Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen
Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen
Wechsel des Gasanbieters - Verbraucherzentrale Niedersachsen
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<strong>Wechsel</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Gasanbieters</strong>
Immer wieder steigende Gaspreise<br />
belasten das Haushaltskonto vieler<br />
Bürger in <strong>Niedersachsen</strong> erheblich.<br />
Geld sparen können Sie durch den <strong>Wechsel</strong><br />
zu einem anderen, günstigeren Gasanbieter,<br />
der neben einem guten Preis<br />
auch noch ein gutes Leistungspaket bietet,<br />
z. B. Erreichbarkeit oder Beschwerdemanagement.<br />
Auch durch Energiesparen im Alltag und<br />
den Einsatz alternativer Energieträger<br />
kann der Geldbeutel entlastet werden.<br />
Nach dem Willen <strong>des</strong> Gesetzgebers soll<br />
unsere Energieversorgung künftig zunehmend<br />
auf erneuerbaren Energien<br />
beruhen.<br />
Ist ein <strong>Wechsel</strong><br />
sinnvoll?<br />
Checken Sie zunächst Ihren Energieverbrauch<br />
und Ihre Möglichkeiten Energie<br />
einzusparen.<br />
Die Preisdifferenzen auf dem Gasmarkt<br />
sind je nach Anbieter und Region zum Teil<br />
erheblich, sodass sich ein <strong>Wechsel</strong> in<br />
vielen Fällen durchaus lohnen kann.<br />
Beziehen Sie vom örtlichen Versorger Gas<br />
als Haushaltskunde in der Grundversorgung<br />
zu den allgemeinen Preisen, so kann<br />
sich bereits der <strong>Wechsel</strong> in einen günstigeren<br />
Sondertarif ihres Anbieters lohnen.<br />
Auch bei Sonderverträgen der verschiedenen<br />
Gasversorger gibt es teils erhebliche<br />
Preisunterschiede.<br />
In einzelnen Fällen können aber auch<br />
Grundversorgungsverträge, die für Sie<br />
günstigste Variante sein.<br />
2<br />
Die Bereitschaft zu wechseln kann zudem<br />
den Wettbewerb auf dem Gasmarkt fördern.<br />
Der Gasanbieterwechsel ist einfach<br />
und relativ risikolos, wenn Sie sich im Vorfeld<br />
informieren und beim <strong>Wechsel</strong> bestimmte<br />
Punkte beachten. Schrecken Sie<br />
nicht vor einem <strong>Wechsel</strong> zurück! <strong>Wechsel</strong>n<br />
Sie jedoch nicht übereilt, denn das kann<br />
schiefgehen, und lassen Sie neue Verträge<br />
vor Vertragsschluss prüfen!<br />
Prüfen Sie, ob ein <strong>Wechsel</strong> möglich ist<br />
• in einen günstigeren Tarif <strong>des</strong> eigenen<br />
Anbieters,<br />
• zu anderen, günstigeren Anbietern<br />
• und achten Sie auch auf das Preis-/<br />
Leistungsverhältnis <strong>des</strong> neuen Anbieters.<br />
Wer kann überhaupt wechseln?<br />
Jeder Verbraucher kann grundsätzlich den<br />
Gasanbieter wechseln und sich von einem<br />
neuen Anbieter mit Gas beliefern lassen.<br />
Dazu wird mit diesem ein Liefervertrag abgeschlossen.<br />
Als Mieter können Sie ohne Probleme<br />
wechseln, soweit Sie einen eigenen Vertrag<br />
mit einem Gaslieferanten haben,<br />
d. h. Sie zahlen direkt an den Gaslieferanten.<br />
Ihr Vermieter muss über den<br />
<strong>Wechsel</strong> nicht informiert werden.<br />
Sind die Kosten für Gas an den Vermieter<br />
zu zahlen, so ist er Vertragspartner <strong>des</strong><br />
Gasversorgers. Sie können dann den Gasanbieter<br />
nicht eigenständig wechseln. Sie<br />
sollten aber Ihren Vermieter bitten, einen<br />
günstigeren Anbieter auszuwählen. Im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />
ist der Vermieter verpflichtet auch für die<br />
Mieter kostengünstigere Alternativen zu<br />
suchen und zu berücksichtigen.<br />
✘
Was ist vor einem<br />
<strong>Wechsel</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Gasanbieters</strong><br />
zu klären?<br />
Zunächst sollten Sie klären, in welchem<br />
Vertragsverhältnis Sie<br />
mit Ihrem jetzigen Gasversorger<br />
stehen, da dies Auswirkungen auf<br />
die Kündigungsfrist hat!<br />
Sind Sie „Haushaltskunde in der Grundversorgung“<br />
oder besteht zwischen Ihnen<br />
und Ihrem jetzigen Gasversorger ein Sondervertrag?<br />
Haushaltskunden sind Letztverbraucher,<br />
die Energie überwiegend für<br />
den Eigenverbrauch im Haushalt oder<br />
für den einen Jahresverbrauch von<br />
10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden<br />
Eigenverbrauch für berufliche,<br />
landwirtschaftliche oder gewerbliche<br />
Zwecke kaufen, § 3 Ziffer 22<br />
EnWG.<br />
Grundversorgung<br />
Die Energieversorger sind verpflichtet,<br />
Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch<br />
bis zu 10.000 Kilowattstunden zu<br />
„Allgemeinen Preisen“ mit Energie zu versorgen.<br />
Die „Allgemeinen Preise“ sind<br />
teurer als die Sondertarife. Trifft der Gasversorger<br />
keine besonderen Regelungen<br />
über die Lieferbedingungen, nimmt man<br />
an der Grundversorgung zu den von den<br />
Anbietern regelmäßig zu veröffentlichenden<br />
„Allgemeinen Preisen“ teil. Grundversorger<br />
ist das Energieversorgungsunternehmen,<br />
das die meisten Haushaltskunden<br />
in einem Netzgebiet der allgemeinen<br />
Versorgung beliefert.<br />
Ersatzversorgung<br />
Teilweise beziehen Verbraucher auch Gas,<br />
ohne jemals einen Vertrag oder Auftrag<br />
unterschrieben zu haben. Wer dem Netz<br />
Gas entnimmt, geht alleine damit bereits<br />
ein Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger<br />
ein. Die Energie gilt für diese Fälle<br />
als vom Grundversorger im Rahmen der<br />
sog. Ersatzversorgung geliefert (§ 3 Gasgrundversorgungsverordnung<br />
= GasGVV<br />
und § 38 EnWG).<br />
In die Ersatzversorgung fällt der Kunde<br />
auch, wenn der eigene Lieferant nicht liefern<br />
kann, z. B. wenn der Netzbetreiber<br />
dem Gasanbieter, den Netzzugang<br />
wegen Zahlungsverzug gekündigt hat.<br />
Die Ersatzversorgung beginnt unmittelbar,<br />
wenn die Voraussetzungen vorliegen.<br />
Die Ersatzversorgung endet sofort, sobald<br />
Sie auf der Grundlage eines neuen Gasvertrages<br />
beliefert werden.<br />
Für Haushaltskunden dürfen die Preise<br />
in der Ersatzversorgung die „Allgemeinen<br />
Preise“ der Grundversorgung nicht<br />
übersteigen (§ 38 Abs. 1 Satz 3 EnWG).<br />
Sondervertrag<br />
Viele Verbraucher, insbesondere die bereits<br />
gewechselt haben, haben einen Sondervertrag<br />
mit ihrem Gasanbieter.<br />
Sonderverträge treffen von der GasGVV<br />
abweichende Regelungen, z. B. über<br />
