Satzung des Studierendenrates Bauingenieurwesen FB 3 der ...
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<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Studierendenrates</strong> <strong>Bauingenieurwesen</strong> <strong>FB</strong> 3<br />
<strong>der</strong><br />
Fachhochschule<br />
Potsdam<br />
erstellt: 28.08.2010 (1. Klausurtagung)<br />
Stand: 30.01.11
A Allgemeines<br />
§ 1 StudierendenRat<br />
(1) Der Studierendenrat <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, im folgenden<br />
StuRa, <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> vertritt die Interessen <strong>der</strong><br />
Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />
(2) Die Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, wählen sich in<br />
freier, gleicher und geheimer Wahl ihren Studierendenrat. Das Wahlrecht gilt für<br />
die Organisationseinheit, in <strong>der</strong> die/<strong>der</strong> jeweilige Studierende eingeschrieben<br />
ist.<br />
(3) Der Studierendenrat muss min<strong>des</strong>tens aus 3, jedoch maximal 10<br />
Studierenden bestehen.<br />
(4) Die Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> kann sich eine<br />
eigene <strong>Satzung</strong> und Geschäftsordnung geben. Diese wird dem Allgemeinen<br />
Studierendenausschuss angezeigt und darf in ihren Grundsätzen nicht <strong>der</strong><br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
§ 2 Arbeitsgrundsätze<br />
(1) Sitz <strong>des</strong> StuRa ist die Fachhochschule Potsdam. Dem StuRa sind ausreichende<br />
Räumlichkeiten, mit angemessenen Arbeitsplätzen insbeson<strong>der</strong>e Computer,<br />
Druckoptionen und Telefon durch den Prodekan für Planung <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />
(2) Der StuRa verwaltet seine Angelegenheiten selbst.<br />
(3) Der StuRa organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller<br />
und überparteilicher Grundlage.<br />
(4) Der StuRa ist beschlussfähig bei 51 von Hun<strong>der</strong>t seiner bestehenden<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Jede Entscheidung erfor<strong>der</strong>t eine 2/3 - Mehrheit.<br />
(5) Der StuRa hat das Recht auf Beschwerde, <strong>des</strong> Vorschlags und <strong>des</strong> Antrages an<br />
jegliche Gremien und Organe <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>.<br />
2
§ 3 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
(1) Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>des</strong> StuRa hat aktives und passives Wahlrecht.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> StuRa haben ein umfassen<strong>des</strong> Anwesenheitsrecht an<br />
jeglichen Veranstaltungen und Sitzungen <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam.<br />
(3) Der StuRa hat das Recht <strong>der</strong> Beschwerde, <strong>des</strong> Vorschlags und <strong>des</strong> Antrages an<br />
jegliche Gremien und Organe <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam.<br />
(4) Je<strong>des</strong> Mitglied hat die Pflicht sein Referat und die zugeteilten Aufgaben<br />
gewissenhaft auszuführen.<br />
B Referate + Aufgaben<br />
§ 4 Sitzung<br />
(1) Der StuRa tagt regelmäßig. Er führt die Geschäfte <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong><br />
Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> in eigener Verantwortung und ist darüber<br />
<strong>der</strong> Studierendenschaft rechenschaftspflichtig.<br />
(2) Die Sitzung ist öffentlich. Jede/r Studierende hat das Recht <strong>der</strong> Anhörung<br />
und das Recht Anträge und eigene Belange vorzutragen.<br />
(3) Der StuRa kündigt seine Sitzungen öffentlich an und führt über diese<br />
Protokoll. Die Protokolle sind für alle Studierenden im Büro und auf dem<br />
Laufwerk „J“ <strong>des</strong> StuRa einsehbar.<br />
(4) Der StuRa ist verpflichtet, seine Mitglie<strong>der</strong> nach dreimaligem<br />
unentschuldigtem Nichterscheinen zu den Sitzungen <strong>des</strong> StuRa in Folge<br />
schriftlich aufzufor<strong>der</strong>n, ihr Mandat wahrzunehmen. Erfolgt drei Wochen nach<br />
