ANGER - Kap4 - Erhaltung - Beuth Hochschule für Technik Berlin
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 1<br />
11. ERHALTUNGSBAUWEISEN BETON<br />
11.1 <strong>Erhaltung</strong> von Verkehrsflächen aus Beton<br />
11.1.1 Begriffsbestimmung<br />
Die <strong>für</strong> die <strong>Erhaltung</strong> von Verkehrsflächen geltende Begriffssystematik ist in Bild<br />
1.1 dargestellt.<br />
<strong>Erhaltung</strong><br />
Bild 1.1: Begriffssystematik<br />
Betriebliche Kontrolle<br />
<strong>Erhaltung</strong> Wartung (Betriebliche Unterhaltung)<br />
Bauliche<br />
<strong>Erhaltung</strong><br />
Instandhaltung<br />
(Bauliche Unterhaltung)<br />
Instandsetzung<br />
Erneuerung<br />
E r h a l t u n g<br />
Maßnahmen, die der <strong>Erhaltung</strong> der Substanz und des Gebrauchswertes von<br />
Verkehrsflächen einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit<br />
dienen. Sie sind gegliedert in Betriebliche <strong>Erhaltung</strong> und Bauliche <strong>Erhaltung</strong>.<br />
B e t r i e b l i c h e E r h a l t u n g<br />
Maßnahmen zur Betrieblichen <strong>Erhaltung</strong> sind gegliedert in Kontrolle und Wartung<br />
(Betriebliche Unterhaltung) der Verkehrsflächen.<br />
B a u l i c h e E r h a l t u n g<br />
Maßnahmen zur Baulichen <strong>Erhaltung</strong> sind gegliedert in Instandhaltung (Bauliche<br />
Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung der Verkehrsflächen.<br />
I n s t a n d h a l t u n g (Bauliche Unterhaltung)<br />
Instandhaltungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur<br />
Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die in der Regel mit geringem Aufwand<br />
sofort nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens von Hand oder<br />
maschinell ausgeführt werden.<br />
Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. das Ausbessern von Fugenfüllungen, das<br />
Aufweiten und Verfüllen von Rissen, das nachträgliche Verdübeln und Verankern<br />
von Betonplatten, das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen und<br />
das Abtragen von Beton.<br />
I n s t a n d s e t z u n g<br />
Instandsetzungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung<br />
oder zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die<br />
auf zusammenhängenden Flächen in der Regel über die volle Plattenbreite<br />
ausgeführt werden.<br />
Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. der Ersatz von Fugenfüllungen, das Heben<br />
und Festlegen von Platten, der Ersatz von Platten und Plattenteilen (ggf. nach<br />
Vorbehandlung der Unterlage), der streifenweise Ersatz von Platten, das<br />
Behandeln und Beschichten von Betonoberflächen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 2<br />
E r n e u e r u n g<br />
Erneuerungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen zur vollständigen<br />
Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon.<br />
Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. die Erneuerung einer Betondecke im Hochoder<br />
Tiefeinbau, bzw. durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau.<br />
Z u s t a n d s m e r k m a l<br />
Zustandsmerkmale kennzeichnen den Zustand von Verkehrsflächen (siehe Bild<br />
1.2).<br />
Z u s t a n d s e r f a s s u n g<br />
Zustandserfassungen sind Messungen und/oder visuelle Aufnahmen zur<br />
Ermittlung der Zustandsmerkmale einer Verkehrsfläche.<br />
11.1.2 Anwendung<br />
Für besondere Anwendungsgebiete, wie z. B. Decken auf Brücken, ländliche<br />
Wege, Geh- und Radwege, Straßen <strong>für</strong> militärische Schwerstfahrzeuge,<br />
Flugbetriebsflächen, sind gegebenenfalls weitere einschlägige Technische<br />
Regelwerke zu beachten.<br />
Eine schematische Übersicht von Merkmalsgruppen und Zustandsmerkmalen als<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Wahl eines geeigneten Verfahrens zur Baulichen <strong>Erhaltung</strong><br />
ist in Bild 1.2 dargestellt. Die aufgeführten Zustandsmerkmale gelten <strong>für</strong><br />
Verkehrsflächen aus Beton.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Auswahl von baulichen <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen ist<br />
die Erfassung und Bewertung des Zustandes der jeweiligen Verkehrsfläche<br />
und die Ermittlung der Schadensursache. Die Auswahl der Bauverfahren<br />
hat nach den jeweiligen bautechnischen, verkehrstechnischen und<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Bauverfahren mit<br />
möglichst kurzen Ausführungszeiten sind zu bevorzugen.<br />
Ziele der Baulichen <strong>Erhaltung</strong> sind:<br />
Verbesserung der Oberflächeneigenschaften<br />
Rauheit<br />
Griffigkeit<br />
Ebenheit<br />
Längsebenheit (fahrdynamische Auswirkungen)<br />
Querebenheit (fahrdynamische Auswirkungen, Wasserabfluss)<br />
Verbesserung der baulichen Substanz<br />
Tragfähigkeit<br />
Frostsicherheit<br />
Entwässerung<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 3<br />
Merkmals-<br />
gruppe<br />
Ebenheit<br />
Rauheit<br />
Substanz-<br />
mängel<br />
Zustands-<br />
merkmale<br />
Ebenheit im<br />
Längsprofil<br />
Ebenheit im<br />
Querprofil<br />
Griffigkeit<br />
Längs- und Querrisse<br />
Erscheinungsbild<br />
Ursache<br />
Plattenversatz<br />
Tragfähigkeit<br />
Plattenversatz<br />
Tragfähigkeit<br />
polierte Oberfläche<br />
Verschleiß<br />
Kantenschäden und Eckabbrüche<br />
schadhafte Fugenfüllung<br />
sonstige Oberflächenschäden<br />
Bild 1.2: Merkmalsgruppen <strong>für</strong> Betonbauweisen<br />
2. Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung)<br />
Bauliche<br />
<strong>Erhaltung</strong><br />
Instandhaltung<br />
Instandsetzung<br />
Erneuerung<br />
2.1 Anwendung<br />
Die Zuordnung und Eignung der Verfahren <strong>für</strong> die Instandhaltung von<br />
Verkehrsflächen aus Beton sind in Tabelle 2.1 dargestellt.<br />
Zur Instandhaltung gehören sofortige bauliche Maßnahmen zur <strong>Erhaltung</strong> der<br />
Verkehrssicherheit, sowie laufende Arbeiten kleineren Umfanges ohne<br />
nennenswerte Verbesserung des Gebrauchswertes.<br />
Hierzu zählen<br />
das Ausbessern von Fugenfüllungen,<br />
das Aufweiten und Verfüllen von Rissen,<br />
das Verdübeln und Verankern ,<br />
das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen<br />
das Abtragen von Beton.<br />
2.2 Baugrundsätze<br />
Die Abgrenzung der <strong>für</strong> die Instandhaltung vorgesehenen Flächen erfolgt nach<br />
Augenschein.<br />
Bei Instandhaltungsarbeiten in demselben Streckenabschnitt sind nur in<br />
Ausnahmefällen verschiedenartige Bauverfahren zu wählen, um nicht durch<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 4<br />
unterschiedliche Oberflächentexturen unterschiedliche Fahrbahneigenschaften zu<br />
erhalten.<br />
Die Art der Bauverfahren und der Umfang der <strong>für</strong> die Instandhaltung<br />
vorgesehenen Flächen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben<br />
