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Gaart an Heem - Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg

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<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong><br />

Mein Taschenbuch 2003


Mein Taschenbuch 2003


Conception et réalisation:<br />

Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

en coopération avec:<br />

le Ministère <strong>de</strong> l’Environnement<br />

la SNHBM<br />

le Fonds <strong>du</strong> Logement<br />

l’Administration <strong>de</strong> l’Enregistrement et <strong>de</strong>s Domaines<br />

l’Administration <strong>de</strong>s Contributions Directes<br />

Mise en page et Impression:<br />

Imprimerie Centrale s.a., <strong>Luxembourg</strong><br />

Editeur:<br />

Ligue <strong>Luxembourg</strong>eoise <strong>du</strong> Coin <strong>de</strong> Terre et <strong>du</strong> Foyer<br />

97, rue <strong>de</strong> Bonnevoie<br />

L-1260 <strong>Luxembourg</strong><br />

Téléphone: 48 01 99<br />

Téléfax: 40 97 98<br />

e-mail: liguectf@pt.lu<br />

internet: http://www.ctf.lu<br />

Tirage:<br />

37.500 exemplaires<br />

© Ligue CTF – Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

2


Inhalt<br />

10 Vorwort von Minister Fern<strong>an</strong>d BODEN<br />

13 Neue Impulse<br />

15 Einführung<br />

19 1. Neue Impulse für <strong>de</strong>n Wohnungsbau<br />

20 1.1. Aktionsprogramm „Wohnungsbau“<br />

24 1.2. Neue wohnungsbaupolitische Akzente<br />

31 1.3. Neue steuerliche Anreize zwecks Steigerung <strong>de</strong>s Angebots <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d<br />

und Wohnraum<br />

41 2. Inventar <strong>de</strong>r bisherigen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />

41 2.1. Die indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />

60 2.2. Die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s öffentlichen Wohnungsbauprogramms<br />

57 Multitalent Dämmstoff<br />

68 Info’Logement<br />

70 Nützliche Adressen<br />

3


COMITE D’HONNEUR<br />

Paul BEGHIN, <strong>an</strong>cien prési<strong>de</strong>nt <strong>du</strong> Conseil d’Etat, <strong>Luxembourg</strong><br />

Je<strong>an</strong> HAMILIUS, <strong>an</strong>cien ministre, <strong>Luxembourg</strong><br />

Arm<strong>an</strong>d KAYSER, bourgmestre honoraire, Pét<strong>an</strong>ge<br />

René STEICHEN, <strong>an</strong>cien ministre, <strong>an</strong>cien commissaire CE, Diekirch<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre WAGENER, directeur I.V.V. e.r., <strong>Luxembourg</strong><br />

COMITE CENTRAL<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Prési<strong>de</strong>nt d’honneur: Metty LOOS, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />

1er Vice-prési<strong>de</strong>nt Est: Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />

Vice-prési<strong>de</strong>nts Sud: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Centre: Willy WELTER, Rollingergrund<br />

Nord: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Secrétaire générale: Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />

Trésorier général: Henri TRIERWEILER, Kayl<br />

Membres: Sylvie ANDRICH-DUVAL, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />

Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />

Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Je<strong>an</strong>-Marie ERESCH, Bettembourg<br />

Josette GODART, Hagen<br />

Paul KOMES, Rumel<strong>an</strong>ge ✝<br />

Pierre MULLER, Saeul<br />

Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />

ADMINISTRATION<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />

1er Vice-prési<strong>de</strong>nt Est: Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />

Vice-prési<strong>de</strong>nts Sud: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Centre: Willy WELTER, Rollingergrund<br />

Nord: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Secrétaire générale: Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />

Trésorier général: Henri TRIERWEILER, Kayl<br />

Rédacteur: Je<strong>an</strong> KIEFFER, Pét<strong>an</strong>ge<br />

CONSEIL DE REVISION<br />

Régional Centre: Pierre GILLEN, Merl-Belair<br />

Régional Sud: Emile HANSEN, Leu<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />

Régional Nord: Nicolas STEINMETZ, Diekirch<br />

Régional Est: Maggy NAGEL, Mondorf<br />

4


CONSEIL CONSULTATIF<br />

Georges BECHET, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />

Carlo CONTER, Bri<strong>de</strong>l<br />

Serge EBERHARD, <strong>Luxembourg</strong><br />

Vivi<strong>an</strong>e REDING, Esch/Alzette<br />

Je<strong>an</strong>-Marie SINNER, Bissen<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre WAGENER, <strong>Luxembourg</strong><br />

Léon WIETOR, Lorentzweiler<br />

COMMISSIONS ADMINISTRATIVES<br />

Commission <strong>de</strong>s fin<strong>an</strong>ces:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Membres: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Josette GODART, Hagen<br />

Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />

Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />

Henri TRIERWEILER, Kayl<br />

Inventaire: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

Nicolas STEINMETZ, Diekirch<br />

Commission <strong>de</strong> l’environnement:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Willy WELTER, Rollingergrund<br />

Membres: Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Josette GODART, Hagen<br />

Paul KOMES, Rumel<strong>an</strong>ge ✝<br />

Pierre MULLER, Saeul<br />

Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

Commission média:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />

Membres: Sylvie ANDRICH-DUVAL, Du<strong>de</strong>l<strong>an</strong>ge<br />

Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />

Lory BARRA-WILHELM, Kayl<br />

Remy BINTENER, Reck<strong>an</strong>ge/Mess<br />

Robert LUXEN, Beggen<br />

Théo PEFFER, Gasperich<br />

Fr<strong>an</strong>k THEISEN, Diekirch<br />

Willy WELTER, Rollingergrund<br />

5


Commission service film:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Willy WELTER, Rollingergrund<br />

Membres: Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />

Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Erny PLETSCHETTE, Heisdorf<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

Opérateurs: Je<strong>an</strong>-Paul BERG, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

COMMISSIONS REGIONALES<br />

Régionale Sud:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Dominique FEIEREISEN, Eischen<br />

Membres: Josette GODART, Hagen<br />

Robert HENN, Steinfort<br />

Guy PEPORTE, Esch/Alzette<br />

Carlo SCACCHI, Mon<strong>de</strong>rc<strong>an</strong>ge<br />

Joséphine STOFFEL-SCHOLER, Pét<strong>an</strong>ge<br />

Léon THEISEN, Esch/Alzette<br />

Régionale Centre:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Je<strong>an</strong>-Pierre ROLLING, Rollingergrund<br />

Membres: Eugène BELLION, Rollingergrund<br />

Gusty HAAG, Strassen<br />

Je<strong>an</strong>-Pierre HUSS, Lorentzweiler<br />

Josy NOSSEM, Hollerich<br />

Mathias WEIZ, Bonnevoie<br />

Régionale Est:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Carlo BACKENDORF, Roodt/Syre<br />

Membres: Marie-Paule BONENBERGER, Remich<br />

Marceline GAFFINET, Olingen<br />

Paul MULLER, Grevenmacher<br />

Fern<strong>an</strong>d SIMMER, Mondorf<br />

Nicole SINNER-KUGENER, Roodt/Syre<br />

Régionale Nord:<br />

Prési<strong>de</strong>nt: Joseph CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Membres: Jos COLAS, Perlé<br />

Marguerite CROCHET, Dahl-Nocher<br />

Margot DIEDLING, Wiltz<br />

Nicolas MAGAR, Gilsdorf<br />

Pierre MULLER, Saeul<br />

Carine PEIFFER, Dahl-Nocher<br />

6


Régionale Sud<br />

ETAT DES SECTIONS<br />

ET DES MEMBRES AU 1er SEPTEMBRE 2002<br />

ASPELT 130 KEHLEN-OLM 190<br />

BASCHARAGE 646 KEISPELT-MEISPELT 137<br />

BELVAUX 521 KLEINBETTINGEN 175<br />

BERGEM 287 KOERICH 300<br />

BETTANGE-SUR-MESS 111 KOPSTAL 123<br />

BETTEMBOURG 836 LAMADELAINE 369<br />

BRIDEL 102 LEUDELANGE 225<br />

CLEMENCY-FINGIG 246 LINGER 102<br />

DIFFERDANGE 389 MAMER 220<br />

DUDELANGE AMIS DE LA FLEUR 349 MONDERCANGE 364<br />

DUDELANGE CTF 1 014 NIEDERKORN 457<br />

EHLERANGE 252 NOSPELT 104<br />

EISCHEN 241 OBERKORN 693<br />

ESCH/ALZETTE AMIS DE LA FLEUR 153 PETANGE 732<br />

ESCH/ALZETTE CTF 576 RODANGE 419<br />

ESCH/ALZETTE GAARDEFRËNN 322 ROESERBANN 528<br />

GARNICH 186 RUMELANGE 462<br />

HAGEN 110 SANEM 317<br />

HAUTCHARAGE 413 SCHIFFLANGE 563<br />

HOBSCHEID 225 SCHOUWEILER-SPRINKANGE 163<br />

HOLZEM 45 SOLEUVRE 331<br />

HUNCHERANGE 274 STEINFORT 163<br />

KAYL 428 TETANGE 299<br />

7


Régionale Centre<br />

BEGGEN 195 LAROCHETTE 168<br />

BERINGEN/MERSCH 286 LIMPERTSBERG 158<br />

BERTRANGE 341 LINTGEN 299<br />

BISSEN 260 LORENTZWEILER 322<br />

BOEVANGE-SUR-ATTERT 156 MERL-BELAIR 150<br />

BONNEVOIE 600 MERSCH 584<br />

BROUCH/MERSCH 142 MOUTFORT-MEDINGEN 232<br />

CESSANGE 271 ROLLINGEN/MERSCH 157<br />

CLAUSEN 62 ROLLINGERGRUND 210<br />

CONTERN 197 SANDWEILER 305<br />

ERNSTER 27 SCHRONDWEILER 125<br />

FETSCHENHOF-CENTS 343 SCHUTTRANGE 234<br />

FISCHBACH-SCHOOS 84 SENNINGERBERG 304<br />

GASPERICH 267 STEINSEL 212<br />

HESPERANGE 695 STRASSEN 228<br />

HOLLERICH 269 WALFERDANGE 253<br />

HOSTERT-NIEDERANVEN 97 WEIMERSKIRCH 153<br />

Régionale Est<br />

BECH 87 JUNGLINSTER 82<br />

BERBOURG 103 LENNINGEN 52<br />

BIWER 119 MENSDORF 67<br />

BOUS 278 MERTERT 118<br />

CANACH 114 MOERSDORF-BORN-MOMPACH 109<br />

ECHTERNACH 315 MONDORF 197<br />

EHNEN 57 NIEDERDONVEN 48<br />

FILSDORF 66 OLINGEN 129<br />

FLAXWEILER 59 REMICH 255<br />

GONDERANGE 107 ROODT-SUR-SYRE 117<br />

GOSTINGEN 70 WASSERBILLIG 179<br />

GREIVELDANGE-STADTBREDIMUS 161 WECKER 158<br />

GREVENMACHER 332 WORMELDANGE 157<br />

8


Régionale Nord<br />

ARSDORF-BILSDORF 64 MEDERNACH 145<br />

BECKERICH 211 MERTZIG 141<br />

BETTBORN 190 PERLE 111<br />

BIGONVILLE 65 RAMBROUCH 144<br />

CLERVAUX 221 REDANGE-SUR-ATTERT 267<br />

CONSTHUM-HOLZTHUM 45 REISDORF 149<br />

DAHL-NOCHER 67 SAEUL 126<br />

DIEKIRCH 610 SCHIEREN 258<br />

ESCH-SUR-SURE 87 SCHWEICHERTHAL 108<br />

ESCHDORF 154 TROISVIERGES 363<br />

ETTELBRUCK 747 USELDANGE 317<br />

FEULEN 105 VIANDEN 215<br />

FOLSCHETTE 117 VICHTEN 56<br />

GILSDORF 103 WEISWAMPACH 170<br />

GROSBOUS-DELLEN 103 WILTZ 274<br />

HOLLER-BINSFELD-BREIDFELD 94 WILWERDANGE 131<br />

HOSINGEN 241 WOLWELANGE 31<br />

Récapitulation<br />

Sections Membres<br />

2001 2002 2001 2002<br />

Régionale Sud: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong> 48 46 15.878 15.292<br />

Capellen, Esch/Alzette<br />

Régionale Centre: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />

<strong>Luxembourg</strong>, Mersch<br />

34 34 8.504 8.386<br />

Régionale Est: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />

Echternach, Grevenmacher,<br />

Remich<br />

26 26 3.569 3.536<br />

Régionale Nord: C<strong>an</strong>tons <strong>de</strong><br />

Clervaux, Diekirch, Réd<strong>an</strong>ge/Attert,<br />

Vi<strong>an</strong><strong>de</strong>n, Wiltz<br />

34 34 6.249 6.230<br />

TOTAL: 142 140 34.200 33.444<br />

9


Vorwort<br />

Viel ist hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Wochen und Monaten zum<br />

Thema Wohnungsbau und über die Situation im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Immobilienmarktes <strong>de</strong>battiert und geschrieben wor<strong>de</strong>n – sei es im<br />

Parlament, im Regierungsrat, in <strong>de</strong>r Tagespresse o<strong>de</strong>r einfach nur<br />

am Stammtisch.<br />

Allerorten war m<strong>an</strong> darum bemüht, Ursachen für die teils dramatischen<br />

Preisentwicklungen, insbeson<strong>de</strong>re die <strong>de</strong>r Baul<strong>an</strong>dpreise,<br />

auszumachen.<br />

Im Gegenzug wur<strong>de</strong>n Lösungsvorschläge ausgearbeitet, um endlich<br />

eine Trendwen<strong>de</strong> herbeizuführen und somit <strong>de</strong>n berechtigten<br />

Wunsch <strong>de</strong>s Einzelnen nach einem Eigenheim wie<strong>de</strong>r in greifbarere<br />

Nähe zu rücken.<br />

Die Regierung, <strong>de</strong>ren Wohnungsbaupolitik vor allem seit Anf<strong>an</strong>g<br />

<strong>de</strong>r neunziger Jahre darauf ausgerichtet ist, private Haushalte sowie<br />

öffentliche Bauträger (Gemein<strong>de</strong>n, Fonds <strong>du</strong> Logement o<strong>de</strong>r S.N.H.B.M.) mittels einer großzügigen<br />

Subventionspolitik tatkräftig bei ihren jeweiligen Bauprojekten zu unterstützen, verfolgt die<br />

<strong>de</strong>rzeitige Entwicklung auf <strong>de</strong>m Wohnungsbaumarkt mit Besorgnis und großer Aufmerksamkeit.<br />

Um auch künftig marktregulierend wirken zu können, hat <strong>de</strong>r Regierungsrat diesbezüglich ein vom<br />

Wohnungsbauminister ausgearbeitetes Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ <strong>an</strong>genommen, welches<br />

En<strong>de</strong> letzten Jahres <strong>de</strong>r Öffentlichkeit vorgestellt wur<strong>de</strong>.<br />

10


Dieses insgesamt 29 Maßnahmen umfassen<strong>de</strong> Programm soll dazu beitragen, dass Angebot und<br />

Nachfrage <strong>an</strong> erschwinglichem Wohnraum nachhaltig wie<strong>de</strong>r in einem ausgewogeneren Verhältnis<br />

zuein<strong>an</strong><strong>de</strong>r stehen.<br />

Eine beson<strong>de</strong>re Ver<strong>an</strong>twortung kommt dabei zweifelsohne auch unseren Gemein<strong>de</strong>n zu.<br />

Wer sich hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> etwas eingehen<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Problematik <strong>de</strong>s Wohnungswesens beschäftigt, <strong>de</strong>m<br />

wird klar, dass auch in wohnungsbaupolitischer Hinsicht die Zusammenarbeit und die Kompetenzaufteilung<br />

zwischen Staat und Gemein<strong>de</strong>n neu überdacht wer<strong>de</strong>n müssen. Die Gemein<strong>de</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen<br />

müssen bei <strong>de</strong>r Wohnungsbeschaffung größere Ver<strong>an</strong>twortung übernehmen, wobei <strong>de</strong>r<br />

Staat ihnen fin<strong>an</strong>ziell großzügig unter die Arme zu greifen bereit ist.<br />

Unsere Gemein<strong>de</strong>n sollten verstärkt mithelfen, sozial schwächeren Mitbürgern <strong>an</strong>gemessene<br />

Wohnungen, insbeson<strong>de</strong>re auch Mietwohnungen, in ausreichen<strong>de</strong>r Zahl zur Verfügung zu stellen.<br />

Dies wäre aus sozial- und wohnungspolitischer Sicht ein wahrhaft konstruktiver Beitrag im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Integration und <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit.<br />

Die Regierung ihrerseits will <strong>du</strong>rch eine subst<strong>an</strong>tielle Verbesserung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rahmenbedingungen,<br />

<strong>du</strong>rch steuerliche Anreize und großzügige Geldmittel aus <strong>de</strong>m öffentlichen Haushalt dazu<br />

beitragen, dass auch künftig <strong>de</strong>r Zug<strong>an</strong>g zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung hierzul<strong>an</strong><strong>de</strong> gewahrt<br />

bleibt.<br />

Fern<strong>an</strong>d BODEN<br />

Mittelst<strong>an</strong>ds-, Tourismus- und Wohnungsbauminister<br />

11


GAART AN HEEM


Neue Impulse – auch für die Liga CTF...<br />

Das diesjährige Taschenbuch <strong>de</strong>r Liga ist einem wichtigen, in <strong>de</strong>n<br />

Statuten unseres Verb<strong>an</strong><strong>de</strong>s ver<strong>an</strong>kerten Aktivitätsbereich gewidmet,<br />

nämlich <strong>de</strong>r „För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Erwerbs von Eigengarten und Eigenheim,<br />

von Dauerl<strong>an</strong>d <strong>du</strong>rch die Sektionen zwecks Grün<strong>du</strong>ng von Gemeinschaftsgärten<br />

sowie die For<strong>de</strong>rung nach Schaffung von Grünflächen und<br />

Blumen<strong>an</strong>lagen in Wohngebieten“.<br />

Neue Impulse im Wohnungsbau be<strong>de</strong>uten, dass im Hinblick auf<br />

eine höhere Einwohnerzahl nicht nur mehr Baul<strong>an</strong>d bereitzustellen<br />

ist, son<strong>de</strong>rn es ist auch zu beachten, dass die Wohn- und<br />

Lebensqualität dabei nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Wenn die Einfamilienhäuser enger gebaut wer<strong>de</strong>n sollen und<br />

zunehmend mehr Menschen in Appartement-Wohnungen leben<br />

sollen, so schrumpfen notgedrungen die Flächen für Haus- und<br />

Familiengärten in direkter Umgebung <strong>de</strong>r Wohnungen.<br />

Hieraus ergibt sich die verstärkte For<strong>de</strong>rung nach entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Flächen für Kleingärten und Gartensiedlungen in nicht allzu weiter Entfernung zu <strong>de</strong>n Wohnungen.<br />

Die Bereitstellung solcher Flächen ist sicher möglich in <strong>de</strong>r Grünzone außerhalb <strong>de</strong>s Bauperimeters.<br />

Eine <strong>an</strong><strong>de</strong>re Möglichkeit besteht innerhalb <strong>de</strong>sselben im Rahmen <strong>de</strong>r 25% Flächen<strong>an</strong>teil zum<br />

Allgemeinnutzen bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Baul<strong>an</strong>d.<br />

Diese Flächen<strong>an</strong>teile dienen moment<strong>an</strong> zum Bau von Gemeinschafts<strong>an</strong>lagen wie Wege, Parkplätze,<br />

Spielplätze und Sport<strong>an</strong>lagen.<br />

Die Nutzung dieser bereitzustellen<strong>de</strong>n Flächen zum Allgemeinnutzen als Gartensiedlung ist sicher<br />

eine Überlegung wert, zumal in diesem Fall <strong>de</strong>r Unterhalt von privater Seite bestritten wird und<br />

nicht zu Lasten <strong>de</strong>r Kommunen fällt.<br />

Die „Neuen Impulse im Wohnungsbau“ be<strong>de</strong>uten also auch neue Impulse für die Liga CTF.<br />

Das Taschenbuch, das nun seit 50 Jahren ununterbrochen gratis <strong>an</strong> unsere Mitglie<strong>de</strong>r verteilt wird,<br />

erscheint zum 75-jährigen Verb<strong>an</strong>dsjubiläum erstmals in 4-Farbendruck.<br />

Die Liga bed<strong>an</strong>kt sich herzlich bei <strong>de</strong>n Ver<strong>an</strong>twortlichen <strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums, welche<br />

die vorliegen<strong>de</strong>n Texte zusammengestellt haben sowie für die großzügige Unterstützung bei <strong>de</strong>r<br />

Gestaltung und Herausgabe <strong>de</strong>s Taschenbuches 2003.<br />

In unseren Monatsheften und in <strong>de</strong>r Presse wer<strong>de</strong>n wir auf die gepl<strong>an</strong>ten Aktionen <strong>de</strong>s Jubiläumsjahres<br />

hinweisen.<br />

Der Geburtstagswunsch <strong>de</strong>s Luxemburger Kleingartenverb<strong>an</strong><strong>de</strong>s:<br />

Unterstützen Sie weiterhin die I<strong>de</strong>en <strong>de</strong>r Liga CTF.<br />

Je<strong>an</strong> KIEFFER<br />

Verb<strong>an</strong>dspräsi<strong>de</strong>nt<br />

13


Einführung<br />

Der Wohnungsbaubereich gilt als wesentlicher Faktor hinsichtlich <strong>de</strong>r gesellschaftlichen Integration<br />

