Hausmüll- gebühren 2010 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
Hausmüll- gebühren 2010 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
Hausmüll- gebühren 2010 - Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetrieb
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Der <strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />
Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB)<br />
informiert über die<br />
<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong><br />
<strong>2010</strong><br />
Aller guten<br />
Dinge sind<br />
drei !<br />
Gebühr<br />
2008<br />
Gebühr<br />
2009<br />
Gebühr<br />
<strong>2010</strong><br />
Zum dritten Mal in Folge<br />
bleiben die Gebühren stabil !<br />
Gut gewirtschaftet -<br />
Gebühren bleiben stabil<br />
Nicht ohne Stolz dürfen wir mitteilen, dass auch in<br />
diesem Jahr die Müll<strong>gebühren</strong> unverändert bleiben.<br />
Damit sind schon zum dritten Mal in Folge die Gebühren<br />
stabil. Maßgeblich dazu beigetragen hat nicht<br />
zuletzt das gute Wirtschaften des <strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />
Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB), denn trotz steigender<br />
Ausgaben z.B. für Treibstoff etc. konnten die<br />
Gesamtausgaben so begrenzt werden, dass eine Erhöhung<br />
der Müllgebühr nicht notwendig war.<br />
Auch in dieser Broschüre finden Sie wieder den Vordruck<br />
„Änderungsmitteilung.“ Wir haben das Formular<br />
lose eingelegt, sodass alle diejenigen, die keine<br />
Änderungen seit der letzten Gebührenabrechnung<br />
mitzuteilen haben, das Blatt direkt wegwerfen können<br />
und trotzdem noch das komplette Faltblatt behalten.<br />
Die Änderungsmitteilung<br />
mit den notwendigen Angaben<br />
bitte nur dann unterschrieben<br />
an uns zurücksenden,<br />
wenn seit der<br />
letzten Gebührenabrechnung<br />
Änderungen bezüglich<br />
der Personen oder Müllgefäße<br />
auf dem Grundstück<br />
eingetreten sind.<br />
2<br />
Absender: Datum:<br />
_______________________________ ______________________<br />
_______________________________ Gebührenkonto-Nr.:<br />
_______________________________<br />
Tel: E-Mail: (Bitte unbedingt angeben)<br />
W E S T E R W A L D K R E I S<br />
ABFALLWIRTSCHAFTSBETRIEB<br />
Postfach 1470<br />
56404 Montabaur<br />
Fax: 02602 / 6806511<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Damit die Änderungen noch im aktuellen Gebührenbescheid<br />
2009 berücksichtigt werden können, müssen<br />
diese bis spätestens 20.Februar 2009 beim WAB<br />
eingegangen sein.<br />
Änderungsmitteilung<br />
Dieses Formular bitte nur dann benutzen, wenn seit der letzten Gebührenabrechnung tatsächlich<br />
Änderungen auf dem Grundstück bezüglich der Personen oder Müllgefäße erfolgt sind.<br />
Wenn alles unverändert geblieben ist müssen Sie uns das nicht mitzuteilen.<br />
Hinsichtlich des Gebührenbescheides (Gebührenkonto-Nr. s.o.) ergeben sich folgende<br />
Änderungen: (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Die Eigentumsverhältnisse haben sich geändert.<br />
Bisheriger Eigentümer: Neuer Eigentümer:<br />
(Name und Anschrift) (Name und Anschrift)<br />
