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Großkanzleien treiben die Einstiegsgehälter<br />
von Junganwälten<br />
100.000 Euro und mehr – das ist<br />
mittlerweile der Preis, den Großkanzleien<br />
ambitionierten und<br />
hoch qualifizierten Junganwälten zahlen.<br />
Nicht etwa nach zwei, drei oder<br />
gar fünf Berufsjahren. Nein, vom Start<br />
weg. Und weil die Großkanzleien derzeit<br />
kaum mehr Kandidatinnen und<br />
Kandidaten finden, die zwei juristische<br />
Staatsexamina mit mindestens vollbefriedigend<br />
bestanden haben, stellen sie<br />
längst auch Kandidaten mit nur befriedigenden<br />
Staatsexamina ein. Denn seit<br />
die Konjunktur wieder angesprungen<br />
ist, können sich die Kanzleien kaum<br />
noch vor Aufträgen der deutschen und<br />
internationalen Wirtschaft retten. Um<br />
aber die umfangreichen Transaktionen<br />
bei M & A sowie Private Equity stemmen<br />
zu können, bedarf es eben großer<br />
<strong>Anwalt</strong>steams.<br />
Kleinere sozietäten haben das<br />
Nachsehen<br />
Wie ein Schwamm saugen die Großen<br />
der Branche derzeit den Markt talentierter<br />
Nachwuchskräfte auf. Das lässt<br />
natürlich mittelfristig be<strong>für</strong>chten, dass<br />
die kleineren Kanzleien Nachwuchsprobleme<br />
bekommen, weil sie sich mit<br />
dem begnügen müssen, was auf dem<br />
Personalmarkt übrig bleibt. Das wiederum<br />
könnte sich auf die Qualität der<br />
Beratungsleistungen negativ auswirken.<br />
Ohnehin verdienen die Berufsanfänger<br />
in <strong>Anwalt</strong>skanzleien in der überwiegenden<br />
Zahl der Fälle alles andere<br />
als gut. Das statistische Mittel <strong>für</strong><br />
in Vollzeit angestellte Junganwälte liegt<br />
zwar nach einer Erhebung des Soldan<br />
Instituts <strong>für</strong> <strong>Anwalt</strong>smanagement bei<br />
43.395 Euro Jahresgehalt. 51% der von<br />
einem Einzelanwalt Angestellten und<br />
17% der in Sozietäten Tätigen müssen<br />
sich allerdings mit einem Bruttoeinkommen<br />
von weit unter 30.000 Euro<br />
p.a. begnügen. Wer seine Berufskarriere<br />
bei einem Einzelanwalt startet, erhält<br />
in Westdeutschland im Schnitt<br />
32.000 Euro und im Osten der Republik<br />
19.700 Euro. Und nach wie vor<br />
verdienen junge Rechtsanwältinnen 10<br />
bis 15 Prozent weniger als ihre männlichen<br />
Kollegen.<br />
Keine Höhenangst: Qualifizierten Junganwälten winken Traumgagen<br />
Qualifikation entscheidet über<br />
Höhe des Gehalts<br />
Allerdings scheint der Markt wenigstens<br />
in einem Punkt noch zu funktionieren:<br />
Eine überdurchschnittliche Qualifikation<br />
spiegelt sich nach wie vor im Gehalt<br />
wider: So führt ein sog. Prädikatsexamen,<br />
das ca. 20% aller Examenskandidaten<br />
erreichen, laut SoldanStudie zu<br />
einem rund 60% höheren Einstiegsgehalt.<br />
Und eine Promotion bringt noch<br />
einmal 40 bis 60% mehr.<br />
Geld ist nicht alles<br />
Doch der Trend zu höheren Einstiegsgehältern<br />
hat auch seine Schattenseiten.<br />
So verbringen viele Junganwälte<br />
in den Großkanzleien die ersten zwei,<br />
drei Jahre häufig in den Datenräumen<br />
der Mandanten und drehen dort im<br />
Rahmen der durchzuführenden Due<br />
Dilligence ein eher kleines Rad. Nicht<br />
wenige von ihnen werden dabei denken:<br />
„Mensch, hätte ich doch erst einmal<br />
in einer kleineren Kanzlei angefangen“.<br />
Denn dort ist schon aufgrund<br />
der geringeren Personaldecke vom ersten<br />
Tag an direkter Mandantenkontakt<br />
und persönliche Verantwortung<br />
gewährleistet. Und im Unterschied zu<br />
den Großkanzleien ist der Weg in die<br />
Partnerschaft kalkulierbar. Professor Dr.<br />
Christoph Hommerich, Vorstand des<br />
Soldan Instituts ist sich denn auch sicher:<br />
„Junge Juristen, die sich beim Berufseinstieg<br />
nur an den Gehältern der<br />
PERsONAL<br />
Großkanzleien orientieren, laufen Gefahr,<br />
bitter enttäuscht zu werden“.<br />
Kontakte zu studenten und<br />
Referendaren nutzen<br />
Dennoch stehen natürlich die hohen<br />
Einstiegsgehälter als real erzielbares<br />
Einkommen zunächst einmal im<br />
Raum. Kleinere Kanzleien, die größere<br />
Generationslücken in ihrer Personalstruktur<br />
zu vermeiden suchen, um<br />
die engen Beziehungen zu ihren Mandanten<br />
und deren Nachfolgern nicht<br />
zu verlieren, tun deshalb gut daran, ihren<br />
Nachwuchs durch gute persönliche<br />
Beziehungen nach Kräften zu fördern<br />
und zu pflegen. Das wird zwar nicht<br />
alle Referendarinnen und Referendare<br />
überzeugen. Es dürfte aber <strong>für</strong> den<br />
einen oder anderen Kandidaten der<br />
springende Punkt sein, sich bewusst gegen<br />
eine Karriere in einer Großkanzlei<br />
zu entscheiden. Und rein unternehmerisch<br />
betrachtet, kommt es nicht darauf<br />
an, was ein Nachwuchsanwalt im ersten<br />
Jahr verdient. Die Frage lautet vielmehr:<br />
„Wo stehe ich in fünf Jahren“.<br />
Doch in den Großkanzleien ist eine<br />
derart lange Verweildauer mittlerweile<br />
eher die Ausnahme als die Regel. Wer<br />
dann nach zwei, drei Berufsjahren keinen<br />
Anschluss findet, könnte mit seinen<br />
Gehaltsvorstellungen hart landen<br />
– auf dem Boden der bitteren Tatsachen<br />
nämlich.<br />
2 / 2007 anwaltsreport<br />
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