21.07.2013 Aufrufe

Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...

Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...

Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

EMPFEHLUNGEN<br />

<strong>für</strong> die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in<br />

verbandsfreien Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden


Empfehlungen<br />

<strong>für</strong> die Arbeit von kommunalen<br />

Gleichstellungsbeauftragten in<br />

verbandsfreien Gemeinden <strong>und</strong><br />

Verbandsgemeinden


Die Empfehlungen <strong>für</strong> die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurden 1996<br />

erarbeitet vom ehemaligen <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen des Landes<br />

Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit<br />

Sabine Eller-Laubenheimer, ehemalige Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle des<br />

Landkreises Alzey-Worms,<br />

Doris Eyl-Müller, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied,<br />

Heidi Koch-Berger, ehemalige Frauenbeauftragte des Landkreises Ludwigshafen,<br />

Edda Rohnfeld, ehemalige Frauenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel,<br />

Margit Strunk, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Altenkirchen <strong>und</strong><br />

Rosa Tritschler, Frauenbeauftragte der Verbandsgemeinde Herxheim.<br />

2


Liebe Gleichstellungsbeauftragte,<br />

die Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern ist ein<br />

Kernelement unserer Verfassung. Als kommunale<br />

Gleichstellungsbeauftragte haben Sie die Aufgabe zur<br />

Umsetzung dieses Verfassungsauftrages in Ihrer Kommune<br />

beizutragen. Damit nehmen Sie eine wichtige Aufgabe in<br />

Ihrer Gemeinde wahr.<br />

Das Ziel Ihrer Tätigkeit, nämlich Gleichberechtigung<br />

herzustellen, ist leicht formuliert. Aber der Weg zur<br />

Umsetzung erscheint besonders am Anfang schwierig. So<br />

gibt es meist noch keine Klarheit über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des Handelns,<br />

die Organisation der Verwaltung ist vielleicht noch fremd <strong>und</strong> ebenso die Strukturen,<br />

in denen die politischen Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Wissen<br />

darüber ist es <strong>für</strong> eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit auch entscheidend, dieses<br />

Wissen strategisch geschickt anzuwenden.<br />

Das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen möchte Sie bei<br />

Ihrer Tätigkeit unterstützen <strong>und</strong> Ihnen mit den vorliegenden Arbeitsempfehlungen<br />

den Einstieg in Ihre neue Tätigkeit erleichtern. Sie dienen einer ersten Orientierung<br />

<strong>und</strong> geben einen Überblick über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen.<br />

Unsere Empfehlungen richten sich primär an neue Gleichstellungsbeauftragte. Ich<br />

denke aber, dass sie auch <strong>für</strong> Gleichstellungsbeauftragte, die schon ein paar Jahre<br />

tätig sind <strong>und</strong> ihr Wissen aufpolieren wollen, interessant sein können.<br />

Sie finden darin Anregungen <strong>und</strong> Vorschläge <strong>für</strong> Ihre praktische Arbeit. Die<br />

Unterlagen zu den verschiedenen Themenbereichen sind in sich geschlossen <strong>und</strong><br />

können unabhängig voneinander genutzt werden. Ich empfehle Ihnen: Suchen Sie<br />

sich zunächst nur einen oder einige Vorschläge heraus <strong>und</strong> versuchen Sie, diese<br />

schrittweise umzusetzen.<br />

Gerade in der Frauenpolitik ist es wichtig, dass Frauen sich gegenseitig in ihrer<br />

Arbeit unterstützen <strong>und</strong> informieren. Nehmen Sie deshalb Kontakt zu den<br />

Frauenorganisationen <strong>und</strong> -initiativen in Ihrer Kommune auf. Sicher kann Ihnen auch<br />

der Austausch mit den Kolleginnen in anderen Gemeinden sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten<br />

Ihres Landkreises hilfreich sein. In Einzelfragen können Sie sich<br />

gerne auch an die zuständigen Mitarbeiterinnen im <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>,<br />

<strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen wenden.<br />

Ich wünsche Ihnen <strong>für</strong> Ihre künftige Arbeit viel Erfolg, Ausdauer <strong>und</strong> Geduld.<br />

Ministerin <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>,<br />

<strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen<br />

des Landes Rheinland-Pfalz<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Rahmenbedingungen ....................................................................... 6<br />

2 Mögliche Arbeitsfelder ..................................................................... 7<br />

2.1 Ältere Frauen ................................................................ 7<br />

2.2 Berufs(aus-)bildung ........................................................ 7<br />

2.3 Bildungseinrichtungen/<strong>Jugend</strong>arbeit ................................. 7<br />

2.4 Erwerbsleben ................................................................. 7<br />

2.5 <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Partnerschaft ................................................ 7<br />

2.6 Frauen anderer Nationen ................................................ 7<br />

2.7 Frauen im Ehrenamt ....................................................... 7<br />

2.8 Frauen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit ................................................... 8<br />

2.9 Frauen <strong>und</strong> Politik .......................................................... 8<br />

2.10 Gewalt .......................................................................... 8<br />

2.11 Kulturelles Leben ........................................................... 8<br />

2.12 Regionalentwicklung/Verkehrsplanung/Stadtplanung .......... 8<br />

2.13 Soziale Sicherung........................................................... 8<br />

3 Mögliche Aufgaben .......................................................................... 9<br />

3.1 Interner Bereich ............................................................. 9<br />

3.1.1 Sich ins Gespräch bringen ............................................... 9<br />

3.1.2 Sich in der Verwaltung präsent machen ............................ 9<br />

3.1.3 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die eigene Arbeit .................................... 10<br />

3.1.4 Kontakt <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit den Abteilungen <strong>und</strong><br />

anderen Bereichen der Verwaltung ................................. 10<br />

3.1.5 Die kommunalpolitische Vertretung ................................ 10<br />

3.2 Externer Bereich .......................................................... 14<br />

4 Aktionsbeispiel ............................................................................... 15<br />

4.1 Der erste Schritt .......................................................... 15<br />

4.2 Der zweite Schritt ........................................................ 16<br />

4.3 Der dritte Schritt .......................................................... 16<br />

4.4 Der vierte Schritt ......................................................... 17<br />

5 Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................... 18<br />

5.1 Praxis: Öffentlichkeitsarbeit in der Gleichstellungsstelle .... 18<br />

5.1.1 Klärung der praktischen Handhabung vor Ort .................. 18<br />

5.2 Möglichkeiten der Bekanntmachung der Stelle <strong>und</strong> ihrer<br />

Aufgaben, der Sprechzeiten etc. .................................... 18<br />

5.2.1 Innerhalb der Verwaltung .............................................. 18<br />

5.2.2 Verwaltungsextern ....................................................... 19<br />

5.2.3 Medien ....................................................................... 19<br />

5.2.4 Pressearbeit ................................................................ 19<br />

5.2.5 Kontakte ..................................................................... 20<br />

6 Sprechst<strong>und</strong>e/Beratungstätigkeit ................................................. 21<br />

6.1 Beratungseinrichtungen in der Kommune ....................... 22<br />

6.2 Sich als Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Ratsuchende zur Verfügung<br />

zu stellen, bedarf einiger Vorüberlegungen ...................... 24<br />

4


7 Materialsammlung .......................................................................... 25<br />

Anlage 1 Muster-Pressemitteilungen ................................................<br />

Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz: .........................<br />

Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) ................................<br />

Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO) ....................................<br />

Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />

kommunale Ehrenämter (KomAEVO) ..................................<br />

Anlage 4 Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es ....<br />

Anlage 5 Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-<br />

Pfalz ...............................................................................<br />

Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, DGleiG) ........<br />

Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz .............................................<br />

5


1 Rahmenbedingungen<br />

Vor dem Einstieg in Ihre neue Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte wird<br />

empfohlen, zunächst die Rahmenbedingungen Ihrer Arbeit abzuklären, denn sie<br />

bestimmen im Wesentlichen Ihre Handlungsmöglichkeiten.<br />

Steht Ihnen ein eigenes Büro zur Verfügung?<br />

Verfügen Sie über ausreichende Möglichkeiten zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen?<br />

Sind Sie von Ihrer sonstigen Arbeit <strong>für</strong> die Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte<br />

freigestellt <strong>und</strong> in welchem Umfang? Wie viel Zeit steht Ihnen konkret <strong>für</strong> Ihre<br />

Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung?<br />

Erhalten Sie als ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung?<br />

Prüfen Sie, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen (eigener Etat,<br />

Gelder <strong>für</strong> konkrete Veranstaltungen, Verfügungsmittel).<br />

Gibt es <strong>für</strong> Ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte eine Dienstanweisung<br />

oder eine Arbeitsplatzbeschreibung?<br />

All das wären wünschenswerte Rahmenbedingungen.<br />

Prüfen Sie die einzelnen Punkte <strong>und</strong> setzen Sie sich Schritt <strong>für</strong> Schritt <strong>für</strong> deren<br />

Umsetzung ein.<br />

6


2 Mögliche Arbeitsfelder<br />

Als Orientierungshilfe <strong>für</strong> die inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem neuen<br />

Aufgabenbereich bietet sich eine Vielzahl von möglichen Arbeitsfeldern an. Es<br />

empfiehlt sich – je nach Ihrer Interessenlage oder Ihrer beruflichen Vorbildung –<br />

zunächst nur ein Thema herauszugreifen.<br />

2.1 Ältere Frauen<br />

Mobilität, Sicherheitsfragen, soziale Kontakte, Frauen in der Lebensmitte usw.<br />

