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Waffengesetz - KV Lauenburg

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schränkt. Vielmehr ist grundsätzlich auch die so genannte isolierte Genehmigung<br />

von Schießsportordnungen statthaft.<br />

Zu § 15b Fachbeirat Schießsport<br />

§ 15b betrifft die früher in § 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 geregelte Einrichtung<br />

eines Fachbeirates für Schießsport beim Bundesministerium des Innern.<br />

Der Gesetzgeber hatte die Einrichtung dieses Gremiums beschlossen,<br />

nachdem - erst durch das Vermittlungsverfahren zum Waffenrechtsneuregelungsgesetz<br />

- über die Anerkennung von Schießsportverbänden<br />

hinaus auch die Genehmigung von Schießsportordnungen<br />

als Voraussetzung für sportliches Schießen eingeführt worden war.<br />

Beide Aufgaben waren dem Bundesverwaltungsamt zugewiesen worden.<br />

Wegen dieser weit reichenden Einwirkung in die Autonomie des<br />

Sports, nämlich in die Strukturen und Inhalte des Schießsports, war die<br />

Idee einer Relativierung dieser Reglementierung durch Einrichtung eines<br />

Fachbeirates entstanden. Es handelte sich um ein Anliegen, das<br />

von allen Seiten, also von Bund, Ländern und Verbänden einvernehmlich,<br />

gestützt wurde:<br />

- seitens des Bundes, um zum einen dem BVA die notwendige Beratungskompetenz<br />

und fachkundige Unterstützung des Gremiums und<br />

zum anderen durch die Ansiedlung beim Bundesministerium des Innern<br />

und dessen Vorsitz seinen eigenen Einfluss in dem Beirat zu sichern;<br />

- vom Bundesverwaltungsamt, das bei der Wahrnehmung dieser völlig<br />

neuen Aufgaben, die zudem komplexen sportpolitischen, technischen<br />

und sicherheitsrechtlichen Sachverstand erfordern, auf umfassende<br />

und strukturierte Beratung zugreifen kann;<br />

- von den Ländern, die sich – ohne dass eine verfassungsrechtlich unzulässige<br />

Mischverwaltung begründet würde – in die Entscheidungsprozesse<br />

des Bundesverwaltungsamts, die von weit reichender<br />

sportpolitischer und letztlich für den Vollzug relevanter Bedeutung<br />

sind, einbringen können;<br />

- von den Verbänden, die auf diese Weise ein Forum erhalten, in dem<br />

die sportlichen Interessen und Gesichtspunkte gegenüber denen der<br />

öffentlichen Sicherheit herausgearbeitet und im Dialog abgewogen<br />

werden können.<br />

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