__________________________ _________________________<br />
__________________________ _________________________<br />
Seit _____________________<br />
Bitte beachten Sie, dass zur weiteren Bearbeitung eine Kopie der<br />
Eintragungsbekanntmachung nach § 55 der Grundbuchordnung durch<br />
das Amtsgericht vorgelegt werden muss<br />
(die Auflassungsvormerkung reicht nicht aus).<br />
Folgende Müllgefäße wurden übernommen:<br />
Größe in l Farbe Nummer(im Deckel eingeritzt)<br />
Änderungsmitteilung Seite 1;<br />
bitte nur in Verbindung mit Seite 2 (Unterschrift) zusenden oder faxen.<br />
Wenn alles unverändert geblieben ist, benötigen wir<br />
keinen Hinweis von Ihnen. Auch Geburten und Sterbefälle<br />
müssen nicht gemeldet werden. Diese werden<br />
uns automatisch von den Einwohnermeldeämtern<br />
mitgeteilt<br />
Die <strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong> für <strong>2010</strong><br />
Haushaltsgröße Ein-<br />
Personenhaushalt<br />
Jahresgebühr<br />
<strong>2010</strong><br />
Gebührennachlass<br />
bei Eigenkompostierung<br />
<strong>2010</strong><br />
Jahresgebühr mit<br />
Gebührenermäßigung<br />
<strong>2010</strong><br />
Zwei- bis<br />
Vier-<br />
Personenhaushalt<br />
Fünf- und<br />
Mehr-<br />
Personenhaushalt<br />
127,20 € 181,20 € 226,80 €<br />
9,20 € 15,90 € 22,50 €<br />
118,00 € 165,30 € 204,30 €<br />
Gemäß der satzungsrechtlichen Vorgaben wird die<br />
Höhe der Müll<strong>gebühren</strong> für die Grundleistungen im<br />
wesentlichen von der Haushaltsgröße sowie der Anzahl<br />
der Haushalte auf einem Grundstück beeinflusst.<br />
Saisontonnen werden jeweils nur in der auf Seite 4<br />
angegebenen Saisonzeit entleert und berechnet.<br />
Windelsäcke sind nur als Alternative vorgesehen,<br />
wenn die graue Restmülltonne durch einen erhöhten<br />
Windelanfall (Kleinkinder oder Pflegefall) nicht ausreicht.<br />
Windeln müssen nicht generell in Windelsäcken<br />
entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Aufschrift auf<br />
den Säcken.<br />
Neben den oben beispielhaft dargestellten Gebührentabellen<br />
legt die gültige Abfall<strong>gebühren</strong>satzung des <strong>Westerwaldkreis</strong>es<br />
vom 05.12.2008 eine Vielzahl von weiteren<br />
Entsorgungs<strong>gebühren</strong> für bestimmte Leistungen<br />
fest, welche aus Platzgründen hier nicht vollständig dargestellt<br />
werden können.<br />
3<br />
Nachfolgend einige wichtige Mehr<strong>gebühren</strong><br />
z.B. für zusätzliches Tonnenvolumen bzw.<br />
zusätzliche Tonnen<br />
Abfallart Restmüll Biomüll<br />
Zusätzl.<br />
Volumen<br />
Zusätzl. Gefäß<br />
(ganzjährig)<br />
Zusätzl. Gefäß<br />
(Saisontonne)<br />
VorübergehenderMehrbedarf<br />
0,31 €/l zusätzl.<br />
Behältervolumen<br />
Beispiel:<br />
Statt 120 l Tonne<br />
eine 240 l Tonne<br />
= 120 l x 0,31 €<br />
= 37,20 €<br />
Zusatzgebühr/Jahr<br />
80 l Tonne: 81,40 €<br />
120 l Tonne: 86,20 €<br />
240 l Tonne:102,00 €<br />
Gebühren pro Jahr<br />
Nov.- einschl. April<br />
80 l Tonne: 6,30 €<br />
120 l Tonne: 6,60 €<br />
240 l Tonne: 7,90 €<br />
Gebühren pro Monat<br />
70 l fassender grauer<br />
Restmüllsack:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
