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ANGER - Kap4 - Erhaltung - Beuth Hochschule für Technik Berlin

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 1<br />

11. ERHALTUNGSBAUWEISEN BETON<br />

11.1 <strong>Erhaltung</strong> von Verkehrsflächen aus Beton<br />

11.1.1 Begriffsbestimmung<br />

Die <strong>für</strong> die <strong>Erhaltung</strong> von Verkehrsflächen geltende Begriffssystematik ist in Bild<br />

1.1 dargestellt.<br />

<strong>Erhaltung</strong><br />

Bild 1.1: Begriffssystematik<br />

Betriebliche Kontrolle<br />

<strong>Erhaltung</strong> Wartung (Betriebliche Unterhaltung)<br />

Bauliche<br />

<strong>Erhaltung</strong><br />

Instandhaltung<br />

(Bauliche Unterhaltung)<br />

Instandsetzung<br />

Erneuerung<br />

E r h a l t u n g<br />

Maßnahmen, die der <strong>Erhaltung</strong> der Substanz und des Gebrauchswertes von<br />

Verkehrsflächen einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit<br />

dienen. Sie sind gegliedert in Betriebliche <strong>Erhaltung</strong> und Bauliche <strong>Erhaltung</strong>.<br />

B e t r i e b l i c h e E r h a l t u n g<br />

Maßnahmen zur Betrieblichen <strong>Erhaltung</strong> sind gegliedert in Kontrolle und Wartung<br />

(Betriebliche Unterhaltung) der Verkehrsflächen.<br />

B a u l i c h e E r h a l t u n g<br />

Maßnahmen zur Baulichen <strong>Erhaltung</strong> sind gegliedert in Instandhaltung (Bauliche<br />

Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung der Verkehrsflächen.<br />

I n s t a n d h a l t u n g (Bauliche Unterhaltung)<br />

Instandhaltungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur<br />

Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die in der Regel mit geringem Aufwand<br />

sofort nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens von Hand oder<br />

maschinell ausgeführt werden.<br />

Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. das Ausbessern von Fugenfüllungen, das<br />

Aufweiten und Verfüllen von Rissen, das nachträgliche Verdübeln und Verankern<br />

von Betonplatten, das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen und<br />

das Abtragen von Beton.<br />

I n s t a n d s e t z u n g<br />

Instandsetzungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung<br />

oder zur Verbesserung der Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die<br />

auf zusammenhängenden Flächen in der Regel über die volle Plattenbreite<br />

ausgeführt werden.<br />

Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. der Ersatz von Fugenfüllungen, das Heben<br />

und Festlegen von Platten, der Ersatz von Platten und Plattenteilen (ggf. nach<br />

Vorbehandlung der Unterlage), der streifenweise Ersatz von Platten, das<br />

Behandeln und Beschichten von Betonoberflächen.<br />

Prof. Dr.-Ing. Randolf Anger, Fachgebiet STRASSENWESEN, TU <strong>Berlin</strong> und BEUTH HS


Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 2<br />

E r n e u e r u n g<br />

Erneuerungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen zur vollständigen<br />

Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon.<br />

Hierzu zählen Bauverfahren, wie z. B. die Erneuerung einer Betondecke im Hochoder<br />

Tiefeinbau, bzw. durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau.<br />

Z u s t a n d s m e r k m a l<br />

Zustandsmerkmale kennzeichnen den Zustand von Verkehrsflächen (siehe Bild<br />

1.2).<br />

Z u s t a n d s e r f a s s u n g<br />

Zustandserfassungen sind Messungen und/oder visuelle Aufnahmen zur<br />

Ermittlung der Zustandsmerkmale einer Verkehrsfläche.<br />

11.1.2 Anwendung<br />

Für besondere Anwendungsgebiete, wie z. B. Decken auf Brücken, ländliche<br />

Wege, Geh- und Radwege, Straßen <strong>für</strong> militärische Schwerstfahrzeuge,<br />

Flugbetriebsflächen, sind gegebenenfalls weitere einschlägige Technische<br />

Regelwerke zu beachten.<br />

Eine schematische Übersicht von Merkmalsgruppen und Zustandsmerkmalen als<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Wahl eines geeigneten Verfahrens zur Baulichen <strong>Erhaltung</strong><br />

ist in Bild 1.2 dargestellt. Die aufgeführten Zustandsmerkmale gelten <strong>für</strong><br />

Verkehrsflächen aus Beton.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Auswahl von baulichen <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen ist<br />

die Erfassung und Bewertung des Zustandes der jeweiligen Verkehrsfläche<br />

und die Ermittlung der Schadensursache. Die Auswahl der Bauverfahren<br />

hat nach den jeweiligen bautechnischen, verkehrstechnischen und<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen. Bauverfahren mit<br />

möglichst kurzen Ausführungszeiten sind zu bevorzugen.<br />

Ziele der Baulichen <strong>Erhaltung</strong> sind:<br />

Verbesserung der Oberflächeneigenschaften<br />

Rauheit<br />

Griffigkeit<br />

Ebenheit<br />

Längsebenheit (fahrdynamische Auswirkungen)<br />

Querebenheit (fahrdynamische Auswirkungen, Wasserabfluss)<br />

Verbesserung der baulichen Substanz<br />

Tragfähigkeit<br />

Frostsicherheit<br />

Entwässerung<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 3<br />

Merkmals-<br />

gruppe<br />

Ebenheit<br />

Rauheit<br />

Substanz-<br />

mängel<br />

Zustands-<br />

merkmale<br />

Ebenheit im<br />

Längsprofil<br />

Ebenheit im<br />

Querprofil<br />

Griffigkeit<br />

Längs- und Querrisse<br />

Erscheinungsbild<br />

Ursache<br />

Plattenversatz<br />

Tragfähigkeit<br />

Plattenversatz<br />

Tragfähigkeit<br />

polierte Oberfläche<br />

Verschleiß<br />

Kantenschäden und Eckabbrüche<br />

schadhafte Fugenfüllung<br />

sonstige Oberflächenschäden<br />

Bild 1.2: Merkmalsgruppen <strong>für</strong> Betonbauweisen<br />

2. Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung)<br />

Bauliche<br />

<strong>Erhaltung</strong><br />

Instandhaltung<br />

Instandsetzung<br />

Erneuerung<br />

2.1 Anwendung<br />

Die Zuordnung und Eignung der Verfahren <strong>für</strong> die Instandhaltung von<br />

Verkehrsflächen aus Beton sind in Tabelle 2.1 dargestellt.<br />

Zur Instandhaltung gehören sofortige bauliche Maßnahmen zur <strong>Erhaltung</strong> der<br />

Verkehrssicherheit, sowie laufende Arbeiten kleineren Umfanges ohne<br />

nennenswerte Verbesserung des Gebrauchswertes.<br />

Hierzu zählen<br />

das Ausbessern von Fugenfüllungen,<br />

das Aufweiten und Verfüllen von Rissen,<br />

das Verdübeln und Verankern ,<br />

das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen<br />

das Abtragen von Beton.<br />

2.2 Baugrundsätze<br />

Die Abgrenzung der <strong>für</strong> die Instandhaltung vorgesehenen Flächen erfolgt nach<br />

Augenschein.<br />

Bei Instandhaltungsarbeiten in demselben Streckenabschnitt sind nur in<br />

Ausnahmefällen verschiedenartige Bauverfahren zu wählen, um nicht durch<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 4<br />

unterschiedliche Oberflächentexturen unterschiedliche Fahrbahneigenschaften zu<br />

erhalten.<br />

Die Art der Bauverfahren und der Umfang der <strong>für</strong> die Instandhaltung<br />

vorgesehenen Flächen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben<br />

