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INHALTSVERZEICHNIS<br />

VORWORT<br />

TEIL 0 - ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN ÜBER GRUNDLAGEN, ZIELE UND<br />

5<br />

METHODIK DER UNTERSUCHUNG 7<br />

ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND ZIELE DER PLANUNG 8<br />

ALLGEMEINES BETRIEBSKONZEPT 8<br />

HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT 9<br />

FAHRZEUGEINSATZ 9<br />

EINGLEISIGKEIT/ZWEIGLEISIGKEIT 9<br />

BAHNÜBERGÄNGE 10<br />

TRASSIERUNGSPARAMETER 11<br />

GROB ERMITTLUNG DER BAUMASSEN UND ABSCHÄTZUNG DER BAUKOSTEN 12<br />

LAUFENDE KOSTEN DES BAHNBETRIEBS<br />

TEIL 1 - VERLÄNGERUNG DER (EHEMALIGEN) STRASSENBAHNLINIE 4<br />

12<br />

VOM OSTBAHNHOF NACH GROSS-UMSTADT 15<br />

GEOGRAFISCHE BESTANDSAUFNAHME 16<br />

MÖGLICHE STRECKENFÜHRUNGEN UND TRASSENVARIANTEN 17<br />

AUSWAHL UND EMPFEHLUNG EINER TRASSENFÜHRUNG 23<br />

WENDEANLAGEN, GLEISWECHSELVERBINDUNGEN 28<br />

ABSTELLANLAGE, WERKSTÄTTE 29<br />

BETRIEBSKONZEPT 29<br />

FAHRZEUG- UND PERSONALBEDARF 31<br />

ANFALLENDE BAUMASSEN UND ERFORDERLICHE INVESTITIONEN 33<br />

ABSCHÄTZUNG DER BETRIEBSKOSTEN 34<br />

ABSCHLIESSENDE WERTUNG, SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

TEIL 2 - VERLÄNGERUNG DER STRASSENBAHNLINIE 9 VOM<br />

35<br />

BOLLENFALLTOR NACH OBER-RAMSTADT 37<br />

BESTANDSAUFNAHME DER GEOGRAPHISCHEN VERHÄLTNISSE 38<br />

MOGLICHE LINIENFÜHRUNGEN UND TRASSENVARIANTEN 39<br />

AUSWAHL UND EMPFEHLUNG EINER TRASSENFÜHRUNG 43<br />

WENDEANLAGEN, GLEISWECHSELVERBINDUNGEN 48<br />

ABSTELLANLAGE, WERKSTÄTTE 49<br />

BETRIEBSKONZEPT 49<br />

FAHRZEUG- UND PERSONALBEDARF 51<br />

ANFALLENDE BAUMASSEN UND ERFORDERLICHE INVESTITIONEN 52<br />

ABSCHÄTZUNG DER BETRIEBSKOSTEN 53<br />

ABSCHLIESSENDE WERTUNG, SCHLUSSFOLGERUNGEN 54<br />

2


Anlagen<br />

0.1 Grundlagen der Fahrzeitermittlung<br />

0.2 Trassierungsparameter<br />

1.1-1 Fahrzeitentafel Darmstadt - Groß-Zimmern<br />

1.1-2 Fahrzeitentafel Groß-Zimmern - Groß-Umstadt<br />

1.1-3 Fahrzeitentafel Groß-Umstadt - Groß Zimmern<br />

1.1-4 Fahrzeitentafel Groß-Zimmern - Darmstadt<br />

1.2-1 Fahrplan Darmstadt Hbf - Groß-Umstadt (w a Sa)<br />

1.2-2 Fahrplan Darmstadt Hbf - Groß-Umstadt (Sa)<br />

1.2-3 Fahrplan Darmstadt Hbf - Groß-Umstadt (S)<br />

1.2-4 Fahrplan Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (w a Sa)<br />

1.2-5 Fahrplan Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (Sa)<br />

1.2-6 Fahrplan Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (S)<br />

1.3 Grunderwerb<br />

1.4 Abzubrechende Gebäude<br />

1.5 Bahnkörper<br />

1.6 Brücken, Tunnel und Durchlässe<br />

1.7 Gleise und Weichen<br />

1.8 Elektrotechnische Anlagen<br />

1.9 Signalanlagen<br />

1.10 Sonstige bauliche Anlagen<br />

1.11 Planungskosten und andere Baunebenkosten<br />

1.12 Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen<br />

1.13 Vorhaltungskosten der Fahrzeuge<br />

1.14 Betriebsführungskosten<br />

1.15 Querprofil in km 7,9 ("Darmstädter Straße" in Roßdorf)<br />

2.1-1 Fahrzeitentafel Darmstadt - Ober-Ramstadt<br />

2.1-2 Fahrzeitentafel Ober-Ramstadt – Darmstadt<br />

2.2-1 Fahrplan Griesheim - Ober-Ramstadt (w a Sa)<br />

2.2-2 Fahrplan Griesheim - Ober-Ramstadt (Sa)<br />

2.2-3 Fahrplan Griesheim - Ober-Ramstadt (S)<br />

2.2-4 Fahrplan Ober-Ramstadt - Griesheim (w a Sa)<br />

2.2-5 Fahrplan Ober-Ramstadt - Griesheim (Sa)<br />

2.2-6 Fahrplan Ober-Ramstadt - Griesheim (S)<br />

2.3 Grunderwerb<br />

2.4 Abzubrechende Gebäude<br />

2.5 Bahnkörper<br />

2.6 Brücken und Durchlässe<br />

2.7 Gleise und Weichen<br />

2.8 Elektrotechnische Anlagen<br />

2.9 Signalanlagen<br />

2.10 Sonstige bauliche Anlagen<br />

2.11 Planungskosten und andere Baunebenkosten<br />

2.12 Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen<br />

2.13 Vorhaltungskosten der Fahrzeuge<br />

2.14 Betriebsführungskosten<br />

2.15 Querprofil in km 5,670 (Haltestelle "Waldstraße")<br />

3


Pläne<br />

DA-GU SF Mögliche Streckenführungen (Lageplan 1:25000)<br />

DA-GU LP-1 Ostbahnhof - Roßdorf (Lageplan 1:5000)<br />

DA-GU LP-2 Roßdorf - Groß-Zimmern (Lageplan 1:5000)<br />

DA-GU LP-3 Groß-Zimmern - Semd (Lageplan 1:5000) .<br />

DA-GU LP-4 Semd - Gustav-Hacker-Siedlung (Lageplan 1:5000)<br />

DA-GU LP-5 Gustav-Hacker-Siedl.- Groß-Umstadt (Lageplan 1:5000)<br />

DA-GU SB-1 Ostbahnhof - Bessunger Forsthaus (Streckenband)<br />

DA-GU SB-2 Bessunger Forsthaus - Gundernhausen (Streckenband)<br />

DA-GU SB-3 Gundernhausen - Klein-Zimmern (Streckenband)<br />

DA-GU SB-4 Klein-Zimmern - Gustav-Hacker-Siedl. (Streckenband)<br />

DA-GU SB-5 Gustav-Hacker-Siedl.- Groß-Umstadt (Streckenband)<br />

DA-OR SF Mögliche Streckenführungen (Lageplan 1:25000)<br />

DA-OR LP-1 Jahnstraße - Traisa (Lageplan 1:5000)<br />

DA-OR LP-2 Traisa - Ober-Ramstadt (Lageplan 1:5000)<br />

DA-OR SB-1 Jahnstraße - Traisa (Streckenband)<br />

DA-OR SB-2 Traisa - Faulbachtal (Streckenband)<br />

DA-OR SB-3 Faulbachtal - Ober-Ramstadt (Streckenband)<br />

DA-OR DP Traisa - Nieder-Ramstadt, Bereich Wingertsberg - Kilianstraße (Detailplan<br />

1:1000)<br />

4


VORWORT<br />

Das Darmstädter Straßenbahnnetz erschließt seit jeher nur den flachgelegenen<br />

Vorortbereich nördlich, südlich und westlich der Stadt Darmstadt.<br />

Die hügelige Ostregion war hingegen schienenmässig immer nur durch Eisenbahnlinien mit<br />

Darmstadt verbunden; Für den Regional- und Nahverkehr zwischen Darmstadt und dem<br />

Umland sind diese Schienenstrecken jedoch wenig geeignet, denn sowohl in den Städten<br />

und Gemeinden des Umlands, wie auch in Darmstadt selbst liegen die Bahnhöfe nicht<br />

zentral. Der Luisenplatz, das Zentrum der Darmstädter Innenstadt, ist von den Bahnhöfen<br />

im Osten, Norden und vom Hauptbahnhof im Westen der Stadt 1,5 bis 2 km entfernt. Diese<br />

Wegstrecke wird nicht mehr fußläufig zurückgelegt. Eisenbahnreisende müssen daher<br />

nochmals in Straßenbahnen oder Busse umsteigen.<br />

Die unzureichende Bedienungsqualität führte in Verbindung mit dem zunehmenden Ausbau<br />

des Straßennetzes zu Verkehrsverlagerungen von der Schiene zur Straße mit der Folge,<br />

dass die Nebenbahn Darmstadt - Groß-Zimmern inzwischen stillgelegt und durch eine<br />

Buslinie ersetzt wurde. Der Personenverkehr auf der eingleisigen Hauptbahn Darmstadt -<br />

Ober-Ramstadt Wiebelsbach-Heubach wurde in den letzten Jahren immer mehr<br />

ausgedünnt.<br />

Vorstellungen über eine Netzausweitung der Straßenbahn in die Ostregion - mit einer Linie<br />

nach Nieder- und Ober-Ramstadt - gab es schon in den zwanziger Jahren. Es kam sogar<br />

zur Ausführung von Bauarbeiten, die jedoch bald wieder eingestellt wurden.<br />

Die mit der Zunahme des Straßenverkehrs einhergehenden negativen<br />

Begleiterscheinungen wie z.B. tägliche Staus im Berufsverkehr, wildes Parken auf Fuß- und<br />

Radwegen in der Darmstädter Innenstadt, Zunahme der Straßenverkehrsunfallzahlen,<br />

gaben dem Gedanken an eine Ausweitung des Darmstädter Straßenbahnnetzes in den<br />

letzten Jahren neuen Auftrieb.<br />

Die aktuellen Fragen der Umwandlung nicht erhaltenswürdiger Nebenbahnstrecken in<br />

Straßenbahnlinien, sowie einer eventuellen Ausweitung des Darmstädter<br />

Straßenbahnnetzes wurden in den letzten Jahren an der TH Darmstadt zunehmend in die<br />

Forschung und Lehre einbezogen. In ihren Diplomarbeiten untersuchten die Herren Blum<br />

und Hanke bereits in den Jahren 1979 und 1982 die Verlängerung von Straßenbahnlinien<br />

nach Groß-Zimmern sowie ins Ried nach Goddelau.<br />

In den Folgejahren beschäftigten sich dann verschiedene. Gruppierungen mit diesem<br />

Thema, wobei bezüglich der technischen Möglichkeiten und der Kosten z.T. sehr<br />

optimistische Anschauungen vertreten wurden, die natürlich in Zweifel gezogen wurden und<br />

damit der angestrebten Straßenbahnausweitung letztlich nicht sehr dienlich waren.<br />

Dankenswerterweise hat der Kreisausschuss des Kreises Darmstadt-Dieburg in dieser<br />

Situation beschlossen, die Möglichkeiten und die Kosten der Verlängerung von<br />

Straßenbahnlinien nach Groß-Umstadt und Ober-Ramstadt durch ein Gutachten<br />

untersuchen zu lassen.<br />

Die Bearbeitung dieses Gutachtens habe ich gerne übernommen, weil ich glaube, dass<br />

eine objektive, von jeglichen politischen und kommerziellen Interessen losgelöste<br />

Untersuchung des verkehrlich Erreichbaren sowie der dafür anfallenden Bau- und<br />

Betriebskosten für eine Versachlichung der Diskussionen hilfreich sein kann.<br />

5


Möge dieses Gutachten dazu beitragen, dass in der Frage der Straßenbahnverlängerung in<br />

die Darmstädter Ostregion eine Entscheidung zum Nutzen und zum Wohle der in diesem<br />

Raum lebenden Menschen getroffen wird.<br />

Darmstadt, im Juni 1987<br />

Prof. Dr.-Ing. Mühlhans<br />

6


TEIL 0<br />

ALLGEMEINE AUSFÜHRUNGEN ÜBER<br />

GRUNDLAGEN, ZIELE UND METHODIK DER UNTERSUCHUNG<br />

7


ALLGEMEINE GRUNDLAGEN UND ZIELE DER PLANUNG<br />

Vorrangiges Ziel der Planung ist es, in den Regionen, welche durch die beiden neuen<br />

Straßenbahnlinien erschlossen werden, eine hochwertige Verkehrsbedienung zu erreichen, um<br />

einen möglichst hohen Verkehrsanteil für die Straßenbahn zu gewinnen.<br />

Qualitätsmerkmale einer guten Verkehrsbedienung sind<br />

- kurze Reisezeiten,<br />

- kurze Zugangswege für die Benutzer und<br />

- eine hohe Pünktlichkeit des Bahnbetriebes.<br />

Weitere Ziele der Planung sind<br />

- die Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Bahnbetriebs,<br />

- die Begrenzung der Betriebskosten,<br />

- die Vermeidung von Belästigungen durch den Bahnbetrieb (im Rahmen des Möglichen).<br />

Grundlage kurzer Reisezeiten sind<br />

- eine möglichst hohe Fahrgeschwindigkeit,<br />

- ein ausgewogener Haltestellenabstand sowie<br />

- die weitestgehende Vermeidung von Behinderungen durch den Individualverkehr.<br />

Die Bahn ist daher so weit als wie nur möglich auf einem besonderen Bahnkörper zu führen.<br />

Innerhalb der bebauten Gebiete lässt sich dies allerdings nicht überall erreichen. Hier muss<br />

teilweise der Verkehrsraum vorhandener Straßen mitbenutzt werden. Dies ist jedenfalls das<br />

kleinere übel gegenüber einer Umfahrung der Orte mit Haltestellen in Randlage.<br />

ALLGEMEINES BETRIEBSKONZEPT<br />

Am Anfang der Planung einer neuen Nahverkehrsbahn ist zu entscheiden, ob die Bahn<br />

- nach der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) oder<br />

- nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)<br />

betrieben werden soll.<br />

während die BOStrab bis zur Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h das Fahren auf Sicht (wie im<br />

Straßenverkehr) zulässt und die Straßenbahn als einen Benutzer der Straße ohne grundsätzlichen<br />

Vorrang vor dem Straßenverkehr einstuft, schreibt die EBO das Fahren auf gesicherten und<br />

freigemeldeten Fahrwegen vor und räumt dem Bahnbetrieb einen grundsätzlichen Vorrang vor dem<br />

Straßenverkehr ein. Die Mitbenutzung öffentlicher Straßen durch Schienenbahnen ist in der EBO<br />

nicht vorgesehen. Vielmehr gelten alle von Schienenbahnen und Straßen gemeinsam benutzten<br />

Flächen als Bahnübergänge und müssen entsprechend gesichert werden. Der EBO-Betrieb erfordert<br />

daher im Grundsatz einen durchgehenden besonderen Bahnkörper und bietet insbesondere<br />

bei hohen Fahrgeschwindigkeiten Vorteile gegenüber dem Betrieb nach BOStrab. Der EBO Betrieb<br />

setzt eine Fahrdienstleitung durch örtliches Personal voraus, welches eine nicht zu<br />

vernachlässigende Kostenposition darstellen kann.<br />

Unter den im vorliegenden Fall gegebenen Verhältnissen, bei denen die Mitbenutzung öffentlicher<br />

Straßen unumgänglich ist, kommt nur der Betrieb nach BOStrab in Betracht.<br />

8


HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT<br />

Die Festlegung der für den Bahnbetrieb zulässigen Höchstgeschwindigkeit, welche bei der Planung<br />

als Entwurfsgeschwindigkeit die zu verwendenden Trassierungsparameter bestimmt, hat sich an<br />

dem Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu orientieren.<br />

Beim Bahnbetrieb nach BOStrab ist der Wert von 70 km/h als Höchstgeschwindigkeit insofern<br />

naheliegend, als bis zu diesem Grenzwert das Fahren auf Sicht zugelassen ist. Bei höheren<br />

Geschwindigkeiten wird ein Signalsystem erforderlich, wodurch ein deutlicher Kostensprung auftritt.<br />

Selbstverständlich erhöhen sich mit zunehmender Geschwindigkeit auch die Kosten für die<br />

Fahrzeug- und Gleisunterhaltung sowie für den Energieverbrauch.<br />

Im vorliegenden Fall scheidet eine Geschwindigkeit über 80 km/h allein schon aufgrund der<br />

Spurführungsverhältnisse (Meterspur, Straßenbahnrad) aus. Außerdem wäre auch die<br />

Geschwindigkeit von 80 km/h in weiten Bereichen (bei kurzen Haltestellenabständen, in engen<br />

Kurven, bei der Gleisführung im Straßenraum) nicht erreichbar, so dass sich auch hierbei nur ein<br />

relativ geringer Fahrzeitgewinn (von Darmstadt bis Groß-Umstadt ca. 3 min) ergäbe, der den<br />

Mehraufwand für die höhere Geschwindigkeit nicht rechtfertigen würde.<br />

FAHRZEUGEINSATZ<br />

Da es sich bei den Straßenbahnlinien nach Groß-Umstadt und Ober-Ramstadt um die<br />

Verlängerung vorhandener Straßenbahnlinien handelt, ist davon auszugehen, dass nicht nur neu<br />

zu beschaffende sondern z. T. auch bei der HEAG vorhandene Fahrzeuge eingesetzt werden<br />

müssen.<br />

Die leistungsstärksten Straßenbahnfahrzeuge, welche die HEAG derzeit besitzt, sind die<br />

achtachsigen Triebzüge mit 394 kW Motorleistung. Im Flachlandbereich des Darmstädter<br />

Straßenbahnnetzes fahren diese Triebzüge z. T. auch mit Beiwagen. Im hügeligen Bereich der<br />

Ostregion, wo größere Steigungen unvermeidlich sind, wären diese achtachsigen Züge ohne<br />

Beiwagen einzusetzen. Gegebenenfalls müssten sie für einen Einsatz mit Beiwagen auf eine<br />

höhere Motorleistung umgerüstet werden, wenn dies mit vertretbaren Kosten möglich ist. Auch die<br />

Beschaffung motorisierter Beiwagen wäre in Betracht zu ziehen.<br />

Für die vorliegende Studie wird von den fahrdynamischen Kennwerten dieser achtachsigen Züge<br />

ohne Beiwagen ausgegangen. Dem steht nicht entgegen, dass neu zu beschaffende Triebzüge<br />

evtl. auf eine höhere Motorleistung ausgelegt werden.<br />

Die so ermittelten Fahrzeiten können auch von den bei der HEAG vorhandenen sechsachsigen<br />

Zügen (ohne Beiwagen) eingehalten werden, so dass gegebenenfalls auch diese Fahrzeuge auf<br />

den neuen Strecken als Einzel- oder Doppeleinheiten auf verkehren können.<br />

EINGLEISIGKEIT/ZWEIGLEISIGKEIT<br />

Eingleisige Strecken haben gegenüber zweigleisigen den Vorteil eines geringeren<br />

Investitionsbedarfs für Bahnkörper, Gleise und Fahrleitung. Nachteile der eingleisigen Betriebsweise<br />

sind<br />

- die zusätzlichen Kosten für die Weichen der Ausweichstellen und evtl. eines Signalsystems zur<br />

Deckung der eingleisigen Abschnitte,<br />

9


- die an den Weichen notwendigen Langsamfahrten,<br />

- die Neigung zur Verspätungsübertragung und<br />

- der geringe Spielraum bei der Fahrplangestaltung.<br />

Sofern die Begegnungen auf eingleisigen Strecken in Form der "stehenden Kreuzung" durchgeführt<br />

werden, kann sich die Ausweichstelle zwar auf die Länge einer Haltestelle beschränken, es fallen<br />

dann in der Regel jedoch Wartezeiten auf den Gegenzug an und der Bahnbetrieb leidet unter<br />

Verspätungsfortpflanzung. Daher sollten zweigleisige Ausweichabschnitte so lang sein, dass sich<br />

Verspätungen bis zu 4 min nicht auf den Gegenzug übertragen und etwaige größere Verspätungen<br />

nur eine um 4 min verkleinerte Folgeverspätung bewirken.<br />

Bei einer Zugfolge im 15-min-Takt verblieben danach nur noch kurze eingleisige Abschnitte, die im<br />

Hinblick auf die Nachteile der eingleisigen Betriebsweise keinen rechten Nutzen mehr brächten, so<br />

dass bei dieser Fahrplandichte die zweigleisige Betriebsweise vorzuziehen ist.<br />

Für eine Zugfolge im Halbstundentakt ist die Eingleisigkeit jedoch grundsätzlich als möglich zu<br />

betrachten.<br />

Sofern die Straßenbahn im Verkehrsraum zweispuriger Straßen verläuft, kommt nur die<br />

Zweigleisigkeit in Betracht, weil ansonsten in einer Richtung gegen den Straßenverkehr gefahren<br />

werden müsste, was zwangsläufig zu Behinderungen und Gefährdungen führen würde.<br />

Im Verlauf zweigleisiger Strecken können an EngstelIen gegebenenfalls kurze eingleisige<br />

Abschnitte zugelassen werden. Diese werden dann als Gleisverschlingung (ohne Weichen)<br />

gestaltet. Bei ausreichender Übersichtlichkeit werden durch solche Gleisverschlingungen die<br />

Leistungsfähigkeit und die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Allenfalls können im Begegnungsfalle<br />

geringe Behinderungen von Minutenbruchteilen entstehen. Lässt sich an solchen Stellen die<br />

notwendige übersicht nicht herstellen, benötigt man Deckungssignale.<br />

BAHNÜBERGÄNGE<br />

Für eine auf besonderem Bahnkörper geführte Bahn sind höhengleiche Kreuzungen mit<br />

kraftfahrzeugfähigen Straßen eine ständige Quelle von Behinderungen und Gefährdungen, wobei<br />

die Stärke und die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs von großer Bedeutung sind. Nach dem<br />

Eisenbahnkreuzungsgesetz sind neue höhengleiche Kreuzungen von<br />

- Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer Straße liegen und<br />

- Straßen mit allgemeinem Kraftfahrzeugverkehr<br />

nur noch ausnahmsweise in Einzelfällen und mit besonderer Genehmigung der<br />

Anordnungsbehörde zulässig.<br />

Außerhalb geschlossener Ortschaften, wo die Vermeidung von Bahnübergängen nahezu immer<br />

möglich ist und nur eine Kostenfrage darstellt, sind daher Kreuzungen mit Bundesstraßen und<br />

anderen stark und schnell befahrenen Straßen durch Kreuzungsbauwerke aufzulösen. Im übrigen<br />

sind Bahnübergänge von Straßen mit allgemeinem Kraftfahrzeugverkehr durch Lichtzeichenanlagen<br />

(mit oder ohne Halbschranken) technisch zu sichern. Die ergänzenden<br />

Halbschranken wären insbesondere an denjenigen Bahnübergängen vorzusehen, wo aufgrund der<br />

Fahrplanlage zu erwarten ist, dass der Bahnübergang während einer Sperrung von zwei Zügen<br />

befahren wird. Bahnübergänge im Bereich von Straßenkreuzungen werden durch Lichtsignalanlagen<br />

gesichert.<br />

Es wird unterstellt, dass die technischen Bahnübergangssicherungen (Lichtzeichenanlagen und<br />

10


Lichtsignalanlagen) zugbedient so geschaltet werden, dass der Fahrtverlauf der Straßenbahn nicht<br />

behindert wird. An den Übergangsstellen zwischen besonderem Bahnkörper und dem<br />

Verkehrsraum von Straßen sowie an Kreuzungen, wo die Bahn am öffentlichen Verkehr teilnimmt,<br />

sind entsprechend geschaltete Lichtsignalanlagen einzusetzen. Zwischen dem Einschaltpunkt<br />

derartiger Signalanlagen und der jeweiligen Kreuzung sollte möglichst keine Haltestelle liegen. Im<br />

Bereich technisch gesicherter Bahnübergänge sollten daher die Bahnsteige bzw. Halteplätze<br />

jeweils in Fahrtrichtung hinter dem Übergang angeordnet werden. Wo dies nicht möglich ist, wäre<br />

die Sicherungsanlage unter Anwendung einer Vorlaufzeit bereits bei Annäherung an die Haltestelle<br />

einzuschalten; der Bahnübergang würde dann für den Straßenverkehr erst mit einer<br />

Zeitverzögerung gesperrt und wäre dann zum erwarteten Abfahrtzeitpunkt gesichert<br />

Bahnübergänge von Feld- und Waldwegen können im allgemeinen durch die Übersicht gesichert<br />

werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die notwendigen Sichtflächen freigelegt werden können.<br />

Selbstverständlich sind auch hier Zusammenpralle mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen<br />

nicht generell auszuschließen. Zu einem besonderen Problem kann sich bei diesen<br />

Bahnübergängen die Verschmutzung der Schienen und der Spurrillen entwickeln. Daher sind auch<br />

Bahnübergänge von Feld- und Waldwegen möglichst zu vermeiden bzw. auf das unbedingt<br />

notwendige Maß zu beschränken. Gegebenenfalls sind zu beiden Seiten der Bahn Parallelwege<br />

anzulegen. Um die Verschmutzung der Gleise in Grenzen zu halten, sind landwirtschaftliche Wege<br />

beiderseits der Bahn auf mindestens 100 m Länge zu befestigen.<br />

Bahnübergänge von Fußwegen können i.a. durch die Übersicht in Verbindung mit Umlaufsperren<br />

gesichert werden. Da diese Sicherungsart kostengünstig und unproblematisch ist, sind für derartige<br />

Bahnübergänge auch keinerlei Beschränkungen notwendig.<br />

Bahnübergänge zwischen Straßenbahn und Eisenbahn werden nicht vorgesehen. Ungeachtet der<br />

technischen Probleme, die mit derartigen Kreuzungen verbunden wären, müsste hierbei mit<br />

erheblichen Behinderungen für den Straßenbahnbetrieb gerechnet werden. Es ist auch nicht zu<br />

erwarten, dass derartige Bahnübergänge die Zustimmung der Bundesbahn und die Genehmigung<br />

der Anordnungsbehörde erhielten.<br />

Bei der Parallellage von Eisenbahn und Straßenbahn sind zur Sicherung eines dreigleisigen<br />

gemeinsamen Bahnüberganges stets Lichtzeichenanlagen mit Halbschranken vorzusehen. Sofern<br />

sich in unmittelbarer Nähe eines solchen Bahnüberganges eine Haltestelle befindet, muss der<br />