3,10 € und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
70 l fassender roter<br />
Windelsack:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
1,60 € und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
4<br />
0,30 €/l zusätzl.<br />
Behältervolumen<br />
Beispiel:<br />
Statt 140 l Tonne<br />
eine 240 l Tonne<br />
= 100 l x 0,30 €<br />
= 30,00 €<br />
Zusatzgebühr/Jahr<br />
80 l Tonne: 66,30 €<br />
140 l Tonne: 80,80 €<br />
240 l Tonne:104,50 €<br />
Gebühren pro Jahr<br />
Mai.- einschl. Okt<br />
80 l Tonne: 7,20 €<br />
120 l Tonne: 8,20 €<br />
240 l Tonne: 9,80 €<br />
Gebühren pro Monat<br />
80 l fassender<br />
brauner Biomüllsack<br />
aus Papier:<br />
Die Gebühr beträgt<br />
2,30 € und beinhaltet<br />
die Entsorgungskosten.<br />
Zu weiteren Gebührensätzen, die den <strong>Hausmüll</strong> betreffen,<br />
geben Ihnen die Damen und Herren der <strong>Hausmüll</strong>abteilung<br />
gerne Auskunft. Tel.: 02602 / 6806-20<br />
Da für Gewerbeabfälle je nach Zusammensetzung eine<br />
Vielzahl von Gebührensätzen in Frage kommt, empfehlen<br />
wir in diesen Fällen ein gesondertes Beratungsgespräch.<br />
Tel.: 02602 / 6806-30<br />
Wichtige Infos zum<br />
<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong>bescheid <strong>2010</strong><br />
In nächster Zeit erhalten Sie den Gebührenbescheid<br />
für das Jahr <strong>2010</strong>. Dafür werden die Einwohnermeldedaten<br />
des jeweiligen Grundstückes (Stichtag: 31.12.2009)<br />
zugrundegelegt. Sollten Unstimmigkeiten bestehen,<br />
prüfen Sie den Bescheid bitte zunächst auf die Richtigkeit<br />
der aktuellen Meldedaten. Hierbei ist die gesetzlich<br />
vorgegebene Widerspruchsfrist von einem Monat<br />
nach Zugang des Bescheides zu berücksichtigen.<br />
Bitte beachten Sie, dass die <strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong> tagesscharf<br />
abgerechnet werden. Es ist daher wichtig, dass alle<br />
Um-, Zu-, Verzüge u.ä. unverzüglich den Meldeämtern der<br />
VG mitgeteilt werden, um die Änderung entsprechend im<br />
Gebührenbescheid zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.<br />
Die nachfolgende Frageliste hilft Ihnen bei der Überprüfung<br />
der Meldedaten:<br />
● Zu-/Verzüge/Mieterwechsel etc.<br />
Sind alle Änderungen auf dem Grundstück<br />
(Zu-/Verzüge/Mieterwechsel usw.) rechtzeitig der zuständigen<br />
Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet worden?<br />
Beachten Sie bitte den o.g. Stichtag. Alle in der<br />
Folgezeit eintretenden Veränderungen werden von uns<br />
automatisch berücksichtigt, wenn sie der Verbandsgemeinde<br />
gemeldet worden sind und dann beim Bescheid<br />
für 2011 ausgewiesen.<br />
● Gemeinsamer Haushalt<br />
Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt und werden<br />
Sie vom Einwohnermeldeamt jeweils als zwei Haushaltsvorstände<br />
geführt (häufig der Fall bei eheähnlichen<br />
Gemeinschaften oder volljährigen Kindern)?<br />
– Dann sind wir auf Ihren entsprechenden schrift-<br />
lichen Hinweis angewiesen. –<br />
Fortsetzung s. Seite 6<br />
Gebühreninfo<strong>2010</strong>.indd 2 22.12.2009 09:01:48<br />
5
Fortsetzung von Seite 5<br />
