Download - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und ...
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EMPFEHLUNGEN<br />
<strong>für</strong> die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in<br />
verbandsfreien Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden
Empfehlungen<br />
<strong>für</strong> die Arbeit von kommunalen<br />
Gleichstellungsbeauftragten in<br />
verbandsfreien Gemeinden <strong>und</strong><br />
Verbandsgemeinden
Die Empfehlungen <strong>für</strong> die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wurden 1996<br />
erarbeitet vom ehemaligen <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Kultur, <strong>Jugend</strong>, <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Frauen des Landes<br />
Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit<br />
Sabine Eller-Laubenheimer, ehemalige Mitarbeiterin der Gleichstellungsstelle des<br />
Landkreises Alzey-Worms,<br />
Doris Eyl-Müller, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neuwied,<br />
Heidi Koch-Berger, ehemalige Frauenbeauftragte des Landkreises Ludwigshafen,<br />
Edda Rohnfeld, ehemalige Frauenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel,<br />
Margit Strunk, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Altenkirchen <strong>und</strong><br />
Rosa Tritschler, Frauenbeauftragte der Verbandsgemeinde Herxheim.<br />
2
Liebe Gleichstellungsbeauftragte,<br />
die Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern ist ein<br />
Kernelement unserer Verfassung. Als kommunale<br />
Gleichstellungsbeauftragte haben Sie die Aufgabe zur<br />
Umsetzung dieses Verfassungsauftrages in Ihrer Kommune<br />
beizutragen. Damit nehmen Sie eine wichtige Aufgabe in<br />
Ihrer Gemeinde wahr.<br />
Das Ziel Ihrer Tätigkeit, nämlich Gleichberechtigung<br />
herzustellen, ist leicht formuliert. Aber der Weg zur<br />
Umsetzung erscheint besonders am Anfang schwierig. So<br />
gibt es meist noch keine Klarheit über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen des Handelns,<br />
die Organisation der Verwaltung ist vielleicht noch fremd <strong>und</strong> ebenso die Strukturen,<br />
in denen die politischen Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Wissen<br />
darüber ist es <strong>für</strong> eine erfolgreiche Gleichstellungsarbeit auch entscheidend, dieses<br />
Wissen strategisch geschickt anzuwenden.<br />
Das <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen möchte Sie bei<br />
Ihrer Tätigkeit unterstützen <strong>und</strong> Ihnen mit den vorliegenden Arbeitsempfehlungen<br />
den Einstieg in Ihre neue Tätigkeit erleichtern. Sie dienen einer ersten Orientierung<br />
<strong>und</strong> geben einen Überblick über die gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen.<br />
Unsere Empfehlungen richten sich primär an neue Gleichstellungsbeauftragte. Ich<br />
denke aber, dass sie auch <strong>für</strong> Gleichstellungsbeauftragte, die schon ein paar Jahre<br />
tätig sind <strong>und</strong> ihr Wissen aufpolieren wollen, interessant sein können.<br />
Sie finden darin Anregungen <strong>und</strong> Vorschläge <strong>für</strong> Ihre praktische Arbeit. Die<br />
Unterlagen zu den verschiedenen Themenbereichen sind in sich geschlossen <strong>und</strong><br />
können unabhängig voneinander genutzt werden. Ich empfehle Ihnen: Suchen Sie<br />
sich zunächst nur einen oder einige Vorschläge heraus <strong>und</strong> versuchen Sie, diese<br />
schrittweise umzusetzen.<br />
Gerade in der Frauenpolitik ist es wichtig, dass Frauen sich gegenseitig in ihrer<br />
Arbeit unterstützen <strong>und</strong> informieren. Nehmen Sie deshalb Kontakt zu den<br />
Frauenorganisationen <strong>und</strong> -initiativen in Ihrer Kommune auf. Sicher kann Ihnen auch<br />
der Austausch mit den Kolleginnen in anderen Gemeinden sowie mit der Gleichstellungsbeauftragten<br />
Ihres Landkreises hilfreich sein. In Einzelfragen können Sie sich<br />
gerne auch an die zuständigen Mitarbeiterinnen im <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>,<br />
<strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen wenden.<br />
Ich wünsche Ihnen <strong>für</strong> Ihre künftige Arbeit viel Erfolg, Ausdauer <strong>und</strong> Geduld.<br />
Ministerin <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>,<br />
<strong>Kinder</strong>, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Frauen<br />
des Landes Rheinland-Pfalz<br />
3
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Rahmenbedingungen ....................................................................... 6<br />
2 Mögliche Arbeitsfelder ..................................................................... 7<br />
2.1 Ältere Frauen ................................................................ 7<br />
2.2 Berufs(aus-)bildung ........................................................ 7<br />
2.3 Bildungseinrichtungen/<strong>Jugend</strong>arbeit ................................. 7<br />
2.4 Erwerbsleben ................................................................. 7<br />
2.5 <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Partnerschaft ................................................ 7<br />
2.6 Frauen anderer Nationen ................................................ 7<br />
2.7 Frauen im Ehrenamt ....................................................... 7<br />
2.8 Frauen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit ................................................... 8<br />
2.9 Frauen <strong>und</strong> Politik .......................................................... 8<br />
2.10 Gewalt .......................................................................... 8<br />
2.11 Kulturelles Leben ........................................................... 8<br />
2.12 Regionalentwicklung/Verkehrsplanung/Stadtplanung .......... 8<br />
2.13 Soziale Sicherung........................................................... 8<br />
3 Mögliche Aufgaben .......................................................................... 9<br />
3.1 Interner Bereich ............................................................. 9<br />
3.1.1 Sich ins Gespräch bringen ............................................... 9<br />
3.1.2 Sich in der Verwaltung präsent machen ............................ 9<br />
3.1.3 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die eigene Arbeit .................................... 10<br />
3.1.4 Kontakt <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit den Abteilungen <strong>und</strong><br />
anderen Bereichen der Verwaltung ................................. 10<br />
3.1.5 Die kommunalpolitische Vertretung ................................ 10<br />
3.2 Externer Bereich .......................................................... 14<br />
4 Aktionsbeispiel ............................................................................... 15<br />
4.1 Der erste Schritt .......................................................... 15<br />
4.2 Der zweite Schritt ........................................................ 16<br />
4.3 Der dritte Schritt .......................................................... 16<br />
4.4 Der vierte Schritt ......................................................... 17<br />
5 Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................... 18<br />
5.1 Praxis: Öffentlichkeitsarbeit in der Gleichstellungsstelle .... 18<br />
5.1.1 Klärung der praktischen Handhabung vor Ort .................. 18<br />
5.2 Möglichkeiten der Bekanntmachung der Stelle <strong>und</strong> ihrer<br />
Aufgaben, der Sprechzeiten etc. .................................... 18<br />
5.2.1 Innerhalb der Verwaltung .............................................. 18<br />
5.2.2 Verwaltungsextern ....................................................... 19<br />
5.2.3 Medien ....................................................................... 19<br />
5.2.4 Pressearbeit ................................................................ 19<br />
5.2.5 Kontakte ..................................................................... 20<br />
6 Sprechst<strong>und</strong>e/Beratungstätigkeit ................................................. 21<br />
6.1 Beratungseinrichtungen in der Kommune ....................... 22<br />
6.2 Sich als Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Ratsuchende zur Verfügung<br />
zu stellen, bedarf einiger Vorüberlegungen ...................... 24<br />
4
7 Materialsammlung .......................................................................... 25<br />
Anlage 1 Muster-Pressemitteilungen ................................................<br />
Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz: .........................<br />
Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) ................................<br />
Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO) ....................................<br />
Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />
kommunale Ehrenämter (KomAEVO) ..................................<br />
Anlage 4 Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es ....<br />
Anlage 5 Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-<br />
Pfalz ...............................................................................<br />
Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, DGleiG) ........<br />
Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz .............................................<br />
5
1 Rahmenbedingungen<br />
Vor dem Einstieg in Ihre neue Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte wird<br />
empfohlen, zunächst die Rahmenbedingungen Ihrer Arbeit abzuklären, denn sie<br />
bestimmen im Wesentlichen Ihre Handlungsmöglichkeiten.<br />