Fußgängerverkehr durch zusätzliche Einrichtungen noch besonders gesichert werden.<br />

TRASSIERUNGSPARAMETER<br />

Die zu verwendenden Trassierungsparameter sind entsprechend der jeweiligen örtlich<br />

anzuwendenden Geschwindigkeit zu wählen. Dabei ist zwischen ausreichend entfernten Haltestellen<br />

durchgehend die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h anzustreben. Sofern die Gleise im<br />

Verkehrsraum einer Straße liegen, gilt grundsätzlich die dort für Kraftfahrzeuge zulässige<br />

Geschwindigkeit.<br />

Für Gleisbögen sind aus Verschleißgründen und zur Vermeidung besonderer Oberbau formen<br />

möglichst Halbmesser von R >= 300 m zu verwenden. Bei Halbmessern unter 192 m muss die<br />

Geschwindigkeit auf einen Wert unter 70 km/h gesenkt werden.<br />

Die größtzulässige Längsneigung der Gleise ist auf die fahrdynamischen Kennwerte der Fahrzeuge<br />

abzustimmen. Im derzeitigen Straßenbahnnetz der HEAG beträgt die größte vorkommende<br />

Längsneigung 45 %o . Die bei der HEAG vorhandenen achtachsigen Züge können die angestrebte<br />

Geschwindigkeit von 70 km/h in Steigungen bis zu 35 %o halten. Mit 50 km/h Geschwindigkeit<br />

11


können auch lange Steigungen bis zu 54 %o überwunden werden. Längsneigungen über 55 %o<br />

würden auch bei höherer Motorleistung hin und wieder Betriebsprobleme verursachen.<br />

Als Gleisneigung ist daher möglichst ein Wert bis zu 40 %o zu wählen. Ausnahmsweise können<br />

auch Längsneigungen bis zu 55 %0 angewandt werden.<br />

Weitere Ausführungen zur Größe der Trassierungsparameter enthält die Anlage 0.2.<br />

GROB ERMITTLUNG DER BAUMASSEN UND ABSCHÄTZUNG DER BAUKOSTEN<br />

Grundlage für die Grobermittlung der Baumassen sind die zu den jeweils empfohlenen<br />

Trassenführungen der bei den Strecken ausgearbeiteten Streckenbänder, die alle wichtigen<br />

Maßzahlen der Linienführung enthalten.<br />

Geländebedarf, Erdbewegungen und Stützmauern des Bahnkörpers werden anhand dieser<br />

Angaben auf einem Tischcomputer mit einem für diesen Zweck speziell entwickelten<br />

Rechnerprogramm bestimmt. Die übrigen Baumassen sind aus den Angaben der Streckenbänder<br />

direkt zu entnehmen bzw. auszuzählen.<br />

Anhand der so ermittelten Baumassen und der für die verschiedenen Leistungen gültigen<br />

Einheitspreise können danach die zu erwartenden Baukosten abgeschätzt werden.<br />

Bezüglich der Einheitspreise bestehen beim Grunderwerb einige Unsicherheiten. Soweit hier<br />

Grundstücke aus öffentlichem Besitz in Anspruch genommen werden, wird der zu entrichtende<br />

Preis wohl nach politischen Gesichtspunkten festgelegt werden. In einzelnen Fällen ist auch unklar,<br />

ob auf gemeindeeigenen Flächen die Gleisverlegung evtl. kostenlos gestattet wird. Für die<br />

Bereiche, wo die Straßenbahn am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, werden bei der<br />

Kostenabschätzung keine Grundstückskosten angesetzt. Bei Inanspruchnahme von<br />

Privatgrundstücken sind erfahrungsgemäß große Unterschiede zwischen objektivem Wert und<br />

gefordertem Verkaufspreis zu erwarten.<br />

Ähnliche Schwierigkeiten gibt es bei der kostenmäßigen Erfassung der zum Abbruch zu<br />

erwerbenden Gebäude, zumal für diese Begutachtung nicht bekannt ist, ob die überwiegend alten<br />

Häuser inzwischen innerlich modernisiert oder vom Eigentümer zum alsbaldigen Abbruch<br />

vorgesehen sind.<br />

Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Grundstückskosten nur einen kleinen Anteil an<br />

den Gesamtkosten ausmachen. Für eine wirtschaftliche Beurteilung des Gesamtprojektes sind<br />

daher die genannten Unsicherheiten ohne große Bedeutung.<br />

Im übrigen sind die für die Bauleistungen veranschlagten Einheitssätze als kostendeckende Preise<br />

zum derzeitigen preis- und Kostenstand zu verstehen. Bei einer Ausschreibung wären derzeit<br />

aufgrund der scharfen Konkurrenz im Baugewerbe vielleicht sogar noch niedrigere Preise zu<br />

erzielen, die dann allerdings nicht kostendeckend wären.<br />

LAUFENDE KOSTEN DES BAHNBETRIEBS<br />

Zu den Betriebskosten einer Bahn sind alle Aufwendungen zu rechnen, die in Zusammenhang mit<br />

den<br />

- verkehrlich/betrieblichen, - baulichen und<br />

- finanziellen<br />

12


Leistungen anfallen, die zur sicheren und zuverlässigen Betriebsführung erforderlich sind.<br />

Die laufenden Kosten des Bahnbetriebs setzen sich somit zusammen aus<br />

- den Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen, - den Vorhaltungskosten der Fahrzeuge,<br />

- den Betriebsführungskosten und<br />

- sonstigen Kosten.<br />

Im Rahmen dieses Gutachtens wird nur eine Grenzkostenbetrachtung durchgeführt. Es werden<br />

dabei nur diejenigen Kosten ermittelt, die bei der HEAG durch den Betrieb der jeweils neuen<br />

Strecke zusätzlich anfallen. Kosten von mitbenutzten, vorhandenen Einrichtungen bleiben dabei<br />

außer Betracht. Für eine etwaige Ermittlung der vollen Selbstkosten des Straßenbahnbetriebs auf<br />

den neuen Linien würden weitergehende Informationen über interne Kostenpositionen der HEAG<br />

benötigt, die dem Verfasser nicht zugänglich sind.<br />

Da die Aufwendungen für die Erhaltung der baulichen Anlagen (insbesondere für die Erneuerung<br />

langlebiger Anlagenteile) nicht gleichmäßig über die Jahre verteilt anfallen, ist es unumgänglich, als<br />

Vorhaltungskosten jährliche Mittelwerte anzusetzen, die sich aus den jeweiligen Werten der<br />

verschiedenen Anlagenteile anhand von Erfahrungswerten prozentual berechnen lassen. (Vom<br />

Bahnunternehmen wären evtl. in entsprechender Höhe Rücklagen zu bilden, um daraus später anfallende<br />

Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen bestreiten zu können.)<br />

Die Höhen dieser Prozentsätze für Unterhaltung und Erneuerung werden für dieses Gutachten vom<br />

Verfasser nach eigener sachverständiger Meinung festgelegt. Es wäre auch möglich, hierfür<br />

einfach die Werte zu verwenden, die in der "Anleitung für die Standardisierte Bewertung von<br />

Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV" (herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr)<br />

vorgesehen sind. Diese sind aber auf den Fahrwegverschleiß bei U- und S-Bahnen ausgelegt, der<br />

wegen der größeren Betriebsbelastung dieser Bahnen entsprechend höher ist als bei<br />

Straßenbahnen in der Darmstädter Ostregion. Die Rechnung mit den Unterhaltungs- und<br />

Erneuerungssätzen der Standardisierten Bewertung würde daher im vorliegenden Fall zu etwas<br />

überhöhten Ergebnissen bezüglich der Fahrwegvorhaltungskosten führen.<br />

Eine etwaige Verzinsung des in die Bahnanlagen investierten Kapitals wird bei der Ermittlung der<br />

Betriebskosten im Rahmen dieses Gutachtens nicht berücksichtigt. Es wird nämlich unterstellt,<br />

dass der Streckenneubau nur dann eine Aussicht auf Verwirklichung hat, wenn zumindest die<br />

Kosten der baulichen Erstausstattung nicht vom betriebsführenden Unternehmen, der HEAG, zu<br />

tragen sind.<br />

Die Vorhaltungskosten der Fahrzeuge setzen sich aus<br />

- Zinsen,<br />

- Abschreibung und<br />

- Kosten der technischen Fahrzeugbehandlung<br />

zusammen. Da die Werkstätte der HEAG noch eine gewisse Aufnahmekapazität hat, werden für<br />

die technische Fahrzeugbehandlung im Rahmen dieses Gutachtens nur Personalkosten sowie<br />

Kosten für Material und Energieverbrauch angesetzt.<br />

An Betriebsführungskosten fallen<br />

- Personalkosten und<br />

- Sachkosten der Betriebsführung<br />

13


an.<br />

Sonstige Kosten sind vor allem die dem Bahnbetrieb zuzuscheidenden Gemeinkosten der HEAG,<br />

die mit einer Ausweitung des Verkehrsbereiches auch in gewissem Umfang steigen werden. Hierfür<br />

werden pauschal 5 % der übrigen Betriebskosten angesetzt.<br />

14


TEIL 1<br />

VERLÄNGERUNG DER (EHEMALIGEN) STRASSENBAHNLINIE 4<br />

VOM OSTBAHNHOF NACH GROSS-UMSTADT<br />

15


GEOGRAFISCHE BESTANDSAUFNAHME<br />

Für eine Straßenbahn von Darmstadt nach Groß-Umstadt kommt auf grund der in diesem Bereich<br />

vorhandenen Siedlungsstruktur nur eine Streckenführung über<br />

- Roßdorf und - Groß-Zimmern<br />

in Betracht. Eventuelle Linienführungen über Dieburg oder Reinheim sind nicht in Erwägung zu<br />

ziehen, weil diese Städte bereits durch die Eisenbahn mit Darmstadt direkt verbunden sind. Als<br />

weitere Zwischenorte können dann<br />

- Gundernhausen<br />

- Klein-Zimmern und - Semd<br />

mitbedient werden.<br />

Ab Semd kann die Straßenbahn entweder<br />

- in direkter Linie zum Ortskern von Groß-Umstadt oder<br />

- in einem Bogen über die Gustav-Hacker-Siedlung<br />

geführt werden.<br />

Die topografischen Verhältnisse im betrachteten Raum sind durch den Übergang des Odenwaldes<br />

in das Flachland des Untermaingebietes gekennzeichnet. Die Geländehöhen liegen zwischen 147<br />

m ü.NN. (Gersprenztal) und 220 m ü.NN. (Roßdorf). Zwischen Darmstadt und Roßdorf ist die<br />

Landschaft hügelig und bewaldet, zwischen Roßdorf und Groß-Umstadt relativ eben und<br />

landwirtschaftlich genutzt.<br />

In Roßdorf, das an einem welligen Nordosthang gelegen ist, und dessen bebautes Gebiet eine<br />

Höhendifferenz von 70 m aufweist, geht die zu entwerfende Straßenbahnstrecke vom Hügelland<br />

des Odenwaldes in das ostwärts anschließende Flachland über. Zwischen Groß-Zimmern und<br />

Klein-Zimmern ist die Senke des hier auslaufenden Gersprenztales zu queren. Dessen Ostflanke<br />

ist im Bereich der Bebauung von KleinZimmern mit ca. 20 m Höhenanstieg auf 0,5 km Länge recht<br />

deutlich ausgeprägt und erschwert hier die Trassierung.<br />

Die zu bedienenden Ortschaften weisen in den alten Ortskernen durchweg eine engräumige<br />

geschlossene Bebauung auf. Die Straßen sind größtenteils sehr winkelig und schmal und damit für<br />

die Straßenbahnführung ungeeignet. In den Neubaugebieten der Randzonen herrscht hingegen in<br />

der Regel eine lockere Bebauung vor. Die von Vorgärten gesäumten Straßen sind hier oftmals<br />

geradlinig und hinreichend breit, um darin zwei Straßenbahngleise unterbringen zu können.<br />

Allerdings verbleibt dann kein Raum mehr zum Parken von Fahrzeugen, sofern die Straße nicht<br />

unter Inanspruchnahme der Vorgärten verbreitert wird. In Roßdorf und Klein-Zimmern werden die<br />

Möglichkeiten der Straßenbahnführung durch den Ort aufgrund der z. T. beträchtlichen<br />

Straßenlängsneigungen zusätzlich erschwert bzw. stark eingeschränkt.<br />

Innerhalb des Planungsraumes verlaufen die Bundesstraßen 26 (alt), 26 a, 38 und 45, welche von<br />

der Straßenbahn gekreuzt werden müssen. Hierdurch ergeben sich aber keine größeren<br />

Probleme.<br />

Kreuzungen mit der Eisenbahn werden am Anfang und am Ende der Strecke notwendig. In<br />

Darmstadt sind die Gleisanlagen des Ostbahnhofes zu queren, in Groß-Umstadt die eingleisige<br />

Hauptbahn Hanau - Eberbach. Diese Kreuzungen mit der Eisenbahn sind jeweils nur an zwei<br />

Stellen mit vertretbarem Aufwand möglich. Sie stellen somit Trassierungszwangspunkte dar.<br />

16


Zwischen dem Darmstädter Ostbahnhof und Groß-Zimmern existiert noch der Bahnkörper der<br />

ehemaligen eingleisigen Nebenbahn Darmstadt - Groß-Zimmern, die dort an die ehemalige<br />

Nebenbahn Dieburg - Reinheim angeschlossen war.<br />

Vom Ostbahnhof bis zur Stadtgrenze am Bessunger Forsthaus liegt auf diesem Bahnkörper auch<br />

noch das alte Gleis. Die ersten 200 m dieses Gleises dienen derzeit als Ausziehgleis des<br />

Ostbahnhofes. Im übrigen finden auf diesem ehemaligen Streckengleis hin und wieder noch<br />

Sonderfahrten mit historischen Fahrzeugen statt, welche von einem Museumsbahnverein<br />

veranstaltet werden.<br />

In Gundernhausen ist ein kurzer Abschnitt dieses alten Bahnkörpers inzwischen für eine Straße<br />

verbraucht. Es ist allerdings daneben noch ausreichend Platz vorhanden. In Groß-Zimmern wurde<br />

im Jahre 1986 damit begonnen, auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände einen Park und PKW-<br />

Abstellplätze anzulegen. Die Arbeiten sind mittlerweile nahezu abgeschlossen. Südlich des<br />

Bahnhofsgeländes ist der Bahnkörper der ehemaligen Strecke nach Reinheim bereits in ein<br />

Neubaugebiet einbezogen worden.<br />

Soweit der alte Bahnkörper noch verfügbar ist und soweit er sich nach seiner Linienführung für die<br />

Straßenbahn eignet, ist es naheliegend, ihn als Straßenbahntrasse zu verwenden. Der Wert des<br />

alten Bahnkörpers ist hauptsächlich im Vorhandensein eines für Bahnzwecke geeigneten<br />

Geländestreifens zu sehen. Soweit besondere Erdbauwerke (Dämme, Einschnitte) vorhanden sind,<br />

haben auch diese einen baulichen Wert, wenngleich das Planum wohl auf nahezu ganzer Länge<br />

erneuert werden muss. Die vorhandenen Oberführungsbauwerke der B 26 a und der B 38 können<br />

weiterverwendet werden. Unter dem Kreuzungsbauwerk der B 26 a reicht allerdings die<br />

vorhandene Bahnkörperbreite für zwei Straßenbahngleise nicht ganz aus. Möglicherweise kann<br />

von der parallel geführten Straße ein schmaler Geländestreifen an die Bahn abgetreten werden.<br />

Andernfalls entsteht unter diesem Kreuzungsbauwerk für die Straßenbahn eine Profileinengung mit<br />

Begegnungsverbot.<br />

Im Hinblick auf den Flächenschutz ergeben sich für die Trassierung der Straßenbahn keine<br />

Probleme.<br />

Zwischen Darmstadt und Roßdorf wird ein Landschaftsschutzgebiet durchfahren. Der dort<br />

befindliche Wald hat eine Klimaschutzfunktion und ist als Erholungsfläche ausgewiesen. Diese<br />

Funktionen werden jedoch durch die Straßenbahn nicht beeinträchtigt, zumal in diesem Bereich<br />

weitgehend der alte vorhandene Bahnkörper verwendet werden kann. Außerdem gehen von der<br />

Straßenbahn im Vergleich zu der parallel verlaufenden, autobahnähnlichen B 26 a nur<br />

verschwindend geringe Umweltbelastungen aus.<br />

Im östlichen Teil von Roßdorf und weiter in Richtung Gundernhausen muss ein<br />

Wasserschutzgebiet (WSG III, z. T. auch WSG II) durchfahren werden. Dies ist ebenfalls<br />

problemlos, da von der Straßenbahn keine Grundwasserverunreinigung zu befürchten ist.<br />

Die wenigen zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt vorhandenen Naturschutzgebiete werden von<br />

der Straßenbahntrasse nicht berührt.<br />

MOGLICHE STRECKENFOHRUNGEN UND TRASSENVARIANTEN<br />

Verschiedene mögliche Trassenvarianten ergeben sich hauptsächlich durch die unterschiedlichen<br />

denkbaren Gleisführungen im Bereich der Ortsdurchfahrten. Die Trassenvarianten im<br />

Zwischenortsbereich sind lediglich zwangsläufige Folgen hiervon. Die in Betracht gezogenen<br />

17


Trassenvarianten sind im Obersichtsplan (DA-GU SF) dargestellt.<br />

Bereich Darmstadt Ost<br />

Im Bereich des Ostbahnhofes bieten sich zwei mögliche Trassenführungen an, nämlich<br />

- die Parallelführung zur neuen B 26 oder<br />

- die Führung entlang der Erbacher Straße.<br />

Bei der erstgenannten Variante verläuft die Bahntrasse in dem nordöstlich neben der neuen Straße<br />

freigehaltenen Geländestreifen, der wohl für einen späteren vierstreifigen Ausbau dieser Straße<br />

gedacht war. Die Bahnanlagen des Ostbahnhofes können dabei mit einem Oberführungsbauwerk<br />

gekreuzt werden. Auch eine Untertunnelung wäre technisch möglich. Diese würde voraussichtlich<br />

aber höhere Kosten erfordern und hätte trassierungstechnische Nachteile.<br />

Denkbar wäre auch eine Parallelführung zur neuen B 26 mit Offenhaltung eines späteren<br />

vierstreifigen Ausbaues. Dazu müssten allerdings die Gleisanlagen des Ostbahnhofes im Südkopf<br />

mit entsprechendem Aufwand umgestaltet werden. Z.B. müsste das jetzt als Ausziehgleis benutzte<br />

ehemalige Streckengleis der Richtung Roßdorf entfallen.<br />

Bei der Trassenvariante entlang der Erbacher Straße kann die Bahn gleichermaßen durchgehend<br />

auf besonderem Bahnkörper geführt werden, wobei ebenfalls ein zur Straßenverbreiterung<br />

freigehaltener Geländestreifen in Anspruch genommen wird. Ein langes Oberführungsbauwerk<br />

überspannt bei dieser Variante den Ostbahnhof (samt Vorplatz) sowie die Erbacher Straße. Auf<br />

dieser Brücke käme auch die Straßenbahnhaltestelle zu liegen. Im Bereich Industriegebiet/<br />

Römheldweg kann bei dieser Variante eine zusätzliche Haltestelle angelegt werden. Als Nachteile<br />

sind die Hochlage der Haltestelle am Ostbahnhof sowie zwei nicht vermeidbare Bahnübergänge zu<br />

nennen.<br />

Die Kosten liegen bei beiden Varianten wegen der kostspieligen Kreuzungsbauwerke erheblich<br />

über dem Durchschnittswert der übrigen Strecke, wobei ohne Detailplanung nicht gesagt werden<br />

kann, welche der beiden Varianten die billigere ist.<br />

Technisch möglich wäre es auch, die Straßenbahngleise in die neue B 26 zu legen und im Bereich<br />

des Engpasses am Ostbahnhof den Verkehrsraum dieser Straße mitzubenutzen. Diese Lösung<br />

wäre vor allem sehr kostengünstig. Dabei würde auch der Straßenverkehr nicht unzumutbar<br />

behindert. Mit Sicherheit wäre nämlich der Entlastungseffekt der durch die Umsteiger auf die<br />

Straßenbahn wegfallenden PKW größer als der zusätzliche Belastungseffekt von 4<br />

Straßenbahnzügen je Stunde und Richtung. Bei dieser Lösung müsste allerdings bei Staus auf der<br />

Straße mit entsprechenden Behinderungen für die Straßenbahn gerechnet werden. Deshalb wird<br />

sie nicht weiter verfolgt.<br />

Andere evtl. noch denkbare Lösungen mit Führung der Straßenbahn<br />

- über die Lichtwiese,<br />

- durch die Alexanderstraße und Dieburger Straße oder<br />

- über Kranichstein<br />

nach Roßdorf scheiden wegen der damit verbundenen Fahrzeitverlängerungen aus.<br />

Roßdorf<br />

18


Wegen seiner Randlage eignet sich die ehemalige Bundesbahntrasse im Bereich der Gemeinde<br />

Roßdorf nicht für die Straßenbahn. Vielmehr muss nach einer Ortdurchquerung mit einer oder<br />

mehreren Haltestellen in zentraler Lage gesucht werden damit die Zugangswege kurz werden.<br />

Dabei sind in zwei Bereichen Trassenvarianten möglich, nämlich<br />

- im Bereich des Industriegebietes und<br />

- im Bereich des Ortskerns.<br />

Das Industriegebiet kann bei der zur Zeit vorhandenen Bebauung entweder südwestlich oder<br />

nordöstlich umfahren werden. Die technisch bessere Trasse ist die auf der Südwestseite des<br />

Industriegebietes entlang der B 26 (alt). Diese hat nämlich eine gestrecktere Linienführung,<br />

erfordert geringere Erdbewegungen und ermöglicht am "Arheilger Weg" eine günstiger gelegene<br />

Haltestelle als die Nordostumgehung.<br />

Im Bereich des Ortskernes sind folgende drei Trassenvarianten technisch möglich:<br />

- Führung der Straßenbahn durch die "Darmstädter Straße"/ "Alte Bahnhofstraße" ,<br />

- Führung der Straßenbahn durch die "Darmstädter Straße"/ "Erbacher Straße" bis zum Beginn<br />

der "Dieburger Straße" und von hier ab auf besonderem Bahnkörper über derzeit noch<br />

unbebautes Gelände oder<br />

- Führung der Straßenbahn durch die "Darmstädter Straße" bis zur Einmündung der Straße "Am<br />

Birkehe" und ab hier ostwärts durch die Bebauung mit Untertunnelung der "Alten Bahnhofstraße"<br />

und höhengleicher Kreuzung der "Dieburger Straße".<br />

Den geringsten Investitionsbedarf hätte die erstgenannte der drei Varianten, wenngleich auch diese<br />

nicht ohne Häuserabbruch auskäme. Die Grundstücke in der "Alten Bahnhofstraße" würden hierbei<br />

allerdings entwertet, weil wegen der Straßenbahngleise vor den Häusern nicht mehr geparkt<br />

werden dürfte.<br />

Die zweite Variante setzt voraus, dass die in Ortsmitte vorhandene starke Längsneigung der<br />

Straße von mehr als 7 % auf ein für die Straßenbahn verträgliches Maß reduziert wird. Wegen der<br />

damit verbundnen Straßenabsenkung müssten ca. 8 Häuser abgebrochen werden. Die<br />

Grundstücke könnten danach allerdings wieder bebaut werden.<br />

Obwohl die dritte Variante quer durch die Bebauung verläuft, müssen dabei auch nicht mehr<br />

Häuser abgebrochen werden als bei der zweiten. Auch hierbei könnte ein Teil der Grundstücke<br />

anschließend wieder bebaut werden. Zur Schonung des Ortsbildes ist bei dieser Variante im<br />

Bereich der "Alten Bahnhofstraße" ein kurzer Tunnel vorgesehen, wenngleich die dort vorhandene<br />

Höhendifferenz auch einen Einschnitt mit einer Brücke ermöglichen würde. Wenn es die<br />

geologischen Verhältnisse zulassen, diesen kurzen Tunnel bergmännisch aufzufahren, wären evtl.<br />

sogar weniger Hausabbrüche notwendig. Vorteile dieser Variante sind<br />

- die vom Individualverkehr unabhängigere Führung der<br />

Straßenbahn<br />

- die geringere Lärmbelästigung der Anwohner<br />

- weniger Konflikte mit Versorgungsleitungen und<br />

- weniger Verkehrsprobleme bei der Bauausführung.<br />

Bei dieser dritten Variante ist die Trassenführung im Bereich der Bebauung einigermaßen variabel.<br />

Als ein Zwangspunkt ist das neue Gebäude der Sparkasse anzusehen, das östlich oder westlich<br />

umfahren werden kann. Zwei mögliche Trassenführungen sind im folgenden Bild dargestellt.<br />

19


Gundernhausen<br />

In Gundernhausen kann die Straßenbahn im wesentlichen dem alten Bahnkörper der ehemaligen<br />

Eisenbahn folgen. In dem kurzen Abschnitt, wo dieser nicht mehr vorhanden ist, muss etwas nach<br />

Süden ausgewichen werden. Dabei ist es möglich, unter Inkaufnahme eines kleinen Umweges am<br />

Fuß des Stetteritz für die dort befindliche Siedlung eine besondere Haltestelle anzulegen und<br />

danach wieder in die alte Bahntrasse einzuschwenken, um im Bereich des ehemaligen Bahnhofes<br />

eine Haltestelle für den alten Ortsteil vorzusehen. Das zwischen Gundernhausen und Stetteritz an<br />

der Ostseite der Straße stehende einzelne Gebäude muss für diese Trassenführung abgebrochen<br />

werden, damit zwischen den beiden Haltestellen wenigstens noch mit 30 km/h Geschwindigkeit<br />

gefahren werden kann.<br />

Zur Verkürzung der Zugangswege wäre auch eine Trassenführung durch die<br />

"Bruchwiesenstraße"/"Friedhofstraße" denkbar, die allerdings auch mit Nachteilen belastet wäre:<br />

