Handelsvertreter in Korea - AHK Korea
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<strong>Handelsvertreter</strong> <strong>in</strong> <strong>Korea</strong><br />
KGCCI - Merkblatt (aktualisiert 13. Juni 2011)<br />
Ausländische Unternehmen setzen zur Erschließung des koreanischen Marktes oft lokale<br />
<strong>Handelsvertreter</strong> (HV) e<strong>in</strong>. Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:<br />
• <strong>Handelsvertreter</strong> (Commercial Agent/대리상, Art. 87 Commercial Act of <strong>Korea</strong>):<br />
vermittelt gegen umsatzabhängige Provision rechtlich selbständig Geschäfte zwischen<br />
ausländischem Lieferanten (Pr<strong>in</strong>zipal) und koreanischem Kunden. Der Vertragshändler dagegen<br />
erwirbt die Ware, verkauft sie an Endkunden und se<strong>in</strong> Ertrag ist abhängig von der Marge.<br />
• Recht: Grundsätzlich koreanisches Recht, da Ort der Leistung des HV <strong>Korea</strong> ist.<br />
Vertragliche Vere<strong>in</strong>barung ausländischen Rechts ist möglich, sofern sachlicher Bezug besteht<br />
(z.B. Hauptsitz des Lieferanten, Regionalbüro).<br />
Ausgleichsanspruch des <strong>Handelsvertreter</strong>s bei Vertragsbeendigung?<br />
• Rechtsgrundlage: Art. 92-2 Commercial Act of <strong>Korea</strong><br />
• Inhalt: Ausgleich an HV für E<strong>in</strong>nahmeerzielung des Pr<strong>in</strong>zipals über Vertragsbeendigung h<strong>in</strong>aus<br />
aufgrund z. B. Neukundengew<strong>in</strong>nung oder Geschäftsvolumenerweiterung durch HV während<br />
Vertragslaufzeit<br />
• Ausgleichshöhe: maximal e<strong>in</strong>e Jahresvergütung des HV (Vergütungsdurchschnitt der letzten<br />
5 Jahre bzw. der realen Tätigkeitsdauer, wenn Tätigkeit unter 5 Jahre); ist <strong>in</strong>nerhalb von sechs<br />
Monaten nach Vertragsbeendigung geltend zu machen.<br />
• Ausschluss: Nach koreanischem Recht kann der Anspruch nicht vertraglich ausgeschlossen<br />
werden. Bei Vere<strong>in</strong>barung ausländischen Rechts wird vertraglicher Ausschluss durch koreanische<br />
Gerichte ggf. für nichtig erklärt. Sofern Vertragsbeendigung HV zuzurechnen ist, entfällt der<br />
Ausgleichsanspruch.<br />
• Weitere Ansprüche: ggf. zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch des HV
Exklusivität des <strong>Handelsvertreter</strong>s?<br />
• zunächst nicht exklusiver HV empfehlenswert, um dessen Fähigkeiten und Leistungen vor<br />
ggf. Vere<strong>in</strong>barung von Exklusivität zu prüfen.<br />
• Beschränkung der Tätigkeit des HV auf Produkte des Pr<strong>in</strong>zipals, aber ke<strong>in</strong>e Exklusivität für dessen<br />
gesamte Produkte oder ganzes Territorium <strong>Korea</strong> bzw. andere unbillige Vertriebsvorgaben s<strong>in</strong>d<br />
ggf. Verstoß gegen koreanisches Recht mit Folge der Nichtigkeit des HV-Vertrages oder e<strong>in</strong>zelner<br />
Klauseln.<br />
Kündigung des <strong>Handelsvertreter</strong>vertrages<br />
• Kündigung des HV-Vertrages durch Pr<strong>in</strong>zipal ggf. unbillig, sofern es für HV sehr schwierig ist,<br />
neuen Lieferanten zu f<strong>in</strong>den (im Gerichtsverfahren ggf. umfangreiche Pflicht des Pr<strong>in</strong>zipals zur<br />
Herausgabe von Geschäftsunterlagen)<br />
Sanktionen der <strong>Korea</strong> Fair Trade Commission (Wettbewerbsbehörde) bei Rechtsverstößen<br />
• Korrekturbescheid (Änderung/Aufhebung des HV-Vertrages)<br />
• Bußgeld bis 2 % des Jahresumsatzes aus betreffendem Produktverkauf<br />
• Strafrechtliche Verfolgung<br />
Further <strong>in</strong>formation:<br />
<strong>Korea</strong> Fair Trade Commission<br />
http://eng.ftc.go.kr/<br />
Kontakt: Ms. Ute Brockmann, ubrockmann@kgcci.com, Tel: +82 2 3780 4657<br />
Ms. M<strong>in</strong>jie Kang, mkang@kgcci.com, Tel: +82 2 3780 4656<br />
Die <strong>AHK</strong> <strong>Korea</strong> ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Von uns gegebene Informationen stammen aus allgeme<strong>in</strong><br />
zugänglichen Quellen oder eigenen Erfahrungen und Erkenntnissen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer<br />
Angaben übernehmen wir ke<strong>in</strong>erlei Gewähr. Auf Wunsch übermitteln wir e<strong>in</strong>e Liste uns bekannter Rechtsanwälte.