28.06.2013 Aufrufe

Großkanzleien zum Thema LL.M. - Ad Legendum

Großkanzleien zum Thema LL.M. - Ad Legendum

Großkanzleien zum Thema LL.M. - Ad Legendum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

180 <strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> 3/2005<br />

sächlich gestellt werden. Das dürfte wohl vor allem<br />

von den handelnden Personen abhängen. Mir scheinen<br />

die Kollegen im Öffentlichen Recht den Spagat zwischen<br />

der nötigen Wahrung der akademischen Standards<br />

und der angemessenen Würdigung des studentischen<br />

Engagements mit einigem Erfolg zu meistern.<br />

Im Übrigen: Wer schon ein paar Semester in Münster<br />

studiert hat, kennt seine Pappenheimer sowieso - im<br />

öffentlichen Recht und in den anderen Fächern.<br />

III. Interesse und Freude an der Sache<br />

Das beste Auswahlkriterium ist das eigene Interesse<br />

am Gegenstand, die Freude an der Sache. Wer etwas<br />

gern tut, ist dabei auch erfolgreicher, als wenn er sich<br />

zwingen muss. Und das echte, glaubwürdige Interesse<br />

Rabea Braß und Anna Reckordt<br />

an einem Arbeitsfeld ist ein starkes Argument auch<br />

für künftige Arbeitgeber. Gerade wenn man aber <strong>zum</strong><br />

künftigen Berufsfeld noch keine konkreten Vorstellungen<br />

hat, sollte man ein Feld aussuchen, das einem<br />

Freude macht und einen intellektuell anregt.<br />

Der Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung bietet<br />

sich deshalb erstens für jeden an, der ein spezifisches<br />

Interesse in diesem Bereich hat. Das kann der Umweltschutz<br />

genauso sein wie die Kommunalpolitik<br />

oder das Verhältnis des Staates und des Rechts zur<br />

Religion oder die verschiedenen Bereiche der Wirtschaftsaufsicht.<br />

Hervorragend eignet sich der Schwerpunktbereich<br />

aber gerade auch für diejenigen, die<br />

solche spezifischen Interessen noch nicht entwickelt<br />

haben. Er bietet die Möglichkeit, ganz unterschiedliche<br />

Sachbereiche vertieft kennen zu lernen.<br />

<strong>Großkanzleien</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>LL</strong>.M.<br />

AD LEGENDUM: Wie hoch ist in etwa der Anteil Ihrer<br />

Mitarbeiter, die ein <strong>LL</strong>.M.-Studiengang absolviert<br />

haben?<br />

Anica Markurth: Ca. 20 Prozent, jedoch mit steigender<br />

Tendenz.<br />

Marc André Gimmy: Wir haben eine ganze Reihe von<br />

<strong>LL</strong>.M. Absolventen aus den USA/UK/AUS, unter anderem<br />

auch einen aus Münster. Von 220 Anwälten in<br />

Deutschland haben ca. 25 einen <strong>LL</strong>.M., mit steigender<br />

Tendenz.<br />

Silvanne Helle: Der Anteil beträgt etwa ein Drittel,<br />

Tendenz steigend.<br />

AD LEGENDUM: Interessenten für einen <strong>LL</strong>.M. werden<br />

schnell auch auf andere postgraduale Studiengänge<br />

stoßen, beispielsweise den „M.C.L“. (Master<br />

of Comparative Law mit Schwerpunkt in Rechtsvergleichung)<br />

oder den „MBA“ (Master of Business<br />

<strong>Ad</strong>ministration). Was empfehlen Sie?<br />

Studienpraxis<br />

Auf der JurStart haben wir einige der dort ausstellenden <strong>Großkanzleien</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>LL</strong>.M. befragt. Unter<br />

anderem sprachen wir mit Anica Markurth, Rechtsanwältin bei Lovells, Düsseldorf, mit Marc André Gimmy,<br />

Rechtsanwalt bei TaylorWessing, Düsseldorf und Silvanne Helle, Rechtsanwältin im Kölner Büro von<br />

Linklaters Oppenhoff & Rädler.<br />

Im Rahmen der JurStart fand zudem die <strong>LL</strong>.M.-Fair Europe statt. Informationen zu den ausstellenden<br />

