29.08.2012 - Verbandsgemeinde Kandel
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Zuständigkeit – siehe Tagesordnung<br />
über die 15. öffentliche Sitzung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Kandel</strong> am Mittwoch, dem <strong>29.08.2012</strong>,<br />
im Feuerwehrgerätehaus <strong>Kandel</strong>.<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ende: 20.00 Uhr<br />
Anwesend: Bürgermeister Volker Poß als Vorsitzender<br />
1. Beigeordneter Norbert Knauber, Steinweiler<br />
2. Beigeordnete Kerstin Jordan, Steinweiler<br />
SPD:<br />
Forstner Norbert, Steinweiler<br />
Jetter-Wüst Gerlinde, Freckenfeld<br />
Jordan Kerstin, Steinweiler<br />
Böhm Willi, <strong>Kandel</strong><br />
Várnay Hellmuth, <strong>Kandel</strong><br />
Bender Peter, <strong>Kandel</strong><br />
Beutel Peter, Winden<br />
Kolb Dietmar, <strong>Kandel</strong><br />
CDU:<br />
Knauber Norbert, Steinweiler<br />
Vollmer Josef, <strong>Kandel</strong><br />
Hartmann Friedel, Steinweiler<br />
Detzel Michael, Steinweiler<br />
Gaudier Michael, <strong>Kandel</strong><br />
Thürwächter Martin, Freckenfeld<br />
Merkel Volker, <strong>Kandel</strong><br />
Getto Hermann, <strong>Kandel</strong><br />
FDP:<br />
Pfalzgraf Lothar, Erlenbach<br />
Schowalter Markus, <strong>Kandel</strong><br />
Bündnis 90/Die Grünen:<br />
Schmitt-Wagner Ursula, <strong>Kandel</strong><br />
Rhein Regine, <strong>Kandel</strong><br />
FWG:<br />
Foos Manfred, Minfeld<br />
Volz Martin, Minfeld<br />
Friedmann Klaus, Minfeld<br />
Es fehlten: Oberle Elvira<br />
Laubach Roland<br />
Weiss Ralph<br />
Neubauer Peter<br />
Hock Michael<br />
Heintz Theo<br />
Zimmermann Rainer<br />
Werling Artur<br />
Schindler Richard<br />
Von der Verwaltung Jens Forstner, Fachbereich 1, als Schriftführer<br />
waren anwesend: Ralf Wagner, Fachbereichsleiter<br />
Claudia Fink, Finanzen<br />
1
TAGESORDNUNG:<br />
1. Jahresabschluss 2011 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> Finanzen<br />
1.1 Feststellung des Jahresabschlusses<br />
1.2 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten<br />
2. Sanierung/Instandsetzung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Kandel</strong>; Bauen<br />
Vergabe der Abgasabsaugeanlage<br />
3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bauen<br />
Beratung und Beschlussfassung über den Planentwurf<br />
4. Aufstellung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar; Bauen<br />
Stellungnahme der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
5. Anfragen/Mitteilungen<br />
5.1 Niederlegung Mandat Organisation<br />
5.2 Grundschule Freckenfeld Bauen<br />
5.3 Tempolimit A65 Bürgerdienste<br />
5.4 Inbetriebnahme KLF Bürgerdienste<br />
5.5 Grundschule <strong>Kandel</strong> Bauen<br />
6. Einwohnerfragestunde<br />
Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des<br />
Gremiums fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgebracht.<br />
1. Jahresabschluss 2011 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
1.1 Feststellung des Jahresabschlusses<br />
Der Vorsitzende stellt den Jahresabschluss kurz vor und verweist auf die Beschlussvorlage sowie den<br />
kompletten Jahresabschluss, der der Einladung beigefügt war. Der stellvertretende Vorsitzende des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses Lothar Pfalzgraf berichtet über die Prüfung und stellt die<br />
einwandfreie Führung der Kasse fest.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stellt somit den Jahresabschluss in der vorgestellten Fassung fest.<br />
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
1. Jahresabschluss 2011 der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
1.2 Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten<br />
Der Bürgermeister sowie die Beigeordneten verlassen wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO den<br />
Beratungstisch. Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Willi Böhm.<br />
Der Vorsitzende schlägt vor, nachdem das Ergebnis bereits festgestellt wurde, dem Bürgermeister der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Volker Poß, sowie den Beigeordneten Norbert Knauber und Kerstin Jordan die<br />