- Abgesehen davon, dass bei dieser Innerortstrasse ebenfalls mindestens ein Haus<br />

abgebrochen werden müsste,<br />

- wäre hierbei die Fahrzeit länger und<br />

- jegliches Parken in der "Friedhofstraße" würde unmöglich gemacht.<br />

Der Trassenschwenk zum Stetteritz hin verursacht aufgrund ungünstiger Trassierung und einer<br />

zusätzlichen Haltestelle etwa 1 Minute Fahrzeitverlängerung. Dieser Nachteil ist gegenüber den<br />

davon betroffenen Reisenden nur dann vertretbar, wenn an der Haltestelle "Stetteritz" ein<br />

entsprechendes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist.<br />

Groß-Zimmern<br />

In Groß-Zimmern kann zunächst die Bahntrasse bis hin zum ehemaligen Bahnhofsgelände benutzt<br />

werden.<br />

Für den weiteren Weg nach Osten erscheint die "Friedhofstraße" am ehesten geeignet, wobei die<br />

an den jeweiligen Enden in Verlängerung der "Friedhofstraße" stehenden Häuser weichen<br />

müssten. Selbstverständlich treten grundsätzlich auch hierbei die bekannten Probleme der<br />

Gleisführung im Verkehrsraum einer zweispurigen Straße auf. Da jedoch der Individualverkehr in<br />

der "Friedhofstraße" nicht stark ist, sind für die Straßenbahn nur geringe Behinderungen zu<br />

erwarten, und da in der "Friedhofstraße" an mehreren Stellen Parkmöglichkeiten außerhalb der<br />

Fahrbahn bestehen, erscheint das durch die Straßenbahn bedingte Parkverbot nicht allzu<br />

problematisch.<br />

Nach dem vorhandenen Bestand an Bebauung wäre derzeit auch noch eine Trassenführung<br />

südlich des Friedhofes möglich. Zu diesem Zweck müsste der für diesen Bereich bereits<br />

vorhandene Bebauungsplan geändert werden. Es erscheint indessen fraglich, ob die dort geplante<br />

Bebauung noch aufzuhalten ist, um eine Straßenbahntrasse ausweisen zu können.<br />

21


Eventuelle Ortdurchquerungen von Groß-Zimmern nördlich der "Friedhofstraße" würden<br />

umfangreiche Gebäudeabbrüche erfordern, dadurch hohe Kosten verursachen und wohl schwerlich<br />

durchsetzbar sein. Sie werden deshalb nicht als mögliche Trassenvarianten erachtet.<br />

Klein-Zimmern<br />

Durch die Hanglage des Ortskerns am Ostufer der Gesprenz verläuft die "Burgstraße" sehr steil mit<br />

engen Kurven und eignet sich daher nicht für die Trassenführung der Straßenbahn. Hier kommen 3<br />

Varianten in Betracht:<br />

- Nördliche Umfahrung des Ortes,<br />

- Trassenführung durch den "Semder Pfad" mit einem Kreuzungsbauwerk über die<br />

"Markstraße",<br />

- südliche Umfahrung des Ortes.<br />

Jede der drei Varianten erfordert den Abbruch mindestens eines Hauses.<br />

Die Trassenführung durch den Semder Pfad hat zwar den bekannten Nachteil der Gleisführung im<br />

Verkehrsraum einer öffentlichen Straße und erfordert westlich der "Markstraße" entweder einen<br />

sehr hohen Damm oder ein langes Brückenbauwerk. Der entscheidende Vorteil dieser Variante ist<br />

jedoch, dass sie eine Haltestelle in zentraler Lage ermöglicht, die den gesamten Ort optimal<br />

erschließt. Bei der nördlichen Umfahrung fallen gegenüber den beiden anderen Varianten<br />

geringere Erdbaukosten an, nachteilig sind hierbei die Randlage der Haltestelle und der<br />

Bahnübergang in der "Markstraße". Bei der südlichen Variante kommt die Haltestelle im Einschnitt<br />

unter dem "Brünnchenweg" zu liegen. Ein Bahnübergang ergibt sich hierbei am Ortsende.<br />

Semd<br />

In Semd kann die Bahn entweder<br />

- am nördlichen Ortsrand entlang oder - durch die "Friedenstraße" oder<br />

- am südlichen Ortsrand entlang<br />

geführt werden.<br />

Die nördliche Trassenvariante ist nur dann sinnvoll, wenn die Bahn über die Gustav-Hacker-<br />

Siedlung nach Groß-Umstadt geführt wird. Die südliche Umfahrung setzt voraus, daß die Bahn von<br />

Semd aus direkt zum Ortskern von Groß-Umstadt verläuft.<br />

Groß-Umstadt<br />

Die im Bereich von Groß-Umstadt möglichen Trassenvarianten sind in erster Linie danach zu<br />

unterscheiden, welche Stadtteile durch die Straßenbahn bevorzugt bedient werden. Ein<br />

wesentliches Kriterium ist dabei die Anbindung der Gustav-Hacker-Siedlung.<br />

Die Bundesbahnstrecke Hanau - Eberbach kann auf grund der gegebenen Situation nur an zwei<br />

Stellen, und zwar<br />

22


- entweder im (derzeit noch) baufreien Gebiet zwischen Gustav-Hacker-Siedlung und Groß-<br />

Umstadt<br />

- oder im Zuge der "Georg-August-Zinn-Straße"<br />

gekreuzt werden. Daher kommen für den Fall, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Groß-Umstadt<br />

geführt werden soll, die folgenden beiden Trassenvarianten in Betracht:<br />

- Führung der Straßenbahn durch die Gustav-Hacker-Siedlung im Verkehrsraum der "Hans-<br />

Kudlich-Straße", bzw. durch die "Breslauer Straße" und den "Glockenwiesenweg" in der Gegenrichtung,<br />

Unter- oder Überquerung der Eisenbahn im Bereich des freien Geländes und<br />

Weiterführung im Verkehrsraum von "Bruchweg"/"Realschulstraße"/"Carlo-Mierendorff-Straße"<br />

zum Bahnhof Groß-Umstadt.<br />

- Führung der Straßenbahn von Semd aus direkt nach Groß-Umstadt, Unterquerung der<br />

Eisenbahn in südlicher Seitenlage der "Georg-August-Zinn-Straße" und Weiterführung durch<br />

die "Carlo-Mierendorff-Straße" zum Bahnhof Groß-Umstadt. Bei dieser Variante könnte die<br />

Straßenbahn nach Durchfahren der Wendeschleife am Bahnhof eventuell noch zur Gustav-<br />

Hacker-Siedlung geführt werden.<br />

Bei beiden Varianten muss zur Herstellung der Wendeschleife am Bahnhof eine Garage<br />

abgebrochen werden. Bei der ersten Variante sollte versucht werden, im nördlichen Teil der Hans-<br />

Kudlich-Straße, wo die Straßenbahn in beiden Richtungen verkehrt, einen besonderen Bahnkörper<br />

in Seitenlage zu bauen oder die Straße so zu verbreitern, dass auf einer Straßenseite noch geparkt<br />

werden kann. Hierzu muss Vorgartengelände in Anspruch genommen werden.<br />

Bei Verzicht auf die Anbindung des Bahnhofs Groß-Umstadt wären je nach gewünschter Lage der<br />

Endhaltestelle und je nach Inkaufnahme von Gebäudeabbrüchen auch noch andere Trassenvarianten<br />

denkbar, die aber wohl alle im flach gelegenen Teil von Groß-Umstadt verlaufen<br />

müssten. Eine Lage der Endhaltestelle beispielsweise beim Kreiskrankenhaus ist angesichts der<br />

Höhenverhältnisse mit vertretbarem Aufwand nicht zu erreichen.<br />

AUSWAHL UND EMPFEHLUNG EINER TRASSENFÜHRUNG<br />

Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Zielen der Planung wird unter Berücksichtigung<br />

aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten der nachstehend beschriebene<br />

Trassenverlauf empfohlen und für die weitere Untersuchung zugrunde gelegt. Dies schließt nicht<br />

aus, dass im Falle einer Verwirklichung des Projekts auch andere Varianten zur Ausführung<br />

gewählt werden können. In einigen Fällen (z. B. in den Bereichen Gundernhausen und Gustav-<br />

Hacker-Siedlung) müsste die Richtigkeit der Wahl durch eine genaue Erkundung<br />

haltestellenbezogener Verkehrsmengen ohnehin noch überprüft werden.<br />

Die gewählte Trasse ist in den Plänen DA-GU LP-1 bis DA-GU LP-5 als Lageplan (1:5000) und in<br />

den Plänen DA-GU SB-1 bis DA-GU SB-5 als Streckenband (1:5000) mit Höhenplan (1:500)<br />

dargestellt.<br />

Grundlage für diese Darstellungen sind zeichnerische Untersuchungen anhand von Lageplänen im<br />

Maßstab 1:1000 bzw. 1:2000. Die Streckenbänder bilden die Grundlage für die Abschätzung der<br />

Baukosten und die Berechnung der Fahrzeiten. Die Kilometrierung wurde so festgelegt, dass sie<br />

am Luisenplatz mit Null beginnt.<br />

23


Darmstadt<br />

In Darmstadt werden die Straßenbahngleise vom Schloß her kommend zweigleisig im<br />

Verkehrsraum der Landgraf-Georg-Straße zum Vorplatz des Ostbahnhofes geführt, wo die eigentliche<br />

Neubaustrecke beginnt. Ab dem Ostbahnhof verläuft die Bahn dann zunächst in dem nördlich<br />

der neuen B 26 freigehaltenen Geländestreifen, überquert die Bundesbahngleise mit einer Brücke<br />

am Südende des Ostbahnhofes, kreuzt danach auch die Erbacher Straße mit einer Überführung<br />

und schwenkt dann in den vorhandenen Bahnkörper der ehemaligen Strecke nach Groß-Zimmern<br />

ein.<br />

Das auf dem alten Bahnkörper vorhandene Gleis bleibt in der Länge, in der es derzeit als<br />

Ausziehgleis für Rangierfahrten benutzt wird, erhalten. Im weiteren ist es bei der gewählten<br />

Trassenvariante aufzulassen und steht dann für nostalgische Dampflokfahrten künftig nicht mehr<br />

zur Verfügung. Falls der Museumsbahnbetrieb offengehalten werden soll, könnte für die<br />

Straßenbahn auch eine andere, im wesentlichen nördlich des alten Bahnkörpers verlaufende<br />

Trasse gewählt werden. Die Kosten würden sich dadurch allerdings spürbar erhöhen, weil in<br />

diesem Falle zwei zusätzliche Kreuzungsbauwerke mit dem Bundesbahngleis und mit der B 26 a<br />

notwendig würden.<br />

Das im Zwickel zwischen Bundesbahngleis und neuer B 26 liegende Regenrückhaltebecken muss<br />

um Bahnkörperbreite nach Süden gerückt werden.<br />

Die Straßenbahn folgt bis zum Bessunger Forsthaus im wesentlichen dem alten Bahnkörper,<br />

weicht von diesem allerdings noch zweimal etwas ab, um eine günstigere Trassierung zu erzielen.<br />

Im Bereich des vorhandenen Kreuzungsbauwerks mit der B 26a wird für die Straßenbahn eine<br />

Profileinengung notwendig, weil der Bahnkörper unter der Überführung für zwei Straßenbahngleise<br />

etwas zu schmal ist. Diese Engstelle, in der Begegnungen zwischen Straßenbahnzügen nicht<br />

möglich sind, muss signaltechnisch gesichert werden, weil infolge der dort vorhandenen Kurven<br />

keine ausreichende Übersicht besteht. Sollte es möglich sein, die unter dem Kreuzungsbauwerk<br />

neben der Bahn verlaufende Zufahrt zur B 26a auf eine Fahrspur zu verengen, dann könnte diese<br />

Profileinengung der Straßenbahn entfallen.<br />

Um für den Bahnübergang der "Bernhardsackerschneise" die notwendige Übersicht herzustellen,<br />

muss die Geschwindigkeit in der Richtung Darmstadt - Groß-Umstadt an dieser Stelle auf 50 km/h<br />

beschränkt werden. Außerdem müssen die notwendigen Sichtflächen von Waldbewuchs<br />

freigehalten werden.<br />

Roßdorf<br />

Bei der Siedlung am Bessunger Forsthaus wird eine Haltestelle vorgesehen. Der dort befindliche<br />

Bahnübergang wird durch die Übersicht gesichert.<br />

Von hier aus schwenkt die Bahntrasse dann in die nördliche Randlage der alten B 26. Zur<br />

Herstellung des Bahnkörpers neben der Straße muss von den Grundstücken der anliegenden<br />

Industriebetriebe ein schmaler Geländestreifen hinzuerworben werden, der auf ganzer Länge<br />

unbebaut ist. Andernfalls wäre die Straße entsprechend nach Süden abzurücken, was höhere<br />

Kosten verursachen würde aber auch möglich wäre.<br />

An der Einmündung des "Arheilger Weges" wird eine Haltestelle vorgesehen. Die an der<br />

Straßenkreuzung vorhandene Lichtsignalanlage ist mit einer Vorrangschaltung für die Straßenbahn<br />

nachzurüsten.<br />

24


Die Straßenbahn kann dann weiter in nördlicher Randlage zur Straße bis zur Einmündung des<br />

"Brunnersweges" nach Rossdorf hinein geführt werden. Der besondere Bahnkörper lässt sich in<br />

diesem Abschnitt herstellen, indem die Einschnittsböschungen der Straße durch Stützmauern<br />

ersetzt werden und die Fahrbahn um etwa 2 m nach Süden abgerückt wird. Die in diesem Bereich<br />

mögliche Querschnittsgestaltung ist in Anlage 1.15 dargestellt. Die Einmündung der "Alten<br />

Dieburger Straße" ist aufzulassen.<br />

Alternativ käme auch in Betracht, die Straßenbahngleise östlich der Haltestelle am "Arheilger Weg"<br />

im Verkehrsraum der B 26 zu führen. Da allerdings die Straße in diesem Bereich abschnittsweise<br />

eine für die Straßenbahn zu große Längsneigung hat, müsste die Gradiente der Straße entsprechend<br />

korrigiert werden. D.h. die Straße wäre auf etwa 300 m Länge etwas abzusenken. Diese<br />

Lösung wäre somit auch nicht billig, hätte aber den Nachteil, dass in diesem Steigungsabschnitt<br />

gegenseitige Behinderungen zwischen Straßenbahn und Kraftfahrzeugverkehr vorprogrammiert<br />

wären.<br />

In der Kurve an der Einmündung des "Brunnersweges" geht die Straßenbahn vom besonderen<br />

Bahnkörper in den Verkehrsraum der "Darmstädter Straße" über. Zur Sicherung der 'Obergangsstelle<br />

ist diese Kreuzung durch eine Lichtsignalanlage zu regeln.<br />

In der "Darmstädter Straße" befindet sich dann die nächste Haltestelle. An der Straßeneinmündung<br />

"Am Birkehe" wird der Verkehrsraum der "Darmstädter Straße" wieder verlassen, die Straßenbahn<br />

schwenkt nach Osten und geht auf einen besonderen Bahnkörper über. Die Übergangsstelle ist<br />

durch eine Lichtsignalanlage zu sichern.<br />

Für den Bahnkörper ist ab hier auf etwa 200 m Länge durch Gebäudeabbruch eine Schneise<br />

innerhalb der Bebauung zu schaffen. Die "Alte Bahnhofstraße" wird dabei in einem Tunnel von 115<br />

m Länge unterfahren. Die "Dieburger Straße" wird höhengleich gekreuzt. Der Bahnübergang ist<br />

durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken zu sichern. An der Dieburger Straße wird wieder<br />

eine Haltestelle angelegt, wobei die Bahnsteige jeweils hinter dem Bahnübergang angeordnet<br />

werden.<br />

Die Bahntrasse verläuft dann weiter durch derzeit noch weit gehend unbebautes jedoch zur<br />

Bebauung vorgesehenes Gebiet und geht dann südöstlich von Roßdorf wieder auf den alten<br />

Bahnkörper über. Dabei wird der Lagerplatz einer Baufirma gekreuzt, der entsprechend verlegt<br />

werden muss. In diesem Bereich ist die Bahntrasse noch etwas variabel. Die genaue<br />

Trassenführung müsste hier bei der Aufstellung des Bebauungsplanes festgelegt werden. Durch<br />

die Kreuzung der Straße "Am Riedsbach" und des "Wiesenweges" entstehen noch zwei<br />

Bahnübergänge die jeweils durch eine Lichtzeichenanlage zu sichern sind.<br />

Der im Kernbereich von Roßdorf vorgesehene Tunnel liegt zusammen mit den beidseitig<br />

anschließenden Einschnitten im Randbereich des hier beginnenden Wasserschutzgebietes III. Die<br />

Bahntrasse verläuft hier parallel zur Falllinie der Erdoberfläche und damit etwa in Fließrichtung des<br />

Grundwassers. Es ist daher keine Behinderung des Grundwasserstromes bzw. keine<br />

Beeinträchtigung der Wassergewinnung zu erwarten.<br />

Von Roßdorf nach Gundernhausen benutzt die Straßenbahn wieder den alten Bahnkörper. Die B<br />

38 wird dabei in dem vorhandenen Kreuzungsbauwerk unterfahren, welches eine ausreichende<br />

lichte Weite besitzt.<br />

Gundernhausen<br />

Kurz vor Gundernhausen wird der Bahnkörper verlassen, um am Fuße des Stetteritz eine<br />

Haltestelle anlegen zu können. In einem S-förmigen Bogen, der nur mit 30 km/h befahren werden<br />

25


kann, kehrt die Trasse dann wieder zum alten Bahnkörper zurück. Die "Bruchwiesenstraße" wird<br />

höhengleich gekreuzt, der Bahnübergang durch Lichtzeichen mit Halbschranken gesichert. Das<br />

dort befindliche einzelne Haus, welches derzeit anscheinend ungenutzt ist, muss der Bahntrasse<br />

weichen. Nach Erreichen des alten Bahnkörpers folgt die Haltestelle für Gundernhausen.<br />

Von Gundernhausen bis Groß-Zimmern wird weiterhin der alte Bahnkörper benutzt. Der<br />

Bahnübergang an der L 3115 wird durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken gesichert.<br />

Groß-Zimmern<br />

Im Westen von Groß-Zimmern wird in der Nähe der "Dresdener Straße" für die zwischen<br />

"Waldstraße" und Bahn vorhandene Siedlung eine Haltestelle eingerichtet. An der "Saarstraße"<br />

entsteht ein Bahnübergang, der durch eine Lichtzeichenanlage zu sichern ist.<br />

Die "Darmstädter Straße" wird höhengleich gekreuzt, der Bahnübergang wird durch Lichtzeichen<br />

mit Halbschranken gesichert. Hier wird wiederum eine Haltestelle so angelegt, dass die Züge<br />

beider Richtungen jeweils hinter dem Bahnübergang halten.<br />

Im Anschluss an diese Haltestelle wird eine Wendeschleife angelegt, um im Bedarfsfalle Züge in<br />

Groß-Zimmern wenden lassen zu können. Die Bahntrasse verläuft hier auf ca. 300 m Länge durch<br />

den inzwischen auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände angelegten Park. Bei entsprechender<br />

Gestaltung der Grünanlage und des Bahnkörpers dürfte zu erreichen sein, dass die Straßenbahn<br />

hier kaum stört. Einige der neu angelegten PKW-Abstellplätze müssten für die Wendeschleife<br />

geopfert werden.<br />

In einem Bogen mit nahezu rechtem Winkel schwenkt die Straßenbahn nach Osten, um durch eine<br />

noch zu schaffende Baulücke in die "Friedhofstraße" einzumünden. Der Bahnübergang der<br />

"Güterstraße" wird durch eine Lichtzeichenanlage gesichert. Die an der Kreuzung mit der<br />

"Reinheimer Straße" vorhandene Lichtsignalanlage erhält eine Vorrangschaltung für die<br />

Straßenbahn.<br />

Im Bereich der "Friedhofstraße" nimmt die Straßenbahn am öffentlichen Verkehr teil. Am östlichen<br />

Ende der "Friedhofstraße" wird eine Haltestelle für den östlichen Stadtbezirk von Groß-Zimmern<br />

vorgesehen. An der Kreuzung mit dem "Hirschbachweg" ist der Straßenbahn mittels<br />

Verkehrszeichen Vorfahrt zu geben.<br />

Zur Freimachung der weiteren Bahntrasse muss das in Verlängerung der "Friedhofstraße"<br />

stehende Wohnhaus abgebrochen werden. Die Straßenbahn quert den Hirschbach und die Gersprenz.<br />

An der "Klein-Zimmerner-Straße" (L 3115) entsteht ein Bahnübergang, der durch eine<br />

Lichtzeichenanlage mit Halbschranken zu sichern ist.<br />

Klein-Zimmern<br />

Zwischen Groß-Zimmern und Klein-Zimmern führt die Bahntrasse in gestreckter Linie durch das<br />

"Loch" und beginnt dann nach Überquerung des Katzengrabens zu steigen, um bis zur "Markstraße"<br />

in Klein-Zimmern die Plus-Eins-Ebene zu erreichen. Dabei wird bereits die zur Schule<br />

führende Straße in Hochlage gekreuzt. Aus Platzgründen muss das an der Ecke "Markstraße"/"Semder<br />

Pfad" stehende Haus abgebrochen werden.<br />

In diesem Anstiegsbereich verläuft die Bahn bis zu 12 m über der vorhandenen Geländehöhe. Hier<br />

erscheint es am zweckmäßigsten, von der "Markstraße" bis zu der zur Schule führenden Straße ein<br />

170 m langes durchgehendes Brückenbauwerk zu errichten. Ein Erddamm, der z. T. zwischen<br />

26


Stützmauern geführt werden müsste, hätte hier kaum Kostenvorteile, würde aber eher wie ein<br />

Fremdkörper wirken und das Ortsbild stärker beeinträchtigen.<br />

Zwischen der "Gartenstraße" und der "Markstraße" wird die Haltestelle für Klein Zimmern<br />

eingerichtet. Der "Semder Pfad" muss in diesem Abschnitt zum Fußweg reduziert werden. Ab hier<br />

verläuft die Straßenbahn bis zum Ortsende von Klein-Zimmern im Verkehrsraum des "Semder<br />

Pfades", der gegenüber allen Querstraßen Vorfahrt erhält.<br />

Zwischen Klein-Zimmern und Semd verläuft die Bahntrasse quer über das Feld, wobei am Ortsrand<br />

von Klein-Zimmern ein Bahnübergang vorzusehen ist und der nächste Bahnübergang dann<br />

möglichst erst wieder kurz vor Semd (an der K 215). Die landwirtschaftlichen Wege und Flächen<br />

sind in diesem Bereich so umzulegen und anzupassen, dass Bahnübergänge vermieden werden.<br />

Semd<br />

Im Bereich von Semd wird die Bahn am nördlichen Ortsrand entlang geführt. Die Straße nach<br />

Dieburg (K 215) wird höhengleich gekreuzt, der Bahnübergang durch Lichtzeichen mit<br />

Halbschranken gesichert. Die dort vorhandenen landwirtschaftlichen Wege werden umgelegt und<br />

so an die Dieburger Straße angebunden, dass dafür keine weiteren Bahnübergänge notwendig<br />

werden.<br />

Im Bereich des "Mühlweges" beschreibt die Trasse eine Schleife zur Ortsmitte hin, um möglichst<br />

nahe an der "Dieburger Straße" eine Haltestelle anlegen zu können. Die zwischen dieser<br />

Haltestelle und der "Dieburger Straße" verbleibende Entfernung wird letztlich durch die<br />

Möglichkeiten des Grunderwerbs bestimmt werden. Der Bachlauf der Semme ist dazu auf eine<br />

Länge von etwa 30 m zu überbauen. Der an der Kreuzung des "Mühlweges" entstehende<br />

Bahnübergang wird durch Lichtzeichen gesichert.<br />

Von Semd aus wird die Trasse nach Nordosten geführt, um die B 45 am Ende des Waldes mit<br />

einem Oberführungsbauwerk zu kreuzen. Bei Bedarf kann mit diesem Kreuzungsbauwerk zugleich<br />

noch ein Weg für landwirtschaftlichen Verkehr mit überbrückt werden. Im übrigen sollte durch<br />

Anpassung der Wege und Flächen erreicht werden, dass zwischen dem "Mühlweg" in Semd und<br />

der B 45 kein Bahnübergang notwendig wird.<br />

Nordöstlich der B 45 verläuft die Bahntrasse auf etwa 1 km Länge in Waldrandlage, was den Vorteil<br />

hat, dass Bahnübergänge weitgehend zu vermeiden sind. Als Zufahrt zum Forst dürfte in diesem<br />

Bereich ein durch die übersicht gesicherter Bahnübergang genügen, wobei noch zu prüfen ist, ob<br />

dieser nicht sogar durch einen Seitenweg entlang des Bahnkörpers entbehrlich wird.<br />

Groß-Umstadt<br />

Vom Wald her kommend schwenkt die Bahn in einem Bogen mit rechtem Winkel nach Südosten<br />

zur Gustav-Hacker-Siedlung hin und geht nach Überquerung der "Semder Straße" in die "Hans-<br />

Kudlich-Straße" über. Die Kreuzung "Semder Straße"/"Hans-Kudlich-Straße" ist durch eine<br />

Lichtzeichenanlage zu regeln.<br />

Im nördlichen Bereich wird die "Hans-Kudlich-Straße" so verbreitert, dass zu beiden Seiten der<br />

Gleise noch ausreichend Straßenraum verbleibt, der das Parken von Kraftfahrzeugen hier weiterhin<br />

ermöglicht. Zum Teil muss dafür Vorgartengelände in Anspruch genommen werden. In der Nähe<br />

der "Iglauer Straße" wird eine Haltestelle vorgesehen.<br />

Südlich der "Pommernstraße" verbleibt nur noch ein Straßenbahngleis in der "Hans-Kudlich-<br />

27


Straße", das Gleis der Gegenrichtung wird um eine Parallelstraße weiter östlich durch die<br />

"Breslauer Straße" und den "Glockenwiesenweg" geführt, wobei jeweils der Verkehrsraum der<br />

Straße mitbenutzt wird. Durch diese Richtungstrennung wird eine etwaige Straßenverbreiterung<br />

vermieden. Dennoch kann wenigstens auf einer Straßenseite weiterhin geparkt werden. Im<br />

südlichen Teil der "Hans-Kudlich-Straße" und in der "Breslauer Straße" wird jeweils für die<br />

betreffende Fahrtrichtung eine Haltestelle eingerichtet.<br />

Am Südrand der Gustav-Hacker-Siedlung werden die beiden Gleise wieder zusammengeführt. Die<br />

Straßenbahn erhält hier nochmals einen besonderen Bahnkörper und kreuzt dann in dem derzeit<br />

noch unbebauten Gebiet zwischen Gustav-Hacker-Siedlung und Groß-Umstadt die<br />