Bei den durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong><br />
die Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />
beachten.<br />
Tabelle 2.1: Zuordnung von Erscheinungsbildern zu geeigneten<br />
Instandhaltungsverfahren<br />
Erscheinungsbild<br />
Instandhaltungsverfahren nach Abschnitt<br />
2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5<br />
Ausbessern<br />
von<br />
Fugen-<br />
füllungen<br />
Aufweiten<br />
und<br />
Verfüllen<br />
von Rissen<br />
Verdübeln<br />
und<br />
Verankern<br />
Ausbessern<br />
von<br />
Kantenschä<br />
den und<br />
Eckabbrüchen<br />
Abtragen<br />
von Beton<br />
1 2 3 4 5 6<br />
polierte oder ausgemagerte Oberfläche - - - - +*)<br />
schadhafte Fugenfüllung + - - - -<br />
vertikale Plattenbewegungen - - + - -<br />
Längs- und Querrisse - + + - -<br />
Kantenschäden und. Eckabbrüche - - - + -<br />
Oberflächenschäden - - - - +<br />
unzureichende<br />
Oberflächenentwässerung<br />
- - - - +<br />
Stufenbildung an Fugen und Rissen - - - - +<br />
Erläuterungen:<br />
+ geeignet<br />
- nicht geeignet<br />
*) Das Aufrauhen von Beton ist eine Sonderform des Abtragens bei Griffigkeitsmängeln<br />
2.3 Bauverfahren<br />
2.3.1 Ausbessern von Fugenfüllungen<br />
Fugenfüllungen, deren abdichtende Wirkung nicht mehr gegeben ist, sind mit<br />
geeigneten Fugenfüllstoffen auszubessern.<br />
Für Fugenmassen, Fugenprofile und Unterfüllstoffe gelten die Anforderungen der<br />
ZTV Fug-StB.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 5<br />
2.3.2 Aufweiten und Verfüllen von Rissen<br />
Zur Festlegung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ist zwischen<br />
oberflächennahen und durchgehenden Rissen zu unterscheiden. Durchgehende<br />
Risse sind zu schließen.<br />
Für Fahrbahndecken der Bauklassen SV, I bis III ist eine dauerhafte Sanierung<br />
von durchgehenden Rissen nur durch den Einbau von Dübeln bzw. Ankern nach<br />
Abschnitt 2.3.3 erreichbar. Dabei sind durchgehende Querrisse mit<br />
Rissbreitenveränderungen zu verdübeln und alle übrigen durchgehenden Längsund<br />
Querrisse zur Verbesserung des kraftschlüssigen Verbundes zu verankern.<br />
Bei Rissabständen unter 1 m sind die betroffenen Platten oder Plattenteile nach<br />
Abschnitt 3.3.3 zu ersetzen.<br />
Durchgehende Risse sind zur Aufnahme der Fugenfüllstoffe entsprechend dem<br />
Rissverlauf mit geeignetem Gerät aufzuweiten und nach ZTV Fug-StB mit<br />
heißverarbeitbaren Fugenmassen zu verfüllen. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
2.3.3 Verdübeln und Verankern<br />
Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB sofern in den<br />
nachfolgenden Abschnitten keine anderen Regelungen getroffen werden.<br />
2.3.3.1 Dübel<br />
Zur Verbesserung der Querkraftübertragung und Sicherung der Ebenheit in<br />
Längsrichtung sind unverdübelte Querfugen und Querrisse mit<br />
Rissbreitenveränderung bei Betondecken der Bauklassen SV, I bis III zu<br />
verdübeln. Bei vertikalen Plattenbewegungen sind die Platten zuvor gemäß<br />
Abschnitt 3.3.2 festzulegen. Je Radspur sind mindestens 3 Dübel vorzusehen. Der<br />
Dübelabstand beträgt 25 cm.<br />
Zum Einsetzen der Dübel sind parallel zur Straßenachse etwa 40 mm breite und<br />
etwa 800 mm lange Schlitze bis zu einer Tiefe der halben Deckendicke gemäß<br />
Bild 2.1 herzustellen. Die Schlitze sind mit Reaktionsharzmörtel zu schließen. Als<br />
Haftvermittler ist eine Grundierung erforderlich. Zur Vermeidung von<br />
Längsdruckkraftübertragungen über den Reaktionsharzmörtel ist im Rißbereich<br />
eine nachgiebige Einlage (z. B. aus Weichfasern) zusammen mit dem Dübel<br />
einzubauen. Nach dem Aushärten des Reaktionsharzmörtels ist der Riss<br />
aufzuweiten und mit einer Fugenmasse zu schließen. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Dübel (d=25 mm und l=500 mm) müssen mit einer Endhülse versehen sein und so<br />
in den Schlitz eingelegt werden, dass die Dübel vollständig vom<br />
Reaktionsharzmörtel umhüllt sind. Der Reaktionsharzmörtel darf keinen<br />
Haftverbund mit der Beschichtung des Dübels eingehen. Die Schlitze müssen <strong>für</strong><br />
eine gute Haftung trocken und frei von losen Bestandteilen sein. Das Einfließen<br />
des Reaktionsharzmörtels in den Riss ist zu verhindern.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 6<br />
Bild 2.1: Verdübeln in Querrichtung<br />
2.3.3.2 Anker<br />
Nicht verankerte Längspressfugen, Längsscheinfugen und Längsrisse, sowie<br />
Querrisse ohne Rissbreitenveränderung sind in Decken der Bauklassen SV, I bis<br />
III, durch nachträglich einzusetzende Anker gegen ein Auseinanderwandern der<br />
Platten zu sichern. Je Platte sind mindestens 3 Anker bzw. 3 Schrägankerpaare in<br />
gleichmäßigen Abständen vorzusehen. Die Schlitze sind mit Reaktionsharzmörtel<br />
zu schließen. Als Haftvermittler ist eine Grundierung erforderlich. Nach dem<br />
Aushärten des Reaktionsharzmörtels ist der Riss auf den erforderlichen<br />
Vergussquerschnitt aufzuweiten und mit einer Fugenmasse zu verfüllen. Dies ist in<br />
der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.<br />
Die folgenden Verankerungsmethoden lassen sich auch <strong>für</strong> Querrisse in Platten<br />
anwenden, wenn die benachbarten Scheinfugen gerissen sind. Bei diesen<br />
Querrissen ohne Rissbreitenveränderung sollten je Rollspur 3 Anker vorgesehen<br />
werden.<br />
Werden Anker in Schlitze eingebaut, sind zum Einsetzen der Anker senkrecht zur<br />
Straßenachse etwa 40 mm breite und 700 bis 1.000 mm lange Schlitze bis zu<br />
einer Tiefe von 40 % der Deckendicke nach Bild 2.2 herzustellen. Bei Querrissen<br />
sind die Schlitze senkrecht zum Rissverlauf anzuordnen. Die Schlitze müssen<br />
trocken und frei von losen Bestandteilen sein<br />
Anker bzw. abgebogene Anker (d=20 mm und l= 650 mm einschließlich der<br />
gebogenen Endstücke) müssen so in den Schlitz eingelegt werden, daß sie<br />
vollständig vom Reaktionsharzmörtel umhüllt werden und ein kraftschlüssiger<br />
Verbund entsteht. Abgebogene Anker (l=650 mm) sind in die da<strong>für</strong> vorzusehenden<br />
Begrenzungsbohrungen einzupassen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 7<br />
Bild 2.2: Verankern in Querrichtung<br />
Werden Anker in Schrägbohrungen eingesetzt, sind die Anker als Ankerpaare<br />
einzubauen. Ein Ankerpaar sind zwei Anker im Abstand von 50 cm. Zum<br />
Einsetzen der Anker sind gegeneinander versetzte Schrägbohrungen im Winkel<br />
von ca. 27° bis 30° zur Fahrbahnoberfläche herzustellen. Die Bohrlochlänge,<br />
Ankerlänge sowie der Abstand der Bohrung von der Fuge sind abhängig von der<br />
Deckendicke (siehe Bild 2.3). Vor Ausführung der Schrägbohrungen sind<br />
senkrechte Vorbohrungen mit einem Durchmesser von 45 mm und 30 mm tief<br />
gemäß Bild 2.3 durchzuführen.<br />
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Bild 2.3: Schrägverankern in Querrichtung<br />
