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Produktinformationsblatt für Privatkunden 07/2010 (Muster) - R+V ...

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<strong>Produktinformationsblatt</strong> <strong>für</strong> die Kfz-Versicherung<br />

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte<br />

Kfz-Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Bitte lesen Sie daher die<br />

gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig.<br />

1. Um welche Art der Versicherung handelt es sich?<br />

Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung.<br />

Grundlagen Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die<br />

Allgemeinen Bedingungen <strong>für</strong> die Kfz-Versicherung (AKB) und etwaige einzelvertraglich vereinbarte<br />

Sonderbedingungen.<br />

2. Welche Risiken sind versichert, welche Risiken sind nicht versichert?<br />

Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:<br />

(Die gewünschten Versicherungsarten bitte ankreuzen)<br />

Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit<br />

Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. Nicht versichert sind z. B. Schäden am eigenen Fahrzeug. Einzelheiten zum<br />

versicherten Risiko finden Sie in den AKB unter A.1.1.<br />

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust<br />

Ihres Fahrzeugs (zum Beispiel durch Diebstahl, Sturm). Nicht versichert sind z. B. Schäden an Ihrem Fahrzeug<br />

durch Unfälle, wenn Sie diese selbst verursacht haben. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in den AKB<br />

unter A.2.2.<br />

Die Vollkaskoversicherung umfasst über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus u. a. Schäden an Ihrem<br />

Fahrzeug durch Unfälle, auch wenn Sie diese selbst verursacht haben. Nicht versichert sind z. B. Schäden aufgrund<br />

eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in<br />

den AKB unter A.2.3.<br />

Der Schutzbrief bietet organisatorische und finanzielle Hilfe zum Beispiel bei Panne, Unfall und Diebstahl Ihres<br />

Fahrzeugs sowie – fahrzeugunabhängig – bei persönlichen Notlagen auf Reisen. Nicht versichert sind z. B.<br />

Reparaturkosten am Fahrzeug, die über die Pannenhilfe hinausgehen. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden<br />

Sie in den AKB unter A.3.1.<br />

Die Auslandsschaden-Versicherung inklusive Schutzbrief (Schutzbrief Plus) kommt anstelle des Schädigers <strong>für</strong><br />

die Ihnen durch einen Verkehrsunfall im Ausland entstandenen Schäden nach deutschen Recht auf. Darüber hinaus<br />

gewähren wir organisatorische und finanzielle Hilfe zum Beispiel bei Panne, Unfall und Diebstahl Ihres Fahrzeugs.<br />

Nicht versichert sind z. B. Schäden, die Sie selbst bei einem Unfall im Ausland verursachen und Reparaturkosten am<br />

Fahrzeug, die über die Pannenhilfe hinausgehen. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in den AKB unter<br />

A.5.1.<br />

Die Kfz-Unfallversicherung sichert Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod durch Unfall finanziell ab.<br />

Nicht versichert sind z. B. Sachschäden der Fahrzeuginsassen. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in<br />

den AKB unter A.4.1.<br />

Die Differenzdeckung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Totalschaden, der Zerstörung oder des Verlusts<br />

Ihres Fahrzeugs, soweit mit der Entschädigung aus der Kaskoversicherung z. B. die Forderung des Leasinggebers<br />

aus der vorzeitigen Abrechnung Ihres Leasingvertrags nicht vollständig ausgeglichen werden kann.<br />

Nicht versichert sind z.B. die Schäden an Ihrem Fahrzeug. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in den<br />

AKB unter A.7.1.<br />

Die Kasko-Extra-Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres<br />

Nutzfahrzeugs durch Brems-, Betriebs und reine Bruchschäden. Nicht versichert sind z. B. Schäden an Ihrem<br />

Fahrzeug durch Unfall. Einzelheiten zum versicherten Risiko finden Sie in den AKB unter A.8.1.<br />

Die Fahrerschutz-Versicherung schützt den Fahrer bei einem Unfall vor den finanziellen Folgen seines<br />

Personenschadens. Nicht versichert sind z. B. Sachschäden des Fahrers. Einzelheiten zum versicherten Risiko<br />

finden Sie in den AKB unter A.6.1.<br />

Ihrem Versicherungsvertrag können Sie weitere Informationen zu den von Ihnen gewünschten Versicherungsarten und<br />

weitere Einzelheiten z. B. zur Versicherungssumme und zu Selbstbehalten entnehmen.


3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder<br />

verspäteter Zahlung?<br />

Für ein Jahr Versicherungsschutz zahlen Sie jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich<br />

(Bitte Zahlungsperiode ankreuzen)<br />

(Gesamtbeitrag gemäß Antrag bitte eintragen)<br />

EUR inkl. Versicherungsteuer<br />

Beitragsfälligkeit (Bitte ankreuzen oder ausfüllen)<br />

jährlich, jeweils zum 01.01.<br />

halbjährlich, jeweils zum 01.01. bzw. 01.<strong>07</strong>.<br />

vierteljährlich, jeweils zum 01.01. 01.04. 01.<strong>07</strong>. 01.10.<br />

monatlich, jeweils zum 1. des jeweiligen Monats<br />

<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie endgültige Angaben zur Beitragshöhe erst nach Auskunft über Ihren Schadenverlauf dem<br />

Versicherungsschein entnehmen können. Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird zwei<br />

Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens<br />

innerhalb von 14 Tagen ) zu zahlen. Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung<br />

angegebenen Zeitpunkt fällig und zu zahlen. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren<br />

Versicherungsschutz. Einzelheiten finden Sie in den AKB C.1 und C.2.<br />

4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen?<br />

Jede Versicherungsart hat Leistungsausschlüsse. Zum Beispiel haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie<br />

vorsätzlich einen Schaden herbeiführen. Einzelheiten zu den ausgeschlossenen Leistungen in der Kfz-Versicherung<br />

finden Sie z.B. in den AKB A.1.5, A.2.16, A.3.9 und A.4.10, A.5.6, A.6.6, A.7.8, A.8.10.<br />

5. Welche Pflichten haben Sie beim Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser<br />

Pflichten haben?<br />

Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht Gefahr, dass<br />

Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.<br />

6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser<br />

Pflichten haben?<br />

Welche Pflichten Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D der AKB. Beispielsweise dürfen<br />

Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einem verkehrssicheren Fahrzeug und nicht unter dem Einfluss von<br />

Alkohol und anderen Rauschmitteln fahren. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen<br />

<strong>für</strong> Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise<br />

verlieren.<br />

7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?<br />

Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um den Schadenfall aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den<br />

Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit <strong>für</strong> die<br />

Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen <strong>für</strong> Sie<br />

haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt E der AKB.<br />

8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Dies ist häufig der Tag der Zulassung des Fahrzeugs.<br />

Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder<br />

wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten hierzu finden<br />

Sie unter B.1, B.2, C.1 und C.2 der AKB sowie im Versicherungsschein.<br />

9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?<br />

Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages können Sie den Vertrag auch<br />

aus anderen Anlässen kündigen. So besteht z.B. nach Eintritt eines Schadens eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.<br />

Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt G der AKB.<br />

KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Friedrich Caspers.<br />

Vorstand: Dr. Norbert Rollinger, Vorsitzender; Michael Busch, Heinz-Jürgen Kallerhoff, Dr. Edgar Martin.<br />

Sitz: Hamburg, Handelsregister Nr. HRB 64830, Amtsgericht Hamburg

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