Steht Ihnen ein eigenes Büro zur Verfügung?<br />
Verfügen Sie über ausreichende Möglichkeiten zur Aufbewahrung Ihrer Unterlagen?<br />
Sind Sie von Ihrer sonstigen Arbeit <strong>für</strong> die Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte<br />
freigestellt <strong>und</strong> in welchem Umfang? Wie viel Zeit steht Ihnen konkret <strong>für</strong> Ihre<br />
Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung?<br />
Erhalten Sie als ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte eine Aufwandsentschädigung?<br />
Prüfen Sie, welche finanziellen Mittel Ihnen zur Verfügung stehen (eigener Etat,<br />
Gelder <strong>für</strong> konkrete Veranstaltungen, Verfügungsmittel).<br />
Gibt es <strong>für</strong> Ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte eine Dienstanweisung<br />
oder eine Arbeitsplatzbeschreibung?<br />
All das wären wünschenswerte Rahmenbedingungen.<br />
Prüfen Sie die einzelnen Punkte <strong>und</strong> setzen Sie sich Schritt <strong>für</strong> Schritt <strong>für</strong> deren<br />
Umsetzung ein.<br />
6
2 Mögliche Arbeitsfelder<br />
Als Orientierungshilfe <strong>für</strong> die inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihrem neuen<br />
Aufgabenbereich bietet sich eine Vielzahl von möglichen Arbeitsfeldern an. Es<br />
empfiehlt sich – je nach Ihrer Interessenlage oder Ihrer beruflichen Vorbildung –<br />
zunächst nur ein Thema herauszugreifen.<br />
2.1 Ältere Frauen<br />
Mobilität, Sicherheitsfragen, soziale Kontakte, Frauen in der Lebensmitte usw.<br />
2.2 Berufs(aus-)bildung<br />
Berufswahlverfahren, Berufswahltraining, Öffnung von männertypischen Ausbildungsgängen<br />
usw.<br />
2.3 Bildungseinrichtungen/<strong>Jugend</strong>arbeit<br />
Mädchenförderung in der Schule, Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsprogramme, Gleichstellung<br />
in Lehrplänen, außerschulische Mädchenarbeit usw.<br />
2.4 Erwerbsleben<br />
Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, neue Technologien, Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von<br />
Erwerbstätigkeit <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>, Wiedereinstieg ins Berufsleben, Existenzgründung,<br />
ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitszeitflexibilisierung, Entlohnung,<br />
sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing usw.<br />
2.5 <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Partnerschaft<br />
<strong>Kinder</strong>betreuung (staatliche <strong>und</strong> private <strong>Kinder</strong>betreuungsangebote, betreuende<br />
Gr<strong>und</strong>schule, Ganztagsschule, Tagesmütter/-väter u. a.), innerfamiliäre Arbeitsaufteilung,<br />
Lohnsteuerklassenwahl, <strong>Familie</strong>nrecht (Trennung, Scheidung), alternative<br />
Lebensformen, Alleinerziehende, familienpolitische Maßnahmen, Schwangerschaftskonflikte<br />
usw.<br />
2.6 Frauen anderer Nationen<br />
Einbeziehung in das kommunale Leben, <strong>Integration</strong>smaßnahmen, Frauen <strong>und</strong><br />
Mädchen zwischen den Kulturen, Abbau von Rassismus, Aufenthaltsrecht, frauenspezifische<br />
Aspekte in Gemeinde- <strong>und</strong> Schulpartnerschaften usw.<br />
2.7 Frauen im Ehrenamt<br />
Qualifizierungsangebote, Zusammenarbeit mit kommunalen Ehrenamtsagenturen<br />
usw.<br />
7
2.8 Frauen <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
Frauen <strong>und</strong> Sucht, Beratungsstellen gegen ärztliche Fehlbehandlung <strong>und</strong> Übergriffe,<br />
präventive Frauenges<strong>und</strong>heitsgruppen, Frauenselbsthilfegruppen im Ges<strong>und</strong>heitsbereich,<br />
frauenspezifische Krankheitsformen, Präventions- <strong>und</strong> Früherkennungsangebote<br />
<strong>für</strong> Frauen, Förderung von Frauen im Ges<strong>und</strong>heitsbereich (Ärztinnen,<br />
Krankenpflegerinnen) usw.<br />
2.9 Frauen <strong>und</strong> Politik<br />
Qualifizierung von Frauen <strong>für</strong> das politische Ehrenamt usw.<br />
2.10 Gewalt<br />
Gewaltprävention (Selbstbehauptung, Selbstverteidigung), sexuelle Belästigung,<br />
Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Gewalt in engen sozialen Beziehungen<br />
(Frauenhäuser, Frauenhausberatungsstellen, Interventionsstellen, Notrufe), Menschenhandel,<br />
Sexismus in Werbung <strong>und</strong> Sprache usw.<br />
2.11 Kulturelles Leben<br />
Frauenkulturwoche, Förderung von Künstlerinnen, lokale Frauengeschichte, Internationaler<br />
Frauentag usw.<br />
2.12 Regionalentwicklung/Verkehrsplanung/Stadtplanung<br />
Abbau von Angsträumen, Berücksichtigung von Frauenaspekten bei der Gemeinde-<br />
<strong>und</strong> Wohnungsplanung, bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, beim<br />
Bau von Freizeiteinrichtungen, Einbeziehung von Frauenbelangen in die Regionalentwicklung,<br />
Gender-Planning usw.<br />
2.13 Soziale Sicherung<br />
Armut, Sozialhilfeempfängerinnen, Obdachlosigkeit, Rentenprobleme, pflegende<br />
Angehörige usw.<br />
8
3 Mögliche Aufgaben<br />
3.1 Interner Bereich<br />
Nicht alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen werden Ihnen als Gleichstellungsbeauftragte mit<br />
Aufgeschlossenheit begegnen. Der Beginn wird daher mühsam sein. Für die Arbeit<br />
heißt das: selbst aktiv werden, sich präsent machen, sich vorstellen, Öffentlichkeit<br />
herstellen!<br />
Schon das ist wichtige Gleichstellungsarbeit: nicht nur Arbeitsaufträge erledigen,<br />
sondern sich aktiv um die Akzeptanz der Stelle bemühen, d. h. den anderen vermitteln:<br />
Die Stelle ist <strong>für</strong> Frauen der Kommune wichtig!<br />
3.1.1 Sich ins Gespräch bringen<br />
Wichtig ist, sich erst einmal als Person vorzustellen, ggf. mit ersten konkreten<br />
Vorhaben (siehe Aktionsbeispiel). Dabei sollte Offenheit <strong>für</strong> Anregungen deutlich<br />
gemacht werden.<br />
Vorstellung bei den Ortsbürgermeisterinnen <strong>und</strong> Ortsbürgermeistern<br />
Vorstellung bei den Beigeordneten<br />
Vorstellung beim Rat der Verbandsgemeinde<br />
Vorstellung bei den Fraktionen<br />
Kontaktaufnahme mit der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises<br />
Vorstellung (mit Bild) im Amtsblatt <strong>und</strong> der lokalen Presse<br />
Vorstellungsbrief bzw. R<strong>und</strong>schreiben an die Mitarbeiterinnen des Hauses<br />
Aushang der GemO <strong>und</strong> der Verwaltungsvorschriften am schwarzen Brett<br />
3.1.2 Sich in der Verwaltung präsent machen<br />
Arbeitsplatz klären:<br />
- Raum <strong>für</strong> Besprechungen bzw. Beratungen<br />
- Schreibtisch, Computer, Telefon usw.<br />
- abschließbarer Schrank <strong>für</strong> Unterlagen/Archiv<br />
- eigenes Postfach, eigene E-Mail-Adresse<br />
- Kopier- <strong>und</strong> Vervielfältigungsmöglichkeiten, Fax<br />
Auslageplatz <strong>für</strong> Informationen <strong>und</strong> regelmäßige Bekanntmachungen<br />
Aufnahme in den internen Verteiler der Verwaltung<br />
Aufnahme in den Wegweiser der Verwaltung<br />
9
3.1.3 Gr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> die eigene Arbeit<br />
§ 2 Abs. 6 Gemeindeordnung, Verwaltungsvorschriften, Kommunalbrevier <strong>und</strong><br />
Dienstanweisung/Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es<br />
Informationsmaterial - auch zur Weitergabe -, Broschüren von B<strong>und</strong>esministerien,<br />
Landesministerien, Gewerkschaften <strong>und</strong> Beratungsstellen<br />
Zeit zum Einlesen <strong>und</strong> Einarbeiten in die Fachliteratur<br />
Presse in Bezug auf frauenrelevante Berichterstattung<br />
Ordner zu thematischen Bereichen<br />
eigenes Ablagesystem<br />
Adressenkartei anlegen<br />
Fortbildungsmöglichkeiten<br />
3.1.4 Kontakt <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit den Abteilungen <strong>und</strong> anderen<br />
Bereichen der Verwaltung<br />
Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)<br />
Alle Abteilungen je nach Erfordernis:<br />
- Sozialamt, z. B. Rentenfragen, Frauenhausunterbringung, sozialhilferechtliche<br />
Fragen<br />
- Bauamt/-abteilung, z. B. Beteiligung bei der Bauleitplanung, Gestaltung von<br />
Freiflächen, Sportanlagen, <strong>Kinder</strong>spielplätzen, Wegenetz, Bauprojekten von<br />
Vereinen<br />
- Einwohnermeldestelle, z. B. Faltblatt, Infos <strong>für</strong> neu zugezogene Frauen<br />
- Hinweise auf die Gleichstellungsbeauftragte in Selbstdarstellungsbroschüren<br />
der Gemeinde<br />
- Kulturamt, z. B. Zusammenarbeit im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen,<br />
Presseorgane der Gemeinde<br />
- Kontaktaufnahme zu kommunalen <strong>Kinder</strong>gärten <strong>und</strong> Schulen<br />
3.1.5 Die kommunalpolitische Vertretung<br />
Prüfung von Vorlagen <strong>für</strong> den Rat der Gemeinde <strong>und</strong> der Ausschüsse unter<br />
Gleichstellungsaspekten sowie ggf. Stellungnahme dazu<br />
ggf. Teilnahme an den Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien, des Verbandsgemeinderates<br />
<strong>und</strong> der Ausschüsse<br />
Beratung der Verwaltungsführung <strong>und</strong> der Fachabteilungen sowie des Rates der<br />
jeweiligen Gebietskörperschaft (nach Zustimmung der Bürgermeisterin oder des<br />
Bürgermeisters) in Gleichstellungsfragen<br />
Kontaktpflege zu den Frauen in den Ratsgremien<br />
10
Anhang aus: Studienbriefe Gleichstellungsarbeit in der Kommune/II<br />
Für mehr Bürgerinnenbeteiligung<br />
Bei der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung<br />
die >Träger öffentlicher Belange< wie z. B. Kirchen<br />
oder Gewerkschaften auf die Anliegen von Frauen aufmerksam<br />
machen<br />
.......................................................................................<br />