Tabelle 2.2: Bohr- und Ankermaße beim Schrägverankern*<br />
Deckendicke Ankerlänge Bohrwinkel Bohrlochlänge Abstand der Bohrung<br />
vom Riß oder von der<br />
Fuge<br />
d<br />
la<br />
<br />
lb<br />
a<br />
1 2 3 4 5<br />
22 cm 35 cm 27 bis 30° 40 cm 20 cm<br />
26 cm 45 cm 27 bis 30° 50 cm 23 cm<br />
40 cm 70 cm 27 bis 30° 75 cm 37 cm<br />
*Das Verfahren ist bis zum 27.07.2005 patentrechtlich geschützt.<br />
Zur Aufnahme eines Ankers ist ein Bohrloch mit einem Durchmesser von 32 mm<br />
herzustellen. Die Ankerlänge muss das 1,7-fache der Deckendicke betragen.<br />
Fugen und offenen Risse sind vor dem Bohren im Bereich der Anker mit einem<br />
Montageschaum auszuschäumen, damit eine durchgehende Bohrung erzeugt<br />
wird, die weder durch eine Fuge noch durch einen Riss unterbrochen wird. Die so<br />
hergestellte Bohrung ist mit gießfähigem Reaktionsharzmörtel zu verfüllen. Wird<br />
der Riss oder die Fuge mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse vergossen, muss der<br />
Montageschaum bis 180° C kurzzeitig hitzebeständig sein.<br />
Nach dem Bohren ist das Bohrloch gründlich zu reinigen und mit gießfähigem<br />
Reaktionsharzmörtel zu füllen. Die Mörtelmenge ist so abzumessen, dass der<br />
Anker vollständig umhüllt ist und die Bohrung bis zur Fahrbahnoberfläche gefüllt<br />
ist.<br />
Nach dem Aushärten des Reaktionsharzmörtels sind die Fuge oder der Riß<br />
aufzuweiten und mit einer Fugenfüllung zu versehen. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
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2.3.4 Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen<br />
Kantenschäden und Eckabbrüche, die zu Wassereintritt in den Fugenbereich<br />
führen können und/oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind<br />
auszubessern.<br />
Das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen sollte nach Möglichkeit<br />
im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Instandhaltung, wie z. B.<br />
Ausbessern von Fugenfüllungen, erfolgen.<br />
Für die Ausbesserung von Kantenschäden und Eckabbrüchen ist ein nach TP<br />
BEB RH-StB geprüfter PC-Mörtel zu verwenden. Bei Schichtdicken größer 30 mm<br />
ist der Mörtel mit abgestuften Zuschlägen bis maximal 8 mm Größtkorn<br />
abzumischen.<br />
Für die Ausbesserung von Kantenschäden und Eckabbrüchen größer 50 mm<br />
Dicke kann auch frühhochfester Reparaturbeton vorgesehen werden.<br />
2.3.5 Abtragen von Beton<br />
2.3.5.0 Allgemeines<br />
Das Abtragen von Beton erfolgt bei:<br />
- Unebenheiten,<br />
- Oberflächenschäden an Einzelfeldern,<br />
- Abflussbehinderungen von Oberflächenwasser,<br />
- Stufenbildung an Fugen und Rissen,<br />
- Griffigkeitsmängeln.<br />
Geeignete Verfahren sind:<br />
- Fräsen,<br />
- Hochdruckwasserstrahlen,<br />
- Strahlen mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen,<br />
- Abstemmen,<br />
- Maschinelles Stocken,<br />
- Schleifen,<br />
- Rillenschneiden.<br />
Hochdruckwasserstrahlen, Strahlen mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen<br />
und Schleifen dürfen die Oberfläche des Betons nicht nachteilig verändern.<br />
2.3.5.1 Fräsen<br />
Das Fräsen der Oberfläche mit schnelldrehenden Wellen und beweglich<br />
angeordneten Werkzeugen ist <strong>für</strong> die Erhöhung der Griffigkeit, die Verbesserung<br />
der Wasserabflussverhältnisse, die Vorbereitung von Betonoberflächen und die<br />
Beseitigung von Stufen sowie Unebenheiten geeignet. Die maximale Abtragstiefe<br />
bei einem Arbeitsgang beträgt 3 mm.<br />
Das Fräsen der Oberfläche mit langsam drehenden Wellen und feststehenden<br />
Werkzeugen ist einzusetzen, wenn größere Abtragstiefen erreicht werden sollen.<br />
Es können dabei Standardfräsen und Feinfräsen zum Einsatz kommen.<br />
Standardfräsen haben in der Regel einen Meißelabstand von 15 mm und eignen<br />
sich nur zum Abtragen dickerer Schichten (Abtragstiefe größer 10 mm).<br />
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Feinfräsen haben einen Meißelabstand bis 8 mm und eignen sich zum Abtragen<br />
dünnerer Schichten (Abtragstiefe etwa 5 mm ).<br />
Zum Erhalt der Fugenkanten sind geringe Abtragstiefen zu wählen.<br />
2.3.5.2 Hochdruckwasserstrahlverfahren<br />
Das Hochdruckwasserstrahlverfahren eignet sich <strong>für</strong> die Oberflächenreinigung und<br />
das Abtragen von Anstrichen, Beschichtungen, Gummiabrieb und Betonschichten.<br />
Das anfallende Wasser darf nicht auf unter Verkehr liegende Flächen abgeleitet<br />
werden.<br />
2.3.5.3 Strahlverfahren mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen<br />
Die Strahlverfahren mit Wasserzusatz sind zur Beseitigung von<br />
Oberflächenverschmutzungen, Abtragen dünner Schichten und zum Aufrauhen<br />
(Verbesserung der Mikrorauheit) geeignet. Das Stahlstrahlen ist vorzusehen,<br />
wenn die Oberfläche staubfrei bearbeitet werden mssß.<br />
2.3.5.4 Abstemmen<br />
Abstemmen eignet sich zum Lösen von dickeren Betonschichten bei kleineren<br />
Flächen, führt jedoch zu einer Lockerung des oberflächennahen Betongefüges. In<br />
Abhängigkeit von der Dicke und Fläche der Schichten zur Instandsetzung der<br />
Oberfläche kann eine weitere Behandlung der Bruchflächen erforderlich werden.<br />
2.3.5.5 Maschinelles Stocken<br />
Stocken eignet sich zum Lösen von Betonschichten geringer Festigkeit und zur<br />
Verbesserung der Ebenheit <strong>für</strong> kleine Flächen. Das Betongefüge wird dabei in der<br />
Bruchfläche gelockert und die Festigkeit gemindert.<br />
Bei nachfolgenden Beschichtungen ist eine weitere Bearbeitung (z.B. durch<br />
Stahlstrahlen) erforderlich.<br />
2.3.5.6 Schleifen<br />
Schleifen eignet sich zur Verbesserung der Ebenheit, Griffigkeit und zum Abtragen<br />
von Schichten in der Regel bis 10 mm Dicke. Durch Schleifen wird der Beton sehr<br />
maßgenau abgetragen und fein gerillt.<br />
An den Rändern der Schleifbahnen dürfen keine Stufen größer als 3 mm<br />
entstehen.<br />
2.3.5.7 Rillenschneiden<br />
Rillenschneiden ist <strong>für</strong> Flächen unzureichender Oberflächenentwässerung, bei<br />
Gefahr des Wassergleitens (Aquaplaning) und zur Kraftschlussverbesserung<br />
geeignet. Rillenschneiden kann zu verstärkter Rollgeräuschentwicklung führen.<br />
Richtwerte <strong>für</strong> die Ausführung sind:<br />
- <strong>für</strong> Querrillen:<br />
Breite und Tiefe jeweils 6 mm.<br />
Die Abstände der Querrillen sind zwischen 100 und 150 mm zu wählen.<br />
- <strong>für</strong> Längsrillen:<br />
Breite 4 mm, Tiefe 6 mm, Mittenabstand 25 mm<br />
Die Art der Ausführung und der Querrillenabstand sind in der<br />
Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 11<br />
Die Rillen sind scharfkantig und ohne Ausbrüche herzustellen. Der einmal<br />
gewählte Rillenabstand ist beizubehalten.<br />
3. Instandsetzung<br />
3.1 Anwendung<br />
Die Zuordnung und Eignung der Verfahren <strong>für</strong> die Instandsetzung von<br />
