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Flächennutzungsplan Gemeinde Rehfelde ... - Amt Märkische Schweiz

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<strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

Begründung<br />

Teil I<br />

Ziele, Grundlagen und Inhalte<br />

des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Erarbeitet im Auftrag<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

Hauptstraße 1<br />

15377 Buckow (<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>)<br />

von<br />

STEINBRECHER u. PARTNER<br />

Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Vor dem Mühlentor 1<br />

14712 Rathenow


Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I, Inhaltsverzeichnis<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einführung ...................................................................................................................................5<br />

1.1 Anlass, Ziele und Zwecke der Planung .......................................................................................5<br />

1.2 Gesetzliche Grundlagen..............................................................................................................5<br />

1.3 Verfahren.....................................................................................................................................5<br />

1.4 Plangebiet....................................................................................................................................6<br />

1.5 Plangrundlage .............................................................................................................................7<br />

2. Grundlagen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung ..................................................................................7<br />

2.1 Ziele der Raumordnung...............................................................................................................7<br />

2.1.1 Landesentwicklungsplanung .......................................................................................................7<br />

2.1.2 Regionalplanung..........................................................................................................................8<br />

2.2 Landschaftsplanung ....................................................................................................................9<br />

2.3 Fachpläne..................................................................................................................................10<br />

2.4 Verbindliche Bauleitplanung......................................................................................................10<br />

2.5 Informelle Planungen.................................................................................................................11<br />

2.5.1 Dorferneuerungsplanung <strong>Rehfelde</strong>-Dorf ...................................................................................11<br />

2.5.2 Städtebaulich gestalterisches Entwicklungskonzept "Ortszentrum am Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>" .....11<br />

2.6 Abstimmung mit den Nachbargemeinden .................................................................................12<br />

3. Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung............................................................................13<br />

3.1 Siedlungsgeschichte und -struktur ............................................................................................13<br />

3.1.1 <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee ............................................................................13<br />

3.1.2 <strong>Rehfelde</strong> – Dorf .........................................................................................................................14<br />

3.1.3 Werder.......................................................................................................................................14<br />

3.1.4 Zinndorf......................................................................................................................................15<br />

3.2 Entwicklungsziele ......................................................................................................................15<br />

3.3 Bevölkerung und Wohnen .........................................................................................................16<br />

3.3.1 Bevölkerungsentwicklung..........................................................................................................16<br />

3.3.2 Altersstruktur .............................................................................................................................17<br />

3.3.3 Natürliche Bevölkerungsbewegung und Wanderungen ............................................................17<br />

3.3.4 Bevölkerungsprognose..............................................................................................................18<br />

3.3.5 Allgemeine Entwicklung der Privathaushalte ............................................................................20<br />

3.3.6 Entwicklung des Wohnungsbestandes......................................................................................20<br />

3.3.7 Baulücken im Innenbereich .......................................................................................................21<br />

3.3.8 Wohnbauflächenpotentiale in verbindlichen Bauleitplänen.......................................................22<br />

3.3.9 Wohnsiedlungsflächenbedarf ....................................................................................................23<br />

3.3.10 Neue Wohnsiedlungsflächen.....................................................................................................24<br />

3.4 Gewerbe und Dienstleistungen .................................................................................................29<br />

3.5 Soziales .....................................................................................................................................29<br />

3.6 Freizeit und Erholung ................................................................................................................30<br />

3.7 Verkehr ......................................................................................................................................31<br />

3.7.1 Straßenverkehr..........................................................................................................................31<br />

3.7.2 ÖPNV.........................................................................................................................................31<br />

3.7.3 Bahn ..........................................................................................................................................31<br />

3.8 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................32<br />

3.8.1 Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ...............................................................................32<br />

3.8.2 Energieversorgung ....................................................................................................................32<br />

3.8.3 Abfallentsorgung........................................................................................................................32<br />

3.9 Landwirtschaft ...........................................................................................................................32<br />

3.10 Forstwirtschaft ...........................................................................................................................33<br />

3.11 Natur und Landschaft ................................................................................................................34<br />

3.11.1 Natürliche Gegebenheiten.........................................................................................................34<br />

3.11.2 Potentiell natürliche Vegetation.................................................................................................34<br />

3.11.3 Landschaftsstruktur ...................................................................................................................35<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I, Inhaltsverzeichnis<br />

Stand: 27.05.2011<br />

3.11.4 Erhalt und Entwicklung des Landschaftsraums.........................................................................36<br />

4. Darstellungen ............................................................................................................................37<br />

4.1 Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO).........................37<br />

4.2 Dorfgebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 5 BauNVO) .....................................................37<br />

4.3 Mischgebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO)...................................................38<br />

4.4 Gewerbegebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO) .............................................38<br />

4.5 Sondergebiete, die der Erholung dienen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 10 BauNVO)......39<br />

4.6 Sonstige Sondergebiete für Windenergienutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11<br />

BauNVO) mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB .......................................39<br />

4.6.1 Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> ....................................................................................39<br />

4.6.2 Anlass und Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans Windeignungsgebiet „Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>,<br />

OT Werder und Zinndorf“ ..........................................................................................................40<br />

4.6.3 Städtebauliches Konzept des Bebauungsplans Windeignungsgebiet „Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT<br />

Werder und Zinndorf“ ................................................................................................................42<br />

4.6.3.1 Schutzabstände Mensch & Natur............................................................................................. 43<br />

4.6.3.2 Konzept Naturschutz ................................................................................................................ 44<br />

4.6.3.3 Konzept Landschaftsbild .......................................................................................................... 45<br />

4.6.3.4 Konzept Ortsbild ....................................................................................................................... 45<br />

4.6.3.5 Konzept Denkmalschutz........................................................................................................... 46<br />

4.6.3.6 Konzept Infrastrukturtrassen .................................................................................................... 46<br />

4.6.3.7 Konzept Verkehrstrassen ......................................................................................................... 48<br />

4.7 Flächen, Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)...........48<br />

4.8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge (§ 5 Abs. 2 Nr. 3<br />

BauGB)......................................................................................................................................48<br />

4.9 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für<br />

Ablagerungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) ...................................................................................49<br />

4.10 Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)......................................................................................49<br />

4.11 Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) .......................................................49<br />

4.12 Flächen für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB) ............................................................................50<br />

4.13 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB)......................................................................................50<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke (§ 5 Abs. 4 BauGB)..............................................50<br />

5.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge.....................50<br />

5.2 Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen ....................................................................51<br />

5.3 Wasserflächen...........................................................................................................................51<br />

5.4 Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder Gewinnung von Bodenschätzen ..................51<br />

5.5 Naturpark...................................................................................................................................52<br />

5.6 Landschaftsschutzgebiete.........................................................................................................52<br />

5.7 Naturschutzgebiete....................................................................................................................52<br />

5.8 FFH-Gebiete und SPA-Gebiete.................................................................................................52<br />

5.9 Naturdenkmale ..........................................................................................................................52<br />

5.10 Geschützte Landschaftsbestandteile ........................................................................................53<br />

5.11 Gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft ............................................................53<br />

5.12 Trinkwasserschutzgebiete.........................................................................................................53<br />

5.13 Einzeldenkmale .........................................................................................................................53<br />

5.14 Bodendenkmale.........................................................................................................................53<br />

5.15 Baubeschränkungsbereiche des Verkehrslandeplatzes Strausberg.........................................54<br />

6. Kennzeichnungen (§ 5 Abs. 3 BauGB) .....................................................................................55<br />

6.1 Altlasten und Ablagerungen ......................................................................................................55<br />

7. Auswirkungen ............................................................................................................................55<br />

7.1 Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ................................................................................55<br />

7.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung .......................................................................................56<br />

7.3 FFH-Vorprüfung.........................................................................................................................56<br />

7.4 Artenschutz................................................................................................................................56<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I, Inhaltsverzeichnis<br />

Stand: 27.05.2011<br />

7.5 Immissionsschutz ......................................................................................................................57<br />

7.6 Kampfmittel................................................................................................................................58<br />

8. Flächenbilanz ............................................................................................................................59<br />

Anlage<br />

Änderungen gegenüber dem Bestand, dem wirksamen FNP <strong>Rehfelde</strong> sowie den alten FNP-Entwürfen<br />

Werder und Zinndorf, sonstige Planungsflächen<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

1. Einführung<br />

1.1 Anlass, Ziele und Zwecke der Planung<br />

Für die ursprünglich eigenständigen <strong>Gemeinde</strong>n Werder und Zinndorf liegen Flächennutzungspläne<br />

im Entwurfsstadium mit Stand von 1997 vor. Die Flächennutzungspläne sind zwar am 20. März 2002<br />

mit Auflagen genehmigt worden, jedoch konnten sie nicht mehr vor dem <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss<br />

durch Bekanntmachung zur Wirksamkeit geführt werden. Aufgrund des <strong>Gemeinde</strong>zusammenschlusses<br />

fielen die Flächennutzungspläne auf den Stand vor dem Aufstellungsbeschluss zurück. Die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Werder und Zinndorf gingen am 26.10.2003 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> auf.<br />

Der Ortsteil <strong>Rehfelde</strong> besitzt einen wirksamen <strong>Flächennutzungsplan</strong>, der am 20.10.2003 bekannt gemacht<br />

wurde. Dieser gilt gemäß § 204 Abs. 2 BauGB auch nach dem <strong>Gemeinde</strong>zusammenschluss<br />

fort. Die Befugnis und die Pflicht der <strong>Gemeinde</strong>, den fortgeltenden <strong>Flächennutzungsplan</strong> aufzuheben<br />

oder für das neue <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu ergänzen oder durch einen neuen <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu<br />

ersetzen, bleiben unberührt.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> soll ein neuer <strong>Flächennutzungsplan</strong> aufgestellt werden. Für das vergrößerte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet sollen die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung erstmals<br />

definiert werden. Dabei sind für die planerischen Erwägungen der <strong>Gemeinde</strong> sowohl der wirksame<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Rehfelde</strong> als auch die ursprünglichen <strong>Flächennutzungsplan</strong>entwürfe Werder<br />

und Zinndorf, die nicht zur Wirksamkeit gelangt sind, von grundlegender Bedeutung. Die ursprünglichen<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>entwürfe Werder und Zinndorf haben auch den gesamten Entscheidungsprozess<br />

im Aufstellungsverfahren durchlaufen. Daher sollen die Inhalte aller drei ursprünglichen Planungen<br />

bei der Neuaufstellung berücksichtigt werden.<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung wurden die Inhalte des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es GIS-basiert neu bearbeitet.<br />

Auf der Grundlage einer aktuellen Plangrundlage wurde eine Neuzeichnung vorgenommen.<br />

Dabei erfolgte eine Feinkorrektur der Flächendarstellungen unter Abgleich mit dem aktuellen Luftbild,<br />

der automatisierten Liegenschaftskarte sowie örtlichen Aufnahmen. Die Festsetzungen rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne wurden übernommen. Die Darstellungen, insbesondere von Bauflächen, wurden an<br />

aktuelle Entwicklungen und geänderte Bedarfe angepasst. Die nachrichtlichen Übernahmen, Kennzeichnungen<br />

und Vermerke wurden aktualisiert.<br />

1.2 Gesetzliche Grundlagen<br />

Folgende Gesetze und Verordnungen bilden die gesetzlichen Grundlagen des Verfahrens:<br />

− Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBI. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I,<br />

S. 619),<br />

− Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke/ Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

in der Fassung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs-<br />

und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I. S. 466),<br />

− Verordnung über die Ausarbeitung von Bauleitplänen und die Darstellung des Planinhalts/<br />

Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I.<br />

S. 58).<br />

1.3 Verfahren<br />

Die Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es für die <strong>Gemeinde</strong> erfolgt nach den Vorschriften des<br />

BauGB. Demzufolge durchläuft der <strong>Flächennutzungsplan</strong> mehrere Verfahrensschritte, Kern des Verfahrens<br />

bilden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen. Der vorliegende Vorentwurf ist die Unterlage<br />

für die frühzeitige Beteiligung.<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

In der folgenden Tabelle ist der Verfahrensablauf für die Aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es dargestellt:<br />

Verfahrensschritte Durchführung<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

(§ 2 Abs. 1 BauGB)<br />

Billigungsbeschluss für den Vorentwurf<br />

Planungsanzeige<br />

(Art. 12 Landesplanungsvertrag)<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

(§ 3 Abs. 1 BauGB)<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange<br />

(§ 4 Abs. 1 BauGB)<br />

Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf<br />

Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses<br />

(§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)<br />

Öffentliche Auslegung<br />

(§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)<br />

Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

(§ 4 Abs. 2 BauGB)<br />

Abwägungs- und Feststellungsbeschluss<br />

Mitteilung der Abwägungsergebnisse<br />

(§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB)<br />

Genehmigung<br />

(§ 6 Abs. 1 BauGB)<br />

Ortsübliche Bekanntmachung<br />

(§ 6 Abs. 5 BauGB)<br />

1.4 Plangebiet<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> gehört zur Verwaltungseinheit des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>, mit <strong>Amt</strong>ssitz in<br />

Buckow (15 km), im Landkreis Märkisch-Oderland im Land Brandenburg. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

befindet sich im westlichen Teil des Landkreises. Die Kreisstadt Seelow ist 40 km entfernt.<br />

Zur <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> gehören die Ortsteile Werder und Zinndorf. Bewohnte <strong>Gemeinde</strong>teile sind<br />

Heidekrug und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf. Wohnplätze sind Herrensee, <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung, Siedlung Rotes Luch<br />

und Sophienfelde.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> weist eine Fläche von rund 4.618 ha 1 auf und hat 4.455 Einwohner 2 .<br />

Nördlich von <strong>Rehfelde</strong> liegt in etwa 5 km Entfernung Strausberg und ist über die K 6419 bzw. die L<br />

233 zu erreichen. In westlicher Richtung befindet sich in etwa 20 km Entfernung Berlin. <strong>Rehfelde</strong> ist<br />

über die L 233 / L 23 und über die Landesstraße L 232 an die Bundesstraße B 1 / 5 angebunden.<br />

Über Haltepunkte der Regionalbahn in <strong>Rehfelde</strong> und Herrensee sind Berlin, Kostrzyn und die Umlandgemeinden<br />

erreichbar.<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird durch die Bahntrasse geteilt: Während <strong>Rehfelde</strong> und Herrensee nördlich<br />

der Bahnstrasse liegen, befinden sich die Orts- bzw. <strong>Gemeinde</strong>teile Werder und Zinndorf sowie <strong>Rehfelde</strong>-Dorf<br />

und Heidekrug südlich davon. Verbindungen bestehen über zwei Bahnübergänge.<br />

Westlich grenzt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> an die amtsfreie <strong>Gemeinde</strong> Rüdersdorf bei Berlin an. Nördlich<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegen die Stadt Strausberg und die <strong>Gemeinde</strong> Garzau-Garzin (<strong>Amt</strong> Märki-<br />

1<br />

Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Land Brandenburg 2009, <strong>Amt</strong> für Statistik Berlin-Brandenburg<br />

2<br />

Bevölkerung im Land Brandenburg am 30. November 2010 nach amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n, Ämtern und <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>Amt</strong> für<br />

Statistik Berlin-Brandenburg<br />

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Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

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sche <strong>Schweiz</strong>). Östlich grenzen die <strong>Gemeinde</strong>n Waldsieversdorf (<strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>) und die<br />

Stadt Müncheberg an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> an und südlich schließt sich die amtsfreie <strong>Gemeinde</strong><br />

Grünheide (Mark) an: 3<br />

1.5 Plangrundlage<br />

Der <strong>Flächennutzungsplan</strong> wurde digital erstellt. Plangrundlage für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> bilden<br />

digitale topografische Daten der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg mit Stand<br />

vom 01.04.2008. Einzelne Darstellungen der Kartengrundlage entsprechen nicht dem aktuellen Bestand.<br />

Diese Tatsache hat jedoch keinen Einfluss auf den Inhalt und die Wirksamkeit des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es.<br />

2. Grundlagen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung<br />

2.1 Ziele der Raumordnung<br />

2.1.1 Landesentwicklungsplanung<br />

Die Ziele der Raumordnung ergeben sich aus<br />

− dem § 19 Absatz 11 des Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und<br />

Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm - LEPro), Artikel 1 des Staatsvertrages vom 07.<br />

August 1997 (GVBl. I S. 14), geändert durch Staatsvertrag vom 05. Mai 2003 (GVBl. I S. 202),<br />

− dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), Gesetz zu dem Staatsvertrag der<br />

Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 und die Änderung<br />

des Landesplanungsvertrages vom 18. Dezember 2007 (GVBI. I, S. 235),<br />

− Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBI. II, S. 186).<br />

Laut § 5 LEPro 2007 soll die Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte<br />

Siedlungsbereiche ausgerichtet werden und die lnnenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung<br />

haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen<br />

und die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität<br />

3 Topografische Landeskarte Brandenburg 1 : 250 000, Verwaltungsausgabe (G-VG-250-N), Stand: 24.10.2003<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

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haben. Gemäß § 6 LEPro 2007 soll die lnanspruchnahme und die Zerschneidung des Freiraums vermieden<br />

werden. Siedlungsbezogene Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden.<br />

Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen in einem Freiraumverbund<br />

entwickelt werden. Des Weiteren sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für die Gewinnung<br />

von standortgebundenen Rohstoffen erhalten oder geschaffen werden.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist gemäß LEP B-B ohne zentralörtliche Funktion und hat auch keine Flächenanteile<br />

am Gestaltungsraum Siedlung. Gemäß Grundsatz 4.1 LEP B-B soll die Siedlungsentwicklung<br />

vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale innerhalb vorhandener<br />

Siedlungsgebiete sowie unter lnanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen. Innerhalb<br />

der <strong>Gemeinde</strong>n soll eine Konzentration der zusätzlichen Wohnsiedlungsflächenentwicklungen auf die<br />

siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte angestrebt werden. Die Funktionen<br />

Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und ausgewogen<br />

entwickelt werden.<br />

Laut Ziel 4.2 LEP B-B sind neue Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen<br />

und laut Ziel 4.3 LEP B-B ist die Verfestigung oder Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen zu<br />

vermeiden.<br />

Entsprechend Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 ist die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnnutzungen<br />

zulässig sein sollen, in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen der<br />

zusätzlichen Entwicklungsoption nach Ziel 4.5 Abs. 2 möglich. Die zusätzliche Entwicklungsoption<br />

nach Ziel 4.5 Abs. 2 LEP B-B wird mit 0,5 Hektar pro 1.000 Einwohner (Stand 31. Dezember 2008) für<br />

einen Zeitraum von 10 Jahren für zusätzliche Wohnsiedlungsflächen festgelegt.<br />

Die Umwandlung von Wochenendhaus- oder Kleingartengebieten in Wohnsiedlungsflächen ist laut<br />

Ziel 4.5 Abs. 3 LEP B-B nur zulässig, wenn sie siedlungsstrukturell an die vorhandenen Siedlungsgebiete<br />

angebunden sind und die Erschließung gesichert ist.<br />

Gemäß Grundsatz 5.1 LEP B-B soll der bestehende Freiraum in seiner Multifunktionalität erhalten<br />

werden. Bei Planungen und Maßnahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden,<br />

kommt den Belangen des Freiraumschutzes eine hohe Bedeutung zu. Bei der Entwicklung neuer<br />

Siedlungsflächen soll die Inanspruchnahme von Freiraum minimiert werden.<br />

Das Rote Luch im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes sowie der Bereich des Mühlenfließes westlich von<br />

Zinndorf und Werder liegen laut Festlegungskarte 1 des LEP B-B im Freiraumverbund. Gemäß Ziel<br />

5.2 LEP B-B ist der festgelegte Freiraumverbund zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln.<br />

Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche<br />

Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig<br />

ausgeschlossen.<br />

Gemäß Grundsatz 6.9 LEP B-B sollen die Gewinnung und Nutzung einheimischer Bodenschätze und<br />

Energieträger räumlich gesichert sowie Nutzungskonflikte minimiert werden.<br />

2.1.2 Regionalplanung<br />

Als Teil der Landesplanung stellen Regionalpläne die Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung<br />

in den Regionen dar. Das Gebiet des Landes Brandenburg wird in fünf großflächige Teilräume,<br />

die Regionen, gegliedert, welche als weitgehend miteinander verflochtene Lebens- und Wirtschaftsräume<br />

sowie als Räume wesentlicher naturräumlicher, siedlungs- und infrastruktureller Verflechtungen<br />

begriffen werden (§ 3 RegBkPIG).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegt in der Region Oderland-Spree. Die Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Oderland-Spree ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der<br />

Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg 4 Träger der Regionalplanung in der Region<br />

Oderland-Spree. Ihr obliegt die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplanes<br />

als übergeordnete Planung in der Region.<br />

4 RegBkPlG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2002 (GVBl.I/03, [Nr. 01], S.2), geändert durch Artikel 2<br />

des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 08], S.96)<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Der Sachliche Teilplan "Zentralörtliche Gliederung der Nahbereichsstufe, Selbstversorgerorte, Ländliche<br />

Versorgungsorte", veröffentlicht: 27.11.1997 wurde mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans<br />

Berlin-Brandenburg (LEP B-B) am 15. Mai 2009 verdrängt und ist daher nicht mehr anwendbar.<br />

Der Regionalplan der Region Oderland-Spree, Satzungsbeschluss der Regionalversammlung vom<br />

26.11.2001, wurde nicht veröffentlicht und ist daher nicht in Kraft getreten.<br />

Im Regionalplan Oderland-Spree - Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ vom 21. April<br />

2004 (<strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg – Nr. 15 vom 21. April 2004) ist in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ein Eignungsgebiet<br />

für die Windenergienutzung ausgewiesen. Das Eignungsgebiet Nr. 26 Werder-Zinndorf<br />

hat eine Größe von 381 ha: 5<br />

Der Sachliche Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ soll fortgeschrieben werden. Nach Inkrafttreten<br />

des Erlasses „Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten<br />

und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ 6 am 01.01.2011 erfolgte die Einarbeitung<br />

von dessen Inhalten in die Planungsmethodik sowie in die anzuwendenden Kriterien für die Fortschreibung<br />

des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ als Grundlage für die notwendigen<br />

Beschlussfassungen der Regionalversammlung am 11.04.2011. 7<br />

2.2 Landschaftsplanung<br />

Die Darstellungen von Landschaftsplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 g BauGB in der Abwägung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong>n des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> liegt ein Landschaftsplan 8 gemäß § 7 (1)<br />

BbgNatSchG vor. Im Rahmen des laufenden Aufstellungsverfahrens für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist eine Fortschreibung des Landschaftsplanes geplant. Die Fortschreibung des<br />

5<br />

Festlegungskarte zum Sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“, www.rpg-oderland-spree.de, Zugriff am 15.02.2011<br />

6<br />

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01. Januar 2011 „Beachtung naturschutzfachlicher<br />

Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“<br />

7<br />

Beschlüsse Nr. 11/05/19 und Nr. 11/05/18 vom 11.04.2011 der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Oderland-Spree<br />

8<br />

Landschaftsplan für die <strong>Gemeinde</strong>n des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> - Entwurf, <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>, Buckow 1997<br />

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Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Landschaftsplanes erfolgt in Text und Karten ausschließlich für den Geltungsbereich der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rehfelde</strong> (Gemarkungen <strong>Rehfelde</strong>, Werder, Zinndorf). Für alle anderen Bereiche des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> gilt der o.g. Landschaftsplan unverändert fort.<br />

Für die Bestandserfassung der abiotischen Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild,<br />

Kultur- und Sachgüter) wird auf den vorhanden Landschaftsplan zurückgegriffen. Mit der Fortschreibung<br />

des Landschaftsplanes werden die Rechtsgrundlagen, die Vorgaben der Raumordnung und<br />

Landesplanung, die Schutzgebiete, die Biotop- und Nutzungstypen, die Arten (anhand vorhandener<br />

Daten), das Leitbild sowie die Maßnahmen aktualisiert. Im Rahmen von Bauvorhaben festgesetzte<br />

bzw. bereits umgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten in den Maßnahmeplan des Landschaftsplanes<br />

nachrichtlich übernommen werden.<br />

Die Fortschreibung des Landschaftsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s.<br />

Gemäß dem Erlass Bauleitplanung und Landschaftsplanung 9 wird die zuständige Naturschutzbehörde<br />

zum Landschaftsplan beteiligt.<br />

Die Bestandsaufnahmen und Bewertungen des fortgeschriebenen Landschaftsplanes werden gemäß<br />

§ 2 (4) Satz 6 BauGB für die Umweltprüfung zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> herangezogen.<br />

Die Darstellungen des fortgeschriebenen Landschaftsplanes werden so bei der Aufstellung<br />

des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es berücksichtigt. Im Rahmen der Abwägung können Darstellungen in<br />

den <strong>Flächennutzungsplan</strong> aufgenommen werden.<br />

2.3 Fachpläne<br />

Die Darstellungen von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes<br />

sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 g BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Zu berücksichtigende<br />

Fachplanungen sind derzeit nicht bekannt.<br />

2.4 Verbindliche Bauleitplanung<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> gelten folgende Bebauungspläne bzw. Vorhaben- und Erschließungspläne:<br />

Bezeichnung Lage GeltungsBaugebietsRealisierungsbereichfestsetzungstand 10<br />

BP 01 "<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>" Im Winkel 2,00 ha WA teilweise realisiert<br />

BP 02 "BP der <strong>Gemeinde</strong> Akazienweg 2,99 ha WS teilweise reali-<br />

Zinndorf für Fl. 1, Flst. 62 bis<br />

65 u. 68"<br />

siert<br />

BP 03 "Gartenstadt für Teile Am Weiher 4,52 ha WA teilweise reali-<br />

der Flurstücke 623, 624 und<br />

625 der Flur 2 der Gemarkung<br />

<strong>Rehfelde</strong>"<br />

siert<br />

BP 04 "Am Grenzgraben 2" Am Grenzgraben 3,08 ha WA realisiert<br />

BP 05 "Gewerbegebiet" Gewerbestraße 2,67 ha GE teilweise realisiert<br />

BP 06 "Wohnbebauung Am Erlengrund 0,64 ha WA teilweise reali-<br />

Klosterdorfer Weg"<br />

siert<br />

BP 07 "Schillerstraße 1" Schillerstraße 0,62 ha WA teilweise realisiert<br />

BP 08 "Schillerstraße 2" Schillerstraße 0,51 ha WA teilweise realisiert<br />

BP 09 "Wohnbebauung Ahornallee"<br />

Ahornallee 1,61 ha WA realisiert<br />

9<br />

Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Ministeriums für Stadtentwicklung,<br />

Wohnen und Verkehr vom 29. April 1997<br />

10<br />

Angaben zu den freien WE unter Abgleich mit dem Luftbild, Stand 2009, ermittelt<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Bezeichnung Lage GeltungsBaugebietsRealisierungsbereichfestsetzungstand 10<br />

BP 10 "Windeignungsgebiet<br />

Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder<br />

und Zinndorf"<br />

Außenbereich 871,25 ha SO Wind realisiert<br />

VEP 01 "Armaturenprodukti- Bahnhofstraße/ Ge- 1,94 ha GE realisiert<br />

on <strong>Rehfelde</strong>"<br />

werbestraße<br />

VEP 02 "KAPEMA Hochbau Schillerstraße/ Les- 1,58 ha WA realisiert<br />

GmbH, Ernst-Thälmann- singstraße/Goethe- Straße, Flur 3, Flurstück 54, straße/ Ernst-<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>" Thälmann-Straße<br />

VEP 03 "Wohnpark Rehfel- Schillerstraße/ Hein- 2,49 ha WA teilweise realide/<br />

Nordbau"<br />

rich-Heine-Ring/Lessingstraße/ Rudolf-<br />

Breitscheid-Straße/<br />

Ernst-Thälmann-<br />

Straße<br />

siert<br />

VEP 04 "<strong>Rehfelde</strong> Wohnbe- Dachsweg/ Im Winkel/ 1,59 ha WA teilweise realibauung<br />