<strong>de</strong>s Einzelnen. In diesem Sinne verfolgt die Regierung spätestens seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r achtziger Jahre eine<br />

aktive Wohnungsbaupolitik.<br />

En<strong>de</strong> 2001 stellte <strong>de</strong>r Wohnungsbauminister sein Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ <strong>an</strong>lässlich einer<br />

Pressekonferenz <strong>de</strong>r Öffentlichkeit vor, welches zum Ziel hat, <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d von einer Reihe von Maßnahmen<br />

sowohl die Angebots- wie die Nachfrageseite innerhalb <strong>de</strong>s Wohnungsbaubereiches zu för<strong>de</strong>rn.<br />

Kein <strong>an</strong><strong>de</strong>res L<strong>an</strong>d innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union weist eine <strong>de</strong>rart be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Wachstumsrate<br />

seiner Bevölkerung auf – insbeson<strong>de</strong>re seit Anf<strong>an</strong>g <strong>de</strong>r neunziger Jahre – wie unser L<strong>an</strong>d. Dies ist<br />

zweifelsohne einer <strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Faktoren, welche zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Ansp<strong>an</strong>nung auf <strong>de</strong>m<br />

Wohnungsmarkt beitrugen.<br />

Quelle: STATEC<br />

(1) (Situation am 1.1. je<strong>de</strong>s Jahres)<br />

(2) abgerun<strong>de</strong>te Zahlen<br />

Bevölkerungsentwicklung zwischen 1980 und 2001<br />

Jahr (1) Bevölkerung Natürliches Migrations- Gesamt- Variation<br />

zum Saldo saldo zuwachs in %<br />

1. J<strong>an</strong>uar (2)<br />

1980 363.500<br />

1985 366.200 + 708 + 1.992 + 2.700 + 0,74<br />

1989 375.800 + 2.086 + 7.514 + 9.600 + 2,62<br />

1990 379.300 + 681 + 2.857 + 3.500 + 0,93<br />

1991 384.400 + 1.163 + 3.942 + 5.100 + 1,35<br />

1992 389.800 + 1.241 + 4.173 + 5.400 + 1,40<br />

1993 395.200 + 1.128 + 4.255 + 5.400 + 1,38<br />

1994 400.900 + 1.438 + 4.243 + 5.700 + 1,44<br />

1995 406.600 + 1.651 + 4.004 + 5.700 + 1,42<br />

1996 412.800 + 1.624 + 4.610 + 6.200 + 1,52<br />

1997 418.300 + 1.828 + 3.672 + 5.500 + 1,33<br />

1998 423.700 + 1.566 + 3.832 + 5.400 + 1,29<br />

1999 429.200 + 1.485 + 4.056 + 5.500 + 1,30<br />

2000 435.700 + 1.789 + 4.719 + 6.300 + 1,50<br />

2001 441.300 + 1.969 + 3.644 + 5.600 + 1,50<br />

In <strong>de</strong>r Tat ist die Zahl <strong>de</strong>r Einwohner <strong>de</strong>s Großherzogtums Luxemburg seit 1991 um rund 57.000<br />

Einheiten (+14,8%) gestiegen, die <strong>de</strong>r Haushalte ist im gleichen Zeitraum von 144.700 auf nunmehr<br />

171.647 (+18,6%) im Jahre 2001 <strong>an</strong>gestiegen.<br />

15


Im gleichen Zeitraum re<strong>du</strong>zierte sich die Zahl <strong>de</strong>r Baugenehmigungen jedoch um 36%! Waren es<br />

1991 noch 4.452 Einheiten, so lag ihre Zahl zehn Jahre später nur mehr bei 2.846 Einheiten pro Jahr.<br />

Was die Zahl <strong>de</strong>r neugebauten Wohnungen betrifft, so ist hier eine ähnliche Ten<strong>de</strong>nz wie bei <strong>de</strong>n<br />

Baugenehmigungen festzustellen.<br />

16<br />

Quelle: STATEC<br />

Grafik Mittelst<strong>an</strong>ds-, Tourismus- und Wohnungsbauministerium


Innerhalb <strong>de</strong>s letzten Jahrzehnts sind Angebot und Nachfrage als Konsequenz dieser Entwicklung<br />

mehr und mehr aus <strong>de</strong>m Gleichgewicht geraten, was sich selbstverständlich negativ auf die Preise <strong>de</strong>s<br />

hiesigen Immobilienmarktes auswirkte.<br />

Für Bauplätze – wenn überhaupt zum Kauf <strong>an</strong>geboten – wer<strong>de</strong>n mittlerweile Preise verl<strong>an</strong>gt, die für<br />

Normalverdienen<strong>de</strong> unbezahlbar wer<strong>de</strong>n.<br />

Parallel dazu nimmt <strong>de</strong>r Ansturm auf bestehen<strong>de</strong> Wohnungen weiterhin zu, was ebenfalls zu be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Preissteigerungen, sowohl hinsichtlich <strong>de</strong>r Eigentumswohnungen als auch <strong>de</strong>r Mietwohnungen<br />

führt.<br />

Um dieser Preisentwicklung Einhalt zu gebieten und wie<strong>de</strong>r ein gewisses Gleichgewicht zwischen<br />

Angebot und Nachfrage herzustellen, hat <strong>de</strong>r Premierminister Je<strong>an</strong>-Clau<strong>de</strong> Juncker in seiner Re<strong>de</strong><br />

zur Lage <strong>de</strong>r Nation am 7. Mai 2002 ein umfassen<strong>de</strong>s Maßnahmenpaket im Bereich <strong>de</strong>r Steuerpolitik,<br />

so wie es teilweise im Aktionsprogramm Wohnungsbau vorgesehen war, zum Zweck <strong>de</strong>r l<strong>an</strong>gfristigen<br />

Steigerung <strong>de</strong>s Wohnungs<strong>an</strong>gebotes <strong>an</strong>gekündigt.<br />

Alle diesen neuen Maßnahmen, zusammen mit <strong>de</strong>n bisher gelten<strong>de</strong>n staatlichen Beihilfen im<br />

Wohnungsbaubereich, wer<strong>de</strong>n nachfolgend in dieser Broschüre erläutert.<br />

17


18<br />

Kleingärten - Grün für alle!<br />

Wer<strong>de</strong>n auch Sie Mitglied <strong>de</strong>r Liga „<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong>“


1. Neue Impulse für <strong>de</strong>n Wohnungsbau<br />

Trotz <strong>de</strong>r großen Anstrengungen, die bisher von <strong>de</strong>r Regierung im Bereich <strong>de</strong>s Wohnungswesens unternommen<br />

wur<strong>de</strong>n, ist das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf <strong>de</strong>m Wohnungsmarkt völlig aus<br />

<strong>de</strong>n Fugen geraten. Auch im Bereich <strong>de</strong>r Mietwohnungen befin<strong>de</strong>t sich das Großherzogtum in einem<br />

Engpass.<br />

Ursachen für <strong>de</strong>n Nachfrageüberh<strong>an</strong>g am Wohnungsmarkt sind, neben <strong>de</strong>r unbestrittenen Zurückhaltung<br />

von Baul<strong>an</strong>d, das stetige Wirtschaftswachstum und <strong>de</strong>r damit zusammenhängen<strong>de</strong> über<strong>du</strong>rchschnittlich<br />

starke Bevölkerungszuwachs in <strong>de</strong>n letzten 10 bis 20 Jahren. Aber auch die verän<strong>de</strong>rte<br />

Struktur <strong>de</strong>r Haushalte und <strong>de</strong>r Wunsch vieler Luxemburger extensiv und exklusiv zu wohnen,<br />

gehören zu <strong>de</strong>n Ursachen. Auch drängen viele junge Leute, gera<strong>de</strong> dass sie ihr erstes Gehalt verdienen,<br />

verstärkt als Ein-M<strong>an</strong>n/Frau-Haushalte auf <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt.<br />

An<strong>de</strong>rerseits birgt <strong>de</strong>r kollektive Traum <strong>de</strong>r Luxemburger von <strong>de</strong>n eigenen vier Wän<strong>de</strong>n, inzwischen<br />

sind immerhin 70% <strong>de</strong>r Bevölkerung stolze Besitzer eines Eigenheims o<strong>de</strong>r einer Eigentumswohnung,<br />

auch Gefahren: Zersie<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Dörfer, zunehmen<strong>de</strong> Versiegelung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, selbst vor <strong>de</strong>r<br />

Fixierung auf das Private und <strong>de</strong>r Isolierung <strong>de</strong>r Eigenheimbesitzer vom sozialen und kulturellen<br />

Leben wird bereits seitens <strong>de</strong>r Soziologen gewarnt.<br />

Aus dieser Quasinotlage heraus hat <strong>de</strong>r Regierungsrat bereits im November 2001 das vom Wohnungsbauminister<br />

vorgeschlagene „Aktionsprogramm Wohnungsbau“ <strong>an</strong>genommen.<br />

Das Aktionsprogramm sieht eine g<strong>an</strong>ze Reihe von Maßnahmen (29 Einzelmaßnahmen) vor, die das<br />

Angebot <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d und Wohnraum steigern und gleichzeitig <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit Rechnung<br />

tragen sollen. Die einzelnen Punkte im Maßnahmenkatalog <strong>de</strong>r Regierung wer<strong>de</strong>n in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Etappen umgesetzt.<br />

Die erste Etappe begreift das 8. Programm über die staatlich subventionierten Wohnungsbauprojekte.<br />

Dieses Programm umfasst die fin<strong>an</strong>zielle Beteiligung <strong>de</strong>s Staates bei:<br />

– <strong>de</strong>r Bil<strong>du</strong>ng von Bo<strong>de</strong>nvorräten (réserves foncières) von insgesamt 53,46 ha;<br />

– <strong>de</strong>r Inst<strong>an</strong>dsetzung von S<strong>an</strong>ierungsgebieten mit insgesamt 1.387 Wohneinheiten;<br />

– <strong>de</strong>r Realisierung von Wohnungsbauprojekten <strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger mit insgesamt<br />

2.448 Wohnungen für <strong>de</strong>n Verkauf sowie 2.033 Wohnungen für die Vermietung.<br />

Die zweite Etappe begreift:<br />

– Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r Gesetzgebung über die staatlichen Wohnungsbeihilfen;<br />

– Maßnahmen im Bereich <strong>de</strong>r direkten und indirekten Besteuerung.<br />

(Nähere Erläuterungen zu diesen Maßnahmen auf <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Seiten)<br />

Die Maßnahmen <strong>de</strong>r zwei ersten Etappen sind inzwischen von <strong>de</strong>r Abgeordnetenkammer verabschie<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Die dritte Etappe begreift:<br />

– die Reform <strong>de</strong>s Mietgesetzes;<br />

– die Erstellung eines Sektorpl<strong>an</strong>s für das Wohnungswesen (pl<strong>an</strong> sectoriel logement).<br />

19


1.1. Aktionsprogramm Wohnungsbau<br />

Wenngleich die Erhöhung <strong>de</strong>r Baukosten in <strong>de</strong>n verg<strong>an</strong>genen Jahren als insgesamt normal bezeichnet<br />

wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n, so sind die Preise für die jeweiligen Bauplätze allgemein mehr und mehr zu<br />

Wucherpreisen ausgeartet.<br />

Dieser Entwicklung ist die Regierung gewillt Einhalt zu gebieten. Über die bereits bestehen<strong>de</strong> staatlichen<br />

Fin<strong>an</strong>zhilfen im Wohnungsbaubereich hinaus (Bauprämien, Anschaffungsprämien, Zinssubventionen<br />

und <strong>de</strong>rgleichen), die sich für <strong>de</strong>n Zeitraum 1992-2002 auf insgesamt 1,2 Milliar<strong>de</strong>n Euro<br />

beziffern, möchte <strong>de</strong>r Staat zukünftig verstärkt die Angebotsseite unterstützen.<br />

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Wohnungsbauminister Fern<strong>an</strong>d BODEN, En<strong>de</strong> letzten<br />

Jahres, das neue Aktionsprogramm „Wohnungsbau“ vor, welches insgesamt 29 Einzelaktionen im<br />

Rahmen steuerlicher, budgetärer sowie gesetzlicher Maßnahmen begreift, um künftig staatlicherseits<br />

<strong>de</strong>m mittlerweile chronischen M<strong>an</strong>gel <strong>an</strong> erschwinglichen Wohnungen besser entgegenwirken zu<br />

können.<br />

Eine aktive Wohnungspolitik <strong>de</strong>r Regierung sei unerlässlich, so <strong>de</strong>r Minister bei <strong>de</strong>r Vorstellung<br />

dieses Maßnahmenpakets, um das Angebot und die Nachfrage im Gleichgewicht zu halten. Je<strong>de</strong><br />

Pl<strong>an</strong>ung müsse sich vollständig in die „politique d’aménagement <strong>du</strong> territoire et d’aménagement<br />

communal“ einglie<strong>de</strong>rn, um das Wachstum in allen Gegen<strong>de</strong>n zu för<strong>de</strong>rn und eine Zentralisierung<br />

zu vermei<strong>de</strong>n. Um das Sammeln, die Auslegung sowie die Verbreitung von zuverlässigen Statistiken<br />

im Wohnbaubereich zu ermöglichen, wer<strong>de</strong> im Jahr 2002 eigens ein „Observatoire <strong>de</strong> l’habitat“ im<br />

Wohnungsbauministerium geschaffen.<br />

Sowohl <strong>de</strong>r Staat (<strong>de</strong>r bereits entsprechen<strong>de</strong> Maßnahmen getroffen hat) als auch parastaatliche<br />

Unternehmen sollten fort<strong>an</strong> ihr Baul<strong>an</strong>d und ihre Immobilien erfassen, um neue Wohnräumlichkeiten<br />

für Wohnungssuchen<strong>de</strong> zu schaffen und eventuell leer stehen<strong>de</strong> Büroräume zu Wohnzwecken<br />

entsprechend umzuän<strong>de</strong>rn.<br />

20


In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g will <strong>de</strong>r Staat <strong>de</strong>mnächst die Gemein<strong>de</strong>n stärker sensibilisieren, damit sie<br />

ein Inventar ihrer jeweiligen Bauplätze und Immobilien <strong>du</strong>rchführen. Darüber hinaus seien<br />

beson<strong>de</strong>rs die Gemein<strong>de</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen aufgerufen, die bestehen<strong>de</strong>n Gesetze <strong>an</strong>zuwen<strong>de</strong>n, um<br />

Spekulationen im Bausektor entgegenzuwirken. Dies könnte im Extremfall sogar bis zur Enteignung<br />

gehen. Auch die Besitzer leer stehen<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> könnten <strong>du</strong>rch eine Entschei<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates<br />

dazu <strong>an</strong>gehalten wer<strong>de</strong>n, diese Räumlichkeiten für die Unterbringung von Wohnungssuchen<strong>de</strong>n<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Bestimmte steuerliche Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Grundbesitzer zum Verkauf ihres<br />

Eigentums zu bewegen, während Subventionsmöglichkeiten für kommunale Bauprojekte neue<br />

sozioökonomische Infrastrukturen ermöglichen könnten.<br />

Initiativen von öffentlichen Bauträgern für größere Einrichtungen im Bereich <strong>de</strong>s sozialen Wohnungsbaus<br />

(zum Verkauf o<strong>de</strong>r zur Vermietung bestimmt) wer<strong>de</strong>n vom Staat mit erheblichen Fin<strong>an</strong>zhilfen<br />

unterstützt. Ein Programm mit 131 Projekten für das kommen<strong>de</strong> Jahr ist bereits vorgesehen.<br />

Privatpersonen ihrerseits sollen stärker dazu <strong>an</strong>geregt wer<strong>de</strong>n, vermehrt in Wohnobjekte zu investieren<br />

und diese zur Miete <strong>an</strong>zubieten.<br />

Um auch weniger bemittelten Personen <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu einer Mietwohnung zu ermöglichen, wird<br />

staatlicherseits in <strong>de</strong>n nächsten Monaten eine „gar<strong>an</strong>tie locative“ eingeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r sogen<strong>an</strong>nte „bail emphytéotique“ (Erbpachtvertrag), <strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re vom Fonds <strong>du</strong><br />

Logement beim Verkauf von kostengünstigen Immobilien bereits seit Jahren erfolgreich Anwen<strong>du</strong>ng<br />

fin<strong>de</strong>t, soll in Zukunft auch von <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d, beson<strong>de</strong>rs von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n im Wohnungsbereich<br />

<strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt wer<strong>de</strong>n.<br />

23


1.2. Neue wohnungsbaupolitische Akzente<br />

1.2.1. För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer Wohnung<br />

Angesichts <strong>de</strong>r Tatsache, dass eine adäquate Wohnung ein wesentlicher Faktor bei <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>s<br />

Bürgers in die Gesellschaft und folglich beim Kampf gegen die soziale Ausgrenzung darstellt, wur<strong>de</strong><br />

die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer Wohnung fest im Gesetz ver<strong>an</strong>kert.<br />

1.2.2. Bereitstellung von mehr staatlichen Mietwohnungen, auch<br />

für Stu<strong>de</strong>nten, Praktik<strong>an</strong>ten und Wissenschaftler sowie ausländische<br />

Arbeiter und Asylbewerber<br />

Derzeit umfasst das Angebot <strong>an</strong> öffentlichen Mietwohnungen 4.058 Einheiten. Dies stellt ein Anteil<br />

von 3,4% aller Wohnungen beziehungsweise 11,4% aller Mietwohnungen dar.<br />

Das Gesetz über die staatlichen Wohnungsbeihilfen för<strong>de</strong>rte bisl<strong>an</strong>g die Schaffung von Mietwohnungen<br />

<strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger über <strong>de</strong>n Weg von staatlichen Subventionen in Höhe von 40%<br />

<strong>de</strong>r Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Vor allem die Kommunen haben sich bisher jedoch<br />

schwer get<strong>an</strong>, vermehrt subventionierte Mietwohnungen bereitzustellen, wobei sie die damit verbun<strong>de</strong>nen<br />

fin<strong>an</strong>ziellen Kosten hervorhoben.<br />

Aus diesem Grund wur<strong>de</strong>n die Beihilfen zur Schaffung von Mietwohnungen <strong>du</strong>rch öffentliche Bauträger<br />

<strong>de</strong>utlich auf 70% bis 75% (bisher 40%) <strong>de</strong>r Herstellungskosten erhöht. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im<br />

Gesetz festgeschrieben, dass die im Rahmen <strong>de</strong>s staatlich subventionierten Wohnungsbaus unterstützten<br />

Projekte min<strong>de</strong>stens 10% Mietwohnungen umfassen müssen.<br />

Darüber hinaus will sich <strong>de</strong>r Staat in Zukunft mit 70% (statt bisher 50%) <strong>an</strong> <strong>de</strong>n Kosten für die<br />

Bereitstellung von Spielplätzen und Grünflächen sowie mit 50% am Bau von Schulen und Tagesstätten<br />

beteiligen, die im Rahmen von staatlich subventionierten Wohnungsbauprojekten <strong>du</strong>rch<br />

öffentliche Bauträger geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Neu im Gesetz von 1979 ist ebenfalls eine Beteiligung <strong>de</strong>s Staates von 40% für die Schaffung von<br />

Unterkünften für ausländische Arbeiter <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n Arbeitgeber sowie 75% für die Schaffung von<br />

Mietwohnungen <strong>du</strong>rch gemeinnützige Vereinigungen.<br />

1.2.3. Einführung einer staatlichen Mietgar<strong>an</strong>tie<br />

(„gar<strong>an</strong>tie locative“)<br />

Viele Haushalte verfügen über ein zu geringes Einkommen, um eine Wohnung zu kaufen. Sie müssen<br />

infolge<strong>de</strong>ssen eine Miete auf <strong>de</strong>m privaten Markt bezahlen. Solche Haushalte, selbst wenn sie in<br />

<strong>de</strong>r Lage sind die Miete zu bezahlen, haben oft Schwierigkeiten die Mietgar<strong>an</strong>tie auszulegen, die sich,<br />

neben <strong>de</strong>r Miete für <strong>de</strong>n ersten Monat und eventuell einer Vermittlungsgebühr, nicht selten auf<br />

3 Monatsmieten beläuft. Um solchen Haushalten <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu einer Wohnung zu ermöglichen,<br />

wur<strong>de</strong> eine Beihilfe in Form einer staatlichen Mietgar<strong>an</strong>tie im Gesetz vorgesehen.<br />

24


1.2.5. Einführung eines Gebäu<strong>de</strong>passes<br />

(„carnet <strong>de</strong> l’habitat“)<br />

Der Gebäu<strong>de</strong>pass ist ein Programm, das zum Ziel hat,<br />

die S<strong>an</strong>ierung und die Erhaltung <strong>de</strong>s Wohnungsbest<strong>an</strong><strong>de</strong>s,<br />

die Energieeinsparung sowie eine nachhaltige<br />

Entwicklung im Bereich <strong>de</strong>s Wohnungsmarktes zu<br />

för<strong>de</strong>rn.<br />

Dieses Programm besteht insbeson<strong>de</strong>re darin, die<br />

Gebäu<strong>de</strong> im Großherzogtum systematisch zu i<strong>de</strong>ntifizieren<br />

und auszuwerten.<br />

Es soll die Schwachpunkte eines Gebäu<strong>de</strong>s aufzeigen<br />

sowie S<strong>an</strong>ierungs- und Renovierungsempfehlungen,<br />

hinsichtlich Gesundheit und Hygiene, Sicherheit und<br />

Funktionalität, Energie, umweltfreundlichen Materialien<br />

sowie sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

machen.<br />

(nähere Einzelheiten zum Gebäu<strong>de</strong>pass siehe Seite 28)<br />

1.2.4. Einführung einer allgemeinen<br />

Bausparbeihilfe („ai<strong>de</strong><br />

épargne-logement généralisée“)<br />

und Reaktivierung <strong>de</strong>r<br />

staatlichen Bürgschaft (gar<strong>an</strong>tie<br />

<strong>de</strong> l’Etat)<br />

Durch die Einführung einer allgemeinen Bausparbeihilfe<br />

in Höhe von 100,- €, die vom Staat auf ein Bausparkonto<br />

für je<strong>de</strong>s neugeborene Kind eingezahlt wird,<br />

soll zum Sparen <strong>an</strong>geregt wer<strong>de</strong>n und gleichermaßen<br />

die staatliche Bürgschaft, von <strong>de</strong>r bisl<strong>an</strong>g wenig<br />

