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Prüfbericht über die Stiftung Kloster Viktorsberg

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1 <strong>Stiftung</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>Viktorsberg</strong><br />

Die <strong>Stiftung</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>Viktorsberg</strong> wurde im Jahr 1984 gegründet. Das<br />

Land Vorarlberg hat sich an der Errichtung der <strong>Stiftung</strong> beteiligt, um<br />

<strong>die</strong>ses kulturpolitisch bedeutende Bauwerk zu erhalten. Das Land<br />

stellt neben finanziellen Mitteln auch Personal- und Sachaufwand zur<br />

Verfügung. Das <strong>Stiftung</strong>skapital ist nicht ausreichend, um den<br />

<strong>Stiftung</strong>szweck zu erfüllen.<br />

Situation Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 3. April 1984<br />

beschlossen, dass sich das Land an der Errichtung der <strong>Stiftung</strong> <strong>Kloster</strong><br />

<strong>Viktorsberg</strong> (<strong>Stiftung</strong>) beteiligt.<br />

Gründung Das Land Vorarlberg, <strong>die</strong> Diözese Feldkirch, <strong>die</strong> Stadt Feldkirch, <strong>die</strong><br />

Marktgemeinde Rankweil sowie <strong>die</strong> Gemeinden Fraxern, Klaus, Laterns,<br />

Röthis, Sulz, Übersaxen, <strong>Viktorsberg</strong>, Weiler und Zwischenwasser haben<br />

am 3. September 1984 <strong>die</strong> <strong>Stiftung</strong> gegründet.<br />

Die Stifter haben am 3. September 1984 auch eine Satzung für <strong>die</strong><br />

<strong>Stiftung</strong> beschlossen. Diese enthält neben dem <strong>Stiftung</strong>szweck und den<br />

<strong>Stiftung</strong>sorganen auch das <strong>Stiftung</strong>skapital und weitere organisatorische<br />

Regelungen. Die <strong>Stiftung</strong> ist gemeinnützig.<br />

Mit Bescheid vom 11. September 1984 wurden <strong>die</strong> Erklärung der Stifter<br />

und <strong>die</strong> Satzung der <strong>Stiftung</strong> gemäß § 3 des Gesetzes <strong>über</strong> <strong>Stiftung</strong>en<br />

und Fonds im Lande Vorarlberg, LGBl Nr 10/1947 in der Fassung<br />

LGBl Nr 22/1952, durch <strong>die</strong> Vorarlberger Landesregierung genehmigt.<br />

<strong>Stiftung</strong>skapital Als <strong>Stiftung</strong>skapital haben <strong>die</strong> Stifter einen Betrag von ATS 530.000 zur<br />

Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde von den Stiftern im einzelnen<br />

aufgebracht durch:<br />

- das Land Vorarlberg mit ATS 300.000<br />

- <strong>die</strong> Diözese Feldkirch mit ATS 60.000<br />

- <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Viktorsberg</strong> mit ATS 50.000<br />

- <strong>die</strong> Stadt Feldkirch mit ATS 40.000<br />

- <strong>die</strong> Marktgemeinde Rankweil mit ATS 20.000<br />

- <strong>die</strong> Gemeinden Klaus, Röthis, Sulz mit jeweils ATS 10.000<br />

- <strong>die</strong> Gemeinde Zwischenwasser mit ATS 8.000<br />

- <strong>die</strong> Gemeinde Weiler mit ATS 7.000<br />

- <strong>die</strong> Gemeinden Fraxern, Übersaxen, Laterns jeweils ATS 5.000<br />

Der von den Stiftern eingebrachte Bargeldbetrag sollte so veranlagt<br />

werden, dass er zur baulichen Verbesserung bzw Erhaltung des<br />

ehemaligen <strong>Kloster</strong>gebäudes verwendet wird.<br />

Seite 7 Prüfung <strong>Stiftung</strong> <strong>Kloster</strong> <strong>Viktorsberg</strong>

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