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1 Aufgabenstellung - Deutsche Geodätische Kommission

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48 4 Rechtsvorschriften und Metatexte<br />

Besonders schwerwiegend sind Bedeutungsunterschiede oder eine grobstrukturübergreifende Bedeutungsverschiebung<br />

innerhalb von identischen oder benachbarten Zeitschnitten.<br />

Die Abbildung 27 stellt den Sachverhalt übersichtlich dar. Die Bedeutung der farblich unterlegten makropetrographischen<br />

Begriffe ist der Legende (Abb. 27) zu entnehmen.<br />

Die Klassifikation mehrdeutigen makropetrographischen Begriffe nach Ansprachestufen, ist in Tabelle 7 dargestellt.<br />

Insgesamt reduziert das Vorhandensein mehrdeutiger makropetrographischer Begriffe die Aussagefähigkeit des Rißwerks<br />

bereits im Vorfeld, nämlich schon bei der Ansprache der Gesteine.<br />

Kenntnisstand der Makropetrographie vor 1858<br />

Bereits vor dem Inkrafttreten der ersten Rechtsvorschrift [Vo Do 133] mit relevanten Informationen zum Analysekriterium<br />

Makropetrographie, am 1.3.1858, also bevor das ABG [G Pr 9] verbindlich wurde, wurden in Metatexten bereits<br />

zahlreiche makropetrographische Begriffe und Definitionen veröffentlicht. Die folgenden ausgewählten Metatexte veranschaulichen<br />

den damaligen Kenntnisstand exemplarisch.<br />

„Schon Werner gab 1787 eine „Classification und Beschreibung der verschiedenen Gebirgsarten“ heraus, in welcher er<br />

aber nur 25 Arten und einige Unterarten beschrieb. Seitdem hat sich die Zahl der Gesteine wie die ihrer Schilderungen<br />

ungemein vermehrt.“ [Cotta 1867]. Cotta beschreibt in seiner Abhandlung "Die Fortschritte der berg- und hüttenmännischen<br />

Wissenschaften in den letzten hundert Jahren" [Cotta 1867].<br />

„Von Gerhard wurde bereits im Jahre 1815 der wahre Begriff des Thonsteins festgestellt.“ [Gerhard 1815 in [Naumann<br />

1850]], nämlich [3.12] Kaolin-Kohlentonstein.<br />

Auch die [1.1.1] Glanzkohle erscheint breits am 13.10.1839 in einer Publikation der Scientific American [Wilson<br />

1992].<br />

Darüber hinaus werden grundlegende Gesteinsarten, wie zum Beipiel [3.7.1] Kohleneisenstein bereits 1856 [Lottner<br />

1856] erwähnt. Jedoch enthalten Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel die Preußische Markscheider-Ordnung [Vo Pr<br />

73] diese erst fast 70 Jahre später. Dieses gilt ebenfalls für [3.13.9] Karbonat [Rosenbusch, Ossan 1923] und dessen<br />

erstes Auftreten in einer rißwerksrelevanten Rechtsvorschrift DIN 21920 Teil 5 [No DR 527] im Jahre 1994.<br />

Naumann [Naumann 1850] 66 schrieb 1848 eines der ersten umfassenden Lehrbücher über die Geognosie und insbesondere<br />

die Petrographie (Gesteinslehre). Ihm waren bereits mehr als 70% von den in dieser Arbeit ermittelten unterschiedlichen<br />

Gesteinsarten bekannt 67 .<br />

Zwölf Zeitschnitte - Analysekriterium Makropetrographie<br />

Die zwölf Zeitschnitte (Seite 62 ff.) für das Analysekriterium Makropetrographie („Begriff – Definition“, Abb. 19)<br />

lassen sich zu sieben Zeitintervallen zusammenfassen. Es werden hierbei zeitlich eng benachbarte Zeitschnitte zu einem<br />

einzigen Zeitschnitt vereinigt.<br />

Im einzelnen sind dies die Zeitschnitte fünf und sechs (1936: DIN BERG [No DR 119], [No DR 120], [No DR 364],<br />

[No DR 492],[No DR 122], [No DR 501] und 1939: DIN BERG [No DR 365]), sieben und acht (1951: DIN 21900 [No<br />

DR 505], [No DR 123], [No DR 124], [No DR 125], [No DR 491], [No DR 504], [No DR 126], [No DR 506] und<br />

1953: [No DR 127]) und neun bis elf (1994: [No DR 526], [No DR 527] und 1995: [G Pr 361] sowie 1996: [No DR<br />

548]).<br />

Die Entscheidung der Zusammenlegung der Zeitschnitte fünf und sechs 1936/39 auf 1936 sowie der Zeitschnitte sieben<br />

und acht 1951/53 auf 1951 beruht auf den inhaltlichen Aspekten der jeweiligen Rechtsvorschriften selbst, welche eine<br />

Ergänzung der vorangegangenen Rechtsvorschriften bilden.<br />

66<br />

67<br />

In seinen Ausführungen geht er nicht nur auf die Gesteinsarten als solche, sondern auch ihre Formvarietäten im Detail ein. Zum Beispiel unterscheidet<br />

Naumann [Naumann 1850] sieben Erscheinungsformen von Konkretionen, wobei auch „in der Sprache des deutschen Bergmanns gebräuchlichen<br />

Worte "Trum", im Plural "Trümer"; (nicht Trümmer)“, als plattenförmige Konkretion angesprochen wird. Dies ist unter anderem<br />

ein Beleg dafür, daß sich die Sprache des Bergmanns von der des Geologen schon in einer frühen Zeit unterscheidet.<br />

Auch Naumann sieht „Schwierigkeiten einer petrographischen Classification der Gesteine. Die unabläugbare Tatsache, dass verschiedene Gesteine<br />

nach verschiedenen Richtungen in einander übergehen, führt nothwendig für die Classification wie für die Nomenklatur der Gesteine man-<br />

cherlei Schwierigkeiten herbei.“ [Naumann 1850].<br />

Jedoch bestanden über die Genese der Gesteine zum Teil nur Vermutungen. So zum Beispiel bestand die Ansicht, daß [3.2.2] sehr bituminöse<br />

Schiefertone durch die Aufnahme von Bitumen beziehungsweise Petroleum in [2] Brandschiefer übergehen, jedoch war der Übergang durch die<br />

Aufnahme von Quarz, also der Übergang zum [3.3] Sandschieferton und [3.4] Sandstein, bekannt.

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