Bei den durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong><br />

die Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />

beachten.<br />

Tabelle 2.1: Zuordnung von Erscheinungsbildern zu geeigneten<br />

Instandhaltungsverfahren<br />

Erscheinungsbild<br />

Instandhaltungsverfahren nach Abschnitt<br />

2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5<br />

Ausbessern<br />

von<br />

Fugen-<br />

füllungen<br />

Aufweiten<br />

und<br />

Verfüllen<br />

von Rissen<br />

Verdübeln<br />

und<br />

Verankern<br />

Ausbessern<br />

von<br />

Kantenschä<br />

den und<br />

Eckabbrüchen<br />

Abtragen<br />

von Beton<br />

1 2 3 4 5 6<br />

polierte oder ausgemagerte Oberfläche - - - - +*)<br />

schadhafte Fugenfüllung + - - - -<br />

vertikale Plattenbewegungen - - + - -<br />

Längs- und Querrisse - + + - -<br />

Kantenschäden und. Eckabbrüche - - - + -<br />

Oberflächenschäden - - - - +<br />

unzureichende<br />

Oberflächenentwässerung<br />

- - - - +<br />

Stufenbildung an Fugen und Rissen - - - - +<br />

Erläuterungen:<br />

+ geeignet<br />

- nicht geeignet<br />

*) Das Aufrauhen von Beton ist eine Sonderform des Abtragens bei Griffigkeitsmängeln<br />

2.3 Bauverfahren<br />

2.3.1 Ausbessern von Fugenfüllungen<br />

Fugenfüllungen, deren abdichtende Wirkung nicht mehr gegeben ist, sind mit<br />

geeigneten Fugenfüllstoffen auszubessern.<br />

Für Fugenmassen, Fugenprofile und Unterfüllstoffe gelten die Anforderungen der<br />

ZTV Fug-StB.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 5<br />

2.3.2 Aufweiten und Verfüllen von Rissen<br />

Zur Festlegung der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ist zwischen<br />

oberflächennahen und durchgehenden Rissen zu unterscheiden. Durchgehende<br />

Risse sind zu schließen.<br />

Für Fahrbahndecken der Bauklassen SV, I bis III ist eine dauerhafte Sanierung<br />

von durchgehenden Rissen nur durch den Einbau von Dübeln bzw. Ankern nach<br />

Abschnitt 2.3.3 erreichbar. Dabei sind durchgehende Querrisse mit<br />

Rissbreitenveränderungen zu verdübeln und alle übrigen durchgehenden Längsund<br />

Querrisse zur Verbesserung des kraftschlüssigen Verbundes zu verankern.<br />

Bei Rissabständen unter 1 m sind die betroffenen Platten oder Plattenteile nach<br />

Abschnitt 3.3.3 zu ersetzen.<br />

Durchgehende Risse sind zur Aufnahme der Fugenfüllstoffe entsprechend dem<br />

Rissverlauf mit geeignetem Gerät aufzuweiten und nach ZTV Fug-StB mit<br />

heißverarbeitbaren Fugenmassen zu verfüllen. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

2.3.3 Verdübeln und Verankern<br />

Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB sofern in den<br />

nachfolgenden Abschnitten keine anderen Regelungen getroffen werden.<br />

2.3.3.1 Dübel<br />

Zur Verbesserung der Querkraftübertragung und Sicherung der Ebenheit in<br />

Längsrichtung sind unverdübelte Querfugen und Querrisse mit<br />

Rissbreitenveränderung bei Betondecken der Bauklassen SV, I bis III zu<br />

verdübeln. Bei vertikalen Plattenbewegungen sind die Platten zuvor gemäß<br />

Abschnitt 3.3.2 festzulegen. Je Radspur sind mindestens 3 Dübel vorzusehen. Der<br />

Dübelabstand beträgt 25 cm.<br />

Zum Einsetzen der Dübel sind parallel zur Straßenachse etwa 40 mm breite und<br />

etwa 800 mm lange Schlitze bis zu einer Tiefe der halben Deckendicke gemäß<br />

Bild 2.1 herzustellen. Die Schlitze sind mit Reaktionsharzmörtel zu schließen. Als<br />

Haftvermittler ist eine Grundierung erforderlich. Zur Vermeidung von<br />

Längsdruckkraftübertragungen über den Reaktionsharzmörtel ist im Rißbereich<br />

eine nachgiebige Einlage (z. B. aus Weichfasern) zusammen mit dem Dübel<br />

einzubauen. Nach dem Aushärten des Reaktionsharzmörtels ist der Riss<br />

aufzuweiten und mit einer Fugenmasse zu schließen. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Dübel (d=25 mm und l=500 mm) müssen mit einer Endhülse versehen sein und so<br />

in den Schlitz eingelegt werden, dass die Dübel vollständig vom<br />

Reaktionsharzmörtel umhüllt sind. Der Reaktionsharzmörtel darf keinen<br />

Haftverbund mit der Beschichtung des Dübels eingehen. Die Schlitze müssen <strong>für</strong><br />

eine gute Haftung trocken und frei von losen Bestandteilen sein. Das Einfließen<br />

des Reaktionsharzmörtels in den Riss ist zu verhindern.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 6<br />

Bild 2.1: Verdübeln in Querrichtung<br />

2.3.3.2 Anker<br />

Nicht verankerte Längspressfugen, Längsscheinfugen und Längsrisse, sowie<br />

Querrisse ohne Rissbreitenveränderung sind in Decken der Bauklassen SV, I bis<br />

III, durch nachträglich einzusetzende Anker gegen ein Auseinanderwandern der<br />

Platten zu sichern. Je Platte sind mindestens 3 Anker bzw. 3 Schrägankerpaare in<br />

gleichmäßigen Abständen vorzusehen. Die Schlitze sind mit Reaktionsharzmörtel<br />

zu schließen. Als Haftvermittler ist eine Grundierung erforderlich. Nach dem<br />

Aushärten des Reaktionsharzmörtels ist der Riss auf den erforderlichen<br />

Vergussquerschnitt aufzuweiten und mit einer Fugenmasse zu verfüllen. Dies ist in<br />

der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.<br />

Die folgenden Verankerungsmethoden lassen sich auch <strong>für</strong> Querrisse in Platten<br />

anwenden, wenn die benachbarten Scheinfugen gerissen sind. Bei diesen<br />

Querrissen ohne Rissbreitenveränderung sollten je Rollspur 3 Anker vorgesehen<br />

werden.<br />

Werden Anker in Schlitze eingebaut, sind zum Einsetzen der Anker senkrecht zur<br />

Straßenachse etwa 40 mm breite und 700 bis 1.000 mm lange Schlitze bis zu<br />

einer Tiefe von 40 % der Deckendicke nach Bild 2.2 herzustellen. Bei Querrissen<br />

sind die Schlitze senkrecht zum Rissverlauf anzuordnen. Die Schlitze müssen<br />

trocken und frei von losen Bestandteilen sein<br />

Anker bzw. abgebogene Anker (d=20 mm und l= 650 mm einschließlich der<br />

gebogenen Endstücke) müssen so in den Schlitz eingelegt werden, daß sie<br />

vollständig vom Reaktionsharzmörtel umhüllt werden und ein kraftschlüssiger<br />

Verbund entsteht. Abgebogene Anker (l=650 mm) sind in die da<strong>für</strong> vorzusehenden<br />

Begrenzungsbohrungen einzupassen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 7<br />

Bild 2.2: Verankern in Querrichtung<br />

Werden Anker in Schrägbohrungen eingesetzt, sind die Anker als Ankerpaare<br />

einzubauen. Ein Ankerpaar sind zwei Anker im Abstand von 50 cm. Zum<br />

Einsetzen der Anker sind gegeneinander versetzte Schrägbohrungen im Winkel<br />

von ca. 27° bis 30° zur Fahrbahnoberfläche herzustellen. Die Bohrlochlänge,<br />

Ankerlänge sowie der Abstand der Bohrung von der Fuge sind abhängig von der<br />

Deckendicke (siehe Bild 2.3). Vor Ausführung der Schrägbohrungen sind<br />

senkrechte Vorbohrungen mit einem Durchmesser von 45 mm und 30 mm tief<br />

gemäß Bild 2.3 durchzuführen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 8<br />

Bild 2.3: Schrägverankern in Querrichtung<br />

Tabelle 2.2: Bohr- und Ankermaße beim Schrägverankern*<br />

Deckendicke Ankerlänge Bohrwinkel Bohrlochlänge Abstand der Bohrung<br />

vom Riß oder von der<br />

Fuge<br />

d<br />

la<br />

<br />

lb<br />

a<br />

1 2 3 4 5<br />

22 cm 35 cm 27 bis 30° 40 cm 20 cm<br />

26 cm 45 cm 27 bis 30° 50 cm 23 cm<br />

40 cm 70 cm 27 bis 30° 75 cm 37 cm<br />

*Das Verfahren ist bis zum 27.07.2005 patentrechtlich geschützt.<br />

Zur Aufnahme eines Ankers ist ein Bohrloch mit einem Durchmesser von 32 mm<br />

herzustellen. Die Ankerlänge muss das 1,7-fache der Deckendicke betragen.<br />

Fugen und offenen Risse sind vor dem Bohren im Bereich der Anker mit einem<br />

Montageschaum auszuschäumen, damit eine durchgehende Bohrung erzeugt<br />

wird, die weder durch eine Fuge noch durch einen Riss unterbrochen wird. Die so<br />

hergestellte Bohrung ist mit gießfähigem Reaktionsharzmörtel zu verfüllen. Wird<br />

der Riss oder die Fuge mit heiß verarbeitbarer Fugenmasse vergossen, muss der<br />