Flurstücke"<br />

Strausberger Straße<br />

siert<br />

VEP 05 "Fuchsbergstraße" Fuchsbergring 2,54 ha WA teilweise realisiert<br />

2.5 Informelle Planungen<br />

2.5.1 Dorferneuerungsplanung <strong>Rehfelde</strong>-Dorf<br />

Mit Stand von 2003 liegt für <strong>Rehfelde</strong>-Dorf eine Dorferneuerungsplanung 11 vor.<br />

Für <strong>Rehfelde</strong>-Dorf wurde darin folgendes Leitbild entwickelt: <strong>Rehfelde</strong>-Dorf ist ein attraktiver Wohn-<br />

und Arbeitsstandort für alle Bevölkerungsgruppen. In dieser Funktion entwickelt es sich gemäß seinem<br />

dörflichen Charakter weiter. Auch die Potenziale im Bereich "Freizeit und Erholung" werden genutzt.<br />

Die weitere Entwicklung als "gemischte Baufläche" sowie die Umnutzung und Instandsetzung<br />

von ortsbildprägender Bausubstanz und leerstehenden Gebäuden für Wohn-, Iandwirtschaftliche und<br />

gewerbliche Nutzungen tragen dazu bei, die Ortstypik von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf zu bewahren. Der öffentliche<br />

Raum ist durch entsprechende Straßenbau- und Begrünungsmaßnahmen gestalterisch aufgewertet.<br />

Der Anger und der Festplatz bilden einen attraktiven Treffpunkt für das Dorf. <strong>Rehfelde</strong>-Dorf zeichnet<br />

sich durch einen hohen Grünanteil, vielfältige Grünstrukturen und eine gute Einbindung in die umliegende<br />

Landschaft aus.<br />

Maßnahmevorschläge, die auch für die <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung relevant sind:<br />

− Erhalt der ortsbildprägenden Haupt- und Nebengebäude<br />

− Rückbau der ehemaligen Landwirtschaftsgebäude am südlichen Ende der "äußeren" Lagerstraße<br />

− Gestaltung des Angers als Grünfläche<br />

− Rückbau bzw. Schließung der Zufahrt "äußere Lagerstraße - L 233<br />

− Schließung der Ortsrandeingrünung im Osten<br />

2.5.2 Städtebaulich gestalterisches Entwicklungskonzept "Ortszentrum am Bahnhof<br />

<strong>Rehfelde</strong>"<br />

Das erklärte Ziel des Städtebaulich gestalterischen Entwicklungskonzeptes "Ortszentrum am Bahnhof<br />

<strong>Rehfelde</strong>" 12 ist die Ausbildung eines attraktiven Ortszentrums mit vielfältigen Handelsdienstleistungs-,<br />

11<br />

Dorferneuerungsplanung <strong>Rehfelde</strong>-Dorf, Agro-Öko-Consult Berlin GmbH, Oktober 2003<br />

12<br />

Städtebaulich gestalterisches Entwicklungskonzept "Ortszentrum am Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>, IGOB Interessengemeinschaft<br />

Eisenbahn Berlin-Gorzów EWIV, Juni 2008<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

Gewerbe- und kulturellen Einrichtungen, dessen Auftakt der Bahnhof <strong>Rehfelde</strong> ist. Die Gestaltung des<br />

Ortszentrums soll dazu beitragen, die Wohnqualität der <strong>Gemeinde</strong> wesentlich zu erhöhen.<br />

Aufgabe des städtebaulichen gestalterischen Konzeptes bestand deshalb darin:<br />

− ein langfristiges Entwicklungskonzept für die nachhaltige Entwicklung des Ortszentrums mit<br />

abgeleiteten Maßnahme- und Handlungsstrategien und<br />

− eine Entscheidungsgrundlage für kurzfristig durchzuführende Maßnahmen (Plausibilitätsprüfung<br />

der Maßnahmen im Bezug auf das langfristige Entwicklungsziel) zu sein.<br />

Ausgehend von der vorhandenen Struktur und den Potentialen, die die Bau- und Freiflächen des Untersuchungsgebietes<br />

bieten, wurden mit der Planung 4 Bereiche definiert, die unter folgenden Prämissen<br />

weiterentwickelt werden sollen:<br />

− Funktionelle und gestalterische Stärkung der verschiedenen, definierten Bereiche des zukünftigen<br />

Ortszentrums,<br />

− Sanierung der Bahnhofsgebäude und des Güterschuppens für neue attraktive Nutzungen,<br />

− Gestaltung/Sanierung des direkten Bahnhofsumfeldes für verschiedene Zielgruppen bei Erhöhung<br />

der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes,<br />

− Ziel- und nutzungsorientierte Verkehrserschließung des neuen Ortszentrums und Verbindung<br />

der Teilbereiche über die Lindenstraße als Mischverkehrsfläche, Neugestaltung der Bahnstraße<br />

(bis Park & Ride-Parkplatz), Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße und neu zu realisierende<br />

Erschließungsstraßen zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofes in westliche Richtung<br />

(Straße hinter der Straßenmeisterei und der Bahnstraße),<br />

− Langfristig Entlastung des neuen Ortszentrums vom Durchgangsverkehr durch Verlagerung<br />

des Durchgangsverkehrs in Abstimmung mit dem Landkreis, Ausbau der Strausberger und<br />

Karl-Liebknecht-Straße,<br />

− Koordinierung und Herstellung der Medienerschließung, Schwerpunkt Schmutz-, Regen- und<br />

Trinkwasser.<br />

Als Gestaltungsbereiche und Maßnahmen wurden herausgearbeitet:<br />

− Bahnhofsumfeld mit P & R Parkplatz und Bahnhofsgebäude (gewerbliche Nutzungen)<br />

− Bahnhofsbereich - Handels- und Begegnungszentrum Bahn- /Lindenstraße (Freiluftgastronomie,<br />

Jugend- und Biker-Club, Mehrzweckkalthalle<br />

− Sport-, Gesundheits- und Verwaltungszentrum Elsholzstraße<br />

− Generationswohnen am Bürgerpark Linden-/Ernst-Thälmann-Straße (generationsübergreifendes<br />

Wohnen, nicht störendes Gewerbe, Büros, Arztpraxen u.a., Bürgerpark<br />

− Saunagarten<br />

− Anbindung des Bildungs- und Kulturstandortes (Schulstandort)<br />

− Neugestaltung der Ernst-Thälmann-Straße mit Ausbau der Geh- und Radwege<br />

− Langfristig Ausbau der Strausberger- und der Karl-Liebknecht-Straße<br />

− Mittelfristig Ausbau der Bahnstraße bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße<br />

− Instandsetzung der Elsholzstraße und des Bögerwegs als Wohnstraßen<br />

2.6 Abstimmung mit den Nachbargemeinden<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter <strong>Gemeinde</strong>n aufeinander abzustimmen.<br />

Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange.<br />

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3. Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung<br />

3.1 Siedlungsgeschichte und -struktur<br />

3.1.1 <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee<br />

Während die jeweilige historische, relativ kompakte Dorfstruktur der mittelalterlichen Angerdörfer<br />

Zinndorf, Werder und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf, geprägt durch die Aneinanderreihung von Dreiseithöfen und die<br />

dominante, das Ortsbild prägende Feldsteinkirche im Ortsmittelpunkt, noch gut erkennbar ist, stellt<br />

sich die Siedlungsstruktur von <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee anders dar.<br />

Durch die Inbetriebnahme der Bahnstrecke (Berlin-Küstrin, Ostbahn) im Jahre 1867 entwickelte sich<br />

das Siedlungsgebiet um den Bahnhof. Dort siedelten sich die ersten Bauern an. Eine zweite Schmiede,<br />

Wirtschaften, Gasthäuser und eine Post wurden gebaut. 1906/07 entstand die Sperrholzplattenfabrik<br />

Brünning. Um 1912 erfolgte die Vermessung von <strong>Rehfelde</strong>. Die Wälder wurden parzelliert und<br />

nach und nach besiedelt. Ein Bebauungsplan legte im Wesentlichen die heutige Straßenführung fest.<br />

Zahlreiche "Streusiedlungen" - Richterswalde, Herrensee, Doraushof u. a. - entstanden und mit ihnen<br />

der typische Gartenstadtcharakter <strong>Rehfelde</strong>s, der bis heute prägend ist. Mit den Siedlern ging die<br />

Entwicklung des Ortes rasch voran. 1908 erwirkten sie den Bau eines großen Bahnhofsgebäudes mit<br />

neuem Stellwerk und Verladebahnhof, 1928 den Bau des Bahnhofs Herrensee.<br />

Nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte sich das Gebiet als zusammenhängender Siedlungsbereich<br />

in seiner charakteristischen Mischung aus Wohn- und Wochenendhäusern. <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung ist<br />

gegenwärtig der größte Bereich der drei Ortsteile und der Siedlungsschwerpunkt mit den Verwaltungs-<br />

und Sozialeinrichtungen. Hier konzentrieren sich Einzelhandel, Dienstleistungen und Gewerbe. Mehrgeschossige<br />

Wohngebäude aus den 60/70-ger Jahren und gewerbliche Funktionalbauten insbesondere<br />

in Bahnhofsnähe sind ebenso anzutreffen, wie kleine Einfamilienwohnhäuser. Die Siedlungsstruktur<br />

ist durch einen hohen Grün- und Freiflächenanteil bzw. Flächenpotentiale geprägt. Der Bereich <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee<br />

ist ebenfalls in den 20er Jahren als reines Siedlungsgebiet entstanden, allerdings<br />

ohne Gewerbe, Verwaltungs- und Sozialeinrichtungen.<br />

Beide Bereiche sind durch eine gleichmäßige Parzellierung und Besiedelung gekennzeichnet. Eine<br />

lockere Einzelhausbebauung, die durch ein mit prägenden Alleebäumen bestandenes Straßennetz<br />

gegliedert wird, dominiert die Siedlungsstruktur. Die Grundstücke sind relativ groß. Sie werden durch<br />

breite Alleen erschlossen, wobei die Straßenoberfläche zum größten Teil nicht befestigt ist und sich in<br />

einem relativ schlechten Zustand befindet. Der gesamte Siedlungskörper besteht aus einer Mischung<br />

aus Wohngrundstücken, Wochenendgrundstücken und Gartenlauben. Die Wohngrundstücke sind in<br />

der Regel mit freistehenden Einfamilienhäusern (vereinzelt auch Mehrfamilienhäusern) bebaut. Ein<br />

großer Teil stammt noch aus den 20er und 30er Jahren.<br />

Historisch bedeutende Straßen sind der Klosterdorfer Weg und die ehemalige Triftstraße, die heute<br />

ungefähr dem Verlauf der Ernst-Thälmann-Straße entspricht. Hier waren auch die ersten Ansiedlungsorte<br />

zu finden. Neben einzelnen Hausgruppen und Gehöften entlang der Hauptverbindungsstraßen<br />

entwickelten sich seit den zwanziger Jahren durch den Druck Groß-Berlins ausgedehnte Wochenendhausgebiete.<br />

Auch heute noch hat die Wochenendnutzung Bedeutung, wird aber mehr und mehr verdrängt<br />

durch die Wohnnutzung.<br />

Neben dem großen Bestandteil an Wochenendhäusern sind hauptsächlich Einfamilienhäuser anzutreffen.<br />

Diese Struktur hat sich immer mehr in das nördliche Waldgebiet fortgesetzt. Die übrige Siedlungsstruktur<br />

ist auf einem orthogonalen Raster angelegt, in dem einzelne Felder besiedelt sind, da-<br />

zwischen aber auch weite Areale frei bleiben. Dieser Siedlungscharakter, der sich nach Norden und<br />

Westen ausdehnte, hat keine zentralen Bereiche und keine eindeutigen Begrenzungen zwischen bebauten<br />

und unbebauten Ortsteilen. Im Gegensatz dazu findet man entlang der Bahnhofstraße und am<br />

östlichen Ortsrand den zentralen Bereich, der sich mit Läden und einer vergleichsweise geschlossenen<br />

Bebauung darstellt.<br />

Aufgrund dieser Siedlungsstruktur ist in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ein großes Wohnungsbaupotential<br />

vorhanden, das durch Verdichtung und Arrondierung der besiedelten Bereiche und Ausbildung eines<br />

Ortszentrums bei Erhalt der großen innerörtlichen Waldflächen und der Alleen ausgeschöpft werden<br />

kann.<br />

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3.1.2 <strong>Rehfelde</strong> – Dorf<br />

Dieser Raum war schon frühzeitig durch Slawen besiedelt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts begann<br />

unter der Führung verschiedener Feudalgewalten die etappenweise Besiedlung durch deutsche Siedler.<br />

Die meisten Dörfer in diesem Raum sind Neugründungen, meist in Form von Angerdörfern, z. T.<br />

auch Straßendörfern. Das Dorf wurde im Jahr 1247 gegründet. Die Haupterwerbsgrundlage war bis in<br />

die jüngste Vergangenheit die Landwirtschaft.<br />

<strong>Rehfelde</strong>-Dorf wird von der Landesstraße 233 durchquert, die eine Verbindungsstraße von der B 1/5<br />

über Hennickendorf zum Bahnhof <strong>Rehfelde</strong> bis Strausberg ist. Der Ort ist durch die überregionale<br />

Hauptverkehrsstraße stark beeinträchtigt. Das Ortsbild von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf ist geprägt durch einen lang<br />

gezogenen Anger. Die Landesstraße durchschneidet den Anger in der Mitte. Vor dem Ausbau der<br />

Straße war an dieser Stelle der Dorfteich.<br />

<strong>Rehfelde</strong>-Dorf ist charakterisiert durch die alten bäuerlichen Gehöfte und den ehemaligen Gutshof, die<br />

zum Teil stark überformt sind oder sich in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Die Wohngebäude<br />

bestehen aus verputztem Ziegelmauerwerk und die Wirtschaftsgebäude und Scheunen wurden<br />

aus Feldsteinen gemauert und mit Klinkern abgesetzt.<br />

Nach der Wende wurde die Bebauung des Ortes durch eine Reihe von Ein- und Mehrfamilienhäusern<br />

ergänzt. Die Einfamilienhäuser fügen sich größtenteils in das Ortsbild ein. Die Mehrfamilienhäuser<br />

heben sich dagegen durch ihre Geschossigkeit (zwei Geschosse + Dachgeschoss) von der umgebenden<br />

Bebauung ab.<br />

3.1.3 Werder<br />

Werder ist im Unterschied zu den meisten Gutsdörfern in dieser Gegend ein Bauerndorf. Der freie<br />

Bauernstand wurde um 1830 durch den Separationsprozess geschaffen, der 1861 abgeschlossen<br />

wurde. Eine Zersplitterung des Grundbesitzes hat in Werder weniger stattgefunden; es fand vielmehr<br />

eine Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen statt.<br />

Werder wird erstmalig im Landbuch von 1375 mit 66 Hufen aufgeführt, von denen der Pfarrer vier, die<br />

Kirche ein und die Familie von Kleptzk fünfzehn zu ihrem Hofe besaßen. Die Haupterwerbsgrundlage<br />

ist bis in die Gegenwart die Landwirtschaft.<br />

Das Ortsbild von Werder ist geprägt durch einen Anger, von dem in der Mitte im rechten Winkel ein<br />

Verbindungsweg nach Garzau abzweigt.<br />

Ursprünglich entwickelte sich Werder als Angerdorf in Ost-West-Richtung. Auf dem Dorfanger von<br />

Werder stehen die massige Feldsteinkirche mit umgebendem Friedhof, die Schule, die Schmiede und<br />

mehrere Büdnerhäuser. Das Dorf wurde um die Jahrhundertwende bis heute sukzessiv an der Straße<br />

nach <strong>Rehfelde</strong> siedlungsartig erweitert. Am Garzauer Weg und am Strausberger Weg wurden in den<br />

50er Jahren Neubauernhöfe angelegt. Weitere Ansiedlungen bei Werder sind: die Werdersche Mühle<br />

(eingegangene Mahlmühle am Garzauer Fließ), Sophienfelde (landwirtschaftliches Gehöft seit 1860)<br />

und die Ansiedlung Rotes Luch (Wohn- und Wochenendsiedlung).<br />

Werder ist ein in seiner städtebaulichen Form sehr gut erhaltener in sich geschlossener Ort. Das Ortsbild<br />

wird bestimmt durch die alten bäuerlichen Gehöfte, die zum Teil stark überformt sind oder sich in<br />

einem schlechten baulichen Zustand befinden. Die Wohngebäude bestehen oft aus verputztem Ziegelmauerwerk.<br />

Die Wirtschaftsgebäude wurden aus Feldsteinen oder Klinkern gemauert. Die Feldsteinkirche<br />

aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts ist ausgeformt als Wehrkirche mit sehr starken<br />

Mauern und einem quadratischen Turm, der im 15./16. Jahrhundert angefügt wurde, erbaut aus<br />

Feldsteinen. Sie weist als Besonderheit einen mittelalterlichen Taufstein und zwei Glocken aus dem<br />

15./16. Jahrhundert auf.<br />

Westlich angrenzend an das Dorf entstand eine eigenständige Siedlung. Sie ist geprägt durch eine<br />

eher vorstädtische villenartige Bebauung. In den 40er/50er Jahren entstanden zwei Neubauernsiedlungen,<br />

die durch typische Nebenbauerngehöfte (giebelständige Gebäude mit Satteldächern, Wohn-<br />

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räume, Stall und Scheune in einem Gebäude) geprägt sind. Am südöstlichen Ortsrand befinden sich<br />

die Anlagen der ehemaligen LPG, mit Ställen, Scheunen und Silos. Als typischer Übergang zur freien<br />

Landschaft grenzen an die Höfe Nutz- und Ziergärten, die mit einer Hecke oder Obstwiesen abschließen.<br />

3.1.4 Zinndorf<br />

Zinndorf wurde ca. im 13. Jahrhundert gegründet. Die Haupterwerbsgrundlage war bis in die jüngste<br />

Vergangenheit die Landwirtschaft.<br />

Ursprünglich entwickelte sich Zinndorf als Angerdorf. Im Zentrum des Ortes befindet sich die Kirche.<br />

Der Anger ist geprägt durch eine Grünfläche mit dem Dorfteich, z. T. ist er bebaut. Zinndorf ist im Unterschied<br />

zu den meisten Gutsdörfern in dieser Gegend ein Bauerndorf.<br />

Zinndorf ist charakterisiert durch die alten bäuerlichen Gehöfte, die zum Teil stark überformt sind oder<br />

sich in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Die Wohngebäude bestehen aus verputztem<br />

Ziegelmauerwerk und die Wirtschaftsgebäude und Scheunen wurden aus Feldsteinen gemauert und<br />

mit Klinkern abgesetzt.<br />

Nach der Wende wurde die Bebauung des Ortes durch eine Reihe von Ein- und Mehrfamilienhäusern<br />

ergänzt. Die Einfamilienhäuser fügen sich größtenteils in das Ortsbild ein. Die Mehrfamilienhäuser am<br />

westlichen Ortsrand wirken aufgrund ihrer Ausformung und Verdichtung sehr ortsuntypisch.<br />

Weiterhin liegen in der Gemarkung die Neubauernsiedlung nördlich des alten Dorfes sowie die Siedlung<br />

Heidekrug an der B 1/5, die aus einzelnen Einfamilienhäusern, im Wesentlichen aber aus Wochenendhäusern<br />

besteht.<br />

3.2 Entwicklungsziele<br />

Die Gesamtentwicklung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> muss im Zusammenhang mit der Entwicklung des<br />

Siedlungsraumes Strausberg betrachtet werden. Hierbei wird den funktionalen Verflechtungen, den<br />

natürlichen Gegebenheiten des Landschaftsraumes zwischen Barnim und Oberbarnim sowie der gewachsenen<br />

Siedlungsstruktur eine wesentliche Bedeutung beigemessen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist eingebettet in eine Wald- und Ackerlandschaft, die durch die Nähe zum<br />

Naturpark "<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>" im Osten und zum landschaftlich reizvollen Naturschutzgebiet Lange<br />

Dammwiesen und Unteres Annatal im Westen geprägt ist.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist Teil des Industrie- und Gewerbegürtels, der sich von Erkner über Rüdersdof,<br />

Hennickendorf nach Strausberg zieht. Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich seit den 20er Jahren zu einem der<br />

größten Wohnstandorte der Region entwickelt. Aufgrund dieser Voraussetzungen hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

gute Entwicklungsmöglichkeiten. Es soll eine Ortsentwicklung angestrebt werden, die die Arbeits- und<br />

Lebensqualitäten für die Bewohner sichert und verbessert.<br />

Kommunale Entwicklungsziele für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> sind:<br />

− Ausbau zum Funktionsschwerpunkt mit der Aufgabe, den Grundbedarf der Bevölkerung zur<br />

täglichen Versorgung durch private und öffentliche lnfrastruktureinrichtungen vor Ort zu decken,<br />

− Ausbau als Wohn- und Arbeitsstandort,<br />

− Ausbau der Naherholungsfunktion und des Fremdenverkehrs,<br />

− Erhalt der Landwirtschaft.<br />

<strong>Rehfelde</strong> als Hauptort der <strong>Gemeinde</strong> verfügt bereits über eine gute Ausstattung mit sozialen Infrastruktureinrichtungen.<br />

Entlang der Bahnhofsstraße entwickelt sich das Ortszentrum mit Einzelhandel<br />

und privaten Dienstleistungen. Im Bereich des Bahnhofes und am südöstlichen Ortsrand entwickelt<br />

sich ein Misch- und Gewerbegebiet, das Arbeitsplätze schaffen und sichern könnte.<br />

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Die Hauptentwicklungsschwerpunkte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegen im Ausbau der Wohn- und Erholungsfunktion.<br />

Die vorhandene städtebauliche Struktur der Ortsteile Herrensee und <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung<br />

bieten ein langfristiges Potential für den Wohnungsbau. Aufgrund der Bauflächenpotentiale und der<br />

guten verkehrlichen Anbindung an den Berliner Raum über die Bahn, strebt die <strong>Gemeinde</strong> eine Erhöhung<br />

der Einwohnerzahl an. Aber auch in den Ortsteilen soll der Ausbau der Wohnfunktion durch Abrundung<br />

und Lückenbebauung sowie Ausbau und Umbau historischer Bausubstanz zu Wohnraum bei<br />

Erhalt und Aufwertung der historischen Ortskerne erfolgen.<br />

Eingebettet in eine reizvolle Landschaft, in der Nähe von Berlin und dem sich entwickelnden Mittelzentrum<br />

Strausberg und an einem Standort mit relativ guter Anbindungsmöglichkeit an die Regionalbahn<br />

und die S-Bahn bietet sich hier die Chance für einen qualitätvollen Wohnungsbau unter Beachtung<br />

der landschaftlichen Gegebenheiten.<br />

Die Festlegung der Abgrenzung und Maßstäblichkeit der Neubaugebiete und Bebauungsdichte sind<br />

sorgfältig zu prüfen. Die bestehenden Siedlungskörper sollen durch Innenentwicklung, durch weitere<br />

Umwandlung von Wochenendhausgebieten in Wohngebiete und durch maßvolle Abrundungen<br />

schrittweise entwickelt werden. Eine weitere Zersiedelung der Landschaft ist zu verhindern. Daneben<br />

soll versucht werden, weiter kleine Gewerbebetriebe in den Ortslagen anzusiedeln, um einem Teil der<br />

Bevölkerung Beschäftigung am Ort zu ermöglichen. Größere Betriebe sollen sich nur am vorhandenen<br />

Gewerbestandort in <strong>Rehfelde</strong> ansiedeln.<br />

Die Landwirtschaft war für die Ortsteile der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> immer ein prägender Faktor. Es sollen<br />

Wege gefunden werden, die Landwirtschaft trotz allgemein rückläufiger Tendenz zu erhalten. Dies<br />

könnte in Teilen u. a. über ökologischen Landbau mit Direktvertrieb zu Berliner Absatzmärkten oder<br />

auch über landschaftspflegerische Maßnahmen gefördert werden.<br />

Darüber hinaus bieten sich noch in kleinerem Rahmen Entwicklungsmöglichkeiten für den Ausbau von<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen an. Hierunter sind vorstellbar: Dienstleistungsbetriebe und Einrichtungen<br />

für die Naherholung wie Cafes, Restaurants aber auch kleinere Hotels mit Übernachtungsmöglichkeiten.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> verfügt demnach über gute Ausgangsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten,<br />

deren Ausnutzung aber nur dann vertreten werden kann, wenn die zu beachtenden Anforderungen<br />

an die Umweltverträglichkeit der Entwicklungsmaßnahmen erfüllt werden.<br />

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Orte müssen der behutsame Umgang mit der bestehenden<br />

Substanz, die Erhaltung und Pflege des Ortsbildes, das Ausschöpfen der inneren Reserven<br />

und ökologischen Zielsetzungen, wie z. B. energetische Optimierung der Gebäude, Nutzung von alternativen<br />

Energien und von Wassersparttechniken usw. im Vordergrund stehen. Für die Abwasserentsorgung<br />

sollten Alternativen zur kostenintensiven und umweltbelastenden Fäkalienabfuhr gefunden<br />

werden.<br />

Weitere Möglichkeiten der wirtschaftlichen Entwicklung ergeben sich durch die Nutzung der Windenergie.<br />

Dabei sind vorrangig die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Immissionsschutzes<br />

zu berücksichtigen.<br />

3.3 Bevölkerung und Wohnen<br />

3.3.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

Folgendes Diagramm zeigt die Entwicklung der Bevölkerungszahlen 13 im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>:<br />

13 <strong>Amt</strong> für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2011<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

5000<br />

4500<br />

4000<br />

3500<br />

3000<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

2831 2873<br />

2941 3045 3210 3383<br />

3687<br />

3893<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

4088 4245 4419 4510 4569 4568 4587 4551 4502 4462 4455<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Im Zeitraum von 1992 bis 2006 ist für die Bevölkerungszahl im Gebiet der heutigen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

entgegen dem allgemeinen Trend der Bevölkerungsentwicklung ein sehr starkes Wachstum zu<br />

verzeichnen, nämlich um 1.756 Einwohner, das heißt um 62 %. Seit 2006 ist die Bevölkerungszahl<br />

leicht gefallen, um 132 Einwohner bzw. um 3 %.<br />

3.3.2 Altersstruktur<br />

Die altersmäßige Zusammensetzung der Bevölkerung wurde nach drei Gruppen dargestellt: Personen<br />

im Kindesalter (bis 15 Jahre), Personen im erwerbsfähigen Alter (16 bis 64 Jahre) und Personen im<br />

Rentenalter (65 Jahre und älter). Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Altersstruktur 14 im Gebiet<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>:<br />

Jahr 0 - 15 16 - 64 ab 65<br />

Anteil in % Anteil in % Anteil in %<br />

1992 19,82 68,17 10,63<br />

2009 11,21 70,08 17,77<br />

Der Anteil der Kinder an der Gesamtbevölkerung ist fast um die Hälfte zurückgegangen, wogegen sich<br />

der Anteil der Einwohner im Rentenalter fast verdoppelt hat. Der Anteil der größten Gruppe an der<br />

Gesamtbevölkerung, nämlich der Personen im erwerbsfähigen Alter, ist fast gleich geblieben. Dies<br />

entspricht dem allgemeinen Trend, dennoch ist der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung im Vergleich<br />

mit dem <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> und dem Landkreis Märkisch-Oderland größer, der Seniorenanteil<br />

dafür geringer.<br />

3.3.3 Natürliche Bevölkerungsbewegung und Wanderungen<br />

Das folgende Diagramm zeigt die natürliche Bevölkerungsbewegung sowie die Wanderungsbewegung<br />

14 im Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>:<br />

14 Eigene Berechnungen auf Basis von Daten des <strong>Amt</strong>es für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2011<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen über die <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />

Lebendgeborene<br />

Gestorbene Überschuss<br />

der Lebend<br />

Geborenen<br />

(+) bzw.<br />

Gestorbenen<br />

(-)<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Zuzüge Fortzüge Überschuss der<br />

