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Sicherheit in Rechnernetzen: - Professur Datenschutz und ...

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A. Pfitzmann: Datensicherheit <strong>und</strong> Kryptographie; TU Dresden, WS2000/2001, 15.10.2000, 15:52 Uhr<br />

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A. Pfitzmann: Datensicherheit <strong>und</strong> Kryptographie; TU Dresden, WS2000/2001, 15.10.2000, 15:52 Uhr<br />

Liefern <strong>und</strong> Weiterleiten der Ware, entfallen <strong>und</strong> der Empfang der Bestellung (erst durch den Treuhänder,<br />

dann durch den Dienstanbieter) e<strong>in</strong>fach durch Vorlage des Dokumentes bewiesen werden.<br />

Dieses Konzept ist zwar aus <strong>Datenschutz</strong>gründen dem ersten vorzuziehen, hat aber e<strong>in</strong>en Nachteil: es<br />

verlangt vom Treuhänder gewisse Prüfungen der Ware, die dieser nicht immer vornehmen kann bzw.<br />

aus <strong>Datenschutz</strong>gründen auch nicht immer vornehmen können soll.<br />

Um diesen Nachteil zu l<strong>in</strong>dern, können X <strong>und</strong> Y für die Ware e<strong>in</strong>e Reklamationsfrist vere<strong>in</strong>baren,<br />

während der der Treuhänder T zwar das erhaltene Geld e<strong>in</strong>behält, nicht aber die erhaltene Ware (Bild<br />

6-5). Auf diese Weise muß der Treuhänder nur noch die „Echtheit“ des erhaltenen Geldes sichern,<br />

nicht aber die Ware überprüfen, also <strong>in</strong>sbesondere über sie auch ke<strong>in</strong>e Informationen erhalten.<br />

Ist der K<strong>und</strong>e X mit der Ware nicht zufrieden, weil etwa e<strong>in</strong>e gestellte Anfrage falsch beantwortet<br />

wurde, so kann er <strong>in</strong>nerhalb der Reklamationsfrist dem Treuhänder T untersagen, das Geld weiterzugeben,<br />

<strong>und</strong> muß nun nachweisen, daß die Ware <strong>in</strong> der Tat fehlerhaft war.<br />

Kann man sicherstellen, daß e<strong>in</strong> evtl. zu Rate zu ziehendes Gericht schnell genug arbeitet, so kann<br />

X auch durch Reklamation Y ke<strong>in</strong>en größeren Schaden, etwa durch Z<strong>in</strong>sverlust, zufügen. Und selbst<br />

e<strong>in</strong> Schaden durch Z<strong>in</strong>sverlust kann vermieden werden, <strong>in</strong>dem T das Geld gegen Habenz<strong>in</strong>sen anlegt<br />

<strong>und</strong> der Differenzbetrag zwischen den erzielten Haben- <strong>und</strong> den üblichen Sollz<strong>in</strong>sen sowohl von X<br />

als auch von Y als Z<strong>in</strong>skaution an T gefordert wird. Beide Z<strong>in</strong>skautionen werden vom Gericht dem<br />

Prozeßgew<strong>in</strong>ner zugesprochen. Um X <strong>und</strong> Y zur Entrichtung der Z<strong>in</strong>skautionen oder e<strong>in</strong>en Verzicht<br />

auf Reklamation zu zw<strong>in</strong>gen, fällt bei Nichtentrichtung e<strong>in</strong>er fälligen Z<strong>in</strong>skaution der Gesamtbetrag<br />

sofort der anderen Partei zu [BüPf_90].<br />

muß, denn erhält der Treuhänder zwar die Ware, nicht aber das Geld, so kann er dem Lieferanten den<br />

Schaden nicht ersetzen). Der Treuhänder prüft, ob das Erhaltene den Erwartungen der Beteiligten entspricht.<br />

Je nach dem Ergebnis der Prüfung gibt er das Erhaltene weiter oder bricht das Geschäft ab.<br />

