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Hausmüll- gebühren 2010 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb

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Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB)<br />

informiert über die<br />

<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong><br />

<strong>2010</strong><br />

Aller guten<br />

Dinge sind<br />

drei !<br />

Gebühr<br />

2008<br />

Gebühr<br />

2009<br />

Gebühr<br />

<strong>2010</strong><br />

Zum dritten Mal in Folge<br />

bleiben die Gebühren stabil !<br />

Gut gewirtschaftet -<br />

Gebühren bleiben stabil<br />

Nicht ohne Stolz dürfen wir mitteilen, dass auch in<br />

diesem Jahr die Müll<strong>gebühren</strong> unverändert bleiben.<br />

Damit sind schon zum dritten Mal in Folge die Gebühren<br />

stabil. Maßgeblich dazu beigetragen hat nicht<br />

zuletzt das gute Wirtschaften des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />

Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB), denn trotz steigender<br />

Ausgaben z.B. für Treibstoff etc. konnten die<br />

Gesamtausgaben so begrenzt werden, dass eine Erhöhung<br />

der Müllgebühr nicht notwendig war.<br />

Auch in dieser Broschüre finden Sie wieder den Vordruck<br />

„Änderungsmitteilung.“ Wir haben das Formular<br />

lose eingelegt, sodass alle diejenigen, die keine<br />

Änderungen seit der letzten Gebührenabrechnung<br />

mitzuteilen haben, das Blatt direkt wegwerfen können<br />

und trotzdem noch das komplette Faltblatt behalten.<br />

Die Änderungsmitteilung<br />

mit den notwendigen Angaben<br />

bitte nur dann unterschrieben<br />

an uns zurücksenden,<br />

wenn seit der<br />

letzten Gebührenabrechnung<br />

Änderungen bezüglich<br />

der Personen oder Müllgefäße<br />

auf dem Grundstück<br />

eingetreten sind.<br />

2<br />

Absender: Datum:<br />

_______________________________ ______________________<br />

_______________________________ Gebührenkonto-Nr.:<br />

_______________________________<br />

Tel: E-Mail: (Bitte unbedingt angeben)<br />

W E S T E R W A L D K R E I S<br />

ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB<br />

Postfach 1470<br />

56404 Montabaur<br />

Fax: 02602 / 6806511<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Damit die Änderungen noch im aktuellen Gebührenbescheid<br />

2009 berücksichtigt werden können, müssen<br />

diese bis spätestens 20.Februar 2009 beim WAB<br />

eingegangen sein.<br />

Änderungsmitteilung<br />

Dieses Formular bitte nur dann benutzen, wenn seit der letzten Gebührenabrechnung tatsächlich<br />

Änderungen auf dem Grundstück bezüglich der Personen oder Müllgefäße erfolgt sind.<br />

Wenn alles unverändert geblieben ist müssen Sie uns das nicht mitzuteilen.<br />

Hinsichtlich des Gebührenbescheides (Gebührenkonto-Nr. s.o.) ergeben sich folgende<br />

Änderungen: (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Die Eigentumsverhältnisse haben sich geändert.<br />

Bisheriger Eigentümer: Neuer Eigentümer:<br />

(Name und Anschrift) (Name und Anschrift)<br />

__________________________ _________________________<br />

__________________________ _________________________<br />

Seit _____________________<br />

Bitte beachten Sie, dass zur weiteren Bearbeitung eine Kopie der<br />

Eintragungsbekanntmachung nach § 55 der Grundbuchordnung durch<br />

das Amtsgericht vorgelegt werden muss<br />

(die Auflassungsvormerkung reicht nicht aus).<br />

Folgende Müllgefäße wurden übernommen:<br />

Größe in l Farbe Nummer(im Deckel eingeritzt)<br />

Änderungsmitteilung Seite 1;<br />

bitte nur in Verbindung mit Seite 2 (Unterschrift) zusenden oder faxen.<br />

Wenn alles unverändert geblieben ist, benötigen wir<br />

keinen Hinweis von Ihnen. Auch Geburten und Sterbefälle<br />

müssen nicht gemeldet werden. Diese werden<br />

uns automatisch von den Einwohnermeldeämtern<br />

mitgeteilt<br />

Die <strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong> für <strong>2010</strong><br />

