Großkanzleien zum Thema LL.M. - Ad Legendum
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180 <strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> 3/2005<br />
sächlich gestellt werden. Das dürfte wohl vor allem<br />
von den handelnden Personen abhängen. Mir scheinen<br />
die Kollegen im Öffentlichen Recht den Spagat zwischen<br />
der nötigen Wahrung der akademischen Standards<br />
und der angemessenen Würdigung des studentischen<br />
Engagements mit einigem Erfolg zu meistern.<br />
Im Übrigen: Wer schon ein paar Semester in Münster<br />
studiert hat, kennt seine Pappenheimer sowieso - im<br />
öffentlichen Recht und in den anderen Fächern.<br />
III. Interesse und Freude an der Sache<br />
Das beste Auswahlkriterium ist das eigene Interesse<br />
am Gegenstand, die Freude an der Sache. Wer etwas<br />
gern tut, ist dabei auch erfolgreicher, als wenn er sich<br />
zwingen muss. Und das echte, glaubwürdige Interesse<br />
Rabea Braß und Anna Reckordt<br />
an einem Arbeitsfeld ist ein starkes Argument auch<br />
für künftige Arbeitgeber. Gerade wenn man aber <strong>zum</strong><br />
künftigen Berufsfeld noch keine konkreten Vorstellungen<br />
hat, sollte man ein Feld aussuchen, das einem<br />
Freude macht und einen intellektuell anregt.<br />
Der Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung bietet<br />
sich deshalb erstens für jeden an, der ein spezifisches<br />
Interesse in diesem Bereich hat. Das kann der Umweltschutz<br />
genauso sein wie die Kommunalpolitik<br />
oder das Verhältnis des Staates und des Rechts zur<br />
Religion oder die verschiedenen Bereiche der Wirtschaftsaufsicht.<br />
Hervorragend eignet sich der Schwerpunktbereich<br />
aber gerade auch für diejenigen, die<br />
solche spezifischen Interessen noch nicht entwickelt<br />
haben. Er bietet die Möglichkeit, ganz unterschiedliche<br />
Sachbereiche vertieft kennen zu lernen.<br />
<strong>Großkanzleien</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />
AD LEGENDUM: Wie hoch ist in etwa der Anteil Ihrer<br />
Mitarbeiter, die ein <strong>LL</strong>.M.-Studiengang absolviert<br />
haben?<br />
Anica Markurth: Ca. 20 Prozent, jedoch mit steigender<br />
Tendenz.<br />
Marc André Gimmy: Wir haben eine ganze Reihe von<br />
<strong>LL</strong>.M. Absolventen aus den USA/UK/AUS, unter anderem<br />
auch einen aus Münster. Von 220 Anwälten in<br />
Deutschland haben ca. 25 einen <strong>LL</strong>.M., mit steigender<br />
Tendenz.<br />
Silvanne Helle: Der Anteil beträgt etwa ein Drittel,<br />
Tendenz steigend.<br />
AD LEGENDUM: Interessenten für einen <strong>LL</strong>.M. werden<br />
schnell auch auf andere postgraduale Studiengänge<br />
stoßen, beispielsweise den „M.C.L“. (Master<br />
of Comparative Law mit Schwerpunkt in Rechtsvergleichung)<br />
oder den „MBA“ (Master of Business<br />
<strong>Ad</strong>ministration). Was empfehlen Sie?<br />
Studienpraxis<br />
Auf der JurStart haben wir einige der dort ausstellenden <strong>Großkanzleien</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>LL</strong>.M. befragt. Unter<br />
anderem sprachen wir mit Anica Markurth, Rechtsanwältin bei Lovells, Düsseldorf, mit Marc André Gimmy,<br />
Rechtsanwalt bei TaylorWessing, Düsseldorf und Silvanne Helle, Rechtsanwältin im Kölner Büro von<br />
Linklaters Oppenhoff & Rädler.<br />