Gebrauch gemacht wur<strong>de</strong>, reaktiviert wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Staat k<strong>an</strong>n die Bürgschaft für ein Darlehen bei<br />

einem Fin<strong>an</strong>zinstitut unter gewissen Bedingungen<br />

übernehmen. Der Höchstbetrag für die staatliche<br />

Bürgschaft wur<strong>de</strong> ebenfalls von 12.395,- € auf<br />

18.750,- € <strong>an</strong>gehoben.<br />

25


1.2.6. Umbenennung <strong>de</strong>s „Fonds pour le logement à coût modéré“<br />

in „Fonds pour le développement <strong>du</strong> logement et <strong>de</strong> l’habitat“<br />

sowie Erweiterung seines Aufgabenbereiches<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>s Fonds, die künftig über <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s sozialen Wohnungsbaus hinausgehen<br />

sollen, sind folgen<strong>de</strong>:<br />

– <strong>de</strong>r Erwerb und die Erschließung von Baul<strong>an</strong>d sowie <strong>de</strong>r Bau von Wohnungen für <strong>de</strong>n Verkauf<br />

o<strong>de</strong>r die Vermietung;<br />

– die Ausweisung von Bo<strong>de</strong>nvorräten (réserves foncières);<br />

– die Schaffung neuer Stadtviertel, Wohngebiete und Lebensräume;<br />

– die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r städtebaulichen Entwicklung, <strong>de</strong>r Architektur und <strong>de</strong>r Techniken;<br />

– die Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r Kosten bei <strong>de</strong>r Erschließung von Baul<strong>an</strong>d;<br />

– die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Verkaufs von Wohnungen mit Erbpachtverträgen;<br />

– die Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r Gestehungskosten beim Bau von Wohnungen;<br />

– die Vergrößerung <strong>de</strong>s öffentlichen Angebotes <strong>an</strong> Mietwohnungen.<br />

1.2.7. För<strong>de</strong>rung von gemischten sozialen und urb<strong>an</strong>istischen<br />

Strukturen („mixité sociale et mixité <strong>de</strong>s fonctions urbaines“)<br />

Um eine bessere Durchmischung <strong>de</strong>r Bevölkerung in <strong>de</strong>n neuen Siedlungsprojekten herbeizuführen,<br />

muss in Zukunft je<strong>de</strong>s staatlich subventionierte Bauprojekt min<strong>de</strong>stens 10% Mietwohnungen<br />

umfassen.<br />

Außer<strong>de</strong>m dürfen die öffentlichen Bauträger künftig, in einem begrenzten Rahmen, Mietwohnungen<br />

aus ihrem Angebot zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Gesetzgebung über die allgemeinen Mietverträge<br />

vergeben (max. 25%), also nicht mehr ausschließlich zu <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>r Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes über die Wohnungsbeihilfen.<br />

Die Bereitstellung von guten Wohnungen, die für alle zugänglich sind, ist sicherlich die erste Voraussetzung<br />

für die Umsetzung <strong>de</strong>s Zug<strong>an</strong>gs zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung. Darüber hinaus muss<br />

jedoch auch eine harmonische und nachhaltige Entwicklung gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu gehört die För<strong>de</strong>rung von ausgewogenen Stadtvierteln mit einem inneren Zusammenhalt, so<br />

z. B. die Einglie<strong>de</strong>rung von sozio-ökonomischen Strukturen (Kin<strong>de</strong>rgärten, Geschäfte, Restaur<strong>an</strong>ts,<br />

Büroflächen, und <strong>an</strong><strong>de</strong>re) in große Siedlungsprojekte.<br />

Um diese Entwicklung zu för<strong>de</strong>rn, wird <strong>de</strong>r Bau von Spielplätzen und Grün<strong>an</strong>lagen in Wohnsiedlungsprojekten<br />

mit bis zu 70% (bisher 50%) und Kin<strong>de</strong>rgärten mit bis zu 50% subventioniert.<br />

26


1.2.8. Schaffung einer Beobachtungsstelle für das Wohnungswesen<br />

(„Observatoire <strong>de</strong> l’habitat“)<br />

Angesichts <strong>de</strong>r Tatsache, dass eine Wohnung kein normales Wirtschaftsgut, son<strong>de</strong>rn vielmehr ein<br />

Grundbedürfnis darstellt, das alle <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Bereiche <strong>de</strong>s Lebens in <strong>de</strong>r Gesellschaft beeinflusst, und<br />

dass <strong>de</strong>r Zug<strong>an</strong>g zu einer <strong>an</strong>gemessenen Wohnung erst <strong>de</strong>n Zug<strong>an</strong>g zu vielen elementaren Menschenrechten<br />

erlaubt, scheint es unerlässlich, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, womit Daten<br />

gesammelt und <strong>an</strong>alysiert wer<strong>de</strong>n können, und das <strong>de</strong>r Komplexität <strong>de</strong>s Themenbereiches gerecht<br />

wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />

Die starke Zunahme <strong>de</strong>r Nachfrage sowie das geringe Angebot <strong>an</strong> Wohnungen, aber vor allem die<br />

begrenzten Möglichkeiten <strong>de</strong>r Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Wohnraumes und das Fehlen von zuverlässigen Daten<br />

über <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt in all seinen Best<strong>an</strong>dteilen, machten die Schaffung dieses Instrumentes<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Zusammen mit <strong>an</strong><strong>de</strong>ren staatlichen und kommunalen Dienststellen soll diese Beobachtungsstelle<br />

verlässliche Daten über <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt sammeln und diese regelmäßig publizieren, um <strong>de</strong>n<br />

privaten und öffentlichen Akteuren eine wertvolle Orientierungshilfe zu liefern.<br />

27


Carnet <strong>de</strong> l’habitat<br />

„Erfassungs- und Bewertungssystem für Wohngebäu<strong>de</strong>“<br />

Der „Carnet <strong>de</strong> l’habitat“ (Gebäu<strong>de</strong>pass) stellt <strong>de</strong>n Bürgern Luxemburgs erstmals ein umfassen<strong>de</strong>s<br />

und g<strong>an</strong>zheitliches Erfassungs- und Bewertungssystem für Wohngebäu<strong>de</strong> zur Verfügung.<br />

Die Zielsetzung<br />

Die übergreifen<strong>de</strong>n Ziele <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>passes sind:<br />

• Verbesserung <strong>de</strong>r allgemeinen Wohnsituation beim Altbaubest<strong>an</strong>d<br />

• Verbesserungen <strong>de</strong>r Wohngesundheit<br />

• Verbesserungen <strong>de</strong>r Energiebil<strong>an</strong>z von Wohngebäu<strong>de</strong>n<br />

• Arbeitsbeschaffung für das H<strong>an</strong>dwerk in Luxemburg<br />

Die Beurteilung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> erfolgt <strong>du</strong>rch einen Experten in folgen<strong>de</strong>n Bewertungsbereichen:<br />

Gesundheit/Hygiene<br />

Faktoren, die während <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s zu einer Gesundheitsgefähr<strong>du</strong>ng o<strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />

<strong>de</strong>r Befindlichkeit <strong>de</strong>r Nutzer führen können wie z. B. Innenraumschadstoffe, mikrobieller<br />

Befall, Lärm, Temperatur und Feuchtigkeit.<br />

Sicherheit<br />

Offenkundige Sicherheitsmängel, wie z. B. fehlen<strong>de</strong> Treppengelän<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Fluchtwege, zu niedrige<br />

Balkonbrüstungen, zu geringer Kaminquerschnitt.<br />

Energie<br />

Mängel <strong>de</strong>r energetischen Situation <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s, wie z. B. m<strong>an</strong>gelhafte Dämm- und Erhaltungszustän<strong>de</strong><br />

von Gebäu<strong>de</strong>hüllflächen, schlecht gewartete Warmwasser- und Heiz<strong>an</strong>lagen, Luftundichtigkeiten.<br />

Technik/Funktionalität<br />

Mängel <strong>de</strong>r technischen Funktionalität hinsichtlich wie z. B. Alter, Zust<strong>an</strong>d und Funktionsfähigkeit<br />

von Gebäu<strong>de</strong>best<strong>an</strong>dteilen und Versorgungs<strong>an</strong>lagen gemessen am St<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r Technik.<br />

Soziale Aspekte<br />

M<strong>an</strong>geln<strong>de</strong> soziale Funktionalität <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s und seiner Best<strong>an</strong>dteile wie z. B. geringe Wohnflächen<br />

pro Person, Raumgröße, Raum<strong>an</strong>ordnung, nicht behin<strong>de</strong>rtengerechte Ausführungen.<br />

Wie funktioniert <strong>de</strong>r „Carnet <strong>de</strong> l’habitat“?<br />

Sie stellen als Eigentümer eines Wohngebäu<strong>de</strong>s einen Antrag auf Erstellung eines Gebäu<strong>de</strong>passes für<br />

Ihr Gebäu<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>r Bewilligung erhalten Sie auch gleichzeitig die Möglichkeit einer fin<strong>an</strong>ziellen<br />

Beteiligung <strong>de</strong>s Staates <strong>an</strong> <strong>de</strong>n Kosten.<br />

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Nach <strong>de</strong>r Antragstellung beim Wohnungsbauministerium ermittelt ein von Ihnen beauftragter zertifizierter<br />

Experte (expert agréé) <strong>de</strong>n Zust<strong>an</strong>d und die Verbesserungsbedürftigkeit Ihres Wohngebäu<strong>de</strong>s.<br />

Dazu fin<strong>de</strong>t eine umfassen<strong>de</strong> Begehung Ihres Gebäu<strong>de</strong>s statt, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Experte mit Hilfe eines mobilen<br />

EDV-Mo<strong>du</strong>ls die Gebäu<strong>de</strong>best<strong>an</strong>dteile erfasst. Festgestellte Schä<strong>de</strong>n bzw. Mängel <strong>an</strong> Konstruktionen<br />

und Bauteilen wer<strong>de</strong>n protokolliert und <strong>du</strong>rch das integrierte Bewertungssystem <strong>de</strong>s Computerprogramms<br />

automatisch bewertet. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n vom Experten Maßnahmen zur Verbesserung<br />

vorgeschlagen und die da<strong>du</strong>rch zu erwarten<strong>de</strong> Verbesserung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>situation ausgewiesen.<br />

Nach Abschluss <strong>de</strong>r Begehung erhalten Sie einen Gebäu<strong>de</strong>pass in schriftlicher Form (inkl. Energiepass)<br />

und ein ausführliches M<strong>an</strong>gelprotokoll, das auch die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen ausweist.<br />

Die für Ihr Wohngebäu<strong>de</strong> erhobenen Daten wer<strong>de</strong>n vom Experten zur zentralen Verwaltungsdatenb<strong>an</strong>k<br />

<strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums geschickt. Sie bezahlen <strong>de</strong>m Experten seinen Kostenaufw<strong>an</strong>d und erhalten<br />

d<strong>an</strong>n vom Ministerium einen Zuschuss von 75% bis zu einer Summe von maximal 1.900,- Euro.<br />

Für welche Gebäu<strong>de</strong> k<strong>an</strong>n ein Gebäu<strong>de</strong>pass erstellt wer<strong>de</strong>n?<br />

• Wenn das Gebäu<strong>de</strong> ein Wohngebäu<strong>de</strong> ist o<strong>de</strong>r teilweise <strong>de</strong>r Wohnnutzung dient.<br />

• Das Gebäu<strong>de</strong> muss in Luxemburg stehen.<br />

• Wenn die Baugenehmigung 15 Jahre vor Antragstellung erteilt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Welche Voraussetzungen muss <strong>de</strong>r Antragsteller erfüllen?<br />

• Je<strong>de</strong> natürliche und juristische Person k<strong>an</strong>n einen Antrag erstellen.<br />

• Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Der Antragsteller ist Eigentümer o<strong>de</strong>r ein <strong>du</strong>rch die Eigentümer Bevollmächtigter.<br />

• Der Eigentümer bekommt nicht mehr als einen Gebäu<strong>de</strong>pass pro Jahr genehmigt.<br />

Welche Vorteile hat dies für <strong>de</strong>n Wohngebäu<strong>de</strong>eigentümer?<br />

• Sie erhalten umfassen<strong>de</strong> Informationen über <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>zust<strong>an</strong>d und können <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d dieser<br />

Informationen gezielt Verbesserungsmaßnahmen <strong>du</strong>rchführen lassen.<br />

• Ihr Budget zur Renovierung und S<strong>an</strong>ierung k<strong>an</strong>n mit maximalem Nutzen eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Sie können auf Basis <strong>de</strong>r ausgewiesenen Mängel und <strong>de</strong>ren Beseitigung Beihilfen vom Wohnungsbauministerium<br />

erhalten. Hierzu wird das bestehen<strong>de</strong> Verbesserungsprämiensystem <strong>an</strong> <strong>de</strong>n<br />

Gebäu<strong>de</strong>pass <strong>an</strong>gepasst, die För<strong>de</strong>rbeträge erhöht und die einkommensbedingten För<strong>de</strong>rbeschränkungen<br />

wer<strong>de</strong>n gelockert.<br />

Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r luxemburgischen Wohngebäu<strong>de</strong><br />

Eine l<strong>an</strong>gfristige Wirkung <strong>de</strong>s Carnet <strong>de</strong> l’habitat liegt in seinem beabsichtigten Beitrag zu <strong>de</strong>r zukunftsorientierten<br />

Nachhaltigkeitspolitik Luxemburgs. Mit Hilfe <strong>de</strong>r erhobenen Gebäu<strong>de</strong>daten wird die Ausg<strong>an</strong>gsbasis<br />

für ein umfassen<strong>de</strong>s Umwelt-M<strong>an</strong>agement <strong>de</strong>r luxemburgischen Wohngebäu<strong>de</strong> geschaffen,<br />

<strong>de</strong>r Ausstoß von Kohlendioxyd re<strong>du</strong>ziert, Wohnraum erhalten und die Wohngesundheit verbessert.<br />

29


1.3. Neue steuerliche Anreize zwecks Steigerung <strong>de</strong>s<br />

Angebots <strong>an</strong> Baul<strong>an</strong>d und Wohnraum<br />

1.3.1. Zeitlich begrenzte Steuerermäßigung auf Einkommen aus<br />

Mehrwerten, die beim Verkauf von Immobilien erzielt wer<strong>de</strong>n<br />

a) Verkauf von Immobilien aus <strong>de</strong>m privaten Besitz<br />

Bisher wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Besteuerung <strong>de</strong>r Verkäufe aus <strong>de</strong>m privaten Besitz ein Unterschied gemacht, je<br />

nach<strong>de</strong>m ob es sich beim Veräußerungsgewinn um einen Spekulationsgewinn o<strong>de</strong>r um einen einfachen<br />

Mehrwert h<strong>an</strong><strong>de</strong>lte.<br />

Der besteuerbare Mehrwert ist die Differenz zwischen <strong>de</strong>m Verkaufspreis und <strong>de</strong>m aufgewerteten<br />

Anschaffungs-, bzw. Herstellungspreis abzüglich <strong>de</strong>r Freibeträge. In <strong>de</strong>n Steuerjahren 2002, 2003 und<br />

2004 wird nunmehr <strong>de</strong>r beim Verkauf von Immobilien o<strong>de</strong>r Grundstücken erzielte Mehrwert mit 25%<br />

statt <strong>de</strong>r bisherigen 50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes besteuert (siehe Anschauungsbeispiele).<br />

Ein Veräußerungsgewinn wird als Spekulationsgewinn bezeichnet, falls <strong>de</strong>r Zeitraum zwischen<br />

Anschaffung und Veräußerung 2 Jahre nicht überschreitet. Spekulationsgewinne wur<strong>de</strong>n bisl<strong>an</strong>g<br />

nach <strong>de</strong>m vollen Einkommenssteuertarif besteuert. In <strong>de</strong>n Steuerjahren 2002 bis 2004 wer<strong>de</strong>n<br />

Spekulationsgewinne nunmehr wie einfache Mehrwerte besteuert.<br />

Der bei <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Hauptwohnung1 <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen erzielte Mehrwert war und ist<br />

nicht zu versteuern.<br />

b) Verkauf eines Grundstücks, das in ein „Lotissement“ eingebracht wird<br />

Der Mehrwert beim Verkauf von Grundstücken, die aktiv in ein „Lotissement“ (mit einem Teilbebauungspl<strong>an</strong><br />

sowie <strong>de</strong>m Bau von Straßen und <strong>an</strong><strong>de</strong>rer Infrastrukturarbeiten) eingebracht wer<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong><br />

bisher als kommerzieller Gewinn betrachtet und unterlag infolge<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und<br />

<strong>an</strong>schließend <strong>de</strong>r Einkommenssteuer. Dies ist nicht <strong>de</strong>r Fall wenn <strong>de</strong>r Besitzer eines Grundstücks sich<br />

passiv verhält, d. h. nicht aktiv <strong>an</strong> <strong>de</strong>r gewerblichen Aktivität teilnimmt (einfacher Mehrwert).<br />

Die Aufteilung eines Grundstücks, das <strong>an</strong> einer bestehen<strong>de</strong>n Straße liegt, in mehrere Bauplätze, unterliegt<br />

steuerlich gesehen ausschließlich <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Privatvermögens (siehe unter Punkt a).<br />

Bei <strong>de</strong>r Nutzung eines Grundstücks, das in ein „Lotissement“ eingebracht wird, zu eigenen<br />

Zwecken (min<strong>de</strong>stens 50% <strong>de</strong>r Immobilie müssen als Wohnung dienen), beziehungsweise bei<br />

einer Schenkung, wird <strong>de</strong>r Mehrwert nicht besteuert.<br />

Für die Jahre 2002 bis 2004 wird nunmehr <strong>de</strong>r Verkauf von Grundstücken, die in ein „Lotissement“<br />

eingebracht wer<strong>de</strong>n, nicht als eine gewerbliche Aktivität, son<strong>de</strong>rn lediglich als eine Mehrung <strong>de</strong>s<br />

Privateigentums betrachtet. Dieser Immobilienverkauf wird 2002-2004 so besteuert, wie dies bei<br />

gewöhnlichen Grundstücken <strong>de</strong>r Fall ist (siehe unter Punkt a).<br />

1 Als Hauptwohnung ist eine Wohnung <strong>an</strong>zusehen, die seit <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens während 5 Jahren vor <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen als Wohnsitz benutzt wur<strong>de</strong>.<br />

31


Diese neue Regelung wird jedoch nur d<strong>an</strong>n <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt, wenn das zu verkaufen<strong>de</strong> Grundstück innerhalb<br />

<strong>de</strong>s „Lotissement“ min<strong>de</strong>stens 10 Jahre im Besitz <strong>de</strong>s Eigentümers war.<br />

Bei einem Spekulationsgewinn und <strong>de</strong>m aus einem „Lotissement“ stammen<strong>de</strong>n Gewinn stellt <strong>de</strong>r<br />

neue Steuersatz eine Senkung <strong>de</strong>s Steuersatzes um 75%, bzw. bei einem einfachen Mehrwert um<br />

50% dar.<br />

Anschauungsbeispiel 1:<br />

Ein Steuerpflichtiger (ledig) verkauft ein Haus für 400.000,- €. Dieses Haus hat er von seinen Eltern<br />

geerbt, die das Haus bis zu ihrem Tod als Hauptwohnung bewohnt haben. Die Eltern hatten das<br />

Haus 1981 für 100.000,- € erworben.<br />

– Verkaufspreis 400.000,- €<br />

– Aufgewerteter Anschaffungspreis* (100.000 x 1,68) - 168.000,- €<br />

– Erbschaftsfreibetrag** - 75.000,- €<br />

– Mehrwertfreibetrag*** - 50.000,- €<br />

– Besteuerbarer Mehrwert 107.000,- €<br />

Angenommen, das sonstige besteuerbare Jahreseinkommen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen beträgt 30.000,- €.<br />

Für ein besteuerbares Gesamteinkommen von 107.000 + 30.000 = 137.000 fallen gemäß Steuertabelle<br />

2002 (Steuerklasse 1) 44.395,- € Steuern <strong>an</strong>.<br />

100 x 44.395<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: = 32,4%<br />