Zuzüge (+)<br />

bzw.<br />

Fortzüge (-)<br />

Bevölkerungszunahme<br />

(+)<br />

bzw. -abnahme<br />

(-)<br />

402 496 - 94 5.028 3.313 1.715 1.621<br />

Insgesamt hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> im Zeitraum von 1992 bis 2009 eine relativ ausgeglichene Bilanz<br />

der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Die Einwohnerzuwächse sind fast ausschließlich durch<br />

die hohen Zuwanderungsraten zwischen 1995 und 2003 entstanden. In den letzten Jahren ist die<br />

Wanderungsbilanz eher ausgeglichen, wobei sowohl leichte Anstiege bei den Zuzügen als auch bei<br />

den Fortzügen zu verzeichnen sind.<br />

3.3.4 Bevölkerungsprognose<br />

Die Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg verläuft laut der Bevölkerungsprognose 2009-<br />

2030 15 räumlich stark differenziert und wird zukünftig die Disparitäten zwischen dem Berliner Umland<br />

und dem weiteren Metropolenraum verschärfen. Im Umland von Berlin (Abgrenzung laut LEP B-B, die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wird nicht zum Berliner Umland gerechnet) ist bis zum Jahr 2028 ein kontinuierlicher,<br />

wenn auch nur moderater und degressiver Zuwachs der Bevölkerung zu erwarten, weil die Zuwanderungen<br />

insbesondere aus Berlin durch das Geburtendefizit überkompensiert werden. Im weiteren<br />

Metropolenraum hält dagegen der Bevölkerungsrückgang an. Er wird sich nach dem Jahr 2020<br />

wieder etwas verschärfen, wenn die nur noch dünn besetzten Altersjahrgänge, die nach der Wende<br />

geboren wurden, in die Familienphase kommen und weniger Nachwuchs, als die Jahrgänge zuvor,<br />

haben werden. Zudem wird im weiteren Metropolenraum der Bevölkerungsverlust noch durch leichte<br />

Wanderungsverluste verstärkt.<br />

Bevölkerungsentwicklung im Land Brandenburg:<br />

Gebiet<br />

Berliner<br />

Umland<br />

weiterer<br />

Metropolenraum<br />

Land Brandenburg<br />

2008 2010 2020 2030 Entwicklung 2009 bis 2030<br />

2030 gegen- natürlicher Wanderungsüber<br />

2008 Saldo saldo<br />

1 000 Personen % 1 000 Personen<br />

892,2 905,6 949,7 955,9 63,7 7,1 -85,5 149,2<br />

1.630,3 1.590,1 1.426,8 1.271,4 -358,9 -22,0 -289,7 -69,2<br />

2.522,5 2.495,8 2.376,5 2.227,3 -295,2 -11,7 -375,2 80,0<br />

Entscheidend für die künftige Entwicklung ist das Geburtendefizit, das außer Potsdam alle kreisfreien<br />

Städte und Landkreise aufweisen. Die Kreise verlieren – mit Ausnahme der Landeshauptstadt – im<br />

Prognosezeitraum ein Achtel bis ein Fünftel ihrer jetzigen Bevölkerung dadurch, dass mehr Menschen<br />

sterben als geboren werden. Die negativen natürlichen Bevölkerungsbilanzen im Prognosezeitraum<br />

können nur in den meisten der an Berlin angrenzenden Landkreise durch leichte Wanderungsgewinne<br />

kompensiert werden. In den Landkreisen mit Anteilen sowohl am Berliner Umland als auch am weiteren<br />

Metropolenraum ist die Bevölkerungsentwicklung in beiden Analyseräumen meist gegenläufig. Für<br />

die Mehrzahl der im Berliner Umland befindlichen kreisangehörigen Teile wurde ein weiterer Bevölkerungsanstieg<br />

vorausberechnet, dieser Einwohnerzuwachs fällt jedoch teilweise nur noch marginal aus<br />

(Märkisch-Oderland: 0,9 %).<br />

In der nachfolgenden Tabelle ist die in der o. g. Bevölkerungsprognose geschätzte Bevölkerungsentwicklung<br />

für den Landkreis Märkisch-Oderland im Vergleich mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> dargestellt.<br />

15<br />

Bevölkerungsvorausschätzung 2009 bis 2030 für die Ämter und amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n des Landes Brandenburg, Landesamt<br />

für Bauen und Verkehr Potsdam, Mai 2010<br />

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Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegt keine Prognose vor. Die in der Tabelle getroffenen Aussagen basieren<br />

auf der Annahme, dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> aufgrund der räumlichen Lage eine vergleichbare<br />

Entwicklung wie die im Berliner Umland befindlichen kreisangehörigen Teile nehmen kann. Diese<br />

Annahme wird durch die bisherige Entwicklung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> bestätigt.<br />

Entwicklung 2030 zu 2008<br />

Verwaltungseinheit 2008 2030 absolut prozentual<br />

Landkreis Märkisch-Oderland 192.000 174.630 -17.370 90,95 %<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> 4.502 4.543 41 100,90 %<br />

Neben der Veränderung der Einwohnerzahl kommt der Änderung der Altersstruktur eine sehr wichtige<br />

Rolle zu. Ausgelöst durch eine geringe Geburtenzahl, die Wanderungsverluste in der Gruppe der jungen<br />

Erwachsenen, den Eintritt von geburtenstarken Jahrgängen in das Seniorenalter und den Anstieg<br />

der Lebenserwartung kommt es zu einer deutlichen Veränderung der altersstrukturellen Zusammensetzung<br />

im Land Brandenburg. Altersstrukturverschiebungen führen zu einem veränderten Bedarf bei<br />

altersspezifischer Infrastruktur wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Pflegediensten. Auch die<br />

Erwerbsbeteiligung, Einkommen und Steueraufkommen sind zumindest teilweise altersstrukturabhängig.<br />

Zudem gilt es, die regional differenzierten Trends in der Entwicklung der Altersstruktur zu berücksichtigen,<br />

die große Relevanz für die räumlichen Planungen und Fachplanungen haben.<br />

Der zukünftige Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung ist zum Teil bereits in der heutigen<br />

Struktur des Lebensbaumes angelegt. Die unteren Altersjahrgänge – insbesondere die seit 1990 Geborenen<br />

– sind wegen rückläufiger Geburtenzahlen nur dünn besetzt. Ein erneuter Geburtenrückgang<br />

ist praktisch unumgänglich, da die nicht geborenen Kinder ihrerseits auch als Eltern fehlen werden (so<br />

genanntes demografisches Echo).<br />

Landesweit geht im äußeren Entwicklungsraum auch die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter<br />

(15 bis unter 65 Jahre) immer weiter zurück. Bei rückläufiger Bevölkerung steigt dagegen der Anteil<br />

der Personen ab 65 Jahren kontinuierlich an und die Bevölkerungsproportionen verschieben sich immer<br />

mehr zugunsten höherer Altersjahre. Der Lebensbaum des Landes Brandenburg gleicht somit<br />

zunehmend einer Kiefer mit einem schlanken Stamm (geringe Kinderzahl) und einer großen Krone<br />

(viele alte Menschen). Ist 2008 gut jeder fünfte Brandenburger im Rentenalter, so wird es im Jahr<br />

2030 bereits mehr als jeder Dritte sein. Der von 11 auf 9 Prozent sinkende Bevölkerungsanteil der<br />

unter 15-jährigen Kinder fällt dagegen vergleichsweise gering aus, ist aber angesichts eines zahlenmäßigen<br />

Rückgangs um mehr als ein Viertel dennoch sehr bedeutsam.<br />

Der Anteil der Bevölkerung nach ausgewählten Altersgruppen stellt sich nach o. g. Bevölkerungsprognose<br />

für den Landkreis Märkisch-Oderland wie folgt dar:<br />

Ausgewählte<br />

Basisjahr Prognosejahre<br />

Altersgruppen 2008 2010 2015 2020 2025 2030<br />

0 bis unter 15 Jahre 10,9 % 11,3 % 11,5 % 10,9 % 9,4 % 8,0 %<br />

15 bis unter 65 Jahre 68,0 % 67,0 % 64,9 % 61,4 % 57,6 % 52,3 %<br />

65 und älter 21,1 % 21,6 % 23,5 % 27,7 % 33,0 % 39,7 %<br />

Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung geht einher, dass das Verhältnis der wirtschaftlich<br />

abhängigen Personen zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter deutlich ungünstiger wird. Die Belastung<br />

der produktiven Altersgruppe (20- bis unter 65-Jährige) wird im Prognosezeitraum voraussichtlich<br />

von 61 auf 106 ansteigen. Das bedeutet, dass rechnerisch jeder Erwerbsfähige im Jahr 2030 sich<br />

selbst und etwa eine weitere Person im Kindes- oder Seniorenalter zu versorgen hat. Nicht berücksichtigt<br />

ist hierbei eine gewisse Entlastungswirkung, die durch die geplante schrittweise Anhebung des<br />

Renteneintrittsalters wahrscheinlich resultieren wird. Auf der anderen Seite würde der Gesamtquotient<br />

noch erheblich ungünstiger ausfallen, wenn statt der potenziell Erwerbsfähigen die tatsächlichen Erwerbstätigen<br />

einbezogen würden, deren Zahl auch künftig deutlich niedriger ausfallen wird.<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

3.3.5 Allgemeine Entwicklung der Privathaushalte<br />

Zahlen zu Privathaushalten auf Ebene der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> sind nicht verfügbar. Die folgenden<br />

Aussagen basieren auf Vorausberechnungen zur Haushaltsentwicklung der statistischen Ämter des<br />

Bundes und der Länder 16 :<br />

− Die Haushalte werden immer kleiner, der Trend wird sich fortsetzen. Die durchschnittliche<br />

Haushaltsgröße sinkt auf knapp 2 Personen. Die Einpersonenhaushalte und auch die Zweipersonenhaushalte<br />

nehmen weiter zu. Sowohl jüngere als auch immer mehr ältere Menschen<br />

leben allein.<br />

− Die Zahl der Mehrpersonenhaushalte sinkt (Gründe: Rückgang der Geburtenhäufigkeit, Zunahme<br />

der Lebenserwartung im hohen Alter, späte Familiengründung, Erhöhung der Scheidungsrate,<br />

Rückgang der Zahl der Familien, Zunahme der Alleinerziehenden, Teilung von<br />

Mehrpersonenhaushalten durch Strukturwandel, Zunahme von Partnerschaften mit separater<br />

Haushaltsführung).<br />

− Die Zahl der Privathaushalte wird in den neuen Ländern bis 2020 aufgrund des erheblichen<br />

Bevölkerungsrückganges leicht zurückgehen (neue Länder - 5 %, bundesweit + 3 %), dabei<br />

bestehen regional Unterschiede: im Land Brandenburg bleibt die Haushaltszahl fast stabil (+ 1<br />

%).<br />

Eine weitere Analyse 17 geht noch bis 2015 von einer steigenden Haushaltszahl in den neuen Ländern<br />

aus.<br />

3.3.6 Entwicklung des Wohnungsbestandes<br />

Die Zahl der Wohneinheiten 18 hat sich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wie folgt entwickelt:<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

1209 1237<br />

1330<br />

1416<br />

1521<br />

1627<br />

1709<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

1774 1821 1861 1884 1916 1958 1969 1978 1988<br />

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Von 1994 bis 2009 ist die Zahl der Wohneinheiten um 779 und damit um 64 % gestiegen. Insgesamt<br />

der Wohnungsbestand in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> kontinuierlich stark angestiegen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Verhältnisse von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern<br />

und Mehrfamilienhäusern: 18<br />

16 Demografischer Wandel in Deutschland, statistische Ämter des Bundes und der Länder, Heft 1, 2007<br />

17 Wohnflächennachfrage in Deutschland, empirica, 2005<br />

18 <strong>Amt</strong> für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2011<br />

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Jahr Wohnungen in<br />

Wohn- und Nichtwohngebäuden<br />

Wohnungen in<br />

Nichtwohngebäuden<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

insgesamt<br />

Wohnungen in Wohngebäuden<br />

davon<br />

mit 1<br />

Wohnung<br />

davon mit<br />

2 Woh-<br />

nungen<br />

davon mit 3<br />

und mehr<br />

Wohnungen<br />

1994 1209 9 1200 770 162 268<br />

1995 1237 9 1228 792 168 268<br />

1996 1330 12 1318 829 194 295<br />

1997 1416 12 1404 899 210 295<br />

1998 1521 12 1509 971 240 298<br />

1999 1627 13 1614 1056 260 298<br />

2000 1709 13 1696 1124 274 298<br />

2001 1774 13 1761 1180 286 295<br />

2002 1821 13 1808 1217 296 295<br />

2003 1861 13 1848 1249 304 295<br />

2004 1884 13 1871 1268 308 295<br />

2005 1916 13 1903 1294 314 295<br />

2006 1958 12 1946 1327 324 295<br />

2007 1969 12 1957 1338 324 295<br />

2008 1978 12 1966 1347 324 295<br />

2009 1988 12 1976 1357 324 295<br />

Die Zahl der Einfamilienhäuser ist stark angestiegen, bei den Zweifamilienhäusern ist ein geringfügiger<br />

Anstieg zu verzeichnen und die Anzahl der Mehrfamilienhäuser ist über die Jahre nahezu gleich<br />

geblieben.<br />

Die Wohnfläche pro Wohneinheit in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist von 84 m²/WE auf 94 m²/WE angestiegen.<br />

Zum Vergleich 19 : Im Land Brandenburg beträgt die Wohnfläche je Wohnung 78 m²/WE und im<br />

Landkreis Märkisch-Oderland 83 m²/WE.<br />

Die Wohnfläche pro Kopf soll im Zeitraum von 2005 bis 2030 um 19 % steigen 20 . In den neuen Ländern<br />

wird ein erheblicher Anstieg von 38 m² pro Kopf auf 55 m² pro Kopf prognostiziert. Als Gründe<br />

dafür werden die weitere Ost-West-Angleichung bei der Wohnungsversorgung und steigende Wohnflächenansprüche<br />

genannt. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> verringerte sich die Zahl der Einwohner pro<br />

Wohneinheit von 2,43 EW/WE 1994 auf 2,24 EW/WE 2009. Der Leerstand ist nicht berücksichtigt, da<br />

Zahlen zum Leerstand nicht vorliegen.<br />

3.3.7 Baulücken im Innenbereich<br />

Als Baulücken werden an dieser Stelle Flächen bezeichnet, die nicht bebaut sind und für die Baurecht<br />

besteht aufgrund der Zugehörigkeit zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich). Die<br />

Bebaubarkeit vorhandener Baulücken innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist nach §<br />

34 BauGB geregelt.<br />

Zu betrachten sind hier nur die Baulücken, auf denen Wohnnutzung möglich ist. Das sind im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

dargestellte Bestandsflächen für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen. Eine detaillierte<br />

Baulückenermittlung liegt nicht vor. Deshalb wurden die Baulücken anhand von Luftbildern<br />

(Stand 2009) und von Flurkarten grob geschätzt. Bei der Schätzung wurde fiktiv davon ausgegangen,<br />

dass auf diesen Baulücken Einfamilienhäuser errichtet werden, demzufolge entspricht die Anzahl Baulücken<br />

der Anzahl möglicher Wohneinheiten. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wurden folgende Baulücken<br />

geschätzt:<br />

Ortsteil/ <strong>Gemeinde</strong>teil Bereich Baulücken / WE ca.<br />

<strong>Rehfelde</strong> Herrenseestraße 23<br />

<strong>Rehfelde</strong> südliche Rosa-Luxemburg-Straße 10<br />

<strong>Rehfelde</strong> nördliche Rosa-Luxemburg-Straße 9<br />

19<br />

Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes im Land Brandenburg am 31.12.2009, <strong>Amt</strong> für Statistik Berlin-<br />

Brandenburg<br />

20<br />

Wohnflächennachfrage in Deutschland, empirica, 2005<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Ortsteil/ <strong>Gemeinde</strong>teil Bereich Baulücken / WE ca.<br />

<strong>Rehfelde</strong> Karlstraße / Rudolf-Breitscheid-Straße 16<br />

<strong>Rehfelde</strong> Ernst-Haube-Straße 7<br />

<strong>Rehfelde</strong> nördliche Gartenstraße 3<br />

<strong>Rehfelde</strong> nördlicher Klosterdorfer Weg 8<br />

<strong>Rehfelde</strong> zwischen Strausberger Straße und Karl-<br />

26<br />

Liebknecht-Straße<br />

<strong>Rehfelde</strong> zwischen Klosterdorfer Weg und Schillerstraße 22<br />

<strong>Rehfelde</strong> Schulstraße / Annemariestraße 17<br />

<strong>Rehfelde</strong> August-Bebel-Straße 22<br />

<strong>Rehfelde</strong> Lindenstraße / Elsholzstraße 8<br />

<strong>Rehfelde</strong> Lessingstraße 5<br />

<strong>Rehfelde</strong> Bahnstraße / Klosterdorfer Weg / Ernst-Thälmann-<br />

Straße / Bahnhofstraße<br />

13<br />

<strong>Rehfelde</strong> Bahnhofstraße / Parkstraße / Am Fuchsberg / Ahornallee<br />

17<br />

<strong>Rehfelde</strong> Parkstraße / Klosterdorfer Weg / Ahornallee / Am<br />

Fuchsberg<br />

14<br />

<strong>Rehfelde</strong> Parkstraße / Klosterdorfer Weg / Ahornallee / Ru-<br />

11<br />

dolf-Breitscheid-Straße<br />

<strong>Rehfelde</strong> 231<br />

<strong>Rehfelde</strong>-Dorf 9<br />

Werder 20<br />

Zinndorf 9<br />

Insgesamt gibt es in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Baulücken für ca. 269 Wohneinheiten. Nicht berücksichtigt<br />

ist dabei, dass auf den Baulücken anstelle der Wohnnutzung auch andere Nutzungen möglich<br />

wären. Die Flächen befinden sich in der Regel in Privateigentum, von einer grundsätzlichen Verfügbarkeit<br />

der Grundstücke kann nicht ausgegangen werden.<br />

3.3.8 Wohnbauflächenpotentiale in verbindlichen Bauleitplänen<br />

Die Angaben zu den freien Wohneinheiten wurden unter Abgleich mit Luftbildern (Stand 2009) und mit<br />

Flurkarten ermittelt.<br />

Bezeichnung Lage Freie Wohneinheiten<br />

WE ca.<br />

BP 01 "<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>" Im Winkel 5<br />

BP 02 "BP der <strong>Gemeinde</strong> Zinndorf für Fl.<br />

1, Flst. 62 bis 65 u. 68"<br />

Akazienweg 6<br />

BP 03 "Gartenstadt für Teile der Flurstücke<br />

623, 624 und 625 der Flur 2 der<br />

Gemarkung <strong>Rehfelde</strong>"<br />

Am Weiher 27<br />

BP 06 "Wohnbebauung Klosterdorfer<br />

Weg"<br />

Am Erlengrund 1<br />

BP 07 "Schillerstraße 1" Schillerstraße 1<br />

BP 08 "Schillerstraße 2" Schillerstraße 1<br />

VEP 03 "Wohnpark <strong>Rehfelde</strong>/ Nordbau" Schillerstraße/ Heinrich-Heine-Ring/<br />

Lessingstraße/ Rudolf-Breitscheid-<br />

Straße/ Ernst-Thälmann-Straße<br />

12<br />

VEP 04 "<strong>Rehfelde</strong> Wohnbebauung Dachsweg/ Im Winkel/ Strausberger<br />

6<br />

Flurstücke"<br />

Straße<br />

VEP 05 "Fuchsbergstraße" Fuchsbergring 18<br />

<strong>Rehfelde</strong> 71<br />

<strong>Rehfelde</strong>-Dorf 0<br />

Werder 0<br />

Zinndorf 6<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen nach<br />

§ 30 BauGB können etwa noch ca. 77 Wohneinheiten errichtet werden.<br />

3.3.9 Wohnsiedlungsflächenbedarf<br />

Die kaum beeinflussbare Veränderung der Bevölkerungszahl und -struktur hat weit reichende Konsequenzen<br />

für praktisch alle Lebens-, Wirtschafts- und Politikbereiche. Beispielsweise führt die schlechtere<br />

Auslastung der Infrastruktur zu steigenden Kosten pro Kopf und kann auch die technische Funktionsfähigkeit<br />

z.B. von netzgebundenen Leitungssystemen bedrohen. Künftig kommt es deshalb darauf<br />

an, die Tragfähigkeit von Investitionen noch stärker unter demografischen Gesichtspunkten zu beurteilen,<br />

Infrastruktur- wie auch Dienstleistungsangebote räumlich stärker zu konzentrieren und die Zugangsmöglichkeiten<br />

zu diesen Angeboten zu verbessern.<br />

Aufgrund der zukünftig zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung und der vorhandenen Bauflächen-<br />

Potentiale ist der Umfang der Darstellung von neuen Wohnsiedlungsflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> zu begrenzen. Die Erwägungen zur Ausweisung von neuen Wohnsiedlungsflächen<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> dürfen aber nicht ausschließlich durch Zahlen<br />

der Bevölkerungsentwicklung bestimmt sein. Eine wichtige Determinante für die zukünftige Wohnungsnachfrage<br />

ist die Entwicklung der Privathaushalte, die zukünftig zunächst noch ansteigen soll.<br />

Des Weiteren soll die Wohnfläche pro Kopf weiter steigen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt ein entsprechendes Szenario, in dem neben der Bevölkerungsentwicklung<br />

die Entwicklung der Privathaushalte und die Entwicklung der Wohnfläche berücksichtigt sind:<br />

Jahr Einwohner Wohneinheiten Wohnfläche Haushaltsgröße 21 Wohnfläche pro Kopf<br />

EW WE m² EW/WE m²/EW<br />

2008 4.502 1.978 186.100 22 2,28 23 41,34 23<br />

2030 4.543 2.391 23 249.865 23 1,90 24 55,00 25<br />

In der folgenden Tabelle wurde der zukünftige Bedarf an Wohneinheiten für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

ermittelt:<br />

WE 2008 WE 2030 Differenz + 5 % fluktuationsbedingterLeerstand<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

+ 5 % Angebotsreserve<br />

Summe WE-<br />

Bedarf<br />

1.978 2.391 413 21 21 455<br />

Der fluktuationsbedingte Leerstand umfasst kurzfristige, marktbedingte Leerstände und ist für einen<br />

funktionierenden Wohnungsmarkt unverzichtbar, denn dieser stellt die Spielräume sicher, die für Modernisierungsmaßnahmen<br />

und für Wohnungswechsel erforderlich sind 26 . Die Angebotsreserve umfasst<br />

Bauland und Bauerwartungsflächen und ist ebenfalls für einen funktionierenden Immobilenmarkt<br />

unverzichtbar.<br />

<strong>Rehfelde</strong> kommt als Siedlungsschwerpunkt und Standort von Infrastrukturangeboten für den Nahbereich<br />

eine herausgehobene Funktion innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> zu. Diese Funktion gilt es zielgerichtet<br />

zu stärken. Auf <strong>Rehfelde</strong> konzentriert sich nach wie vor auch der Schwerpunkt der Wohnsiedlungsflächen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>. Eine Entwicklung in <strong>Rehfelde</strong> ist aber weitgehend durch die Lückenschließung<br />

im Innenbereich möglich. In den ländlichen Orts- und <strong>Gemeinde</strong>teilen Werder, Zinndorf und <strong>Rehfelde</strong>-<br />

Dorf sind nur begrenzt weitere Lückenschließungen möglich. Deshalb betreffen die Überlegungen zur<br />

Darstellung neuer Wohnsiedlungsflächen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> sowohl <strong>Rehfelde</strong> als auch die kleineren<br />

Orts- und <strong>Gemeinde</strong>teile.<br />

21<br />

Es wird vereinfachend angenommen, dass die Haushaltsgröße etwa der Zahl der Einwohner pro Wohneinheit entspricht.<br />

22<br />

<strong>Amt</strong> für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2011<br />

23<br />

errechneter Wert<br />

24<br />

Demografischer Wandel in Deutschland, statistische Ämter des Bundes und der Länder, Heft 1, 2007<br />

25<br />

Wohnflächennachfrage in Deutschland, empirica, 2005<br />

26<br />

Methoden der Erfassung von Wohnungsleerstand im Stadtumbau, Arbeitshilfe für die kommunale Praxis, IfS Institut für Stadtforschung<br />

und Strukturpolitik GmbH, 2005<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> soll die Ausweisung von neuen Wohnsiedlungsflächen auf der „grünen<br />

Wiese“ vermieden werden, da das im Hinblick auf die absehbare demografische Entwicklung nur die<br />

weitere Zersiedelung fördern würde. Außerdem müssen neue Wohnsiedlungsflächen erschlossen<br />

werden und es ist in Anbetracht des derzeit schlechten Zustandes vieler Straßen nicht sinnvoll, zusätzliche<br />

Erschließungsanlagen zu schaffen.<br />

Sinnvolle Arrondierungen in den Innenbereichen, die Nutzung von Außenbereichen im Innenbereich<br />

und Abrundungen an Ortsrändern, die eine bessere Nutzung vorhandener Erschließungsanlagen ermöglichen<br />

sowie die Nutzung von Brachen sollen jedoch im Rahmen der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung<br />

grundlegend unterstützt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> behält weiterhin alle Steuerungsmöglichkeiten,<br />

da erst durch konkrete Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden muss.<br />

3.3.10 Neue Wohnsiedlungsflächen<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden neben den bestehenden verbindlichen Bauleitplanungen in geringem<br />

Umfang auch neue Wohnsiedlungsflächen dargestellt, die kurz- und mittelfristig über konkrete Bauleitplanung<br />

entwickelt werden können. Unter Wohnsiedlungsflächen sind gemäß Begründung zu Ziel<br />

4.5 LEP B-B 27 alle Flächen zu verstehen, auf denen auch Wohnnutzungen zugelassen sind, also reine,<br />

allgemeine und besondere Wohngebiete, Dorf- und Mischgebiete sowie Kerngebiete.<br />

Insgesamt enthält der <strong>Flächennutzungsplan</strong> folgende Potentiale:<br />

27 Begründungen zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBI. II, S. 186)<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Nr. Orts- bzw.<br />