Spätestens ab der Übergabe der Ware an den Treuhänder darf der K<strong>und</strong>e, der die Ware bestellt hat,<br />

se<strong>in</strong>e Bestellung nicht mehr stornieren.<br />

Um Geschäfte schnell abwickeln zu können, muß dieser Treuhänder <strong>in</strong>nerhalb des offenen<br />

digitalen Systems se<strong>in</strong>. Es könnte z.B. der Netzbetreiber se<strong>in</strong>, der ja auch zur Zeit ähnliche Aufgaben<br />

wahrnimmt.<br />

Betrachtet man wieder die Benutzer X <strong>und</strong> Y, wobei willkürlich X der K<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Y der Lieferant<br />

e<strong>in</strong>er Ware (<strong>in</strong> der Form e<strong>in</strong>er Information) sei, so kann diese Idee wie <strong>in</strong> Bild 6-4 angegeben konkretisiert<br />

werden, wobei die Nummern der Dokumente die Reihenfolge der entsprechenden Erklärungen<br />

angeben. Dabei bezeichne<br />

• pK (X,g) das Pseudonym von X als K<strong>und</strong>e im Geschäft g,<br />

• pL (Y,g) das Pseudonym von Y als Lieferant im Geschäft g <strong>und</strong><br />

• pT das öffentliche Personenpseudonym des nicht anonymen Treuhänders T.<br />

Die bildliche Darstellung beim Versenden des Geldes ist stark vere<strong>in</strong>facht, da Geld natürlich nicht<br />

e<strong>in</strong>fach als e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelne Information oder Erklärung dargestellt werden kann – man könnte es sonst<br />

durch Kopieren vermehren (vgl. §6.4).<br />

[ 2 ]<br />

Bestellung<br />

des<br />

K<strong>und</strong>en<br />

[ 2 ]<br />

Bestellung<br />

des<br />

K<strong>und</strong>en<br />

[ 3 ]<br />

Lieferung<br />

an<br />

Treuhänder<br />

Treuhänder T<br />

Treuhänder T<br />

( Geld ist<br />

h<strong>in</strong>terlegt)<br />

[ 1 ]<br />

Bestellung<br />

Lieferant ist<br />

p (Y,g)<br />

L<br />

+<br />

„Geld” für<br />

Lieferanten<br />

[ 3 ]<br />

Lieferung<br />

an<br />

Treuhänder<br />

[ 5 ]<br />

( Geld ist<br />

h<strong>in</strong>terlegt)<br />

[ 1 ]<br />

Bestellung<br />

Lieferant ist<br />

p (Y,g)<br />

L<br />

+<br />

„Geld” für<br />

Lieferanten<br />

p T<br />

[ 4 ]<br />

Lieferung<br />

an K<strong>und</strong>en<br />

p K (X,g)<br />

abwarten<br />

p L (Y,g)<br />

p T<br />

[ 4 ]<br />

Lieferung<br />

an K<strong>und</strong>en<br />

p K (X,g)<br />

p L (Y,g)<br />

von T geprüft<br />

[ 5 ]<br />

Geld<br />

p T<br />

[ 6 ]<br />

Lieferant Y<br />

K<strong>und</strong>e X<br />

Geld<br />

p T<br />

K<strong>und</strong>e X Lieferant Y<br />

p T<br />

p T<br />

Bild 6-4: Betrugssicherheit für völlig anonyme Geschäftspartner durch aktiven Treuhänder, der Ware<br />

prüfen kann<br />

Bild 6-5: Betrugssicherheit für völlig anonyme Geschäftspartner durch aktiven Treuhänder, der Ware<br />

nicht prüfen kann<br />

Wie <strong>in</strong> §6.2.3 erläutert, kann die Sicherstellung von Beweismitteln für sämtliche Handlungen durch<br />

den Handelnden, also für das Deponieren <strong>und</strong> Weiterleiten bzw. Rückerstatten des Geldes <strong>und</strong> das

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