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Liebe Viehdorferinnen und Viehdorfer, liebe Jugend!

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Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen<br />

Kochkurs: „Topfen entdecken – Vielfalt schmecken“ am Dienstag, 09.02.2010 um<br />

19.00 Uhr, BBK Amstetten. Kosten: € 14,--. Hausschuhe bitte mitnehmen!<br />

Anmeldung bis spätestens 05.02.2010 bei Edeltraud Ehebruster (Tel. 61009).<br />

Thermenfahrt nach Bad Schallerbach<br />

Freitag, 12. Februar 2010, Abfahrt: 8.10 Uhr Dorfplatz in Viehdorf, Rückkunft ca. 21.00 Uhr,<br />

Kosten für Bus: € 15,-- (übernimmt AGB).<br />

Anmeldung bis spätestens 05.02.2010 bei Hilda Hausberger (Tel. 62627).<br />

Jungbäuerinnentag (mit Kinderbetreuung)<br />

Dienstag, 23. Februar 2010, GH Kürner, Neustadtl, 13.00 -16.00 Uhr.<br />

Vortrag: “Kinder ins Leben begleiten“ (Christine Hackl).<br />

Wie immer sind alle Interessierten zu den Veranstaltungen herzlich eingeladen!<br />

NÖ Heizkostenzuschuss 2010<br />

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen<br />

einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 130,-- zu gewähren.<br />

Voraussetzungen:<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates, Hauptwohnsitz in<br />

NÖ, monatliche Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293<br />

ASVG nicht überschreiten.<br />

Einkommensobergrenze – Ausgleichszulagenrichtsatz (Bruttobetrag):<br />

Alleinstehende € 783,99; Ehepaare u. Lebensgemeinschaften € 1.175,45; zuzüglich € 82,16<br />

pro Kind.<br />

Von der Förderung ausgenommen sind:<br />

Personen die keinen eigenen Haushalt führen, BezieherInnen von Sozialhilfe, diese haben<br />

Anspruch auf den Raumheizungszuschuss, Personen, die in Heimen auf Kosten eines<br />

Sozialhilfeträgers untergebracht sind, Personen die privatrechtlich Anspruch auf Beheizung<br />

der Wohnung haben (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.).<br />

Nachweise:<br />

Pensionsabschnitt, Einkommensnachweis, Übergabsvertrag, Mitteilung über den Leistungsanspruch<br />

vom Arbeitsmarktservice, bei Kinderbetreuungsgeld Mitteilung des Sozialversicherungsträgers,<br />

bei Bezug der NÖ Familienhilfe das Bewilligungsschreiben des Landes.<br />

Die Antragstellung ist bis spätestens 30. April 2010 beim Gemeindeamt Viehdorf<br />

möglich. Weitere Auskünfte <strong>und</strong> Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt.<br />

Friedhof - Aufbahrungshalle<br />

Das Anzünden von Grablichtkerzen in der Aufbahrungshalle ist nicht gestattet. Die Grablichtkerzen<br />

verrußen die Wände der Aufbahrungshalle, weiters besteht Brandgefahr, wenn<br />

die Umhüllung der Grablichtkerzen abschmilzt.<br />

Es darf nur eine weiße Kerze am vorgesehenen Kerzenleuchter angezündet werden.<br />

Die Friedhofsverwaltung bittet um ihr Verständnis!

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