137.000<br />

25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 32,4 : 4 = 8,1%<br />

50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 32,4 : 2 = 16,2%<br />

Bisher Seit 8.5.2002<br />

Steuern gemäß Steuertabelle 2002 (Steuerklasse 1)<br />

für die or<strong>de</strong>ntlichen Einkommen (30.000)<br />

25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />

3.906,- € 3.906,- €<br />

besteuerbaren Mehrwert (107.000 x 8,1%)<br />

50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />

8.667,- €<br />

besteuerbaren Mehrwert (107.000 x 16,2%) 17.334,- €<br />

Gesamte Steuerschuld 21.240,- € 12.573,- €<br />

Die Steuerentlastung beträgt also: 21.240 - 12.573 = 8.667,- €<br />

32


Anschauungsbeispiel 2:<br />

Ein Steuerpflichtiger (verheiratet, 2 Kin<strong>de</strong>r) verkauft ein Haus für 500.000,- €, das er 1993 zum Preis<br />

von 300.000,- € erworben hatte.<br />

– Verkaufspreis 500.000,- €<br />

– Aufgewerteter Anschaffungspreis* (300.000 x 1,08) -324.000,- €<br />

– Mehrwertfreibetrag*** (50.000 pro Ehepartner) -100.000,- €<br />

Besteuerbarer Mehrwert 76.000,- €<br />

Angenommen, das besteuerbare Jahreseinkommen <strong>de</strong>r gemeinsam ver<strong>an</strong>lagten Steuerpflichtigen<br />

beträgt 52.000,- €.<br />

Für ein besteuerbares Gesamteinkommen von 76.000 + 52.000 = 128.000 fallen gemäß Steuertabelle<br />

2002 (Steuerklasse 2.2) 31.510,- € Steuern <strong>an</strong>.<br />

100 x 31.510<br />

Berechnung <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: = 24,6%<br />

128.000<br />

25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 24,6 : 4 = 6,15%<br />

50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes: 24,6 : 2 = 12,3%<br />

Bisher Seit 8.5.2002<br />

Steuern gemäß Steuertabelle 2002 (Steuerklasse 2.2)<br />

für die or<strong>de</strong>ntlichen Einkommen (52.000)<br />

25% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />

3.680,- € 3.680,- €<br />

besteuerbaren Mehrwert (76.000 x 6,15%) 4.674,- €<br />

50% <strong>de</strong>s Durchschnittssteuersatzes für <strong>de</strong>n<br />

besteuerbaren Mehrwert (76.000 x 12,3%)<br />

9.348,- €<br />

Gesamte Steuerschuld 13.028,- € 8.354,- €<br />

* die Aufwertung erfolgt <strong>du</strong>rch die Multiplikation <strong>de</strong>s Anschaffungspreises mit <strong>de</strong>m für das Anschaffungsjahr vorgesehenen<br />

Koeffizienten. Derzeit liegt er zwischen 125,03 für das Jahr 1918 (und die Jahre davor) und 1,00 für das Jahr 2000 (und die<br />

Jahre d<strong>an</strong>ach).<br />

** <strong>de</strong>r Erbschaftsfreibetrag k<strong>an</strong>n nur einmal auf Antrag genutzt wer<strong>de</strong>n. Falls er be<strong>an</strong>tragt wur<strong>de</strong> und <strong>de</strong>n Veräußerungsgewinn<br />

übersteigt, verfällt je<strong>de</strong>r Anspruch auf <strong>de</strong>n nicht genutzten Teil.<br />

*** <strong>de</strong>r Mehrwertfreibetrag steht innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung und wird um die Beträge<br />

gemin<strong>de</strong>rt, die innerhalb dieser 10 Jahre bereits gewährt wor<strong>de</strong>n sind. Er wird verdoppelt bei zusammen ver<strong>an</strong>lagten Eheleuten.<br />

33


1.3.2. Anhebung <strong>de</strong>s Abschreibungssatzes<br />

für vermietete Immobilien in Privatbesitz<br />

Um Investitionen in Mietwohnungen attraktiver zu gestalten, wird künftig <strong>de</strong>r beschleunigte<br />

Abschreibungssatz von 4 auf 6 Prozent <strong>an</strong>gehoben. Zusätzlich wird die Abschreibungsdauer von<br />

4 auf 6 Jahre (plus das Jahr <strong>de</strong>r Fertigstellung) verlängert.<br />

Diese Bestimmungen gelten ebenfalls für Investitionsausgaben, die bei <strong>de</strong>r Renovierung von älteren<br />

Wohnungen getätigt wur<strong>de</strong>n, wenn diese min<strong>de</strong>stens 20% <strong>de</strong>s Anschaffungspreises <strong>de</strong>r Immobilie<br />

betragen.<br />

Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab <strong>de</strong>m 1. J<strong>an</strong>uar 2002.<br />

Nach einem Zeitraum von 7 Jahren tritt <strong>de</strong>r normale Abschreibungssatz von 2% in Kraft.<br />

Der Abschreibungssatz wird auf die Bemessungsgrundlage <strong>an</strong>gewen<strong>de</strong>t. Die Bemessungsgrundlage<br />

entspricht:<br />

a) <strong>de</strong>m Anschaffungs-, respektiv <strong>de</strong>m Herstellungspreis (ohne <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>s Grundstücks) von<br />

Gebäu<strong>de</strong>n, die nach <strong>de</strong>m 31. Dezember 1940 entgeltlich erworben o<strong>de</strong>r errichtet wur<strong>de</strong>n;<br />

b) <strong>de</strong>m dreifachen Einheitswert von Gebäu<strong>de</strong>n, die vor <strong>de</strong>m 1. J<strong>an</strong>uar 1941 entgeltlich erworben<br />

o<strong>de</strong>r errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />

Anschauungsbeispiel:<br />

Für <strong>de</strong>n Kauf, bzw. die Fertigstellung einer Mietwohnung im Wert von 150.000,- € (Wert <strong>de</strong>s<br />

Grundstücks = 30.000,- €) nimmt <strong>de</strong>r Besitzer ein Darlehen von 75.000,- € auf; die restlichen<br />

75.000,- € stammen aus seinem Privatvermögen.<br />

Der Besitzer vermietet die Wohnung für 625,- € pro Monat. Die Mieteinnahmen belaufen sich<br />

somit auf 625 x 12 = 7.500,- € pro Jahr.<br />

Bemessungsgrundlage (Kaufpreis minus Wert <strong>de</strong>s Grundstücks): 150.000 - 30.000 = 120.000,- €.<br />

Für die Jahre 2002 bis 2008 können nunmehr 7.200,- € (6% von 120.000,-) pro Jahr abgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Berechnung <strong>de</strong>r Werbungskosten:<br />

– Abschreibung 7.200,- €<br />

– Inst<strong>an</strong>dhaltungskosten 1.000,- €<br />

– Versicherungsprämien 500,- €<br />

– Schuldzinsen 4.500,- €<br />

– Grundsteuer und Gemein<strong>de</strong>gebühren 300,- €<br />

– Verwaltungskosten u.a. 250,- €<br />

Gesamt 13.750,- €<br />

Diese Werbungskosten können von <strong>de</strong>n Mieteinnahmen abgezogen wer<strong>de</strong>n. Durch die hohe<br />

Abschreibung entsteht somit ein Verlust aus Vermietung von 7.500 - 13.750 = - 6.250,- €.<br />

Dieser Verlust aus Vermietung wird letztendlich mit allen <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Einkünften verrechnet, wo<strong>du</strong>rch<br />

die Gesamtsteuerlast erheblich gemin<strong>de</strong>rt wird.<br />

34


1.3.3. Einführung eines Freibetrages auf Enregistrementgebühren<br />

beim Erwerb von Grundstücken und Wohnimmobilien<br />

Beim Kauf von Immobilien sind im Prinzip 6% Enregistrementgebühren<br />

sowie 1% Hypothekengebühren zu entrichten.<br />

Der ab <strong>de</strong>m 8. Mai 2002 gelten<strong>de</strong> Freibetrag bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Enregistrement- und Hypothekengebühren beträgt 20.000,- €<br />

pro Person, respektiv 40.000,- € für ein Ehepaar. Wird dieser<br />

Freibetrag beim Kauf eines Eigenheimes nicht g<strong>an</strong>z aufgebraucht,<br />

wird <strong>de</strong>r restliche Teil gutgeschrieben und k<strong>an</strong>n beim<br />

Kauf einer weiteren Immobilie geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Es<br />

muss lediglich eine Min<strong>de</strong>stgebühr von 100,- € entrichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Nutznießer dieser neuen Regelung sind alle physischen Personen,<br />

die bei <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>r notariellen Urkun<strong>de</strong> entwe<strong>de</strong>r<br />

bei einem Einwohnermel<strong>de</strong>amt im Großherzogtum<br />

gemel<strong>de</strong>t sind o<strong>de</strong>r erklären, dies gemäß <strong>de</strong>r gesetzlichen Fristen<br />

und Bedingungen nachzuholen.<br />

Diese Maßnahme, welche zeitlich nicht begrenzt ist, unterliegt<br />

jedoch gewissen Bedingungen:<br />

1) die Immobilie muss innerhalb von zwei Jahren bewohnt wer<strong>de</strong>n (4 Jahre beim Kauf eines Grundstücks<br />

o<strong>de</strong>r eines im Bau befindlichen Objektes);<br />

2) die Immobilie muss min<strong>de</strong>stens über einen Zeitraum von 5 Jahren bewohnt wer<strong>de</strong>n;<br />

3) die Immobilie muss während dieses Zeitraums ausschließlich persönlichen Wohnzwecken dienen<br />

und darf we<strong>de</strong>r g<strong>an</strong>z noch teilweise vermietet wer<strong>de</strong>n;<br />

4) die notarielle Urkun<strong>de</strong> muss sowohl <strong>de</strong>n Antrag auf Bewilligung <strong>de</strong>s Freibetrages als auch die<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s Käufers enthalten, die Immobilie innerhalb <strong>de</strong>r festgelegten Fristen zu bewohnen<br />

sowie <strong>de</strong>r Verwaltung je<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rung mitzuteilen.<br />

Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen sind die vollen Enregistrement- und Hypothekengebühren<br />

zuzüglich Zinsen nachträglich zu entrichten.<br />

Anschauungsbeispiele:<br />

Beim Kauf einer Wohnung im Wert von 150.000,- € fielen bisher Gebühren in Höhe von 10.500,- €<br />

(150.000 x 7%) <strong>an</strong>. Jetzt braucht <strong>de</strong>r Käufer nur noch 100,- € zu entrichten und k<strong>an</strong>n überdies, bei<br />

einem späteren Kauf, noch eine Gutschrift von 9.500,- € geltend machen.<br />

Beim Kauf eines Hauses im Wert von 450.000,- € <strong>du</strong>rch ein Ehepaar fielen bisher Gebühren in Höhe<br />

von 31.500,- € (450.000 x 7%) <strong>an</strong>. Nunmehr verfügt das Ehepaar über einen Freibetrag von 40.000,- €<br />

und braucht lediglich 100,- € zu entrichten. Darüber hinaus bleibt ein Freibetrag von 8.500,- €<br />

(4.250,- € pro Person) erhalten.<br />

35


1.3.4. Einführung eines direkten, superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes<br />

Bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Richtlinie über re<strong>du</strong>zierte Mehrwertsteuersätze in nationales Recht,<br />

wur<strong>de</strong> 1991 beschlossen, <strong>de</strong>n superre<strong>du</strong>zierten Satz von 3% für <strong>de</strong>n Kauf, <strong>de</strong>n Bau, die Renovierung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Umbau von Wohnungen nicht direkt <strong>an</strong>zuwen<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn einen Teil (sprich 12%) <strong>de</strong>r<br />

entrichteten Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.<br />

Aufgrund einer intensiven und <strong>an</strong>halten<strong>de</strong>n Aktivität im Bausektor nimmt die Wartezeit auf eine<br />

Rückerstattung jedoch immer weiter zu, und dies trotz verstärkter Personalaufstockung und gezielter<br />

Informatisierung seitens <strong>de</strong>r Verwaltung.<br />

Das Gesetz vom 30. Juli 2002 schafft die gesetzliche Basis für eine direkte Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s superre<strong>du</strong>zierten<br />

Mehrwertsteuersatzes. Die genauen Bedingungen sowie Einschränkungen sind in<br />

einem großherzoglichen Reglement vom 30. Juli 2002 festgelegt.<br />

Die neuen Regelungen hinsichtlich <strong>de</strong>r direkten Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes<br />

gelten erst ab <strong>de</strong>m 1. November 2002.<br />

Im Prinzip bleibt das bisherige System <strong>de</strong>r Rückerstattung in <strong>de</strong>n Fällen bestehen, in <strong>de</strong>nen u.a. nicht<br />

genau festgestellt bzw. nachgewiesen wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n, ob die geleisteten Zahlungen ausschließlich dazu<br />

dienen, Wohnraum zu schaffen.<br />

Also:<br />

– beim Kauf von Gebäu<strong>de</strong>n/Wohnungen, die noch keiner genauen Bestimmung zugeführt wur<strong>de</strong>n;<br />

– beim Kauf von Gebäu<strong>de</strong>n/Wohnungen, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrags bereits fertiggestellt<br />

sind;<br />

– bei Lieferungen von Baumaterialien;<br />

– bei Rechnungen unter 3.000,- € (vor Mehrwertsteuern);<br />

– in allen Fällen, wo die Bestimmung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s während <strong>de</strong>r Schaffung o<strong>de</strong>r Renovierung<br />

nicht nachgewiesen wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />

PROZEDUR<br />

Der Steuerpflichtige (H<strong>an</strong>dwerker/Betrieb) muss einen Antrag auf Bewilligung <strong>de</strong>r Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s<br />

superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes von 3% bei <strong>de</strong>r Enregistrement-Verwaltung stellen (mittels<br />

spezieller Formulare). Diese überprüft d<strong>an</strong>n ob alle Bedingungen erfüllt sind, errechnet <strong>de</strong>n Restbetrag<br />

<strong>de</strong>r nunmehr auf 50.000,- € (bisher 38.000,- €) pro Wohnung festgesetzten Obergrenze und<br />

teilt ihren Bescheid mit.<br />

Der Steuerpflichtige muss <strong>de</strong>r Verwaltung alle 3 Monate eine <strong>de</strong>taillierte Auflistung aller Rechnungen,<br />

die für das vorherige Quartal zum superre<strong>du</strong>zierten Satz ausgestellt wur<strong>de</strong>n, einreichen.<br />

38


Anschauungsbeispiele:<br />

a) Beim Kauf einer bereits fertiggestellten Wohnung/Immobilie wird keine Mehrwertsteuer direkt<br />

in Rechnung gestellt. Für die bei <strong>de</strong>r Herstellung <strong>an</strong>gefallene und somit indirekt im Kaufpreis<br />

enthaltene Mehrwertsteuer k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Käufer, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, nachträglich<br />

einen Antrag auf Rückerstattung stellen (TVA récupérable).<br />

In diesem Fall ist die Anwen<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s direkten superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatzes erst gar<br />

nicht möglich.<br />

b) An<strong>de</strong>rs beim Kauf einer Wohnung/Immobilie, die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Kaufvertrags noch nicht<br />

o<strong>de</strong>r erst teilweise fertiggestellt ist.<br />

In diesem Fall k<strong>an</strong>n die Mehrwertsteuer, die im Verlauf <strong>de</strong>r Bauarbeiten von <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Betrieben in Rechnung gestellt wird, direkt via superre<strong>du</strong>zierten Mehrwertsteuersatz verrechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung: die Proze<strong>du</strong>r muss eingehalten wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Nachweis muss erbracht wer<strong>de</strong>n,<br />

dass das betreffen<strong>de</strong> Objekt als Hauptwohnsitz (für <strong>de</strong>n Käufer o<strong>de</strong>r einen Dritten) dienen wird.<br />

c) Bei Renovierungs-, Um- und Ausbauarbeiten gelten dieselben Bestimmungen wie unter b),<br />

immer vorausgesetzt, die Arbeiten erfolgen <strong>an</strong> einem Hauptwohnsitz (Eigentumswohnung o<strong>de</strong>r<br />

Mietobjekt).<br />

39


40<br />

De <strong>Gaart</strong> e sënnvollen Hobby fir d’g<strong>an</strong>z Famill<br />

Wer<strong>de</strong>n auch Sie Mitglied <strong>de</strong>r Liga „<strong>Gaart</strong> <strong>an</strong> <strong>Heem</strong>“


2. Inventar <strong>de</strong>r bisherigen staatlichen<br />

Wohnungsbeihilfen<br />

Durch diverse Interventionen von Staat und Gemein<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Wohnungsmarkt wird die Fin<strong>an</strong>zierung<br />

einer Eigentumswohnung in vielen Fällen fin<strong>an</strong>ziell günstiger als die Zahlung einer monatlichen<br />

Miete <strong>an</strong> <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n Wohnungsbesitzer. Die öffentliche Wohnungspolitik wirkt <strong>du</strong>rch<br />

direkte Unterstützungen, sprich Gewährung von Beihilfen, als auch mittels indirekter Unterstützungen,<br />

wie z. B. <strong>du</strong>rch Steuervorteile.<br />

Der nachfolgen<strong>de</strong> Beitrag informiert über sämtliche Beihilfen, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.1. Die indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Wohnungsbeihilfen<br />

Parallel zum öffentlich gelenkten Baul<strong>an</strong>d- und Wohnungsmarkt gewährt <strong>de</strong>r Staat indivi<strong>du</strong>elle Beihilfen.<br />

Diese Beihilfen sollen die Eigentumsbil<strong>du</strong>ng fin<strong>an</strong>ziell unterstützen, und dies unabhängig<br />

davon, ob <strong>de</strong>r zukünftige Wohnungsbesitzer sich auf <strong>de</strong>m freifin<strong>an</strong>zierten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m staatlich gelenkten<br />

Parkett befin<strong>de</strong>t. Die verschie<strong>de</strong>nen indivi<strong>du</strong>ellen Beihilfen sind folgen<strong>de</strong>.<br />

2.1.1. Bauprämie und Anschaffungsprämie<br />

a) Wohnungsgestaltung<br />

Der Staat hilft Ihnen bei <strong>de</strong>r Beschaffung Ihres Startkapitals <strong>du</strong>rch Bewilligung einer Bauprämie,<br />

beziehungsweise einer Anschaffungsprämie unter folgen<strong>de</strong>n allgemein gültigen Bedingungen:<br />

– Die Wohnung, für die Sie eine Prämie be<strong>an</strong>tragen, muss sich im Großherzogtum Luxemburg<br />

befin<strong>de</strong>n. Sie muss Ihrem Haushalt als haupt- und tatsächlichen sowie dauern<strong>de</strong>n Wohnsitz<br />

während min<strong>de</strong>stens 10 Jahren dienen (<strong>an</strong><strong>de</strong>rnfalls müssen die Prämien wie<strong>de</strong>r zurückerstattet<br />

wer<strong>de</strong>n);<br />

– Sie dürfen we<strong>de</strong>r Eigentümer noch Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung im Großherzogtum<br />

Luxemburg o<strong>de</strong>r im Ausl<strong>an</strong>d sein;<br />

– Sie müssen die nachfolgen<strong>de</strong>n festgesetzten Bedingungen hinsichtlich <strong>de</strong>r Wohnnutzfläche<br />

berücksichtigen.<br />

Die Wohnnutzfläche ist die innerhalb <strong>de</strong>r Außenmauern ermittelte Fläche, mit Ausnahme von Keller,<br />

Garagen, Ateliers o<strong>de</strong>r <strong>an</strong><strong>de</strong>re zu Berufszwecken dienliche Nutzgebäu<strong>de</strong>. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n<br />

in<strong>de</strong>s die Dachgeschosse sowie die ausbaufähigen Räume, insofern ihre Höhe 2 Meter übersteigt und<br />

sie über einen normalen Zug<strong>an</strong>g sowie über ein Fenster von min<strong>de</strong>stens 0,50 x 0,75 Meter verfügen.<br />

Umbauarbeiten, welche ein Überschreiten <strong>de</strong>r festgesetzten Obergrenze mit sich bringen, dürfen<br />

innerhalb <strong>de</strong>r ersten 10 Jahre nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung nicht ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

41


Für Wohnungen, die vor <strong>de</strong>m 10. September 1944 fertiggestellt wur<strong>de</strong>n, entfallen die obengen<strong>an</strong>nten<br />

Kriterien <strong>de</strong>r Wohnnutzfläche.<br />

Für Wohnungen, welche jedoch nach <strong>de</strong>m 10. September 1944 errichtet wur<strong>de</strong>n, gelten folgen<strong>de</strong><br />

Wohnnutzflächen:<br />

Einfamilienhaus: min<strong>de</strong>stens 65 qm<br />

höchstens 140 qm<br />

Appartementwohnungen : min<strong>de</strong>stens 52 qm<br />

höchstens 120 qm<br />

Die Flächen können erhöht wer<strong>de</strong>n:<br />

– Ab <strong>de</strong>m 3. Kind um 16 qm für je<strong>de</strong>s Kind;<br />

– Um 20 qm für je<strong>de</strong>n im gemeinsamen Haushalt wohnen<strong>de</strong>n Vorfahren,<br />

falls:<br />

• Der Haushalt mehr als 4 Personen begreift;<br />

• Dieser Verw<strong>an</strong>dte selbst nicht Eigentümer einer Wohnung ist;<br />

• Dieser Verw<strong>an</strong>dte aufgrund seiner Behin<strong>de</strong>rung nicht alleine zu wohnen vermag.<br />

b) Einkommensbedingungen<br />

Das zu betrachten<strong>de</strong>, besteuerbare Einkommen für die Gewährung einer Prämie muss entsprechen:<br />

– entwe<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Durchschnittseinkommen <strong>de</strong>r 3 Steuerjahre, die:<br />

• <strong>de</strong>m notariellen Kaufvertrag (bei <strong>de</strong>r Anschaffungsprämie) o<strong>de</strong>r<br />

• <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten (bei <strong>de</strong>r Bauprämie) vorausgesehen;<br />

– o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einkommen <strong>de</strong>s diesem Datum unmittelbar vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Steuerjahres;<br />

