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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A 3<br />

14<br />

fährdungen <strong>und</strong> die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu <strong>unter</strong>weisen. Der Inhalt der Unterweisung ist<br />

zu dokumentieren. Die Teilnahme <strong>an</strong> dieser Unterweisung k<strong>an</strong>n in<br />

dem Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ (siehe Anh<strong>an</strong>g 3) vermerkt<br />

werden.<br />

3.3 Durchführen von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> dürfen nur nach den vom Unternehmer<br />

festgelegten Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben <strong>und</strong> von geeigneten<br />

Personen durchgeführt werden. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die<br />

Personalauswahl hat die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft (siehe Abschnitt<br />

3.1.4.1). Die Festlegungen der zugehörigen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />

sind zu beachten.<br />

Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> hat sich der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />

(siehe Abschnitt 3.1.4.3) mit dem <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen<br />

(siehe Abschnitt 3.1.4.2) über Art, Ort, Zeit <strong>und</strong> mögliche Auswirkungen<br />

auf die Anlage abzustimmen. Diese Abstimmung k<strong>an</strong>n<br />

mündlich <strong>und</strong> hat bei komplexen <strong>Arbeiten</strong> schriftlich gemäß den<br />

Festlegungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung zu erfolgen. D<strong>an</strong>ach erteilt der<br />

<strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortliche die Erlaubnis zur Durchführung der vorgesehenen<br />

<strong>Arbeiten</strong>.<br />

Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche hat vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> der Arbeitsstelle den <strong>Anlagen</strong>zust<strong>an</strong>d <strong>und</strong> die Umgebungsbedingungen,<br />

z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter, zu bewerten.<br />

Kommt er hier bei zu der Überzeugung, dass die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />

sicher durchführbar <strong>und</strong> die Anforderungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />

erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />

nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.<br />

Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> ist verpflichtet, die Arbeit entsprechend<br />

der Arbeits<strong>an</strong>weisung durchzuführen. K<strong>an</strong>n er eine sichere<br />

Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleisten, so sind die <strong>Arbeiten</strong><br />

einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />

über die Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu informieren. Nach erneuter<br />

Bewertung der Bedingungen <strong>an</strong> der Arbeitsstelle ist die weitere<br />

Vorgehensweise festzulegen. Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> darf<br />

nicht darf nicht <strong>an</strong>gewiesen werden, die <strong>Arbeiten</strong> fortzusetzen,<br />

wenn die sichere Arbeitsdurchführung nicht gewährleistet werden<br />

k<strong>an</strong>n.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag © 2005<br />

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