erhältlich.<br />
Erkundigen Sie sich bei <strong>de</strong>r Umweltverwaltung, beim Umweltministerium o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Agence <strong>de</strong><br />
l’Energie ob und zu welchen Bedingungen für ein bestimmtes Projekt För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
bestehen!<br />
Administration <strong>de</strong> l’Environnement Tel.: 40 56 56 - 638 / 648<br />
Service <strong>de</strong>s Economies d’Energie email: airbruit@aev.etat.lu<br />
Ministère <strong>de</strong> l’Environnement Tel.: 478 - 6816 / 6810<br />
Fax: 400 410<br />
email: henri.haine@mev.etat.lu<br />
An<strong>de</strong>re För<strong>de</strong>rmaßnahmen für erneuerbare Energieträger<br />
Einspeisetarife für Elektrizitätspro<strong>du</strong>ktion aus erneuerbaren Energien<br />
Mit <strong>de</strong>r großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 1994 betreffend die Pro<strong>du</strong>ktion elektrischer<br />
Energie aus erneuerbaren Energieträgern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wärme-Kraft-Kopplung gar<strong>an</strong>tierte <strong>de</strong>r Staat die<br />
Abnahme <strong>de</strong>r Elektrizität für <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>s öffentlichen Netzes sowie spezielle Einspeisetarife pro<br />
kWh pro<strong>du</strong>ziertem Strom und gewährt darüber hinaus eine zusätzliche Prämie von 0,025 €/kWh für<br />
die Strompro<strong>du</strong>ktion aus <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie und <strong>de</strong>r Photovoltaik.<br />
Weitere Auskünfte über die <strong>de</strong>rzeitigen Tarife und Bedingungen erhält m<strong>an</strong> im<br />
Ministère <strong>de</strong> l’Economie Tel.: 478 - 4313<br />
Direction <strong>de</strong> l’Energie Fax: 478 - 4311<br />
email: direction-energie@eg.etat.lu<br />
56
Multitalent Dämmstoff<br />
Energieeinsparung ist sicherlich eine <strong>de</strong>r vordringlichsten Umweltschutzmaßnahmen unserer Zeit.<br />
Die Reserven <strong>an</strong> fossilen Brennstoffen sind in absehbarer Zukunft aufgebraucht. Die Umweltschädigungen<br />
<strong>du</strong>rch sauren Regen, Schadstoffe und das Treibhausgas CO 2 sind dramatisch. Unsere<br />
Wärmeenergie in neuen Wohngebäu<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n älteren Häusern zu schützen, ist<br />
die Aufgabe <strong>de</strong>r Wärmedämmung.<br />
Was ist eine Wärmedämmung?<br />
Wärmeenergie (in kWh = Kilowattstun<strong>de</strong>) hat das Bestreben sich mit kühleren Bereichen auszugleichen.<br />
So erkaltet <strong>de</strong>r Kaffee in einer Tasse relativ schnell, da die Wärme <strong>an</strong> die kühlere Außenluft<br />
verloren geht. Mit einer Wärmedämmung k<strong>an</strong>n dieser Vorg<strong>an</strong>g zwar nicht verhin<strong>de</strong>rt, aber erheblich<br />
verzögert wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Thermosk<strong>an</strong>ne hat eine solch gut funktionieren<strong>de</strong> Wärmedämmung. Der einmal erhitzte Kaffee<br />
bleibt über eine l<strong>an</strong>ge Zeit warm. Auch bei unseren Häusern k<strong>an</strong>n die einmal erhitzte Innenluft<br />
mit einer Wärmedämmung länger warm bleiben, da<strong>du</strong>rch wird viel Energie zum Wie<strong>de</strong>raufheizen<br />
gespart.<br />
Der physikalische Wert, welcher die Dämmqualitäten beziffert, ist <strong>de</strong>r Lambda-Wert „λ“ und gibt die<br />
Wärmeleitfähigkeit <strong>de</strong>s Dämmstoffes <strong>an</strong>.<br />
Dabei gilt:<br />
je niedriger <strong>de</strong>r Wert „λ“ <strong>de</strong>sto höher die Dämmfähigkeit <strong>de</strong>s Baustoffes.<br />
Die mathematische Einheit ist<br />
W/mK = Watt pro Meter Kelvin.<br />
Nur Dämmen?<br />
Die guten Dämmeigenschaften sollten verbun<strong>de</strong>n sein mit Umweltfreundlichkeit, einem guten<br />
Raumklima und Schadstofffreiheit <strong>de</strong>s Pro<strong>du</strong>ktes. Viele Dämmstoffe erfüllen die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>an</strong><br />
die Dämmeigenschaften, machen aber in <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Bereichen eine weniger gute Figur.<br />
Die Entschei<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für einen Dämmstoff fällt heutzutage meist nur <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r Wärmedämmeigenschaften<br />
und <strong>de</strong>s Preises. Das wäre aber etwa so, als wenn m<strong>an</strong> beim Autokauf nur auf<br />
<strong>de</strong>n Preis und die Pfer<strong>de</strong>stärken achtet und alles <strong>an</strong><strong>de</strong>re unberücksichtigt lassen wür<strong>de</strong>. Beim<br />
Dämmstoff sollte das Preis-Leistungsverhältnis stimmen und Leistung be<strong>de</strong>utet nicht nur Wärmedämmfähigkeit.<br />
Ein Dämmstoff sollte auch feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t, wärmespeichernd, l<strong>an</strong>glebig und umweltfreundlich<br />
sein.<br />
57
Warum feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t?<br />
Die m<strong>an</strong>geln<strong>de</strong> Feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>z vieler Dämmstoffe ist <strong>de</strong>r Grund für die schlechten Messwerte<br />
in <strong>de</strong>r Praxis. Diese entsprechen oft nicht <strong>de</strong>n zuvor ermittelten, rechnerischen Werten und das aus<br />
einem einfachen Grund. Feuchtigkeit, die in <strong>de</strong>n Dämmstoff <strong>du</strong>rch Diffussion, undichte Dampfbremsen<br />
