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Schalltechnisches Gutachten

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GSB GbR 25.02.2011<br />

Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche<br />

an den Fassaden vorliegen, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile<br />

entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden.<br />

Die Gebäude entlang der B 427 und L 542 werden durch den Bau der Ortsrandstraße entlastet,<br />

siehe dazu die Differenzenkarte 06_E bzw. 07_E (tags bzw. nachts). Für Gebäude im Einwirkungsbereich<br />

der Ortsrandstraße ergeben sich Pegelerhöhungen (z.T. > 6dB(A)). Nur an wenigen Gebäuden<br />

südwestlich des Plangebiets werden dadurch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung) für Allgemeine Wohngebiet (WA) erreicht oder überschritten.<br />

Beim Neubau der Ortsrandstraße werden hier Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Deren Dimensionierung<br />

ist nicht Gegenstand dieses <strong>Gutachten</strong>s.<br />

Erarbeitet durch<br />

Prof. Dr. Kerstin Giering<br />

Bosen, den 25.02.2011<br />

Stadt Kandel, Bebauungsplan ‘Nord-West‘<br />

<strong>Schalltechnisches</strong> <strong>Gutachten</strong><br />

Bericht-Nr. 08_115_gut01 Seite 14

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