Eisenbahnstrecke mit einer Überführung. Hier käme eventuell auch eine Unterführung der<br />

Straßenbahn in Betracht. Diese wäre wohl etwas umweltfreundlicher, aber wegen des<br />

hochstehenden Grundwassers technisch ungünstiger und kostspieliger.<br />

Die in diesem Bereich vorhandenen Hochspannungsleitungen müssen voraussichtlich um einige<br />

Meter angehoben oder seitlich verlegt werden.<br />

An der Grenze der Bebauung von Groß-Umstadt wird eine Haltestelle angelegt. Danach gehen<br />

dann die Gleise in den Verkehrsraum des "Bruchweges" über. Durch die "Realschulstraße", wo<br />

noch eine Haltestelle vorgesehen wird, und die "Carlo-Mierendorff-Straße" gelangt die Bahn<br />

schließlich zur Endhaltestelle am Bahnhof.<br />

Die hier anzulegende Wendeschleife führt um das Gebäude der Sparkasse herum und zurück zur<br />

"Carlo-Mierendorff-Straße". Für die Trasse der Wendeschleife muss eine auf dem Grundstück der<br />

Sparkasse stehende Garage abgebrochen werden. An der Einmündung der Wendeschleife in den<br />

Verkehrsraum der Straße wird - sofern die notwendige Übersicht nicht hergestellt werden kann -<br />

eine Lichtzeichenanlage benötigt.<br />

WENDEANLAGEN, GLEISWECHSELVERBINDUNGEN<br />

Außer der Wendeanlage an der Endhaltestelle in Groß-Umstadt wird in Groß-Zimmern eine<br />

Zwischenwendeschleife angelegt, um in der verkehrsschwächeren Zeit einen Teil der Züge<br />

ungefähr in der Streckenmitte wenden lassen zu können. Diese Zwischenwendeanlage bietet<br />

zugleich die Möglichkeit, in Störungsfällen (Streckenunterbrechungen) den Bahnbetrieb auf einem<br />

Teil der Strecke aufrecht zu erhalten.<br />

Bei Baubetriebszuständen (Gleissperrungen wegen Bauarbeiten)<br />

ist es von Vorteil, wenn Gleiswechselverbindungen vorhanden sind, um im Bereich der Baustelle<br />

den Betrieb vorübergehend eingleisig führen zu können. Üblicherweise werden derartige<br />

Gleiswechselverbindungen so gestaltet, dass die Weichen im Regelbetrieb stets stumpf befahren<br />

werden, damit die an Spitzweichen aus Sicherheitsgründen vorgeschriebene Langsamfahrt und die<br />

damit verbundene Fahrzeitverlängerung vermieden wird. Beim eingleisigen Betrieb müssen die<br />

Züge dann in Rückwärtsfahrt auf das Gegengleis überwechseln. Die Vorhaltung dieser<br />

Gleiswechselverbindungen, die im Verlauf eines Jahrzehnts allenfalls an wenigen Tagen oder gar<br />

nicht benutzt werden, ist natürlich auch mit Kosten verbunden, die nicht zu vernachlässigen sind.<br />

Manche Straßenbahnen haben daher keine festen Gleiswechselverbindungen und verwenden bei<br />

Baubetriebszuständen auflegbare Kletterweichen, die zwar nur mit Schrittgeschwindigkeit<br />

befahrbar sind, aber so gestaltet werden können, daß keine Rückwärtsfahrt notwendig wird. Für<br />

den Einbau der Kletterweichen wird ein gerades Gleisstück ohne Neigungswechsel mit<br />

geschlossenem Oberbau benötigt. Kletterweichen können - im Gegensatz zu ständig vorhandenen<br />

Weichen - von Straßenfahrzeugen nicht überfahren werden.<br />

28


Unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Gesichtspunkte werden auf der<br />

Neubaustrecke von Ostbahnhof nach Groß-Umstadt keine festen Gleiswechselverbindungen<br />

vorgesehen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass für eingleisige Baubetriebszustände<br />

Kletterweichen eingesetzt werden. An den in Betracht kommenden Einbaustellen sind entsprechende<br />

Abschnitte vorsorglich mit geeignetem Oberbau zu versehen. Desgleichen ist darauf<br />

zu achten, dass auch die Oberleitung bei Bedarf leicht angepasst werden kann.<br />

ABSTELLANLAGE, WERKSTÄTTE<br />

Für die auf der neuen Straßenbahnlinie einzusetzenden Fahrzeuge wird auch eine Abstellanlage<br />

benötigt. Zum einen kann nicht davon ausgegangen werden, dass in den bei der HEAG<br />

vorhandenen Abstellanlagen noch genügend Kapazität für die zusätzlichen Fahrzeuge vorhanden<br />

ist, zum anderen würden unwirtschaftliche Oberführungsfahrten notwendig, wenn die Züge nicht in<br />

der Nähe der äußeren Endhaltestelle abgestellt werden können.<br />

Ober den Standort der Abstellanlage kann im Rahmen dieses Gutachtens keine endgültige<br />

Aussage gemacht werden. Hierzu müsste bei der Detailplanung nach endgültiger Festlegung der<br />

Streckenführung in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung von Groß-Umstadt nach einem<br />

geeigneten Platz gesucht werden. Falls in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Groß-Umstadt kein<br />

geeignetes Grundstück mit vertretbarem Aufwand bereitgestellt werden kann, so dürfte zumindest<br />

südlich oder nördlich der Gustav-Hacker-Siedlung das für eine Abstellanlage benötigte Gelände<br />

verfügbar sein.<br />

Die erforderliche Größe der Abstellanlage (Zahl der Abstellplätze) ergibt sich aus der<br />

Fahrplangestaltung. Sie wird später im Zusammenhang mit dem Fahrzeugbedarf behandelt.<br />

Die technische Fahrzeugbehandlung (Reinigung, Untersuchung, Reparatur) kann im Betriebshof<br />

der HEAG am Böllenfalltor erledigt werden. Die dort vorhandene Werkstätte bedarf dazu keiner<br />

Erweiterung. Allerdings wird zur Erledigung der zusätzlichen Arbeiten entsprechend mehr<br />

Werkstattpersonal benötigt.<br />

BETRIEBSKONZEPT<br />

Der Bahnbetrieb ist nach BOStrab mit 70 km/h Höchstgeschwindigkeit und dem<br />

Abstandshalteprinzip "Fahren auf Sicht" zu gestalten.<br />

Hiervon ausgehend wurden für die entworfene Trasse die Fahrzeiten des zum Einsatz<br />

vorgesehenen Zuges berechnet. Als Haltezeit wurde<br />

- in Groß-Zimmern Mitte 1 min,<br />

- an den übrigen Haltestellen jeweils 0,5 min<br />

angesetzt. Für den Fahrgastwechsel werden diese Haltezeiten zumindest nicht an allen<br />

Haltestellen in vollem Umfang benötigt, so dass ein Teil hiervon zum Ausgleich von Behinderungen<br />

und zum Einholen von Verspätungen zur Verfügung steht. In die Fahrzeiten wurden daher keine<br />

besonderen Fahrzeitzuschläge eingerechnet.<br />

Die Ergebnisse der Fahrzeitrechnung sind als Anlage 1.1 beigefügt. Für den innerstädtischen<br />

29


Bereich von Darmstadt werden die Fahrzeiten aus dem Fahrplan der HEAG übernommen.<br />

Die Fahrzeit beträgt<br />

- von DA Ostbahnhof bis Bf Groß-Umstadt 38,2 min,<br />

- von Bf Groß-Umstadt bis DA Ostbahnhof 38,7 min.<br />

Unter Hinzurechnung der 6 min Fahrzeit zwischen Ostbahnhof und Luisenplatz ergeben sich damit<br />

rund 45 min Fahrzeit zwischen Bahnhof Groß-Umstadt und Luisenplatz in Darmstadt. Von und<br />

nach der Gustav-Hacker-Siedlung ist die Fahrzeit um 5 bis 7 min kürzer.<br />

Fahrplan<br />

Ausgangsgrundlage für die Fahrplangestaltung einer Nahverkehrslinie ist normalerweise das zu<br />

erwartende Verkehrsaufkommen. Um dies zu ermitteln, wäre eine spezielle Verkehrsprognose<br />

notwendig, die allerdings nicht vorliegt und auch nicht Gegenstand dieses Gutachtens ist.<br />

Vorbereitend müsste dazu ein die geplante Straßenbahn berücksichtigendes Bedienungskonzept<br />

für die gesamte Ostregion erarbeitet werden, welches sinnvoller Weise keine<br />

straßenbahnparallelen Omnibuslinien enthalten sollte. Vielmehr wären die Omnibuslinien zur<br />

Bedienung der bahnfernen Orte als Zubringer zur Straßenbahn zu gestalten und an geeigneten<br />

und entsprechend ausgebauten Haltestellen mit der Straßenbahn zu verknüpfen.<br />

In Ermangelung jeglicher Aussagen bezüglich der anfallenden Verkehrsmengen wird im Rahmen<br />

dieses Gutachtens ein Fahrplan gewählt, der etwa dieselbe Bedienungsqualtiät bietet, wie sie auf<br />

der Straßenbahnlinie 7/8 in Richtung Alsbach vorhanden ist. Das heißt, es wird an Werktagen<br />

außer Samstag<br />

- in den Berufsverkehrszeiten ein 15-Minutentakt zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt,<br />

- in den übrigen Tagesstunden ein 15-Minutentakt zwischen Darmstadt und Groß-Zimmern<br />

und ein Halbstundentakt zwischen Groß-Zimmern und Groß-Umstadt,<br />

- in den Abendstunden ein Halbstundentakt zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt<br />

vorgesehen. An Samstagen wird der Fahrplan vormittags wie an anderen Werktagen gestaltet, am<br />

Nachmittag wird der Zeitraum mit durchgehendem 15-Minutentakt bis Groß-Umstadt um 4 Stunden<br />

vorverlegt. An Sonn- und Feiertagen wird entsprechend der geringeren Verkehrsnachfrage<br />

durchgehend ein 15-Minutentakt zwischen Darmstadt und Groß-Zimmern sowie ein Halbstundentakt<br />

zwischen Groß-Zimmern und Groß-Umstadt vorgesehen.<br />

Als Zielpunkt in Darmstadt wird der Hauptbahnhof, als Endhaltestelle der zu verlängernden<br />

(ehemaligen) Straßenbahnlinie 4 angenommen. Des weiteren werden für die Zeitlage der einzelnen<br />

Fahrten die Abfahrtzeiten der (ehemaligen) Straßenbahnlinie 4 zugrunde gelegt.<br />

Nach diesen Festlegungen wurde ein Fahrplankonzept erarbeitet, welches als Anlage 1.2 beigefügt<br />

ist. Dieses Fahrplankonzept bildet die Grundlage für<br />

- die Entscheidung über die ein- oder zweigleisige Gestaltung der Strecke,<br />

- die Dimensionierung der Abstellanlage und<br />

- die Ermittlung des Fahrzeug- und Personalbedarfs.<br />

Zur Inbetriebnahme der Straßenbahn nach Groß-Umstadt wäre es allerdings empfehlenswert, das<br />

30


gesamte Fahrplansystem der HEAG generell zu überarbeiten und in betrieblicher und verkehrlicher<br />

Hinsicht neu zu optimieren. Dabei könnte es sich als zweckmäßig erweisen, die Groß-Umstädter<br />

Linie nicht zum Darmstädter Hauptbahnhof sondern zu einem anderen Endpunkt im Darmstädter<br />

Straßenbahnnetz zu führen. Diese weitergehenden Fragen sind nicht Gegenstand des<br />

vorliegenden Gutachtens und im derzeitigen Stadium auch nicht abschließend zu beantworten,<br />

zumindest solange noch Überlegungen über anderweitige Ergänzungen des Darmstädter<br />

Straßenbahnnetzes (z. B. nach Ober-Ramstadt, Neu-Kranichstein, Wolfskehlen) bestehen.<br />

FAHRZEUG- UND PERSONALBEDARF<br />

Für die Ermittlung des Fahrzeug- und Personalbedarfs wird von dem im Abschnitt<br />

"Betriebskonzept" entworfenen Fahrplan ausgegangen.<br />

Fahrzeugbedarf<br />

Auf der empfohlenen Trasse beträgt die reine Fahrzeit zwischen den Endhaltestellen einschließlich<br />

Haltezeiten für beide Fahrtrichtungen zusammen 103 min. An den Endhaltestellen sind jeweils<br />

mindestens 5 min Wendezeit notwendig, so dass sich eine Mindestumlaufzeit von 113 min ergibt.<br />

Aus Gründen des Taktfahrplans muss dieser Wert durch Vergrößerung der Wendezeiten auf 120<br />

min aufgefüllt werden. Dies bedeutet, dass in den Spitzenverkehrszeiten insgesamt 8 Zuggarnituren<br />

einzusetzen sind. Hiervon entfallen 6 Garnituren auf den Neubauabschnitt und die beiden<br />

übrigen auf den vorhandenen innerstädtischen Abschnitt Hauptbahnhof - Ostbahnhof.<br />

Aufgrund der Fahrzeiten und der Zielzuordnung sind in der Umlaufzeit 7 min Zeitreserve enthalten.<br />

Falls es im Zuge einer eventuellen Neuordnung des Fahrplansystems möglich wird, die Groß-<br />

Umstädter Linie mit einer anderen Linie durchzubinden, welche mindestens 8 min<br />

Umlaufzeitreserve besitzt, dann könnte eine Zuggarnitur eingespart werden.<br />

Durch die Ausdünnung des Fahrplans zwischen Groß-Zimmern und Groß-Umstadt in Tagesmitte<br />

wird eine der 8 Zuggarnituren jeweils nur für einen Umlauf in den Morgenstunden und am<br />

Nachmittag benötigt. Diese Zugeinheit steht tagsüber als Werkstattreserve zur Durchführung von<br />

Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Verfügung. Zusätzlich wird noch eine Betriebsreserve<br />

benötigt, um auch einen mehrtägigen Ausfall eines Fahrzeugs abdecken zu können. Falls diese<br />

Betriebsreserve nicht aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand der HEAG gestellt werden kann, ist<br />

außer den 6 zusätzlich benötigten Zuggarnituren eine siebente als Betriebsreserve neu zu beschaffen.<br />

Diese reicht dann allerdings auch zugleich für die etwaige Neubaustrecke nach Ober-<br />

Ramstadt.<br />

Für die in Groß-Zimmern zwischenwendenden Züge ergeben sich aufgrund des Fahrplantaktes<br />

relativ große Zwischenwendezeiten, die ausreichen würden, um noch bis Semd weiterzufahren und<br />

dort zu wenden, ohne dass dafür ein zusätzlicher Personalbedarf anfiele. Zu diesem Zweck müsste<br />

allerdings in Semd eine zusätzliche Kehrschleife gebaut werden, denn die Wendeanlage in Groß-<br />

Zimmern hat auch die Aufgabe, bei etwaigen Streckenunterbrechungen den Straßenbahnbetrieb<br />

auf der intakten Hälfte der Strecke weiterführen zu können. Wegen des voraussichtlich nicht sehr<br />

großen Verkehrsaufkommens von Klein-Zimmern und Semd wird im Rahmen dieses Gutachtens<br />

davon abgesehen, die Züge bis Semd weiterzuführen. Möglicherweise sind auch bei einer<br />

generellen Neuordnung des Straßenbahnfahrplans die Zwischenwendezeiten in Groß-Zimmern<br />

nicht mehr so groß.<br />

Die Abstellanlage im Bereich von Groß-Umstadt sollte zur Vermeidung unrentabler Leerfahrten für<br />

31


8 Zuggarnituren ausgelegt werden. Damit wird in der Abstellanlage am Böllenfalltor die notwendige<br />

Kapazität zur Abstellung der auf der Strecke nach Ober-Ramstadt künftig einzusetzenden<br />

Fahrzeuge frei gemacht, so dass diese Neubaustrecke dann keine neue Abstellanlage benötigt.<br />

Betriebsleistungen, Personalbedarf<br />

Nach dem konzipierten Fahrplan sind auf dem neuen Streckenabschnitt zwischen Ostbahnhof und<br />

Groß-Umstadt täglich folgende Betriebsleistungen zu erbringen:<br />

- Montag bis Freitag: 2863 Zug-km 91,5 Zugstd.<br />

- Samstag: 2863 Zug-km 91,5 Zugstd.<br />

- Sonntag: 2743 Zug-km 83 Zugstd.<br />

Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt dies ca.<br />

1 040 000 Zug-km 33 000 Zugstd.<br />

(156 Mio Platz-km)<br />

Diese Werte entsprechen etwa einem Drittel der im Straßenbahnnetz der HEAG derzeit<br />

produzierten Betriebsleistungen.<br />

Bei Ansatz von 40 Arbeitsstunden pro Woche, welche bei 30 Tagen Urlaub und 28 Tagen<br />

Krankheitsausfall zu einer jährlichen Arbeitsleistung von 1556 Stunden führen, und unter<br />

Berücksichtigung der Tatsache, dass wegen notwendiger Erholungspausen nur ca. 80 % der<br />

Arbeitszeit eines Fahrzeugführers zum Führen des Fahrzeugs genutzt werden kann, errechnet sich<br />

für den entworfenen Fahrplan ein Personalbedarf von 26,5 Triebfahrzeugführern. Nach Aufrundung<br />

auf 27 Personen lassen sich damit auch die anfallenden Fahrten zum Betriebshof und sonstige<br />

betrieblich notwendige Sonderfahrten durchführen.<br />

Das außer den Triebfahrzeugführern benötigte sonstige Betriebspersonal (z.B. für Verstärkung in<br />

der Verkehrsleitstelle, Betriebs- und Verkehrskontrolldienste u.a.) wird mit 4 P veranschlagt.<br />

32


ANFALLENDE BAUMASSEN UND ERFORDERLICHE INVESTITIONEN<br />

Das vorstehend entwickelte Betriebs- und Fahrplankonzept erfordert den Neubau einer<br />

durchgehend zweigleisigen Straßenbahn auf 23,3 km Länge mit einer End- und einer Zwischenwendeanlage<br />

sowie einer Fahrzeugabstellanlage für 8 Züge.<br />

Für die ausgewählte Trasse wurden die anfallenden Baurnassen getrennt nach Anlageteilen im<br />

Rahmen der gegebenen Planungsgenauigkeit ermittelt. Anhand dieser Massenermittlung wurden<br />

die Baukosten abgeschätzt. Einzelangaben hierzu enthalten die Anlagen 1.3 bis 1.10.<br />

Danach ist für den Bau der Strecke mit folgenden Kosten zu rechnen (Preisstand 1987):<br />

Grunderwerb (einschließlich abzubrechender Gebäude) 19,0Mio DM<br />

Bahnkörper 9,0Mio DM<br />

Brücken, Tunnel, Durchlässe 26,0Mio DM<br />

Gleise und Weichen 55,5Mio DM<br />

Elektrotechnische Anlagen 18,0Mio DM<br />

Signalanlagen 3,0Mio DM<br />

Sonstige bauliche Anlagen 7,0Mio DM<br />

Bauliche Anlagen insgesamt 137,5Mio DM<br />

Somit erfordert die Einrichtung der Straßenbahn nach Groß-Umstadt folgende Investitionen:<br />

Baukosten einschließlich Grunderwerb 137,5 Mio DM<br />

Planungskosten und andere Baunebenkosten 9,5 Mio DM<br />

7 Triebzüge (achtachsig) 17,5 Mio DM<br />

Investitionssumme 164,5 Mio DM<br />

In den Baumassen und Kosten ist keine zusätzliche Sende- und Empfangsstation für den<br />

Zugbahnfunk veranschlagt. Es wurde dabei unterstellt, dass die Reichweite des zwischen<br />

Darmstadt und Nieder-Ramstadt vorhandenen Senders und Empfängers bis Groß-Umstadt geht.<br />

Möglicherweise lässt sich die ermittelte Investitionssumme wenn auch nur in relativ geringem<br />

Maße etwas senken, was allerdings erst im Rahmen der Detailplanung endgültig festgestellt<br />

kann. Eventuelle Kürzungen sind in folgenden Bereichen denkbar:<br />

- Sofern der Roßdorfer Tunnel bergmännisch aufgefahren werden kann, entfällt der<br />

veranschlagte Abbruch von 3 Häusern.<br />

- Die Kosten der Lichtsignalanlagen, die zugleich den Strassenverkehr regeln, wären evtl.<br />

vom jeweiligen Straßenbaulastträger anteilig mitzutragen.<br />

- Durch die Wahl eines anderen Zielpunktes am westlichen Ende der Linie (im Rahmen<br />

einer generellen Neuordnung des Fahrplansystems) könnte der Fahrzeugbedarf evtl. um<br />

eine Triebzugeinheit gesenkt werden.<br />

- Falls unter dem Kreuzungsbauwerk der B 26 a die neben der Bahn verlaufende<br />

Zufahrtstraße auf eine Fahrspur verengt werden kann, entsteht keine Profileinengung und<br />

33


es entfallen die beiden veranschlagten Deckungssignale.<br />

Andererseits ist auch nicht auszuschließen, dass bis zu einer eventuellen Entscheidung für den<br />

Bau bzw. zu einer planrechtlichen Absicherung die empfohlene Bahntrasse in heute noch freien<br />

Bereichen zunehmend verbaut wird mit der Folge, dass dadurch die Investitionskosten erhöht<br />

werden.<br />

Selbstverständlich ließe sich der Investitionsbedarf auch durch quantitative und qualitative<br />

Abstriche im verkehrlichen Bedienungskonzept senken. So könnte z. B.<br />

- auf die Anbindung der Gustav-Hacker-Siedlung verzichtet werden,<br />

- in Klein-Zimmern die nördliche Randlage gewählt werden,<br />

- östlich von Groß-Zimmern auch in der Berufsverkehrszeit nur noch ein Halbstundentakt<br />

angeboten werden, so dass die Strecke dort weitgehend eingleisig werden könnte und<br />

auch weniger Fahrzeuge benötigt würden.<br />

Derartige Maßnahmen sind jedoch nicht zu empfehlen, weil dadurch auch der Verkehrswert<br />

dieser Straßenbahn herabgesetzt würde und die erzielbaren Einsparungen sehr wahrscheinlich<br />

geringer wären als die damit einhergehende Minderung des volkswirtschaftlichen Nutzens der<br />

Bahn.<br />

Die notwendige Bauzeit der Bahn ist (nach Abschluss der Planfeststellung und des<br />

Grunderwerbs) mit mindestens 3 Jahren zu veranschlagen.<br />

ABSCHÄTZUNG DER BETRIEBSKOSTEN<br />

Nach den Ermittlungen in den Anlagen 2.12 bis 2.14 ist damit zu rechnen, dass der<br />

Straßenbahnbetrieb auf der Linie Darmstadt - Groß-Umstadt folgende (zusätzliche) jährliche<br />

Kosten verursachen wird:<br />

Unterhaltung und Erneuerung der baulichen Anlagen 2930 TDM<br />

Verzinsung, Abschreibung und technische Behandlung der Fahrzeuge 2197 TDM<br />

Betriebsführungskosten 1999 TDM<br />

Sonstige Kosten 356 TDM<br />

jährliche laufende Kosten des Bahnbetriebes 7482 TDM<br />

Je (zusätzlich) produzierten Platzkilometer belaufen sich damit die (zusätzlichen) Kosten auf<br />

0,048 DM.<br />

Die derzeitigen Platzkilometerkosten der Darmstädter Straßenbahn dürften etwas höher liegen,<br />

weil<br />

- im Stadtverkehr keine so hohe Reisegeschwindigkeit erreicht werden kann als auf dieser<br />

Oberlandstrecke und dadurch auf den vorhandenen Strecken der Personal- und<br />

Fahrzeugverbrauch größer ist, und weil<br />

- bestimmte, für ein Straßenbahnsystem einmalig anfallende Kostenpositionen (z. B. die<br />

Anlagen der Werkstätte und das Verkehrsleitsystem) hier nicht mehr zu Buche schlagen.<br />

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich<br />

bei den vorstehend ermittelten Kostenbeträgen um Grenzkosten handelt. Bei einer Vollko-<br />

34


stenermittlung sind selbstverständlich die Kosten der mitbenutzten Einrichtungen auf alle<br />

Betriebsleistungen gleichmäßig umzulegen und auch dem Straßenbahnbetrieb nach Groß--<br />

Umstadt anteilig anzulasten. Neben höheren Vorhaltungskosten fallen dann auch höhere<br />

Sonstige Kosten an.<br />

Auf der Strecke nach Groß-Umstadt werden<br />

- die Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen etwas höher und<br />

- die Betriebsführungskosten etwas niedriger<br />

als im übrigen Netz der Darmstädter Straßenbahn liegen. Dieser Effekt dürfte sich in etwa<br />

ausgleichen, so dass die vollen Selbstkosten je Zugkilometer oder je Platzkilometer auf der Groß-<br />

Umstädter Linie vom Mittelwert der übrigen Strecken nicht wesentlich abweichen werden.<br />

Den Betriebskosten stehen selbstverständlich auch Erträge (Fahrgeldeinnahmen, sonstige<br />

Einnahmen aus dem Bahnbetrieb) gegenüber, die allerdings nicht Gegenstand dieses Gutachtens<br />

sind.<br />

Erfahrungsgemäß kann nicht damit gerechnet werden, dass die Kosten des Bahnbetriebes durch<br />

die Verkehrserträge gedeckt werden. Es ist nicht einmal zu erwarten, dass die auf der Strecke<br />

nach Groß-Umstadt anfallenden zusätzlichen Kosten durch eigene Erträge aus dem Betrieb<br />

dieser neuen Linie erwirtschaftet werden können. Insofern wäre dieser Straßenbahnbetrieb für<br />

kein Verkehrsunternehmen zumutbar. Eine tragbare wirtschaftliche Basis lässt sich jedoch<br />

erreichen, wenn die Differenz zwischen Kosten und Erträgen von den beteiligten<br />

Gebietskörperschaften als Betriebskostenzuschuss geleistet wird, wie dies z. B. im Raume<br />

Karlsruhe üblich ist.<br />

ABSCHLIESSENDE WERTUNG, SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Zusammenfassend können aus der vorstehenden Untersuchung folgende Schlussfolgerungen<br />

gezogen werden:<br />

Bei den derzeitigen Gegebenheiten ist es (noch) technisch möglich, zwischen Darmstadt uns<br />

