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Handbuch AdvoForderung - AnNoText

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2. Forderungsakte anlegen<br />

Monat 30 Tage oder mit der tatsächlichen Tageszahl im Jahr<br />

(365/366 Tage = mit Schaltjahr).<br />

� Zinssatz<br />

Fester Zinssatz<br />

� Basiszinssatz + x %<br />

Gesetzliche Grundlage für den Basiszins ist § 247 BGB. Der Zinssatz<br />

wird halbjährlich fortgeschrieben. Auf die Norm wird u. a. bei der<br />

Berechnung von Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 1, 2 BGB Bezug<br />

genommen.<br />

� SRF-Satz + x %<br />

Auf den SRF-Satz (Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität)<br />

wurde früher in § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 1 VOB/B Bezug genommen.<br />

Heute wird an gleicher Stelle auf § 288 BGB verwiesen, wonach Basiszins<br />

+ 5 % (Verbraucher) bzw. Basiszins + 8 % anzusetzen sind.<br />

� Bezeichnung<br />

z. B. Rechnungs- oder Vertragsnummer<br />

� Katalog-Nr.<br />

Die im Mahnverfahren für die Geltendmachung vorgesehene Katalognummer<br />

Eine Musterforderung könnte folgendermaßen aussehen:<br />

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