<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung keine Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong> Mandates o<strong>der</strong> eine<br />
Stellungnahme gegenüber dem StuRa, kann das betreffende Mitglied ohne<br />
vorherige Anhörung aus dem StuRa ausgeschlossen werden. Der Beschluss <strong>des</strong><br />
StuRa bedarf <strong>der</strong> 2/3 - Mehrheit. Der Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong> ist darüber Mitteilung zu machen. Die Nachwahl bzw.<br />
Neubesetzung <strong>des</strong> vakanten Mandats regelt die Wahlordnung <strong>der</strong><br />
Fachhochschule Potsdam amtliche Bekanntmachung <strong>der</strong> FHP Nr. 30 vom<br />
6.12.1999.<br />
3
§ 5 Aufgaben<br />
Dem StuRa obliegen folgende Aufgabenbereiche:<br />
(1) Unterstützung <strong>der</strong> sozialen Belange, insbeson<strong>der</strong>e für Studierende mit Kind,<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong><br />
und<br />
(2) För<strong>der</strong>ung von studentischen Aktivitäten, Initiativen und Projekten.<br />
(3) Weitere Aufgaben <strong>des</strong> StuRa sind im Beson<strong>der</strong>en:<br />
1. die Beantragung, Verwaltung und Abrechnung <strong>der</strong> Finanzen <strong>des</strong> StuRas<br />
auf Grundlage <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Potsdam,<br />
2. die Entsendung von Studierenden in fachbereichsinterne Gremien, die nicht<br />
durch Direktwahlen besetzt werden,<br />
3. die Entsendung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> StuRa in die Referate <strong>des</strong> Allgemeinen<br />
Studierendenausschusses.<br />
§ 6 Referate<br />
(1) Der StuRa bildet folgende Pflichtreferate,<br />
1. Finanzen,<br />
2. Öffentlichkeitsarbeit und<br />
3. Lehre und Studium.<br />
(2) Besteht <strong>der</strong> StuRa aus vier o<strong>der</strong> mehr Mitglie<strong>der</strong>n sollen in folgen<strong>der</strong><br />
Reihenfolge weitere Referate gebildet werden.<br />
1. Hochschulpolitik,<br />
2. Gleichstellung und Soziales,<br />
3. Internationales und<br />
4. Freizeit, Sport und Kultur<br />
(3) Die inhaltliche Bestimmung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Referate ist dieser <strong>Satzung</strong> als<br />
Anlage 2 beigefügt.<br />
(4) Sind nicht alle Referate besetzt, sollen die Aufgaben <strong>der</strong> unbesetzten<br />
Referate von den bestehenden Mitglie<strong>der</strong>n berücksichtigt werden.<br />
(4) An<strong>der</strong>e Referate können im Bedarfsfall gebildet werden, um auf verän<strong>der</strong>te<br />
Prozesse zu reagieren.<br />
4
C Wahlen<br />
§ 7 Wahlen<br />
(1) Die Grundsätze <strong>des</strong> Wahlverfahrens, <strong>der</strong> Wahlberechtigung, <strong>der</strong> Wählbarkeit,<br />
<strong>der</strong> Wahlvorstände, <strong>der</strong> Termine und Fristen, <strong>der</strong> Wahlbekanntmachung, <strong>des</strong><br />
Wählerverzeichnisses, <strong>der</strong> Wahlvorschlag, <strong>der</strong> Feststellung <strong>des</strong> Wahlergebnisses,<br />
<strong>der</strong> Wahlanfechtung regelt sich nach <strong>der</strong> aktuellen Wahlordnung <strong>der</strong><br />
Fachhochschule Potsdam.<br />
(2) Die Amtsperiode <strong>des</strong> StuRa beginnt am 01. März und endet am 28./29.<br />
Februar <strong>des</strong> darauf folgenden Jahres, jedoch nicht vor Übergabe <strong>der</strong><br />
Amtsgeschäfte, die durch ein Protokoll festgehalten werden müssen.<br />
§ 8 Nachwahlen<br />
(1) Die Nachwahlen regeln sich nach <strong>der</strong> aktuellen Wahlordnung <strong>der</strong><br />
Fachhochschule Potsdam.<br />
D Finanzen<br />
§ 9 Finanzen<br />
(1) Der StuRa hat die Verfügungsgewalt über den Sockelbetrag <strong>der</strong><br />
Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s. Er ist <strong>der</strong><br />
Studierendenschaft rechenschaftspflichtig.<br />
(2) Der StuRa wählt aus seiner Mitte eine Finanzerin/Finanzer und eine/n<br />
zeichnungsberechtigte/n Stellvertreterin/Stellvertreter. Die/<strong>der</strong><br />
