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Kap 7 Anwendungsbereiche der GBK.pdf - Institut für ...

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Gewässerbetreuung und<br />

Gewässergestaltung<br />

LVA 816.316<br />

DLWT groß<br />

Dienstag, 14:00 – 18:00<br />

Mittwoch, 10:00 – 14:00<br />

Bernhard PELIKAN<br />

Department <strong>für</strong> Wasser – Atmosphäre – Umwelt;<br />

<strong>Institut</strong> <strong>für</strong> Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau – IWHW.<br />

Universität <strong>für</strong> Bodenkultur Wien. Muthgasse 18, A-1190 Wien.<br />

Tel: ++43 – 1 – 36006 – 5513 e-mail: bernhard.pelikan@boku.ac.at Web: http://iwhw.boku.ac.at/


Inhalte und Glie<strong>der</strong>ung <strong>Kap</strong>itel 7<br />

<strong>Anwendungsbereiche</strong> <strong>der</strong> <strong>GBK</strong><br />

7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.2 Flußaltarme<br />

7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.4 Künstliche Überflutungsräume<br />

Bernhard PELIKAN LVA 816.316 Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung SS 2008


7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.1. Bestandserhaltung<br />

7.1.1.1 Maßnahmen zur Beweissicherung<br />

Vor Beginn <strong>der</strong> Planungen o<strong>der</strong> Arbeiten an Gewässern sind die<br />

örtlichen Gegebenheiten festzustellen und zu dokumentieren. Diese<br />

Dokumentationen enthalten - angepaßt an die jeweilige Situation und<br />

Fragestellung -<br />

morphologische,<br />

floristische<br />

faunistische Bestandsaufnahmen<br />

sowie auch Aufnahmen von<br />

landschaftlich prägenden Elementen und<br />

Nutzungsformen<br />

Bernhard PELIKAN LVA 816.316 Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung SS 2008


7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Die Dokumentationen dienen<br />

<strong>der</strong> Beweissicherung,<br />

<strong>der</strong> ökologischen Bewertung<br />

als Grundlage <strong>für</strong> die Erzielung standortgerechter<br />

Biotopverhältnissen.<br />

als Schutz vor unbeabsichtigten negativen Auswirkungen<br />

durch geplante Maßnahmen<br />

Bernhard PELIKAN LVA 816.316 Gewässerbetreuung und Gewässergestaltung SS 2008


7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.1.2 Bestandspflege und Bestandsverbesserung<br />

• ökologisch hochwertige Bestände sind einer natürlichen Entwicklung<br />

zu überlassen<br />

• Pflegemaßnahmen sind auf jenes Maß zu beschränken, das <strong>für</strong> die<br />

Erhaltung des gewünschten Bestandes nötig ist.<br />

• Ziel ist ein Gehölzbestandes in unterschiedlichen Altersstufen<br />

• Entfernung alter Bäume im Böschungsbereich nur bei tatsächlicher<br />

Gefährdung<br />

• Bei Erlen und Weiden eventuell "Auf-den-Stock-Setzen" in kleinen<br />

Teilabschnitten nach einem Pflegeplan<br />

• Totholz nicht entfernen da es Nahrung und Lebensraum <strong>für</strong> Insekten<br />

und Vögel bietet. (Ausnahme: gravierenden Auswirkungen auf das<br />

Abflußgeschehen und die Vermehrung von Forstschädlingen)<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Bei Arbeiten im Bestand ist zur größtmöglichen Schonung sorgfältig<br />

auf die Wahl<br />

<strong>der</strong> Methode,<br />

des Zeitpunktes <strong>der</strong> Durchführung sowie<br />

<strong>der</strong> zum Einsatz gelangenden Maschinen und Geräte<br />

zu achten.<br />

Der Zeitpunkt <strong>der</strong> Pflegearbeiten ist auf<br />

die klimatischen Erfor<strong>der</strong>nisse (Vegetationszeit) und<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen des Naturschutzes abzustimmen.<br />

Unrat, unerwünschte Stoffe und standortfremde Pflanzen sind -<br />

abhängig vom erwünschten Bestandstyp- zu entfernen.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

• In Bestandslücken ist <strong>der</strong> Boden <strong>für</strong> eventuelle Nachpflanzungen<br />

vorzubereiten.<br />

• Entstehende Lücken bieten aber auch Möglichkeiten <strong>für</strong><br />

natürliche Sukzessionen. Ohne Notwendigkeit einer sofortigen<br />

Begrünung (Erosionsschutz, Schutz vor Eintrag etc.) sollten<br />

<strong>der</strong>artige Flächen sich selbst überlassen bleiben. Meist genügt<br />

eine Bodenlockerung.<br />

•Inintensiv genutzten Agrargebieten ist darauf zu achten, daß zum<br />

Umland hin zumindest ein ausreichen<strong>der</strong> Strauch- und<br />

Krautsaum bestehen kann.<br />

•Bei Nutzung von Gewässerrandstreifen durch Anrainer sind<br />

Verträge abzuschließen, um sinnvolle Maßnahmen zu for<strong>der</strong>n<br />

und schädliche zu unterbinden (Schutz vor Überalterung, Vermeidung<br />

von Kahlschlägen über längere Strecken usw.). Ziel dieser Verträge<br />

muß sein, die Schutzfunktion <strong>der</strong> gewässerbegleitenden Vegetation<br />

zu erhalten und weiter zu verbessern.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