<strong>Gemeinde</strong>-<br />

teile<br />

13 <strong>Rehfelde</strong><br />

nordwestlich<br />

vom Bahnhof<br />

15 <strong>Rehfelde</strong><br />

nordwestlich<br />

vom Bahn-<br />

hof<br />

60 <strong>Rehfelde</strong><br />

OT Zinndorfnördlich<br />

65 <strong>Rehfelde</strong><br />

GT <strong>Rehfelde</strong><br />

Dorf<br />

66 <strong>Rehfelde</strong><br />

nordwestlich<br />

67 <strong>Rehfelde</strong><br />

nördlich<br />

Lage der Fläche Darstellung alt/<br />

Bestand<br />

Eislerstr. zwischen<br />

Waldstr. und Klosterdorfer<br />

Weg<br />

Schillerstr. zwischen BP<br />

„Schillerstraße 1“ und BP<br />

„Schillerstraße 2“<br />

Zinndorfer Str. Teilfläche<br />

alte Gärtnerei<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Darstellung<br />

neu/<br />

Planung<br />

Größe<br />

in ha<br />

Begründung Konsequenzen<br />

WA W 0,28 voraussichtlich Wald nach LWaldG, einreihige Straßenrandbebauung<br />

möglich, vorauss. Außenbereich im Innenbereich,<br />

neue Wohnsiedlungsfläche, i.V.m. Fläche<br />

Nr. 75, keine Änderung gegenüber altem FNP<br />

WA W 1,89 keine Änderung gegenüber dem alten FNP, derzeit Acker,<br />

Außenbereich nach § 35 BauGB, neue Wohnsiedlungsfläche<br />

Gartenbaubetrieb<br />

(Fläche für die<br />

Landwirtschaft im<br />

alten FNP-<br />

Entwurf)<br />

MI 0,36 Eröffnung von Möglichkeiten zur gewerblichen Umnutzung,<br />

Ortsabrundung, entspricht neuer Wohnsiedlungsfläche<br />

50, Außenbereich nach § 35 BauGB<br />

Lagerstraße W W 0,38 derzeit Gartenland, Lückenschließung durch einreihige<br />

Straßenrandbebauung möglich, vorauss. Außenbereich<br />

nach § 35 BauGB, neue Wohnsiedlungsfläche, keine<br />

Änderung gegenüber altem FNP<br />

Karlstr. / K.-Liebknecht-<br />

Str.<br />

Poststr. /Klosterdorfer<br />

Weg<br />

SO Wochenendhäuser<br />

W 1,31 Baubestand Wohnen und Wochenendhäuser, wird in<br />

Baugenehmigungspraxis als Außenbereich nach § 35<br />

BauGB beurteilt, EFH werden derzeit nicht zugelassen,<br />

Umwandlung von SO-Flächen in Wohnbauflächen, Bestandteil<br />

der Fläche Nr. 1, neue Wohnsiedlungsflä-<br />

che<br />

WA W 1,29 Anpassung an den Bestand, Wohnnutzung vorhanden,<br />

wenige Lücken, Außenbereich nach § 35 BauGB, weitere<br />

Entwicklung nur über B-Plan möglich, neue<br />

Wohnsiedlungsfläche, keine Änderung gegenüber<br />

altem FNP<br />

ggf. Waldumwandlung<br />

erforderlich,<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

Überplanung durch<br />

"normalen" B-Plan<br />

erforderlich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

vorauss. Ergänzungssatzung<br />

möglich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

Überplanung erforderlich,<br />

B-Plan<br />

d. Innenentwicklung<br />

möglich<br />

Überplanung durch<br />

"normalen" B-Plan<br />

erforderlich<br />

Seite 25 von 59


Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Nr. Orts- bzw.<br />

<strong>Gemeinde</strong>-<br />

teile<br />

68 <strong>Rehfelde</strong><br />

nordwestlich<br />

vom Bahnhof<br />

69 <strong>Rehfelde</strong><br />

westlich<br />

vom Bahnhof<br />

70 <strong>Rehfelde</strong><br />

westlich<br />

vom Bahnhof<br />

71 <strong>Rehfelde</strong><br />

westlich<br />

vom Bahnhof<br />

72 <strong>Rehfelde</strong><br />

westlich<br />

vom Bahnhof<br />

74 <strong>Rehfelde</strong><br />

nördlich<br />

Lage der Fläche Darstellung alt/<br />

Bestand<br />

südwestliche Ecke<br />

Strausberger Str. /<br />

Fuchsbergstr.<br />

Fuchsbergstr. zwischen<br />

Hofstelle und Bebauung<br />

Hasenweg<br />

BP „Gartenstadt“ (Am<br />

Weiher)<br />

Lindenstr. rechts neben<br />

der leerstehenden Villa<br />

(alte Arztpraxis)<br />

Lindenstr. gegenüber Nr.<br />

20 bis Elsholzstr.<br />

westliche Seite der<br />

Ernst-Haube-Str. zwischen<br />

K.-Liebknecht-Str.<br />

und Strausberger Str.<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Darstellung<br />

neu/<br />

Planung<br />

Größe<br />

in ha<br />

Begründung Konsequenzen<br />

Grünfläche W 0,57 Lückenschließung durch einreihige Straßenrandbebauung<br />

möglich, vorauss. Außenbereich im Innenbereich,<br />

Bestandteil der Fläche Nr. 19, neue Wohnsiedlungsfläche<br />

Parkanlage W 0,27 Brachfläche, Lückenschließung durch einreihige Straßenrandbebauung<br />

möglich, entspricht Fläche Nr. 7,<br />

neue Wohnsiedlungsfläche, vorhandene Erschließung,<br />

vorauss. Außenbereich im Innenbereich<br />

Grünfläche W 0,22 derzeit Brache, lt. Ortsentwicklungskonzept ist Bebauung<br />

vorgesehen, entspricht Fläche 21, neue Wohnsiedlungsfläche,<br />

vorhandene Erschließung, vorauss. Außenbereich<br />

im Innenbereich<br />

MI, Grünfläche MI, Grünfläche<br />

0,68 großzügiges Villengrundstück, derzeit ungenutzt, lt.<br />

Ortsentwicklungskonzept ist Bebauung vorgesehen,<br />

enthält Fläche 20, neue Wohnsiedlungsfläche, Innenbereich<br />

nach § 34 BauGB, vorauss. Neuordnung erfor-<br />

derlich, keine Änderung gegenüber altem FNP<br />

Grünfläche MI 0,34 Ackerfläche, Lückenschließung möglich, entspricht<br />

Fläche 23, neue Wohnsiedlungsfläche, vorauss. Außenbereich<br />

im Innenbereich, Erschließung vorhanden<br />

SO Wochenendhäuser,<br />

Wald<br />

W 1,96 Legalisierung der tw. vorhandenen Bebauung, Schließung<br />

der Straßenrandbebauung möglich, tw. Wald nach<br />

LWaldG, neue Wohnsiedlungsfläche<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

tw. Waldumwandlung<br />

erforderlich,<br />

Überplanung durch<br />

"normalen" B-Plan<br />

erforderlich<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Nr. Orts- bzw.<br />

<strong>Gemeinde</strong>-<br />

teile<br />

75 <strong>Rehfelde</strong><br />

nordwestlich<br />

vom Bahnhof<br />

77 <strong>Rehfelde</strong><br />

OT Werder<br />

östlich<br />

79 <strong>Rehfelde</strong><br />

östlich<br />

81 <strong>Rehfelde</strong><br />

OT Zinndorfnördlich<br />

Lage der Fläche Darstellung alt/<br />

Bestand<br />

Waldstr. zwischen Nr. 13<br />

und Blumenstr.<br />

Garzauer Weg, östliche<br />

Ackerfläche<br />

Acker/Wiese zwischen<br />

BP „Am Grenzgraben 2“<br />

und Bahnhofstr.<br />

Ackerfläche zwischen BP<br />

(Akazienweg) und Friedhof,<br />

hinter Baureihe<br />

Zinndorfer Straße<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Darstellung<br />

neu/<br />

Planung<br />

Größe<br />

in ha<br />

Begründung Konsequenzen<br />

Wald W 0,62 voraussichtlich Wald nach LWaldG, einreihige Straßenrandbebauung<br />

möglich, vorauss. Außenbereich im Innenbereich,<br />

entspricht Fläche 90, neue Wohnsiedlungsfläche,<br />

i.V.m. Fläche Nr. 13<br />

Acker (WS im<br />

alten FNP-<br />

Entwurf)<br />

WA, MI, Grünflächen<br />

Acker, Gärten<br />

(WS im alten<br />

FNP-Entwurf)<br />

W 0,85 einreihige Straßenrandbebauung entsprechend Baubestand<br />

auf der anderen Straßenseite vorgesehen, Außenbereich<br />

nach § 35 BauGB, neue Wohnsiedlungsfläche<br />

MI 0,29 Lückenschließung Südseite Bögerweg möglich (Gärten,<br />

parzelliert), vorauss. Außenbereich nach § 35 BauGB,<br />

neue Wohnsiedlungsfläche<br />

W 1,23 zwischen Fliederweg und Außenweg soll Wohnbebauung<br />

möglich sein, Außenbereich nach § 35 BauGB,<br />

neue Wohnsiedlungsfläche<br />

ggf. Waldumwandlung<br />

erforderlich,<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

B-Plan d. Innenentwicklungmög-<br />

lich<br />

Überplanung durch<br />

"normalen" B-Plan<br />

erforderlich<br />

vorauss. Überplanung<br />

erforderlich,<br />

vorauss. Ergänzungssatzung<br />

möglich<br />

Überplanung durch<br />

"normalen" B-Plan<br />

erforderlich<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Entsprechend Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 LEP B-B soll die Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch<br />

Wohnnutzungen zulässig sein sollen, in Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklung sowie im Rahmen<br />

der zusätzlichen Entwicklungsoption möglich sein.<br />

Die Anzahl der Einwohner per 30.12.2008 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> beträgt 4.502 28 . Im Rahmen der<br />

zusätzlichen Entwicklungsoption gemäß LEP B-B (siehe auch Kapitel 2.1.1) sind in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rehfelde</strong> demzufolge zusätzliche Wohnsiedlungsflächen im Umfang von 2,25 ha möglich.<br />

Als Nachverdichtungspotenziale im Rahmen der Innenentwicklung im Sinne von Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3<br />

LEB B-B stehen den <strong>Gemeinde</strong>n als nicht auf das zusätzliche Entwicklungspotenzial anrechenbare<br />

Flächen zur Verfügung 29 . Dies sind Flächen<br />

− im Bereich verbindlicher Bebauungspläne, die Wohnnutzungen zulassen,<br />

− im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Sinne des § 34 Absatz 1 BauGB,<br />

− in Innenbereichen, die nicht Teil eines Bebauungszusammenhangs gemäß § 34 BauGB sind<br />

(so genannter „Außenbereich im Innenbereich“), aber als Brachflächen baulich entwicklungsfähig<br />

sind und eine Größe von zehn Hektar nicht überschreiten,<br />

− im Bereich nach § 34 Absatz 4 Nummer 3 BauGB bereits erlassener oder zulässiger Satzungen,<br />

− im Bereich verbindlicher Satzungen nach § 34 Absatz 4 Nummer 2 BauGB,<br />

− die nach § 13a Absatz 1 BauGB durch Bebauungspläne der Innenentwicklung entwicklungsfähig<br />

sind.<br />

Die im <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ausgewiesenen neuen Wohnsiedlungsflächen<br />

wurden nach den o.g. Kriterien geprüft und diesen zugeordnet. Im Ergebnis teilen sich die Potentiale<br />

wie folgt auf:<br />

Potentiale<br />

Außenbereiche im Innenbereich*<br />

<strong>Rehfelde</strong> <strong>Rehfelde</strong>-<br />

Dorf<br />

Flächen im Bereich rechtskräftiger oder<br />

zulässiger Satzungen nach § 34 (4) Nr. 3<br />

BauGB<br />

Flächen im Bereich verbindlicher Satzun-<br />

gen nach § 34 (4) Nr. 2 BauGB<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Werder Zinndorf Gesamt<br />

0,29 ha - - 0,36 ha 0,65 ha<br />

- - - - -<br />

Flächen, die nach § 13a (1) BauGB durch<br />

Bebauungspläne der Innenentwicklung<br />

entwicklungsfähig sind<br />

4,29 ha 0,38 ha - - 4,67 ha<br />

Flächen, die nur über einen "normalen"<br />

Bebauungsplan entwickelt werden können<br />

5,14 ha - 0,85 ha 1,23 7,22 ha<br />

Summe 9,72 ha 0,38 ha 0,85 ha 1,59 ha 12,54 ha<br />

* Alle Flächen (bis auf Nr. 71), die über Bebauungspläne der Innenentwicklung entwicklungsfähig sind,<br />

sind gleichzeitig auch Außenbereiche im Innenbereich.<br />

Von den in obiger Tabelle angeführten Flächen sind nur die Flächen, die über einen "normalen" Bebauungsplan<br />

entwickelt werden können, auf die zusätzliche Entwicklungsoption nach Ziel 4.5 Abs. 2<br />

LEP B-B anrechenbar. Der Umfang dieser Flächen beträgt insgesamt 7,22 ha. Damit wird die zusätzliche<br />

Entwicklungsoption überschritten. Die Überschreitung entsteht dadurch, dass allen Ortsteilen<br />

Potentialflächen zugestanden werden sollen. Diese müssen aber jeweils eine gewisse Mindestgröße<br />

aufweisen, damit eine Flächenentwicklung machbar wird. Für jeden Ortsteil betrachtet ist der Umfang<br />

der neu ausgewiesenen Wohnsiedlungsflächen eher moderat und kann den prognostizierten Bedarf<br />

gerade abdecken:<br />

28<br />

Bevölkerung im Land Brandenburg am 31.12.2008 nach amtsfreien <strong>Gemeinde</strong>n, Ämtern und <strong>Gemeinde</strong>n, <strong>Amt</strong> für Statistik<br />

Berlin-Brandenburg<br />

29<br />

Begründungen zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBI. II, S. 186)<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Bedarf: 455 WE<br />

Baulücken: 269 WE<br />

B-Pläne / VEP: 77 WE<br />

neue Wohnsiedlungsflächen: 100 WE (= 12,54 ha x 60% Nettobaufläche / 750 m² Baugrundstücksfläche)<br />

Summe Potentiale: 446 WE<br />

3.4 Gewerbe und Dienstleistungen<br />

Aufgrund der Lage und der Größe der <strong>Gemeinde</strong> gibt es in <strong>Rehfelde</strong> eine relativ hohe Anzahl an Gewerbebetrieben<br />

und Dienstleistungseinrichtungen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> hat sich über die Jahrzehnte<br />

zu einem Wohn- und Gewerbestandort entwickelt. Die Zahl der Gewerbebetriebe verteilt sich<br />

wie folgt 30 :<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

<strong>Rehfelde</strong>-<br />

Siedlung und<br />

Herrensee<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

Werder Zinndorf <strong>Rehfelde</strong>-Dorf<br />

349 237 34 47 31<br />

Der Bestand an gewerblich und gemischt genutzten Flächen konzentriert sich um den Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung<br />

nördlich bis einschließlich Ernst-Thälmann-Straße. Am Sandtagebau südlich von Zinndorf<br />

sind ebenfalls gewerbliche Nutzungen vorhanden.<br />

Es wird angestrebt, die bestehenden Gewerbebetriebe zu erhalten und durch entsprechende Flächenausweisungen<br />

neuen Betrieben, die sich nicht störend auf die vorhandenen Strukturen auswirken,<br />

die Möglichkeit zu geben, sich in <strong>Rehfelde</strong> anzusiedeln.<br />

Gewerbebetriebe, die in empfindlichen Bereichen liegen und erheblich die Wohnnutzung beeinträchtigen<br />

und damit den Zielen der städtebaulichen Entwicklung z.B. in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung entgegenstehen,<br />

sollen langfristig verlagert werden. Der Bestandsschutz ist gewährleistet. Langfristiges Ziel ist es jedoch,<br />

diesen Betrieben in neu auszuweisenden Gewerbe- und Mischgebieten eine Ansiedlungsmöglichkeit<br />

zu bieten.<br />

Um den Bahnhof in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung soll sich ein attraktives Zentrum mit genügend Raum für eine<br />

Mischnutzung aus Einzelhandel, öffentliche Einrichtungen und Wohnnutzung entwickeln. Im Bereich<br />

um den Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung befinden sich bereits einige Betriebe und es können sich aufgrund<br />

des Mischgebietscharakters weitere kleinere Betriebe ansiedeln.<br />

In den Gewerbeflächen sollten sich vorrangig mittelständische Betriebe mit hohem Arbeitskräftepotential<br />

ansiedeln. Das bestehende Gewerbegebiet am östlichen Ortsrand kann unter Berücksichtigung<br />

der landschaftlichen Gegebenheiten erweitert werden.<br />

Die Ortslagen von Werder, Zinndorf und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf sind durch gewerbliche Nutzungen geprägt.<br />

Ziel ist der Erhalt der Nutzungsmischung.<br />

3.5 Soziales<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> bildet mit den <strong>Gemeinde</strong>n Buckow, Garzau-Garzin, Oberbarnim und Waldsieversdorf<br />

das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>. Neben dem Hauptsitz des <strong>Amt</strong>es in Buckow gibt es in <strong>Rehfelde</strong>,<br />

Elsholzstr. 4 eine Außenstelle.<br />

<strong>Rehfelde</strong> besitzt eine Grundschule an der Ernst-Thälmann-Straße 46. Im Schuljahr 2010/2011 besuchen<br />

222 Schüler 31 diese Schule. Die Schule hat ein Ganztagsangebot. Am Grundschulstandort befindet<br />

sich ein Hort. In den letzten 8 Jahren bewegte sich die Zahl der Kinder im Alter von 7 - 12 Jah-<br />

30 Angaben des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>, 25.05.2011<br />

31 www.bildung-brandenburg.de/schulportraets, Zugriff am 27.05.2011<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

ren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> etwa um 200, prognostisch wird nicht mit einem weiteren Ansteigen der<br />

Kinderzahl zu rechnen sein. Die Zahl der erforderlichen Grundschulplätze ist nicht nach der Kinderzahl<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> zu beurteilen, sondern nach dem Einzugsbereich der Grundschule. Dazu liegen<br />

derzeit keine Angaben vor. Die Zahlen zeigen aber, dass allein für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> der Grundschulstandort<br />

zu sichern ist.<br />

Kindertagesstätten gibt es in Zinndorf (Kita Frechdaxs) und in <strong>Rehfelde</strong> (Kita Fuchsbau). Der Verein<br />

Reh-Kids e.V. betreibt eine Kindereinrichtung in Werder (Kinderhof Reh-Kids, 54 Plätze). Da sich in<br />

den letzten 8 Jahren die Zahl der Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren etwa um 200 bewegte und prognostisch<br />

nicht mit einem weiteren Ansteigen der Kinderzahl zu rechnen sein wird, dürften die drei Kindertagesstätten<br />

ausreichen.<br />

In <strong>Rehfelde</strong> gibt es mit dem Jugendclub in der Lindenstr. 1e eine Jugendfreizeitstätte.<br />

Es gibt gegenwärtig kein Seniorenheim in <strong>Rehfelde</strong>. Da zukünftig mit einer Erhöhung der Bevölkerungszahl<br />

im Rentenalter zu rechnen ist, sind Einrichtungen mit Wohnangeboten für Senioren zu<br />

schaffen.<br />

An Sporteinrichtungen stehen <strong>Rehfelde</strong> zwei Großspielfelder mit Leichtathletikanlagen sowie ein<br />

Schulsportplatz und eine Schulsporthalle zur Verfügung. In Werder und in Zinndorf gibt es Bolzplätze.<br />

<strong>Rehfelde</strong> hat in der Ernst-Thälmann-Str. 42 eine <strong>Gemeinde</strong>bibliothek.<br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> ist Träger der im <strong>Amt</strong>sgebiet befindlichen Freiwilligen Feuerwehren. In<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> befinden sich die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil <strong>Rehfelde</strong>,<br />

im <strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Rehfelde</strong> Dorf, im Ortsteil Werder und im Ortsteil Zinndorf.<br />

Friedhöfe befinden sich zwischen <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf an der Rudolf-Breitscheid-<br />

Straße, am östlichen Ortsrand von Zinndorf und am südlichen Ortsrand von Werder.<br />

3.6 Freizeit und Erholung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist dank ihrer Nachbarschaft zum Naturpark <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> und zum<br />

landschaftlich reizvollen Gebiet der Langen Dammwiesen und des Annatals ein beliebter Ausgangspunkt<br />

für Ausflüge. Hierzu trägt auch das bereits vorhandene Wegenetz bei, das für Wanderungen,<br />

Reit- und Fahrradtouren gut geeignet ist. Durch die günstige Lage zu Berlin, mit einem Anschluss über<br />

öffentliche Nahverkehrsmittel stellt <strong>Rehfelde</strong> einen attraktiven Ausgangspunkt für Tages- und insbesondere<br />

Wochenendtourismus dar. Dadurch bestehen gute Voraussetzungen für die Entwicklung<br />

gastronomischer Einrichtungen sowie für Übernachtungsangebote. In <strong>Rehfelde</strong> befinden sich mehrere<br />

gastronomische Einrichtungen, eine Pension und Ferienwohnungsvermietung mit Fahrradverleih.<br />

Außerdem hat <strong>Rehfelde</strong> eine Heimatstube sowie mehrere private Kunst- und Kulturangebote.<br />

Rad- und Wanderwege:<br />

− E 11 europäischer Fernwanderweg<br />

− R 1 Europäischer Fernradweg<br />

− ZR 1 Zubringer zum R 1<br />

− Tour Brandenburg<br />

− <strong>Rehfelde</strong>r Lilien-Rundweg<br />

− Lange Dammwiesen-Rundweg<br />

− Rotes Luch-Rundweg<br />

− Natur- und Erlebnis-Rundweg<br />

− Naturlehrpfad <strong>Rehfelde</strong><br />

− Jakobsweg<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

In <strong>Rehfelde</strong> gibt es eine Vielzahl an Wochenendhäusern und Kleingärten. Diese Siedlungen sollen im<br />

Bestand gesichert werden bzw. in den lnnenbereichen langfristig durch Wohnbebauung ersetzt werden.<br />

Um den Siedlungscharakter und das Landschaftsbild zu erhalten, soll nur eine lockere Bebauung<br />

mit einer niedrigen Ausnutzung der Grundstücke zulässig sein. Aus Gründen des Landschaftsschutzes<br />

kann eine weitere Ausdehnung dieser Siedlungen planerisch nicht unterstützt werden.<br />

3.7 Verkehr<br />

3.7.1 Straßenverkehr<br />

Die Gemarkung <strong>Rehfelde</strong> wird von der L 233 in Süd-Nord-Richtung durchquert. Die L 232 - als Straße<br />

mit überörtlicher Verbindungsfunktion - verläuft von der B 1/5 über Zinndorf und Werder bis nach<br />

Strausberg. Die Kreisstraße K 6419 verläuft von Strausberg über Herrensee bis zum Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung.<br />

Die Siedlungen Herrensee und <strong>Rehfelde</strong> werden durch ein orthogonales Straßennetz erschlossen.<br />

Die größtenteils unbefestigten Oberflächen befinden sich überwiegend in einem schlechten Zustand.<br />

Im Rahmen der Siedlungsentwicklung bedarf es eines differenzierten Ausbaus und der Ergänzung<br />

des Erschließungsnetzes.<br />

Westlich der <strong>Gemeinde</strong> liegt der Berliner Ring (BAB 10 1 E 55). Die nächstliegende Autobahnauffahrt/-abfahrt<br />

ist ca. 15 km entfernt ("Berlin-Hellersdorf").<br />

Südlich der <strong>Gemeinde</strong> verläuft die Bundesstraße B 1/5 in West-Ost-Richtung.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Rehfelde</strong> Dorf wird durch die bestehende Verkehrsführung stark beeinträchtigt, da<br />

der Anger durch die stark befahrene L 233 diagonal durchschnitten wird und damit in seiner Funktion<br />

als öffentliche Grünflache beeinträchtigt ist. Eine einseitige Verkehrsführung ist erstrebenswert, diese<br />

Führung muss allerdings mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen begleitet werden, um die Störung<br />

der Anwohner zu vermeiden.<br />

3.7.2 ÖPNV<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wird von der Buslinie 934 Zinndorf - <strong>Rehfelde</strong>-Dorf - <strong>Rehfelde</strong> Bhf. - Strausberg<br />

Bhf. durch die Busverkehr Märkisch-Oderland GmbH BMO bedient.<br />

3.7.3 Bahn<br />

Durch den südlichen Ortsrand der Siedlung <strong>Rehfelde</strong> führt in Ost-West-Richtung die Regionalbahntrasse<br />

der Oderlandbahn NE 26 von Kostryn - Müncheberg - Strausberg nach Berlin-Lichtenberg. Die<br />

Bahn hat Haltepunkte in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee. Die <strong>Gemeinde</strong> wird im Stundentakt<br />

angefahren. Die Reisezeit bis Berlin-Lichtenberg beträgt bei durchgehenden Zügen 37 Minuten.<br />

Die Pendlerquote betrug 2005 15,1 bis 20 %, wobei insbesondere in Richtung Berlin und Strausberg<br />

gependelt wird. 32 Zukünftig ist damit zu rechnen, dass die Bedeutung der Metropole Berlin als Arbeitsstandort<br />

für die berufstätige Bevölkerung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> steigen wird. Ein Anstieg des Pendleraufkommens<br />

insbesondere in Richtung Berlin wird prognostiziert. Dadurch besteht ein Bedarf an<br />

Pkw- und Fahrradabstellplätzen an den Bahnhaltepunkten. Deshalb hat die <strong>Gemeinde</strong> die Umgestaltung<br />

der Bahnhofsbereiche <strong>Rehfelde</strong> und Herrensee mit Errichtung von Park & Ride bzw. Bike & Ride<br />

- Anlagen vorangetrieben. Weitere Flächenreserven sind planerisch berücksichtigt.<br />

32 Arbeitsmarkt- und Pendleranalyse, PROZIV Berlin, 20.02.2007<br />

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3.8 Ver- und Entsorgung<br />

3.8.1 Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist Mitglied im Wasserverband Strausberg-Erkner. Die öffentliche Trinkwasserversorgung<br />

wird durch den Wasserverband Strausberg-Erkner sichergestellt. Die <strong>Rehfelde</strong>r Brunnen<br />

(Schulstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) besitzen rechtsverbindliche<br />

Schutzzonen (Kreistagsbeschlüsse von 1993).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist derzeit nur teilweise an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen<br />

(31.12.2009: 76,9 % 33 ). Die Abwässer werden größtenteils in grundstückseigenen Absetz- und Sammelgruben<br />

gesammelt und mittels Fäkalienabfuhr entsorgt. Diese Technologie muss aus Gründen des<br />

Grundwasserschutzes als unzureichend angesehen werden, insbesondere im Einzugsbereich geplanter<br />

Trinkwasserbrunnen. Aus ökologischen und wasserwirtschaftlichen Gründen wird für die Ortsentwässerung<br />

prinzipiell das Trennsystem empfohlen. Das nicht schädlich verunreinigte Regenwasser ist<br />

nach Möglichkeit auf den Einzelgrundstücken und auch von den Straßen und Plätzen zu versickern<br />

bzw. auf kürzestem Weg in die Vorflut abzuleiten.<br />

3.8.2 Energieversorgung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist über das Umspannwerk Neuenhagen an das Elektrizitätsnetz angeschlossen.<br />

<strong>Rehfelde</strong> wurde 1991 fast vollständig an die Gasversorgung angeschlossen. Der Ortsteil Werder ist zu<br />

100 % erschlossen.<br />

Die Wärmeversorgung erfolgt über Einzelfeuerungsanlagen. Vor 1990 war Braunkohle der Hauptenergieträger.<br />

Nach der Wende fand eine Umstellung der Heizart auf leichtes Heizöl, Erdgas sowie<br />

Erdwärme statt.<br />

3.8.3 Abfallentsorgung<br />

Die zentrale Müllentsorgung wird durch den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) - Eigenbetrieb<br />

des Landkreises Märkisch-Oderland -realisiert.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wurden alle Deponien geschlossen.<br />

3.9 Landwirtschaft<br />

Die Landwirtschaft hat vor allem eine Bedeutung für die Ortsteile Werder und Zinndorf sowie für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Rehfelde</strong>-Dorf. Bis 1989 war dort die Landwirtschaft Haupterwerbszweig. In den ortsansässigen<br />

LPGs wurde vor allem Rinder- und Schweinemast sowie Milchwirtschaft betrieben. Die notwendigen<br />

Futtermittel wurden auf den Ackerflächen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes angebaut (Roggen, Wintergerste,<br />

Sommergerste, Silomais, Kartoffeln, Rüben). Die Böden sind relativ leicht (lehmig bis lehmig-sandige<br />

Substrate) und weisen Ackerzahlen zwischen 20 und 30 (maximal 35) auf. Die Böden mit<br />

den höheren Ackerzahlen liegen zwischen <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und dem westlich angrenzenden Wald<br />

sowie um <strong>Rehfelde</strong>-Dorf. Die Flächen im Roten Luch werden überwiegend als Weideland bzw. als<br />