Preise/Preiserhöhungen, Laufzeiten,<br />
Verzug oder Kündigungsmöglichkeiten.<br />
Der Sondervertrag ist ein Vertrag über die<br />
Belieferung von Haushaltskunden mit<br />
Energie außerhalb der Grundversorgung.<br />
Welche Angaben solche Verträge enthalten<br />
müssen, ist in § 41 EnWG geregelt<br />
(siehe auch Seite 8).<br />
Achtung: Der Anbieter kann über die<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben<br />
hinaus noch zusätzliche Regelungen<br />
vereinbaren!<br />
Sonderregelungen können für Kunden<br />
auch nachteilig sein.<br />
3
In der Vergangenheit war die Abgrenzung<br />
zwischen Grundversorgungs- und Sondervertrag<br />
oftmals sehr schwierig. Wurden<br />
die Kunden automatisch nach ihrem Verbrauch<br />
in „Sondertarife“ eingestuft, ist<br />
davon auszugehen, dass auch hier ein<br />
Sondervertrag besteht.<br />
Verbraucher, die bereits den Versorger<br />
gewechselt haben und mit ihrem Gasanbieter<br />
vertraglich Lieferzeit, Kündigungsfristen<br />
etc. vereinbart haben, sind<br />
Sondervertragskunden.<br />
Klären Sie selbst ab, zu wann eine<br />
Kündigung Ihres Vertrages überhaupt<br />
möglich ist!<br />
Ist Ihr alter Vertrag zum gewünschten<br />
Lieferbeginn kündbar? Beachten Sie die<br />
regulären Kündigungsfristen Ihres Vertrages.<br />
Haben Sie z. B. einen Laufzeitvertrag,<br />
der erst in neun Monaten gekündigt<br />
werden kann, macht ein <strong>Wechsel</strong> zum jetzigen<br />
Zeitpunkt keinen Sinn.<br />
Kümmern Sie sich so rechtzeitig um<br />
einen neuen Anbieter, dass Ihre Kündigungsfrist<br />
eingehalten werden<br />
kann.<br />
Wollen Sie von einem Sonderkündigungsrecht<br />
wegen Preiserhöhungen Gebrauch<br />
machen, dann müssen Sie sich beeilen.<br />
Meist enthalten die AGB <strong>des</strong> alten Anbieters<br />
kurze Fristen und Formalien, die Sie<br />
beachten müssen. Preiserhöhungsschreiben<br />
kommen zudem oft sehr spät und<br />
verkürzen damit unzulässigerweise die<br />
Fris ten. Die Mitteilung wird auch gerne<br />
in der Ferienzeit versandt.<br />
4<br />
Kündigungsfristen und Beendigung<br />
<strong>des</strong> Vertrages<br />
Sonderverträge<br />
Für Sonderverträge gelten die vertraglich<br />
vereinbarten Formen und Fristen. Kündigt<br />
man nicht fristgerecht, verlängert sich der<br />
Vertrag i. d. R. um ein weiteres Jahr.<br />
Grundversorgung<br />
Sind Sie noch in Grundversorgung beträgt<br />
die Kündigungsfrist zwei Wochen, § 20 Abs.<br />
1 Satz 1 GasGVV. Die Kündigung muss in<br />
Textform (E-Mail, Fax etc.) erfolgen. Am besten<br />
schriftlich per Einwurf-Einschreiben.<br />
Der Grund versorger darf für den Fall <strong>des</strong><br />
<strong>Wechsel</strong>s <strong>des</strong> Lieferanten kein Entgelt verlangen.<br />
Ersatzversorgung<br />
Sind Sie in die Ersatzversorgung gefallen,<br />
endet diese, wenn Sie mit dem Grundversorger<br />
einen Grundversorgungs- oder Sondervertrag<br />
schließen<br />
oder<br />
wenn Sie den Gasanbieter wechseln. Innerhalb<br />
der drei Monate können Sie jederzeit<br />
ohne Kündigungsfrist zu einem anderen Versorger<br />
oder in einen anderen Tarif wechseln.<br />
Die Ersatzversorgung endet aber spätestens<br />
drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.<br />
Der Gasversorger muss dem<br />
Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme<br />
Beginn und Ende der Ersatzversorgung mitteilen,<br />
und dass nach Ende der Ersatzversorgung<br />
der Abschluss eines Bezugsvertrages<br />
erforderlich ist (§ 38 Abs. 2 EnWG).<br />
Für den Fall <strong>des</strong> <strong>Wechsel</strong>s <strong>des</strong> Lieferanten<br />
darf der Ersatzversorger kein Entgelt verlangen.
Wie funktioniert<br />
der <strong>Wechsel</strong>?<br />
Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer<br />
letzten Jahresabrechnungen Ihren durchschnittlichen<br />
Verbrauch. Dieser ist wichtig<br />
für spätere Preisvergleiche. Beachten Sie<br />
auch eventuelle Besonderheiten Ihres Vertragverhältnisses.<br />
Überprüfen Sie, welchen Preis (Grundpreis<br />
und Preis pro kWh) Sie aktuell bei Ihrem<br />
Anbieter bezahlen. Der Preis kann sich<br />
seit der letzten Jahresabrechnung bereits<br />
wieder geändert haben.<br />
✘<br />
Klären Sie im Vorfeld, ob Sie jederzeit flexibel<br />
wechseln möchten oder es Ihnen wichtiger ist,<br />
über einen bestimmten Zeitraum Gas zu einem<br />
garantierten Preis zu beziehen.<br />
Wie findet man einen neuen<br />
Gasanbieter?<br />
• Fragen Sie bei Ihrem jetzigen Gasversorger<br />
nach alternativen preisgünstigeren<br />
Angeboten, die nicht nur niedrige<br />
Preise, sondern auch ansonsten gute<br />
Leistungen gewährleisten.<br />
• Berücksichtigen Sie auch Energiegenossenschaften,<br />
die nicht nur gewinnorientiert<br />
arbeiten (Infos in unserem Flyer<br />
„Energiegenossenschaften“).<br />
• Holen Sie Angebote verschiedener<br />
Anbieter ein.<br />
• Hilfreich sind auch Vergleichsportale im<br />
Internet (siehe unten auf Seite 6).<br />
• Laden Sie sich die Vertragsangebote,<br />
Preisübersichten und die Allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen = Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) runter oder lassen Sie<br />
sich diese zuschicken.<br />
• Prüfen Sie die Unterlagen. Vergleichen<br />
Sie die aktuellen Endpreise und den Vertragsinhalt,<br />
insbesondere die Vertragsbedingungen.<br />
Was ist beim Vergleich der<br />
aktuellen Preise zu beachten?<br />
Aus Ihrer Jahresendabrechnung wissen Sie<br />
bereits, dass sich der Gaspreis in der Regel<br />
aus dem verbrauchsunabhängigen<br />
Grundpreis (feste Summe pro Monat) und<br />
dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis<br />
(Cent pro abgenommene Kilowattstunde<br />
=kWh) zusammensetzt.<br />
Manche Anbieter splitten den Grundpreis<br />
noch in einen Leistungspreis und einen<br />
Verrechnungspreis auf. Der Leistungspreis<br />
ist das Entgelt für die Bereitstellung bzw.<br />
Inanspruchnahme von Gaslieferungen. Der<br />
Verrechnungspreis ist das Entgelt für die<br />
Kosten der Verrechnung, <strong>des</strong> Inkassos sowie<br />
der technisch notwendigen und gegebenenfalls<br />
vom Kunden zusätzlich veranlassten<br />
Mess- und Steuereinrichtungen.<br />
Wichtig: Damit die Preisvergleiche<br />
stimmen, müssen die Bruttoendpreise<br />
verglichen werden. Dies sind<br />