Groß-Umstadt eine Straßenbahn zu bauen, die weitgehend auf besonderem Bahnkörper verläuft<br />

und zugleich die angeschlossenen Orte durch Haltestellen in zentraler Lage bedient.<br />

Die mit dieser Straßenbahn erreichbaren Reisezeiten (ab Luisenplatz bis zum Bahnhof Groß-<br />

Umstadt 45 min und bis zur Gustav-Hacker-Siedlung 38 min) sind geeignet, das Angebot des<br />

öffentlichen Nahverkehrs in dieser Region spürbar zu verbessern. In Verbindung mit einem<br />

Viertelstundentakt stellen diese kurzen Reisezeiten eine annehmbare Alternative zum PKW dar.<br />

Der Bau dieser Straßenbahn würde dazu beitragen, dass künftig weniger Kraftfahrzeuge aus dem<br />

Umland nach Darmstadt kommen und könnte somit helfen, dass die Stadt ihren traurigen Rekord,<br />

in der Zahl der Verkehrsopfer bundesweit an der Spitze aller deutschen Städte zu stehen, wieder<br />

los wird.<br />

Der alte Bahnkörper der ehemaligen Nebenbahn Darmstadt Groß-Zimmern lässt sich in weiten<br />

Bereichen für eine Straßenbahn sinnvoll nutzen.<br />

An einigen Stellen bestehen teils durch die vorhandene Bebauung, teils aufgrund der<br />

topografischen Verhältnisse schwierige Trassierungsbedingungen, welche einen Gebäudeabbruch<br />

oder kostspielige Ingenieurbauwerke erfordern und die Kosten des Unterbaues punktuell<br />

stark erhöhen. Die Gesamtbaukosten (einschließlich Baunebenkosten) liegen mit 147 Mio DM für<br />

23 km zweigleisige Strecke und eine Abstellanlage jedoch noch in einem durchaus vertretbaren<br />

Rahmen.<br />

35


Legt man die durch den Straßenbahnbetrieb zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt<br />

entstehenden zusätzlichen jährlichen Kosten auf die zugehörigen Betriebsleistungen um, so<br />

errechnet sich ein Betrag von ca. 0,05 DM je produzierten Platzkilometer. Dieser Wert liegt<br />

unterhalb der derzeitigen Platzkilometerkosten der Darmstädter Straßenbahn.<br />

Sofern die Absicht besteht, einer Verwirklichung des Projektes näher zu treten, wäre es dringend<br />

notwendig, die Trassenführung alsbald endgültig festzulegen und rechtlich zu sichern. Ansonsten<br />

muss damit gerechnet werden, dass die Trassierungsmöglichkeiten für die Straßenbahn in den<br />

kommenden Jahren durch Baumaßnahmen immer mehr verschlechtert werden.<br />

Die für den Bau der Straßenbahn notwendigen Investitionen haben nur dann einen Sinn, wenn<br />

- die Bereitschaft besteht, der Straßenbahn an Konfliktpunkten mit dem Individualverkehr<br />

durch verkehrsabhängige Signalregelungen Vorrang einzuräumen, und<br />

- bahnparalleler Omnibuslinienverkehr eingestellt wird und statt dessen die betreffenden<br />

Buslinien eine Zu- und Abbringerfunktion für die Straßenbahn erhalten.<br />

Da nicht damit gerechnet werden kann, dass die laufenden Kosten des Bahnbetriebes durch<br />

Verkehrseinnahmen und andere Erträge gedeckt werden können, lässt sich für diesen Straßenbahnbetrieb<br />

eine solide wirtschaftliche Basis nur dann erreichen, wenn die beteiligten<br />

Gebietskörperschaften bereit sind, das Betriebsdefizit anteilig zu tragen.<br />

36


TEIL 2<br />

VERLÄNGERUNG DER STRASSENBAHNLINIE 9<br />

VOM BOLLENFALLTOR NACH OBER-RAMSTADT<br />

37


BESTANDSAUFNAHME DER GEOGRAPHISCHEN VERHÄLTNISSE<br />

Die topographischen Verhältnisse im Raum Darmstadt / Nieder-Ramstadt / Ober-Ramstadt sind<br />

durch den Übergang des hügeligen Odenwaldes zur Oberrheinischen Tiefebene gekennzeichnet.<br />

Die Landschaftsform ist von überwiegend welligem Charakter. Die Geländehöhen betragen im<br />

südöstlichen Stadtgebiet von Darmstadt etwa 180 m üNN. Im Waldgebiet zwischen Darmstadt<br />

und Nieder-Ramstadt muss ein Geländerücken mit einer Höhe von mindestens 220 m überquert<br />

werden; das Modautal steigt von Nieder-Ramstadt nach Ober-Ramstadt von etwa 170 m auf 210<br />

m an. Die Landschaftsnutzung außerhalb der Besiedlung ist überwiegend land- und<br />

forstwirtschaftlich.<br />

Die geplante Straßenbahnlinie durchquert zunächst den Wald östlich von Darmstadt. Dieser Wald<br />

liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Er hat eine Erholungsfunktion und stellt eine Zone mit<br />

Biotopenschutz dar. Bevor Ober-Ramstadt erreicht wird, ist das Siedlungsgebiet im Bereich<br />

Traisa und Nieder-Ramstadt zu durchfahren. Die alten, engbebauten Ortskerne von Nieder-<br />

Ramstadt und Ober-Ramstadt mit teilweise schmalen und winkeligen Straßen liegen entlang der<br />

Modau, die neuere, aufgelockerte Besiedlung an den Hängen der umgebenden Berge. Der<br />

Talgrund ist in den Ortskernen mit Gebäuden zugebaut, so dass eine Straßenbahn hier nur<br />

innerhalb vorhandener Straßen geführt werden kann.<br />

Zwischen Traisa und Nieder-Ramstadt liegt ein ehemaliger Vulkan, der bis vor kurzem als<br />

Steinbruch genutzt wurde; inzwischen ist der Abbau eingestellt worden. Zwischen diesem Berg<br />

und der Besiedlung von Traisa ist nur ein schmaler Verkehrskorridor vorhanden, der bereits durch<br />

die eingleisige Hauptbahn Darmstadt - Wiebelsbach-Heubach und die Bundesstraße 426 belegt<br />

ist. Die Eisenbahnstrecke ist mit einem Bahnkörper für zwei Gleise ausgestattet, wovon nur das<br />

südliche bzw. westliche gebaut wurde. An einen zweigleisiger Ausbau der Eisenbahnstrecke ist<br />

auch langfristig nicht gedacht.<br />

Zwischen Nieder- und Ober-Ramstadt ist nur eine Linienführung im Tal der Modau möglich; das<br />

Tal wird landwirtschaftlich genutzt, an einzelnen Stellen befinden sich aus Mühlen<br />

hervorgegangene Industriebetriebe.<br />

Im Bereich der geplanten Straßenbahnlinie sind folgende wichtige Verkehrswege vorhanden: Eine<br />

Eisenbahnstrecke verbindet Darmstadt über Wiebelsbach-Heubach mit Eberbach (Neckar), die<br />

Bundesstraßen 426 und 449 verbinden Gernsheim mit Obernburg (Bayern) über Höchst<br />

(Odenwald) und NiederRamstadt mit Darmstadt.<br />

Für Ober-Ramstadt und Nieder-Ramstadt sind im Zuge der B 426 Umgehungsstraßen geplant,<br />

die in den nächsten Jahren wohl gebaut werden. Diese neuen Straßen müssen am Ortseingang<br />

von Ober-Ramstadt mit der vorhandenen Straße verknüpft werden. Der dabei entstehende<br />

Straßenknoten kann - je nach Gestaltung - für die Straßenbahn u.U. ein erhebliches Trassierungshindernis<br />

werden und die Baukosten der Bahn punktuell stark erhöhen.<br />

Die vorhandenen Straßen zwischen Darmstadt und Ober-Ramstadt sind im Berufsverkehr stark<br />

belastet und weisen erhebliche Stauerscheinungen auf, wobei die Tendenz zu Stauungen mit der<br />

Entfernung von Darmstadt abnimmt.<br />

Zwischen Darmstadt und Nieder-Ramstadt sind noch einige Reste von Bauwerken einer in den<br />

zwanziger Jahren geplanten, jedoch nie fertiggestellten Straßenbahnlinie vorhanden. Hierzu<br />

zählen ein Einschnitt südlich des Böllenfalltors im Wald neben der B 449 sowie ein Hohlweg in<br />

Nieder-Ramstadt ("Traisaer Straße"), der als eingeschnittener Bahnkörper für die Straßenbahn<br />

bestimmt war. Auch gibt es in Trautheim an der "Odenwaldstraße" zwischen vorhandenen<br />

Alleebäumen und Vorgärten einen Streifen von etwa 5,50 m Breite, der für diese früher geplante<br />

Straßenbahn vorgesehen war, jedoch für eine zweigleisige Strecke nach heutigem Standard nicht<br />

ausreicht.<br />

38


MOGLICHE LINIENFÜHRUNGEN UND TRASSENVARIANTEN<br />

Verschiedene Trassenvarianten sind<br />

- in den Abschnitten zwischen Darmstadt und Nieder-Ramstadt,<br />

- in Nieder-Ramstadt selbst und<br />

- im Bereich des geplanten Straßen-Knotenpunkts Faulbachtal vor dem Ortseingang von<br />

Ober-Ramstadt<br />

möglich. Als ergänzende Varianten kommen darüber hinaus noch<br />

- eine eventuelle Stichlinie durch Trautheim zum südlichen Rand von Nieder-Ramstadt,<br />

sowie<br />

- die eventuelle Verlängerung der Linie über die Ortslage von Ober-Ramstadt hinaus bis<br />

zum "Rondell"<br />

in Betracht.<br />

Bereich Darmstadt - Nieder-Ramstadt<br />

Vom Stadtrand Darmstadt aus ist das Siedlungsgebiet Nieder-Ramstadt/ Trautheim/ Traisa auf<br />

drei Trassen zu erreichen:<br />

- vom Böllenfalltor parallel zur B 449,<br />

- vom Böllenfalltor entlang der "Alten Ober-Ramstädter Straße" bis zur Eisenbahnstrecke<br />

und von hier aus weiter entlang der Bahnlinie,<br />

- über die TH-Lichtwiese entlang der Eisenbahnstrecke.<br />

Die erste mögliche Trasse führt vom Böllenfalltor in südwestlicher Seitenlage zur B 449 nach<br />

Nieder-Ramstadt. Direkt hinter dem Böllenfalltor wird dazu der im Wald schon vorhandene<br />

Einschnitt benutzt, der in den 20er Jahren für die Straßenbahn gebaut wurde. Dieser Einschnitt ist<br />

allerdings neu zu profilieren. Eine zügig geführte Trassierung der Straßenbahn insbesondere im<br />

Bereich des "Herrgott-Berges" und östlich der "Dommersberg-Schneise" ergibt eine gewisse<br />

Abrückung von der Straße.<br />

Um kreuzenden Verkehr zu vermeiden, ist die Trasse hinter den Parkplätzen "Alte<br />

Bogenschneise" und "Lochschneise" vorbeizuführen; ggf. kann Gelände im Randbereich der<br />

Parkplätze in Anspruch genommen werden, oder die Parkplätze werden verlegt.<br />

Zur Reduzierung der Steigungen, ist die Trasse insbesondere am "Herrgottsberg" im Einschnitt zu<br />

führen.<br />

Innerhalb des besiedelten Gebiets von Trautheim muss bei dieser Variante Vorgartengelände in<br />

Anspruch genommen werden, um entlang der "Odenwaldstraße" einen Straßenbahnkörper in<br />

südwestlicher Randlage bauen zu können. Dies dürfte allerdings auf den Widerstand der<br />

Grundstückseigentümer stoßen. Ferner muss damit gerechnet werden, dass der eine oder andere<br />

Alleebaum der Baumaßnahme zum Opfer fallen wird. Der aus den Grundstücken kommende<br />

Querverkehr bildet für den Bahnbetrieb eine ständige Quelle von Behinderungen und Gefährdungen.<br />

Eine eventuelle Führung der Gleise im Verkehrsraum der "Odenwaldstraße", bei der kein<br />

39


Vorgartengelände benötigt würde, hätte den schwerwiegenden Nachteil, dass die Straßenbahn<br />

von den dort häufig vorkommenden Verkehrsstaus betroffen würde und kann daher nicht als<br />

brauchbare Lösung empfohlen werden.<br />

Die zweite mögliche Trasse führt vom Böllenfalltor entlang der "Alten Ober-Ramstädter Straße"<br />

bis zur Bahnlinie und von dort neben der Bahntrasse nach Nieder-Ramstadt. An der Kreuzung<br />

"Waldstraße", wird eine Haltestelle, ggf. mit Obergangsmöglichkeit zum Bus vorgesehen.<br />

Südlich der "Waldstraße" reicht die Bebauung mit einzelnen Häusern an die Westseite der<br />

vorhandenen Bahn heran; außerdem steigt die Straße "In der Röde" nach Süden hin an, wodurch<br />

zwischen Straße und Bahn eine sich südlich verbreiternde Hangböschung vorhanden ist. Durch<br />

Verschwenkung der Eisenbahn in Richtung Nord-Osten kann in diesem Bereich der für die<br />

Straßenbahntrasse notwendige Raum freigemacht werden.<br />

Eine dritte mögliche Trasse zweigt schon an der Einmündung der "Jahnstraße" in die "Nieder-<br />

Ramstädter Straße" von den Gleisen der Straßenbahn zum Böllenfalltor ab und führt über das<br />

Hochschulgelände an der Lichtwiese zur Bahnlinie Darmstadt - Wiebelsbach-Heubach hin und an<br />

dieser entlang zum Siedlungsrand von Trautheim. Ab hier ist dann der Trassenverlauf mit dem<br />

der vorstehend beschriebenen Variante identisch.<br />

Der besondere Vorteil dieser Streckenführung ist die Verkehrserschließung des<br />

Hochschulgeländes an der Lichtwiese. Ein Nachteil ist die um etwa 1 km größere Neubau-<br />

Streckenlänge.<br />

Stichstrecke Trautheim I Nieder-Ramstadt Süd<br />

Zur besseren Bedienung von Nieder-Ramstadt und Trautheim könnte eine Stichbahn in den<br />

Südwesten des Ortes (evtl. als spätere Ergänzung) gebaut werden. Als Trasse wäre eine<br />

Führung durch das Bachtal am östlichen Ortsrand von Trautheim und weiter entlang des<br />

"Kohlbergweges" möglich. Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob das Verkehrsaufkommen den<br />

Aufwand dieser Stichbahn rechtfertigt.<br />

Bereich Steinbruch Nieder-Ramstadt<br />

Die drei oben dargestellten Varianten führen im Siedlungsgebiet von Traisa nahe der<br />

Einmündung der "Ludwigstraße" in die "Odenwaldstraße" wieder zusammen, wobei die erste Variante<br />

auf der Südwestseite und die beiden anderen auf der Nordostseite der "Odenwaldstraße"<br />

verlaufen.<br />

Für die weitere Linienführung gibt es zwei Möglichkeiten, in die Nähe des Ortskerns von Nieder-<br />

Ramstadt zu gelangen:<br />

- die südwestliche und<br />

- die nördöstliche<br />

Umfahrung des Steinbruchs.<br />

Bei der südwestlichen Umfahrung wird die Bahntrasse auf die "Kilianstraße" zugeführt, wobei ein<br />

Haus abgebrochen werden muß. Die Steigungen sind allerdings bei dieser Variante nicht<br />

unerheblich, da der zu überwindende Sattel eine Höhe von 210 m hat, während die Ortslage<br />

("Kilianstraße") nur 172 m hoch liegt: das heißt, der Bau eines tiefen Einschnitts oder eines<br />

Tunnels wäre erforderlich. Bei den Linien, die von Darmstadt her entlang der Eisenbahn kommen,<br />

ist die "Odenwaldstraße" an der Einmündung der "Ludwigstraße" zu kreuzen, wobei die<br />

40


Straßenbahn über- oder unterführt werden kann. Die Unterführung mit Anhebung der "Odenwaldstraße"<br />

im Bereich des Bachtals erfordert insgesamt weniger Eingriffe in die Umgebung als<br />

eine Überführung.<br />

Kurz vor der Sattelhöhe wird bei dieser Streckenführung eine Haltestelle für den südlichen<br />

Bereich von Trautheim und das Gelände um die Straße "An der Buche" eingerichtet.<br />

Bei der nordöstlichen Umfahrung des Steinbruchs wird die Straßenbahn - je nachdem, auf<br />

welcher Seite sie ankommt,<br />

- südlich der "Odenwaldstraße" oder<br />

- nördlich der "Odenwaldstraße"<br />

weitergeführt.<br />

Bei einer Führung südlich der Straße ist eine hohe Stützmauer zu errichten, um für die<br />

Straßenbahn den erforderlichen Platz zu schaffen. Weiterhin ist der nördliche Rand der Straße<br />

"Im Ebing" teilweise um bis zu 2,50 m in Richtung Süden zu verlegen, trotz einer ggf. möglichen<br />

Straßenquerschnittsverengung ist dabei Gelände privater Grundstücke in Anspruch zu nehmen.<br />

Um die Straßenbahn nördlich der "Odenwaldstraße" führen zu können, ist das Eisenbahngleis<br />

nach Norden zu verschieben.<br />

Für diese Verschwenkung des Bundesbahngleises steht auf dem vorhandenen zweigleisigen<br />

Bahnkörper der Platz des nicht gebauten zweiten Gleises zur Verfügung, so dass nur geringe<br />

Erdarbeiten anfallen.<br />

Die "Odenwaldstraße“ wird bei dieser Variante im Bereich der Einmündung der "Nieder-<br />

Ramstädter-Straße" gekreuzt, wobei die Straßenbahn über- oder unterführt werden kann. Beide<br />

Lösungen sind schwierig und technisch aufwendig. Sie erfordern außer dem eigentlichen<br />

Kreuzungsbauwerk kostspielige, zusätzliche Baumaßnahmen im Anschlussbereich.<br />

Zur Unterquerung der "Odenwaldstraße" würde ein ca. 230 m langes Tunnelbauwerk mit<br />

anschließenden zwischen Stützmauern geführten Rampen notwendig. Der dort vorhandene Bach<br />

muß in einen neu zu bauenden Durchlaß unter dem Bahnhof NiederRamstadt verlegt werden.<br />

Der Tunnel mündet dann in die jetzige "Traisaer Straße", in deren Verlauf die Straßenbahn weiter<br />

in Richtung "Bahnhofstraße" / "Kilianstraße" geführt wird. Der in der "Traisaer Straße" vorhandene<br />

Kanal muss umgelegt werden.<br />

Im Falle der Überquerung wird die "Odenwaldstraße" und der südlich der Straße gelegene Rad-<br />

und Fußweg durch eine ca. 55 m lange Brücke überspannt. Die Straßenbahn verläuft dann<br />

anschließend in Hanglage nach Süden und wird (wie bei der südwestlichen<br />

Steinbruchumfahrung) durch eine zu schaffende Baulücke in die "Kilianstraße" geführt.<br />

Bereich Nieder-Ramstadt Mitte<br />

Um einigermaßen nahe an die Ortsmitte von Nieder-Ramstadt zu gelangen, muss die<br />

Straßenbahn durch die "Kilianstraße" geführt werden. Anschließend gehen die Straßenbahngleise<br />

in den Verkehrsraum der "Ober-Ramstädter Straße" über.<br />

Die weitere Führung in Richtung Ober-Ramstadt erfolgt südlich neben der "Odenwaldstraße" (im<br />

Bereich Nieder-Ramstadt) bzw. "Nieder-Ramstädter Straße" (in Ober-Ramstadt): eine eventuelle<br />

Trasse nördlich der Straße wird nicht gewählt, da diese mehrere Bahnübergänge mit Stichstraßen<br />

zu den Gewerbegebieten erfordern würde.<br />

41


Bereich Faulbachtal<br />

Vor dem Ortseingang von Ober-Ramstadt ist ein großflächiger, teilweise planfreier<br />

Verknüpfungspunkt für die Umgehungsstraßen von Ober- und von Nieder-Ramstadt geplant. Die<br />

Straßenbahn ist in diese Verkehrsanlage einzupassen. Die Trassenführung der Straßenbahn wird<br />

durch diesen aufwendigen Straßenknoten sehr erschwert und wesentlich verteuert. Ohne den<br />

Bau eines solch großen Knotenpunktes bzw. bei einer plangleichen Gestaltung wäre die<br />

Einführung der Straßenbahn in die Ortslage von Ober-Ramstadt sehr viel einfacher.<br />

Anmerkung<br />

Die Planung dieses aufwendigen Straßenknotens wurde während der Bearbeitung des<br />

Gutachtens gerichtlich verworfen. Eine gültige Planung, an der sich die Straßenbahntrassierung<br />

zu orientieren hätte, liegt derzeit nicht vor. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf die nicht<br />

mehr gültige Straßenplanung.<br />

Es gibt zwei mögliche Trassenvarianten:<br />

- die nördliche Umfahrung des Knotenpunktes<br />

- eine Trasse durch das Ohr der Verbindungsrampe<br />

Bei der nördlichen Umfahrung wird die von Nieder-Ramstadt kommende Bundesstraße westlich<br />

des Knotenpunktes überquert. Entlang einer engeren Zone eines Wasserschutzgebiets verläuft<br />

die Straßenbahntrasse dann über den Parkplatz des am Ortsausgang vorhandenen<br />

Supermarktes, der an dieser Stelle nicht verbleiben kann und seinen Geschäftsbetrieb hier einstellen<br />

muss. Die Trasse weist mehrere enge Bögen auf, die nur eine geringe Geschwindigkeit<br />

zulassen.<br />

Die andere Möglichkeit besteht darin, durch das Ohr der geplanten Verbindungsrampe<br />

hindurchzugehen. Bei dieser Lösung unterquert die Straßenbahn die Straße von NiederRamstadt<br />

zur Ortsumgehung von Ober-Ramstadt und verläuft direkt zur Straßenkreuzung am Ortsanfang<br />

von Ober-Ramstadt.<br />

Bereich Ober-Ramstadt<br />

Wegen der sehr engen Straßen in Ober-Ramstadt ist eine zweigleisige Führung zur Ortsmitte<br />

sehr problematisch. Aus diesem Grunde teilt sich an der Einmündung der "Nieder-Ramstädter<br />

Straße" die bis hier zweigleisig geführte Straßenbahn in zwei eingleisige Richtungsgleise auf, die<br />

zusammen die notwendige Wendeschleife bilden. Das Gleis erreicht über die "Nieder-Ramstädter<br />

Straße", "Darmstädter Straße", "Brückengasse", die "Baustraße" und die "Leuschnerstraße"<br />

wieder den Gabelungspunkt.<br />

Weiterführung zum "Rondell"<br />

Eine Weiterführung der Straßenbahnlinie zum Rondell ist baulich möglich, allerdings sind hierfür<br />

die Straßen "Am Schwimmbad" und die südliche "Darmstädter Straße" um mehrere Meter<br />

abzusenken. Der Nutzen dieser Maßnahme steht in keinem Verhältnis zum dafür erforderlichen<br />

Aufwand, da das südliche Siedlungsgebiet von Ober-Ramstadt auch ohne diese Zweiglinie<br />

ausreichend gut erschlossen ist. Eine Verknüpfung von Buslinien mit der Straßenbahn am<br />

"Rondell" wäre auch nicht sehr sinnvoll, weil sich dadurch für Buspendler mit dem Ziel Ober-<br />

42


Ramstadt Mitte die Notwendigkeit ergäbe, für eine recht kurze Strecke nochmals umsteigen zu<br />

müssen.<br />

Insgesamt bieten alle vorgeschlagenen Trassen eine vom Straßenverkehr - mehr oder weniger -<br />

unabhängige Führung bis vor die Ortslage von Ober-Ramstadt, so dass mit einem weitgehend<br />

behinderungsfreien Betrieb und kurzen Fahrzeiten gerechnet werden kann. Die örtliche<br />

Erschließung von Ober-Ramstadt entspricht in etwa der Erschließung, wie sie durch heute hier<br />

verkehrende Busse gegeben ist. Für Nieder-Ramstadt / Traisa / Trautheim bietet sich eine<br />

zusätzliche Erschließung durch eine Orts-Buslinie an, die durch eine entsprechende Führung der<br />

von Darmstadt-Eberstadt kommenden Buslinie M mit Verknüpfung in Nieder-Ramstadt mit wenig<br />

Aufwand zu realisieren ist.<br />

AUSWAHL UND EMPFEHLUNG EINER TRASSENFÜHRUNG<br />

Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen und Zielen der Planung wird unter<br />

Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten der nachstehend<br />

beschriebene Trassenverlauf empfohlen und für die weitere Untersuchung zugrunde gelegt. Dies<br />

schließt nicht aus, dass im Falle einer Verwirklichung des Projekts auch andere Varianten zur<br />

Ausführung gewählt werden können.<br />

Die gewählte Trasse ist in den Plänen DA-OR LP-1 bis DA-OR LP-2 als Lageplan (1:5000) und in<br />

den Plänen DA-OR SB-1 bis DA-OR SB-3 als Streckenband (1:5000) mit Höhenplan (1:500)<br />

dargestellt.<br />

Grundlage für diese Darstellungen sind zeichnerische Untersuchungen anhand von Lageplänen<br />

im Maßstab 1:1000 bzw. 1:2000. Die Streckenbänder bilden die Grundlage für die Abschätzung<br />

der Baukosten und die Berechnung der Fahrzeiten.<br />

Für den Abschnitt von Darmstadt bis Traisa / Trautheim wird (im Einvernehmen mit dem<br />

Auftraggeber) die Streckenvariante über die Lichtwiese gewählt. In diesem Bereich wäre allerdings<br />

auch die mittlere der drei möglichen Trassen, entlang der "Alten Ober-Ramstädter Straße"<br />

gleichermaßen empfehlenswert.<br />

Die neue Strecke nach Ober-Ramstadt wird an die bestehende Strecke Luisenplatz - Böllenfalltor<br />

in Höhe der Haltestelle "Jahnstraße" angeschlossen. Um Fahrten auf der Relation Ober-Ramstadt<br />

- Betriebshof "Böllenfalltor" (insbesondere zu Betriebsbeginn und -ende) zur ermöglichen, wird<br />

auch diese Richtung mit der neuen Strecke verbunden.<br />

Die Haltestellen werden im Bereich "Jahnstraße" so angeordnet, dass sie jeweils vor dem<br />

Gleisdreieck liegen. Eine Lage hinter dem Gleisdreieck und hinter den gekreuzten Straßen würde<br />

eine komplizierte Verkehrsbeeinflussung erfordern, insbesondere wären die Fahrzeuge mit<br />