Im Gemeinderat beantragen bzw. bei der Verwaltungsspitze<br />
vorschlagen, Frauenverbände oder –vereine als >Trägerinnen<br />
öffentlicher Belange< hinzuzuziehen.<br />
.......................................................................................<br />
Frauen bei der Gründung von Stadtteilgruppen, z. B. durch<br />
Hilfe bei der Suche von Räumen <strong>für</strong> ihre Treffen, unterstützen.<br />
.......................................................................................<br />
Zur Unterstützung von >Problemgruppen<<br />
Einfluss auf städtische Wohnungsgesellschaften nehmen,<br />
damit sie Frauen aus Frauenhäusern bei der Wohnungsvergabe<br />
berücksichtigen.<br />
.......................................................................................<br />
Zusammen mit dem Sozial- <strong>und</strong> dem Wohnungsamt auf die<br />
besondere Berücksichtigung von Alleinerziehenden <strong>und</strong> älteren<br />
Frauen bei der Vergabe von Sozialwohnungen achten.<br />
.......................................................................................<br />
In Zusammenarbeit mit den Altenbetreuungseinrichtungen<br />
darauf achten, dass ältere Frauen nicht von Amtsseite<br />
bedrängt werden, ihre Wohnungen aufzugeben <strong>und</strong> in ein<br />
Heim zu gehen.<br />
.......................................................................................<br />
Hinweis: Weitere Anregungen, Argumentationshilfen <strong>und</strong><br />
Projektbeispiele zur städtischen Mitplanung von Frauen finden<br />
sich in der Broschüre >Frauen verändern ihre Stadt< des<br />
Deutschen Städtetags (vgl. Literaturhinweise).<br />
11
Was Frauenbeauftragte in der Wohnpolitik tun können<br />
Aufgabe:<br />
Bitte notieren Sie hinter jedem Vorschlag, welche Informationen<br />
Sie sich beschaffen müssen, um ihn zu verwirklichen. Überlegen<br />
Sie auch, wo Sie das gewünschte Wissen erhalten können.<br />
Informationsarbeit<br />
Informationsveranstaltungen initiieren (VHS, Architektenverband<br />
etc.): >Wie Frauen wohnen wollen< oder >Zwischen<br />
Schöner Wohnen <strong>und</strong> DIN-Norm: Wer denkt an die Frauen?Wohnfolgeeinrichtungen< (<strong>Kinder</strong>betreuung, ÖPNV, Versorgung)<br />
sowie auf die Berücksichtigung von Fraueninteressen<br />
beim Freiflächenbedarf, in der Verkehrssicherheit <strong>und</strong> bei<br />
Lärmschutzmaßnahmen achten.<br />
.......................................................................................<br />
Einen >Frauenplanungsrat< gründen, der unter Frauenaspekten<br />
Architekten, Stadtplaner <strong>und</strong> Bauträger bei der<br />
Entwicklung von Wohnvierteln berät.<br />
.......................................................................................<br />
Sich in Planungsausschüssen <strong>für</strong> die Erhaltung preiswerter<br />
Wohnungen bei Sanierungsvorhaben einsetzen.<br />
.......................................................................................<br />
Im Gemeinderat<br />
Forderungen nach mehr finanziellem Engagement der<br />
Gemeinde im Mietwohnungsbau unterstützen.<br />
.......................................................................................<br />
Gemeinderatsfrauen dazu auffordern, im Planungs- <strong>und</strong> Bauausschuss<br />
Gutachten zu Stadtplanungen oder Bebauungsplänen<br />
aus weiblicher Perspektive zu beantragen.<br />
.......................................................................................<br />
Antrag im Gemeinderat stellen, Frauen in Beiräte, Aufsichtsräte<br />
von Wohnungsbaugenossenschaften, Begutachtungsgremien<br />
zu entsenden.<br />
.......................................................................................<br />
12
Was Frauenbeauftragte im Bereich der Sozialhilfe tun<br />
können<br />
Sich von den örtlichen <strong>und</strong> überörtlichen Trägern der<br />
Sozialhilfe (Sozialamt <strong>und</strong> Wohlfahrtsverbände) über die<br />
regionalen Probleme <strong>und</strong> Entwicklungstrends im Sozialhilfebereich<br />
informieren lassen <strong>und</strong> dabei insbesondere nach<br />
den Bedürfnissen ihrer weiblichen Klientel fragen.<br />
Durch Kontakte zu anderen Frauenbeauftragten Informationen<br />
über die Praxis der Sozialhilfevergabe in anderen Städten<br />
gewinnen, um ggf. Verbesserungsvorschläge im eigenen<br />
Bereich machen zu können.<br />
Motivations- <strong>und</strong> Orientierungskurse zum beruflichen Wiedereinstieg<br />
initiieren, die mit Mitteln der Europäischen Union<br />
gefördert werden (vgl. auch Kap. 10).<br />
(Nur in Einzelfällen) Frauen im Umgang mit dem Sozialamt<br />
unterstützen: z. B. durch einen Anruf bei der/dem zuständigen<br />
Sachbearbeiter/in, Abteilungs- oder Amtsleiter/in, um ggf. auf<br />
den besonderen Fall hinzuweisen.<br />
Bei jungen Sozialhilfeempfängerinnen die Bemühungen um<br />
einen Ausbildungsplatz verstärken.<br />
13
3.2 Externer Bereich<br />
Aus der Beschreibung der möglichen Arbeitsfelder lassen sich folgende mögliche<br />
Aufgaben im externen Handlungsbereich ableiten:<br />
Initiierung <strong>und</strong>/oder Durchführung von Veranstaltungen <strong>und</strong> Fachtagungen<br />
Erstellen <strong>und</strong> Bereithalten von Informationsschriften <strong>und</strong> -vorlagen<br />
Presseartikel zu frauenspezifischen Problemen<br />
Vortragsarbeit (Referate, Vorträge, Teilnahme an Podiumsdiskussionen)<br />
Einberufung von Frauenversammlungen <strong>und</strong> Frauenforen<br />
Initiierung/Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (z. B. Rhetorikkurse,<br />
PC-Kurse)<br />
Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en<br />
Zusammenarbeit mit<br />
- Frauengruppen, Verbänden, Initiativen, Selbsthilfegruppen<br />
- Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen<br />
- Betriebs- <strong>und</strong> Personalräten, Arbeitsverwaltung, Berufsverbänden<br />
- Handwerkskammern<br />
- öffentlichen Wohnungsbauträgern<br />
- <strong>Jugend</strong>zentren <strong>und</strong> -häusern<br />
- freien Trägern der <strong>Jugend</strong>hilfe<br />
- Trägern von Beratungsstellen <strong>und</strong> -einrichtungen (AWO, Caritas, Diakonisches<br />
Werk etc.)<br />
- Weiterbildungsträgern<br />
- Polizei<br />
- Einrichtungen gleicher Aufgabenstellung<br />
- anderen kommunalen Stellen<br />
- Frauenbeauftragten anderer Verbandsgemeinden <strong>und</strong> des Landkreises<br />
- der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz<br />
Vernetzungsmaßnahmen<br />
Unterstützung <strong>und</strong> Förderung von Frauenprojekten<br />
Repräsentationsaufgaben, Grußworte<br />
Zu diesen externen Aufgaben kommen Aufgaben im verwaltungsinternen Bereich.<br />
Damit beschäftigt sich das Arbeitspapier „Mögliche Aufgaben/Interner Bereich“<br />
ausführlich.<br />
14
4 Aktionsbeispiel<br />
Neu im Amt! Nun bin ich Gleichstellungsbeauftragte nach der Gemeindeordnung.<br />
Was soll ich tun? Was erwartet man von mir?<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte soll:<br />
die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann fördern<br />
bestehende Benachteiligungen von Frauen abbauen<br />
den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft fördern<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation von Frauen<br />
unterstützen, initiieren <strong>und</strong> durchführen<br />
mit Frauengruppen, -initiativen, -selbsthilfegruppen, -verbänden zusammenarbeiten<br />
usw.<br />
Ganz schön viel „soll“! Wie kann ich es angehen? Wie soll ich mit Initiativen <strong>und</strong><br />
Verbänden zusammenarbeiten, die ich nicht kenne? Von deren Existenz ich vielleicht<br />
nichts weiß?<br />
Die Überlegungen könnten in folgende Richtungen gehen:<br />
„Ich brauche Frauen als Ansprechpartnerinnen. Ich muss in Kontakt treten mit<br />
aktiven Frauen, denn sie sind diejenigen, mit denen ich etwas zusammen machen<br />
kann. Ich brauche Ideen <strong>für</strong> gemeinsame Aktivitäten, <strong>und</strong> meine Aktivitäten müssen<br />
<strong>für</strong> die Frauen der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde interessant sein. Ich will mit<br />
dem, was ich tue, etwas <strong>für</strong> Frauen tun. Ich muss meine Stelle ins Bewusstsein der<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde rücken. Zurzeit<br />
habe ich noch nicht viel Zeit <strong>für</strong> meine Aktivitäten (keine Freistellung <strong>für</strong> die<br />
Gleichstellungsarbeit). Zudem habe ich keine eigenen Haushaltsmittel.“<br />
Aus diesen Überlegungen heraus könnte die Idee eines kleinen Projektes entstehen.<br />
Es sollte in kurzer Zeit realisiert werden <strong>und</strong> möglichst wenig Kosten verursachen:<br />
beispielsweise ein Vereinsverzeichnis <strong>für</strong> Frauen.<br />
4.1 Der erste Schritt<br />
Welche Vereine <strong>und</strong> Gruppen gibt es in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde?<br />
Auskunft könnten der Veranstaltungskalender <strong>und</strong> ein Informationsblatt geben,<br />
welches in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde wöchentlich kostenlos an alle<br />
Haushalte verteilt wird. Zusätzlich könnte in dem Informationsblatt <strong>und</strong> der<br />
Lokalzeitung ein Aufruf abgedruckt werden, der das Vorhaben der Gleichstellungsbeauftragten<br />
bekannt gibt <strong>und</strong> die Vereine auffordert, sich bei ihr zu melden:<br />
15
Frauengruppen <strong>und</strong> -vereine gesucht<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde, Frau<br />
………..……... möchte <strong>für</strong> alle Frauen - insbesondere die Neuankömmlinge - ein<br />
Vereinsverzeichnis erstellen. Dieses Verzeichnis soll Frauen bei ihrer Wahl <strong>für</strong><br />
