1. Änderung Karolinenhof
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4 Begründung<br />
4.1 Beschreibung des <strong>Änderung</strong>sbereiches, Stand vor und nach der <strong>Änderung</strong><br />
4.<strong>1.</strong>1 Der <strong>Änderung</strong>sbereich befindet sich südlich der Stadt Bad Waldsee, im Südwesten des Baugebietes<br />
"<strong>Karolinenhof</strong>" auf dem Grundstück Fl.-Nr. 527/20 (Teilfläche). Es handelt sich um zwei öffentliche<br />
Stellplätze sowie eine Verkehrsgrünfläche im Bereich der "Habsburger Straße".<br />
4.<strong>1.</strong>2 Die ursprünglichen Festsetzungen sahen in diesem Bereich zwei öffentliche Stellplätze sowie eine<br />
Verkehrsgrünfläche vor. Durch die <strong>Änderung</strong> werden der betroffene Bereich aus dem rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplan "<strong>Karolinenhof</strong>" herausgenommen und somit die dort geltenden Festsetzungen<br />
aufgehoben.<br />
4.<strong>1.</strong>3 Die <strong>Änderung</strong> ist erforderlich, um das im Rahmen des Bebauungsplanes "Frauenberg V" geplante<br />
Erschließungskonzept zu ermöglichen. Der aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "<strong>Karolinenhof</strong>"<br />
herausgenommene Bereich wird zu diesem Zweck Bestandteil des Bebauungsplanes<br />
"Frauenberg V" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu.<br />
Seite 6<br />
Stadt Bad Waldsee <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong> des Bebauungsplanes "<strong>Karolinenhof</strong>"<br />
Textteil mit 8 Seiten, Fassung vom 06.1<strong>1.</strong>2007<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen