Videoüberwachung in Schulen
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3.1. <strong>Videoüberwachung</strong> der Gänge und<br />
E<strong>in</strong>gangshallen<br />
Gründe der Überwachung:<br />
– Eigentumsschutz<br />
– Teil der Schüler randaliere – Gefahr für andere Schüler<br />
DSK<br />
– Abwehr von Gefahren gegen Schüler durch Schüler – staatliche<br />
Aufgabe, gesetzliche Grundlage fehlt – nicht genehmigt<br />
– Überwachung nur außerhalb der Unterrichtszeit wäre zulässig, weil<br />
privatrechtliche Tätigkeit (Schutz des Eigentums). Betreten durch<br />
Betroffene ohneh<strong>in</strong> unzulässig. Zustimmung der Personen, die<br />
außerhalb der Unterrichtszeit zugangsberechtigt s<strong>in</strong>d.<br />
© andréewitch & simon, wien, 2011<br />
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