Verkehrsflächen aus Beton sind in der Tabelle 3.1 dargestellt.<br />
Zur Instandsetzung gehören Baumaßnahmen größeren Umfanges auf<br />
zusammenhängenden Flächen über die volle Plattenbreite auf einem oder<br />
mehreren Fahrstreifen mit vorwiegend maschinellem Einsatz mit spürbarer<br />
Verbesserung der Oberflächeneigenschaften.<br />
Hierzu zählen<br />
der Ersatz von Fugenfüllungen,<br />
das Heben und Festlegen von Platten,<br />
der Ersatz von Platten und Plattenteilen,<br />
der streifenweise Ersatz,<br />
die Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz,<br />
die Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel.<br />
Tabelle 3.1: Zuordnung von Erscheinungsbildern zu geeigneten<br />
Instandsetzungsverfahren<br />
Erscheinungsbild<br />
Instandsetzungsverfahren nach Abschnitt<br />
3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6<br />
Ersatz von<br />
Fugen-<br />
füllungen<br />
Heben<br />
und<br />
Festlegen<br />
von<br />
Platten<br />
Ersatz von<br />
Platten<br />
und<br />
Plattenteil<br />
en<br />
Streifenweiser<br />
Ersatz<br />
Oberflächenbehandlung<br />
mit Reaktionsharz <br />
Oberflächenbeschichtung<br />
mit Reaktionsharzmörtel<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
schadhafte<br />
Fugenfüllungen<br />
+ - - - - -<br />
vertikale<br />
Plattenbewegungen<br />
- + + + - -<br />
Längs- und Querrisse - - + + - -<br />
Eckabbrüche - - + - - -<br />
örtlich begrenzte<br />
Oberflächenschäden<br />
- - - - - +<br />
Überlastungsrisse - - - + - -<br />
polierte oder<br />
ausgemagerte<br />
Oberfläche<br />
Oberflächen mit<br />
negativen<br />
Auswirkungen auf die<br />
Lärmemissionen<br />
- - - - + +<br />
- + - - + +<br />
Erläuterungen:<br />
+ geeignet<br />
- nicht geeignet<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 12<br />
3.2 Baugrundsätze<br />
Die <strong>für</strong> die Instandsetzung vorgesehenen Flächen sind nach den Ergebnissen der<br />
Zustandserfassungen auszuwählen.<br />
Bei Instandsetzungsarbeiten in demselben Streckenabschnitt sind nur in<br />
Ausnahmefällen verschiedenartige Bauverfahren zu wählen, um nicht durch<br />
unterschiedliche Oberflächentextur unterschiedliche Fahrbahneigenschaften zu<br />
erhalten.<br />
Die Art der Bauverfahren und der Umfang der <strong>für</strong> die Instandsetzung<br />
vorgesehenen Flächen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />
Es ist zu prüfen, ob verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb einer<br />
gesperrten Baustrecke parallel durchgeführt werden können.<br />
Bei den durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong><br />
die Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />
beachten.<br />
3.3 Bauverfahren<br />
3.3.1 Ersatz von Fugenfüllungen<br />
Es gelten die Regelungen der ZTV Fug-StB.<br />
3.3.1.1 Allgemeines<br />
Fugenfüllungen, deren abdichtende Wirkung nicht mehr gegeben ist, sind zu<br />
ersetzen.<br />
Bei nicht ausreichendem Fugenspalt kann eine Querschnittsaufweitung<br />
erforderlich werden. Hier<strong>für</strong> ist im Leistungsverzeichnis eine gesonderte<br />
Ordnungsziffer vorzusehen. Im Falle von Kantenabplatzungen sind<br />
gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzusehen.<br />
Sind Fugenfüllungen zu ersetzen sind die schadhaften Füllungen bis auf die neu<br />
festgelegte Verlegetiefe schonend zu entfernen. Verwendbare Unterfüllstoffe<br />
können im Querschnitt verbleiben. Der Ersatz hat über die gesamte Breite und in<br />
zusammenhängenden Abschnitten zu erfolgen.<br />
3.3.1.2 Baustoffe<br />
Es gelten die Anforderungen gemäß Abschnitt 1.4.<br />
Für Fugenmassen, Fugenprofile und Unterfüllstoffe gelten die Regelungen der<br />
ZTV Fug-StB.<br />
Bei kurzen Sperrzeiten sind ausschließlich Fugenprofile oder heiß verarbeitbare<br />
Fugenmassen vorzusehen.<br />
3.3.1.3 Ausführung<br />
Bei Fugenfüllarbeiten ist die Verkehrsfläche von jeglichem Verkehr freizuhalten.<br />
Nach dem Entfernen der Fugenfüllung ist ein zusätzliches Reinigen mit einer<br />
Bürstmaschine erforderlich. Verschmutzungen der Fugenflanken sind zu<br />
beseitigen. Dies ist eine Besondere Leistung.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 13<br />
3.3.2 Heben und Festlegen von Platten<br />
3.3.2.1 Allgemeines<br />
Das Festlegen von Platten ist vorzusehen, wenn deutlich wahrnehmbare<br />
Vertikalbewegungen beim Überrollen festgestellt werden. Das Festlegen soll<br />
möglichst frühzeitig und vollflächig erfolgen.<br />
Zur Beseitigung von Plattenversatz an Fugen und Rissen im Längs- und Querprofil<br />
sind die Platten zu heben.<br />
Das Heben soll spätestens bei einem Versatz über 10 mm erfolgen.<br />
Für das Heben und Festlegen von Platten sind Unterpressmörtel mit<br />
hydraulischen Bindemitteln einzusetzen. Andere Verfahren und Materialien<br />
können eingesetzt werden, wenn die Eignung nachgewiesen ist.<br />
Der Mörtel muss fließfähig und schnellhärtend sein. Die Konsistenz ist beim<br />
Einbau ständig zu kontrollieren. Der Mörtel ist unter kontrolliertem Druck in die<br />
Bohrlöcher einzupressen. Beim Festlegen ist der Einpressdruck so zu wählen,<br />
dass ein unbeabsichtigtes Heben der Platten vermieden wird. Der Unterpressdruck<br />
muss automatisch gesteuert werden.<br />
Die Arbeiten dürfen nur bei Luft- und Mörteltemperaturen zwischen 5 °C und 30 °C<br />
ausgeführt werden.<br />
Bei Verwendung von Unterpressmörtel mit hydraulischem Bindemittel kann die<br />
Zugabe eines Erstarrungsbeschleunigers im Bedarfsfall zweckmäßig sein.<br />
3.3.2.2 Baustoffe<br />
Die Eignung des Unterpressmörtels ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen.<br />
Auf die exakte Einhaltung des Wasser-Feststoffwertes entsprechend den<br />
Prüfzeugnissen ist zu achten, da durch die Veränderung des Wertes die<br />
Druckfestigkeiten einzustellen sind.<br />
Die Druckfestigkeit des Mörtels muss im Alter von 4 Stunden mindestens 2 N/mm²,<br />
im Alter von 12 Stunden mindestens 5 N/mm² und im Alter von 28 Tagen<br />
mindestens 28 N/mm² betragen.<br />
3.3.2.3 Ausführung<br />
3.3.2.3.1 Heben von Platten<br />
Sind Platten beim Heben vor dem Unterpressen von der Unterlage abzulösen (z.<br />
B. mit Druckluft) dann darf der Druck hierbei maximal 1,0 MPa (10 bar) betragen.<br />
Die Anordnung und Anzahl der Bohrungen <strong>für</strong> das Unterpressen mit Mörtel sind in<br />
der Leistungsbeschreibung anzugeben. Es gelten die Richtwerte der Tabelle 3.2.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 14<br />
Tabelle 3.2: Anordnung der Bohrlöcher beim Unterpressen von Betonplatten<br />
Anordnung<br />
1 2<br />
Bohrraster in zwei Längsreihen paarweise<br />
Bohrlochdurchmesser bis 40 mm<br />
Bohrlochtiefe Dicke der Decke + 2 cm<br />
Abstand zur Querfuge<br />
bzw. zum Querriß<br />
0,5 bis 1,0 m<br />
Abstand zur Längsfuge 0,5 bis 1,0 m<br />
Abstand der Bohrpaare<br />
untereinander<br />
1,5 bis 2,0 m<br />