2.2 Berufs(aus-)bildung<br />

Berufswahlverfahren, Berufswahltraining, Öffnung von männertypischen Ausbildungsgängen<br />

usw.<br />

2.3 Bildungseinrichtungen/<strong>Jugend</strong>arbeit<br />

Mädchenförderung in der Schule, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsprogramme, Gleichstellung<br />

in Lehrplänen, außerschulische Mädchenarbeit usw.<br />

2.4 Erwerbsleben<br />

Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, neue Technologien, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von<br />

Erwerbstätigkeit <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>, Wiedereinstieg ins Berufsleben, Existenzgründung,<br />

ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeitflexibilisierung, Entlohnung,<br />

sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing usw.<br />

2.5 <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Partnerschaft<br />

<strong>Kinder</strong>betreuung (staatliche <strong>und</strong> private <strong>Kinder</strong>betreuungsangebote, betreuende<br />

Gr<strong>und</strong>schule, Ganztagsschule, Tagesmütter/-väter u. a.), innerfamiliäre Arbeitsaufteilung,<br />

Lohnsteuerklassenwahl, <strong>Familie</strong>nrecht (Trennung, Scheidung), alternative<br />

Lebensformen, Alleinerziehende, familienpolitische Maßnahmen, Schwangerschaftskonflikte<br />

usw.<br />

2.6 Frauen anderer Nationen<br />

Einbeziehung in das kommunale Leben, <strong>Integration</strong>smaßnahmen, Frauen <strong>und</strong><br />

Mädchen zwischen den Kulturen, Abbau von Rassismus, Aufenthaltsrecht, frauenspezifische<br />

Aspekte in Gemeinde- <strong>und</strong> Schulpartnerschaften usw.<br />

2.7 Frauen im Ehrenamt<br />

Qualifizierungsangebote, Zusammenarbeit mit kommunalen Ehrenamtsagenturen<br />

usw.<br />

7


2.8 Frauen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

Frauen <strong>und</strong> Sucht, Beratungsstellen gegen ärztliche Fehlbehandlung <strong>und</strong> Übergriffe,<br />

präventive Frauenges<strong>und</strong>heitsgruppen, Frauenselbsthilfegruppen im Ges<strong>und</strong>heitsbereich,<br />

frauenspezifische Krankheitsformen, Präventions- <strong>und</strong> Früherkennungsangebote<br />

<strong>für</strong> Frauen, Förderung von Frauen im Ges<strong>und</strong>heitsbereich (Ärztinnen,<br />

Krankenpflegerinnen) usw.<br />

2.9 Frauen <strong>und</strong> Politik<br />

Qualifizierung von Frauen <strong>für</strong> das politische Ehrenamt usw.<br />

2.10 Gewalt<br />

Gewaltprävention (Selbstbehauptung, Selbstverteidigung), sexuelle Belästigung,<br />

Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Gewalt in engen sozialen Beziehungen<br />

(Frauenhäuser, Frauenhausberatungsstellen, Interventionsstellen, Notrufe), Menschenhandel,<br />

Sexismus in Werbung <strong>und</strong> Sprache usw.<br />

2.11 Kulturelles Leben<br />

Frauenkulturwoche, Förderung von Künstlerinnen, lokale Frauengeschichte, Internationaler<br />

Frauentag usw.<br />

2.12 Regionalentwicklung/Verkehrsplanung/Stadtplanung<br />

Abbau von Angsträumen, Berücksichtigung von Frauenaspekten bei der Gemeinde-<br />

<strong>und</strong> Wohnungsplanung, bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, beim<br />

Bau von Freizeiteinrichtungen, Einbeziehung von Frauenbelangen in die Regionalentwicklung,<br />

Gender-Planning usw.<br />

2.13 Soziale Sicherung<br />

Armut, Sozialhilfeempfängerinnen, Obdachlosigkeit, Rentenprobleme, pflegende<br />

Angehörige usw.<br />

8


3 Mögliche Aufgaben<br />

3.1 Interner Bereich<br />

Nicht alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen werden Ihnen als Gleichstellungsbeauftragte mit<br />

Aufgeschlossenheit begegnen. Der Beginn wird daher mühsam sein. Für die Arbeit<br />

heißt das: selbst aktiv werden, sich präsent machen, sich vorstellen, Öffentlichkeit<br />

herstellen!<br />

Schon das ist wichtige Gleichstellungsarbeit: nicht nur Arbeitsaufträge erledigen,<br />

sondern sich aktiv um die Akzeptanz der Stelle bemühen, d. h. den anderen vermitteln:<br />

Die Stelle ist <strong>für</strong> Frauen der Kommune wichtig!<br />

3.1.1 Sich ins Gespräch bringen<br />

Wichtig ist, sich erst einmal als Person vorzustellen, ggf. mit ersten konkreten<br />

Vorhaben (siehe Aktionsbeispiel). Dabei sollte Offenheit <strong>für</strong> Anregungen deutlich<br />

gemacht werden.<br />

Vorstellung bei den Ortsbürgermeisterinnen <strong>und</strong> Ortsbürgermeistern<br />

Vorstellung bei den Beigeordneten<br />

Vorstellung beim Rat der Verbandsgemeinde<br />

Vorstellung bei den Fraktionen<br />

Kontaktaufnahme mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises<br />

Vorstellung (mit Bild) im Amtsblatt <strong>und</strong> der lokalen Presse<br />

Vorstellungsbrief bzw. R<strong>und</strong>schreiben an die Mitarbeiterinnen des Hauses<br />

Aushang der GemO <strong>und</strong> der Verwaltungsvorschriften am schwarzen Brett<br />

3.1.2 Sich in der Verwaltung präsent machen<br />

Arbeitsplatz klären:<br />

- Raum <strong>für</strong> Besprechungen bzw. Beratungen<br />

- Schreibtisch, Computer, Telefon usw.<br />

- abschließbarer Schrank <strong>für</strong> Unterlagen/Archiv<br />

- eigenes Postfach, eigene E-Mail-Adresse<br />

- Kopier- <strong>und</strong> Vervielfältigungsmöglichkeiten, Fax<br />

Auslageplatz <strong>für</strong> Informationen <strong>und</strong> regelmäßige Bekanntmachungen<br />

Aufnahme in den internen Verteiler der Verwaltung<br />

Aufnahme in den Wegweiser der Verwaltung<br />

9


3.1.3 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die eigene Arbeit<br />

§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung, Verwaltungsvorschriften, Kommunalbrevier <strong>und</strong><br />

Dienstanweisung/Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es<br />

Informationsmaterial - auch zur Weitergabe -, Broschüren von B<strong>und</strong>esministerien,<br />

Landesministerien, Gewerkschaften <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />

Zeit zum Einlesen <strong>und</strong> Einarbeiten in die Fachliteratur<br />

Presse in Bezug auf frauenrelevante Berichterstattung<br />

Ordner zu thematischen Bereichen<br />

eigenes Ablagesystem<br />

Adressenkartei anlegen<br />

Fortbildungsmöglichkeiten<br />

3.1.4 Kontakt <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit den Abteilungen <strong>und</strong> anderen<br />

Bereichen der Verwaltung<br />

Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)<br />

Alle Abteilungen je nach Erfordernis:<br />

- Sozialamt, z. B. Rentenfragen, Frauenhausunterbringung, sozialhilferechtliche<br />

Fragen<br />

- Bauamt/-abteilung, z. B. Beteiligung bei der Bauleitplanung, Gestaltung von<br />

Freiflächen, Sportanlagen, <strong>Kinder</strong>spielplätzen, Wegenetz, Bauprojekten von<br />

Vereinen<br />

- Einwohnermeldestelle, z. B. Faltblatt, Infos <strong>für</strong> neu zugezogene Frauen<br />

- Hinweise auf die Gleichstellungsbeauftragte in Selbstdarstellungsbroschüren<br />

der Gemeinde<br />

- Kulturamt, z. B. Zusammenarbeit im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen,<br />

Presseorgane der Gemeinde<br />

- Kontaktaufnahme zu kommunalen <strong>Kinder</strong>gärten <strong>und</strong> Schulen<br />

3.1.5 Die kommunalpolitische Vertretung<br />

Prüfung von Vorlagen <strong>für</strong> den Rat der Gemeinde <strong>und</strong> der Ausschüsse unter<br />

Gleichstellungsaspekten sowie ggf. Stellungnahme dazu<br />

ggf. Teilnahme an den Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien, des Verbandsgemeinderates<br />

<strong>und</strong> der Ausschüsse<br />

Beratung der Verwaltungsführung <strong>und</strong> der Fachabteilungen sowie des Rates der<br />

jeweiligen Gebietskörperschaft (nach Zustimmung der Bürgermeisterin oder des<br />

Bürgermeisters) in Gleichstellungsfragen<br />

Kontaktpflege zu den Frauen in den Ratsgremien<br />

10


Anhang aus: Studienbriefe Gleichstellungsarbeit in der Kommune/II<br />

Für mehr Bürgerinnenbeteiligung<br />

Bei der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung<br />

die >Träger öffentlicher Belange< wie z. B. Kirchen<br />

oder Gewerkschaften auf die Anliegen von Frauen aufmerksam<br />

machen<br />

.......................................................................................<br />

Im Gemeinderat beantragen bzw. bei der Verwaltungsspitze<br />

vorschlagen, Frauenverbände oder –vereine als >Trägerinnen<br />

öffentlicher Belange< hinzuzuziehen.<br />

.......................................................................................<br />

Frauen bei der Gründung von Stadtteilgruppen, z. B. durch<br />

Hilfe bei der Suche von Räumen <strong>für</strong> ihre Treffen, unterstützen.<br />

.......................................................................................<br />

