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DING UND EVIDENZ: DER VERSTANDESBEGRIFF UND DIE ...

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— 308 —<br />

b) Das kategorische Urteil steht sowohl zur Totalität wie zur Kontingenz<br />

in Beziehung<br />

Kant hat den Gegenstand in dem hier angezogenen Zusammenhang<br />

bislang als ein Problem zwischen Anschauung und Vorstellung einerseits<br />

und zwischen Vorstellung und Begriff andererseits bestimmt, in § 19 der<br />

transzendentalen Deduktion wird allerdings erstmals die logische Form<br />

des kategorischen Urteils zur Bestimmung des Begriffes von einem Objekt<br />

herangezogen. 79 Damit scheint aber doch mehr geleistet worden zu sein,<br />

als den transzendenten Gebrauch der reinen Vernunftbegriffe, d.i. die<br />

Subreption im Ideal der reinen Vernunft, von der Allheit möglicher<br />

Prädikate a priori auf ein existierendes Ding an sich selbst zu schließen, im<br />

Rahmen der sinnlichen Anschauung überhaupt als für gerechtfertigt zu<br />

erklären: Im Kapitel über das transzendentale Ideal wird mittels dreier<br />

Selektionsverfahren zuerst zwar die Allheit der möglichen Prädikate eines<br />

Dinges bestimmt, schließlich aber der das Existenzprädikat enthaltende<br />

(nach sich ziehende) Teil der Sphäre der (gemäß dem subkonträren Urteil)<br />

entgegengesetzen Prädikate dann ersetzt vom wesensnotwendigen<br />

Merkmal des allgemeinen Begriffs von einem einzelnen Gegenstand. Trotz<br />

der Erklärung der Subreption der Vernunft im transzendentalen Ideal wird<br />

nochmals der das Existenzprädikat enthaltene Teil der Sphäre aller<br />

möglichen Prädikate eines Dinges auf die Allheit möglicher Prädikate<br />

sinnlich gegebener Anschauung angewendet. 80 Nicht nur, daß der<br />

Verstand trotz der Sinnlichkeit als einschränkende Bedingung des<br />

Gegebenseins von Prädikaten eben die gleiche Subreption vollzieht, wenn<br />

die ganze Anschauung mit einem Objekt gleichgesetzt wird, können<br />

sinnlich mögliche Prädikate eines Dinges nacheinander möglich sein, die<br />

in »Einer Anschauung« nicht zusammen möglich sind. Die fließende<br />

Grenze von Anschauung und Erfahrung dokumentiert sich nirgends<br />

besser darin, als daß in § 12 (»qualitative Einheit« des Begriffes) die Folgen<br />

der sinnlich gebbaren Merkmale als Prädikate gelten sollen und erst<br />

insofern die Eigenschaften eines wirklichen Gegenstandes vollständig<br />

beschreiben können. Das führt aber nicht zu einem eindeutigen Ergebnis,<br />

sondern wie in der weiter oben geführten Untersuchung des Begriffes vom<br />

transzendentalen Objekt = X im Kapitel über die Rekognition, zu einem<br />

79 Vgl. die Beziehung zwischen der »Synthesis der Reproduktion in der Einbildung«<br />

mit der ersten Seite in der „Synthesis der Rekognition im Begriffe« bezüglich der<br />

Verwendung des Begriffes der Regel, vgl. aber auch (A 104) mit §§ 15-17 in B.<br />

80 B 609 f./A 581 f.

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