Wird das Heben durch Dübel und Anker verhindert, sind diese durchzutrennen und<br />
anschließend nach Abschnitt 2.3.3 zu erneuern. Dies ist eine Besondere Leistung.<br />
Beim Heben muss die Plattenbewegung ständig kontrolliert werden.<br />
Tritt beim Unterpressen aus benachbarten Bohrlöchern Mörtel aus, bevor der<br />
Hebevorgang abgeschlossen ist, sind diese mit Pflöcken zu verschließen.<br />
Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung des Mörtels unter der Platte und<br />
der vollflächigen Auflage der Platte ist sofort nach dem Unterpressen kurzzeitig<br />
eine Vibrationswalze mit einem Dienstgewicht von 3 bis 4 t einzusetzen. Senkt<br />
sich hierbei die Platte, ist der Hebevorgang zu wiederholen. Vibrationsplatten sind<br />
hier<strong>für</strong> ungeeignet.<br />
Nach dem Aushärten des Mörtels sind die mit Unterpressmörtel gefüllten<br />
Bohrlöcher mindestens 3 cm tief mit Zement- oder Kunstharzmörtel hohlraumfrei<br />
zu verschließen. Eventuell vorhandener Unterpressmörtel ist aus den Bohrlöchern<br />
in entsprechender Tiefe zu entfernen.<br />
Nach dem Heben der Platten sind die Fugenfüllungen im Bereich der<br />
unterpressten Flächen zu erneuern. Dies ist in der Leistungsbeschreibung<br />
vorzusehen.<br />
3.3.2.3.2 Festlegen von Platten<br />
Das Festlegen von Platten erfolgt mit einem Druck von maximal 0,5 MPa (5 bar).<br />
Um ein Anheben der Platten zu vermeiden, ist der Unterpressdruck zu<br />
kontrollieren.<br />
Ansonsten gelten die Regelungen <strong>für</strong> das Heben von Platten.<br />
3.3.2.3.3 Verkehrsfreigabe<br />
Die Verkehrsfreigabe richtet sich nach dem vom Hersteller angegebenen und durch<br />
Eignungsprüfung nachgewiesenen Erhärtungsverlauf des Mörtels. Sie darf frühestens<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 15<br />
eine Stunde nach Erstarrungsbeginn erfolgen. Die Mindestdruckfestigkeit des<br />
Unterpressmörtels muss bei Verkehrsfreigabe 2,0 N/mm² betragen. Bei frühzeitiger<br />
Verkehrsfreigabe ist der Erstarrungsbeginn durch einen Eindrückversuch zu kontrollieren.<br />
Zur Feststellung der fortschreitenden Erstarrung des Unterpressmörtels ist ein Stab mit<br />
etwa 3 mm Durchmesser an der Spitze (z.B. Bleistifthülse) etwa 15 mm vom Rand eines<br />
auf einer Glasplatte herzustellenden Unterpressmörtelkuchens (Durchmesser 100 mm,<br />
Dicke 10 mm ) einzudrücken. Der Erstarrungsbeginn wird dadurch gekennzeichnet, dass<br />
sich beim Eindrücken des Stabes ein Kantenriss bildet, der radial vom Rand zur<br />
Druckstelle verläuft.<br />
3.3.3 Ersatz von Platten und Plattenteilen<br />
Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB<br />
3.3.3.1 Allgemeines<br />
Platten, die durch Risse, vertikale Plattenbewegungen und Eckabbrüche<br />
geschädigt sind, sind teilweise oder vollständig in voller Tiefe zu ersetzen. Der<br />
dauerhafte Ersatz von einzelnen Platten und Plattenteilen (Mindestabmessungen<br />
in Längs- und Querrichtung 1,50 m) erfolgt aus Beton in der Dicke der<br />
vorhandenen Betonplatten.<br />
Durch Verringerung bzw. Halbierung der Fugenabstände kann unter Beibehaltung<br />
der Deckendicke die Aufnahme erhöhter Verkehrslasten erreicht werden. Für<br />
Schnellreparaturen von Plattenteilen kann ein frühhochfester Reparaturbeton<br />
(Schnellbeton) eingesetzt werden, der eine Verkehrsfreigabe nach wenigen<br />
Stunden ermöglicht.<br />
3.3.3.2 Baustoffe<br />
Frühhochfester Reparaturbeton muss nach 8 Stunden eine Mindestdruckfestigkeit<br />
am Würfel (Kantenlänge 15 cm) von 20 N/mm² aufweisen. Die<br />
Verarbeitbarkeitszeit muss mindestens 30 Minuten betragen, damit die einzelnen<br />
Chargen frisch in frisch eingebaut werden können.<br />
3.3.3.3 Ausführung<br />
Die zu ersetzenden Platten müssen so ausgebaut werden, dass weder<br />
angrenzende Platten noch die Unterlage beschädigt werden.<br />
Die Platten oder Plattenteile müssen entlang ihrer Ränder auf volle Tiefe<br />
geschnitten und herausgehoben werden. Verdübelungen und Verankerungen<br />
müssen durchtrennt werden. Durch zusätzliche Trennschnitte kann das<br />
Herausheben der Plattenteile erleichtert werden. Ungebundene Tragschichten als<br />
Unterlage sind nach zu verdichten. Vor dem Einbau des Betons sind Dübel und<br />
Anker gemäß Abschnitt 2.3.3 in die bestehenden Betonplatten und -plattenteile<br />
einzusetzen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass in die Querfugen und Risse<br />
der angrenzenden Betondecke kein Frischbeton eindringen kann.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 16<br />
Soll ein kraftschlüssiger Verbund zur bestehenden Decke hergestellt werden, ist<br />
die Trennschnittfläche auf 75 Prozent der Deckendicke aufzurauen. Hier<strong>für</strong> ist im<br />
Leistungsverzeichnis eine entsprechende Position vorzusehen.<br />
3.3.3.4 Verkehrsfreigabe<br />
Frühzeitige Verkehrsfreigaben sind anzustreben.<br />
Bei frühhochfestem Reparaturbeton wird anstelle der üblichen Druckfestigkeit<br />
nach 28 Tagen vor Verkehrsfreigabe eine Prüfung der Druckfestigkeit an<br />
gesondert hergestellten, auf der Baustelle gelagerten Probekörpern durchgeführt<br />
(Erhärtungsprüfung). Die Druckfestigkeit <strong>für</strong> den frühhochfesten Reparaturbeton<br />
muss im Alter von 8 Stunden am Würfel (Kantenlänge 15 cm) mindestens 20<br />
N/mm² betragen. Bei Verkehrsfreigabe muss die Druckfestigkeit mindestens 18<br />
N/mm² betragen<br />
Alternativ kann die Druckfestigkeit vor Verkehrsfreigabe auch durch eine zerstörungsfreie<br />
Prüfung nach DIN 1048 - 2 an der hergestellten Platte nachgewiesen<br />
werden.<br />
Bei Verwendung von Fugenprofilen kann der Einbau des Fugenprofiles<br />
unmittelbar nach der Herstellung des Kammerschnittes erfolgen. Eine frühe<br />
Verkehrsfreigabe kann somit erreicht werden.<br />
Zur Vermeidung von Kantenschäden muss die Druckfestigkeit des Betons beim<br />
Einbau der Profile mindestens 70 % der <strong>für</strong> die Verkehrsfreigabe geforderten<br />
Werte betragen.<br />
3.3.4 Streifenweiser Ersatz<br />
Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB.<br />
3.3.4.1 Allgemeines<br />
Fahrstreifen, die aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung unterdimensioniert sind<br />
und eine fortschreitende Betondeckenschädigung erwarten lassen, sind<br />
streifenweise zu ersetzen.<br />
Darüber hinaus ist der streifenweise Ersatz vorzusehen, wenn an Teilabschnitten<br />
durch den Ersatz von Einzelplatten oder Plattenteilen keine Verbesserung der<br />
Befahrbarkeit sowie eine anhaltende Verbesserung der Deckensubstanz erreicht<br />
werden kann.<br />
Durch streifenweisen maschinellen Einbau des Betons ist eine<br />
Qualitätsverbesserung hinsichtlich der Betongüte und der Ebenheit gegenüber<br />
dem Handeinbau zu erreichen. Beim streifenweisen Ersatz ist daher der Einbau<br />
mit Fertiger vorzusehen..<br />
3.3.4.2 Baustoffe<br />
Für den streifenweisen Ersatz von Fahrbahndecken sind Baustoffe vorzusehen,<br />
