08.06.2013 Aufrufe

Baubeschreibung Economy - Augusta Ziegelbau

Baubeschreibung Economy - Augusta Ziegelbau

Baubeschreibung Economy - Augusta Ziegelbau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. VORBEREITUNG DES BAUVORHABENS<br />

Entsprechend den Festlegungen des Auftrags<br />

werden Eingabepläne im Maßstab 1:100, sowie<br />

Entwässerungspläne erstellt. Der Bauantrag,<br />

einschließlich sämtlicher Anlagen, wird komplett<br />

ausgefertigt, dem Bauherrn unterschriftsreif<br />

vorgelegt und der Baubehörde zugeleitet. Im<br />

Interesse einer schnellstmöglichen Genehmigung<br />

wird die Bearbeitung überwacht, so dass sich der<br />

Bauherr jederzeit über den Stand des Genehmigungsverfahrens<br />

unterrichten kann.<br />

Zusätzlich zur Eingabeplanung werden Ausführungspläne<br />

im Maßstab 1:50 gefertigt. Zur bestmöglichen<br />

Abstimmung des Bauvorhabens werden<br />

diese Pläne dem Bauherrn zunächst als<br />

Vorabzug vorgelegt und gemeinsam besprochen.<br />

Wenn alle Detailfestlegungen getroffen sind<br />

erfolgen die Reinzeichnungen.<br />

Für komplizierte Details werden, soweit erforderlich,<br />

für die ausführenden Handwerker weitere<br />

Arbeitspläne bis zum Maßstab 1:20, bzw. 1:10<br />

gefertigt.<br />

Im Festpreis enthalten ist die Anfertigung von<br />

Planpausen, in der für die Eingabe bzw. Bauausführung<br />

erforderlichen Anzahl, sowie die Bauantragsformulare<br />

mit Anlagen. Der Bauherr erhält je<br />

einen weiteren Satz Eingabe- sowie Werkpläne<br />

kostenlos.<br />

Um eine bautechnisch hochwertige Ausführung<br />

sicherzustellen, wird für jedes Bauvorhaben, auch<br />

wenn behördlich nicht erforderlich, eine eigene<br />

statische Berechnung und ein Nachweis gemäß<br />

Energieeinsparungsverordnung erstellt.<br />

Die Anschlüsse für Baustrom, Wasser und Entwässerung,<br />

sowie behördliche Abnahmen werden<br />

bei den zuständigen Stellen beantragt.<br />

2. PLANUNG<br />

Im Leistungsumfang ist der vollständige Leistungskatalog<br />

gemäß § 15 HOAI (Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure) sowie die Statik<br />

des Bauvorhabens enthalten:<br />

1. Grundlagenermittlung<br />

2. Projekt- und Planungsvorbereitung<br />

3. Entwurfsplanung<br />

4. Aufnahme der Höhen und der Kanaltiefen<br />

des Baugrundstücks<br />

5. Genehmigungsplanung<br />

6. Entwässerungsplanung 1<br />

7. EnEV-Nachweis<br />

1 Falls Planungs- oder Ingenieurleistungen durch die Bauherrschaft<br />

gestellt werden, sind bauseitige Leistungen bei Eingabeplanung Nr 1<br />

bis 6, bei Ausführungsplanung Nr. 7 und 8, bei Statik Nr.9 und 10 inkl.<br />

ausführungsreifer Planunterlagen. Bauseitige Ausführungspläne sind<br />

nach Maßgaben der AN zu fertigen und durch sie freizugeben. Alle<br />

Pläne und Unterlagen sind elektronisch zu erstellen. Eine Haftung für<br />

bauseitige Planungs- und Ingenieurleistungen ist ausgeschlossen.<br />

<strong>Baubeschreibung</strong> EC 3.2 - 2 -<br />

8. Ausführungsplanung im Maßstab 1:50,<br />

einschl. evtl. erforderlicher Detailpläne bis<br />

zum Maßstab 1:10<br />

9. Statische Berechnung<br />

10. Statikpläne mit Mengen- und Stahllisten<br />

11. Technische Betreuung und Bauleitung<br />

für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang<br />

durch erfahrene Architekten<br />

bzw. Bauingenieure<br />

12. Schlussabnahme und Übergabe<br />

Eine prüfbare statische Berechnung (in Bayern<br />

nicht erforderlich), besondere Leistungen nach<br />

HOAI oder die Leistungen von Sonderingenieuren,<br />

sind im Festpreis nicht enthalten und gesondert<br />

zu vergüten.<br />

3. ERDARBEITEN<br />

Im Festpreis enthalten ist der Aushub der Baugrube<br />

für die Bodenklassen 3 bis 5 (leicht lösbarer<br />

bis schwer lösbarer Boden) gemäß VOB/C DIN<br />

18300 die seitliche Lagerung des Aushubmaterials<br />

auf dem Grundstück.<br />

Soweit entsprechend der jeweiligen Grundstückssituation<br />

zusätzliche Maßnahmen erforderlich<br />

sind, sind diese durch den Bauherrn selbst in<br />

Auftrag zu geben und abzurechnen. Bei rechtzeitiger<br />

Auftragserteilung können diese auch unmittelbar<br />

uns in Auftrag gegeben werden, sofern<br />

örtliche Bestimmungen dem nicht entgegen<br />

stehen. Im einzelnen handelt es sich um folgende<br />

Maßnahmen:<br />

• Abbruch vorhandener Gebäude einschl.<br />

Abbruchgenehmigung<br />

• Entfernen und/oder Beseitigen eines vorhandenen<br />

Pflanzbestands<br />

• Abfuhr von Aushubmaterial, für das keine<br />

Lagermöglichkeit auf dem Grundstück<br />

besteht, bzw. das für die Hinterfüllung der<br />

Arbeitsräume ungeeignet ist.<br />

• Verfüllen des Arbeitsraums<br />

• Evtl. erforderliche Verbau- oder Sicherungsmaßnahmen<br />

für die Baugrube, sowie<br />

Verbau- und Unterfangungsarbeiten.<br />

• Arbeiten außerhalb des Gebäudes für die<br />

Ver- und Entsorgung, sowie die Verlegung<br />

der notwendigen Netzleitungen für<br />

private wie öffentliche Netze.<br />

• Evtl. erforderliche Schächte für Abwasser<br />

oder Regenwasser, sofern kein Anschluss<br />

an das öffentliche Netz möglich ist.<br />

• Wasserhaltungsmaßnahmen bei Grundwasserständen<br />

oberhalb 30 cm unter Kellersohle<br />

Grundstücksbedingte Zusatzmaßnahmen können<br />

evtl. bereits beim Angebot berücksichtigt werden.<br />

Sofern bekannt, sollte daher der planende Architekt<br />

bereits in der Entwurfsphase informiert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!