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Videoüberwachung in Schulen

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3.1. <strong>Videoüberwachung</strong> der Gänge und<br />

E<strong>in</strong>gangshallen<br />

Gründe der Überwachung:<br />

– Eigentumsschutz<br />

– Teil der Schüler randaliere – Gefahr für andere Schüler<br />

DSK<br />

– Abwehr von Gefahren gegen Schüler durch Schüler – staatliche<br />

Aufgabe, gesetzliche Grundlage fehlt – nicht genehmigt<br />

– Überwachung nur außerhalb der Unterrichtszeit wäre zulässig, weil<br />

privatrechtliche Tätigkeit (Schutz des Eigentums). Betreten durch<br />

Betroffene ohneh<strong>in</strong> unzulässig. Zustimmung der Personen, die<br />

außerhalb der Unterrichtszeit zugangsberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />

© andréewitch & simon, wien, 2011<br />

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