Waffengesetz - KV Lauenburg
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schränkt. Vielmehr ist grundsätzlich auch die so genannte isolierte Genehmigung<br />
von Schießsportordnungen statthaft.<br />
Zu § 15b Fachbeirat Schießsport<br />
§ 15b betrifft die früher in § 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 geregelte Einrichtung<br />
eines Fachbeirates für Schießsport beim Bundesministerium des Innern.<br />
Der Gesetzgeber hatte die Einrichtung dieses Gremiums beschlossen,<br />
nachdem - erst durch das Vermittlungsverfahren zum Waffenrechtsneuregelungsgesetz<br />
- über die Anerkennung von Schießsportverbänden<br />
hinaus auch die Genehmigung von Schießsportordnungen<br />
als Voraussetzung für sportliches Schießen eingeführt worden war.<br />
Beide Aufgaben waren dem Bundesverwaltungsamt zugewiesen worden.<br />
Wegen dieser weit reichenden Einwirkung in die Autonomie des<br />
Sports, nämlich in die Strukturen und Inhalte des Schießsports, war die<br />
Idee einer Relativierung dieser Reglementierung durch Einrichtung eines<br />
Fachbeirates entstanden. Es handelte sich um ein Anliegen, das<br />
von allen Seiten, also von Bund, Ländern und Verbänden einvernehmlich,<br />
gestützt wurde:<br />
- seitens des Bundes, um zum einen dem BVA die notwendige Beratungskompetenz<br />
und fachkundige Unterstützung des Gremiums und<br />
zum anderen durch die Ansiedlung beim Bundesministerium des Innern<br />
und dessen Vorsitz seinen eigenen Einfluss in dem Beirat zu sichern;<br />
- vom Bundesverwaltungsamt, das bei der Wahrnehmung dieser völlig<br />
neuen Aufgaben, die zudem komplexen sportpolitischen, technischen<br />
und sicherheitsrechtlichen Sachverstand erfordern, auf umfassende<br />
und strukturierte Beratung zugreifen kann;<br />
- von den Ländern, die sich – ohne dass eine verfassungsrechtlich unzulässige<br />
Mischverwaltung begründet würde – in die Entscheidungsprozesse<br />
des Bundesverwaltungsamts, die von weit reichender<br />
sportpolitischer und letztlich für den Vollzug relevanter Bedeutung<br />
sind, einbringen können;<br />
- von den Verbänden, die auf diese Weise ein Forum erhalten, in dem<br />
die sportlichen Interessen und Gesichtspunkte gegenüber denen der<br />
öffentlichen Sicherheit herausgearbeitet und im Dialog abgewogen<br />
werden können.<br />
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