– o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Einkommen <strong>de</strong>s Wohnungs<strong>an</strong>schaffungsjahres, beziehungsweise <strong>de</strong>s Beginns <strong>de</strong>r Bauarbeiten,<br />

falls:<br />

• sie während <strong>de</strong>r vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Jahre über kein Einkommen verfügt haben, o<strong>de</strong>r<br />

• ihre Einkommen sich um mehr als 10% gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>s Vorjahres vermin<strong>de</strong>rt hat.<br />

Das betrachtete Einkommen ist das besteuerbare Einkommen – zuzüglich aller <strong>an</strong><strong>de</strong>ren auch nicht<br />

steuerpflichtigen Einkommen – über die Sie, Ihr Ehepartner und je<strong>de</strong> <strong>an</strong><strong>de</strong>re Person, die mit Ihnen<br />

in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, verfügen, außer Ihrer Verw<strong>an</strong>dten <strong>de</strong>r auf- und absteigen<strong>de</strong>n<br />

Linie und ohne die Familienzulagen und die Zuwen<strong>du</strong>ngen für schwerbehin<strong>de</strong>rte Personen in<br />

Betracht zu ziehen.<br />

Begreift im Falle einer Kollektivbesteuerung von zwei Ehepartnern das zu betrachten<strong>de</strong> Einkommen<br />

zusätzlich ein Nettoeinkommen aus einer nicht selbständigen Arbeit <strong>de</strong>s Ehepartners, <strong>de</strong>r persönlich<br />

einem Rentenregime <strong>an</strong>geglie<strong>de</strong>rt ist, wird letzteres Einkommen zum In<strong>de</strong>xst<strong>an</strong>d 100 <strong>de</strong>r Lebens-<br />

42


haltungskosten ermittelt und um rund 1.250,- € (In<strong>de</strong>x 100) re<strong>du</strong>ziert. Dies gilt ebenfalls im Falle<br />

einer Eheschließung <strong>de</strong>r Antragsteller innerhalb von 2 Jahren nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung.<br />

Falls die bei<strong>de</strong>n Ehepartner zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s notariellen Kaufvertrages o<strong>de</strong>r Baubeginns weniger<br />

als 3 Jahre verheiratet waren, wird für die Bewilligung <strong>de</strong>r Prämie lediglich das Einkommen eines<br />

einzigen Ehepartners betrachtet, und zwar das höchste, wobei <strong>de</strong>r oben gen<strong>an</strong>nte Freibetrag von<br />

1.250,- € (N.I. 100) entfällt.<br />

Im Fall einer Kollektivbesteuerung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ehepartner wird lediglich das Einkommen eines <strong>de</strong>r<br />

bei<strong>de</strong>n Ehepartner berücksichtigt – vorausgesetzt, <strong>de</strong>r <strong>an</strong><strong>de</strong>re Ehepartner hat sämtliche entlohnte<br />

Beschäftigungen aufgegeben, und dies spätestens 2 Jahre nach Genuss<strong>an</strong>tritt <strong>de</strong>r Wohnung.<br />

Die Prämie k<strong>an</strong>n verweigert wer<strong>de</strong>n, wenn Ihr besteuerbares Vermögen höher als 44.043,- €<br />

(Durchschnitt <strong>de</strong>s Lebenshaltungskostenin<strong>de</strong>xes 2001: 587,24) ist.<br />

Die Prämie wird auch verweigert wenn Sie Ihr Vermögen einer Drittperson <strong>du</strong>rch Schenkung abgegeben<br />

haben, o<strong>de</strong>r wenn die Fin<strong>an</strong>zierung Ihrer Wohnung <strong>du</strong>rch Ihre eigenen fin<strong>an</strong>ziellen Mittel<br />

o<strong>de</strong>r diejenigen Ihres Ehepartners vorgenommen wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

43


c) Familienlage<br />

Die für Ihre Prämie betrachtete Familienlage ist diejenige, die beim Beginn <strong>de</strong>r Bauarbeiten o<strong>de</strong>r am<br />

Tag <strong>de</strong>s notariellen Kaufvertrages besteht.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Geburt eines Kin<strong>de</strong>s im darauffolgen<strong>de</strong>n Jahr haben Sie das Recht, die Überprüfung<br />

Ihrer Prämie aufgrund dieser neuen Familienlage zu be<strong>an</strong>tragen.<br />

Betrachtet wer<strong>de</strong>n diejenigen Kin<strong>de</strong>r, für die eine Kin<strong>de</strong>rzulage – sprich Kin<strong>de</strong>rgeld – gewährt wird<br />

und die in Ihrem Haushalt leben.<br />

44<br />

2.1.2. Zinssubvention<br />

Falls Sie ein Darlehen aufgenommen haben, um eine Wohnung<br />

zu bauen, zu kaufen o<strong>de</strong>r zu renovieren, gewährt <strong>de</strong>r<br />

Staat Ihnen eine Zinssubvention zur Re<strong>du</strong>zierung <strong>de</strong>r monatlichen<br />

Tilgungsrate.<br />

Die staatliche Zinssubvention berücksichtigt die Darlehenssumme<br />

bis zu 125.000,- €, unter <strong>de</strong>r Bedingung, dass das<br />

Darlehen bei einem hierzu ermächtigten Fin<strong>an</strong>zinstitut o<strong>de</strong>r<br />

bei einer <strong>de</strong>n Sozialversicherungen zugehörigen Pensionskasse<br />

aufgenommen wur<strong>de</strong>. Der Darlehenszinssatz darf<br />

jedoch <strong>de</strong>n gegenwärtig auf 3,85% festgelegten Sozialsatz<br />

nicht überschreiten.<br />

Für die Gewährung <strong>de</strong>r Zinssubvention wird das besteuerbare Einkommen wie folgt errechnet:<br />

– Entwe<strong>de</strong>r das Einkommen <strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Gewährung <strong>de</strong>r Zinssubvention direkt vorausgehen<strong>de</strong>n<br />

Steuerjahres;<br />

– O<strong>de</strong>r das letzte verfügbare Einkommen wenn:<br />

• Sie während dieser Zeit über kein Einkommen verfügt haben;<br />

• Ihr Einkommen während dieser Zeit unbek<strong>an</strong>nt ist;<br />

• Ihr Einkommen sich im Vergleich zum Vorjahr vermin<strong>de</strong>rt hat.<br />

Die Zinssubvention wird auf Basis <strong>de</strong>r vom Kreditgeber ver<strong>an</strong>schlagten Zinsen errechnet. Sie wird<br />

als monatlicher Festbetrag errechnet.<br />

Die Zinssubvention wird alle 2 Jahre von Amts wegen überprüft.<br />

Bei <strong>de</strong>r Zinssubvention gelten die gleichen Bedingungen für die Gewährung und für die Wohnnutzfläche<br />

wie bei <strong>de</strong>r Bau- und Anschaffungsprämie.<br />

Die Subvention wird gemäß Ihrem besteuerbaren Einkommen und Ihrer Familiensituation, wie sie<br />

zur Zeit <strong>de</strong>r Antragstellung besteht, festgesetzt.


2.1.3. Zinsbonifikation<br />

Zur allgemeinen För<strong>de</strong>rung von Investitionsentschei<strong>du</strong>ngen<br />

in Richtung Eigentumswohnung hat<br />

die Regierung eine generelle Zinsbonifikation eingeführt.<br />

Demnach übernimmt <strong>de</strong>r Staat 0,875% <strong>de</strong>r<br />

Schuldzinsen pro Kind bei einer Darlehensaufnahme<br />

zur Fin<strong>an</strong>zierung einer Eigentumswohnung,<br />

und dies unabhängig von <strong>de</strong>r Einkommenssituation<br />

<strong>de</strong>s Antragstellers und ohne Bestimmungen<br />

betreffend die Wohnungsnutzfläche. Lediglich wird<br />

jedoch einer Darlehenssumme von maximal<br />

150.000,- € Rechnung getragen. Ferner darf <strong>de</strong>r<br />

Antragsteller über keine weitere Wohnung verfügen.<br />

Die Zinsbonifikation k<strong>an</strong>n mit <strong>de</strong>r Zinssubvention,<br />

die eventuell gewährt wird, zusammengerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

45


2.1.4. Sparprämie<br />

Der Staat ist bei <strong>de</strong>r Gewährung eines Darlehens behilflich, in<strong>de</strong>m er eine Sparprämie zur Erstellung<br />

<strong>de</strong>s Startkapitals gewährt. Diese Prämie von maximal 5.000,- € wird <strong>an</strong> diejenigen Personen ausbezahlt,<br />

welche die Bedingungen für eine Bauprämie erfüllen. Bei einer Anschaffungsprämie muss <strong>de</strong>r<br />

Antragsteller min<strong>de</strong>stens 1 Kind zu seinen Lasten haben. Die Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Sparprämie entspricht<br />

<strong>de</strong>n <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n Zinsen und Treueprämien zum Datum <strong>de</strong>r Darlehensaufnahme insofern die<br />

Guthaben für die Wohnungsfin<strong>an</strong>zierung benutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Wohnungssparkonto k<strong>an</strong>n bei einem in Luxemburg <strong>an</strong>sässigen und hierzu ermächtigten Fin<strong>an</strong>zinstitut<br />

eröffnet wer<strong>de</strong>n, wobei das Startkapital min<strong>de</strong>stens 240,- € betragen muss. Um in <strong>de</strong>n<br />

Genuss <strong>de</strong>r Sparprämie zu kommen, muss <strong>de</strong>r Sparer min<strong>de</strong>stens während 3 Jahren regelmäßig<br />

einen Teil seines Einkommens <strong>an</strong>gespart haben.<br />

2.1.5. Staatliche Bürgschaften<br />

Reicht das Eigenkapital <strong>de</strong>s Wohnungssparkontos für die Darlehensaufnahme nicht aus – dieses<br />

muss je nach Kreditinstitut 20-40% <strong>de</strong>s Gesamt<strong>an</strong>schaffungspreises betragen – so k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Staat für<br />

die Fremdkapitalaufnahme bürgen. Um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Staatsgar<strong>an</strong>tie zu kommen, muss <strong>de</strong>r<br />

Darlehensnehmer Inhaber eines Bausparkontos o<strong>de</strong>r eines sonstigen Sparkontos sein, welches er<br />

<strong>du</strong>rch regelmäßige Einzahlungen, die nicht unter 290,- € pro Jahr liegen dürfen, gespeist hat. Ferner<br />

darf das hierzu ermächtigte Kreditinstitut nur einen Passivzinssatz von maximal 10% vom Kreditnehmer<br />

verl<strong>an</strong>gen. Der Höchstbetrag <strong>de</strong>r staatlichen Bürgschaft beläuft sich auf 69.028,75 € gemäß<br />

<strong>de</strong>m <strong>du</strong>rchschnittlichen Bauin<strong>de</strong>x von 552,23 <strong>de</strong>s Jahres 2001.<br />

Das hierzu ermächtigte Fin<strong>an</strong>zinstitut ist verpflichtet, Darlehen im Gegenwert von min<strong>de</strong>stens<br />

150% <strong>de</strong>s auf das Wohnungssparkonto eingezahlten Betrages, einschließlich <strong>de</strong>r vergüteten Zinsen,<br />

zur Anschaffung einer Wohnung zu gewähren, wobei die Annuitäten jedoch keine zu große Belastung<br />

darstellen dürfen. Der nicht gar<strong>an</strong>tierte Teil <strong>de</strong>s Darlehens muss erlauben, 60% <strong>de</strong>s Kauf- resp.<br />

Baupreises o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verbesserungsarbeiten zu fin<strong>an</strong>zieren.<br />

2.1.6. Verbesserungsprämien<br />

Der Staat gewährt Verbesserungsprämien zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Renovierung von Altbauten. Die staatliche<br />

Prämie k<strong>an</strong>n u.a. für Dacharbeiten, Mauertrockenlegung, K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>schlüsse, Einrichtung von<br />

Bad- und S<strong>an</strong>itär<strong>an</strong>lagen, Zufuhr von Wasser, Gas, Elektrizität, Ersetzen von Fenstern, Doppelverglasung,<br />

Rolllä<strong>de</strong>n, Fassa<strong>de</strong>nbewurf in Wohnungen, welche zu Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten min<strong>de</strong>stens<br />

30 Jahre alt sind, bewilligt wer<strong>de</strong>n.<br />

Für Wohnungen, die nach <strong>de</strong>m 1. September 1967 errichtet wur<strong>de</strong>n, k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Anbau von neuem wie<br />

<strong>de</strong>r Ausbau von bestehen<strong>de</strong>m Wohnraum für eine Prämie in Betracht gezogen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r<br />

Haushalt sich <strong>du</strong>rch Verw<strong>an</strong>dte vergrößert hat und falls diese Wohnraumvergrößerung <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Rahmen nicht überschreitet.<br />

46


Die Verbesserungsprämie wird unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Familieneinkommens und <strong>de</strong>r Familienlage<br />

festgesetzt und mit 30 % <strong>de</strong>r <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n, <strong>du</strong>rch Rechnungen zu belegen<strong>de</strong>n Ausgaben berechnet,<br />

ohne jedoch <strong>de</strong>n Höchstbetrag von 1.250,- €, 1.750,- € o<strong>de</strong>r 2.500,- € – je nach Familienlage –<br />

zu überschreiten. Die vom Antragsteller selbst ausgeführten Arbeiten wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Berechnung<br />

<strong>de</strong>r Beihilfe teilweise berücksichtigt.<br />

2.1.7. Prämie für Spezialeinrichtungen<br />

Der Staat gewährt <strong>de</strong>s Weiteren Prämien für Spezialeinrichtungen für körperbehin<strong>de</strong>rte Personen,<br />

wobei die Einkommens- und Familienlage berücksichtigt wird.<br />

Diese Beihilfe wird unabhängig vom Baujahr <strong>de</strong>r Wohnung berücksichtigt.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r Beihilfe macht 60% <strong>de</strong>r Ausgaben aus, ohne dass <strong>de</strong>r Höchstbetrag von 15.000,- €<br />

überschritten wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />

2.1.8. Architektenprämie<br />

Der Staat gewährt <strong>de</strong>n Empfängern von Bau- und Verbesserungsprämien – sofern <strong>de</strong>ren Bau- bzw.<br />

Verbesserungsarbeiten <strong>de</strong>r Mitwirkung eines Architekten und/o<strong>de</strong>r Ingenieurs von Gesetzes wegen<br />

bedarf – eine Prämie von 50% <strong>de</strong>r Honorare bis zu einem Maximalbetrag von 1.250,- € unter <strong>de</strong>r<br />

Bedingung, dass eine beglaubigte und bezahlte Rechnung über die Kosten und Honorare <strong>de</strong>s Architekten<br />

bzw. Ingenieurs sowie eine Baugenehmigung <strong>de</strong>s zuständigen Gemein<strong>de</strong>amtes vorgezeigt<br />

wer<strong>de</strong>n k<strong>an</strong>n.<br />

2.1.9. Inst<strong>an</strong>dsetzungsprämien<br />

Das Ministerium für kulturelle Angelegenheiten gewährt Beihilfen zur Inst<strong>an</strong>dsetzung von Wohngebäu<strong>de</strong>n,<br />

die vor <strong>de</strong>m Jahre 1914 errichtet wur<strong>de</strong>n.<br />

2.1.10. Beihilfen im Interesse <strong>de</strong>r ländlichen Wohnverhältnisse<br />

Bei Verbesserung eines Wohnhauses innerhalb eines L<strong>an</strong>dwirtschaftsbetriebes, welcher zum Ziel hat,<br />

es zwei Generationen von L<strong>an</strong>dwirten zu ermöglichen in getrennten Wohnungen zu leben – wobei<br />

die Einheit <strong>de</strong>r Familiengemeinschaft bewahrt wird – k<strong>an</strong>n eine fin<strong>an</strong>zielle Hilfe gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Beihilfe beträgt 50% <strong>de</strong>r Investitionskosten, ohne jedoch 50.000,- € überschreiten zu können.<br />

2.1.11. För<strong>de</strong>rmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums<br />

Aktive Solarnutzung<br />

M<strong>an</strong> spricht von aktiver Solarnutzung, wenn die Sonnenenergie mittels technischer Anlagen eingef<strong>an</strong>gen<br />

wird: dies ist möglich z. B. <strong>du</strong>rch thermische Solarkollektoren o<strong>de</strong>r Solarzellen in<br />

Photovoltaik<strong>an</strong>lagen.<br />

47


a) Thermische Solarkollektoren zur<br />

Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung<br />

Die Sonnenstrahlen erwärmen Wasser in so<br />

gen<strong>an</strong>nten Kollektoren. Solare Wärme, die<br />

nicht sofort verbraucht wird, wird bis zur späteren<br />

Nutzung in einem Wärme- o<strong>de</strong>r Solarspeicher<br />

gelagert. Im Sommer k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r<br />

gesamte Warmwasserbedarf über eine thermische<br />

Solarkollektor<strong>an</strong>lage ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, im<br />

Winter hingegen muss das solar vorgewärmte<br />

Wasser über ein zusätzliches Heizsystem<br />

erwärmt wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für <strong>de</strong>n Einsatz von thermischen<br />

Solarkollektoren sind:<br />

• die Ausrichtung: nach Sü<strong>de</strong>n, auch<br />

Abweichungen bis SO bzw. SW;<br />

• die Neigung: 30-45° zur Horizontalen.<br />

Es gibt verschie<strong>de</strong>ne Typen von Sonnenkollektoren:<br />

1.1. Mit Flachkollektoren erreicht m<strong>an</strong> Temperaturen, wie sie für die Warmwasserbereitung und die<br />

Raumheizung benötigt wer<strong>de</strong>n. Dieser hocheffiziente Kollektor besteht aus einem wärmegedämmten<br />

Gehäuse mit Glasab<strong>de</strong>ckung, in <strong>de</strong>m ein Absorber die Solarenergie aufnimmt.<br />

1.2. Die Wirkungsgra<strong>de</strong> können bei Vakuumröhrenkollektoren noch erhöht wer<strong>de</strong>n. Hier befin<strong>de</strong>n sich<br />

die einzelnen Absorberstreifen in evakuierten Glasröhren. Durch das Vakuum wer<strong>de</strong>n Wärmeverluste<br />

fast gänzlich unterbun<strong>de</strong>n. Röhrenkollektoren wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Heizungsunterstützung<br />

eingesetzt und liefern auch bei direkter Sonneneinstrahlung im Winter noch<br />

Wärme.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />

• 40% für eine Anlage zur Brauchwassererwärmung in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag:<br />

2.200,- €) bzw. für eine Anlage zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung<br />

(Höchstbetrag 3.000,- €)<br />

• 40% für eine entsprechen<strong>de</strong> Anlage in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 38.000,- €)<br />

Bedingung für diese För<strong>de</strong>rungsmaßnahme ist, dass <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stertrag <strong>de</strong>s Kollektors bei<br />

350 kWh/m 2 /Jahr liegt.<br />

48


) Photovoltaik zur Stromgewinnung<br />

Bei <strong>de</strong>r Photovoltaik wird in Solarzellen – speziellen Halbleiterbauelementen auf Siliziumbasis<br />

(mono- o<strong>de</strong>r polykristallin) – Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umgew<strong>an</strong><strong>de</strong>lt. Der so pro<strong>du</strong>zierte<br />

Gleichstrom wird über Wechselrichter in Wechselstrom umgew<strong>an</strong><strong>de</strong>lt. Da die Leistung vor<br />

allem abhängig ist von <strong>de</strong>r Lichtintensität sowie von <strong>de</strong>r Fläche, wer<strong>de</strong>n Solarzellen, um höhere Leistungen<br />

zu erzielen, zu Mo<strong>du</strong>len zusammengeschaltet. Ein solches Mo<strong>du</strong>l besteht in <strong>de</strong>r Regel aus<br />

20-40 Solarzellen. Solarzellen haben eine Min<strong>de</strong>stlebenserwartung von 20-25 Jahren.<br />

Was die Ausrichtung <strong>de</strong>r Solarmo<strong>du</strong>le betrifft, so gelten die gleichen Regeln wie bei <strong>de</strong>n thermischen<br />

Solarkollektoren, ihre optimale Neigung hingegen ist flacher und liegt bei 20 bis 40° zur Horizontalen.<br />

Photovoltaik<strong>an</strong>lagen für Neu- und Altbauten sind bei uns generell netzgekoppelte Anlagen. Der erzeugte<br />

Solarstrom wird also ins Stromnetz eingespeist. Deshalb gar<strong>an</strong>tiert <strong>de</strong>r Staat neben <strong>de</strong>r fin<strong>an</strong>ziellen Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Anlage eine zusätzliche Einspeiseprämie. Über ein Doppelzählersystem wird <strong>de</strong>r pro<strong>du</strong>zierte Strom<br />

einerseits und <strong>de</strong>r verbrauchte Strom <strong>an</strong><strong>de</strong>rerseits ermittelt. Da im Sommer mehr ins Netz eingespeist<br />

als verbraucht wird, im Winter hingegen mehr aus <strong>de</strong>m Netz bezogen wird, lässt sich auf diese Weise am<br />

besten erreichen, dass die Stromversorgung umweltfreundlich und nachhaltig gestaltet wird. Was nun<br />

<strong>de</strong>n Kostenpunkt einer solchen Anlage <strong>an</strong>geht, so soll eine <strong>an</strong>gemessene fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung<br />

ermöglichen, diese Technik mittelfristig wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />

• 50% für eine Anlage in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 5.000,- € pro kW installierte<br />

Leistung bei 1 bis 4 kW)<br />

• 50% für eine Anlage in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 38.000,- €, auch im Falle einer<br />

nichtresi<strong>de</strong>ntiellen Nutzung von Gesellschaften ohne Gewinnzweck)<br />

