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Empirie und Analyse - Integrationspotenziale

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Ein weiteres Problem für den Aufbau kontinuierlicher Struktur der Integrations-<br />

arbeit in den Kommunen stellen die vielfältigen – <strong>und</strong> zum Teil unübersicht-<br />

lichen – befristeten Modell- <strong>und</strong> Projektförderungen der verschiedenen Ebenen<br />

<strong>und</strong> Ressorts dar. Obwohl damit wichtige Impulse <strong>und</strong> Arbeitsansätze in den<br />

Kommunen angestoßen werden können, besteht mit Wegfall der Förderung<br />

häufig die Gefahr des Zusammenbrechens von aufgebauten Arbeitsstrukturen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der im Vergleich zur Großstadt begrenzten Vielfalt von Angeboten<br />

<strong>und</strong> Projekten im ländlichen Raum entstehen mit dem Auslaufen einzelner<br />

Projekte oft Lücken, die nicht durch alternative Angebote geschlossen werden<br />

können. Dies ist ein Aspekt, auf den im zweiten Kapitel noch näher eingegan-<br />

gen wird. Hier wäre in der Zukunft eine Bündelung <strong>und</strong> höhere Verlässlichkeit<br />

von Förderangeboten wünschenswert.<br />

Eine Besonderheit der föderalen Arbeitsteilung im ländlichen Raum liegt zu-<br />

dem in der Zuständigkeitsteilung der kommunalen Ebene in den Bereich von<br />

Landkreisen <strong>und</strong> kreisangehörigen Städten <strong>und</strong> Gemeinden. Für Städte <strong>und</strong><br />

Gemeinden ergeben sich aus ihrer Kreisangehörigkeit spezifische Rahmenbe-<br />

dingungen für die Ausprägung von Integrationsstrukturen. Die Landkreise <strong>und</strong><br />

ihre Gemeinden sind jeweils selbstständige Gebietskörperschaften. Zwischen<br />

ihnen gibt es den Verwaltungsaufbau betreffend keine hierarchische Über- bzw.<br />

Unterordnung. Als Glieder einer gestuften Verwaltung teilen sich beide Gebietskörperschaften<br />

kommunale Aufgaben in einer Art Funktionsverb<strong>und</strong>. Die<br />

Zuordnung von Aufgaben zwischen Kreis <strong>und</strong> Gemeinden ist in vielerlei Hinsicht<br />

klar definiert, danach übernimmt der Kreis lediglich Aufgaben der „überörtlichen<br />

Gemeinschaft“ (von der Heide 1998: 127). Zu diesen Aufgaben gehört<br />

u.a. das Ausländerwesen. Die Aufgabenzuordnung ist jedoch auch von der Bevölkerungszahl<br />

<strong>und</strong> damit von der Leistungskraft der Gemeindeverwaltungen<br />

abhängig. Die Leistungsunterschiede von Gemeinden <strong>und</strong> Städten zwischen<br />

100 <strong>und</strong> 100.000 Einwohnern sind somit zwangsläufig. So verfügen insbesondere<br />

kleine Gemeinden über eine deutlich unterkomplexere Verwaltungsstruktur,<br />

was zu Aufgabenverschiebungen etwa in den Bereichen Jugend- <strong>und</strong><br />

Sozialhilfe an die jeweiligen Landkreise führt. Sonderstellungen in der Aufgabenzuordnung<br />

haben z.B. die kreisangehörigen Großen Kreisstädte Baden-<br />

Württembergs, Bayerns <strong>und</strong> Sachsens (darunter die Untersuchungskommunen<br />

Ravensburg, Leutkirch, Neustadt b. Coburg <strong>und</strong> Plauen) <strong>und</strong> die großen<br />

selbständigen Städte in Niedersachsen.<br />

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Das Konzept „KOMM-IN NRW – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung<br />

durch das Land Nordrhein-Westfalen“ fördert Transparenz, Vernetzung <strong>und</strong> strategische Steuerung<br />

von Integrationsangeboten <strong>und</strong> -hilfen in Städten <strong>und</strong> Kreisen in NRW seit 2005. Das För derkonzept<br />

liegt im Verantwortungsbereich des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration <strong>und</strong><br />

Soziales.<br />

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