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Akademische Feier der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der ...

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gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen<br />

Bezügen <strong>der</strong> Prüfungsfacher und eben mit den rechtsgeschichtlichen<br />

Zusammenhängen. Daher stellt es auch einen Etikettenschwindel dar, wenn<br />

Absolventen rechtskundlicher Studiengänge an Fachhochschulen mit <strong>der</strong><br />

Bezeichnung „Jurist" geschmückt werden. Aber auch bei <strong>der</strong> anstehenden<br />

Novellierung des die Universitätsausbildung dirigierenden Deutschen<br />

Richtergesetzes und des Juristenausbildungsgesetzes des Landes Nordrhein<br />

Westfalen wird darauf zu achten sein, dass <strong>der</strong> umfassend gebildete Jurist<br />

die maßgebliche Zielgröße bleibt. Unsere <strong>Fakultät</strong> jedenfalls - darüber kann<br />

kein Missverständnis aufkommen - wird sich hierfür bei aller Not-<br />

wendigkeit einer zeitgerechten Fächerneuausrichtung, etwa im Hinblick auf<br />

e-commerce, Medien- und Telekommunikationsrecht, nach wie vor vehe-<br />

ment einsetzen.<br />

Die zweite Anmerkung betri" aktuelle Aspekte <strong>der</strong> Thematik <strong>der</strong> heuti-<br />

gen konkreten rechtsgeschichtlichen Erwägungen. Das Münzregal, um des-<br />

sen Konturen es im Kleinen Schied vor allem ging, war im alten Reich ein<br />

wichtiges Element <strong>der</strong> Souveränität, was in <strong>der</strong> Neuzeit dann für die<br />

Währungspolitik insgesamt gelten sollte. Artikel 88 des Grundgesetzes lau-<br />

tete denn auch in <strong>der</strong> 1949 beschlossenen Fassung lapidar wie folgt : „Der<br />

Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank." Die<br />

Deutsche Mark erwies sich als d a s Symbol des sogenannten Wirt-<br />

schaftswun<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Nachkriegszeit in Westdeutschland und als d i e<br />

Attraktion bei den mutigen Freiheitsdemonstrationen, die das Ende <strong>der</strong> ehe-<br />

maligen DDR markierten: „Wenn die D-Mark nicht zu uns kommt, gehen<br />

wir zu ihr!" Wer erinnert sich nicht mehr an solche Transparente? Die<br />

deutsch-deutsche Währungsunion als zentraler Teil des Unionsvertrages war<br />

daher auch schon vor <strong>der</strong> formell durch den Einigungsvertrag vollzogenen<br />

Wie<strong>der</strong>vereinigung ein wichtiger Stabilisierungsfaktor für den friedlichen<br />

und geordneten Übergang.<br />

Seit Anfang dieses Jahres nun ist durch die Ausgabe des Euro je<strong>der</strong>mann<br />

bewusst, dass die europäische Währungsunion mit zwölfen von fünfzehn<br />

Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Union vollzogen wurde und damit neben die<br />

Wirtschaftsunion die Europäische Währungsunion getreten ist. Im Grund-<br />

gesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde dies durch eine<br />

Ergänzung des Artikel 88 vorbereitet, wonach gemäß Satz 2 die Aufgaben<br />

und Befugnisse <strong>der</strong> Deutschen Bundesbank im Rahmen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union <strong>der</strong> Europäischen Zentralbank übertragen werden können, die unab-

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