o<strong>de</strong>r die Hinterlüftung eindringt, verschlechtert die Dämmfähigkeit bei vielen Materialien<br />
erheblich. Wassermoleküle füllen die dämmen<strong>de</strong>n Luftporen bzw. Luftzwischenräume und erhöhen<br />
somit die Wärmeleitfähigkeit und damit auch <strong>de</strong>n Energieverlust.<br />
Dämmstoffe mit einer natürlichen Zellstruktur sind hier die toler<strong>an</strong>teren Materialien. Die Wassermoleküle<br />
wer<strong>de</strong>n in die Zellen eingesaugt, die Hohlräume zwischen <strong>de</strong>n Fasern, die für die Dämmfähigkeit<br />
am meisten ver<strong>an</strong>twortlich sind, bleiben trocken. Zugesetzte Salze verhin<strong>de</strong>rn ein Zersetzen<br />
<strong>de</strong>s Materiales bei allzu großer Feuchtigkeit. Dämmstoffe mit Zellstruktur sind Naturmaterialien<br />
wie z. B. Holzfaser, Kokosfaser, Zellulose und Kork.<br />
Warum wärmespeichernd?<br />
Unter <strong>de</strong>m Dach, in <strong>de</strong>m sich meist Schlafräume befin<strong>de</strong>n, entstehen im Sommer hohe Temperaturen.<br />
Temperaturen von über 27°C sind keine Seltenheit. Dies liegt dar<strong>an</strong>, dass viele Dämmstoffe zwar<br />
gut dämmen aber nur eine geringe Wärmespeicherfähigkeit haben.<br />
Schwerere Dämmstoffe können Energie absorbieren und speichern und verhin<strong>de</strong>rn so die großen<br />
Temperaturspitzen unter <strong>de</strong>m Dach, statt 27°C misst m<strong>an</strong> vielleicht nur noch 24°C, das Klima ist<br />
d<strong>an</strong>n wesentlich <strong>an</strong>genehmer.<br />
Schwere Dämmstoffe und <strong>de</strong>shalb gut wärmeabsorbierend sind Holzfaserdämmplatten und Zellulose,<br />
beson<strong>de</strong>rs leicht hingegen sind Polystyrol- und Polyureth<strong>an</strong>schaumplatten.<br />
Umweltfreundlich und schadstofffrei!<br />
Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>an</strong> einen Dämmstoff ist das schadstofffreie und umweltfreundliche<br />
Pro<strong>du</strong>kt. Hier sollten zu je<strong>de</strong>m Material folgen<strong>de</strong> Aspekte untersucht wer<strong>de</strong>n: Die Verfügbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Rohstoffe und <strong>de</strong>ren Gewinnung.<br />
Als vorteilhaft für die Ökologie gelten hier nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ohne Monokulturbil<strong>du</strong>ng<br />
und mehrfach wie<strong>de</strong>rverwertbare Pro<strong>du</strong>kte. Weniger nachhaltig sind Rohstoffe aus Materialien mit<br />
geringen Rohstoffreserven wie z. B. alle chemisch erzeugten Pro<strong>du</strong>kte aus Rohöl als Grundrohstoff.<br />
Schadstoffemissionen<br />
Bei <strong>de</strong>r Herstellung entstehen oft giftige Gase o<strong>de</strong>r Stäube. Sie beeinflussen <strong>de</strong>n arbeiten<strong>de</strong>n Menschen<br />
und die Umwelt negativ. Aber auch im eingebauten Zust<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n <strong>du</strong>rch mech<strong>an</strong>ische o<strong>de</strong>r<br />
chemische Zersetzung Gas o<strong>de</strong>r Staub entstehen. Viele Materialien stehen immer noch im Verdacht,<br />
krebserzeugend zu sein.<br />
58
Energieaufw<strong>an</strong>d bei Herstellung und Tr<strong>an</strong>sport<br />
Ein wichtiger Kritikpunkt ist <strong>de</strong>r Energieinhalt eines Pro<strong>du</strong>ktes, <strong>de</strong>nn ein hoher Energieinhalt<br />
be<strong>de</strong>utet auch gleichzeitig ein großer Verbrauch <strong>an</strong> wertvollen Energiereserven und eine hohe<br />
Belastung <strong>de</strong>r Umwelt <strong>du</strong>rch Abgase und Abfall bei <strong>de</strong>r Energiepro<strong>du</strong>ktion. Denn <strong>de</strong>r eigentliche<br />
Zweck einer Wärmedämmung ist das Einsparen von Energie, hier sollte schon bei <strong>de</strong>r Herstellung<br />
darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass wenig dieser Ressource verbraucht wird.<br />
Wie<strong>de</strong>rverwertbarkeit<br />
Hier sollte m<strong>an</strong> darauf achten, ob ein Material nach Gebrauch (Ausbau) wie<strong>de</strong>rverwertbar, nur<br />
recyclebar ist o<strong>de</strong>r gar <strong>de</strong>poniert o<strong>de</strong>r aufwendig als Son<strong>de</strong>rmüll entsorgt wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Ein Dämmstoff sollte also dämmen können, diffusionsfähig, feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t, wärmespeichernd,<br />
schadstofffrei, umweltfreundlich und kostengünstig sein. Alles ist sicherlich nicht möglich.<br />
Als Kun<strong>de</strong> sollte m<strong>an</strong> sich alle Angaben über die verschie<strong>de</strong>nen Eigenschaften eines Dämmstoffes<br />
geben lassen. Die Entschei<strong>du</strong>ng über <strong>de</strong>n Kauf und die Verwen<strong>du</strong>ng von Dämmstoffen<br />
k<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>n nach einem wohl <strong>du</strong>rchdachten Abwägen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Vor- und Nachteile getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Hilfestellung können hier einige gute Bücher geben wie z. B. „Leitfa<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bau von öffentlichen<br />
Gebäu<strong>de</strong>n“ o<strong>de</strong>r aber das Buch „Biologisch Bauen und Wohnen“ von Herrn Pott.<br />
Der Bauberater für ökologisches Bauen<br />
im „Info Logement“<br />
<strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums<br />
59