Ökologische Unterstützungsprämie <strong>de</strong>r Strompro<strong>du</strong>ktion:<br />

• 0,550 € / kWh für Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 50 kW in Betrieb ab 1.1.2001<br />

• für Anlagen in Betrieb ab 1.1.2003: 0,50 € / kWh<br />

• für Anlagen in Betrieb ab 1.1.2004: 0,45 € / kWh<br />

• die Vergütung k<strong>an</strong>n über 20 Jahre ausbezahlt wer<strong>de</strong>n<br />

Passive Solarnutzung o<strong>de</strong>r Solararchitektur<br />

Unter passiver Sonnenenergienutzung versteht m<strong>an</strong> die Gewinnung und Speicherung von<br />

Sonnenwärme in <strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n.<br />

Das Niedrig(st)energiehaus weist eine Energiekennzahl von nur mehr 30-60 kWh pro m2 beheizte<br />

Wohnfläche und Jahr auf, was einem jährlichen Verbrauch von 3-6 Liter Heizöl o<strong>de</strong>r 3-6 m3 Erdgas<br />

pro m2 beheizte Wohnfläche entspricht (heute üblich sind 100 bis 150 kWh/m2 /Jahr o<strong>de</strong>r 10-15 Liter<br />

Heizöl pro m2 und Jahr).<br />

49


Das Passivhaus mit einer Energiekennzahl von 10-15 kWh/m 2 /Jahr ist eine konsequente<br />

Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Niedrig(st)energiehauses. Hier ist eine konventionelle Heizungs<strong>an</strong>lage nicht<br />

mehr notwendig.<br />

Sieben Vorzüge eines Niedrigenergiehauses:<br />

• L<strong>an</strong>gfristige Werterhaltung<br />

• Weniger Bauschä<strong>de</strong>n<br />

• Behaglich d<strong>an</strong>k ausgeglichener Temperatur und Feuchtigkeit<br />

• Bessere Qualität <strong>de</strong>r Raumluft<br />

• Mit bewährten Materialien und bek<strong>an</strong>nten Bauprinzipien realisierbar<br />

• Wirtschaftlich attraktiv, da minimale Heizkosten<br />

• Umweltschutz: Schonung <strong>de</strong>r Ressourcen, verringerter CO2-Ausstoß aus: Othmar HUMM, NiedrigEnergie- und Passivhäuser. Konzepte, Pl<strong>an</strong>ung, Konstruktionen, Beispiele.<br />

1998. S. 9.<br />

50


Die Zuschüsse <strong>de</strong>s Umweltministeriums unterliegen folgen<strong>de</strong>n Bedingungen:<br />

1. <strong>de</strong>r Pl<strong>an</strong>ung <strong>de</strong>s Niedrigenergie-/Passivhauses liegt ein Energiekonzept zugrun<strong>de</strong>;<br />

2. die Qualitätskontrolle erfolgt über einen blower-door-test und eine Thermographie.<br />

Das Energiekonzept wird vom Architekten selbst, einem beraten<strong>de</strong>n Ingenieur, <strong>de</strong>r Agence <strong>de</strong> l’Energie<br />

o<strong>de</strong>r einer im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie und <strong>de</strong>r Energie tätigen Einrichtung öffentlichen Nutzens,<br />

erstellt.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Niedrigenergiehaus (Energiekennzahl unter 60 kWh):<br />

• Bis 140 m2 beheizte Wohnfläche: 62,- € pro m2 • Ab 140 m 2 bis 200 m 2 beheizte Wohnfläche: 25,- € pro m 2<br />

Passivhaus (Energiekennzahl unter 15 kWh):<br />

• Bis 140 m2 beheizte Wohnfläche: 100,- € pro m2 • Ab 140 m 2 bis 200 m 2 beheizte Wohnfläche: 63,- € pro m 2<br />

Außer<strong>de</strong>m gilt für Niedrigenergie- und Passivhaus:<br />

• 750,- € als Beihilfe für das Energiekonzept<br />

• 500,- € als Beihilfe für die Qualitätskontrolle („blower door test“ und Thermographie)<br />

Die kontrollierte Wohnungslüftung lässt sich auch in neuen o<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n mit einer<br />

Energiekennzahl unter 80 kWh/m2 /Jahr installieren und wird daher auch geson<strong>de</strong>rt bezuschusst:<br />

• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten im Falle einer einfachen kontrollierten Wohnungslüftung in einem<br />

Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 500,- €)<br />

o<strong>de</strong>r in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 5.000,- €)<br />

• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten im Falle einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung<br />

in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.500,- €)<br />

o<strong>de</strong>r in einem Wohngebäu<strong>de</strong> (Höchstbetrag: 15.000,- €)<br />

• 380,- € bei <strong>de</strong>r Installation eines Erdwärmetauschers<br />

Brennwertkessel<br />

Die Brennwerttechnik nutzt die Abwärme <strong>de</strong>s Heizkessels – in Form von Abgaswärme und Wasserdampf,<br />

welche bei <strong>de</strong>r Verbrennung von Öl und Gas entstehen – und die <strong>an</strong>sonsten <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n<br />

Schornstein abgeführt wird. Durch spezielle Wärmetauscher wird das Abgas so weit abgekühlt, dass<br />

<strong>de</strong>r darin enthaltene Wasserdampf kon<strong>de</strong>nsiert und die so gewonnene Wärme <strong>de</strong>m Heizungswasser<br />

zugeführt wird.<br />

51


Bei Erdgas ist die Brennwertnutzung beson<strong>de</strong>rs günstig. Gegenüber einem konventionellen Nie<strong>de</strong>rtemperatur-Heizkessel<br />

k<strong>an</strong>n hier eine Jahresnutzungsgradsteigerung bis zu 14% erreicht wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

ist Erdgas praktisch schwefelfrei, CO2-emissionsärmer und somit umweltfreundlicher als Erdöl.<br />

Abgase von Brennwertgeräten benötigen eine spezielle Abgasführung. Normale Hausschornsteine<br />

weisen nicht genug Zug auf für die kälteren Abgase und verkraften nicht unbescha<strong>de</strong>t die höhere<br />

Feuchtigkeitsbelastung. Sie müssen daher nachgerüstet wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für die Kon<strong>de</strong>nsation und somit auch für die Nutzungssteigerung ist eine Rücklauftemperatur<br />

<strong>de</strong>s Heizkreises, die 50°C nicht überschreitet. Diese Bedingung muss auch von einem<br />

Fachm<strong>an</strong>n beglaubigt wer<strong>de</strong>n.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />

• 25% in einem neuen Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 620,- €) o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong><br />

(Höchstbetrag: 3.800,- €)<br />

• 35% in einem bestehen<strong>de</strong>n Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.240,- €) o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong><br />

(Höchstbetrag : 4.300,- €)<br />

Wärmepumpe<br />

Auch die Wärmepumpe bedient sich <strong>de</strong>r Energiequelle Sonne, in<strong>de</strong>m sie diese unter ihrer gespeicherten<br />

Form als Umweltwärme aus <strong>de</strong>m Erdreich, <strong>de</strong>m Wasser o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Luft entzieht. Wärmepumpen<br />

funktionieren nach <strong>de</strong>m gleichen physikalischen Prinzip wie ein Kühlschr<strong>an</strong>k, nur wird<br />

hier die Wärme <strong>an</strong>statt <strong>de</strong>r Kälte genutzt: die sich auf niedrigem Temperaturniveau befindliche<br />

Umweltwärme wird also unter Einsatz zusätzlicher Energie auf ein höheres Temperaturniveau, das<br />

zum Heizen o<strong>de</strong>r zur Warmwassernutzung ausreicht, gepumpt. Da die nutzbare Wärme etwa viermal<br />

so hoch ist wie die benötigte elektrische Energie, ordnet m<strong>an</strong> die Wärmepumpe <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r<br />

rationellen Energienutzung zu.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Technische Beratung und Informationen<br />

Im<br />

Bei<br />

Auftrag<br />

<strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />

<strong>de</strong>s Umweltministeriums bietet die Agence <strong>de</strong> l’Energie o<strong>de</strong>r eine im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie<br />

• 25% tätige in Einrichtung einem bestehen<strong>de</strong>n öffentlicher o<strong>de</strong>r Nutzung neuen <strong>de</strong>n Einfamilienhaus Privatpersonen (Höchstbetrag: eine technische 2.500,- Beratung €) <strong>an</strong>, o<strong>de</strong>r z. B.<br />

vor <strong>de</strong>m Wohngebäu<strong>de</strong> Kauf einer (Höchstbetrag: Photovoltaïk<strong>an</strong>lage, 38.000,- einer €) thermischen Solar<strong>an</strong>lage, eines Brennwertkessels,<br />

einer Wärmepumpe o<strong>de</strong>r auch vor <strong>de</strong>m Bau eines Niedrigenergiehauses.<br />

• 25% für eine kollektive Nutzung o<strong>de</strong>r für die Nutzung außerhalb eines Wohngebiets<br />

Weitere (Höchstbetrag: Informationen 38.000,- erhalten €). Sie Dieser bei: Höchstbetrag erhöht sich auf 75.000,- € im Falle einer mit<br />

Erdgas betriebenen Wärmepumpe, welche im Verbund mit einem Wärmenetz betrieben wird.<br />

Technische Beratung und Informationen<br />

Die <strong>du</strong>rchschnittliche Jahresleistungsziffer muss bei <strong>de</strong>r elektrischen Wärmepumpe min<strong>de</strong>stens 3,8<br />

betragen, bei <strong>de</strong>r Gaspumpe 1,5.<br />

53


Kraft-Wärme-Kopplung und Wärmenetz<br />

Unter Kraft-Wärme-Kopplung versteht m<strong>an</strong> die kombinierte<br />

Erzeugung von Strom und Wärme in einem Kraftwerk. So<br />

können Wirkungsgra<strong>de</strong> bis zu 85% und Primärenergieeinsparungen<br />

von 30-40% erreicht wer<strong>de</strong>n. Dies entspricht<br />

einer Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r CO2 -Emissionen von 40-50%.<br />

Die so pro<strong>du</strong>zierte Wärme k<strong>an</strong>n über ein Nahwärmenetz <strong>an</strong><br />

umliegen<strong>de</strong> Abnehmer verteilt wer<strong>de</strong>n. Somit erreicht m<strong>an</strong><br />

eine bessere Auslastung <strong>de</strong>r Anlage und <strong>de</strong>r Inst<strong>an</strong>dhaltungsaufw<strong>an</strong>d<br />

für <strong>de</strong>n einzelnen Abnehmer wird re<strong>du</strong>ziert.<br />

Voraussetzung für <strong>de</strong>n sinnvollen Einsatz von Kraft-Wärme-<br />

Kopplungen ist <strong>de</strong>r gleichzeitige Bedarf <strong>an</strong> Strom und<br />

Wärme sowie eine möglichst große Nähe zum Endverbraucher.<br />

Bei<strong>de</strong>s ist z. B. sowohl in Wohnhaussiedlungen als<br />

auch in kleineren Gewerbegebieten gegeben.<br />

Die Fernwärme wird in einer kompakten Übergabestation <strong>an</strong> die Abnehmer geliefert.<br />

Somit:<br />

• ist ein Heizraum nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

• entfallen <strong>de</strong>r Hauptkamin, <strong>de</strong>r Heizkessel und <strong>de</strong>r Ölt<strong>an</strong>k.<br />

H<strong>an</strong><strong>de</strong>lt es sich um eine kompakte Anlage, so spricht m<strong>an</strong> von einem Blockheizkraftwerk (BHKW).<br />

Ein solches Kleinkraftwerk besteht aus einem Diesel-, Gas- o<strong>de</strong>r Biogasmotor, <strong>de</strong>r seinerseits einen<br />

elektrischen Generator <strong>an</strong>treibt.<br />

Kraft-Wärme-Kopplungs<strong>an</strong>lagen können auch in Verbund mit einer Wärmepumpe, Brennstoffzellen<br />

o<strong>de</strong>r mit Solarenergie betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Kraft-Wärme-Kopplung (Leistung 1-150 kW):<br />

• 25% <strong>de</strong>r Investitionskosten bei einem Einfamilienhaus und bei einem Wohngebäu<strong>de</strong> bis zu<br />

einem Höchstbetrag von 62.000,- €<br />

Bedingungen: Jahresnutzungsgrad 80%, 2.500 Betriebsstun<strong>de</strong>n im Jahr.<br />

Wärmenetz:<br />

30% <strong>de</strong>r Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 7.500,- €<br />

Anschluss <strong>an</strong> ein Wärmenetz (Übergabestation):<br />

38,- € je kW für ein Einfamilienhaus (bei einer maximalen Leistung von 20 kW) und für ein<br />

Wohngebäu<strong>de</strong> (bei einer maximalen Leistung von 100 kW)<br />

54


Weitere För<strong>de</strong>rungsmaßnahmen <strong>de</strong>s Umweltministeriums:<br />

Biomasse und Biogas:<br />

Bei <strong>de</strong>n Investitionskosten:<br />

• 25% für eine Zentralheizung mit kontrollierter Verbrennung<br />

(Vergasung, Holzhackschnitzel, Pellets) in einem Wohngebäu<strong>de</strong><br />

(Höchstbetrag: 3.000,- €)<br />

• 30% für eine Holzhackschnitzelfeuerungs<strong>an</strong>lage mit kontrollierter Verbrennung in Verbund<br />

mit einem Wärmenetz (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />

50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />

(Höchstbetrag: 75.000,- €)<br />

• 25% für eine Biogas<strong>an</strong>lage (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />

50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />

(Höchstbetrag: 150.000,- €)<br />

• 25% für eine Hygienisierungs<strong>an</strong>lage (Höchstbetrag: 38.000,- €);<br />

50% und mehr, wenn die Anlage einen regionalen Charakter hat<br />

(Höchstbetrag: 150.000,- €)<br />

Ökologische Unterstützungsprämie <strong>de</strong>r Strompro<strong>du</strong>ktion:<br />

0,025 € pro kWh für Anlagen zwischen 1 kW und 3.000 kW Leistung für eine Dauer von<br />

10 Jahren<br />

L<strong>an</strong>gzeitspeicher:<br />

38,- € pro m3 in einem Einfamilienhaus (Höchstbetrag: 1.250,- €)<br />

und für einen kollektiven Speicher (Höchstbetrag: 50.000,- €)<br />

Bedingung: Min<strong>de</strong>st<strong>an</strong>teil von 40% erneuerbarer Energie<br />

Anschluss <strong>an</strong> das öffentliche Stromnetz (Mittelsp<strong>an</strong>nung 20 kV):<br />

50% <strong>de</strong>r Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- €<br />

Ersetzen von einem elektrischen Wasserboiler und einem elektrischen Speicherofen <strong>du</strong>rch eine nicht<br />

gänzlich strombetriebene Anlage:<br />

• 125,- € für das Ersetzen eines elektrischen Wasserboilers<br />

• 500,- € für das Ersetzen eines elektrischen Heizsystems<br />

• 50% <strong>de</strong>r Beseitigungskosten eines asbesthaltigen Speicherofens bis zu einem Höchstbetrag von<br />

500,- €<br />

Brennstoffzelle:<br />

150,- € je kW elektrisch installierter Leistung bis zu einem Höchstbetrag von 75.000,- €<br />

55


Technische Beratung und Informationen<br />

Im Auftrag <strong>de</strong>s Umweltministeriums bietet die Agence <strong>de</strong> l’Energie o<strong>de</strong>r eine im Bereich <strong>de</strong>r Ökologie<br />

tätige Einrichtung öffentlicher Nutzung <strong>de</strong>n Privatpersonen eine technische Beratung <strong>an</strong>, z. B.<br />

vor <strong>de</strong>m Kauf einer Photovoltaik<strong>an</strong>lage, einer thermischen Solar<strong>an</strong>lage, eines Brennwertkessels,<br />

einer Wärmepumpe o<strong>de</strong>r auch vor <strong>de</strong>m Bau eines Niedrigenergiehauses.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei :<br />

Agence <strong>de</strong> l’Energie S.A. Tél.: 40 65 64<br />

Fax: 40 87 68<br />

email: ael@pt.lu<br />

Antragstellung und Formulare<br />

Für Investitionen im Bereich <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien und <strong>de</strong>r rationellen Nutzung <strong>de</strong>r Energie<br />

wer<strong>de</strong>n außer Privatpersonen (Eigentümer von Wohnungen o<strong>de</strong>r Wohngebäu<strong>de</strong>n) nichtwirtschaftliche<br />

Vereine privaten Rechts (asbl) geför<strong>de</strong>rt.<br />

Die ökologische Unterstützungsprämie für die Strompro<strong>du</strong>ktion aus erneuerbaren Energieträgern<br />

wird außer Privatpersonen auch Gemein<strong>de</strong>n, Gemein<strong>de</strong>syndikaten und Unternehmen gewährt.<br />

Die För<strong>de</strong>rmaßnahmen gelten ab 1.1.2001 und bis zum 31.12.2004. Antragsformulare sind bei <strong>de</strong>r<br />

Umweltverwaltung erhältlich.<br />

Erkundigen Sie sich bei <strong>de</strong>r Umweltverwaltung, beim Umweltministerium o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Agence <strong>de</strong><br />

l’Energie ob und zu welchen Bedingungen für ein bestimmtes Projekt För<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

bestehen!<br />

Administration <strong>de</strong> l’Environnement Tel.: 40 56 56 - 638 / 648<br />

Service <strong>de</strong>s Economies d’Energie email: airbruit@aev.etat.lu<br />

Ministère <strong>de</strong> l’Environnement Tel.: 478 - 6816 / 6810<br />

Fax: 400 410<br />

email: henri.haine@mev.etat.lu<br />

An<strong>de</strong>re För<strong>de</strong>rmaßnahmen für erneuerbare Energieträger<br />

Einspeisetarife für Elektrizitätspro<strong>du</strong>ktion aus erneuerbaren Energien<br />

Mit <strong>de</strong>r großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 1994 betreffend die Pro<strong>du</strong>ktion elektrischer<br />

Energie aus erneuerbaren Energieträgern o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wärme-Kraft-Kopplung gar<strong>an</strong>tierte <strong>de</strong>r Staat die<br />

Abnahme <strong>de</strong>r Elektrizität für <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>s öffentlichen Netzes sowie spezielle Einspeisetarife pro<br />

kWh pro<strong>du</strong>ziertem Strom und gewährt darüber hinaus eine zusätzliche Prämie von 0,025 €/kWh für<br />

die Strompro<strong>du</strong>ktion aus <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie und <strong>de</strong>r Photovoltaik.<br />

Weitere Auskünfte über die <strong>de</strong>rzeitigen Tarife und Bedingungen erhält m<strong>an</strong> im<br />

Ministère <strong>de</strong> l’Economie Tel.: 478 - 4313<br />

Direction <strong>de</strong> l’Energie Fax: 478 - 4311<br />

email: direction-energie@eg.etat.lu<br />

56


Multitalent Dämmstoff<br />

Energieeinsparung ist sicherlich eine <strong>de</strong>r vordringlichsten Umweltschutzmaßnahmen unserer Zeit.<br />

Die Reserven <strong>an</strong> fossilen Brennstoffen sind in absehbarer Zukunft aufgebraucht. Die Umweltschädigungen<br />

<strong>du</strong>rch sauren Regen, Schadstoffe und das Treibhausgas CO 2 sind dramatisch. Unsere<br />

Wärmeenergie in neuen Wohngebäu<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n älteren Häusern zu schützen, ist<br />

die Aufgabe <strong>de</strong>r Wärmedämmung.<br />

Was ist eine Wärmedämmung?<br />

Wärmeenergie (in kWh = Kilowattstun<strong>de</strong>) hat das Bestreben sich mit kühleren Bereichen auszugleichen.<br />

So erkaltet <strong>de</strong>r Kaffee in einer Tasse relativ schnell, da die Wärme <strong>an</strong> die kühlere Außenluft<br />

verloren geht. Mit einer Wärmedämmung k<strong>an</strong>n dieser Vorg<strong>an</strong>g zwar nicht verhin<strong>de</strong>rt, aber erheblich<br />

verzögert wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Thermosk<strong>an</strong>ne hat eine solch gut funktionieren<strong>de</strong> Wärmedämmung. Der einmal erhitzte Kaffee<br />

bleibt über eine l<strong>an</strong>ge Zeit warm. Auch bei unseren Häusern k<strong>an</strong>n die einmal erhitzte Innenluft<br />

mit einer Wärmedämmung länger warm bleiben, da<strong>du</strong>rch wird viel Energie zum Wie<strong>de</strong>raufheizen<br />

gespart.<br />

Der physikalische Wert, welcher die Dämmqualitäten beziffert, ist <strong>de</strong>r Lambda-Wert „λ“ und gibt die<br />

Wärmeleitfähigkeit <strong>de</strong>s Dämmstoffes <strong>an</strong>.<br />

Dabei gilt:<br />

je niedriger <strong>de</strong>r Wert „λ“ <strong>de</strong>sto höher die Dämmfähigkeit <strong>de</strong>s Baustoffes.<br />

Die mathematische Einheit ist<br />

W/mK = Watt pro Meter Kelvin.<br />

Nur Dämmen?<br />

Die guten Dämmeigenschaften sollten verbun<strong>de</strong>n sein mit Umweltfreundlichkeit, einem guten<br />

Raumklima und Schadstofffreiheit <strong>de</strong>s Pro<strong>du</strong>ktes. Viele Dämmstoffe erfüllen die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>an</strong><br />

die Dämmeigenschaften, machen aber in <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Bereichen eine weniger gute Figur.<br />

