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Preise und Leistungen 2009 - All-in.de

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<strong>All</strong>geme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen Preisliste Nr. 36 36/37<br />

1. „Anzeigenauftrag“ im S<strong>in</strong>n <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n <strong>All</strong>geme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung<br />

e<strong>in</strong>er o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen e<strong>in</strong>es Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Druckschrift<br />

zum Zweck <strong>de</strong>r Verbreitung.<br />

2. Anzeigen s<strong>in</strong>d im Zweifel zur Veröffentlichung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Abschlusses das Recht zum Abruf e<strong>in</strong>zelner Anzeigen e<strong>in</strong>geräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Jahres seit Ersche<strong>in</strong>en <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige <strong>in</strong>nerhalb <strong>de</strong>r <strong>in</strong> Satz 1 genannten<br />

Frist abgerufen <strong>und</strong> veröffentlicht wird.<br />

3. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, <strong>in</strong>nerhalb <strong>de</strong>r vere<strong>in</strong>barten bzw. <strong>de</strong>r <strong>in</strong> Ziffer 2 genannten Frist auch<br />

über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge h<strong>in</strong>aus weitere Anzeigen abzurufen.<br />

4. Wird e<strong>in</strong> Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t<br />

etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied zwischen <strong>de</strong>m gewährten <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n Nachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf<br />

höherer Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlages beruht.<br />

5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis entsprechend <strong>in</strong> Anzeigen-Millimeter<br />

umgerechnet.<br />

6. Aufträge für Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich <strong>in</strong> bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim<br />

Verlag e<strong>in</strong>gehen, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag auf<br />

diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies<br />

<strong>de</strong>r ausdrücklichen Vere<strong>in</strong>barung bedarf.<br />

7. Textteil-Anzeigen s<strong>in</strong>d Anzeigen, die mit m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens drei Seiten an <strong>de</strong>n Text <strong>und</strong> nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen.<br />

Anzeigen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar s<strong>in</strong>d, wer<strong>de</strong>n als solche vom<br />

Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“ <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch e<strong>in</strong>zelne Abrufe im Rahmen e<strong>in</strong>es Abschlusses – <strong>und</strong> Beilagenaufträge<br />

wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form nach e<strong>in</strong>heitlichen, sachlich gerechtfertigten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s Verlages abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen verstößt<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,<br />

Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Beilagenaufträge s<strong>in</strong>d für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage e<strong>in</strong>es<br />

Musters <strong>de</strong>r Beilage <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Billigung b<strong>in</strong><strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n E<strong>in</strong>druck<br />

e<strong>in</strong>es Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen.<br />

Die Ablehnung e<strong>in</strong>es Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes <strong>und</strong> e<strong>in</strong>wandfreier Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich<br />

Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r durch<br />

die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

10. Der Auftraggeber hat <strong>de</strong>n Abdruck <strong>de</strong>r von ihm <strong>in</strong> Auftrag gegebenen Anzeige/n bzw. Beilagen unverzüglich nach <strong>de</strong>ren<br />

Ersche<strong>in</strong>en zu prüfen. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln gr<strong>und</strong>sätzlich unverzüglich<br />

nach Ersche<strong>in</strong>en <strong>de</strong>r Anzeige <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Beilage, spätestens aber <strong>in</strong>nerhalb von 2 Wochen nach E<strong>in</strong>gang von<br />

Rechnung <strong>und</strong> Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n; bei nicht offensichtlichen Mängeln b<strong>in</strong>nen 1 Jahres nach Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>s Werbemittels. Entspricht die Anzeige, trotz <strong>de</strong>r rechtzeitigen Lieferung e<strong>in</strong>wandfreier Druckunterlagen,<br />

nicht <strong>de</strong>r vertraglich geschul<strong>de</strong>ten Beschaffenheit <strong>und</strong> wur<strong>de</strong> rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsm<strong>in</strong><strong>de</strong>rung <strong>in</strong> <strong>de</strong>m<br />

Ausmaß, <strong>in</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige bee<strong>in</strong>trächtigt wur<strong>de</strong>, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abdruck e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>wandfreien Ersatzanzeige<br />

(Nacherfüllung) verlangt wer<strong>de</strong>n. Der Anspruch auf Abdruck e<strong>in</strong>er Ersatzanzeige ist gänzlich ausgeschlossen, wenn<br />

dies für <strong>de</strong>n Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verb<strong>und</strong>en ist. Lässt <strong>de</strong>r Verlag e<strong>in</strong>e ihm für die Ersatzanzeige ge-<br />

setzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung o<strong>de</strong>r ist diese unzumutbar o<strong>de</strong>r schlägt fehl,<br />

so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsm<strong>in</strong><strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages. Bei unwesentlichen<br />