2.2. Die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s öffentlichen Wohnungsbauprogramms<br />
Auf Grund von Artikel 15 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 25. Februar 1979 über die Wohnungsbeihilfen ist <strong>de</strong>r<br />
Staat befähigt, die Initiativen <strong>de</strong>r öffentlichen Bauträger (Gemein<strong>de</strong>n, Fonds <strong>du</strong> Logement, Société<br />
Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché), hinsichtlich Erwerb und Erschließung von Baul<strong>an</strong>d,<br />
fin<strong>an</strong>ziell zu unterstützen.<br />
2.2.1. Baul<strong>an</strong>d<br />
Auf <strong>de</strong>m privaten Baul<strong>an</strong>dmarkt, <strong>de</strong>ssen Preise sich ausschließlich aufgrund <strong>de</strong>s Zusammenspiels<br />
von Angebot und Nachfrage gestalten, wer<strong>de</strong>n laufend zunehmen<strong>de</strong> Höchstpreise verl<strong>an</strong>gt und<br />
meistens auch bezahlt.<br />
Lediglich in jenen Gemein<strong>de</strong>n, wo in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Wohnungsbauministerium subventionierte<br />
Bauplätze <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n, k<strong>an</strong>n Baul<strong>an</strong>d zu einem vernünftigen Preis pro Ar <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n.<br />
Nutznießer dieser preiswerten Bauplätze sind in <strong>de</strong>r Regel Bauprämienempfänger.<br />
Der Staat subventioniert die Infrastruktur- und Pl<strong>an</strong>ungskosten zu 50%, vorausgesetzt <strong>de</strong>r öffentliche<br />
Bauträger hat sich dazu verpflichtet, die einzelnen Bauplätze zum Gestehungspreis abzüglich <strong>de</strong>s<br />
staatlichen Beitrages zu verkaufen. In <strong>de</strong>r Regel übernimmt die Gemein<strong>de</strong> die Vorfin<strong>an</strong>zierung <strong>de</strong>r<br />
Infrastrukturkosten und/o<strong>de</strong>r gewährt darüber hinaus noch einen Zuschuss, so dass <strong>de</strong>r effektive<br />
Verkaufspreis letztlich unter <strong>de</strong>m Gestehungspreis liegt.<br />
Der öffentliche Bauträger muss sich darüber hinaus verpflichten, min<strong>de</strong>stens 60% <strong>de</strong>r Gesamtzahl<br />
<strong>de</strong>r geschaffenen Bauplätze <strong>an</strong> sogen<strong>an</strong>nte Bauprämienempfänger zu veräußern. Die verbleiben<strong>de</strong>n<br />
40% können d<strong>an</strong>n über <strong>de</strong>n freien Markt verkauft wer<strong>de</strong>n – in diesem Fall zum „nicht-subventionierten“<br />
Preis, d.h. zum Marktpreis.<br />
Mit <strong>de</strong>m Bauplatz wird <strong>de</strong>m potentiellen Bauherrn zugleich ein Baupl<strong>an</strong> verkauft. In <strong>de</strong>r Regel wer<strong>de</strong>n<br />
pro „Lotissement“ 3 bis 4 Vari<strong>an</strong>ten <strong>an</strong>geboten, aus <strong>de</strong>nen d<strong>an</strong>n das gewünschte Haus ausgesucht wer<strong>de</strong>n<br />
k<strong>an</strong>n. Dies k<strong>an</strong>n als zusätzliche Subventionierung betrachtet wer<strong>de</strong>n, da nur noch eine Baugenehmigung<br />
erteilt wer<strong>de</strong>n darf, wenn die Baueinreichungspläne von einem Architekten <strong>an</strong>gefertigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Diesen subventionierten Bauplätzen schließen sich d<strong>an</strong>n noch einige wenige Bedingungen <strong>an</strong>. So<br />
muss <strong>de</strong>r zukünftige Bauherr, wie bereits schon <strong>an</strong>gegeben, Bauprämienempfänger sein und in <strong>de</strong>r<br />
Regel innerhalb einer gewissen Frist (meist 2 Jahre) mit <strong>de</strong>m Bau seines Hauses beginnen.<br />
Bleibt noch <strong>an</strong>zumerken, dass die so verkauften Bauplätze oft in urb<strong>an</strong>istisch optimal gestalteten<br />
„Lotissement“ <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n, und dass <strong>du</strong>rch eine zusammenhängen<strong>de</strong>, wohl<strong>du</strong>rchdachte<br />
Konzeption <strong>de</strong>r einzelnen Wohnhäuser die urb<strong>an</strong>istische Qualität diejenige <strong>de</strong>s traditionellen Siedlungsbaus<br />
übertrifft.<br />
Die hier besprochenen Bauplätze wer<strong>de</strong>n im Rahmen von sogen<strong>an</strong>nten Fünf-Jahres-Programmen<br />
<strong>an</strong>geboten, die <strong>du</strong>rch großherzogliche Verordnungen rechtskräftig wer<strong>de</strong>n.<br />
60
2.2.2. Eigentumswohnungen<br />
In formaler Analogie zu <strong>de</strong>n Baul<strong>an</strong>dbeschaffungsprogrammen wer<strong>de</strong>n <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n öffentlichen Sektor,<br />
sprich Gemein<strong>de</strong>n, „Fonds <strong>du</strong> Logement“ bzw. „Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon<br />
Marché“, fertiggestellte Wohnungen zum Verkauf <strong>an</strong>geboten. Es wer<strong>de</strong>n sowohl Einfamilienhäuser<br />
als auch Appartementwohnungen verkauft. Hier wer<strong>de</strong>n je nach Marktlage und Zielsetzung <strong>de</strong>s<br />
Bauherrn schlüsselfertige Wohnungen o<strong>de</strong>r Wohnungen im „geschlossenen Rohbau“ <strong>an</strong>geboten.<br />
Auch diese Projekte wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r oben erwähnten Programme realisiert.<br />
Wer k<strong>an</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Wohnungsbauprogamms Wohnungseigentümer wer<strong>de</strong>n?<br />
Um Wohnungseigentümer im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts zu wer<strong>de</strong>n, müssen<br />