die in der der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB aufgeführt sind.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 17<br />
3.3.4.3 Ausführung<br />
Der streifenweise Ersatz erfolgt im Tiefeinbau unter Beibehaltung der Höhenlage<br />
und der Querneigung.<br />
3.3.4.3.1 Streifenweiser Ersatz unter Beibehaltung der vorhandenen<br />
Deckendicke<br />
Sollen beim streifenweisen Ersatz die vorhandene gebundene Tragschicht als<br />
Unterlage und die vorhandene (ggf. unterdimensionierte) Deckendicke erhalten<br />
werden, so kann eine Halbierung der Abstände der Quer- und Längsfugen zur<br />
Verbesserung der Nutzungsdauer beitragen.<br />
Auch kann die Verwendung eines „Straßenbetons erhöhter Biegezugfestigkeit in<br />
Erwägung gezogen werden, wenn die vorhandene (ggf. unterdimensionierte)<br />
Deckendicke beibehalten werden muss. Die nachzuweisende Biegezugfestigkeit<br />
kann abweichend von der ZTV Beton-StB in Abhängigkeit von der<br />
Plattengeometrie mit bis zu 8 N/mm² festgelegt werden. Die Biegezugfestigkeit ist<br />
in der Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfung nachzuweisen.<br />
Die Betondecke ist auf volle Tiefe zu schneiden. Verankerungen und<br />
Verdübelungen sind zu durchtrennen. Bei schadhafter Unterlage (Risse,<br />
Ausbrüche) ist zur Vermeidung von Reflexionsrissen in der neuen Betondecke die<br />
Unterlage auszubessern und großflächig mit einem Geotextil abzudecken. Vor<br />
dem Einbau des Betons sind lose Bestandteile und Verschmutzungen der<br />
Unterlage zu entfernen. In den Längspressfugen sind Verbundanker (Klebeanker)<br />
mit einem Durchmesser von 20 mm und einer Länge von mindestens 65 cm<br />
vorzusehen. Bei großflächigem Einsatz eines Geotextils ist auf eine Verankerung<br />
wegen der aus der zusätzlichen Elastizität resultierenden Zwängungen zu<br />
verzichten. Durch zusätzliche Längs- und Trennschnitte sind die Platten so zu<br />
zerteilen, dass ein zerstörungsfreier Ausbau erfolgen kann. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Der zu ersetzende Fahrstreifen ist so auszubauen, dass weder angrenzende Fahrstreifen<br />
noch die Unterlage beschädigt werden.<br />
3.3.4.3.2 Streifenweiser Ersatz mit Schottertragschicht<br />
Bei dem streifenweisen Ersatz der Betondecke mit Schottertragschicht sind die<br />
erforderlichen Schichtdicken nach RStO festzulegen.<br />
Hierbei ist eine Wiederverwendung des Betonaufbruchmaterials in der<br />
Schottertragschicht möglich.<br />
Zusätzlich zu den Anforderungen der ZTVT-StB gelten die Regelungen der ZTV<br />
Beton-StB und der ARS Nr. 6/2002 vom 26.06.2002.<br />
3.3.5 Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz (OB-RH)<br />
3.3.5.1 Allgemeines<br />
Als Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz (OB-RH) wird das Aufbringen eines<br />
Reaktionsharzes auf die Unterlage und das anschließende Abstreuen mit<br />
Mineralstoffen, sowie die so hergestellte Schicht bezeichnet. Der Einbau erfolgt in<br />
der Regel einlagig und maschinell auf der vorbereiteten Unterlage ohne<br />
Unterbrechung im Bereich der Fugen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 18<br />
Die Behandlung der Betondecke setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist.<br />
Die Baumaßnahme ist vorzugsweise in der wärmeren, trockenen Jahreszeit<br />
auszuführen.<br />
3.3.5.2 Anwendung<br />
Durch Oberflächenbehandlungen mit Reaktionsharz kann folgendes erreicht<br />
werden:<br />
- Verbesserung der Griffigkeit,<br />
- Minderung des Reifen/Fahrbahngeräusches,<br />
- Verminderung der Aquaplaninggefahr,<br />
- Verbesserung der Nachtsichtbarkeit (Retroreflexion),<br />
- Erhöhung der Verschleißfestigkeit der Oberfläche (Lebensdauer).<br />
3.3.5.3 Baustoffe<br />
Die Eignung der Baustoffe ist durch eine Grundprüfung gemäß TP BEB RH-StB<br />
nachzuweisen.<br />
Als Reaktionsharze sind ungefüllte, niedrigviskose, lösemittelfreie Kunstharze zu<br />
verwenden, die höchstens 2 M.-% mineralische Beimengungen enthalten dürfen.<br />
Nach dem Vermischen der Komponenten des Reaktionsharzes (Harz-<br />
Härtergemische) müssen diese zu unschmelzbaren Kunststoffen (Duromeren)<br />
erhärten, wie z.B. Epoxidharze. Diese müssen auf der Unterlage gut haften sowie<br />
eine dauerhafte Einbindung des Abstreusplittes sicherstellen. Die Reaktionsharze<br />
müssen die Anforderungen der TL/TP BEB RH-StB erfüllen.<br />
Es dürfen nur getrocknete natürliche gebrochene Felsgesteine mit Sz- Werten 18<br />
M.-% oder harte künstliche Mineralstoffe (z. B. Chromerzschlacke) der Sonder-<br />
bzw. Handelskörnung 1/2, 2/3 oder 3/4 mm verwendet werden, deren übrige<br />
Eigenschaften den Anforderungen der TL Min-StB entsprechen müssen.<br />
Bei Mineralstoffen oder Mineralstoffgemischen ist ein PSV- Wert von ≥ 53<br />
einzuhalten.<br />
3.3.5.4 Ausführung<br />
Die Ausführung der Arbeiten ist durch eine sachkundige Fachkraft zu leiten. Die<br />
Qualifikation der Fachkraft ist durch Referenzen oder Zeugnisse nachzuweisen.<br />
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Beginn der Ausführung rechtzeitig<br />
anzuzeigen.<br />
Die Ausführungsanweisung des Herstellers der Reaktionsharze ist zu beachten.<br />
Die Unterlage muss trocken und frei sein von trennend wirkenden Substanzen, wie<br />
z. B. Ölen, Fetten, Gummiabrieb, Staub, Nachbehandlungsmitteln, Bitumen,<br />
Markierungsstoffen. Instabile Feinmörtelschichten sind zu entfernen. Dies ist eine<br />
Besondere Leistung.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 19<br />
Auf den zu bearbeitenden Flächen muss eine Abreißfestigkeit gemäß<br />
TP BEB RH-StB von im Mittel mindestens 1,5 N/mm² erreicht werden. Wird ein<br />
niedrigerer Wert festgestellt, sind in unmittelbarer Nähe drei weitere Prüfungen<br />
durchzuführen, die jeweils mindestens 1,5 N/mm² erreichen müssen. Wird der<br />
geforderte Wert unterschritten, so ist die Oberfläche durch staubfreies Strahlen<br />
oder andere geeignete Verfahren zu bearbeiten. Soweit der Auftragnehmer die<br />
Ursachen nicht zu vertreten hat ist dies eine Besondere Leistung.<br />
Die mittlere Rautiefe der unbehandelten, aber vorbereiteten Betonoberfläche darf<br />
nicht mehr als 1,5 mm (Sandfleck- oder Sandeinfüllverfahren) betragen.<br />
Vor dem Herstellen der OB-RH sind Fugen, Risse und Kantenschäden nach<br />
Abschnitt 2.3 zu behandeln. Ein eventuell erforderliches Heben oder Festlegen<br />
von Betonplatten ist nach Abschnitt 3.3.2 durchzuführen.<br />
Vorhandene Markierungen können durch Abkleben erhalten werden.<br />
Bei der Ausführung der OB-RH muss die Oberflächentemperatur mindestens + 8 °C<br />
betragen und darf + 40 °C nicht überschreiten. Bei zu erwartendem starken Anstieg der<br />
Oberflächentemperaturen sowie Niederschlag, Taubildung und Nebelnässe sind die<br />
Arbeiten einzustellen. Die relative Luftfeuchte muss unter 85 % liegen. Die Temperatur<br />
der Fahrbahnoberfläche muss mindestens 3 K über der Taupunkttemperatur liegen.<br />