sportliche, politische, kirchliche oder sonstige Freizeitbetätigungen eine Orientierungshilfe<br />
in der Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde bieten. Um eine möglichst<br />
umfassende Aufstellung zu erreichen, sind alle Frauenverbände, -initiativen, -<br />
gruppen oder auch -selbsthilfegruppen - aufgefordert, sich bei der Gleichstellungsbeauftragten<br />
zu melden.<br />
Name: ………………………………….………… Tel: ………………………..<br />
4.2 Der zweite Schritt<br />
Wie erreiche ich die Vereine <strong>und</strong> Gruppen?<br />
Die Vereine/Gruppen würden mit einem Brief eingeladen:<br />
Sehr geehrte Damen,<br />
zu einem Gespräch lade ich Sie mit Ihrem Vorstand <strong>für</strong> den ………………… in<br />
……………………………… herzlich ein.<br />
Geplant ist eine kurze Vorstellung meiner Tätigkeit <strong>und</strong> meiner Person, gleichzeitig<br />
beabsichtige ich mit Ihrer Hilfe die Erstellung eines Verzeichnisses mit kurzer<br />
Inhaltsangabe über die einzelnen Frauengruppen in unserer Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde.<br />
Über Ihr Kommen würde ich mich sehr freuen. Wenn Sie noch Fragen oder<br />
Anregungen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
4.3 Der dritte Schritt<br />
Auf dem Treffen könnten sich die Anwesenden vorstellen. Möglichkeiten der<br />
Zusammenarbeit würden beraten <strong>und</strong> das Vereinsleben der Gruppen dargestellt<br />
werden.<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte sollte das Heft zusammenstellen <strong>und</strong> noch einmal zur<br />
Korrektur an alle Gruppierungen schicken <strong>und</strong> es in der Hausdruckerei drucken<br />
lassen.<br />
16
Sehr geehrte Frau ................,<br />
unser gemeinsames erstes Projekt ist nun nahezu fertig. Schon jetzt möchte ich mich<br />
<strong>für</strong> Ihre gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. Allerdings habe ich noch eine<br />
abschließende Bitte: Bevor ich das Verzeichnis drucken lasse, bitte ich Sie, die<br />
Angaben zu Ihrem Verein/Gruppe/Verband zu überprüfen.<br />
Vielen Dank,<br />
mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
4.4 Der vierte Schritt<br />
Wie bekomme ich unser Produkt an die Bürgerinnen?<br />
In der Lokalpresse <strong>und</strong> dem Informationsblatt könnte eine Mitteilung abgedruckt<br />
werden:<br />
Mitteilung <strong>für</strong> das Informationsblatt Nr. …… vom ............<br />
Wer bietet was wo an?<br />
Eine Auflistung über die bestehenden Frauenvereine <strong>und</strong> -verbände in der<br />
Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde ………………… liegt künftig beim<br />
Einwohnermeldeamt aus. Ob Karnevalsverein oder Evangelische Frauenhilfe, ob<br />
Frauen-Union oder KEFIR, dieses <strong>und</strong> noch mehr finden Sie im Verzeichnis.<br />
Da die Aufstellung natürlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, bitte ich<br />
diejenigen, die sich <strong>und</strong> ihre Gruppe nicht wiederfinden, sich mit mir in Verbindung zu<br />
setzen, damit sie künftig berücksichtigt werden.<br />
Verbandsgemeinde/Stadt/Gemeinde …………………………………………….<br />
Frau ………………………….……. – Gleichstellungsbeauftragte, Tel. .........................<br />
Was wurde erreicht?<br />
1. Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen guten Überblick über alle Frauengruppen,<br />
-vereine, -selbsthilfegruppen <strong>und</strong> –verbände.<br />
2. Sie kennt die Vorstände oder zumindest die Vorsitzende.<br />
3. Die Vereinsfrauen haben eine Ansprechpartnerin in der Verwaltung <strong>und</strong> kennen<br />
die Gleichstellungsbeauftragte <strong>und</strong> ihr Aufgabengebiet.<br />
4. Über den Aufruf <strong>und</strong> die spätere „Werbung“ wurde die Gleichstellungsstelle<br />
bekannter.<br />
5. Das Produkt wird von Frauen nachgefragt, <strong>und</strong> nicht zuletzt arbeitet sie heute mit<br />
einigen Frauengruppen zusammen.<br />
17
5 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, über die Gleichstellungsstelle zu informieren, über<br />
frauenspezifische Problemfelder aufzuklären <strong>und</strong> damit auch die Akzeptanz der<br />
Stelle selbst zu erhöhen.<br />
„Gute Öffentlichkeitsarbeit“ setzt „gutes Informiert-sein“ voraus, d. h. eine entsprechende<br />
Versorgung mit Informationen. Die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung<br />
sind vielseitig (z. B. Aufnahme in die Verteiler anderer Organisationen <strong>und</strong><br />
gleichstellungsrelevanter Gruppen).<br />
Gleichzeitig ist Öffentlichkeitsarbeit eine zentrale Voraussetzung, um gesellschaftliche<br />
Veränderungen herbei zu führen <strong>und</strong> die eigene Arbeit transparent zu machen.<br />
5.1 Praxis: Öffentlichkeitsarbeit in der Gleichstellungsstelle<br />
5.1.1 Klärung der praktischen Handhabung vor Ort<br />
Dabei sollte man sich auf die Dienstanweisung <strong>und</strong>/oder in Abstimmung mit der<br />
Dienststelle/Dienststellenleitung beziehen. Die Musterdienstanweisung des<br />
Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es sieht dazu Folgendes vor:<br />
„Die Gleichstellungsstelle betreibt Öffentlichkeits- <strong>und</strong> Pressearbeit in Abstimmung<br />
mit der <strong>für</strong> die allgemeine Pressearbeit zuständigen Organisationseinheit <strong>und</strong><br />
verantwortet diese gegenüber der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister“.<br />
5.2 Möglichkeiten der Bekanntmachung der Stelle <strong>und</strong> ihrer<br />
Aufgaben, der Sprechzeiten etc.<br />
5.2.1 Innerhalb der Verwaltung<br />
<strong>für</strong> Hinweisschild(er) im Rathaus sorgen<br />
sich um Auslagemöglichkeit <strong>und</strong>/oder Aushangmöglichkeit (Schwarzes Brett)<br />
<strong>für</strong> gleichstellungsrelevante Themen <strong>und</strong> Informationen kümmern<br />
hausintern z. B. über Personalversammlung, hausinterne Mitteilungen <strong>und</strong><br />
R<strong>und</strong>schreiben etc., <strong>für</strong> Bekanntmachung sorgen<br />
entsprechende Änderung im Geschäftsverteilungsplan <strong>und</strong> Verwaltungsgliederungsplan<br />
veranlassen<br />
18
5.2.2 Verwaltungsextern<br />
ggf. Aushang der Sprechzeiten z. B. in Büchereien, Arztpraxen, etc.<br />
ggf. (Selbstdarstellungs-)Faltblatt oder Hinweiszettel erstellen <strong>und</strong> auslegen<br />
5.2.3 Medien<br />
Presseverteiler anlegen/besorgen<br />
Versand von E-Mails<br />
Nutzung des Verbandsgemeindeblattes (sofern vorhanden)<br />
ggf. Nutzung der regionalen Tageszeitungen<br />
ggf. regelmäßige schriftliche Infos an die in der Verbandsgemeinde<br />
ansässigen Frauenverbände im weitesten Sinne (eigenen Verteiler erstellen)<br />
ggf. <strong>für</strong> entsprechenden Hinweis auf die Gleichstellungsstelle im Internet auf<br />
der Homepage der Verbandsgemeinde sorgen<br />
ggf. Online-Präsentation <strong>und</strong> -Kommunikation: Erstellen von Internet-Seiten<br />
<strong>und</strong> ständige Aktualisierung der News-Seiten (ggf. Versand von Newslettern)<br />
ggf. <strong>für</strong> Verlinkungen der Webseiten sorgen<br />
5.2.4 Pressearbeit<br />
Aufarbeitung <strong>und</strong> kreative Gestaltung von Informationen beispielsweise in<br />
Form von Pressemitteilungen, Broschüren oder Internet-Seiten<br />
ggf. Erstellen eines Beratungsführers mit Zusammenstellung der Adressen der<br />
wichtigsten Anlaufstellen <strong>und</strong> Ansprechpartner/innen im Landkreis (ggf. auch<br />
online zur Verfügung stellen)<br />
Presseartikel selbst schreiben bzw. Informationen über Presseartikel<br />
weitergeben<br />
Beispiele:<br />
Bestellung <strong>und</strong> Aufgabenbeschreibung einer Gleichstellungsbeauftragten<br />
(1 - 3)<br />
Hinweis auf Veranstaltungen oder Informationskampagnen, z. B. Foren<br />
zu bestimmten Themen der Landesministerien, Hinweise auf aktuelle<br />
Broschüren der Landes- oder B<strong>und</strong>esministerien zu bestimmten Themen<br />
(4)<br />
Gleichstellungsrelevante Themen (eigene Themen entwickeln, bearbeiten,<br />
aufgreifen <strong>und</strong> veröffentlichen, z.B. in entsprechenden Rubriken<br />
im Verbandsgemeindeblatt oder unter „Veranstaltungshinweise“ der<br />
Tagespresse) (5)<br />
Hinweis auf eigene Veranstaltungen (6 - 7)<br />
19
Zusammenarbeit mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der<br />
Region (8)<br />
Dokumentation der Kontaktpflege, Vernetzung <strong>und</strong> Kooperation mit<br />
verschiedenen Einrichtungen (9 - 10)<br />
Reflexion über die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte (von Zeit zu<br />
Zeit über die eigene Arbeit <strong>und</strong> die gemachten Erfahrungen berichten)<br />
(11)<br />
5.2.5 Kontakte<br />
Kontakt zu Einrichtungen, Verbänden, Ämtern, etc. suchen <strong>und</strong> pflegen, die<br />
Zusammenarbeit/Kontaktaufnahme über die Presse dokumentieren (z. B. die<br />
Gleichstellungsbeauftragte besuchte/informierte sich über ...)<br />
persönliche (Antritts-)Besuche<br />
Die Vorgehensweise wird anhand verschiedener Pressemitteilungen im Anhang<br />
verdeutlicht.<br />
20
6 Sprechst<strong>und</strong>e/Beratungstätigkeit<br />
Es ist üblich, dass Gleichstellungsstellen „zu festgelegten Sprechzeiten den Frauen<br />
der Gemeinde die Möglichkeit geben, persönliche Probleme <strong>und</strong> Beschwerden z. B.<br />
über Diskriminierungen vorzutragen <strong>und</strong> sich Wege zur Durchsetzung ihrer<br />
Interessen aufzeigen zu lassen“. 1<br />
Nach Veranstaltungen oder Presseveröffentlichungen ist die Nachfrage nach<br />
Gesprächsterminen höher. Das heißt, im Umkehrschluss, Sprechst<strong>und</strong>en anzubieten<br />
ohne Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, kann dazu führen, dass nur wenige Frauen<br />
das Angebot kennen <strong>und</strong> nutzen.<br />
