„Vorausleistung“ „Endabrechnung“ „Adressat“ „Haushalte“ „Objekt ...
„Vorausleistung“ „Endabrechnung“ „Adressat“ „Haushalte“ „Objekt ...
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<strong>„Endabrechnung“</strong><br />
Dieser Gebührenbescheid enthält zunächst einmal<br />
die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Alle<br />
Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die sich im<br />
Laufe des vergangenen Jahres ergeben haben und<br />
Einfluß auf die Müllgebühr haben sind hier berücksichtigt.<br />
<strong>„Adressat“</strong><br />
Als Adressat für den Gebührenbescheid gilt immer<br />
der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser nicht<br />
selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />
<strong>„Vorausleistung“</strong><br />
Des weiteren enthält der Gebührenbescheid die<br />
Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />
ist der 31.Dezember des Vorjahres. Änderungen, die<br />
sich im laufenden Jahr ergeben und gebührenrelevant<br />
sind, finden Sie dann wieder in der Endabrechnung<br />
im nächsten Gebührenbescheid.<br />
<strong>„Objekt</strong>“<br />
Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />
in diesem Gebührenbescheid abgerechnet wird.<br />
Ein Gebührenbescheid bezieht sich immer auf ein<br />
einziges Objekt.<br />
<strong>„Haushalte“</strong><br />
Auf einem Objekt können einer oder mehrere<br />
Haushalte gemeldet sein. Der Gebührenbescheid<br />
enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte,<br />
diese bekommen keinen separaten Gebührenbescheid.<br />
-xxx<br />
„Kontakt“<br />
Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />
möglichst an die hier angegebene dreistellige<br />
Durchwahl, damit Sie direkt mit dem entsprechenden<br />
Ansprechpartner verbunden sind.<br />
„Gebührenkontonummer“<br />
Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB als<br />
Kunde erfasst.<br />
Bitte bei schriftlichen Rückfragen etc. stets angeben.<br />
„Tarifbetrag“<br />
Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />
aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />
Haushalt.<br />
Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />
Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />
„Kompostnachlaß“<br />
Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />
gestellt haben, vermindert sich die<br />
Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />
„Zeitraum“<br />
Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />
im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />
der Gebühr.<br />
„Rechnungsbetrag und<br />
Zahlungsziel“<br />
Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />
zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />
für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />
laufende Jahr.<br />
Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />
dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />
Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />
Wirkung.
<strong>„Haushalte“</strong><br />
Melden sich im laufenden Jahr Personen auf einem<br />
Grundstück ab, so wird die Gebühr anteilig für den<br />
gemeldeten Zeitraum berechnet.<br />
Steht das Objekt nach dem Wegzug von Personen<br />
leer,, so wird weiterhin ein reduzierter Pauschaltarif<br />
berechnet, solange die Müllgefäße vom Grundstückseigentümer<br />
nicht schriftlich abgemeldet wurden.<br />
„Tarifbetrag“<br />
Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />
aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />
Haushalt.<br />
Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />
Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />
„Kompostnachlaß“<br />
Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />
gestellt haben, vermindert sich die<br />
Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />
„Zeitraum“<br />
Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />
im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />
der Gebühr.<br />
„Rechnungsbetrag und<br />
Zahlungsziel“<br />
Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />
zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />
für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />
laufende Jahr.<br />
Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />
dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />
Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />
Wirkung.
„Zusätzlicher Stauraum“<br />
Wenn auf einem Grundstück mehr Mülltonnenvolumen<br />
genutzt wird als das satzungsrechtliche<br />
Mindestvolumen von 40 l / Person / Abfuhr wird<br />
das genutzte Mehrvolumen mit derzeit 0,31 € /<br />
zusätzlichem Liter berechnet. In unserem Beispiel<br />
nutzen 2 Personen eine 240 l Restmülltonne. Deshalb<br />
werden Zusatzkosten in Höhe von 49,60 €<br />
=160 l x 0,31 € berechnet.<br />
<strong>„Haushalte“</strong><br />
Wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Haushalt<br />
führen, muss dies dem WAB mitgeteilt werden.<br />
Da wir die Gebühren aufgrund der Meldedaten<br />
festlegen, wird bei 2 Personen mit verschiedenen<br />
Namen zunächst von 2 Einpersonenhaushalten<br />
ausgegangen. Entsprechend werden dann auch die<br />
Gebühren für 2 Haushalte berechnet.<br />
„Tarifbetrag“<br />
Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />
aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />
Haushalt.<br />
Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />
Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />
„Zeitraum“<br />
Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />
im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />
der Gebühr.<br />
„Rechnungsbetrag und<br />
Zahlungsziel“<br />
Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />
zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />
für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />
laufende Jahr.<br />
Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />
dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muß.<br />
Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />
Wirkung.