Zur Unterstützung von >Problemgruppen<<br />

Einfluss auf städtische Wohnungsgesellschaften nehmen,<br />

damit sie Frauen aus Frauenhäusern bei der Wohnungsvergabe<br />

berücksichtigen.<br />

.......................................................................................<br />

Zusammen mit dem Sozial- <strong>und</strong> dem Wohnungsamt auf die<br />

besondere Berücksichtigung von Alleinerziehenden <strong>und</strong> älteren<br />

Frauen bei der Vergabe von Sozialwohnungen achten.<br />

.......................................................................................<br />

In Zusammenarbeit mit den Altenbetreuungseinrichtungen<br />

darauf achten, dass ältere Frauen nicht von Amtsseite<br />

bedrängt werden, ihre Wohnungen aufzugeben <strong>und</strong> in ein<br />

Heim zu gehen.<br />

.......................................................................................<br />

Hinweis: Weitere Anregungen, Argumentationshilfen <strong>und</strong><br />

Projektbeispiele zur städtischen Mitplanung von Frauen finden<br />

sich in der Broschüre >Frauen verändern ihre Stadt< des<br />

Deutschen Städtetags (vgl. Literaturhinweise).<br />

11


Was Frauenbeauftragte in der Wohnpolitik tun können<br />

Aufgabe:<br />

Bitte notieren Sie hinter jedem Vorschlag, welche Informationen<br />

Sie sich beschaffen müssen, um ihn zu verwirklichen. Überlegen<br />

Sie auch, wo Sie das gewünschte Wissen erhalten können.<br />

Informationsarbeit<br />

Informationsveranstaltungen initiieren (VHS, Architektenverband<br />

etc.): >Wie Frauen wohnen wollen< oder >Zwischen<br />

Schöner Wohnen <strong>und</strong> DIN-Norm: Wer denkt an die Frauen?Wohnfolgeeinrichtungen< (<strong>Kinder</strong>betreuung, ÖPNV, Versorgung)<br />

sowie auf die Berücksichtigung von Fraueninteressen<br />

beim Freiflächenbedarf, in der Verkehrssicherheit <strong>und</strong> bei<br />

Lärmschutzmaßnahmen achten.<br />

.......................................................................................<br />

Einen >Frauenplanungsrat< gründen, der unter Frauenaspekten<br />

Architekten, Stadtplaner <strong>und</strong> Bauträger bei der<br />

Entwicklung von Wohnvierteln berät.<br />

.......................................................................................<br />

Sich in Planungsausschüssen <strong>für</strong> die Erhaltung preiswerter<br />

Wohnungen bei Sanierungsvorhaben einsetzen.<br />

.......................................................................................<br />

Im Gemeinderat<br />

Forderungen nach mehr finanziellem Engagement der<br />

Gemeinde im Mietwohnungsbau unterstützen.<br />

.......................................................................................<br />

Gemeinderatsfrauen dazu auffordern, im Planungs- <strong>und</strong> Bauausschuss<br />

Gutachten zu Stadtplanungen oder Bebauungsplänen<br />

aus weiblicher Perspektive zu beantragen.<br />

.......................................................................................<br />

Antrag im Gemeinderat stellen, Frauen in Beiräte, Aufsichtsräte<br />

von Wohnungsbaugenossenschaften, Begutachtungsgremien<br />

zu entsenden.<br />

.......................................................................................<br />

12


Was Frauenbeauftragte im Bereich der Sozialhilfe tun<br />

können<br />

Sich von den örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen Trägern der<br />

Sozialhilfe (Sozialamt <strong>und</strong> Wohlfahrtsverbände) über die<br />

regionalen Probleme <strong>und</strong> Entwicklungstrends im Sozialhilfebereich<br />

informieren lassen <strong>und</strong> dabei insbesondere nach<br />

den Bedürfnissen ihrer weiblichen Klientel fragen.<br />

Durch Kontakte zu anderen Frauenbeauftragten Informationen<br />

über die Praxis der Sozialhilfevergabe in anderen Städten<br />

gewinnen, um ggf. Verbesserungsvorschläge im eigenen<br />

Bereich machen zu können.<br />

Motivations- <strong>und</strong> Orientierungskurse zum beruflichen Wiedereinstieg<br />

initiieren, die mit Mitteln der Europäischen Union<br />

gefördert werden (vgl. auch Kap. 10).<br />

(Nur in Einzelfällen) Frauen im Umgang mit dem Sozialamt<br />

unterstützen: z. B. durch einen Anruf bei der/dem zuständigen<br />

Sachbearbeiter/in, Abteilungs- oder Amtsleiter/in, um ggf. auf<br />

den besonderen Fall hinzuweisen.<br />

Bei jungen Sozialhilfeempfängerinnen die Bemühungen um<br />

einen Ausbildungsplatz verstärken.<br />

13


3.2 Externer Bereich<br />

Aus der Beschreibung der möglichen Arbeitsfelder lassen sich folgende mögliche<br />

Aufgaben im externen Handlungsbereich ableiten:<br />

Initiierung <strong>und</strong>/oder Durchführung von Veranstaltungen <strong>und</strong> Fachtagungen<br />

Erstellen <strong>und</strong> Bereithalten von Informationsschriften <strong>und</strong> -vorlagen<br />

Presseartikel zu frauenspezifischen Problemen<br />

Vortragsarbeit (Referate, Vorträge, Teilnahme an Podiumsdiskussionen)<br />

Einberufung von Frauenversammlungen <strong>und</strong> Frauenforen<br />

Initiierung/Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Rhetorikkurse,<br />

PC-Kurse)<br />

Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en<br />

Zusammenarbeit mit<br />

- Frauengruppen, Verbänden, Initiativen, Selbsthilfegruppen<br />

- Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen<br />

- Betriebs- <strong>und</strong> Personalräten, Arbeitsverwaltung, Berufsverbänden<br />

- Handwerkskammern<br />

- öffentlichen Wohnungsbauträgern<br />

- <strong>Jugend</strong>zentren <strong>und</strong> -häusern<br />

- freien Trägern der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />

- Trägern von Beratungsstellen <strong>und</strong> -einrichtungen (AWO, Caritas, Diakonisches<br />

Werk etc.)<br />

- Weiterbildungsträgern<br />

- Polizei<br />

- Einrichtungen gleicher Aufgabenstellung<br />

- anderen kommunalen Stellen<br />

- Frauenbeauftragten anderer Verbandsgemeinden <strong>und</strong> des Landkreises<br />

- der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz<br />

Vernetzungsmaßnahmen<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Förderung von Frauenprojekten<br />

Repräsentationsaufgaben, Grußworte<br />

Zu diesen externen Aufgaben kommen Aufgaben im verwaltungsinternen Bereich.<br />

Damit beschäftigt sich das Arbeitspapier „Mögliche Aufgaben/Interner Bereich“<br />

ausführlich.<br />

14


4 Aktionsbeispiel<br />

Neu im Amt! Nun bin ich Gleichstellungsbeauftragte nach der Gemeindeordnung.<br />

Was soll ich tun? Was erwartet man von mir?<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte soll:<br />

die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann fördern<br />

bestehende Benachteiligungen von Frauen abbauen<br />

den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft fördern<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation von Frauen<br />

unterstützen, initiieren <strong>und</strong> durchführen<br />

mit Frauengruppen, -initiativen, -selbsthilfegruppen, -verbänden zusammenarbeiten<br />

usw.<br />

Ganz schön viel „soll“! Wie kann ich es angehen? Wie soll ich mit Initiativen <strong>und</strong><br />

Verbänden zusammenarbeiten, die ich nicht kenne? Von deren Existenz ich vielleicht<br />

nichts weiß?<br />

Die Überlegungen könnten in folgende Richtungen gehen:<br />

„Ich brauche Frauen als Ansprechpartnerinnen. Ich muss in Kontakt treten mit<br />

aktiven Frauen, denn sie sind diejenigen, mit denen ich etwas zusammen machen<br />

kann. Ich brauche Ideen <strong>für</strong> gemeinsame Aktivitäten, <strong>und</strong> meine Aktivitäten müssen<br />

<strong>für</strong> die Frauen der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde interessant sein. Ich will mit<br />

dem, was ich tue, etwas <strong>für</strong> Frauen tun. Ich muss meine Stelle ins Bewusstsein der<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde rücken. Zurzeit<br />

habe ich noch nicht viel Zeit <strong>für</strong> meine Aktivitäten (keine Freistellung <strong>für</strong> die<br />

Gleichstellungsarbeit). Zudem habe ich keine eigenen Haushaltsmittel.“<br />

Aus diesen Überlegungen heraus könnte die Idee eines kleinen Projektes entstehen.<br />

Es sollte in kurzer Zeit realisiert werden <strong>und</strong> möglichst wenig Kosten verursachen:<br />

beispielsweise ein Vereinsverzeichnis <strong>für</strong> Frauen.<br />

4.1 Der erste Schritt<br />

Welche Vereine <strong>und</strong> Gruppen gibt es in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde?<br />

Auskunft könnten der Veranstaltungskalender <strong>und</strong> ein Informationsblatt geben,<br />

welches in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde wöchentlich kostenlos an alle<br />

Haushalte verteilt wird. Zusätzlich könnte in dem Informationsblatt <strong>und</strong> der<br />

Lokalzeitung ein Aufruf abgedruckt werden, der das Vorhaben der Gleichstellungsbeauftragten<br />

bekannt gibt <strong>und</strong> die Vereine auffordert, sich bei ihr zu melden:<br />

15


Frauengruppen <strong>und</strong> -vereine gesucht<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde, Frau<br />

………..……... möchte <strong>für</strong> alle Frauen - insbesondere die Neuankömmlinge - ein<br />