Das Aufbringen des Bindemittels hat flächig in gleichmäßiger Dicke zu erfolgen.<br />
Die Bindemittelmenge ist von der Rautiefe der Unterlage und dem Größtkorn der<br />
Mineralstoffe zum Abstreuen abhängig und beträgt in der Regel 700 bis 1.600<br />
g/m². Die Bindemittelmenge und das Größtkorn sind in der Leistungsbeschreibung<br />
anzugeben. Dabei sind die Angaben der Tabelle 3.3 zu beachten.<br />
Tabelle 3.3: Bindemittelmenge und Abstreukörnung in Abhängigkeit von der<br />
mittleren Rautiefe<br />
mittlere Rautiefe [mm] Bindemittelmenge Abstreukörnung<br />
[g/m²]<br />
[mm]<br />
1 2 3<br />
0,5 700 bis 1.000 1/2<br />
> 0,5 bis 1,0 > 1.000 bis 1.300 2/3<br />
> 1,0 bis 1,5 > 1.300 bis 1.600 3/4<br />
Unmittelbar nach dem Aufbringen des Reaktionsharzes sind die Mineralstoffe<br />
maschinell, gleichmäßig und im Überschuß aufzustreuen und gegebenenfalls<br />
anzuwalzen.<br />
Die so behandelte Betonoberfläche ist gegen Beschädigung, Feuchtigkeit,<br />
Verschmutzung und schädliche Temperaturen bis zur Erhärtung zu schützen.<br />
Nach dem Erhärten der Beschichtung sind überschüssige Mineralstoffe zu<br />
entfernen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 20<br />
3.3.6 Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel (OS-RH)<br />
3.3.6.1 Allgemeines<br />
Als Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel (OS-RH) wird das<br />
Aufbringen einer Grundierung aus Reaktionsharz und einer Deckschicht aus<br />
Reaktionsharzmörtel und das anschließende Abstreuen mit Mineralstoffen sowie<br />
die so hergestellte Schicht bezeichnet.<br />
Der Einbau erfolgt in der Regel maschinell auf die vorbereite Unterlage. In<br />
Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Unterlage kann die Schichtdicke bis 15<br />
mm betragen.<br />
Die Beschichtung der Betondecke setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist.<br />
Auf Fahrbahndecken aus Beton der Bauklassen SV, I bis III nach RStO muss die<br />
aufgebrachte OS-RH einschließlich der eingestreuten Mineralstoffe eine mittlere<br />
Schichtdicke von mindestens 5 mm aufweisen. Diese darf zu den<br />
Fahrbahnrändern hin auf 3 mm abnehmen.<br />
Im Übrigen richtet sich die zu wählende Dicke nach den örtlichen Erfordernissen.<br />
Die Oberflächenentwässerung muss gewährleistet bleiben.<br />
Die Beschichtung ist vorzugsweise in der wärmeren, trockenen Jahreszeit<br />
auszuführen.<br />
3.3.6.2 Anwendung<br />
Durch Oberflächenbeschichtungen mit Reaktionsharzmörtel kann folgendes<br />
erreicht werden:<br />
- Minderung des Reifen/Fahrbahngeräusches,<br />
- Verbesserung der Griffigkeit,<br />
- Verminderung der Aquaplaninggefahr,<br />
- Verbesserung der Nachtsichtbarkeit (Retroreflexion),<br />
- Erhöhung der Verschleißfestigkeit der Oberfläche (Lebensdauer),<br />
- Substanzerhaltung bei Oberflächenentmörtelungen, z. B. durch Frostschäden<br />
und Enteisungen,<br />
- Beseitigung von mechanischen Schäden durch Unfälle, Brand etc.<br />
Oberflächenbeschichtungen eignen sich <strong>für</strong> Betonoberflächen mit mittleren Rauhtiefen<br />
bis 1,5 mm und <strong>für</strong> Schichtdicken bis 15 mm.<br />
3.3.6.3 Baustoffe<br />
Die Grundierung besteht aus einem ungefüllten Reaktionsharz, in der Regel mit<br />
Abstreuung. Die Deckschicht besteht aus einem Reaktionsharzmörtel und einer<br />
anschließenden Abstreuung.<br />
Die Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische ist durch eine Grundprüfung<br />
gemäß TP BEB RH-StB nachzuweisen.<br />
Für Reaktionsharze gilt Abschnitt 3.3.5.3 sinngemäß.<br />
Reaktionsharzmörtel sind Gemische aus Reaktionsharz mit Zuschlagstoffen<br />
und/oder Pigmenten (Bereitstellungsgemisch) und Härter. Das<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 21<br />
Bereitstellungsgemisch wird in der Regel werkseitig hergestellt. Bei größeren<br />
Maßnahmen kann auch eine Herstellung auf der Baustelle erfolgen.<br />
Die Ausführungsanweisung des Herstellers ist dabei zu beachten.<br />
Der Reaktionsharzmörtel muss im ausgehärteten Zustand den eingestreuten<br />
Zuschlagstoff fest und dauerhaft einbinden. Der Reaktionsharz-Härter-Anteil der<br />
fertiggestellten Mörtelbeschichtungen muss mindestens 15 M.-% betragen.<br />
Zuschlagstoffe sind die gesamten mineralischen Bestandteile des<br />
Reaktionsharzmörtels einschließlich der Anteile mit einer Korngröße < 0,09 mm.<br />
Für Mineralstoffe zum Abstreuen gilt Abschnitt 3.3.5.3 sinngemäß.<br />
Bei Verwendung von Quarzsand muss dieser einen Siliziumdioxidgehalt von<br />
mindestens 95 M.-% aufweisen.<br />
3.3.6.4 Ausführung<br />
Es gilt der Abschnitt 3.3.5.4 sinngemäß.<br />
Vor dem Aufbringen der Reaktionsharzmörtelbeschichtung muss die Unterlage abtragend<br />
vorbereitet werden. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Da<strong>für</strong> können - entsprechend den vorliegenden Verhältnissen - verschiedene Verfahren<br />
zweckmäßig sein, siehe z. B. ZTV-SIB 90, Tabelle 2 „Verfahren <strong>für</strong> die Vorbereitung von<br />
Betonunterlagen“.<br />
Fahrbahnmarkierungen sind vor der Beschichtung zu entfernen. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Die Abreißfestigkeit der vorbereiteten Unterlage muss im Mittel mindestens 1,5<br />
N/mm² betragen.<br />
Vor der Beschichtung sind die gesäuberten und gegebenenfalls ausgebesserten<br />
Fugen sowie aufgeweitete durchgehende Risse mit einer vorläufigen Einlage zu<br />
versehen, die nach dem Aushärten der Beschichtung entfernt werden muss. Dies<br />
ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Grundierungen sind so aufzutragen, dass die vorbereitete Unterlage gleichmäßig<br />
benetzt und voll bedeckt ist. Die frische Grundierung ist mit feuergetrocknetem<br />
Quarzsand abzustreuen. Nicht gebundener Sand ist nach dem Erhärten<br />
abzukehren.<br />
Reaktionsharzmörtelbeschichtungen (Deckschicht) sind in gleichmäßiger Dicke,<br />
vorzugsweise maschinell auf die grundierte Fläche aufzubringen. Unmittelbar<br />
anschließend sind die Mineralstoffe im Überschuss gleichmäßig aufzustreuen und<br />
gegebenenfalls anzuwalzen. Nach Erhärten der Beschichtung sind überschüssige<br />
Mineralstoffe abzukehren.<br />
Es sind in der Regel Quarzsande der Handelskörnung 0,3 bis 0,8 mm oder 0,7 bis<br />
1,2 mm vorzusehen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 22<br />
Die Reaktionsharzmörtelmenge ist von der Rautiefe der Unterlage, der<br />
erforderlichen Schichtdicke und dem Größtkorn der Mineralstoffe zum Abstreuen<br />
abhängig. Die Reaktionsharzmörtelmenge und die Abstreukörnung sind in der<br />
Leistungsbeschreibung anzugeben. Für mittlere Rautiefen bis 1,5 mm und <strong>für</strong><br />
mittlere Schichtdicken bis 5 mm sind die Angaben der Tabelle 3.4 zu beachten.<br />
Tabelle 3.4: Reaktionsharzmörtelmenge und Abstreukörnung in Abhängigkeit<br />
von der mittleren Rautiefe und der mittleren Schichtdicke<br />
Reaktionsharzmörtel<br />