Haushaltsgröße Ein-<br />

Personenhaushalt<br />

Jahresgebühr<br />

<strong>2010</strong><br />

Gebührennachlass<br />

bei Eigenkompostierung<br />

<strong>2010</strong><br />

Jahresgebühr mit<br />

Gebührenermäßigung<br />

<strong>2010</strong><br />

Zwei- bis<br />

Vier-<br />

Personenhaushalt<br />

Fünf- und<br />

Mehr-<br />

Personenhaushalt<br />

127,20 € 181,20 € 226,80 €<br />

9,20 € 15,90 € 22,50 €<br />

118,00 € 165,30 € 204,30 €<br />

Gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben wird die<br />

Höhe der Müll<strong>gebühren</strong> für die Grundleistungen im<br />

wesentlichen von der Haushaltsgröße sowie der Anzahl<br />

der Haushalte auf einem Grundstück beeinflusst.<br />

Saisontonnen werden jeweils nur in der auf Seite 4<br />

angegebenen Saisonzeit entleert und berechnet.<br />

Windelsäcke sind nur als Alternative vorgesehen,<br />

wenn die graue Restmülltonne durch einen erhöhten<br />

Windelanfall (Kleinkinder oder Pflegefall) nicht ausreicht.<br />

Windeln müssen nicht generell in Windelsäcken<br />

entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Aufschrift auf<br />

den Säcken.<br />

Neben den oben beispielhaft dargestellten Gebührentabellen<br />

legt die gültige Abfall<strong>gebühren</strong>satzung des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />

vom 05.12.2008 eine Vielzahl von weiteren<br />

Entsorgungs<strong>gebühren</strong> für bestimmte Leistungen<br />

fest, welche aus Platzgründen hier nicht vollständig dargestellt<br />

werden können.<br />

3<br />

Nachfolgend einige wichtige Mehr<strong>gebühren</strong><br />

z.B. für zusätzliches Tonnenvolumen bzw.<br />

zusätzliche Tonnen<br />

Abfallart Restmüll Biomüll<br />

Zusätzl.<br />

Volumen<br />

Zusätzl. Gefäß<br />

(ganzjährig)<br />

Zusätzl. Gefäß<br />

(Saisontonne)<br />

VorübergehenderMehrbedarf<br />

0,31 €/l zusätzl.<br />

Behältervolumen<br />

Beispiel:<br />

Statt 120 l Tonne<br />

eine 240 l Tonne<br />

= 120 l x 0,31 €<br />

= 37,20 €<br />

Zusatzgebühr/Jahr<br />

80 l Tonne: 81,40 €<br />

120 l Tonne: 86,20 €<br />

240 l Tonne:102,00 €<br />

Gebühren pro Jahr<br />

Nov.- einschl. April<br />

80 l Tonne: 6,30 €<br />

120 l Tonne: 6,60 €<br />

240 l Tonne: 7,90 €<br />

Gebühren pro Monat<br />

70 l fassender grauer<br />

Restmüllsack:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

3,10 € und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

70 l fassender roter<br />

Windelsack:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

1,60 € und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

4<br />

0,30 €/l zusätzl.<br />

Behältervolumen<br />

Beispiel:<br />

Statt 140 l Tonne<br />

eine 240 l Tonne<br />

= 100 l x 0,30 €<br />

= 30,00 €<br />

Zusatzgebühr/Jahr<br />

80 l Tonne: 66,30 €<br />

140 l Tonne: 80,80 €<br />

240 l Tonne:104,50 €<br />

Gebühren pro Jahr<br />

Mai.- einschl. Okt<br />

80 l Tonne: 7,20 €<br />

120 l Tonne: 8,20 €<br />

240 l Tonne: 9,80 €<br />

Gebühren pro Monat<br />

80 l fassender<br />

brauner Biomüllsack<br />

aus Papier:<br />

Die Gebühr beträgt<br />

2,30 € und beinhaltet<br />

die Entsorgungskosten.<br />

Zu weiteren Gebührensätzen, die den <strong>Hausmüll</strong> betreffen,<br />

geben Ihnen die Damen und Herren der <strong>Hausmüll</strong>abteilung<br />

gerne Auskunft. Tel.: 02602 / 6806-20<br />

Da für Gewerbeabfälle je nach Zusammensetzung eine<br />

Vielzahl von Gebührensätzen in Frage kommt, empfehlen<br />

wir in diesen Fällen ein gesondertes Beratungsgespräch.<br />

Tel.: 02602 / 6806-30<br />

Wichtige Infos zum<br />

<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong>bescheid <strong>2010</strong><br />