Universitäten finden Sie in der Broschüre „<strong>LL</strong>.M.-Fair Europe“, erhältlich in der AUB R 307.<br />

Anica Markurth: Ich würde einen klassischen <strong>LL</strong>.M.<br />

empfehlen, dies ist ein gängiger Titel und für Juristen<br />

sicherlich empfehlenswert. Ein MBA könnte<br />

langfristig eine Alternative sein, wenn man in einem<br />

Unternehmen arbeiten möchte. Hierbei geht es ja fast<br />

ausschließlich um Betriebswirtschaftslehre, wobei dieses<br />

Wissen Mandaten gegenüber sicherlich von Vorteil<br />

sein könnte. Der <strong>LL</strong>.M. ist aber auch wesentlich günstiger<br />

und von daher vielleicht für viele geeigneter.<br />

Marc André Gimmy: Der Master of Comparative<br />

Law hat so gut wie keine praktische Bedeutung, daher<br />

würde ich diesen nicht jemandem empfehlen, der<br />

in der Praxis arbeiten möchte. Der <strong>LL</strong>.M. ist diesem<br />

vorzuziehen. Der MBA könnte evtl. im Kartellrecht<br />

relevant werden.<br />

Silvanne Helle: Wir empfehlen den <strong>LL</strong>.M. Aber auch<br />

die anderen können für uns interessant sein.<br />

AD LEGENDUM: Heutzutage werden <strong>LL</strong>.M.-Studiengänge<br />

teilweise bereits vor dem ersten Staatsexamen


Studienpraxis<br />

angeboten. Diese setzen voraus, dass man „scheinfrei“<br />

ist. Wie beurteilen Sie solche Neuerungen an<br />

deutschen Universitäten?<br />

Anica Markurth: Dies ist mir nicht bekannt, es könnte<br />

aber eine vernünftige Idee sein.<br />

Marc André Gimmy: Meine persönliche Meinung ist,<br />

je schneller man fertig ist, umso besser. Wichtig ist,<br />

dass man Englisch lernt, ob vorher oder nachher ist<br />

egal, Hauptsache ist, man lernt es.<br />

Silvanne Helle: Es ist oft ein wenig verfrüht vor dem<br />

ersten Staatsexamen den <strong>LL</strong>.M. zu absolvieren. Zu<br />

diesem Zeitpunkt fehlt häufig noch das Systemverständnis.<br />

Zudem ist es häufig nicht sinnvoll, kurz vor<br />

der Examensvorbereitung noch einmal für längere Zeit<br />

ins Ausland zu wechseln.<br />

AD LEGENDUM: Wie beurteilen Sie das Angebot für<br />

<strong>LL</strong>.M.-Studiengänge an deutschen Universitäten<br />

(mit englischsprachigen Professoren)?<br />

Anica Markurth: Ein <strong>LL</strong>.M. in Deutschland ist nur<br />

halb soviel wert, wie wenn er im Ausland erworben<br />

wurde. Es geht ja dabei auch um die Englisch-Praxis.<br />

Bei einem <strong>LL</strong>.M. Studium in Deutschland ist die Gefahr<br />

groß, dass man nur mit Deutschen spricht und<br />

sich dadurch das Englisch nicht wesentlich verbessert.<br />

Marc André Gimmy: Das hat sich im Markt für Deutsche<br />

Studenten noch nicht durchgesetzt und ist wohl<br />

eher für ausländische Studenten interessant. Ein zusätzlicher<br />

deutscher <strong>LL</strong>.M. <strong>zum</strong> Staatsexamen bringt<br />

nicht viel. Es kommt ja darauf an, die Sprache zu erlernen<br />

und ein Auslandsaufenthalt macht sicherlich auch<br />

mehr Spaß und kann eine gute Erfahrung sein.<br />

Silvanne Helle: Es ist natürlich ein Nachteil, wenn<br />

der Umgang mit Englisch im Alltag fehlt, so dass die<br />

Sprachkenntnisse nicht in so großem Maße verbessert<br />

werden wie im Ausland. Bei diesen Studiengängen<br />

rückt dafür der Inhalt mehr in den Vordergrund. Hier<br />

gibt es sehr interessante Angebote.<br />

