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W e ite rs ta dt S ch lu ssbe ric ht

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Nutzen – Kosten - Unte<strong>rs</strong>u<strong>ch</strong>ung<br />

Straßenbahn Darms<strong>ta</strong><strong>dt</strong> - We<strong>ite</strong><strong>rs</strong><strong>ta</strong><strong>dt</strong><br />

S<strong>ch</strong><strong>lu</strong><strong>ssbe</strong>ri<strong>ch</strong>t der Bearbeitungsphase II<br />

Die mit (B) gekennzei<strong>ch</strong>neten Haltestellen existieren derzeit bereits als Bushaltestellen.<br />

Die in Klammern angegebenen Bezei<strong>ch</strong>nungen für die Haltestellen „Im Harras“ und<br />

„Heinri<strong>ch</strong>straße“ entspre<strong>ch</strong>en den in der NKU – Phase I verwendeten Haltestellenbezei<strong>ch</strong>nungen.<br />

3.2.2 Entwurfste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

3.2.2.1 Trassierung<br />

Die Gleistrassierung erfolgt auf Grundlage der BOStrab7 , der Trassierungsri<strong>ch</strong>tlinie8 zur<br />

BOStrab und unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung der EAÖ9 .<br />

Entspre<strong>ch</strong>end der Regelspurwe<strong>ite</strong> des Darmstä<strong>dt</strong>er Straßenbahnnetzes erhält die neue<br />

Straßenbahnlinie eine Spurwe<strong>ite</strong> von 1000 mm. Diese Spurwe<strong>ite</strong> wird damit der<br />

Bere<strong>ch</strong>nung der maßgebenden Entwurfsparameter zu Grunde gelegt.<br />

Betriebli<strong>ch</strong> sollen auf der neuen Linie Straßenbahnniederf<strong>lu</strong>rfahrzeuge vom Typ ST 13<br />

bzw. eine Kombination des Typs ST 13 mit dem Niederf<strong>lu</strong>rbeiwagen SB 9 eingesetzt<br />

werden. Die Hö<strong>ch</strong>stges<strong>ch</strong>windigkeit der Niederf<strong>lu</strong>rfahrzeuge des Typs ST 13 beträgt 70<br />

km/h. Der für die Bere<strong>ch</strong>nung der zulässigen Ges<strong>ch</strong>windigkeit beim Übergang Gerade-<br />

Bogen ohne Übergangsbögen maßgebende Fahrwerksmittenabs<strong>ta</strong>nd ergibt si<strong>ch</strong> für den<br />

ST 13 mit 7,625 m. Entspre<strong>ch</strong>end der Trassierungsri<strong>ch</strong>tlinie ist für diese Bere<strong>ch</strong>nung der<br />

Fahrwerksmittenabs<strong>ta</strong>nd des überwiegend eingesetzten Fahrzeugtyps anzuwenden.<br />

Die nur im Ausnahmefall anzuwendenden fahrzeugte<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Mindestradien betragen<br />

entspre<strong>ch</strong>end der Vorgabe der HEAG 25 m.<br />

Die Wahl der trassierungste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> zu Grunde zu legenden Entwurfsges<strong>ch</strong>windigkeit<br />

erfolgt entspre<strong>ch</strong>end der Vorgaben der BOStrab in Abstimmung mit der Hö<strong>ch</strong>stges<strong>ch</strong>windigkeit<br />

der künftig eingesetzten Fahrzeuge. In der BOStrab ist festgelegt, dass<br />

die Entwurfsges<strong>ch</strong>windigkeit auf straßenbündigem und besonderem Bahnkörper ni<strong>ch</strong>t<br />

kleiner als ve = 50 km/h und für unabhängige Bahnkörper ni<strong>ch</strong>t kleiner als ve = 70 km/h<br />

sein soll. Muss an Zwangspunkten von diesen Regelwerten der Trassierung abgewi<strong>ch</strong>en<br />

werden, dann soll die mit den Grenzwerten der Trassierungsparameter bestimmte<br />

zulässige Ges<strong>ch</strong>windigkeit zul v mindestens der Entwurfsges<strong>ch</strong>windigkeit ve entspre<strong>ch</strong>en.<br />

Aufbauend auf diesen Vorgaben werden dem Entwurf folgende Entwurfsges<strong>ch</strong>windigke<strong>ite</strong>n<br />

zu Grunde gelegt:<br />

auf unabhängigem Bahnkörper: Ve = 70 km/h<br />

auf straßenbündigem Bahnkörper: Ve = 50 km/h<br />

auf besonderem Bahnkörper: Ve > 50 km/h<br />

in Übergangsberei<strong>ch</strong>en der Haltestellen: Ve > 30 km/h<br />

7 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung-BOStrab),<br />

Bundesverkeh<strong>rs</strong>ministerium (H<strong>rs</strong>g.), Bonn, 1987<br />

8 BOStrab Trassierungsri<strong>ch</strong>tlinien, Bundesverkeh<strong>rs</strong>ministerium (H<strong>rs</strong>g.), Bonn, 1993<br />

9 Empfeh<strong>lu</strong>ng für Anlagen des öffentli<strong>ch</strong>en Pe<strong>rs</strong>onennahverkeh<strong>rs</strong> (EAÖ), Fo<strong>rs</strong><strong>ch</strong>ungsgesells<strong>ch</strong>aft für Straßen- und<br />

Verkeh<strong>rs</strong>wesen e.V. (H<strong>rs</strong>g.), Köln, 2003

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