Montageschaum bis 180° C kurzzeitig hitzebeständig sein.<br />

Nach dem Bohren ist das Bohrloch gründlich zu reinigen und mit gießfähigem<br />

Reaktionsharzmörtel zu füllen. Die Mörtelmenge ist so abzumessen, dass der<br />

Anker vollständig umhüllt ist und die Bohrung bis zur Fahrbahnoberfläche gefüllt<br />

ist.<br />

Nach dem Aushärten des Reaktionsharzmörtels sind die Fuge oder der Riß<br />

aufzuweiten und mit einer Fugenfüllung zu versehen. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 9<br />

2.3.4 Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen<br />

Kantenschäden und Eckabbrüche, die zu Wassereintritt in den Fugenbereich<br />

führen können und/oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind<br />

auszubessern.<br />

Das Ausbessern von Kantenschäden und Eckabbrüchen sollte nach Möglichkeit<br />

im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Instandhaltung, wie z. B.<br />

Ausbessern von Fugenfüllungen, erfolgen.<br />

Für die Ausbesserung von Kantenschäden und Eckabbrüchen ist ein nach TP<br />

BEB RH-StB geprüfter PC-Mörtel zu verwenden. Bei Schichtdicken größer 30 mm<br />

ist der Mörtel mit abgestuften Zuschlägen bis maximal 8 mm Größtkorn<br />

abzumischen.<br />

Für die Ausbesserung von Kantenschäden und Eckabbrüchen größer 50 mm<br />

Dicke kann auch frühhochfester Reparaturbeton vorgesehen werden.<br />

2.3.5 Abtragen von Beton<br />

2.3.5.0 Allgemeines<br />

Das Abtragen von Beton erfolgt bei:<br />

- Unebenheiten,<br />

- Oberflächenschäden an Einzelfeldern,<br />

- Abflussbehinderungen von Oberflächenwasser,<br />

- Stufenbildung an Fugen und Rissen,<br />

- Griffigkeitsmängeln.<br />

Geeignete Verfahren sind:<br />

- Fräsen,<br />

- Hochdruckwasserstrahlen,<br />

- Strahlen mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen,<br />

- Abstemmen,<br />

- Maschinelles Stocken,<br />

- Schleifen,<br />

- Rillenschneiden.<br />

Hochdruckwasserstrahlen, Strahlen mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen<br />

und Schleifen dürfen die Oberfläche des Betons nicht nachteilig verändern.<br />

2.3.5.1 Fräsen<br />

Das Fräsen der Oberfläche mit schnelldrehenden Wellen und beweglich<br />

angeordneten Werkzeugen ist <strong>für</strong> die Erhöhung der Griffigkeit, die Verbesserung<br />

der Wasserabflussverhältnisse, die Vorbereitung von Betonoberflächen und die<br />

Beseitigung von Stufen sowie Unebenheiten geeignet. Die maximale Abtragstiefe<br />

bei einem Arbeitsgang beträgt 3 mm.<br />

Das Fräsen der Oberfläche mit langsam drehenden Wellen und feststehenden<br />

Werkzeugen ist einzusetzen, wenn größere Abtragstiefen erreicht werden sollen.<br />

Es können dabei Standardfräsen und Feinfräsen zum Einsatz kommen.<br />

Standardfräsen haben in der Regel einen Meißelabstand von 15 mm und eignen<br />

sich nur zum Abtragen dickerer Schichten (Abtragstiefe größer 10 mm).<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 10<br />

Feinfräsen haben einen Meißelabstand bis 8 mm und eignen sich zum Abtragen<br />

dünnerer Schichten (Abtragstiefe etwa 5 mm ).<br />

Zum Erhalt der Fugenkanten sind geringe Abtragstiefen zu wählen.<br />

2.3.5.2 Hochdruckwasserstrahlverfahren<br />

Das Hochdruckwasserstrahlverfahren eignet sich <strong>für</strong> die Oberflächenreinigung und<br />

das Abtragen von Anstrichen, Beschichtungen, Gummiabrieb und Betonschichten.<br />

Das anfallende Wasser darf nicht auf unter Verkehr liegende Flächen abgeleitet<br />

werden.<br />

2.3.5.3 Strahlverfahren mit oder ohne Wasserzusatz, Stahlstrahlen<br />

Die Strahlverfahren mit Wasserzusatz sind zur Beseitigung von<br />

Oberflächenverschmutzungen, Abtragen dünner Schichten und zum Aufrauhen<br />

(Verbesserung der Mikrorauheit) geeignet. Das Stahlstrahlen ist vorzusehen,<br />

wenn die Oberfläche staubfrei bearbeitet werden mssß.<br />

2.3.5.4 Abstemmen<br />

Abstemmen eignet sich zum Lösen von dickeren Betonschichten bei kleineren<br />

Flächen, führt jedoch zu einer Lockerung des oberflächennahen Betongefüges. In<br />

Abhängigkeit von der Dicke und Fläche der Schichten zur Instandsetzung der<br />

Oberfläche kann eine weitere Behandlung der Bruchflächen erforderlich werden.<br />

2.3.5.5 Maschinelles Stocken<br />

Stocken eignet sich zum Lösen von Betonschichten geringer Festigkeit und zur<br />

Verbesserung der Ebenheit <strong>für</strong> kleine Flächen. Das Betongefüge wird dabei in der<br />

Bruchfläche gelockert und die Festigkeit gemindert.<br />

Bei nachfolgenden Beschichtungen ist eine weitere Bearbeitung (z.B. durch<br />

Stahlstrahlen) erforderlich.<br />

2.3.5.6 Schleifen<br />

Schleifen eignet sich zur Verbesserung der Ebenheit, Griffigkeit und zum Abtragen<br />

von Schichten in der Regel bis 10 mm Dicke. Durch Schleifen wird der Beton sehr<br />

maßgenau abgetragen und fein gerillt.<br />

An den Rändern der Schleifbahnen dürfen keine Stufen größer als 3 mm<br />

entstehen.<br />

2.3.5.7 Rillenschneiden<br />

Rillenschneiden ist <strong>für</strong> Flächen unzureichender Oberflächenentwässerung, bei<br />

Gefahr des Wassergleitens (Aquaplaning) und zur Kraftschlussverbesserung<br />

geeignet. Rillenschneiden kann zu verstärkter Rollgeräuschentwicklung führen.<br />

Richtwerte <strong>für</strong> die Ausführung sind:<br />

- <strong>für</strong> Querrillen:<br />

Breite und Tiefe jeweils 6 mm.<br />

Die Abstände der Querrillen sind zwischen 100 und 150 mm zu wählen.<br />

- <strong>für</strong> Längsrillen:<br />

Breite 4 mm, Tiefe 6 mm, Mittenabstand 25 mm<br />

Die Art der Ausführung und der Querrillenabstand sind in der<br />

Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 11<br />

Die Rillen sind scharfkantig und ohne Ausbrüche herzustellen. Der einmal<br />

gewählte Rillenabstand ist beizubehalten.<br />

3. Instandsetzung<br />

3.1 Anwendung<br />

Die Zuordnung und Eignung der Verfahren <strong>für</strong> die Instandsetzung von<br />