Grund- und Arbeitspreis inkl. Mehrwertsteuer<br />
und sämtliche sonstigen<br />
Preisbestandteile wie z. B. Gassteuer,<br />
Netznutzungsentgelt und sonstige<br />
Abgaben.<br />
5
Prüfen Sie mithilfe verschiedener Gastarifrechner<br />
im Internet und der Ihnen vorliegenden<br />
Unterlagen, dass auch tatsächlich<br />
die Bruttoendpreise angegeben wurden.<br />
Beispielhaft sind nachfolgend einige Internetadressen<br />
von Vergleichsportalen in<br />
alphabetischer Reihenfolge benannt:<br />
www.check24.de<br />
www.energieverbraucherportal.de<br />
www.tarifvergleich.de<br />
www.toptarif.de<br />
www.verivox.de<br />
www.wer-ist-billiger.de<br />
Die Tarifrechner übernehmen keine Haftung<br />
für die Richtigkeit ihrer Angaben<br />
und die Vollständigkeit der Tarife.<br />
Auf der Homepage wird ausgeführt,<br />
dass auf Aktualität,<br />
Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />
dargestellten Informationen mit<br />
größtmöglicher Sorgfalt geachtet<br />
werde.<br />
Leider fehlen transparente Informationen<br />
zu Provisionszahlungen von<br />
Anbietern, soweit der Vertragsabschluss<br />
über die Vergleichsportale<br />
erfolgt. Da es Zweifel an der Unabhängigkeit<br />
der Tarifrechner gibt,<br />
sollten Sie Ihre Angaben in verschiedene<br />
Rechner eingeben und die Ergebnisse<br />
vergleichen.<br />
Der Tarifrechner ersetzt nicht die eigene<br />
Prüfung. Ohne eigene Kontrolle geht es<br />
nicht!<br />
Insbesondere Angaben zu Energiegenossenschaften<br />
fehlen häufig. Informationen<br />
zu diesem Thema bietet die <strong>Verbraucherzentrale</strong>.<br />
6<br />
✘<br />
Bevorzugen sollten Sie Angebote, in denen die<br />
Endpreise klar und deutlich erkennbar sind.<br />
Leider genügen günstige Angebote den vorgenannten<br />
Anforderungen häufig nicht, sondern sind<br />
mit Vergünstigungen verknüpft, die sich als Werbemaßnahme<br />
gut verkaufen lassen. Die Transparenz<br />
geht dabei verloren.<br />
Wollen Sie Tarife mit Bonus und Co. wählen, beachten<br />
Sie bitte das Kleingedruckte (siehe unten unter<br />
„Billiganbieter und Sonderkonditionen“, Seite 11).<br />
Ist noch etwas unklar, fragen Sie bei Ihrem zukünftigen<br />
Gasanbieter nach und lassen Sie sich entsprechende<br />
Zusagen schriftlich bestätigen.<br />
Auf die Inhalte <strong>des</strong> neuen Vertragsangebotes/die<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten Sie<br />
besonders achten: „Der Teufel steckt im Detail!“<br />
(siehe Seite 9)<br />
Lesen Sie den Zählerstand am <strong>Wechsel</strong>tag ab (vor<br />
Zeugen). Der <strong>Wechsel</strong>tag ist der Tag, an dem Ihr<br />
alter Vertrag endet und der neue Vertrag beginnt.<br />
Teilen Sie den Zählerstand dem neuen und alten<br />
Gasanbieter beweisbar per Einwurf-Einschreiben<br />
mit. Schicken Sie auch eine Kopie an Ihren Netzbetreiber.<br />
Ablauf <strong>des</strong> <strong>Wechsel</strong>s in der Praxis<br />
(Wer macht was?)<br />
Was sollten Sie tun:<br />
• Als Erstes sollten Sie nochmals checken,<br />
ob Ihr alter Vertrag zum gewünschten<br />
Lieferbeginn überhaupt gekündigt werden<br />
kann (Laufzeit und Kündigungsfrist<br />
prüfen).<br />
Haben Sie einen Laufzeitvertrag, der erst<br />
zu einem Datum, z. B. in neun Monaten<br />
gekündigt werden kann, macht ein<br />
<strong>Wechsel</strong> jetzt keinen Sinn.<br />
• Haben Sie sich für einen neuen Gasanbieter<br />
entschieden, fordern Sie die entsprechenden<br />
Vertragsunterlagen an oder<br />
laden Sie sich diese im Internet<br />
herunter.
• Prüfen Sie die Unterlagen auf Übereinstimmung<br />
mit den vorherigen Informationen<br />
und Ihren Vorstellungen.<br />
• Der neue Anbieter benötigt eine gewisse<br />
Zeit, um die Versorgung sicherzustellen.<br />
Fragen Sie vorsichtshalber im Vorfeld<br />
nach, zu welchem Datum er sicher liefern<br />
kann. Lassen Sie sich den Lieferbeginn<br />
von dem neuen Anbieter schriftlich<br />
bestätigen.<br />
• Der konkrete Lieferbeginn sollte im Vertrag<br />
als verbindlicher Termin aufgeführt<br />
sein.<br />
• Prüfen Sie, ob das Vertragsangebot Ihnen<br />
schriftlich ein Rücktrittsrecht einräumt<br />
für den Fall, dass die Gaslieferung<br />
nicht zum vereinbarten Liefertermin aufgenommen<br />
wird.<br />
Wenn nicht, versuchen Sie ein solches<br />
auszuhandeln.<br />
• Schicken Sie den ausgefüllten Vertrag<br />
an den neuen Gasanbieter.<br />
Sie können dem neuen Anbieter eine<br />
Vollmacht erteilen, den alten Versorgungsvertrag<br />
zu kündigen.<br />
Praktisch: In diesem Fall erledigt der<br />
neue Gasanbieter alles Weitere für Sie.<br />
Diese Angaben sollten Sie dem künftigen<br />
Gasanbieter mitteilen: Name <strong>des</strong><br />
bisherigen Gaslieferanten, Ihre Kundennummer,<br />
Zählernummer und Ihren letzten<br />
Jahresverbrauch.<br />
Eine weitergehende Vollmacht sollten<br />
Sie nicht ausstellen!<br />
Läuft Ihre Kündigungsfrist bald ab<br />
oder wollen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht<br />
bei Preiserhöhungen<br />
wahrnehmen, kündigen Sie selbst.<br />
Der neue Anbieter benötigt für die Bearbeitung<br />
der Neuanträge einige Zeit<br />
und dürfte eine fristgerechte Kündigung<br />
nicht bewerkstelligen können!<br />
Was muss der alte Anbieter tun?<br />
• Der bisherige Anbieter schickt Ihnen<br />
eine Bestätigung der Kündigung und<br />
anschließend eine Schlussrechnung.<br />
Kommt die Bestätigung nicht, haken<br />
Sie nach!<br />
Die Schlussrechnung muss Ihnen<br />
spätestens sechs Wochen nach Ende<br />
<strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes oder<br />
spätestens sechs Wochen nach dem<br />
Ende der Lieferbeziehungen zugehen!<br />
Kommt die Abrechnung nicht innerhalb<br />
von sechs Wochen nach Ende<br />
<strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes/nach<br />
Beendigung der Lieferung, setzen<br />
Sie dem alten Anbieter eine Frist, bis<br />
wann die Abrechnung erfolgen muss.<br />
Was muss der neue Anbieter tun?<br />
• Ihr neuer Lieferant hat Ihnen unverzüglich,<br />
also so schnell es geht, per E-Mail,<br />
Fax oder Brief zu bestätigen, ob und zu<br />
wann er die Lieferung aufnehmen kann<br />
(§ 20 a Abs. 1 Satz 1 EnWG).<br />
• Ihren alten Vertrag kündigen, wenn Sie<br />
ihm eine Vollmacht erteilt haben.<br />
Verlangen Sie vom neuen Lieferanten eine<br />
schriftliche Bestätigung über die Kündigung<br />
