Empirie und Analyse - Integrationspotenziale
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Ein weiteres Problem für den Aufbau kontinuierlicher Struktur der Integrations-<br />
arbeit in den Kommunen stellen die vielfältigen – <strong>und</strong> zum Teil unübersicht-<br />
lichen – befristeten Modell- <strong>und</strong> Projektförderungen der verschiedenen Ebenen<br />
<strong>und</strong> Ressorts dar. Obwohl damit wichtige Impulse <strong>und</strong> Arbeitsansätze in den<br />
Kommunen angestoßen werden können, besteht mit Wegfall der Förderung<br />
häufig die Gefahr des Zusammenbrechens von aufgebauten Arbeitsstrukturen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der im Vergleich zur Großstadt begrenzten Vielfalt von Angeboten<br />
<strong>und</strong> Projekten im ländlichen Raum entstehen mit dem Auslaufen einzelner<br />
Projekte oft Lücken, die nicht durch alternative Angebote geschlossen werden<br />
können. Dies ist ein Aspekt, auf den im zweiten Kapitel noch näher eingegan-<br />
gen wird. Hier wäre in der Zukunft eine Bündelung <strong>und</strong> höhere Verlässlichkeit<br />
von Förderangeboten wünschenswert.<br />
Eine Besonderheit der föderalen Arbeitsteilung im ländlichen Raum liegt zu-<br />
dem in der Zuständigkeitsteilung der kommunalen Ebene in den Bereich von<br />
Landkreisen <strong>und</strong> kreisangehörigen Städten <strong>und</strong> Gemeinden. Für Städte <strong>und</strong><br />
Gemeinden ergeben sich aus ihrer Kreisangehörigkeit spezifische Rahmenbe-<br />
dingungen für die Ausprägung von Integrationsstrukturen. Die Landkreise <strong>und</strong><br />
ihre Gemeinden sind jeweils selbstständige Gebietskörperschaften. Zwischen<br />
ihnen gibt es den Verwaltungsaufbau betreffend keine hierarchische Über- bzw.<br />
Unterordnung. Als Glieder einer gestuften Verwaltung teilen sich beide Gebietskörperschaften<br />
kommunale Aufgaben in einer Art Funktionsverb<strong>und</strong>. Die<br />
Zuordnung von Aufgaben zwischen Kreis <strong>und</strong> Gemeinden ist in vielerlei Hinsicht<br />
klar definiert, danach übernimmt der Kreis lediglich Aufgaben der „überörtlichen<br />
Gemeinschaft“ (von der Heide 1998: 127). Zu diesen Aufgaben gehört<br />
u.a. das Ausländerwesen. Die Aufgabenzuordnung ist jedoch auch von der Bevölkerungszahl<br />
<strong>und</strong> damit von der Leistungskraft der Gemeindeverwaltungen<br />
abhängig. Die Leistungsunterschiede von Gemeinden <strong>und</strong> Städten zwischen<br />
100 <strong>und</strong> 100.000 Einwohnern sind somit zwangsläufig. So verfügen insbesondere<br />
kleine Gemeinden über eine deutlich unterkomplexere Verwaltungsstruktur,<br />
was zu Aufgabenverschiebungen etwa in den Bereichen Jugend- <strong>und</strong><br />
Sozialhilfe an die jeweiligen Landkreise führt. Sonderstellungen in der Aufgabenzuordnung<br />
haben z.B. die kreisangehörigen Großen Kreisstädte Baden-<br />
Württembergs, Bayerns <strong>und</strong> Sachsens (darunter die Untersuchungskommunen<br />
Ravensburg, Leutkirch, Neustadt b. Coburg <strong>und</strong> Plauen) <strong>und</strong> die großen<br />
selbständigen Städte in Niedersachsen.<br />
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Das Konzept „KOMM-IN NRW – Innovation in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung<br />
durch das Land Nordrhein-Westfalen“ fördert Transparenz, Vernetzung <strong>und</strong> strategische Steuerung<br />
von Integrationsangeboten <strong>und</strong> -hilfen in Städten <strong>und</strong> Kreisen in NRW seit 2005. Das För derkonzept<br />
liegt im Verantwortungsbereich des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Integration <strong>und</strong><br />
Soziales.<br />
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