Verkehrsflächen aus Beton sind in der Tabelle 3.1 dargestellt.<br />

Zur Instandsetzung gehören Baumaßnahmen größeren Umfanges auf<br />

zusammenhängenden Flächen über die volle Plattenbreite auf einem oder<br />

mehreren Fahrstreifen mit vorwiegend maschinellem Einsatz mit spürbarer<br />

Verbesserung der Oberflächeneigenschaften.<br />

Hierzu zählen<br />

der Ersatz von Fugenfüllungen,<br />

das Heben und Festlegen von Platten,<br />

der Ersatz von Platten und Plattenteilen,<br />

der streifenweise Ersatz,<br />

die Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz,<br />

die Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel.<br />

Tabelle 3.1: Zuordnung von Erscheinungsbildern zu geeigneten<br />

Instandsetzungsverfahren<br />

Erscheinungsbild<br />

Instandsetzungsverfahren nach Abschnitt<br />

3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6<br />

Ersatz von<br />

Fugen-<br />

füllungen<br />

Heben<br />

und<br />

Festlegen<br />

von<br />

Platten<br />

Ersatz von<br />

Platten<br />

und<br />

Plattenteil<br />

en<br />

Streifenweiser<br />

Ersatz<br />

Oberflächenbehandlung<br />

mit Reaktionsharz <br />

Oberflächenbeschichtung<br />

mit Reaktionsharzmörtel<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

schadhafte<br />

Fugenfüllungen<br />

+ - - - - -<br />

vertikale<br />

Plattenbewegungen<br />

- + + + - -<br />

Längs- und Querrisse - - + + - -<br />

Eckabbrüche - - + - - -<br />

örtlich begrenzte<br />

Oberflächenschäden<br />

- - - - - +<br />

Überlastungsrisse - - - + - -<br />

polierte oder<br />

ausgemagerte<br />

Oberfläche<br />

Oberflächen mit<br />

negativen<br />

Auswirkungen auf die<br />

Lärmemissionen<br />

- - - - + +<br />

- + - - + +<br />

Erläuterungen:<br />

+ geeignet<br />

- nicht geeignet<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 12<br />

3.2 Baugrundsätze<br />

Die <strong>für</strong> die Instandsetzung vorgesehenen Flächen sind nach den Ergebnissen der<br />

Zustandserfassungen auszuwählen.<br />

Bei Instandsetzungsarbeiten in demselben Streckenabschnitt sind nur in<br />

Ausnahmefällen verschiedenartige Bauverfahren zu wählen, um nicht durch<br />

unterschiedliche Oberflächentextur unterschiedliche Fahrbahneigenschaften zu<br />

erhalten.<br />

Die Art der Bauverfahren und der Umfang der <strong>für</strong> die Instandsetzung<br />

vorgesehenen Flächen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben.<br />

Es ist zu prüfen, ob verschiedene Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb einer<br />

gesperrten Baustrecke parallel durchgeführt werden können.<br />

Bei den durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong><br />

die Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />

beachten.<br />

3.3 Bauverfahren<br />

3.3.1 Ersatz von Fugenfüllungen<br />

Es gelten die Regelungen der ZTV Fug-StB.<br />

3.3.1.1 Allgemeines<br />

Fugenfüllungen, deren abdichtende Wirkung nicht mehr gegeben ist, sind zu<br />

ersetzen.<br />

Bei nicht ausreichendem Fugenspalt kann eine Querschnittsaufweitung<br />

erforderlich werden. Hier<strong>für</strong> ist im Leistungsverzeichnis eine gesonderte<br />

Ordnungsziffer vorzusehen. Im Falle von Kantenabplatzungen sind<br />

gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorzusehen.<br />

Sind Fugenfüllungen zu ersetzen sind die schadhaften Füllungen bis auf die neu<br />

festgelegte Verlegetiefe schonend zu entfernen. Verwendbare Unterfüllstoffe<br />

können im Querschnitt verbleiben. Der Ersatz hat über die gesamte Breite und in<br />

zusammenhängenden Abschnitten zu erfolgen.<br />

3.3.1.2 Baustoffe<br />

Es gelten die Anforderungen gemäß Abschnitt 1.4.<br />

Für Fugenmassen, Fugenprofile und Unterfüllstoffe gelten die Regelungen der<br />

ZTV Fug-StB.<br />

Bei kurzen Sperrzeiten sind ausschließlich Fugenprofile oder heiß verarbeitbare<br />

Fugenmassen vorzusehen.<br />

3.3.1.3 Ausführung<br />

Bei Fugenfüllarbeiten ist die Verkehrsfläche von jeglichem Verkehr freizuhalten.<br />

Nach dem Entfernen der Fugenfüllung ist ein zusätzliches Reinigen mit einer<br />

Bürstmaschine erforderlich. Verschmutzungen der Fugenflanken sind zu<br />

beseitigen. Dies ist eine Besondere Leistung.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 13<br />

3.3.2 Heben und Festlegen von Platten<br />

3.3.2.1 Allgemeines<br />

Das Festlegen von Platten ist vorzusehen, wenn deutlich wahrnehmbare<br />

Vertikalbewegungen beim Überrollen festgestellt werden. Das Festlegen soll<br />

möglichst frühzeitig und vollflächig erfolgen.<br />

Zur Beseitigung von Plattenversatz an Fugen und Rissen im Längs- und Querprofil<br />

sind die Platten zu heben.<br />

Das Heben soll spätestens bei einem Versatz über 10 mm erfolgen.<br />

Für das Heben und Festlegen von Platten sind Unterpressmörtel mit<br />

hydraulischen Bindemitteln einzusetzen. Andere Verfahren und Materialien<br />

können eingesetzt werden, wenn die Eignung nachgewiesen ist.<br />

Der Mörtel muss fließfähig und schnellhärtend sein. Die Konsistenz ist beim<br />

Einbau ständig zu kontrollieren. Der Mörtel ist unter kontrolliertem Druck in die<br />

Bohrlöcher einzupressen. Beim Festlegen ist der Einpressdruck so zu wählen,<br />

dass ein unbeabsichtigtes Heben der Platten vermieden wird. Der Unterpressdruck<br />

muss automatisch gesteuert werden.<br />

Die Arbeiten dürfen nur bei Luft- und Mörteltemperaturen zwischen 5 °C und 30 °C<br />

ausgeführt werden.<br />

Bei Verwendung von Unterpressmörtel mit hydraulischem Bindemittel kann die<br />

Zugabe eines Erstarrungsbeschleunigers im Bedarfsfall zweckmäßig sein.<br />

3.3.2.2 Baustoffe<br />

Die Eignung des Unterpressmörtels ist durch ein Prüfzeugnis nachzuweisen.<br />

Auf die exakte Einhaltung des Wasser-Feststoffwertes entsprechend den<br />

Prüfzeugnissen ist zu achten, da durch die Veränderung des Wertes die<br />

Druckfestigkeiten einzustellen sind.<br />

Die Druckfestigkeit des Mörtels muss im Alter von 4 Stunden mindestens 2 N/mm²,<br />

im Alter von 12 Stunden mindestens 5 N/mm² und im Alter von 28 Tagen<br />

mindestens 28 N/mm² betragen.<br />

3.3.2.3 Ausführung<br />

3.3.2.3.1 Heben von Platten<br />

Sind Platten beim Heben vor dem Unterpressen von der Unterlage abzulösen (z.<br />

B. mit Druckluft) dann darf der Druck hierbei maximal 1,0 MPa (10 bar) betragen.<br />

Die Anordnung und Anzahl der Bohrungen <strong>für</strong> das Unterpressen mit Mörtel sind in<br />

der Leistungsbeschreibung anzugeben. Es gelten die Richtwerte der Tabelle 3.2.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 14<br />

Tabelle 3.2: Anordnung der Bohrlöcher beim Unterpressen von Betonplatten<br />

Anordnung<br />

1 2<br />

Bohrraster in zwei Längsreihen paarweise<br />

Bohrlochdurchmesser bis 40 mm<br />

Bohrlochtiefe Dicke der Decke + 2 cm<br />

Abstand zur Querfuge<br />

bzw. zum Querriß<br />

0,5 bis 1,0 m<br />

Abstand zur Längsfuge 0,5 bis 1,0 m<br />

Abstand der Bohrpaare<br />

untereinander<br />

1,5 bis 2,0 m<br />

Wird das Heben durch Dübel und Anker verhindert, sind diese durchzutrennen und<br />

anschließend nach Abschnitt 2.3.3 zu erneuern. Dies ist eine Besondere Leistung.<br />