Finanzerin/Finanzer hat das Pflichtreferat Finanzen inne.<br />
(3) Die Verteilung und Verwaltung <strong>der</strong> Finanzen <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong><br />
Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s regelt sich nach <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong><br />
Studierendenschaft.<br />
(4) Jedem Mitglied <strong>der</strong> Studierendenschaft steht das Recht zu, sich je<strong>der</strong>zeit<br />
über<br />
das Finanzgebaren zu informieren. Das schließt das Recht zur Akteneinsicht ein.<br />
(5) Jede/r Studierende <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>s hat generell das<br />
Recht Gel<strong>der</strong> beim StuRa zu beantragen. Der Antrag muss vorher und<br />
rechtzeitig, min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vor <strong>der</strong> nächsten Stura - Sitzung<br />
schriftlich erfolgen.<br />
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(6) Die inhaltliche Bestimmung <strong>der</strong> Anträge sowie bestimmter festgelegter<br />
För<strong>der</strong>ungshöhen sind dieser <strong>Satzung</strong> als Anlage 3 beigefügt.<br />
E <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
§ 10 <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />
(1) <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen sind nur auf Antrag möglich. Anträge können stellen:<br />
1. mind. 3 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong>s<br />
2. <strong>der</strong> StuRa mit 2/3 – Mehrheit<br />
(2) Die Anträge sind dem StuRa schriftlich einzureichen und müssen auf <strong>der</strong><br />
nächsten StuRa - Sitzung als eigenständiger Tagesordnungspunkt behandelt<br />
werden.<br />
(3) Die <strong>Satzung</strong> kann geän<strong>der</strong>t werden bei einer 2/3 - Mehrheit aller StuRa<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Die <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ung muss dem Allgemeinem<br />
Studierendenausschuss angezeigt werden.<br />
F Inkrafttreten<br />
§ 11 Inkrafttreten<br />
Die <strong>Satzung</strong> muss dem Allgemeinen Studierendenausschuss <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Potsdam in einer Sitzung angezeigt werden. Dieser hat 14 Kalen<strong>der</strong>tage Zeit,<br />
Wi<strong>der</strong>spruch einzulegen. Besteht bis zum letzten Tag kein Wi<strong>der</strong>spruch, tritt<br />
diese <strong>Satzung</strong> in Kraft und ist durch den Studierendenrat selbst zu<br />
veröffentlichen.<br />
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Anlagen zur<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Studierendenrates</strong> <strong>Bauingenieurwesen</strong> <strong>FB</strong> 3<br />
<strong>der</strong><br />
Fachhochschule Potsdam<br />
erstellt: 28.08.2010 (1. Klausurtagung)<br />
Stand: 02.12.10<br />
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Anlage 1<br />
Sitzungen<br />
(1) Je<strong>des</strong> anwesende Mitglied arbeitet konzentriert min<strong>des</strong>tens zwei Stunden<br />
mit.<br />
Anlage 2<br />
(2) Es redet nur eine/r maximal fünf Minuten. Zu einem Thema wird in <strong>der</strong> Regel<br />
maximal eine viertel Stunde diskutiert.<br />
(3) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden<br />
Gesprächsleiterin/Gesprächsleiter geführt. Diese/r stellt am Anfang je<strong>der</strong><br />
Sitzung eine Tagungsordnungsliste auf Grundlage <strong>des</strong> letzten Protokolls auf und<br />
sorgt für die Abarbeitung dieser Tagesthemen.<br />
(4) Jede Sitzung wird von einer/m wechselnden Protokollantin/Protokollanten<br />
schriftlich festgehalten. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche an alle StuRa<br />
Mitglie<strong>der</strong> per Email zu senden und in dem StuRa Ordner auf dem Laufwerk „J“<br />
zusichern.<br />
Antragsteller tragen ihr Anliegen persönlich in <strong>der</strong> Sitzung vor. Der Antrag ist<br />
vorher rechtzeitig schriftlichen einzureichen.<br />
Referat Finanzen<br />
(1) Ist eine Neubesetzung einer/s Kassenwartin/Kassenwartes festgelegt und<br />