•In Schilf- und Röhrichtzonen üblicherweise keine Pflegeeingriffe<br />

(Ausnahme: die Erhaltung des Abflußprofils). Der Zeitpunkt ist mit<br />

den Intentionen des Natur- und Artenschutzes abzustimmen.<br />

• Gewässerausbau ist so zu projektieren, daß langfristig<br />

Entkrautungsmaßnahmen nicht erfor<strong>der</strong>lich sind (Beschattung,<br />

Strömungsvielfalt).<br />

• Bei neu gestalteten Gerinnen ist ein Aufwuchs von krautigen<br />

Wasserpflanzen nicht zu verhin<strong>der</strong>n. Wichtig ist <strong>der</strong> richtige<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Entkrautung, die Methode und die Arbeitsgeräte.<br />

Die Gewässersohle ist von mechanischen Beeinträchtigungen frei<br />

halten.<br />

• Das Mähgut muß aus dem Gewässer und von <strong>der</strong> Böschung entfernt<br />

werden und zwar so, daß ein Rückwan<strong>der</strong>n von Lebewesen<br />

(Amphibien, Insekten, usw.) ins Gewässer möglich ist. (Mähgut<br />

noch einige Stunden im Uferbereich lagern)<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.1.3 Sichern und Bergen von Beständen<br />

• Flächen mit zu erhalten<strong>der</strong> Vegetation sind auf Baudauer gegen<br />

Auswirkungen durch das Baugeschehen zu schützen .<br />

(Abplankungen o<strong>der</strong> auch Erdwälle)<br />

•Zur Feststellung <strong>der</strong> Reichweite des Wurzelraumes von zu<br />

erhaltenden Gehölzbeständen sind mit Vorsicht Suchschlitze<br />

herzustellen. Ein Abtrennen von Wurzeln ist möglichst zu<br />

vermeiden. Als Faustregel gilt bei Bäumen, daß <strong>der</strong> Abstand zum<br />

Stamm mindestens 3 m sein soll.<br />

• Um das Austrocknen von freiliegenden Wurzeln während <strong>der</strong><br />

Bauarbeiten zu vermeiden, sind diese mit Jutegewebe,<br />

Strohmatten o<strong>der</strong> ähnlichem Material abzudecken, gegebenenfalls<br />

ist zu bewässern. Gröbere Verletzungen an Gehölzen sind zu<br />

behandeln.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

• Ist im Zuge des Baugeschehens das Entfernen von Bewuchs<br />

notwendig, sollten geeignete Teile <strong>der</strong> Bestände möglichst zum<br />

Zweck des späteren Wie<strong>der</strong>einbaues geborgen werden.<br />

(Erhaltung des bestehende Artenspektrum und rasche<br />

Wie<strong>der</strong>besiedlung)<br />

• Ausgewählte Gehölze werden mit Ballen ausgegraben. Die<br />

Ballengröße richtet sich nach <strong>der</strong> jeweiligen Pflanze.<br />

• Bis zur Wie<strong>der</strong>verpflanzung wird die Pflanze an einem bechatteten<br />

Ort eingeschlagen und gepflegt. Besser ist es, sie gleich an<br />

ihren neuen Standort zu pflanzen .<br />

• Obwohl Ausfälle nicht zu vermeiden sind, ist das Verpflanzen<br />

größerer Gehölze zur besseren Strukturierung von<br />

Neubeständen von großer Wichtigkeit.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

•Die Bergung von Röhrichtbeständen erfolgt nach Möglichkeit in<br />

<strong>der</strong> Vegetationsruhe. Die Gewinnung <strong>der</strong> Pflanzen hat so zu<br />

erfolgen, daß die Wurzeln sauber durchtrennt und nicht<br />

gequetscht werden .<br />

• Lagerung auf speziell vorbereiteten Flächen: ca. 20 bis 30 cm tiefe<br />

Mulde mit wurzelbeständiger Folie bzw. Filtermatte. Darüber eine<br />

15 bis 20 cm dicke Schichte aus möglichst dem ursprünglichen<br />

Standort entnommenen Boden aufgebracht und die Pflanzen in<br />

dieser Fläche eingeschlagen.)<br />

• Während <strong>der</strong> Zwischenlagerung ist auf die ausreichende Pflege<br />

zu achten. (richtiger Wasserhaushalt, eventuell Beschattung). Ein<br />

Weiterwachsen während <strong>der</strong> Lagerzeit soll möglich sein.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

•Die Bergung von Rasen erfolgt ähnlich wie bei Röhricht<br />

beschrieben. Er wird auf vorbereiteten Flächen, die keinen<br />

Bewuchs aufweisen dürfen, gelagert. Entsprechend den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen des geborgenen Pflanzenmaterials wird <strong>der</strong> Boden<br />

vorbereitet und eventuell mit Zuschlagstoffen (z. B. Perlit)<br />

angereichert. Zwischenräume sind mit Boden zu verfüllen,<br />

unmittelbar danach wird bewässert, um Bodenschluß zu erzielen.<br />

Die Pflanzen sind bis zum Wie<strong>der</strong>einbau zu pflegen.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.2 Bepflanzungsmaßnahmen mit bewurzeltem<br />

Gehölzmaterial<br />

Der Erfolg von Bepflanzungsmaßnahmen hängt nicht zuletzt von<br />

<strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Herkunft des Pflanzenmaterials ab.<br />