Mähwiesen bewirtschaftet.<br />

Die Ortslagen von Werder und Zinndorf sind durch einige Landwirtschaftsbetriebe vorwiegend landwirtschaftlich<br />

geprägt. Für <strong>Rehfelde</strong>-Dorf und <strong>Rehfelde</strong> trifft das weniger zu. In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

sind folgende landwirtschaftliche Unternehmen registriert 34 :<br />

Ortsteil Werder:<br />

− 3 Landwirte im Haupterwerb (pflanzl./tier.)<br />

33 Bericht der Geschäftsführung, Wasserverband Strausberg-Erkner, 04.05.2010<br />

34 Auskunft des Landwirtschaftsamtes, Landkreis Märkisch-Oderland, vom 18.02.2011<br />

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− 2 Landwirte im Nebenerwerb (Gartenbau, Marktfruchtunternehmen)<br />

− 1 landwirtschaftliche GbR (Veredlungsunternehmen)<br />

Ortsteil Zinndorf:<br />

− 2 Landwirte im Haupterwerb (pflanzl./tier.)<br />

− 1 landwirtschaftliche GmbH (pflanzl./tier.)<br />

− 1 Landwirt, Rinderstall (25 Rinder)<br />

− 2 Landwirte im Nebenerwerb (pflanzl./tier., Marktfruchtunternehmen)<br />

<strong>Gemeinde</strong>teil <strong>Rehfelde</strong>-Dorf:<br />

− 2 Landwirte im Nebenerwerb (Gartenbau, Marktfruchtunternehmen)<br />

Ortsteil <strong>Rehfelde</strong>:<br />

− 1 Gartenbaubetrieb<br />

− 1 Landwirt im Haupterwerb (Marktfruchtunternehmen)<br />

− 3 Landwirte im Nebenerwerb (pflanzl./tier., Marktfruchtunternehmen)<br />

− 1 Schäfer, 1 Imker (Haupterwerb)<br />

Weiterhin gibt es zahlreiche Hobbytierhalter. Außerdem ist eine Geflügelhaltungsanlage in Werder<br />

geplant.<br />

Die Landwirtschaft als wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft<br />

soll für die Zukunft gesichert werden. Die Art der Bewirtschaftung muss den Standortgegebenheiten<br />

angepasst sein. Auf den relativ leichten und damit wenig wettbewerbsfähigen Böden sollte eine<br />

Ausrichtung auf tierische Veredelung angestrebt werden und die tierische Produktion von weniger<br />

standortabhängigen Zweigen, wie Schweineproduktion oder eventuell Geflügel ist Stärker zu entwickeln.<br />

Die Vorteile der bisher großräumigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und die<br />

damit einhergehenden günstigen Betriebsgrößen sind Wettbewerbsvorteile, die erhalten werden sollten.<br />

Hierbei sollte aber das vorhandene Netz an Baumgruppen, Alleen, Hecken und Feldgehölzstreifen,<br />

extensiv gepflegten Säumen, feuchten Senken, Fließgewässern und Gräben entlang von Feldwegen,<br />

an Ackergrenzen etc. erhalten und nach Möglichkeit weiter ausgedehnt werden, um die Attraktivität<br />

der Landschaft für Naherholung und Tourismus sowie die ökologische Vielfalt zu steigern.<br />

3.10 Forstwirtschaft<br />

Die Waldflächen innerhalb der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> gehören zur Oberförsterei Müncheberg. Nach der<br />

Neuordnung der Eigentumsverhältnisse sind die bisherigen reinen Staatswälder überwiegend wieder<br />

zu Privatwald bzw. zu Waldflächen, die der Treuhand unterstellt wurden, umgewandelt worden.<br />

Die Waldflächen befinden sich überwiegend im Nordwesten und Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes.<br />

Hauptbestandsbildner der Schläge ist die Kiefer, die ca. 80% der Waldflächen einnimmt. Als Beimischung<br />

finden sich Stieleichen, Birken, Buchen, Eschen, Traubenkirschen und Ahorn.<br />

Durch die Siedlungspolitik in der Vergangenheit wurden größere Flächen der <strong>Rehfelde</strong>r Heide mit<br />

Wochenendhäusern und kleineren Bungalows zersiedelt, die sich verfestigt haben und zu Wohngebieten<br />

umwandeln. So sind <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Herrensee durch lockere Bebauung mit geringer<br />

Dichte und zwischen den Siedlungsflächen liegenden Waldgebieten gekennzeichnet. Im Rahmen der<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>ung soll eine Trennung von Wald- und Siedlungsflächen vorgenommen werden.<br />

Zusammenhängende Waldflächen im Siedlungsbereich sollen ausgewiesen werden. Dadurch soll die<br />

Durchgrünung der Wohnbauflächen in <strong>Rehfelde</strong> erhalten werden.<br />

Die vorhandenen forstwirtschaftlichen Flächen sind entsprechend den Zielen des Waldgesetzes des<br />

Landes Brandenburg (§§ 1 und 4) zu entwickeln. Durch die Nähe zum Naturpark sowie den westlich<br />

angrenzenden Naturschutzgebieten sind auch die Ziele des Naturschutzes verstärkt zu berücksichti-<br />

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gen. Dies bedeutet, dass der Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nachhaltig, pfleglich und<br />

sachgemäß zu schützen ist:<br />

− durch die nachhaltige Bewirtschaftung sollen die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen<br />

stetig und auf Dauer gewährleistet werden,<br />

− bei der pfleglichen Bewirtschaftung des Waldes sind die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, stabile,<br />

möglichst naturnahe Waldbestände zu schaffen, das Landschaftsbild sowie die Erhaltung<br />

und Verbesserung der Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt zu berücksichtigen,<br />

− die vorhandenen Reste natürlicher Waldbestände sind zu erhalten und weiterzuentwickeln,<br />

− die vorhandene Standortvielfalt ist auch bei den forstwirtschaftlichen Entwicklungszielen zu<br />

berücksichtigen, d.h. eine Vielfalt unterschiedlicher Waldtypen ist anzustreben,<br />

− vorhandene Alt- und Hutewaldbäume sind zu erhalten und zu schützen,<br />

− naturferne Forstflächen mit überwiegendem Nadelholzanteil sind in Abhängigkeit von Standort<br />

und potentiell natürlicher Artenzusammensetzung in florenreiche Laubmischwälder umzustrukturieren.<br />

3.11 Natur und Landschaft<br />

3.11.1 Natürliche Gegebenheiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegt als Teil der märkischen Landschaft auf der Barnimplatte, die der naturräumlichen<br />

Großeinheit der Ostbrandenburgischen Platte zuzuordnen ist. Das Gelände der Gemarkungen<br />

<strong>Rehfelde</strong>, Werder und Zinndorf bildet ein Mosaik aus flachhügelig-welligen Sand- und Lehmplatten,<br />

durchbrochen von teilweise reliefstarken End- und Stauchmoränen.<br />

Prägende Kraft für die Gestaltung der Landschaft war die Weichseleiszeit, die eine weitgehend flache<br />

Grundmoränenlandschaft aus Sand und Geschiebelehmen mit eingelagerten Kuppen hinterließ. Einige<br />

feuchte Niederungen und flache Rinnentäler zerschneiden die Platte in Nord-Südrichtung (Mühlenfließ)<br />

oder in Südwestrichtung (Langer Graben und westlich angrenzend die Lange Dammwiese).<br />

Die von der Eiszeit zurückgelassenen Geschiebelehme und Sande weisen als Grundsubstrate Sande<br />

und sandigen Lehm auf. Auf dieser Grundlage haben sich schwach bis mäßig gebleichte Podsole, auf<br />

einzelnen Flächen auch schwach bis mäßig gebleichte Braunerden entwickelt. In den Niederungsbereichen<br />

herrschen moorige Böden vor. Im östlichen Teil der <strong>Gemeinde</strong> schließen sich Bereiche mit<br />

Grund- und Endmoränen an, die eine deutlich höhere Reliefenergie aufweisen. Sie sind strukturiert<br />

durch rinnenförmige Auswaschungen des Schmelzwassers zum Niederungsbereich des Roten Luchs.<br />

Das Gebiet ist mit ca. 490 bis 590 mm Niederschlag pro Jahr relativ regenarm. Aufgrund der sandigen<br />

Böden und einem Grundwasserspiegel unter 10 m sind die Böden als eher trocken einzustufen. Die<br />

Hauptwindrichtung ist West - Südwest. Die durchschnittliche Windstärke liegt zwischen 3 - 3,5 auf der<br />

Beaufortskala.<br />

Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 7,5 - 8,5 ˚C. Das Klima wird durch die Lage im Übergangsbereich<br />

zwischen den atlantischen und kontinentalen Ausprägungen bestimmt. Die Hauptwindrichtung ist<br />

West - Südwest. Durch die großen ungegliederten landwirtschaftlichen Schläge und die lichten sandigen<br />

Böden besteht die Gefahr der Winderosion.<br />

3.11.2 Potentiell natürliche Vegetation<br />

Die Gemarkung gehört zum Mittelbrandenburgischen Kiefern-Traubeneichenwaldgebiet. Auf reicheren<br />

Böden der Barnimplatte würde sich ein Winterlinden-Traubeneichen-Hainbuchenwald einstellen, auf<br />

den ärmeren Böden Kiefern-Eichenwälder. In den grundwassernahen Niederungsbereichen an den<br />

Pfuhlen und am Mühlenfließ sind Erlen-Bruchwälder und Erlen-Eschenwälder als potentiell natürliche<br />

Waldgesellschaften anzusehen. An den durch Wärme und Trockenheit geprägten steilen Hangkanten<br />

zum Roten Luch können termophile Hainbuchen-Ulmen-Hangwälder und Schwalbenwurz-<br />

Eichenwälder auftreten, die in der feuchten Niederung des Roten Luchs in Erlen- bzw. Erlen-<br />

Eschenwälder übergehen können.<br />

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3.11.3 Landschaftsstruktur<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Rehfelde</strong> Iässt sich in Bereiche unterteilen:<br />

− <strong>Rehfelde</strong>-Dorf mit Anger und Kirche: der Dorfrand ist zur landwirtschaftlichen Fläche hin durch<br />

eine Garten Zone eingefasst.<br />

− <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung: lockerer, schachbrettartig bebauter Bereich mit hohem Grünanteil, integrierten<br />

Waldparzellen und Pfuhlen, ohne prägnanten Übergang zum nördlich angrenzenden<br />

Wald.<br />

− <strong>Rehfelde</strong>-Herrensee und die angrenzenden Waldgebiete: Waldsiedlung mit einzelnen Wohnhäusern<br />

und Wochenendhäusern, keine klare Abgrenzung der Siedlungsbereiche zum Wald.<br />

− Landwirtschaftliche Fläche zwischen <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und westlich angrenzendem Wald:<br />

klar abgegrenzte Siedlungskante bzw. Waldkante, freie Blickbezüge zum Wald und zur freien<br />

Landschaft.<br />

− Langer Graben und Klarer Pfuhl: geschwungener Wasserlauf mit begleitenden Gehölzgruppen<br />

und Saumbereichen; Abschnitte mit Feuchtbereichen, Schilfzonen.<br />

− Niederung des Mühlenfließ: Fließ mit begleitenden Gehölzgruppen und Feuchtwiesen.<br />

− Landwirtschaftliche Fläche mit einzelnen Aussiedlerhöfen: große Schläge nur geringfügig<br />

gegliedert durch Pfuhle, Feldgehölzinseln, Alleen an Straßen und Feldwegen sowie kleineren<br />

Waldparzellen.<br />

− Der Dorfbereich von Zinndorf mit dem Anger und der Kirche im Zentrum, sowie die nördlich<br />

des Dorfes etwas abgesetzt liegende Siedlungserweiterung. Zum großen Teil ist der Übergang<br />

zur freien Landschaft durch die Abfolge Hof/ Wohnhaus, Nutz- und Ziergarten, Wiese/<br />

Obstgarten und Hecke definiert.<br />

− Leicht gewellte Landwirtschaftsfläche zwischen Zinndorf und Rotem Luch, die von Alleen,<br />

einzelnen Baumreihen, sowie von Söllen oder Feldgehölzinseln gegliedert wird.<br />

− Die Hangkante zum Roten Luch, im nördlichen Teil als Hangwald ausgebildet, im südlichen<br />

Teil als Ackerfläche.<br />

− Der Niederungsbereich des Roten Luchs: Die vom Stöbber geprägte weitläufige Niederung<br />

wird bestimmt von Mähwiesen und Weiden auf Niedermoorflächen. Nur wenige Gehölzgruppen<br />

gliedern das Gelände. Das lineare Netz aus Entwässerungsgräben spiegelt den Einfluss<br />

des Menschen auch in der Ausformung des Landschaftsbildes wieder.<br />

− Die Streusiedlung Heidekrug mit einzelnen Gehöften, Wohngebäuden und der angrenzenden<br />

Wochenendhausiedlung.<br />

− Das Waldgebiet an der südlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze, südlich der B 1/5.<br />

− der Dorfbereich von Werder mit den beiden etwas abgesetzten Siedlungserweiterungen, geprägt<br />

durch die Angerstruktur mit einem ausgeprägtem Altbaumbestand im Umfelde der Kirche.<br />

Der Übergang zur freien Landschaft ist häufig durch die Abfolge Hof/ Wohnhaus, Nutz-<br />

und Ziergarten, Wiese/ Obstgarten und Hecke definiert.<br />

− Weitgehend ebene Landwirtschaftsfläche, gegliedert durch einzelne Baumreihen sowie von<br />

Söllen oder Feldgehölzinseln.<br />

− Die Waldfläche an der Hangkante zum Roten Luch: Ein tektonisch bewegtes Gelände mit<br />

eingegliederten Feuchtbereichen, Senken und Kuppen. In den Wald eingelagert sind einzelne<br />

Siedlungsflächen, überwiegend geprägt von einer Wochenendhausbebauung.<br />

Das Landschaftsbild der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wird bestimmt durch den Kontrast von Dichte und Offenheit:<br />

im südlichen Teil die landwirtschaftlich geprägten Flächen mit weitläufigen, wenig gegliederten<br />

Feldfluren, im nördlichen Teil die teppichartige Bebauung der Siedlungsbereiche von <strong>Rehfelde</strong> und<br />

Herrensee, die ohne klare Abgrenzung in den Wald übergehen.<br />

Wichtigste Elemente für das Landschaftsbild sind:<br />

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− die weitgehend erhaltenen Dorfanger mit Kirche und die Strukturen von Werder, Zinndorf und<br />

<strong>Rehfelde</strong>-Dorf mit der Einfassung durch die Gärten,<br />

− die Niederung des Roten Luchs, des Mühlenfließ und des Langen Grabens mit begleitender<br />

Gehölzpflanzung,<br />

− die Alleen und Baumreihen an der Verbindungsstraße zur B1, an der Rudolf-Breitscheid-<br />

Straße, an dem Klosterdorfer Weg und an der Ernst-Thälmann-Straße,<br />

− das schachbrettartige Siedlungsmuster von <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Herrensee gegliedert<br />

durch Alleen in Nord-Südrichtung,<br />

− der klare Siedlungsabschluss südlich der Bahnlinie,<br />

− die Waldbereiche im Nordwesten, zum Roten Luch und südlich der B1/5<br />

− die klare Kante des Waldes, die eine deutliche Abgrenzung in Nord-Süd-Richtung bildet,<br />

− die Alleen, Baumreihen, Gehölzinseln und Sölle in der großräumig strukturierten leicht gewellten<br />

Landwirtschaftsfläche bei Werder.<br />

Störend auf das Landschaftsbild wirken sich Anlagen der ehemaligen LPG aus. Auch der Übergang<br />

vom Gewerbegebiet am Ostrand von <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung in den Niederungsbereich erfolgt ohne landschaftliche<br />

Überleitung, die Lagergebäude stehen fast im Fließ. Dem relativ dispersen Siedlungskörper<br />

von <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung fehlt noch immer ein klar erkennbares Zentrum als Mittelpunkt.<br />

3.11.4 Erhalt und Entwicklung des Landschaftsraums<br />

Das wertvollste Gut und die prägende Qualität der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> ist der umliegende vielfältige<br />

Landschaftsraum mit dem Roten Luch, der <strong>Rehfelde</strong>r Heide, dem Zinndorfer Mühlenfließ und dem<br />

Langen Graben. Um diese Qualität zu erhalten, müssen folgende Ziele verfolgt werden:<br />

− Eingrenzung einer unkontrollierten Ausdehnung der Orte in den Landschaftsraum, insbesondere<br />

von <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Herrensee in den nördlich angrenzenden Waldbereich.<br />

− Erhalt des vorhandenen Wald- und Obstsiedlungscharakters. Hierzu müssen die vorhandenen<br />

wertvollen Landschaftsbestandteile innerhalb der Siedlungsbereiche, wie Waldparzellen,<br />

Pfuhle, Feuchtbereiche und Gräben geschützt und von Bebauung freigehalten werden. Eine<br />

ausreichende Pufferzone muss von Bebauung freigehalten werden.<br />

− Ein weiteres Ausufern der vorhandenen Wochenendhausbebauung ist zugunsten einer verstärkten<br />

Wohnbebauung im lnnenbereich zu verhindern.<br />

− Senken, Rinnen, vorhandene Gräben und Pfuhle sind bei der Ableitung des Regenwassers zu<br />

integrieren.<br />

− Gebietsinterne Grünflächen und Biotope sind mit den angrenzenden Lebensräumen der freien<br />

Landschaft zu vernetzen. Hierbei sollten die vorhandenen kleineren Freiflächen im Siedlungsgebiet<br />

zu einem zusammenhängenden Grünzug verbunden werden.<br />

− In Werder, Zinndorf und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf ist der Anger zu erhalten und zu rekonstruieren.<br />

− Erhalt der Obstgärten.<br />

− Vorhandene Alleen und Gehölzstreifen sind zu erhalten und zu ergänzen.<br />

− Landschaftsräumlich bedeutsame Blickbeziehungen sind zu erhalten,<br />

− Im Bereich der Landwirtschaft ist die z. T. abwechslungsreiche Struktur von Landwirtschafts-<br />

und Forstwirtschaftsflächen zu erhalten. Große Landwirtschaftsflächen sind durch die Anpflanzung<br />

von Feldgehölzhecken und -inseln zu strukturieren.<br />

− Die vorhandenen Waldstrukturen sind zu sichern und zu entwickeln.<br />

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4. Darstellungen<br />

4.1 Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauN-<br />

VO)<br />

Bestandsflächen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>, deren jetzige Nutzung dem Wohnen und vorwiegend<br />

dem Wohnen dient bzw. deren zukünftige Nutzung hauptsächlich dem Wohnen dienen soll, wurden im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> als Wohnbauflächen dargestellt. Die Flächen sind nach § 34 BauGB dem Innenbereich<br />

zuzuordnen. Lückenbebauung ist hier möglich. Der Tabelle in der Anlage zu dieser Begründung<br />

sind zu ausgewählten Flächen nähere Erläuterungen zu entnehmen, insbesondere zu den<br />

Veränderungen gegenüber dem Bestand und den ursprünglichen <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen.<br />

Es wurde die Bauflächendarstellung Wohnbauflächen gewählt. Differenzierungen nach Baugebieten<br />

Kleinsiedlungsgebiete (WS), Reine Wohngebiete (WR) und Allgemeine Wohngebiete (WA) - wie in<br />

den alten <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen - wurden nicht vorgenommen. Die Baugebietsdarstellung hat<br />

sich in Bezug auf die erforderliche Flexibilität für die Aufstellung von Bebauungsplänen eher als hinderlich<br />

erwiesen. Differenzierte Baugebiete können später im Rahmen von Bebauungsplänen festgesetzt<br />

werden.<br />

Wohnbauflächen sind Bauflächen, die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienen. Soweit<br />

kein Bebauungsplan gilt, sind neben Wohngebäuden je nach Eigenart der näheren Umgebung folgende<br />

Vorhaben zulässig: der Versorgung der Fläche dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche<br />

und sportliche Zwecke. Auch Nutzgärten und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen sind möglich.<br />

Weiterhin können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen zulässig sein. Hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit von Vorhaben wird auf § 34 BauGB und §§ 2 bis 4 BauNVO verwiesen.<br />

Die in Bebauungsplänen festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete<br />

(WS) (siehe Kapitel 2.4) wurden in den Flächennutzugsplan übernommen, indem diese als Wohnbauflächen<br />

dargestellt sind.<br />

Mit der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wurden gegenüber dem<br />

Bestand bzw. den Darstellungen der alten <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen auch neue Wohnbauflächen<br />

aufgenommen. Hinsichtlich der einzelnen Flächen wird auf Kapitel 3.3.10 verwiesen. Für diese Flächen<br />

ist zur Schaffung von Baurecht voraussichtlich eine Überplanung erforderlich. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rehfelde</strong> kann dazu Bebauungspläne bzw. Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB aufstellen.<br />

4.2 Dorfgebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 5 BauNVO)<br />

Bestandsflächen, deren jetzige bzw. zukünftige Nutzung einem Dorfgebiet (MD) entspricht, wurden im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> entsprechend dargestellt. Die Flächen sind nach § 34 BauGB dem Innenbereich<br />

zuzuordnen. Lückenbebauung ist hier möglich. Der Tabelle in der Anlage zu dieser Begründung sind<br />

zu ausgewählten Flächen nähere Erläuterungen zu entnehmen, insbesondere zu den Veränderungen<br />

gegenüber dem Bestand und den ursprünglichen <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen.<br />

Die Ortslagen Werder und Zinndorf sind durch ein Nebeneinander von Wohnbebauung und landwirtschaftlichen<br />

Nutzungen (Rinder- und Pferdhaltung, Hobbytierhaltung) geprägt und lassen sich so einem<br />

typischen Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO zuordnen. Deshalb wurden folgende Bauflächen<br />

als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen:<br />

− der gesamte östliche Ortskern Werder um den Angerbereich, westlich bis zu der vorhandenen<br />

Siedlungszäsur,<br />

− der gesamte südliche Ortskern Zinndorf um den Angerbereich, nördlich bis zur Zuwegung<br />

zum Friedhof bzw. bis zum Angerabschluss.<br />

Der Gebietscharakter des Dorfgebietes wird durch die drei Hauptfunktionen Land- und Forstwirtschaft,<br />

Wohnen und Gewerbe bestimmt, wobei die Gebietseinstufung nicht von einem bestimmten prozentualen<br />

Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten abhängt. Auf die Belange der land- und forstwirt-<br />

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schaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.<br />

Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben wird auf § 34 BauGB und § 5 BauNVO verwiesen.<br />

4.3 Mischgebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO)<br />

Bestandsflächen, deren jetzige bzw. zukünftige Nutzung einem Mischgebiet (MI) entspricht wurden im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> entsprechend dargestellt. Die Baugebietsdarstellung wurde zur klarstellenden<br />

Unterscheidung gegenüber den Dorfgebieten gewählt. Die Flächen sind nach § 34 BauGB dem Innenbereich<br />

zuzuordnen. Lückenbebauung ist hier möglich. Der Tabelle in der Anlage zu dieser Begründung<br />

sind zu ausgewählten Flächen nähere Erläuterungen zu entnehmen, insbesondere zu den<br />

Veränderungen gegenüber dem Bestand und den ursprünglichen <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen.<br />

Teile der Ortslagen von <strong>Rehfelde</strong>, Werder und Zinndorf sowie die gesamte Ortslage von <strong>Rehfelde</strong>-<br />

Dorf sind durch mischgebietstypische Nutzungen geprägt. In <strong>Rehfelde</strong> wird mit einer Konzentration<br />

der Mischgebietsflächen insbesondere auf das Ortszentrum zwischen Bahnhof und Verwaltung den<br />

bestehenden Nutzungen und den Entwicklungsvorstellungen zum Ortszentrum entsprochen. Folgende<br />

Bauflächen wurden als Mischgebiet (MI) ausgewiesen:<br />

− <strong>Rehfelde</strong>, Bahnhofstraße,<br />

− <strong>Rehfelde</strong>, östlicher Bereich der Bahnstraße,<br />

− <strong>Rehfelde</strong>, östlicher Bereich der Ernst-Thälmann-Straße, einschließlich südliche Teile der Lindenstraße<br />

und der Elsholzstraße,<br />

− Gebiete mit gewerblichen Nutzungen entlang der Ernst-Thälmann-Straße,<br />

− westlicher Bereich von Werder entlang des Strausberger Weges, östlich bis zu der vorhandenen<br />

Siedlungszäsur,<br />

− nördlicher Bereich von Zinndorf, südlich bis zur Zuwegung zum Friedhof bzw. bis zum Anger,<br />

− Ortslage von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf.<br />

Mischgebiete sind Baugebiete, welche dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben,<br />

die das Wohnen nicht wesentlich stören, dienen. In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten<br />

Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten,<br />

dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter eines Mischgebiets<br />

liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung. Es darf demnach in einem Mischgebiet insgesamt<br />

nicht eine der beiden gleichberechtigten Hauptnutzungsarten optisch dominieren, es dürfen<br />

aber Teilbereiche durch eine der beiden Hauptnutzungen geprägt sein. Mit der Nutzungsmischung ist<br />

ein wechselseitiges Rücksichtnahmegebot verbunden. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben wird<br />

auf § 34 BauGB und § 6 BauNVO verwiesen.<br />

Mit der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> wurden gegenüber dem<br />

Bestand bzw. den Darstellungen der alten <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen auch neue Mischgebiete aufgenommen.<br />

Hinsichtlich der einzelnen Flächen wird auf Kapitel 3.3.10 verwiesen. Für diese Flächen<br />

ist zur Schaffung von Baurecht voraussichtlich eine Überplanung erforderlich. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

kann dazu Bebauungspläne bzw. Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB aufstellen.<br />

4.4 Gewerbegebiete (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 8 BauNVO)<br />

Alle Flächen, auf denen rein gewerbliche Nutzungen bestehen, wurden entsprechend im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

dargestellt. Die Flächen sind nach § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Lückenbebauung<br />

ist hier möglich. Gegenüber dem Bestand bzw. den Darstellungen der alten <strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen<br />

wurde auch eine neue Gewerbegebietsfläche aufgenommen. Diese Fläche (siehe<br />

auch Nr. 31 in der Anlage) liegt nördlich der Friedrich-Engels-Straße und war im alten <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

als Mischgebiet dargestellt. Auch Vorhaben auf dieser Fläche können voraussichtlich nach<br />

§ 34 BauGB beurteilt werden.<br />

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Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Die im Bebauungsplan BP 05 "Gewerbegebiet" und Vorhaben- und Erschließungsplan VEP 01 "Armaturenproduktion<br />

<strong>Rehfelde</strong>" festgesetzten Gewerbegebiete (GE) wurden in den Flächennutzugsplan<br />

übernommen.<br />

Alle Flächen grenzen unmittelbar an Ortslagen an bzw. liegen in der Nähe von Ortslagen, so dass<br />

gewerbliche Nutzungen Immissionskonflikte zu angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen auslösen<br />

können. Deshalb wurden grundsätzlich nur Gewerbegebiete dargestellt.<br />

Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.<br />

In Gewerbegebieten können Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche<br />

Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke<br />

errichtet werden. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben wird auf § 34 BauGB und § 6 BauNVO<br />

verwiesen. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben wird auf § 34 BauGB und § 8 BauNVO verwiesen.<br />

4.5 Sondergebiete, die der Erholung dienen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §<br />

10 BauNVO)<br />

Als Sondergebiete, die der Erholung dienen wurden die in <strong>Rehfelde</strong> und im bewohnten <strong>Gemeinde</strong>teil<br />

Heidekrug bestehenden Wochenendhaus- bzw. Ferienhausgebiete dargestellt. Auch Kleingarten anlagen<br />

ohne den entsprechenden rechtlichen Status wurden als Sondergebiete, die der Erholung dienen<br />

ausgewiesen. Vorhaben auf diesen Flächen können voraussichtlich nach § 34 BauGB bzw. nach<br />

§ 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.<br />

Der Tabelle in der Anlage zu dieser Begründung sind zu ausgewählten Flächen nähere Erläuterungen<br />

zu entnehmen, insbesondere zu den Veränderungen gegenüber dem Bestand und den ursprünglichen<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong>ungen. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben wird auf § 34 BauGB und §<br />

35 Abs. 2 BauGB sowie auf § 10 BauNVO verwiesen.<br />

4.6 Sonstige Sondergebiete für Windenergienutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB<br />

i. V. m. § 11 BauNVO) mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3<br />

BauGB<br />

4.6.1 Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen gehört nach § 35 Abs. 1 BauGB zu den privilegierten Vorhaben<br />

im Außenbereich. Ihre Errichtung ist jedoch nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen<br />

und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen<br />

einem privilegierten Vorhaben im Außenbereich in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit<br />

hierfür durch Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung<br />

an anderer Stelle erfolgt ist. Um im <strong>Flächennutzungsplan</strong> Flächen mit den Rechtswirkungen des<br />

§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auszuweisen, ist ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept für<br />

das <strong>Gemeinde</strong>gebiet erforderlich. 35<br />

Für den Bebauungsplan Windeignungsgebiet „Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“ wurde bereits<br />

ein großräumiges Planungskonzept zur Ausweisung von sonstigen Sondergebieten für Windenergieanlagen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> erarbeitet. Die Untersuchungen wurden für einen großen<br />

Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietes geführt, nämlich die Gemarkungen Werder und Zinndorf betreffend. Für<br />

die Gemarkung <strong>Rehfelde</strong> ist kein Eignungsgebiet im Sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“<br />

festgelegt, demzufolge bestand kein Entwicklungsdruck und infolge dessen auch kein Untersuchungsbedarf.<br />

Die Untersuchungsergebnisse sind allerdings auf die Gemarkung <strong>Rehfelde</strong> übertragbar.<br />

Für die Gemarkungen Werder und Zinndorf wurden in einem städtebaulichen Rahmenplan 36 Ausschlusskriterien<br />

(Schutzabstände) ermittelt und ein Kernbereich für die Windenergienutzung hergelei-<br />

35 BVerwG Urteil von 21.10.2004 - 4 C 2.04<br />

36 Städtebaulicher Rahmenplan „Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> 2005<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

tet, der das im Sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ festgelegte Windeignungsgebiet Nr.<br />

26 präzisiert. Die Herleitung dieses Kernbereiches wird für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen<br />

(siehe nachfolgende Unterkapitel). Dabei ergeben sich 3 Teilbereiche, die insgesamt eine Größe von<br />

314 ha haben. Im Verhältnis zur Größe des <strong>Gemeinde</strong>gebietes (4.618 ha) sind das 6,8 % der Fläche.<br />

Damit wird der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum gegeben 37 . Weitere Weißflächen,<br />

die sich bei Anwendung der Ausschlusskriterien für die Gemarkung <strong>Rehfelde</strong> noch ergeben könnten,<br />

spielen keine Rolle mehr. Die <strong>Gemeinde</strong> macht von der Abwägungsmöglichkeit Gebrauch und weist<br />

keine weiteren Flächen für die Windenergienutzung aus, weil Konzentrationszonen in der Gemarkung<br />

<strong>Rehfelde</strong> zur Einkreisung der Ortslagen, insbesondere von Zinndorf, mit Windenergieanlagen führen<br />

würden. Damit stehen in der Gemarkung <strong>Rehfelde</strong> gewichtige städtebauliche Belange einer Ausweisung<br />

von Flächen für die Windenergienutzung entgegen, so dass dieser Bereich ohne weitere Erhebungen<br />

aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden kann.<br />

Außerdem könnten weitere Konzentrationszonen zurzeit nicht im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt<br />

werden, da dies nicht den Zielen der Raumordnung entsprechen würde. Das festgelegte Eignungsgebiet<br />

Nr. 26 entfaltet Ausschlusswirkung insofern, dass für das übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiet keine Darstellungen<br />

für die Windenergienutzung zulässig sind.<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden sonstige Sondergebiete für Windenergienutzung gemäß § 5 Abs. 2<br />

Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 BauNVO dargestellt. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem untenstehenden<br />

Konzept. Die sonstigen Sondergebiete für Windenergienutzung entfalten die Rechtswirkungen des §<br />

35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Dies wird durch die textliche Darstellung im <strong>Flächennutzungsplan</strong> klargestellt:<br />

Textliche Darstellung<br />

§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB<br />

In den sonstigen Sondergebieten für Windenergienutzung sind Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs.<br />

1 Nr. 5 BauGB zulässig. Außerhalb der sonstigen Sondergebiete für Windenergienutzung sind im<br />

Geltungsbereich des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es keine weiteren Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1<br />

Nr. 5 BauGB zulässig.<br />

Die Ausschlusswirkung erstreckt sich auch auf bereits vorhandene Standorte. Diese genießen dadurch<br />

Bestandsschutz, Änderungen der baulichen Anlagen führen aber zum Verlust der Bestandskraft.<br />

4.6.2 Anlass und Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans Windeignungsgebiet<br />

„Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“<br />

Vor dem Hintergrund der stetigen Verknappung fossiler Energieträger verfolgen die Bundesregierung<br />

und die Europäische Union einen Kurs in Richtung Förderung erneuerbarer Energien und Energiesysteme.<br />

Teil dessen ist die Erhöhung des Anteils der Stromgewinnung aus regenerativen Energiequellen.<br />

Die Bundesregierung hat sich mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls und der Selbstverpflichtung<br />

auf der Weltkonferenz für erneuerbare Energien in Bonn 2004 international zu diesem Kurs<br />

bekannt.<br />

Die Umsetzung dieses auf höchster Ebene angesiedelten Ziels wird mit Hilfe des Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz (EEG) gefördert. In dieser Konsequenz setzt sich die Förderung insbesondere der<br />

Windenergieerzeugung auch in den untergeordneten Verwaltungs- und Planungsebenen fort. In den<br />

Regionalplänen der Brandenburger Planungsregionen sind Windeignungsgebiete dargestellt, in denen<br />

Windparks gezielt entstehen sollen. Die Windeignungsgebiete in der Planungsregion Oderland-Spree<br />

umfassen etwa 1% der gesamten Gebietsfläche.<br />

Im Regionalplan Oderland-Spree, sachlicher Teilregionalplan „Windenergie“ 38 ist ein etwa 381 ha großer<br />

Bereich im östlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung<br />

ausgewiesen.<br />

37<br />

BVerwG, Beschluss vom 12.07.2006 - 4 B 49.06<br />

38<br />

Regionalplan Oderland-Spree - Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ vom 21. April 2004 (<strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg<br />

- Nr. 15 vom 21. April 2004)<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

Im Jahr 2005 waren im Bereich des Eignungsgebietes bereits 13 Windenergieanlagen errichtet. Es<br />

lagen Genehmigungen für weitere drei Anlagen 39 , sowie Anträge zur Errichtung von zusätzlichen 18<br />

Windenergieanlagen 40 vor. Der Entwicklungsdruck innerhalb des Gebietes veranlasste die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Rehfelde</strong> zur Aufstellung des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und<br />

Zinndorf“. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wurde am 24. September 2009 im <strong>Amt</strong>sblatt <strong>Märkische</strong><br />

<strong>Schweiz</strong>, Ausgabe 09/2009 bekannt gemacht.<br />

Am 02.03.2006 hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 13<br />

Windenergieanlagen, die weitestgehend innerhalb des von der <strong>Gemeinde</strong> ermittelten konfliktarmen<br />

Bereiches des Windeignungsgebietes lagen, erteilt. Die Genehmigungen für die Errichtung von 13<br />

Windenergieanlagen vom Typ REpower MM 82, mit einer Nabenhöhe von 100 m und einer Gesamthöhe<br />

von 141 m über Grund wurden am 13.06.2006 erteilt 41 .<br />

Das Bebauungsplanverfahren hatte zum Ziel, die Entwicklung des Windeignungsgebiets Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>,<br />

OT Werder und Zinndorf als Standort der Windenergienutzung bauplanerisch zu steuern. Dabei<br />

wurden die regionalplanerischen Ziele, insbesondere die Konzentration raumbedeutsamer Windkraftanlagen<br />

in Windeignungsgebieten, unter angemessener Berücksichtigung lokaler, kleinräumlicher<br />

Gegebenheiten wie kleinteiliger Siedlungseinheiten, dem Ortsbild, der Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

der Biostrukturen und Anlagen der technischen Infrastruktur verfeinert.<br />

Durch den Bebauungsplan Windeignungsgebiet „Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“ wurden<br />

Sondergebiete „Windenergienutzung“ im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 BauGB festgesetzt. Zweckbestimmung<br />

der Sondergebiete ist die Errichtung und Nutzung von Anlagen für die Nutzung der Windenergie.<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans war erforderlich, um die öffentlichen und privaten Belange, die<br />

von der Windenergienutzung innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans<br />

betroffen waren, in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> hatte erkannt, dass<br />

Betrieb und Errichtung der bereits im Gebiet des OT Zinndorf vorhandenen Windkraftanlagen aufgrund<br />

ihrer akustischen und optischen Beeinträchtigungen zu städtebaulichen Spannungen auf die<br />

vorhandene Wohnbebauung in Zinndorf geführt haben. Vergleichbare Spannungen waren planerisch<br />

zu vermeiden.<br />

Nach der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong> sollten Beeinträchtigungen durch optische und akustische<br />

Immissionen reduziert werden. Dabei sollte die Wohnqualität auf den im Einwirkungsbereich der<br />

Windkraftanlagen liegenden Wohngrundstücken in Zinndorf und Werder im Hinblick auf die von den<br />

Windkraftanlagen ausgehenden Immissionen weitgehend erhalten bleiben. Zugleich ging die <strong>Gemeinde</strong><br />

- schon aufgrund der vorliegenden <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung und ihrer Anpassungspflicht an die<br />

Ziele der Landesplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB - davon aus, dass die Flächen im Eignungsgebiet<br />

Nr. 26 des Regionalplans einer substantiellen Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen sind.<br />

Bedingt durch die Beeinträchtigungen, die durch Windkraftanlagen verursacht werden können, war<br />

nach der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong> eine planerische Feinsteuerung der Windenergienutzung<br />

zur Bewältigung insbesondere ihrer optischen und akustischen Beeinträchtigungen erforderlich.<br />

Optische Beeinträchtigungen werden neben dem Schattenwurf vor allem durch die Drehbewegungen<br />

der Rotoren verursacht. Wie die Rechtsprechung bestätigt hat, kann gerade von deren Drehbewegung<br />

eine verunstaltende und störende Wirkung ausgehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001<br />

- 4 B 69.01 -, BRS 64 Nr. 100 und OVG Münster, Urteil vom 28. April 2005 - 7 A 357/02. Deshalb waren<br />

mittels der planerischen Feinsteuerung insbesondere die Beeinträchtigungen durch die anlagentypische<br />

Drehbewegung der Rotorblätter zu minimieren. Dies ist möglich durch die Bestimmung der<br />

Standorte der Windkraftanlagen im Verhältnis zu der vorhandenen Wohnbebauung und im Verhältnis<br />

zueinander sowie durch die Bestimmung der Größe der Anlagen.<br />

39<br />

Anlagen vom Typ DeWind D80, Genehmigung durch das <strong>Amt</strong> für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) vom 22. Juli 2003,<br />

Genehmigungsverfahren G 02701<br />

40<br />

Antrag zur Errichtung von 14 Windenergieanlagen nach § 10 BImSchG beim Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung<br />

Immissionsschutz am 11.06.2003; sowie Antrag zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen beim <strong>Amt</strong> für Immissionsschutz<br />

Frankfurt (Oder) am 18.06.2003<br />

41<br />

Genehmigungsbescheide Nr. 30.031.00/05/0106.2/RO und Nr. 30.025.00/03/0106.2/RO vom 13.06.2006 des Landesumweltamtes<br />

Brandenburg<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Daneben war die planerische Feinsteuerung erforderlich, um Beeinträchtigungen für die Wohnnutzung<br />

im Umfeld der Windfarm durch die auf den Windkraftanlagen installierte Signalbefeuerung auszugleichen.<br />

Hierbei hat die <strong>Gemeinde</strong> die Beeinträchtigungen durch Licht, die zu den Immissionen im Sinne<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes gehören, vgl. § 3 Abs. 3 BImSchG, durch die Festsetzung von<br />

Standorten und Höhen der Anlagen planerisch zu bewältigen und entgegenstehende Belange auszugleichen.<br />

Die planerische Feinsteuerung sollte zudem entsprechend der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong><br />

sicherstellen, dass die Qualität der Wohnlagen in den Ortsteilen Werder und Zinndorf im Hinblick auf<br />

akustische Immissionen weitgehend erhalten bleibt. Dieses Erhaltungsbedürfnis kann in den Genehmigungsverfahren<br />

nicht ausreichend berücksichtigt werden, weil im diesem Verfahren die Zulässigkeit<br />

der Anlagen allein nach Maßgabe der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte zu beurteilen ist. In der<br />

städtebaulichen Planung bestehen jedoch darüber hinausgehende Gestaltungsmöglichkeiten, die eine<br />

Unterschreitung der gesetzlichen Richt- und Grenzwerte erlauben, wenn und soweit dies durch die<br />

städtebauliche Entwicklung und Ordnung gem. der Planungskonzeption der <strong>Gemeinde</strong> gerechtfertigt<br />

wird, vgl. BVerwG, B. v. 16. 12. 1988 – 4 NB 1.88 – ZfBR 1989, 74 ff. Von diesen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

soll die <strong>Gemeinde</strong> auch nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB und § 50 BImSchG Gebrauch machen.<br />

Dabei besteht für sie die Möglichkeit, und dies rechtfertigt nach der Planungskonzeption der<br />

<strong>Gemeinde</strong> die vorliegende Planung in besonderer Weise, problematische Immissionssituationen bei<br />

der Ansiedlung der Windkraftanlagen als emissionsträchtige Anlagen weitgehend auszuschließen, so<br />

auch OVG Münster, U. v. 30. 11. 2001 – 7 A 4857-. Von diesen Möglichkeiten hat die <strong>Gemeinde</strong> aufgrund<br />

ihrer Planungskonzeption, Beeinträchtigungen der Wohnsituation planerisch weitgehend zu<br />

vermeiden, Gebrauch gemacht.<br />

Weitere abwägungserhebliche Belange ergaben sich insbesondere aus den Bedürfnissen des Naturschutzes<br />

sowie der Landwirtschaft an einer flächensparenden Konfiguration der Anlagen.<br />

Die vorstehenden Planungsziele, die Festsetzung eines Sondergebiets für die Nutzung der Windenergie<br />

und die Zulassung von Standorten zur Nutzung der Windenergie, sowie die Planungskonzeption<br />

der <strong>Gemeinde</strong>, die Bewältigung von Immissionssituationen unter weitgehender Beibehaltung der bestehenden<br />

Wohnsituationen, ließen sich über eine planerische Feinsteuerung erreichen. Dabei wurden<br />

Zahl und Höhe der Windkraftanlagen, Standorte der Windkraftanlagen und die Lage der Erschließungsanlagen<br />

festgesetzt.<br />

4.6.3 Städtebauliches Konzept des Bebauungsplans Windeignungsgebiet „Nr. 26<br />

<strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“<br />

Ziel ist es, die Entwicklung des Windeignungsgebiets Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf als<br />

Standort der Windenergienutzung bauleitplanerisch zu steuern. Dabei werden die regionalplanerischen<br />

Ziele, insbesondere die Konzentration raumbedeutsamer Windkraftanlagen in Windeignungsgebieten,<br />

unter angemessener Berücksichtigung lokaler, kleinräumlicher Gegebenheiten wie kleinteiliger<br />

Siedlungseinheiten, dem Ortsbild, der weitgehenden Vermeidung der Beeinträchtigung der Wohnsituation,<br />

Biotopstrukturen und Anlagen der technischen Infrastruktur verfeinert.<br />

In den Bereichen, die nicht durch Windenergieanlagen beansprucht werden, wird die Landwirtschaft<br />

eine wesentliche Nutzung des Gebietes darstellen. Deshalb soll die Führung der Erschließungswege<br />

im Windeignungsgebiet flächensparend erfolgen und eine Zerschneidung von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche minimiert werden.<br />

Im gesamten Plangebiet wird ergänzend eine Vernetzung der Biotopstrukturen durch Festsetzung<br />

geeigneter Flächen zum Ausgleich i. S. d. § 1a Abs. 3 BauGB angestrebt, um die Naturräume „Rotes<br />

Luch-Tiergarten“, „<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>“ und das Niederungssystem des „Zinndorfer Mühlenfließes und<br />

seiner Vorfluter“ miteinander zu verbinden.<br />

Dazu wurde zunächst ein städtebaulicher Rahmenplan 42 erarbeitet, in dem ein konfliktarmer Kernbereich<br />

für die Windenergienutzung ermittelt wurde.<br />

42 Städtebaulicher Rahmenplan „Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> 2005<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Im Kernbereich wurden auf der Basis der notwendigen Betriebsabstände der Windenergieanlagen<br />

zueinander und zu den Trassen der technischen Infrastruktur im Gebiet, für drei verschiedene Anlagetypen<br />

Standortvarianten erarbeitet. In der weiteren Bearbeitung ergab sich aus technischer, naturschutzfachlicher<br />

und wirtschaftlicher Sicht als Vorzugsvariante die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

mit einem Rotordurchmesser von maximal 93 m bei einer maximalen Nabenhöhe von 110 m.<br />

Innerhalb dieses Kernbereiches sind die Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung<br />

im Bebauungsplangebiet eingeordnet. Die Anordnung der Sondergebiete erfolgte, nachdem die<br />

Restriktionsbereiche und Tabubereiche ermittelt waren, unter Berücksichtigung der optimalen Anordnung<br />

der Windenergieanlagen zueinander. Dabei waren vor allem die Betriebsabstände der Anlagen<br />

zu beachten (Vermeidung negativer Auswirkungen durch Strömungseffekte).<br />

Wenn möglich, wurden für die Erschließung bestehende Wege genutzt. Dadurch wurde die zusätzliche<br />

Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen für neue Erschließungsanlagen weitestgehend<br />

vermieden. Zusammenhängende landwirtschaftliche Nutzflächen sollen erhalten und Zerschneidungseffekte<br />

durch Erschließungsanlagen minimiert werden.<br />

Das städtebauliche Konzept sieht eine möglichst kompakte Anordnung der Windenergieanlagen vor,<br />

um die negativen Einflüsse auf das Landschaftsbild zu minimieren. Auch soll dadurch die Lärmimmission<br />

auf eine möglichst kleine Fläche wirken und damit die umliegenden Flächen geschützt werden.<br />

All dies vor dem Hintergrund, einen größtmöglichen Ausnutzungsgrad der Fläche des Windeignungsgebietes<br />

zu erzielen.<br />

Zur kompakten Anordnung gehört auch die Verpflichtung zur Verwendung gleichartiger Windenergieanlagen,<br />

um ein geschlossenes und ruhigeres Bild des Windparks zu erhalten.<br />

Sichtbeziehungen von Aussichtspunkten, Hauptaufenthaltsorte von Urlaubern, Touristenstraßen und<br />

Hauptwanderwege sind vor einer technogenen Überformung der Landschaft zu sichern 43 .<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB sollen landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte<br />

Flächen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten vorgesehen und in Anspruch genommen<br />

werden. Die landwirtschaftliche Nutzfläche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes<br />

bleibt nahezu uneingeschränkt bestehen, da für die Windenergieanlagen eine verhältnismäßig<br />

geringe Fläche benötigt wird.<br />

Anhand der Schutzabstände der Windenergieanlagen zu den Infrastrukturtrassen und den Landschaftselementen<br />

wurden auch die Bestandsanlagen im Plangebiet bewertet.<br />

Die Standorte, die nicht diesen Kriterien entsprechen, wurden nicht im Bebauungsplan als Standorte<br />

der Windenergiegewinnung fortgeführt. Dementsprechend sind an diesen Standorten keine Sondergebiete<br />

für die Windenergienutzung ausgewiesen. Sie genießen Bestandsschutz. Nach Ablauf ihrer<br />

betriebsbedingten Lebensdauer sind sie zu entfernen. Ein Repowering oder ein Neubau von Windenergieanlagen<br />

an diesen Standorten ist damit nicht möglich.<br />

4.6.3.1 Schutzabstände Mensch & Natur<br />

Unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen und immissionsschutzrechtlichen Belange ergibt<br />

sich innerhalb des Windeignungsgebietes Nr. 26 ein Kernbereich für die Windenergienutzung. Dieser<br />

Kernbereich wurde in der städtebaulichen Rahmenplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> hergeleitet und<br />

bezeichnet den Bereich, in dem ein besonders geringes Konfliktpotenzial zwischen Windenergieanlagen,<br />

Mensch und Umwelt besteht. Zentrale Entwicklungs- oder Sichtachsen wurden freigehalten.<br />

In der folgenden Übersicht sind die Aspekte dargestellt, die zur Ermittlung des Kernbereiches berücksichtigt<br />

wurden:<br />

43<br />

Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen, Bundesamt für Naturschutz,<br />

Bonn-Bad Godesberg 2000, S. 54<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

Schutzabstände Kernbereich Rahmenplan:<br />

• Naturschutz:<br />

o FFH, SPA, NSG, LSG, Biotope und Waldgebiete sind von einer Bebauung durch<br />

WEA frei zu halten (Tabubereich) 44<br />

o Schutzabstand zu SPA, FFH, NSG von 1.000 m 45<br />

o Schutzabstand zu bestehenden oder geplanten LSG von 500 m 44<br />

o Schutzabstand zu Feldgehölzen 46 und Waldflächen von 200 m 44<br />

o Schutzabstand zu Alleen von 200 m 47<br />

o Schutzabstand zu Fischadler Horst von 1.000 m 45<br />

o Schutzabstand zu Weißstorch Horst von 1.000 m 45<br />

o Schutzabstand zu Rohrweihe Brutplatz von 1.000 m 45<br />

o Schutzabstand zu Kranich Brutplatz von 1.000 m 45<br />

• Landschaftsschutz:<br />

o Schutzabstand zu Rehpfuhl und dazugehörigem Gewässerlauf 500 m 44<br />

o Freihaltung Sichtkorridor von Zinndorf nach S / SW 44<br />

o Freihaltung Sichtkorridor von Werder nach O / SO 44<br />

o Erhaltung von Feldgehölzen, Hecken, Kleingewässern und Alleen 48<br />

• Schutz des Menschen:<br />

o Schutzabstand zu Siedlungsgebieten von 800 m 44<br />

o Schutzabstand zu Einzelgehöften von 500 m 46<br />

4.6.3.2 Konzept Naturschutz<br />

Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist ein Schutzabstand zu FFH-Gebieten von 1.000 m einzuhalten,<br />

sofern diese Gebiete dem Schutz im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführter Fledermausarten<br />

dienen. Da jedoch im Standarddatenbogen zum südwestlich des Windeignungsgebietes liegenden<br />

FFH-Gebiet „Rotes Luch“ keine Fledermausarten des Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt und<br />

auch andere Arten, die hier die Erhaltung des Schutzabstandes von 1.000 m erforderlich machen,<br />

nicht erfasst sind, wurde im Bebauungsplan dieser Schutzabstand zum FFH-Gebiet "Rotes Luch" nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Die Fläche des FFH-Gebietes "Rotes Luch Tiergarten" ist teilweise identisch mit der Fläche des SPA-<br />

Gebietes "<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>". Zum SPA-Gebiet ist auf Grundlage der TÖAK ein Abstand von mindestens<br />

1.000 m zu WEA einzuhalten.<br />

Nach § 31 BbgNatSchg sind alle vorhandenen Alleen gesetzlich geschützt. Nahezu alle Straßen und<br />

Wege in der Region sind von (z.T. jedoch lückigen) Alleen gesäumt. Zu den Alleen wird ein strikter<br />

Schutzabstand von 200 m durch die geplanten Windenergieanlagenstandorte eingehalten.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind derzeit keine nach § 32 BbgNatSchG geschützten<br />

Biotope bekannt. Die im Umfeld des Geltungsbereichs befindlichen Biotope und Schutzgebiete werden<br />

im Umweltbericht zum Bebauungsplan näher erläutert.<br />

Für Feldgehölze gibt es in Brandenburg keine verbindliche Vorgabe zur Einhaltung eines Schutzabstandes<br />

zwischen dem Feldgehölz und Windenergieanlagen. Feldgehölze stellen nicht nur Landschaftsstrukturelemente<br />

dar, sie sind gleichfalls je nach Größe, Ausprägung und Artenspektrum Brut-,<br />

Nahrungs- und Lebensraum verschiedener, auch sensibler Tierarten (z.B. im Plangebiet Mäusebus-<br />

44<br />

Regionalplan Oderland-Spree Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“, Tabubereiche, <strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg<br />

Nr. 15 vom 21. April 2004, Potsdam 2004, S. 211<br />

45<br />

Tierökologische Abstandskriterien (TÖAK) für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg - Stand 01.06.2003,<br />

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen Beurteilung von Windkraftanlagen<br />

im Land Brandenburg, (Windkrafterlass des MUNR vom 24.5.1996, <strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg, Nr.28 vom 27.6.1996, S.654-<br />

665) definierte Rahmenbedingungen für eine Berücksichtigung der Avifauna bei der Planung und Genehmigung von Standorten<br />

zur Windenergienutzung im Land Brandenburg.<br />

46<br />

Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland - Grundlagenarbeit Analyseteil, Dachverband der deutschen<br />

Natur- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V., Lehrte 2005<br />

47<br />

Bach, Brinkmann, Limpens, Rahmel, Reichenbach, Roschen, Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz Band 4,<br />

Bewertung und planerische Umsetzung von Fledermausdaten im Rahmen der Windkraftplanung, Bremen 1999, S. 165-172<br />

48<br />

Landschaftsprogramm Brandenburg vom März 2004<br />

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sard, Kolkrabe, Jagdrevier hochfliegender Fledermausarten). In Brandenburg sind gemäß der „Biotopkartierung<br />

Brandenburg, Liste der Biotoptypen, Band 2 Beschreibung der Biotoptypen“ 2005 in bestimmten<br />

Ausprägungen gemäß § 32 BbgNatSchG geschützt. Das ist für Feldgehölze zutreffend, die<br />

> 1.000 m² sind und Restbestockungen natürlicher Waldgesellschaften darstellen. Diese Größenordnung<br />

wird von mehreren Feldgehölzen im Plangebiet erreicht. Allerdings sind sie nur bedingt oder<br />

keine natürlichen Waldgesellschaften. Unabhängig von derartiger Schutzeinstufung wird ein Schutzabstand<br />

von mind. 200 m empfohlen. Das wird aus folgenden Kenntnissen abgeleitet: Im „Regionalplan<br />

Oderland-Spree - Sachlicher Teilregionalplan ‚Windenergienutzung’“ 2004 wird für Waldflächen<br />

i.S.d. § 16 BbgWaldG ein Schutzabstand von 200 m vorgegeben. Für Alleen (gem. § 31 BbgNatSchG<br />

geschützt) ist gleichfalls ein Schutzabstand von 200 m einzuhalten. Aus fachlicher Sicht wird empfohlen,<br />

zu Feldgehölzen und Hecken aufgrund ihrer vergleichbaren Funktion im Naturhaushalt vergleichbare<br />

Schutzabstände wie zu den genannten Gehölzbeständen Alleen und Waldbiotope (unabhängig<br />

von Ausprägung und Zustand) einzuhalten. Die das Biotop frequentierenden Tierarten sind gezwungen,<br />

sich nach Verlassen des Gehölzes im Raum zu orientieren. Da sich bei WEA eine besondere<br />

Kollisionsgefährdung mit Tieren ergibt, die in ihrer Flughöhe die Rotorblätter erreichen, wird ein Mindestabstand<br />

von 200 m für erforderlich und für zumutbar gehalten. Dieser empfohlene Schutzabstand<br />

von mind. 200 m korreliert gleichfalls mit den Abstandsempfehlungen in anderen Bundesländern (z.B.<br />