eine/ein dazugehörige/r Stellvertreterin/Stellvertreter, so muss sich die<br />
Neubesetzung eine Bestätigung und Bevollmächtigung, in einem formlosen<br />
Antrag für das zuständige Referat aus dem Dekanat <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong>, beglaubigen lassen. Diese Notwendigkeit dient als Vorlage<br />
bei <strong>der</strong> Bank, bei <strong>der</strong> sich das zuständige Konto <strong>des</strong> StuRa befindet, um eine<br />
Genehmigung für das Konto zu erzielen und die Kontoführungskarte neu zu<br />
beantragen. Zusätzlich sollte die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart die/<strong>der</strong> die<br />
Berechtigung für die Kontoführungskarte momentan besitzt bei dieser Formalie<br />
mit anwesend sein, um bei Unklarheiten agieren zu können.<br />
(2) Die Abrechnung und Buchführung/Kontoführung erfolgt analog nach <strong>der</strong><br />
Vorlage <strong>des</strong> Finanzordners, nach Jahren sortiert. Dies sieht die Finanzordnung<br />
<strong>der</strong> Studierendenschaft nach § 42 vor, insbeson<strong>der</strong>e die Jahresabrechnung nach<br />
§ 53. Das Kassenbuch ist so zu führen, dass Quittungen zum<br />
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för<strong>der</strong>ungswürdigen Betrag <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung geson<strong>der</strong>t abzuheften<br />
sind, Daraufhin muss ein Ist-/Sollvergleich <strong>des</strong> Kassenstan<strong>des</strong> erfolgen sowie<br />
eine Kontrolle mit dem Kontostand. Die Abschlussrechnung und <strong>der</strong><br />
Kassenstand muss die/<strong>der</strong> Kassenwartin/Kassenwart unterschrieben und bei<br />
<strong>der</strong> geför<strong>der</strong>ten Veranstaltung hinterlegt werden. Es können ausschließlich<br />
Quittungen abgerechnet werden, die allgemein die Veranstaltung in ihrer<br />
Ausstattung unterstützt. Lebensmittel, wie Essen und Getränke, sind in jeglicher<br />
Form ausgeschlossen und dürfen keinesfalls genehmigt werden. Für das Wohl<br />
<strong>der</strong> Studierenden bei Veranstaltungen; wie die Einführung <strong>der</strong> Erstsemester, das<br />
Fachbereichsgrillen o<strong>der</strong> Weihnachtsfeiern etc. sind die Professoren <strong>des</strong><br />
Fachbereiches meistens gerne auf Anfrage bereit diese zu unterstützen.<br />
(3) Jeweils zum Semesterbeginn muss <strong>der</strong> Antrag <strong>des</strong> Sockelbetrages beim AStA<br />
schriftlich eingereicht werden. Dafür gibt es eine Formvorlage, diese liegt in<br />
digitaler Form vor. Der StuRa ist verpflichtet sich 10% <strong>der</strong> Sockelbeträge eines<br />
Jahres als Rücklage festzuhalten. Dies sieht die Finanzordnung in § 39 vor.<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
(1) Das Referat Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) hat verschiedene Aufgabenbereiche.<br />
Grundsätzliches Ziel dieses Referats ist, die Arbeit aller Referate nach außen zu<br />
tragen. Dazu gehört die regelmäßige Betreuung, Aktualisierung und<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Website sowie die regelmäßige (wöchentliche) Betreuung und<br />
Bearbeitung <strong>des</strong> E-Mailverkehrs.<br />
Darüber hinaus ist die ständige Aktualisierung <strong>des</strong> StuRa-Brettes im Haus 1 mit<br />
folgenden Unterthemen wichtig.<br />
1. Namen mit Fotos und entsprechenden Referaten sowie Kontaktdaten <strong>der</strong><br />
StuRa Mitglie<strong>der</strong>,<br />
2. AStA<br />
3. <strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> StuRa, <strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft, Grundordnung<br />
4. Veranstaltung <strong>der</strong> FHP, <strong>des</strong> Casinos und Potsdams,<br />
5. FamTeam,<br />
6. Antrag für studentische Unterstützung vom StuRa<br />
7. Antrag für Begrüßungsgeld<br />
8. Hochschulsport<br />
9. Ergebnisbericht <strong>der</strong> Klausurtagung.<br />
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(2) Generell soll das Referat als solches angesehen werden, dass den<br />
kommunikativen Austausch in dem Fachbereich und hochschulweit för<strong>der</strong>t.<br />
