Produktinformationsblatt AVB Camping - R+V Versicherung
Produktinformationsblatt AVB Camping - R+V Versicherung
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<strong>Produktinformationsblatt</strong><br />
für <strong>Versicherung</strong>en nach den Allgemeinen KRAVAG-<br />
<strong>Versicherung</strong>sbedingungen für die <strong>Camping</strong>-<strong>Versicherung</strong> 2008<br />
(<strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008)<br />
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen<br />
angebotene <strong>Versicherung</strong> geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der<br />
vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem <strong>Versicherung</strong>sschein und den<br />
beigefügten <strong>Versicherung</strong>sbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen<br />
sorgfältig.<br />
1. Welche Art der <strong>Versicherung</strong> bieten wir Ihnen an?<br />
Wir bieten Ihnen eine <strong>Camping</strong>versicherung an. Grundlage sind die beigefügten <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert?<br />
<strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Wohnwagen, Reisemobile und Mobilheime, Zelte und Zubehör gegen<br />
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sachen durch Brand oder Explosion; Entwendung,<br />
insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung sowie Sturm, Hagel, Blitzschlag,<br />
Überschwemmung oder Lawinen und Leitungswasser. Dazu müssen sich die versicherten Sachen auf einem<br />
<strong>Camping</strong>platz oder im Winterlager befinden.<br />
Kein <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht für Lebens- und Genussmittel, Bargeld und Schmuck und wenn die<br />
versicherten Sachen auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen.<br />
Nähere Einzelheiten zu versicherten Sachen, Umfang der <strong>Versicherung</strong> und Geltung der <strong>Versicherung</strong><br />
entnehmen Sie bitte Ziffern 1, 2 und 4 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
Gehen versicherte Sachen verloren oder werden sie zerstört, ersetzen wir den jeweiligen <strong>Versicherung</strong>swert<br />
bei Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls bis zur Höhe der <strong>Versicherung</strong>ssumme.<br />
Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und<br />
die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten bei Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls,<br />
höchstens jedoch den <strong>Versicherung</strong>swert.<br />
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffern 7 und 16 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie diesen bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder<br />
verspätet bezahlen?<br />
Beitrag einschließlich<br />
<strong>Versicherung</strong>steuer _____,___ EUR<br />
Beitragsfälligkeit jeweils zum ___.___.______<br />
erstmals zum <strong>Versicherung</strong>sbeginn ___.___.______<br />
Vertragslaufzeit ___ Jahre<br />
Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag sofort nach Erhalt des <strong>Versicherung</strong>sscheins. Weitere<br />
Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns eine<br />
Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.<br />
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom<br />
Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt erst mit dem<br />
Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir<br />
Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach<br />
Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem <strong>Versicherung</strong>santrag und Ziffern 8, 9, 10 und 11 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
KRAVAG-LOGISTIC – Ein Unternehmen<br />
der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe
4. Was schließen wir aus?<br />
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag<br />
verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem <strong>Versicherung</strong>sschutz herausgenommen.<br />
Ausgeschlossen sind insbesondere politische Gefahren, Kernenergie und Entziehung durch<br />
Beschlagnahme.<br />
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der<br />
Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziffer 3 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008. Auf die nicht versicherten Schäden im<br />
Rahmen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes für Leitungswasser gemäß Ziffer 2.1.4 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008 weisen wir<br />
zusätzlich hin.<br />
5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser<br />
Pflichten haben?<br />
Damit wir Ihren <strong>Versicherung</strong>santrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular<br />
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir vom<br />
Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz. Gegebenenfalls<br />
können wir auch den <strong>Versicherung</strong>sbeitrag anpassen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 5 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen<br />
dieser Pflichten haben?<br />
Durch eine Veränderung der Umstände, die Sie uns zu Vertragsbeginn angegeben haben, kann sich die<br />
Notwendigkeit ergeben, den <strong>Versicherung</strong>svertrag anzupassen. Sie müssen uns daher mitteilen, ob und<br />
welche Änderungen diese Umstände gegenüber Ihren ursprünglichen Angaben im <strong>Versicherung</strong>santrag<br />
eingetreten sind. Andernfalls können wir den Vertrag kündigen und Sie verlieren Ihren <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />
Gegebenenfalls können wir auch den <strong>Versicherung</strong>sbeitrag anpassen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
7. Welche Pflichten haben Sie im <strong>Versicherung</strong>sfall und welche Folgen können Verletzungen dieser<br />
Pflichten haben?<br />
Wenn ein <strong>Versicherung</strong>sfall eingetreten ist, ergeben sich für Sie einige Verpflichtungen, denen Sie<br />
nachkommen müssen.<br />
Diese Verpflichtungen können Sie Ziffern 20.2 bis 20.6 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008 entnehmen.<br />
Unter anderem müssen Sie uns beispielsweise jeden <strong>Versicherung</strong>sfall unverzüglich anzeigen, sowie<br />
gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens ergreifen. Bitte haben Sie Verständnis<br />
dafür, dass Sie alles zu tun haben, was zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. Schäden durch<br />
strafbare Handlungen sind der zuständigen Polizeidienststelle zu melden.<br />
Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, können Sie den <strong>Versicherung</strong>sschutz ganz oder teilweise<br />
verlieren.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 21 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
8. Wann beginnt und endet Ihr <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />
Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt zum im <strong>Versicherung</strong>sschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung<br />
des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses <strong>Produktinformationsblatt</strong>s zugrunde gelegten<br />
Zeitpunkt für den Beginn Ihres <strong>Versicherung</strong>sschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3. Dort finden Sie auch<br />
Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende.<br />
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein<br />
weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der<br />
Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon<br />
zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre<br />
Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf der ersten drei Jahre Ihrer Vertragslaufzeit oder jedes darauf<br />
folgenden Jahres zugehen muss.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 14 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
9. Wie kann Ihr Vertrag vorzeitig beendet werden?<br />
Neben den unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrags stehen Ihnen<br />
weitere Kündigungsrechte zu, zum Beispiel die Kündigung nach dem Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls, wonach<br />
sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen können.<br />
Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte Ziffer 24 <strong>AVB</strong> <strong>Camping</strong> 2008.<br />
KRAVAG-LOGISTIC – Ein Unternehmen<br />
der <strong>R+V</strong> <strong>Versicherung</strong>sgruppe