Einrichtungen zur Fahrtrichtungserkennung zu versehen.<br />

Die Strecke führt zunächst über die "Lichtwiese" nördlich parallel zum Lichtwiesenweg, dann<br />

zwischen dem Architekturgebäude und der alten Mensa hindurch und erreicht vor der neuen<br />

Mensa die Haltestelle "TH-Lichtwiese".<br />

Um "wilde Bahnübergänge" zu vermeiden, ist die Strecke im Bereich des Hochschulgeländes<br />

einzuzäunen; es werden jedoch ausreichend viele gesicherte Bahnübergänge angelegt.<br />

Zwei Arme der "Petersenstraße" werden gekreuzt. Die Sicherung erfolgt jeweils mittels<br />

Lichtzeichenanlage mit Halbschranken. Das Wegenetz im östlichen Teil der Lichtwiese ist neu zu<br />

ordnen, damit nicht zu viele Wege in kurzem Abstand gekreuzt werden müssen. Alle sonstigen<br />

43


Wege östlich des BO bei km 3,255 sind als Fuß- und Radwege vorzusehen; die<br />

Bahnübergangssicherung durch Übersicht reicht aus. Gegebenenfalls sind die Sichtdreiecke<br />

freizumachen.<br />

Ab etwa Streckenkilometer 4,0 verlaufen die vorhandene Eisenbahnstrecke Darmstadt -<br />

Wiebelsbach-Heubach und die Straßenbahnstrecke parallel. Der Gleisabstand zwischen<br />

Eisenbahngleis und dem nächstgelegenen Straßenbahngleis beträgt hier 5,35 m (siehe Anlage<br />

2.15).<br />

Der durch den Bau der Straßenbahnlinie mehrgleisig werdende Bahnübergang am "Kirchenweg"<br />

ist durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken zu sichern.<br />

Die bestehenden Gebäude in der "Forstmeisterschneise" ("Schnampelweg 50") werden<br />

abgebrochen.<br />

Im Bereich "Ruthsenwiese" wird der Bogen der Straßenbahnstrecke nach Süden hin gegenüber<br />

dem Bogen der Eisenbahnstrecke verlängert, so dass eine stetige Abrückung von der<br />

Eisenbahnstrecke erfolgt. Die Straßenbahnstrecke wird hier oberhalb der oberen Böschungskante<br />

des Einschnitts der Eisenbahn geführt. Bei Führung durch den Einschnitt müsste dieser zwar nur<br />

geringfügig verbreitert werden, jedoch wäre das auf der ungünstigen westlichen Seite gelegene<br />

Eisenbahngleis auf eine zusätzliche Länge von etwa 600 m zu verschwenken. Die lichte Weite<br />

der vorhandenen Brücke ist zu klein, um neben dem Bundesbahngleis wenigstens ein Straßenbahngleis<br />

hindurch legen zu können. Die Brücke sowie eine daneben liegende Leitungsbrücke<br />

müssten abgebrochen und erneuert werden.<br />

Der Bahnübergang "Ober-Ramstädter Straße" wird außer vom Forstbetrieb nur von Fußgängern<br />

und Radfahrern benutzt. Der Bahnübergang wird nur für die letztgenannten kreuzenden Verkehre<br />

eingerichtet. Für die Holzabfuhr werden abschließbare Heckentore vorgesehen.<br />

Der mit der Bundesbahn gemeinsame Bahnübergang an der "Waldstraße" wird mit Lichtzeichen<br />

und Halbschranken gesichert. Es wäre auch möglich, die "Waldstraße“ mit einer Brücke über<br />

Straßenbahn und Eisenbahn zu überführen. Die Straße weist im Bereich des vorhandenen<br />

Bahnübergangs nämlich eine Wanne auf und die Häuser sind von der Straße abgerückt. Da diese<br />

Maßnahme aber wesentlich teurer ist als die Anpassung der Sicherungsanlagen des<br />

Bahnübergangs, wird die Brückenlösung nicht weiter verfolgt.<br />

Im Bereich des Bahnübergangs "Waldstraße" wird eine Haltestelle angelegt. Die Bahnsteige<br />

liegen jeweils in Fahrtrichtung hinter dem Bahnübergang, so dass die Sperrzeit für den Straßen-<br />

und Fußgängerverkehr möglichst klein ist. Eine gewisse Problematik ergibt sich aus der<br />

Sicherung des Zugangs zur Haltestelle für die Fahrtrichtung nach Darmstadt. Hier werden für den<br />

Fußgängerüberweg nördlich der Straße sowohl für die Eisenbahnstrecke als auch für die<br />

Straßenbahnstrecke Schranken aufgestellt. Der Fußgängerweg ist von der Straße abzurücken<br />

und durch einen Sperrzaun abzugrenzen. Die vorgesehene Gestaltung des Bahnübergangs ist im<br />

folgenden Bild dargestellt.<br />

44


Die Haltestelle für die Fahrtrichtung nach Darmstadt wird durch einen Schutzzaun - ggf. Rückwand<br />

eines Wartehäuschens - gegen das Eisenbahngleis abgegrenzt. Im Bereich der Haltestelle für die<br />

Fahrtrichtung nach Ober-Ramstadt wird zwischen Eisenbahn- und Straßenbahngleis ein<br />

Schutzzaun errichtet. Als Zugang zu dieser Haltestelle dient auf der Südseite eine Rampe in<br />

Verlängerung des Bahnsteigs zur höhergelegenen Straße "In der Röde"; auf der Nordseite ist der<br />

Bahnsteig von den höhengleich gelegenen Straßen zu erreichen.<br />

Ab dem Bahnübergang "Waldstraße" ist das Eisenbahngleis um ca. 4,00 m seitlich zu verziehen.<br />

Das ehemalige Schrankenwärterhaus ist danach nur noch etwa 2,50 m von der Gleisachse des<br />

verzogenen DB-Gleises entfernt und muss vielleicht abgebrochen werden.<br />

Südlich der Haltestelle wird zwischen der Straße "In der Röde" und dem Bahnkörper - soweit<br />

erforderlich - die Böschung durch eine Stützmauer ersetzt.<br />

Die Straßenbahn wird von der "Waldstraße" bis kurz vor die "Nieder-Ramstädter Straße" parallel<br />

zum Eisenbahngleis trassiert. Der Gleisabstand von 5,35 m zwischen Straßenbahn- und<br />

Eisenbahngleis wird im Bereich der Haltestelle "Traisa" auf 6,85 m vergrößert, so dass ein<br />

Bahnsteig angelegt werden kann. Dessen Rückseite wird zum Eisenbahngleis hin durch einen<br />

Schutzzaun abgegrenzt.<br />

Im Bereich der Kreuzung mit den Bahnlinien wird die "Ludwigstraße" für den Kraftfahrzeugverkehr<br />

gesperrt. Traisa wird durch die beiden verbleibenden Straßenzufahrten "Waldstraße" und "Nieder-<br />

Ramstädter Straße" für den Kraftfahrzeugverkehr ausreichend erschlossen. Der Bahnübergang<br />

wird durch eine Unterführung für Radfahrer und Fußgänger ersetzt. Diese Maßnahme bietet sich<br />

an, da die Bahnstrecke hier etwa 2,00 m über Gelände liegt. Die Bahnsteige liegen etwa 3,80 m<br />

über dem Niveau der Unterführung; sie werden durch Treppen erreicht.<br />

Im engen Verkehrskorridor nördlich des Steinbruchs wird durch die Verschwenkung des<br />

Eisenbahngleises der nötige Platz für die Straßenbahntrasse geschaffen. Unter anderem ist hier<br />

der Bau einer kleineren Stützmauer am nördlichen Böschungsfuß erforderlich. Höhenmäßig liegen<br />

Straßenbahn und Eisenbahngleis auf einem Niveau.<br />

Die B 449 und der daneben verlaufende Rad- und Fußweg werden durch eine Brücke von 55 m<br />

Stützweite gekreuzt. Die Zufahrt zu den verbleibenden Gebäuden des Steinbruchs ist an die neue<br />

Führung der Straßenbahn anzupassen.<br />

Der große Höhenunterschied von der Brücke über die B 449 (191 m üNN) bis zum Talgrund von<br />

Nieder-Ramstadt (173,5 m üNN) erfordert auch bei einer Steigung, die in der Nähe des<br />

höchstmöglichen Wertes von 55 Promille liegt, eine so große Längenentwicklung, dass es nicht<br />

möglich ist, die Gleise über die Fläche der "Traisaer Straße" in die "Bahnhofstraße" zu führen.<br />

Die Trasse muss daher in Form einer Berme im Hang des Steinbruchs ("Wingertsberg") angelegt<br />

werden. Das gegenüber der "Kilianstraße" liegende Haus ("Bahnhofstraße 50") wird abgerissen,<br />

um die Straßenbahn durch das zugehörige Grundstück zur "Kilianstraße" zu führen.<br />

Die "Kilianstraße" sollte wegen der dort vorhandenen Haltestellen von Straßenbahn und Bussen<br />

nur noch für den Anlieger-Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden. Umfahrungsmöglichkeiten<br />

sind auf der B 449 und der "Dornwegshöhstraße" im Ortskern von Nieder-Ramstadt vorhanden.<br />

Im weiteren verläuft die Straßenbahn durch die "Ober-Ramstädter Straße". Diese Straße ist jetzt<br />

noch als Bundesstraße klassifiziert, jedoch ist eine Ortsumgehung von Nieder-Ramstadt geplant.<br />

Unterhalb des Lohberges geht die Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper über, der<br />

zunächst zwischen der Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr und dem Rad- und Fußweg entlang<br />

46


der dort vorhandenen Häuser geführt ist. Die straßenmäßige Erschließung der Bebauung an der<br />

"Odenwaldstraße" kann auf die Rückseite verlegt werden; dabei sind einige Garagen an neuen<br />

Standorten zu errichten. Aus Platzgründen ist die "Odenwaldstraße" im betreffenden Bereich um<br />

bis zu 10 m aus ihrer jetzigen Lage nach Norden zu verschwenken.<br />

Am östlichen Rand der Bebauung und etwa gegenüber der Zufahrt zur "Schachenmühle" wird eine<br />

Haltestelle eingerichtet.<br />

In km 8,36 kreuzt ein Feldweg. Wegen der stark befahrenen parallel verlaufenden Bundesstraße ist<br />

eine Sicherung des Bahnübergangs durch eine Lichtzeichenanlage erforderlich. Um einen weiteren<br />

Bahnübergang etwa 70 m weiter zu vermeiden, wird ein Parallelweg zum nächsten Feldweg<br />

angelegt.<br />

Haltestellen an den Fabriken "Wacker und Doerr" und "Waldmühle" sind (ggf. für Bedarfshalte,<br />

insbesondere zum Schichtwechsel) einzurichten; auch heute werden beide Haltestellen von der<br />

Buslinie O bedient. Im Bereich der Haltestelle "Waldmühle" kann (bei Bedarf) nördlich der Straße<br />

ein P+R-Platz eingerichtet werden.<br />

Der geplante straßenparallele Feldweg zur B 449 wird südlich neben der Straßenbahntrasse<br />

(oberhalb des Einschnitts) geführt; er ist zu verschwenken.<br />

Anmerkung<br />

Die im folgenden beschriebene Streckenführung ist (noch) an die vorhandene Planung des<br />

"Faulbachknotens" angepasst, die allerdings während der Bearbeitung dieses Gutachtens<br />

gerichtlich verworfen wurde.<br />

Im Bereich des geplanten Straßenknotens am Ortseingang von Ober-Ramstadt ist die B 449<br />

einschließlich der Verbindungsrampe von der Umgehung Ober-Ramstadt zur Umgehung Nieder--<br />

Ramstadt zu kreuzen. Die durch den Straßenknoten gegebenen Zwangspunkte und<br />

Trassierungsbedingungen der Straßenbahn erfordern hier ein schräges Unterführungsbauwerk mit<br />

einem anschließenden tiefen Einschnitt. Dabei wird für die Straßenbahn noch eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h notwendig.<br />

Zur Herstellung der erforderlichen Haltesichtweite ist der Wandabstand auf der Bogeninnenseite<br />

dieser Unterführung entsprechend groß zu wählen.<br />

Nach Durchquerung des Ohres der Verbindungsrampe wird die Straßenbahn an der neuen<br />

Straßenkreuzung am Ortseingang in den Verkehrsraum eingeführt. Die Überleitstelle ist mit einer<br />

Lichtsignalanlage auszurüsten.<br />

Gegenüber der Einmündung der "Büchestraße" in die "Nieder-Ramstädter Straße" wird die<br />

Haltestelle "Büchestraße" (ohne Haltestelleninsel, jedoch mit Sicherung durch eine Lichtsignalanlage)<br />

im Straßenraum eingerichtet. Gegebenenfalls sind unter Inanspruchnahme privater<br />

Grundstücke und Verschwenkung der Fahrbahnen Haltestelleninseln herstellbar; die Notwendigkeit<br />

hierzu scheint nach der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße für Ober-Ramstadt jedoch nicht<br />

gegeben, da der Kraftfahrzeugverkehr dann wesentlich schwächer sein wird als heute.<br />

An der Einmündung der "Leuschnerstraße" in die "Nieder-Ramstädter Straße" verzweigt sich die<br />

zweigleisige Straßenbahnstrecke in zwei eingleisige Teile, die im Richtungsbetrieb befahren<br />

werden, und die zusammen eine langgezogene Wendeschleife für das Linienende Ober-Ramstadt<br />

bilden. Durch die eingleisige Führung im Richtungsbetrieb ist es möglich, die Straßenbahnstrecke<br />

durch die im weiteren Verlauf engen Straßen hindurchzubringen. Dabei lassen sich allerdings<br />

zahlreiche Langsamfahrstellen nicht vermeiden.<br />

47


Die Schleife wird im Uhrzeigersinn durchfahren. Dies ermöglicht eine weitgehend vom Kfz-Verkehr<br />

störungsfreie (Rück-) fahrt von Ober-Ramstadt nach Darmstadt, so dass im Straßenbereich der<br />

östlichen "Nieder-Ramstädter Straße" und der "Darmstädter Straße" erfolgte Verspätungen aus<br />

Behinderungen durch den Autoverkehr an der Endhaltestelle abgebaut werden können, während<br />

die Fahrt nach Darmstadt durch die schwächer belasteten bzw. verkehrsberuhigten Straßen<br />

weitgehend störungsfrei verlaufen dürfte.<br />

Im Bereich der "Nieder-Ramstädter Straße" wird das Gleis in der Straßenmitte geführt, so dass<br />

beiderseits der Straße Kraftfahrzeuge parken können.<br />

Das Haus "Darmstädter Straße 11", welches schon heute die Straße stark einengt, ist abzureißen.<br />

Wegen der Linienführung der Straße ist in diesem Bereich auch später nur eine<br />

Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h möglich.<br />

Die Schleife verläuft weiter durch die "Brückengasse", die "Baustraße" und die "Leuschnerstraße";<br />

an deren Einmündung zur "Nieder-Ramstädter Straße" wird das Richtungsgleis Darmstadt - Ober-<br />

Ramstadt gekreuzt und damit die zweigleisige Trasse wieder erreicht.<br />

Haltestellen sind im Bereich des Knotenpunktes "NiederRamstädter Straße" / "Roßdörfer Straße" /<br />

"Leuschnerstraße" ("Brücke"), weiterhin auf je einer Trasse an beiden Enden der "Ernst-Ludwig-<br />

Straße" (heute Haltestelle "Alicenstraße") und im Bereich der Einmündung "Brückengasse / Darmstädter<br />

Straße" ("Grafengasse") einzurichten.<br />

Die Haltestelle an der "Ernst-Ludwig-Straße" kann als ein einziger aufgeweiteter<br />

Haltestellenbereich aufgefasst werden, so dass für ankommende und abfahrende Fahrgäste in<br />

etwa der gleiche Anmarschweg gegeben ist. (Eine Fahrt - mit Wartezeit - über die Endhaltestelle<br />

hinaus ist ebenfalls möglich.) Für den Umsteigeverkehr mit Buslinien können mehrere Haltestellen<br />

genutzt werden.<br />

Bei der Haltestelle "Grafengasse" wird das Gleis aus dem Straßenraum herausgelegt, so dass die<br />

Straßenbahnzüge hier am Ende der Linie auch längere Zeit warten können, ohne den<br />

Straßenverkehr zu behindern. Der Bach ist in diesem Bereich zu überbauen. Gegebenenfalls kann<br />

eine Abstellmöglichkeit für einen Straßenbahnzug geschaffen werden, indem der Bach nördlich der<br />

Haltestelle auf weitere 50 m Länge überbaut wird und hier ein einseitig an die Haltestelle<br />

angeschlossenes Abstellgleis vorgesehen wird.<br />

Um der Feuerwehr eine ungehinderte Ausfahrt zu ermöglichen, ist vor deren Toren ein<br />

Lichtsignalgeber aufzustellen.<br />

Fast das gesamte Siedlungsgebiet von Ober-Ramstadt liegt im 500 m-Einzugsbereich der<br />

Haltestellen, lediglich die Siedlung nördlich der Bahn ("Eiche") ist - wie auch jetzt schlecht zu<br />

erreichen, allerdings können nach Inbetriebnahme der Straßenbahn in Ober-Ramstadt endende<br />

Buslinien dorthin weitergeführt werden.<br />

WENDEANLAGEN, GLEISWECHSELVERBINDUNGEN<br />

Für die Strecke nach Ober-Ramstadt sind keine Zwischenwendeschleifen neu anzulegen. In der<br />

verkehrsschwächeren Zeit wendet ein Teil der Züge am Böllenfalltor. Diese Anlage bietet zugleich<br />

die Möglichkeit, in Störungsfällen (Streckenunterbrechungen) den Bahnbetrieb auf einem Teil der<br />

Strecke aufrecht zu erhalten. Gegebenenfalls kann in Nieder-Ramstadt an der Einmündung der<br />

"Kilianstraße" in die "Ober-Ramstädter Straße" eine weitere Zwischenwendeanlage gebaut werden.<br />

48


Es sind dafür verschiedene Lösungen denkbar, die jedoch nicht ohne Gebäudeabbruch<br />

auskommen.<br />

Analog zu den Überlegungen wie sie für die Strecke nach Groß-Umstadt angestellt werden, werden<br />

auch auf der Neubaustrecke nach Ober-Ramstadt keine festen Gleiswechselverbindungen<br />

vorgesehen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass für eingleisige Baubetriebszustände<br />

Kletterweichen eingesetzt werden. An den in Betracht kommenden Einbaustellen sind<br />

entsprechende Abschnitte vorsorglich mit geeignetem Oberbau zu versehen. Desgleichen ist<br />

darauf zu achten, dass auch die Oberleitung bei Bedarf leicht angepasst werden kann.<br />

ABSTELLANLAGE, WERKSTÄTTE<br />

Die auf der neuen Straßenbahnlinie einzusetzenden Fahrzeuge werden im Betriebshof Böllenfalltor<br />

abgestellt; da die Fahrzeuge der neuen Linie nach Groß-Umstadt eine eigene Abstellanlage<br />

erhalten, reicht die Kapazität der vorhandenen Abstellanlagen dann für die Linie nach Ober-<br />

Ramstadt aus.<br />

Die erforderliche Zahl der Abstellplätze ergibt sich aus der Fahrplangestaltung. Sie wird später im<br />

Zusammenhang mit dem Fahrzeugbedarf behandelt.<br />

Die technische Fahrzeugbehandlung (Reinigung, Untersuchung, Reparatur) kann im Betriebshof<br />

der HEAG am Böllenfalltor erledigt werden. Die dort vorhandene Werkstätte bedarf dazu keiner<br />

Erweiterung. Allerdings wird zur Erledigung der zusätzlichen Arbeiten entsprechend mehr<br />

Werkstattpersonal benötigt.<br />

BETRIEBSKONZEPT<br />

Der Bahnbetrieb ist nach BOStrab mit 70 km/h Höchstgeschwindigkeit und dem<br />

Abstandshalteprinzip "Fahren auf Sicht" zu gestalten.<br />

Hiervon ausgehend wurden für die entworfene Trasse die Fahrzeiten des zum Einsatz<br />

vorgesehenen Zuges berechnet. Als Haltezeit wurde<br />

- an der Jahnstraße wegen der Lichtsignalanlage ohne Vorrangschaltung 1 min,<br />

- an den übrigen Haltestellen jeweils 0,5 min<br />

angesetzt. Für den Fahrgastwechsel werden diese Haltezeiten zumindest nicht an allen<br />

Haltestellen in vollem Umfang benötigt, so dass ein Teil hiervon zum Ausgleich von Behinderungen<br />

und zum Einholen von Verspätungen zur Verfügung steht. In die Fahrzeiten wurden daher keine<br />

besonderen Fahrzeitzuschläge eingerechnet. Die Ergebnisse der Fahrzeitrechnung sind als Anlage<br />

2.1 beigefügt. Für den Bereich von der "Jahnstraße" nach Griesheim werden die Fahrzeiten aus<br />

dem Fahrplan der HEAG übernommen.<br />

Die Fahrzeit beträgt<br />

- von DA Jahnstraße bis Ober-Ramstadt Grafengasse 19,9 min,<br />

- von Ober-Ramstadt Grafengasse bis Jahnstraße 18,9 min.<br />

Unter Hinzurechnung der 9 min Fahrzeit zwischen Jahnstraße und Luisenplatz ergeben sich damit<br />

rund 29 min Fahrzeit zwischen Ober-Ramstadt und dem Luisenplatz in Darmstadt. Die Fahrzeit der<br />

Straßenbahn zwischen Luisenplatz und Ober-Ramstadt Grafengasse wird damit rechnerisch um<br />

49


eine Minute länger als die derzeitige planmäßige Fahrzeit mit Umsteigen am Böllenfalltor. Dies ist<br />

durch die niedrige örtlich zulässige Geschwindigkeit in Ober-Ramstadt, teils auch durch den<br />

Umweg über die Kilianstraße bedingt, jedoch ist die großenteils auf eigenem Bahnkörper geführte<br />

Straßenbahn wesentlich weniger verspätungsanfällig als der heute verkehrende Bus.<br />

Fahrplan<br />

Ausgangsgrundlage für die Fahrplangestaltung einer Nahverkehrslinie ist normalerweise das zu<br />

erwartende Verkehrsaufkommen.<br />

In Ermangelung jeglicher Aussagen bezüglich der anfallenden Verkehrsmengen wird im Rahmen<br />

dieses Gutachtens näherungsweise ein Fahrplan gewählt, der dem vorhandenen Fahrplanangebot<br />

der Straßenbahnlinie 9 und der Buslinie O nach Ober-Ramstadt angepasst ist. Bis nach Nieder-<br />

Ramstadt sind heute vom Böllenfalltor durch die Linie N noch zusätzliche Abfahrtzeiten gegeben,<br />

jedoch bedient die Linie N andere Haltestellen als die Linie O. Durch die Straßenbahn zusammen<br />

mit einem örtlichen Zubringer-Busverkehr in Nieder-Ramstadt wird das Fahrtenangebot<br />

standardisiert und damit für den Fahrgast durchschaubarer.<br />

Die taktmäßige Bedienung wird folgendermaßen vorgesehen:<br />

- in den Berufsverkehrszeiten ein 15-Minutentakt<br />

- in den übrigen Tagesstunden ein Halbstundentakt auf der Strecke nach Ober-Ramstadt und<br />

ein überlagerter Halbstundentakt auf der Strecke zum Böllenfalltor, so dass im Abschnitt<br />

Jahnstraße - Griesheim ein 15-Minutentakt entsteht.<br />

- in den Abendstunden ein Halbstundentakt bzw. Stundentakt.<br />

Alternativ wäre auch eine tagsüber durchgehende 15-MinutenBedienung der Lichtwiese denkbar.<br />

Dazu müsste hinter der Haltestelle am Hochschulgelände eine Wendeschleife gebaut werden.<br />

Zwischen der Jahnstraße und dem Böllenfalltor wäre dann die ersatzweise Bedienung in einer der<br />

unten angesprochenen Formen erforderlich.<br />

An Samstagen wird der Fahrplan vormittags ähnlich wie an anderen Werktagen gestaltet, am<br />

Nachmittag wird nach Ober-Ramstadt im Halbstundentakt gefahren. An Sonn- und Feiertagen wird<br />

entsprechend der geringeren Verkehrsnachfrage auf dem neuen Teil der Linie tagsüber ein<br />

Halbstundentakt vorgesehen.<br />

Während der verkehrsschwachen Zeiten wird der Fahrplan so gestaltet, dass an der Verknüpfung<br />

aller Linien am Luisenplatz teilgenommen werden kann.<br />

Während der Verkehrsspitzen fällt die Bedienung zwischen Jahnstraße und Böllenfalltor durch die<br />

Straßenbahnlinie 9 aus, da im Viertelstundentakt nach Ober-Ramstadt gefahren wird.<br />

Als Ersatzverkehr kämen<br />

- Verlängerung der Buslinie R vom Böllenfalltor zur Jahnstraße oder<br />

- besondere Pendelfahrten mit Bus oder Straßenbahn (Zweirichtungsfahrzeug)<br />

in Betracht. Gegebenenfalls wäre auch im Zusammenhang mit einer neuen Straßenbahnlinie nach<br />

Neu-Kranichsten hierfür eine Ersatzlösung zu schaffen.<br />

Nach den vorstehenden Festlegungen wurde ein Fahrplankonzept erarbeitet welches als Anlage<br />

50


2.2 beigefügt ist.<br />

Dieses Fahrplankonzept bildet im weiteren die Grundlage für<br />

- die Entscheidung über die ein- oder zweigleisige Gestaltung der Strecke,<br />

- die Berechnung des Abstellbedarfs und<br />

- die Ermittlung des Fahrzeug- und Personalbedarfs.<br />

Bei Inbetriebnahme der Straßenbahn nach Ober-Ramstadt wäre es allerdings empfehlenswert, das<br />

gesamte Fahrplansystem der HEAG generell zu überarbeiten und in betrieblicher und verkehrlicher<br />

Hinsicht neu zu optimieren. Diese weitergehenden Fragen sind nicht Gegenstand des vorliegenden<br />

Gutachtens und im derzeitigen Stadium auch nicht abschließend zu beantworten, zumindest<br />

solange noch Überlegungen über anderweitige Ergänzungen des Darmstädter Straßenbahnnetzes<br />

(z. B. nach Groß-Umstadt, Neu-Kranichstein, Wolfskehlen) bestehen.<br />

FAHRZEUG- UND PERSONALBEDARF<br />

Für die Ermittlung des Fahrzeug- und Personalbedarfs wird von dem im Abschnitt<br />