Das zur Verwendung kommende Pflanzenmaterial hat nach<br />

Möglichkeit aus jenem Raum zu stammen, in dem es<br />

weiterverarbeitet wird. Diese Anfor<strong>der</strong>ung bezieht sich sowohl auf<br />

die Herkunft von verwendetem Saatgut bzw. von vegetativ vermehrten<br />

Pflanzenteilen als auch auf die Anzuchtflächen.<br />

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Mulchung<br />

7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Bei flächigen Bepflanzungen empfiehlt sich die Abdeckung des Bodens mit<br />

einer Mulchschichte. Der Vorteil <strong>der</strong> Mulchung liegt<br />

* in einer Verbesserung des Wasserhaushalts in Pflanze und Boden,<br />

* im vermin<strong>der</strong>ten Aufkommen von Unkräutern.<br />

(Stroh besser bewährt als Grasschnitt). Boden vor <strong>der</strong> Aufbringung des Strohs<br />

ausreichend anfeuchten. Stärke <strong>der</strong> Abdeckung ca. 20-30 cm.<br />

Bei Gefahr von Win<strong>der</strong>osion empfiehlt sich die Verwendung eines<br />

Klebemittels zur Fixierung ( Umweltverträglichkeit sicherstellen, Prüfzeugnis<br />

des verwendeten Materials einfor<strong>der</strong>n).<br />

Auch die Verwendung von Rindenmulch ist möglich. Dabei ist aber unbedingt<br />

darauf zu achten, daß keine Rinde von Nadelhölzern verwendet wird und<br />

kein Befall mit Schädlingen o<strong>der</strong> Krankheiten vorliegt. Das Material muß<br />

abgelagert sein.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.3 Ansaat von Gehölzen<br />

• Diese Methode ist beson<strong>der</strong>s <strong>für</strong> unwegsames o<strong>der</strong> steinig-felsiges<br />

Gelände geeignet.<br />

• Einige Gehölze entwickeln sich beson<strong>der</strong>s gut, wenn sie über Saat<br />

ausgebracht werden (Eiche).<br />

• Die Ansaat kann händisch o<strong>der</strong> als Hydrosaat erfolgen.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.4 Bepflanzungsmaßnahmen mit Röhrichten<br />

Voraussetzung: geringe Fließgeschwindigkeit<br />

Ufersicherung kann teilweise mit Röhrichten vorgenommen werden.<br />

(Größere Arten- und Lebensraumvielfalt)<br />

Falls im Oberlauf des Gewässers Röhrichtvorkommen vorhanden sind,<br />

keine künstliche Ansiedlung (rasche Einwan<strong>der</strong>ung ,natürliche<br />

Besiedelung), Bodenvorbereitung am Ufer ist ausreichend<br />

An<strong>der</strong>enfalls muß Pflanzenmaterial eingebracht werden in Form von<br />

Initialpflanzung o<strong>der</strong> Ansaat. (Verbreitung erfolgt sehr rasch). Das<br />

Vermehrungsgut ist aus dem Einzugsgebiet zu gewinnen<br />

(Florenverfälschung verhin<strong>der</strong>n).<br />

Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Sumpfschwertlilie (Iris<br />

pseudacorus), Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica), Schmalblättrigem<br />

Rohrkolben (Typha angustifolia), Breitblättrigem Rohrkolben (Typha<br />

latifolia), Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia) etc.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.5 Anlage von Wiesen<br />

Wiesen stellen ein wichtiges Element in <strong>der</strong> Landschaft dar, die<br />

Wurzeln ihrer Gräser und Kräuter bieten zudem einen wirksamen<br />

Schutz gegen Erosion.<br />

Bei Neuanlagen ist das Hauptproblem das Saatgut. Es sollten keine<br />

Arten verwendet werden, die die Entwicklung standorttypischer Wiesen<br />

bzw. den erwünschtem Wildaufwuchs erschweren.<br />

Das Einwan<strong>der</strong>n von in <strong>der</strong> Umgebung vorhandenen Pflanzen kann<br />

auf verschiedene Weise geför<strong>der</strong>t werden<br />

• Offenhalten von Sukzessionsflächen,<br />

• geringe Ansaatdichte,<br />

• unterschiedliche Rasenmischungen.<br />

Vor einer Ansaat ist <strong>der</strong> Boden vorzubereiten. (am Standort<br />

vorhandenes Material). Der Boden wird gelockert und auf +/- 5 cm<br />

planiert.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Eine gute Methode <strong>für</strong> die Primärsicherung ist die Ansaat von<br />

Getreide. Das Auflaufen <strong>der</strong> Saat erfolgt sehr rasch, ebenso die<br />

Bodendurchwurzelung. Diese Methode kann in Kombination mit an<strong>der</strong>en<br />

Maßnahmen (Heublumensaat, Beigabe von Standardsaatgut) angewandt<br />

werden.<br />

In trockenen Lagen braucht das Getreide nicht gemäht zu werden; in<br />

feuchteren, sobald es in den Halm schießt. Je nach Standort können<br />

Gerste (Frühjahr), Hafer (Frühjahr, Sommer) o<strong>der</strong> Wintergerste und<br />

Weizen (Herbst) verwendet werden.<br />

Das Saatgut wird händisch o<strong>der</strong> maschinell auf den vorbereiteten Boden<br />

gesät, händisch o<strong>der</strong> mit einer Egge eingearbeitet und mit einer Walze<br />

o.ä. angedrückt.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Für exponierte Bereiche eignet sich die Hydrosaat. Dabei wird in<br />

einem Tank ein Gemisch aus Saatgut, Wasser, Dünger, Zuschlagstoffen<br />

und einem Klebemittel hergestellt und mit einer Spritzdüse aufgebracht.<br />

Bei <strong>der</strong> Mulchsaat wird vor Aussaat eine Mulchschichte aus Stroh o. ä.<br />

aufgebracht und darauf eine Naß- o<strong>der</strong> Trockensaat vorgenommen.<br />

