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Elsbeth Zurfluh: Kein Nachteil für Nichtbehinderte - Praxisbeispiel ...

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Die Kinder mit einer geistigen Behinderung<br />

sind von den Lernzielen befreit<br />

werden nach individuellem Förderplan gefördert<br />

Kanton Basel-Stadt<br />

Die kognitiven Voraussetzungen spielen keine<br />

Rolle!<br />

Entscheidend sind die sozialen Möglichkeiten:<br />

• Lernen von andern Kindern<br />

• regulärer Unterricht muss stattfinden können<br />

Die Betreuung ist mindestens gleich intensiv, wie in einer<br />

HPS-Klasse.<br />

<strong>Elsbeth</strong> <strong>Zurfluh</strong> 4

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