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Rechtsgrundsätze f. Gefahrenhinweise*<br />

Bundesgerichtshof BGH<br />

• Gefahr konkret bezeichnen<br />

• Gefahrenart deutlich herausstellen<br />

• Gefahr wird NICHT erst durch eigenes Nachdenken oder<br />

durch Schlussfolgerungen des Verwenders bewusst<br />

• Risiko / mögliche Folgen in vollem Umfang nennen<br />

• Verständlichen Funktionszusammenhang zwischen<br />

Produktverwendung und möglichem Schaden darlegen<br />

• Deutlich machen, wann und warum das Produkt gefährlich<br />

werden kann<br />

• Beschreibung der Gefahr und Folgen müssen dem Verwender<br />

einleuchten, für ihn plausibel werden<br />

• Gefahrvermeidende Verhaltensweisen begründen<br />

• Hinweise so gestalten, dass sie den Adressaten erreichen<br />

*Nach: Anhalt 2001, S. 119; Hervorhebungen durch den Verfasser<br />

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