1 2 3 4<br />
mittlere<br />
Rautiefe [mm]<br />
0,5<br />
> 0,5 bis 1,0<br />
> 1,0 bis 1,5<br />
mittlere<br />
Schichtdicke<br />
[mm]<br />
2 bis 3<br />
3 bis 4<br />
4 bis 5<br />
2 bis 3<br />
3 bis 4<br />
4 bis 5<br />
2 bis 3<br />
3 bis 4<br />
4 bis 5<br />
Reaktionsharz<br />
mörtelmenge*)<br />
[kg/m²]<br />
4 bis 6<br />
6 bis 8<br />
8 bis 10<br />
5 bis 7<br />
7 bis 9<br />
9 bis 11<br />
6 bis 8<br />
8 bis 10<br />
10 bis 12<br />
*) einschließlich des gebundenen Abstreukorns<br />
Abstreukörnung<br />
(Quarzsand)<br />
[mm]<br />
0,3 bis 0,8 oder 0,7 bis 1,2<br />
0,7 bis 1,2<br />
0,7 bis 1,2<br />
0,7 bis 1,2<br />
0,7 bis 1,2<br />
Bei mittleren Rautiefen größer 1,5 mm sollte vor der Beschichtung die Unterlage<br />
durch abtragende Verfahren (z. B durch Feinfräsen oder Schleifen) vorbereitet<br />
werden, um die Auftragsmenge des Mörtels zu minimieren. Dies ist in der<br />
Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Megatexturreiche Unterlagen (z. B. Spurrinnen, Oberflächenschäden) erfordern in<br />
der Regel Schichtdicken größer 5 mm und damit entsprechend höhere<br />
Mörtelmengen.<br />
Fugen und durchgehende Risse sind nach der Beschichtung in ursprünglicher<br />
Breite wieder herzustellen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 23<br />
4. Erneuerung<br />
Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB<br />
4.1 Anwendung<br />
Die Auswahlkriterien der Erneuerungsverfahren von Verkehrsflächen aus Beton<br />
sind in Tabelle 4.1 dargestellt.<br />
Tabelle 4.1: Zuordnung von Auswahlkriterien zu geeigneten Erneuerungsverfahren<br />
Erneuerungsverfahren nach Abschnitt<br />
4.3.1 4.3.2 4.3.3<br />
Auswahlkriterium<br />
Hocheinbau Tiefeinbau Kombination<br />
von Hoch- und<br />
Tiefeinbau<br />
1 2 3 4<br />
kreuzungsfreier Streckenabschnitt + 0 0<br />
kreuzungsreicher Streckenabschnitt - + 0<br />
erneuerungsbedürftiger Unterbau bzw.<br />
Untergrund<br />
- + -<br />
erhaltenswerte Tragschicht 0 - +<br />
kontaminierte, ungeschädigte<br />
Tragschicht<br />
Erläuterungen (aufgrund wirtschaftlicher Einschätzung):<br />
+ geeignet<br />
- nicht geeignet<br />
0 bedingt geeignet<br />
0 - +<br />
Erneuerung ist die Wiederherstellung des Gebrauchswertes einer<br />
Verkehrsflächenbefestigung durch Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke aus<br />
Beton auf die vorhandene Decke oder durch Ersatz einzelner oder mehrerer<br />
Schichten der Gesamtbefestigung. Es wird unterschieden zwischen:<br />
Erneuerung im Hocheinbau,<br />
Erneuerung im Tiefeinbau,<br />
Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau.<br />
Vor der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob<br />
Verbesserungen am Untergrund, Unterbau und Oberbau erforderlich werden und<br />
inwieweit die Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen nach den ZTV<br />
Ew-StB noch gewährleistet ist. Erforderliche Veränderungen der Gradiente und<br />
Querneigung können bei der Erneuerung durchgeführt werden.<br />
Prof. Dr.-Ing. Randolf Anger, Fachgebiet STRASSENWESEN, TU <strong>Berlin</strong> und BEUTH HS
Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 24<br />
4.2 Baugrundsätze<br />
Eine Erneuerung ist dann vorzusehen, wenn die Ursachen der festgestellten<br />
Zustandsmerkmale durch Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung<br />
nicht zu beseitigen sind. Erneuerungsmaßnahmen sind insbesondere dann<br />
auszuführen, wenn Mängel aus unzureichender Tragfähigkeit (z. B.<br />
Unterdimensionierung) herrühren.<br />
Für die Erneuerung ist die Dicke der neuen Betondecke sind nach den RStO zu<br />
bestimmen. Dabei sind in jedem Fall die Beschaffenheit der Unterlage, die verfügbaren<br />
Konstruktionshöhen, der Zustand der verbleibenden Befestigung und geänderte<br />
Beanspruchungen zu berücksichtigen.<br />
Bei den durchzuführenden Erneuerungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong> die<br />
Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />
beachten.<br />
4.3 Bauverfahren<br />
4.3.1 Erneuerung im Hocheinbau<br />
Bei der Erneuerung im Hocheinbau bleibt die vorhandene Befestigung vollständig<br />
erhalten. Dies kann gemäß RStO auch eine Asphaltbefestigung sein.<br />
Die vorhandene Betondecke ist bei einer Überbauung mit einer Betondecke auf<br />
eine Schollengröße von höchstens 0,5/0,5 m und bei einer Überbauung mit einer<br />
Asphaltbefestigung auf eine Schollengröße von höchstens 1,0/1,5 m zu<br />
entspannen, nach zu verdichten und als Tragschicht <strong>für</strong> die neue Befestigung zu<br />
nutzen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Auf die entspannte Betondecke ist entweder eine Ausgleichsschicht aus Beton B<br />
25 nach ZTV Beton-StB oder eine Asphaltausgleichsschicht nach ZTVT-StB oder<br />
ZTV Asphalt-StB aufzubringen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Die Betonausgleichsschicht aus frosttausalzbeständigem Beton B 25 ist<br />
entsprechend dem Fugenraster der künftigen Betondecke und unter<br />
Berücksichtigung des Rasters der alten Betondecke nach ZTVT-StB zu kerben.<br />
Die Dicke der Ausgleichsschicht und die Dicke Decke sind gemäß den RStO zu<br />
bestimmen.<br />
Verbesserungen der Querneigung und der Gradiente sind durch eine<br />
entsprechende Dimensionierung der Ausgleichsschicht zu berücksichtigen.<br />
4.3.2 Erneuerung im Tiefeinbau<br />
Bei der Erneuerung im Tiefeinbau wird die vorhandene Befestigung vollständig<br />
aufgenommen, so dass sich alle Betonbauweisen der RStO anwenden lassen. Die<br />
vorhandene Gradiente oder Gradientenzwangspunkte (z. B. Brückenbauwerke)<br />
können bei der Erneuerung im Tiefeinbau eingehalten werden.<br />
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4.3.3 Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau<br />
Bei der Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau werden Teile des<br />
vorhandenen Oberbaues aufgenommen und durch einen neudimensionierten<br />
Oberbau entsprechend RStO unter Berücksichtigung der verbleibenden<br />
Schicht(en) ersetzt.<br />
Besteht die verbleibende Schicht aus einer gekerbten Tragschicht mit<br />
hydraulischem Bindemittel, so kann die Decke auf diese Tragschicht aufgebracht<br />
werden, wenn die vorhandene Betondecke z.B. durch Trennschnitte oder andere<br />
<strong>Technik</strong>en so zerteilt wird, dass der Ausbau der Decke ohne Beschädigung der<br />
Tragschicht erfolgen kann.<br />
Durch den Einbau eines Geotextiles in ganzer Fahrbahnbreite kann erreicht<br />
werden, dass aufgetretene Risse in der hydraulisch gebundenen Tragschicht nicht<br />
zu Reflexionsrissen in der neuen Betondecke führen.<br />
Gradienten- und Querneigungsveränderungen können durch Aufbringen einer<br />
Ausgleichsschicht vorgenommen werden.<br />
Dies ist dann in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />
Prof. Dr.-Ing. Randolf Anger, Fachgebiet STRASSENWESEN, TU <strong>Berlin</strong> und BEUTH HS