Bei <strong>der</strong> "Methode Schiechtl" wird die Mulchung aus Langstroh erstellt,<br />

darauf Saatgut und Dünger ausgebracht und mit einem Klebemittel<br />

fixiert. Im Bereich <strong>der</strong> häufigsten Wasserspiegellage ist diese Methode<br />

wegen <strong>der</strong> Abschwemmungsgefahr nicht zweckmäßig.<br />

Die Verwendung von Rasensoden bietet die Möglichkeit, autochthones<br />

Pflanzenmaterial zu erhalten. Sie ist auch als gute Initialmaßnahme<br />

anzusehen.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Fertigrasen wird als Rollrasen o<strong>der</strong> Rasenziegel von eigens da<strong>für</strong><br />

ausgerüsteten Betrieben vorgefertigt. Die relativ hohen Kosten und die<br />

darin enthaltenen Standardgräser schränken seine Verwendung auf<br />

wenige Bereiche ein (sofortige Erosionssicherung).<br />

Eine Alternativmaßnahme ist die Entnahme von Soden aus<br />

gewässernahen Streifen. Die Matten werden auf den gelockerten<br />

Boden aufgebracht. In steilem Gelände sollen sie dachziegelartig<br />

überlappen und mit Holznägeln fixiert werden. Auch eine Kombination<br />

mit Jute o.ä. erscheint sinnvoll.<br />

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7.1 Vegetation am Gewässer<br />

7.1.6 Fertigstellungspflege<br />

Die Pflanzungen sind so lange in ihrem Aufkommen zu unterstützen, bis<br />

ihr weiterer Bestand gesichert ist. (notwendige Ausmaß , keine intensive<br />

Pflege. Jedenfalls ist ein Pflegeplan vorteilhaft.<br />

Um gegenüber <strong>der</strong> ausführende Firma die Gewährleistung <strong>für</strong> ihre<br />

Arbeiten über die dem Leistungsverzeichnis gerechte Herstellung hinaus<br />

zu erreichen, ist es It. ÖNORM B 2241 notwendig, <strong>für</strong> die Dauer <strong>der</strong><br />

Gewährleistung einen Pflegevertrag abschließen. Ein Zeitraum von drei<br />

bis fünf Jahren ist sinnvoll. Danach sollten die Pflanzungen einen<br />

soweit stabilen Zustand erreicht haben, daß nur noch korrigierende<br />

Eingriffe nötig sind und die Gesamtanlage nicht mehr gefährdet ist.<br />

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Bewässerung<br />

7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Bei Bedarf ist zu bewässern. Es ist aber darauf zu achten, daß keine<br />

Überversorgung mit Wasser auftritt, um die Pflanzen z. B. in trockenen<br />

Klimagebieten nicht zu verwöhnen. Flächenberegnungen sollen<br />

möglichst unterbleiben; wenige, gezielte Wassergaben sind<br />

vorzuziehen.<br />

Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs<br />

Das Freihalten <strong>der</strong> Pflanzflächen von krautigem Aufwuchs muß in jenem<br />

Ausmaß geschehen, daß ein artentypischer Aufwuchs <strong>der</strong> Gehölze<br />

möglich ist. Der Einsatz von chemischen Hilfsmitteln muß<br />

unterbleiben. Es empfiehlt sich das Aufbringen einer Mulchschichte,<br />

um einen Kräuteraufwuchs hintanzuhalten.<br />

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Mähen<br />

7.1 Vegetation am Gewässer<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Mahden ist möglichst gering zu halten und dem Zweck<br />

entsprechend mit dem Auftraggeber abzustimmen, ebenso <strong>der</strong><br />

Zeitpunkt, <strong>der</strong> speziell an Gewässern auf Erfor<strong>der</strong>nisse des<br />

Natur- und Artenschutzes Rücksicht nehmen muß (Brutzeit von<br />

Bodenbrütern, Samenreife etc.).<br />

Ein auf den Landschaftsraum und die örtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

abgestimmter Mähplan ist auszuarbeiten.<br />

Das Mähgut ist, sofern es nicht zu Mulchzwecken verwendet werden<br />

kann, zu entfernen.<br />

Das Abbrennen von Flächen ist strikt abzulehnen.<br />

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7.2.1 Allgemeines<br />

7.2 Flußaltarme<br />

Flußaltarme sind ökologisch bedeutsame Strukturelemente <strong>der</strong><br />

Auen, <strong>der</strong>en Erhalt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung <strong>der</strong><br />

tierischen und pflanzlichen Artenvielfalt darstellen.<br />

Altarme entstehen<br />

durch natürliche Gerinneumlagerungen o<strong>der</strong><br />

durch Regulierungsmaßnahmen.<br />

Solche Altarme können Stillwasser (Augewässer) sein, zeitweise von<br />

Fließwasser durchströmt werden o<strong>der</strong> gänzlich austrocknen.<br />

Aus ökologischer Sicht sind Flußaltarme vergängliche, <strong>der</strong> natürlichen<br />

Sukzession unterliegende Teile des Ausystems.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

•In naturbelassenen Fließgewässerabschnitten (Mittel- und<br />

Unterläufen) separieren sich ständig neue Flußaltarme. In <strong>der</strong><br />

Urlandschaft waren sie dort (mosaikartig verteilt) in allen<br />

Alterungsstadien nebeneinan<strong>der</strong> präsent. Langfristig verlanden sie<br />

und werden von Auwald bestockt.<br />

•Durch Regulierungsmaßnahmen während <strong>der</strong> vergangenen hun<strong>der</strong>t<br />