Sie Empfänger einer vom Wohnungsbauministerium bewilligten Bauprämie sein.<br />
Die Bauprämie ist eine <strong>de</strong>r indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Kapitalbeihilfen, die zum Zweck <strong>de</strong>s Wohnungsbaus<br />
(Einfamilienhaus o<strong>de</strong>r Appartementwohnung) gewährt wird, und <strong>de</strong>ren Betrag je<br />
nach Einkommens- und Familienst<strong>an</strong>d zwischen 496,- € und 9.668,- € schw<strong>an</strong>kt.<br />
Zusätzliche Auskünfte erteilt:<br />
„Info-Logement“, 2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich, Luxemburg, Tel.: 478-4872.<br />
Was ist ein staatlich geför<strong>de</strong>rtes Projekt?<br />
Der Staat beteiligt sich fin<strong>an</strong>ziell <strong>an</strong> <strong>de</strong>r Verwirklichung eines Wohnungsbauprojekts, das von<br />
einem öffentlichen Bauträger <strong>du</strong>rchgeführt wird.<br />
So wer<strong>de</strong>n die Bauplätze, bzw. die Wohnungen zum Gestehungspreis <strong>an</strong> die Empfänger von Bauprämien<br />
verkauft.<br />
Was versteht m<strong>an</strong> unter Wohnungen im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts?<br />
Die im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts erbaute Wohnung muss bestimmten, nachstehend<br />
erwähnten Merkmalen in Bezug auf die nutzbare Wohnfläche entsprechen:<br />
Einfamilienhaus<br />
min<strong>de</strong>stens 65 qm höchstens 140 qm<br />
Appartementwohnung<br />
min<strong>de</strong>stens 52 qm höchstens 120 qm<br />
Die Wohnfläche wird innerhalb <strong>de</strong>r Außenmauern ermittelt, ausschließlich <strong>de</strong>r Keller, Garagen,<br />
Speicher, Werkstätten o<strong>de</strong>r sonstiger Räumlichkeiten, die beruflich genutzt wer<strong>de</strong>n. Bei einem<br />
Gebäu<strong>de</strong> mit Eigentumswohnungen wer<strong>de</strong>n die Gemeinschaftsbereiche nicht berücksichtigt.<br />
Inbegriffen sind allerdings M<strong>an</strong>sar<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Räumlichkeiten, die das Einrichten von Dachkammern<br />
ermöglichen, <strong>de</strong>ren Min<strong>de</strong>sthöhe 2 m beträgt und die über einen normalen Zug<strong>an</strong>g sowie<br />
über ein Fenster verfügen, <strong>de</strong>ssen Min<strong>de</strong>stmaße 0,50 m x 0,75 m betragen.<br />
61
Diese Flächen können vergrößert wer<strong>de</strong>n, und zwar:<br />
– um 16 qm pro Kind, ab <strong>de</strong>m 3. Kind;<br />
– um 20 qm für je<strong>de</strong>n im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong>n Vorfahren, wenn:<br />
• <strong>de</strong>r Haushalt mehr als vier Personen begreift;<br />
• <strong>de</strong>r Vorfahre nicht selbst Wohnungsbesitzer ist;<br />
• <strong>de</strong>r Vorfahre auf Grund seiner Behin<strong>de</strong>rung nicht allein leben k<strong>an</strong>n.<br />
Wie sollten Sie vorgehen?<br />
1. Etappe:<br />
Setzen Sie sich mit <strong>de</strong>r Abteilung „Info-Logement“ <strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />
a) Indivi<strong>du</strong>elle staatliche Wohnungsbeihilfen:<br />
„Info-Logement“ wird Sie u.a. über die verschie<strong>de</strong>nen fin<strong>an</strong>ziellen Beihilfen informieren, die<br />
staatlicherseits für <strong>de</strong>n Eigenheimerwerb vorgesehen sind (Bauprämie, Sparprämie, Zinssubvention<br />
usw.) und die Sie be<strong>an</strong>spruchen können.<br />
b) Auskünfte über die verschie<strong>de</strong>nen Wohnungsbauprojekte:<br />
• Als Empfänger einer Bauprämie können Sie gegebenenfalls einen subventionierten Bauplatz<br />
erwerben, <strong>de</strong>n einige öffentliche Bauträger in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Wohnungsbauministerium<br />
<strong>an</strong>bieten.<br />
• Öffentliche Bauträger bieten ebenfalls Einfamilienhäuser und Appartements auch schlüsselfertig<br />
o<strong>de</strong>r als geschlossenen Rohbau <strong>an</strong>.<br />
• Bestimmte Bevölkerungsschichten können, m<strong>an</strong>gels ausreichen<strong>de</strong>r fin<strong>an</strong>zieller Möglichkeiten<br />
keine Eigentumswohnung kaufen. Die öffentlichen Bauträger bieten Haushalten<br />
<strong>de</strong>shalb die Möglichkeit, eine Wohnung zu einem gemäßigten Preis zu mieten.<br />
2. Etappe:<br />
Setzen Sie sich mit Ihrer B<strong>an</strong>k in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />
Das Kreditinstitut Ihrer Wahl wird Ihnen beim Erstellen <strong>de</strong>s Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>s Ihres Projekts<br />
behilflich sein und Ihnen mitteilen, ob Sie in <strong>de</strong>n Genuss eines Hypothekardarlehens kommen<br />
können.<br />
3. Etappe:<br />
Setzen Sie sich mit <strong>de</strong>m jeweiligen öffentlichen Bauträger (Gemein<strong>de</strong>, FLCM, SNHBM) in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />
62
4. Etappe:<br />
Die vom öffentlichen Bauträger festgelegten Verkaufsbedingungen.<br />
a) Im Prinzip bestimmt <strong>de</strong>r Bauträger die Verkaufsbedingungen <strong>de</strong>r Grundstücke mit <strong>de</strong>n<br />
Mo<strong>de</strong>llplänen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n geför<strong>de</strong>rten Projekten gelegenen Einfamilienhäuser. Als potentielle<br />
Käufer gelten jene K<strong>an</strong>didaten, die <strong>de</strong>n Beweis erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine<br />