● Enkel/Pflegekinder etc.<br />
Befinden sich in Ihrem Haushalt Personen mit anderem<br />
Namen (Enkel, Pflegekinder usw.), die beim Einwohnermeldeamt<br />
als eigener Haushalt geführt werden?<br />
– Auch hier bedarf es Ihres schriftlichen Hinweises an<br />
den WAB. –<br />
● Fehler bei Anmeldung<br />
Sind auf Grund fehlerhafter Angaben beim<br />
Einwohnermeldeamt durch den Anmeldenden auf Ihrem<br />
Grundstück Personen gemeldet, die sich dort tatsächlich<br />
jedoch nicht aufhalten? – Bitte bei der Verbandsgemeinde<br />
abmelden. –<br />
● Nebenwohnsitz<br />
Sind Personen (z. B. Studenten), die zu Ihrem Haushalt<br />
gehören und im Gebührenbescheid als eigener Haushalt<br />
geführt werden, bzw. Ihrem Haushalt zugerechnet<br />
werden, mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet?<br />
– Auch hier bedarf es Ihres Hinweises.–<br />
● Hauskauf/-verkauf<br />
Haben sie dem WAB den Eigentümerwechsel bereits<br />
mitgeteilt? – Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer<br />
eines Hauses sind verpflichtet, dies mitzuteilen. Wir<br />
benötigen dazu die Kopie der Eintragungsnachricht ins<br />
Grundbuch.–<br />
● Unbewohnte Häuser und Wohnungen<br />
Haben Sie, falls eine Wohnung bzw. ein Haus vorübergehend<br />
unbewohnt ist, dies dem WAB mitgeteilt und<br />
die Entwertung (graue + grüne Tonne) bzw. Abholung<br />
(braune Tonne) der vorhandenen Abfallgefäße schriftlich<br />
beantragt?<br />
Erfolgt keine solche Mitteilung an den WAB, obwohl<br />
die Wohnung bzw. das Haus leer steht, werden weiterhin<br />
Gebühren in Form einer Pauschale erhoben, da<br />
eine Nutzung bzw. Bereitstellung der Müllbehälter zur<br />
Abfuhr weiterhin möglich ist. Sobald die Entwertung<br />
bzw. Abholung der Müllgefäße beantragt und vom WAB<br />
durchgeführt wurde, entfällt ab diesem Zeitpunkt die<br />
Gebührenpflicht für die entsprechenden Objekte.<br />
„Endabrechnung“<br />
Dieser Gebührenbescheid enthält zunächst einmal<br />
die Endabrechnung für das vergangene Jahr. Alle<br />
Änderungen bezüglich Ihres Haushaltes, die sich im<br />
Laufe des vergangenen Jahres ergeben haben und<br />
Einfluß auf die Müllgebühr haben sind hier berücksichtigt.<br />
„Adressat“<br />
Als Adressat für den Gebührenbescheid gilt immer<br />
der Grundstückseigentümer, auch wenn dieser nicht<br />
selbst am berechneten Objekt gemeldet ist.<br />
„Vorausleistung“<br />
Des weiteren enthält der Gebührenbescheid die<br />
Vorausleistung für das laufende Jahr. Stichtag hierfür<br />
ist der 31.Dezember des Vorjahres. Änderungen, die<br />
sich im laufenden Jahr ergeben und <strong>gebühren</strong>relevant<br />
sind, finden Sie dann wieder in der Endabrechnung<br />
im nächsten Gebührenbescheid.<br />
„Objekt“<br />
Als Objekt ist das Grundstück bezeichnet, welches<br />
in diesem Gebührenbescheid abgerechnet wird.<br />
Ein Gebührenbescheid bezieht sich immer auf ein<br />
einziges Objekt.<br />
„Haushalte“<br />
Auf einem Objekt können einer oder mehrere<br />
Haushalte gemeldet sein. Der Gebührenbescheid<br />
enthält immer alle am Objekt gemeldeten Haushalte,<br />
diese bekommen keinen separaten Gebührenbescheid.<br />
<strong>Hausmüll</strong><strong>gebühren</strong>bescheid <strong>2010</strong><br />
