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„Vorausleistung“ „Endabrechnung“ „Adressat“ „Haushalte“ „Objekt ...

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<strong>„Endabrechnung“</strong><br />

Dieser Gebührenbescheid enthält zunächst einmal<br />

die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Alle<br />

Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die sich im<br />

Laufe des vergangenen Jahres ergeben haben und<br />

Einfluß auf die Müllgebühr haben sind hier berücksichtigt.<br />

<strong>„Adressat“</strong><br />

Als Adressat für den Gebührenbescheid gilt immer<br />

der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser nicht<br />

selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />

<strong>„Vorausleistung“</strong><br />

Des weiteren enthält der Gebührenbescheid die<br />

Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />

ist der 31.Dezember des Vorjahres. Änderungen, die<br />

sich im laufenden Jahr ergeben und gebührenrelevant<br />

sind, finden Sie dann wieder in der Endabrechnung<br />

im nächsten Gebührenbescheid.<br />

<strong>„Objekt</strong>“<br />

Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />

in diesem Gebührenbescheid abgerechnet wird.<br />

Ein Gebührenbescheid bezieht sich immer auf ein<br />

einziges Objekt.<br />

<strong>„Haushalte“</strong><br />

Auf einem Objekt können einer oder mehrere<br />

Haushalte gemeldet sein. Der Gebührenbescheid<br />

enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte,<br />

diese bekommen keinen separaten Gebührenbescheid.<br />

-xxx<br />

„Kontakt“<br />

Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />

möglichst an die hier angegebene dreistellige<br />

Durchwahl, damit Sie direkt mit dem entsprechenden<br />

Ansprechpartner verbunden sind.<br />

„Gebührenkontonummer“<br />

Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB als<br />

Kunde erfasst.<br />

Bitte bei schriftlichen Rückfragen etc. stets angeben.<br />

„Tarifbetrag“<br />

Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />

aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />

Haushalt.<br />

Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />

Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />

„Kompostnachlaß“<br />

Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />

gestellt haben, vermindert sich die<br />

Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />

„Zeitraum“<br />

Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />

im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />

der Gebühr.<br />

„Rechnungsbetrag und<br />

Zahlungsziel“<br />

Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />

zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />

für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />

laufende Jahr.<br />

Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />

dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />

Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />

Wirkung.


<strong>„Haushalte“</strong><br />

Melden sich im laufenden Jahr Personen auf einem<br />

Grundstück ab, so wird die Gebühr anteilig für den<br />

gemeldeten Zeitraum berechnet.<br />

Steht das Objekt nach dem Wegzug von Personen<br />

leer,, so wird weiterhin ein reduzierter Pauschaltarif<br />

berechnet, solange die Müllgefäße vom Grundstückseigentümer<br />

nicht schriftlich abgemeldet wurden.<br />

„Tarifbetrag“<br />

Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />

aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />

Haushalt.<br />

Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />

Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />

„Kompostnachlaß“<br />

Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />

gestellt haben, vermindert sich die<br />

Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />

„Zeitraum“<br />

Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />

im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />

der Gebühr.<br />

„Rechnungsbetrag und<br />

Zahlungsziel“<br />

Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />

zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />

für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />

laufende Jahr.<br />

Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />

dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />

Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />

Wirkung.


„Zusätzlicher Stauraum“<br />

Wenn auf einem Grundstück mehr Mülltonnenvolumen<br />

genutzt wird als das satzungsrechtliche<br />

Mindestvolumen von 40 l / Person / Abfuhr wird<br />

das genutzte Mehrvolumen mit derzeit 0,31 € /<br />

zusätzlichem Liter berechnet. In unserem Beispiel<br />

nutzen 2 Personen eine 240 l Restmülltonne. Deshalb<br />

werden Zusatzkosten in Höhe von 49,60 €<br />

=160 l x 0,31 € berechnet.<br />

<strong>„Haushalte“</strong><br />

Wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Haushalt<br />

führen, muss dies dem WAB mitgeteilt werden.<br />

Da wir die Gebühren aufgrund der Meldedaten<br />

festlegen, wird bei 2 Personen mit verschiedenen<br />

Namen zunächst von 2 Einpersonenhaushalten<br />

ausgegangen. Entsprechend werden dann auch die<br />

Gebühren für 2 Haushalte berechnet.<br />

„Tarifbetrag“<br />

Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />

aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />

Haushalt.<br />

Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />

Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />

„Zeitraum“<br />

Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />

im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />

der Gebühr.<br />

„Rechnungsbetrag und<br />

Zahlungsziel“<br />

Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />

zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />

für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />

laufende Jahr.<br />

Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />

dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />

Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />

Wirkung.

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