Der Stellenwert von Beratung im Aufgabenverständnis von Gleichstellungsarbeit ist<br />
umstritten. „Auf der einen Seite ist der Kontakt zu den Frauen in der Kommune eine<br />
wichtige Voraussetzung, um Missstände <strong>und</strong> Gleichstellungsdefizite zu erkennen.<br />
Auf der anderen Seite kann durch den erforderlichen Zeitaufwand <strong>für</strong> die<br />
Einzelfallberatung jede weitere politische Arbeit unmöglich werden.“ 2<br />
Eine wichtige Funktion der Beratungsgespräche ist die Auswertung der vorgetragenen<br />
Probleme <strong>und</strong> die politische Umsetzung in Anträge <strong>und</strong> Vorschläge <strong>für</strong><br />
Verbesserungen in der Kommune.<br />
„Frauenbüros mit einem hohen Beratungsanteil geraten nicht selten in ein<br />
eigenartiges Dilemma: Sie erhalten – endlich – Anerkennung, sogar Lob <strong>für</strong> ihre<br />
Arbeit von der Verwaltungsspitze, weil sie BürgerInnennähe wahren helfen. Aber<br />
hinter diesem Lob steht nicht selten der Gedanke, dass sich das Frauenbüro (aus<br />
Zeitmangel) nicht allzu intensiv mit strukturellen Veränderungsideen befassen wird,<br />
die <strong>für</strong> die Verwaltung zusätzliche Arbeit bedeuten könnten.“ 3<br />
Entgegen der vielfachen Bewertungspraxis ist die Frequentierung von Sprechst<strong>und</strong>en<br />
kein Merkmal <strong>für</strong> die Qualität der Arbeit.<br />
„Einer gr<strong>und</strong>sätzlichen Einschränkung unterliegen ohnehin alle Frauenbeauftragten:<br />
Zur Lösung von Einzelfällen sollten bzw. müssen sie auf kommunale oder freie<br />
Beratungsstellen, in Rechtsfragen auf anwaltliche Hilfe (mit dem Hinweis auf<br />
Kostenbeihilfen) oder auf bestehende Frauen-Netzwerke verweisen. Es gehört zur<br />
strukturellen Beschaffenheit des Amtes, dass die Frauenbeauftragte in den meisten<br />
Fällen keine direkten Entscheidungsmöglichkeiten hat, sondern nur dabei behilflich<br />
sein kann, an die richtigen Stellen zu gelangen <strong>und</strong> dort Gehör zu finden.“ 4<br />
1 Berufsbezogene Weiterbildung: Gleichstellungsarbeit <strong>für</strong> Frauen „Kommunalpolitik <strong>und</strong> Verwaltung“<br />
Band 2: „Gleichstellungsarbeit in der Kommune“ Elke Begander, Sybille Schwertberger, Tübingen, 1994, Seite 101<br />
2 ebd.<br />
3 ebd.<br />
4 ebd.<br />
21
Die Palette der angesprochenen Problemfelder ist vielfältig.<br />
Wann, wo <strong>und</strong> wie häufig die einzelnen Themen auftreten, hängt von<br />
unterschiedlichen Einflüssen ab: zum Beispiel der Region (hohe Arbeitslosenzahl, ...)<br />
vorausgegangener Öffentlichkeitsarbeit (z. B. zum Thema Wiedereinstieg in das<br />
Erwerbsleben, ...) Beratungsstellen in der Umgebung u. v. m.<br />
Häufig ist auch die Verknüpfung verschiedener Problemfelder innerhalb eines<br />
Beratungsgespräches gegeben.<br />
Werden Sprechst<strong>und</strong>en angeboten, ist es wichtig, sich so früh wie möglich über die<br />
verschiedenen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Rechtsanwaltsbüros, Wohlfahrtsverbände,<br />
Ämter, etc. im Einzugsbereich <strong>und</strong> deren jeweilige Aufgaben zu<br />
informieren.<br />
Gleichstellungsbeauftragte können nicht zu jeder Fragestellung etwas wissen, sollten<br />
aber die <strong>für</strong> die einzelnen Problemfelder zuständigen Anlaufstellen kennen:<br />
6.1 Beratungseinrichtungen in der Kommune 5<br />
Trennung <strong>und</strong> Scheidung: Anwaltbüros, Frauenselbsthilfegruppen,<br />
<strong>Jugend</strong>amt, Wohlfahrtsverbände, Ehe- <strong>und</strong><br />
Lebensberatungsstellen, soziale Dienste<br />
Finanzprobleme: Schuldnerberatungsstellen<br />
Rentenfragen: Sozialamt, Versicherungsträger<br />
(Landesversicherungsanstalt, BfA),<br />
Versichertenälteste<br />
Wohnung: städtische Wohnungsbaugesellschaft,<br />
Amt <strong>für</strong> Wohnungsbauförderung, Sozialamt,<br />
Wohngeldstelle<br />
Berufsausbildung <strong>und</strong> Berufssuche: Arbeitsamt, staatliches Schulamt,<br />
Weiterbildungseinrichtungen, kommunale<br />
Arbeitsmarktberatung<br />
Unterhalt <strong>und</strong> Sorgerecht: Sozialamt, <strong>Jugend</strong>amt, soziale Dienste,<br />
Anwältinnen<br />
5 vgl. a. a. O., Seite 101, 102<br />
22
Erziehungsprobleme: Erziehungs- <strong>und</strong> <strong>Familie</strong>nberatungsstelle der<br />
Stadt oder von freien Trägern (z. B. Kirche)<br />
Schwangerschaft: Ges<strong>und</strong>heitsamt, Pro Familia, (z. T.)<br />
konfessionelle <strong>Familie</strong>nberatungsstellen,<br />
Sozialdienste (bei Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
nach § 219 b StGB)<br />
Gewalt/sexueller Missbrauch: Frauenhaus, Notruf (bei sexualisierter<br />
Gewalt), <strong>Jugend</strong>amt, Beratungsstellen gegen<br />
sexuellen Missbrauch (z. B. Wildwasser e. V.)<br />
Sexuelle Belästigung: Betriebs-/Personalrat, Gewerkschaft,<br />
Frauenberatungsstellen, Frauenbeauftragte<br />
Freizeitgestaltung: Frauenzentrum, <strong>Jugend</strong>haus, Mädcheninitiativen,<br />
Vereine, Frauengruppen<br />
Ges<strong>und</strong>heit: Ges<strong>und</strong>heitsamt, Suchtberatungsstelle,<br />
Selbsthilfegruppen, z. B. bei Krebs oder Aids<br />
Hinweis: Diese Übersicht ist nicht vollständig <strong>und</strong> soll als Anregung dienen, sich<br />
eine Orientierung über die Beratungseinrichtungen <strong>für</strong> Frauen in der<br />
eigenen Kommune zu verschaffen <strong>und</strong> in einer Kartei Kontaktperson,<br />
Telefonnummer etc. bereit zu halten.<br />
23
6.2 Sich als Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Ratsuchende zur Verfügung<br />
zu stellen, bedarf einiger Vorüberlegungen<br />
Stimmen die Rahmenbedingungen?<br />
Gibt es einen Raum, in dem Gespräche ungestört stattfinden können?<br />
Machen Sie sich deutlich, mit welchen Problemen Sie möglicherweise konfrontiert<br />
werden <strong>und</strong> wie Sie damit umgehen wollen <strong>und</strong> können (z. B. Gewalt gegen<br />
Frauen)!<br />
Erkennen Sie Ihre eigenen Grenzen, d. h. was Sie leisten können <strong>und</strong> wo es<br />
sinnvoll ist, weiter zu vermitteln!<br />
Setzen Sie sich einen Zeitrahmen!<br />
Vermitteln Sie den Frauen Ihre Parteilichkeit, d. h. Fragestellungen aus frauenspezifischer<br />
Perspektive zu betrachten <strong>und</strong> zu bewerten!<br />
Versuchen Sie, sich in die Rat suchenden Frauen einzufühlen, sie zu verstehen<br />
<strong>und</strong> zu akzeptieren!<br />
„Hilfe zur Selbsthilfe“ sollte im Vordergr<strong>und</strong> stehen, d. h. lassen Sie die<br />
Verantwortung <strong>für</strong> das Handeln bei der jeweiligen Frau!<br />
Machen Sie deutlich, dass Informationen nur mit Zustimmung der Ratsuchenden<br />
weitergegeben werden (Schweigepflicht)!<br />
24
7 Materialsammlung<br />
Anlage 1 Muster-Pressemitteilungen<br />
Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />
Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)<br />
Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO)<br />
Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong> kommunale<br />
Ehrenämter (KomAEVO)<br />
Anlage 4 Musterdienstanweisung des Gemeinde- <strong>und</strong> Städteb<strong>und</strong>es<br />
Anlage 5 Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz<br />
Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
(Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz, DGleiG)<br />
Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
25
Anlage 1:<br />
Muster-Pressemitteilungen<br />
<strong>für</strong> Veröffentlichungen in der regionalen Zeitung <strong>und</strong>/oder im<br />
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde<br />
Bestellung <strong>und</strong> Aufgabenbeschreibung<br />
einer Gleichstellungsbeauftragten<br />
(1)<br />
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten <strong>für</strong> die Verbandsgemeinde<br />
Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau <strong>und</strong><br />
Mann als gemeindliche Aufgabe ist aufgr<strong>und</strong> des Beschlusses des Verbandsgemeinderates<br />
eine Gleichstellungsbeauftragte gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung<br />
<strong>für</strong> den Bereich der Verbandsgemeinde bestellt worden.<br />
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es vornehmlich, die Gleichstellung von<br />
Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt<br />
sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten,<br />
die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem<br />
Maße berühren als die der Männer. Konkret gehören zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten<br />
insbesondere:<br />
Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchführung der<br />
Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern;<br />
Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen<br />
Gleichstellungsauftrages in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten<br />
betreffen;<br />
Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen-, initiativen <strong>und</strong> -verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen<br />
sowie anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen;<br />
Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs-<br />
<strong>und</strong> Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es;<br />
Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen der Gemeinde;<br />
Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die<br />
Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung in der Verbandsgemeinde;<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen,<br />
Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellung <strong>und</strong><br />
Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong> Ergebnisse ihrer Arbeit.
