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Kanatschnig Oemer 1996 OIN_Bd_1.pdf - ÖIN

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4.2.2. Teilzielsysteme<br />

In den folgenden Teilzielsystemen erfolgte eine Zuordnung<br />

der 357 NUP-Maßnahmen (sechste Ebene) zu den<br />

39 Maßnahmengruppen (fünfte Ebene), die auf der vierten<br />

Ebene zu 13 Unterzielgruppen zusammengefaßt<br />

werden.<br />

4.2.2.1 Sicherung der natürlichen<br />

Arten und Gene<br />

Die Sicherung der natürlichen Arten und Gene macht<br />

zum einen den speziellen Schutz konkreter, gefährdeter<br />

Pflanzen- und Tierarten, zum anderen den generellen<br />

Schutz von Lebensgemeinschaften bzw. Artenkollektiven<br />

erforderlich.<br />

Die Erhaltung der Biodiversität ist Grundlage der natürlichen,<br />

evolutiven Entwicklung und der Ausgleichs- bzw.<br />

Anpassungsfähigkeit an anthropogen verursachte Veränderungen<br />

in Ökosystemen. Daher kann die Erhaltung der<br />

biologischen Vielfalt nicht allein im genutzten Bereich<br />

Teilzielsysteme<br />

38<br />

verwirklicht werden, sondern es bedarf auch ausgewiesener<br />

Schutzgebiete, in denen allenfalls Pflege und Entwicklung<br />

erwünscht sind, sowie Gebiete mit uneingeschränkter<br />

Naturentwicklung. Diese Kerngebiete des<br />

Naturschutzes mit der nur dort schützbaren biotischen<br />

Vielfalt, die in der Regel nicht regenerierbar ist, müssen<br />

umfassender als bisher vor Eingriffen und stofflichen<br />

(Rand-)Einwirkungen geschützt werden. Nur weitreichende<br />

Schutzanstrengungen wie zum Beispiel die Schaffung<br />

von Pufferzonen, Verhinderung von Eingriffen und die<br />

Aufrechterhaltung natürlicher Dynamik, können die Tendenz<br />

der Zustandsverschlechterung aufhalten. 1<br />

Spezieller Artenschutz bedeutet die Lebensbedingungen<br />

bestimmter Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und<br />

ihr Biotop zu schützen. Dies ist nicht nur für selten gewordene<br />

wildlebende Arten notwendig, sondern auch für<br />

fast schon in Vergessenheit geratene alte Haustierrassen<br />

und Obstbaumsorten.<br />

Der generelle Artenschutz zielt in erster Linie auf Biozönosen<br />

und nur indirekt auf einzelne Arten. Die natürliche<br />

Vielfalt ist als Teil unserer Lebensgrundlage zu betrachten<br />

und muß wie eine Ressource in ihrer Einzigartigkeit<br />

erhalten werden, um die derzeitigen Nutzungsmöglichkeiten<br />

durch den Menschen (Nahrung, Schutz, Erholung<br />

etc.) auch in Zukunft sicherzustellen.<br />

Die dem generellen Artenschutz zugeordneten Maßnahmen<br />

grenzen sich gegen die Maßnahmen des nächstfolgenden<br />

Teilzielsystems „Sicherung der Ökosysteme“<br />

durch das Fehlen des ökosystemaren Aspekts aus.<br />

1 Vgl. Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten <strong>1996</strong>. Zur Umsetzung einer dauerhaft-umweltgerechten<br />

Entwicklung. Stuttgart <strong>1996</strong>, S.22.

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