<strong>des</strong> Vertrages mit dem alten Gasanbieter.<br />
• Der <strong>Wechsel</strong> muss gemäß der gesetzlichen<br />
Vorschriften durchgeführt werden.<br />
Der <strong>Wechsel</strong> darf gem. § 20a Abs. 2<br />
EnWG eine Frist von drei Wochen nicht<br />
überschreiten.<br />
Achtung: Diese Frist beginnt erst ab<br />
dem Zugangsdatum der Anmeldung<br />
Ihrer Belieferung durch den neuen<br />
Lieferanten beim Netzbetreiber!<br />
Erfolgt der <strong>Wechsel</strong> nicht in dieser<br />
Frist, können Sie von dem neuen Anbieter<br />
oder vom Netzbetreiber, der die<br />
Verzögerung zu vertreten hat, Ersatz<br />
Ihres Schadens verlangen, z. B. die<br />
Mehrkosten, falls Sie in die teure Ersatz-<br />
oder Grundversorgung fallen.<br />
Lieferant und Netzbetreiber müssen<br />
nachweisen, dass sie die Verzögerung<br />
nicht zu vertreten haben.<br />
Erhalten Sie die Bestätigung <strong>des</strong><br />
neuen Anbieters bis Ablauf der drei<br />
Wochen nicht, fordern Sie den neuen<br />
Anbieter schriftlich auf, Ihnen die Bestätigung<br />
unverzüglich zuzusenden.<br />
7
Wichtig: Die Regelungen in § 20a Abs. 2<br />
EnWG gelten aber erst, wenn sie von der<br />
Bun<strong>des</strong>netzagentur erlassen und von den<br />
Unternehmen technisch umgesetzt worden<br />
sind. Dies wird voraussichtlich erst in<br />
2012 der Fall sein. Der genaue Zeitpunkt<br />
steht noch nicht fest. Die <strong>Verbraucherzentrale</strong><br />
wird darüber informieren.<br />
Sie sollten sich aber schon jetzt an diesen<br />
Fristen orientieren!<br />
• Kommt die Abrechnung nicht spätestens<br />
sechs Wochen nach Ende <strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes<br />
oder spätestens sechs<br />
Wochen nach dem Ende der Lieferbeziehungen<br />
bei Ihnen an, setzten Sie dem<br />
alten Anbieter eine Frist, bis wann die<br />
Abrechnung erfolgen muss (per Einwurf-<br />
Einschreiben).<br />
Wenn der <strong>Wechsel</strong> schiefgeht...<br />
Geht beim Gasanbieterwechsel etwas<br />
schief, so tritt der örtliche Grundversorger<br />
im Rahmen der Ersatzversorgung automatisch<br />
ein und beliefert Sie mit Gas zu den<br />
Konditionen <strong>des</strong> Allgemeinen Tarifs bis<br />
maximal drei Monate.<br />
Sie haben dann genug Zeit sich gegebenenfalls<br />
um einen neuen Anbieter zu<br />
kümmern.<br />
Was passiert bei Insolvenz<br />
<strong>des</strong> neuen Anbieters?<br />
Sie stehen auch in solchen Fällen nicht<br />
ohne Gas da. Auch hier tritt der örtliche<br />
Grundversorger im Rahmen der<br />
Ersatzversorgung automatisch ein!<br />
Teilen Sie dem neuen Anbieter den<br />
Kündigungstermin mit.<br />
(Beachten Sie dazu die Infos unter<br />
„Ersatzversorgung“ oben auf Seite 4<br />
und unter „Insolvenzrisiko – auch beim<br />
Gasanbieter!“ unten auf Seite 13).<br />
8<br />
Worauf sollten Sie beim neuen<br />
Energieliefervertrag achten?<br />
Bei den meisten Angeboten für neue Gaslieferverträge<br />
dürfte es sich um „Sonderverträge“<br />
handeln.<br />
Was muss ein Sondervertrag<br />
enthalten?<br />
Sonderverträge müssen nach § 41 Abs. 1<br />
Satz 2 EnWG <strong>des</strong> neuen Energiewirtschaftsgesetzes<br />
insbesondere Bestimmungen<br />
enthalten über<br />
1. die Vertragsdauer, die Preisanpassung,<br />
Kündigungstermine und Kündigungsfristen<br />
sowie das Rücktrittsrecht<br />
<strong>des</strong> Kunden,<br />
2. zu erbringende Leistungen einschließlich<br />
angebotener Wartungsdienste,<br />
3. die Zahlungsweise,<br />
4. Haftungs- und Entschädigungsregelungen<br />
bei Nichteinhaltung vertraglich<br />
vereinbarter Leistungen,<br />
5. den unentgeltlichen und zügigen<br />
Lieferantenwechsel,<br />
6. die Art und Weise, wie aktuelle Informationen<br />
über die geltenden Tarife<br />
und Wartungsentgelte erhältlich<br />
sind,<br />
7. Informationen über die Rechte der<br />
Haushaltskunden im Hinblick auf<br />
Streitbeilegungsverfahren, die ihnen<br />
im Streitfall zur Verfügung stehen,<br />
einschließlich der für Verbraucherbeschwerden<br />
nach § 111b einzurichtenden<br />
Schlichtungsstelle (Schlichtungsstelle<br />
bereits eingerichtet) und<br />
deren Anschrift sowie die Kontaktdaten<br />
<strong>des</strong> Verbraucherservice der<br />
Bun<strong>des</strong>netzagentur für den Bereich<br />
Elektrizität und Gas.<br />
Der neue Anbieter muss Ihnen zudem<br />
mehrere Zahlungsweisen anbieten,<br />
§ 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.<br />
Ihr neuer Gaslieferant ist weiter verpflichtet,<br />
Ihnen eine monatliche, vierteljährliche<br />
oder halbjährliche Abrechnung<br />
anzubieten, § 40 Abs. 3 Satz 2 EnWG.
Das Gesetz führt aber nicht aus, ob der<br />
Anbieter Ihnen für bestimmte Zahlungsweisen<br />
oder für die Erstellung von Abrechnungen<br />
in kürzeren Abrechnungszeiträumen<br />
Kosten berechnen darf oder nicht.<br />
Von daher fragen Sie beim Anbieter nach<br />
und schauen Sie ins Kleingedruckte.<br />
Achten Sie auch noch auf weitere zusätzliche<br />
Regelungen in den AGB <strong>des</strong> Anbieters.<br />
Prüfen Sie die wesentlichen Vertragsinhalte<br />
in den Vertragsangeboten<br />
Wie lange ist die Grund/Erstlaufzeit <strong>des</strong><br />
neuen Vertrages?<br />
Die GasGVV, die für Gaslieferungen nach<br />
Allgemeinen Tarifen gilt, sieht keine<br />
festen/bestimmten Laufzeiten vor.<br />
Auch im Energiewirtschaftsgesetz sind bestimmte<br />
Laufzeiten nicht vorgeschrieben.<br />
In den Vertragsangeboten werden die Anbieter<br />
eine Laufzeit vorgeben oder verschiedene<br />
Laufzeiten anbieten.<br />
Sie sollten sich nicht länger als ein Jahr<br />
binden. Empfehlenswert ist eine Laufzeit<br />
von sechs bis maximal zwölf Monaten.<br />
Möchten Sie eine längere Laufzeit vereinbaren,<br />
müssen Sie darauf achten, dass Ihnen<br />
für den gesamten Zeitraum eine Preisgarantie<br />
gewährt wird. Die Entwicklung der<br />
Gaspreise ist aber nicht vorhersehbar.<br />
Eventuell sinkende Preise kommen Ihnen<br />
dann nicht zugute.<br />
Enthält der Vertrag eine Klausel über die<br />
Verlängerung der Erstlaufzeit?<br />
Beachten Sie: Wird die Kündigungsfrist<br />
verpasst, kann in solchen Fällen<br />
erst wieder zum Ablauf <strong>des</strong> Verlängerungszeitraumes<br />
unter Einhaltung der<br />
vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt<br />
werden.<br />
Vorsicht! Für das zweite Jahr ändern<br />