Niedersachsen) und bundesweiten Empfehlungen. Im Bebauungsplan wurde an einzelnen Feldgehölzen<br />

von dieser Empfehlung geringfügig abgewichen, wenn die Feldgehölze nur aus einer Richtung<br />

von Windenergieanlagen bedrängt werden und der Bewegungsraum in die Feldflur demnach in der<br />

abgewandten Seite unbeeinträchtigt ist.<br />

Abweichend von den Empfehlungen zum Abstand von Brutplätzen der Rohrweihe zu Windenergieanlagen<br />

wurde im Bebauungsplan nurmehr ein Schutzabstand von 800 m als ausreichend betrachtet.<br />

Damit halten die geplanten Windenergieanlagen denselben Abstand zum östlich des Windeignungsgebietes<br />

liegenden Rohrweihenbrutplatz ein, wie zwei dort bereits befindliche Bestandsanlagen.<br />

Im städtebaulichen Rahmenplan sind von Werder nach Osten und von Zinndorf nach Süden so genannte<br />

„Sichtachsen“ eingezeichnet. In diesen Sichtachsen ist in der Regel die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

auszuschließen. Im Folgenden werden die Gründe dafür skizziert:<br />

4.6.3.3 Konzept Landschaftsbild<br />

Die Verbindung des Kernbereiches des Naturparks <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> (<strong>Gemeinde</strong>n Buckow, Waldsieversdorf<br />

und Bollersdorf) mit Werder und Zinndorf als Bereitstellungsräume würde von der Dimensionierung<br />

technischer Großbauwerke, wie sie Windenergieanlagen darstellen, erheblich gestört. Die<br />

Ausdehnung des Windparkes noch über die Allee von Werder nach Sophienfelde hinaus würde mit<br />

ihrer Uniformität, ihrer Gestaltung, der Materialverwendung und ihrer Beachtung erzwingenden Rotordrehung<br />

dem Ziel des Landschaftsplanes für die <strong>Gemeinde</strong>n des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>, „die traditionellen<br />

Erholungslandschaften des Gebietes ... in ihrer landschaftlichen Qualität zu schützen“ widersprechen.<br />

Mit dem räumlichen Zusammenschluss des Windparks durch die Ergänzung im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

tritt eine Potenzierung der Raumpräsenz der technischen Großanlage Windenergieanlage<br />

ein. Über den gesamten Sichtbereich der östlichen Feldmark werden Windenergieanlagen horizontlinienbelagernd<br />

wirksam. Die Raumtiefe des Areals wird empfindlich durch die Präsenz der Windenergieanlagen<br />

im atmosphärischen Raum mit ihrer blicklenkenden und -bindenden Eigenart gestört.<br />

Durch die Freihaltung eines Sichtkorridors i.V. mit dem Schutzabstand zur Allee von Werder nach<br />

Sophienfelde bleibt der Landschaftsraum in den Hauptbewegungsrichtungen auf der Straße offen. Der<br />

kompakte Windpark im Süden der Allee ist damit in seiner Wirkung nicht mehr alleinprägend.<br />

4.6.3.4 Konzept Ortsbild<br />

Das Landschaftsbild wirkt sich entscheidend auf das Ortsbild aus, so wie Orte auch ein Teil des Landschaftsbildes<br />

sein können. Werder und Zinndorf sind in ihrem Ursprung Angerdörfer. Der überwiegende<br />

Teil des dörflichen sozialen Handelns findet auch heute noch in den Angerbereichen der beiden<br />

Dörfer statt. Die Bebauung entlang der Straßenräume und entlang des Angers bildet den städtebaulichen<br />

Rahmen, die sich ergebenden Freiflächen den erlebbaren Raum. Störungen des Landschaftsbil-<br />

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des, die in diesen vertrauten und klar gegliederten Sozialraum und in dessen Blickfeld hineinreichen,<br />

mindern seine Aufenthaltsqualität beträchtlich. Dies wirkt sich auch auf die allgemeine Wohn- und<br />

Lebensqualität aus. Die Achse des Angers von Zinndorf verläuft von Südwesten nach Nordosten. Die<br />

Achse des Angers von Werder verläuft von West nach Ost. Somit schirmt in beiden Dörfern die Bebauung,<br />

die dahinter liegenden Gärten und der straßenbegleitende Baumbestand fast vollständig optische<br />

Störungen außerhalb der Dörfer, quer zur Angerachse, ab. Auch die deutlich größeren Windenergieanlagen<br />

werden von den raumbildenden Elementen im Angerbereich, da sie näher am Betrachter<br />

liegen, verdeckt. Störungen des Raumbildes ergäben sich allerdings bei Windenergieanlagen,<br />

die in Verlängerung der Angerachse errichtet werden.<br />

Sie werden nicht mehr, oder nur unzureichend, von der Bebauung und der Bepflanzung verdeckt, da<br />

sich das Sichtfeld entlang der Angerachse vertikal erweitert. Die „Wandöffnung“ bzw. „markante Fensterfunktion“<br />

des Innenraumes würde an diesen Stellen massiv durch Windkraftanlagen gestört werden.<br />

Auch der Schattenwurf würde bis in den Angerbereich hinein wirken. Es ist notwendig und praktikabel,<br />

das Raumbild der Angerbereiche durch Freihaltung eines Korridors in Verlängerung der Angerachsen<br />

zu schützen. Der Korridor ergibt sich aus dem Verlauf des Angers entlang der Raumkanten.<br />

Der Korridor für Werder führt vom Anger aus in Richtung Osten und Ost/Südost. In diesem Korridor<br />

(etwa bis zu 3 km Entfernung) sollen keine Windenergieanlagen errichtet werden.<br />

Der aus dem städtebaulichen Rahmenplan vom 25.08.2005 abgeleitete Sichtkorridor wurde aufgrund<br />

eines Gutachtens 49 vom 20.11.2006 und mit Beschluss 50 der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vom 05.12.2006<br />

präzisiert. Im nördlichen Bereich, am Rande des Windeignungsgebietes ergab sich daraus die Möglichkeit<br />

zur Ausweisung zweier zusätzlicher Sondergebiete für die Windenergienutzung - die SO Nr.<br />

20 und SO Nr. 21.<br />

4.6.3.5 Konzept Denkmalschutz<br />

Denkmale genießen aufgrund ihrer baukulturellen Besonderheiten einzeln oder im Gebäudeensemble<br />

einen besonderen Schutz. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BbgDSchG ist die Denkmalliste mit der Bezeichnung<br />

des Denkmals und den Angaben zum Ort im <strong>Amt</strong>sblatt für Brandenburg bekannt gemacht. Die<br />

Aufzählung der Denkmale ist der vorliegenden Denkmalliste mit dem Bearbeitungsstand vom<br />

31.12.2008 entnommen.<br />

Aufgrund ihrer besonderen Relevanz für das Bebauungskonzept des Windparks wird im Folgenden<br />

insbesondere auf die Gegebenheiten in Werder abgestellt: Die Dorfkirche (Feldsteinkirche 13.Jh.) und<br />

das Schul-, Lehrer- und Küsterhaus mit Scheune, Stallgebäude und Grundstückseinfriedungen in<br />

Werder sind eingetragene Baudenkmale. Das Wohnhaus Nr. 17 mit Hofbebauung (19. Jh.), der<br />

Wohnhof Nr. 35 und die Scheune sowie das giebelseitige Wohnhaus mit Hofbebauung Nr. 43 sind<br />

erhaltenswert.<br />

Seinen Ursprung hat Werder in seinem Dorfanger, der die siedlungsgeschichtliche Keimzelle des heutigen<br />

Ortes darstellt. Der Anger ist weniger durch seine Ausbreitung, als vielmehr durch die ihn umgebenden<br />

- baulich fassenden Gebäude - geprägt. Teil dieser baulichen Fassung und damit wichtige<br />

Bestandteile der besonderen städtebaulichen Qualität sind die aufgeführten Denkmale. Das Ensemble<br />

Dorfanger würde durch eine Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der dargestellten Sichtachse<br />

erheblich gestört.<br />

4.6.3.6 Konzept Infrastrukturtrassen<br />

Die Schutzabstände zu den Infrastrukturtrassen berechnen sich anhand bestimmter technischer Parameter<br />

der in ihrer Nähe zu errichtenden Windenergieanlagen. Die Parameter dabei sind der Rotordurchmesser<br />

(RD), die Nabenhöhe (NH), die Gesamtanlagenhöhe (H) oder ein Faktor eines dieser<br />

Werte. Erhöht sich ein Parameter wie zum Beispiel der Rotordurchmesser, dann erhöht sich der not-<br />

49<br />

Visualisierung für 2 neue und 2 existierende WEA am Standort Werder/Zinndorf, CUBE Engineering GmbH, Bericht Nr. 06-<br />

01-3054, Kassel, 20.11.2006<br />

50<br />

Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> vom 05.12.2006, TOP 7.5 Änderung der Entwurfsunterlagen B-<br />

Plan WEG Vorlage 97 / 2006<br />

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wendige Schutzabstand zu den davon betroffenen Infrastrukturtrassen. Ab einer bestimmten Anlagengröße<br />

würden die Schutzabstände zu den Infrastrukturtrassen so groß werden, dass etliche Windenergieanlagenstandorte<br />

nicht mehr realisiert werden könnten. Deshalb werden im Bebauungsplan<br />

die maximalen Parameterwerte der Windenergieanlagen festgesetzt.<br />

Einige Sondergebiete für Windenergienutzung unterschreiten die konfliktfreien Betriebssicherheitsabstände,<br />

so wie sie von den Infrastrukturträgern benannt wurden. Für diese Standorte muss zwischen<br />

Infrastrukturträger und Vorhabenträger eine vertragliche Regelung getroffen werden, in der die Anforderungen<br />

geregelt sind, die während der Bauphase und während des Betriebes gestellt sind damit die<br />

konfliktfreien Betriebssicherheitsabstände unterschritten werden können. Auch sind zu Lasten des<br />

Vorhabenträgers notwendige Maßnahmen z.B. für den Schwingungsschutz an betroffenen Leitungsabschnitten<br />

sowie eine Haftungsversicherung in diesem Vertrag zu verankern. Der Vertrag ist der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> zur Kenntnis zu geben. Durch entsprechenden Vertrag ist die Abstandsproblematik<br />

als gelöst zu betrachten.<br />

Die zahlreichen im Windeignungsgebiet Nr. 26 liegenden Infrastrukturtrassen weisen hinsichtlich der<br />

Windenergieanlagen ein besonderes Maß an Schutzbedürftigkeit auf. Daher wurden im Bebauungsplan<br />

entlang der Infrastrukturtrassen spezifische Schutzbereiche ausgewiesen, die jeweils den Bereich<br />

markieren, der von den Infrastrukturträgern als Konfliktbereich benannt wurde:<br />

Konfliktbereich Infrastrukturtrassen:<br />

o Abstand zu 380 kV-Freileitung von 3,5 x Rotordurchmesser (äußeres Leiterseil bis Mast<br />

WEA)<br />

o Abstand zu Mittelspannungsfreileitungsachse von 3,5 x RD (äußeres Leiterseil bis Mast<br />

WEA)<br />

o Abstand zur Soletransportleitung von 1facher Nabenhöhe (NH)<br />

o Abstand zu Rohölfernleitungen von 1,05 H<br />

o Abstand zu Ferngasleitung und Steuerkabel von einfacher Nabenhöhe (NH)<br />

Im Bebauungsplan wurden zur Ermittlung der Schutzbereiche die lt. B-Plan größten möglichen Windenergieanlagen<br />

und Windenergieanlagenteile herangezogen. (Nabenhöhe 110 m, Rotordurchmesser<br />

93 m, Gesamtanlagenhöhe 150 m)<br />

Für die 380 kV Hochspannungsfreileitung Preilack-Neuenhagen-Eisenhüttenstadt 547/548, die Mittelspannungsfreileitung<br />

von Werder nach Sophienfelde, die Soletransportleitung DN 450, die Rohölpipelines<br />

Spergau I und II sowie für die Ferngasleitung Nr. 306 DN 1100 einschließlich dem Steuerkabel<br />

wurden so folgende Schutzbereiche ermittelt:<br />

Schutzbereiche nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB:<br />

o 380 kV Hochspannungsfreileitung: Abstand zu äußerem ruhenden Leiterseilen 325,5 m<br />

o Mittelspannungsfreileitung: Abstand zu Trasse 325,5 m<br />

o Soletransportleitung Abstand zu Trasse 110 m<br />

o Rohölfernleitungen: Abstand zu Trasse 157,5 m<br />

o Ferngasleitung: Abstand zu Trasse 110 m<br />

Diese Schutzbereiche wurden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB als Flächen für besondere Anlagen<br />

und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne<br />

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur<br />

Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen<br />

Vorkehrungen festgesetzt.<br />

Für Windenergieanlagen, die in innerhalb dieser Schutzbereiche befindlichen Sondergebieten für die<br />

Windenergienutzung errichtet werden, müssen besondere Vorkehrungen zum Schutz der Infrastrukturtrassen<br />

getroffen werden. Diese Vorkehrungen können einen aktiven Schutz (an den Windenergieanlagen<br />

selbst), einen passiven Schutz (an den Infrastrukturanlagen) oder beides beinhalten. Die<br />

genauen Maßnahmen sind vom betroffenen Infrastruktur-Schutzbereich und den konstruktiven Details<br />

der jeweiligen Windenergieanlage abhängig und sind vertraglich zwischen dem Infrastrukturträger und<br />

dem Vorhabenträger (Windenergieanlage) zu vereinbaren. Einige mögliche störfallvermeidende bzw.<br />

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störungsmindernde Maßnahmen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, jeweils spezifisch dem<br />

Infrastrukturträger zugeordnet, aufgeführt. Die Maßnahmen entsprechen den wesentlichen Forderungen<br />

der Infrastrukturträger.<br />

Die Festsetzung der Schutzbereiche nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB ist notwendig, da die Interessen<br />

der Infrastrukturträger hinsichtlich des Schutzes ihrer Anlagen bzw. des Anlagenbetriebes und die<br />

Interessen des Vorhabenträgers hinsichtlich des Erreichens einer wirtschaftlichen Projektgröße entlang<br />

der Infrastrukturtrassen kollidieren. Der Konflikt muss im Bebauungsplan gelöst werden und kann<br />

nicht auf nachfolgende Genehmigungsverfahren verlagert werden.<br />

Mit der Ausweisung der Schutzbereiche werden die Sicherheitsbedürfnisse der Infrastrukturträger, die<br />

in punkto Versorgungssicherheit bzw. Schutz vor Havarien (z.B. Beschädigung einer Rohölpipeline mit<br />

Gefahr des Austretens von Öl) durchaus auch öffentliche Interessen sein können, angemessen berücksichtigt.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen in den entsprechenden Schutzbereichen ist nur<br />

nach Ergreifen der vertraglich zwischen dem Infrastrukturträger und dem Vorhabenträger vereinbarten<br />

Schutzmaßnahmen zulässig. Gleichzeitig ist eine weitestgehende Ausnutzung des Windeignungsgebietes<br />

im Sinne der Regionalplanung sowie zum Nutzen des Vorhabenträgers möglich.<br />

4.6.3.7 Konzept Verkehrstrassen<br />

Die Bundesstraße B 1 / 5 tangiert den Geltungsbereich. Nach einer Stellungnahme des Landesbetriebes<br />

für Straßenwesen 51 , ist bei der Entwicklung des Windparks zu beachten, dass keine weiteren<br />

Zufahrten zur Bundesstraße B 1 / 5 aufgrund des allgemein hohen Verkehrsaufkommens geschaffen<br />

werden. Die Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, entlang der Bundesstraße B 1 / 5 ist<br />

im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) Außenbereich. Gemäß § 9 Abs. 2 FStrG muss der Mindestabstand<br />

zwischen dem Rand der befestigten Fahrbahnkante der B 1 und der L 232 und den Windenergieanlagen<br />

(Außenkante Rotor) 40 m betragen. Es ist ein Kippschutz 52 zu übergeordneten Verkehrsanlagen<br />

in Abhängigkeit der Anlagenhöhen (Höhe der Anlage einschließlich Rotorhalbmesser)<br />

zu berücksichtigen. Der Abstand der Anbaubeschränkungszone von 40 m geht in den Abstand des<br />

Kippschutzes mit ein 53 . Mit einem Mindestabstand der Windenergieanlagen zur Bundesstraße B 1 / 5<br />

von 200 m, ist der vom Landesbetrieb geforderte Schutzabstand im Bebauungsplan ausreichend berücksichtigt.<br />

4.7 Flächen, Einrichtungen und Anlagen für den Gemeinbedarf (§ 5 Abs. 2<br />

Nr. 2 BauGB)<br />

Die Flächen der Grundschule in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung, der Kindergärten in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Zinndorf<br />

sowie der Verwaltung (Außenstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>) in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung wurden<br />

als Flächen für den Gemeinbedarf mit Symbol im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt. Bei geringer Flächenausdehnung<br />

ist der Standort nur durch ein Symbol ausgewiesen. Folgende vorhandene öffentliche<br />

Einrichtungen wurden mit einem entsprechenden Symbol dargestellt: die Feuerwehren in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung,<br />

Werder, Zinndorf und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf, die Kirchen in Werder, Zinndorf und <strong>Rehfelde</strong>-Dorf.<br />

Darüber hinaus sind Gemeinbedarfseinrichtungen auch in anderen Bauflächen zulässig: Regelmäßig<br />

zulässig in Dorfgebieten und Mischgebieten, ausnahmsweise zulässig in Wohnbauflächen und Gewerbegebieten.<br />

4.8 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB)<br />

Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> betreffen die kommunalen Straßen. Für nachrichtliche Übernahmen<br />

anderer Planungsträger wird auf das untenstehende Kapitel verwiesen. Der besseren Les-<br />

51 Stellungnahme des Landesbetrieb für Straßenwesen des Landes Brandenburg vom 11.05.2005<br />

52 lt. Gemeinsames Rundschreiben des MLUR und des MSWV vom 16.02.2001 (<strong>Amt</strong>sblatt Nr. 13, Seite 248 f.)<br />

53 Stellungnahme des Landesbetriebes für Straßenwesen vom 11.05.2006<br />

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barkeit des Planes geschuldet wurden nicht nur die Hauptverkehrszüge, sondern alle Straßen in den<br />

Ortslagen dargestellt.<br />

Als Flächen für den ruhenden Verkehr wurden die öffentlichen Parkplätze am Bahnhof <strong>Rehfelde</strong>, am<br />

Bahnhof Herrensee und am Sportplatz <strong>Rehfelde</strong> dargestellt.<br />

4.9 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung<br />

sowie für Ablagerungen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)<br />

Die bestehende Kläranlage <strong>Rehfelde</strong> am Klosterdorfer Weg sowie die bestehende Kläranlage Garzau<br />

nördlich von Werder werden vom Wasserverband Strausberg-Erkner betrieben. Die Flächen wurden<br />

im <strong>Flächennutzungsplan</strong> als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasser<br />

dargestellt.<br />

Nur mit der Signatur für die Zweckbestimmung Wasser wurden die <strong>Rehfelde</strong>r Tiefbrunnen (Schulstraße<br />

und Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) dargestellt.<br />

4.10 Grünflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)<br />

Zu den öffentlichen Grünflächen zählen Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe, Parkanlagen, Dauerkleingärten,<br />

Zeltplätze und Badeplätze. Von diesen Anlagen sind die Sportplätze in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung (2),<br />

Werder und Zinndorf sowie die Friedhöfe in Werder, Zinndorf und an der Rudolf-Breitscheid-Straße im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> als Grünflächen mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt. Privates<br />

Garten- und Grabeland, Freiflächen entlang der Bahnstrecke sowie Angerbereiche wurden im Flächennutzungspan<br />

als Grünfläche ohne nähere Zweckbestimmung dargestellt.<br />

Durch die lockere Bebauung mit geringer Dichte weisen insbesondere <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung und Herrensee<br />

einen hohen Anteil an privaten Grünflächen auf, die nicht gesondert in <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt<br />

wurden, sondern Bestandteile der Wohnbauflächen sind. Demgegenüber ist der Anteil an öffentlichen<br />

Grünflächen relativ gering. Hinzu kommen mehrere Gebiete mit Kleingärten nördlich und<br />

südlich der Karl-Liebknecht-Straße, östlich der Poststraße und südlich der Ahornallee in <strong>Rehfelde</strong>-<br />

Siedlung. Dargestellt wurden davon auch die Kleingärten nach BKleingG 54 .<br />

4.11 Flächen für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB)<br />

Zu den dargestellten Flächen für Landwirtschaft zählen neben den Ackerflächen auch (Dauer-) Grünland<br />

und Überschwemmungsgebiete, die zwischenzeitlich als Wiesen- und Weideland genutzt werden.<br />

Die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft schließt grundsätzlich nicht aus, dass im Bereich<br />

dieser Flächen landschaftstypische Strukturanreicherungen (Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze,<br />

Wegraine, Bäume) erhalten, renaturiert bzw. neu angelegt werden.<br />

Landwirtschaftliche Betriebsstandorte sind als privilegierte Vorhaben nach § 35 BauGB im Außenbereich<br />

zulässig und werden nicht gesondert im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt (Standorte am südlichen<br />

Ortsrand von Werder, östlichen Ortsrand von Zinndorf und westlich von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf).<br />

Im Außenbereich gelegene Siedlungssplitter wurden im <strong>Flächennutzungsplan</strong> nicht als Bauflächen<br />

sondern als Flächen für Landwirtschaft dargestellt (z. B. Siedlung Rotes Luch, Sophienfelde, Mitschurinstraße,<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen <strong>Rehfelde</strong>-Dorf und <strong>Rehfelde</strong>). Die Verfestigung bzw.<br />

Erweiterung von Splittersiedlungen entspricht nicht den Zielen der Raumordnung. Eine Bestandserhaltung<br />

ist dagegen möglich.<br />

54<br />

Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19.<br />

September 2006 (BGBl. I S. 2146)<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

4.12 Flächen für Wald (§ 5 Abs. 2 Nr. 9b BauGB)<br />

Die Darstellungen der Flächen für Wald umfassen bestehende Waldgebiete im Sinne des Landeswaldgesetzes<br />

55 .<br />

4.13 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB)<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> werden Ausgleichsflächen für die Eingriffe in Natur und Landschaft dargestellt<br />

(siehe auch Kap. 7.2). Die Flächen sind mit einer so genannten „T-Linie“ als Umgrenzung von<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Zum derzeitigen Planungstand wurden zunächst die Ausgleichsflächen aus dem Bebauungsplan 10<br />

"Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf" übernommen 56 :<br />

− Entsiegelung Schweineställe Werder und Bepflanzung / Sukzession<br />

− Entsiegelung Flächensilo Rotes Luch und Bepflanzung<br />

− Entsiegelung Melkstände Rotes Luch und Umwandlung in extensives Grünland<br />

− Entsiegelung Stallungen östl. Sophienfelde und Umwandlung in extensiven Grünland<br />

− Entsiegelung Wasserwerk Zinndorf und Sukzession<br />

− Entsiegelung landwirtschaftl. Betriebsstandort südl. <strong>Rehfelde</strong>-Dorf und Bepflanzung / Sukzession<br />

− Entsiegelung Melkstände westlich Mühlenfließ und Nachnutzung Landwirtschaft<br />

− Bepflanzung des Buckowschen Weges<br />

− Bepflanzung Kirschallee<br />

Die Darstellungen werden nach Vorliegen des Umweltberichtes ergänzt.<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke (§ 5 Abs. 4 BauGB)<br />

5.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

Über das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verlaufen die die Landesstraßen L 233 und 232 sowie die Kreisstraße K<br />

6419. Diese Straßen gelten als planfestgestellt und werden daher nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

übernommen. Im Bereich der freien Strecke an Landesstraßen sind bei nachfolgenden<br />

Planungen die Abstandsforderungen nach §§ 22 und 24 des Brandenburgischen Straßengesetzes<br />

(BbgStrG) zu beachten.<br />

Die Bahnstrecke Berlin Lichtenberg - Kostrzyn ist gewidmetes Bahnbetriebsgelände und als planfestgestellte<br />

Bahnanlage zu verstehen. Die Planungshoheit unterliegt dem Eisenbahn-Bundesamt. Die<br />

Bahnanlage genießt Bestandsschutz. Die Bahnlinie wurde in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> nachrichtlich<br />

übernommen.<br />

Die überörtlichen Radwanderwege R 1 (Europäischer Fernradweg), ZR 1 (Zubringer Europäischer<br />

Fernradweg), und E 11 (Europäischer Fernwanderweg) werden nachrichtlich übernommen.<br />

55<br />

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367)<br />

56<br />

Begründung zum Bebauungsplan 10 "Windeignungsgebiet Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf", Stand: 16.09.2008<br />

STEINBRECHER u. PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

5.2 Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen<br />

Über das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verlaufen mehrere Hauptleitungstrassen:<br />

− 380 kV - Hochspannungsleitung Preilack-Neuenhagen-Eisenhüttenstadt 547/548 der Vattenfall<br />

Europe Transmission GmbH<br />

− Soletransportleitung DN 450 zum und vom Untergrundspeicher r049<br />

− Ferngasleitung (Nr. 306 DN 1100) sowie ein Steuerkabel (Nr. 1250) der VNG - Verbundnetz<br />

Gas AG<br />

− zwei Erdölfernleitungen (Spergau I und II) der Mineralölverbundleitung GmbH Schwedt/ Oder<br />

− Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung (OPAL) DN 1400, MOP 100 bar<br />

Soweit die Leitungen noch nicht im <strong>Flächennutzungsplan</strong> nachrichtlich übernommen sind, lag der<br />

Leitungsverlauf zum Zeitpunkt der Vorentwurfserarbeitung noch nicht vor.<br />

5.3 Wasserflächen<br />

Im Osten der <strong>Gemeinde</strong> liegt das Rote Luch, ein ausgedehnter Niedermoorbereich, der vom Stöbberbach<br />

durchflossen wird und durch ein System von Entwässerungsgräben durchzogen ist. Innerhalb<br />

der Niederung verläuft die Wasserscheide zwischen Oder und Spree.<br />

Westlich von Zinndorf durchzieht das Mühlenfließ einen Niederungsbereich mit Feuchtwiesen. Es<br />

fließt nach Süden und wird von Seitengräben gespeist (z.B. Zinndorfer Feldgraben, Fauler Graben).<br />

Der größte Graben ist der Lange Graben, der in <strong>Rehfelde</strong>-Siedlung zum Teil verrohrt ist und offen ab<br />

der Ahornallee bogenförmig westlich um <strong>Rehfelde</strong>-Dorf verläuft und anschließend (außerhalb der<br />

<strong>Gemeinde</strong>) in das Mühlenfließ mündet.<br />

Nordöstlich von Zinndorf befindet sich als einziges größeres Standgewässer der „Rehpfuhl“. In der<br />

Ackerlandschaft liegen mehrere ständig wasserführende oder auch temporäre Sölle verstreut, zum<br />

Teil mit Schilf und Erlensaum. Ein naturferner Teich befindet sich südlich von Zinndorf am Feldgraben.<br />

Einige Sölle liegen auch innerhalb des Siedlungsbereiches von <strong>Rehfelde</strong> Siedlung (z.B. an der August-Bebel-Straße,<br />

westlich der Lindenstraße und südlich der Ahornallee) und am Westrand von <strong>Rehfelde</strong>-Dorf.<br />

Die Stand- und Fließgewässer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> werden als Wasserflächen in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

nachrichtlich übernommen.<br />

5.4 Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder Gewinnung von Bodenschätzen<br />

Im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet sich die planfestgestellte<br />

Rahmenbetriebsplanfläche der grundeigenen Abbaustätte „Sandtagebau Zinndorf“ 57 . Nach<br />

Ausbeutung des Sandtagebaus südlich von Zinndorf soll hier ein Gewässer entstehen, das über einen<br />

Graben mit dem Rehpfuhl verbunden sein wird.<br />

Die Fläche des Rahmenbetriebsplanes wurde nach den Unterlagen des Planfeststellungsbeschlusses<br />

vom 08.09.2005 mit 35 ha als Fläche für die Abgrabung oder für die Gewinnung von Bodenschätzen<br />

nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />

57<br />

Planfeststellung für die Rahmenbetriebsplanfläche der grundeigenen Abbaustätte „Sandtagebau Zinndorf“ (z 037) am<br />

