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Handbuch AdvoForderung - AnNoText

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2. Forderungsakte anlegen<br />

c) Gläubiger, Schuldner und Gerichte<br />

Zur Forderungsberechnung ist es nicht erforderlich, Beteiligte (Gläubiger,<br />

Schuldner und Gerichte) zu erfassen.<br />

Wir empfehlen dies aber aus folgenden Gründen:<br />

� Die Dokumentation in den Berichten wird übersichtlicher, was gerade<br />

bei der Weitergabe an den Gerichtsvollzieher sehr sinnvoll ist,<br />

und<br />

� die Akten lassen sich nach der Eingabe von Gläubiger- und<br />

Schuldnernamen sowie Gerichtsaktenzeichen beim Öffnen leichter<br />

identifizieren.<br />

Sie können die Daten entweder<br />

� gleich bei der Forderungsanlage mit einem Klick auf die jeweilige<br />

Registerkarte eingeben oder sie<br />

� später über den Menübefehl Datei > Akte bearbeiten erfassen.<br />

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