(erhöhen) sich in der Regel auch die<br />
Preise. Achten Sie auf Mitteilungen<br />
<strong>des</strong> Anbieters über neue Konditionen<br />
für das nächste Vertragsjahr, denn ab<br />
dann laufen Fristen. Sie haben nicht<br />
viel Zeit, den neuen Konditionen zu<br />
widersprechen, bzw. den Vertrag zu<br />
kündigen.<br />
Wie lange ist die Kündigungsfrist?<br />
Die Kündigungsfrist sollte maximal einen<br />
Monat betragen.<br />
Beachten Sie, dass die Kündigung meist<br />
nur mit einer Frist von einem Monat zum<br />
Monatsende ausgesprochen werden kann!<br />
Entsprechen wesentliche Inhalte eines<br />
Vertragsangebotes nicht Ihren Vorstellungen,<br />
sollten Sie von diesem <strong>Wechsel</strong> Abstand nehmen.<br />
Bei nur geringen Preisvorteilen in Verbindung mit<br />
für Sie ungünstigen Vertragsklauseln sollten Sie<br />
den <strong>Wechsel</strong> überdenken.<br />
Auch bei einer großen Ersparnis, sollten Sie sich<br />
den Vertrag gut anschauen.<br />
Ist die Ersparnis mit einer Vorauskasse<br />
z. B. für das ganze Jahr verbunden, tragen Sie<br />
das Risiko bei einer Insolvenz <strong>des</strong> Anbieters<br />
(siehe Seite 13 unter „Insolvenzrisiko – auch<br />
beim Gasanbieter!“).<br />
Enthält der Vertrag eine Preisgarantie und<br />
für welchen Zeitraum?<br />
Achten Sie darauf, dass Ihnen eine Preisgarantie<br />
eingeräumt wird.<br />
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie!<br />
Häufig dürfen Erhöhungen gesetzlicher<br />
Abgaben trotz der Garantie weitergeben<br />
werden, z. B. bei Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />
oder der EEG-Umlage. Manche Anbieter<br />
benennen eine solche Garantie z. B.<br />
als Preisfixierung. Die Anbieter haben hier<br />
viel Phantasie. Gesetzlich vorgeschriebene<br />
Begriffe gibt es nicht.<br />
Ein Blick ins Kleingedruckte hilft weiter!<br />
Achten Sie darauf, dass die Preisgarantie<br />
min<strong>des</strong>tens für die Grundlaufzeit gewährt<br />
wird. Häufig enthalten Vertragsangebote<br />
inkl. der AGB verschiedene nicht transparente<br />
Optionen.<br />
Haben Sie eine bestimmte Laufzeit vereinbart,<br />
dann können Sie in der Regel nicht<br />
flexibel wechseln, sondern sind an diese<br />
Laufzeit gebunden. Prüfen Sie in diesen<br />
Angeboten die Kündigungsmöglichkeiten.<br />
9<br />
✘
Befindet sich z. B. auf der Homepage <strong>des</strong><br />
Anbieters hinter dem Wort „Garantie“ ein kleines *,<br />
dann können Sie von einer eingeschränkten<br />
Garantie ausgehen. Die Erläuterung findet sich<br />
fast immer ganz klein am Ende der Homepage,<br />
teils noch nach dem Impressum!<br />
Welche Zahlungsmodalitäten sind<br />
vorgesehen?<br />
Welche Zahlungsweisen werden angeboten<br />
und entspricht eine von diesen Ihrem<br />
Zahlungswunsch?<br />
Eine Einzugsermächtigung gibt Ihnen den<br />
meisten Spielraum, da Sie abgebuchtes<br />
Geld problemlos bis sechs Wochen ab<br />
Buchungstag noch zurückholen können.<br />
Wie wird die Höhe der Abschlagszahlungen<br />
festgelegt?<br />
Durch den <strong>Wechsel</strong> zu einem neuen Gasanbieter,<br />
ist die Höhe der von Ihnen (meist<br />
monatlich) zu zahlenden Abschläge neu<br />
festzulegen. Die Grundlage sollte der Vorjahresverbrauch<br />
sein. Ist eine Einstufung<br />
auf Grundlage <strong>des</strong> Vorjahresverbrauchs z.<br />
B. wegen eines Umzugs nicht möglich, so<br />
kann der zukünftige Verbrauch nur angesichts<br />
<strong>des</strong> durchschnittlichen Verbrauchs<br />
vergleichbarer Kunden geschätzt werden.<br />
Vorsicht: Manche Gasanbieter behalten<br />
sich grundsätzlich eine Schätzung vor.<br />
Dieses kann für Sie nachteilig sein. So<br />
könnten sich auch beim <strong>Wechsel</strong> zu einem<br />
preisgünstigeren Anbieter höhere Abschläge<br />
ergeben. Dies betrifft insbesondere<br />
sehr sparsame Verbraucher, die nun am<br />
durchschnittlichen Kunden gemessen werden.<br />
Eine Schätzung sollten Sie nicht akzeptieren.<br />
Die Vorgaben der GasGVV innerhalb<br />
der Grundversorgung zur Berücksichtigung<br />
eines geringeren Verbrauchs<br />
dürften analog auch für Sonderverträge<br />
Anwendung finden. Können Sie (aufgrund<br />
einer vorangegangenen Verbrauchsrechnung)<br />
glaubhaft darlegen, dass Ihr Verbrauch<br />
entsprechend geringer ist, ist dieses<br />
auch angemessen zu berücksichtigen.<br />
10<br />
✘ Beachten Sie: Manche Anbieter verlangen<br />
11 Abschläge und die zwölfte<br />
Abbuchung umfasst die Restforderung<br />
aus der Jahresabrechnung.<br />
Andere Gasanbieter haben 12 Abschläge,<br />
sodass die Schlussforderung<br />
aus der Jahresabrechnung niedriger<br />
als in der anderen Variante ausfällt.<br />
Wie funktioniert das Ablesen <strong>des</strong> Zählers?<br />
Übernimmt der Gasanbieter das Ablesen<br />
oder müssen Sie sich selbst darum kümmern?<br />
Versäumen Sie das Ablesen im letzteren<br />
Falle, wird der Verbrauch geschätzt.<br />
Was regelt der Vertrag für den Fall<br />
technischer Störungen?<br />
Wer ist für die Behebung zuständig? Müssen<br />
Sie in bestimmten Fällen die Kosten<br />
tragen? Ist im Vertrag geregelt, wer die<br />
Kos ten bei kurzfristigen Lieferausfällen<br />
trägt, wenn der alte Anbieter im Rahmen<br />
der Ersatzversorgung vorübergehend einspringen<br />
muss? Klären Sie dies, sonst<br />
bleiben Sie womöglich auf den Kosten<br />
sitzen.<br />
Haftungsklauseln, welche die Haftung <strong>des</strong><br />
<strong>Gasanbieters</strong> einschränken, sind für Sie<br />
ungünstig!<br />
Enthält der Vertrag eine Preisanpassungs/Preisänderungsklausel?<br />
Solche Klauseln müssen bestimmte rechtliche<br />
Voraussetzungen erfüllen. Eine wirksame<br />
Preisanpassungsklausel muss sachliche<br />
Gründe benennen. Sie darf nicht nur<br />
ein Recht zur Preisanpassung enthalten,<br />
sondern muss auch eine Pflicht zur Anpassung<br />
vorsehen (Weitergabe auch von<br />
Preissenkungen).<br />
Beachten Sie: Preisanpassungs-/<br />
Preisänderungsklauseln sind unwirksam,<br />
wenn sie die Gaskunden unangemessen<br />
benachteiligen. Sie werden<br />
auch nicht dadurch wirksam, dass der<br />
Vertrag unterzeichnet wurde. Preisanpassungsklauseln<br />
wie insgesamt Allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen müssen<br />
bei Vertragsschluss in den Vertrag<br />
einbezogen worden sein. Ansonsten<br />
sind sie nicht Bestandteil Ihres Vertrages<br />
geworden.
