WB_2004-1.pdf - Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie
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Ausland<br />
Streit um den <strong>Klima</strong>rappen<br />
Das CO 2 -Gesetz – Kern der Schweizerischen <strong>Klima</strong>politik<br />
Das CO2-Gesetz der Schweiz wurde auf den 1. Mai<br />
2000 in Kraft gesetzt. Mit dem CO2-Gesetz legt<br />
das Land verbindliche Ziele <strong>für</strong> die Reduktion des<br />
wichtigsten Treibhausgases CO2 fest. Es dient damit<br />
auch der Umsetzung der internationalen Verpfl ichtungen,<br />
welche die Schweiz mit der internationalen<br />
<strong>Klima</strong>konvention eingegangen ist.<br />
Mit dem CO2-Gesetz soll in der Schweiz der<br />
Ausstoß von CO2 durch die Nutzung fossiler<br />
<strong>Energie</strong>träger bis zum Jahre 2010 um 10 Prozent<br />
gegenüber dem Wert von 1990 gesenkt werden.<br />
Für Brennstoffe und Treibstoffe gelten je<br />
unterschied liche Teilziele. So sollen die Brennstoffe<br />
(Heizungen, Industriefeuerungen etc.) um<br />
15 Prozent, die Treibstoffe (Benzin, Diesel) um<br />
8-Prozent vermindert werden.<br />
Die angestrebte Reduktion der CO2-Emissi onen soll in erster Linie durch Maßnahmen der<br />
<strong>Energie</strong>-, Verkehrs-, <strong>Umwelt</strong>- und Finanzpolitik<br />
sowie durch freiwillige Maßnahmen der Unternehmen<br />
und Privaten erreicht werden. Dazu hat<br />
der Bundesrat das Programm „<strong>Energie</strong>-Schweiz“<br />
verabschiedet. Wenn sich abzeichnet, dass diese<br />
Maßnahmen nicht ausreichen, kann der Bund<br />
eine CO2-Abgabe einführen.<br />
Zwei Phasen: Freiwilligkeit und CO 2 -Abgabe<br />
Das Gesetz sieht zwei Phasen der Umsetzung vor:<br />
Die erste Phase dauert bis mindestens <strong>2004</strong>,<br />
dem frühesten Zeitpunkt, zu welchem eine<br />
CO2- Abgabe eingeführt werden kann. Ziel dieser<br />
Phase der „Freiwilligkeit“ ist es, mit bereits<br />
be stehenden sowie freiwilligen Maßnahmen die<br />
Einführung einer CO2-Abgabe möglichst zu vermeiden.<br />
In der zweiten Phase kann frühestens auf das<br />
Jahr <strong>2004</strong> eine CO2-Abgabe eingeführt werden.<br />
Die CO2-Abgabe würde auf fossile Brenn- und<br />
Treibstoffe erhoben. Ob und in welcher Höhe<br />
eine Abgabe eingeführt wird, entscheidet der<br />
Bundesrat aufgrund des noch ausstehenden<br />
Reduktionsbedarfs (Ziellücke). Der maximale<br />
Abgabesatz <strong>für</strong> CO2 beträgt nach Gesetz 210<br />
Schweizerfranken pro Tonne. Die Abgabe kann<br />
auch nur <strong>für</strong> einen der beiden Teilbereiche –<br />
Brennstoffe und Treibstoffe – eingeführt werden,<br />
wenn im anderen Bereich das Ziel erreicht<br />
wurde. <strong>Energie</strong>intensive Unternehmen, Groß-<br />
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verbraucher und Gruppen von Verbrauchern<br />
können sich von der Abgabe befreien, wenn sie<br />
sich gegenüber dem Bund zur Einschränkung<br />
der CO 2 -Emissionen verpfl ichten und das entsprechende<br />
Ziel erreichen.<br />
Verschiedene aktuelle Studien weisen daraufhin, dass<br />
die gesetzten Ziele ausschließlich mit frei willigen<br />
Maßnahmen nicht erreicht werden können. Dies<br />
gilt insbesondere <strong>für</strong> den Verkehrsbereich. Bei den<br />
Treibstoffen ist trotz den freiwilligen Anstrengungen<br />
eine große Ziellücke zu erwarten (vgl. Prog nos<br />
2002). Aber auch <strong>für</strong> die Wirtschaft, die öffentliche<br />
Hand und die Haushalte scheint die Zielerreichung<br />
schwierig, wenn nicht wirksame zusätzliche Maßnahmen<br />
ergriffen werden (vgl. cepe/PSI 2003). Bundesrat<br />
Leuenberger hat dessen ungeachtet bereits im<br />
Februar 2003 angekündigt, dass die Lenkungsabgabe<br />
nicht per 1. Januar <strong>2004</strong> eingeführt werden soll.<br />
<strong>Klima</strong>rappen:<br />
Ei des Kolumbus – oder fauler Zauber?<br />
Die Erdölvereinigung hat stattdessen einen privatwirtschaftlich<br />
erhobenen „<strong>Klima</strong>rappen“ (rund<br />
1-Rp. pro Liter Treibstoff) vorgeschlagen (Erdölvereinigung<br />
2002). Mit den Einnahmen in der<br />
Größenordnung von 70 Mio. Franken pro Jahr sollen<br />
einerseits CO2-Zertifi kate im Ausland gekauft<br />
werden, andererseits Maßnahmen zur Reduktion<br />
der CO2-Emissionen im Inland fi nanziert werden.<br />
Eine Studie von INFRAS im Auftrag des Bundesamtes<br />
<strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> zeigt, dass die CO2-Ziele im Verkehr<br />
erreicht werden können, durch die Umsetzung einer<br />
CO2-Abgabe oder eines <strong>Klima</strong>rappens alleine oder<br />
durch eine Kombination einer CO2-Abgabe mit<br />
einem <strong>Klima</strong>rappen (vgl. INFRAS 2003).<br />
Die Frage, ob der <strong>Klima</strong>rappen einen geeigneten<br />
(Aus-)weg darstellt, um die CO2-Ziele in der<br />
Schweiz effi zient zu erreichen, ist in der Schweiz sehr<br />
umstritten.<br />
Be<strong>für</strong>worter des <strong>Klima</strong>rappens verweisen einerseits<br />
auf die Probleme, welche mit der Einführung<br />
einer signifi kanten CO2-Abgabe verbunden<br />
wären, nämlich dem zunehmenden „Treibstofftourismus“<br />
durch Schweizer im Ausland<br />
und die dadurch reduzierten Mineralölsteuereinnahmen.<br />
Andererseits vertrauen sie in die<br />
Wirksamkeit und Effi zienz des Einkaufs von<br />
Emissions reduktionen im Ausland.<br />
<strong>Wuppertal</strong> Bulletin 1 · <strong>2004</strong>