Vereinsverzeichnis erstellen. Dieses Verzeichnis soll Frauen bei ihrer Wahl <strong>für</strong><br />

sportliche, politische, kirchliche oder sonstige Freizeitbetätigungen eine Orientierungshilfe<br />

in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde bieten. Um eine möglichst<br />

umfassende Aufstellung zu erreichen, sind alle Frauenverbände, -initiativen, -<br />

gruppen oder auch -selbsthilfegruppen - aufgefordert, sich bei der Gleichstellungsbeauftragten<br />

zu melden.<br />

Name: ………………………………….………… Tel: ………………………..<br />

4.2 Der zweite Schritt<br />

Wie erreiche ich die Vereine <strong>und</strong> Gruppen?<br />

Die Vereine/Gruppen würden mit einem Brief eingeladen:<br />

Sehr geehrte Damen,<br />

zu einem Gespräch lade ich Sie mit Ihrem Vorstand <strong>für</strong> den ………………… in<br />

……………………………… herzlich ein.<br />

Geplant ist eine kurze Vorstellung meiner Tätigkeit <strong>und</strong> meiner Person, gleichzeitig<br />

beabsichtige ich mit Ihrer Hilfe die Erstellung eines Verzeichnisses mit kurzer<br />

Inhaltsangabe über die einzelnen Frauengruppen in unserer Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde.<br />

Über Ihr Kommen würde ich mich sehr freuen. Wenn Sie noch Fragen oder<br />

Anregungen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

4.3 Der dritte Schritt<br />

Auf dem Treffen könnten sich die Anwesenden vorstellen. Möglichkeiten der<br />

Zusammenarbeit würden beraten <strong>und</strong> das Vereinsleben der Gruppen dargestellt<br />

werden.<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte sollte das Heft zusammenstellen <strong>und</strong> noch einmal zur<br />

Korrektur an alle Gruppierungen schicken <strong>und</strong> es in der Hausdruckerei drucken<br />

lassen.<br />

16


Sehr geehrte Frau ................,<br />

unser gemeinsames erstes Projekt ist nun nahezu fertig. Schon jetzt möchte ich mich<br />

<strong>für</strong> Ihre gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. Allerdings habe ich noch eine<br />

abschließende Bitte: Bevor ich das Verzeichnis drucken lasse, bitte ich Sie, die<br />

Angaben zu Ihrem Verein/Gruppe/Verband zu überprüfen.<br />

Vielen Dank,<br />

mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

4.4 Der vierte Schritt<br />

Wie bekomme ich unser Produkt an die Bürgerinnen?<br />

In der Lokalpresse <strong>und</strong> dem Informationsblatt könnte eine Mitteilung abgedruckt<br />

werden:<br />

Mitteilung <strong>für</strong> das Informationsblatt Nr. …… vom ............<br />

Wer bietet was wo an?<br />

Eine Auflistung über die bestehenden Frauenvereine <strong>und</strong> -verbände in der<br />

Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde ………………… liegt künftig beim<br />

Einwohnermeldeamt aus. Ob Karnevalsverein oder Evangelische Frauenhilfe, ob<br />

Frauen-Union oder KEFIR, dieses <strong>und</strong> noch mehr finden Sie im Verzeichnis.<br />

Da die Aufstellung natürlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, bitte ich<br />

diejenigen, die sich <strong>und</strong> ihre Gruppe nicht wiederfinden, sich mit mir in Verbindung zu<br />

setzen, damit sie künftig berücksichtigt werden.<br />

Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde …………………………………………….<br />

Frau ………………………….……. – Gleichstellungsbeauftragte, Tel. .........................<br />

Was wurde erreicht?<br />

1. Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen guten Überblick über alle Frauengruppen,<br />

-vereine, -selbsthilfegruppen <strong>und</strong> –verbände.<br />

2. Sie kennt die Vorstände oder zumindest die Vorsitzende.<br />

3. Die Vereinsfrauen haben eine Ansprechpartnerin in der Verwaltung <strong>und</strong> kennen<br />

die Gleichstellungsbeauftragte <strong>und</strong> ihr Aufgabengebiet.<br />

4. Über den Aufruf <strong>und</strong> die spätere „Werbung“ wurde die Gleichstellungsstelle<br />

bekannter.<br />

5. Das Produkt wird von Frauen nachgefragt, <strong>und</strong> nicht zuletzt arbeitet sie heute mit<br />

einigen Frauengruppen zusammen.<br />

17


5 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, über die Gleichstellungsstelle zu informieren, über<br />

frauenspezifische Problemfelder aufzuklären <strong>und</strong> damit auch die Akzeptanz der<br />

Stelle selbst zu erhöhen.<br />

„Gute Öffentlichkeitsarbeit“ setzt „gutes Informiert-sein“ voraus, d. h. eine entsprechende<br />

Versorgung mit Informationen. Die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung<br />

sind vielseitig (z. B. Aufnahme in die Verteiler anderer Organisationen <strong>und</strong><br />

gleichstellungsrelevanter Gruppen).<br />

Gleichzeitig ist Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Voraussetzung, um gesellschaftliche<br />

Veränderungen herbei zu führen <strong>und</strong> die eigene Arbeit transparent zu machen.<br />

5.1 Praxis: Öffentlichkeitsarbeit in der Gleichstellungsstelle<br />

5.1.1 Klärung der praktischen Handhabung vor Ort<br />

Dabei sollte man sich auf die Dienstanweisung <strong>und</strong>/oder in Abstimmung mit der<br />

Dienststelle/Dienststellenleitung beziehen. Die Musterdienstanweisung des<br />

Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es sieht dazu Folgendes vor:<br />

„Die Gleichstellungsstelle betreibt Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Pressearbeit in Abstimmung<br />

mit der <strong>für</strong> die allgemeine Pressearbeit zuständigen Organisationseinheit <strong>und</strong><br />

verantwortet diese gegenüber der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister“.<br />

5.2 Möglichkeiten der Bekanntmachung der Stelle <strong>und</strong> ihrer<br />

Aufgaben, der Sprechzeiten etc.<br />

5.2.1 Innerhalb der Verwaltung<br />

<strong>für</strong> Hinweisschild(er) im Rathaus sorgen<br />

sich um Auslagemöglichkeit <strong>und</strong>/oder Aushangmöglichkeit (Schwarzes Brett)<br />

<strong>für</strong> gleichstellungsrelevante Themen <strong>und</strong> Informationen kümmern<br />

hausintern z. B. über Personalversammlung, hausinterne Mitteilungen <strong>und</strong><br />

R<strong>und</strong>schreiben etc., <strong>für</strong> Bekanntmachung sorgen<br />

entsprechende Änderung im Geschäftsverteilungsplan <strong>und</strong> Verwaltungsgliederungsplan<br />

veranlassen<br />

18


5.2.2 Verwaltungsextern<br />

ggf. Aushang der Sprechzeiten z. B. in Büchereien, Arztpraxen, etc.<br />

ggf. (Selbstdarstellungs-)Faltblatt oder Hinweiszettel erstellen <strong>und</strong> auslegen<br />

5.2.3 Medien<br />

Presseverteiler anlegen/besorgen<br />

Versand von E-Mails<br />

Nutzung des Verbandsgemeindeblattes (sofern vorhanden)<br />

ggf. Nutzung der regionalen Tageszeitungen<br />

ggf. regelmäßige schriftliche Infos an die in der Verbandsgemeinde<br />

ansässigen Frauenverbände im weitesten Sinne (eigenen Verteiler erstellen)<br />

ggf. <strong>für</strong> entsprechenden Hinweis auf die Gleichstellungsstelle im Internet auf<br />

der Homepage der Verbandsgemeinde sorgen<br />

ggf. Online-Präsentation <strong>und</strong> -Kommunikation: Erstellen von Internet-Seiten<br />

<strong>und</strong> ständige Aktualisierung der News-Seiten (ggf. Versand von Newslettern)<br />

ggf. <strong>für</strong> Verlinkungen der Webseiten sorgen<br />

5.2.4 Pressearbeit<br />

Aufarbeitung <strong>und</strong> kreative Gestaltung von Informationen beispielsweise in<br />

Form von Pressemitteilungen, Broschüren oder Internet-Seiten<br />

ggf. Erstellen eines Beratungsführers mit Zusammenstellung der Adressen der<br />

wichtigsten Anlaufstellen <strong>und</strong> Ansprechpartner/innen im Landkreis (ggf. auch<br />

online zur Verfügung stellen)<br />

Presseartikel selbst schreiben bzw. Informationen über Presseartikel<br />

weitergeben<br />

Beispiele:<br />

Bestellung <strong>und</strong> Aufgabenbeschreibung einer Gleichstellungsbeauftragten<br />

(1 - 3)<br />

Hinweis auf Veranstaltungen oder Informationskampagnen, z. B. Foren<br />

zu bestimmten Themen der Landesministerien, Hinweise auf aktuelle<br />

Broschüren der Landes- oder B<strong>und</strong>esministerien zu bestimmten Themen<br />

(4)<br />

Gleichstellungsrelevante Themen (eigene Themen entwickeln, bearbeiten,<br />

aufgreifen <strong>und</strong> veröffentlichen, z.B. in entsprechenden Rubriken<br />

im Verbandsgemeindeblatt oder unter „Veranstaltungshinweise“ der<br />

Tagespresse) (5)<br />

Hinweis auf eigene Veranstaltungen (6 - 7)<br />

19


Zusammenarbeit mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der<br />

Region (8)<br />

Dokumentation der Kontaktpflege, Vernetzung <strong>und</strong> Kooperation mit<br />

verschiedenen Einrichtungen (9 - 10)<br />

Reflexion über die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte (von Zeit zu<br />