Referat Lehre und Studium<br />
(1) Das Referat Lehre und Studium beschreibt den direkten Kontakt sowohl mit<br />
den Studierenden <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong>, als auch mit den<br />
Lehrenden <strong>des</strong> Fachbereiches.<br />
(2) Dabei kann die/<strong>der</strong> Referentin/Referent als entsprechende/r<br />
Vermittlerin/Vermittler zwischen den einzelnen Instanzen verstanden werden.<br />
So ist die/<strong>der</strong> Studierende direkte/r Ansprechpartnerin/Ansprechpartner wenn<br />
es um studiendirekte Belange geht. Das können im Einzelnen sein:<br />
1. Fragen rund ums Praktikum,<br />
2. Bafög,<br />
3. Prüfungen,<br />
4. Studienorganisation und<br />
5. Literatur (entsprechend <strong>der</strong> Bestückung <strong>der</strong> hiesigen Bibliothek) und<br />
Vorlesungsunterlagen.<br />
(3) Außerdem ist die/<strong>der</strong> Referentin/Referent ferner berechtigt, bei wichtigen<br />
Studienfachdiskussionen (u.a. allgemeine und spezielle Kursproblematiken)<br />
entsprechende Anträge einzureichen und die Belange <strong>der</strong> betroffenen<br />
Kursteilnehmer durch zu setzen (das schließt alle Haupt-, Pflicht-, Wahl-,<br />
Wahlpflichtkurse etc. und <strong>der</strong>en Lehrende mit ein). Dabei ist es wünschenswert,<br />
wenn bei Problemen sowohl mit Studierenden als auch mit den Lehrenden ein<br />
fairer und sachlicher Diskussionsraum geschaffen wird, <strong>der</strong> eine ordentliche<br />
Beseitigung <strong>der</strong> Probleme herbeiführt. Das setzt voraus, dass beide Parteien zu<br />
entsprechenden Kompromissen bereit sind.<br />
(4) Darüber hinaus besteht eine wichtige Aufgabe für die/den<br />
Referentin/Referenten in <strong>der</strong> Anhörung und Mitsprache bei beson<strong>der</strong>en<br />
prüfungsbedingten Angelegenheiten gegenüber dem Prüfungsausschuss.<br />
(5) Generell soll das Referat den kommunikativen Austausch in dem Fachbereich<br />
för<strong>der</strong>t. Es ist daher sinnvoll, neben den oben genannten Aufgaben, zusätzlich<br />
als Abgesandter im <strong>FB</strong> Rat den Sitzungen beizuwohnen und ggf. dort begründet<br />
Stellung zu beziehen. Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte das <strong>FB</strong> Rats Protokoll<br />
regelmäßig lesen und bei wichtigen Angelegenheiten den StuRa unterrichten.<br />
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Referat Hochschulpolitik<br />
(1) Das Referat muss sich um politische Aufklärung im Fachbereich kümmern.<br />
(2) Jegliche relevanten <strong>Satzung</strong>en und Gesetze müssen dem Referenten<br />
inhaltlich bekannt sein. Hierzu gehören auch bun<strong>des</strong>- und lan<strong>des</strong>politische<br />
Neuerungen von Gesetzen.<br />
(3) Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent sollte sich mit den an<strong>der</strong>en Gremien <strong>der</strong><br />
Fachhochschule Potsdam auseinan<strong>der</strong> setzen, die Kontakte pflegen und weiter<br />
ausbauen.<br />
(4) Darüber hinaus befasst sich das Referat mit <strong>der</strong> aktuellen Entwicklung <strong>der</strong><br />
Studienabschlüsse im Fachbereich. Dazu gehört insbeson<strong>der</strong>e die Umstellung<br />
von Diplom auf Bachelor und Master.<br />
(5) Das Referat befasst sich auch mit aktuellen Entwicklungen an <strong>der</strong> gesamten<br />
Fachhochschule Potsdam, die Einfluss auf den Fachbereich nehmen könnten.<br />
Hierzu gehören beispielsweise mögliche bauliche Verän<strong>der</strong>ungen, eine<br />
Neuordnung <strong>der</strong> Fachbereiche, Mittelvergabe an die Fachbereiche usw.<br />
(6) Das Referat befasst sich weiterhin mit lan<strong>des</strong>- und bun<strong>des</strong>politischen<br />
Entwicklungen <strong>der</strong> Studienfinanzierung und ihren Auswirkungen auf die<br />
Studiengänge im <strong>FB</strong> 3.<br />
Referat Gleichstellung und Soziales<br />
(1) Eine/ein Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter befasst<br />
sich mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Durchsetzung <strong>der</strong> Gleichberechtigung und<br />