(2)<br />
Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte in der Verbandsgemeinde?<br />
Diese Frage ist sehr häufig gestellt worden. Über die gesetzliche Formulierung der Aufgaben<br />
hinaus, die oft schwer verständlich ist, wird in den nächsten Ausgaben über die<br />
unterschiedlichen Themengebiete, mit denen sich eine Gleichstellungsbeauftragte befasst,<br />
informiert. In erster Linie geht es um die Förderung der Gleichstellung von Mann<br />
<strong>und</strong> Frau im Berufsleben - auch im täglichen Leben, d. h. im Umgang miteinander.<br />
Was das Berufsleben angeht, so sind Frauen leider heute noch oft in der schlechteren<br />
Situation, wenn z. B. Führungspositionen zu besetzen sind. Aber auch bei der sonstigen<br />
Besetzung von Stellen <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen ist darauf zu achten, dass Frauen <strong>und</strong><br />
Mädchen entsprechend berücksichtigt werden. In vielen Betrieben ist dies heute kein<br />
Thema mehr, aber leider noch nicht überall.<br />
Selbst in der Politik - <strong>und</strong> dabei insbesondere in der Kommunalpolitik - sind Frauen noch<br />
in der Minderheit; <strong>und</strong> dies hat nichts mit Quotenregelung oder Emanzipation zu tun.<br />
Hier gilt es, das Selbstbewusstsein der Frauen zu stärken <strong>und</strong> sie zu mehr Mut <strong>und</strong> Engagement<br />
zu ermuntern. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Berufsrückkehr von Frauen,<br />
die ihre Berufstätigkeit zurückgestellt haben, um sich <strong>Kinder</strong>n <strong>und</strong> dem Haushalt zu<br />
widmen. Für diesen Bereich werden eine Vielzahl von Förderprogrammen <strong>und</strong> -<br />
möglichkeiten angeboten. Scheuen Sie sich nicht <strong>und</strong> nehmen Sie Hilfe in Anspruch.<br />
(3)<br />
Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?<br />
- Fortsetzung -<br />
Die Gleichstellungsbeauftragte ist auch Ansprechpartnerin in Sachen "Mobbing". Mobbing<br />
- was ist das?<br />
Noch vor einigen Jahren konnte sich kaum jemand etwas unter diesem Begriff vorstellen.<br />
Seit kurzer Zeit allerdings verschafft sich dieses Thema quer durch alle Medien<br />
Gehör <strong>und</strong> stößt dabei auf gewaltiges Interesse.<br />
Dies ist kein W<strong>und</strong>er, denn Mobbing steht <strong>für</strong> ein Problem, das viele betrifft <strong>und</strong> fast<br />
jede etwas angeht.<br />
Der Begriff "Mobbing" kommt von "to mob - anpöbeln, herfallen über, etc." <strong>und</strong> bedeutet<br />
nichts anderes als den alltäglichen Psychoterror am Arbeitsplatz, die gezielten<br />
Schikanen, Intrigen <strong>und</strong> Feindseligkeiten, denen berufstätige Männer <strong>und</strong> Frauen ausgesetzt<br />
sind.<br />
Von Mobbing spricht man allerdings erst dann, wenn die Angriffe auf eine Person systematisch<br />
<strong>und</strong> über einen langen Zeitraum hinweg erfolgen <strong>und</strong> das sogenannte<br />
"Mobbing-Opfer" psychisch <strong>und</strong> physisch krank machen.<br />
Die Ursachen <strong>für</strong> Mobbing liegen auf der Hand: Die vielzitierte Ellbogengesellschaft ist<br />
leider keine Erfindung der Medien. Wissenschaftler registrieren einen allgemein ansteigenden<br />
Aggressivitätsspiegel in unserer Gesellschaft <strong>und</strong> natürlich auch in den Betrieben.<br />
Der Leistungsdruck nimmt zu <strong>und</strong> die Rezession, verb<strong>und</strong>en mit der wachsenden<br />
Bedrohung von Arbeitslosigkeit, tun ihr übriges. Um "Mobbing" im Keim zu ersticken<br />
- <strong>und</strong> dies ist die beste Lösung - wird Hilfe in vielfältiger Form angeboten.<br />
- Fortsetzung zum Thema "Mobbing" folgt -
Hinweis auf Veranstaltungen oder Informationskampagnen<br />
(4)<br />
Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?<br />
Ein wichtiges Themengebiet ist auch die Beschäftigung von Frauen, die als sogenannte<br />
"geringfügig Beschäftigte" im Rahmen der 400-Euro-Grenze arbeiten.<br />
Mit Entrüstung stellen viele Frauen, die jahrelang unterhalb der Geringverdienergrenze<br />
von zurzeit 400 Euro gearbeitet haben, fest, dass sie später keine Rente aus der Rentenversicherung<br />
erhalten. Oft nehmen Frauen die Nachteile von "ungeschützten Beschäftigungsverhältnissen"<br />
in Kauf, ohne über ihre Rechte im Arbeitsverhältnis informiert<br />
zu sein, weil sie <strong>Familie</strong>npflichten <strong>und</strong> Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen.<br />
Eine Untersuchung des ehemaligen Gleichstellungsministeriums widerlegte gängige -<br />
Vorurteile, dass es sich bei geringfügig Beschäftigten überwiegend um Geringqualifizierte<br />
handele, dass geringfügige Beschäftigungen nur vorübergehend ausgeübt würden<br />
<strong>und</strong> dass sich Frauen nur ein "Taschengeld" hinzuverdienen möchten.<br />
Wissensdefizite zu beheben ist das Ziel einer Informationskampagne, die in Zusammenarbeit<br />
mit der Frauenministerin <strong>und</strong> der Beauftragen der Landesregierung <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />
von Frau <strong>und</strong> Mann vorgestellt wird. Die Auftaktveranstaltung findet am<br />
_______ im Rahmen des "Internationalen Frauentages" statt. Informationsmaterial kann<br />
angefordert werden.<br />
Gleichstellungsrelevante Themen unter der Rubrik<br />
"Die Gleichstellungsbeauftragte informiert"<br />
(5)<br />
<strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit besser einbinden<br />
Einzelne Worte <strong>und</strong> ihre Assoziation prägen sehr stark unser Gefühl, Denken <strong>und</strong> Handeln.<br />
So ist es auch mit dem Begriff "Teilzeitarbeit", dem <strong>für</strong> viele das Negativ-Image des<br />
Minderwertigen im Sinne einer Teillösung anhaftet.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> haben das B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales gemeinsam<br />
mit der B<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> <strong>Familie</strong>, Senioren,<br />
Frauen <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong> geschlossen, künftig von "MOBILZEIT" zu sprechen <strong>und</strong> diesen Begriff<br />
den Menschen näher zu bringen.<br />
MOBILZEIT steht <strong>für</strong> neue Formen der Arbeitszeit mit mehr Flexibilität <strong>und</strong> Mobilität. Sie<br />
ist auch ein zentrales familienpolitisches Anliegen. Flexible MOBILZEIT-Modelle bringen<br />
nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sie stabilisieren auch das <strong>Familie</strong>ngefüge, indem sie zu<br />
mehr Partnerschaft zwischen den Geschlechtern <strong>und</strong> zu einer verbesserten Vereinbarkeit<br />
von <strong>Familie</strong>n- <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit beitragen.<br />
Die Wünsche der Frauen nach mehr Teilhabe am Berufsleben <strong>und</strong> die Wünsche der<br />
Männer nach mehr Teilhabe am <strong>Familie</strong>nleben, können mit flexibleren Arbeitszeitmodellen<br />
(Mobilzeit) erfüllt werden. Ihre Umsetzung ist ein großer Gewinn <strong>für</strong> die <strong>Familie</strong>n -<br />
<strong>und</strong> damit letztendlich <strong>für</strong> die gesamte Gesellschaft. Kostenlose Informationen zur Mobilzeit<br />
können Sie telefonisch erhalten. Broschüren zu diesem Thema erhalten Sie bei<br />
der Gleichstellungsbeauftragten <strong>für</strong> die Verbandsgemeinde.
Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />
Anlage 2.1 § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)<br />
Auszug aus der<br />
Gemeindeordnung (GemO)<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch<br />
§ 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319).<br />
Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom<br />
21. Februar 1974 (GVBl. S. 98), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />
06. November 2009 (GVBl. S. 379)<br />
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gemeindeordnung(GemO-VV) vom<br />
3. Mai 1979 (MinBl. S. 179), zuletzt geändert durch R<strong>und</strong>schreiben des <strong>Ministerium</strong>s<br />
des Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport vom 30. April 2009 (MinBl. S. 128)<br />
"(…)<br />
§ 2 Aufgaben der Gemeinden<br />
(…)<br />
(6) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau<br />
<strong>und</strong> Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In verbandsfreien Gemeinden<br />
wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare<br />
Maßnahmen sichergestellt, daß die Verwirklichung dieses Auftrags bei der<br />
gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen<br />
einzurichten <strong>und</strong> hauptamtlich zu besetzen.<br />
(…)"<br />
VV zu § 2 GemO<br />
1. Zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde gehört auch die Benennung der<br />
öffentlichen Straßen, Plätze <strong>und</strong> Brücken innerhalb des Gemeindegebiets sowie die<br />
Zuteilung von Hausnummern.<br />
1.1 Es wird empfohlen, bei der Benennung von Straßen, Plätzen <strong>und</strong> Brücken nach<br />
folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen zu verfahren:<br />
1.1.1 Gleiche Namen sollen innerhalb des Gemeindegebiets nur einmal verwendet<br />
werden.<br />
1.1.2 Namen von Personen sollen erst nach Ablauf einer gewissen Zeit seit deren<br />
Ableben verwendet werden.<br />
1.1.3 Umbenennungen sind auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken.<br />
2. Zu den freien Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört die Pflege partnerschaftlicher<br />
Beziehungen zu Kommunen in anderen Staaten einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit.<br />
3. Bei Weisungen, die von staatlichen Fachaufsichtsbehörden im Rahmen von Auftragsangelegenheiten<br />
gegeben werden, ist § 126 nicht anwendbar.
4. Für die Einrichtung <strong>und</strong> Ausgestaltung gemeindlicher Gleichstellungsstellen <strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
die Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden im Einvernehmen mit dem <strong>für</strong><br />
die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann zuständigen <strong>Ministerium</strong> folgende Hinweise<br />
<strong>und</strong> Empfehlungen gegeben:<br />
4.1 Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau<br />
<strong>und</strong> Mann im gemeindlichen Bereich ist eine Aufgabe aller Gemeinden, unabhängig<br />
von ihrer Größe.<br />
4.1.1 Obwohl Absatz 6 <strong>für</strong> die Ortsgemeinden wegen der unterschiedlichen<br />
Größenverhältnisse organisationsrechtliche Rahmenvorgaben nicht enthält, ist<br />
von den Organen der Ortsgemeinden auf die inhaltliche Wahrnehmung dieser<br />
Aufgabe in gleichem Umfang Wert zu legen wie in Gebietskörperschaften, in<br />
denen Gleichstellungsstellen eingerichtet sind oder vergleichbare Maßnahmen<br />
bewirkt werden.<br />
4.1.2 Die von den Verbandsgemeinden nach Absatz 6 Satz 2 i. V. m. § 64<br />
Abs. 2 zu treffenden Maßnahmen können im Regelfall den Handlungsbedarf<br />
der Ortsgemeinden in organisatorischer Hinsicht abdecken. Dies schließt jedoch<br />
nicht aus, daß vor allem in größeren Ortsgemeinden eigene geeignete<br />
Maßnahmen (z. B. die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten)<br />
neben den Maßnahmen der Verbandsgemeinde getroffen werden<br />
können.<br />
4.2 Als der Einrichtung einer Gleichstellungsstelle vergleichbare Maßnahme im<br />
Sinne des Absatzes 6 Satz 2 kommt vor allem die Bestellung einer Gleichstellungs-beauftragten<br />
in Betracht. Sofern die Gemeinde weder eine Gleichstellungsstelle<br />
einrichtet noch eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, muß die an der<br />
Wirksamkeit zu messende Vergleichbarkeit der Maßnahme gewährleistet sein. Die<br />
Aufsichtsbehörde unterrichtet sich hierüber (§ 120).<br />
4.3 Für gemeindliche Gleichstellungsstellen gebietet es der in Absatz 6 Satz 2 <strong>und</strong><br />
3 konkretisierte Verfassungsauftrag, im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit<br />
der Gemeinde hinreichende organisatorische, personelle <strong>und</strong> finanzielle Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen <strong>und</strong> der Person, die mit der Leitung der Gleichstellungsstelle<br />
betraut ist, entsprechende Befugnisse einzuräumen. Die Gleichstellungsstelle<br />
soll von einer Frau geleitet werden. Wegen der zu erfüllenden Querschnittsaufgabe<br />
soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unmittelbar dem Bürgermeister<br />
unterstellt werden.<br />
4.3.1 Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben der<br />
Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende<br />
Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten<br />
Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die<br />
Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße<br />
berühren als die der Männer.<br />
4.3.2 Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle gehören insbesondere:<br />
Förderung des Bewußtseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung<br />
der Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern,<br />
Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung<br />
des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in<br />
sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,<br />
Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen <strong>und</strong> -<br />
verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen<br />
gesellschaftlich relevanten Gruppen,<br />
Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen,<br />
Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die<br />
Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern zuständigen Stellen des<br />
Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es,
Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen der Gemeinde,<br />
Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts<br />
über die Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung<br />
in der Gemeinde,<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister<br />
durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial,<br />
Ausstellungen <strong>und</strong> Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong><br />
Ergebnisse ihrer Arbeit.<br />
4.3.3 Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen<br />
der Gemeindeverwaltung rechtzeitig <strong>und</strong> im gebotenen Umfang zu beteiligen.<br />
Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten<br />
Planungen sind ihr zuzuleiten <strong>und</strong> mit ihr zu erörtern. Die anderen<br />
Stellen der Gemeindeverwaltung gewähren ihr Einsicht in die Akten,<br />
soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist <strong>und</strong> gesetzliche Bestimmungen<br />
(z. B. über die Einsicht in Personalakten) <strong>und</strong> Belange des Datenschutzes<br />
nicht entgegenstehen.<br />
4.3.4 Der Bürgermeister soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung<br />
der Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderats <strong>und</strong> der<br />
Ausschüsse einladen. Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle<br />
berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten. Der Bürgermeister soll<br />
der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen<br />
zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme<br />
auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats <strong>und</strong> der Ausschüsse<br />
ermöglichen, wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt<br />
werden. Die Leiterin der Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der<br />
Niederschrift, wenn eine solche zu fertigen ist oder gefertigt wird.<br />
4.3.5 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Gemeinderat in Abstimmung<br />
mit dem Bürgermeister in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit<br />
unterrichten.<br />
4.3.6 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll vor den Sitzungen des<br />
Stadtvorstands, vor Beigeordneten-, Abteilungs- oder Amtsleiterbesprechungen<br />
über die zur Beratung anstehenden Punkte unterrichtet <strong>und</strong> bei<br />
frauenrelevanten Themen vom Bürgermeister bzw. der Person, die die Besprechung<br />
leitet, zur Sitzung oder Besprechung eingeladen werden. Sie erhält<br />
eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche gefertigt wird.<br />
4.3.7 Es wird empfohlen, das Nähere durch Dienstanweisung zu regeln.<br />
5. Für die Geheimhaltung von Vorgängen, die die Landesverteidigung betreffen, gelten<br />
die Verschlußsachen-Anweisung (VS-Anweisung) <strong>und</strong> die Richtlinien <strong>für</strong> die Sicherheitsüberprüfung<br />
von Landesbediensteten in der jeweils geltenden Fassung.
Anlage 2 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen in Rheinland-Pfalz:<br />
Anlage 2.2 § 2 Abs. 9 Landkreisordnung (LKO)<br />
Auszug aus der<br />
Landkreisordnung (LKO)<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert durch<br />
§ 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319).<br />
Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisordnung (LKODVO) vom<br />
21. Februar 1974 (GVBl. S. 102), zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />
06. November 2009 (GVBl. S. 379)<br />
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Landkreisordnung (LKO-VV) vom 3. Mai<br />
1979 (MinBl. S. 208), zuletzt geändert durch R<strong>und</strong>schreiben des <strong>Ministerium</strong>s des<br />
Innern <strong>und</strong> <strong>für</strong> Sport vom 30. April 2009 (MinBl. S. 126)<br />
"(…)<br />
§ 2 Aufgaben der Landkreise<br />
(…)<br />
(9) Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau <strong>und</strong><br />
Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen<br />
wird sichergestellt, daß die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Aufgabenwahrnehmung<br />
erfolgt. Die Gleichstellungsstellen der Landkreise sind hauptamtlich zu besetzen."<br />
VV zu § 2<br />
1. Zu den freien Selbstverwaltungsaufgaben der Landkreise gehört die Pflege partnerschaftlicher<br />
Beziehungen zu Kommunen in anderen Staaten einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit.<br />
2. Bei Weisungen, die von staatlichen Fachaufsichtsbehörden im Rahmen von Auftragsangelegenheiten<br />
gegeben werden, ist § 69 nicht anwendbar.<br />
3. Das Recht, nach Absatz 4 die Rückübertragung gemeindlicher Aufgaben zu beantragen,<br />
steht nur der verbandsfreien Gemeinde oder Verbandsgemeinde zu, welche die<br />
fragliche Aufgabe vor ihrer Übernahme durch den Landkreis rechtlich <strong>und</strong> tatsächlich<br />
wahrgenommen hat. Verbandsfreie Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden, die zur Erfüllung<br />
dieser Aufgaben einem Zweckverband angehört haben, können daher einen<br />
solchen Antrag nicht stellen, ebensowenig der Zweckverband selbst.<br />
4. In dem Antrag auf Rückübertragung ist von der antragstellenden verbandsfreien Gemeinde<br />
oder Verbandsgemeinde <strong>und</strong> dem Landkreis, falls dieser dem Antrag zustimmt,<br />
unter Aufzeigung aller rechtserheblichen Tatsachen näher darzulegen, daß<br />
Gründe des Gemeinwohls der Rückübertragung nicht entgegenstehen. Ob solche<br />
Gründe vorliegen, hat neben den beteiligten Vertretungsorganen auch die Aufsichtsbehörde<br />
(Aufsichts- <strong>und</strong> Dienstleistungsdirektion) zu prüfen. Sie soll hierzu bei Bedarf<br />
eine gutachtliche Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde einholen. Eine Rückübertragung<br />
verletzt in der Regel das Gemeinwohl, wenn durch sie die sichere,<br />
gleichmäßige <strong>und</strong> wirtschaftliche Versorgung der Kreiseinwohner mit einer wichtigen<br />
öffentlichen Leistung beeinträchtigt würde.
