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Großkanzleien treiben die Einstiegsgehälter<br />

von Junganwälten<br />

100.000 Euro und mehr – das ist<br />

mittlerweile der Preis, den Großkanzleien<br />

ambitionierten und<br />

hoch qualifizierten Junganwälten zahlen.<br />

Nicht etwa nach zwei, drei oder<br />

gar fünf Berufsjahren. Nein, vom Start<br />

weg. Und weil die Großkanzleien derzeit<br />

kaum mehr Kandidatinnen und<br />

Kandidaten finden, die zwei juristische<br />

Staatsexamina mit mindestens vollbefriedigend<br />

bestanden haben, stellen sie<br />

längst auch Kandidaten mit nur befriedigenden<br />

Staatsexamina ein. Denn seit<br />

die Konjunktur wieder angesprungen<br />

ist, können sich die Kanzleien kaum<br />

noch vor Aufträgen der deutschen und<br />

internationalen Wirtschaft retten. Um<br />

aber die umfangreichen Transaktionen<br />

bei M & A sowie Private Equity stemmen<br />

zu können, bedarf es eben großer<br />

<strong>Anwalt</strong>steams.<br />

Kleinere sozietäten haben das<br />

Nachsehen<br />

Wie ein Schwamm saugen die Großen<br />

der Branche derzeit den Markt talentierter<br />

Nachwuchskräfte auf. Das lässt<br />

natürlich mittelfristig be<strong>für</strong>chten, dass<br />

die kleineren Kanzleien Nachwuchsprobleme<br />

bekommen, weil sie sich mit<br />

dem begnügen müssen, was auf dem<br />

Personalmarkt übrig bleibt. Das wiederum<br />

könnte sich auf die Qualität der<br />

Beratungsleistungen negativ auswirken.<br />

Ohnehin verdienen die Berufsanfänger<br />

in <strong>Anwalt</strong>skanzleien in der überwiegenden<br />

Zahl der Fälle alles andere<br />

als gut. Das statistische Mittel <strong>für</strong><br />

in Vollzeit angestellte Junganwälte liegt<br />

zwar nach einer Erhebung des Soldan<br />

Instituts <strong>für</strong> <strong>Anwalt</strong>smanagement bei<br />

43.395 Euro Jahresgehalt. 51% der von<br />

einem Einzelanwalt Angestellten und<br />

17% der in Sozietäten Tätigen müssen<br />

sich allerdings mit einem Bruttoeinkommen<br />

von weit unter 30.000 Euro<br />

p.a. begnügen. Wer seine Berufskarriere<br />

bei einem Einzelanwalt startet, erhält<br />

in Westdeutschland im Schnitt<br />

32.000 Euro und im Osten der Republik<br />

19.700 Euro. Und nach wie vor<br />

verdienen junge Rechtsanwältinnen 10<br />

bis 15 Prozent weniger als ihre männlichen<br />

Kollegen.<br />

Keine Höhenangst: Qualifizierten Junganwälten winken Traumgagen<br />

Qualifikation entscheidet über<br />

Höhe des Gehalts<br />

Allerdings scheint der Markt wenigstens<br />

in einem Punkt noch zu funktionieren:<br />

Eine überdurchschnittliche Qualifikation<br />

spiegelt sich nach wie vor im Gehalt<br />

wider: So führt ein sog. Prädikatsexamen,<br />

das ca. 20% aller Examenskandidaten<br />

erreichen, laut Soldan­Studie zu<br />

einem rund 60% höheren Einstiegsgehalt.<br />

Und eine Promotion bringt noch<br />

einmal 40 bis 60% mehr.<br />

Geld ist nicht alles<br />

Doch der Trend zu höheren Einstiegsgehältern<br />

hat auch seine Schattenseiten.<br />

So verbringen viele Junganwälte<br />

in den Großkanzleien die ersten zwei,<br />

drei Jahre häufig in den Datenräumen<br />

der Mandanten und drehen dort im<br />

Rahmen der durchzuführenden Due<br />

Dilligence ein eher kleines Rad. Nicht<br />

wenige von ihnen werden dabei denken:<br />

„Mensch, hätte ich doch erst einmal<br />

in einer kleineren Kanzlei angefangen“.<br />

Denn dort ist schon aufgrund<br />

der geringeren Personaldecke vom ersten<br />

Tag an direkter Mandantenkontakt<br />

und persönliche Verantwortung<br />

gewährleistet. Und im Unterschied zu<br />

den Großkanzleien ist der Weg in die<br />

Partnerschaft kalkulierbar. Professor Dr.<br />

Christoph Hommerich, Vorstand des<br />

Soldan Instituts ist sich denn auch sicher:<br />

„Junge Juristen, die sich beim Berufseinstieg<br />

nur an den Gehältern der<br />

PERsONAL<br />

Großkanzleien orientieren, laufen Gefahr,<br />

bitter enttäuscht zu werden“.<br />

Kontakte zu studenten und<br />

Referendaren nutzen<br />

Dennoch stehen natürlich die hohen<br />

Einstiegsgehälter als real erzielbares<br />

Einkommen zunächst einmal im<br />

Raum. Kleinere Kanzleien, die größere<br />

Generationslücken in ihrer Personalstruktur<br />

zu vermeiden suchen, um<br />

die engen Beziehungen zu ihren Mandanten<br />

und deren Nachfolgern nicht<br />

zu verlieren, tun deshalb gut daran, ihren<br />

Nachwuchs durch gute persönliche<br />

Beziehungen nach Kräften zu fördern<br />

und zu pflegen. Das wird zwar nicht<br />

alle Referendarinnen und Referendare<br />

überzeugen. Es dürfte aber <strong>für</strong> den<br />

einen oder anderen Kandidaten der<br />

springende Punkt sein, sich bewusst gegen<br />

eine Karriere in einer Großkanzlei<br />

zu entscheiden. Und rein unternehmerisch<br />

betrachtet, kommt es nicht darauf<br />

an, was ein Nachwuchsanwalt im ersten<br />

Jahr verdient. Die Frage lautet vielmehr:<br />

„Wo stehe ich in fünf Jahren“.<br />

Doch in den Großkanzleien ist eine<br />

derart lange Verweildauer mittlerweile<br />

eher die Ausnahme als die Regel. Wer<br />

dann nach zwei, drei Berufsjahren keinen<br />

Anschluss findet, könnte mit seinen<br />

Gehaltsvorstellungen hart landen<br />

– auf dem Boden der bitteren Tatsachen<br />

nämlich.<br />

2 / 2007 anwaltsreport<br />

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