Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zulassung für Speicher mit ...
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<strong>Allgemeinverfügung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>für</strong> <strong>Speicher</strong> <strong>mit</strong> einem Volumen bis zu<br />
5 m³ Wasseräquivalent
www.bundesanzeiger.de<br />
Bundesamt<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA)<br />
<strong>Allgemeinverfügung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> <strong>Zulassung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Speicher</strong> <strong>mit</strong> einem Volumen bis zu 5 Kubikmetern Wasseräquivalent<br />
Vom 17. Juni 2013<br />
Mit nachfolgen<strong>der</strong> <strong>Allgemeinverfügung</strong> wird auf Grund des § 6b Absatz 5 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom<br />
19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das zuletzt durch das Gesetz <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom<br />
12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1494) geän<strong>der</strong>t worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch<br />
Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geän<strong>der</strong>t worden ist, bekannt gemacht:<br />
1. Zugelassen werden <strong>Speicher</strong> <strong>mit</strong> einer Kapazität von mindestens 1 Kubikmeter Wasseräquivalent o<strong>der</strong> mindestens<br />
0,3 Kubikmeter pro Kilowatt <strong>der</strong> installierten elektrischen Leistung <strong>der</strong> KWK-Anlage und maximal 5 Kubikmetern<br />
Wasseräquivalent, die in <strong>der</strong> Typenliste 1 aufgeführt sind und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen 2 :<br />
a) <strong>der</strong> Neu- o<strong>der</strong> Ausbau des <strong>Speicher</strong>s wurde ab dem 19. Juli 2012 begonnen,<br />
b) <strong>der</strong> <strong>Speicher</strong> wurde im Zeitraum vom 19. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals in Betrieb genommen,<br />
c) <strong>der</strong> <strong>Speicher</strong> ist fabrikneu,<br />
d) <strong>der</strong> <strong>Speicher</strong> wird nur an einem Standort betrieben,<br />
e) <strong>der</strong> <strong>Speicher</strong> ist <strong>der</strong> einzige <strong>Speicher</strong>, <strong>der</strong> ab dem 19. Juli 2012 innerhalb von zwölf aufeinan<strong>der</strong>folgenden Kalen<strong>der</strong>monaten<br />
an diesem Standort in Betrieb genommen worden ist und<br />
f) die Wärme bzw. Kälte des <strong>Speicher</strong>s stammt überwiegend aus KW(K)K-Anlagen, die an das Netz <strong>für</strong> die allgemeine<br />
Versorgung nach § 3 Absatz 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes angeschlossen sind und die in dieses<br />
Netz nach § 4 Absatz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes einspeisen können, wobei die KW(K)K-Anlage über<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie verfügt, um Signale des Strommarktes zu empfangen und technisch<br />
in <strong>der</strong> Lage ist, auf diese zu reagieren.<br />
2. Die <strong>Zulassung</strong> ist <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Bedingung verbunden, dass die Inanspruchnahme dieser <strong>Allgemeinverfügung</strong> bis zum<br />
1. Juli des auf die Inbetriebnahme des <strong>Speicher</strong>s folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres gegenüber dem Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft<br />
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angezeigt wird. Die Anzeige erfolgt ausschließlich über das auf <strong>der</strong> Internetseite<br />
des BAFA <strong>zur</strong> Verfügung gestellte elektronische Anzeigeverfahren. Anzeigen, die unter Verwendung an<strong>der</strong>er Formulare<br />
vorgenommen werden, können nicht bearbeitet werden und werden <strong>zur</strong>ückgeschickt.<br />
3. Die <strong>Zulassung</strong> wird <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Auflage verbunden, dass ein Betreiberwechsel innerhalb von vier Wochen nach Abschluss<br />
des entsprechenden Vertrages formlos beim BAFA gemeldet wird.<br />
4. Die Regelungen dieser <strong>Allgemeinverfügung</strong> können je<strong>der</strong>zeit ganz o<strong>der</strong> teilweise wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />
5. Die <strong>Allgemeinverfügung</strong> gilt am Tag nach <strong>der</strong> Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.<br />
6. Die <strong>Allgemeinverfügung</strong> vom 26. Juli 2012 (BAnz AT 06.08.2012 B3) wird aufgehoben.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Bekanntmachung<br />
Veröffentlicht am Montag, 1. Juli 2013<br />
BAnz AT 01.07.2013 B3<br />
Seite 1 von 2<br />
Gegen diese <strong>Allgemeinverfügung</strong> kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch erhoben<br />
werden. Der Wi<strong>der</strong>spruch ist beim BAFA, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, einzulegen.<br />
1 Die Typenliste wird in ständig aktualisierter Fassung auf <strong>der</strong> Internetseite des BAFA veröffentlicht (www.bafa.de > Energie > Kraft-Wärme-Kopplung ><br />
Wärme- und Kältespeicher > <strong>Speicher</strong> bis 5 m 3 ).<br />
2 Im Übrigen erfolgt die <strong>Zulassung</strong> über das nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgesehene papierne Antragsverfahren.
www.bundesanzeiger.de<br />
Hinweis <strong>für</strong> Netzbetreiber im Sinne des § 3 Absatz 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Diese <strong>Allgemeinverfügung</strong><br />
ersetzt <strong>für</strong> die genannten <strong>Speicher</strong> die <strong>Zulassung</strong> gemäß § 6b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und entfaltet<br />
dieselben Rechtswirkungen wie diese.<br />
Eschborn, den 17. Juni 2013<br />
Bundesamt<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA)<br />
Im Auftrag<br />
Fuckerer<br />
Bekanntmachung<br />
Veröffentlicht am Montag, 1. Juli 2013<br />
BAnz AT 01.07.2013 B3<br />
Seite 2 von 2
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Leitungsstab Presse- und Son<strong>der</strong>aufgaben<br />
Frankfurter Str. 29 - 35<br />
65760 Eschborn<br />
http://www.bafa.de/<br />
Referat: 425 Kraft-Wärme-Kopplung<br />
E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de<br />
Tel.: +49(0)6196 908-311<br />
Fax: +49(0)6196 908-11 311<br />
Stand<br />
Juli 2013<br />
Das Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
ist <strong>mit</strong> dem audit berufundfamilie <strong>für</strong> seine<br />
familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet<br />
worden. Das Zertifikat wird von <strong>der</strong> berufundfamilie<br />
GmbH, einer Initiative <strong>der</strong> Gemeinnützigen Hertie-<br />
Stiftung, verliehen.<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Son<strong>der</strong>aufgaben" des Bundesamtes <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />
Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.