Zeit über die eigene Arbeit <strong>und</strong> die gemachten Erfahrungen berichten)<br />

(11)<br />

5.2.5 Kontakte<br />

Kontakt zu Einrichtungen, Verbänden, Ämtern, etc. suchen <strong>und</strong> pflegen, die<br />

Zusammenarbeit/Kontaktaufnahme über die Presse dokumentieren (z. B. die<br />

Gleichstellungsbeauftragte besuchte/informierte sich über ...)<br />

persönliche (Antritts-)Besuche<br />

Die Vorgehensweise wird anhand verschiedener Pressemitteilungen im Anhang<br />

verdeutlicht.<br />

20


6 Sprechst<strong>und</strong>e/Beratungstätigkeit<br />

Es ist üblich, dass Gleichstellungsstellen „zu festgelegten Sprechzeiten den Frauen<br />

der Gemeinde die Möglichkeit geben, persönliche Probleme <strong>und</strong> Beschwerden z. B.<br />

über Diskriminierungen vorzutragen <strong>und</strong> sich Wege zur Durchsetzung ihrer<br />

Interessen aufzeigen zu lassen“. 1<br />

Nach Veranstaltungen oder Presseveröffentlichungen ist die Nachfrage nach<br />

Gesprächsterminen höher. Das heißt, im Umkehrschluss, Sprechst<strong>und</strong>en anzubieten<br />

ohne Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, kann dazu führen, dass nur wenige Frauen<br />

das Angebot kennen <strong>und</strong> nutzen.<br />

Der Stellenwert von Beratung im Aufgabenverständnis von Gleichstellungsarbeit ist<br />

umstritten. „Auf der einen Seite ist der Kontakt zu den Frauen in der Kommune eine<br />

wichtige Voraussetzung, um Missstände <strong>und</strong> Gleichstellungsdefizite zu erkennen.<br />

Auf der anderen Seite kann durch den erforderlichen Zeitaufwand <strong>für</strong> die<br />

Einzelfallberatung jede weitere politische Arbeit unmöglich werden.“ 2<br />

Eine wichtige Funktion der Beratungsgespräche ist die Auswertung der vorgetragenen<br />

Probleme <strong>und</strong> die politische Umsetzung in Anträge <strong>und</strong> Vorschläge <strong>für</strong><br />

Verbesserungen in der Kommune.<br />

„Frauenbüros mit einem hohen Beratungsanteil geraten nicht selten in ein<br />

eigenartiges Dilemma: Sie erhalten – endlich – Anerkennung, sogar Lob <strong>für</strong> ihre<br />

Arbeit von der Verwaltungsspitze, weil sie BürgerInnennähe wahren helfen. Aber<br />

hinter diesem Lob steht nicht selten der Gedanke, dass sich das Frauenbüro (aus<br />

Zeitmangel) nicht allzu intensiv mit strukturellen Veränderungsideen befassen wird,<br />

die <strong>für</strong> die Verwaltung zusätzliche Arbeit bedeuten könnten.“ 3<br />

Entgegen der vielfachen Bewertungspraxis ist die Frequentierung von Sprechst<strong>und</strong>en<br />

kein Merkmal <strong>für</strong> die Qualität der Arbeit.<br />

„Einer gr<strong>und</strong>sätzlichen Einschränkung unterliegen ohnehin alle Frauenbeauftragten:<br />

Zur Lösung von Einzelfällen sollten bzw. müssen sie auf kommunale oder freie<br />

Beratungsstellen, in Rechtsfragen auf anwaltliche Hilfe (mit dem Hinweis auf<br />

Kostenbeihilfen) oder auf bestehende Frauen-Netzwerke verweisen. Es gehört zur<br />

strukturellen Beschaffenheit des Amtes, dass die Frauenbeauftragte in den meisten<br />

Fällen keine direkten Entscheidungsmöglichkeiten hat, sondern nur dabei behilflich<br />

sein kann, an die richtigen Stellen zu gelangen <strong>und</strong> dort Gehör zu finden.“ 4<br />

1 Berufsbezogene Weiterbildung: Gleichstellungsarbeit <strong>für</strong> Frauen „Kommunalpolitik <strong>und</strong> Verwaltung“<br />

Band 2: „Gleichstellungsarbeit in der Kommune“ Elke Begander, Sybille Schwertberger, Tübingen, 1994, Seite 101<br />

2 ebd.<br />

3 ebd.<br />

4 ebd.<br />

21


Die Palette der angesprochenen Problemfelder ist vielfältig.<br />

Wann, wo <strong>und</strong> wie häufig die einzelnen Themen auftreten, hängt von<br />

unterschiedlichen Einflüssen ab: zum Beispiel der Region (hohe Arbeitslosenzahl, ...)<br />

vorausgegangener Öffentlichkeitsarbeit (z. B. zum Thema Wiedereinstieg in das<br />

Erwerbsleben, ...) Beratungsstellen in der Umgebung u. v. m.<br />

Häufig ist auch die Verknüpfung verschiedener Problemfelder innerhalb eines<br />

Beratungsgespräches gegeben.<br />

Werden Sprechst<strong>und</strong>en angeboten, ist es wichtig, sich so früh wie möglich über die<br />

verschiedenen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Rechtsanwaltsbüros, Wohlfahrtsverbände,<br />

Ämter, etc. im Einzugsbereich <strong>und</strong> deren jeweilige Aufgaben zu<br />

informieren.<br />

Gleichstellungsbeauftragte können nicht zu jeder Fragestellung etwas wissen, sollten<br />

aber die <strong>für</strong> die einzelnen Problemfelder zuständigen Anlaufstellen kennen:<br />

6.1 Beratungseinrichtungen in der Kommune 5<br />

Trennung <strong>und</strong> Scheidung: Anwaltbüros, Frauenselbsthilfegruppen,<br />

<strong>Jugend</strong>amt, Wohlfahrtsverbände, Ehe- <strong>und</strong><br />

Lebensberatungsstellen, soziale Dienste<br />

Finanzprobleme: Schuldnerberatungsstellen<br />

Rentenfragen: Sozialamt, Versicherungsträger<br />

(Landesversicherungsanstalt, BfA),<br />

Versichertenälteste<br />

Wohnung: städtische Wohnungsbaugesellschaft,<br />

Amt <strong>für</strong> Wohnungsbauförderung, Sozialamt,<br />

Wohngeldstelle<br />

Berufsausbildung <strong>und</strong> Berufssuche: Arbeitsamt, staatliches Schulamt,<br />

Weiterbildungseinrichtungen, kommunale<br />

Arbeitsmarktberatung<br />

Unterhalt <strong>und</strong> Sorgerecht: Sozialamt, <strong>Jugend</strong>amt, soziale Dienste,<br />

Anwältinnen<br />

5 vgl. a. a. O., Seite 101, 102<br />

22


Erziehungsprobleme: Erziehungs- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatungsstelle der<br />

Stadt oder von freien Trägern (z. B. Kirche)<br />

Schwangerschaft: Ges<strong>und</strong>heitsamt, Pro Familia, (z. T.)<br />

konfessionelle <strong>Familie</strong>nberatungsstellen,<br />

Sozialdienste (bei Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

nach § 219 b StGB)<br />

Gewalt/sexueller Missbrauch: Frauenhaus, Notruf (bei sexualisierter<br />

Gewalt), <strong>Jugend</strong>amt, Beratungsstellen gegen<br />

sexuellen Missbrauch (z. B. Wildwasser e. V.)<br />

Sexuelle Belästigung: Betriebs-/Personalrat, Gewerkschaft,<br />

Frauenberatungsstellen, Frauenbeauftragte<br />

Freizeitgestaltung: Frauenzentrum, <strong>Jugend</strong>haus, Mädcheninitiativen,<br />

Vereine, Frauengruppen<br />

Ges<strong>und</strong>heit: Ges<strong>und</strong>heitsamt, Suchtberatungsstelle,<br />

Selbsthilfegruppen, z. B. bei Krebs oder Aids<br />

Hinweis: Diese Übersicht ist nicht vollständig <strong>und</strong> soll als Anregung dienen, sich<br />

eine Orientierung über die Beratungseinrichtungen <strong>für</strong> Frauen in der<br />

eigenen Kommune zu verschaffen <strong>und</strong> in einer Kartei Kontaktperson,<br />

Telefonnummer etc. bereit zu halten.<br />

23


6.2 Sich als Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Ratsuchende zur Verfügung<br />

zu stellen, bedarf einiger Vorüberlegungen<br />

Stimmen die Rahmenbedingungen?<br />

Gibt es einen Raum, in dem Gespräche ungestört stattfinden können?<br />

Machen Sie sich deutlich, mit welchen Problemen Sie möglicherweise konfrontiert<br />

werden <strong>und</strong> wie Sie damit umgehen wollen <strong>und</strong> können (z. B. Gewalt gegen<br />

Frauen)!<br />

Erkennen Sie Ihre eigenen Grenzen, d. h. was Sie leisten können <strong>und</strong> wo es<br />

sinnvoll ist, weiter zu vermitteln!<br />

Setzen Sie sich einen Zeitrahmen!<br />

Vermitteln Sie den Frauen Ihre Parteilichkeit, d. h. Fragestellungen aus frauenspezifischer<br />

Perspektive zu betrachten <strong>und</strong> zu bewerten!<br />

Versuchen Sie, sich in die Rat suchenden Frauen einzufühlen, sie zu verstehen<br />

<strong>und</strong> zu akzeptieren!<br />

„Hilfe zur Selbsthilfe“ sollte im Vordergr<strong>und</strong> stehen, d. h. lassen Sie die<br />