"Betriebskonzept" entworfenen Fahrplan ausgegangen.<br />

Fahrzeugeinsatz<br />

Der Fahrzeugeinsatz wird durch die Fahrzeiten, die Wendezeiten und das Taktangebot auf<br />

Teillinien, sowie durch feste Vorgaben von Haltezeiten bei Verknüpfungen bestimmt. Bisher sind für<br />

den Betrieb auf der Linie 9 vier Fahrzeuge notwendig (und eines, das einmalig außerhalb des<br />

Taktes verkehrt). Nach Verlängerung der Linie bis Ober-Ramstadt werden 7 Garnituren eingesetzt.<br />

Durch die Ausdünnung des Fahrplans in Tagesmitte wird eine der 7 Zuggarnituren jeweils nur für<br />

einen Umlauf in den Morgenstunden und am Nachmittag benötigt. Diese Zugeinheit steht tagsüber<br />

als Werkstattreserve zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Verfügung.<br />

Zusätzlich wird noch eine Betriebsreserve benötigt, um auch einen mehrtägigen Ausfall eines<br />

Fahrzeugs abdecken zu können. Falls diese Betriebsreserve nicht aus dem vorhandenen<br />

Fahrzeugbestand der HEAG gestellt werden kann, ist außer den 3 zusätzlich benötigten<br />

Zuggarnituren eine vierte als Betriebsreserve neu zu beschaffen. Diese reicht dann allerdings auch<br />

zugleich für die etwaige Neubaustrecke nach Groß-Umstadt.<br />

Betriebsleistungen, Personaleinsatz<br />

Nach dem konzipierten Fahrplan sind auf dem neuen Streckenabschnitt zwischen Jahnstraße und<br />

Ober-Ramstadt täglich folgende Betriebsleistungen zu erbringen:<br />

- Montag bis Freitag: 950 Zug-km 39 Zugstd.<br />

- Samstag: 658 Zug-km 27 Zugstd.<br />

- Sonntag: 603 Zug-km 25 Zugstd.<br />

Bei Einrichtung eines Pendelverkehrs zwischen der Jahnstraße und dem Böllenfalltor werden<br />

bisherige Fahrten durch Pendelfahrten ersetzt, so dass es in diesem Abschnitt zu keinen<br />

Veränderungen an Betriebsleistungen kommt.<br />

51


Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt dies ca.<br />

309 500 Zug-km 13 000 Zugstd.<br />

(46.5 Mio Platz-km)<br />

Bei Ansatz von 40 Arbeitsstunden pro Woche, welche bei 30 Tagen Urlaub und 28 Tagen<br />

Krankheitsausfall zu einer jährlichen Arbeitsleistung von 1556 Stunden führen, und unter<br />

Berücksichtigung der Tatsache, dass wegen notwendiger Erholungspausen nur ca. 80 % der<br />

Arbeitszeit eines Fahrzeugführers zum Führen des Fahrzeugs genutzt werden kann, errechnet sich<br />

für den entworfenen Fahrplan ein Personalbedarf von 10,4 Triebfahrzeugführern. Nach Aufrundung<br />

auf 11 Personen lassen sich damit auch die anfallenden Fahrten zum Betriebshof und sonstige<br />

betrieblich notwendige Sonderfahrten durchführen.<br />

ANFALLENDE BAUMASSEN UND ERFORDERLICHE INVESTITIONEN<br />

Das vorstehend entwickelte Betriebs- und Fahrplankonzept erfordert den Neubau einer<br />

durchgehend betrieblich zweigleisigen Straßenbahn auf 9,2 km Länge.<br />

Für die ausgewählte Trasse wurden die anfallenden Baumassen getrennt nach Anlagenteilen im<br />

Rahmen der gegebenen Planungsgenauigkeit ermittelt. Anhand dieser Massenermittlung wurden<br />

die Baukosten abgeschätzt. Einzelangaben hierzu enthalten die Anlagen 2.3 bis 2.10.<br />

Danach ist für den Bau der Strecke mit folgenden Kosten zu rechnen (Preisstand 1987):<br />

Grunderwerb (einschließlich abzubrechender Gebäude) 7,5 Mio DM<br />

Bahnkörper 4,0 Mio DM<br />

Brücken, Durchlässe 5,5 Mio DM<br />

Gleise und Weichen 24,0 Mio DM<br />

Elektrotechnische Anlagen 7,0 Mio DM<br />

Signalanlagen 3,0 Mio DM<br />

Sonstige bauliche Anlagen 3,0 Mio DM<br />

Bauliche Anlagen insgesamt 54,0 Mio DM<br />

Somit erfordert die Einrichtung der Straßenbahn nach Ober-Ramstadt folgende Investitionen:<br />

Baukosten einschließlich Grunderwerb 54,0 Mio DM<br />

Planungskosten und andere Baunebenkosten 3,0 Mio DM<br />

3 Triebzüge (achtachsig) 7,5 Mio DM<br />

Investitionssumme 64,5 Mio DM<br />

Möglicherweise lässt sich die ermittelte Investitionssumme wenn auch nur in relativ-geringem Maße<br />

- etwas senken, was allerdings erst im Rahmen der Detailplanung endgültig festgestellt werden<br />

kann. Eventuelle Kürzungen sind in folgenden Bereichen denkbar:<br />

- Das ehemalige Bahnwärterhaus an der "Waldstraße" in Nieder-Ramstadt kann ggf. erhalten<br />

bleiben; eine genaue Einmessung ist durchzuführen.<br />

- Die Trassenführung im Bereich des geplanten Straßen-Knotenpunktes "Faulbachtal" kann<br />

52


ei koordinierter Planung von Straßenbahn und einer weniger aufwendig gestalteten<br />

Lösung der Straße vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden.<br />

- Die Kosten der Lichtsignalanlagen, die zugleich den Straßenverkehr regeln, wären evtl.<br />

vorn jeweiligen Straßenbaulastträger anteilig mitzutragen.<br />

Andererseits ist auch nicht auszuschließen, dass bis zu einer eventuellen Entscheidung für den<br />

Bau bzw. zu einer planrechtlichen Absicherung die empfohlene Bahntrasse in heute noch freien<br />

Bereichen zunehmend verbaut wird mit der Folge, dass dadurch die Investitionskosten erhöht<br />

werden.<br />

Die notwendige Bauzeit der Straßenbahn nach Ober-Ramstadt ist (nach Abschluss der<br />

Planfeststellung und des Grunderwerbs) mit etwa 2 Jahren zu veranschlagen.<br />

ABSCHÄTZUNG DER BETRIEBSKOSTEN<br />

Nach den Ermittlungen in den Anlagen 2.12 bis 2.14 ist damit zu rechnen, dass der<br />

Straßenbahnbetrieb auf der Linie Darmstadt - Groß-Umstadt folgende (zusätzliche) jährliche<br />

Kosten verursachen wird:<br />

Unterhaltung und Erneuerung der baulichen Anlagen 1064 TDM<br />

Verzinsung, Abschreibung und technische Behandlung der<br />

Fahrzeuge 938 TDM<br />

Betriebsführungskosten 785 TDM<br />

Sonstige Kosten 139 TDM<br />

jährliche laufende Kosten des Bahnbetriebes 2926 TDM<br />

Je (zusätzlich) produzierten Platzkilometer belaufen sich damit die (zusätzlichen) Kosten auf 0,063<br />

DM.<br />

Die derzeitigen Platzkilometerkosten der Darmstädter Straßenbahn dürften etwas höher liegen,<br />

weil<br />

- im Stadtverkehr keine so hohe Reisegeschwindigkeit erreicht werden kann als auf dieser<br />

Überlandstrecke und dadurch auf den vorhandenen Strecken der Personal- und<br />

Fahrzeugverbrauch größer ist, und weil<br />

- bestimmte, für ein Straßenbahnsystem einmalig anfallende Kostenpositionen (z. B. die<br />

Anlagen der Werkstätte und das Verkehrsleitsystem) hier nicht mehr zu Buche schlagen.<br />

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich<br />

bei den vorstehend ermittelten Kostenbeträgen um Grenzkosten handelt. Bei einer Vollkostenermittlung<br />

sind selbstverständlich die Kosten der mitbenutzten Einrichtungen auf alle<br />

Betriebsleistungen gleichmäßig umzulegen und auch dem Straßenbahnbetrieb nach Ober--<br />

Ramstadt anteilig anzulasten. Neben höheren Vorhaltungskosten fallen dann auch höhere Sonstige<br />

Kosten an.<br />

Auf der Strecke nach Ober-Ramstadt werden<br />

53


- die Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen etwas höher und<br />

- die Betriebsführungskosten etwas niedriger<br />

als im übrigen Netz der Darmstädter Straßenbahn liegen. Dieser Effekt dürfte sich in etwa<br />

ausgleichen, so dass die vollen Selbstkosten je Zugkilometer oder je Platzkilometer auf der Ober-<br />

Ramstädter Linie vom Mittelwert der übrigen Strecken nicht wesentlich abweichen werden.<br />

Den Betriebskosten stehen selbstverständlich auch Erträge (Fahrgeldeinnahmen, sonstige<br />

Einnahmen aus dem Bahnbetrieb) gegenüber, die allerdings nicht Gegenstand dieses Gutachtens<br />

sind. Ferner werden durch den Wegfall von Omnibusfahrten auch Einsparungen erzielt. Diese<br />

dürften etwa in der Höhe der Summe aus Fahrzeugvorhaltungskosten, Betriebsführungskosten und<br />

sonstigen Kosten liegen, so dass im Endeffekt die Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen mit<br />

ca. 1 Mio DM/a als effektive zusätzliche Kosten übrig bleiben.<br />

Erfahrungsgemäß kann nicht damit gerechnet werden, dass die Kosten des Bahnbetriebes durch<br />

die Verkehrserträge gedeckt werden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass die auf der Strecke nach<br />

Ober-Ramstadt anfallenden zusätzlichen Kosten durch zusätzliche eigene Erträge aus dem Betrieb<br />

dieser neuen Linie erwirtschaftet werden können. Insofern wäre dieser Straßenbahnbetrieb für kein<br />

Verkehrsunternehmen zumutbar. Eine tragbare wirtschaftliche Basis lässt sich jedoch erreichen,<br />

wenn die Differenz zwischen Kosten und Erträgen von den beteiligten Gebietskörperschaften als<br />

Betriebskostenzuschuss geleistet wird.<br />

ABSCHLIESSENDE WERTUNG, SCHLUSSFOLGERUNGEN<br />

Zusammenfassend können aus der vorstehenden Untersuchung folgende Schlussfolgerungen<br />

gezogen werden:<br />

Bei den derzeitigen Gegebenheiten ist es (noch) technisch möglich, zwischen Darmstadt und Ober-<br />

Ramstadt eine Straßenbahn zu bauen, die weitgehend auf besonderem Bahnkörper verläuft und<br />

zugleich die angeschlossenen Orte durch Haltestellen in der Nähe der Siedlungsschwerpunkte<br />

bedient.<br />

Die mit dieser Straßenbahn erreichbaren Reisezeiten entsprechen den heutigen Werten, wobei für<br />

Fahrten bis Ober-Ramstadt das heute notwendige Umsteigen am Böllenfalltor entfällt.<br />

Die entscheidende Qualitätsverbesserung auf dieser Linie ist in der zu erwartenden hohen<br />

Pünktlichkeit zu sehen. Die staugefährdeten Bereiche in Nieder-Ramstadt, Traisa und Ober-<br />

Ramstadt werden umfahren. Um aus dem Bau der Straßenbahn einen möglichst großen Nutzen zu<br />

ziehen, sollten dort, wo die Straßenbahn noch im Straßenraum verbleibt, unterstützende<br />

Maßnahmen wie<br />

- Vorrangschaltung für die Straßenbahn bei Lichtsignalanlagen<br />

- Beschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs auf Anliegerfahrten<br />

- Bau der geplanten Umgehungsstraßen in Nieder- und Ober-Ramstadt und damit<br />

Umlagerung des Individualverkehrs<br />

getroffen werden.<br />

Die vorgeschlagene Führung der Straßenbahn über die TH-Lichtwiese verbindet diesen<br />

Aufkommensschwerpunkt mit dem Schienennetz der Darmstädter Straßenbahn. Neu wird für den<br />

öffentlichen Personennahverkehr die Fahrbeziehung TH-Lichtwiese - Nieder-Ramstadt/ Traisa/<br />

Ober-Ramstadt geschaffen. Diese neue direkte Verkehrsbedienung dürfte eine Verlagerung vom<br />

Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr bewirken.<br />

54


Auch eine Linienführung entlang der "Alten Ober-Ramstädter Straße" nach Traisa hätte bestimmte<br />

Vorteile und ist bei der entgültigen Trassenfestlegung ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Die aus<br />

den zwanziger Jahren teilweise noch vorhandenen Reste eines damals gebauten<br />

Straßenbahnkörpers sind wohl nicht mehr verwendbar, weil die ehemalige Trasse heute kaum<br />

noch durchsetzbar sein dürfte. Auf der damals geplanten Strecke müssten heute starke<br />

Betriebsbehinderungen durch den Individualverkehr hingenommen werden.<br />

An einigen Stellen bestehen teils durch die vorhandene Bebauung, teils aufgrund der<br />

topografischen Verhältnisse schwierige Trassierungsbedingungen, welche einen Gebäudeabbruch<br />

oder kostspielige Ingenieurbauwerke erfordern und die Kosten des Unterbaues punktuell stark<br />

erhöhen. So kann der gravierende Engpass in Traisa nordöstlich des Steinbruchs nur durchfahren<br />

werden, indem die vorhandene Eisenbahnstrecke verlegt wird.<br />

Die Gesamtbaukosten (einschließlich Baunebenkosten) liegen mit etwa 65 Mio DM für eine etwa 9<br />

km lange zweigleisige Strecke jedoch noch in einem durchaus vertretbaren Rahmen.<br />

Legt man die durch den Straßenbahnbetrieb zwischen Darmstadt und Ober-Ramstadt<br />

entstehenden zusätzlichen jährlichen Kosten auf die zugehörigen Betriebsleistungen um, so<br />

errechnet sich ein Betrag von ca. 0,06 DM je produzierten Platzkilometer. Dieser Wert liegt<br />

unterhalb der derzeitigen Platzkilometerkosten der Darmstädter Straßenbahn.<br />

Setzt man die durch wegfallende Omnibusleistungen erzielbaren Einsparungen von den jährlichen<br />

Betriebskosten ab, so verbleiben als effektive künftige Mehrkosten die Vorhaltungskosten der<br />

Bahnanlagen in einer Größenordnung von etwa 1 Mio DM/Jahr.<br />

Sofern die Absicht besteht, einer Verwirklichung des Projektes näher zu treten, wäre es dringend<br />

notwendig, die Trassenführung alsbald endgültig festzulegen und rechtlich zu sichern. Ansonsten<br />

muss damit gerechnet werden, dass die Trassierungsmöglichkeiten für die Straßenbahn in den<br />

kommenden Jahren durch Baumaßnahmen immer mehr verschlechtert werden.<br />

Da nicht damit gerechnet werden kann, dass die laufenden Kosten des Bahnbetriebes durch<br />

Verkehrs einnahmen und andere Erträge gedeckt werden können, lässt sich für diesen Straßenbahnbetrieb<br />

eine solide wirtschaftliche Basis nur dann erreichen, wenn die beteiligten<br />

Gebietskörperschaften bereit sind, das Betriebsdefizit anteilig zu tragen.<br />

55


GRUNDLAGEN DER FAHRZEITERMITTLUNG<br />

Anlage 0.1<br />

Die Straßenbahn-Fahrzeiten für die beiden geplanten Strecken wurden auf einem Tischcomputer<br />

nach einem vom Verfasser entwickelten Fahrzeitrechenprogramm berechnet. Dabei wurde von<br />

den nachstehend angegebenen fahrdynamischen Kennwerten ausgegangen. (Der größte Teil<br />

dieser Werte hat nur im Beschleunigungsbereich einen Einfluss auf die Fahrzeit.)<br />

Anfahrbeschleunigung: Resultierend aus Motorleistung, Bewegungswiderständen,<br />

und Reibungszugkraft; höchstens 1 m/s2<br />

Bremsverzögerung: 0,7 m/s2<br />

Motorleistung: 394 kW<br />

Wirkungsgrad: η = 0,95<br />

Zuggewicht: G = 45,2 t<br />

Reibungsgewicht: Gr = 24,0 t<br />

Kraftschlußbeiwert: µ = 0,16 + 7,5/(V + 44) (N/kN)<br />

Massenfaktor: 1,15<br />

spez. Laufwiderstand: W = 4.5 + 0,0357*V² /G (N/kN)<br />

Bogenwiderstand: Wr = 600/R (N/kN)<br />

Steigungswiderstand: Ws = s (N/kN)<br />

Aus den vorstehenden Parametern ergibt sich folgender Zusammenhang zwischen<br />

Geschwindigkeit und relativer überschüssiger Zugkraft (zü / V-Diagramm):<br />

V (km/h) zü (N/kN)<br />

0 175<br />

10 158<br />

20 147<br />

30 96<br />

40 70<br />

50 54<br />

60 43<br />

70 35


TRASSIERUNGSPARAMETER<br />

Gleisabstand, Lichtraumbreite<br />

Gleisabstand<br />

- bei Fahrleitungsmasten in der Mitte a = 3,90 m<br />

- bei Fahrleitungsmasten außen a = 3,00 m<br />

Lichtraumbreite für 2 Gleise (mit Schutzraum)<br />

- bei Fahrleitungsmasten in der Mitte b = 8,00 m<br />

- bei Fahrleitungsmasten außen b = 7,10 m<br />

Überhöhung<br />

Regelüberhöhung (ausgleichende Ü.) reg ü = 8, 3*V²<br />

Mindestüberhöhung (bs = 1 m/s²) min ü = 8,3*V² /R – 107<br />

größte Überhöhung max ü = 105<br />

Übergangsbogen<br />

Die Mindestlänge des Übergangsbogens ergibt sich<br />

- bei kleinem Überhöhungsfehlbetrag aus der zulässigen Anrampung<br />

- bei großem Überhöhungsfehlbetrag aus dem zulässigen Ruck.<br />

Es sind jeweils beide Mindestlängen zu berechnen; der größere Wert ist maßgebend.<br />

min 1 = 0,3 ü (für V = 30 km/h)<br />

min 1 = V*∆bs /2,4 mit ∆bs = V² / 12,96 * R - ü/108<br />

Zulässige Geschwindigkeit bei fehlendem Obergangsbogen<br />

zul V = 5,7 * ³√R (für R > 47 m)<br />

zul V = 3 * ³√R (für R


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

Anlage 1.1-1


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

GROSS-ZIMMERN - GROSS-UMSTADT<br />

Anlage 1.1-2


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

GROSS-UMSTADT - GROSS-ZIMMERN<br />

Anlage 1.1-3


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

GROSS-ZIMMERN - DARMSTADT<br />

Anlage 1.1-4


FAHRPLAN<br />

Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt (Werktags außer Samstag)<br />

Anlage 1.2 - 1


FAHRPLAN<br />

Darmstadt Hbf – Groß-Umstadt (Samstag)<br />

Anlage 1.2 - 2


FAHRPLAN<br />

Darmstadt Hbf - Groß-Umstadt (Sonn- und Feiertage)<br />

Anlage 1.2 - 3


FAHRPLAN<br />

Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (werktags außer Samstag)<br />

Anlage 1.2 - 4


FAHRPLAN<br />

Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (Samstag)<br />

Anlage 1.2 - 5


FAHRPLAN<br />

Groß-Umstadt - Darmstadt Hbf (Sonn- und Feiertage)<br />

Anlage 1.2 - 6


GRUNDERWERB<br />

Anlage 1.3<br />

von km bis km Fläche Bemerkung Preis Kosten<br />

(qm)<br />

(DM/qm) TDM<br />

1,800 3,015 13842 Gelände neben Ostbf 50 692<br />

3,065 3,700 7797 Wald 10 780<br />

3,700 4,100 4000 alter Bahnkörper 10 40<br />

4,100 5,700 22350 Wald 10 223<br />

5,700 6,700 10000 alter Bahnkörper 10 100<br />

6,700 7,750 10524 Bess.Fsths – Rossdorf 150 1579<br />

7.750 8,050 2580 Straßenböschungen 10 26<br />

8,050 8,400 Gleis in Straße<br />

8,400 9,300 9110 Bauland Roßdorf 280 2551<br />

9,300 11,000 18700 alter Bahnkörper 10 187<br />

11,000 11,600 7793 Ackerland, Bauland 80 623<br />

11,600 14,670 3070 alter Bahnkörper 10 31<br />

14,670 15,020 4191 ehem. Bf Groß Zimmern 200 838<br />

15,020 15,360 Gleis in Straße<br />

15,360 16,345 10494 Ackerland, Bauland 40 420<br />

16,345 16,740 Gleis in Straße<br />

16,740 22,270 60892 Ackerland, Wald 5 304<br />

22,270 22,380 900 Bauland Gustav-Hacker-S. 160 144<br />

22,380 23,220 Gleis in Straße<br />

23,220 24,020 10424 Rohbauland, Bauerw'land 140 1459<br />

24,020 25,064 400 Gleis überw. in Straße 230 92<br />

Abstellanlage 30000 100 3000<br />

(Gesamtfläche 227067 im Mittel: 57,64 13089)<br />

Zuschlag für Haltestellen, Kehrschleife in Groß Zimmern und<br />

sonstige zusätzlich zu erwerbende Flächen<br />

1711<br />

abzubrechende Gebäude (laut Zusammenstellung) 4200<br />

Gesamtsumme für Grunderwerb 19000


ABZUBRECHENDE GEBÄUDE<br />

Bezeichnung des Gebäudes geschätzter Wert<br />

Darmstadt<br />

Nebengebäude am Ostbahnhof 10 TDM<br />

Roßdorf<br />

Darmstädter Straße Nr. 33 190 TDM<br />

Darmstädter Straße Nr. 31 490 TDM<br />

Nebengebäude zu Darmst. Str. Nr. 29 10 TDM<br />

Obere-Müller-Straße 1 (Teilabbruch) 210 TDM *<br />

Alte Bahnhofstraße 12 300 TDM *<br />

Alte Bahnhofstraße 11 220 TDM *<br />

Dieburger Straße 10 (mit Nebengeb.) 730 TDM<br />

Dieburger Straße 5 (mit Nebengebäuden) 390 TDM<br />

mehrere Garagen und Schuppen 80 TDM<br />

Gundernhausen<br />

Lagerhaus beim Sportplatz 200 TDM<br />

Groß-Zimmern<br />

Reinheimer Straße 25 370 TDM<br />

Hirschbachweg 12 300 TDM<br />

Klein Zimmern<br />

Eckhaus Semder Pfad/Markstraße 100 TDM<br />

Semd<br />

Schuppen 20 TDM<br />

Holzscheune 80 TDM<br />

Groß-Umstadt<br />

Garage bei der Sparkasse 20 TDM<br />

Gesamtwert 3720 TDM<br />

Abbruchkosten 480 TDM<br />

Gesamtsumme 4200 TDM<br />

Anlage 1.4<br />

*) Falls die geologischen Verhältnisse eine bergmännische Bauweise des Roßdörfer Tunnels<br />

zulassen, entfallen diese Gebäudeabbrüche.


