Schalltechnisches Gutachten
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GSB GbR 25.02.2011<br />
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche<br />
an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile<br />
entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.<br />
Die Gebäude entlang der B 427 und L 542 werden durch den Bau der Ortsrandstraße entlastet,<br />
siehe dazu die Differenzenkarte 06_E bzw. 07_E (tags bzw. nachts). Für Gebäude im Einwirkungsbereich<br />
der Ortsrandstraße ergeben sich Pegelerhöhungen (z.T. > 6dB(A)). Nur an wenigen Gebäuden<br />
südwestlich des Plangebiets werden dadurch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV<br />
(Verkehrslärmschutzverordnung) für Allgemeine Wohngebiet (WA) erreicht oder überschritten.<br />
Beim Neubau der Ortsrandstraße werden hier Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Deren Dimensionierung<br />
ist nicht Gegenstand dieses <strong>Gutachten</strong>s.<br />
Erarbeitet durch<br />
Prof. Dr. Kerstin Giering<br />
Bosen, den 25.02.2011<br />
Stadt Kandel, Bebauungsplan ‘Nord-West‘<br />
<strong>Schalltechnisches</strong> <strong>Gutachten</strong><br />
Bericht-Nr. 08_115_gut01 Seite 14