Gewährung <strong>de</strong>r Bauprämie erfüllen, entsprechend <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s abgeän<strong>de</strong>rten Gesetzes<br />
vom 25. Februar 1979 betr. die Wohnungsbeihilfen.<br />
b) Wenn Ihr Antrag vom Bauträger berücksichtigt wur<strong>de</strong>, wird er Ihnen eine Verkaufsvereinbarung<br />
betr. die Wohnung o<strong>de</strong>r das Grundstück zur Unterschrift vorlegen.<br />
5. Etappe:<br />
Unterzeichnung <strong>de</strong>s Kaufvertrags<br />
Anschließend wird <strong>de</strong>r eigentliche Kaufvertrag vor <strong>de</strong>m Notar unterschrieben.<br />
2.2.3. Mietwohnungen<br />
Trotz aller direkten und indirekten Hilfen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Eigentumsbil<strong>du</strong>ng, die ihren Nie<strong>de</strong>rschlag<br />
im Kauf einer Wohnung o<strong>de</strong>r eines Bauplatzes fin<strong>de</strong>n, bleibt ein Teil unserer Bevölkerung<br />
auch von jenem Wohnungsmarkt, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d gesteuert wird, ausgeschlossen.<br />
Diesem Bevölkerungskreis wer<strong>de</strong>n preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. Der<br />
„Fonds <strong>du</strong> Logement“ und zahlreiche Gemein<strong>de</strong>n besitzen einen relativ großen Mietwohnungspark,<br />
<strong>de</strong>r nach sozialen Kriterien – insbeson<strong>de</strong>re in Verhältnis zu <strong>de</strong>n Einkünften – zur Verfügung gestellt<br />
wird. Dieser Mietwohnungsbau wird vom Staat zu 70% bis 75% subventioniert und ebenfalls im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s obengen<strong>an</strong>nten Programmes realisiert.<br />
2.2.4. Bau von Fremdarbeiterwohnungen<br />
In diesem Fall ist <strong>de</strong>m Staat die Möglichkeit gegeben, bis zu 100% <strong>de</strong>r <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n Kosten zu übernehmen.<br />
2.2.5. S<strong>an</strong>ierung eines Wohnviertels<br />
Wird ein bestehen<strong>de</strong>s Wohnviertel von einer Gemein<strong>de</strong> zum S<strong>an</strong>ierungsgebiet erklärt – das ist <strong>de</strong>r<br />
Fall, wenn über die Hälfte <strong>de</strong>r Wohnungen <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherheit und<br />
die Hygiene nicht entsprechen – so k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Staat die von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> vorgesehenen Arbeiten bis<br />
zu 50% fin<strong>an</strong>ziell unterstützen.<br />
Diese fin<strong>an</strong>ziellen Beteiligungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen eines Mehrjahresprogramms, <strong>de</strong>m sog. Wohnungsbauprogramm<br />
festgelegt.<br />
63
Die „Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché“<br />
(SNHBM)<br />
Seit mehr als 80 Jahren errichtet die „Société<br />
Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché“<br />
Einfamilienhäuser und Appartements, die<br />
sich <strong>du</strong>rch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis<br />
auszeichnen.<br />
Durch eine präzise Baupl<strong>an</strong>ung, die Verwen<strong>du</strong>ng<br />
von erstklassigen Baumaterialien<br />
und eine ständige Baukontrolle wird eine<br />
hervorragen<strong>de</strong> Qualität erreicht.<br />
Die Preise <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r SNHBM verkauften<br />
Häuser und Appartements begreifen neben<br />
<strong>de</strong>n Erschließungskosten <strong>de</strong>r Grundstücke<br />
sämtliche Kosten bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r<br />
Wohnungen, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Innen<strong>an</strong>strichs.<br />
Inbegriffen sind im Prinzip ebenfalls<br />
Anschlüsse für K<strong>an</strong>al, Gas, Telefon<br />
und TV, sowie die Außen<strong>an</strong>lagen.<br />
Die Bauvorhaben <strong>de</strong>r SNHBM sind verkehrstechnisch<br />
gut eingebun<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>ren<br />
Wert wird auch auf ausge<strong>de</strong>hnte Grünflächen<br />
und sichere Spielplätze gelegt.<br />
In <strong>Luxembourg</strong>-Cents – Domaine <strong>du</strong> Carmel – entsteht, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m staatlichen<br />
Wohnungsbaufonds (Fonds <strong>du</strong> Logement), ein neues Wohngebiet mit 800 gepl<strong>an</strong>ten Wohnungen.<br />
Die SNHBM ist hier<strong>an</strong> zu zwei Dritteln beteiligt. Ihr unterliegen neben <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>s<br />
Gebietes auch die Pl<strong>an</strong>ung und Durchführung <strong>de</strong>r Infrastrukturarbeiten.<br />
Die letzten Projekte im Domaine <strong>du</strong> Carmel:<br />
Seit 1997 wur<strong>de</strong>n 3 Wohngebäu<strong>de</strong> mit insgesamt 138 Wohnungen sowie 48 Einfamilienhäuser<br />
gebaut und fertiggestellt.<br />
Im Bau befin<strong>de</strong>n sich 2 Wohngebäu<strong>de</strong> mit insgesamt 53 Wohnungen, davon 12 Mietwohnungen,<br />
sowie 25 Einfamilienhäuser.<br />
Wegen <strong>de</strong>r großen Nachfrage für das Domaine <strong>du</strong> Carmel wird in diesem Jahr mit <strong>de</strong>m Bau<br />
einer sechsten Resi<strong>de</strong>nz mit 39 Wohnungen und <strong>de</strong>m Bau von weiteren 28 Einfamilienhäuser<br />
begonnen.<br />
64
An<strong>de</strong>re neuere Projekte:<br />
1995-2001 In Roodt-sur-Syre (Cité a Millesch) wur<strong>de</strong>n seit 1995 ungefähr 60 Einfamilienhäuser<br />
gebaut. Das letzte Baulos mit 16 Häusern wur<strong>de</strong> im Herbst 2001 abgeschlossen.<br />
