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Lohngruppe 2 a

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Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen<br />

© ABD, Erstellt am 09.08.2012<br />

Fassung vom 20.11.2009<br />

<strong>Lohngruppe</strong> 2 a<br />

1. Angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche<br />

Anlernung erfordern.<br />

Beispiele zu 1.:<br />

1.1 Arbeiter an Bürovervielfältigungsmaschinen, soweit nicht höher eingereiht.<br />

1.2 frei,<br />

1.3 Arbeiter mit einfachen Arbeiten in der Photographie (z.B. Abdeckarbeiten), soweit nicht höher<br />

eingereiht,<br />

1.4 Arbeiter mit einfachen Kopierarbeiten,<br />

1.5 Buchbindereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

1.6 Druckereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

1.7 (frei),<br />

1.8 Lichtpausarbeiter, soweit nicht höher eingereiht.<br />

2. (frei),<br />

3. Arbeiter mit Tätigkeiten der <strong>Lohngruppe</strong>n 1, 1 a und 2, die die Körperkräfte außerordentlich<br />

beanspruchen oder mit besonderer Verantwortung verbunden sind.<br />

Beispiele zu 3.:<br />

3.1 Helfer an Heizungsanlagen,<br />

3.2 Lagerarbeiter, soweit nicht höher eingereiht.<br />

4. Arbeiter der <strong>Lohngruppe</strong> 2 Nr. 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser <strong>Lohngruppe</strong>.<br />

5. Arbeiter der <strong>Lohngruppe</strong> 2 Nrn. 4, 6.1 bis 6.6, 6.8, 6.9 und 6.11 nach vierjähriger Tätigkeit in der<br />

jeweiligen Fallgruppe dieser <strong>Lohngruppe</strong>.<br />

6. Ferner:<br />

6.1 Aktenhefter (Aktenkleber) nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

6.2 (frei),<br />

6.3 Archivarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.4 Boten, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.5 bis 6.8 (frei),<br />

6.9 Maschinenputzer nach einjähriger Bewährung in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

6.10 (frei),<br />

6.11 Pförtner<br />

a) an verkehrsreichen Eingängen oder<br />

b) mit einfachem Fernsprechvermittlungsdienst, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.12 bis 6.13 (frei),<br />

6.14 Wagenpfleger, soweit nicht höher eingereiht.<br />

Dazu:<br />

15. In Galerien und Museen<br />

Beispiele zu 3.:<br />

15.3.1 Galerieaufseher, soweit nicht höher eingereiht,<br />

15.3.2 Museumsaufseher, soweit nicht höher eingereiht.<br />

Zu 6.:<br />

15.6.1 Arbeiter als Parkaufseher,<br />

15.6.2 Galeriearbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

Teil A<br />

A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale<br />

A, 2.14. LG-Verzeichn.<br />

LG 2 a


Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen<br />

© ABD, Erstellt am 09.08.2012<br />

Fassung vom 20.11.2009<br />

15.6.3 Museumsarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2.<br />

Teil A<br />

A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale<br />

A, 2.14. LG-Verzeichn.<br />

LG 2 a S.2

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