Die Entschei<strong>du</strong>ng <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n für einen Dämmstoff fällt heutzutage meist nur <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d <strong>de</strong>r Wärmedämmeigenschaften<br />

und <strong>de</strong>s Preises. Das wäre aber etwa so, als wenn m<strong>an</strong> beim Autokauf nur auf<br />

<strong>de</strong>n Preis und die Pfer<strong>de</strong>stärken achtet und alles <strong>an</strong><strong>de</strong>re unberücksichtigt lassen wür<strong>de</strong>. Beim<br />

Dämmstoff sollte das Preis-Leistungsverhältnis stimmen und Leistung be<strong>de</strong>utet nicht nur Wärmedämmfähigkeit.<br />

Ein Dämmstoff sollte auch feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t, wärmespeichernd, l<strong>an</strong>glebig und umweltfreundlich<br />

sein.<br />

57


Warum feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t?<br />

Die m<strong>an</strong>geln<strong>de</strong> Feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>z vieler Dämmstoffe ist <strong>de</strong>r Grund für die schlechten Messwerte<br />

in <strong>de</strong>r Praxis. Diese entsprechen oft nicht <strong>de</strong>n zuvor ermittelten, rechnerischen Werten und das aus<br />

einem einfachen Grund. Feuchtigkeit, die in <strong>de</strong>n Dämmstoff <strong>du</strong>rch Diffussion, undichte Dampfbremsen<br />

o<strong>de</strong>r die Hinterlüftung eindringt, verschlechtert die Dämmfähigkeit bei vielen Materialien<br />

erheblich. Wassermoleküle füllen die dämmen<strong>de</strong>n Luftporen bzw. Luftzwischenräume und erhöhen<br />

somit die Wärmeleitfähigkeit und damit auch <strong>de</strong>n Energieverlust.<br />

Dämmstoffe mit einer natürlichen Zellstruktur sind hier die toler<strong>an</strong>teren Materialien. Die Wassermoleküle<br />

wer<strong>de</strong>n in die Zellen eingesaugt, die Hohlräume zwischen <strong>de</strong>n Fasern, die für die Dämmfähigkeit<br />

am meisten ver<strong>an</strong>twortlich sind, bleiben trocken. Zugesetzte Salze verhin<strong>de</strong>rn ein Zersetzen<br />

<strong>de</strong>s Materiales bei allzu großer Feuchtigkeit. Dämmstoffe mit Zellstruktur sind Naturmaterialien<br />

wie z. B. Holzfaser, Kokosfaser, Zellulose und Kork.<br />

Warum wärmespeichernd?<br />

Unter <strong>de</strong>m Dach, in <strong>de</strong>m sich meist Schlafräume befin<strong>de</strong>n, entstehen im Sommer hohe Temperaturen.<br />

Temperaturen von über 27°C sind keine Seltenheit. Dies liegt dar<strong>an</strong>, dass viele Dämmstoffe zwar<br />

gut dämmen aber nur eine geringe Wärmespeicherfähigkeit haben.<br />

Schwerere Dämmstoffe können Energie absorbieren und speichern und verhin<strong>de</strong>rn so die großen<br />

Temperaturspitzen unter <strong>de</strong>m Dach, statt 27°C misst m<strong>an</strong> vielleicht nur noch 24°C, das Klima ist<br />

d<strong>an</strong>n wesentlich <strong>an</strong>genehmer.<br />

Schwere Dämmstoffe und <strong>de</strong>shalb gut wärmeabsorbierend sind Holzfaserdämmplatten und Zellulose,<br />

beson<strong>de</strong>rs leicht hingegen sind Polystyrol- und Polyureth<strong>an</strong>schaumplatten.<br />

Umweltfreundlich und schadstofffrei!<br />

Eine <strong>de</strong>r wichtigsten Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>an</strong> einen Dämmstoff ist das schadstofffreie und umweltfreundliche<br />

Pro<strong>du</strong>kt. Hier sollten zu je<strong>de</strong>m Material folgen<strong>de</strong> Aspekte untersucht wer<strong>de</strong>n: Die Verfügbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Rohstoffe und <strong>de</strong>ren Gewinnung.<br />

Als vorteilhaft für die Ökologie gelten hier nachwachsen<strong>de</strong> Rohstoffe ohne Monokulturbil<strong>du</strong>ng<br />

und mehrfach wie<strong>de</strong>rverwertbare Pro<strong>du</strong>kte. Weniger nachhaltig sind Rohstoffe aus Materialien mit<br />

geringen Rohstoffreserven wie z. B. alle chemisch erzeugten Pro<strong>du</strong>kte aus Rohöl als Grundrohstoff.<br />

Schadstoffemissionen<br />

Bei <strong>de</strong>r Herstellung entstehen oft giftige Gase o<strong>de</strong>r Stäube. Sie beeinflussen <strong>de</strong>n arbeiten<strong>de</strong>n Menschen<br />

und die Umwelt negativ. Aber auch im eingebauten Zust<strong>an</strong>d k<strong>an</strong>n <strong>du</strong>rch mech<strong>an</strong>ische o<strong>de</strong>r<br />

chemische Zersetzung Gas o<strong>de</strong>r Staub entstehen. Viele Materialien stehen immer noch im Verdacht,<br />

krebserzeugend zu sein.<br />

58


Energieaufw<strong>an</strong>d bei Herstellung und Tr<strong>an</strong>sport<br />

Ein wichtiger Kritikpunkt ist <strong>de</strong>r Energieinhalt eines Pro<strong>du</strong>ktes, <strong>de</strong>nn ein hoher Energieinhalt<br />

be<strong>de</strong>utet auch gleichzeitig ein großer Verbrauch <strong>an</strong> wertvollen Energiereserven und eine hohe<br />

Belastung <strong>de</strong>r Umwelt <strong>du</strong>rch Abgase und Abfall bei <strong>de</strong>r Energiepro<strong>du</strong>ktion. Denn <strong>de</strong>r eigentliche<br />

Zweck einer Wärmedämmung ist das Einsparen von Energie, hier sollte schon bei <strong>de</strong>r Herstellung<br />

darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass wenig dieser Ressource verbraucht wird.<br />

Wie<strong>de</strong>rverwertbarkeit<br />

Hier sollte m<strong>an</strong> darauf achten, ob ein Material nach Gebrauch (Ausbau) wie<strong>de</strong>rverwertbar, nur<br />

recyclebar ist o<strong>de</strong>r gar <strong>de</strong>poniert o<strong>de</strong>r aufwendig als Son<strong>de</strong>rmüll entsorgt wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Ein Dämmstoff sollte also dämmen können, diffusionsfähig, feuchtigkeitstoler<strong>an</strong>t, wärmespeichernd,<br />

schadstofffrei, umweltfreundlich und kostengünstig sein. Alles ist sicherlich nicht möglich.<br />

Als Kun<strong>de</strong> sollte m<strong>an</strong> sich alle Angaben über die verschie<strong>de</strong>nen Eigenschaften eines Dämmstoffes<br />

geben lassen. Die Entschei<strong>du</strong>ng über <strong>de</strong>n Kauf und die Verwen<strong>du</strong>ng von Dämmstoffen<br />

k<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>n nach einem wohl <strong>du</strong>rchdachten Abwägen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Vor- und Nachteile getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Hilfestellung können hier einige gute Bücher geben wie z. B. „Leitfa<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Bau von öffentlichen<br />

Gebäu<strong>de</strong>n“ o<strong>de</strong>r aber das Buch „Biologisch Bauen und Wohnen“ von Herrn Pott.<br />

Der Bauberater für ökologisches Bauen<br />

im „Info Logement“<br />

<strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums<br />

59


2.2. Die staatliche För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s öffentlichen Wohnungsbauprogramms<br />

Auf Grund von Artikel 15 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 25. Februar 1979 über die Wohnungsbeihilfen ist <strong>de</strong>r<br />

Staat befähigt, die Initiativen <strong>de</strong>r öffentlichen Bauträger (Gemein<strong>de</strong>n, Fonds <strong>du</strong> Logement, Société<br />

Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché), hinsichtlich Erwerb und Erschließung von Baul<strong>an</strong>d,<br />

fin<strong>an</strong>ziell zu unterstützen.<br />

2.2.1. Baul<strong>an</strong>d<br />

Auf <strong>de</strong>m privaten Baul<strong>an</strong>dmarkt, <strong>de</strong>ssen Preise sich ausschließlich aufgrund <strong>de</strong>s Zusammenspiels<br />

von Angebot und Nachfrage gestalten, wer<strong>de</strong>n laufend zunehmen<strong>de</strong> Höchstpreise verl<strong>an</strong>gt und<br />

meistens auch bezahlt.<br />

Lediglich in jenen Gemein<strong>de</strong>n, wo in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Wohnungsbauministerium subventionierte<br />

Bauplätze <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n, k<strong>an</strong>n Baul<strong>an</strong>d zu einem vernünftigen Preis pro Ar <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Nutznießer dieser preiswerten Bauplätze sind in <strong>de</strong>r Regel Bauprämienempfänger.<br />

Der Staat subventioniert die Infrastruktur- und Pl<strong>an</strong>ungskosten zu 50%, vorausgesetzt <strong>de</strong>r öffentliche<br />

Bauträger hat sich dazu verpflichtet, die einzelnen Bauplätze zum Gestehungspreis abzüglich <strong>de</strong>s<br />

staatlichen Beitrages zu verkaufen. In <strong>de</strong>r Regel übernimmt die Gemein<strong>de</strong> die Vorfin<strong>an</strong>zierung <strong>de</strong>r<br />

Infrastrukturkosten und/o<strong>de</strong>r gewährt darüber hinaus noch einen Zuschuss, so dass <strong>de</strong>r effektive<br />

Verkaufspreis letztlich unter <strong>de</strong>m Gestehungspreis liegt.<br />

Der öffentliche Bauträger muss sich darüber hinaus verpflichten, min<strong>de</strong>stens 60% <strong>de</strong>r Gesamtzahl<br />

<strong>de</strong>r geschaffenen Bauplätze <strong>an</strong> sogen<strong>an</strong>nte Bauprämienempfänger zu veräußern. Die verbleiben<strong>de</strong>n<br />

40% können d<strong>an</strong>n über <strong>de</strong>n freien Markt verkauft wer<strong>de</strong>n – in diesem Fall zum „nicht-subventionierten“<br />

Preis, d.h. zum Marktpreis.<br />

Mit <strong>de</strong>m Bauplatz wird <strong>de</strong>m potentiellen Bauherrn zugleich ein Baupl<strong>an</strong> verkauft. In <strong>de</strong>r Regel wer<strong>de</strong>n<br />

pro „Lotissement“ 3 bis 4 Vari<strong>an</strong>ten <strong>an</strong>geboten, aus <strong>de</strong>nen d<strong>an</strong>n das gewünschte Haus ausgesucht wer<strong>de</strong>n<br />

k<strong>an</strong>n. Dies k<strong>an</strong>n als zusätzliche Subventionierung betrachtet wer<strong>de</strong>n, da nur noch eine Baugenehmigung<br />

erteilt wer<strong>de</strong>n darf, wenn die Baueinreichungspläne von einem Architekten <strong>an</strong>gefertigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Diesen subventionierten Bauplätzen schließen sich d<strong>an</strong>n noch einige wenige Bedingungen <strong>an</strong>. So<br />

muss <strong>de</strong>r zukünftige Bauherr, wie bereits schon <strong>an</strong>gegeben, Bauprämienempfänger sein und in <strong>de</strong>r<br />

Regel innerhalb einer gewissen Frist (meist 2 Jahre) mit <strong>de</strong>m Bau seines Hauses beginnen.<br />

Bleibt noch <strong>an</strong>zumerken, dass die so verkauften Bauplätze oft in urb<strong>an</strong>istisch optimal gestalteten<br />

„Lotissement“ <strong>an</strong>geboten wer<strong>de</strong>n, und dass <strong>du</strong>rch eine zusammenhängen<strong>de</strong>, wohl<strong>du</strong>rchdachte<br />

Konzeption <strong>de</strong>r einzelnen Wohnhäuser die urb<strong>an</strong>istische Qualität diejenige <strong>de</strong>s traditionellen Siedlungsbaus<br />

übertrifft.<br />

Die hier besprochenen Bauplätze wer<strong>de</strong>n im Rahmen von sogen<strong>an</strong>nten Fünf-Jahres-Programmen<br />

<strong>an</strong>geboten, die <strong>du</strong>rch großherzogliche Verordnungen rechtskräftig wer<strong>de</strong>n.<br />

60


2.2.2. Eigentumswohnungen<br />

In formaler Analogie zu <strong>de</strong>n Baul<strong>an</strong>dbeschaffungsprogrammen wer<strong>de</strong>n <strong>du</strong>rch <strong>de</strong>n öffentlichen Sektor,<br />

sprich Gemein<strong>de</strong>n, „Fonds <strong>du</strong> Logement“ bzw. „Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon<br />

Marché“, fertiggestellte Wohnungen zum Verkauf <strong>an</strong>geboten. Es wer<strong>de</strong>n sowohl Einfamilienhäuser<br />

als auch Appartementwohnungen verkauft. Hier wer<strong>de</strong>n je nach Marktlage und Zielsetzung <strong>de</strong>s<br />

Bauherrn schlüsselfertige Wohnungen o<strong>de</strong>r Wohnungen im „geschlossenen Rohbau“ <strong>an</strong>geboten.<br />

Auch diese Projekte wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r oben erwähnten Programme realisiert.<br />

Wer k<strong>an</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Wohnungsbauprogamms Wohnungseigentümer wer<strong>de</strong>n?<br />

Um Wohnungseigentümer im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts zu wer<strong>de</strong>n, müssen<br />

Sie Empfänger einer vom Wohnungsbauministerium bewilligten Bauprämie sein.<br />

Die Bauprämie ist eine <strong>de</strong>r indivi<strong>du</strong>ellen staatlichen Kapitalbeihilfen, die zum Zweck <strong>de</strong>s Wohnungsbaus<br />

(Einfamilienhaus o<strong>de</strong>r Appartementwohnung) gewährt wird, und <strong>de</strong>ren Betrag je<br />

nach Einkommens- und Familienst<strong>an</strong>d zwischen 496,- € und 9.668,- € schw<strong>an</strong>kt.<br />

Zusätzliche Auskünfte erteilt:<br />

„Info-Logement“, 2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich, Luxemburg, Tel.: 478-4872.<br />

Was ist ein staatlich geför<strong>de</strong>rtes Projekt?<br />

Der Staat beteiligt sich fin<strong>an</strong>ziell <strong>an</strong> <strong>de</strong>r Verwirklichung eines Wohnungsbauprojekts, das von<br />

einem öffentlichen Bauträger <strong>du</strong>rchgeführt wird.<br />

So wer<strong>de</strong>n die Bauplätze, bzw. die Wohnungen zum Gestehungspreis <strong>an</strong> die Empfänger von Bauprämien<br />

verkauft.<br />

Was versteht m<strong>an</strong> unter Wohnungen im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts?<br />

Die im Rahmen eines staatlich geför<strong>de</strong>rten Projekts erbaute Wohnung muss bestimmten, nachstehend<br />

erwähnten Merkmalen in Bezug auf die nutzbare Wohnfläche entsprechen:<br />

Einfamilienhaus<br />

min<strong>de</strong>stens 65 qm höchstens 140 qm<br />

Appartementwohnung<br />

min<strong>de</strong>stens 52 qm höchstens 120 qm<br />

Die Wohnfläche wird innerhalb <strong>de</strong>r Außenmauern ermittelt, ausschließlich <strong>de</strong>r Keller, Garagen,<br />

Speicher, Werkstätten o<strong>de</strong>r sonstiger Räumlichkeiten, die beruflich genutzt wer<strong>de</strong>n. Bei einem<br />

Gebäu<strong>de</strong> mit Eigentumswohnungen wer<strong>de</strong>n die Gemeinschaftsbereiche nicht berücksichtigt.<br />

Inbegriffen sind allerdings M<strong>an</strong>sar<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Räumlichkeiten, die das Einrichten von Dachkammern<br />

ermöglichen, <strong>de</strong>ren Min<strong>de</strong>sthöhe 2 m beträgt und die über einen normalen Zug<strong>an</strong>g sowie<br />

über ein Fenster verfügen, <strong>de</strong>ssen Min<strong>de</strong>stmaße 0,50 m x 0,75 m betragen.<br />

61


Diese Flächen können vergrößert wer<strong>de</strong>n, und zwar:<br />

– um 16 qm pro Kind, ab <strong>de</strong>m 3. Kind;<br />

– um 20 qm für je<strong>de</strong>n im gemeinsamen Haushalt leben<strong>de</strong>n Vorfahren, wenn:<br />

• <strong>de</strong>r Haushalt mehr als vier Personen begreift;<br />

• <strong>de</strong>r Vorfahre nicht selbst Wohnungsbesitzer ist;<br />

• <strong>de</strong>r Vorfahre auf Grund seiner Behin<strong>de</strong>rung nicht allein leben k<strong>an</strong>n.<br />

Wie sollten Sie vorgehen?<br />

1. Etappe:<br />

Setzen Sie sich mit <strong>de</strong>r Abteilung „Info-Logement“ <strong>de</strong>s Wohnungsbauministeriums in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />

a) Indivi<strong>du</strong>elle staatliche Wohnungsbeihilfen:<br />

„Info-Logement“ wird Sie u.a. über die verschie<strong>de</strong>nen fin<strong>an</strong>ziellen Beihilfen informieren, die<br />

staatlicherseits für <strong>de</strong>n Eigenheimerwerb vorgesehen sind (Bauprämie, Sparprämie, Zinssubvention<br />

usw.) und die Sie be<strong>an</strong>spruchen können.<br />

b) Auskünfte über die verschie<strong>de</strong>nen Wohnungsbauprojekte:<br />

• Als Empfänger einer Bauprämie können Sie gegebenenfalls einen subventionierten Bauplatz<br />

erwerben, <strong>de</strong>n einige öffentliche Bauträger in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Wohnungsbauministerium<br />

<strong>an</strong>bieten.<br />

• Öffentliche Bauträger bieten ebenfalls Einfamilienhäuser und Appartements auch schlüsselfertig<br />

o<strong>de</strong>r als geschlossenen Rohbau <strong>an</strong>.<br />

• Bestimmte Bevölkerungsschichten können, m<strong>an</strong>gels ausreichen<strong>de</strong>r fin<strong>an</strong>zieller Möglichkeiten<br />

keine Eigentumswohnung kaufen. Die öffentlichen Bauträger bieten Haushalten<br />

<strong>de</strong>shalb die Möglichkeit, eine Wohnung zu einem gemäßigten Preis zu mieten.<br />

2. Etappe:<br />

Setzen Sie sich mit Ihrer B<strong>an</strong>k in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />

Das Kreditinstitut Ihrer Wahl wird Ihnen beim Erstellen <strong>de</strong>s Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>s Ihres Projekts<br />

behilflich sein und Ihnen mitteilen, ob Sie in <strong>de</strong>n Genuss eines Hypothekardarlehens kommen<br />

können.<br />

3. Etappe:<br />

Setzen Sie sich mit <strong>de</strong>m jeweiligen öffentlichen Bauträger (Gemein<strong>de</strong>, FLCM, SNHBM) in Verbin<strong>du</strong>ng.<br />

62


4. Etappe:<br />

Die vom öffentlichen Bauträger festgelegten Verkaufsbedingungen.<br />

a) Im Prinzip bestimmt <strong>de</strong>r Bauträger die Verkaufsbedingungen <strong>de</strong>r Grundstücke mit <strong>de</strong>n<br />

Mo<strong>de</strong>llplänen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n geför<strong>de</strong>rten Projekten gelegenen Einfamilienhäuser. Als potentielle<br />

Käufer gelten jene K<strong>an</strong>didaten, die <strong>de</strong>n Beweis erbringen, dass sie die Voraussetzungen für eine<br />

Gewährung <strong>de</strong>r Bauprämie erfüllen, entsprechend <strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s abgeän<strong>de</strong>rten Gesetzes<br />

vom 25. Februar 1979 betr. die Wohnungsbeihilfen.<br />

b) Wenn Ihr Antrag vom Bauträger berücksichtigt wur<strong>de</strong>, wird er Ihnen eine Verkaufsvereinbarung<br />

betr. die Wohnung o<strong>de</strong>r das Grundstück zur Unterschrift vorlegen.<br />

5. Etappe:<br />

Unterzeichnung <strong>de</strong>s Kaufvertrags<br />

Anschließend wird <strong>de</strong>r eigentliche Kaufvertrag vor <strong>de</strong>m Notar unterschrieben.<br />

2.2.3. Mietwohnungen<br />

Trotz aller direkten und indirekten Hilfen zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Eigentumsbil<strong>du</strong>ng, die ihren Nie<strong>de</strong>rschlag<br />

im Kauf einer Wohnung o<strong>de</strong>r eines Bauplatzes fin<strong>de</strong>n, bleibt ein Teil unserer Bevölkerung<br />

auch von jenem Wohnungsmarkt, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d gesteuert wird, ausgeschlossen.<br />

Diesem Bevölkerungskreis wer<strong>de</strong>n preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. Der<br />

„Fonds <strong>du</strong> Logement“ und zahlreiche Gemein<strong>de</strong>n besitzen einen relativ großen Mietwohnungspark,<br />

<strong>de</strong>r nach sozialen Kriterien – insbeson<strong>de</strong>re in Verhältnis zu <strong>de</strong>n Einkünften – zur Verfügung gestellt<br />

wird. Dieser Mietwohnungsbau wird vom Staat zu 70% bis 75% subventioniert und ebenfalls im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s obengen<strong>an</strong>nten Programmes realisiert.<br />