2001 Im Herbst 2001 wur<strong>de</strong> ein erstes Baulos mit 16 Einfamilienhäusern in Differdingen<br />
(Cité Léon Kauffm<strong>an</strong>) <strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gen. Weitere 7 Häuser sind für Herbst 2002 gepl<strong>an</strong>t.<br />
Weitere Details sind auf unserer Internet-Seite snbhm.lu zu ersehen.<br />
Wer k<strong>an</strong>n eine Wohnung bei <strong>de</strong>r SNHBM erwerben?<br />
Die Wohnungen wer<strong>de</strong>n vorr<strong>an</strong>gig <strong>an</strong> Leute verkauft, die die Bedingungen zur Erl<strong>an</strong>gung einer<br />
staatlichen Bauprämie erfüllen.<br />
Es h<strong>an</strong><strong>de</strong>lt sich hierbei um Personen, welche<br />
• nicht Eigentümer o<strong>de</strong>r Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung sind<br />
• welchen die zu erwerben<strong>de</strong> Wohnung als Hauptwohnsitz dient und<br />
• welche die staatliche Bauprämie erhalten.<br />
65
Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ (FLCM)<br />
Seit seiner Grün<strong>du</strong>ng per Gesetz vom 25. Februar 1979 war <strong>de</strong>r „Fonds <strong>du</strong> Logement“ als öffentlicher<br />
Bauträger stets darauf bedacht, qualitativ <strong>an</strong>sprechen<strong>de</strong> Wohnungen für einkommensschwächere<br />
Bevölkerungsschichten zu bauen – sei dies zu Mietzwecken o<strong>de</strong>r als Eigenheim – für Empfänger<br />
einer staatlichen Bauprämie.<br />
Erwerb von Eigentum ermöglichen<br />
Neben <strong>de</strong>r Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Mietwohnungen ist es ein beson<strong>de</strong>res Anliegen<br />
<strong>de</strong>s Fonds, einem größeren Personenkreis ebenfalls <strong>de</strong>n Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.<br />
Der Fonds bleibt dabei Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks, auf <strong>de</strong>m die Wohnung errichtet wur<strong>de</strong>, um<br />
somit <strong>de</strong>n jeweiligen Käufern die stetig <strong>an</strong>wachsen<strong>de</strong>n Grundstückskosten zu ersparen.<br />
Darüber hinaus verkauft <strong>de</strong>r Fonds – im Gegensatz zu privaten Bauträgern – die von ihm realisierten<br />
Wohnungen zum Gestehungspreis, was für die künftigen Wohneigentümer eine weitere subst<strong>an</strong>tielle<br />
Kostenersparnis darstellt.<br />
Um subventionierten Wohnraum beim Fonds erwerben zu können, darf <strong>de</strong>r Käufer jedoch we<strong>de</strong>r<br />
Eigentümer noch Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung sein – egal ob in Luxemburg o<strong>de</strong>r im Ausl<strong>an</strong>d.<br />
Außer<strong>de</strong>m verpflichtet sich <strong>de</strong>r Käufer, <strong>de</strong>n vom Fonds erworbenen Wohnraum für die Dauer von<br />
min<strong>de</strong>stens 10 Jahren zu Eigenzwecken zu nutzen. Während dieser Zeit darf er die Wohnung ohne<br />
vorherige Zustimmung <strong>de</strong>s Fonds <strong>du</strong> Logement we<strong>de</strong>r verkaufen noch vermieten.<br />
Laut Gesetz müssen min<strong>de</strong>stens 60 Prozent <strong>de</strong>r Käufer Empfänger <strong>de</strong>r staatlichen Bauprämie sein.<br />
Größter Verwalter von Wohnraum<br />
Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ verwaltet <strong>de</strong>n größten Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> Mietraum in Luxemburg. Insgesamt<br />
stellt er Personen mit niedrigem Einkommen etwa 1.400 Mietwohnungen zur Verfügung.<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Einkommenssituation <strong>de</strong>r jeweiligen Antragsteller bietet <strong>de</strong>r Fonds<br />
Häuser und Wohnungen mit bis zu 4 Schlafräumen <strong>an</strong>, um ebenfalls <strong>de</strong>n Bedürfnissen kin<strong>de</strong>rreicher<br />
Familien Rechnung zu tragen.<br />
Die vom „Fonds <strong>du</strong> Logement“ erhobene Miete wird <strong>an</strong> H<strong>an</strong>d von zwei Werten ermittelt: <strong>de</strong>m verfügbaren<br />
Nettoeinkommen <strong>de</strong>s Haushalts und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Wohnfläche <strong>de</strong>r jeweiligen Mietwohnung.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Mieten wird je<strong>de</strong>s Jahr, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Nettoeinkommens, das <strong>de</strong>m<br />
Miethaushalt im vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Jahr tatsächlich zur Verfügung st<strong>an</strong>d, neu errechnet.<br />
Damit die Wohnungen <strong>de</strong>s Fonds tatsächlich auch <strong>de</strong>n Personen vorbehalten bleiben, die sie am<br />
dringensten benötigen, hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber ein System <strong>de</strong>r Mietsteigerung vorgesehen, so dass es ab<br />
einer gewissen Einkommenshöhe für <strong>de</strong>n Mieter von Vorteil ist, Wohnraum auf <strong>de</strong>m freien Wohnungsmarkt<br />
zu suchen, als weiterhin Wohnraum <strong>de</strong>s Fonds zu nutzen.<br />
66
Die neuesten Projekte<br />
Das größte vom Fonds in Angriff genommene Projekt wur<strong>de</strong> letztes Jahr seiner Bestimmung übergeben.<br />
So entst<strong>an</strong><strong>de</strong>n in Luxemburg-Mühlenbach 64 Mietwohnungen, 135 Wohnungen, die verkauft<br />
wur<strong>de</strong>n, sowie 27 Wohnungen, welche im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung <strong>an</strong>geboten<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> in Luxemburg-Pfaffenthal die erste Phase <strong>de</strong>r Arbeiten in <strong>de</strong>r rue Laurent Menager<br />
