Spezial 1: Be- und Entladen von Fahrzeugen - Sicherer Einsatz an ...
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Gefährdungen<br />
sultierendes Fehlverhalten <strong>von</strong> Fahrern <strong>und</strong> Ladeper sonal<br />
die Ursache.<br />
M<strong>an</strong>gelnde Kommunikation, schlechte Koordination der<br />
Arbeiten <strong>und</strong> fehlende Verständigung über den Arbeitsablauf<br />
führen zu Missverständnissen. So kommt es mitunter<br />
vor, dass Fahrer, in dem Glauben, die Ladearbeiten seien<br />
bereits beendet, ihre Fahrzeuge zu früh <strong>von</strong> den Ladeluken<br />
abziehen oder das Ladepersonal bereits mit den Arbeiten<br />
beginnt, obwohl das Fahrzeug noch nicht endgültig positioniert<br />
<strong>und</strong> gesichert ist. Termindruck lässt m<strong>an</strong>che Fahrer<br />
die ordnungsgemäße Sicherung ihrer Fahrzeuge vernachlässigen<br />
<strong>und</strong> führt beim Ladepersonal nicht selten zum<br />
Verzicht auf eine Kontrolle der Sicherung.<br />
Gefährdungen beim Anfahren <strong>an</strong> die Ladestelle<br />
An Ladestellen muss in der Regel rückwärts her<strong>an</strong>gefahren<br />
werden. Dabei hat der Fahrzeugführer nur eingeschränkte<br />
Sicht auf den Fahrbereich. Die Gefahr, jem<strong>an</strong>den zu überfahren<br />
oder <strong>an</strong>zufahren k<strong>an</strong>n sich beim Rückwärtsfahren<br />
insbesondere ergeben, wenn<br />
• die Fahrzeuge groß sind<br />
• <strong>Be</strong>-/Entladevorgänge häufig vorgenommen werden<br />
• der Ladebereich unübersichtlich ist<br />
• mehrere Ladevorgänge gleichzeitig ablaufen<br />
• Personen (Fußgänger) sich in den entsprechenden<br />
Verkehrsbereichen aufhalten<br />
• der Fahrer geringe oder keine Kenntnisse über die<br />
Örtlichkeiten hat<br />
Um diese Gefährdungen weitgehend zu vermeiden, sollte<br />
der Aufenthalt <strong>von</strong> Personen in diesem <strong>Be</strong>reich auf das unbedingt<br />
notwendige Maß beschränkt werden. Da neben ist<br />
auch für eine klare Verkehrswegsführung <strong>und</strong> für übersichtliche<br />
Arbeitsabläufe zu sorgen. Dem Fahrzeugführer sind<br />
Hilfen beim Rückwärtsfahren <strong>an</strong> der Ladestelle zu geben.<br />
Die Vorschriften sagen unter <strong>an</strong>derem Folgendes aus:<br />
Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren, wenn<br />
sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden<br />
oder wenn er <strong>von</strong> einem Einweiser eingewiesen wird.<br />
Gefährdungen beim Andocken<br />
<strong>Be</strong>i Annäherung des Fahrzeugs <strong>an</strong> die Ladestelle ist<br />
Quetschgefahr gegeben. Hierbei können Personen<br />
zwischen Fahrzeug <strong>und</strong> festen Teilen der Andockstation<br />
eingequetscht werden. Dies k<strong>an</strong>n zum <strong>Be</strong>ispiel immer<br />
d<strong>an</strong>n geschehen, wenn sich Personen im <strong>Be</strong>reich der Andockstation<br />
in den Spalt zwischen Fahrzeug <strong>und</strong> Andockstation<br />
beugen, z. B. um dem Fahrer Zeichen zum genauen<br />
Platzieren des Fahrzeugs zu geben.<br />
6<br />
Abb. 2: Wenn der Gabelstapler abstürzt, besteht höchste Gefahr für den<br />
Gabelstaplerfahrer.<br />
Gefährdungen beim Lösen des Fahrzeuges <strong>von</strong><br />
der Ladestelle<br />
<strong>Be</strong>i versehentlichem, nicht koordiniertem oder unbeabsichtigtem<br />
Losfahren des Fahrzeuges besteht Absturzgefahr<br />
<strong>von</strong> Personen <strong>und</strong> Tr<strong>an</strong>sportmitteln.<br />
Je nach Ausführung der Andockstation <strong>und</strong> der Fahrzeugaufbauten<br />
ist es für den Fahrer des Lastkraftwagens mitunter<br />
nicht möglich, durch Sichtkontakt zu klären, ob der<br />
Ladevorg<strong>an</strong>g abgeschlossen ist oder ob sich noch Personen<br />
auf der Ladefläche befinden bzw. ob sie sich in der<br />
Zeit zwischen seiner Kontrolle am Fahrzeugheck <strong>und</strong> dem<br />
Losfahren wieder auf die Ladefläche begeben haben.<br />
Ebenso k<strong>an</strong>n ein unzureichend gegen Wegrollen gesichertes<br />
Fahrzeug durch die Massenkräfte des Flurförderzeuges,<br />
mit dem es beladen bzw. entladen wird, unbeabsichtigt<br />
<strong>von</strong> der Ladestelle „weggeschoben“ werden.<br />
Sicherungsmaßnahmen<br />
Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber<br />
verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes<br />
zu treffen, diese auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen<br />
<strong>und</strong> erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten<br />
<strong>an</strong>zupassen.<br />
Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sind geeignet,<br />
um die Arbeitssicherheit beim Anfahren, Andocken<br />
<strong>und</strong> Abstellen <strong>von</strong> <strong>Fahrzeugen</strong> zu verbessern <strong>und</strong> den<br />
oben gen<strong>an</strong>nten Gefährdungen entgegenzuwirken.