In nächster Zeit erhalten Sie den Gebührenbescheid<br />

für das Jahr <strong>2010</strong>. Dafür werden die Einwohnermeldedaten<br />

des jeweiligen Grundstückes (Stichtag: 31.12.2009)<br />

zugrundegelegt. Sollten Unstimmigkeiten bestehen,<br />

prüfen Sie den Bescheid bitte zunächst auf die Richtigkeit<br />

der aktuellen Meldedaten. Hierbei ist die gesetzlich<br />

vorgegebene Widerspruchsfrist von einem Monat<br />

nach Zugang des Bescheides zu berücksichtigen.<br />

Bitte beachten Sie, dass die <strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong> tagesscharf<br />

abgerechnet werden. Es ist daher wichtig, dass alle<br />

Um-, Zu-, Verzüge u.ä. unverzüglich den Meldeämtern der<br />

VG mitgeteilt werden, um die Änderung entsprechend im<br />

Gebührenbescheid zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.<br />

Die nachfolgende Frageliste hilft Ihnen bei der Überprüfung<br />

der Meldedaten:<br />

● Zu-/Verzüge/Mieterwechsel etc.<br />

Sind alle Änderungen auf dem Grundstück<br />

(Zu-/Verzüge/Mieterwechsel usw.) rechtzeitig der zuständigen<br />

Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet worden?<br />

Beachten Sie bitte den o.g. Stichtag. Alle in der<br />

Folgezeit eintretenden Veränderungen werden von uns<br />

automatisch berücksichtigt, wenn sie der Verbandsgemeinde<br />

gemeldet worden sind und dann beim Bescheid<br />

für 2011 ausgewiesen.<br />

● Gemeinsamer Haushalt<br />

Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt und werden<br />

Sie vom Einwohnermeldeamt jeweils als zwei Haushaltsvorstände<br />

geführt (häufig der Fall bei eheähnlichen<br />

Gemeinschaften oder volljährigen Kindern)?<br />

– Dann sind wir auf Ihren entsprechenden schrift-<br />

lichen Hinweis angewiesen. –<br />

Fortsetzung s. Seite 6<br />

Gebühreninfo<strong>2010</strong>.indd 2 22.12.2009 09:01:48<br />

5


Fortsetzung von Seite 5<br />

● Enkel/Pflegekinder etc.<br />

Befinden sich in Ihrem Haushalt Personen mit anderem<br />

Namen (Enkel, Pflegekinder usw.), die beim Einwohnermeldeamt<br />

als eigener Haushalt geführt werden?<br />

– Auch hier bedarf es Ihres schriftlichen Hinweises an<br />

den WAB. –<br />

● Fehler bei Anmeldung<br />

Sind auf Grund fehlerhafter Angaben beim<br />

Einwohnermeldeamt durch den Anmeldenden auf Ihrem<br />

Grundstück Personen gemeldet, die sich dort tatsächlich<br />

jedoch nicht aufhalten? – Bitte bei der Verbandsgemeinde<br />

abmelden. –<br />

● Nebenwohnsitz<br />

Sind Personen (z. B. Studenten), die zu Ihrem Haushalt<br />

gehören und im Gebührenbescheid als eigener Haushalt<br />

geführt werden, bzw. Ihrem Haushalt zugerechnet<br />

werden, mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet?<br />

– Auch hier bedarf es Ihres Hinweises.–<br />

● Hauskauf/-verkauf<br />

Haben sie dem WAB den Eigentümerwechsel bereits<br />

mitgeteilt? – Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer<br />

eines Hauses sind verpflichtet, dies mitzuteilen. Wir<br />

benötigen dazu die Kopie der Eintragungsnachricht ins<br />

Grundbuch.–<br />

● Unbewohnte Häuser und Wohnungen<br />

Haben Sie, falls eine Wohnung bzw. ein Haus vorübergehend<br />

unbewohnt ist, dies dem WAB mitgeteilt und<br />

die Entwertung (graue + grüne Tonne) bzw. Abholung<br />

(braune Tonne) der vorhandenen Abfallgefäße schriftlich<br />

beantragt?<br />

Erfolgt keine solche Mitteilung an den WAB, obwohl<br />

die Wohnung bzw. das Haus leer steht, werden weiterhin<br />

Gebühren in Form einer Pauschale erhoben, da<br />

eine Nutzung bzw. Bereitstellung der Müllbehälter zur<br />

Abfuhr weiterhin möglich ist. Sobald die Entwertung<br />

bzw. Abholung der Müllgefäße beantragt und vom WAB<br />

durchgeführt wurde, entfällt ab diesem Zeitpunkt die<br />

Gebührenpflicht für die entsprechenden Objekte.<br />

„Endabrechnung“<br />

Dieser Gebührenbescheid enthält zunächst einmal<br />

die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Alle<br />

Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die sich im<br />

Laufe des vergangenen Jahres ergeben haben und<br />

Einfluß auf die Müllgebühr haben sind hier berücksichtigt.<br />

„Adressat“<br />

Als Adressat für den Gebührenbescheid gilt immer<br />

der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser nicht<br />

selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />

„Vorausleistung“<br />

Des weiteren enthält der Gebührenbescheid die<br />

Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />

ist der 31.Dezember des Vorjahres. Änderungen, die<br />

sich im laufenden Jahr ergeben und <strong>gebühren</strong>relevant<br />

sind, finden Sie dann wieder in der Endabrechnung<br />

im nächsten Gebührenbescheid.<br />

„Objekt“<br />

Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />

in diesem Gebührenbescheid abgerechnet wird.<br />

Ein Gebührenbescheid bezieht sich immer auf ein<br />

einziges Objekt.<br />

„Haushalte“<br />

Auf einem Objekt können einer oder mehrere<br />

Haushalte gemeldet sein. Der Gebührenbescheid<br />

enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte,<br />

diese bekommen keinen separaten Gebührenbescheid.<br />

<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong>bescheid <strong>2010</strong><br />

„Kontakt“<br />

Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />

möglichst an die hier angegebene Durchwahl, damit<br />

Sie direkt mit dem entsprechenden Ansprechpartner<br />

verbunden sind.<br />

„Gebührenkontonummer“<br />

Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB als<br />

Kunde erfasst.<br />

Bitte bei schriftlichen Rückfragen etc. stets angeben.<br />

„Tarifbetrag“<br />

Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />

aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />

Haushalt.<br />

Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />

Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />

„Kompostnachlass“<br />

Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />

gestellt haben, vermindert sich die<br />

Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />

„Zeitraum“<br />

Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />

im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />

der Gebühr.<br />

„Rechnungsbetrag und<br />

Zahlungsziel“<br />

Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />

zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />

für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />

laufende Jahr.<br />

Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />

dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muss.<br />

Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />

Wirkung.<br />

Bitte beachten Sie, dass hier aus Platzgründen nur ein<br />

Beispiel eines Gebührenbescheides exemplarisch dargestellt<br />

werden kann.<br />

Wir werden in Kürze auf unserer Internetseite<br />

www.wab.rlp.de noch weitere spezielle Beispiele von<br />

Gebührenbescheiden darstellen, aber auch dort kann sicherlich<br />

nicht jeder individuelle Fall gezeigt werden.<br />

Sollten Sie also noch Fragen zu Ihrem Bescheid haben,<br />

wenden Sie sich bitte direkt an die Durchwahlnummer,<br />

die rechts oben in Ihrem Bescheid aufgedruckt ist.<br />

Allerdings bitten wir auch zu bedenken, dass beim Versand<br />

der Gebührenbescheide innerhalb weniger Tage<br />

ca. 70.000 Grundstückseigentümer Post von uns bekommen.<br />

Dies führt erfahrungsgemäß immer zu einer<br />

Überlastung unserer Telefonleitungen in den ersten Tagen<br />

nach dem Versand. Wir bitten Sie daher um Geduld<br />

bei telefonischen Rückfragen. Da <strong>gebühren</strong>relevante<br />

Änderungen generell schriftlich mitgeteilt werden müssen,<br />

empfehlen wir Ihnen, dies sofort zu tun. Telefonisch<br />

mitgeteilte Änderungen können nicht berücksichtigt<br />

werden.<br />

Zusammen mit dem Gebührenbescheid <strong>2010</strong> wird<br />

auch wieder der Grünabfallwertscheck verschickt. Wir<br />

weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass nur der<br />

Grundstückseigentümer einen Wertscheck bekommt<br />

und nicht automatisch jeder Haushalt.<br />

6 7 8 9 10<br />

Zusatzinfos<br />

Ihr<br />

<strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

56424 Moschheim<br />

Bodener Straße 15<br />

Tel.: 02602/6806-0<br />

Fax: 02602/80568<br />

E-Mail: beratung@wab.rlp.de<br />

02602<br />

6806 - 55<br />

www.<br />

wab.rlp.de<br />

Gebühreninfo<strong>2010</strong>.indd 1 22.12.2009 09:01:41

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