Jahre wurden künstliche, pro Bauabschnitt annähernd gleichaltrige<br />

Altarme serienweise separiert. In den vergangenen Jahrzehnten<br />

wurde die Mehrzahl davon zugunsten landwirtschaftlicher Nutzung<br />

eingeebnet.<br />

• Uferbefestigungen und Sanierungsmaßnahmen nach Hochwässern<br />

verhin<strong>der</strong>n weitgehend ihre natürliche Neuentstehung. Daraus<br />

resultiert ein komplexer Eliminierungsprozeß, dessen negative<br />

ökologische Folgewirkungen auf das regionale Umfeld den lokalen<br />

Landgewinn nicht rechtfertigen.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

7.2.2 Klassifizierung <strong>der</strong> Altarme<br />

Je nach Entstehung, Morphologie o<strong>der</strong> Sukzessionsstadium gibt es eine<br />

Reihe unterschiedlicher Klassifizierungsmöglichkeiten und<br />

Bezeichnungen <strong>für</strong> Flußaltarme und <strong>der</strong>en Wasserkörper; regional<br />

werden sie im Alltagsgebrauch unterschiedlich interpretiert (vgl. GEPP et<br />

al. 1985).<br />

Definition:<br />

Altarme im weitesten Sinne sind aus Haupt- o<strong>der</strong> Nebengerinnen<br />

hervorgegangene Vertiefungen <strong>der</strong> Bach-, Fluß- und Stromlandschaft,<br />

die durch die Dynamik des Fließgewässers o<strong>der</strong> durch<br />

Regulierungen abgetrennt wurden. Altarme sind zumindest zeitweise<br />

mit Wasser gefüllt und unterliegen mit ihren Uferbereichen<br />

Verlandungs- und Sukzessionsprozessen.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

7.2.3 Ökologisches Funktionsspektrum von Flußaltarmen<br />

Bei Berücksichtigung aller Altarmtypen können unter Einbeziehung des<br />

weiteren Umfeldes folgende Aspekte als Schutzargumente <strong>für</strong><br />

Flußaltarme aufgezählt werden:<br />

* Artenschutz:<br />

Rückzugsgebiete und Artenreservoire; Laichplätze <strong>für</strong> Fische,<br />

Amphibien und Wasserinsekten; Rast-, Schlaf- und<br />

Nahrungsplätze vor allem <strong>für</strong> Wasservögel.<br />

* Wissenschaftliche Argumente:<br />

Studienobjekte und Anschauungsbeispiele<br />

* Nutzbarkeit <strong>der</strong> Artenbestände:<br />

Fischerei, Jagd (Wasservogel), Imkerei (Bienenweide),<br />

Wildwachsende Heilkräuter<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

* Wirkungen auf das Umfeld:<br />

Ausgangsorte <strong>für</strong> die Besiedlungen umliegen<strong>der</strong>, intensiv<br />

genutzter Flächen, kleinklimatische Mil<strong>der</strong>ung von<br />

Extremsituationen (Feuchtigkeitsanreicherung, Dämpfung <strong>der</strong><br />

Temperaturspitzen)<br />

* Wasserwirtschaftliche Argumente:<br />

Vorfluter <strong>der</strong> Umgebung, Anreicherung des Grundwassers mit<br />

natürlicher Filterwirkung Hochwasserretention, Beteiligung an <strong>der</strong><br />

Selbstreinigung <strong>der</strong> Fließgewässer<br />

* Landschaftliche Aspekte:<br />

Strukturbelebende Landschaftselemente, Erlebnis- und<br />

Erholungsräume<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

7.2.4 Reaktivierung und Revitalisierung isolierter Altarme<br />

Maßnahmen zur Sanierung anthropogen beeinträchtigter Altarme :<br />

* Beseitigung von Müll- und Schuttablagerungen<br />

* Min<strong>der</strong>ung von Schadstoffeinträgen (Düngemittel, Pestizide)<br />

* Räumung verlandeter Totarme (ev. partiell)<br />

* Neuanlage von Wasserflächen durch Anschluß an das<br />

Fließgewässer, (bzw. Ermöglichung zeitweiser Flutung) o<strong>der</strong><br />

Eintiefung bis unter den Grundwasserhorizont<br />

* Vergrößerung <strong>der</strong> Strukturvielfalt<br />

* För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> natürlichen Pflanzengesellschaften<br />

(u. U. Beseitigung standortfrem<strong>der</strong> Arten)<br />

* Maßnahmen im Rahmen von Artenschutzprogrammen<br />

(För<strong>der</strong>ung von Horstgelegenheiten, Anpflanzung von<br />

Biberbäumen, etc.)<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

Kurzfristige Wirkung: eine beachtliche Restrukturierung<br />

Mittelfristig soll ein weiterführendes Pflegeprogramm folgen<br />

Langfristig kann damit eine "Revitalisierung" erwirkt werden, die die<br />

Fortsetzung des durch Nutzungseingriffe im Wirkungsgefüge gestörten<br />

Sukzessionsprozesses ermöglicht.<br />

Renaturierung dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Pflanzengesellschaften,<br />

Tiergruppen o<strong>der</strong> einzelnen gefährdeten Arten.<br />

Die Realisierung wird mit technischen Mitteln eingeleitet (z. B.<br />

Erhöhung des Wasserstandes, Sohleintiefung o<strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />

Wasserflächen). Damit werden die abiotischen Voraussetzungen zur<br />

Erreichung des ökologischen Planungszieles erfüllt.<br />

Ein ökologisch orientiertes Management (Schutz-, Pflege- und<br />

Entwicklungskonzept) führt die Feinjustierung durch.<br />

Reaktivierungsversuche bedürfen einer interdisziplinären<br />

Zielsetzung, Projektierung, überwachten Ausführung und<br />

langfristigen Betreuung.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung naturgemäßer Bedingungen<br />

könnten beispielsweise <strong>für</strong> isolierte, großflächige Tiefland-Totarme<br />

folgende Ziele gelten:<br />

* Ermöglichung zumindest sporadischer Fließgewässerkontakte<br />

* Erhaltung einzelner Altwasserzonen durch:<br />

Anhebung des Wasserspiegels<br />

wasservertiefende Baggerungen o<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feststoffausschwemmung.<br />

* Vermin<strong>der</strong>ung des Schwebstoff- und Geschiebeeintrages<br />

* Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> anthropogen verursachten Eutrophierung<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

7.2.5 Biotoppflege <strong>für</strong> denaturierte Altarme<br />

In natürlichen Auen sind Pflegemaßnahmen aus naturschutzorientierten<br />

Erwägungen nicht erfor<strong>der</strong>lich und möglichst zu<br />

vermeiden.<br />

In denaturierten Auresten hingegen läuft die Gewässerentwicklung<br />

meist irreversibel bis zur vollständigen Verlandung aller Altwässer ab.<br />

Dort kann Biotoppflege als Kompromiß im Dienste lokaler Vielfalt<br />

gesehen werden. Im Sinne eines ökologischen Managements gilt es, <strong>für</strong><br />

jedes denaturierte Augewässer individuell zu entscheiden, ob<br />

* eine sukzessive Verlandungsentwicklung mit absehbarem<br />

Endstadium (meist Auwald),<br />

* ein bestimmtes Sukzessionsstadium,<br />

* o<strong>der</strong> ein individuell zu betreuen<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>standort anzustreben ist.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

Als Biotoppflege zur Erhaltung und För<strong>der</strong>ung lokaler Augewässer<br />

wurden bisher folgende Maßnahmen praktiziert:<br />

* Zyklische Entschlammung o<strong>der</strong> Spülung<br />

* Schaffung von Pionierzuständen durch Baggerungen<br />

* Ermöglichung <strong>der</strong> Sonneneinstrahlung durch Auflichtung <strong>der</strong><br />

Ufersäume<br />

* Künstliche Dotierung über Einleitungen (Gießgänge) und<br />

Pumpwerke.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

7.2.6 Natürliche und gesteuerte Neuentstehung<br />

Den dynamischen Kräften <strong>der</strong> Fließgewässer soll wie<strong>der</strong> breiter<br />

Spielraum gewährt werden, was keineswegs nur durch<br />

Artenschutzargumente begründet ist, son<strong>der</strong>n auch auf sonstigen<br />

angewandten Überlegungen beruht wie:<br />

* Vermeidung finanzieller Dauerbelastungen durch wie<strong>der</strong>kehrende<br />

Sanierungsmaßnahmen<br />

* Rückführung von regulierten Flußläufen in naturgemäße Bahnen<br />

* Vergrößerung <strong>der</strong> Kontaktzonen zu Grundwässern<br />

* Vergrößerung <strong>der</strong> Retentionswirkung<br />

* Lokale Freiräume <strong>für</strong> Geschiebeablagerungen<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

Hochwasserschutz durch Aufschüttung weit versetzter Dammufer<br />

bietet einer Neuentstehung und Umlagerung von Augewässern<br />

beachtliche Chancen.<br />

Ähnliches gilt <strong>für</strong> "lebende Retention": Der Flußlauf wird an <strong>der</strong> Grenze<br />

des Mäan<strong>der</strong>bandes durch mehrreihige Gehölzpflanzungen und lokalpräventive<br />

Sicherungsmaßnahmen am Überschreiten dieser Grenzen<br />

behin<strong>der</strong>t, bleibt jedoch innerhalb seines "Mäan<strong>der</strong>-Spielraumes"<br />

umlagerungsfähig.<br />

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7.2 Flußaltarme<br />

Der mitteleuropäische Bestand an Flußaltarmen bedarf eines<br />

übergeordneten Schutz- und Pflegekonzeptes. Eine Umorientierung<br />

des konservierenden Naturschutzes auf pflegliche Maßnahmen ist<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Folgende Ziele sind vordringlich zu diskutieren und parallel<br />

anzustreben:<br />

* Stärkung <strong>der</strong> naturschutzbezogenen Rechtsgrundlagen.<br />

* Erhalt <strong>der</strong> sich noch dynamisch regenerierenden Augewässervielfalt<br />

in ihren (nur noch regional intakten) natürlichen Ausystemen.<br />

* Sanierung und Reaktivierung isolierter Altarme<br />

* naturschutzorientierte Pflege äquivalenter Biotope als Teile eines<br />

Augewässernetzes.<br />

* För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Neuentstehung von Augewässern auch an regulierten<br />

Flußsystemen und ihre ökologische Einbindung sollte<br />

ermöglicht und geför<strong>der</strong>t werden.<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.3.1 Allgemeines<br />

Die nachstehenden Überlegungen beziehen sich auf die in mehr o<strong>der</strong><br />

weniger häufig überfluteten Talabschnitten gegebene bzw. vertretbare<br />

land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Siedlungsgebiete sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Betreuung solcher Flächen hat auf<br />

