Jakob Kindinger
Jakob Kindinger
Jakob Kindinger
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entschädigungsbehörde, antwortete am 29. Juni 1967 nicht mit einer Zusage des Zuschlags, sondern<br />
mit einem Vergleichsvorschlag in Höhe von 720.- DM. Er begründete das damit, dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong><br />
zwar ein zwanzigprozentiger Zuschlag zustehe, „[…] er jedoch Ansprüche, die ihm bereits nach dem<br />
BEG/56 (Bundesentschädigungsgesetz, d. Verf.) zugestanden haben, nicht geltend machen und daher<br />
auch eine Neuberechnung der Kapitalentschädigung auf der Grundlage des BEG/56 nicht erfolgen kann<br />
[…]“ 283<br />
Am 6. Juli 1967 unterzeichnete Klägervertreter Simmedinger den Vergleich, damit waren auch „[…]<br />
sämtliche Ansprüche des Antragstellers gegen das Land Hessen auf Wiedergutmachung nach §§ 64-<br />
123 BEG-SG wegen Schadens in beruflichem Fortkommen nach Bundes- und Landesrecht vollständig<br />
abgegolten.“ 284<br />
Außerdem musste jede Partei für die angefallenen Kosten aufkommen, dementsprechend hatte <strong>Jakob</strong><br />
<strong>Kindinger</strong> die Anwaltskosten und einen Teil der Verfahrenskosten selbst zu tragen.<br />
A. N. Simmedinger, der als <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong>s Vertreter im „Sozialausschuss der Verfolgten des<br />
Naziregimes in Hessen, Frankfurt am Main“ 285 tätig war, beantragte zudem, nachdem der erste Antrag<br />
<strong>Kindinger</strong>s vom 8. Januar 1950 abgelehnt worden war, am 1. März 1955 erneut eine Entschädigung<br />
wegen Schäden an Körper und Gesundheit. Er forderte <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> auf, zusätzlich zu den zwei<br />
ärztlichen Bescheinigungen die Entstehung seiner durch Verfolgung und Inhaftierung bedingten<br />
Krankheiten der Entschädigungsbehörde selbst darzulegen; seine Ausführungen sollten durch<br />
Zeugenaussagen gestützt werden.<br />
Zwei überlebende Mithäftlinge des KZ Buchenwald bezeugen daraufhin schriftlich am 6. März 1955,<br />
dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> sich 1944 im KZ ein schweres Fieber zugezogen habe.<br />
Die Entschädigungsbehörde führte am 25. März 1955 die Gründe für die Ablehnung des ersten Antrags<br />
auf Entschädigung wegen Gesundheitsschäden nochmals aus und bat um eine neue Darlegung. Im<br />
April 1951 ließ die Entschädigungsbehörde <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> vom Kreisgesundheitsamt in Heppenheim<br />
und zusätzlich im Juni 1951 im Elisabethenstift Darmstadt ärztlich untersuchen. Die Arbeitsunfähigkeit<br />
war durch die Diagnose einer chronischen Bronchitis und konstitutionellen Übererregbarkeit mit 20 -<br />
25% eingeschätzt worden. Entschädigungszahlungen wurden damals nicht gewährt, da aufgrund der<br />
Ergebnisse eine „verfolgungsbedingte nachhaltige Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nicht<br />
vorlag“ 286 . Simmedinger führte am 30. April 1955 aus, dass <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong>s Früh-Sklerose, die Folge<br />
seiner Inhaftierung, schon früher geltend gemacht worden sei und sich diese jetzt verschlimmert habe.<br />
Eine derartige Bescheinigung ist in den Akten aber nicht vorhanden. Im Gesetzestext hatte sich die<br />
Bewertung der chronischen Bronchitis geändert und wurde nun anerkannt.<br />
In der Entschädigungssache nach § 15 BEG (Bundesentschädigungsgesetz) wegen gesundheitlicher<br />
Schäden, forderte Dr. Riedel am 5. Juli 1955 im Auftrag der Entschädigungsbehörde eine erneute<br />
fachärztliche Untersuchung <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong>s durch Dr. v. Lippmann. Dieser sprach sich gegen eine<br />
finanzielle Entschädigung aus und empfahl <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> als „Schmerzensgeld“ eine „vierwöchige<br />
sommerliche Erholung in einem Luftkurorte“. Dennoch erhielt <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong> am 25. September 1956<br />
eine Kapitalentschädigung wegen Schadens an Körper und Gesundheit.<br />
Er schrieb an Simmedinger am 19. Januar 1959 wegen einer Kur, die beantragt werden soll und teilte<br />
ihm mit, dass er aufgrund des von Seiten des Hausarztes erteilten Rates mit dem Antrag noch warten<br />
möge, bis dieser sich in dieser Angelegenheit erneut an ihn wende.<br />
Der Hausarzt hielt den Hochsommer für einen besseren Zeitpunkt als den Winter. Wahrscheinlich steht<br />
das in Zusammenhang mit der chronischen Bronchitis <strong>Jakob</strong> Kindigers. In den Akten war kein Antrag für<br />
die Kur im Hochsommer zu finden; möglicherweise wurde sie nicht beantragt.<br />
283 Ebd., Sprank; Entschädigungssache <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong>; 29. Juni 1967; 04.<br />
284 Ebd., Vergleich; 18. September 1967.<br />
285 Ebd., <strong>Kindinger</strong>, <strong>Jakob</strong>; Schreiben an A. N. Simmedinger; 19. Januar 1959.<br />
286 Ebd., Der Regierungspräsident in Darmstadt, Entschädigungsbehörde; Entschädigung nach §15 für <strong>Jakob</strong> <strong>Kindinger</strong>; 25.<br />
März 1955.<br />
114