Beim Heben muss die Plattenbewegung ständig kontrolliert werden.<br />

Tritt beim Unterpressen aus benachbarten Bohrlöchern Mörtel aus, bevor der<br />

Hebevorgang abgeschlossen ist, sind diese mit Pflöcken zu verschließen.<br />

Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung des Mörtels unter der Platte und<br />

der vollflächigen Auflage der Platte ist sofort nach dem Unterpressen kurzzeitig<br />

eine Vibrationswalze mit einem Dienstgewicht von 3 bis 4 t einzusetzen. Senkt<br />

sich hierbei die Platte, ist der Hebevorgang zu wiederholen. Vibrationsplatten sind<br />

hier<strong>für</strong> ungeeignet.<br />

Nach dem Aushärten des Mörtels sind die mit Unterpressmörtel gefüllten<br />

Bohrlöcher mindestens 3 cm tief mit Zement- oder Kunstharzmörtel hohlraumfrei<br />

zu verschließen. Eventuell vorhandener Unterpressmörtel ist aus den Bohrlöchern<br />

in entsprechender Tiefe zu entfernen.<br />

Nach dem Heben der Platten sind die Fugenfüllungen im Bereich der<br />

unterpressten Flächen zu erneuern. Dies ist in der Leistungsbeschreibung<br />

vorzusehen.<br />

3.3.2.3.2 Festlegen von Platten<br />

Das Festlegen von Platten erfolgt mit einem Druck von maximal 0,5 MPa (5 bar).<br />

Um ein Anheben der Platten zu vermeiden, ist der Unterpressdruck zu<br />

kontrollieren.<br />

Ansonsten gelten die Regelungen <strong>für</strong> das Heben von Platten.<br />

3.3.2.3.3 Verkehrsfreigabe<br />

Die Verkehrsfreigabe richtet sich nach dem vom Hersteller angegebenen und durch<br />

Eignungsprüfung nachgewiesenen Erhärtungsverlauf des Mörtels. Sie darf frühestens<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 15<br />

eine Stunde nach Erstarrungsbeginn erfolgen. Die Mindestdruckfestigkeit des<br />

Unterpressmörtels muss bei Verkehrsfreigabe 2,0 N/mm² betragen. Bei frühzeitiger<br />

Verkehrsfreigabe ist der Erstarrungsbeginn durch einen Eindrückversuch zu kontrollieren.<br />

Zur Feststellung der fortschreitenden Erstarrung des Unterpressmörtels ist ein Stab mit<br />

etwa 3 mm Durchmesser an der Spitze (z.B. Bleistifthülse) etwa 15 mm vom Rand eines<br />

auf einer Glasplatte herzustellenden Unterpressmörtelkuchens (Durchmesser 100 mm,<br />

Dicke 10 mm ) einzudrücken. Der Erstarrungsbeginn wird dadurch gekennzeichnet, dass<br />

sich beim Eindrücken des Stabes ein Kantenriss bildet, der radial vom Rand zur<br />

Druckstelle verläuft.<br />

3.3.3 Ersatz von Platten und Plattenteilen<br />

Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB<br />

3.3.3.1 Allgemeines<br />

Platten, die durch Risse, vertikale Plattenbewegungen und Eckabbrüche<br />

geschädigt sind, sind teilweise oder vollständig in voller Tiefe zu ersetzen. Der<br />

dauerhafte Ersatz von einzelnen Platten und Plattenteilen (Mindestabmessungen<br />

in Längs- und Querrichtung 1,50 m) erfolgt aus Beton in der Dicke der<br />

vorhandenen Betonplatten.<br />

Durch Verringerung bzw. Halbierung der Fugenabstände kann unter Beibehaltung<br />

der Deckendicke die Aufnahme erhöhter Verkehrslasten erreicht werden. Für<br />

Schnellreparaturen von Plattenteilen kann ein frühhochfester Reparaturbeton<br />

(Schnellbeton) eingesetzt werden, der eine Verkehrsfreigabe nach wenigen<br />

Stunden ermöglicht.<br />

3.3.3.2 Baustoffe<br />

Frühhochfester Reparaturbeton muss nach 8 Stunden eine Mindestdruckfestigkeit<br />

am Würfel (Kantenlänge 15 cm) von 20 N/mm² aufweisen. Die<br />

Verarbeitbarkeitszeit muss mindestens 30 Minuten betragen, damit die einzelnen<br />

Chargen frisch in frisch eingebaut werden können.<br />

3.3.3.3 Ausführung<br />

Die zu ersetzenden Platten müssen so ausgebaut werden, dass weder<br />

angrenzende Platten noch die Unterlage beschädigt werden.<br />

Die Platten oder Plattenteile müssen entlang ihrer Ränder auf volle Tiefe<br />

geschnitten und herausgehoben werden. Verdübelungen und Verankerungen<br />

müssen durchtrennt werden. Durch zusätzliche Trennschnitte kann das<br />

Herausheben der Plattenteile erleichtert werden. Ungebundene Tragschichten als<br />

Unterlage sind nach zu verdichten. Vor dem Einbau des Betons sind Dübel und<br />

Anker gemäß Abschnitt 2.3.3 in die bestehenden Betonplatten und -plattenteile<br />

einzusetzen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass in die Querfugen und Risse<br />

der angrenzenden Betondecke kein Frischbeton eindringen kann.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 16<br />

Soll ein kraftschlüssiger Verbund zur bestehenden Decke hergestellt werden, ist<br />

die Trennschnittfläche auf 75 Prozent der Deckendicke aufzurauen. Hier<strong>für</strong> ist im<br />

Leistungsverzeichnis eine entsprechende Position vorzusehen.<br />

3.3.3.4 Verkehrsfreigabe<br />

Frühzeitige Verkehrsfreigaben sind anzustreben.<br />

Bei frühhochfestem Reparaturbeton wird anstelle der üblichen Druckfestigkeit<br />

nach 28 Tagen vor Verkehrsfreigabe eine Prüfung der Druckfestigkeit an<br />

gesondert hergestellten, auf der Baustelle gelagerten Probekörpern durchgeführt<br />

(Erhärtungsprüfung). Die Druckfestigkeit <strong>für</strong> den frühhochfesten Reparaturbeton<br />

muss im Alter von 8 Stunden am Würfel (Kantenlänge 15 cm) mindestens 20<br />

N/mm² betragen. Bei Verkehrsfreigabe muss die Druckfestigkeit mindestens 18<br />

N/mm² betragen<br />

Alternativ kann die Druckfestigkeit vor Verkehrsfreigabe auch durch eine zerstörungsfreie<br />

Prüfung nach DIN 1048 - 2 an der hergestellten Platte nachgewiesen<br />

werden.<br />

Bei Verwendung von Fugenprofilen kann der Einbau des Fugenprofiles<br />

unmittelbar nach der Herstellung des Kammerschnittes erfolgen. Eine frühe<br />

Verkehrsfreigabe kann somit erreicht werden.<br />

Zur Vermeidung von Kantenschäden muss die Druckfestigkeit des Betons beim<br />

Einbau der Profile mindestens 70 % der <strong>für</strong> die Verkehrsfreigabe geforderten<br />

Werte betragen.<br />

3.3.4 Streifenweiser Ersatz<br />

Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB.<br />

3.3.4.1 Allgemeines<br />

Fahrstreifen, die aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung unterdimensioniert sind<br />

und eine fortschreitende Betondeckenschädigung erwarten lassen, sind<br />

streifenweise zu ersetzen.<br />

Darüber hinaus ist der streifenweise Ersatz vorzusehen, wenn an Teilabschnitten<br />

durch den Ersatz von Einzelplatten oder Plattenteilen keine Verbesserung der<br />

Befahrbarkeit sowie eine anhaltende Verbesserung der Deckensubstanz erreicht<br />

werden kann.<br />

Durch streifenweisen maschinellen Einbau des Betons ist eine<br />

Qualitätsverbesserung hinsichtlich der Betongüte und der Ebenheit gegenüber<br />

dem Handeinbau zu erreichen. Beim streifenweisen Ersatz ist daher der Einbau<br />

mit Fertiger vorzusehen..<br />

3.3.4.2 Baustoffe<br />

Für den streifenweisen Ersatz von Fahrbahndecken sind Baustoffe vorzusehen,<br />

die in der der ZTV Beton-StB und der ZTV Fug-StB aufgeführt sind.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 17<br />