Gleichstellung bei<strong>der</strong> Geschlechter sowie mit Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung.<br />
(2) Dieses Referat beinhaltet unter an<strong>der</strong>em folgende Aufgaben die realisiert<br />
werden sollen: Zum einen sind Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und<br />
Frau zu för<strong>der</strong>n und zu überwachen. Dabei sollte die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Erwerbstätigkeit im Vor<strong>der</strong>grund stehen. Des Weiteren gehören die<br />
Bearbeitung sozialer Angelegenheiten (Härtefallanträge) und die<br />
Verwirklichung von Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau dazu. Danach hat<br />
sich die/<strong>der</strong> Gleichstellungsbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragter nach dem<br />
Bun<strong>des</strong>gleichbehandlungsgesetz zu richten.<br />
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Referat Internationales<br />
(1) Ausländischen- und nichtausländischen Studierenden soll ein Anreiz geboten<br />
werden im Rahmen <strong>des</strong> Studiums mehr Zeit miteinan<strong>der</strong> zu verbringen.<br />
(2) Internationale Studierende <strong>des</strong> Fachbereiches <strong>Bauingenieurwesen</strong> sollen bei<br />
<strong>der</strong> Integration Unterstützung erhalten, beispielsweise durch Kooperation mit<br />
dem International Office <strong>der</strong> Fachhochschule Potsdam und den an<strong>der</strong>en StuRen.<br />
(3) Um bestehende Probleme und Bedürfnisse zu verstehen und eine Lösung zu<br />
finden, sollen persönliche Gespräche mit ausländischen- und<br />
nichtausländischen Studierenden, aber auch mit dem Hochschulpersonal<br />
geführt werden.<br />
(4) Die/<strong>der</strong> Referentin/Referent ist innerhalb <strong>der</strong> Hochschule für seinen<br />
Fachbereich die erste Anlaufstelle für alle Studierenden mit Anliegen zum<br />
Thema Internationales.<br />
Referat Freizeit, Sport und Kultur<br />
(1) Das Referat Freizeit, Sport und Kultur organisiert verschiedene soziale und<br />
interdisziplinäre Projekte bzw. Veranstaltungen innerhalb <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
<strong>Bauingenieurwesen</strong>. Zu diesen Veranstaltungen zählen zum Beispiel die<br />
Weihnachtsfeier, das jährliche Fußballturnier, gemeinsames Grillen o<strong>der</strong> diverse<br />
Billard-, Tischtennis- und Kickerveranstaltungen. Das 6. Semester organisiert in<br />
<strong>der</strong> Regel das traditionelle Fußballturnier und wird dabei durch das Referat<br />
Freizeit, Sport und Kultur in <strong>der</strong> Organisation und Dokumentation unterstützt.<br />
(2) Des Weiteren ist das Referat Freizeit, Sport und Kultur für eventuelle<br />
Absprachen mit Professoren zuständig. Alle feststehenden Veranstaltungen<br />
sollen am StuRa-Brett terminlich und inhaltlich ausgehängt werden.<br />
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Anlage 3<br />
Finanzen<br />
(1) Grundsätzlich ist Folgen<strong>des</strong> mit empfohlenem Betrag för<strong>der</strong>ungsfähig:<br />
1. Bergfest: 150 € gegen Belege<br />
2. Abschlussfeier <strong>des</strong> 7ten Semesters: 150 € gegen Belege<br />
3. Betonkanuregatta: 100 € gegen Belege<br />
4. ggf. einmal jährlich eine Klausurtagung <strong>des</strong> StuRa: in Höhe von 1/8 <strong>des</strong><br />
Jahressockelbetrages gegen Vorlage von Teilnehmerliste und Ergebnisbericht.<br />
(2) Weitere För<strong>der</strong>ungen sind auf Antrag abzustimmen.<br />
(3) Anträge sind grundsätzlich schriftlich vorher beim StuRa einzureichen. Der<br />
Antrag muss persönlich in einer StuRa - Sitzung vorgetragen werden. Nach<br />
Zustimmung durch 2/3-Mehrheit aller StuRa - Mitglie<strong>der</strong> werden die Gel<strong>der</strong> mit<br />
Einreichung <strong>der</strong> Belege entsprechend § 5 an den Antragsteller vergeben.<br />
(4) Es gilt § 24 Abs. 3 <strong>der</strong> Finanzordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft.<br />
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