fortgesetzt (7 Mietwohnungen), in Monnerich entst<strong>an</strong><strong>de</strong>n 21 Mietwohnungen, die auf zwei<br />
Häuser aufgeteilt sind, 36 Mietwohnungen sind in <strong>de</strong>r Cité <strong>de</strong> l’Espér<strong>an</strong>ce in Esch/Alzette errichtet<br />
wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>rweil in Tetingen ein Haus mit 7 Wohnungen und vier Einfamilienhäuser im Entstehen<br />
sind. In Dü<strong>de</strong>lingen wur<strong>de</strong>n 5 Mietwohnungen geschaffen, in Remich <strong>de</strong>ren 10, in Grevenmacher<br />
ist ein Projekt mit 20 für <strong>de</strong>n Verkauf bestimmten Wohnungen im Bau, und in Hosingen wur<strong>de</strong>n im<br />
Rahmen von zwei Projekten insgesamt sechs Einfamilienhäuser, die verkauft wer<strong>de</strong>n, und 16 Mietwohnungen<br />
errichtet.<br />
Ferner laufen Arbeiten in Luxemburg-Grund (1 Mietwohnung und 2 Geschäftslokale), in Kleinbettingen<br />
(6 Mietwohnungen), in Lasauvage (10 Mietwohnungen), in Esch/Alzette <strong>an</strong> <strong>de</strong>r Ecke rue <strong>de</strong><br />
<strong>Luxembourg</strong>/rue <strong>de</strong> l’Ecole/ (30 Mietwohnungen) und in Diekirch (ein zur Vermietung bestimmtes<br />
Wohnhaus).<br />
Weitere 26 Projekte sind in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Ortschaften in Pl<strong>an</strong>ung: in Luxemburg-Grund, Luxemburg-Cents,<br />
Luxemburg-Stadt, Altwies, Colmar-Berg, Differdingen, Dü<strong>de</strong>lingen, Eisenborn,<br />
Esch/Alzette, Ettelbrück, Kayl, Marnach, Nie<strong>de</strong>rkorn, Petingen, Rod<strong>an</strong>ge, Ro<strong>de</strong>rshausen,<br />
Rümelingen, S<strong>an</strong>dweiler, Schüttringen, Steinfort, Wallendorf und Wasserbillig.<br />
Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“<br />
Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ ist eine unabhängige Einrichtung <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d, die per<br />
Gesetz zur Wohnför<strong>de</strong>rung vom 25. Februar 1979 gegrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Er besitzt Rechtsfähigkeit<br />
und unterliegt <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Wohnungsbau zuständigen Ministers.<br />
Dem Fonds obliegt die Inst<strong>an</strong>dsetzung von Gebäu<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Erwerb und die Erschließung von<br />
Baugelän<strong>de</strong> sowie die Errichtung von Wohnraum zum Verkauf o<strong>de</strong>r zur Vermietung.<br />
Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Projekte, die Dringlichkeit besitzen in Bezug auf die regionalen<br />
und lokalen Bedürfnisse <strong>an</strong> Wohnraum bzw. städtebauliche Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
nationalen Raumordnungspolitik.<br />
Um Anrecht auf staatliche Subventionen zu haben, muss <strong>de</strong>r Fonds seine zum Verkauf bestimmten<br />
Bauprojekte <strong>an</strong> min<strong>de</strong>stens 60% Bauprämienempfänger verkaufen. 50% <strong>de</strong>r Pl<strong>an</strong>ungs- und<br />
Infrastrukturkosten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Fall vom Staat getragen und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Bauprämienempfänger<br />
nicht auf <strong>de</strong>n Verkaufspreis hinzugerechnet.<br />
67
INFO’ LOGEMENT<br />
Le nouveau service «Info’ Logement» <strong>du</strong><br />
Ministère <strong>du</strong> Logement vous fournit<br />
tous les renseignements:<br />
I.<br />
II.<br />
III.<br />
concern<strong>an</strong>t l’habitat, t<strong>an</strong>t sur le pl<strong>an</strong><br />
législatif et administratif que sur le pl<strong>an</strong><br />
technique;<br />
relatifs aux ai<strong>de</strong>s indivi<strong>du</strong>elles au<br />
logement;<br />
en matière <strong>de</strong> construction écologique.<br />
Adresse:<br />
Info’ Logement<br />
Coin avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich/<br />
boulevard Gr<strong>an</strong>d-Duchesse Charlotte<br />
L-1420 LUXEMBOURG<br />
Heures d’ouverture <strong>du</strong> lundi au vendredi:<br />
09h00 - 13h00 heures<br />
les jeudis également <strong>de</strong> 15h00 - 18h30 heures<br />
I.<br />
Renseignements<br />
généraux<br />
concern<strong>an</strong>t<br />
l’habitat<br />
1. sur le pl<strong>an</strong> législatif et<br />
administratif:<br />
- législation sur les baux à loyer,<br />
- droits d’enregistrement,<br />
- dispositions fiscales,<br />
- modalités générales concern<strong>an</strong>t<br />
les emprunts hypothécaires,<br />
- projets <strong>de</strong> construction d’ensembles<br />
réalisés par les promoteurs publics<br />
ou privés,<br />
- règlements et normes spécifiques<br />
relatifs à la construction <strong>de</strong><br />
logements.<br />
2. sur le pl<strong>an</strong> technique:<br />
- construction à coût modéré,<br />
- problèmes d’ét<strong>an</strong>chéité,<br />
- questions d’isolation thermique,<br />
- questions relatives à la sécurité,<br />
la salubrité et l’hygiène <strong>de</strong>s<br />
logements.<br />
Tél.: 478-4850
II. III.<br />
Les ai<strong>de</strong>s<br />
indivi<strong>du</strong>elles<br />
au logement<br />
Ces ai<strong>de</strong>s, accordées par l’Etat aux<br />
personnes physiques, comprennent:<br />
1. Les ai<strong>de</strong>s en capital<br />
a. pour la construction ou<br />
l’acquisition <strong>de</strong> votre<br />
