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KM 5 - 681 033/17 Stand: 10. Februa
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu
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5 auf vertraglich oder in ähnliche
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7 enthalts außerhalb des Bundesgeb
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9 Für die erneute Überprüfung de
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11 weise genügt dafür nicht, auch
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13 durch die waffenrechtlichen Alte
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15 Satz 1 AWaffV einen persönliche
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17 Anderweitige Ausbildungen nach
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19 der Waffen ein Schießausbilder
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21 (§ 15) angehört (organisierte
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23 Kommt die Waffenbehörde nach so
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25 Hohe See) geeignet und bestimmt
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27 - die Verkörperung der jeweilig
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29 berechtigt die dort eingetragene
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31 - Repetierwaffen: Repetierwaffen
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33 wird. Bei Erteilung einer Muniti
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35 darauf gerichtet ist, die Waffe
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37 und aus welchen Gründen die Geg
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39 Voraussetzung der Erlaubnis ist,
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41 Erwerbs- und Besitzerlaubnis bes
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43 12.2 § 12 Abs. 2 stellt von der
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12.3.3.2 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Wa
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47 Bei den Schießständen für Spo
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49 on, welche nach dem Bundesjagdge
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51 a) naturschutzrechtlich besonder
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53 geblich sind die jeweiligen Jäg
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55 schriftlich sämtliche erlaubnis
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57 Regelmäßigkeit: Der in § 14 A
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59 Aus wiederholten Verstößen geg
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61 15.3 Kommt das Bundesverwaltungs
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63 Anschein ist nach objektiven Kri
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65 schränkt. Vielmehr ist grundsä
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67 nicht anwendbar. Daher ist es im
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69 Beschränkung der Sammlung auf W
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71 b) Begründung der kulturhistori
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73 die sich auch oder vorwiegend au
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Zu § 18: Erwerb und Besitz von Mun
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77 die besondere Gefährdung über
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79 und/oder seiner körperlichen Ve
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81 den (z.B. Sportschütze, Jäger,
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83 ausgehändigt werden. Die Dokume
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85 Versteigern, Vermieten, Verpfän
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87 der Zuverlässigkeit der mit der
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89 Munitionsarten zu erteilen. Eine
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91 21.10.2.3 das Überlassen von er
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93 Durchmesser und bis zu 15 mm Lä
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95 schussrechtlich zulässige Kalib
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97 Zu § 26: Nichtgewerbsmäßige W
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99 Sofern für gelegentliches Schie
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101 Sofern im Rahmen sicherheitstec
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103 Fassung erfolgt und die Belehru
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105 Eignung und Sachkunde der veran
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107 Durch entsprechende Auflagen is
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109 Unterhält ein Unternehmen nebe
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111 Sportschützen mit bis zu sechs
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113 Deutschland verbracht werden od
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115 (Durchfuhr) oder aus dem Geltun
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117 5. Im Falle einer erforderliche
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119 Erläuterungen/Begriffsbestimmu
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121 Ware weiter transportiert werde
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123 anderen EU-Mitgliedstaates erfo
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125 In besonderen Fällen kann der
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127 Sonderregelungen ergeben sich a
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129 tragsteller hat dafür die Anga
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131 Zu § 34 Überlassen von Waffen
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133 34.2 Bei erlaubnispflichtigen W
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135 34.6 Sofern nicht bereits Anzei
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137 chen Überlassers selbst - drin
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139 ordnung erfasst (Messen, Ausste
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141 Alternativ hierzu ist auch die
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143 36.2.12 Härtefälle im Sinne d
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145 forderungen hinausgehen. Die Re
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147 Saisonende zum Winter, wenn die
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- Seite 151 und 152: 151 de stichprobenweise Art und Men
- Seite 153 und 154: 153 tion nach § 46 Abs. 4 geboten
- Seite 155 und 156: 155 geschweißten Verpackung oder i
- Seite 157 und 158: 157 deutung (z. B. Schießerlaubnis
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- Seite 161 und 162: 161 Wer nach § 46 Abs. 5 WaffG „
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- Seite 169 und 170: 169 (BAFA) durchgeführt. Sofern ke
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- Seite 177 und 178: 177 objektiven Empfängerhorizonts
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