20.07.2013 Aufrufe

Waffengesetz - KV Lauenburg

Waffengesetz - KV Lauenburg

Waffengesetz - KV Lauenburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anl.II-A2-UA2-1.11<br />

200<br />

Munition nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.11 umfasst nur solche<br />

Kartuschenmunition, die tatsächlich in veränderten Langwaffen nach Nummer 1.5.<br />

geladen werden kann.<br />

Demnach fällt Kartuschenmunition z. B. in den Kalibern .308 Win. (= 7,62mm x 51)<br />

oder 8 x 57 IS nicht unter diese Befreiung.<br />

Anl.II-A2-UA2-1.12<br />

Die Kennzeichnung nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.12 kann sich<br />

auch lediglich auf der kleinsten Verpackungseinheit befinden.<br />

Anl.II-A2-UA2-2<br />

Auf Antrag können die in Nummer 2a bezeichneten Waffenteile in die Waffenbesitzkarte<br />

eingetragen werden; ohne Eintrag in die WBK ist ein Munitionserwerb im diesen<br />

Waffenteilen entsprechenden Kaliber auf der Grundlage der WBK nicht möglich.<br />

Für den erlaubnisfreien Erwerb der genannten Gegenstände ist ein gültiger Jahresjagdschein<br />

nicht ausreichend.<br />

Anl.II-A2-UA2-3.1<br />

Die Befreiungsvorschriften der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.1 betreffen<br />

sowohl Originalwaffen als auch Repliken.<br />

Anl.II-A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2<br />

Die Befreiungsvorschriften der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4.1, 5.1<br />

und 5.2 betreffen sowohl Originalwaffen als auch Repliken.<br />

Anl.II-A2-UA2-6.1<br />

Die Bestimmungen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 6.1 betreffen u. a.<br />

das Wiederladen von Munition; sprengstoffrechtliche Vorschriften sind zu beachten.<br />

Anl.II-A2-UA2-7.5<br />

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.5 betrifft nur solche Munition, für die es<br />

tatsächlich entsprechend Nummer 1.3 zugelassene SRS-Waffen gibt.<br />

- 201 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!