3.3.4.3 Ausführung<br />

Der streifenweise Ersatz erfolgt im Tiefeinbau unter Beibehaltung der Höhenlage<br />

und der Querneigung.<br />

3.3.4.3.1 Streifenweiser Ersatz unter Beibehaltung der vorhandenen<br />

Deckendicke<br />

Sollen beim streifenweisen Ersatz die vorhandene gebundene Tragschicht als<br />

Unterlage und die vorhandene (ggf. unterdimensionierte) Deckendicke erhalten<br />

werden, so kann eine Halbierung der Abstände der Quer- und Längsfugen zur<br />

Verbesserung der Nutzungsdauer beitragen.<br />

Auch kann die Verwendung eines „Straßenbetons erhöhter Biegezugfestigkeit in<br />

Erwägung gezogen werden, wenn die vorhandene (ggf. unterdimensionierte)<br />

Deckendicke beibehalten werden muss. Die nachzuweisende Biegezugfestigkeit<br />

kann abweichend von der ZTV Beton-StB in Abhängigkeit von der<br />

Plattengeometrie mit bis zu 8 N/mm² festgelegt werden. Die Biegezugfestigkeit ist<br />

in der Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfung nachzuweisen.<br />

Die Betondecke ist auf volle Tiefe zu schneiden. Verankerungen und<br />

Verdübelungen sind zu durchtrennen. Bei schadhafter Unterlage (Risse,<br />

Ausbrüche) ist zur Vermeidung von Reflexionsrissen in der neuen Betondecke die<br />

Unterlage auszubessern und großflächig mit einem Geotextil abzudecken. Vor<br />

dem Einbau des Betons sind lose Bestandteile und Verschmutzungen der<br />

Unterlage zu entfernen. In den Längspressfugen sind Verbundanker (Klebeanker)<br />

mit einem Durchmesser von 20 mm und einer Länge von mindestens 65 cm<br />

vorzusehen. Bei großflächigem Einsatz eines Geotextils ist auf eine Verankerung<br />

wegen der aus der zusätzlichen Elastizität resultierenden Zwängungen zu<br />

verzichten. Durch zusätzliche Längs- und Trennschnitte sind die Platten so zu<br />

zerteilen, dass ein zerstörungsfreier Ausbau erfolgen kann. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Der zu ersetzende Fahrstreifen ist so auszubauen, dass weder angrenzende Fahrstreifen<br />

noch die Unterlage beschädigt werden.<br />

3.3.4.3.2 Streifenweiser Ersatz mit Schottertragschicht<br />

Bei dem streifenweisen Ersatz der Betondecke mit Schottertragschicht sind die<br />

erforderlichen Schichtdicken nach RStO festzulegen.<br />

Hierbei ist eine Wiederverwendung des Betonaufbruchmaterials in der<br />

Schottertragschicht möglich.<br />

Zusätzlich zu den Anforderungen der ZTVT-StB gelten die Regelungen der ZTV<br />

Beton-StB und der ARS Nr. 6/2002 vom 26.06.2002.<br />

3.3.5 Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz (OB-RH)<br />

3.3.5.1 Allgemeines<br />

Als Oberflächenbehandlung mit Reaktionsharz (OB-RH) wird das Aufbringen eines<br />

Reaktionsharzes auf die Unterlage und das anschließende Abstreuen mit<br />

Mineralstoffen, sowie die so hergestellte Schicht bezeichnet. Der Einbau erfolgt in<br />

der Regel einlagig und maschinell auf der vorbereiteten Unterlage ohne<br />

Unterbrechung im Bereich der Fugen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 18<br />

Die Behandlung der Betondecke setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist.<br />

Die Baumaßnahme ist vorzugsweise in der wärmeren, trockenen Jahreszeit<br />

auszuführen.<br />

3.3.5.2 Anwendung<br />

Durch Oberflächenbehandlungen mit Reaktionsharz kann folgendes erreicht<br />

werden:<br />

- Verbesserung der Griffigkeit,<br />

- Minderung des Reifen/Fahrbahngeräusches,<br />

- Verminderung der Aquaplaninggefahr,<br />

- Verbesserung der Nachtsichtbarkeit (Retroreflexion),<br />

- Erhöhung der Verschleißfestigkeit der Oberfläche (Lebensdauer).<br />

3.3.5.3 Baustoffe<br />

Die Eignung der Baustoffe ist durch eine Grundprüfung gemäß TP BEB RH-StB<br />

nachzuweisen.<br />

Als Reaktionsharze sind ungefüllte, niedrigviskose, lösemittelfreie Kunstharze zu<br />

verwenden, die höchstens 2 M.-% mineralische Beimengungen enthalten dürfen.<br />

Nach dem Vermischen der Komponenten des Reaktionsharzes (Harz-<br />

Härtergemische) müssen diese zu unschmelzbaren Kunststoffen (Duromeren)<br />

erhärten, wie z.B. Epoxidharze. Diese müssen auf der Unterlage gut haften sowie<br />

eine dauerhafte Einbindung des Abstreusplittes sicherstellen. Die Reaktionsharze<br />

müssen die Anforderungen der TL/TP BEB RH-StB erfüllen.<br />

Es dürfen nur getrocknete natürliche gebrochene Felsgesteine mit Sz- Werten 18<br />

M.-% oder harte künstliche Mineralstoffe (z. B. Chromerzschlacke) der Sonder-<br />

bzw. Handelskörnung 1/2, 2/3 oder 3/4 mm verwendet werden, deren übrige<br />

Eigenschaften den Anforderungen der TL Min-StB entsprechen müssen.<br />

Bei Mineralstoffen oder Mineralstoffgemischen ist ein PSV- Wert von ≥ 53<br />

einzuhalten.<br />

3.3.5.4 Ausführung<br />

Die Ausführung der Arbeiten ist durch eine sachkundige Fachkraft zu leiten. Die<br />

Qualifikation der Fachkraft ist durch Referenzen oder Zeugnisse nachzuweisen.<br />

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Beginn der Ausführung rechtzeitig<br />

anzuzeigen.<br />

Die Ausführungsanweisung des Herstellers der Reaktionsharze ist zu beachten.<br />

Die Unterlage muss trocken und frei sein von trennend wirkenden Substanzen, wie<br />

z. B. Ölen, Fetten, Gummiabrieb, Staub, Nachbehandlungsmitteln, Bitumen,<br />

Markierungsstoffen. Instabile Feinmörtelschichten sind zu entfernen. Dies ist eine<br />

Besondere Leistung.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 19<br />

Auf den zu bearbeitenden Flächen muss eine Abreißfestigkeit gemäß<br />

TP BEB RH-StB von im Mittel mindestens 1,5 N/mm² erreicht werden. Wird ein<br />

niedrigerer Wert festgestellt, sind in unmittelbarer Nähe drei weitere Prüfungen<br />

durchzuführen, die jeweils mindestens 1,5 N/mm² erreichen müssen. Wird der<br />

geforderte Wert unterschritten, so ist die Oberfläche durch staubfreies Strahlen<br />

oder andere geeignete Verfahren zu bearbeiten. Soweit der Auftragnehmer die<br />

Ursachen nicht zu vertreten hat ist dies eine Besondere Leistung.<br />

Die mittlere Rautiefe der unbehandelten, aber vorbereiteten Betonoberfläche darf<br />

nicht mehr als 1,5 mm (Sandfleck- oder Sandeinfüllverfahren) betragen.<br />

Vor dem Herstellen der OB-RH sind Fugen, Risse und Kantenschäden nach<br />

Abschnitt 2.3 zu behandeln. Ein eventuell erforderliches Heben oder Festlegen<br />

von Betonplatten ist nach Abschnitt 3.3.2 durchzuführen.<br />

Vorhandene Markierungen können durch Abkleben erhalten werden.<br />

Bei der Ausführung der OB-RH muss die Oberflächentemperatur mindestens + 8 °C<br />

betragen und darf + 40 °C nicht überschreiten. Bei zu erwartendem starken Anstieg der<br />

Oberflächentemperaturen sowie Niederschlag, Taubildung und Nebelnässe sind die<br />

Arbeiten einzustellen. Die relative Luftfeuchte muss unter 85 % liegen. Die Temperatur<br />

der Fahrbahnoberfläche muss mindestens 3 K über der Taupunkttemperatur liegen.<br />

Das Aufbringen des Bindemittels hat flächig in gleichmäßiger Dicke zu erfolgen.<br />

Die Bindemittelmenge ist von der Rautiefe der Unterlage und dem Größtkorn der<br />