Mängeln <strong>de</strong>r Anzeige ist die Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche<br />

von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage.<br />

11. E<strong>in</strong>e Haftung <strong>de</strong>s Verlages auf Scha<strong>de</strong>ns- o<strong>de</strong>r Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong> – besteht nur,<br />

wenn <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verlages zurückzuführen s<strong>in</strong>d<br />

o<strong>de</strong>r durch schuldhafte Verletzung e<strong>in</strong>er verkehrswesentlichen Pflicht (Kard<strong>in</strong>alpflicht) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er das Erreichen <strong>de</strong>s Vertragszwecks<br />

gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Weise vom Verlag verursacht wur<strong>de</strong>n. Haftet <strong>de</strong>r Verlag nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>e nach, ohne dass Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist die Haftung <strong>de</strong>s Verlages <strong>de</strong>r Höhe<br />

nach auf <strong>de</strong>n typischen Scha<strong>de</strong>ns- bzw. Aufwendungsumfang, <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsschlusses vernünftigerweise<br />

voraussehbar war, <strong>und</strong> auf das für die betreffen<strong>de</strong> Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt begrenzt. Der<br />

Verlag haftet nicht für <strong>de</strong>n Werbeerfolg e<strong>in</strong>er Anzeige <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Beilage. Die vorstehen<strong>de</strong>n Haftungsbeschränkungen<br />

bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit, für Haftungsansprüche<br />

nach <strong>de</strong>m Produkthaftungsgesetz sowie im Falle e<strong>in</strong>er vertraglich vere<strong>in</strong>barten verschul<strong>de</strong>nsunabhängigen E<strong>in</strong>standspflicht.<br />

Soweit die Haftung <strong>de</strong>s Verlages nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen ausgeschlossen o<strong>de</strong>r beschränkt<br />

ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung se<strong>in</strong>er Organe, Arbeitnehmer, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen.<br />

12. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die<br />

Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm <strong>in</strong>nerhalb <strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Übersendung <strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

13. S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe<br />

<strong>de</strong>r Berechnung zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

14. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>r Anzeige übersandt. Die Rechnung ist <strong>in</strong>nerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen, vom Empfang <strong>de</strong>r<br />

Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im e<strong>in</strong>zelnen Fall e<strong>in</strong>e an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung<br />

vere<strong>in</strong>bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />

15. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r St<strong>und</strong>ung wer<strong>de</strong>n Z<strong>in</strong>sen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Höhe sowie die E<strong>in</strong>ziehungskosten<br />

berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrages bis zur<br />

Bezahlung zurückstellen <strong>und</strong> für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel<br />

an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit e<strong>in</strong>es Anzeigenabschlusses<br />

das Ersche<strong>in</strong>en weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong> ursprünglich vere<strong>in</strong>bartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r<br />

Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages <strong>und</strong> von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch e<strong>in</strong>en Anzeigenbeleg. Je nach Art <strong>und</strong> Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages<br />

wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige Belegnummern geliefert. Kann e<strong>in</strong> Beleg nicht mehr beschafft<br />

wer<strong>de</strong>n, so tritt an se<strong>in</strong>e Stelle e<strong>in</strong>e rechtsverb<strong>in</strong>dliche Besche<strong>in</strong>igung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung<br />

<strong>und</strong> Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen <strong>und</strong> Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte<br />

o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vere<strong>in</strong>barter Ausführungen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.<br />

18. Aus e<strong>in</strong>er Auflagenm<strong>in</strong><strong>de</strong>rung kann bei e<strong>in</strong>em Abschluss über mehrere Anzeigen e<strong>in</strong> Anspruch auf Preism<strong>in</strong><strong>de</strong>rung<br />

hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten Anzeige beg<strong>in</strong>nen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die <strong>in</strong> <strong>de</strong>r<br />

Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r – wenn e<strong>in</strong>e Auflage nicht genannt ist – die<br />

durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage<br />

<strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten wird. E<strong>in</strong>e Auflagenm<strong>in</strong><strong>de</strong>rung ist nur dann e<strong>in</strong> zur Preism<strong>in</strong><strong>de</strong>rung<br />

berechtigter Mangel, wenn sie<br />

▪ bei e<strong>in</strong>er Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,

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