* wirtschaftliche,<br />

* ökologische bzw.<br />

* Iandschaftsästhetische Gesichtspunkte<br />

Bedacht zu nehmen .<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

Die <strong>für</strong> Flußlandschaften typischen, in einer Kulturlandschaft aber<br />

räumlich stark eingeengten Biotope sollten aber gezielt geför<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Unter den Möglichkeiten einer ökologisch orientierten Betreuung mit<br />

limitierten Eingriffen muß auch eine finanzielle Nutzungsablöse in<br />

Betracht gezogen werden.<br />

Bei Überflutungen von Talräumen wird Schwemm- und Treibgut<br />

abgelagert, das zur Behin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bewirtschaftung und zur<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führt.<br />

Für das Einsammeln von unverrottbarem Treibgut wie Kunststoffe<br />

(Plastikflaschen, Plastikfolien, Styropor usw.), Aluminiumdosen und<br />

<strong>der</strong>gleichen ist ebenfalls vorzusorgen .<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.3.2 Forstliche Maßnahmen in Auen und Ufergehölzen<br />

Auwäl<strong>der</strong> werden häufig wie Wirtschaftswäl<strong>der</strong> einer forstlichen<br />

Betreuung unterzogen. Diese soll nicht in Form von Kahlschlägen<br />

erfolgen, son<strong>der</strong>n ist als Durchforstung und Gehölzpflege<br />

vorzunehmen. Ziel: die Entnahme von geschädigten (Sturmschaden,<br />

Blitzschlag, Unterspülungen usw.) Bäumen Einzelne Altbäume sollten<br />

aber als Horst- o<strong>der</strong> Samenbäume erhalten bleiben.<br />

Im Ufergehölz ist das "Auf-den-Stock-Setzen" (ausreichende<br />

Schnitthöhe, nicht unter 30 cm) eine geeignete Maßnahnme. Eingriffe<br />

über längere Uferstrecken sind dabei zu vermeiden. Neu- und<br />

Nachpflanzungen sind mit heimischen Gehölzen in standorttypischer<br />

Artenfülle und Bestandsdichte vorzunehmen. Wenn möglich, sollte<br />

Setzmaterial aus <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebung o<strong>der</strong> zumindest von<br />

klimatisch ähnlichen Standorten herangezogen werden.<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.3.3 Freihaltung bestehen<strong>der</strong> Abflußrinnen und<br />

Abflußmulden<br />

• In Freilandbereichen tragen bei Überschreitungshochwässern die<br />

Vorlän<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regel wesentlich zum Abfluß bei.<br />

• Beson<strong>der</strong>e Bedeutung haben dabei allenfalls vorhandene<br />

Abflußrinnen und Abflußmulden, auf <strong>der</strong>en Freihaltung großes<br />

Augenmerk zu legen ist. Eine Unterbrechung (Auffüllung <strong>für</strong><br />

landwirtschaftlichen Nutzung, Wegquerungen (ohne ausreichendes<br />

Flutobjekt) hat unbedingt zu unterbleiben.<br />

• Eine Verbindung nicht zusammenhängen<strong>der</strong> Abflußrinnen und<br />

Abflußmulden ist meist anzustreben. Vorhandene Engstellen und<br />

Anlandungen sind eventuell zu beseitigen, um die Abflußleistung zu<br />

erhöhen.<br />

• Verklausungsursachen sind zu entfernen.<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.3.4 Bewirtschaftung und Nutzungsbeschränkungen<br />

Die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Überflutungsräume hat sich sowohl nach den<br />

Hochwasserabflußerfor<strong>der</strong>nissen, als auch nach <strong>der</strong><br />

Überflutungsverträglichkeit <strong>der</strong> Nutzung zu richten.<br />

• Für Talräume mit Hochwasserfreiheit < HQ5 keine Ackernutzung<br />

(Hochwasserrisiko, Erosionsgefahr mit Materialverlagerung)<br />

• In häufiger überfluteten Teilbereichen ist neben dem Auwald allenfalls<br />

noch Grünland angebracht.<br />

• Konkrete Nutzungsbeschränkungen: kein Acker wegen<br />

Erosionsgefahr, keine Hecken quer zum Hochwasserabfluß u.ä.<br />

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7.3 Natürliche Überflutungsräume<br />

7.3.5 Biotoperhaltung und Biotopentwicklung<br />

Mit Zunahme <strong>der</strong> Überflutungshäufigkeit tritt eine Abnahme <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Wertigkeit zugunsten <strong>der</strong> ökologischen ein.<br />

Biotopgestaltende Maßnahmen und angepaßte Nutzungsformen<br />

(z.B. extensive Wiesenbewirtschaftung statt intensiver<br />

Grünlandnutzung) sind sinnvoll.<br />

In speziellen Fällen können auch von jeglicher Nutzung<br />

ausgenommene Auwaldflächen vorgesehen werden, denen als<br />

biogenetischem Reservoir eine wesentliche ökologische Bedeutung<br />

zukommt. (Grundstücke <strong>der</strong> öffentlichen Hand, Möglichkeit einer<br />

Entschädigung)<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.1 Allgemeines<br />

Mit Hochwasserrückhalteanlagen werden durch technische<br />

Maßnahmen Überflutungsräume geschaffen. Die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>für</strong> die<br />

Funktion und die Sicherheit solcher Anlagen in den Bauwerksbereichen<br />

(Grundablaß, Hochwasserentlastung, Wildholzrechen udgl.) sind als<br />

wasserbauliche Grundvoraussetzung zu sehen.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf<br />

Maßnahmen und Veranlassungen im Stauraum. Da die<br />

Stauraumflächen je nach Einstauhäufigkeit in <strong>der</strong> Regel abgelöst bzw.<br />

entschädigt werden, besteht hier auch die Möglichkeit, Maßnahmen<br />

zur Biotopverbesserung vorzunehmen.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.2 Säuberung<br />