Mineralstoffe zum Abstreuen abhängig und beträgt in der Regel 700 bis 1.600<br />

g/m². Die Bindemittelmenge und das Größtkorn sind in der Leistungsbeschreibung<br />

anzugeben. Dabei sind die Angaben der Tabelle 3.3 zu beachten.<br />

Tabelle 3.3: Bindemittelmenge und Abstreukörnung in Abhängigkeit von der<br />

mittleren Rautiefe<br />

mittlere Rautiefe [mm] Bindemittelmenge Abstreukörnung<br />

[g/m²]<br />

[mm]<br />

1 2 3<br />

0,5 700 bis 1.000 1/2<br />

> 0,5 bis 1,0 > 1.000 bis 1.300 2/3<br />

> 1,0 bis 1,5 > 1.300 bis 1.600 3/4<br />

Unmittelbar nach dem Aufbringen des Reaktionsharzes sind die Mineralstoffe<br />

maschinell, gleichmäßig und im Überschuß aufzustreuen und gegebenenfalls<br />

anzuwalzen.<br />

Die so behandelte Betonoberfläche ist gegen Beschädigung, Feuchtigkeit,<br />

Verschmutzung und schädliche Temperaturen bis zur Erhärtung zu schützen.<br />

Nach dem Erhärten der Beschichtung sind überschüssige Mineralstoffe zu<br />

entfernen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 20<br />

3.3.6 Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel (OS-RH)<br />

3.3.6.1 Allgemeines<br />

Als Oberflächenbeschichtung mit Reaktionsharzmörtel (OS-RH) wird das<br />

Aufbringen einer Grundierung aus Reaktionsharz und einer Deckschicht aus<br />

Reaktionsharzmörtel und das anschließende Abstreuen mit Mineralstoffen sowie<br />

die so hergestellte Schicht bezeichnet.<br />

Der Einbau erfolgt in der Regel maschinell auf die vorbereite Unterlage. In<br />

Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Unterlage kann die Schichtdicke bis 15<br />

mm betragen.<br />

Die Beschichtung der Betondecke setzt voraus, dass die Unterlage geeignet ist.<br />

Auf Fahrbahndecken aus Beton der Bauklassen SV, I bis III nach RStO muss die<br />

aufgebrachte OS-RH einschließlich der eingestreuten Mineralstoffe eine mittlere<br />

Schichtdicke von mindestens 5 mm aufweisen. Diese darf zu den<br />

Fahrbahnrändern hin auf 3 mm abnehmen.<br />

Im Übrigen richtet sich die zu wählende Dicke nach den örtlichen Erfordernissen.<br />

Die Oberflächenentwässerung muss gewährleistet bleiben.<br />

Die Beschichtung ist vorzugsweise in der wärmeren, trockenen Jahreszeit<br />

auszuführen.<br />

3.3.6.2 Anwendung<br />

Durch Oberflächenbeschichtungen mit Reaktionsharzmörtel kann folgendes<br />

erreicht werden:<br />

- Minderung des Reifen/Fahrbahngeräusches,<br />

- Verbesserung der Griffigkeit,<br />

- Verminderung der Aquaplaninggefahr,<br />

- Verbesserung der Nachtsichtbarkeit (Retroreflexion),<br />

- Erhöhung der Verschleißfestigkeit der Oberfläche (Lebensdauer),<br />

- Substanzerhaltung bei Oberflächenentmörtelungen, z. B. durch Frostschäden<br />

und Enteisungen,<br />

- Beseitigung von mechanischen Schäden durch Unfälle, Brand etc.<br />

Oberflächenbeschichtungen eignen sich <strong>für</strong> Betonoberflächen mit mittleren Rauhtiefen<br />

bis 1,5 mm und <strong>für</strong> Schichtdicken bis 15 mm.<br />

3.3.6.3 Baustoffe<br />

Die Grundierung besteht aus einem ungefüllten Reaktionsharz, in der Regel mit<br />

Abstreuung. Die Deckschicht besteht aus einem Reaktionsharzmörtel und einer<br />

anschließenden Abstreuung.<br />

Die Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische ist durch eine Grundprüfung<br />

gemäß TP BEB RH-StB nachzuweisen.<br />

Für Reaktionsharze gilt Abschnitt 3.3.5.3 sinngemäß.<br />

Reaktionsharzmörtel sind Gemische aus Reaktionsharz mit Zuschlagstoffen<br />

und/oder Pigmenten (Bereitstellungsgemisch) und Härter. Das<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 21<br />

Bereitstellungsgemisch wird in der Regel werkseitig hergestellt. Bei größeren<br />

Maßnahmen kann auch eine Herstellung auf der Baustelle erfolgen.<br />

Die Ausführungsanweisung des Herstellers ist dabei zu beachten.<br />

Der Reaktionsharzmörtel muss im ausgehärteten Zustand den eingestreuten<br />

Zuschlagstoff fest und dauerhaft einbinden. Der Reaktionsharz-Härter-Anteil der<br />

fertiggestellten Mörtelbeschichtungen muss mindestens 15 M.-% betragen.<br />

Zuschlagstoffe sind die gesamten mineralischen Bestandteile des<br />

Reaktionsharzmörtels einschließlich der Anteile mit einer Korngröße < 0,09 mm.<br />

Für Mineralstoffe zum Abstreuen gilt Abschnitt 3.3.5.3 sinngemäß.<br />

Bei Verwendung von Quarzsand muss dieser einen Siliziumdioxidgehalt von<br />

mindestens 95 M.-% aufweisen.<br />

3.3.6.4 Ausführung<br />

Es gilt der Abschnitt 3.3.5.4 sinngemäß.<br />

Vor dem Aufbringen der Reaktionsharzmörtelbeschichtung muss die Unterlage abtragend<br />

vorbereitet werden. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Da<strong>für</strong> können - entsprechend den vorliegenden Verhältnissen - verschiedene Verfahren<br />

zweckmäßig sein, siehe z. B. ZTV-SIB 90, Tabelle 2 „Verfahren <strong>für</strong> die Vorbereitung von<br />

Betonunterlagen“.<br />

Fahrbahnmarkierungen sind vor der Beschichtung zu entfernen. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Die Abreißfestigkeit der vorbereiteten Unterlage muss im Mittel mindestens 1,5<br />

N/mm² betragen.<br />

Vor der Beschichtung sind die gesäuberten und gegebenenfalls ausgebesserten<br />

Fugen sowie aufgeweitete durchgehende Risse mit einer vorläufigen Einlage zu<br />

versehen, die nach dem Aushärten der Beschichtung entfernt werden muss. Dies<br />

ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Grundierungen sind so aufzutragen, dass die vorbereitete Unterlage gleichmäßig<br />

benetzt und voll bedeckt ist. Die frische Grundierung ist mit feuergetrocknetem<br />

Quarzsand abzustreuen. Nicht gebundener Sand ist nach dem Erhärten<br />

abzukehren.<br />

Reaktionsharzmörtelbeschichtungen (Deckschicht) sind in gleichmäßiger Dicke,<br />

vorzugsweise maschinell auf die grundierte Fläche aufzubringen. Unmittelbar<br />

anschließend sind die Mineralstoffe im Überschuss gleichmäßig aufzustreuen und<br />

gegebenenfalls anzuwalzen. Nach Erhärten der Beschichtung sind überschüssige<br />

Mineralstoffe abzukehren.<br />

Es sind in der Regel Quarzsande der Handelskörnung 0,3 bis 0,8 mm oder 0,7 bis<br />

1,2 mm vorzusehen.<br />

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Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 22<br />

Die Reaktionsharzmörtelmenge ist von der Rautiefe der Unterlage, der<br />

erforderlichen Schichtdicke und dem Größtkorn der Mineralstoffe zum Abstreuen<br />

abhängig. Die Reaktionsharzmörtelmenge und die Abstreukörnung sind in der<br />

Leistungsbeschreibung anzugeben. Für mittlere Rautiefen bis 1,5 mm und <strong>für</strong><br />

mittlere Schichtdicken bis 5 mm sind die Angaben der Tabelle 3.4 zu beachten.<br />