logement:<br />
- la prime <strong>de</strong> construction ou<br />
d’acquisition,<br />
- la prime d’épargne,<br />
- la prime d’architecte,<br />
b. pour l’amélioration et la tr<strong>an</strong>sformation<br />
<strong>de</strong> votre logement:<br />
- la prime pour l’amélioration <strong>de</strong><br />
l’habitat,<br />
- l’ai<strong>de</strong> pour aménagements<br />
spéciaux au profit <strong>de</strong> personnes<br />
h<strong>an</strong>dicapées physiques.<br />
2. Les ai<strong>de</strong>s en intérêt:<br />
- la subvention d’intérêt,<br />
- la bonification d’intérêt.<br />
3. La gar<strong>an</strong>tie <strong>de</strong> l’Etat.<br />
Tél.: 478-4860<br />
Consultation<br />
en matière<br />
<strong>de</strong> construction<br />
écologique<br />
Celle -ci porte notamment sur:<br />
- la pl<strong>an</strong>ification <strong>de</strong> logements à<br />
consommation énergétique<br />
ré<strong>du</strong>ite;<br />
- la rénovation suiv<strong>an</strong>t <strong>de</strong>s<br />
critères écologiques;<br />
- les matériaux <strong>de</strong> construction<br />
écologiques;<br />
- les installations <strong>de</strong> chauffage,<br />
s<strong>an</strong>itaires et électriques<br />
écologiques;<br />
- les subst<strong>an</strong>ces nocives et leur<br />
élimination;<br />
- les installations <strong>de</strong> récupération<br />
<strong>de</strong>s eaux pluviales;<br />
- les énergies alternatives;<br />
- les ai<strong>de</strong>s fin<strong>an</strong>cières en matière<br />
d’écologie;<br />
- les adresses utiles en la matière.<br />
Tél.: 478-4873
Zusätzliche Informationen<br />
Nützliche Adressen<br />
Bauberatung für ökologisches Bauen Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
Centre Info’Logement<br />
2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />
L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4850<br />
Oeko-Fonds Baubero<strong>du</strong>ng<br />
6, rue Vaub<strong>an</strong><br />
L- 2663 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 43 84 84<br />
Subventioniertes Baul<strong>an</strong>d Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
Centre Info’Logement<br />
2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />
L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4850<br />
Subventionierte Wohnungen Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
Centre Info’Logement<br />
2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />
L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4850<br />
70<br />
Fonds pour le Logement à Coût Modéré<br />
6, avenue Emile Reuter<br />
L-2942 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 26 26 44-1<br />
Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à<br />
Bon Marché<br />
108, avenue <strong>du</strong> X Septembre<br />
L-2250 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 44 82 92-1
Anschaffungsprämie Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
Bauprämie Cabinet ministériel<br />
Zinssubvention, Zinsbonifikation 6, avenue Emile Reuter<br />
Sparprämie, Staatliche Bürgschaft ☎ 478-4818<br />
Centre Info’Logement<br />
2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />
L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4860<br />
www.logement.lu<br />
Verbesserungsprämie Ministère <strong>du</strong> Logement<br />
Prämie für Spezialeinrichtungen Centre Info’Logement<br />
2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />
L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4890<br />
Inst<strong>an</strong>dsetzungsprämie Ministère <strong>de</strong> la Culture<br />
Service <strong>de</strong>s sites et monuments nationaux<br />
26, rue Munster<br />
L-2160 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-6652<br />
Beihilfen im Interesse <strong>de</strong>r ländlichen Ministère <strong>de</strong> l’Agriculture, <strong>de</strong> la<br />
Wohnverhältnisse Viticulture et <strong>du</strong> Développement rural<br />
1, rue <strong>de</strong> la Congrégation<br />
L-2913 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-2521<br />
Energiesparprämie Ministère <strong>de</strong> l’Energie<br />
19, boulevard Royal<br />
L-2917 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-4350<br />
Beihilfen für Anlagen Ministère <strong>de</strong> l’Environnement<br />
zur Nutzung von Regenwasser Division <strong>de</strong>s Eaux<br />
1a, rue Auguste Lumière<br />
L-1950 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 49 61 05<br />
71
Mehrwertsteuerzurückerstattung Administration <strong>de</strong> l’Enregistrement et<br />
<strong>de</strong>s Domaines<br />
1-3, avenue Guillaume<br />
☎ 44905-1<br />
Steuern Administration <strong>de</strong>s Contributions<br />
L-2982 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 49 21 71<br />
Zinssubventionen Ministère <strong>de</strong> la Fonction Publique et <strong>de</strong><br />
für öffentliche Beamte la Réforme Administrative<br />
12-14, avenue Emile Reuter<br />
L-2011 <strong>Luxembourg</strong><br />
☎ 478-3117<br />
Fonds <strong>du</strong> Logement 6, avenue Emile Reuter<br />
☎ 26 26 44 1<br />
www.fonds<strong>du</strong>logement.lu<br />
Info’Logement ☎ 478-4872<br />
Fonds pour le logement à coût modéré<br />
(siehe auch Seite 66) ☎ 26 26 44-836<br />
Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché<br />
(siehe auch Seite 64) ☎ 44 82 92-24<br />
Gemein<strong>de</strong>n siehe Telefonbuch<br />
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