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53 geblich sind die jeweiligen Jäg
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55 schriftlich sämtliche erlaubnis
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57 Regelmäßigkeit: Der in § 14 A
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59 Aus wiederholten Verstößen geg
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61 15.3 Kommt das Bundesverwaltungs
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63 Anschein ist nach objektiven Kri
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65 schränkt. Vielmehr ist grundsä
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67 nicht anwendbar. Daher ist es im
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69 Beschränkung der Sammlung auf W
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71 b) Begründung der kulturhistori
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73 die sich auch oder vorwiegend au
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Zu § 18: Erwerb und Besitz von Mun
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77 die besondere Gefährdung über
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79 und/oder seiner körperlichen Ve
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81 den (z.B. Sportschütze, Jäger,
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83 ausgehändigt werden. Die Dokume
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85 Versteigern, Vermieten, Verpfän
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87 der Zuverlässigkeit der mit der
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89 Munitionsarten zu erteilen. Eine
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91 21.10.2.3 das Überlassen von er
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93 Durchmesser und bis zu 15 mm Lä
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95 schussrechtlich zulässige Kalib
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99 Sofern für gelegentliches Schie
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101 Sofern im Rahmen sicherheitstec
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103 Fassung erfolgt und die Belehru
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119 Erläuterungen/Begriffsbestimmu
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133 34.2 Bei erlaubnispflichtigen W
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