Tabelle 3.4: Reaktionsharzmörtelmenge und Abstreukörnung in Abhängigkeit<br />

von der mittleren Rautiefe und der mittleren Schichtdicke<br />

Reaktionsharzmörtel<br />

1 2 3 4<br />

mittlere<br />

Rautiefe [mm]<br />

0,5<br />

> 0,5 bis 1,0<br />

> 1,0 bis 1,5<br />

mittlere<br />

Schichtdicke<br />

[mm]<br />

2 bis 3<br />

3 bis 4<br />

4 bis 5<br />

2 bis 3<br />

3 bis 4<br />

4 bis 5<br />

2 bis 3<br />

3 bis 4<br />

4 bis 5<br />

Reaktionsharz<br />

mörtelmenge*)<br />

[kg/m²]<br />

4 bis 6<br />

6 bis 8<br />

8 bis 10<br />

5 bis 7<br />

7 bis 9<br />

9 bis 11<br />

6 bis 8<br />

8 bis 10<br />

10 bis 12<br />

*) einschließlich des gebundenen Abstreukorns<br />

Abstreukörnung<br />

(Quarzsand)<br />

[mm]<br />

0,3 bis 0,8 oder 0,7 bis 1,2<br />

0,7 bis 1,2<br />

0,7 bis 1,2<br />

0,7 bis 1,2<br />

0,7 bis 1,2<br />

Bei mittleren Rautiefen größer 1,5 mm sollte vor der Beschichtung die Unterlage<br />

durch abtragende Verfahren (z. B durch Feinfräsen oder Schleifen) vorbereitet<br />

werden, um die Auftragsmenge des Mörtels zu minimieren. Dies ist in der<br />

Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Megatexturreiche Unterlagen (z. B. Spurrinnen, Oberflächenschäden) erfordern in<br />

der Regel Schichtdicken größer 5 mm und damit entsprechend höhere<br />

Mörtelmengen.<br />

Fugen und durchgehende Risse sind nach der Beschichtung in ursprünglicher<br />

Breite wieder herzustellen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Prof. Dr.-Ing. Randolf Anger, Fachgebiet STRASSENWESEN, TU <strong>Berlin</strong> und BEUTH HS


Straßenbautechnik 4. <strong>Erhaltung</strong>sbauweisen Beton 23<br />

4. Erneuerung<br />

Es gelten die Regelungen der ZTV Beton-StB<br />

4.1 Anwendung<br />

Die Auswahlkriterien der Erneuerungsverfahren von Verkehrsflächen aus Beton<br />

sind in Tabelle 4.1 dargestellt.<br />

Tabelle 4.1: Zuordnung von Auswahlkriterien zu geeigneten Erneuerungsverfahren<br />

Erneuerungsverfahren nach Abschnitt<br />

4.3.1 4.3.2 4.3.3<br />

Auswahlkriterium<br />

Hocheinbau Tiefeinbau Kombination<br />

von Hoch- und<br />

Tiefeinbau<br />

1 2 3 4<br />

kreuzungsfreier Streckenabschnitt + 0 0<br />

kreuzungsreicher Streckenabschnitt - + 0<br />

erneuerungsbedürftiger Unterbau bzw.<br />

Untergrund<br />

- + -<br />

erhaltenswerte Tragschicht 0 - +<br />

kontaminierte, ungeschädigte<br />

Tragschicht<br />

Erläuterungen (aufgrund wirtschaftlicher Einschätzung):<br />

+ geeignet<br />

- nicht geeignet<br />

0 bedingt geeignet<br />

0 - +<br />

Erneuerung ist die Wiederherstellung des Gebrauchswertes einer<br />

Verkehrsflächenbefestigung durch Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke aus<br />

Beton auf die vorhandene Decke oder durch Ersatz einzelner oder mehrerer<br />

Schichten der Gesamtbefestigung. Es wird unterschieden zwischen:<br />

Erneuerung im Hocheinbau,<br />

Erneuerung im Tiefeinbau,<br />

Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau.<br />

Vor der Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob<br />

Verbesserungen am Untergrund, Unterbau und Oberbau erforderlich werden und<br />

inwieweit die Funktionsfähigkeit der Entwässerungseinrichtungen nach den ZTV<br />

Ew-StB noch gewährleistet ist. Erforderliche Veränderungen der Gradiente und<br />

Querneigung können bei der Erneuerung durchgeführt werden.<br />

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4.2 Baugrundsätze<br />

Eine Erneuerung ist dann vorzusehen, wenn die Ursachen der festgestellten<br />

Zustandsmerkmale durch Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung<br />

nicht zu beseitigen sind. Erneuerungsmaßnahmen sind insbesondere dann<br />

auszuführen, wenn Mängel aus unzureichender Tragfähigkeit (z. B.<br />

Unterdimensionierung) herrühren.<br />

Für die Erneuerung ist die Dicke der neuen Betondecke sind nach den RStO zu<br />

bestimmen. Dabei sind in jedem Fall die Beschaffenheit der Unterlage, die verfügbaren<br />

Konstruktionshöhen, der Zustand der verbleibenden Befestigung und geänderte<br />

Beanspruchungen zu berücksichtigen.<br />

Bei den durchzuführenden Erneuerungsmaßnahmen sind die „Richtlinien <strong>für</strong> die<br />

Planung von <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen an Straßenbefestigungen“ (RPE-Stra) zu<br />

beachten.<br />

4.3 Bauverfahren<br />

4.3.1 Erneuerung im Hocheinbau<br />

Bei der Erneuerung im Hocheinbau bleibt die vorhandene Befestigung vollständig<br />

erhalten. Dies kann gemäß RStO auch eine Asphaltbefestigung sein.<br />

Die vorhandene Betondecke ist bei einer Überbauung mit einer Betondecke auf<br />

eine Schollengröße von höchstens 0,5/0,5 m und bei einer Überbauung mit einer<br />

Asphaltbefestigung auf eine Schollengröße von höchstens 1,0/1,5 m zu<br />

entspannen, nach zu verdichten und als Tragschicht <strong>für</strong> die neue Befestigung zu<br />

nutzen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Auf die entspannte Betondecke ist entweder eine Ausgleichsschicht aus Beton B<br />

25 nach ZTV Beton-StB oder eine Asphaltausgleichsschicht nach ZTVT-StB oder<br />

ZTV Asphalt-StB aufzubringen. Dies ist in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

Die Betonausgleichsschicht aus frosttausalzbeständigem Beton B 25 ist<br />

entsprechend dem Fugenraster der künftigen Betondecke und unter<br />

Berücksichtigung des Rasters der alten Betondecke nach ZTVT-StB zu kerben.<br />

Die Dicke der Ausgleichsschicht und die Dicke Decke sind gemäß den RStO zu<br />

bestimmen.<br />

Verbesserungen der Querneigung und der Gradiente sind durch eine<br />

entsprechende Dimensionierung der Ausgleichsschicht zu berücksichtigen.<br />

4.3.2 Erneuerung im Tiefeinbau<br />

Bei der Erneuerung im Tiefeinbau wird die vorhandene Befestigung vollständig<br />

aufgenommen, so dass sich alle Betonbauweisen der RStO anwenden lassen. Die<br />

vorhandene Gradiente oder Gradientenzwangspunkte (z. B. Brückenbauwerke)<br />

können bei der Erneuerung im Tiefeinbau eingehalten werden.<br />

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4.3.3 Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau<br />

Bei der Erneuerung in Kombination von Hoch- und Tiefeinbau werden Teile des<br />

vorhandenen Oberbaues aufgenommen und durch einen neudimensionierten<br />

Oberbau entsprechend RStO unter Berücksichtigung der verbleibenden<br />

Schicht(en) ersetzt.<br />

Besteht die verbleibende Schicht aus einer gekerbten Tragschicht mit<br />

hydraulischem Bindemittel, so kann die Decke auf diese Tragschicht aufgebracht<br />

werden, wenn die vorhandene Betondecke z.B. durch Trennschnitte oder andere<br />

<strong>Technik</strong>en so zerteilt wird, dass der Ausbau der Decke ohne Beschädigung der<br />

Tragschicht erfolgen kann.<br />

Durch den Einbau eines Geotextiles in ganzer Fahrbahnbreite kann erreicht<br />

werden, dass aufgetretene Risse in der hydraulisch gebundenen Tragschicht nicht<br />

zu Reflexionsrissen in der neuen Betondecke führen.<br />

Gradienten- und Querneigungsveränderungen können durch Aufbringen einer<br />

Ausgleichsschicht vorgenommen werden.<br />

Dies ist dann in der Leistungsbeschreibung vorzusehen.<br />

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