Verantwortung <strong>für</strong> das Handeln bei der jeweiligen Frau!<br />

Machen Sie deutlich, dass Informationen nur mit Zustimmung der Ratsuchenden<br />

weitergegeben werden (Schweigepflicht)!<br />

24


7 Materialsammlung<br />

Anlage 1 Muster-Pressemitteilungen<br />

Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />

Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)<br />

Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO)<br />

Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong> kommunale<br />

Ehrenämter (KomAEVO)<br />

Anlage 4 Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es<br />

Anlage 5 Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz<br />

Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />

(Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, DGleiG)<br />

Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

25


Anlage 1:<br />

Muster-Pressemitteilungen<br />

<strong>für</strong> Veröffentlichungen in der regionalen Zeitung <strong>und</strong>/oder im<br />

Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde<br />

Bestellung <strong>und</strong> Aufgabenbeschreibung<br />

einer Gleichstellungsbeauftragten<br />

(1)<br />

Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten <strong>für</strong> die Verbandsgemeinde<br />

Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau <strong>und</strong><br />

Mann als gemeindliche Aufgabe ist aufgr<strong>und</strong> des Beschlusses des Verbandsgemeinderates<br />

eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung<br />

<strong>für</strong> den Bereich der Verbandsgemeinde bestellt worden.<br />

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es vornehmlich, die Gleichstellung von<br />

Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt<br />

sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten,<br />

die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem<br />

Maße berühren als die der Männer. Konkret gehören zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten<br />

insbesondere:<br />

Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchführung der<br />

Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern;<br />

Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen<br />

Gleichstellungsauftrages in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten<br />

betreffen;<br />

Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen-, initiativen <strong>und</strong> -verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen<br />

sowie anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen;<br />

Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs-<br />

<strong>und</strong> Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es;<br />

Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen der Gemeinde;<br />

Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die<br />

Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung in der Verbandsgemeinde;<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen,<br />

Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellung <strong>und</strong><br />

Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong> Ergebnisse ihrer Arbeit.


(2)<br />

Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte in der Verbandsgemeinde?<br />

Diese Frage ist sehr häufig gestellt worden. Über die gesetzliche Formulierung der Aufgaben<br />

hinaus, die oft schwer verständlich ist, wird in den nächsten Ausgaben über die<br />

unterschiedlichen Themengebiete, mit denen sich eine Gleichstellungsbeauftragte befasst,<br />

informiert. In erster Linie geht es um die Förderung der Gleichstellung von Mann<br />

<strong>und</strong> Frau im Berufsleben - auch im täglichen Leben, d. h. im Umgang miteinander.<br />

Was das Berufsleben angeht, so sind Frauen leider heute noch oft in der schlechteren<br />

Situation, wenn z. B. Führungspositionen zu besetzen sind. Aber auch bei der sonstigen<br />

Besetzung von Stellen <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen ist darauf zu achten, dass Frauen <strong>und</strong><br />

Mädchen entsprechend berücksichtigt werden. In vielen Betrieben ist dies heute kein<br />

Thema mehr, aber leider noch nicht überall.<br />

Selbst in der Politik - <strong>und</strong> dabei insbesondere in der Kommunalpolitik - sind Frauen noch<br />

in der Minderheit; <strong>und</strong> dies hat nichts mit Quotenregelung oder Emanzipation zu tun.<br />

Hier gilt es, das Selbstbewusstsein der Frauen zu stärken <strong>und</strong> sie zu mehr Mut <strong>und</strong> Engagement<br />

zu ermuntern. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Berufsrückkehr von Frauen,<br />

die ihre Berufstätigkeit zurückgestellt haben, um sich <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> dem Haushalt zu<br />

widmen. Für diesen Bereich werden eine Vielzahl von Förderprogrammen <strong>und</strong> -<br />

möglichkeiten angeboten. Scheuen Sie sich nicht <strong>und</strong> nehmen Sie Hilfe in Anspruch.<br />

(3)<br />

Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?<br />

- Fortsetzung -<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin in Sachen "Mobbing". Mobbing<br />

- was ist das?<br />

Noch vor einigen Jahren konnte sich kaum jemand etwas unter diesem Begriff vorstellen.<br />

Seit kurzer Zeit allerdings verschafft sich dieses Thema quer durch alle Medien<br />

Gehör <strong>und</strong> stößt dabei auf gewaltiges Interesse.<br />

Dies ist kein W<strong>und</strong>er, denn Mobbing steht <strong>für</strong> ein Problem, das viele betrifft <strong>und</strong> fast<br />

jede etwas angeht.<br />

Der Begriff "Mobbing" kommt von "to mob - anpöbeln, herfallen über, etc." <strong>und</strong> bedeutet<br />

nichts anderes als den alltäglichen Psychoterror am Arbeitsplatz, die gezielten<br />

Schikanen, Intrigen <strong>und</strong> Feindseligkeiten, denen berufstätige Männer <strong>und</strong> Frauen ausgesetzt<br />

sind.<br />

Von Mobbing spricht man allerdings erst dann, wenn die Angriffe auf eine Person systematisch<br />

<strong>und</strong> über einen langen Zeitraum hinweg erfolgen <strong>und</strong> das sogenannte<br />

"Mobbing-Opfer" psychisch <strong>und</strong> physisch krank machen.<br />

Die Ursachen <strong>für</strong> Mobbing liegen auf der Hand: Die vielzitierte Ellbogengesellschaft ist<br />

leider keine Erfindung der Medien. Wissenschaftler registrieren einen allgemein ansteigenden<br />

Aggressivitätsspiegel in unserer Gesellschaft <strong>und</strong> natürlich auch in den Betrieben.<br />

Der Leistungsdruck nimmt zu <strong>und</strong> die Rezession, verb<strong>und</strong>en mit der wachsenden<br />

Bedrohung von Arbeitslosigkeit, tun ihr übriges. Um "Mobbing" im Keim zu ersticken<br />

- <strong>und</strong> dies ist die beste Lösung - wird Hilfe in vielfältiger Form angeboten.<br />

- Fortsetzung zum Thema "Mobbing" folgt -


Hinweis auf Veranstaltungen oder Informationskampagnen<br />

(4)<br />

Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?<br />

Ein wichtiges Themengebiet ist auch die Beschäftigung von Frauen, die als sogenannte<br />

"geringfügig Beschäftigte" im Rahmen der 400-Euro-Grenze arbeiten.<br />

Mit Entrüstung stellen viele Frauen, die jahrelang unterhalb der Geringverdienergrenze<br />

von zurzeit 400 Euro gearbeitet haben, fest, dass sie später keine Rente aus der Rentenversicherung<br />

erhalten. Oft nehmen Frauen die Nachteile von "ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen"<br />

in Kauf, ohne über ihre Rechte im Arbeitsverhältnis informiert<br />

zu sein, weil sie <strong>Familie</strong>npflichten <strong>und</strong> Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen.<br />

Eine Untersuchung des ehemaligen Gleichstellungsministeriums widerlegte gängige -<br />

Vorurteile, dass es sich bei geringfügig Beschäftigten überwiegend um Geringqualifizierte<br />

handele, dass geringfügige Beschäftigungen nur vorübergehend ausgeübt würden<br />

<strong>und</strong> dass sich Frauen nur ein "Taschengeld" hinzuverdienen möchten.<br />

Wissensdefizite zu beheben ist das Ziel einer Informationskampagne, die in Zusammenarbeit<br />

mit der Frauenministerin <strong>und</strong> der Beauftragen der Landesregierung <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />

von Frau <strong>und</strong> Mann vorgestellt wird. Die Auftaktveranstaltung findet am<br />

_______ im Rahmen des "Internationalen Frauentages" statt. Informationsmaterial kann<br />

angefordert werden.<br />

Gleichstellungsrelevante Themen unter der Rubrik<br />

"Die Gleichstellungsbeauftragte informiert"<br />

(5)<br />

<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit besser einbinden<br />

Einzelne Worte <strong>und</strong> ihre Assoziation prägen sehr stark unser Gefühl, Denken <strong>und</strong> Handeln.<br />

So ist es auch mit dem Begriff "Teilzeitarbeit", dem <strong>für</strong> viele das Negativ-Image des<br />

Minderwertigen im Sinne einer Teillösung anhaftet.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> haben das B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales gemeinsam<br />

mit der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren,<br />

Frauen <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> geschlossen, künftig von "MOBILZEIT" zu sprechen <strong>und</strong> diesen Begriff<br />

den Menschen näher zu bringen.<br />

MOBILZEIT steht <strong>für</strong> neue Formen der Arbeitszeit mit mehr Flexibilität <strong>und</strong> Mobilität. Sie<br />

ist auch ein zentrales familienpolitisches Anliegen. Flexible MOBILZEIT-Modelle bringen<br />

nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sie stabilisieren auch das <strong>Familie</strong>ngefüge, indem sie zu<br />

mehr Partnerschaft zwischen den Geschlechtern <strong>und</strong> zu einer verbesserten Vereinbarkeit<br />

von <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit beitragen.<br />

Die Wünsche der Frauen nach mehr Teilhabe am Berufsleben <strong>und</strong> die Wünsche der<br />

Männer nach mehr Teilhabe am <strong>Familie</strong>nleben, können mit flexibleren Arbeitszeitmodellen<br />

(Mobilzeit) erfüllt werden. Ihre Umsetzung ist ein großer Gewinn <strong>für</strong> die <strong>Familie</strong>n -<br />

<strong>und</strong> damit letztendlich <strong>für</strong> die gesamte Gesellschaft. Kostenlose Informationen zur Mobilzeit<br />

können Sie telefonisch erhalten. Broschüren zu diesem Thema erhalten Sie bei<br />

der Gleichstellungsbeauftragten <strong>für</strong> die Verbandsgemeinde.


Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />

Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)<br />

Auszug aus der<br />

Gemeindeordnung (GemO)<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch<br />

§ 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319).<br />

Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom<br />

21. Februar 1974 (GVBl. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

06. November 2009 (GVBl. S. 379)<br />

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gemeindeordnung(GemO-VV) vom<br />

3. Mai 1979 (MinBl. S. 179), zuletzt geändert durch R<strong>und</strong>schreiben des <strong>Ministerium</strong>s<br />

des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport vom 30. April 2009 (MinBl. S. 128)<br />

"(…)<br />

§ 2 Aufgaben der Gemeinden<br />

(…)<br />

(6) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau<br />

<strong>und</strong> Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In verbandsfreien Gemeinden<br />

wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare<br />

Maßnahmen sichergestellt, daß die Verwirklichung dieses Auftrags bei der<br />

gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen<br />

einzurichten <strong>und</strong> hauptamtlich zu besetzen.<br />

(…)"<br />

VV zu § 2 GemO<br />

1. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde gehört auch die Benennung der<br />

öffentlichen Straßen, Plätze <strong>und</strong> Brücken innerhalb des Gemeindegebiets sowie die<br />

Zuteilung von Hausnummern.<br />

1.1 Es wird empfohlen, bei der Benennung von Straßen, Plätzen <strong>und</strong> Brücken nach<br />

folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen zu verfahren:<br />

1.1.1 Gleiche Namen sollen innerhalb des Gemeindegebiets nur einmal verwendet<br />

werden.<br />

1.1.2 Namen von Personen sollen erst nach Ablauf einer gewissen Zeit seit deren<br />

Ableben verwendet werden.<br />

1.1.3 Umbenennungen sind auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken.<br />

2. Zu den freien Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört die Pflege partnerschaftlicher<br />

Beziehungen zu Kommunen in anderen Staaten einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit.<br />

3. Bei Weisungen, die von staatlichen Fachaufsichtsbehörden im Rahmen von Auftragsangelegenheiten<br />

gegeben werden, ist § 126 nicht anwendbar.


4. Für die Einrichtung <strong>und</strong> Ausgestaltung gemeindlicher Gleichstellungsstellen <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

die Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden im Einvernehmen mit dem <strong>für</strong><br />

die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann zuständigen <strong>Ministerium</strong> folgende Hinweise<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen gegeben:<br />

4.1 Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau<br />

<strong>und</strong> Mann im gemeindlichen Bereich ist eine Aufgabe aller Gemeinden, unabhängig<br />

von ihrer Größe.<br />

4.1.1 Obwohl Absatz 6 <strong>für</strong> die Ortsgemeinden wegen der unterschiedlichen<br />

Größenverhältnisse organisationsrechtliche Rahmenvorgaben nicht enthält, ist<br />

von den Organen der Ortsgemeinden auf die inhaltliche Wahrnehmung dieser<br />

Aufgabe in gleichem Umfang Wert zu legen wie in Gebietskörperschaften, in<br />

denen Gleichstellungsstellen eingerichtet sind oder vergleichbare Maßnahmen<br />

bewirkt werden.<br />

4.1.2 Die von den Verbandsgemeinden nach Absatz 6 Satz 2 i. V. m. § 64<br />

Abs. 2 zu treffenden Maßnahmen können im Regelfall den Handlungsbedarf<br />

der Ortsgemeinden in organisatorischer Hinsicht abdecken. Dies schließt jedoch<br />

nicht aus, daß vor allem in größeren Ortsgemeinden eigene geeignete<br />

Maßnahmen (z. B. die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten)<br />

neben den Maßnahmen der Verbandsgemeinde getroffen werden<br />

können.<br />

4.2 Als der Einrichtung einer Gleichstellungsstelle vergleichbare Maßnahme im<br />

Sinne des Absatzes 6 Satz 2 kommt vor allem die Bestellung einer Gleichstellungs-beauftragten<br />

in Betracht. Sofern die Gemeinde weder eine Gleichstellungsstelle<br />

einrichtet noch eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, muß die an der<br />

Wirksamkeit zu messende Vergleichbarkeit der Maßnahme gewährleistet sein. Die<br />

Aufsichtsbehörde unterrichtet sich hierüber (§ 120).<br />

4.3 Für gemeindliche Gleichstellungsstellen gebietet es der in Absatz 6 Satz 2 <strong>und</strong><br />

3 konkretisierte Verfassungsauftrag, im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />

der Gemeinde hinreichende organisatorische, personelle <strong>und</strong> finanzielle Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen <strong>und</strong> der Person, die mit der Leitung der Gleichstellungsstelle<br />

betraut ist, entsprechende Befugnisse einzuräumen. Die Gleichstellungsstelle<br />

soll von einer Frau geleitet werden. Wegen der zu erfüllenden Querschnittsaufgabe<br />

soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unmittelbar dem Bürgermeister<br />

unterstellt werden.<br />

4.3.1 Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben der<br />

Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende<br />

Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten<br />

Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die<br />

Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße<br />

berühren als die der Männer.<br />

4.3.2 Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle gehören insbesondere:<br />

Förderung des Bewußtseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung<br />

der Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern,<br />

Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung<br />

des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in<br />

sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,<br />

Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen <strong>und</strong> -<br />

verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen<br />

gesellschaftlich relevanten Gruppen,<br />

Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen,<br />

Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die<br />

Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern zuständigen Stellen des<br />

Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es,


Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen der Gemeinde,<br />

Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts<br />

über die Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung<br />

in der Gemeinde,<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister<br />

durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial,<br />

Ausstellungen <strong>und</strong> Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong><br />

Ergebnisse ihrer Arbeit.<br />

4.3.3 Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen<br />

der Gemeindeverwaltung rechtzeitig <strong>und</strong> im gebotenen Umfang zu beteiligen.<br />

Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten<br />

Planungen sind ihr zuzuleiten <strong>und</strong> mit ihr zu erörtern. Die anderen<br />

Stellen der Gemeindeverwaltung gewähren ihr Einsicht in die Akten,<br />

soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist <strong>und</strong> gesetzliche Bestimmungen<br />

(z. B. über die Einsicht in Personalakten) <strong>und</strong> Belange des Datenschutzes<br />

nicht entgegenstehen.<br />

4.3.4 Der Bürgermeister soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung<br />

der Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderats <strong>und</strong> der<br />

Ausschüsse einladen. Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle<br />

berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten. Der Bürgermeister soll<br />

der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen<br />

zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme<br />

auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats <strong>und</strong> der Ausschüsse<br />

ermöglichen, wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt<br />

werden. Die Leiterin der Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der<br />

Niederschrift, wenn eine solche zu fertigen ist oder gefertigt wird.<br />

4.3.5 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Gemeinderat in Abstimmung<br />

mit dem Bürgermeister in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit<br />

unterrichten.<br />

4.3.6 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll vor den Sitzungen des<br />

Stadtvorstands, vor Beigeordneten-, Abteilungs- oder Amtsleiterbesprechungen<br />

über die zur Beratung anstehenden Punkte unterrichtet <strong>und</strong> bei<br />

frauenrelevanten Themen vom Bürgermeister bzw. der Person, die die Besprechung<br />

leitet, zur Sitzung oder Besprechung eingeladen werden. Sie erhält<br />

eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche gefertigt wird.<br />

4.3.7 Es wird empfohlen, das Nähere durch Dienstanweisung zu regeln.<br />

5. Für die Geheimhaltung von Vorgängen, die die Landesverteidigung betreffen, gelten<br />

die Verschlußsachen-Anweisung (VS-Anweisung) <strong>und</strong> die Richtlinien <strong>für</strong> die Sicherheitsüberprüfung<br />

von Landesbediensteten in der jeweils geltenden Fassung.


Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />

Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO)<br />

Auszug aus der<br />

Landkreisordnung (LKO)<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert durch<br />

§ 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319).<br />

Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisordnung (LKODVO) vom<br />

21. Februar 1974 (GVBl. S. 102), zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />

06. November 2009 (GVBl. S. 379)<br />

Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Landkreisordnung (LKO-VV) vom 3. Mai<br />

1979 (MinBl. S. 208), zuletzt geändert durch R<strong>und</strong>schreiben des <strong>Ministerium</strong>s des<br />

Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport vom 30. April 2009 (MinBl. S. 126)<br />

"(…)<br />

§ 2 Aufgaben der Landkreise<br />

(…)<br />

(9) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau <strong>und</strong><br />

Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen<br />

wird sichergestellt, daß die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Aufgabenwahrnehmung<br />

erfolgt. Die Gleichstellungsstellen der Landkreise sind hauptamtlich zu besetzen."<br />

VV zu § 2<br />

1. Zu den freien Selbstverwaltungsaufgaben der Landkreise gehört die Pflege partnerschaftlicher<br />

Beziehungen zu Kommunen in anderen Staaten einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit.<br />

2. Bei Weisungen, die von staatlichen Fachaufsichtsbehörden im Rahmen von Auftragsangelegenheiten<br />

gegeben werden, ist § 69 nicht anwendbar.<br />

3. Das Recht, nach Absatz 4 die Rückübertragung gemeindlicher Aufgaben zu beantragen,<br />

steht nur der verbandsfreien Gemeinde oder Verbandsgemeinde zu, welche die<br />

fragliche Aufgabe vor ihrer Übernahme durch den Landkreis rechtlich <strong>und</strong> tatsächlich<br />

wahrgenommen hat. Verbandsfreie Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden, die zur Erfüllung<br />

dieser Aufgaben einem Zweckverband angehört haben, können daher einen<br />

solchen Antrag nicht stellen, ebensowenig der Zweckverband selbst.<br />

4. In dem Antrag auf Rückübertragung ist von der antragstellenden verbandsfreien Gemeinde<br />

oder Verbandsgemeinde <strong>und</strong> dem Landkreis, falls dieser dem Antrag zustimmt,<br />

unter Aufzeigung aller rechtserheblichen Tatsachen näher darzulegen, daß<br />

Gründe des Gemeinwohls der Rückübertragung nicht entgegenstehen. Ob solche<br />

Gründe vorliegen, hat neben den beteiligten Vertretungsorganen auch die Aufsichtsbehörde<br />

(Aufsichts- <strong>und</strong> Dienstleistungsdirektion) zu prüfen. Sie soll hierzu bei Bedarf<br />

eine gutachtliche Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde einholen. Eine Rückübertragung<br />

verletzt in der Regel das Gemeinwohl, wenn durch sie die sichere,<br />

gleichmäßige <strong>und</strong> wirtschaftliche Versorgung der Kreiseinwohner mit einer wichtigen<br />

öffentlichen Leistung beeinträchtigt würde.