Im Rahmen der JurStart fand zudem die <strong>LL</strong>.M.-Fair Europe statt. Informationen zu den ausstellenden<br />
Universitäten finden Sie in der Broschüre „<strong>LL</strong>.M.-Fair Europe“, erhältlich in der AUB R 307.<br />
Anica Markurth: Ich würde einen klassischen <strong>LL</strong>.M.<br />
empfehlen, dies ist ein gängiger Titel und für Juristen<br />
sicherlich empfehlenswert. Ein MBA könnte<br />
langfristig eine Alternative sein, wenn man in einem<br />
Unternehmen arbeiten möchte. Hierbei geht es ja fast<br />
ausschließlich um Betriebswirtschaftslehre, wobei dieses<br />
Wissen Mandaten gegenüber sicherlich von Vorteil<br />
sein könnte. Der <strong>LL</strong>.M. ist aber auch wesentlich günstiger<br />
und von daher vielleicht für viele geeigneter.<br />
Marc André Gimmy: Der Master of Comparative<br />
Law hat so gut wie keine praktische Bedeutung, daher<br />
würde ich diesen nicht jemandem empfehlen, der<br />
in der Praxis arbeiten möchte. Der <strong>LL</strong>.M. ist diesem<br />
vorzuziehen. Der MBA könnte evtl. im Kartellrecht<br />
relevant werden.<br />
Silvanne Helle: Wir empfehlen den <strong>LL</strong>.M. Aber auch<br />
die anderen können für uns interessant sein.<br />
AD LEGENDUM: Heutzutage werden <strong>LL</strong>.M.-Studiengänge<br />
teilweise bereits vor dem ersten Staatsexamen
Studienpraxis<br />
angeboten. Diese setzen voraus, dass man „scheinfrei“<br />
ist. Wie beurteilen Sie solche Neuerungen an<br />
deutschen Universitäten?<br />
Anica Markurth: Dies ist mir nicht bekannt, es könnte<br />
aber eine vernünftige Idee sein.<br />
Marc André Gimmy: Meine persönliche Meinung ist,<br />
je schneller man fertig ist, umso besser. Wichtig ist,<br />
dass man Englisch lernt, ob vorher oder nachher ist<br />
egal, Hauptsache ist, man lernt es.<br />
Silvanne Helle: Es ist oft ein wenig verfrüht vor dem<br />
ersten Staatsexamen den <strong>LL</strong>.M. zu absolvieren. Zu<br />
diesem Zeitpunkt fehlt häufig noch das Systemverständnis.<br />
Zudem ist es häufig nicht sinnvoll, kurz vor<br />
der Examensvorbereitung noch einmal für längere Zeit<br />
ins Ausland zu wechseln.<br />
AD LEGENDUM: Wie beurteilen Sie das Angebot für<br />
<strong>LL</strong>.M.-Studiengänge an deutschen Universitäten<br />
(mit englischsprachigen Professoren)?<br />
Anica Markurth: Ein <strong>LL</strong>.M. in Deutschland ist nur<br />
halb soviel wert, wie wenn er im Ausland erworben<br />
wurde. Es geht ja dabei auch um die Englisch-Praxis.<br />
Bei einem <strong>LL</strong>.M. Studium in Deutschland ist die Gefahr<br />
groß, dass man nur mit Deutschen spricht und<br />
sich dadurch das Englisch nicht wesentlich verbessert.<br />
Marc André Gimmy: Das hat sich im Markt für Deutsche<br />
Studenten noch nicht durchgesetzt und ist wohl<br />
eher für ausländische Studenten interessant. Ein zusätzlicher<br />
deutscher <strong>LL</strong>.M. <strong>zum</strong> Staatsexamen bringt<br />
nicht viel. Es kommt ja darauf an, die Sprache zu erlernen<br />
und ein Auslandsaufenthalt macht sicherlich auch<br />
mehr Spaß und kann eine gute Erfahrung sein.<br />
Silvanne Helle: Es ist natürlich ein Nachteil, wenn<br />
der Umgang mit Englisch im Alltag fehlt, so dass die<br />
Sprachkenntnisse nicht in so großem Maße verbessert<br />
werden wie im Ausland. Bei diesen Studiengängen<br />