Entlastung zu erteilen. Nachdem es keine Einwände über eine gemeinsame Abstimmung gibt, erteilt<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat einstimmig die Entlastung.<br />
2. Sanierung/Instandsetzung des Feuerwehrgerätehauses <strong>Kandel</strong>; Vergabe der<br />
Abgasabsaugeanlage<br />
Der Vorsitzende berichtet von der Notwendigkeit zur Installation einer Abgasabsaugeanlage im<br />
Feuerwehrgerätehaus <strong>Kandel</strong>. Das Gremium erteilt den Auftrag in Höhe von 45.654,25 € an die Fa.<br />
Ecovent GmbH zum Einbau und Lieferung der Abgasabsaugeanlage.<br />
Der Beschluss wird bei einer Enthaltung gefasst.<br />
2
3. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong>; Beratung und<br />
Beschlussfassung über den Planentwurf<br />
Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der<br />
Ortsgemeinde Erlenbach, um das dort geplante Neubaugebiet erschließen zu können. Das Gremium<br />
stimmt dem vorliegenden Entwurf einstimmig zu und die Verwaltung wird beauftragt, das weitere<br />
Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
4. Aufstellung des Einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar; Stellungnahme der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
Der Vorsitzende stellt den Entwurf des Einheitlichen Regionalplanes dem Gremium vor. Dabei geht er<br />
hauptsächlich auf die Themen Wohnbauflächen, Gewerbliche Bauflächen, Energie und<br />
Verkehrswesen ein. Nach einer kurzen Diskussion, in der unter anderem die schlechte Datenqualität<br />
vom Planungsverband bemängelt wird, wird der Vorschlag der Verwaltung wie folgt einstimmig<br />
angenommen:<br />
1. Wohnbauflächen<br />
Die vorliegende Entwurfsfassung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar beschränkt sämtliche<br />
Ortsgemeinden innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> in ihrer weiteren baulichen Entwicklung auf<br />
die reine „Eigenentwicklung“. Zusätzliche Flächenausweisungen für wohnbauliche Nutzungen, als<br />
auch für gewerbliche Nutzungen sind weder innerhalb der Stadt <strong>Kandel</strong>, noch in den Ortsgemeinden<br />
vorgenommen worden.<br />
Den vorgelegten Ergebnissen der vom Verband Region Rhein-Neckar beauftragten „Raum +“<br />
Untersuchung<br />
mit hierin ermittelten Wohnbauflächenreserven innerhalb der Stadt <strong>Kandel</strong> und der Ortsgemeinden von<br />
54,12 ha² und gewerblich nutzbaren Reserven von 35,7 ha wird widersprochen.<br />
Eine vom Planungsbüro WSW & Partner GmbH im Auftrag der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />
vorgenommene Untersuchung (s. Anlage) widerlegt diesen Flächenannahmen und korrigiert das noch<br />
verfügbare Potential an Wohnflächenreserven auf insgesamt 25,58 ha und das gewerblich nutzbare<br />
Potential auf 16 ha.<br />
Während für die Stadt <strong>Kandel</strong> die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits ausgewiesenen<br />
Bauflächen K 2 und K7 den auf die Stadt <strong>Kandel</strong> bezogenen Bedarf an Wohnbauflächen bezogen auf<br />
den Planungs-horizont des Regionalplanes bis zum Jahr 2020 bei Weitem abdecken, können die<br />
innerhalb der Ortsgemeinden noch verfügbaren Baulandpotentiale den zugesicherten Eigenbedarf aus<br />
der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie aus notwendigen Verbesserungen der Wohn- und<br />
Wohnumfeldverhältnisse der ortsansässigen Bevölkerung nicht kompensieren.<br />
Insoweit gehen die noch verfügbaren Wohnbauflächenreserven innerhalb der Stadt <strong>Kandel</strong> zu Lasten<br />
der Ortsgemeinden. Dennoch darf den Ortsgemeinden hieraus kein Nachteil entstehen. Deshalb wird<br />
seitens der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> gefordert, allen Ortsgemeinden eine behutsame<br />
Fortentwicklung zur Wohnbauflächenerweiterung im Rahmen der Eigenentwicklung zuzustehen.<br />
Insbesondere an den Ortsrändern muss es den Ortsgemeinden ermöglicht werden, einzelne<br />
Außenbereichsflächen zur Arrondierung bzw. Abrundung der bislang bebauten Ortslage in die<br />
wohnbauliche Nutzung mit einzubeziehen.<br />
Die dementsprechend seitens der Stadt <strong>Kandel</strong> und der Ortsgemeinden Erlenbach, Freckenfeld,<br />
Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden beantragten zusätzlichen Flächenausweisungen für<br />
eine wohnbauliche Nutzung werden von der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> in vollem Umfang unterstützt.<br />
Die Zielsetzung der Regionalplanung, die Lage und Ausdehnung zusätzlicher Wohnbauflächen<br />
vorrangig in räumlicher Nähe zu den Haltestellen des regionalbedeutsamen ÖPNV zu orientieren, wird<br />
anerkannt.<br />
Dergestalt muss jedoch auf zwei Punkte hingewiesen werden:<br />
Die Ortsgemeinde Steinweiler mit ihrem Bahnhaltepunkt an der Schienenstrecke Neustadt –<br />
Landau – Wörth – Karlsruhe ist folgerichtig nicht in die Liste der Kommunen aufgenommen, die<br />
auf die „Eigenentwicklung Wohnen“ beschränkt sind (Anhang Nr. 1.1 zu Plansatz Z 1.4.2.1).<br />
Dennoch fehlt die Ortsgemeinde Steinweiler bei der Zuordnung der Gemeinden mit der<br />
Festlegung „Siedlungsbereich Wohnen“ (Anhang Nr. 1.2 zu Plansatz Z 1.4.2.2).<br />
3
Die Ortsgemeinde Winden ist gemäß Anhang Nr. 1.1 zu Plansatz Z 1.4.2.1 in der Liste der auf<br />
„Eigenentwicklung Wohnen“ beschränkten Kommunen beinhaltet ist, obgleich u.a. mit dem<br />
dortigen Bahnknotenpunkt der Schienenstrecken Neustadt – Landau – Wörth – Karlsruhe sowie<br />
der Anbindungen nach Weissenburg und Bad Bergzabern die grundsätzlichen Voraussetzungen<br />
einer weiteren Wohnsiedlungsentwicklung ergänzend zur reinen Eigenentwicklung gegeben<br />
wären.<br />
Der Verband Region Rhein-Neckar wird dazu aufgefordert, eine diesbezügliche Überprüfung<br />
vorzunehmen und sowohl der Ortsgemeinde Steinweiler, als auch der Ortsgemeinde Winden die<br />
„Siedlungsfunktion Wohnen“ zuzuordnen und in den Anhang Nr. 1.2 zu Plansatz 1.4.2.2 mit<br />
aufzunehmen.<br />
2. Gewerbliche Bauflächen<br />
Während sämtliche Ortsgemeinden auf die „Eigenentwicklung Gewerbe“ beschränkt sind, ist für die<br />
Stadt <strong>Kandel</strong> im Ortsteil Minderslachen ein „Siedlungsbereich Gewerbe“ festgesetzt.<br />
Die im Regionalplanentwurf als „geplante Gewerbefläche“ gekennzeichnete westliche<br />
Erweiterungsfläche des Gewerbe- und Industriegebietes „HORSTGELÄNDE“ ist bereits vollständig<br />
durch ein Logistikzentrum überbaut und steht für eine künftige Gewerbeansiedlung nicht mehr zur<br />
Verfügung. Die Darstellung im Regionalplan muss insoweit als Bestand gekennzeichnet werden.<br />
Dementsprechend sind der Stadt <strong>Kandel</strong> zusätzliche gewerbliche Bauflächen in unmittelbarer<br />
Anbindung an das bereits vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet „HORSTGELÄNDE“ zu<br />
ermöglichen.“<br />
In Betracht kommt deshalb die Fläche westlich der bereits hergestellten Erschließungsanbindung<br />
an die L 548.<br />
Im Rahmen der Eigenentwicklung werden die Forderungen der Ortsgemeinde Freckenfeld für eine<br />
geringfügige Erweiterung des Gewerbegebietes „KARLSHÖHLCHEN“, als auch die Forderung der<br />
Ortsgemeinde Erlenbach zur Beibehaltung der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits<br />
ausgewiesenen Siedlungs-fläche für Industrie und Gewerbe in vollem Umfang unterstützt..<br />
3. Energie, Energieerzeugung, erneuerbare Energien<br />
Die Ausweisung des im nord-westlichen Gemarkungsbereich Freckenfeld neu festgesetzten<br />
„Vorranggebietes für die Windenergienutzung“ mit ca. 80 ha wird begrüßt.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> ist in enger Kooperation mit der Ortsgemeinde Freckenfeld bestrebt,<br />
damit ihren Beitrag zur zwingend erforderlichen Energiewende zu leisten und sieht hierin einen<br />
wichtigen Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung unserer Region mit erneuerbaren<br />
Energien.<br />
In diesem Sinne will die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> gemeinsam mit der Ortsgemeinde Freckenfeld<br />
gestaltend daran mitwirken, dass dort zeitnah Windkraftanlagen in einem vertretbaren und<br />
verträglichen Umfang errichtet werden können.<br />
Dennoch wird der Verband Region Rhein-Neckar dazu aufgefordert, die genaue Lage des<br />
Vorranggebietes unter Berücksichtigung der Einwendungen der Ortsgemeinde Winden nochmals zu<br />
überdenken und gerade auch die Tatsache, dass es sich bei der jetzt vorgenommenen<br />
Flächenausweisung um eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche mit bester Bodenqualität<br />
handelt, in die diesbezüglichen Überlegungen einzubeziehen.<br />
Entgegen den Vorgaben des Regionalplanentwurfs muss darauf hingewirkt werden, dass die<br />
Ausweisung von Vorranggebieten außergebietliche Ausschlusswirkung entfaltet. Es kann nicht<br />
hingenommen werden, dass die Steuerung von Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete<br />
ausschließlich auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu erfolgen hat.<br />
4. Verkehrswesen<br />
Der kapazitive Ausbau der Schienenstrecke Neustadt – Landau – Wörth – Karlsruhe durch Bau eines<br />
weiteren Gleises im Streckenabschnitt Winden – Wörth mit Elektrifizierung der gesamten Strecke wird<br />
insoweit begrüßt, als dadurch der Öffentliche Personennahverkehr gestärkt wird und die Taktfrequenz<br />
der schienengebunden Verkehrsmittel weiter erhöht werden kann.<br />
Die Stadt <strong>Kandel</strong> plant dementsprechend einen zusätzlichen Haltepunkt im Bereich des künftigen<br />
Baugebiets NORD-WEST K 7 mit ergänzender P&R-Anlage.<br />
Äußerst kritisch werden in diesem Zusammenhang jedoch die Überlegungen gesehen, den Schienengüterverkehr<br />
auf einen sogenannten „Westkorridor“ zu verlagern und zur Entlastung der Rheinschiene<br />
eine alternative Routenführung zwischen Bingen und Karlsruhe vorzusehen, die den<br />
Streckenabschnitt Neustadt – Landau – Wörth – Karlsruhe betreffen würde.<br />
4
Innerhalb der Gemarkungsbereiches <strong>Kandel</strong>, Winden und Steinweiler führt dieser Streckenabschnitt in<br />
weiten Teilen unmittelbar und ohne ausreichende Abstandsflächen entlang bereits vorhandener<br />
Wohngebiete und entlang künftig geplanter Wohnbauflächen. Der zu erwartende erhöhte<br />
Schienenverkehrslärm wird zwangsläufig zu Konflikten mit der unmittelbar angrenzenden<br />
wohnbaulichen Nutzung führen, so dass umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich<br />
werden, die unter Berücksichtigung der unmittelbaren Nähe der vorhandenen Wohn-bebauung gar<br />
nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen zu realisieren sind.<br />
Im Übrigen werden die Forderungen der Ortsgemeinde Freckenfeld unterstützt, die Möglichkeiten<br />
einer schienengebundenen ÖPNV-Anbindung der Ortsgemeinde zu überprüfen. Dies gilt<br />
insbesondere im Hinblick auf die Tourismusförderung, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung des<br />
Naturschutzgroßprojekts Bienwald zur besseren Lenkung der zu erwartenden Besucherströme.<br />
5. Anfragen und Mitteilungen<br />
5.1 Niederlegung des Mandats<br />
Der Vorsitzende unterrichtet, dass das Ratsmitglied Roland Laubach sein Mandat im<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat niedergelegt hat.<br />
5. Anfragen und Mitteilungen<br />
5.2 Grundschule Freckenfeld<br />
Der Vorsitzende unterrichtet von der abgeschlossenen Baumaßnahme in der Grundschule<br />
Freckenfeld.<br />
5. Anfragen und Mitteilungen<br />
5.3 Tempolimit A65<br />
Der Vorsitzende unterrichtet von der Stellungnahme des Ministeriums zum Tempolimit auf der A65.<br />
Das Ministerium belässt die Regelung bei 130 km/h trotz der Bedenken der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und<br />
Stadt.<br />
5. Anfragen und Mitteilungen<br />
5.4 Inbetriebnahme KLF<br />
Der Vorsitzende informiert über die feierliche Inbetriebnahme am 04.09.2012 des KLF’s in<br />
Vollmersweiler.<br />
5. Anfragen und Mitteilungen<br />
5.5 Grundschule <strong>Kandel</strong><br />
Auf Nachfrage informiert der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand der Lüftungsanlage in der<br />
Grundschule <strong>Kandel</strong>.<br />
6. Einwohnerfragestunde<br />
Keine Wortmeldungen<br />
5
Für die Richtigkeit der Niederschrift:<br />
Der Vorsitzende: Der Vorsitzende zu TOP 1: Der Schriftführer:<br />
Volker Poß Willi Böhm Jens Forstner<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Kandel</strong>, 04.09.2012<br />
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