5. Die Rückübertragung soll möglichst mit Wirkung zum Beginn eines Haushaltsjahres<br />

beschlossen werden. Sie soll zur Wahrung der Rechtssicherheit beim Vorliegen der<br />

sonstigen Voraussetzungen erst vollzogen werden, nachdem die Aufsichtsbehörde<br />

schriftlich bestätigt hat, daß Gründe des Gemeinwohls nicht entgegenstehen.<br />

6. Für die Einrichtung <strong>und</strong> Ausgestaltung der Gleichstellungsstellen der Landkreise werden<br />

im Einvernehmen mit dem <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann zuständigen<br />

<strong>Ministerium</strong> folgende Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen gegeben:<br />

6.1 Der in Absatz 9 konkretisierte Verfassungsauftrag gebietet es, im Rahmen der finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit des Landkreises hinreichende organisatorische, personelle<br />

<strong>und</strong> finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen <strong>und</strong> der Person, die mit der Leitung<br />

der Gleichstellungsstelle betraut ist, entsprechende Befugnisse einzuräumen. Die<br />

Gleichstellungsstelle soll von einer Frau geleitet werden. Wegen der zu erfüllenden<br />

Querschnittsaufgabe soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unmittelbar dem Landrat<br />

unterstellt werden.<br />

6.1.1 Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben des Landkreises<br />

die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen<br />

abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten<br />

an, die nicht umfassend von den <strong>für</strong> die Gleichstellung in den kreis-angehörigen Gemeinden<br />

zuständigen Stellen behandelt werden können. Frauenrelevant sind Angelegenheiten,<br />

die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem<br />

Maße berühren als die der Männer.<br />

6.1.2 Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle des Landkreises gehören insbesondere:<br />

Förderung des Bewußtseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der<br />

Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern,<br />

Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen<br />

Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die Angelegenheiten<br />

des Landkreises betreffen,<br />

Unterstützung der in den kreisangehörigen Gemeinden <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />

zuständigen Stellen <strong>und</strong> Koordinierung ihrer Arbeit unter Beachtung der Zuständigkeiten,<br />

in Ergänzung der Aufgaben der in den kreisangehörigen Gemeinden <strong>für</strong> die<br />

Gleichstellung zuständigen Stellen: Zusammenarbeit mit Frauengruppen,<br />

-initiativen <strong>und</strong> -verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen<br />

gesellschaftlich relevanten Gruppen,<br />

Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs-<br />

bzw. Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frauen<br />

<strong>und</strong> Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des<br />

B<strong>und</strong>es,<br />

Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen des Landkreises,<br />

Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über<br />

die Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung im Landkreis,<br />

Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Landrat durch Informationsveranstaltungen,<br />

Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen<br />

<strong>und</strong> Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong> Ergebnisse ihrer Arbeit.<br />

6.1.3 Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Kreisverwaltung<br />

rechtzeitig <strong>und</strong> im gebotenen Umfang zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit<br />

zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten Planungen sind ihr zuzuleiten<br />

<strong>und</strong> mit ihr zu erörtern. Die anderen Stellen der Kreisverwaltung gewähren<br />

ihr Einsicht in die Akten, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist <strong>und</strong><br />

gesetzliche Bestimmungen (z. B. über die Einsicht in Personalakten) <strong>und</strong> Belange des<br />

Datenschutzes nicht entgegenstehen.


6.1.4 Der Landrat soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung der Tagesordnung<br />

zu den Sitzungen des Kreistags <strong>und</strong> der Ausschüsse einladen. Vorlagen,<br />

die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten.<br />

Der Landrat soll der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gele-genheit geben, sich<br />

in den Sitzungen zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme<br />

auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistags <strong>und</strong> der Ausschüsse ermöglichen,<br />

wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt werden. Die Leiterin der<br />

Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche zu<br />

fertigen ist oder gefertigt wird.<br />

6.1.5 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Kreistag in Abstimmung mit dem<br />

Landrat in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit unterrichten.<br />

6.1.6 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll vor den Sitzungen des Kreisvorstands<br />

<strong>und</strong> vor Abteilungsleiterbesprechungen über die zur Beratung anstehenden Punkte<br />

unterrichtet <strong>und</strong> bei frauenrelevanten Themen vom Landrat bzw. der Person, die die<br />

Besprechung leitet, zur Sitzung oder Besprechung eingeladen werden. Sie erhält eine<br />

Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche gefertigt wird.<br />

6.2 Es wird empfohlen, das Nähere durch Dienstanweisung zu regeln.


Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />

kommunale Ehrenämter (KomAEVO)<br />

Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />

kommunale Ehrenämter (KomAEVO)<br />

Vom 27. November 1997<br />

§ 3<br />

Gr<strong>und</strong>satz<br />

(1) Die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong> die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 bezeichneten Ehrenämter<br />

soll so bemessen werden, daß dadurch die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes<br />

verb<strong>und</strong>enen notwendigen baren Auslagen <strong>und</strong> sonstigen persönlichen<br />

Aufwendungen abgegolten sind. Soweit eine Aufwandsentschädigung nicht gewährt<br />

werden kann oder nicht gewährt wird, sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes<br />

verb<strong>und</strong>enen notwendigen baren Auslagen zu ersetzen.<br />

(2) Ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden<br />

ist <strong>für</strong> die Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verb<strong>und</strong>enen<br />

notwendigen baren Auslagen <strong>und</strong> sonstigen persönlichen Aufwendungen eine<br />

monatliche Aufwandsentschädigung zu gewähren.<br />

(3) Neben der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bestehenden<br />

gesetzlichen Unfallversicherung kann zusätzlich eine angemessene Unfallversicherung<br />

abgeschlossen werden.<br />

(4) Neben der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 kann <strong>für</strong> Dienstreisen<br />

Reisekostenvergütung in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des<br />

Landesreisekostengesetzes (LRKG) gezahlt werden.<br />

(5) Auf die Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 kann weder ganz<br />

noch teilweise verzichtet werden.


Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />

Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG)<br />

Auszug aus dem<br />

Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von<br />

Frauen <strong>und</strong> Männern<br />

(Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG)<br />

vom 30. November 2001<br />

"Der B<strong>und</strong>estag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />

(…)<br />

Abschnitt 1<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Ziel des Gesetzes<br />

(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern sowie der Beseitigung<br />

bestehender <strong>und</strong> der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts<br />

in dem in § 3 genannten Geltungsbereich dieses Gesetzes. Nach Maßgabe dieses<br />

Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.<br />

Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit <strong>für</strong><br />

Frauen <strong>und</strong> Männer zu verbessern.<br />

Dabei wird den besonderen Belangen behinderter <strong>und</strong> von Behinderung bedrohter Frauen<br />

Rechnung getragen.<br />

(2) Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften des B<strong>und</strong>es sollen die Gleichstellung von Frauen<br />

<strong>und</strong> Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch <strong>für</strong> den dienstlichen<br />

Schriftverkehr.<br />

(…)"


Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

"(…)<br />

Art 3<br />

Auszug aus dem<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch<br />

das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)<br />

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.<br />

(2) Männer <strong>und</strong> Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche<br />

Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern <strong>und</strong> wirkt auf die<br />

Beseitigung bestehender Nachteile hin.<br />

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,<br />

seiner Sprache, seiner Heimat <strong>und</strong> Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen<br />

oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand<br />

darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.<br />

(…)"


Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>,<br />

<strong>Jugend</strong>, <strong>und</strong> Frauen des Landes Rheinland-Pfalz<br />

Kaiser-Friedrich-Str. 5 a<br />

55116 Mainz<br />

Ansprechpartnerin: Thea Rathgeber-Schmitt<br />

Tel. 06131 16-4172<br />

E-Mail: thea.rathgeber@mifkjf.rlp.de<br />

3. überarbeitete <strong>und</strong> aktualisierte Auflage Januar 2012<br />

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz<br />

herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen <strong>und</strong> -bewerbern oder Wahlhelferinnen<br />

<strong>und</strong> -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> Kommunal-, Landtags-, B<strong>und</strong>estags- <strong>und</strong> Europawahlen. Missbräuchlich<br />

ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />

der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken <strong>und</strong> Aufkleben parteipolitischer Informationen<br />

oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise<br />

verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen<br />

verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer<br />

eigenen Mitglieder zu verwenden.


Kaiser-Friedrich-Straße 5a<br />

55116 Mainz<br />

Poststelle@mifkjf.rlp.de<br />

www.mifkjf.rlp.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!