✘<br />
Ihr Vertrag sollte die direkte/unverzügliche<br />
Weitergabe von Preissenkungen in voller Höhe<br />
vorsehen und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht<br />
bei Preiserhöhungen einräumen.<br />
Die Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel<br />
muss juristisch geprüft werden. Wo dies bei der<br />
<strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Niedersachsen</strong> möglich ist,<br />
können Sie unter Tel. (05 11) 9 11 96-0 erfragen.<br />
Achten Sie insgesamt auf die Transparenz<br />
der Angebote<br />
Transparenz ist das Nonplusultra.<br />
Alle wichtigen Vertragspunkte sollten im<br />
Kleingedruckten deutlich sichtbar dargestellt<br />
und wesentliche Regelungen verständlich<br />
und nicht verklausuliert erläutert<br />
sein.<br />
Bonus, Aufpreise, Rabatte, Gaspakete und<br />
Ähnliches erschweren den Durchblick. Der<br />
Endpreis sollte immer deutlich ausgewiesen<br />
sein.<br />
Auch Service ist wichtig!<br />
Das heißt: Gute Erreichbarkeit,<br />
zügige Beseitigung von technischen<br />
Störungen und eine schnelle<br />
und kundenfreundliche Bearbeitung<br />
von Reklamationen.<br />
Service-Center und Ansprechpartner vor<br />
Ort sind wichtige Kriterien für die Auswahl<br />
eines neuen <strong>Gasanbieters</strong>, denn<br />
ansonsten sind Fragen nur noch schriftlich<br />
und telefonisch (evtl. nur kostenpflichtig<br />
über Call-Center) möglich.<br />
Billiganbieter und<br />
Sonder konditionen<br />
Billiggas zum Dumpingpreis ist nicht immer<br />
ein Schnäppchen!<br />
So erfreulich versprochene Preisnachlässe<br />
und billigste Preise sich für den einzelnen<br />
Gaskunden anhören: eine Garantie gibt es<br />
nicht. Oft bleibt es nicht beim günstigen<br />
Preis, sondern Preiserhöhungen folgen.<br />
Bei Billiganbietern ist zudem die Insolvenzgefahr<br />
größer. Da solche Preise meist<br />
nicht kostendeckend kalkuliert sind, muss<br />
mit Preiserhöhungen über kurz oder lang<br />
gerechnet werden. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,<br />
Zuverlässigkeit und seriöses<br />
Arbeiten sind maßgeblich für das<br />
Überleben eines (neuen) Anbieters auf<br />
dem Markt.<br />
Keine Vorauskasse oder Gaspakete!<br />
Angebote mit Vorauskasse sollten Sie<br />
meiden!<br />
Beachten Sie: Muss der Gasanbieter<br />
Insolvenz anmelden, sind die Vorauszahlungen<br />
in der Regel verloren (siehe Seite<br />
13 unter „Insolvenzrisiko auch beim Gasanbieter“).<br />
Für Vorauskasseangebote von Stadtwerken<br />
dürfte dies wahrscheinlich nicht gelten,<br />
soweit Kommunen/Landkreise an<br />
dem Anbieter beteiligt sind.<br />
Angebote, die den künftigen Jahresgasverbrauch<br />
teilweise oder gesamt im<br />
Voraus berechnen, sind für Verbraucher<br />
mit Risiken behaftet.<br />
So genannte „Gaspakete“ beinhalten<br />
eine Abnahmeverpflichtung für eine bestimmte<br />
Anzahl Kilowattstunden. Wird weniger<br />
verbraucht, gibt es kein Geld zurück.<br />
Liegt der Verbrauch höher, muss teilweise<br />
saftig nachgezahlt werden. Der tatsächliche<br />
Verbrauch dürfte sich nur schwer einschätzen<br />
lassen. Es ist <strong>des</strong>halb fraglich,<br />
ob sich diese vermeintlich „günstigen“<br />
Tarife tatsächlich rechnen.<br />
Teils werden Vorauskasse und Gaspakete<br />
noch kombiniert!<br />
11
Gewährung von Rabatt, Bonus bzw.<br />
<strong>Wechsel</strong>bonus<br />
Ein solcher Rabatt/Bonus wird nur einmalig<br />
gewährt. Der Preisvorteil wirkt sich daher<br />
nur im ersten Vertragsjahr aus. Solche<br />
Tarife rechnen sich für flexible/wechselfreudige<br />
Kunden. Es muss aber dann immer<br />
rechtzeitig gekündigt werden, um zu<br />
einem neuen Anbieter mit Bonus zu wechseln.<br />
Der Bonus/Rabatt wird in der Regel erst<br />
mit der ersten Jahresabrechnung verrechnet.<br />
Im Falle einer Insolvenz vor Ablauf<br />
<strong>des</strong> ersten Jahres wäre ein solcher Bonus<br />
verloren.<br />
Aber Vorsicht: Im Kleingedruckten<br />
steckt manchmal eine andere Wahrheit,<br />
als es die Werbung verlauten<br />
lässt. Denn liest man die Bonus-Klausel<br />
in den AGB und versteht sie auch<br />
noch, ergibt sich ganz oft als Resultat,<br />
dass der Bonus verfällt, wenn innerhalb<br />
<strong>des</strong> ersten Jahres gekündigt wird.<br />
Da Jahresverträge einige Wochen vor<br />
Ablauf <strong>des</strong> ersten Vertragsjahres gekündigt<br />
werden müssen, damit die<br />
Kündigung zum Ende <strong>des</strong> Jahres wirksam<br />
wird, erfolgt die Kündigung somit<br />
im ersten Jahr. Will man den Bonus<br />
erhalten, muss man ein zweites<br />
Jahr bei dem Anbieter bleiben und<br />
kann erst zum Ende <strong>des</strong> zweiten Vertragsjahres<br />
kündigen. Der Kunde fühlt<br />
sich zurecht übers Ohr gehauen!<br />
Preise garantiert günstiger als die Allgemeinen<br />
Tarife <strong>des</strong> örtlichen Versorgers<br />
Teilweise enthalten Angebote garantierte<br />
Preise, die „X“ Cent unter dem „Allgemeinen<br />
Tarif“ <strong>des</strong> örtlichen Versorgers liegen<br />
sollen.<br />
Bei vielen (örtlichen) Gasversorgern sind<br />
die Kunden entsprechend ihres Verbrauchs<br />
in Sondertarife eingestuft und beziehen<br />
daher kein Gas nach den „Allgemeinen<br />
Preisen“. Vergleichen und beachten Sie bei<br />
solchen Angeboten daher, ob der angebotene<br />
Preis tatsächlich günstiger ist als der<br />
von Ihnen zurzeit gezahlte.<br />
12<br />
Preisgarantien<br />
Prüfen Sie genau, für welchen Zeitraum<br />
Preisgarantien gewährt werden und ob<br />
an anderer Stelle <strong>des</strong> Vertrages negative<br />
Regelungen enthalten sind, z. B. Einrichtungskosten<br />
als einmalige Gebühr zu Beginn<br />
der Vertragslaufzeit. Achten Sie darauf,<br />
dass der vereinbarte Preis und die<br />
Preisgarantie für den angebotenen Zeitraum<br />
im Vertragstext stehen!<br />
Die große Anzahl verschiedenster Rabattund<br />
Bonussysteme sowie der Wirrwarr von<br />
Angeboten sorgen nicht für Transparenz<br />
auf dem Gasmarkt, sondern „verschleiern“<br />
die tatsächlichen Preise und erschweren<br />
die Vergleichbarkeit von Angeboten.<br />
Monatlicher Aufpreis für Preisgarantie<br />
Teils wird ein monatlicher Aufpreis für die<br />
Gewährung einer Preisgarantie berechnet.<br />
Auch dies stellt keinen transparenten<br />
Preis dar. Der Kunde muss erst rechnen,<br />
um einen Preisvergleich vornehmen zu<br />
können.<br />
Bei „Billigangeboten“ heißt es genau<br />
lesen, rechnen und die Risiken abwägen!<br />
Kann der neue Vertrag widerrufen<br />
werden?<br />
Erfolgt der Vertragsschluss per Post,<br />
Telefon oder per E-Mail über das Internet,<br />
gelten die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte.<br />
Ihnen steht ein gesetzliches Widerrufsrecht<br />
zu. Sie können innerhalb von 14 Tagen,<br />
nachdem Sie die Widerrufsbelehrung<br />
in Textform erhalten haben, den Vertrag<br />
widerrufen (am besten per Einwurf-Einschreiben).<br />
Nach unserer Ansicht beginnt<br />
die gesetzliche Widerrufrist erst mit Lieferung<br />
der ersten Kilowattstunde zu laufen.<br />
Dies ist aber umstritten.<br />
✘
Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag ein<br />
Widerrufsrecht enthält und laut Widerrufsbelehrung<br />
die Frist erst mit der Gaslieferung beginnt!<br />
Ein Widerruf ist aber bereits vor Lieferbeginn möglich.<br />
Gibt es Probleme? Formulierungshilfen und<br />
Beratung gibt es bei der <strong>Verbraucherzentrale</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong>!<br />
Insolvenzrisiko – auch beim Gasanbieter!<br />
Auch Gasanbieter können zahlungsunfähig<br />
werden und gezwungen sein, einen<br />
Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht<br />
zu stellen. Insbesondere reine Billiganbieter<br />
verfügen häufiger über kein hohes Kapital.<br />
Beim Unterbieten von Preisen übernimmt<br />
sich mancher schnell. Wie in allen<br />
Branchen können zudem auch beim Verkauf<br />
von Gas „Schwarze Schafe“ mitmischen.<br />
Droht eine Insolvenz Ihres Anbieters?<br />
✘<br />
• Dies ist äußerst schwierig zu erkennen,<br />
aber einige Indizien sollten Sie zumin<strong>des</strong>t<br />
misstrauisch machen, z. B.:<br />
Der Anbieter will plötzlich von Einzugsermächtigung<br />
auf Dauerauftrag wechseln!<br />
In der Regel bevorzugen Unternehmen<br />
eine Einzugsermächtigung ihrer Kunden.<br />
Es hat damit den Abruf der fälligen Zahlungen<br />
in seiner Hand.<br />
Auch für den Kunden ist dieses Verfahren<br />
gut, da er sein Geld problemlos bis<br />
zu sechs Wochen ab Abbuchung über<br />
seine Bank zurückholen kann.<br />
Wünscht der Anbieter urplötzlich einen<br />
Dauerauftrag und stoppt den Zahlungseinzug,<br />
obwohl nur der Kunde seine Einzugsermächtigung<br />
widerrufen kann, ist<br />
ein Nachprüfen angesagt. Bestehen Sie<br />
auf Ihre Einzugsermächtigung!<br />
• Die Jahresabrechnung<br />
kommt über einen längeren<br />
Zeitraum nicht<br />
(mehr als sechs Wochen<br />
nach Ende <strong>des</strong> Abrechnungszeitraumes).<br />
Es<br />
kann sein, dass der Anbieter<br />
Guthaben der<br />
Kunden benötigt!<br />
• Der Gasanbieter ist nicht<br />
(mehr) telefonisch erreichbar!<br />
Erhalten Sie durch Ihren Netzbetreiber<br />
Kenntnis davon, dass Ihr Gasanbieter kein Gas<br />
mehr liefert, stoppen Sie Ihre Zahlungen<br />
an den Anbieter.<br />
Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Konto.<br />
Einzugsermächtigungen widerrufen Sie gegenüber<br />
Ihrem Gasanbieter. Bucht er trotzdem ab,<br />
holen Sie das Geld über Ihr Bankinstitut zurück.<br />
Daueraufträge stoppen Sie bei Ihrer Bank.<br />
Keine Angst, Sie erhalten trotzdem<br />
weiterhin Gas. Der Grundversorger<br />
übernimmt im Rahmen der sog. Ersatzversorgung<br />
bis zu drei Monate<br />
die Gasversorgung (zur Ersatzversorgung<br />
siehe Seite 3).<br />
13<br />
✘
Was ist beim Umzug<br />
zu beachten?<br />
Sie sind Mieter!<br />
Sie wollen den Anbieter wechseln?<br />
Beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres<br />
alten Vertrages!<br />
Für Haushaltskunden in der Grundversorgung<br />
gilt beim Umzug eine Kündigungsfrist<br />
von zwei Wochen, § 20 Abs. 1<br />
Satz 1 GasGVV.<br />
Ansonsten müssen bei Sonderverträgen<br />
die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen<br />
beachtet werden.<br />
Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Regelung<br />
für den Umzug enthält, z. B. ein Sonderkündigungsrecht.<br />
Es kann sein, dass<br />
der Vertrag weiterläuft, wenn Ihr Anbieter<br />
am neuen Ort Gas anbieten kann.<br />
14<br />
In der Regel übernimmt der neue Energielieferant<br />
für Sie die Kündigung <strong>des</strong> Vertrages<br />
bei Ihrem bisherigen Anbieter,<br />
wenn Sie ihm eine Vollmacht ausstellen.<br />
Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach, ob<br />
der ausgesuchte Anbieter Sie in der neuen<br />
Wohnung beliefern kann, damit sich der<br />
<strong>Wechsel</strong> nicht verzögert.<br />
Überprüfen Sie auch selbst Ihre<br />
Kündigungsfristen. Ist die Zeit für die<br />
Kündigung sehr knapp, kündigen Sie<br />
selbst und teilen Sie dem neuen Anbieter<br />
mit, zu welchem Datum Sie gekündigt<br />
haben.<br />
Wenn Sie passend zum Umzugsdatum den<br />
Gasanbieter wechseln wollen, sollten Sie<br />
rechtzeitig (min<strong>des</strong>tens sechs bis acht Wochen<br />
vor dem Einzug) mit dem neuen Anbieter<br />
einen Vertrag schließen. Der Lieferbeginn<br />
muss dem Ablauf <strong>des</strong> alten Vertrages<br />
entsprechen.<br />
Besteht am Einzugstag kein Vertrag, fallen<br />
Sie mit dem ersten Einschalten <strong>des</strong> Lichtschalters<br />
in die Ersatzversorgung <strong>des</strong> örtlichen<br />
Grundversorgers. Wird mit diesem<br />
kein Vertrag geschlossen, so endet die<br />
Ersatzversorgung drei Monate später<br />
(zur Ersatzversorgung lesen Sie oben auf<br />
Seite 3).
Sie wollen bei Ihrem Gasanbieter<br />
bleiben?<br />
Ziehen Sie innerhalb Ihres Wohnortes um,<br />
sollten Sie Ihrem Anbieter rechtzeitig vor<br />
dem Umzug das Umzugsdatum und die<br />
neue Anschrift mitteilen. Die Gaslieferung<br />
wird dann fortgesetzt.<br />
Ziehen Sie in eine andere Region, sollten<br />
Sie für Ihren bestehenden Vertrag frühzeitig<br />
abklären, ob ihr jetziger Gasanbieter<br />
auch dort Gas liefern kann.<br />
Liefert der bisherige Gasversorger am neuen<br />
Wohnort nicht, müssen Sie den bestehenden<br />
Vertrag fristgerecht kündigen, soweit<br />
keine Regelung für einen Umzug besteht<br />
(siehe oben auf Seite 4 unter<br />
Kündigungsfristen).<br />
✘<br />
Lesen Sie den Zählerstand am Umzugstag<br />
in der alten und neuen Wohnung ab und informieren<br />
Sie den bisherigen und den neuen Anbieter<br />
schriftlich über den jeweiligen Zählerstand. Eine<br />
Kopie <strong>des</strong> Schreibens schicken Sie an Ihren jetzigen<br />
Netzbetreiber.<br />
Vereinbaren Sie vorsorglich in Ihrem Gasliefervertrag<br />
(Sondervertrag), dass Ihnen bei Umzug ein<br />
Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.<br />
Sie sind Eigentümer?<br />
Als Hauseigentümer müssen Sie zusätzlich<br />
zum bestehenden Gasliefervertrag auch<br />
den bestehenden Netzanschlussvertrag<br />
beim derzeitigen Netzbetreiber kündigen.<br />
Für den neuen Wohnort (Sie sind auch Eigentümer)<br />
müssen Sie neben dem Gasliefervertrag<br />
auch einen neuen Netzanschlussvertrag<br />
mit dem dortigen Netzbetreiber<br />
schließen. Eventuell ist der gleiche<br />
Netzbetreiber zuständig.<br />
Schlichtungsstelle<br />
Energie<br />
Die neue Schlichtungsstelle Energie hat<br />
am 1. November 2011 ihre Arbeit aufgenommen.<br />
Sie soll bei Konflikten zwischen<br />
dem Verbraucher und seinem Energieversorger<br />
vermitteln und den Verbrauchern<br />
schnell und kostenlos helfen.<br />
Träger ist ein unabhängiger Verein, der getragen<br />
wird vom Bun<strong>des</strong>verband der Energie-<br />
und Wasserwirtschaft (BDEW) und<br />
dem <strong>Verbraucherzentrale</strong> Bun<strong>des</strong>verband<br />
(vzbv) sowie dem Verband kommunaler<br />
Unternehmen (VKU) und dem Bun<strong>des</strong>verband<br />
Neuer Energieanbieter (bne).<br />
Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern<br />
künftig die Möglichkeit, kurzfristig<br />
und kostenlos ein außergerichtliches<br />
Schlichtungsverfahren in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Das Schlichtungsverfahren soll in der Regel<br />
nicht länger als drei Monate dauern.<br />
Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird<br />
durch einen unabhängigen Ombudsmann<br />
gewährleistet (siehe § 111b EnWG).<br />
Achtung: Der Antrag auf Einleitung<br />
<strong>des</strong> Schlichtungsverfahrens ist erst<br />
zulässig, wenn das Unternehmen im<br />
Verfahren nach § 111a EnWG Ihrer<br />
Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen<br />
hat, d. h. Sie müssen zunächst<br />
selber reklamieren. Wenden Sie sich<br />
an die <strong>Verbraucherzentrale</strong>.<br />