AD LEGENDUM: Die Zusatzqualifikation dient oftmals<br />

dem Nachweis der Beherrschung der englischen<br />

Sprache. Wie sind Kandidaten zu beurteilen,<br />

die durch Praktika oder Studium im Ausland, oder<br />

durch den Abschluss der FFA Kenntnisse der englischen<br />

Sprache sowie des „Common Law“ nachweisen<br />

können?<br />

Anica Markurth: Ein Praktikum im Ausland ist auch<br />

viel wert, wobei es hier keine festgeschrieben Normen<br />

gibt, die festsetzten was man lernen soll. Beim <strong>LL</strong>.M.<br />

ist garantiert, dass man eine längere Zeit im Ausland<br />

<strong>Ad</strong> <strong>Legendum</strong> 3/2005 181<br />

verbringt und daher als positiv zu bewerten. Die FFA<br />

ist eine positive Erscheinung in der deutschen Uni-<br />

Landschaft.<br />

Marc André Gimmy: Bei unserer Kanzlei sind Einstellungsvoraussetzungen<br />

zwei Prädikatsexamen,<br />

sowie gute Englischkenntnisse. Bei einem <strong>LL</strong>.M. im<br />

Ausland lässt der Zeitfaktor natürlich darauf schließen,<br />

dass die Sprache sicher beherrscht wird. Die FFA<br />

bewerte ich aber auch als sehr positiv.<br />

Silvanne Helle: Die FFA ist eine gute Basis für sichere<br />

fachbezogene Sprachkenntnisse. Diese sollten aber<br />

durch (weitere) Auslandsaufenthalte, idealerweiser in<br />

Form eines <strong>LL</strong>.M.-Studiums, weiter ausgebaut werden.<br />

AD LEGENDUM: Letztlich, wie stehen Doktortitel<br />

und der Titel des <strong>LL</strong>.M. zueinander? Hat der<br />

Doktortitel an Bedeutung verloren, respektive der<br />

<strong>LL</strong>.M. an Bedeutung gewonnen? Was halten Sie<br />

von der Möglichkeit, einen Doktortitel im Ausland<br />

zu erwerben?<br />

Anica Markurth: Der Doktor wird in unserer Kanzlei<br />

nach wie vor gerne gesehen. In jüngerer Zeit ist jedoch<br />

eine Zunahme des <strong>LL</strong>.M. Titels zu bemerken. Der<br />

Doktor hat nicht an Wert verloren, trotzdem könnte<br />

man vielleicht vorsichtig von einer Lösung von diesem<br />

Titel sprechen.<br />

Marc André Gimmy: Bei uns arbeiten mehr promovierte,<br />

aber auch <strong>LL</strong>.M. Absolventen, sowie solche,<br />

die beide Titel erworben haben. Der <strong>LL</strong>.M. ist aber im<br />

Vormarsch.<br />

Silvanne Helle: Die Titel haben unterschiedliche Ansätze:<br />

Der Doktortitel zeigt die Fähigkeit, sich intensiv<br />

wissenschaftlich mit einem <strong>Thema</strong> auseinanderzusetzen.<br />

Der <strong>LL</strong>.M. dagegen zeigt, dass man sich in einer<br />

fremden Sprache mit einem fremden Rechtssystem<br />

auseinandergesetzt hat.<br />

Fazit:<br />

Voraussetzung aller Kanzleien sind neben einem Prädikatsexamen<br />

gute Englischkenntnisse. Der Tenor der<br />

Befragten war eindeutig. Letztlich sei es egal, wo man<br />

die Sprache erlernt hätte, jedoch sei bei einem <strong>LL</strong>.M.<br />

Programm im Ausland sichergestellt, dass auf Grund<br />

des fremdsprachigen Alltages gute Sprachkenntnisse<br />

vorhanden seien. Auch fachlich wird bei den meisten<br />

Kanzleien der klassische <strong>LL</strong>.M. einem MC.L. oder<br />

MBA vorgezogen. Die vermehrte Einführung von<br />

speziellen Fremdsprachenausbildungen für Juristen an<br />

Universitäten in Deutschland wurde durchweg positiv<br />

bewertet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!