BAHNKÖRPER<br />

einschließlich Stützmauern und Entwässerungsanlagen<br />

von km bis km Abtrag cbm Auftrag cbm Stützmauern<br />

qm<br />

Baukosten<br />

TDM<br />

1,800 3,015 11459 27671 1195 884<br />

3,065 3,700 3786 11364 0 150<br />

3,700 4,100 Bahnkörper vorhanden 56<br />

4,100 5,700 22350 28393 0 496<br />

5,700 6,700 Bahnkörper vorhanden 140<br />

6,700 7,750 8273 10701 773 641<br />

7,750 8,050 5167 0 2442 1186<br />

8,050 8,400 1400 Gleis in Straße 63<br />

8,400 8,500 und<br />

8,615 9,300 11320 71 1131 744<br />

9,300 11,000 Bahnkörper vorhanden 238<br />

11,000 11,600 5974 36 0 133<br />

11,600 14,670 Bahnkörper vorhanden 430<br />

14,670 15,020 1923 4 0 61<br />

15,020 15,360 1370 Gleis in Straße 61<br />

15,360 16,117 und<br />

16,287 16,345 5127 24484 1038 711<br />

16,345 16,740 1580 Gleis in Straße 71<br />

16,740 22,270 33918 34935 0 853<br />

22,270 23,220 3920 Gleis in Straße 173<br />

23,220 24,020 5782 18374 0 208<br />

24,020 25,064 4176 Gleis in Straße 188<br />

Erdbau im Bereich der Abstellanlage und Bahnkörper der<br />

Zwischenwendeanlage<br />

Tiefenentwässerungen 150<br />

Baustelleneinrichtungen 500<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 663<br />

Summe für Bahnkörper einschließlich Stützmauern 9000<br />

Anlage 1.5<br />

200


BRUECKEN, TUNNEL UND DURCHLÄSSE<br />

Anlage 1.6<br />

Lage km Art des Bauwerks Länge m Breite m Baukosten<br />

TDM<br />

2,350 Straßenbahnbrücke ü. DB 165 7,3 4970<br />

2,485 Fußgängerunterführung 15 2,5 200<br />

3,035 Straßenbahnbrücke ü. B 26 50 7,3 1750<br />

5,645 Grabendurchlaß 20 0,6 10<br />

6,422 Bachdurchlaß 10 1,0 8<br />

6,519 Bachdurchlaß 10 1,0 8<br />

6,800 Grabendurchlass 20 0,6 10<br />

8,650 Straßenbahntunnel 115 7,1 7000<br />

9,310 Straßenbahnbrücke über Bach 10 7,3 630<br />

9,445 Bachdurchlaß 16 1,0 13<br />

11,040 Bachdurchlaß 9 1,0 7<br />

11,505 Bachdurchlaß 14 1,5 21<br />

12,030 Bachdurchlaß 10 1,5 15<br />

12,465 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

13,950 Grabendurchlaß 10 0,5 5<br />

15,372 Straßenbahnbrücke über Bach 10 7,3 630<br />

15,505 Straßenbahnbrücke über Gersprenz 16 8,0 830<br />

15,885 Grabendurchlaß 14 0,8 9<br />

16,030 Straßenbahnbrücke über Wehr- u.<br />

20 8,2 950<br />

Katzengraben<br />

16,117-<br />

16,287 Straßenbahnviadukt 170 7,3 5110<br />

17,430 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

17,970 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

18,540 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

18,890 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

19,265 Oberbauung der Semme 30 5,0 400<br />

19,370 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

19,590 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

19,860 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

21,610 Grabendurchlaß 9 0,5 5<br />

23,225 Grabendurchlaß 4 0,5 2<br />

23,263 Grabendurchlaß 4 0,5 2<br />

23,430 Straßenbahnbrücke über B 45 und Feldweg 40 8,2 1550<br />

23.575 Straßenbahnbrücke ü. DB 50 7,3 1750<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 75<br />

Summe für Brücken, Tunnel und Durchlässe 26000


GLEISE UND WEICHEN<br />

einschließlich Kosten für evtl. Gleiseindeckung und Höhenanpassung von Straßendecken<br />

Menge Art Einzelkosten Gesamtkosten<br />

a) Streckengleise<br />

Anlage 1.7<br />

32160 m Gleis mit Vignolschienen 926 DM 29780 TDM<br />

9062 m Gleis mit Rillenschienen (ohne<br />

Eindeckung)<br />

1026 DM<br />

9298 TDM<br />

6337 m Gleis mit Rillenschienen<br />

(eingepflastert)<br />

1458 DM<br />

9239 TDM<br />

2 Weichen 100 TDM 200 TDM<br />

2 Kreuzungen 60 TDM 120 TDM<br />

b) Gleise der Abstellanlage<br />

1000 m Gleis mit Rillenschienen 1390 DM 100 DM<br />

12 Weichen 1390 TDM 1200<br />

Körperschallschutzmaßnahmen im Bereich von<br />

Wohngebäuden, die näher als 10 m zum Gleis stehen<br />

für Unvorhergesehenes (einschließlich Anpassungsmaßnahmen<br />

in der Landgraf-Georg-Straße) und zur<br />

Abrundung<br />

3200 TDM<br />

1073 TDM<br />

Summe für Gleise und Weichen 55500 TDM


ELEKTROTECHNISCHE ANLAGEN<br />

Menge Art der Anlage Einzelkosten Gesamtkosten<br />

25120 m Fahrleitung mit 1 Mast für 2 Gleise 240 DM 6029 TDM<br />

20631 m Fahrleitung mit 1 Mast für 1 Gleis 360 DM 7427 TDM<br />

1835 m Fahrleitung mit 2 Masten für ein Gleis 480 DM 881 TDM<br />

6 Unterwerke 450 TDM 2700 TDM<br />

Beleuchtung im Abstellbereich, an<br />

Haltestellen und an Bahnübergängen<br />

für Unvorhergesehenes und zur<br />

Aufrundung<br />

pauschal 300 TDM<br />

pauschal 663 TDM<br />

Summe für elektrotechnische Anlagen 18000 TDM<br />

Anlage 1.8


SIGNALANLAGEN<br />

Menge Art der Anlage Einzelkosten Gesamtkosten<br />

2 Deckungssignale an Profileinengung 50 TDM 100 TDM<br />

4 Lichtsignalanlagen 200 TDM 800 TDM<br />

4 Lichtzeichenanlagen 100 TDM 400 TDM<br />

7 Lichtzeichenanlagen mit<br />

Halbschranken<br />

Vorrangschaltungen an vorhandenen<br />

Lichtsignalanlagen<br />

200 TDM 1400 TDM<br />

Anlage 1.9<br />

200 TDM<br />

sonstige Signale u. zur Aufrundung 1390 DM 100 DM<br />

Summe für Signalanlagen 55500 TDM


SONSTIGE BAULICHE ANLAGEN<br />

a) Bahnanlagen<br />

20 Bahnsteige 200 TDM<br />

22 Überdachungen oder Wartehallen 660 TDM<br />

21 Fahrscheinautomaten 735 TDM<br />

Bahnübergangsbefestigungen (an 11 Straßen und 4 KFZ-fähigen<br />

Wegen)<br />

Anlage 1.10<br />

400 TDM<br />

Wagenhalle und sonstige Anlagen im Abstellbereich 2000 TDM<br />

b) Anlagen Dritter<br />

Umlegung von Feldwegen und Anlage von Seitenwegen zur<br />

Vermeidung von Bahnübergängen<br />

1500 TDM<br />

Änderungen an Straßen und Bürgersteigen 500 TDM<br />

Versetzen privater Grundstückseinfriedigungen und sonstige<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung von Anlagen Dritter<br />

Anpassung von Hochspannungsleitungen im Bereich der Gustav-<br />

Hacker-Siedlung<br />

200 TDM<br />

100 TDM<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 705 TDM<br />

Summe für sonstige bauliche Anlagen 7000 TDM


PLANUNGS KOSTEN UND ANDERE BAUNEBENKOSTEN<br />

Planungskosten, Baulenkung, Bauüberwachung 8000 TDM<br />

Gebühren, Entschädigungen, Mieten 1200 TDM<br />

Kosten für Absperrungen, Verkehrsumleitungen 100 TDM<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 200 TDM<br />

Summe 9500 TDM<br />

Anlage 1.11


VORHALTUNGSKOSTEN DER BAULICHEN ANLAGEN<br />

Anlage 1.12<br />

Nachstehend sind die jährlichen Mittelwerte für die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der<br />

baulichen Anlagen berechnet. Da vorausgesetzt wird, dass die bauliche Erstausstattung nicht von<br />

der HEAG zu tragen ist, sind in der Rechnung keine Zinsen enthalten.<br />

Anlagenabschnitt Wert * Mio<br />

DM<br />

Unterh. % Erneu. % Erh'kosten<br />

TDM/Jahr<br />

Bahnkörper 9,0 1 0,5 135<br />

Brücken, Tunnel 26,0 0,5 1,2 442<br />

Gleise Weichen 1318<br />

- geschl. Oberbau 13,0 1,5 1,4<br />

- offener Oberbau<br />

mit Vignolschienen 30,0 0,5 1,4<br />

mit Rillenschienen 9,3 1,0 2,3<br />

- Körperschallschutz 3,2 0 2,0<br />

Elektrotechn. Anlagen 588<br />

- Fahrleitung (ohne Maste),<br />

Beleuchtung<br />

6,0 2,0 3,4<br />

- Maste, Unterwerke 12,0 0,5 1,7<br />

Signalanlagen 2,2 3 3 132<br />

sonstige Anlagen 4,5 4 3 315<br />

jährliche Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen 2930<br />

*) Es sind hier nur diejenigen Anlagen erfasst, die in der Unterhaltungslast der HEAG stehen.


VORHALTUNGSKOSTEN DER FAHRZEUGE<br />

Anlage 1.13<br />

Im folgenden wird unterstellt, dass die Werkstatt der HEAG für die technische Behandlung der<br />

zusätzlichen Fahrzeuge ausreicht, und lediglich entsprechend mehr Personal eingesetzt werden<br />

muss.<br />

Zinsen und Abschreibung für 7 Züge im Wert von 17,5 Mio DM<br />

(bei 6 % Jahreszinssatz und 33 Nutzungsjahren)<br />

Personalkosten des zusätzlich benötigten Werkstattpersonals<br />

(13 P)<br />

1225 TDM<br />

712 TDM<br />

Verbrauch an Stoffen und Energie 260 TDM<br />

jährliche Vorhaltungskosten der Fahrzeuge 2197 TDM


BETRIEBSFÜHRUNGSKOSTEN<br />

Anlage 1.14<br />

An Betriebsführungskosten fallen die Kosten für das Fahrpersonal und das übrige<br />

Betriebspersonal sowie die Sachkosten der Betriebsführung an. Die dafür jährlich<br />

aufzuwendenden Beträge sind wie folgt einzuschätzen:<br />

Fahrpersonal (27 P) 1480 TDM<br />

sonstiges Betriebspersonal (4 P) 219 TDM<br />

Personalkosten der Betriebsführung 1699 TDM<br />

Sachkosten der Betriebsführung 300 TDM<br />

jährliche Kosten der Betriebsführung 1999 TDM


Anlage 1.15


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

DARMSTADT - OBER-RAMSTADT<br />

Anlage 2.1-1


FAHRZEITENTAFEL<br />

(Computerausdruck der Fahrzeitrechnung)<br />

OBER-RAMSTADT – DARMSTADT<br />

Anlage 2.1-2


FAHRPLAN<br />

Griesheim - Ober-Ramstadt (werktags außer Samstag)<br />

Anlage 2.2-1<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Griesheim und Böllenfalltor bleibt auf der Strecke von<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


FAHRPLAN<br />

Griesheim - Ober-Ramstadt (Samstag)<br />

Anlage 2.2-2<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Griesheim und Böllenfalltor bleibt auf der Strecke von<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


FAHRPLAN<br />

Griesheim - Ober-Ramstadt (Sonntag)<br />

Anlage 2.2-3<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Griesheim und Böllenfalltor bleibt auf der Strecke von<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


FAHRPLAN<br />

Ober-Ramstadt – Griesheim (werktags außer Samstag)<br />

Anlage 2.2-4<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Böllenfalltor und Griesheim bleibt auf der Strecke nach<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


FAHRPLAN<br />

Ober-Ramstadt – Griesheim (Samstag)<br />

Anlage 2.2-5<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Böllenfalltor und Griesheim bleibt auf der Strecke nach<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


FAHRPLAN<br />

Ober-Ramstadt – Griesheim (Sonn- und Feiertage)<br />

Anlage 2.2-6<br />

Durch zusätzliche Fahrten zwischen Böllenfalltor und Griesheim bleibt auf der Strecke nach<br />

Griesheim die bisherige Fahrplandichte erhalten.


GRUNDERWERB<br />

Anlage 2.3-1<br />

von km bis km Fläche qm Bemerkung Preis DM/qm<br />

Kosten<br />

TDM<br />

2.160 2.700 5053 Lichtwiese 250 1263<br />

2.700 3.300 7286 Lichtwiese 250 1821<br />

3.300 3.800 6184 Ackerland 10 62<br />

3.800 3.950 2143 Wald 10 21<br />

3.950 4.050 1334 Wald 10 13<br />

4.050 4.130 885 Wald, Bahnkörper 10 9<br />

4.130 4.165 309 Wald, Bahnkörper 10 3<br />

4.165 4.450 2794 Wald, Bahnkörper 10 28<br />

4.450 4.600 1471 Wald, Bahnkörper 10 15<br />

4.600 4.750 1471 Wald, Bahnkörper 10 15<br />

4.750 4.917 1638 Wald, Bahnkörper 10 16<br />

4.917 5.286 6464 Wald 10 65<br />

5.286 5.430 1911 Wald 10 19<br />

5.430 5.500 1060 Wald 10 11<br />

5.500 5.640 2369 Wald 10 24<br />

5.640 5.700 414 Bauland, Ackerland 200 82<br />

5.700 5.758 400 Bauland, Ackerland 200 80<br />

5.758 6.000 1833 Bauland, Ackerland 200 367<br />

6.000 6.118 612 Bauland, Ackerland 200 123<br />

6.118 6.200 394 Bauland, Ackerland 200 79<br />

6.200 6.350 946 Bauland, Ackerland 200 189<br />

6.350 6.408 366 Bauland, Ackerland 200 73<br />

6.408 6.500 580 Bahnkörper 100 58<br />

6.500 6.690 583 Bahnkörper 100 58<br />

6.690 6.730 475 Bahnkörper 100 48<br />

6.730 6.770 714 Bahnkörper 100 71<br />

6.770 6.860 Brücke<br />

6.860 6.900 438 Halde 100 44<br />

6.900 7.050 3366 Halde 100 337<br />

7.050 7.090 904 Halde 100 90<br />

7.090 7.150 1023 Halde 100 102<br />

7.150 7.225 1147 Bauland 300 344<br />

7.225 7.270 528 Bauland 300 158<br />

7.270 7.760 Gleis in Straße<br />

7.760 8.100 2611 Ackerland 10 26<br />

8.100 8.596 5995 Ackerland 10 60<br />

8.596 8.880 3231 Ackerland 10 32<br />

8.880 9.185 6250 Ackerland 10 63<br />

9.185 9.240 2317 Ackerland 10 23<br />

9.240 9.330 3080 Ackerland 10 31<br />

9.330 9.390 Brücke<br />

9.390 9.410 475 Ackerland 10 5<br />

9.410 9.550 1286 Ackerland 10 13<br />

9.550 9.560 103 Ackerland 10 1<br />

9.560 10.200 Gleis in Straße<br />

10.200 11.410 Gleis in Straße (DA-OR)<br />

10.200 11.207 Gleis in Straße (OR-DA)<br />

Zwischensumme 5942


GRUNDERWERB<br />

Fläche qm Bemerkung Preis DM/qm Kosten<br />

TDM<br />

Übertrag: Zwischensumme 5942<br />

Gesamtfläche 82407 Mittelpreis 37,41<br />

Zuschlag für Haltestellen und sonstige zusätzlich zu erwerbende<br />

Flächen, sowie zur Aufrundung<br />

für Gebäudeerwerb und Abbruchkosten (nach besonderer Aufstellung) 1000<br />

Gesamtsumme für Grunderwerb 7500<br />

Anlage 2.3-2<br />

558


ABZUBRECHENDE GEBÄUDE<br />

Bezeichnung des Gebäudes geschätzter<br />

Wert (TDM)<br />

Darmstadt<br />

Schnampelweg 50 (mit Nebengebäuden)<br />

150<br />

Nieder-Ramstadt<br />

Waldstraße 37 (ehemaliges Bahnwärterhaus) (*) 200<br />

Bahnhofstraße 50 (Kaufhaus Schneider) 400<br />

Ober-Ramstadt<br />

Darmstädter Straße 11 100<br />

Gesamtwert 850<br />

Abbruchkosten 150<br />

Gesamtsumme 1000<br />

Anlage 2.4<br />

*) gegebenenfalls kann das Bahnwärterhaus stehen bleiben; seine Lage ist genau einzumessen.<br />

.


BAHNKÖRPER<br />

einschließlich Stützmauern und Entwässerungsanlagen<br />

von km bis km Abtrag cbm Auftrag cbm Stützmauern<br />

qm<br />

Baukosten<br />

TDM<br />

2.160 2.700 2218 2116 0 74<br />

2.700 3.300 5372 716 0 122<br />

3.300 3.800 4623 471 0 104<br />

3.800 3.950 2674 116 0 47<br />

3.950 4.050 1530 216 0 28<br />

4.050 4.130 442 1178 0 16<br />

4.130 4.165 153 215 0 5<br />

4.165 4.450 5934 0 0 95<br />

4.450 4.600 3066 0 0 49<br />

4.600 4.750 3484 0 0 54<br />

4.750 4.917 6045 0 0 82<br />

4.917 5.286 12391 0 0 181<br />

5.286 5.430 1884 0 0 38<br />

5.430 5.500 1637 0 0 26<br />

5.500 5.640 4589 0 0 68<br />

5.640 5.700 702 0 85 56<br />

5.700 5.758 1013 0 130 78<br />

5.758 6.000 2611 25 0 53<br />

6.000 6.118 283 481 0 15<br />

6.118 6.200 197 959 0 16<br />

6.200 6.350 473 4162 0 46<br />

6.350 6.408 183 1649 0 18<br />

6.408 6.500 290 1789 0 23<br />

6.500 6.650 450 0 300 (ldb.) 161<br />

6.500 6.690 285 775 0 27<br />

6.690 6.730 237 866 0 10<br />

6.730 6.770 357 2124 0 18<br />

6.770 6.860 702 2500 (Brücke) 0 28<br />

6.860 6.900 220 653 0 8<br />

6.900 7.050 10846 0 0 157<br />

7.050 7.090 2936 0 0 42<br />

7.090 7.150 2020 0 0 30<br />

7.150 7.225 1858 0 0 29<br />

7.225 7.270 359 0 0 9<br />

7.270 7.760 1960 Gleis in Straße 88<br />

7.760 8.100 1534 77 296 251<br />

8.100 8.596 3068 0 0 90<br />

8.596 8.880 1556 3998 0 57<br />

8.880 9.185 19142 1228 0 (*) 275<br />

9.185 9.240 15249 0 0 (*) 196<br />

9.240 9.330 17052 0 0 (*) 223<br />

9.330 9.390 Brücke<br />

9.390 9.410 1688 8 0 20<br />

Anlage 2.5-1


*) Anmerkunq:<br />

9.410 9.550 608 775 0 20<br />

9.550 9.560 45 36 0 1<br />

9.560 10.200 2560 Gleis in Straße 115<br />

10.200 11.410 2420 Gleis in Straße (DA-OR) 183<br />

10.200 11.207 2014 Gleis in Straße (OR-DA) 152<br />

Tiefenentwässerungen 50<br />

Baustelleneinrichtungen 200<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 266<br />

Summe für Bahnkörper einschließlich Stützmauern 4000<br />

Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil vor, das besagt, dass der Straßenknoten Faulbachtal nicht in<br />

der bisher geplanten Form gebaut werden darf. Möglicherweise kann daher die Linienführung der<br />

Straßenbahn in diesem Bereich vereinfacht werden. Insbesondere könnten die Erdbaukosten von<br />

km 8,880 bis km 9,330 verringert werden, so dass statt der hier anfallenden 694 TDM etwa 90<br />

TDM ausreichen dürften.


BRÜCKEN UND DURCHLÄSSE<br />

Lage km Art des Bauwerks Länge<br />

m<br />

Breite<br />

m<br />

Anlage 2.6<br />

Baukosten<br />

TDM<br />

2.873 Bachdurchlass 9.0 1.0 7<br />

4.130 Bachdurchlass 11.0 1.0 9<br />

4.840 Bachdurchlass 11.0 1.0 9<br />

6.180 Bachdurchlass 18.0 1.0 14<br />

6.350 Bachdurchlass 25.0 1.0 20<br />

6.400 Straßenbahnbrücke über Rad- und 12.0 4.0 200<br />

6.815<br />

Fußweg "Ludwigstraße" einschließlich<br />

Treppen<br />

Straßenbrücke über B 449 und Rad- und<br />

Fußweg<br />

55.0 7.3 2500<br />

8.275 Bachdurchlass 9.0 1.0 7<br />

8.570 Bachdurchlass 9.0 1.0 7<br />

9.360- Straßenbrücke der B 449 und der 50.0 11.0 (*) 1850<br />

9.385 Verbindungsrampe<br />

Straßenbahn<br />

über die<br />

9.404 Bachdurchlass 27.0 1.5 40<br />

11.390 Überbauung der Modau 50.0 4.0 500<br />

für Unvorhergesehenes und zur<br />

Aufrundung<br />

pauschal 337<br />

Summe für Brücken und Durchlässe 5500<br />

*) Anmerkung:<br />

Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil vor, das besagt, daß der Straßenknoten Faulbachtal nicht in<br />

der bisher geplanten Form gebaut werden darf. Möglicherweise kann daher die Linienführung der<br />

Straßenbahn in diesem Bereich vereinfacht werden.<br />

Insbesondere könnten die Kosten der Straßenbrücke für die<br />

B 449 und die Verbindungsrampe in km 9.360 - 9.385 verringert werden, so daß statt der hier<br />

anfallenden 1850 TDM etwa 1230 TDM ausreichen dürften.


GLEISE UND WEICHEN<br />

einschließlich Kosten für evtl. Gleiseindeckung und Höhenanpassung von Straßendecken<br />

Menge Art Einzelkosten Gesamtkosten<br />

Anlage 2.7<br />

12718 m Gleis mit Vignolschienen 926 DM 11777 TDM<br />

1022 m Gleis mit Rillenschienen (ohne<br />

Eindeckung)<br />

1026 DM 1049 TDM<br />

4557 m Gleis mit Rillenschienen (eingepflastert) 1458 DM 6644 TDM<br />

8 Weichen 100 TDM 800 TDM<br />

4 Kreuzungen 60 TDM 240 TDM<br />

Körperschallschutzmaßnahmen im Bereich von<br />

Wohngebäuden, die näher als 10 m zum Gleis stehen<br />

für Unvorhergesehenes (einschließlich Anpassungsmaßnahmen<br />

im Bereich Jahnstraße) und zur Aufrundung<br />

2900 TDM<br />

590 TDM<br />

Summe für Gleise und Weichen 24000 TDM


ELEKTROTECHNISCHE ANLAGEN<br />

Menge Art der Anlage Einzelkosten Gesamtkosten<br />

TDM<br />

10250 m Fahrleitung mit 1 Mast für 2 Gleise 240 DM 2460<br />

3500 m<br />

2330 m<br />

2217 m<br />

Fahrleitung mit 2 Masten für<br />

2 Gleise<br />

Fahrleitung im Straßenraum bei<br />

zweigleisiger Strecke<br />

Fahrleitung im Straßenraum bei<br />

eingleisiger Strecke<br />

360 DM 1260<br />

360 DM 839<br />

450 DM 998<br />

2 Unterwerke 400 TDM 800<br />

für Unvorhergesehenes und zur<br />

Aufrundung<br />

pauschal 643<br />

Summe für elektrotechnische Anlagen 7000<br />

Anlage 2.8


SIGNALANLAGEN<br />

Menge Art der Anlage Einzelkosten<br />

TDM<br />

Anlage 2.9<br />

Gesamtkosten<br />

TDM<br />

3 Lichtsignalanlage (Haltestellensicherung) 50 150<br />

5 Lichtsignalanlage (Änderung oder Neubau an<br />

einem größeren Knotenpunkt)<br />

200 1000<br />

2 Lichtzeichenanlagen 100 200<br />

2 Lichtzeichenanlagen mit Halbschranken 200 400<br />

1 Lichtzeichenanlagen mit Halbschranken bei<br />

Anpassung der technischen Sicherung der<br />

Eisenbahn (Kirchenweg)<br />

1 Lichtzeichenanlagen mit Halbschranken und<br />

Fußgängerüberwegschranken bei Anpassung<br />

der technischen Sicherung der Eisenbahn<br />

(Waldstraße)<br />

250 250<br />

400 400<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 600<br />

Summe für Signalanlagen 3000


SONSTIGE BAULICHE ANLAGEN<br />

a) Straßenbahnanlagen<br />

10 Bahnsteige 100 TDM<br />

10 Wartehallen oder Überdachungen 200 TDM<br />

5 Fahrscheinautomaten 175 TDM<br />

Bahnübergangsbefestigungen (an 3 Straßen und 4 KFZ-fähigen<br />

Wegen)<br />

Anlage 2.10<br />

150 TDM<br />

Herstellung von Sichtdreiecken 10 TDM<br />

b) Anlagen Dritter<br />

Umlegung von Feldwegen und Anlage von Seitenwegen zur<br />

Vermeidung von Bahnübergängen<br />

80 TDM<br />

Änderungen an Straßen und Bürgersteigen 360 TDM<br />

Kosten für Änderungen an Versorgungsleitungen 80 TDM<br />

Versetzen von 4 Garagen der Häuser in Nieder-Ramstadt 40 TDM<br />

Versetzen privater Grundstückseinfriedigungen und sonstige<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung von Anlagen Dritter<br />

Verschwenkung des Eisenbahngleises im Bereich Nieder-<br />

Ramstadt/Traisa auf 1500 m Länge<br />

70 TDM<br />

900 TDM<br />

Änderungen an Signal- und Fernmeldeeinrichtungen der Eisenbahn 300 TDM<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 535 TDM<br />

Summe für sonstige bauliche Anlagen 3000 TDM


PLANUNGSKOSTEN UND ANDERE BAUNEBENKOSTEN<br />

Planungskosten, Baulenkung, Bauüberwachung 2700 TDM<br />

Gebühren, Entschädigungen, Mieten 200 TDM<br />

Kosten für Absperrungen, Verkehrsumleitungen 30 TDM<br />

für Unvorhergesehenes und zur Aufrundung 70 TDM<br />

Summe 3000 TDM<br />

Anlage 2.11


VORHALTUNGSKOSTEN DER BAULICHEN ANLAGEN<br />

Anlage 2.12<br />

Nachstehend sind die jährlichen Mittelwerte für die Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der<br />

baulichen Anlagen berechnet. Da vorausgesetzt wird, dass die bauliche Erstausstattung nicht von<br />

der HEAG zu tragen ist, sind in der Rechnung keine Zinsen enthalten.<br />

Anlagenabschnitt Wert * Mio<br />

DM<br />

Unterh. % Erneu. % Erh'kosten<br />

TDM/Jahr<br />

Bahnkörper 4,0 1 0,5 60<br />

Brücken 5,5 0,5 1,2 94<br />

Gleise Weichen 547<br />

- geschl. Oberbau 8,0 1,5 1,4<br />

- offener Oberbau<br />

mit Vignolschienen 11,8 0,5 1,4<br />

mit Rillenschienen 1,0 1,0 2,3<br />

- Körperschallschutz 2,9 0 2,0<br />

Elektrotechn. Anlagen 7,0 1,0 2,3 231<br />

Signalanlagen 1,5 3 3 90<br />

sonstige Anlagen 0,6 4 3 42<br />

jährliche Vorhaltungskosten der baulichen Anlagen 1064<br />

*) Es sind hier nur diejenigen Anlagen erfasst, die in der Unterhaltungslast der HEAG stehen.


VORHALTUNGSKOSTEN DER FAHRZEUGE<br />

Anlage 2.13<br />

Im folgenden wird unterstellt, dass die Werkstatt der HEAG für die technische Behandlung der<br />

zusätzlichen Fahrzeuge ausreicht, und lediglich entsprechend mehr Personal eingesetzt werden<br />

muss.<br />

Zinsen und Abschreibung für 3 Züge im Wert von 7,5 Mio DM<br />

(bei 6 % Jahreszins und 33 Nutzungsjahren)<br />

Personalkosten des zusätzlich benötigten Werkstattpersonals<br />

(5,5 P)<br />

527 TDM<br />

301 TDM<br />

Verbrauch an Stoffen und Energie 110 TDM<br />

jährliche Vorhaltungskosten der Fahrzeuge 938 TDM


BETRIEBSFÜHRUNGSKOSTEN<br />

Anlage 2.14<br />

An Betriebsführungskosten fallen die Kosten für das Fahrpersonal und das übrige<br />

Betriebspersonal sowie die Sachkosten der Betriebsführung an. Die dafür jährlich<br />

aufzuwendenden Beträge sind wie folgt einzuschätzen:<br />

Fahrpersonal (11 P) 603 TDM<br />

sonstiges Betriebspersonal (1,5 P) 82 TDM<br />

Personalkosten der Betriebsführung 685 TDM<br />

Sachkosten der Betriebsführung 100 TDM<br />

jährliche Kosten der Betriebsführung 785 TDM


Anlage 2.15

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