Gasanbieter sind gem. § 111a EnWG verpflichtet,<br />
Beanstandungen von Verbrauchern<br />
innerhalb einer Frist von vier Wochen<br />
ab Zugang beim Unternehmen zu<br />
beantworten (insbesondere zum Vertragsabschluss<br />
oder zur Qualität von Leistungen<br />
<strong>des</strong> Unternehmens, die den Anschluss<br />
an das Versorgungsnetz sowie die Belieferung<br />
und Messung der Energie betreffen).<br />
15
Zu guter Letzt<br />
Im Vorfeld sollte man sich zunächst immer<br />
über die Konditionen und Bedingungen<br />
neuer Verträge oder Tarife informieren und<br />
nicht ungeprüft und übereilt wechseln!<br />
Auf ein paar Tage kommt es nicht an!<br />
✘<br />
Für die energieeffiziente Sanierung oder Modernisierung<br />
von Gebäuden gibt es z. B. Förderprogramme<br />
der „Kreditanstalt für Wiederaufbau“<br />
(KfW).<br />
Infos finden Sie unter energiewende.kfw.de<br />
Über Heizungsaustausch, die richtige Wahl und<br />
Förderprogramme berät Sie die Energieberatung<br />
der <strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Niedersachsen</strong>! Einen Termin<br />
können Sie vereinbaren unter unserem zentralen<br />
Termintelefon (0511) 9 11 96-0.<br />
16<br />
Adressen und Telefonnummern<br />
Verbrauchertelefon Energierecht der<br />
<strong>Verbraucherzentrale</strong> Niedersachen e.V.<br />
Tel. 0900 1 7979-08<br />
Mo von 16 bis 17 Uhr<br />
Di von 12 bis 13 Uhr<br />
(für 1,50 € pro Min. aus dem deutschen<br />
Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend)<br />
Schlichtungsstelle Energie e.V.<br />
Friedrichstraße 133<br />
10117 Berlin<br />
Tel. 030 27 57 240 - 0<br />
www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
info@schlichtungsstelle-energie.de<br />
Bun<strong>des</strong>netzagentur – Verbraucherservice<br />
Postfach 8001, 53105 Bonn<br />
Tel. 030 22 480-500<br />
Mo bis Fr von 9 bis 15 Uhr<br />
verbraucherservice-energie@bnetza.de
Checkliste für Ihren Anbieterwechsel<br />
Bedarf<br />
einschätzen<br />
Gasanbieter wechseln<br />
kann jeder<br />
Aktuellen Vertrag zur Gas lieferung<br />
checken und Kün digungsfristen<br />
abklären<br />
Sonderkündigungsrecht<br />
Angebote einholen und<br />
vergleichen<br />
Vertragsbedingungen <strong>des</strong><br />
neuen Vertrages prüfen<br />
Billiganbieter und<br />
Sonderkonditionen<br />
Nicht übereilt<br />
wechseln<br />
<strong>Wechsel</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Gasanbieters</strong><br />
Kündigung <strong>des</strong> alten<br />
Vertrages<br />
Keine unverzügliche Bestätigung<br />
<strong>des</strong> neuen Anbieters<br />
Lieferbeginn<br />
Widerruf, Kündigung oder<br />
Rücktritt<br />
Rechtliche Prüfung –<br />
Erst dann handeln!<br />
Geld zurückholen!<br />
Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre ermittelt?<br />
Ersparnis ausgerechnet?<br />
Geklärt, ob Sie als Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter<br />
haben? Wenn ja, Sie können wechseln.<br />
Jetzigen Vertragsstatus geprüft? (Grundversorgung oder<br />
Sonder vertrag?)<br />
Kündigungsfrist <strong>des</strong> aktuellen Vertrages geklärt?<br />
Die Regelung und die Fristen in Ihrem Vertrag gecheckt und beachtet?<br />
Die Infos in Änderungsmitteilungen <strong>des</strong> Anbieters beachtet?<br />
Mehrere Angebote eingeholt?<br />
Vertragsunterlagen, Preisübersichten und AGB liegen vor?<br />
Preise, Vertragsinhalt und die Vertragsbedingungen (AGB)<br />
ver glichen?<br />
Endpreise (alle Kostenbestandteile) verglichen? Der <strong>Wechsel</strong> kann<br />
Sie ansonsten teuer zu stehen kommen.<br />
Auch bei Vertragsschluss übers Internet die vorgenannten Punkte<br />
beachtet?<br />
Vertragsbedingungen <strong>des</strong> neuen Vertrages geprüft?<br />
U. a. Erstlaufzeit, automatische Vertragsverlängerung,<br />
Kündigungsfrist, Preisgarantie und Sonderkündigungsrechte.<br />
Vertragsangebote genau gelesen?<br />
Ausgerechnet, ob sich der <strong>Wechsel</strong> lohnt?<br />
Risiken abgewogen? Vorsicht bei Vorauskasse!<br />
Alle Angebote überprüft?<br />
Offene Fragen mit Anbieter geklärt?<br />
Mündliche Zusagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt?<br />
Beim neuen Anbieter nachgefragt, zu welchem Datum der<br />
<strong>Wechsel</strong> möglich ist?<br />
Lieferbeginn schriftlich bestätigt?<br />
Den ausgefüllten Vertrag zurückgeschickt?<br />
Dem neuen Anbieter eine Vollmacht zur Kündigung <strong>des</strong><br />
alten Vertrages erteilt?<br />
Selbst rechtzeitig gekündigt, wenn nur noch eine kurze Frist<br />
oder ein Sonderkündigungsrecht gilt?<br />
Was tun, wenn es Probleme beim <strong>Wechsel</strong> gibt!<br />
Beim Anbieter die Bestätigung unter Fristsetzung angemahnt?<br />
(Einwurf-Einschreiben)?<br />
Lieferbeginn durch Anbieter schriftlich bestätigt?<br />
Wenn nein, nachgehakt?<br />
Keine bzw. keine fristgerechte Lieferung erfolgt?<br />
Überprüfen lassen, ob ein Widerruf, Vertragsrücktritt oder<br />
Kündigung <strong>des</strong> Vertrages möglich ist?<br />
Bei der <strong>Verbraucherzentrale</strong> einen Termin zur Rechtberatung vereinbart?<br />
Eine unverzügliche Überprüfung Ihres Falles ist wichtig,<br />
damit unberechtigte Zahlungen noch zurückgebucht werden können.<br />
Erst prüfen und dann handeln!<br />
Die Bank beauftragt, eingezogene Beträge zurückzuholen?<br />
Achtung: bis sechs Wochen ab Abbuchungstag problemlos möglich!<br />
17
Wir beraten Sie gern persönlich, telefonisch und per EMail.<br />
Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen unter (05 11) 9 11 960<br />
oder www.verbraucherzentraleniedersachsen.de<br />
26603 Aurich<br />
Hafenstraße 7<br />
21614 Buxtehude<br />
Ziegelkamp 8<br />
29221 Celle<br />
Schuhstraße 40<br />
27472 Cuxhaven<br />
Bahnhofstraße 11<br />
27749 Delmenhorst<br />
Lange Straße 1<br />
26721 Emden<br />
An der Berufsschule 3/VHS<br />
37073 Göttingen<br />
Papendiek 24-26<br />
30159 Hannover<br />
Herrenstraße 14<br />
21335 Lüneburg<br />
Wallstraße 4<br />
Verbrauchertelefon:<br />
(1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz,<br />
Mobilfunkpreise abweichend)<br />
0900 1 797901 Internetbetrug<br />
Mo 10-16 Uhr<br />
0900 1 797902 Verbraucherrecht<br />
Mo-Do 10-16 Uhr<br />
0900 1 797903 Versicherungen<br />
Di-Mi 10-16 Uhr<br />
0900 1 797904 Banken und Baufinanzierung<br />
Di-Mi 10-16 Uhr<br />
0900 1 797905 Lebensmittel<br />
Mo 10-16 Uhr<br />
0900 1 797906 Telefon und Internet<br />
Mo, Di, Do 10-16 Uhr<br />
0900 1 797907 Krankenversicherungen<br />
Mo 10-12 Uhr<br />
0900 1 797908 Energierecht<br />
Mo 16-17 Uhr<br />
Di 12-13 Uhr<br />
18<br />
49716 Meppen<br />
Kirchstraße 29<br />
26122 Oldenburg<br />
Julius-Mosen-Platz 5<br />
49074 Osnabrück<br />
Große Straße 67<br />
37520 Osterode am Harz<br />
Rollberg 3<br />
31224 Peine<br />
Woltorfer Straße 64<br />
21682 Stade<br />
Bahnhofstraße 2<br />
27283 Verden<br />
Holzmarkt 7 (Stadtbibliothek)<br />
26382 Wilhelmshaven<br />
Grenzstraße 95<br />
38440 Wolfsburg<br />
Schillerstraße 42-44<br />
<strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Niedersachsen</strong> e.V.<br />
Herrenstr. 14<br />
30159 Hannover<br />
Tel.: (05 11) 9 11 96-0<br />
Fax: (05 11) 9 11 96-10<br />
info@vzniedersachsen.de<br />
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de<br />
Herausgeber: <strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Niedersachsen</strong> e.V., Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stand 12/2011. Gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.