Nach Hochwässern, die einen Aufstau im Becken bewirkten, ist<br />

verstärkt mit Ablagerungen von Treibgut zu rechnen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

unverrottbare Anteile (Kunststoff in je<strong>der</strong> Form) stören das<br />

Landschaftsbild und sind vom Betreiber <strong>der</strong> Anlage zu entfernen.<br />

Bei Nebennutzungen (Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr) stellen<br />

auch Ablagerungen an<strong>der</strong>er Art, wie Feingeschiebe und Schlamm, eine<br />

starke Beeinträchtigung dar. Es ist daher ebenfalls <strong>für</strong> <strong>der</strong>en<br />

Beseitigung vorzusorgen.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.3 Bewirtschaftung<br />

Bei <strong>der</strong> Bewirtschaftung des Stauraumes sind<br />

Einstauhäufigkeit,<br />

Einstaudauer und<br />

Überflutungsverträglichkeit zu berücksichtigen.<br />

Für die verschiedenen Nutzungsarten ist insbeson<strong>der</strong>e folgendes zu<br />

beachten:<br />

Landwirtschaft:<br />

Für eine Ackernutzung scheiden Flächen aus, die bei Ereignissen ab<br />

HQ5 (eventuell schon ab HQ10) eingestaut werden. Hier sind nur<br />

Nutzungen als Grünland vertretbar.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

Forstwirtschaft:<br />

Diese Bewirtschaftungsform ist bezüglich <strong>der</strong> Artenwahl auf die<br />

Überflutungsverträglichkeit bzw. Standorttauglichkeit des Bewuchses<br />

abzustimmen.<br />

Da diese Nebennutzung einen beson<strong>der</strong>en Einfluß auf die Sicherheit<br />

<strong>der</strong> Anlage darstellt, ist darauf zu achten, daß jede Lagerung von Holz<br />

und Astwerk im Einstaubereich untersagt wird (Schaffung<br />

hochwassersicherer Lagerplätze).<br />

Außerdem sind umgestürzte Bäume und abgebrochene Äste aus dem<br />

Einstaubereich zu entfernen.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr:<br />

Einrichtungen hier<strong>für</strong> sind entwe<strong>der</strong> überflutungsverträglich<br />

herzustellen o<strong>der</strong> außerhalb des Stauraumes anzuordnen.<br />

Die Benutzer sind auf die Gefahren durch die Rückhalteanlage und<br />

<strong>der</strong>en Betrieb hinzuweisen.<br />

Das Benutzen des Stauraumes, beispielsweise als Park- o<strong>der</strong><br />

Campingplatz, ist aus Sicherheitsgründen zu untersagen.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

Energienutzung, Nie<strong>der</strong>wasseraufbesserung, Speicherung von<br />

Trink- und Nutzwasser:<br />

• Der erfor<strong>der</strong>liche Hochwasserrückhalteraum ist auch bei eventueller<br />

Speicherbewirtschaftung stets bereitzuhalten (u. U. durch<br />

Vorabsenkung).<br />

• Ein Schwellbetrieb sollte nur in Verbindung mit einer<br />

Mindestwasserabgabe (Pflichtwasserabgabe) o<strong>der</strong> einem<br />

Ausgleichsspeicher möglich sein.<br />

• Limnologische Gesichtspunkte sind dabei beson<strong>der</strong>s zu beachten und<br />

die Betriebskriterien darauf abzustimmen.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.4 Sicherung und Schaffung von Feuchtgebieten<br />

Die Stauräume von Hochwasserrückhalteanlagen bieten sich <strong>für</strong> die<br />

Schaffung von Feuchtgebieten an, da die land- und<br />

forstwirtschaftliche Nutzung zumeist stark eingeschränkt wird. Sowohl<br />

diese neu geschaffenen als auch vorhandene Feuchtbiotope in<br />

Stauräumen werden durch den Betrieb <strong>der</strong><br />

Hochwasserrückhalteanlagen beeinflußt und bedürfen eines<br />

entsprechenden ökologischen Managements, sofern die an<strong>der</strong>nfalls<br />

einsetzende Biotopumwandlung (Sukzession) vermieden werden soll.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.5 Räumung<br />

Zur Sicherheit und zur Erhaltung <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit von<br />

Hochwasserrückhalteanlagen sind nach Hochwasserereignissen<br />

folgende Maßnahmen notwendig:<br />

• Entfernung von Ablagerungen (beson<strong>der</strong>s Wildholz), die zur<br />

Verklausung des Einlaufrechens beim Grundablaß und eventuell bei<br />

<strong>der</strong> Hochwasserentlastung führen können<br />

• Räumung von Geschiebeanlandungen im Gewässerbett<br />

• Räumung von Geschiebe- und Schlammanlandungen im Stauraum,<br />

wenn eine nicht vertretbare Min<strong>der</strong>ung des Speichervolumens<br />

eintritt.<br />

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7.4 Künstliche Überflutungsräume,<br />

Hochwasserrückhalteanlagen<br />

7.4.6 Instandhaltung von Bauwerken<br />

Die Instandhaltung erstreckt sich auf folgende Bereiche:<br />

• die ständige Betriebsbereitschaft muß gegeben sein<br />

• die Anlage mit ihren Anlageteilen darf keinen Schaden erleiden<br />

Vom Konsensträger ist eine Betriebsordnung aufzulegen, die<br />

• die Pflichten des Rückhaltebeckenverantwortlichen,<br />

• die Pflichten des Rückhaltebeckenwärters sowie<br />

• Anleitungen <strong>für</strong> Betrieb und Instandhaltung<br />

zu enthalten haben.<br />

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