2.2.4. Bau von Fremdarbeiterwohnungen<br />

In diesem Fall ist <strong>de</strong>m Staat die Möglichkeit gegeben, bis zu 100% <strong>de</strong>r <strong>an</strong>fallen<strong>de</strong>n Kosten zu übernehmen.<br />

2.2.5. S<strong>an</strong>ierung eines Wohnviertels<br />

Wird ein bestehen<strong>de</strong>s Wohnviertel von einer Gemein<strong>de</strong> zum S<strong>an</strong>ierungsgebiet erklärt – das ist <strong>de</strong>r<br />

Fall, wenn über die Hälfte <strong>de</strong>r Wohnungen <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherheit und<br />

die Hygiene nicht entsprechen – so k<strong>an</strong>n <strong>de</strong>r Staat die von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> vorgesehenen Arbeiten bis<br />

zu 50% fin<strong>an</strong>ziell unterstützen.<br />

Diese fin<strong>an</strong>ziellen Beteiligungen wer<strong>de</strong>n im Rahmen eines Mehrjahresprogramms, <strong>de</strong>m sog. Wohnungsbauprogramm<br />

festgelegt.<br />

63


Die „Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché“<br />

(SNHBM)<br />

Seit mehr als 80 Jahren errichtet die „Société<br />

Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché“<br />

Einfamilienhäuser und Appartements, die<br />

sich <strong>du</strong>rch ein optimales Preis-Leistungsverhältnis<br />

auszeichnen.<br />

Durch eine präzise Baupl<strong>an</strong>ung, die Verwen<strong>du</strong>ng<br />

von erstklassigen Baumaterialien<br />

und eine ständige Baukontrolle wird eine<br />

hervorragen<strong>de</strong> Qualität erreicht.<br />

Die Preise <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r SNHBM verkauften<br />

Häuser und Appartements begreifen neben<br />

<strong>de</strong>n Erschließungskosten <strong>de</strong>r Grundstücke<br />

sämtliche Kosten bis zur Fertigstellung <strong>de</strong>r<br />

Wohnungen, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Innen<strong>an</strong>strichs.<br />

Inbegriffen sind im Prinzip ebenfalls<br />

Anschlüsse für K<strong>an</strong>al, Gas, Telefon<br />

und TV, sowie die Außen<strong>an</strong>lagen.<br />

Die Bauvorhaben <strong>de</strong>r SNHBM sind verkehrstechnisch<br />

gut eingebun<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>ren<br />

Wert wird auch auf ausge<strong>de</strong>hnte Grünflächen<br />

und sichere Spielplätze gelegt.<br />

In <strong>Luxembourg</strong>-Cents – Domaine <strong>du</strong> Carmel – entsteht, in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m staatlichen<br />

Wohnungsbaufonds (Fonds <strong>du</strong> Logement), ein neues Wohngebiet mit 800 gepl<strong>an</strong>ten Wohnungen.<br />

Die SNHBM ist hier<strong>an</strong> zu zwei Dritteln beteiligt. Ihr unterliegen neben <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>s<br />

Gebietes auch die Pl<strong>an</strong>ung und Durchführung <strong>de</strong>r Infrastrukturarbeiten.<br />

Die letzten Projekte im Domaine <strong>du</strong> Carmel:<br />

Seit 1997 wur<strong>de</strong>n 3 Wohngebäu<strong>de</strong> mit insgesamt 138 Wohnungen sowie 48 Einfamilienhäuser<br />

gebaut und fertiggestellt.<br />

Im Bau befin<strong>de</strong>n sich 2 Wohngebäu<strong>de</strong> mit insgesamt 53 Wohnungen, davon 12 Mietwohnungen,<br />

sowie 25 Einfamilienhäuser.<br />

Wegen <strong>de</strong>r großen Nachfrage für das Domaine <strong>du</strong> Carmel wird in diesem Jahr mit <strong>de</strong>m Bau<br />

einer sechsten Resi<strong>de</strong>nz mit 39 Wohnungen und <strong>de</strong>m Bau von weiteren 28 Einfamilienhäuser<br />

begonnen.<br />

64


An<strong>de</strong>re neuere Projekte:<br />

1995-2001 In Roodt-sur-Syre (Cité a Millesch) wur<strong>de</strong>n seit 1995 ungefähr 60 Einfamilienhäuser<br />

gebaut. Das letzte Baulos mit 16 Häusern wur<strong>de</strong> im Herbst 2001 abgeschlossen.<br />

2001 Im Herbst 2001 wur<strong>de</strong> ein erstes Baulos mit 16 Einfamilienhäusern in Differdingen<br />

(Cité Léon Kauffm<strong>an</strong>) <strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gen. Weitere 7 Häuser sind für Herbst 2002 gepl<strong>an</strong>t.<br />

Weitere Details sind auf unserer Internet-Seite snbhm.lu zu ersehen.<br />

Wer k<strong>an</strong>n eine Wohnung bei <strong>de</strong>r SNHBM erwerben?<br />

Die Wohnungen wer<strong>de</strong>n vorr<strong>an</strong>gig <strong>an</strong> Leute verkauft, die die Bedingungen zur Erl<strong>an</strong>gung einer<br />

staatlichen Bauprämie erfüllen.<br />

Es h<strong>an</strong><strong>de</strong>lt sich hierbei um Personen, welche<br />

• nicht Eigentümer o<strong>de</strong>r Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung sind<br />

• welchen die zu erwerben<strong>de</strong> Wohnung als Hauptwohnsitz dient und<br />

• welche die staatliche Bauprämie erhalten.<br />

65


Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ (FLCM)<br />

Seit seiner Grün<strong>du</strong>ng per Gesetz vom 25. Februar 1979 war <strong>de</strong>r „Fonds <strong>du</strong> Logement“ als öffentlicher<br />

Bauträger stets darauf bedacht, qualitativ <strong>an</strong>sprechen<strong>de</strong> Wohnungen für einkommensschwächere<br />

Bevölkerungsschichten zu bauen – sei dies zu Mietzwecken o<strong>de</strong>r als Eigenheim – für Empfänger<br />

einer staatlichen Bauprämie.<br />

Erwerb von Eigentum ermöglichen<br />

Neben <strong>de</strong>r Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Mietwohnungen ist es ein beson<strong>de</strong>res Anliegen<br />

<strong>de</strong>s Fonds, einem größeren Personenkreis ebenfalls <strong>de</strong>n Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.<br />

Der Fonds bleibt dabei Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks, auf <strong>de</strong>m die Wohnung errichtet wur<strong>de</strong>, um<br />

somit <strong>de</strong>n jeweiligen Käufern die stetig <strong>an</strong>wachsen<strong>de</strong>n Grundstückskosten zu ersparen.<br />

Darüber hinaus verkauft <strong>de</strong>r Fonds – im Gegensatz zu privaten Bauträgern – die von ihm realisierten<br />

Wohnungen zum Gestehungspreis, was für die künftigen Wohneigentümer eine weitere subst<strong>an</strong>tielle<br />

Kostenersparnis darstellt.<br />

Um subventionierten Wohnraum beim Fonds erwerben zu können, darf <strong>de</strong>r Käufer jedoch we<strong>de</strong>r<br />

Eigentümer noch Nutznießer einer <strong>an</strong><strong>de</strong>ren Wohnung sein – egal ob in Luxemburg o<strong>de</strong>r im Ausl<strong>an</strong>d.<br />

Außer<strong>de</strong>m verpflichtet sich <strong>de</strong>r Käufer, <strong>de</strong>n vom Fonds erworbenen Wohnraum für die Dauer von<br />

min<strong>de</strong>stens 10 Jahren zu Eigenzwecken zu nutzen. Während dieser Zeit darf er die Wohnung ohne<br />

vorherige Zustimmung <strong>de</strong>s Fonds <strong>du</strong> Logement we<strong>de</strong>r verkaufen noch vermieten.<br />

Laut Gesetz müssen min<strong>de</strong>stens 60 Prozent <strong>de</strong>r Käufer Empfänger <strong>de</strong>r staatlichen Bauprämie sein.<br />

Größter Verwalter von Wohnraum<br />

Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ verwaltet <strong>de</strong>n größten Best<strong>an</strong>d <strong>an</strong> Mietraum in Luxemburg. Insgesamt<br />

stellt er Personen mit niedrigem Einkommen etwa 1.400 Mietwohnungen zur Verfügung.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Einkommenssituation <strong>de</strong>r jeweiligen Antragsteller bietet <strong>de</strong>r Fonds<br />

Häuser und Wohnungen mit bis zu 4 Schlafräumen <strong>an</strong>, um ebenfalls <strong>de</strong>n Bedürfnissen kin<strong>de</strong>rreicher<br />

Familien Rechnung zu tragen.<br />

Die vom „Fonds <strong>du</strong> Logement“ erhobene Miete wird <strong>an</strong> H<strong>an</strong>d von zwei Werten ermittelt: <strong>de</strong>m verfügbaren<br />

Nettoeinkommen <strong>de</strong>s Haushalts und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Wohnfläche <strong>de</strong>r jeweiligen Mietwohnung.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen Mieten wird je<strong>de</strong>s Jahr, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Nettoeinkommens, das <strong>de</strong>m<br />

Miethaushalt im vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen Jahr tatsächlich zur Verfügung st<strong>an</strong>d, neu errechnet.<br />

Damit die Wohnungen <strong>de</strong>s Fonds tatsächlich auch <strong>de</strong>n Personen vorbehalten bleiben, die sie am<br />

dringensten benötigen, hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber ein System <strong>de</strong>r Mietsteigerung vorgesehen, so dass es ab<br />

einer gewissen Einkommenshöhe für <strong>de</strong>n Mieter von Vorteil ist, Wohnraum auf <strong>de</strong>m freien Wohnungsmarkt<br />

zu suchen, als weiterhin Wohnraum <strong>de</strong>s Fonds zu nutzen.<br />

66


Die neuesten Projekte<br />

Das größte vom Fonds in Angriff genommene Projekt wur<strong>de</strong> letztes Jahr seiner Bestimmung übergeben.<br />

So entst<strong>an</strong><strong>de</strong>n in Luxemburg-Mühlenbach 64 Mietwohnungen, 135 Wohnungen, die verkauft<br />

wur<strong>de</strong>n, sowie 27 Wohnungen, welche im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung <strong>an</strong>geboten<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> in Luxemburg-Pfaffenthal die erste Phase <strong>de</strong>r Arbeiten in <strong>de</strong>r rue Laurent Menager<br />

fortgesetzt (7 Mietwohnungen), in Monnerich entst<strong>an</strong><strong>de</strong>n 21 Mietwohnungen, die auf zwei<br />

Häuser aufgeteilt sind, 36 Mietwohnungen sind in <strong>de</strong>r Cité <strong>de</strong> l’Espér<strong>an</strong>ce in Esch/Alzette errichtet<br />

wor<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>rweil in Tetingen ein Haus mit 7 Wohnungen und vier Einfamilienhäuser im Entstehen<br />

sind. In Dü<strong>de</strong>lingen wur<strong>de</strong>n 5 Mietwohnungen geschaffen, in Remich <strong>de</strong>ren 10, in Grevenmacher<br />

ist ein Projekt mit 20 für <strong>de</strong>n Verkauf bestimmten Wohnungen im Bau, und in Hosingen wur<strong>de</strong>n im<br />

Rahmen von zwei Projekten insgesamt sechs Einfamilienhäuser, die verkauft wer<strong>de</strong>n, und 16 Mietwohnungen<br />

errichtet.<br />

Ferner laufen Arbeiten in Luxemburg-Grund (1 Mietwohnung und 2 Geschäftslokale), in Kleinbettingen<br />

(6 Mietwohnungen), in Lasauvage (10 Mietwohnungen), in Esch/Alzette <strong>an</strong> <strong>de</strong>r Ecke rue <strong>de</strong><br />

<strong>Luxembourg</strong>/rue <strong>de</strong> l’Ecole/ (30 Mietwohnungen) und in Diekirch (ein zur Vermietung bestimmtes<br />

Wohnhaus).<br />

Weitere 26 Projekte sind in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Ortschaften in Pl<strong>an</strong>ung: in Luxemburg-Grund, Luxemburg-Cents,<br />

Luxemburg-Stadt, Altwies, Colmar-Berg, Differdingen, Dü<strong>de</strong>lingen, Eisenborn,<br />

Esch/Alzette, Ettelbrück, Kayl, Marnach, Nie<strong>de</strong>rkorn, Petingen, Rod<strong>an</strong>ge, Ro<strong>de</strong>rshausen,<br />

Rümelingen, S<strong>an</strong>dweiler, Schüttringen, Steinfort, Wallendorf und Wasserbillig.<br />

Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“<br />

Der „Fonds <strong>du</strong> Logement“ ist eine unabhängige Einrichtung <strong>de</strong>r öffentlichen H<strong>an</strong>d, die per<br />

Gesetz zur Wohnför<strong>de</strong>rung vom 25. Februar 1979 gegrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Er besitzt Rechtsfähigkeit<br />

und unterliegt <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n Wohnungsbau zuständigen Ministers.<br />

Dem Fonds obliegt die Inst<strong>an</strong>dsetzung von Gebäu<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Erwerb und die Erschließung von<br />

Baugelän<strong>de</strong> sowie die Errichtung von Wohnraum zum Verkauf o<strong>de</strong>r zur Vermietung.<br />

Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Projekte, die Dringlichkeit besitzen in Bezug auf die regionalen<br />

und lokalen Bedürfnisse <strong>an</strong> Wohnraum bzw. städtebauliche Maßnahmen im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

nationalen Raumordnungspolitik.<br />

Um Anrecht auf staatliche Subventionen zu haben, muss <strong>de</strong>r Fonds seine zum Verkauf bestimmten<br />

Bauprojekte <strong>an</strong> min<strong>de</strong>stens 60% Bauprämienempfänger verkaufen. 50% <strong>de</strong>r Pl<strong>an</strong>ungs- und<br />

Infrastrukturkosten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>m Fall vom Staat getragen und wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Bauprämienempfänger<br />

nicht auf <strong>de</strong>n Verkaufspreis hinzugerechnet.<br />

67


INFO’ LOGEMENT<br />

Le nouveau service «Info’ Logement» <strong>du</strong><br />

Ministère <strong>du</strong> Logement vous fournit<br />

tous les renseignements:<br />

I.<br />

II.<br />

III.<br />

concern<strong>an</strong>t l’habitat, t<strong>an</strong>t sur le pl<strong>an</strong><br />

législatif et administratif que sur le pl<strong>an</strong><br />

technique;<br />

relatifs aux ai<strong>de</strong>s indivi<strong>du</strong>elles au<br />

logement;<br />

en matière <strong>de</strong> construction écologique.<br />

Adresse:<br />

Info’ Logement<br />

Coin avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich/<br />

boulevard Gr<strong>an</strong>d-Duchesse Charlotte<br />

L-1420 LUXEMBOURG<br />

Heures d’ouverture <strong>du</strong> lundi au vendredi:<br />

09h00 - 13h00 heures<br />

les jeudis également <strong>de</strong> 15h00 - 18h30 heures<br />

I.<br />

Renseignements<br />

généraux<br />

concern<strong>an</strong>t<br />

l’habitat<br />

1. sur le pl<strong>an</strong> législatif et<br />

administratif:<br />

- législation sur les baux à loyer,<br />

- droits d’enregistrement,<br />

- dispositions fiscales,<br />

- modalités générales concern<strong>an</strong>t<br />

les emprunts hypothécaires,<br />

- projets <strong>de</strong> construction d’ensembles<br />

réalisés par les promoteurs publics<br />

ou privés,<br />

- règlements et normes spécifiques<br />

relatifs à la construction <strong>de</strong><br />

logements.<br />

2. sur le pl<strong>an</strong> technique:<br />

- construction à coût modéré,<br />

- problèmes d’ét<strong>an</strong>chéité,<br />

- questions d’isolation thermique,<br />

- questions relatives à la sécurité,<br />

la salubrité et l’hygiène <strong>de</strong>s<br />

logements.<br />

Tél.: 478-4850


II. III.<br />

Les ai<strong>de</strong>s<br />

indivi<strong>du</strong>elles<br />

au logement<br />

Ces ai<strong>de</strong>s, accordées par l’Etat aux<br />

personnes physiques, comprennent:<br />

1. Les ai<strong>de</strong>s en capital<br />

a. pour la construction ou<br />

l’acquisition <strong>de</strong> votre<br />

logement:<br />

- la prime <strong>de</strong> construction ou<br />

d’acquisition,<br />

- la prime d’épargne,<br />

- la prime d’architecte,<br />

b. pour l’amélioration et la tr<strong>an</strong>sformation<br />

<strong>de</strong> votre logement:<br />

- la prime pour l’amélioration <strong>de</strong><br />

l’habitat,<br />

- l’ai<strong>de</strong> pour aménagements<br />

spéciaux au profit <strong>de</strong> personnes<br />

h<strong>an</strong>dicapées physiques.<br />

2. Les ai<strong>de</strong>s en intérêt:<br />

- la subvention d’intérêt,<br />

- la bonification d’intérêt.<br />

3. La gar<strong>an</strong>tie <strong>de</strong> l’Etat.<br />

Tél.: 478-4860<br />

Consultation<br />

en matière<br />

<strong>de</strong> construction<br />

écologique<br />

Celle -ci porte notamment sur:<br />

- la pl<strong>an</strong>ification <strong>de</strong> logements à<br />

consommation énergétique<br />

ré<strong>du</strong>ite;<br />

- la rénovation suiv<strong>an</strong>t <strong>de</strong>s<br />

critères écologiques;<br />

- les matériaux <strong>de</strong> construction<br />

écologiques;<br />

- les installations <strong>de</strong> chauffage,<br />

s<strong>an</strong>itaires et électriques<br />

écologiques;<br />

- les subst<strong>an</strong>ces nocives et leur<br />

élimination;<br />

- les installations <strong>de</strong> récupération<br />

<strong>de</strong>s eaux pluviales;<br />

- les énergies alternatives;<br />

- les ai<strong>de</strong>s fin<strong>an</strong>cières en matière<br />

d’écologie;<br />

- les adresses utiles en la matière.<br />

Tél.: 478-4873


Zusätzliche Informationen<br />

Nützliche Adressen<br />

Bauberatung für ökologisches Bauen Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

Centre Info’Logement<br />

2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />

L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4850<br />

Oeko-Fonds Baubero<strong>du</strong>ng<br />

6, rue Vaub<strong>an</strong><br />

L- 2663 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 43 84 84<br />

Subventioniertes Baul<strong>an</strong>d Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

Centre Info’Logement<br />

2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />

L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4850<br />

Subventionierte Wohnungen Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

Centre Info’Logement<br />

2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />

L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4850<br />

70<br />

Fonds pour le Logement à Coût Modéré<br />

6, avenue Emile Reuter<br />

L-2942 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 26 26 44-1<br />

Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à<br />

Bon Marché<br />

108, avenue <strong>du</strong> X Septembre<br />

L-2250 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 44 82 92-1


Anschaffungsprämie Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

Bauprämie Cabinet ministériel<br />

Zinssubvention, Zinsbonifikation 6, avenue Emile Reuter<br />

Sparprämie, Staatliche Bürgschaft ☎ 478-4818<br />

Centre Info’Logement<br />

2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />

L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4860<br />

www.logement.lu<br />

Verbesserungsprämie Ministère <strong>du</strong> Logement<br />

Prämie für Spezialeinrichtungen Centre Info’Logement<br />

2, avenue Gaston Di<strong>de</strong>rich<br />

L-1420 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4890<br />

Inst<strong>an</strong>dsetzungsprämie Ministère <strong>de</strong> la Culture<br />

Service <strong>de</strong>s sites et monuments nationaux<br />

26, rue Munster<br />

L-2160 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-6652<br />

Beihilfen im Interesse <strong>de</strong>r ländlichen Ministère <strong>de</strong> l’Agriculture, <strong>de</strong> la<br />

Wohnverhältnisse Viticulture et <strong>du</strong> Développement rural<br />

1, rue <strong>de</strong> la Congrégation<br />

L-2913 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-2521<br />

Energiesparprämie Ministère <strong>de</strong> l’Energie<br />

19, boulevard Royal<br />

L-2917 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-4350<br />

Beihilfen für Anlagen Ministère <strong>de</strong> l’Environnement<br />

zur Nutzung von Regenwasser Division <strong>de</strong>s Eaux<br />

1a, rue Auguste Lumière<br />

L-1950 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 49 61 05<br />

71


Mehrwertsteuerzurückerstattung Administration <strong>de</strong> l’Enregistrement et<br />

<strong>de</strong>s Domaines<br />

1-3, avenue Guillaume<br />

☎ 44905-1<br />

Steuern Administration <strong>de</strong>s Contributions<br />

L-2982 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 49 21 71<br />

Zinssubventionen Ministère <strong>de</strong> la Fonction Publique et <strong>de</strong><br />

für öffentliche Beamte la Réforme Administrative<br />

12-14, avenue Emile Reuter<br />

L-2011 <strong>Luxembourg</strong><br />

☎ 478-3117<br />

Fonds <strong>du</strong> Logement 6, avenue Emile Reuter<br />

☎ 26 26 44 1<br />

www.fonds<strong>du</strong>logement.lu<br />

Info’Logement ☎ 478-4872<br />

Fonds pour le logement à coût modéré<br />

(siehe auch Seite 66) ☎ 26 26 44-836<br />

Société Nationale <strong>de</strong>s Habitations à Bon Marché<br />

(siehe auch Seite 64) ☎ 44 82 92-24<br />

Gemein<strong>de</strong>n siehe Telefonbuch<br />

72

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