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Das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG

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KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP<br />

A L A W F I R M S E R V I N G G L O B A L C L I E N T S<br />

Bestätigung durch OLG<br />

• In besonderem Termin möglichst innerhalb von 1 Monat nach Annahme<br />

• Versagungsgründe (§20 Abs.2)<br />

• Vorschriften über Inhalt, Annahme und verfahrensmäßige Behandlung des Planes wurden in<br />

einem wesentlichen Punkt nicht beachtet<br />

• unlautere Herbeiführung der Annahme, insbesondere Begünstigung eines Beteiligten<br />

• Zustimmungsmehrheiten wurden nicht erreicht und Voraussetzungen für Ersetzung nicht gegeben<br />

• Auf Antrag eines Gläubigers (§20 Abs.3, 4) unter den Voraussetzungen<br />

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• schriftlicher Widerspruch bis spätestens Abstimmungstermin<br />

• voraussichtlich Schlechterstellung als ohne Reorganisationsplan<br />

• Glaubhaftmachung dessen<br />

• Reorganisationsberater leistet keine Sicherheit ; (sonst nur Klage auf angemessene<br />

Beteiligung)<br />

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