Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für
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3. Neues Kennzeichen <strong>für</strong> umweltgefährdende Stoffe<br />
Ein neues Kennzeichen <strong>für</strong> umweltgefährdende Stoffe wird eingeführt.<br />
Größe: 10 x 10 cm <strong>für</strong> Versandstücke<br />
25 x 25 cm <strong>für</strong> Fahrzeuge, Container, Mulden<br />
Für die UN-Nummern<br />
UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. und<br />
UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.<br />
muss das neue Kennzeichen spätestens ab 1.07.<strong>2009</strong> angebracht werden.<br />
Dies betrifft z.B. die Additivbehälter bei Heizölfahrzeugen.<br />
UN 3082<br />
Beispiel <strong>für</strong> Kennzeichnung rein umweltgefährdender Stoffe ab 1.07.<strong>2009</strong><br />
Für alle anderen Gefahrgüter, die neben ihrer Hauptgefahr zusätzlich noch umweltgefährlich<br />
sind, wie z.B. Benzin, Diesel und Heizöl, muss das neue Kennzeichen erst ab 1.01.2011<br />
angebracht werden.<br />
Beispiel <strong>für</strong> Kennzeichnung eines Dieselfasses ab 1.1.2011<br />
UN 1202<br />
© Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 3 / 9 <strong>Neuerungen</strong> <strong>ADR</strong> <strong>2009</strong><br />
mit Relevanz <strong>für</strong> Gefahrgutfahrer