5. Die Rückübertragung soll möglichst mit Wirkung zum Beginn eines Haushaltsjahres<br />
beschlossen werden. Sie soll zur Wahrung der Rechtssicherheit beim Vorliegen der<br />
sonstigen Voraussetzungen erst vollzogen werden, nachdem die Aufsichtsbehörde<br />
schriftlich bestätigt hat, daß Gründe des Gemeinwohls nicht entgegenstehen.<br />
6. Für die Einrichtung <strong>und</strong> Ausgestaltung der Gleichstellungsstellen der Landkreise werden<br />
im Einvernehmen mit dem <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frau <strong>und</strong> Mann zuständigen<br />
<strong>Ministerium</strong> folgende Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen gegeben:<br />
6.1 Der in Absatz 9 konkretisierte Verfassungsauftrag gebietet es, im Rahmen der finanziellen<br />
Leistungsfähigkeit des Landkreises hinreichende organisatorische, personelle<br />
<strong>und</strong> finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen <strong>und</strong> der Person, die mit der Leitung<br />
der Gleichstellungsstelle betraut ist, entsprechende Befugnisse einzuräumen. Die<br />
Gleichstellungsstelle soll von einer Frau geleitet werden. Wegen der zu erfüllenden<br />
Querschnittsaufgabe soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unmittelbar dem Landrat<br />
unterstellt werden.<br />
6.1.1 Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben des Landkreises<br />
die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen<br />
abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten<br />
an, die nicht umfassend von den <strong>für</strong> die Gleichstellung in den kreis-angehörigen Gemeinden<br />
zuständigen Stellen behandelt werden können. Frauenrelevant sind Angelegenheiten,<br />
die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem<br />
Maße berühren als die der Männer.<br />
6.1.2 Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle des Landkreises gehören insbesondere:<br />
Förderung des Bewußtseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der<br />
Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern,<br />
Initiierung, Durchführung <strong>und</strong> Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der sozialen <strong>und</strong> beruflichen Situation <strong>und</strong> zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen<br />
Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die Angelegenheiten<br />
des Landkreises betreffen,<br />
Unterstützung der in den kreisangehörigen Gemeinden <strong>für</strong> die Gleichstellung<br />
zuständigen Stellen <strong>und</strong> Koordinierung ihrer Arbeit unter Beachtung der Zuständigkeiten,<br />
in Ergänzung der Aufgaben der in den kreisangehörigen Gemeinden <strong>für</strong> die<br />
Gleichstellung zuständigen Stellen: Zusammenarbeit mit Frauengruppen,<br />
-initiativen <strong>und</strong> -verbänden <strong>und</strong> Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen<br />
gesellschaftlich relevanten Gruppen,<br />
Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs-<br />
bzw. Frauenbeauftragten sowie den <strong>für</strong> die Gleichstellung von Frauen<br />
<strong>und</strong> Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder <strong>und</strong> des<br />
B<strong>und</strong>es,<br />
Durchführung von Sprechst<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Einwohnerinnen des Landkreises,<br />
Erstellung <strong>und</strong> Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über<br />
die Situation der Frauen <strong>und</strong> den Stand der Gleichstellung im Landkreis,<br />
Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Landrat durch Informationsveranstaltungen,<br />
Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen<br />
<strong>und</strong> Pressearbeit über Ziele <strong>und</strong> Ergebnisse ihrer Arbeit.<br />
6.1.3 Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Kreisverwaltung<br />
rechtzeitig <strong>und</strong> im gebotenen Umfang zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit<br />
zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten Planungen sind ihr zuzuleiten<br />
<strong>und</strong> mit ihr zu erörtern. Die anderen Stellen der Kreisverwaltung gewähren<br />
ihr Einsicht in die Akten, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist <strong>und</strong><br />
gesetzliche Bestimmungen (z. B. über die Einsicht in Personalakten) <strong>und</strong> Belange des<br />
Datenschutzes nicht entgegenstehen.
6.1.4 Der Landrat soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung der Tagesordnung<br />
zu den Sitzungen des Kreistags <strong>und</strong> der Ausschüsse einladen. Vorlagen,<br />
die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten.<br />
Der Landrat soll der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gele-genheit geben, sich<br />
in den Sitzungen zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme<br />
auch an nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistags <strong>und</strong> der Ausschüsse ermöglichen,<br />
wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt werden. Die Leiterin der<br />
Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche zu<br />
fertigen ist oder gefertigt wird.<br />
6.1.5 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Kreistag in Abstimmung mit dem<br />
Landrat in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit unterrichten.<br />
6.1.6 Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll vor den Sitzungen des Kreisvorstands<br />
<strong>und</strong> vor Abteilungsleiterbesprechungen über die zur Beratung anstehenden Punkte<br />
unterrichtet <strong>und</strong> bei frauenrelevanten Themen vom Landrat bzw. der Person, die die<br />
Besprechung leitet, zur Sitzung oder Besprechung eingeladen werden. Sie erhält eine<br />
Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche gefertigt wird.<br />
6.2 Es wird empfohlen, das Nähere durch Dienstanweisung zu regeln.
Anlage 3 Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />
kommunale Ehrenämter (KomAEVO)<br />
Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong><br />
kommunale Ehrenämter (KomAEVO)<br />
Vom 27. November 1997<br />
§ 3<br />
Gr<strong>und</strong>satz<br />
(1) Die Aufwandsentschädigung <strong>für</strong> die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 bezeichneten Ehrenämter<br />
soll so bemessen werden, daß dadurch die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes<br />
verb<strong>und</strong>enen notwendigen baren Auslagen <strong>und</strong> sonstigen persönlichen<br />
Aufwendungen abgegolten sind. Soweit eine Aufwandsentschädigung nicht gewährt<br />
werden kann oder nicht gewährt wird, sind die mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes<br />
verb<strong>und</strong>enen notwendigen baren Auslagen zu ersetzen.<br />
(2) Ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden <strong>und</strong> Verbandsgemeinden<br />
ist <strong>für</strong> die Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamtes verb<strong>und</strong>enen<br />
notwendigen baren Auslagen <strong>und</strong> sonstigen persönlichen Aufwendungen eine<br />
monatliche Aufwandsentschädigung zu gewähren.<br />
(3) Neben der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bestehenden<br />
gesetzlichen Unfallversicherung kann zusätzlich eine angemessene Unfallversicherung<br />
abgeschlossen werden.<br />
(4) Neben der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 kann <strong>für</strong> Dienstreisen<br />
Reisekostenvergütung in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des<br />
Landesreisekostengesetzes (LRKG) gezahlt werden.<br />
(5) Auf die Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 <strong>und</strong> 2 kann weder ganz<br />
noch teilweise verzichtet werden.
Anlage 6 Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong><br />
Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG)<br />
Auszug aus dem<br />
Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von<br />
Frauen <strong>und</strong> Männern<br />
(Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz – DGleiG)<br />
vom 30. November 2001<br />
"Der B<strong>und</strong>estag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />
(…)<br />
Abschnitt 1<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Ziel des Gesetzes<br />
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern sowie der Beseitigung<br />
bestehender <strong>und</strong> der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts<br />
in dem in § 3 genannten Geltungsbereich dieses Gesetzes. Nach Maßgabe dieses<br />
Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.<br />
Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> <strong>und</strong> Erwerbstätigkeit <strong>für</strong><br />
Frauen <strong>und</strong> Männer zu verbessern.<br />
Dabei wird den besonderen Belangen behinderter <strong>und</strong> von Behinderung bedrohter Frauen<br />
Rechnung getragen.<br />
(2) Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften des B<strong>und</strong>es sollen die Gleichstellung von Frauen<br />
<strong>und</strong> Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch <strong>für</strong> den dienstlichen<br />
Schriftverkehr.<br />
(…)"
Anlage 7 Artikel 3 Abs. 2 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
"(…)<br />
Art 3<br />
Auszug aus dem<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch<br />
das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944)<br />
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.<br />
(2) Männer <strong>und</strong> Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche<br />
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen <strong>und</strong> Männern <strong>und</strong> wirkt auf die<br />
Beseitigung bestehender Nachteile hin.<br />
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,<br />
seiner Sprache, seiner Heimat <strong>und</strong> Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen<br />
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand<br />
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.<br />
(…)"
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Integration</strong>, <strong>Familie</strong>, <strong>Kinder</strong>,<br />
<strong>Jugend</strong>, <strong>und</strong> Frauen des Landes Rheinland-Pfalz<br />
Kaiser-Friedrich-Str. 5 a<br />
55116 Mainz<br />
Ansprechpartnerin: Thea Rathgeber-Schmitt<br />
Tel. 06131 16-4172<br />
E-Mail: thea.rathgeber@mifkjf.rlp.de<br />
3. überarbeitete <strong>und</strong> aktualisierte Auflage Januar 2012<br />
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz<br />
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen <strong>und</strong> -bewerbern oder Wahlhelferinnen<br />
<strong>und</strong> -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung<br />
verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> Kommunal-, Landtags-, B<strong>und</strong>estags- <strong>und</strong> Europawahlen. Missbräuchlich<br />
ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen<br />
der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken <strong>und</strong> Aufkleben parteipolitischer Informationen<br />
oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />
Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise<br />
verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen<br />
verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer<br />
eigenen Mitglieder zu verwenden.
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55116 Mainz<br />
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