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Handelsvertreter in Korea - AHK Korea

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<strong>Handelsvertreter</strong> <strong>in</strong> <strong>Korea</strong><br />

KGCCI - Merkblatt (aktualisiert 13. Juni 2011)<br />

Ausländische Unternehmen setzen zur Erschließung des koreanischen Marktes oft lokale<br />

<strong>Handelsvertreter</strong> (HV) e<strong>in</strong>. Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden:<br />

• <strong>Handelsvertreter</strong> (Commercial Agent/대리상, Art. 87 Commercial Act of <strong>Korea</strong>):<br />

vermittelt gegen umsatzabhängige Provision rechtlich selbständig Geschäfte zwischen<br />

ausländischem Lieferanten (Pr<strong>in</strong>zipal) und koreanischem Kunden. Der Vertragshändler dagegen<br />

erwirbt die Ware, verkauft sie an Endkunden und se<strong>in</strong> Ertrag ist abhängig von der Marge.<br />

• Recht: Grundsätzlich koreanisches Recht, da Ort der Leistung des HV <strong>Korea</strong> ist.<br />

Vertragliche Vere<strong>in</strong>barung ausländischen Rechts ist möglich, sofern sachlicher Bezug besteht<br />

(z.B. Hauptsitz des Lieferanten, Regionalbüro).<br />

Ausgleichsanspruch des <strong>Handelsvertreter</strong>s bei Vertragsbeendigung?<br />

• Rechtsgrundlage: Art. 92-2 Commercial Act of <strong>Korea</strong><br />

• Inhalt: Ausgleich an HV für E<strong>in</strong>nahmeerzielung des Pr<strong>in</strong>zipals über Vertragsbeendigung h<strong>in</strong>aus<br />

aufgrund z. B. Neukundengew<strong>in</strong>nung oder Geschäftsvolumenerweiterung durch HV während<br />

Vertragslaufzeit<br />

• Ausgleichshöhe: maximal e<strong>in</strong>e Jahresvergütung des HV (Vergütungsdurchschnitt der letzten<br />

5 Jahre bzw. der realen Tätigkeitsdauer, wenn Tätigkeit unter 5 Jahre); ist <strong>in</strong>nerhalb von sechs<br />

Monaten nach Vertragsbeendigung geltend zu machen.<br />

• Ausschluss: Nach koreanischem Recht kann der Anspruch nicht vertraglich ausgeschlossen<br />

werden. Bei Vere<strong>in</strong>barung ausländischen Rechts wird vertraglicher Ausschluss durch koreanische<br />

Gerichte ggf. für nichtig erklärt. Sofern Vertragsbeendigung HV zuzurechnen ist, entfällt der<br />

Ausgleichsanspruch.<br />

• Weitere Ansprüche: ggf. zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch des HV


Exklusivität des <strong>Handelsvertreter</strong>s?<br />

• zunächst nicht exklusiver HV empfehlenswert, um dessen Fähigkeiten und Leistungen vor<br />

ggf. Vere<strong>in</strong>barung von Exklusivität zu prüfen.<br />

• Beschränkung der Tätigkeit des HV auf Produkte des Pr<strong>in</strong>zipals, aber ke<strong>in</strong>e Exklusivität für dessen<br />

gesamte Produkte oder ganzes Territorium <strong>Korea</strong> bzw. andere unbillige Vertriebsvorgaben s<strong>in</strong>d<br />

ggf. Verstoß gegen koreanisches Recht mit Folge der Nichtigkeit des HV-Vertrages oder e<strong>in</strong>zelner<br />

Klauseln.<br />

Kündigung des <strong>Handelsvertreter</strong>vertrages<br />

• Kündigung des HV-Vertrages durch Pr<strong>in</strong>zipal ggf. unbillig, sofern es für HV sehr schwierig ist,<br />

neuen Lieferanten zu f<strong>in</strong>den (im Gerichtsverfahren ggf. umfangreiche Pflicht des Pr<strong>in</strong>zipals zur<br />

Herausgabe von Geschäftsunterlagen)<br />

Sanktionen der <strong>Korea</strong> Fair Trade Commission (Wettbewerbsbehörde) bei Rechtsverstößen<br />

• Korrekturbescheid (Änderung/Aufhebung des HV-Vertrages)<br />

• Bußgeld bis 2 % des Jahresumsatzes aus betreffendem Produktverkauf<br />

• Strafrechtliche Verfolgung<br />

Further <strong>in</strong>formation:<br />

<strong>Korea</strong> Fair Trade Commission<br />

http://eng.ftc.go.kr/<br />

Kontakt: Ms. Ute Brockmann, ubrockmann@kgcci.com, Tel: +82 2 3780 4657<br />

Ms. M<strong>in</strong>jie Kang, mkang@kgcci.com, Tel: +82 2 3780 4656<br />

Die <strong>AHK</strong> <strong>Korea</strong> ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Von uns gegebene Informationen stammen aus allgeme<strong>in</strong><br />

zugänglichen Quellen oder eigenen Erfahrungen und Erkenntnissen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit unserer<br />

Angaben übernehmen wir ke<strong>in</strong>erlei Gewähr. Auf Wunsch übermitteln wir e<strong>in</strong>e Liste uns bekannter Rechtsanwälte.

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