„Kontakt“<br />
Bitte wenden Sie sich bei telefonischen Rückfragen<br />
möglichst an die hier angegebene Durchwahl, damit<br />
Sie direkt mit dem entsprechenden Ansprechpartner<br />
verbunden sind.<br />
„Gebührenkontonummer“<br />
Mit dieser Nummer ist Ihr Haushalt beim WAB als<br />
Kunde erfasst.<br />
Bitte bei schriftlichen Rückfragen etc. stets angeben.<br />
„Tarifbetrag“<br />
Der Tarifbetrag bzw. die Jahresgebühr ergibt sich<br />
aus der Anzahl der gemeldeten Personen im betreffenden<br />
Haushalt.<br />
Änderungen im laufenden Jahr werden mit der<br />
Schlussrechnung im nächsten Jahr ausgeglichen.<br />
„Kompostnachlass“<br />
Sofern Sie einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer<br />
gestellt haben, vermindert sich die<br />
Jahresgebühr um diesen Betrag.<br />
„Zeitraum“<br />
Der Zeitraum über den die betreffenden Personen<br />
im Haushalt gemeldet waren bestimmt die Höhe<br />
der Gebühr.<br />
„Rechnungsbetrag und<br />
Zahlungsziel“<br />
Hier finden Sie den gesamten zu zahlenden Rechnungsbetrag<br />
zusammengesetzt aus der Endabrechnung<br />
für das Vorjahr und der Vorausleistung für das<br />
laufende Jahr.<br />
Bitte beachten Sie das angegebene Datum bis zu<br />
dem die Zahlung spätestens erfolgt sein muss.<br />
Ganz wichtig: Widersprüche haben keine aufschiebende<br />
Wirkung.<br />
Bitte beachten Sie, dass hier aus Platzgründen nur ein<br />
Beispiel eines Gebührenbescheides exemplarisch dargestellt<br />
werden kann.<br />
Wir werden in Kürze auf unserer Internetseite<br />
www.wab.rlp.de noch weitere spezielle Beispiele von<br />
Gebührenbescheiden darstellen, aber auch dort kann sicherlich<br />
nicht jeder individuelle Fall gezeigt werden.<br />
Sollten Sie also noch Fragen zu Ihrem Bescheid haben,<br />
wenden Sie sich bitte direkt an die Durchwahlnummer,<br />
die rechts oben in Ihrem Bescheid aufgedruckt ist.<br />
Allerdings bitten wir auch zu bedenken, dass beim Versand<br />
der Gebührenbescheide innerhalb weniger Tage<br />
ca. 70.000 Grundstückseigentümer Post von uns bekommen.<br />
Dies führt erfahrungsgemäß immer zu einer<br />
Überlastung unserer Telefonleitungen in den ersten Tagen<br />
nach dem Versand. Wir bitten Sie daher um Geduld<br />
bei telefonischen Rückfragen. Da <strong>gebühren</strong>relevante<br />
Änderungen generell schriftlich mitgeteilt werden müssen,<br />
empfehlen wir Ihnen, dies sofort zu tun. Telefonisch<br />
mitgeteilte Änderungen können nicht berücksichtigt<br />
werden.<br />
Zusammen mit dem Gebührenbescheid <strong>2010</strong> wird<br />
auch wieder der Grünabfallwertscheck verschickt. Wir<br />
weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass nur der<br />
Grundstückseigentümer einen Wertscheck bekommt<br />
und nicht automatisch jeder Haushalt.<br />
6 7 8 9 10<br />
Zusatzinfos<br />
Ihr<br />
<strong>Westerwaldkreis</strong>-<br />
Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
56424 Moschheim<br />
Bodener Straße 15<br />
Tel.: 02602/6806-0<br />
Fax: 02602/80568<br />
E-Mail: beratung@wab.rlp.de<br />
02602<br />
6806 - 55<br />
www.<br />
wab.rlp.de<br />
Gebühreninfo<strong>2010</strong>.indd 1 22.12.2009 09:01:41