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WB_2004-1.pdf - Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

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Ausland<br />

Streit um den <strong>Klima</strong>rappen<br />

Das CO 2 -Gesetz – Kern der Schweizerischen <strong>Klima</strong>politik<br />

Das CO2-Gesetz der Schweiz wurde auf den 1. Mai<br />

2000 in Kraft gesetzt. Mit dem CO2-Gesetz legt<br />

das Land verbindliche Ziele <strong>für</strong> die Reduktion des<br />

wichtigsten Treibhausgases CO2 fest. Es dient damit<br />

auch der Umsetzung der internationalen Verpfl ichtungen,<br />

welche die Schweiz mit der internationalen<br />

<strong>Klima</strong>konvention eingegangen ist.<br />

Mit dem CO2-Gesetz soll in der Schweiz der<br />

Ausstoß von CO2 durch die Nutzung fossiler<br />

<strong>Energie</strong>träger bis zum Jahre 2010 um 10 Prozent<br />

gegenüber dem Wert von 1990 gesenkt werden.<br />

Für Brennstoffe und Treibstoffe gelten je<br />

unterschied liche Teilziele. So sollen die Brennstoffe<br />

(Heizungen, Industriefeuerungen etc.) um<br />

15 Prozent, die Treibstoffe (Benzin, Diesel) um<br />

8-Prozent vermindert werden.<br />

Die angestrebte Reduktion der CO2-Emissi onen soll in erster Linie durch Maßnahmen der<br />

<strong>Energie</strong>-, Verkehrs-, <strong>Umwelt</strong>- und Finanzpolitik<br />

sowie durch freiwillige Maßnahmen der Unternehmen<br />

und Privaten erreicht werden. Dazu hat<br />

der Bundesrat das Programm „<strong>Energie</strong>-Schweiz“<br />

verabschiedet. Wenn sich abzeichnet, dass diese<br />

Maßnahmen nicht ausreichen, kann der Bund<br />

eine CO2-Abgabe einführen.<br />

Zwei Phasen: Freiwilligkeit und CO 2 -Abgabe<br />

Das Gesetz sieht zwei Phasen der Umsetzung vor:<br />

Die erste Phase dauert bis mindestens <strong>2004</strong>,<br />

dem frühesten Zeitpunkt, zu welchem eine<br />

CO2- Abgabe eingeführt werden kann. Ziel dieser<br />

Phase der „Freiwilligkeit“ ist es, mit bereits<br />

be stehenden sowie freiwilligen Maßnahmen die<br />

Einführung einer CO2-Abgabe möglichst zu vermeiden.<br />

In der zweiten Phase kann frühestens auf das<br />

Jahr <strong>2004</strong> eine CO2-Abgabe eingeführt werden.<br />

Die CO2-Abgabe würde auf fossile Brenn- und<br />

Treibstoffe erhoben. Ob und in welcher Höhe<br />

eine Abgabe eingeführt wird, entscheidet der<br />

Bundesrat aufgrund des noch ausstehenden<br />

Reduktionsbedarfs (Ziellücke). Der maximale<br />

Abgabesatz <strong>für</strong> CO2 beträgt nach Gesetz 210<br />

Schweizerfranken pro Tonne. Die Abgabe kann<br />

auch nur <strong>für</strong> einen der beiden Teilbereiche –<br />

Brennstoffe und Treibstoffe – eingeführt werden,<br />

wenn im anderen Bereich das Ziel erreicht<br />

wurde. <strong>Energie</strong>intensive Unternehmen, Groß-<br />

35<br />

verbraucher und Gruppen von Verbrauchern<br />

können sich von der Abgabe befreien, wenn sie<br />

sich gegenüber dem Bund zur Einschränkung<br />

der CO 2 -Emissionen verpfl ichten und das entsprechende<br />

Ziel erreichen.<br />

Verschiedene aktuelle Studien weisen daraufhin, dass<br />

die gesetzten Ziele ausschließlich mit frei willigen<br />

Maßnahmen nicht erreicht werden können. Dies<br />

gilt insbesondere <strong>für</strong> den Verkehrsbereich. Bei den<br />

Treibstoffen ist trotz den freiwilligen Anstrengungen<br />

eine große Ziellücke zu erwarten (vgl. Prog nos<br />

2002). Aber auch <strong>für</strong> die Wirtschaft, die öffentliche<br />

Hand und die Haushalte scheint die Zielerreichung<br />

schwierig, wenn nicht wirksame zusätzliche Maßnahmen<br />

ergriffen werden (vgl. cepe/PSI 2003). Bundesrat<br />

Leuenberger hat dessen ungeachtet bereits im<br />

Februar 2003 angekündigt, dass die Lenkungsabgabe<br />

nicht per 1. Januar <strong>2004</strong> eingeführt werden soll.<br />

<strong>Klima</strong>rappen:<br />

Ei des Kolumbus – oder fauler Zauber?<br />

Die Erdölvereinigung hat stattdessen einen privatwirtschaftlich<br />

erhobenen „<strong>Klima</strong>rappen“ (rund<br />

1-Rp. pro Liter Treibstoff) vorgeschlagen (Erdölvereinigung<br />

2002). Mit den Einnahmen in der<br />

Größenordnung von 70 Mio. Franken pro Jahr sollen<br />

einerseits CO2-Zertifi kate im Ausland gekauft<br />

werden, andererseits Maßnahmen zur Reduktion<br />

der CO2-Emissionen im Inland fi nanziert werden.<br />

Eine Studie von INFRAS im Auftrag des Bundesamtes<br />

<strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> zeigt, dass die CO2-Ziele im Verkehr<br />

erreicht werden können, durch die Umsetzung einer<br />

CO2-Abgabe oder eines <strong>Klima</strong>rappens alleine oder<br />

durch eine Kombination einer CO2-Abgabe mit<br />

einem <strong>Klima</strong>rappen (vgl. INFRAS 2003).<br />

Die Frage, ob der <strong>Klima</strong>rappen einen geeigneten<br />

(Aus-)weg darstellt, um die CO2-Ziele in der<br />

Schweiz effi zient zu erreichen, ist in der Schweiz sehr<br />

umstritten.<br />

Be<strong>für</strong>worter des <strong>Klima</strong>rappens verweisen einerseits<br />

auf die Probleme, welche mit der Einführung<br />

einer signifi kanten CO2-Abgabe verbunden<br />

wären, nämlich dem zunehmenden „Treibstofftourismus“<br />

durch Schweizer im Ausland<br />

und die dadurch reduzierten Mineralölsteuereinnahmen.<br />

Andererseits vertrauen sie in die<br />

Wirksamkeit und Effi zienz des Einkaufs von<br />

Emissions reduktionen im Ausland.<br />

<strong>Wuppertal</strong> Bulletin 1 · <strong>2004</strong>

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