08.09.2005<br />

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Projekt Nr.: 3007052<br />

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Projekt: <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> Begründung, Teil I<br />

Stand: 27.05.2011<br />

5.5 Naturpark<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong> liegt am Westrand des Naturparks "<strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>" 58 . Seine abwechslungsreiche<br />

Landschaft mit Hügeln, Bächen, Seen, Wiesen und sumpfigen Flächen wird besonders<br />

durch die eingeschnittenen Täler, auch Kehlen genannt, geprägt. Das Gebiet des Naturparks überdeckt<br />

das <strong>Gemeinde</strong>gebiet im Osten im Bereich des Roten Luchs. Die Grenzen des Naturparks "Hoher<br />

Fläming“ wurden nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />

5.6 Landschaftsschutzgebiete<br />

Im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befindet sich das LSG „Naturpark <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong>“ 58 . Westlich<br />

von Zinndorf durchzieht das LSG "Niederungssystem des Zinndorfer Mühlenfließes und seiner Vorfluter"<br />

59 das <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Im Westen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befindet sich das LSG "Strausberger<br />

Sander, Os- und Barnimhanglandschaft" 60 . Die Grenzen der Landschaftsschutzgebiete wurden nachrichtlich<br />

in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />

5.7 Naturschutzgebiete<br />

Im Westen des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befindet sich das Naturschutzgebiet "Herrensee, Lange-Damm-<br />

Wiesen und Barnim-Hänge" 61 . Die Grenzen des Naturschutzgebietes wurden nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

übernommen.<br />

5.8 FFH-Gebiete und SPA-Gebiete<br />

Im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befindet sich das FFH-Gebiet „Rotes Luch Tiergarten“ DE 3450-305.<br />

Dabei handelt es sich um das größte Niedermoor Ostbrandenburgs im Bereich einer Talwasserscheide<br />

zwischen Nord- und Ostsee. Das Gebiet ist durch Feuchtgrünland, artenreiche Laubwälder sowie<br />

in den Randbereichen durch kontinentale Trockenrasen charakterisiert.<br />

Ebenfalls im Osten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes liegt das europäische Vogelschutzgebiet „<strong>Märkische</strong><br />

<strong>Schweiz</strong>“ DE 3450-401 (Special Protected Area - SPA). Das reich strukturierte Grund- und Endmoränengebiet<br />

mit Wäldern, Fließgewässern und Seen bietet zahlreichen Brutvogelarten Lebensraum und<br />

stellt ein wichtiges Rastgebiet für Gänse dar.<br />

An der westlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze liegt das FFH-Gebiet "Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnim-Hänge"<br />

DE 3449-301.<br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habiat-Gebiete - FFH) und Europäische<br />

Vogelschutzgebiete (Special Protected Area - SPA) wurden nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

übernommen.<br />

5.9 Naturdenkmale<br />

Die „Wachholderheide“ bei Sophienfelde ist gem. § 23 BbgNatSchG ein flächenhaftes Naturdenkmal<br />

(FND). Das gemäß Kreistagsbeschluss vom 15.12.1992 geschützte Gebiet umfasst einen freistehenden<br />

Wachholderbestand mit begleitender Zwergstrauchheidengesellschaft und Trockenrasen.<br />

58 Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als<br />

Naturpark <strong>Märkische</strong> <strong>Schweiz</strong> des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990<br />

59 Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Niederungssystem des Zinndorfer<br />

Mühlenfließes und seiner Vorfluter" des Landkreises Märkisch-Oderland vom 09.11.2001<br />

60 Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Strausberger Sander-, Os- und<br />

Barnimhang-Landschaft" sowie zu den Naturschutzgebieten "Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnim-Hänge" und "Zimmersee"<br />

des Landkreises Märkisch-Oderland vom 13.09.2005<br />

61 Rechtsverordnung über die Erklärung von Landschaftsteilen zum Landschaftsschutzgebiet "Strausberger Sander-, Os- und<br />

Barnimhang-Landschaft" sowie zu den Naturschutzgebieten "Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnim-Hänge" und "Zimmersee"<br />

des Landkreises Märkisch-Oderland vom 13.09.2005<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

Die Naturdenkmale werden zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.<br />

5.10 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Derzeit befinden sich keine Geschützten Landschaftsbestandteile innerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Jedoch stellt die nordöstlich des OT Zinndorf liegende Feuchtniederung „Rehpfuhl“ mit seinem<br />

dazugehörigen Wasserlauf ein potentielles Gebiet für eine Unterschutzstellung dar. Das Biotop erstreckt<br />

sich entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereiches.<br />

5.11 Gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft<br />

Nach § 31 BbgNatSchG sind alle vorhandenen Alleen gesetzlich geschützt. Viele Straßen und Wege<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> sind von mehr oder weniger geschlossenen Alleen gesäumt. Nach § 32<br />

BbgNatSchG geschützte Biotope im <strong>Gemeinde</strong>gebiet sind naturnahe Kleingewässer, Feuchtwiesen,<br />

Röhrichtbestände und Weidengebüsche.<br />

Geschützte Biotope gemäß § 32 BbgNatSchG und geschützte Alleen gemäß § 31 BbgNatSchG sind<br />

dem Landschaftsplan zu entnehmen. In den <strong>Flächennutzungsplan</strong> erfolgte keine Übernahme, um die<br />

Darstellungen nicht zu überfrachten.<br />

5.12 Trinkwasserschutzgebiete<br />

Die für die <strong>Rehfelde</strong>r Tiefbrunnen (Schulstraße und Karl-Liebknecht-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße)<br />

bestehenden Trinkwasserschutzzonen I, II und III wurden nachrichtlich im <strong>Flächennutzungsplan</strong> dargestellt.<br />

5.13 Einzeldenkmale<br />

Einzeldenkmale wurden nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen. Die amtliche Denkmalliste<br />

des Landes Brandenburg 62 enthält folgende Einzeldenkmale:<br />

Orts- bzw.<br />

<strong>Gemeinde</strong>teil<br />

Bezeichnung Adresse<br />

<strong>Rehfelde</strong> Dorfkirche <strong>Rehfelde</strong>, Dorfstraße 16<br />

Werder Dorfkirche Werder, Dorfstraße<br />

Werder Schul-, Lehrer- und Küsterhaus mit Scheune, Stallgebäude<br />

und Grundstückseinfriedung<br />

Werder, Dorfstraße 12<br />

Zinndorf Dorfkirche Zinndorf, Hinterstraße<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BbgDSchG 63 ist "der Schutz nach diesem Gesetz nicht von der Eintragung in die<br />

Denkmalliste abhängig". Dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes unterliegen auch Objekte im Umgebungsschutz<br />

eines Denkmals.<br />

5.14 Bodendenkmale<br />

In der amtlichen Denkmalliste des Landes Brandenburg 64 sind für das Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong><br />

folgende Bodendenkmale enthalten:<br />

Gemarkung Flur Beschreibung Reg.-Nr.<br />

<strong>Rehfelde</strong> 5 Dorfkern Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalte 60264<br />

62<br />

www.bldam.brandenburg.de, Denkmalliste des Landes Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stand: 31.12.2010<br />

63<br />

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz-<br />

BbgDSchG) Vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215)<br />

64<br />

www.bldam.brandenburg.de, Denkmalliste des Landes Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stand: 31.12.2010<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

Gemarkung Flur Beschreibung Reg.-Nr.<br />

<strong>Rehfelde</strong> 3 Siedlung Urgeschichte 60806<br />

Werder 1 Dorfkern Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalter 60850<br />

Werder 6 Siedlung römische Kaiserzeit 60851<br />

Werder 6 Siedlung Bronzezeit 60852<br />

Zinndorf 1 Dorfkern Neuzeit, Dorfkern deutsches Mittelalter 60139<br />

Zinndorf 3 Siedlung Urgeschichte, Siedlung Bronzezeit 60859<br />

Zinndorf 4, 6 Siedlung Eisenzeit 60860<br />

Zinndorf 3 Siedlung Eisenzeit 60861<br />

Zinndorf 3 Siedlung Bronzezeit, Siedlung Eisenzeit 60862<br />

Zinndorf 4, 6 Siedlung Eisenzeit, Siedlung römische Kaiserzeit 60863<br />

Kagel, Zinndorf 3, 7 Rast- und Werkplatz Mesolithikum, Siedlung römische<br />

Kaiserzeit<br />

60726<br />

Die Bodendenkmale können bei Vorliegen einer Kartierung nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong><br />

aufgenommen werden. Dazu wird im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung das BDLAM beteiligt.<br />

Die Bodendenkmale stehen aufgrund ihrer wissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen Bedeutung<br />

unter Schutz und sind zu erhalten (§§ 2, 3 Abs. 1,7 Abs. 1 und 2 BbgDschG 65 ), und zwar einschließlich<br />

der jeweiligen Umgebungsschutzzone (§ 2 Abs. 3 BbgDSchG).<br />

Im gesamten Bereich der Bodendenkmäler sind erdbewegende Maßnahmen erlaubnispflichtig (§ 9<br />

Abs. 1 BbgDSchG). Anträge für entsprechende Planungen sind frühestmöglich an die zuständige Untere<br />

Denkmalschutzbehörde zu richten (§ 19 Abs. 1 BbgDSchG). Gleiches gilt für Änderungen der<br />

Nutzungsart. Eine Neubebauung ist aus fachbehördlicher Sicht zu vermeiden, denn alle Erdbewegungen<br />

im Bodendenkmalbereich stehen dem Erhaltungsgrundsatz entgegen (§ 1 Abs. 1 BbgDSchG).<br />

Alle Baumaßnahmen, Veränderungen und Maßnahmen an Bodendenkmalen sind dokumentationspflichtig<br />

(§ 9 Abs. 3 und 4 BbgDSchG), d.h. bedürfen vorheriger archäologischer Sicherungs- und<br />

Bergungsarbeiten. Zu einer gänzlichen Wegnahme und damit Totalzerstörung von Bodendenkmalen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1) wird von Seiten des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen<br />

Landesmuseums voraussichtlich nicht das Benehmen (§ 19 Abs. 3 BbgDSchG) hergestellt<br />

werden. Falls archäologische Dokumentationsmaßnahmen erforderlich werden, sind die Kosten<br />

dafür im Rahmen des Zumutbaren vom Verursacher des Vorhabens zu tragen (§ 7 Abs. 3 und 4<br />

BbgDSchG). Durch archäologische Baubegleitungen, Ausgrabungen o. ä. entstehen Mehrkosten und<br />

Bauverzögerungen, die einzukalkulieren sind, wenn Bodendenkmalbereiche beplant werden.<br />

Die eingetragenen Bodendenkmale stellen den zurzeit bekannten Bestand dar. Da ständig weitere<br />

Bodendenkmale neu entdeckt werden können, müssen die Eintragungen ggf. ergänzt werden, woraus<br />

sich neue Nutzungseinschränkungen ergeben können. Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben<br />

(Baugenehmigungsverfahren) sind entsprechend §§ 63 und 67 BbgBO 66 und § 20 Abs. 1 BbgDSchG<br />

die Untere Denkmalschutzbehörde und das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und<br />

Archäologische Landesmuseum erneut zu beteiligen.<br />

5.15 Baubeschränkungsbereiche des Verkehrslandeplatzes Strausberg<br />

Die Baubeschränkungsbereiche des Verkehrslandeplatzes Strausberg, Klasse B, r = 5,0 km sowie r =<br />

6,5 km gemäß Sonderdruck 699, GBl. der DDR vom 30.04.1971 nach antragsgemäßer Genehmigung<br />

der Luftfahrtbehörde 1999 auf Grundlage des 11. Änderungsgesetztes, Art. 9 zum Luftfahrtgesetz<br />

wurde nachrichtlich in den <strong>Flächennutzungsplan</strong> übernommen.<br />

65<br />

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz-<br />

BbgDSchG) Vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.215)<br />

66<br />

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2008 (GVBl. I, S. 226)<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

6. Kennzeichnungen (§ 5 Abs. 3 BauGB)<br />

6.1 Altlasten und Ablagerungen<br />

Altlastverdachtsflächen können sich als Altablagerungen und Altstandorte darstellen. Altablagerungen<br />

sind künstliche Aufhaldungen und Verfüllungen mit Stoffen, die sich von dem vorgefundenen Untergrund<br />

unterscheiden (z.B. Ablagerungsplätze von Abfällen, ehemalige Deponien mit Siedlungs-, Industrie-<br />

oder sonstigem Müll) und von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann.<br />

Altstandorte sind ehemalige bzw. vorhandene Betriebsgelände, in deren Böden gefährliche Stoffe<br />

vorhanden sind oder vermutet werden, von denen eine Umweltgefährdung ausgehen kann. So muss<br />

beispielsweise bei einer Umnutzung von ehemaligen LPG- Standorten in der Regel mit Bodenverunreinigungen<br />

durch Agrochemikalien, Altöl, Kraftstoff, Silosickersäfte u. ä. gerechnet werden, die im<br />

Zuge einer Überplanung zu untersuchen und ggf. zu sanieren sind.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die im Kataster geführten Altlastenverdachtsflächen<br />

mitgeteilt. Diese sind danach zu prüfen und soweit erforderlich als Flächen, deren Böden<br />

erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, im <strong>Flächennutzungsplan</strong> zu kennzeichnen.<br />

In der verbindlichen Bauleitplanung sind ggf. nähere Bewertungen der Altlastenverdachtsflächen<br />

notwendig. Die im <strong>Flächennutzungsplan</strong> gekennzeichneten Altlastenverdachtsflächen sind dann ggf.<br />

auf gefährliche Bestandteile hin zu untersuchen und ggf. auch zu sanieren.<br />

Die Aussagen werden nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger ergänzt.<br />

7. Auswirkungen<br />

7.1 Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB<br />

Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Änderung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht<br />

mit den Angaben gemäß der Anlage 1 zum BauGB bildet gemäß § 2a BauGB einen gesonderten<br />

Teil der Begründung zum Bebauungsplan.<br />

Der Umweltbericht wird nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erarbeitet,<br />

denn nachdem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele<br />

und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung "auch im Hinblick auf den erforderlichen<br />

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung" (§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB) aufgefordert wurden,<br />

"legt die <strong>Gemeinde</strong> fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange des<br />

Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist" (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB).<br />

Mit der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es wird eine Änderung der Flächennutzung vorbereitet,<br />

die erhebliche Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die Umweltprüfung hat sich auf das zu<br />

beziehen, was nach Inhalt und Detaillierungsgrad der Neuaufstellung des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es<br />

angemessenerweise verlangt werden kann. Die Erfassung und Bewertung der Schutzgüter kann sich<br />

unter Berücksichtigung der bisher im <strong>Flächennutzungsplan</strong> <strong>Rehfelde</strong> für die Gemarkung <strong>Rehfelde</strong><br />

dargestellten Flächennutzung bzw. der bestehenden Nutzungen in den Gemarkungen Werder und<br />

Zinndorf im Wesentlichen auf die ermittelten umweltprüfungsrelevanten Flächen 67 und die mit diesen<br />

Darstellungen verbundenen Auswirkungen beschränken.<br />

Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB).<br />

Die Aussagen an dieser Stelle werden nach Vorliegen des Umweltberichtes ergänzt.<br />

67<br />

Erläuterungen zur Erstellung des Umweltberichtes zum <strong>Flächennutzungsplan</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Rehfelde</strong>, Unterlage gem. § 4<br />

Abs. 1 BauGB (Scoping), Stand: 27. Mai 2011<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

7.2 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />

Unter Berücksichtigung des Vermeidungsgebots wurde die Flächeninanspruchnahme für neue Bauflächen<br />

auf das notwendige Maß beschränkt. Siedlungserweiterungen wurden grundsätzlich nur auf<br />

solche Flächen gelenkt, die im Sinne des Vermeidungsgebots geringe Beeinträchtigungen der Umwelt<br />

erwarten lassen. Bei der Auswahl der Flächen wurde berücksichtigt, dass ökologisch wertvolle Bereiche,<br />

Freiraumverbindungen und Biotope möglichst nicht beeinträchtigt werden. Eine Prüfung im Einzelfall<br />

bleibt der Ebene der konkreten Bauleitplanung bzw. dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

Für neue Flächendarstellungen wird im Rahmen der Umweltprüfung eine überschlägige Eingriffs- und<br />

Ausgleichsbilanzierung vorgenommen. Für jede neu hinzugekommene Baufläche wird im Umweltbericht<br />

der voraussichtlich erforderliche Kompensationsumfang grob ermittelt und es werden geeignete<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, die in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen<br />

sind. Diese Flächen werden einen potentiellen Ausgleichsflächenpool für die weitere Planung und<br />

Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung und bei konkreten Vorhaben<br />

bilden. Alle potentiellen Eingriffs- und Ausgleichsflächen sind auf der nachfolgenden Planungsebene<br />

nochmals eingehend hinsichtlich des Entwicklungsziels, des Aufwertungspotentials, erforderlicher<br />

Maßnahmen und Schutzzweck/ Erhaltungsziele abzuprüfen. Im Rahmen konkreter Ausgleichsplanungen<br />

sind die Eignung der Flächen detaillierter zu prüfen und die Verfügbarkeit zu klären. Die<br />

überschlägige Eingriffsabschätzung und Ermittlung des voraussichtlichen Kompensationsbedarfs im<br />

<strong>Flächennutzungsplan</strong> ersetzt nicht die Anwendung der Eingriffsregelung im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

Im <strong>Flächennutzungsplan</strong> wurden bereits Ausgleichsflächen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Damit erfolgte eine Übernahme und<br />

Kennzeichnung der Kompensationsmaßnahmen aus dem Bebauungsplan 10 "Windeignungsgebiet<br />

Nr. 26 <strong>Rehfelde</strong>, OT Werder und Zinndorf".<br />

Die Aussagen werden nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger und<br />

Vorliegen des Umweltberichtes ergänzt.<br />

7.3 FFH-Vorprüfung<br />

Soweit die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und<br />

der Europäischen Vogelschutzgebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen<br />

Bestandteilen beeinträchtigt werden können, sind gemäß § 1a Abs. 4 BauGB die Vorschriften<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen<br />

einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden.<br />

Zur Feststellung der Betroffenheit wird im Rahmen der Umweltprüfung eine Natura 2000-Vorprüfung<br />

durchgeführt, in der geprüft wird, ob Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetztes in ihren für die Erhaltungsziele oder<br />

den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden können. Im Rahmen<br />

der Vorprüfung wird festgestellt, ob der Projektbegriff i.S.d. Legaldefinition des § 10 Abs. 1 Nr. 11<br />

BNatSchG erfüllt ist und ob das Vorhaben überhaupt geeignet ist, Erhaltungsziele und Schutzzweck<br />

eines „Natura 2000-Gebietes“ einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten<br />

erheblich zu beeinträchtigen.<br />

In der Vorprüfung unterliegen nicht der gesamte <strong>Flächennutzungsplan</strong> der Betrachtung, sondern die<br />

geplanten Erweiterungsflächen. Alle übrigen Bereiche sind Bestand, da die Eingriffe bereits vor der<br />

planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Das Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung<br />

wird nach deren Vorliegen ergänzt.<br />

7.4 Artenschutz<br />

Der Artenschutz ist als einfacher Umweltbelang nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB ("Tiere" und "Pflanzen")<br />

in der Abwägung zu berücksichtigen.<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

Die auf europarechtlicher Ebene in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Art. 12 und 13 FFH-RL) und<br />

der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 Vogelschutz-RL) getroffenen artenschutzrechtlichen Verbote sind<br />

auf bundesrechtlicher Ebene in dem Ende 2007 novellierten Bundesnaturschutzgesetz 68 (BNatSchG)<br />

geregelt. Das Bundesnaturschutzgesetz unterteilt die artenschutzrechtlichen Verbote in Zugriffsverbote<br />

(§ 44 Abs. 1 BNatschG), Besitzverbote (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG) und Vermarktungsverbote (§<br />

44 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG).<br />

Für die Bauleitplanung sind nur die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG relevant. Danach ist<br />

es verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen<br />

oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der<br />

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;<br />

eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population einer Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus<br />

der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der<br />

Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.<br />

Zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote kann es erst durch die Verwirklichung einzelner<br />

Bauvorhaben kommen, da nicht die Bauleitplanung, sondern erst das Vorhaben selbst die verbotsrelevante<br />

Handlung darstellt. Aber auch wenn die artenschutzrechtlichen Verbote nicht unmittelbar<br />

für die Bauleitplanung gelten, muss die <strong>Gemeinde</strong> diese bereits auf der Ebene der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung<br />

beachten.<br />

So sind bereits im <strong>Flächennutzungsplan</strong> Angaben zu machen, ob durch die Darstellungen artenschutzrechtliche<br />

Konflikte mit den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet werden. Eine Verlagerung<br />

planerischer Probleme von der Ebene des <strong>Flächennutzungsplan</strong>s in den Bebauungsplan ist<br />

zulässig, wenn der Konflikt zwischen den Darstellungen im <strong>Flächennutzungsplan</strong> und höherrangigem<br />

Recht im Bebauungsplan bewältigt werden kann.<br />

Konkrete Angaben zum Vorkommen europäischer Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie werden für den <strong>Flächennutzungsplan</strong> im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes<br />

vorliegen. Auch aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung können Hinweise zu im Plangebiet auftretenden<br />

besonders und streng geschützten Arten kommen. Die Aussagen werden nach der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger ergänzt.<br />

Auf der Ebene des <strong>Flächennutzungsplan</strong>es können potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte nur<br />

vorbereitet werden, wenn gegenüber dem örtlich vorzufindenden Bestand eine veränderte Flächennutzung<br />

dargestellt ist. Das ist insbesondere bei neuen Bauflächendarstellungen der Fall. In der Umweltprüfung<br />

werden solche Flächen als besonders umweltprüfungsrelevante Flächen identifiziert. Diese<br />

Flächen werden auf mögliche Umweltauswirkungen hin untersucht. Die Erfassung und Bewertung<br />

des Bestandes erfolgt getrennt nach den Schutzgütern, so auch für die Schutzgüter Arten und Biotope.<br />

Zu den Untersuchungsergebnissen im Einzelnen wird auf den Umweltbericht verwiesen, der sich<br />

in Erarbeitung befindet. Die Aussagen zum Artenschutz werden nach Vorliegen des Umweltberichtes<br />

ergänzt.<br />

7.5 Immissionsschutz<br />

Immissionen durch Verkehrslärm können im Bereich von Ortsdurchfahrtsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen<br />

bestehen. Betroffen sind insbesondere die Ortsteile und der <strong>Gemeinde</strong>teil, durch die<br />

die Landesstraßen L 233 und 232 sowie die Kreisstraße K 6419 verlaufen. Bei unmittelbarer Straßen-<br />

68 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

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Stand: 27.05.2011<br />

randbebauung ist mit Überschreitungen der Orientierungswerte zu rechnen. Bei Neubauvorhaben,<br />

Um-, Ausbau und Sanierungen können Maßnahmen zum Lärmschutz gemäß der DIN 4109 - Schallschutz<br />

im Hochbau erforderlich werden. Oft kann der Lärmschutz schon durch die Bestimmungen der<br />

Wärmeschutzverordnung abgedeckt werden.<br />

Eine weitere Emissionsquelle für die Bereiche <strong>Rehfelde</strong> Herrensee und <strong>Rehfelde</strong> Bahnhof sowie für<br />

den nördlichen Garzauer Weg im Ortsteil Werder ist die Bahnlinie. Einmal stündlich verkehrt dort eine<br />

Regionalbahn in jede Richtung. Zwischenzeitlich fahren diverse Güterzüge in beide Richtungen.<br />

Weitere Geräuschimmissionen können durch den bestehenden Windpark auftreten. Im Rahmen des<br />

Bebauungsplanverfahrens und des Genehmigungsverfahrens wurde gutachterlich die Einhaltung der<br />

einschlägigen Vorschriften nachgewiesen.<br />

Im Umfeld von landwirtschaftlichen Betriebsstandorten kann es bei ungünstigen Wetterlagen und<br />

Windrichtungen zu gelegentlichen Geruchswahrnehmungen kommen, die im Dorfgebiet in der Regel<br />

hinzunehmen sind.<br />

Bei Neuansiedlungen von Anlagen und Betrieben in Mischgebieten, Dorfgebieten und Gewerbegebieten<br />

ist die nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung zu berücksichtigen. Hier wird die Anwendung<br />

der Abstandsleitlinie 69 empfohlen.<br />

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - zu beachten.<br />

In Bebauungsplanverfahren ist ggf. im Rahmen immissionsschutzbezogener Gutachten das Maß<br />

der verkehrlichen und gewerblichen Immissionen zu klären, um ggf. aktive oder passive Maßnahmen<br />

zum Immissionsschutz vorzusehen.<br />

7.6 Kampfmittel<br />

Die Aussagen werden nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger ergänzt.<br />

69 Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/ Funksendestellen<br />

und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie des MUNR)<br />

vom 6. Juni 1995 (ABl. 49/95, S. 590). Da die Abstandsleitlinie des Landes Brandenburg noch nicht an neue Erkenntnisse<br />

angepasst ist, kann die novellierte Abstandsregelung von NRW mit herangezogen werden: Abstände zwischen Industrie- bzw.<br />

Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame<br />

Abstände - Abstandserlass - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom<br />

6.6.2007 (MBl. NRW. S. 659)<br />

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8. Flächenbilanz<br />

Flächen nach Nutzungsart (in ha) Alt Erweiterung Abgang Neu<br />

(+)<br />

(-)<br />

0. Geltungsbereich 4.614,00 80,82 80,82 4.614,00<br />

1. Siedlungsraum 495,52 64,16 67,36 492,32<br />

1.1. Bruttobauflächen 316,37 59,89 46,18 330,08<br />

1.1.1. Wohnbauflächen 183,31 41,89 8,40 216,81<br />

1.1.2. Gemischte Bauflächen 66,98 7,71 6,74 67,95<br />

1.1.3. Gewerbliche Bauflächen 21,53 4,30 0,30 25,53<br />

1.1.4. Sonderbauflächen 42,19 5,48 30,76 16,92<br />

- Sondergebiete Erholung 42,19 5,48 30,76 16,92<br />

- Sonstige Sondergebiete 314,24* 314,24*<br />

1.1.5. Flächen für Gemeinbedarf 2,36 0,51 2,86<br />

1.2. Flächen für den überörtlichen Verkehr<br />

und für die örtlichen Hauptverkehrszüge<br />

85,59 0,81 86,40<br />

- Flächen für den Straßenverkehr<br />

- Flächen für Bahnanlagen<br />

85,59 0,81 86,40<br />

1.3. Grünflächen 90,55 3,46 21,18 72,83<br />

1.4. Flächen für die Ver- und Entsorgung 3,01 3,01<br />

2. Freiraum 4.121,68 16,66 13,46 4.121,68<br />

2.1. Flächen für die Landwirtschaft 3.353,73 8,59 8,37 3.353,94<br />

2.2. Flächen für die Forstwirtschaft / Wald 724,94 7,94 5,09 727,79<br />

2.3. Wasserflächen 4,26 0,13 4,39<br />

2.4. Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

35,56 35,56<br />

2.5. Sonstige Flächen<br />

* Die sonstigen Sondergebiete betreffen ausschließlich Flächen für Windenergieanlagen. Da diese<br />

Flächen überwiegend landwirtschaftliche Nutzfläche bleiben, werden die Flächen bei den Flächen für<br />

Landwirtschaft mitgerechnet.<br />

Die Flächenbilanz bildet aufgrund der Unschärfe der <strong>Flächennutzungsplan</strong>ung linienhafte Darstellungen<br />

wie z. B. Radwege nicht ab. In der Flächenbilanz werden aus darstellungstechnischen Gründen<br />

nur flächenhafte Darstellungen abgebildet. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Flächenberechnungen,<br />

z. B. mit Katasterflächen, ist nicht gegeben.<br />

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