rückt dafür der Inhalt mehr in den Vordergrund. Hier<br />
gibt es sehr interessante Angebote.<br />
AD LEGENDUM: Die Zusatzqualifikation dient oftmals<br />
dem Nachweis der Beherrschung der englischen<br />
Sprache. Wie sind Kandidaten zu beurteilen,<br />
die durch Praktika oder Studium im Ausland, oder<br />
durch den Abschluss der FFA Kenntnisse der englischen<br />
Sprache sowie des „Common Law“ nachweisen<br />
können?<br />
Anica Markurth: Ein Praktikum im Ausland ist auch<br />
viel wert, wobei es hier keine festgeschrieben Normen<br />
gibt, die festsetzten was man lernen soll. Beim <strong>LL</strong>.M.<br />
ist garantiert, dass man eine längere Zeit im Ausland<br />
<strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> 3/2005 181<br />
verbringt und daher als positiv zu bewerten. Die FFA<br />
ist eine positive Erscheinung in der deutschen Uni-<br />
Landschaft.<br />
Marc André Gimmy: Bei unserer Kanzlei sind Einstellungsvoraussetzungen<br />
zwei Prädikatsexamen,<br />
sowie gute Englischkenntnisse. Bei einem <strong>LL</strong>.M. im<br />
Ausland lässt der Zeitfaktor natürlich darauf schließen,<br />
dass die Sprache sicher beherrscht wird. Die FFA<br />
bewerte ich aber auch als sehr positiv.<br />
Silvanne Helle: Die FFA ist eine gute Basis für sichere<br />
fachbezogene Sprachkenntnisse. Diese sollten aber<br />
durch (weitere) Auslandsaufenthalte, idealerweiser in<br />
Form eines <strong>LL</strong>.M.-Studiums, weiter ausgebaut werden.<br />
AD LEGENDUM: Letztlich, wie stehen Doktortitel<br />
und der Titel des <strong>LL</strong>.M. zueinander? Hat der<br />
Doktortitel an Bedeutung verloren, respektive der<br />
<strong>LL</strong>.M. an Bedeutung gewonnen? Was halten Sie<br />
von der Möglichkeit, einen Doktortitel im Ausland<br />
zu erwerben?<br />
Anica Markurth: Der Doktor wird in unserer Kanzlei<br />
nach wie vor gerne gesehen. In jüngerer Zeit ist jedoch<br />
eine Zunahme des <strong>LL</strong>.M. Titels zu bemerken. Der<br />
Doktor hat nicht an Wert verloren, trotzdem könnte<br />
man vielleicht vorsichtig von einer Lösung von diesem<br />
Titel sprechen.<br />
Marc André Gimmy: Bei uns arbeiten mehr promovierte,<br />
aber auch <strong>LL</strong>.M. Absolventen, sowie solche,<br />
die beide Titel erworben haben. Der <strong>LL</strong>.M. ist aber im<br />
Vormarsch.<br />
Silvanne Helle: Die Titel haben unterschiedliche Ansätze:<br />
Der Doktortitel zeigt die Fähigkeit, sich intensiv<br />
wissenschaftlich mit einem <strong>Thema</strong> auseinanderzusetzen.<br />
Der <strong>LL</strong>.M. dagegen zeigt, dass man sich in einer<br />
fremden Sprache mit einem fremden Rechtssystem<br />
auseinandergesetzt hat.<br />
Fazit:<br />
Voraussetzung aller Kanzleien sind neben einem Prädikatsexamen<br />
gute Englischkenntnisse. Der Tenor der<br />
Befragten war eindeutig. Letztlich sei es egal, wo man<br />
die Sprache erlernt hätte, jedoch sei bei einem <strong>LL</strong>.M.<br />
Programm im Ausland sichergestellt, dass auf Grund<br />
des fremdsprachigen Alltages gute Sprachkenntnisse<br />
vorhanden seien. Auch fachlich wird bei den meisten<br />
Kanzleien der klassische <strong>LL</strong>.M. einem MC.L. oder<br />
MBA vorgezogen. Die vermehrte Einführung von<br />
speziellen Fremdsprachenausbildungen für Juristen an<br />
Universitäten in Deutschland wurde durchweg positiv<br />
bewertet.