1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission
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48 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />
Besonders schwerwiegend sind Bedeutungsunterschiede oder eine grobstrukturübergreifende Bedeutungsverschiebung<br />
innerhalb von identischen oder benachbarten Zeitschnitten.<br />
Die Abbildung 27 stellt den Sachverhalt übersichtlich dar. Die Bedeutung der farblich unterlegten makropetrographischen<br />
Begriffe ist der Legende (Abb. 27) zu entnehmen.<br />
Die Klassifikation mehrdeutigen makropetrographischen Begriffe nach Ansprachestufen, ist in Tabelle 7 dargestellt.<br />
Insgesamt reduziert das Vorhandensein mehrdeutiger makropetrographischer Begriffe die Aussagefähigkeit des Rißwerks<br />
bereits im Vorfeld, nämlich schon bei der Ansprache der Gesteine.<br />
Kenntnisstand der Makropetrographie vor 1858<br />
Bereits vor dem Inkrafttreten der ersten Rechtsvorschrift [Vo Do 133] mit relevanten Informationen zum Analysekriterium<br />
Makropetrographie, am 1.3.1858, also bevor das ABG [G Pr 9] verbindlich wurde, wurden in Metatexten bereits<br />
zahlreiche makropetrographische Begriffe und Definitionen veröffentlicht. Die folgenden ausgewählten Metatexte veranschaulichen<br />
den damaligen Kenntnisstand exemplarisch.<br />
„Schon Werner gab 1787 eine „Classification und Beschreibung der verschiedenen Gebirgsarten“ heraus, in welcher er<br />
aber nur 25 Arten und einige Unterarten beschrieb. Seitdem hat sich die Zahl der Gesteine wie die ihrer Schilderungen<br />
ungemein vermehrt.“ [Cotta 1867]. Cotta beschreibt in seiner Abhandlung "Die Fortschritte der berg- und hüttenmännischen<br />
Wissenschaften in den letzten hundert Jahren" [Cotta 1867].<br />
„Von Gerhard wurde bereits im Jahre 1815 der wahre Begriff des Thonsteins festgestellt.“ [Gerhard 1815 in [Naumann<br />
1850]], nämlich [3.12] Kaolin-Kohlentonstein.<br />
Auch die [1.1.1] Glanzkohle erscheint breits am 13.10.1839 in einer Publikation der Scientific American [Wilson<br />
1992].<br />
Darüber hinaus werden grundlegende Gesteinsarten, wie zum Beipiel [3.7.1] Kohleneisenstein bereits 1856 [Lottner<br />
1856] erwähnt. Jedoch enthalten Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel die Preußische Markscheider-Ordnung [Vo Pr<br />
73] diese erst fast 70 Jahre später. Dieses gilt ebenfalls für [3.13.9] Karbonat [Rosenbusch, Ossan 1923] und dessen<br />
erstes Auftreten in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift DIN 21920 Teil 5 [No DR 527] im Jahre 1994.<br />
Naumann [Naumann 1850] 66 schrieb 1848 eines der ersten umfassenden Lehrbücher über die Geognosie und insbesondere<br />
die Petrographie (Gesteinslehre). Ihm waren bereits mehr als 70% von den in dieser Arbeit ermittelten unterschiedlichen<br />
Gesteinsarten bekannt 67 .<br />
Zwölf Zeitschnitte - Analysekriterium Makropetrographie<br />
Die zwölf Zeitschnitte (Seite 62 ff.) für das Analysekriterium Makropetrographie („Begriff – Definition“, Abb. 19)<br />
lassen sich zu sieben Zeitintervallen zusammenfassen. Es werden hierbei zeitlich eng benachbarte Zeitschnitte zu einem<br />
einzigen Zeitschnitt vereinigt.<br />
Im einzelnen sind dies die Zeitschnitte fünf und sechs (1936: DIN BERG [No DR 119], [No DR 120], [No DR 364],<br />
[No DR 492],[No DR 122], [No DR 501] und 1939: DIN BERG [No DR 365]), sieben und acht (1951: DIN 21900 [No<br />
DR 505], [No DR 123], [No DR 124], [No DR 125], [No DR 491], [No DR 504], [No DR 126], [No DR 506] und<br />
1953: [No DR 127]) und neun bis elf (1994: [No DR 526], [No DR 527] und 1995: [G Pr 361] sowie 1996: [No DR<br />
548]).<br />
Die Entscheidung der Zusammenlegung der Zeitschnitte fünf und sechs 1936/39 auf 1936 sowie der Zeitschnitte sieben<br />
und acht 1951/53 auf 1951 beruht auf den inhaltlichen Aspekten der jeweiligen Rechtsvorschriften selbst, welche eine<br />
Ergänzung der vorangegangenen Rechtsvorschriften bilden.<br />
66<br />
67<br />
In seinen Ausführungen geht er nicht nur auf die Gesteinsarten als solche, sondern auch ihre Formvarietäten im Detail ein. Zum Beispiel unterscheidet<br />
Naumann [Naumann 1850] sieben Erscheinungsformen von Konkretionen, wobei auch „in der Sprache des deutschen Bergmanns gebräuchlichen<br />
Worte "Trum", im Plural "Trümer"; (nicht Trümmer)“, als plattenförmige Konkretion angesprochen wird. Dies ist unter anderem<br />
ein Beleg dafür, daß sich die Sprache des Bergmanns von der des Geologen schon in einer frühen Zeit unterscheidet.<br />
Auch Naumann sieht „Schwierigkeiten einer petrographischen Classification der Gesteine. Die unabläugbare Tatsache, dass verschiedene Gesteine<br />
nach verschiedenen Richtungen in einander übergehen, führt nothwendig für die Classification wie für die Nomenklatur der Gesteine man-<br />
cherlei Schwierigkeiten herbei.“ [Naumann 1850].<br />
Jedoch bestanden über die Genese der Gesteine zum Teil nur Vermutungen. So zum Beispiel bestand die Ansicht, daß [3.2.2] sehr bituminöse<br />
Schiefertone durch die Aufnahme von Bitumen beziehungsweise Petroleum in [2] Brandschiefer übergehen, jedoch war der Übergang durch die<br />
Aufnahme von Quarz, also der Übergang zum [3.3] Sandschieferton und [3.4] Sandstein, bekannt.