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Akademische Feier der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der ...

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2. Die wie<strong>der</strong>errichtete Zollschranke in Neuss war aufgehoben; <strong>der</strong> Kölner<br />

Handel verteuerte sich insofern nicht mehr.<br />

3. Das päpstliche Nichtevokationsprivileg vom 9. Dezember 1252 verbes-<br />

serte nicht nur die Beziehungen zwischen Stadt und Papst - zum Nach-<br />

teil des Kölner Oberhirten - son<strong>der</strong>n brachte den Kölnern auch den<br />

Vorteil, daß weltliche und geistliche Justiz über Kölner nur in Köln (und<br />

nicht außerhalb) stattfinden durfte. Zwar blieb das Hohe Weltliche<br />

Gericht weiterhin dem Erzbischof vorbehalten, doch urteilte es nur in<br />

Köln, unter den Augen <strong>der</strong> Bürger.<br />

4. Schließlich hatte die Stadt wie<strong>der</strong> einen Schritt in die rechtliche Selb-<br />

ständigkeit getan: Der Erzbischof hatte sie in diesem Streit als gleichbe-<br />

rechtigte Partei anerkannt und nicht den Landesherren herausgekehrt.<br />

Diese Ergebnisse sind jedoch gleichsam nur eine Momentaufnahme: Die<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen Köln Contra Köln waren damit keineswegs beendet.<br />

Alberts Spruch zum Münzrecht umging Konrad dadurch, daß er so tat, als<br />

gelte <strong>der</strong> kleine Schied nur für die Kölner Münzerhausgenossen. Und da er<br />

nichts über den Feingehalt und das Gewicht <strong>der</strong> Münzen sagte, ließ er in sei-<br />

nen auswärtigen Münzstätten (<strong>der</strong> große Schied von 1258: 11, 6 nennt<br />

Attendorn, Wildenburgl07, Siegen und an<strong>der</strong>swo)l08 untergewichtige<br />

"Kölner Pfennige" von 1,2 g, in Xanten sogar von nur 0,s 1 g prägen.<br />

Deshalb begann die nächste Runde <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzungen bereits<br />

sechs Jahre später, als Konrad von Hochstaden 1258 glaubte, die Zeit <strong>der</strong><br />

Abrechnung mit <strong>der</strong> Stadt sei gekommen"? In <strong>der</strong> Münzsache brandmarkten<br />

die Schiedsrichter von 1258 (darunter vor allem wie<strong>der</strong> Albertus<br />

Magnus) die außerkölnischen untergewichtigen Prägungen Kölner Pfennige<br />

als Münzfals~hung~~~. Hinsichtlich <strong>der</strong> Zollfreiheit <strong>der</strong> Kölner Kaufleute in<br />

Neuss wurde <strong>der</strong> Nachweis, nur eigene Waren zu führen, zum Streitpunktlll,<br />

107 Gemeint ist WildenburgKreis Olpe; vgl. Vgl. Jahn, in: Rosen/Wirtler, Band I, S. 213, Fn. 10.<br />

108 Vgl. Jahn, in: Rosen/Wirfler, Band I, Quelle Nr. 33; 11, Nr. 5,6, S.182; Übersetzung S. 199. Weiler, S. 31f<br />

nennt außerdem Schmallenherg, Marsberg, Korhach, Soest, Medebach, Recklinghausen und Xanten;<br />

vgl. Klinkenhex, S. 124f, Hüvernick, Münzen, S. 7 listet die kaiserlichen Verbote von Nachprägungen<br />

auf; vgl. auch die Karte 4 bei HeJ, nach C. 324.<br />

109 Konrad von Hochstaden konnte eine Privatfehde ausnutzen. die Stadt isolieren und die Kränkung <strong>der</strong><br />

Stadtherrschat? wettmachen, vgl. Knipping, REK 111, Nr. 1979 = Lacomblet 11, Nr. 443, S. 241, vgl.<br />

Stehkümper, Absichemng, S. 360 ff.<br />

110 Vgl. Jahn, in: Rosen/Wirrler, Band 1, Quelle Nr. 33, IV, Nr. 5.6, S. 190; Übersetzung S. 210.<br />

111 Vgl. Klinkenberg, S. 121f.

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